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27.05.2016 um 21.12 Uhr - von N*. - "Frage bezüglich Sozial(Kranken-)versicherung" |
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Lieber Herr Moser,
ich hätte eine dringende Frage bezüglich Sozial(Kranken-)versicherung für beim AMS gemeldete Personen, die aufgrund des Partnereinkommens kein Geld erhalten.
Da mir weder die AK noch die WGKK und schon garnicht das AMS (Hotline) selbst eine Auskunft geben kann wende ich mich vertrauensvoll an Sie.
Ich bin verheiratet, seit ca. 1 Jahr beim AMS gemeldet und erhalte, weil mein Gatte berufstätig ist, keinerlei finanzielle Unterstützung vom AMS (OBWOHL ich nachweislich Anspruch auf Notstandshilfe hätte, wäre ich alleinstehend). Wir müssen also zu zweit von einem einzigen Gehalt leben! (Sowieso schon unmöglich, wir verschulden uns immer mehr.) Nun bin ich aber durch meine AMS-Meldung zumindest krankenversichert beim AMS, vorher musste mein Gatte die Versicherung monatlich einbezahlen (von seinem Gehalt!). Grundsätzlich war ich über 10 Jahre als Teilzeit-Sekretärin nachmittags beschäftigt und suche wieder so eine Stelle (bin also absolut arbeitswillig). Jetzt möchte mich meine Beraterin in einen Kurs schicken, der 48 Wochen dauert (!), ganztags Montag bis Freitag stattfindet (!) und täglich um 7.30 Uhr früh beginnt (!). Dies ist in meiner derzeitigen Lebenssituation unmöglich, ich werde das also ablehnen. Nun meine Frage: Kann mir das AMS die Krankenversicherung streichen? Sprich: mich ev. abmelden, sperren, als unwillig hinstellen, etc., sodass ich nicht mehr beim AMS versichert bin und mein Gatte wieder von seinem Gehalt die Versicherung (an die 100 Euro monatlich!!) zahlen müsste? Bitte um Info! Herzlichen Dank! (25.05.16)
Antwort: ja sie sind verpflichtet teilzunehmen - ansonsten wird ihnen für 6 wochen die ansprüche gesperrt- betrifft auch die pensionsversicherungs-beiträge - siehe: Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung!
sollten sie schon solche oder ähnliche kurse besucht haben könnten sie sich ev. wehren. -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
sie wären aber durch eine schutzfrist über die zeit der sperre krankenversichert Bin ich trotz Bezugssperre versichert?
ps.: erkundigen sie sich ev. bez. dem kurs - könnte sein dass sie in dieser zeit tag-geld bekommen (ev. DLU ev. ca. 18 euro am tag - auch suchen sie - falls sie teilnehmen - um ersatz der fahrtkosten an) (Ohne Gewähr) alles gute!
27.05.2016 um 9.15 Uhr - von N*. - "Wenn die Schutzfrist greift" Lieber Herr Moser, vielen Dank für die rasche Antwort. Nur eines ist mir noch nicht ganz klar, es geht mir NUR darum KRANKENVERSICHERT zu sein. Bezüge bekomme ich ja nicht, kann also garnicht gesperrt werden. Wenn die Schutzfrist (6 Wochen?) greift, kann mir das AMS also garnichts tun. Sehe ich das richtig? Meine Angst ist, dass mich die einfach abmelden und ich deshalb nicht mehr krankenversichert bin. Danke und liebe Grüße,
Antwort: egal - es verhält sich so als würden sie einen al-bezug bgekommen sie sind zwar krankenversichert - also diesbezüglich passiert ihnen vorerst nichts, aber nicht pensionsversichert und nach ca. dreimaliger sperre, besteht die gefahr der gänzlichen abmeldung wegen arbeitsunwilligkeit - verlieren sie den ANSPRUCH. ohne gewähr - ev. fragen sie noch dritte ev. ak oder ams?
27.05.2016 um 9.56 Uhr - von N*. - "Genau das wollte ich wissen" Hallo, Herr Moser, Sie sind der Beste! Vielen Dank! Genau das wollte ich wissen. Alles Gute weiterhin mit Ihrer spitzen Website! Liebe Grüße, |
27.05.2016 um 14.05 Uhr - von R. - "Das grenzt schon an Mobbing" |
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Hallo Herr Moser, habe wieder eine Geschichte mehr...Ich wurde schon wieder gesperrt. Diesmal ging es um eine Bewerbung, in der ein Auto als Voraussetzungen gilt. Ich habe mich korrekt Beworben mit Lebenslauf und Bewerbung und habe im Mail dazugeschrieben, daß ich kein Auto besitze. Danach bekam ich die Aantwort vom AMS: Danke für Ihre Bewerbung - da Sie jedoch keinen eigenen PKW haben kommen sie für die Stelle nicht in Frage. Und 1 Tag später wurde die Auszahlung der Notstandshilfe gestoppt. Beim heutigen Gespräch, wurde mir gesagt, daß geprüft wird, ob ich das vereitelt habe... Ich wußte nicht, daß man ein Auto besitzen muss, um Arbeit zu bekommen. Sehr seltsam das ganze. Das grenzt schon an mobbing-
Antwort: "Widerrechtliche Bezugseinstellung" da das auto voraussetzung ist - sie keines haben, kommen sie nicht in frage. eigentlich war die antwort vom AMS eh deutlich - warum gleichzeitig gesperrt wurde ist sehr fraglich? natürlich legen sie Berufung - auf den bescheid, den sie sofort verlangen - ein. sollten sie der meinung sein, dass es sich um schikane etc. handelt - so wenden sie sich auch an die volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at verhält es sich so, können sie unterstützung erwarten, die auch gewicht hat! (Ohne Gewähr)
Nehmen sie sich in Zukunft immer eine Begleitperson zum Termin mit! Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
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"Ähnliche Angelegenheit" - Sperre von R. vor ca. 1 Monat - siehe: "Einspruch wurde stattgegeben" ( | |