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12.06.2016 um 11.15 Uhr - von C*. - "Partnerschaftsanrechnung?"


Hallo, bei meiner Frau wurde die Notstandshilfe eingestellt weil ich Ihr Gatte zu viel verdiene. Doch mein Lohn ist variable. Dieses Monat waren es 2300 ? doch sonst komme ich so auf die 1600-1900 ? außerdem habe wir zwei Schulpflichtige Kinder. Meine Frage ist es ob da berechtigt ist von AMS die Notstandshilfe meiner Gattin einzustellen?? LG

Antwort:
Ich befürchte, ihr Einkommen hat eine Höhe, die die Notstandshilfe ihrer Frau "verhindert / stark reduziert"!
Ev. bleibt über Freigrenzen etwas übrig?
>Was sind Freigrenzen und eine Freigrenzenerhöhung?<

>Folgend ein Beispiel, dass ihrer Situation ev. nahe kommt.
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?
(Seite-n aufrufen und die Frage anklicken!)

Um sicher zu gehen bzw. um nachvollziehen zu können, stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid - listet die Berechnung auf! (Bemessungsbescheid - Muster) - dieser ist ev. zu berufen!

Ev. wichtig: Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung!

Zur Info: "Diskriminierung von Frauen" - Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
(ohne Gewähr)


11.06.2016 um 17.46 Uhr - von F*. - "Per Mail oder Fax erledigen?"


Lieber Herr Moser,

bin durch Zufall auf diese Homepage gestoßen und dachte vl. krieg ich hier ein paar antworten.
Es geht um meinen Mann (wir sind verheiratet), er ist beim AMS seit knapp 4 Monaten gemeldet.
Jetzt war er vorige krank, und da er kein Guthaben hatte, habe ich für Ihn in meiner Arbeit beim AMS angerufen.
Hatte eine sehr freundliche Dame am Telefon, die mir versichert hat es sei kein Problem dass ich als Frau von Ihm anrufe. Gut das war dann mal erledigt.
Als ich ihn wieder gesund melden wollte beim AMS (diesmal eine äußerst unfreundliche Dame am Telefon) meinte, aus Datenschutz kann ich dies nicht machen. Daraufhin hab ich selbstverständlich protestiert und gesagt, es ist mein Mann, wozu also Datenschutz und das er eben kein Guthaben hat, deshalb erledige ich das. Er solle bitte persönlich vorbei kommen... ich kann dies auch nicht mal von meinen Büro aus faxen oder mailen. Ich habe dann "sehr nett" das Gespräch beendet.
Da aber leider genau an diesem Tag das Begräbnis seiner Großmutter war, und dies außerhalb von Wien war, konnte er natürlich nicht persönlich erscheinen.
da ich nicht mitgefahren bin, weil ich arbeiten musste... habe ich auf die E-mail adresse von seiner Betreuerin, die er in seinen Mail Postfach noch hatte genutzt und die Krankmeldung z.H. seiner Betreuerin geschickt, mit der Bitte um einen neuerlichen Kontrolltermin. Selbstverständlich von seiner Mail adresse aus... nicht von meiner.das war vor zwei Tagen... leider habe ich noch keine Antwort per mail oder post erhalten.
Jetzt meine Frage, bekommt die Betreuerin diese Mail? Ist das echt möglich.. das man in der heutigen Zeit nichts per mail oder fax beim AmS erledigen kann?

Ich hoffe sie können mir ein paar Antworten geben.

Mit lieben Grüßen
(10.06.16)

Antwort:
Sehr viel liegt am BeraterIn - ob daraus Schwierigkeiten entstehen können oder nicht!
Ihr Mann muss sich von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung holen und zum AMS bringen! Schleunigst, da ansonsten das Geld bis zur Wiedermeldung eingestellt werden kann. Also gleich am Montag, so möglich!
Für eine etwaige Bezugseinstellung von einigen Tagen, sollte das Begräbnis als Entschuldigung akzeptiert werden.
Also schnellstens zum AMS-BeraterIn und - falls möglich - soll er eine Begleitperson mitnehmen! (Grundsätzlich zu jedem Termin) (ohne Gewähr)


9.06.2016 um 9.24 Uhr - von S*. - "Abweisung der Mindestsicherung"


Guten Tag,
Ich habe eine Abweisung der Ma 40 wegen der mindestsicherung bekommen gegen die ich gerne beschwerde einlegen möchte.
ich wohne in einer wohngemeinschaft und sie machen eine wirtschaftsgemeinschaft draus, obwohl auch laut niederschrift, die denen vorliegt genau steht dass jeder ein eigenes zimmer hat plus haushaltsführung und lebensmittel getrennt sind.
es gibt auch schon eine eidesstattliche erklärung von 2013 von meinem mitbewohner und mir.
die wurde anscheinend ausgelassen bei der beurteilung, da die situation von damals, wie heute ident ist.
2013 habe ich die mindestsicherung bezogen.
wir haben noch ein gartengrundstück wo mein mitbewohner und ich als initiatoren nebenwohnsitz angemeldet sind, es ist aber nur ein acker mit schuppen, nicht bewohnbar., steht alles so auch im protokoll
wir haben dort mit mehreren menschen ein gemüsekollektiv.
dieses gartenstück gab es damals 2013 bei meinem antrag auch schon.

