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27.05.2016 um 21.12 Uhr - von N*. - "Frage bezüglich Sozial(Kranken-)versicherung"


Lieber Herr Moser,

ich hätte eine dringende Frage bezüglich Sozial(Kranken-)versicherung für beim AMS gemeldete Personen, die aufgrund des Partnereinkommens kein Geld erhalten.

Da mir weder die AK noch die WGKK und schon garnicht das AMS (Hotline) selbst eine Auskunft geben kann wende ich mich vertrauensvoll an Sie.

Ich bin verheiratet, seit ca. 1 Jahr beim AMS gemeldet und erhalte, weil mein Gatte berufstätig ist, keinerlei finanzielle Unterstützung vom AMS (OBWOHL ich nachweislich Anspruch auf Notstandshilfe hätte, wäre ich alleinstehend). Wir müssen also zu zweit von einem einzigen Gehalt leben! (Sowieso schon unmöglich, wir verschulden uns immer mehr.) Nun bin ich aber durch meine AMS-Meldung zumindest krankenversichert beim AMS, vorher musste mein Gatte die Versicherung monatlich einbezahlen (von seinem Gehalt!).
Grundsätzlich war ich über 10 Jahre als Teilzeit-Sekretärin nachmittags beschäftigt und suche wieder so eine Stelle (bin also absolut arbeitswillig).
Jetzt möchte mich meine Beraterin in einen Kurs schicken, der 48 Wochen dauert (!), ganztags Montag bis Freitag stattfindet (!) und täglich um 7.30 Uhr früh beginnt (!). Dies ist in meiner derzeitigen Lebenssituation unmöglich, ich werde das also ablehnen.
Nun meine Frage: Kann mir das AMS die Krankenversicherung streichen? Sprich: mich ev. abmelden, sperren, als unwillig hinstellen, etc., sodass ich nicht mehr beim AMS versichert bin und mein Gatte wieder von seinem Gehalt die Versicherung (an die 100 Euro monatlich!!) zahlen müsste?
Bitte um Info! Herzlichen Dank! (25.05.16)

Antwort:
ja sie sind verpflichtet teilzunehmen - ansonsten wird ihnen für 6 wochen
die ansprüche gesperrt- betrifft auch die pensionsversicherungs-beiträge -
siehe: Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung!

sollten sie schon solche oder ähnliche kurse besucht haben könnten sie sich
ev. wehren.
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

sie wären aber durch eine schutzfrist über die zeit der sperre krankenversichert
Bin ich trotz Bezugssperre versichert?

ps.: erkundigen sie sich ev. bez. dem kurs - könnte sein dass sie in dieser
zeit tag-geld bekommen (ev. DLU ev. ca. 18 euro am tag - auch suchen sie - falls
sie teilnehmen - um ersatz der fahrtkosten an) (Ohne Gewähr) alles gute!

27.05.2016 um 9.15 Uhr - von N*. - "Wenn die Schutzfrist greift"
Lieber Herr Moser,
vielen Dank für die rasche Antwort. Nur eines ist mir noch nicht ganz klar,
es geht mir NUR darum KRANKENVERSICHERT zu sein. Bezüge bekomme ich ja
nicht, kann also garnicht gesperrt werden.
Wenn die Schutzfrist (6 Wochen?) greift, kann mir das AMS also garnichts
tun. Sehe ich das richtig?
Meine Angst ist, dass mich die einfach abmelden und ich deshalb nicht mehr
krankenversichert bin.
Danke und liebe Grüße,

Antwort:
egal - es verhält sich so als würden sie einen al-bezug bgekommen
sie sind zwar krankenversichert - also diesbezüglich passiert ihnen vorerst
nichts, aber nicht pensionsversichert und nach ca. dreimaliger sperre, besteht die gefahr der gänzlichen abmeldung wegen arbeitsunwilligkeit - verlieren sie den ANSPRUCH.
ohne gewähr - ev. fragen sie noch dritte ev. ak oder ams?

27.05.2016 um 9.56 Uhr - von N*. - "Genau das wollte ich wissen"
Hallo, Herr Moser, Sie sind der Beste! Vielen Dank! Genau das wollte ich wissen.
Alles Gute weiterhin mit Ihrer spitzen Website! Liebe Grüße,


27.05.2016 um 14.05 Uhr - von R. - "Das grenzt schon an Mobbing"


Hallo Herr Moser,
habe wieder eine Geschichte mehr...Ich wurde schon wieder gesperrt.
Diesmal ging es um eine Bewerbung, in der ein Auto als Voraussetzungen gilt.
Ich habe mich korrekt Beworben mit Lebenslauf und Bewerbung und habe im Mail dazugeschrieben, daß ich kein Auto besitze.
Danach bekam ich die Aantwort vom AMS: Danke für Ihre Bewerbung - da Sie jedoch keinen eigenen PKW haben kommen sie für die Stelle nicht in Frage.
Und 1 Tag später wurde die Auszahlung der Notstandshilfe gestoppt. Beim heutigen Gespräch, wurde mir gesagt, daß geprüft wird, ob ich das vereitelt habe...
Ich wußte nicht, daß man ein Auto besitzen muss, um Arbeit zu bekommen. Sehr seltsam das ganze. Das grenzt schon an mobbing-

Antwort: "Widerrechtliche Bezugseinstellung"
da das auto voraussetzung ist - sie keines haben, kommen sie nicht in frage.
eigentlich war die antwort vom AMS eh deutlich - warum gleichzeitig gesperrt wurde ist sehr fraglich?
natürlich legen sie Berufung - auf den bescheid, den sie sofort verlangen - ein.
sollten sie der meinung sein, dass es sich um schikane etc. handelt - so wenden sie sich auch an die volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at
verhält es sich so, können sie unterstützung erwarten, die auch gewicht hat!
(Ohne Gewähr)

Nehmen sie sich in Zukunft immer eine Begleitperson zum Termin mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

----------- ---------------- ------------- -----------

"Ähnliche Angelegenheit" - Sperre von R. vor ca. 1 Monat - siehe:
"Einspruch wurde stattgegeben" (18.05.2016)
unter: "Sperre u. a. über/wegen fehlender bzw. falscher Aufklärung" (30.04.2016)

Ergänzung / Korrektur: ? - Sorry!
Hallo nochmal, war ein wenig zu voreilig, denn der Einspruch wird erst bearbeitet und das dauert bis zu 6 Monate. also warten.
Information zur Beschwerde: "Aufschiebende Wirkung"

---------- --------------- --------------- -------------


3.06.16 von R. - "Schreiben an die Volksanwaltschaft: AMS sperrt wiederholt meine Notstandshilfe"
vielen Dank.
in kopie mein mail an die va.
>Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ich den Eindruck habe, daß mich das AMS "mobbt" und der Betreiber der homepage "soned" darauf aufmerksam gemacht hat. (27.05.16)<
(Anhang bzw. Beschwerde u.a. wegen der beiden Sperren an die VA. gelesen)

3.06.2016 um 7.30 Uhr
- von R.
- "Von §10 (Bezugssperre) ist zur Gänze Abstand genommen worden"

Guten Morgen,
info zu meiner letzten Sperre.
Nachricht vom Ams: von den Rechtsfolgen des §10 ist zur Gänze Abstand genommen worden,

Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Gratuliere!
Schreiben sie uns auch, wie die Berufung der ersten Sperre ausgeht


26.05.2016 um 14.52 Uhr - von N. - "Aber die Unternehmen zeigen keinerlei Interesse"


Ich bin leider seit Anfang Mai dieses Jahr wieder beim AMS und es wurde dort so getan als wüsste man nicht warum ich überhaupt gekommen bin. Mich ärgert es total das das AMS einem Vermittlungsvorschläge macht, man sich darauf bewirbt aber nie Erfolg hat. Ich hatte immer mit den Stellen erfolgt die ich selber gefunden habe und nicht mit denen die vom AMS vermittelt wurden. Das ist höchst merkwürdig. Mir kommt es fast so vor als wenn man überhaupt nicht zum AMS gehen dürfte weil man wenn man sich auf Stellen bewirbt die sie einem vorschlagen von den betreffenden Unternehmen überhaupt keine Antwort erhält, weil sich die Unternehmen bei den Menschen die vom AMS kommen sich eh wahrscheinlich denken, der kann eh nix oder war zu lange arbeitslos. Das finde ich langsam merkwürdig.

Das AMS vermittelt mir zwar immer wieder gute Stellen aber die Unternehmen die sie mir vermitteln zeigen keinerlei Interesse.

Ich verstehe nicht wieso. Es wird Zeit das sich endlich etwas ändern.

Herzlichen Dank, Herr Moser das es Ihre Initiative gibt. (24.05.16)

Antwort: "Differenzierung"
Ich würde mir wünschen, dass das AMS die realistische Situation annimmt, um die Lage richtig beurteilen zu können - Was dazu führen würde/müsste, im persönlichen Umgang mit Betroffenen, die individuelle Schuldzuweisung, endlich einzustellen und die Feindbildsichtweise abzulegen.
Hätte auf der anderen Seite auch Anerkennung bez. ihrer Arbeit zur Folge - wie die Einschätzung, dass das AMS für manche Zustände wie Umstände nichts kann. Ihr kann man auch nicht vorwerfen, dass Faulheit etc. im Spiel ist - Ganz im Gegenteil handelt es sich um umfangreiche Tätigkeiten, die nur mit Fähigkeiten und Kenntnisse zu bewerkstelligen sind.
Was ich dem AMS aber vorwerfe, ist die zum Teil menschenfeindliche, menschenverachtende Vorgehensweise / Umgangsform, die ihr die Politik abverlangt! Das ist auch der Grund, warum sich das AMS vieles - ob erbrachte Leistung oder im Bezug auf ihren Ruf - selbst kaputt macht!

