> für Fairness > Forum & Gästebuch > Seite 341

 
 
 

<<<< - 341 - >>>>

Zum Eintrag

22.07.2016 um 10.21 Uhr - von Ar. - "Spitzelmentalität: Wirtschaftskam­mer jagt Arbeitslose"


Wirtschaftskam­mer jagt Arbeitslose, "die sich nur den Stempel holen" (Kurier)

170 Personen verweigerten Jobangebot, AMS Gmunden reagiert konsequent (OÖ-Nachrichten) (21.07.16)


Kommentar: "Arbeitsunwilligkeits-Schweinerei anstatt seriöser, objektiver Kritik"
Die Wirtschaftskammer soll doch Mitglieder aufrufen, wenigstens die Bewerbungen der Arbeitslosen zu beantworten. - Hier handelt es sich um unzählige (X-tausende) Bewerbungen die von den Firmen nicht beantwortet werden.

Betroffene berichten, dass sie auch 50 - 100 und mehr Bewerbungen versenden und auf keine (ev. mal ausnahmsweise) eine Antwort erhalten!

Diese Tatsache erzeugt ein anderes Bild, als jenes, das die WK. mit ihrem Vorwurf der Arbeitsunwilligkeit versucht zu zeichnen!
Mit dieser Kenntnis soll die Wirtschaftskammer es nochmal wagen von Arbeitsunwilligkeit zu sprechen!

Anmerkung: "Visionslose "unsolidarische gruppen-egoistische" Politik / ÖVP-"SPÖ?"-Arbeitsmarktpolitik"
Entweder 1. "ich" erhöhe die Anreize zur Arbeitsplatzbesetzung mit angebrachter-gerechter und guter Entlohnung,
oder 2. "ich" entziehe Personen, falls sie eine Anstellung verweigern, die Existenzsicherung, ungeachtet dessen .....("Blödsinn") ....
bzw.
unterstütze "ich" bewusst mein Zwangs- wie u.a. auch Ausbeutungs-System, indem ich Betroffene, der Hetze, der Bespitzelung, der Entmündigung, Mobbing, einem Psychoterror, der Armut etc. aussetze.

Mit 2. gestaltet sich die Politik - vor allem, die ÖVP mit Hilfe der Heuchler und Verräter-SPÖ - ein System, mit dem sich die höhere soziale Schicht (die eigenen Leute / Parteienangehörige und ihr Klientel) weiter ihre schwindelerregend hohe Einkommen sichert, bei gleichzeitiger Unterdrückung und Ausbeutung der (durch die eigene Politik erzeugten) unteren sozialen Schicht-en!

Wird 2. angewendet so stellt sich eigentlich für vernünftige Menschen auch die Frage: Welche Stimmung / welches Arbeitsverhältnis / welches Klima entsteht in Firmen / Betrieben, die mit dieser Zwangs-Methode ihre MitarbeiterInnen einstellt?
Nur "Ausbeuter-Innen" ("ErhalterInnen diesen ungerechten System`s / des eigenen Vorteils) scheint das egal zu sein bzw. stellen sich diese Frage nicht. - Auch wenn dieses Verhalten (diese Politik) letztendlich fürchterliche Konsequenzen nach sich zieht!

Eigentlich ein weiterer Hinweis, der meine Kommentare bestätigt!
Zur Aufklärung siehe:
"
Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

"AMS: Handlanger eines neoliberalen Regimes" (28.02.15)

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

"Überwältigender Erfolg des AMS
"Schon 2,5 Millionen Menschen in den NiedrigLohnSektor gedrängt"
"Sind übrigens diejenigen die laut Stummvoll / ÖVP keine Leistung erbringen! - Wendet man bei deren Argumentation den Umkehrschluss an" (12.01.2012)

Weitere Kommentare zu finden unter "
Aufklärung Bewusstseinsbildung"

Ps.:
Der Irrsinn - treibt diese Politik die WählerInnen zur FPÖ, die, sichtbar während ihrer Regierungszeit, keinen politischen Unterschied erkennen liess. - in der Feindbild-Politik sogar noch viel schlimmer vorgeht!

22.07.2016 um 16.05 Uhr - von L. - "die Methoden eher dem faschistischen als dem "neoliberalen" System zuordnen"
Zum Beitrag 13./22.07.2016/AMS: "Handlanger eines neoliberalen Regimes". Ich würde die Methoden eher nicht dem "Neoliberalen", sondern eher dem Faschistischem System zuordnen.

Antwort:
"da der faschismus äusserst kompatible mit dem neoliberalismus ist - oder umgekehrt, braucht man, im behandelndem sinne, die begriffe nicht gross auseinander halten" (= wirtschaftsfaschismus)"

20.07.2016 um 10.51 Uhr - von W. - "Das AMS macht Leute fertig, bewirkt Entfremdung und Hass."

"Existenzielle Nöte sind unmenschlich und hart und für ein wohlhabendes Land wie Österreich eine Schande. Aber als noch schlimmer empfinde ich die persönliche Entwürdigung oder eigentlich Vernichtung, Mobbing und Schikane, die einem angetan wird, wenn man das Sozialsystem in Anspruch nehmen muss, für das man womöglich jahrzehntelang Steuern zahlte."

"Zeitweise war ich so fertig, dass ich im Internet nach Suzidanleitungen gesucht habe. Allein Religion und Spiritualität haben mich vom Schlussmachen abgehalten."

"Wer Drogen- und Alkoholsucht, Depression, Kriminalität, Obdachlosigkeit, Radikalismus und Terrorismus bekämpfen will, sollte beim AMS bzw. der staatlichen Gesetzgebung anfangen."


Ich bin seit Ende 2015 nach 20 Jahren Selbständigkeit durch allerei unverschuldete Umstände arbeitslos geworden, und habe nun 7 Monate AMS-"Service" hinter mir. Ich versuchte einen Wiedereinstieg in den früheren Job, was aber nur mittels Schulungen möglich gewesen wäre - zumindest für jeden halbwegs intelligenten Menschen ersichtlich. Nicht so fürs AMS. Im Folgenden liste ich die Schikanen auf, die man mir dort hat angedeihen lassen, abgesehen von der generell unsensiblen und boshaften Behandlung. Zeitweise war ich so fertig, dass ich im Internet nach Suzidanleitungen gesucht habe. Allein Religion und Spiritualität haben mich vom Schlussmachen abgehalten. Man könnte sich ja auch vorstellen, dass ein Selbständiger psychisch nicht gerade in Topform ist, vor dem existentiellen Nichts stehend, nach jahrelangem kräftezehrenden Ringen mit den widrigsten Umständen und Bankrott. Da müsste man nicht noch extra feste draufschlagen.

Schikane 1: Förderung von Qualifizierungskurs für Wiedereinstieg in Beruf vor Selbständigkeit abgelehnt ("Wir sind kein Ausbildungsinstitut") und Antritt des Kurses auf eigene Kosten sogar mit Sanktion belegt ("Wenn Sie den Kurs besuchen, können Sie nicht Arbeitslosengeld beziehen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen") obwohl das AMS im Internet und in Broschüren vorgibt, Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen. Ich solle bei den Bewerbungen nachfragen, ob man mir die nötigen Schulungen bezahlt. Dazu soll ich dem Unternehmer und Personalchef auch noch irgendwelche komplizierte Förderungsprojekte beibringen. Damit lagen meine Chancen auf eine Anstellung irgendwo bei 0.