die begründung der absage der ma40 wien ist folgende:
annahme einer wirtschaftsgemeinschaft genügt mitfinanzierung der miete für eine zur gänze gemeinsam bewohnte wohnung
in der beteiligung an den wohnkosten liegt genau jene finanzielle unterstützung vor die eine lebensgemeinschaft kennzeichnet.plus wirtschaftsgemeinschaft, beide partner einander dienste und beistand leisten.plus auch die freizeit miteinander verbringen.
zusammengefasst liegt eine wohnung und wirtschaftsgemeinschaft vor, abgewiesen

de fakto hat jeder sein eigenes zimmer, also wohnung wird nicht zur gänze gemeinsam bewohnt, nur die miet und nebenkosten werden aliquot geteilt.
essen plus alles andere wird getrennt geleistet und gemacht.
steht auch alles so in der niedeschrift,
von der eidesstattlichen erklärung aus 2013 kein wort.

es wurde damals gefragt wie oft wir gemeinsam essen und zum garten fahren und so,
darüber habe ich wie auch mein mitbewohner keine angaben gemacht, da ich der meinung bin, dass mein privatleben hier nichts zur sache tut.

das absurde an der abweisung ist, dass man auch sehr deutlich das nicht neutrale verhalten der frau betreuerin deutlich sieht, irgendwann im schreiben schreibt sie nicht mehr frau ruf, sondern gibt mir den nachnamen meines mitbewohners.
ich gehe davon aus, dass ich mich auch darauf berufen kann.
die gültigkeit des bescheides und die sorgfaltspflicht von der zuständigen leiterin der amtshandlung frau betreuerin ist ob der mehrfachen falschen nennung des namens der antragstellerin anzuzweifeln.

ich warte nun schon seit 3 monaten und leihe mir natürlich an allen ecken und enden geld.

denken sie ich habe nach der kurzen schilderung meinerseits eine chance mit einer beschwerde.
ich lebe in einer wohngemeinschaft, es gibt eine eidesstattliche erklärung, alle kontoauszüge wurden abegegebn wo man sieht dass mein mitbewohner mir monatlich genau die hälfte überweist.
und klar essen wir manchmal auch zu abend und trinken mal ein bier und gehen in den garten, aber mit mehreren menschen.

ich weiss auch nicht genau wie ich beschwerde einlegen kann, kann man da formfehler machen?
ich würde mich sehr freuen wenn sie sich kurz zeit nehmen würden und mir einen rat hätten.

herzliche grüsse

Antwort:
>Sollte - jede(r) sein eigenes Zimmer haben - niemanden "gesetzlich" ein Unterhalt zustehen und dieser auch nicht freiwillig geleistet werden, so darf es "eigentlich" zu keiner Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen kommen!<

Natürlich - wenn es so ist wie sie sagen/schreiben, legen sie Berufung, mit der Begründung, die sie auch hier beschreiben, ein! - Legen sie Unterlagen wie eidesstattliche Erklärung, ev. Kontoauszug bei.
Auch BewohnerInnen einer Wohngemeinschaft dürfen miteinander essen!

Siehe: "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

Auf wem läuft der Mietsvertrag - wäre es ev. möglich einen Untermietevertrag zu erstellen?

Weitere Links bez. Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!

Ev. zur Orientierung: Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (ohne Gewähr)


8.06.2016 um 11.46 Uhr - von Z*. - "Voluntariat?"

"Bis dato war ich aber recht 'glücklich', das es mir derweil mit meiner Beraterin & dem AMS den Umständen entsprechend gut geht."


Lieber Herr Moser,

ich hab schon länger Berichte auf Ihrer Homepage gelesen & mich oft mit den Betroffenen mitgeärgert & mitgefühlt, wie schwierig manch Situation ist. Nun hoffe ich, dass ich mich auch so, via Mail bei Ihnen melden kann. Denn bis dato war ich aber recht 'glücklich', das es mir derweil mit meiner Beraterin & dem AMS den Umständen entsprechend gut geht.

Nun ist es so: ich war die vergangenen 21 Monate in der Maßnahme der verkürzten Lehre zur Medienfachfrau im Bereich Marktkommunikation & Werbung. Diese hab ich mir ausgesucht & es wurde auch alles recht gut bewilligt. Da diese Ende Juni endet, möchte ich natürlich sobald wie möglich einen Job haben & bewerbe mich auch schon fleißig dafür.

Nun habe ich am 20. Juni ein Vorstellungsgespräch in einer Firma, die ein Voluntariat für 24 Stunden die Woche anbieten, im Rahmen von 3 Monaten. Das dieses Voluntariat nicht wie bei vielen Firmen ein schamloses Ausnutzen sein soll, sondern dass man auch gleich nachher bei denen anfangen kann, hat mich gleich zusätzlich angesprochen. Nett & höflich wie ich bin, wollte ich von meiner Beraterin natürlich wissen, wie es dabei um meinen Arbeitslosenbezug steht, der nach Kursende noch ca. 90 Tage gewährleistet wäre. Anbei habe ich Ihnen dafür den Schriftverkehr zwischen mir & meiner Beraterin hineinkopiert:

-------- ----------------

Sehr geehrte Frau Z.
Während eines Praktikums bzw. Voluntariats können Sie nicht beim AMS vorgemerkt sein und haben somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe.
Ich halte Ihnen die Daumen, dass es mit der Arbeitsaufnahme klappt!