Ich nehme das AMS als Umsetzer nicht aus der Verantwortung, aber in erster Linie klage ich jene - die Politik / politischen Parteien / Regierung / zuständige PolitikerInnen - die für diese Arbeitsmarktpolitik verantwortlich sind, an.

"Eine Arbeitsmarktpolitik, welche von der ÖVP, nach eigenen wie den Interessen ihrer Klientel, entworfen und gesetzlich installiert wurde - und die von der SPÖ über Verrat, an der sozialen Gesinnung, an ihrem Grundsatzprogramm, an ihren WählerInnen, mitgetragen wird."

Politisches Motiv:
Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

>"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

>Es bleibt mir nichts anderes übrig, als ihnen weiterhin Motivation zur Eigeninitiative wie Glück zu wünschen, auf dass sich früher oder später der Erfolg einstellt.


25.05.2016 um 22.26 Uhr - von G. B*. - "Artikel in der ganzen Woche"


In unserem Land sind tatsächlich mehr Menschen arbeitslos, als es die Statistik besagt. Durch das AMS bekommen sie oft nur befristete Stellen vermittelt und müssen für einen geringen Lohn Hilfsarbeitertätigkeiten verrichten. Das AMS ist dabei selbst überfordert.

Wir werden von vorne bis hinten belogen
(Die ganze Woche)


25.05.2016 um 16.04 Uhr - von A*. - "Jobtransfair Pflicht?"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich bin jetzt seit 2 Wochen in einer Kursmassnahme bei Jobtransfair die 3 Monate dauert.Ich hätte gerne gewusst , ob man eine Geldsperre bekommt,falls man den Dienst Vertrag nicht annimmt bzw.unter schreibt.

Antwort:
Dazu lesen sie sich die Antwort folgenden Links durch!
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
Ev. fragen sie auch bez. freiwillige Teilnahme vor Zeugen / "KollegInnen" nach! (ohne Gewähr)


23.05.2016 um 20.35 Uhr - von K*. - "Kurs "Jobfit+" freiwillig?"


Hallo Herr Moser, meine Frage: Ist der Kurs "Jobfit+" freiwillig? Danke! (22.05.16)

Antwort:
Falls Coaching ev. Ja - erst recht wurden schon "Deppenkurse" besucht! Siehe Link. Falls "rechtswidrige" Sperre Bescheid verlangen und Berufung einlegen! (Ohne Gewähr)


23.05.2016 um 14.38 Uhr - von St*. - "SÖB-Schmarotzer?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe bis letzten Freitag den 20. Mai eine zwölfwöchige Kursmaßnahme des AMS "NEUE WEGE" besucht. Heute hatte ich den ersten Termin nach dem Kurs bei meiner AMS Betreuerin. Allerdings war sie nicht da und es hat sich ihre Vertretung um mich gekümmert. Die Vertretung hat mich, ohne es mit mir abzusprechen und ohne Erläuterung, direkt für nächste Woche zu itworks gebucht. Ist es überhaupt rechtens, so kurz nach dem letzten Kurs, in eine neue Maßnahme geschickt zu werden? Kann ich da noch aussteigen oder ist es schon zu spät?
Mir wurde nicht erklärt, was das für eine Maßnahme ist. Man hat mir direkt das schreiben in die Hand gedrückt und gemeint man würde sich dort um mich kümmern. Erst als ich das schreiben gelesen habe hatte ich Kapiert um was es sich dabei handelt und bei meiner Recherche im Internet habe ich nur schlechtes über itworks gelesen.

Vielen dank für Ihre Hilfe!

Antwort:
Um welche "Zwangsmassnahme" handelt es sich? Wichtig!
Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
- Bei einem weiteren Deppenkurs können sie sich wehren! dazu siehe folgenden Link
wie
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Aufklärung dann, wenn keine lange Arbeitslosigkeit vorliegt!
fehlende Belehrung!

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Bei Sperre Bescheid verlangen und Berufung einlegen! (Ohne Gewähr)

18.05.2016 um 11.20 Uhr - von R*. - "Einspruch wurde stattgegeben"


Hallo, Einspruch wurde stattgegebn und ich bekomme wieder die Zahlung ohne Sperre. Vielen Dank

Antwort:
Gratuliere und Danke für die Rückmeldung

unter:
"Sperre u. a. über/wegen fehlender bzw. falscher Aufklärung" (30.04.2016)


18.05.2016 um 9.58 Uhr - von N. - "Warum wird bei der Arbeitslosenstatistik immer wieder gemogelt"


Sehr geehrter Herr Moser,
warum werden in der Arbeitslosenstatistik immer wieder gemogelt? In Wirklichkeit hat Österreich über 480.000 Menschen arbeitslos.
Wieso werden vom AMS aber nur real 4,1% angegeben? Im März waren inkl. Schulungsteilnehmer 438.654 Menschen auf Jobsuche.

Wieso vertuscht man die tatsächliche Zahl von 9,1%? Haben sich das die Menschen verdient oder werden Langzeitarbeitslose einfach unter den Tisch gekehrt? Finde das total ungerecht.

Danke für Ihre Hilfe. (17.05.16)

Antwort:
"Weil niedrige Arbeitslosenzahlen ein Indikator für eine erfolgreiche Politik ist."
Deswegen "u.a." wird die Realität über Zahlenspielereien / Zählart bzw. "Lügen / Fälschungen" verzerrt! Siehe "geschönte" - bzw. - gefälschte Statistik!


17.05.2016 um 15.03 Uhr - von K. W*. - " Dienstaufsichtsbeschwerde"

"Per E-Mail an 4 AMS-MitarbeiterInnen, einen Coaching-Vereinsmitarbeiter und ca. 3 Arbeitsloseninitiativen"


Dienstaufsichtsbeschwerde - G4S Mitarbeiter "Vollbart"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Muss mich leider mit einer sofortigen Beschwerde bei Ihnen melden:
Denn der heutige Mitarbeiter Ihrer Bewachungsfirma G4S hat mir gegenüber völlig grund - und zusammenhanglos durchgedreht!

Ich kann hier seine worte nicht wiederholen, jedenfalls waren und sind seine Beschimpfungen und Beleidigungen nicht druckreif.
Auch hat er irgendwas von einem " Hausverbot" mir gegenüber gefaselt!?

Bitte holen sie diesen Mann auf den Boden der gesetzmäßigen Grundlagen zurück
oder besser noch:
Holen Sie von Ihren Dienstleistern wenigstens solche Angestellte, die sich zu benehmen wissen;und schmeissen Sie den heute Diensthabenden einfach hinaus!

Wenn es notwendig sein sollte, dann werde ich jedenfalls dessen Verhalten und Ausdrucksweise einer gerichtlichen Überprüfung zukommen lassen.

Mit der Bitte um sofortiges Abstellen diese unwürdigen Zustands!

Recht herzlichen Dank im Voraus.
Mit besten Grüßen,

K. W.
tel. **** *** ** **

Rückfrage:
darf ich diese beschwerde mit initialen veröffentlichen - soll zum nachahmen anregen.

17.05.2016 um 19.29 Uhr - von K. W*. - "Datenschutzverletzung"
Serwas Christian,
ja -- selbstverständlich! und es kommt noch besser:
ein mitarbeiter vom AMS hat -- aus welchen gründen auch immer meine DATEN an den H.... von der Bewachungsfirma weiter gegeben.
Also ein klarer Rechtsbruch in meinen Augen bzgl. Datenschutzgesetz --- oder lieg ich da falsch?
Was soll ich machen ---am liebsten würd ich dem Chef des AMS Sbg gleich mal klar machen, dass ich Anzeige gegen bestimmte Mitarbeiter von ihm einbringen möchte... und auch werde.
Oder mach ich mir da wieder nur gute Freunde --- aber scheissegal!
Einer muss mal der 1. sein -- der was durch zieht !!!
meld mich wieder unaufgefordert -- bzw. steh ich jederzeit für ein Treffen zur Verfügung.
bin halt nur in Sbg. momentan ... und ned mehr im innviertel. glg und bb. K.

Antwort:
Bei Datenschutzverletzung an die Datenschutzbehörde bzw. ARGE DATEN wenden.
Rechtsschutz bei Datenschutzverletzungen - / - Kontakt

ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032,
www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at


16.05.2016 um 19.05 Uhr - von D. - "Vaterschaftskarenz oder Jobtransfair?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich hoffe Sie können mir helfen:
Ich möchte gerne als Vater in Karenz gehen und bin seit ca. 2 Jahren beim Ams gemeldet.