Schikane 2: Persönliche Bedürfnisse und Wünsche werden ignoriert. Ohne Behindertenausweis oder ärztliche Atteste werden gesundheitliche, physische und psychische Einschränkungen nicht akzeptiert. Auch der Wunsch nach Teilzeitarbeit wird ignoriert ("Sie haben keine Betreuungspflichten, daher müssen Sie auch Vollzeitstellen annehmen.") Man wird nicht als Mensch, sondern als Leibeigener oder Roboter behandelt.

Schikane 3: Man wird verpflichtet, sich für Stellen zu bewerben, die überhaupt nicht dem eigenen Fachgebiet entsprechen. Selbst der direkte Hinweis darauf wird einfach ignoriert.

Schikane 4: "Einladung" zu offensichtlich sinnfreier Erstinformationsveranstaltung (1h) unter Androhung des Verlustes des Arbeitslosengeldes. Zusatz: Angeblich hätte ich am ersten Termin nicht teilgenommen. Ich habe nie irgendeinen Termin erhalten. Diese Unterstellung wurde im Gespräch mit AMS Angestellter auch nicht erwähnt. Die Informationsveranstaltung erwies sich dann auch als so sinnfrei wie vermutet.

Schikane 5: Nach einigen erfolglosen Bewerbungen muss ich feststellen, dass ich für einen vernünftig bezahlten Beruf nicht mehr gefragt bin. Zu alt, Qualifizierung nicht mehr ausreichend, im vorherigen Brotberuf hat sich sehr viel verändert, zudem ist dort auch noch der totale Jugendkult ausgebrochen. Trotz dieser Realität muss ich weitersuchen, um das AMS zufriedenzustellen und versichert zu sein. Für erbärmliche 270 Euro Arbeitslosengeld pro Monat, weil ich vor der Selbstständigkeit nur teilzeitbeschäftigt angestellt war. Ich bin ein anspruchsloser Mensch, ein Minimalist, aber das wird selbst bei einem Entsagungskünstler und unfreiwilligem Hausbesetzer knapp. Mindestsicherung will ich aber (noch) nicht beantragen.

Schikane 6: Nach weiteren erfolglosen Bewerbungen sieht endlich auch das AMS ein, dass es so nicht geht. Ich solle eben als Abwäscher arbeiten. Sklaven sind immer gesucht. Man weiss nicht, was man mit mir anfangen soll, bewilligt aber dennoch nicht die von mir vorgeschlagenen Schulungen. Wenn das AMS von mir verlangt, nach 20 Jahren Selbständigkeit wieder eine unselbständige Erwerbsarbeit aufzunehmen, mir aber die dazu notwendige Qualifizierungmaßnahmen verweigert und mich mit unterirdischen Hilfsjobs abspeisen will, dann ist das nicht anderes als jemanden fertig machen. Zumindest lässt man mich die noch übrigen Monate in Ruhe, nachdem ich klar gemacht habe, dass ich aufgrund des geringen Arbeitslosengeldes und Notstandshilfe in die Mindestsicherung gehe, wenn es gar nicht mehr anders geht, also bis auf weiteres aus dem Sozialsystem "freiwillig" ausscheiden werde. Nur sinnlos bewerben müsse ich mich halt, solange ich Arbeitslose beziehe.

Inzwischen sind meine Augen so schlecht geworden, dass ich in meinem erlernten Beruf (viel Bildschirmarbeit) gar nicht mehr arbeiten kann. Und groß was anderes tun kann ich auch nicht. Nach Ablauf der Arbeitslosenversicherung habe ich keine Notstandshilfe beantragt. Ich schlage mich jetzt ohne Krankenversicherung irgendwie durch, vegetiere von der Hand in den Mund, hoffe nicht krank zu werden, möglichst ohne Mindestsicherung beantragen zu müssen, weil ich dann ja wieder der "Arbeitspflicht" unterliegen würde, was soviel bedeutet, sich endlos sinnlos bewerben zu müssen, Jobs aufgehaltst zu bekommen bei Firmen, für die kein Mensch arbeiten sollte, oder in irgendwelche Arbeitslager (Sozialökonomische Betreibe & Co.) eingeliefert zu werden. Was mir beim AMS widerfahren ist, das ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Zeitgleich mit mir ist auch meine Schwester, die im Betrieb gearbeitet hat, arbeitslos geworden.
Ihr ist es bei einem andern AMS genauso ergangen.
Dasselbe Muster. Si
e hat einen Job bei der Firma K** angenommen, wurde dort übel ausgenutzt und misshandelt, und ist dann jetzt wieder arbeitslos. Also nicht dort einkaufen oder arbeiten - der K** beutet nicht nur Bangladeshfrauen hemmungslos aus! Ich wünsche diesem gewissenlosen Unternehmer nur das Beste. Er soll alles am eigenen Leibe erfahren, was er Tausenden anderen antut. Die Verkäuferinnen dort aber sind unschuldig. Wer dem K** die Meinung sagen will, der muss diese dem asozialen Unternehmer und seinen Managern angedeihen lassen, nicht den Verkäuferinnen, die aus Unwissenheit, aus persönlicher Not oder wegen dem AMS in dieser abartigen Firma gelanded sind. Das AMS ist keine Hilfe, sondern macht Leute fertig, bewirkt Entfremdung und Hass. Wer Drogen- und Alkoholsucht, Depression, Kriminalität, Obdachlosigkeit, Radikalismus und Terrorismus bekämpfen will, sollte beim AMS bzw. der staatlichen Gesetzgebung anfangen. Weil die AMS Mitarbeiter sind ja auch nur Rädchen im System, obwohl in eine
r Reihe stehend mit den "ich hab nur meine Pflicht getan"-Obernazis. Nur mal so am Rande. Aber zurück zum Thema.

Existentielle Nöte sind unmenschlich und hart und für ein wohlhabendes Land wie Österreich eine Schande. Aber als noch schlimmer empfinde ich die persönliche Entwürdigung oder eigentlich Vernichtung, Mobbing und Schikane, die einem angetan wird, wenn man das Sozialsystem in Anspruch nehmen muss, für das man womöglich jahrzehntelang Steuern zahlte. Ich habe z.B. als Selbständiger jeden Monat zwanzig Jahre lang 2000-7000 Euro allein an Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt. Und dann gönnt man mir keine 270 Euro im Monat und behandelt mich als Fünzigjähriger wie einen Unmündigen, oder gleich wie der letzte Dreck. Der österreichische Staat ist mir schon von Kindheit an viel schuldig geblieben. Inzwischen kann er mich einfach mal. Zur Hölle mit Österreich. Es sollte wohl auch eine Website für die ausgestoßenen und vergessenen Österreicher geben. "Die Zurückgelassenen"... Vielleicht werde ich die aufziehen. Mal sehen.

19.07.2016 um 10.02 Uhr - von J*. - "Krankenstand: Ein Monat OHNE GELD weil vom Chefarzt gesund geschrieben?"


Halle!
Ich weiß nicht mehr weiter, und zwar bin ich seit mehr als 4Wochen im krankenstand,am 20.6.2016 hatte ich meinen letzten Termin beim Hausarzt und der meinte auch sie bleiben weiterhin zu Hause im krankenstand. Ich sollte eigentlich schon kranken geld bekommen haben die's ist aber nicht so,da ich von Chefarztmit 20.6.2016 gesund gemeldet wurde und ich bekam kein Schreiben das ich einen Termin beim Chefarzt hätte. Meine Frage ist jetzt,kann ich das AMS GELD von 20.6.2016 bis heute den 18.Juli 2016 beantragen? Oder was mach ich jetzt? Ein Monat OHNE GELD?
ICH BITTE SIE UM IHRE HILFE..
Mit freundlichen grüßen J. (18.07.16)

Antwort:
Au - warum rühren sie sich jetzt erst?