Mit freundlichen Grüßen
B. Ihr Arbeitsmarktservice

-------- ------------------- -----------

​Nun wollte ich fragen: ist das echt legitim?? Weil ich grad echt am Schwanken bin, ob ich mich für die Stelle trotzdem bewerben soll & dem Unternehmen sag, sie sollen mich bitte nicht für ein Voluntariat anmelden, da ich sonst meinen Anspruch verlier? Ich weiß, versicherungstechnisch ist es nicht klug, aber bevor ich jetzt 3 Monate ohne Geld dastehe & mir mein Leben nicht leisten kann?!

Bitte um baldige Antwort, da ich gerade echt sehr... angespannt bin, um das Mildeste zu sagen! Dankeschön im Vorhinein & ich freue mich über eine positive Antwort!

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich jederzeit unter der Mail ********* oder tel. *********** erreichen.

Ich wünsche noch einen angenehmen Tag & verbleibe
mit freundlichen Grüßen, Z. (5.06.16)

Antwort:
versuchen sie auf alle fälle dies noch mit einem vorgesetzten / ev. AMS-geschäftsstellenleiter zu besprechen - zeigen sie ihm die chancen auf die darin stecken. ev. nehmen sie sich eine begleitperson mit zum gespräch.

ich könnte mir schon vorstellen, dass bei gutem willen - "ein auge" - für die drei monate - " zugedrückt" werden kann?

denn, wenn das AMS bzw. eine AMS-zwangsmassnahme ein "praktikum" verordnet, gibt es diesbez. auch kein problem.

>rechtsanspruch haben sie nicht drauf, - wenn sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen, gibts kein arbeitslosengeld / notstandshilfe<

(Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Ausbildungsverhaeltnisse/Volontaer - wko.at)

ps. ob die firma auf ein geringfügiges DV einsteigt? sie dürften ca. 415,72 Euro im Monat verdienen und hoffen, dass sie die drei monate arbeitslos bleiben und sie in keine zwangsmassnahme vermittelt werden.

>>also probieren sie es - reden sie mit dem AMS-geschäftsstellenleiter und bitten sie ihn um das okay für dieses "praktikum" - worauf ev. eine anstellung möglich ist. (ohne gewähr)

7.06.2016 um 11.53 Uhr - von Z*. - "Arbeitserprobung-Arbeitstraining"
Lieber Herr Moser,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hab gesehen, dass Sie mir nochmal geschrieben hab. Ja, unter Verwendung meiner Initialen dürfen Sie den Text gekürzt veröffentlichen.

Ich habe gestern das AMS aufgesucht & mich erkundigt wegen einer Arbeitserprobung [nachdem ich das in Eigenrecherche noch ausfindig gemacht habe]. Laut AMS gibt es hier folgenden Sachverhalt, für das ich Ihnen für alle Interessenten folgenden Link eingefügt habe: arbeitserprobung-arbeitstraining-ams.at

Meine Beraterin hat mir zugesichert, dass ich diese Arbeitserprobung machen kann, sofern ich ihr die Daten der angestrebten Firma mitteile. Diese umfassen den Geschäftsführer, die vollständige Adresse & den Namen des Geschäftsführers. Dann bekomme ich ein Formular, dass ich von der Firma vor Arbeitsbeginn unterschreiben lassen muss, um auch weiterhin meinen Bezug aufrecht erhalten zu können.

Für den Fall, das es jemanden mal so gehen wird, wie mir: es ist wichtig auf die Formulierung des Stelleninserats zu achten & sich beim AMS VORAB zu informieren, da nichts im Nachhinein möglich ist.
Liebe Grüße, Z.


7.06.2016 um 14.38 Uhr - von L*. - "Ich bin (jetzt muss ich schon sagen "leider") verheiratet und das Geld meines Mannes wurde angerechnet"


Sehr geehrter Hr. Moser,
ich habe vor ein paar Tagen Antrag auf Notstandshilfe gestellt weil mein Anspruch auf Arbeitslosengeld diese Woche endet. Ich bin (jetzt muss ich schon sagen "leider") verheiratet und das Geld meines Mannes wurde angerechnet, er verdient 2315 ? brutto, also so um die 1650 ? netto. Ich habe ebenfalls einen Kredit, der beläuft sich auf ca. 141 ?. Habe heute den elektronischen Bescheid bekommen, dass sich die Bemessungsgrundlage auf 2708 ? beläuft. Ich habe absolut keine Ahnung wie sich diese Summe zusammensetzt, daher meine Frage kann ich gegen diesen Bescheid vorgehen und falls ja muss AMS das Geld weiter ausbezahlen? Und zusätzlich - kann ich diese Bemessung irgendwo einsehen bzw. kann ich das einfordern? Zur Info - wir haben "gottseidank" noch keine Kinder.
Wissen Sie oder kennen Sie irgendeine Möglichkeit wo man noch einen Geldantrag stellen könnte? Wäre Ihnen für jede Info wirklich sehr verbunden - vielen Dank!

Antwort:
Bei der Notstandshilfe wird das Partnerschaftseinkommen angerechnet!
(bzw. werden Frauen diskriminiert)

Seite aufrufen und die Frage anklicken!
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?
Versuchen sie nachzurechnen bzw. sich bez. ihrer Bezugshöhe zu orientieren!

Und stellen sie den Antrag auf Bemessungsbescheid - wird die Berechnung aufgelistet! (Bemessungsbescheid - Muster)

Ev. wichtig: Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung!