Meine Frau hat bereits ihre 2,5 Jahre (Karenz) aufgebraucht. Sie ist vor 9 Jahren nach Wien gekommen und wir haben bis jetzt, 3 Kinder. Was bedeutet, dass Sie immer in Karenz war und sich nun im Juli 2016 beim AMS ( erstmalig) "arbeitssuchend" meldet.
Wir haben uns überlegt (Vaterschaftskarenz, 6. Monate) zu beantragen. Also ab Juli.
Herr Moser, ist das überhaupt möglich dass ich dann Kinderbetreuungsgeld von der WgKK beziehe und den anderen Teil (Notstandshilfe) vom Ams?

Es ist nämlich so, ich habe eine neue Beraterin beim Ams bei der ich mich vor einigen Tagen vostellte. Sie schickt mich am 31. Mai zum "Jobtransfair".
Was könnte das für Konsequenzen (für den Fall dass ich die restliche Karenz übernehme) haben?

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte nur bevor ich zu diesem Jobtransfair gehe, Ihren Rat einholen.
Ob es möglich (in meiner Lage) ist. Das Recht auf Karenz habe ich ja, ob mich dann das Ams noch dazu "Teilfördert"??
Ich DANKE Ihnen vielmals für Ihren Rat und Hilfe. Mfg D. (13.05.16)

Antwort:
ich denke, wenn es ihnen zusteht und sie auch wollen, sollten sie es machen - melden sie den karenz an. und geben sie dann natürlich dem AMS bescheid bzw. klären sie das mit den behörden und der KK. ab. falls, würden sie sich jobtransfair "ev." ersparen. halten sie mich / uns auf dem laufenden - warte auf rückmeldung über ausgang (ohne Gewähr)

Ev. holen sie sich sämtliche Informationen auch von der AK ein.
Karenz - Kinderbetreuungsgeld-Varianten

16.05.2016 um 14.58 Uhr - von D. - "Gebe Bescheid"
Danke Herr Moser! Gebe Ihnen Bescheid was dabei rauskommt. Lg D.

( "Der Termin (Infotag) beim Jobtransfair lief ziemlich verrückt." 6.06.2016)


16.05.2016 um 19.02 Uhr - von S*. - "Sonderunterstützung (SUG - Bergbau)?"


Lieber Herr Moser !

Ich hätte bitte gerne zur Sonderunterstützung (SUG - Bergbau) ein Paar Fragen.
Und zwar geht's um meinen Buder.
Er arbeitet seit über 20 Jahren im Bergbau, ist 52 Jahre alt und seine Vorgesetzten legten ihm nahe, er soll bei der VAEB, die SUG (Sonderunterstützung) beantrage, da sie ihm gesetzlich zusteht.
Mein Bruder und die Firma unterschrieben, mit beidseitigem Einverständnis, das Ende des Arbeitsverhältnises mit Ende Mai 2016.
Nun hat mein Bruder den Antrag auf Sonderunterstützung (SUG) zur VAEB geschickt. Von der VAEB bekam er Unterlagen, mit denen er zum AMS muß, da angeblich das AMS entscheidet, ob die Sonderunterstützung gewährt oder abgelehnt wird.
Ist das nicht ohnehin gesetzlich, dass nach über 20 Jahre Arbeit im Bergbau (so bei meinem Bruder)und ab dem 52. Lebensjahr,
ohne "GutWill" eines Amtes, genehmigt werden muss ?
Wenn nun meinem Bruder die SUG abgelehnt wird, hat er keine Arbeit und sodurch kein Einkommen mehr.
Darf das eine Firma machen ?
Darf eine Firma einen Arbeiter in die SUG "schicken", in das Ende des Arbeitsverhältnisses unterschreiben lassen (ihn eigentlich, unter falsche Tatsachen, rausschmeissen) ?
Sollte meinem Bruder die SUG allerdings,
ohne Schwierigkeiten genehmigt werden,
möchte ich bitte noch fragen, wie lange das gesetzlich festgelegt ist ?

Vielen lieben Dank im Voraus
freundliche Grüße
und schöne Pfingsten
S. (13.05.16)

Antwort:
ich muss gestehen, ich höre von dieser sonderunterstützung das erste mal.
was ich nicht toll finde ist, dass vorher schon die beiderseitige kündigung unterschrieben wurde, bevor diese angelegenheit geregelt war.
er / sie soll sich umfangreich informieren - hier wäre es ev. angebracht sich die infos von der AK zu holen - die sind arbeitnehmerrechtlich kompetent.
und
durchaus zum ams gehen um zu erfahren wie das abläuft - was zu tun ist - wie
hoch sie ist ......
und falls es probleme gibt reden sie mit der AK auch wie die kündigung
bekämpft werden kann - wenn nötig.
er soll zu den terminen begleitperson mitnehmen - wenn möglich
ps. ev. halten sie mich/uns auf dem laufenden. ev. senden sie mir die info - ob
und wie erfolgreich.
alles gute - ohne gewähr

13.05.2016 um 20.31 Uhr - von S*. - "Gerne halte ich Sie am Laufenden"
Hallo Herr Moser,
vielen lieben Dank für die promte Antwort und den hilfreichen Rat, wenn es Probleme gibt, zur AK zu gehen. Gerne halte ich Sie am Laufenden, bzw. gebe Ihnen Bescheid, wie die ganze Sache für meinen Bruder ausging.

Danke nochmals und schöne Pfingsten. Liebe Grüße S.

1.06.2016 um 8.23 Uhr - von S. - "Wie der Antrag auf SUG (Sonderunterstützung), problemlos ausging"
Hallo Herr Moser !

Hiermit möchte ich Ihnen gerne Bescheid geben,
wie der Antrag auf SUG (Sonderunterstützung), für meinen Bruder problemlos ausging.

1. Er füllte das Formular "Antrag für SUG" (von der VAEB) aus
und schickte dieses mit einigen Dokumenten eingeschrieben an die VAEB.
2. Ein Schreiben der VAEB kam kurze Zeit später, per Post, retour, in dem stand,
er muss damit zum AMS, was mein Bruder gleich nächsten Tag tat.
3. Beim AMS wurde ihm gesagt, dass er bis zum gesetzlichen Pensionsalter, die
monatliche Sonderunterstützung erhält. Allerdings muss jedes Jahr neu angesucht,
bzw. verlängert werden. (Der Stichtag ist der Eingang der Antrages auf SUG bei der VAEB.)

Somit hatte mein Bruder gestern den letzten Arbeitstag, als Maschinist im Bergbau,
da er aus gesundheitlichen Gründen, seine Leistung nicht mehr schafft.

(Anlage: Info zur SUG - Bergbau)

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche
mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Danke für die Rückmeldung / Information!


16.05.2016 um 6.52 Uhr - von E. - "HILFEE?!"


Hallo Herr Moser ich muss mich erneut bei Ihnen melden.

Und zwar habe ich ein neues Problem mit den lieben Kollegen vom AMS.
Ich hatte nach einem Deppenkurs eine Einladung! von meiner Beraterin in die Hand gedrückt bekommen zu "proaktiv" personalservice oder was das darstellen soll.
Nun war ich am 12.5 nicht bei dem Termin bei dieser Maßnahme.
Am 13.5 bekam ich ein Schreiben das ich einen neuen Termin habe am 28.5 (da dachte ich mir nichts)
Am 14.5 bekam ich erneut ein Schreiben(ja an einem Samstag) "Einstellung des Bezugs"

Zitat: Sehr geehrter Herr X,
da sich im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch offene Fragen ergeben haben, mussten wir Ihren
Leistungsbezug ab 12.05.2016 vorläufig einstellen.
Bezugseinstellung nach §10 wegen Nichtantritt/Vereitelung der mit Ihnen vereinbarten Maßnahme: ProAktiv
Zur Klärung der Situation wurde Ihnen ein Termin auf das E-AMS Konto zugestellt.
Sie werden daher gebeten, innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Schreibens bei uns zur Abklärung dieser offenen Fragen vorzusprechen. Erst dann kann über eine Weitergewährung Ihres Anspruchs entschieden werden. Zitat ENDE.

Jetzt bin ich natürlich sehr erbost über das ganze.
1.Wieso werde ich gesperrt weil ich nicht zu einem Leasing/Kurs gehe der Reinigungsplätze etc vermittelt wobei ich gelernter Bürokaufmann & Großhandelskaufmann bin.
2.Wieso bekomme ich eine Nachricht der Einstellung an einem Samstag.
3.Wieso bekomme ich die Benachrichtigung per Mail Montag an einem Feiertag.
4.Jetzt habe ich vom 12.5 bis morgen wahrscheinlich kein Geld bekommen und ich konnte nicht mal was unternehmen da mir das nicht mitgeteilt worden ist.

Wie soll ich vorgehen!? HILFEE?!

Antwort:
Da sie keinem Berufsschutz / Einkommensschutz unterliegen (den gibts nur die ersten drei Monate im Arbeitslosengeld /Zumutbarkeitsbestimmungen 3) müssen sie fast jede Arbeit, die nach KV oder "branchenüblich" entlohnt wird, annehmen.

Holen sie sich umfangreiche Informationen über diese "Zwangs?"-Massnahme, um ev. dagegen vorgehen zu können, wenn es sich um einen Deppenkurs handelt - erst recht wenn sie solche schon besucht haben!