Wieso wissen sie, dass sie vom Chefarzt gesund geschrieben wurden?
nichts desto trotz, müssen sie jetzt aktiv werden!
Sie holen von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung! Wie lange dieser auch - nach Chefarzt - gedauert hat und bringen diesen sofort zum AMS, das wenigstens mal von diesem Tag weg das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe weiter läuft.
Wenn dies gesichert ist führen sie ihren "Kampf" mit der Krankenkassa - sollten sie wirklich schon am 20.06.16 gesund geschrieben worden sein?
Dies werden sie in der Krankenstandsbescheinigung sehen! Wie lange waren sie vorher krank? Haben sie dieses Krankengeld bis 20.06 schon bekommen?

Sie legen trotz der Chefarzt-gesund-schreibung die Krankmeldung ihres Arztes vom 20.06. der Krankenkassa vor - oder hat die KK. diese Krankmeldung eh schon? Wie lange sind sie in dieser Krankmeldung krank geschrieben?

Besteht die KK. trotz ihrer Krankschreibung auf die Chefarzt-gesund-schreibung, so verlangen sie darüber einen schriftlichen Bescheid!
Gegen den Bescheid können sie dann am Arbeits- und Sozialgericht klagen, das kostet nichts und sie brauchen auch keinen Anwalt!
siehe:
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!

>Ev. erkundigen sie sich bei der AK über diesen rechtlichen Schritt bez. Arbeits- und Sozialgericht bzw. auch wegen Unterstützung.

>Falls, wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at. und bitten um Unterstützung! (ohne gewähr)

19.07.2016 um 17.45 Uhr - von J*. - "Werde gleich morgen zum AMS gehn"
GUten Tag Herr Moser !
Vielen lieben dank das Sie mir so schnell geantwortet haben, das ist mir eine große hilfe ! ich werde gleich morgen zum Ams gehn und mit den Herrschaften reden. Das gelb bis 20.6 sollte laut GKKmorgen oben sein. ich war im juni öfters krankgemeldet da ich migränepatientin bin und dadurch bin ich sehr oft krankgemeldet. da hätte ich noch eine frage, und zwar als migränepatientin mi 10-15 migräneanfällen will mich das AMS vollzeit arbeiten schicken obwohl ich ärztliche Arteste und Befunde vorlegen kann. Habe meine letzten jobs aufgrund der migräne verloren und natürlich geht das selbstwertgefühl auch gleich wieder runter vielleicht haben sie ja hier auch einen Tipp für mich.kann mich nur nochmals herzlichst bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen j.

Antwort:
Arbeitsunfähigkeits-Personen verlieren die Arbeitslosenversicherungsleisung / "Arbeitsunfähigkeit gibts beim AMS nicht". Falls, müssen sie um I-Pension ansuchen - je nach dem wie alt sie sind. Bei Personen, die unter 50 Jahre alt sind, gibts keine I-Pension. Dann müssten sie hoffen, dass sie einige Zeit - übers Rehageld - Ruhe haben?
Sie bekommen dann einen Case-Manager von der Krankenversicherung, der sie wieder auf Vordermann/frau bringen soll.
Das Rehageld gehört nicht zu meinen "gewinnbringende" Tipps - Wäre nur angesagt, wenn es ihnen wirklich so schlecht geht, dass sie nicht mehr arbeiten können und die nötigen ärztlichen Atteste vorweisen können.
Das Rehageld ist mehr oder weniger auch der Grund warum es eigentlich auch keine Mindestsicherung, ohne Arbeitspflicht, mehr gibt "?"

("Wäre sonst eine Situation, die den gesundheitlichen Zustand am wenigsten belastet." - Bin also nicht sicher, ob sich der Versuch, um Mindestsicherung anzusuchen, und gleichzeitig über ärztliche Atteste die Arbeitsunfähigkeit zu belegen, lohnt?" Falls das überhaupt eine Option ist, da man vorher verarmen muss, sollte jemand doch einen Notgroschen auf der Bank liegen haben.)

Aber auf alle Fälle belegen sie mit den Attesten die verminderte Leistungsfähigkeit beim AMS - dies schützt ev. vor bestimmten DV`s. (Ohne Gewähr)

Ps.: Ja, kann ich nachvollziehen und versteh was sie meinen, ABER versuchen sie ja - sich nicht, aus Krankheits-Gründen, ihr Selbstwertgefühl zu ruinieren!
Ist keineswegs angebracht!!

Zum Reha-Geld siehe:
"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)

17.07.2016 um 11.10 Uhr - von D*. - "Auslaufen des Antrags übersehen?"


Sehr geehrte Herr Moser,
da ich mich jetzt 1 1/2 Jahre in einer vom Ams finanzierten Ausbildung befand und in der Ausbildungstätte ein eigenes Ams Büro war, hatte ich nun am 14.07 nach langem in meinem "Heimatams" einen Termin. Da ich Anfangs des Monats bereits festgestellt hatte das ich nur 1/4 meiner Notstandshilfe bekommen hatte war es mir ein großes Anliegen dies bei dem Termin gleich zu klären. Meine Bearbeiterin sagte mir gleich das mein Antrag mit 6.6 abgelaufen ist, und deswegen der Bezug eingestellt worden ist. Leider erhielt ich weder eine email, noch sagte mir der Serviceline Mitarbeiter bescheid. (war krankenstand und hatte mich am 1.6 telefonisch gesund gemeldet, und der Telefonist sagte nur das alles in Ordnung sei und ich den nächsten Termin per mail zugesendt bekomme) Beim Termin sprach ich meine Betreuerin gleich darauf an. Die hat mich nach mehreren Telefonaten (da sie nicht wusste was in dieser Situation zu tun ist) dann weiter geschickt zu einer anderen B
eraterin. Diese stellte mir einige Fragen und schrieb darauf hin eine Niederschrift, die ich blöderweise Unterschrieben habe. (hatte beim durchlesen schon ein Ungutes Gefühl) und außerdem entsprachen einige Dinge nicht der Wahrheit, aber ich traute mich nicht Ihr zu entgegnen. Am selben Tag erhielt ich dann noch den Bescheid das meinem "Spruch" nicht stattgegeben wurde, und ich erst ab dem 14.7 wieder Anspruch auf Notstandshilfe habe. Leider steht in der Niederschrift das mich meine Betreuerin am 08.6 versucht hat mich zu kontaktieren und ich mich nicht zurückgemeldet habe. Die "NiederschriftDame wollte mir mitteilen das sich meine Betreuerin sicher wegen meinem Ausgelaufenen Leistungsanspuch gemeldet hat, dies stimmt aber nicht. Ich hatte meine Betreuerin zuvor mehrmals telefonisch wegen einen Vorbereitungskurs für meine LAP versucht zu erreichen, dies der Serviceline mitgeteilt und um Rückruf gebeten. Als meine Betreuerin Tage später zurückrief hatte ich mir schon selbst e
inen Nachhilfe Lehrer organisiert und sie deshalb nicht zurückgerufen außerdem hatte ich zu diesem Zeitraum auch noch eine Handysperre. (In der Niederschrift steht: habe meine Betreuerin nicht zurückgerufen weil ich kein Guthaben hatte, weiters hat di Dame dazu nichts angführt) Außerdem steht in der Niederschrift das ich nicht mehr weiß ob ich "die email" gesehen habe???!!! Ich weiß nicht um welche email es geht, aber über eine Bezugseinstellung oder baldige Bezugseinstellung wurde ich NICHT informiert weder per mail, noch sonst. Gerne würde ich Ihnen den genauen Wortlaut des "Spruchs" hier senden doch kann ich seit heute morgen nicht mehr auf mein eams Konto zugreifen und auch das Passwort nicht ändern. Da ich auf meine Notstandshilfe sehr angewiesen bin, und schon im Verzug mit Zahlungen bin, hoffe ich sie helfen mir bei einem Einspruch die richtigen Worte zu finden, um vielleicht doch noch mein restl. Geld zu bekommen (16.07.16)

Rückfrage:
geh ich richtig in der annahme, dass sie beim termin am 14.07. einen neuen
antrag für die notstandshilfe gestellt haben?