Zur Info: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut


6.06.2016 um 15.54 Uhr - von E. - "Offensichtlich erneut die Notstandshilfe gesperrt - Gleichzeitig meldete mich das AMS ("rechtswidrig") bei der Krankenkasse ab"


Hallo Christian,

es ist wieder einmal so weit, man hat mir offensichtlich erneut die Notstandshilfe gesperrt, deren Zahlungseingang ich schmerzlich vermisse! Ich war heute beim AMS H. und habe eine Zahlungsaufforderung binnen 2 Wochen gestellt (danke für die Bereitstellung des Musterbriefs an dieser Stelle!), die ich abstempeln ließ.

Bescheid habe ich keinen erhalten, ich hege den Verdacht, dass mir auch keiner geschickt wurde. Gleichzeitig meldete mich das AMS bei der Krankenkasse mit 01.05.16 ab. Ich habe heute auch eine Bezugsbestätigung für die Mietbeihilfe und die WGKK gefordert. Da die Schutzfrist nun bald vorbei sein wird und nur Bezüge bis 01.05.16 bestätigt werden, kann ich also weder meine e- Card aktivieren lassen noch um die zu verlängernde Rezeptgebührenbefreiung ansuchen? Es sind 3 Kinder bei mir mitversichert, die in den kommenden Tagen Arztbesuche absolvieren müssen und Medikamente brauchen werden! Auch die Mietzinsbeihilfe von der MA50 erhalte ich nur dann weiter, wenn ich bis 15.06.16 den Antrag verlängern lasse. Ich wollte einen früheren Termin bei meiner Beraterin vereinbaren, da die Notstandshilfe ausläuft, wurde aber auf den bestehenden am 24.06.16 verwiesen. Es sei zeitlich nicht anders möglich.

Ich war im Mai 2 Mal persönlich bei der Geschäftsstelle des AMS um eine Bestätigung bzgl. einer Pflegefreistellung sowie eines Krankenstands abzugeben und niemand der Serviceline fand es der Mühe wert, mich über die Bezugseinstellung zu informieren!

Bitte schreibe mir so schnell es deine Zeit erlaubt, wie ich jetzt am Besten vorgehen soll. Du kannst diese e- Mail gerne auf soned veröffentlichen, bitte ändere aber meine Initialen und den Standort des AMS, da ich sonst sicher bin, Repressalien ausgesetzt zu werden und nicht als hilflos dastehen möchte! Ich hoffe, du verstehst das!

Liebe Grüße, E.

Antwort:
Richtig gehandelt - gut / Zahlungsaufforderung
oder/und
Antrag für schriftlichen Bescheid - Kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats, muss ihnen das Geld ausbezahlt werden!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung )
Die Krankenkassa-abmeldung ist rechtswidrig und muss sofort rückgängig gemacht werden bzw. müssten sie trotz Sperre eine "Leistungsmitteilung" zum Vorlegen bei der KK. bekommen.

Aber noch besser - sie schreiben sofort der Volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at
Ich habe deren Zusage, dass sie sich bei solchen Fälle mit dem AMS "kurzschliessen und dies sofort in Ordnung bringen!
Übrigens war beim runden Tisch der VA und bei dieser VA.-Zusage auch AMS-Chef Dr. Buchinger dabei, der die Unzulässigkeit bestätigte!
Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
E-Card muss schnellstens wieder aktiviert werden!

Sollte die Sperre bestehen bleiben und der Bescheid kommen, legen sie sofort Berufung ein! Ev. melden sie sich wieder, wenn sie den genauen Grund dieser Sperre wissen!

Ps.: Passen sie auf und übersehen sie nicht das Auslaufen der Notstandshilfe - stellen sie rechtzeitig den neuen Antrag! (ohne Gewähr)

6.06.2016 um 17.04 Uhr - von E. - "Werde berichten, wie es weitergeht"
Lieber Christian, vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ich werde berichten, wie es weitergeht!
lg


6.06.2016 um 14.00 Uhr - von P*. - "Mir wurde mitgeteilt, dass sie für Sperre zuständig sind"


guten tag!!!
und zwar mir wurde mitgeteil das sie dafür zuständig sind wenn man von ams gesperrt worden ist und einspruch heben möchte.
ich p. habe eine sperre bekommen weil ich eine stelle bekommen habe von ams ** ich mich dort beworben habe und dann die absage bekommen habe 1tag später wurde ich vom ams k. gesperrt für ca 1monat obwohl ich absage bekommen habe was soll ich jetzt tun finde das nicht schön da ich viele bezahlungen habe und 4 kindr. mfg d.

Antwort:
Sie verlangen den schriftlichen Bescheid, um genau zu erfahren warum sie gesperrt wurden! Bescheid am Besten schriftlich eingeschrieben verlangen! Kommt dieser nicht innerhalb eines Monats, muss ihnen das Geld ausbezahlt werden!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung )
Nach welchen Paragraphen wurde gesperrt? §10-Sperre wegen Vereitelung/Verweigerung dauert 6-8Wochen?
Eine Kündigung, die in Folge eigenen Verschuldens beendet wurde, zieht eine 4 Wochen-Sperre nach sich! = §11
Oder, wenn sie einen Kontrolltermin versäumt hätten und sich erst ein Monat danach wieder gemeldet hätten, würde eine Bezugseinstellung von 4 Wochen nach sich ziehen! §49.
Haben sie eine Ahnung bzw. wie geschrieben Bescheid verlangen - u
nd dann Berufung einlegen. Ev. melden sie sich wieder, wenn sie wissen warum sie gesperrt wurden.