>Sie verlangen bez. der Bezugs-Einstellung / Sperre den Bescheid (schriftlich ev. eingeschrieben - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld bekommen) und legen darauf Berufung ein. - Siehe Link.

Und besuchen sie die AMS-BeraterIn und klären die Angelegenheit! Vorher - wenn möglich - Infos über die Zwangsmassnahme / "ev. Deppenkurs einholen - ev. übers Internet. (Ohne Gewähr)


15.05.2016 um 0.07 Uhr - von L*. - "Antrag auf Rehageld gestellt"


Hallo! Ich (23 Jahre alt), habe im letzten Dezember einen Antrag auf Rehageld gestellt (nach Anraten durch meinen Psychiater und Promente). Ich leide an einer Angststörung und Somatisierungsstörung sowie leichtem Adhs. Soweit so gut, jedenfalls wurde ich zu einem unabhängigen Psychiater zur Begutachtung gerufen und dort bekam ich einen positiven Bescheid ("passt schon", war sehr freundlich). Nun, im April, bekam ich via Bescheid die völlige Ablehnung, mit der Begründung, dass ich "keine qualifizierte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt habe. Eine Beurteilung der Berufsunfähigkeit sei somit nicht möglich." Dad ist komisch, denn ich bin seit Juni 2015 als Hausbesorger geringfügig angestellt und auch selbstversichert inkl. Pensionsversicherung. Nun habe ich zwecks Klage einen Termin bei der Arbeiterkammer nächste Woche. Ist das eine Hinhaltetaktik? Laut Bescheid bezieht man sich auf das ASVG 271 und 273 i.V. mit 255. Mich treiben momentan große Zukunfts- und Verl
ustängste, ich habe aber einen Arbeitsvertrag und einen Kalender mit Stundenblatt, den ich zur AK mitbringen werde. Haben Sie einen Rat für mich? Freundlichste Grüße

Antwort:
es braucht einen arzt um zu beurteilen inwieweit sie arbeitsfähig oder -unfähig sind. reden sie mit ihrem vertrauensarzt darüber.
- meine erfahrungen auf diesem gebiet sind unglaublicher und oft unfassbarer natur, weswegen ich ihnen keine grosse chance auf erfolg einräume (laienhafte-beurteilung).
hier gehts drum menschen - auch mit krankheit - die pension etc. zu
verweigern.
unter 50 jahre gibts eigentlich nur rehageld, wenn überhaupt - was mich bei ihnen irritiert ist aber, dass sie ein geringfügiges arbeitsverhältnis haben und auf der anderen seite um iV-pension ansuchen. das passt bei dieser restriktiven / strengen i-pensions-auslegung nicht zusammen.

wundert mich, dass ihnen jemand den rat zum i-pensions-antrag gegeben hat.
(wobei ich schon dazu sagen muss, dass mein urteil, mit den wenigen, aus der
entfernung beschriebenen infos, nicht sehr viel gewicht hat.)

falls sie der meinung sind, dass ihr gesundheitlicher zustand ein I-Pension
bzw. rehageld notwendig macht, so ziehen sie die klage durch.
nehmen sie den termin bei der AK wahr und lassen sie sich umfangreich
aufklären. - ev. begleitperson mitnehmen.'
>halten sie mich/uns auf dem laufenden - danke! alles gute! (ohne Gewähr)


14.05.2016 um 8.29 Uhr - von J. - "Wie ich das beurteile bittet das AMS somit Gratis-Arbeiter an"


Sehr geehrter Herr Moser

Bei einen Vorstellungsgespräch bei einer Firma hat man mir Angeboten
mich vorläufig das Probemonat unter einen Arbeitstraining ein zustellen .
Wobei Arbeitsbeginn Anfang Juni statt finden soll.
Man hat mir mit geteilt ich sollte mir über das Pfingst Wochenende bedenk Zeit lassen .
Spätstens Mittwoch der Firma bescheid geben.

Da ich eine Zusatz Betreuung von Jobtransfair habe ,ist dies nicht das erste mal .
Eine vorige Stelle hat mir das selbe Angeboten .Wobei ich der Firma das Gegenangebot der Fördermöglichkeit des Jobtranisfair angeboten habe .Die allerdings es abgelehnt hat.

Ich habe das Gefühl das mit diesen AMS-Arbeitstrainig die Firma sich Geld ersparen wollen und für mich keine klare Zusage dadurch entsteht .

Oder sehe ich das anders ? Muss ich zu so einen Arbeitstrainig zustimmen und wie ist das mit rechtlichen Lagen und Bezugssperren ???

Ist es da sinnvoll so lange ich die Nach-Betreuungszeit habe diesen Firmen die Fördermöglichkeit von Jobtransfair an zu bitten ???
Wie ich das beurteile bittet das AMS somit Gratis-Arbeiter an .

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Arbeitstraining siehe: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
unter:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
siehe auch:
"Coaching Pflicht?" / "Zur Peinlichkeit Coaching"

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)


11.05.2016 um 10.59 Uhr - von G*. - "Wegen Budgetkürzung Fahrtkosten eingestellt?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Seit wann gibt es eine Budgetkürzung beim AMS??
Ich bin seit 38 Stunden (2x1 Stunde/Monat) in psychologischer Behandlung bei einer vom AMS finanzierten Therapie. Zu Beginn bekam ich die Fahrtkosten (Hin und Retour) zu diesem Zentrum (AMS-Partner) ohne weiteres erstattet. Letzte Woche erklärte mir mein Betreuer, daß das AMS-Budget gekürzt wurde und ich froh sein kann, daß ich diese psychische Therapie im Wert von 90? pro Stunde zwar weiterhin bekomme aber keine Erstattung der Fahrtkosten mehr möglich sind - aufgrund von Budgetkürzungen. Ich bin Notstandshilfebezieher. Wie komme ich dazu oder gibt es die Möglichkeit dagegen zu intervenieren? Stimmt das überhaupt mit der Budgetkürzung? mfg G.

Antwort:
Budgetkürzung kann immer wieder mal vorkommen - politische Verantwortung. "Mit Geld-Knappheit hat das AMS immer wieder zu tun" bzw. mit Prioritäten setzen bez. Verteilung finanzieller Leistungen / - für was das Geld ausgeben.
Aber auch wenn kein Rechtsanspruch besteht ist es merkwürdig, dass ihnen eine genehmigte Leistung, während einer laufenden Therapie, eingestellt wird?
Ev. besuchen sie - mit einer Begleitperson - den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit. Erst recht, wenn die Erstattung der Kosten für sie notwendig ist - ev. um die Therapie abzuschliessen. (Ohne Gewähr)

11.05.2016 um 14.21 Uhr - von G*. - Danke für Ihre rasche Antwort! mfg g.


11.05.2016 um 0.23 Uhr - von O*. - "ALG. bzw. Notstand oder Mindestsicherung?"


Hallo!

War bis Mitte 2013 selbstständig und habe dann geheiratet.
Musste meine Selbstständigkeit aufgeben und pflegte danach meine Oma (80+) , habe kein Geld bekommen, habe nebenbei einen 8 Stunden Job angenommen und geringfügig unter 400 euro verdient. Meine LG hat über 1200 verdient und ich habe somit kein Anspruch auf ALG oder Notstandshilfe.
Meine Oma wird nun von jemand anders aus der Familie betreut und meinen geringfügigen Job bin ich demnächst leider los und meine Frau ist schwanger.
Habe ich einen Anspruch auf Notstandshilfe oder ähnliches?
Ich denke eine Mindestsicherung kann ich nicht beantragen da ich ein Auto besitze und dieses unbedingt brauche da meien Frau schwanger ist bzw. finde ich damit leichter einen neuen Job.
Bitte um Hilfe!

Antwort:
Wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre kein ALG. bzw. Notstand erhalten haben, haben sie keinen neuerlichen Anspruch auf ALG. bzw. Notstand - Oder haben sie? (Beim ALG. wäre das Partnerschaftseinkommen nicht angerechnet worden. - Hätten sie bei Anspruch bekommen - Erst beim Notstand kommts zur Anrechnung)
Probieren sie es - und stellen sie den Antrag auf Mindestsicherung - ev. übers AMS! Da sie das Auto brauchen - u.a. auch zur Arbeit-Suche spielt es ev. keine Rolle. Ich denke trotz dem Partnerschaftseinkommen könnten sie ein paar Hundert Euro Mindestsicherung bekommen.

Anwartschaft § 14.
Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen beschäftigt war.
(2) Weiteren Inanspruchnahme, wenn in den letzten 12 Monaten vor insgesamt 28 Wochen beschäftigt war.

Fortbezug
§ 19. (1) Rest vom Arbeitslosengeld ist zu gewähren,
a) wenn die Geltendmachung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren erfolgt.

Notstandshilfe
§ 33.(2) Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die) Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3) und sich in Notlage befindet.
Notstandshilfe wird weiter gewährt, wenn sich Betroffene innerhalb 5 Jahren zurückmelden.

(Ohne Gewähr)


9.05.2016 um 9.19 Uhr - von B*. - "Fortbildungskarenz"


Hallo Herr Moser,
vielen Dank für Ihr Feedback.

Die Situation hat sich im Übrigen insofern gelöst, als es eine Fortbildungskarenz des AMS gibt, die er jetzt in Anspruch nimmt. Dazu konnte er sich nun auch mit seinem Arbeitgeber einigen, da ihm für diese Zeitraum keine Kosten entstehen.