16.07.2016 um 15.45 Uhr - von D*. - "neuen Antrag gestellt"
hallo, ja richtig, ich habe am 14. Juli einen neuen Antrag gestellt. lg

Antwort:
das AMS sieht bei sich keine schuld, da sie bez. dem auslaufen des antrags bescheid wissen mussten, weil sie die bezugsmitteilung - in der das ende der versicherungsleistung angegeben war - bekommen haben. nach deren verständnis hätten sie selber über die fälligkeit des neuer antrags wissen müssen - ist eigentlich keine sperre, sondern es wurde über diese zeit kein antrag gestellt, weswegen kein anspruch bestand.
trotzdem
sie lassen sich einen schriftlichen bescheid über die zeit geben - also die begründung warum sie ab 6.6. - 14.07 kein geld bekommen haben - und legen darauf berufung ein - UNBEDINGT - weil die berufung ist kostenfrei.
in der geben sie ihre erklärung ab warum es ihrer ansicht nach zur versäumnis gekommen ist.

tun sie das!!
je nach dem brauchts eine galante lösung - rechtlich schauts schlecht aus - also erklären sie ihre ansicht und trauen sie sich alles angeben - die berufung bearbeitet jemand anderer.

ps. wegen dem verzug von zahlungen besuchen sie ev. die caritas und erklären sie dort ihre notlage und das warum.
dort gibts ev. hilfe, strom, miete etc. per erlagschein / einkaufsgutscheine / oder ev. auch bargeld?
ohne gewähr - ev. halten sie mich auf dem laufenden über ausgang. alles gute!

17.07.2016 um 8.49 Uhr - von W*. - "Darf die Witwenrente miteinbezogen werden"


Hallo und guten Tag.
Ich bin 36 meine Mutter 53 Jahre alt. Die letzten 10 Jahre hat meine Mutter ihre Mutter zu Hause gepflegt, Vollzeit.
Jetzt ging die zu pflegende Mutter ins Heim.
Heißt alles finanzielle ist nun ans Heim gerichtet. (BAUERNRENTE, pflegegeld ect.)

Vor drei Jahren starb der Mann meiner Mutter, dieser hinterlässt Witwenrente in Höhe von etwas über 1000?
Das reicht zwar die fixkosten zu begleichen. Aber für nicht viel mehr.
Meine Mutter, selbst erkrankt haltet sich mit geringfügigen Jobs über Wasser. (putzen)

Ams sagt sie bekommt nicht mal Notstand. Da sie Witwenrente bezieht. Meine konkrete Frage:
Darf den Witwenrente miteinbezogen werden um festzustellen ob sie Arbeitslosengeld/Notstand/Mindestsicherung bekommt.

Niemand kümmert sich.
Habe schon so viel versucht meine Mutter hat keine Kraft dazu.
Ich finde es nur schlimm das man bestraft wird wenn man über 10 Jahre seine Mutter pflegt, beruflich ausscheidet, seinen Partner verliert und am Ams behandelt wird wie der letzte Dreck.

Die sagen es steht ihr gar nix zu.
Wegen der Witwenrente

Wie kann ich konkret helfen?
Welche Wege soll man einschlagen?
Herzliche dank Mfg

Antwort:
Nur wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, würde ("m.M.") die Witwenrente nicht angerechnet werden. - Bei der Mindestsicherung wie Notstandshilfe muss eine Notlage vorhanden sein. Wobei bei der Notstandshilfe bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdient werden darf - ca. 400 Euro!
Aber so wie ich das verstehe steht ihrer Mutter auch kein Notstand zu - richtig?
Um ganz sicher zu gehen, holen sie sich noch von "dritter Stelle/Seite" Rat ein.
Bzw. Wenden sie sich an die AK und holen sie sich diesbez. Infos. Dort ist auch ein Rechtsanwalt tätig!
Zudem könnten sie die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at. kontaktieren! - Fragen sie nach!
Eine weitere Möglichkeit und die müssten es genau wissen wäre das Sozialtelefon im Sozialministerium!
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Wenden sie sich ohne Scheu an diese Adressen!

Vielleicht gibts trotz meiner Befürchtung der Chancenlosigkeit auf weitere Unterstützung irgend einen Weg? Falls, erfahren sie dies ev. bei angegebenen Stellen! (Ohne Gewähr)
Halten sie uns ev. auf dem Laufenden!

16.07.2016 um 12.48 Uhr - von S*. - "Bekomme nun seit 3 Monaten keine Mindestsicherung mehr?"


Hi, ich bekomme nun seit 3 Monaten keine Mindestsicherung mehr weil ich keine Lohnzettel der letzten Arbeitsstelle abgegeben habe.. Die hab ich aber auch nicht und bekomme sie erst in frühestens 2 Monaten :/ Ich bin beim AMS gemeldet und da ich vorher so wenig verdient habe war ich sofort auf dem Notstand. Die Beraterin bei der Mindestsicherung meinte so lange ich die Lohnzettel nicht abgebe hab ich Pech gehabt und sollte ich in der Zeit obdachlos werden hätte ich ja eh keinen Anspruch mehr.
Ich weiß nicht was ich tun kann und bin am verzweifeln.. (15.07.16)

Antwort:
>Frage: Ich verstehe nicht? die Notstandshilfe richtet sich nicht an zuwenig verdient zu haben, sondern über den Zeitraum des Dienstverhältnisses. Haben sie 28 Wochen gearbeitet, gibts eine neue Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld! Haben sie die 28 Wochen nicht beinander bekommen sie die Notstandshilfe weiter - auch in der selben Höhe, so sie vorher eine bekommen haben. ?
Sie haben ja auch für den Notstand den sie weiter bekommen diesen Lohnzettel gebraucht - der liegt also "eh" beim AMS auf. - oder?

>Ansonsten ist das AMS verplichtet Ihnen bei der Beschaffung der AB behillich zu sein! Probleme mit der Arbeitsbescheinigung

>Grundsätzlich:
Haben sie jemanden, der sie ev. als Begleitperson zum Sozialamt-Vorgesetzten begleitet, um die Angelegenheit dort zu klären? Und lassen sie sich die Begründung warum keine Mindestsicherung - schriftlich per Bescheid ausstellen - der ist zu berufen.
Berufungsweg bei der Mindestsicherung + Sozialtelefon - rufen sie ev. beim Sozialtelefon an und bitten um Hilfe bzw. Vorschläge, Was zu tun ist?

Wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at. und lassen sie sich unterstützen - wenn die das tun, wäre das sehr vorteilhaft für sie.