>Falls sie Betreuungspflichten haben, müssen sie dem Arbeitsmarkt ev. nur 16 - 20 Stunden zur Verfügung stehen! (Ohne Gewähr)


6.06.2016 um 13.25 Uhr - von P*. - "Sperre, weil AMS-E-Mail übersehen wurde?


hallo herr moser!
ich hätte eine frage.
ich habe eine eams-mail zur teilnahme an der infogalerie 50 plus bei trendwerk schlicht übersehen. es ist so, dass gmx die mails an mich vom ams in den ordner spam einbettet. aus welchen gründen auch immer, ich weiß es nicht. diese mail wurde mit von einem mir gänzlich unbekannten Herrn vom ams dresdnerstr. übersandt.
nun wurde mir die Versicherungsleistung eingestellt. mein fehler, es ist so.
jetzt meine frage? hier dürfte der zug wohl abgefahren sein? im kulanzwege wird hier wohl nichts mehr zu machen sein?
herzlichen dank

Antwort:
sie können berufung einlegen - sperr-bescheid verlangen und Berufung einlegen / beschwerde erheben.
das AMS soll/"muss" ihnen vermittlungvorschläge - / ableitend davon auch / die massnahmen-verpflichtung - eingeschrieben zusenden.
>Das AMS muss Schriftstücke/Stellenzuweisung eingeschrieben senden, um eine ev. Vereitelung nachweisen zu können!
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! / Rechtssatz (28.10.09)<
mit dieser begründung legen sie berufung ein
(Ohne Gewähr).


6.06.2016 um 9.54 Uhr - von D. - "Der Termin (Infotag) beim Jobtransfair lief ziemlich verrückt."


Guten Abend Herr Moser,
Also, ich habe mich für Karenz angemeldet. Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ist ebenfalls (letzte Woche) bei der Wgkk eingereicht worden.
Leider muß ich um weiterhin die volle Notstandshilfe zu erhalten, dem Ams weiterhin zur Verfügung stehen. Ich habe darauf (nach ein Paar Telefonaten) eingewilligt. Mal sehen.

Der Termin (Infotag) beim Jobtransfair in der Margaretenstrasse Wien lief ziemlich verrückt.
Man kam sich anhand den Gesichtsausdrücken und Art und Weise von den Recruitern vor, wie auf einem Schlachthof, den Metzgern um Gnade flehend. Wie ein Schaf.

Mir wurde empfohlen zu unterschreiben, aber sofort denn es warteten noch andere
" Schäfchen" in der Schlange. Darauf sagte ich, bevor ich zu Ende gelesen habe, unterschreib ich nicht. Die einen Metzgerin gefiel das überhaupt nicht. Sie wurde präpotent und änderte ihren Tonfall. Ihr ging es nur darum rasch alle (ohne zu informieren um was es dort überhaupt geht) loszuwerden. Die andere stellte bei mir gleich mal fest, dass man doch eher vorsichtig sein sollte. Denn villeicht habe ich mir ja vorher über den Verein informiert? Ausserdem Erfahrungsberichte gelesen, was auch der Fall war.
Also begann Sie mir in bunten und rosigen Worten über Jobtransfair zu motivieren und bat mich zu unterschreiben. Ich höhrte ihr zu und sie glaubte wirklich, dass ich mehr und mehr Interesse bekam, was innerlich überhaupt nicht der Fall war, nach diesem kleinen Kracher mit ihrer Kollegin davor.
Ich unterschrieb und willigte ein für eine 3 Monatige Betreuung und weitere 3 Monate Nachbetreuung. Fehler! Jedoch wusste ich nicht ob eine Ablehnung nicht gleichzeitig eine Geldsperre hervorrufen würde.

Herr Moser, mir wurde gesagt, dass ich zu einer ich eine sogenannten " Aktivierungsphase" die zwei Wochen dauert, (Morgen beginnend) teilnehmen muß und danach nur mehr 1 mal pro Woche zu deren Berater muß. Kann das überhaupt sein? Ist das ein Deppenkurs? Denn Anhand meiner Erfahrung in schreiben von Bewerbungen und Anstellungen bei führenden Unternehmen, glaube ich nicht, dass deren Unterstützung notwendig wäre.
Ich habe bis Dato, innerhalb von 1,5 Jahren, genau 105 Bewerbungen abgeschickt.
Wurde sogar früher ins Ausland zu Bewerbungsgesprächen eingeladen und da "half" mir keiner dabei und die fiehlen Erfolgreich aus.

Ich weiß nicht was mich dort erwartet. Derzeit besuche ich eine BHS Abendschule, Maschinenbau. Habe bereits einen Lehrabschluss in Metalltechnik jedoch 0,0% Erfahrung in diesem Beruf.
Laut Arbeiterkammer, hieß es, das wenn das Ams für mich einen Arbeitsplatz hat, das in der Zeit der Abendschule fällt, muß ich ihn annehmen und quasi Schwänzen.

Die Htl ist aber Berufsbildend in dem Fall: Metalltechniker zum Maschinenbauingenieur mit Matura. Warum ist das dem Ams egal? Es ist ein Durchbeißen, jeden Abend in der Schule zu sitzen und im Nachhinein für Prüfungen zu lernen. Alles um nur "bessere" Chanchen im zukünftigem Arbeitsmarkt zu haben. Dem Ams scheint das dann wohl vollkommen "Egal" zu sein ob ich einer Hilfstätigkeit " versklavt" werde , oder eine gehobene Position im Ingenieurswesen (nach Abscluß der Htl, nach ca. Drei Jahren) zu haben.
Das ist nicht fair und nicht rechtens für jemanden der sich tagtäglich bei Fächern wie Angewandte Mathematik und Mechanik die Zähne ausbeißt um erfolgreich voran zu kommen.