Hier die Voraussetzung für etwaige ähnliche Anfragen:
Min. 6 Monate durchgehendes Arbeitsverhältnis.
Dann max. Anspruch 12 Monate Bildungskarenz gesamt, eben solange er Unterricht hat.
Monatlich ca. 1.100,00 € pro Monat.

Damit kann er leben. Vielleicht ist das auch für Andere eine Möglichkeit.
Vielen Dank auf jeden Fall. Mit besten Grüßen (6.05.16)

Anmerkung: "Dieser Rückmeldung ging eine Anfrage bez. Fertigstellung einer Ausbildung.voraus"


6.05.2016 um 13.58 Uhr - von Ö. - " Betreuungspflichten / Partnerschaftsanrechnung"


Hallo, ich habe mich online ams angemeldet und bin derzeit noch in karenz. Da ich ein kind unter 10 jahre habe muss ich nur 16 stunden beim ams anwesend sein oder ? Noch dazu habe ich ein hyperaktives kind (5 ) mit 40 % hyperaktivität bestätigung von bundessozialmt. Mein sohn darf nur 2 stunden im kindergarten bleiben aber dafür kann meine mutter von 8.30 bis 12 uhr jeden tag auf meine kinder aufpassen glauben sie dass ich so pasende kurse bekomme ? Ich will nicht 6 7 stunden jeden tag im kurs sitzen ! Und 3 stunden kurse gibt es wenige wie ich weis. Ausserdem arbeitet mein mann vollzeit und verdient 1500 wir haben 2 kinder und schulden pro monat wohungsrate 72 euro und kredit für möbeln monatlich 231 euro abzuzahlen bekomme ich da noch was vom ams ? Notsstandshilfe ? Lg.

Antwort:
Richtig: Betreuungspflichten 16 Stunden am Tag - gilt auch für Kurse. Sollten sie in einen "Deppen-Kurs" müssen, so wäre eine Anwesenheit bez. Zeit auszumachen, die 16 Stunden in der Woche beträgt. Täglich kürzer als 6 - 7 Stunden.
Ev. können sie sich auch gegen Deppenkurse wehren, u.a. dann, wenn sie schon welche besucht haben. Gehen sie die Links folgender Antwort durch. zBsp. Coaching freiwillig?
Wieviel und ob sie Notstand bekommen, kann ich ihnen nicht genau sagen. Über Freigrenzen wahrscheinlich etwas? Versuchen sie ihre Bezugshöhe zu ermitteln.
Seite aufrufen und die Frage anklicken!
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? (Ohne Gewähr)


5.05.2016 um 19.02 Uhr - von R. - "Oder ist das einer von zahlreichen Deppenkursen"


Hallo Christian,
das AMS hat mich zum "Job Cross Mentoring" in 1090 Wien zugebucht.
Dürfte ein relativ junges Projekt sein, daher wäre ich an Meinungen bzw. Erfahrungsberichten interessiert.
Oder ist das einer von zahlreichen Deppenkursen, "getarnt" in einer anderen Aufmachung? MfG (2.05.16)

Antwort:
in meiner beurteilung über "Kurse bzw. Deppenkurse" leite ich viel davon ab, ob eine / diese massnahme freiwillig oder unter zwang stattfinden! fragen sie vor zeugen/kollegen nach!
ev. stellt sich dann heraus ob es ein "deppenkurs" für akademiker ist?
mit mehr oder weniger "gratisarbeit" / arbeitstraining!
bez. praktikum und arbeitstraining siehe link
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
gehen sie auch
die links folgender Antwort durch. zBsp.
mit coaching freiwillig?
ohne gewähr - alles gute!


4.05.2016 um 18.10 Uhr - von R. - "Nostandshilfe ohne jegliche "Meldung" gesperrt"


Darf mir das AMS "rückwirkend" am 04.05.2016 ab z.B.: 12.04.2016 die Nostandshilfe ohne jegliche "Meldung" (bemerkte ich nur durch geringe Auszahlung) sperren?

Antwort:
Kommt schon vor, dass das AMS auch tut, was es nicht darf!
(VwGH-Bezugs-Einstellung ohne Bescheid unzulässig)

Verlangen sie schriftlich (ev. eingeschrieben) einen Bescheid - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats müssen sie ("vorerst") das Geld ausbezahlt bekommen!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

Auf den schriftlichen Bescheid legen sie Berufung ein!

Zur Info - falls? - Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

4.05.2016 um 22.15 Uhr - von R. - Vielen Dank.


4.05.2016 um 9.41 Uhr - von N. - "Es geht bei mir immer um falsch berechnete Bezüge und Mobbing und Menschenwürde!!! - Mittlerweile gehts aber schlicht und ergreifend um GELD!"


Sg. Hr. Mag. Moser,

ich bin DiplIng Arch und habe im Zuge meiner "Kariere" beim AMS schon mehrmals mit erstaut aufgerissenen Augen Beiträge in diesem Forum gepostet.
Es geht bei mir immer um falsch berechnete Bezüge und Mobbing und Menschenwürde!!!
Mittlerweile gehts aber schlicht und ergreifend um GELD!

Ich wurde 2005 von einem AMS-Berater in die Selbständigkeit "getriebenberaten"
und werde heute dafür abgestraft, monatlich.
Seit einigen Monaten beginnt sich das bei mir körperlich zu äußern. Ich schreibe nun wieder, weil ich seit Jahren unter Dauerstress gehalten werde mit Drohung, Ignoranz und Unverschämtheiten! Das weiß (fast) jeder, dass soetwas 1.Auslöser für Krebs ist.
ICH MÖCHTE NICHT von einer ignoranten AMS-Angestellten eutanasiert werden, weil sie halt nicht mehr denken kann, als: "Menschen ohne Arbeit sind Untermenschen"
und dafür vom Österreichischen Staat(=wir) Geld bezahlt bekommt und einen Pensionsanspruch stellt!

Beispiele:
1. Og Beraterin: "Sie sind bei uns im Bezug, weil Sie ruhend gemeldet sind und vorher in einem Dienstverhältnis standen. Sie dürfen, um wieder ins Geschäft zu kommen, Umsätze in der Höhe von 11% dürfen die Mindest nicht überschreiten, machen. Sie müssen aber einen Einkommensnachweis diesbezüglich in der Leistungsabteilung abgeben."

Leistungsabteilung im EG: "Was! Sie arbeiten gewerblich für die Firma Sowieso? Sie sind ja ruhend gemeldet! Ich zeige Sie jetzt sofort bei der Wirtschaftskammer an!" Nahm den Hörer in die Hand und zeigte mich bei der Wirtschaftskammer an.
Soviel zum Datenschutz beim AMS. Die Dame war nicht mal Beraterin, sondern ist Anmeldedame beim AMS T.!)

2. Aktion:
1.OG Beraterin: "Sie haben von uns eine weitere Maßnahme im Zuge Ihrer Ausbildung genehmigt bekommen."
EG Leistungsabteilung: "Es is mit wurscht, was die in S. tun, ich weise die Bezüger erst an, wenn der Zettel ("monatliche Jahreseinkommenserklärung")da ist, und wenn Du die halbe Zeit in G. bist(Ausbildungsort), dann gibt es eben keine Bezüge!"(Gesagt vor einem Zeugen!!!!)

Es wurden meine Bezüge absichtlich und ungerechtfertigt eingestellt, eine Beraterin der HotLine in S. war ziehmlich verärgert, weil unsere Abmachung vom **04 2016 nicht eingehalten wurde, obwohl alles dokumentiert und bearbeitet und weitergeleitet wurde, der OmbudsmannAMS meinte zu dem Thema, weshalb ich mich aufrege, ich hätte doch "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung"(Poah, er hat offensichtlich einen Ausdruck aus Steuerrecht gelernt!!) Die Aussage ist allerdings erfunden, ich habe keine Einkünfte aus Vermietung und besitze auch nichts zu verpachten. Die Aussage stammt offensichtlich aus Mobbing und Verunglimpfung, die schon seit 2011 passiert, und mich real im Leben bedroht, wegen dauernden Datenschutzverletzungen und Lügen zu meiner Person, die mir dann im Gasthaus wieder präsentiert werden, von betrunken Freunden eines zweiten Beraters.(Zwischentüren sind ohne Schalldämmung beim AMS!!!

3.Aktion:
Frau S., ich habe 2 Maßnahmen für meine Ausbildung eingereicht. Sie haben nur die eine genehmigt, die ? 25,- kostet und 1mal Fahrt zum Ausbildungsort.
Wir diskutieren aber schon seit Februar, dass ich für die zweite Maßnahme, die nichts kostet, alle 2-3Wochen zum Ausbildungsort fahren muss(Praxis) und seit Februar schon 3Mal dort war(Nachweis eingeschrieben an Bezirksstellenleiter geschickt.)
Frau S.:" Sie bekommen ?1,48 täglich zwischen April und Juni zu Ihren Bezügen, da sind die drei Fahrten seit Feber eingerechnet, das sind genau die Kosten für eine TAGESKARTE NACH G. UND ZURÜCK"

(ca.200km und anderes Bundesland)

Als ich die Antwort hörte, wußte ich sicher, dass man mich verarscht. Das ist übrigens nur ein kleiner Auszug aus den laufenden Unverschämtheiten und Uninformiertheiten.