Zur Info: Mindestsicherungs-Farce! (ohne gewähr)

16.07.2016 um 6.08 Uhr - von G*. - "Arbeitserprobung oder Beschäftigungsinitiative / Lohnförderung"


Hallo!
Ich habe mich bei einer Firma als Vollzeit-Allroundkraft in einem Büro beworben. Nach erfolgtem telefonischen Kontakt und angeblich überhöhtem Einstiegsgehalt , habe ich die "Beschäftigungsinitiative 2016" als Einstiegszuckerl vorgeschlagen.
Der Firma wäre eine Arbeitserprobung lieber. Ich sehe darin für mich aber nur Nachteile.
Bei der Arbeitserprobung bekomme ich weiterhin das Arbeitslosengeld bezahlt. Bei der Beschäftigungsinitiative bin ich ganz normal angemeldet und erhalte ich den Betrag, welchen ich mit der Firma schlussendlich vereinbart habe. Oder sehe ich das falsch?

Ich hätte dazu gleich noch eine Frage? Verlängert sich dadurch das Arbeitslosengeld, egal welche von den beiden Förderungen in Anspruch genommen werden?

Ich hoffe, dass Ihr mir möglichst rasch helfen könnt, da ich mich Mitte nächster Woche wieder bei der Firma melden soll. LG G.

Antwort:
Klar ist die Arbeitserprobung der Firma lieber - entstehen keine Kosten und hat sie für ein Monat eine GratisarbeiterIn. (Arbeitserprobung-AMS)
Haben sie überhaupt die Gelegenheit sich selbst zu entscheiden ob Arbeitserprobung oder ganz normaler Anstellung - mit überhöhtem Einstiegsgehalt - und Förderung durch Beschäftigungsinitiative 2016 ? Falls, dann brauchts eh keine Qual zur Wahl. - oder? (Beschäftigungsinitiative ev. mit überhöhtem Einstiegsgehalt würde ich sagen!)
Bei Dienstverhältnissen / Massnahmen verlängert sich um diese Zeit das Arbeitslosengeld bzw. beziehen sie dann noch die Alg-Restzeit. - falls?
Fragen sie ev. auch beim AMS nochmal nach. (Ohne Gewähr)

15.07.2016 um 9.25 Uhr - von S. - "Anfang April anscheinend AMS-Termin verpasst drum wird die Mindestsicherung für 2 Monate um die Hälfte gekürzt."


hallo,
Ma 40 behauptet ich wäre zu meinem Ams Termin am 06.04 nicht erschienen. Das kann zwar sein aber auch nicht, ich kann mich nicht erinnern. Man scheint mich abgemeldet zu haben, obwohl ich alle weiteren Termine eingehalten habe.

nun bekomme ich ein Bescheid, daß die Mindestsicherung von 01.08-30.09 um 50% gekürzt wird.
2 Monate für 50% kürzen, weil ich einen einzigen Termin verpasst habe? das steht in keiner Relation! mein Gott, vllt. ging es mir an diesem Tag sehr schlecht, oder ich habe es einfach vergessen!

an wen kann ich mich jetzt wenden? Ich versteh nicht mal was damit gemeint ist, wenn ich mich beschweren will soll ich, folgendes bekanntgeben: gründe warum der Bescheid rechtswidrig ist, Bin ich ein Anwalt? meine eigene Meinung zählt ja wohl nicht, weil ich es furchtbar unfair finde!

an wen kann ich mich wenden? danke (14.07.16)

Antwort:
klar unbedingt berufung - mit ihrer gegen-darstellung - auf den bescheid einlegen.
(Berufungsweg bei der Mindestsicherung
+ sozialtelefon
>rufen sie ev. beim sozialtelefon an und versuchen sie u.a. die härte der strafe zur sprache zu bringen - erwähnen sie auch den folgenden Eintrag im selben Link!
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs"
- (vielleicht gibts tipps/hilfe)

>
ev. sagen sie auch, dass sie den termin vergessen haben - die strafe aber in
keinem fairen verhältnis zum "vergehen?" steht - falls?.
aber nur wenn dem so ist - wie haben sie den termin bekommen? liegt da was
schriftlich vor? oder wurde der mündlich ausgesprochen? . . .
("VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! / eingeschrieben")
wenn sie wirklich keine ahnung haben geben sie das in der berufung an - die gehen ev. der sache nach.

wenden sie sich ev. bzw. unbedingt auch an die VA - vaa@volksanwaltschaft.gv.at. bitten sie um beistand - u.a. auch wegen der härte der strafe - vielleicht setzen die sich für sie ein. auf dass von dieser strafe abgesehen wird oder wenigstens gekürzt wird - falls der vorwurf stimmt.
erwähnen sie auch hier das "eigene ermittlungsverfahren"
ALLES GUTE ohne gewähr

18.07.2016 um 10.02 Uhr - von S. - "war nicht am 6.4, aber am 7.4. da"

Danke Herr Moser für die Antwort. Nach Absprache meiner Referentim beim Ams, war ich am 6.4 nicht da, aber am 7.4. habe ich mich gemeldet. Wird man eigentlich vom Ams gleich abgemeldet wenn man einen einzigen Termin verpasst?

was muss ich eigentlich tun wenn ich mich z.b. an diesem Tag nicht gut fühle und den Termin nicht wahrnehmen kann? anrufen und Termin verschieben? Bekomme ich dann auch eine Kürzung? Ich mein ich habe mich am nächsten Tag gleich gemeldet und bekomme für 2 Monate jetzt nur mehr die Hälfte. Darf man denn nicht einmal Unpässlich sein ohne solche Repressalien zu befürchten?

wäre ich an diesem Tag dort gewesen, hätte ich eine Arbeit bekommen? wodurch ist diese Kürzung zu rechtfertigen?

Herr Moser hier steht, ich soll gründe angeben warum der Bescheid rechtswidrig ist. Ich bin kein Anwalt, ist es denn rechtswidrig? wieso erwartet man von mir Gründe anzugeben? (16.07.16)

Antwort:
sie haben sich am 7.4. gemeldet? - können sie das nachweisen? bzw. bestätigt ihnen das die referentim beim AMS
wenn sie das nachweisen können, darf nur ein tag gesperrt werden - so es sich um § 49 (2) Kontrolltermin handelt / bei termin-versäumnis, sperre bis zur wiedermeldung.

>sie geben ihre begründung an - wie sie die sache sehen bzw. lassen sie in der berufung, den termin am 7.4. von der AMS-referentin bestätigen. - das braucht kein RA formulieren.

>wenn es sich nur um einen tag handelt, um den sie sich verspäten, dann tuts sicher ein telefonanruf / bescheid geben (ev. auch bei wenige tagen) - ansonsten brauchts eine krankmeldung vom arzt bzw. arztbestätigung für einen tag. (ohne Gewähr)

13.07.2016 um 16.36 Uhr - von L. - "Wenn nur die Hälfte stimmen sollte, was
die Leute so in Ihrem Forum kundtun, ist das ein Skandal sondergleichen."


Danke, Herr Moser.