Nun zu meinen Fragen, Herr Moser:
Wie soll ich vorgehen? Abendschule täglich von 16:30 bis 21:30.
Geht Jobtransfair mit ihrem Kurs darauf ein, dass ich Abends Unterricht habe?
Kann ich Jobtransfair verlassen wenn es zu nervig wird?
Habe ich eine Stelle anzunehmen wenn sie mir vorgelegt wird, vom JTF?
Wo kann ich mich wenden um dem Ams zu beweisen, dass ich am Abend "frei" brauche um mich weiterzubilden und das freiwillig?

Wartend auf Ihren hilfreichen Rat!

Herzlichen Dank im Voraus, Herr Moser!
Mfg D. (5.06.16)

Antwort:
unterschrift war nicht gut
besser wäre
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!!<

dieses massnahmenformat wäre m.m. weil coaching freiwillig zu besuchen
falls sie es nicht aushalten - müssen sie die ev. sperre, die bei verweigerung verhängt wird, mit Berufung bekämpfen.

sie müssen jede arbeit annehmen - so ca. bis 19 uhr.
auf qualifikation besteht kein rechtsanspruch.
das AMS ist umsetzer - für diese arbeitsmarktpolitik, die den niedriglohnsektor ausbaut und besetzt, ist ÖVP und SPÖ verantwortlich - seinerzeit auch FPÖ/ÖVP-regierung.

ich denke der kurs wird nicht bis spät abends dauern - ansonsten reden sie mit der trainerin, dass sie zur weiterbildung müssen . (sie werden sehen obs erlaubt wird - kann sein, kommt auf die person/coacherIn drauf an)

sie müssen hoffen, dass, wenn sie eine arbeit bekommen, diese nicht in die schulzeit (abends) rein dauert.
es gibt keine stelle die dem AMS befiehlt, dass sie freigestellt werden müssen.

- ab wann beginnt die karenz? dann müssen sie nicht mehr dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen? - wer sagt das?

>"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

>"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
ohne gewähr

(zu: "Vaterschaftskarenz oder Jobtransfair?" 16.05.2016)

6.06.2016 um 10.20 Uhr - von D. - "unterzeichne keine weiteren Papiere"
Hallo Herr Moser,
vielen Dank für ihre rasche und helfende Antwort.
Ich bin gerade auf dem Weg dorthin und unterzeichne keine weiteren Papiere. Fülle stattdessen aus, was Sie mir vorhin empfohlen haben. Halte Sie auf dem laufenden! Freundliche Grüße,


6.06.2016 um 9.54 Uhr - von St*. - "Mindestsicherung komplett gestrichen"


Hallo! Ich hatte ab Februar 2015 eine Meldeadresse der Caritas G., um Mindestsicherung zu erhalten, da ich aus Geldmangel keine eigene Wohnung habe. Nun wurde mir ab April 2016 die Mindestsicherung komplett gestrichen, weil ich krank war/bin, um einen Termin im Sozialamt wahrzunehmen. Die Damen und Herren verlangen dort ein Attest vom Arzt, um mir Glauben zu schenken - da mir aber ab März 2015 der AMS Bezug gestrichen wurde und die Krankenversicherung, kann bzw konnte ich kein Attest vorlegen. Die Arbeitsämter in Graz akzeptieren die Meldeadresse der Caritas G. nicht mehr (jedenfalls was meine Person betrifft), was bedeutet, dass ich ohne Meldeadresse keinen Anspruch auf Mindestsicherung und Krankenversicherung bin - und dass seit April 2015! Muss mann in Österreich neuerdings verhungern, oder braucht man das Geld nur noch für Flüchtlinge? Was ist das für ein abartiges und krankes System, und kann mir jemand helfen? Und warum gibt es in Deutschland so etwas wie Sozialanwä
lte, und in Österreich schei.t man auf Arbeitslose, Kranke? (3.06.16)

Antwort:
bei der mindestsicherung - sind die betroffenen überhaupt der letzte ****
trotzdem reden sie mit dem vorgesetzen der sachbearbeiterin. versuchen sie die angelegenheit zu klären - so gut es geht ev. nehmen sie sich eine begleitperson mit.
die caritas soll sie (weiterhin) wenigstens, wegen der melde-adresse unterstützen.
und
ev. rufen sie beim sozialministerium Sozialtelefon an.
>
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
unter
- "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
bez. information lesen sie sich sämtliche links unter -
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei! - durch.

haben sie sich bez. der "geld-einstellung" wieder zurück gemeldet?
verlangen sie diesbez. einen schriftlichen bescheid - wollen sie dagegen vorgehen?
- können sie ev. sonst irgendwie belegen, dass sie krank waren ?

ansonsten, wenn es nicht möglich sein sollte gegen die "bezugseinstellung" vorzugehen, so unternehmen sie alles mögliche, um den weiteren bezug der mindestsicherung sicherzustellen. (wie geschrieben: reden sie mit dem "sozialamt"-vorgesetzten - mit begleitperson)

ev. besuchen sie auch AMSEL und bitten um Hilfe.

zur Info:
bei einer sperre, darf das AMS nicht von der krankenkasse abmelden - (orientiert am AlVG) Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

Ps.: Bitte nicht auf andere Personen der unteren sozialen Schicht "hetzen" lassen!
Vorher in Erinnerung rufen, dass die Regierung für die Rettung von Banken viele x-Milliarden Euro ausgegeben hatte!
alles gute! (ohne Gewähr)


6.06.2016 um 9.39 Uhr - von N. - "Datenschutz?"