Sg. Hr. Mag. Moser, es gibt für mich den begründeten Verdacht, dass man mich so lange mobben wird, bis ich die Ausbildung aus finziellen Gründen abbrechen muss. Denn dann muss ich alle Kosten zurückzahlen und das ist offensichtlich das Ziel der Aktion.

Es wurde mir vor Beginn der Ausbildung nicht gesagt, dass die Kurskosten, die zwischen ?1.900,- und 1.600,- für einen Ausbildungsschritt kosten, nicht vorfinanziert werden. Ich kann mit meinen Bezügen von ?840,-(noch ungeprüft!) diese Ausbildungskosten nicht vorfinanzieren, bekomme als AMS-Arsch auch keinen Überzeihungsrahmen bei der Bank.

Man hat mir vor Beginn der Ausbildung absichtlich Informatioenen vorenthalt! ("Ich hatte ja auch nicht gefragt!" so eine Unverschämtheit!!!!)
Es wurde mir nicht gesagt, dass ich die Ausbildung selbst Vorfinanzieren muss, es wurde mir nicht gesagt, dass ich Fahrkosten in der höhe von ?0,15 bekomme und nicht das offizielle km-Geld, es wurde mir nicht gesagt, dass wenn ich bei einem Seminar in G. bin währendesse in T. mein Name und meine Steuerklärung herumgereicht werden, es wurde mir nicht gesagt, dass jeder einzelne Schritt der Ausbildung extra genehmigt werden muss, es wurde mir nicht gesagt, dass ich während der Ausbildung 3Jahre lang vom guten Willen einer ungebildetetn Leistungsabteilungsmitarbeiterin und Ihrer Empfangsdame abhängig sein werde, weil das alles freiwillig ist, und ich ÜBERHAUPT KEINE rechtliche Handhabe betr. die Ausbildungskosten, ihre Fortsetzung bis zum Abschluß und meinen Aufwand haben werde. Es wurde mir nicht gesagt, das ich meine Investitionen aufs Spiel setze, weil ich vom Gutwill diese Personen abhängig sein werde.
ES WURDE MIR NUR GESAGT: "Wenn Sie die Ausbildung abbrechen, müssen Sie die Kosten zurückzahlen!"

Und das wurde mir mehrmals während den einzelnen Genehmigungsschritten gesagt, dass ich "ja eh alle Ausbildungen abbreche"!!!!
Ich habe noch keine Ausbildung abgebrochen. Vielmehr ist es eher so, dass die Leute mich mobben, weil ich Akademikerin bin und sie das in Ihrer schwachsinnigen Einstellung toll finden, einen höhergebildeten Menschen auszuspielen...ein Hoch auf die Herrenrassen!!!!!! ich bekomme so richtig einen dicken Hals!!!!!!

UND DAS GENAU WIRD DERZEIT PROVOZIERT VON DER GESCHÄFTSSTELLE T.! UND DANN AUCH NOCH IN MEINEM "AMS_AKT" FESTGEHALTEN!!!!!!

Ersuche Sie um Info, ob die Auskunft bei der AK Salzburg stimmt, dass ich überhaupt keine Handhabe gegen das AMS und die Ausbildungsfinanzierung habe.

Die Ausbildung dauert 3Jahre, schließt mit einer Diplomprüfung ab und kostet, ohne Fahrtkosten und Übernachtungen ca ?10.000,-.
Ich habe derzeit die Hälfte der Ausbildung absolviert, Kosten für Praxisstunden, Behelfe, Kleidung und Bücher übernehme ich selbst. Ich habe auch mit dem AMS vor Beginn vereinbart, das ich in G. eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen kann, aber nur, wenn ich mit meinem PKW fahre.
Zusätzlich arbeite ich seit Jahresbeginn in e. geringfügigem DV in dem neuen Beruf.

Es scheint so, dass seit das bekannt wurde, die Repressionen noch stärker werden.

Gemobbt von nicht involvierten Personen und verarscht von den Beratern, sogar vor Zeugen. (Ich nehme mittlerweile eine Person mit zu den Gesprächen). Ein Berater der AK hat mir geraten, die Unterlagen mit der Post zu schicken, und nicht auf Konfrontationskurs zu gehen, weil das "ALLES FREIWILLIG" vom AMS getan wird!!!!!

Ja gehts noch?????
Die ruinieren mich ja mit Ihren Unverschämtheiten!!!
Gibt es denn da überhaupt keine Kontrollinstanz was die tun????
mfg N.

Antwort:
(Ich bin kein Mag.)
Finde ich gut und ist wichtig, dass sie eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen.

Zur Info:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch

>Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf Ausbildung - Aber jetzt nachdem ihnen diese genehmigt wurde, brauchen sie sich nicht sekkieren lassen!

Schreiben sie unbedingt der Volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at - Teilen sie dieser sämtliche Probleme mit dem AMS mit. Sollten sie von der VA. unterstützt werden bzw. setzt sich die VA. beim AMS für sie ein, sieht die Angelegenheit ganz anders aus! Im Zuge dessen, könnten sie auch sämtliche Ungereimtheiten ansprechen und ev. klären!

Und nochwas - scheuen sie sich nicht und besuchen sie - auch mit Begleitperson - den Geschäftsstellenleiter-In. Sie können ev. davon ausgehen, dass dieser Posten auch mit einer sehr gut ausgebildeten Person besetzt ist ("ev. Mag.?"), weswegen es dort dann nicht zum Mobbing aus Gründen ihrer höheren Ausbildung kommt. ("Falls ihre Ängste in diese Richtung zutreffen") (Ohne Gewähr)


2.05.2016 um 8.39 Uhr - von F. - "Ist Teilnahme bei SÖB Itworks Pflicht?"


Lieber Herr Moser,
gibt es die Möglichkeit, Ihnen ein eingescanntes Dokument als Anhang zu schicken? Oder muss ich alles "abtippen" (zum besseren Verständnis in Sachen "Clearing Itworks GmbH - Vorauswahltermin 50+).
Danke für Info! LG F. (28.04.16)

Antwort:
Anhang über E-Mail-Adresse möglich.

30.04.2016 um 1.41 Uhr - von F. - "Itworks - Vorauswahltermin 50+."
danke für Ihre Email; im Anhang übersende ich Ihnen das Schreiben vom AMS
betreffend "Itworks - Vorauswahltermin 50+.
Das Schreiben wurde mir gleichzeitig mit einer neuen Betreuungsvereinbarung
bei meinem letzten Termin beim AM am **.04.2016 übergeben.

In dieser Betreuungsvereinbarung ist unter anderem folgendes vermerkt:
Ihre Ausgangssituation
- Sie suchen eine neue Arbeitsstelle.
- Eine Vermittlung wird durch Ihr Alter, sowie lange Abwesenheit vom
Arbeitsmarkt erschwert.
Die Arbeitssuche war bisher nicht erfolgreich, weil:
- die Vermittlungsversuche des AMS bisher gescheitert sind.

Ziel der Betreuung
- Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als kfm.
Büroangestellte bzw. Assistentin bzw. erweitert um (Hilfs)Tätigkeiten
entsprechend der Zumutbarkeitsbestimmungen siehe §9 AIVG Abs. 2.
- Das AMS unterstützt Sie beim Überwinden von Hindernissen bei der
Vermittlung und zwar Itworks ab **.05.2016.
- Arbeitsausmaß: Vollzeit 40 Stunden.

Was wir von Ihnen erwarten
- Teilnahme Itworks ab **.05.2016
unverzügliche Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge (innerhalb von 2 Tagen).
Zur schnelleren Eingliederung am Arbeitsmarkt. Rückmeldungen über die
ServiceLine.
- Sie nehmen am vereinbarten Kurs teil: Itworks ab **.05.2016

Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise:
- Die Zuweisung auf einen Transitarbeitsplatz wird aufgrund langer langer
Arbeitslosigkeit vereinbart. Die Maßnahme ist erforderlich, um
Vermittlungshemmnisse (lange Absenz vom Erwerbsleben usw.) zu beheben und
eine Integration in den Regelarbeitsmarkt zu erreichen. Die Verweildauer auf
dem Transitarbeitsplatz beträgt max. 12 Monate.
Es wurde ein fixer Vorstellungstermin am **.05.2016 bei der Fa. Itworks für
Sie vereinbart.
Wenn Sie dieser Aufforderung zur Bewerbung nicht nachkommen bzw. einen
vereinbarten Arbeitsbeginn nicht wahrnehmen, kann das - sofern keine
wichtigen Verhinderungsgründe vorliegen - zum Verlust des
Leistungsanspruches für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die
Dauer von 6 Wochen, führen.