Habe es schon einmal geschrieben: Ich habe, nach 45 Jahren, diese
"Scheiß-Arbeitswelt" überstanden. Wenn nur die Hälfte stimmen sollte, was
die Leute so in Ihrem Forum kundtun, ist das ein Skandal sondergleichen. Spucken möchte man auf diese - naja - Politiker. Mir geht es
nur mehr um meinen Sohn, dem tagtäglich das Gleiche passieren kann. So lange
ich lebe, werde ich ihm helfen. Aber - was dann? Unsere feudale Regierung
feilt schon am nächsten Ast: Mindestsicherung auf rund 400 Euro (!!!!) zu
reduzieren. Diese ********. Die würden schon bei Tausend Euro im Monat
neben dem Teller verhungern, diese Bagage (bitte um Entschuldigung - aber
irgendwann wird man heiß - und das glühend).

Alles Gute Ihnen und den Arbeitslosen. MfG. L. (11.07.16)

13.07.2016 um 16.30 Uhr - von W*. - "Kündigung im Probemonat"


Hallo, ich hätte eine Frage Bitte.
Wenn ich eine Abreit angefangen habe, und es sagt mir nicht zu.
Wenn ich selbst Kündige im Probemonat, bekomme ich dann die Arbeistlosen weiter.
Oder muss ich Kündigen auf beiseitiges Einverständnis ?
Bitte um eine Antwort
DANKE
Mit freundlichen Grüßen
(12.07.16)

Antwort:
sicherheitshalber sollte die kündigung im beiderseitigen einverständnis vollzogen werden. - sonst ev. 4 wochen sperre (AlVG § 11). Kündigung in der Probezeit (RA)
Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) ohne gewähr - alles gute


11.07.2016 um 14.35 Uhr - von St. - "Betreuungsvereinbarungen"


Hallo Herr Moser

Die letzte Information meines AMS-Beraters lautete folgendermaßen:
Die Betreuungsvereinbarungen müssen laut "Verwaltungsgerichtshof"!!! nur mehr dem Arbeitslosen übergeben werden, aber von diesem nicht mehr unterschrieben werden. Durch die Übergabe beim Kontrollmeldetermin ist die Vereinbarung verbindlich??!

Meine Frage: Stimmt das so oder ist das wieder einer der üblichen AMS-Vertrottelungen?

Mit einem Danke für Ihre Bemühungen.

Antwort:
Falls was drin steht mit dem sie nicht einverstanden sind - so unterzeichnen sie nicht und versuchen Wünsche, Korrekturen, etc. im nachhnein schriftlich per Brief nachtragen zu lassen. Als Versuch, denn diese Betreuungsvereinbarungen sind mehr oder weniger für die Würste und sollen der Öffentlichkeit suggerieren, dass man "eh" auf den "Kunden" eingeht. Siehe "Betreuungsvereinbarung ändern" Ohne Gewähr

11.07.2016 um 12.51 Uhr - von L. - "Was für "Kunden" bitte?"


Mir geht am meisten auf den A..., wenn Arbeitslose beim AMS als "Kunden" tituliert werden. Was für "Kunden" bitte? Verkauft man denen außer trottelhaften Kursen und eventuellen Hilfen, dass sie noch mehr vor diesem "Geschäftspartner" auf den Knien rutsch können, noch was anderes? Unglaublich.

9.07.2016 um 14.29 Uhr - von D*. - "Adressenänderung?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wende mich an Sie in der Hoffnung auf eine kurze Auskunft.
Vergangene Woche habe ich meiner alten AMS Geschäftsstelle mitgeteilt das ich just mit diesem Tag übersiedle.

In Bezugnahme auf die hier erhältliche Information:
Adressänderung: Arbeitsmarktservice (help.gv.at)

war ich der Meinung, die alte Geschäftsstelle würde evtl. eine Mitteilung an die neue senden bzw. ich hätte zumindest ein Zeitfenster von 7 Tagen bei der neuen vorzusprechen.
Möglicherweise habe ich etwas falsch verstanden, jedenfalls bekam ich über e-AMS die Mitteilung das dieses 'vorgehen' nicht akzeptiert wird und meine die Vormerkung hier in der alten Geschäftsstelle mit dem Tag des Umzuges beendet wurde.
Im Moment kann ich über e-AMS einsehen das meine Bezugszeit unterbrochen ist und da jetzt ein WE ist und ich am Montag in der neuen Geschäftsstelle vorsprechen werde, frage ich mich ob ich um diese Tage jetzt einfach so 'umfallen' kann?
Durch den Umzug und allem was dazugehört wäre jeder Tag ohne Bezug finanziell schwer 'stemmbar' und ich hoffe das man mir da nun nicht 'schaden' will.
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
Hat ihnen die AMS-Geschäftsstelle nicht gesagt was zu tun ist? Dass sie sich ev. gleich bei der neuen AMS-Geschäftstelle melden und sich einen Termin geben lassen müssen??
Sie sprechen am Montag beim neuen AMS vor, dann werden sie sehen wie sich das AMS verhält?
Wird einige Tage der Bezug eingestellt so verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, den sie mit ihrer Begründung berufen. Geben sie an, dass sie sich an der Auskunft im Link orientierten.
Zudem besuchen sie ev. auch den Geschäftsstellenleiter - mit Begleitperson, wenn möglich - und versuchen sie die Angelegenheit zu ihren Gunsten zu klären!
Halten sie uns auf dem Laufenden! (ohne Gewähr - alles Gute)

9.07.2016 um 10.44 Uhr - von L. - "Wäre das E-AMS-Konto ein Vorteil?"


bringt das E-ams konto irgendeinen nachteil? Für mich wäre es ein Vorteil, wenn ich die Termine (vor allem überraschende) und Vermittlungsvorschläge nicht mit der unzuverlässigen Post sondern online nachvollziehbar hätte. MUSS das AMS mir dann alles dort hinterlegen? dann könnte es ja auch nicht "passieren" das man einen Termin versäumt, der angeblich zugeschickt wurde - ob der Postler jetzt schlampig war sei mal dahin gestellt. Wäre für mich auch eine Sicherheit, wenn nur gelten würde, was dort hinterlegt ist. (8.07.16)

Antwort:
wenn sie der meinung sind, dass es für sie ein vorteil ist, möchte ich es
ihnen nicht ausreden.
sie müssen halt immer nachschauen - um ja die gefahr, des etwas zu übersehen, zu vermeiden. ansonsten droht bezugssperre.
e-ams-konto ist freiwillig und kann man jederzeit abmelden. eAMS Konto löschen

Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht!

8.07.2016 um 14.31 Uhr - von A*. - "Nachteil bei Arbeitaufnahme wegen der Partnerschaftsanrechnung"


Hallo! Diese Seite hat mir schon oft geholfen und ich hoffe, dass mir auch diesmal geholfen werden kann.

Folgendes Szenario:
Ich und mein partner wohnen zusammen und ich musste ihn bisher auch beim AMS angeben. Ich bekomme knappe 500 euro vom AMS und er ein bisschen darüber. Beide Notstandshilfe.
Vom Sozialamt bekommen wir auch so pro monat um die 200 Euro. Mal mehr mal weniger. Soweit so gut, wir sind nicht reich, aber es geht sich immer irgendwie aus, wenn auch verdammt knapp.
Jetzt beginnt er am Montag zu arbeiten, ich weiß sein nettogehalt jetzt nicht aber so grob überschlagen zwischen 1000 und 1100 Euro werden dabei herauskommen.
Mir wird dann doch etwas abgezogen vom AMS Bezug, oder?

Kann man das umgehen ohne dass einer sich wo anders anmelden muss?
Das kann doch nicht angehen, dass mein Freund ernsthaft überlegt, diese Arbeit nicht anzunehmen weil es sich finanziell nicht rentiert. Es tritt keine Besserung unserer Situation ein, wenn mir der Großteil genommen wird. Ich weiß, das ist blöd und ich schäme mich für diese Gedanken, aber offen gesagt - es IST so.