Seit heute ist es so, dass man bei der hotline des AMS österreich eine "Identifikationsnummer und die Kontohummer" angeben muss, sonst bekommt man weder eine Auskunft, noch einen Termin.

Man weiß zwar sofort meinen Namen, wenn ich anrufe, weil man offensichtlich mitschneidet UND die Telnummer mit meinem Namen und Versicherungsnummer verknüpft und abgespeichert hat!!!!! Datenschutz???????..............

......aber das reicht niiiicht!!!!!!

Ich möchte das mal öffentlich deponieren, dass 2016 in Österreich derart agiert wird,
im Brustton der Überzeugung mit uns "Untermenschen"!!!!!!!!

von N. um 11.01 Uhr nach Rückfrage - ICH selbst habe heute beim AMS 'S. T. angerufen (natürlich wird man an die hotline der Landesstelle S. weiterverbunden).
ach übrigens musste ich auch die höhe meines Tagsatzes angeben!!!
ich habe dann aufgelegt. mfg


Anmerkung / Frage:
kann das jemand bestätigen?

6.06.2016 um 10.11 Uhr - von B*. - "Nur ID-Nummer . ....sehe das auch nicht schlecht, ...."
nur ID nummer....keine kontonummer....wozu sollten die eine kontonummer benötigen...die ID nummer entspricht einer kundennummer (wie bei fernwärme telekabel usw...)....sehe das auch nicht schlecht, immerhin hätte ich in meinen zig kursen immer von etlichen kandidaten sozialversicherungsnummern inkl. geb. daten notieren können (wird ja immer wieder in listen angegeben)....und könnte!!! diese missbräuchlich verwenden (und sei es nur ein streich....anrufen abmelden)....oder anderes

7.06.2016 um 19.43 Uhr - von W. S. - "ZU "Datenschutz?"
Mündliche Auskünfte vom AMS sind sowieso mit Vorsicht zu geniessen.
Können wahr sein - müssen aber nicht.
Und wegen der Beweiskraft sollte man mit denen sowieso nur Schriftlich kommunizieren.


3.06.2016 um 7.30 Uhr - von R. - "Von §10 (Bezugssperre) ist zur Gänze Abstand genommen worden"


Guten Morgen,
info zu meiner letzten Sperre.
Nachricht vom Ams: von den Rechtsfolgen des §10 ist zur Gänze Abstand genommen worden,

unter:
"Das grenzt schon an Mobbing" (27.05.2016)

Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Gratuliere!
Schreiben sie uns auch, wie die Berufung der ersten Sperre ausgeht!


1.06.2016 um 8.23 Uhr - von S. - "Wie der Antrag auf SUG (Sonderunterstützung), problemlos ausging"


Hallo Herr Moser !

Hiermit möchte ich Ihnen gerne Bescheid geben,
wie der Antrag auf SUG (Sonderunterstützung), für meinen Bruder problemlos ausging.

1. Er füllte das Formular "Antrag für SUG" (von der VAEB) aus
und schickte dieses mit einigen Dokumenten eingeschrieben an die VAEB.
2. Ein Schreiben der VAEB kam kurze Zeit später, per Post, retour, in dem stand,
er muss damit zum AMS, was mein Bruder gleich nächsten Tag tat.
3. Beim AMS wurde ihm gesagt, dass er bis zum gesetzlichen Pensionsalter, die
monatliche Sonderunterstützung erhält. Allerdings muss jedes Jahr neu angesucht,
bzw. verlängert werden. (Der Stichtag ist der Eingang der Antrages auf SUG bei der VAEB.)

Somit hatte mein Bruder gestern den letzten Arbeitstag, als Maschinist im Bergbau,
da er aus gesundheitlichen Gründen, seine Leistung nicht mehr schafft.

(Anlage: Info zur SUG - Bergbau)

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche
mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Danke für die Rückmeldung / Information!

unter:
"Sonderunterstützung (SUG - Bergbau)?" (16.05.2016)


30.05.2016 um 16.17 Uhr - von J*. - "Deppenkurs: Wenn ich mir das Programm durchlese fühle ich mich wie ein unmündiger Mensch, das Selbstvertrauen wird zunichte gemacht. - darüber freut sich lediglich die Statistik.."