Ich habe dazu nun folgende Fragen:
1) Dass ich zu dem Clearing-Termin am **.05.2016 gehen muss, ist mir klar.
Muss ich dort alle meine Daten bekannt geben (siehe Seite 2/5 des
Schreibens)?
2) Beratungs- und Betreuungseinrichtungen kenne ich schon, unter anderem von
Trendwerk, Ibis Acam, Best usw. Muss ich an dieser (neuen) "Beratungs- und
Betreuungseinrichtung Jobservice Wien" - falls man mich dort "aufnimmt" -
teilnehmen?
3) Muss ich - wenn ich "übernommen" werde - in den sozialökon. Betrieb -
Arbeitskräfteüberlasser Itworks gehen?
4) Ist der Hinweis auf § 47 Abs. 2 AIVG und § 49 Abs. 2 rechtens (siehe
Seite 2/5)?
5) Muss ich tatsächlich - nach Analyse der bisherigen Laufbahn, Abklärung
der persönlichen Ziele, (Basis)Qualifizierung, Weiterbildung,
Gesundheitsförderung, Bewerbungstrainings, Praktika (das alles habe ich
bereits mehrmals gemacht) - ein zeitlich befristetes Dienstverhältnis, ein
sog. "Transidienstverhältnis" bei Itworks eingehen?
Und weiters die auf Seite 4/5 genannten Punkte einhalten?
6) Was muss/darf ich unterschreiben?

Lieber Herr Moser, Sie können sowohl das Schreiben (bitte den Briefkopf mit
meinen und den AMS-Daten unkenntlich machen) als auch den Inhalt meiner
Email gerne auf Ihrer Webseite veröffentlichen.

Danke jedenfalls für Ihre Hilfe und Rückantwort.

Herzliche Grüße
F.
(Anm.: Anhang wurde gesichtet!)

Antwort:
gegen deppenkurse / bewerbungskurse kann man sich ev. wehren - erst recht,
wenn man schon solche besucht hat.
(gehen sie die links durch) "Coaching Pflicht?" -

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

aber söb-transitarbeitsplatz ist dank "spö?"-övp ein zumutbares dv. - ist
pflicht - links durchgehen - ev. findet sich ein punkt mit dem sie sich
wehren können?
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
darunter siehe praktikum - arbeitstraining

und unbedingt infos einholen, um zu wissen, um welche zwangsmassnahme es sich handelt. - deppenkurs (= Coaching- oder/und Bewerbungskurs) oder transitarbeitsplatz? zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

sensible daten nicht bekannt geben! siehe datenschutz - u.a. Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung.

statt unterschrift folgenden text schreiben
Falls, setzen sie statt der Unterschrift folgenden Text ein - auch wenn der
nicht von der "Zwangsarbeit" befreit.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

ohne gewähr - alles gute!

Anmerkung:
Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)

"Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen! "
"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit" (19.02.13)

1.05.2016 um 23.13 Uhr - von F. - "Vielen Dank für Ihre Hilfe! LG F.


30.04.2016 um 8.45 Uhr - von R*. - "Sperre u. a. über/wegen fehlender bzw. falscher Aufklärung"


Guten Tag, meine Notstandshilfe wurde nach Ablehnung eines Jobangebot vom AMS, daß telefonisch erfolgte, gesperrt. Dieser Job war befristet auf 6 Monaten. Beim Vorsprachetermin (2 Tage nach Sperre-Bescheid)habe ich zuallererst gefragt, ob man diese Sperre nicht aufheben kann, wenn ich mich bei besagter Fa. vorstelle. Man erklärte mir, die Stelle sei vergeben. Dies war jedoch nicht richtig, denn ich vereinbarte danach mit der Firma einen Vorstellungstermin, den ich auch einhielt. Mir wurde jedoch im Vorstellungsgespräch vom Arbeitgeber abgesagt, da ich nicht die nötige Qualifikationen besitze. Diese Qualifikationen wurden mir im Telefongespräch mit AMS jedoch nicht bekanntgegeben. Nun muß ich gegen den Bescheid Einspruch erheben. Habe ich Chancen?

Antwort: "Rechtswidrige Sperre"?"
Ja, unbedingt Berufung einlegen / Beschwerde erheben! Ich denke, es sind grosse Chancen auf eine erfolgreiche Berufung gegeben - falls es sich nicht von Haus-aus um eine rechtswidrige Sperre handelt.

Sie weisen darauf hin, dass das Jobangebot ("unzulässigerweise") telefonisch erfolgte und sie keinen schriftlichen Vermittlungsvorschlag erhielten - und nicht über erforderliche Qualifikationen aufgeklärt wurden!
Wie sich beim Bewerbungstermin herausstellte handelt es sich um geforderte Qualifikationen die ihnen fehlen.
(fehlende Qualifikation ist hauptsächliche Berufungsbegründung)
Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig (VwGH-Rechtssätze)

Zur Info:
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere
>>Auch überlässt das Gesetz es vielmehr der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung,
Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen.<

(gleich unter den Link)
Keineswegs verpflichtet, sich "auf Abruf" bereit zu halten.

Das AMS muss Schriftstücke/Stellenzuweisung eingeschrieben senden, um eine ev. Vereitelung nachweisen zu können!
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! (28.10.09) (Ohne Gewähr)
.


1.05.2016 um 20.54 Uhr - von R*. - Vielen dank fur die antwort (30.04.16)

18.05.2016 um 11.20 Uhr - von R*. - "Einspruch wurde stattgegeben"
Hallo, Einspruch wurde stattgegebn und ich bekomme wieder die Zahlung ohne Sperre. Vielen Dank

Antwort:
Gratuliere und Danke für die Rückmeldung.

29.05.2016 um 18.30 Uhr - von R*. - "War voreilig, der Einspruch wird erst bearbeitet"
Hallo nochmal, war ein wenig zu voreilig, denn der Einspruch wird erst bearbeitet und das dauert bis zu 6 Monate. also warten.. lg (25.05.16)

Information zur Beschwerde: "aufschiebende Wirkung"
Aufgrund einer Gesetzesänderung mit 23.1.2015 kommt Beschwerden gegen Bescheide einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice bzw. Vorlageanträgen aufschiebende Wirkung zu, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass der von Ihnen bekämpfte Bescheid – vorerst – (bis zur Rechtskraft des Bescheides) nicht umgesetzt wird.

23.06.2016 um 10.33 Uhr - von R. - "Abgewiesen"
Hallo Herr Moser,
habe den Besheid erhalten. Abgewiesen. Siehe Anhang. Was kann ich nun tun? Mindessicherung beantragen wahrscheinlich. lg (22.06.16)
(Anhang gesichtet)

Antwort:
das ist der entscheid vom AMS - ist eigentlich zu erwarten.
natürlich - legen sie beschwerde beim verwaltungsgericht ein - ist natürlich unabhängiger wie das AMS - logisch
legen sie ev. noch einmal ihre sicht der dinge dar.
und stellen sie beim AMS den antrag ihre "berufung" dem bundesverwaltungsgericht vorzulegen.
(ps. für die zeit der sperre gibts keine mindestsicherung - "die ämter sind miteinander verbunden")
also unbedingt zum gericht - "berufung" einlegen
alles gute - ohne gewähr

22.06.2016 um 12.37 Uhr - von R. - "kostet ja etwas"
hallo,
der verwaltungsgerichthof kostet ja etwas, was ich mir nicht leisten kann?

Antwort:
hier gehts um das bundesverwaltungsgericht - erst nächste instanz ist dann der VwGH - dort könnte man dann um verfahrenshilfe ansuchen.

lesen sie sich den absatz des bescheides durch
bundesverwaltungsgericht (ist kostenfrei - sie können nachfragen - nicht VwGHof.

haben sie nicht das gefühl, dass es nicht passt - das sie dort bei der firma nicht vereitelten, sondern sie die geforderten qualifikation nicht hatten - sie müssen es wissen?

geben sie auch an dass die vermittlung per telefon stattfand - sie eine schriftliche vermittlung erwarten?

22.06.2016 um 13.49 Uhr - von R. - "ich habe nicht vereitelt."
ich habe die situation nicht vereitelt. nachdem mir gesagt wurde, dass ich nicht passe, habe ich die sache mit der sperre erzählt.

Antwort:
drum zum bundesverwaltungsgericht gehen - stellen sie den antrag und geben sie das auch so an - falls holen die sich auch die zeugen-aussage

nichts dabei einfach den antrag stellen die beschwerde weiterzuleiten - das das ams so entscheidet braucht sie nicht wundern.

auch angeben, dass das eine telefonvermittlung war.

>>der kommentar eines RA zur judikatur des VwGH bez. telefonische vermittlung

RA: " Es genügt also nicht nur zu sagen: "Bewerben Sie sich bei der Firma X."."
Hervorzuheben ist, daß eine telefonische Zuweisung nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zulässig ist, diese jedoch unter Angabe aller Daten, insbesondere über die Kriterien für die Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung, erfolgen muss. Es genügt also nicht nur zu sagen: "Bewerben Sie sich bei der Firma X.".

>das AMS hätte sie telefonisch also über kriterien aufklären müssen -
dann hätten sie ev. über (fehlende) qualifikation informiert werden müssen - ohne gewähr
nochmal: also unbedingt antrag stellen - AMS soll die beschwerde ans verwaltungsgericht senden. (ohne Gewähr)


30.04.2016 um 0.04 Uhr - von M*. - "AMS BERATERIN veranlasste Kürzung meiner Bedarfsorientierter Mindestsicherung."

"Die wollen einen zerknirschen, noch kranker machen" ... die wollen einen psychisch krank machen ...ach ich könnte erzählen an mass. Wo bleibt hier das Menschenrecht."


AMS BERATERIN veranlasste Kürzung meiner Bedarfsorientierter Mindestsicherung.

Am 15. 04 hatte ich einen Termin bei meiner AMS Beraterin, die zu mir sagte ich solle bei einem Integrationscentrum hier in der Gegend vorsprechen. Ich sagte Ihr das ich das eigendlich nicht möchte, ich habe eine Behinderung aufgrund meiner Herzops und durch einer langjährigen Krebserkrankung welche auch Restfolgen mit sich brachten. In diesen Integrationszentrum sind auch gestig Behinderte Menschen die auch unüberlegte grobe Handlungen ausüben, nicht mit Absicht aber es kommt vor....ICH WAR SO DUMM und äusserte meine Bedenken denn ich bin Künstliche Bluterin und muss halt doch schon besonders auf mich achgeben. Die Beraterin in ihrer freundlichen Art meinte:" na schauen sie sich das doch mal an, vielleicht ist ja was für sie dabei." Ich meinte ok man kann ja wirklich mal schaun ob es vielleicht etwas im büro bereich gäbe. Sie gab mir die Adresse von diesen Verein, das war um 9:15, und entließ mich mit denn Worten, na probieren sie es rühig und sagen sie mir binen 14tage Besc
heid wie das Bewerbungsgesprech verlaufen ist. Gut ich fuhr nachhause und mußte an denn Ort vorbei bevor ich in meine Ortschaft abbiege, und schon auf der fahrt dachte ich mir, Ma da rufst du gleich an, wenn im Ort bist, ich hielt an und rief bei dem Verein an, ich bekam dann auch eine Gesprächspartnerin, die ich freundlich um denn Angeführten Herrn Mag. fragte. Sie gab mir kurz zur antwort der ist nicht im Haus, ich fragte freundlich nun wann ich denn dann nochmal nrufen könnte, Sie meinte vor mittags nicht mehr, Ab 13:h wieder. Fand ich bissi komisch weil es Freitags war, aber ok, bissi enttäuscht weil ja vorort, ab nach Hause. Es wurde 13H ich rief pünktlich an, der Gute Herr war Mittagessen, ich solle in einer halben stunde ca. noch einmal versuchen, halbe Stunde spter, rief ich wieder an da wurde mir mitgeteilt er wäre ausser Haus und käme auch diese Woche nimmer, klar war ja Freitag, ich fragte ob ich denn am Montag anrufen soll, die Frau antwortete um was es denn ging
e, ich sagte das AMS hat mich empfohlen, nun sie meite darauf ah ja wenn sie möchten versuchen sie es am montag in der Früh wieder, komische Antwort dachte ich mir, aber egal. Wochenends aktualisierte ich meinen Lebenslauf und setzte ein Bewerbungsschreiben auf. Montag morgen rif ich an ...nun das Spiel wiederholte sich bis Dienstag...er ist nicht da rufen sie später an, er ist grade nicht im Haus. Dienstag habe ich ihm meinen Lebenslauf und mein Bewerbungschreiben via pdf per email zugesand. In meinem Lebenslauf sind Email Adresse, Festnetztelefon und Mobiltelefon angeführt, ich dachte na ja nun kann er sich ja melden der Herr Mag. aber nichts der gleichen am Do, habe ich das Sendeprotokoll mit sreenshot abfotografiert und mit dem Vermerk, Ich versuche Herrn Mg. seit Freitag telefonisch zu erreichen aber was mir nicht gelungen ist und somit habe ich ihm meine Bewerbungsunterlagen per e-mail geschickt, nun sind wieder zwei Tage verstrichen aber er meldet sich nicht zurück.
Meine Sacharbeiterin schickte mir ein Dankschreiben für die Information und ich solle mich nach dem Bewerbungsgespräch bei Ihr melden. Es rührte sich nichts und wieder vergingen 2 Tage, wo ich denn Herrn Mag. noch mal anschrieb und ihm freundlich fragte ob er meine bewerbungsunterlagen schon in seinen Händen hatte.
Darauf kam einen Tag eine Kurze meldung seinerseit wo, wo drinnen stand: " Er ersucht Kontaktaufnahme mit ihem." ich fand das schon sehr dreißt, hallo was machte ich die ganze Woche lang. Ich ließ mir das Durch denn Kopfgehen, rief dann doch noch einmal an, und Fragte nach ihm. Er sei greade nicht zu erreichen....( ich habe seinen sämmtlichen nummern in mein Händy gespeichert damit ich sofort erkenne wer mich anruft)=nichts, Ich dachte OH NEEE noch mal mach ich das nicht mit, dann rief heute Früh um halb aucht meine AMS Beraterin an, ich ging nicht ans Telefon, sie Sprach mir auf denn Anrufbeantworter, in zuckersüßer feinen Weise, Herr Mag. hätte sie kontaktiert, und sie möchte mir mitteilen dass ich schon telefonisch mit den Herrn MAG. einen erstkontakt aufnehem soll damit er mir einen Termin für Gespräch gegen könnte, sondern schrieb ihr sofort, und das mit betonung, per Mail zurück, (KEIN AMS KONTO) sondern meine mailadresse. Das ich das als eine Frechheit empfinde, dass
werter Herr Mag. sich bei Ihr meldet, statt sich gleich bei mir zu melden. Entmündigt bin ich noch nicht und Sie sei auch nicht mein VORMUND...Na ja und was kam, 14H schaue ich auf mein Konto weil immer um die zeit die Überweisung kommt, eine Kürzung von genau der Hälfte...DASS WAR DOCH GEPLANT...Die schicken alle in der Gegend zu diesem Integrationscenter, die Liste ist so lange und sie weisen auch darauf hin das es länger Duaern könnte bis ein Kontakt zustande kommt...aber wenn ich eh schon ALLE Adressdaten hinterlaße und es meldet sich niemand zurück, kann aber in der zeit mit der Sachberaterin doch kommunizieren satt gleich mit mit mir, na dass Stinkt zum Himmel, die wollen einen zerkirschen, nochkranker machen, das geht ja auch auf meine Substanz, ist ja nicht so das ich nicht Arbeiten will und mich nicht bemühe, Kurse wo man 6 wochen Puzzle spielten Was soll das, oder ich sollte in einen Pastelkurs gehen so workout oder wie man es nennt, für was... die wollen einen Ps
ychisch Krankmachen, nur ich laß mir das nicht gefallen...ach ich könnte erzählen ohn mass. sorry...Wo bleibt hier das Menschenrecht. Was kann ich tunt...Muss ich tun. Das wichtigste kommt noch..keine ankündigung kein Bescheid, ah ja is ja Wochenende...so spontan etwas zu tun das geht doch nur wenns vorher geplant wurde...bin ratlos..danke M.

Antwort:
Ja, als MindestsicherungsempfängerIn ist man/frau der/die "Letzte"! Das sie sich nicht um das Bewerbungsgespräch bemüht hätten, kann niemand behaupten! Drum, verlangen sie sofort einen schriftlichen Bescheid bez. der Kürzung / ("ihres Vergehens?") und legen bez. "dieser Sauerei" Berufung ein!
Für die Berufung/Beschwerdeerhebung können sie eigentlich "eh" diesen Text (an SoNed) verwenden!
>Mehr als sich X-Mal bei dieser Person / Einrichtung melden kann man eh nicht verlangen bzw. "können und brauchen sie auch nicht erbringen?"!
Und natürlich können/dürfen ev. sollen sie ihre gesundheitlichen Bedenken äussern, wenn Angst vor Gefährdung vorhanden ist.
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung" (Ohne Gewähr)


29.04.2016 - von P. - "Meiner Beschwerde wurde stattgegeben - wobei die AK der Meinung war, dass ich keine Erfolgschancen habe!"


Hallo Herr Moser,
Gute Nachrichten :-) meiner Beschwerde wurde stattgegeben. (Mathematiktest BBRZ vom 15.3.16) Begründung: Es konnte trotz diverser Abklärungen an denen ich nicht teilgenommen habe eine vollständige Integrationsempfehlung erstellt und übermittelt werden. Durch mein Verhalten wurde der Erfolg der Maßnahme demnach nicht vereitelt. Bin einfach nur happy, wobei die AK der Meinung war, dass ich keine Erfolgschancen habe! Weil ich es nicht beweisen kann durch ein Gutachten, dass ich ein kleines Mathematik Trauma aus der Schulzeit davongetragen habe.
Die Dame kam für nicht auch nicht besonders kompetent vor. Alles musste ich ihr mehrfach sagen und trotzdem vergass sie, "entscheide Beweise" in die Beschwerde
zu Schreiben. Ich blieb aber stur bis ich alles in der Beschwerde hatte, was für mich wichtig war. Ob es nun in die Beschwerde gehört oder nicht, war mir völlig egal. Habe einfach auf mein Bauchgefühl gehört. Nur das Ergebnis zählt für mich.
Danke Christian und alles Gute für Dich und Soned.

"Meiner Beschwerde wurde stattgegeben" (29.04.2016)
unter:
"Sperre, weil ich nicht jeden Test (Mathematik usw) mitgemacht habe bzw. ich unmotiviert war?" (15.03.2016)

Antwort:
Gratuliere und Danke für die Rückmeldung!


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