Auf der anderen Seite wollen wir nicht ewig arbeitslos bleiben. Soll heißen, wenn ich früher oder später ein Jobangebot bekomme und er dann keines hat, stehen wieder am selben Punkt.

Haben Sie einen Rat für uns?
MUSS mein freund mich jetzt auch noch aushalten?

Dass er sich wo anders anmeldet kommt glaube ich nicht in frage. Ich wohne in seiner Wohnung und wenn ich ihm das Vorschlage,.. puuuh. Ausserdem würde mir spontan keiner einfallen, der das mitmachen würde, ausser 3 Freunde die selbst Arbeitslos sind.MFG (7.07.16)

Antwort:
Sie können versuchen auf Wohngemeinschaft zu argumentieren - nämlich dann, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird - ausserdem jeder sein eigenes Zimmer hat - ev. Untermietevertrag zulegen.
Ist aber schwer zu argumentieren, wenns bis jetzt beim AMS eine Partnerschaft im Sinne der Anrechnung war?

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Zur Info: Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?
Seite aufrufen und die Frage anklicken!

Sehen sie sich "
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut" an. (ohne Gewähr)

11.07.2016 um 9.53 Uhr - von A. - "Partnerschaftsanrechnung bei Schwester + E-AMS Konto?"
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe mich so anonym wie möglich (ohne nennung von Namen oder Sozialversicherungsnummern und mit anderem Telefon) beim AMS informiert, mir wurde grob gesagt, dass ich so ca. ungefähr 350 Euro so um den dreh verlieren könnte, wurde auch begründet, bekomme ich bloß nicht mehr zusammen. Im Endeffekt muss ich beim AMS melden dass mein Lebensgefährte arbeitet, er muss Lohnbescheinungen bringen bzw sein Dienstgeber muss welche für das AMS ausfüllen und dann wird mein Bezug neu berechnet.

Da ich mir diesen Stress nicht antun will, und die Wohnung meines Freundes nur ein Zimmer hat, wird uns niemand glauben dass wir plötzlich eine Wohngemeinschaft führen. Es ist glaube ich besser wenn ich mich bei meiner Schwester anmelde und dies als Umzug, dem AMS bekannt gebe.

Ich habe das E-AMS konto und bekomme seit Jahren alles postalische darüber. Es gibt wenige Ausnahmen und genau die machen mir "Angst". Was, wenn ich einen wichtigen Brief dadurch nicht erhalte? Kann ich dem AMS verbieten mir etwas per Post zu schicken? Oder kann ich das AMS dafür verantwortlich machen, wenn ich postalische Briefe verpasse, sofern sie nicht im E-AMS Konto auftauchen?

Die Anmeldung in der Wohnung meiner Schwester (sie ist selbst arbeitslos, ich denke weder ihr noch mir kann man hier etwas wegnehmen, es ist mehr als offensichtlich dass ich keinerlei intime Beziehungen mit ihr führe ;) ... ) wäre ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum, wenn alles gutgeht, bekomme ich in den nächsten Wochen die Wohnung meiner Oma.

Muss ich in folgenden AMS Anträgen meine Schwester anführen und hat ihr AMS Bezug dann irgendetwas mit meinem zutun? Nein, oder? (10.07.16)

Antwort:
vorsicht trotzdem - bekommt ihre schwester wohnbeihilfe "etc.??" - hier könnte sich auch was ändern, weil die einkommen, der im gemeinsamen haushalt wohnenden personen eine rolle spielen, angegeben werden müssen.

Grundsätzliche Info unter Notstandshilfe AK:
Das Einkommen der Eltern, Kinder oder sonstiger Verwandter wird dagegen selbst bei gemeinsamer Haushaltsführung nicht angerechnet. ("?")

>E-AMS-Konto: um keine AMS nachricht zu verpassen, fordern sie ev. das AMS auf, ihnen wichtige schreiben / vermittlungsvorschläge etc. eingeschrieben per post zuzusenden.
e-ams-konto ist freiwillig und kann man jederzeit abmelden. eAMS Konto löschen

Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht.
ohne gewähr.

8.07.2016 um 9.25 Uhr - von K*. - "Vergessen sich wieder gesund zu melden"


Hallo, ich hab eine Frage:

Mein Freund war von 30.5-5.6 krank gemeldet, er hat dies am 30.5 dem AMS gemeldet, aber sich vergessen wieder Gesund zu melden.
Seit 16.6 ist er erneut krank geschrieben.....die GKK sagt, "...sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, da Ihr Leistungsbezug vor dem 16.6 eingestellt wurde...."
Das AMS sagt, weil er sich nicht gesund gemeldet hat, wurde sein Bezug eingestellt......dass wurde Ihm aber nur durch Nachfrage per Mail mitgeteilt.....auf genaue Fragen antwortet die Betreuerin nicht bzw. geht sie nicht ein.

VOM AMS:

"bei einer Krankmeldung werden Sie aufgrund von Krankenstand vom Arbeitsmarktservice abgemeldet. Ab diesem Zeitraum sollten Sie Krankengeld von der Gebietskrankenkasse beziehen. Dies ist mit Ihren Hausarzt zu regeln. Nach Gesundmeldung ist eine Vorsprache beim Arbeitsmarktservice mit Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsmeldung erforderlich und werden Sie sodann wieder beim Arbeitsmarktservice aufgenommen und läuft der Leistungsbezug seitens Arbeitsmarktservice weiter. Bei Unterbrechungen über 62 Tage ist eine neuerliche Antragsstellung erforderlich."

"...wie bereit erklärt besteht eine Gesundmeldepflicht beim Arbeitsmarktservice. Dieser sind Sie nicht nachgekommen und kann ein weiterer Leistungsanspruch erst nach Wiedermeldung beim Arbeitsmarktservice nach Gesundmeldung bestehen."

Das AMS sagt "..klären sie das mit der GKK"......die GKK sagt "...klären sie das mit dem AMS".
Mir ist klar das er einen Fehler gemacht hat, aber ist das korrekt so? dürfen Sie das???
VIELEN DANK für Ihre Hilfe!!!!

Antwort:
Soziale Verhaltensweise bzw. Umgangsform ist vom AMS "etc.?" nicht zu erwarten.
Er wird deswegen wahrscheinlich einige Tage verlieren.
Aber er soll sich auf alle Fälle mal von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung für den ersten Krankenstand holen und sofort zum AMS bringen. Ab dann läuft der AMS-Bezug weiter - ausser bei einer Unterbrechung von 62 Tage, dann brauchts einen neuen Antrag.
Es ist zu befürchten, dass die Tage dazwischen - also von der Gesundmeldung / Ende des ersten Krankenstands bis zur Wiedermeldung, mit der Krankenstandsbescheinigung, beim AMS - nicht ausbezahlt werden.

>(Verbunden damit ev. auch die Versicherungsleistung der Krankenkassa bez. der Krankenstandstage des zweiten Krankenstands. Ev. auch nach Aktivierung durchs Wiedermelden beim AMS. - Trotzdem nicht damit abfinden und ev. auf schriftlichen Bescheid, den sie auch von der KK. verlangen, Beschwerde/Berufung einlegen!)