Hallo Herr Moser,
Ich bin Grafikerin und kaufte mir vor Jahren die Programme, um am Laufenden zu bleiben. Da ich in meinem Alter (50) als Grafikerin schwer vermittelbar bin, suchte ich einige male um einen Web-Kurs beim Ams an. "Machen Sie zuerst den Kurs" - es handelte sich zweimal um einen Bewerbungstrainingskurs. in einem dieser Kurse erklärte ich den zuständigen Damen dass ich meine Bewerbung auf Grafikprogrammen gestalte. Auf gebrochen Deutsch wollten sie mir
damals erklären, wie ich mein Motivationsschreiben formulieren solle. Weiters
meinten sie, ich solle doch mein
Grafikprogramm (Adobe-Paket) mitbringen.
Kurze Zeit später lies ich mich selber zu Trendwerk zubuchen. Nach drei Monaten wurden zwei mögliche Jobs für mich gefunden. Einer davon war auf ein Jahr befristet (Erstellung eines Kataloges), für den zweiten hätte ich "Web-Erfahrung" benötigt. Leider hatte mir das Ams diesen Kurs nicht ermöglicht, dafür kann ich nun perfekt Bewerbungen schreiben. Das Trendwerk und Ams bezahlten Teile meines Gehalts an die Firma (ein Jahr befristet), somit bekomme ich auch dem entsprechend wenig Arbeitslosengeld zur Zeit. Ein Web-Kurs wurde mir Anfang des Jahres endlich bewilligt - dieser dauerte genau 8 Tage. Nun suchte ich um einen Web-Folgekurs an, und wurde zu einem 6-wöchigem "Neue Wege-Kurs" zugebucht.
Da lerne ich wieder Bewerbungen zu schreiben, darf einen Workshop machen, etc. Ganz ehrlich, wenn ich mir das Programm durchlese fühle ich ich wie ein unmündiger Mensch, das Selbstvertrauen wird zunichte gemacht. Es ist wieder einmal sehr demotivierend um einen Job zu finden - darüber freut sich lediglich die Statistik. Danke für Ihr offenes Ohr und
liebe Grüße

Antwort:
Gegen Deppenkurse können sie sich wehren, wenn sie schon (immer wieder) welche besucht haben.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
bzw.
Siehe Link.

Auf tatsächliche Qualifikation besteht kein Rechtsanspruch - drum heisst`s "ev." weiter lästig sein!
>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! (Anbieter, Beginn / Dauer, Kosten .....)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)


30.05.2016 um 11.05 Uhr - von S*. - "Im Mai 2015 brach ich dann wieder zusammen. AMS mobbte mich, jeden Tag rief mich mein Berater an wegen div. Stellenangebote. Ständig musste ich auf die sogenannten Deppenkurse, kaum war einer aus musste ich 1 Monat später zum Nächsten."


Hallo Herr Moser
Ich bin neu hier im Forum.
Ich habe bis zur Geburt meines Sohnes immer gearbeitet (2012)
2013 war ich auf REHA, da mein Sohn krank auf die Welt gekommen ist, bin ich auch total abgestürzt.
Anfang 2014 bis April 2014 hab ich dann wieder gearbeitet. 2. April 2014 wurde mein Sohn operiert und ichwurde einfach so gekündigt.
Damals wurde alles dem Rechtsschutz übergeben ohne Erfolg, weil ich in der Probezeit gekündigt worden bin.
Von da weg bin ich arbeitslos.
Im Mai 2015 brach ich dann wieder zusammen.
AMS mobbte mich, jeden Tag rief mich mein Berater an wegen div. Stellenangebote. Ständig musste ich auf die sogenannten Deppenkurse, kaum war einer aus musste ich 1 Monat später zum Nächsten. Mich fragt keiner wie ich das aufbringen soll.
Einerseits wäre mir Recht wenn mein Lebensgefährte endlich eine Fixanstellung mit 40 Std hätte > da verlier ich sber meinen gesamten Notstand, andererseits wäre es mir lieber er wäre zuhause > weil da hatten wir mehr Geld zum Leben.
Meine Frage: ich habe heute eine Mail vo. AMs bekommen, ich bekomme ab jetzt nur ?19,20 tgl, aber mein Lebensgefährte hat auch nicht mehr als 580 ? Lohn.
Mit was sollen wir die Miete, Strom, Heizung, Kindergarten, Auto, Versicherungen, Lebensmittel bezahlen. Wir haben ? 1100 Fixkosten ohne Auto, Benzin, Lebensmittel.
Hilfe, was soll ich tun?
Ich bekomme ja nicht einmal erhöhte Kinderbeihilfe für meinen Sohn.
Ich hab Angst, sehr große Angst um die Zukunft!
(PVA wurde bereits eingereicht, weil ich wegen meiner Depressionen nicht mehr voll belastbar bin)
LG S. (29.05.16)

Antwort:
Sie hätten "Deppenkurse" (oder ähnliche) die sie schon mal besucht haben, nicht nochmal besuchen müssen.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
bzw.
Siehe Link.

Ausserdem müssen sie dem Arbeitsmarkt "nur" 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! Betreuungspflichten:

Partnerschaftsanrechnung:
Wäre vorteihaft, würden sie keine "Lebensgemeinschaft" führen, sondern eine Wohngemeinschaft bilden - Ist ev. dann der Fall, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird! (Ev. Untermietevertrag zulegen)
Noch besser, jeder hat seine eigene Wohnadresse / eigene Wohnung, wenn möglich.

Zur Info siehe:
(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)
Zur Info / Aufklärung:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

>Nehmen sie sich in Zukunft immer eine Begleitperson zum Termin mit!
Und verbieten sie dem Berater "tägl" Telefonanrufe! Verlangen sie schriftliche Zustellung von Stellenvermittlung etc.
("Handelt es sich um "Telefonterror" - kann man mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.)

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Ist in Ordnung, dass sie - weil gesundheitlich angeschlagen - um I-Pension ansuchten, aber erwarten sie sich nicht zuviel! Unter 50 Jahre fast nicht möglich - aber ev. Rehageld!

(Ohne Gewähr)

6.06.2016 um 9.53 Uhr - von S. - Danke für die schnelle Antwort (3.06.16)


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