Aber wenigstens kann/soll er sich dann nach der Aktivierung des Arbeitslosengeldes/Notstands neuerlich krank schreiben lassen! (falls er noch nicht gesund ist).
Und streicht das AMS das Geld / den Anspruch für die Tage dazwischen, so soll er sich deswegen auch vom AMS einen schriftlichen Bescheid geben lassen, den er dann über Berufung mit seiner Begründung bekämpfen kann! Unbedingt weil auch kostenfrei!
Was ich weiter anrate, ist den Volksanwalt (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
zu kontaktieren! Falls der sich einsetzt stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Abwicklung gut!

Ps.: Überlegung Schutzfrist:
Das AMS meldet Betroffene oft auch wiederrechtlich von der Krankenkassa ab.
Diese Abmeldung Ist vom Betroffenen mit einer AMS-Bezugsbestätigung / AMS Bezugsmitteilung (Diese bei der KK. vorlegen) aufzuheben. (Anspruch wieder aktivieren).
Es kann sein, dass es während der Schutzfrist (Dauer 6 Wochen) neben der Sachleistung (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,...) für drei Wochen auch Krankengeld gibt. In dessen Genuss sie ev. kommen müssten. >Reden sie mit der KK.-Leitung / Vorstand (Begleitperson mitnehmen wenn möglich)
Schutzfrist der Krankenversicherung
Auch gibt es wegen der KK.-Abmeldung durch das AMS - zugesagte - Unterstützung von der Volksanwaltschaft! Schreiben sie dieser und lassen sie sich unterstützen!
Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

>>>Sofort also Krankenstandsbescheinigung von der KK holen und zum AMS bringen - damit der Anspruch wieder aktiviert wird - und dann so verhalten wie beschrieben.
(Ohne Gewähr)


Zum Eintrag

<<<< - 341 - >>>>

 
Identität
Aktuell
Forum & Gästebuch
Seite 420
Seite 419
Seite 418
Seite 417
Seite 416
Seite 415
Seite 414
Seite 413
Seite 412
Seite 411
Seite 410
Seite 409
Seite 408
Seite 407
Seite 406
Seite 405
Seite 404
Seite 403
Seite 402
Seite 401
Seite 400
Seite 399
Seite 398
Seite 397
Seite 396
Seite 395
Seite 394
Seite 393
Seite 392
Seite 391
Seite 390
Seite 389
Seite 388
Seite 387
Seite 386
Seite 385
Seite 384
Seite 383
Seite 382
Seite 381
Seite 380
Seite 379
Seite 378
Seite 377
Seite 376
Seite 375
Seite 374
Seite 373
Seite 372
Seite 371
Seite 370
Seite 369
Seite 368
Seite 367
Seite 366
Seite 365
Seite 364
Seite 363
Seite 362
Seite 361
Seite 360
Seite 359
Seite 358
Seite 357
Seite 356
Seite 355
Seite 354
Seite 353
Seite 352
Seite 351
Seite 350
Seite 349
Seite 348
Seite 347
Seite 346
Seite 345
Seite 344
Seite 343
Seite 342
Seite 341
Seite 340
Seite 339
Seite 338
Seite 337
Seite 336
Seite 335
Seite 334
Seite 333
Seite 332
Seite 331
Seite 330
Seite 329
Seite 328
Seite 327
Seite 326
Seite 325
Seite 324
Seite 323
Seite 322
Seite 321
Seite 320
Seite 319
Seite 318
Seite 317
Seite 316
Seite 315
Seite 314
Seite 313
Seite 312
Seite 311
Seite 310
Seite 309
Seite 308
Seite 307
Seite 306
Seite 305
Seite 304
Seite 303
Seite 302
Seite 301
Seite 300
Seite 299
Seite 298
Seite 297
Seite 296
Seite 295
Seite 294
Seite 293
Seite 292
Seite 291
Seite 290
Seite 289
Seite 288
Seite 287
Seite 286
Seite 285
Seite 284
Seite 283
Seite 282
Seite 281
Seite 280
Seite 279
Seite 278
Seite 277
Seite 276
Seite 275
Seite 274
Seite 273
Seite 272
Seite 271
Seite 270
Seite 269
Seite 268
Seite 267
Seite 266
Seite 265
Seite 264
Seite 263
Seite 262
Seite 261
Seite 260
Seite 259
Seite 258
Seite 257
Seite 256
Seite 255
Seite 254
Seite 253
Seite 252
Seite 251
Seite 250
Seite 249
Seite 248
Seite 247
Seite 246
Seite 245
Seite 244
Seite 243
Seite 242
Seite 241
Seite 240
Seite 239
Seite 238
Seite 237
Seite 236
Seite 235
Seite 234
Seite 233
Seite 232
Seite 231
Seite 230
Seite 229
Seite 228
Seite 227
Seite 226
Seite 225
Seite 224
Seite 223
Seite 222
Seite 221
Seite 220
Seite 219
Seite 218
Seite 217
Seite 216
Seite 215
Seite 214
Seite 213
Seite 212
Seite 211
Seite 210
Seite 209
Seite 208
Seite 207
Seite 206
Seite 205
Seite 204
Seite 203
Seite 202
Seite 201
Seite 200
Seite 199
Seite 198
Seite 197
Seite 196
Seite 195
Seite 194
Seite 193
Seite 192
Seite 191
Seite 190
Seite 189
Seite 188
Seite 187
Seite 186
Seite 185
Seite 184
Seite 183
Seite 182
Seite 181
Seite 180
Seite 179
Seite 178
Seite 177
Seite 176
Seite 175
Seite 174
Seite 173
Seite 172
Seite 171
Seite 170
Seite 169
Seite 168
Seite 167
Seite 166
Seite 165
Seite 164
Seite 163
Seite 162
Seite 161
Seite 160
Seite 159
Seite 158
Seite 157
Seite 156
Seite 155
Seite 154
Seite 153
Seite 152
Seite 151
Seite 150
Seite 149
Seite 148
Seite 147
Seite 146
Seite 145
Seite 144
Seite 143
Seite 142
Seite 141
Seite 140
Seite 139
Seite 138
Seite 137
Seite 136
Seite 135
Seite 134
Seite 133
Seite 132
Seite 131
Seite 130
Seite 129
Seite 128
Seite 127
Seite 126
Seite 125
Seite 124
Seite 123
Seite 122
Seite 121
Seite 120
Seite 119
Seite 117
Seite 116
Seite 115
Seite 114
Seite 113
Seite 112
Seite 111
Seite 110
Seite 109
Seite 108
Seite 107
Seite 106
Seite 105
Seite 104
Seite 103
Seite 102
Seite 101
Seite 100
Seite 99
Seite 98
Seite 97
Seite 96
Seite 95
Seite 94
Seite 93
Seite 92
Seite 91
Seite 90
Seite 89
Seite 88
Seite 87
Seite 86
Seite 85
Seite 84
Seite 83
Seite 82
Seite 81
Seite 80
Seite 79
Seite 78
Seite 77
Seite 76
Seite 75
Seite 74
Seite 73
Seite 72
Seite 71
Seite 70
Seite 69
Seite 68
Seite 67
Seite 66
Seite 65
Seite 64
Seite 63
Seite 62
Seite 61
Seite 60
Seite 59
Seite 58
Seite 57
Seite 56
Seite 55
Seite 54
Seite 53
Seite 52
Seite 51
Seite 50
Seite 49
Seite 48
Seite 47
Seite 46
Seite 45 - 1
Erfolge
Rechts-Information
Aufklärung
Philosophie
Links
Archiv
Impressum
 
 
Erwerbsarbeitsloseninternetplattform  
 
Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich