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6.08.2016 um 9.54 Uhr - von M*. - "Man wird Megabyte im Regen stehen gelassen"


Ich wurde ohne mein Wissen als "Arbeitsaufnahme" gebucht (obwohl keine Arbeitsaufnahme stattgefunden hat)

Das lustige am 20.7.16 hatte ich ein Termin beim AMS ich erzählte meinen Berater das ich bei dieser Stelle (wo er immer gemeint hat das ich hohe Chancen hätte) noch nichts gehört habe, also keine Absage und keine Zusage. Da ich aber in einer anderen Firma ein Vorstellungsgespräch hatte gab er mir ein Termin (auf meine bitte, da er eigentlich wollte das ich mich bei Neuigkeiten einfach per Mail oder Telefon bei ihm melde).

Der Termin wäre am 5.8.2016 (gestern) gewesen. Doch am 4.8.2016 der Schock! Nur knapp 300 ? AMS Leistung. Meine Mutter meinte ich hätte eine AMS Nachricht im E Jobroom verpasst da mein Betreuer sagte das ich diesen nicht brauche da er mir alles per Mail oder Telefon eh sagen würde.

Also habe ich beim AMS angerufen, sie wollte mir keine Auskunft geben und meine ich brauche eine Identifikationsnummer (diese braucht man lt. AMS eigentlich bei jedem Anruf aber bei mehreren Anrufen habe ich diese Nummer nie gebraucht, daher habe ich sie bereits vor einigen Monaten weggeworfen).

Sie meinte wenn ich keine Identifikationsnummer und kein E AMS Konto habe hätte ich schon lange kommen müssen.

Da ich ihr sagte (da es am 4.8.16 War das Telefonat) dass ich am 5.8.16 ein Termin habe sagte sie ich muss dann angeblich einen E AMS Zugang bzw. Eine Identifikationsnummer beim Berater beantragen.

Da mir das aber eine zu schwammige Aussage War ging ich zum AMS damit ich wenigstens diese Nummer beantragen kann damit ich dann diese Infos bekomme wieso ich nur 300 Euro bekommen habe.

Natürlich brauchte ich jetzt keine Nummer mehr, musste wie immer nur dir Versicherungsnummer angeben.

Ich wäre als "Arbeitsaufnahme" drinnen sagte sie mir. Ich War schockiert und fragte wie sie auf das kämen, da ich mich nicht abgemeldet habe da es ja nicht stimmt und da kam der Hammer:

Am 20.7 - Termin bei meinen Berater
Am 22.7 - eine Dame von der Firma meldet dass ich als Bürokauffrau eingestellt bin und zwar:

Rückwirkend zum 17.8:

D.h. ich hätte es beim Termin gewusst haben müssen das ich einen Job habe oder zumindest das ich etwas in Aussicht habe. Komischerweise ist das meinem Berater nicht komisch vorgekommen das ich auf einmal 2 Tage nach dem Termin seit 5 Tage einen Job haben soll.

Und vor allem: Ich wurde ja von der Firma angemeldet: Ich wusste weder das es möglich ist von einer Firma abgemeldet zu werden, noch War ich jemals in dieser Firma. Ich hatte dort kein Vorstellungsgespräch und War nicht schnuppern. Ich hatte zwischenzeitlich (das wusste ich aber am 20.7 noch nicht) sogar eine Absage von genau der Firma bekommen.

Die Dame sagte es wäre nicht meine Schuld und sie würden angeblich die Überweisung die spätestens nächsten Dienstag oder Mittwoch da sein soll (was ich ehrlich gesagt nicht glaube, glaube eher das ich da wieder stundenlang nachrennen muß das ich es bekomme) veranlassen.

Es wurde aber noch schlimmer: Den Termin den ich am nächsten Tag gehabt hätte wurde gelöscht und ich bekam einen neuen Termin nächsten Dienstag.

Es gab noch mehr unlogisches:

Wieso hat mich mein Berater nicht kontaktiert wegen der Arbeitsaufnahme? Ich hätte ihm ja gesagt dass es nicht stimmt. ..
Wieso kam es ihm nicht komisch vor das ich bei dem Termin ja schon seit 3 Tagen einen Job haben hatte müssen?
Wieso kam es ihm nicht komisch vor das ich am 20.7 sage "Habe keine Rückmeldung" u. 2 Tage später werde ich als "Arbeitsaufnahme" eingetragen, vor allem "Ohne Vorstellung, ohne Schnuppertag" das wäre ja voll unlogisch?
Wieso sollte ich mich nicht selbst vom AMS abmelden? Wenigstens zusätzlich zur Firma?
Wieso hat mich meine Firma in den 2,5 Wochen Wo Ich angeblich dort arbeite nicht versichert?

Fragen über Fragen.
Und alles kommt erst raus weil ich am 4.8.16 zu wenig Geld bekomme, Nachricht bekomme ich vom 17.7 an natürlich keine? ???

Ob ich versichert bin oder War kann oder will mir auch keiner sagen und auch nicht ob das jetzt normal auf die Versichetunhszeiten angerechnet wird.

Man wird Megabyte im Regen stehen gelassen.

Kann mir jemand sagen wie das sein kann das so etwas passiert? Das man trotz einem Termin beim AMs, ohne das man je in der Firma war abgemeldet wird und das die Ungereimtheiten niemandem auffallen, nicht einmal dem Berater bei dem ich 2 Tage davor noch war und der offensichtlich umsonst stichhaltige Punkte aus dem Gespräch in der Datenbank vermerkt? ??

Bin auch nicht die einzige der das passiert ist, der Mann vor mir hatte das selbe Problem. Er hat den Vorteil das er immerhin in der Firma Beim Vorstellen war und den Nachteil das seine Betreuerin erst Ende Monat wieder da ist....

Antwort:
Im besten Fall war es ein Versehen - Im ungünstigen Fall handelt es sich um Schikane!
"Politische" Feindbilder sollen und dürfen sekkiert werden. = risikolos, liegt aber auch am BeraterIn.
Sie müssten k-versichert (Schutzfrist) gewesen sein, obwohl auch das nicht sicher ist, da widerrechtliche KK-Abmeldungen vorkommen! Aber auf alle Fälle muss auch das - falls - rückwirkend in Ordnung gebracht werden.
Wichtig, lassen sie das schriftlich erledigen! Über Bezugseinstellung Bescheid verlangen, - Nur so ist im Falle Beschwerde / Berufung einzubringen!
Bzw.
Nehmen sie sich zu Amtsterminen eine Begleitperson als Zeugen mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

Und Vorsicht bez. E-AMS-Konto: Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht! / (eAMS Konto löschen)

Nochwas sie meinen - Rückwirkend zum 17.7. anstatt 17.8. - oder?
Ohne Gewähr

9.08.2016 um 15.26 Uhr - von M*. - "Mein Berater entschuldigte sich zwar für das versehentliche Abmelden vom AMS, doch ..."
Hallo,
habe vor kurzem den Eintrag "Ohne Wissen als Arbeitsaufnahme eingetragen geschrieben".

Heute war mein nächster AMS Termin. Es war wirklich furchtbar.

Mein Berater entschuldigte sich zwar für das Versehentliche abmelden vom AMS (begründung: Mitarbeiterin von der Firma bei der ich angeblich arbeiten soll ist in der Zeile verutscht und hat statt der Person die Wirklich eingestellt wurd mich abgemeldet), doch der Rest des Termins war echt krank...

Als ich fragte ob ich versichert war sagte er nur "ja 6 Wochen nachversicherung", weitere Fragen konnte man einfach nicht stellen.
Doch es wurde immer schlimmer!

Als ich ihm erzählte das ich in diesen 2 Wochen (seit dem letzten Termin) 5 Vorstellungsgespräche gehabt habe, demnächst (vermutlich nächste Woche) auch bei einer Firma schnuppern darf und bei einer weiteren Firma noch ein Vorstellungstermin haben werde (weiß aber noch nicht wann, da die erst den Chef fragen müssen wann es ihm passt) sagte er nichts großartiges und gab einiges davon in die Datenbank ein.

Dann fragte ich ihn ob ich -falls ich nichts finde- einen gewissen Kurs (der meine Qualifikation erhöhen würde) bezahlt bekommen könnte meinte er das er es abklärt. Das problem war eher dass er meint von diesem Kurs reicht der "Basiskurs" nicht um damit eingestellt zu werden sondern man müsste wahrscheinlich auch noch den "Aufbaukurs" machen (der erst 2017 überhaupt beginng) bevor man dann eine Einstellung bekommen kann (wahrscheinlich).

Das wäre ja dann wirklich blöd muss ich ja zugeben, aber es war ja nur ne Idee von mir.
Naja dann kam das was mich aufregt:

Er suchte neue Stellen, doch auf einmal sagte er "Oh nur 20 Stunden". Dabei hatte er mir ausdrücklich gesagt ich solle mich auch auf TZ Stellen bewerben (obwohl ich eine 40 Stunden stelle will), damit ich z.B. dann möglicherweise wenigstens irgendwas habe, es wäre besser als nichts (was ja auch stimmt).
Doch heute war ihm das auf einmal zu wenig. Da leider keine passenden VZ Bürostellen frei waren suchte er auf einmal Hilfsarbeiterstellen.
Da ich ihm zuvor erzählt hatte das ich mich in einem Post SHOP!!!! beworben habe, viel ihm anscheinend ein das ich ja als Post AUTO Fahrerin VZ atbeiten könnte.

Das passt mir natürlich gar nicht (was ich aber nicht sagte).

Ich verstehe nicht wieso ich als Post AUTO Fahrerin um 900 Euro arbeiten soll, aber auf einmal eine TZ Stelle im Büro ,wo ich etwa 800 Euro verdienen würde nicht mehr gut genug ist.
Außerdem wieso soll ich mitten im Sommer nach 5 Monaten eine Stelle als Post AUTO Fahrerin nehmen.
Er sagte (obwohl ich nichts in die Richtung fragte) "Es wäre ja nur vorübergehend und wenn ich dann was anderes habe müsste ich dann halt kündigen"

Wer macht bitte so etwas? Das gibt ja gar keinen Sinn, da kann ich ja gleich lieber eine Saisonstelle annehmen im Winter als 1 Monat als Post AUTO Fahrerin zu arbeiten damit ich dann etwas anderes nehme.

Mich regt nicht wirklich der Job an sich auf (wobei ich mit einer abgeschlossenen Lehre im Büro, einem Auslandsaufenthalt, einem Sprachaufenthalt, einem ECDL Führerschein, einem Führerschein B usw.) natürlich recht überqualifiziert bin.

Mich regt folgendes auf:
Wieso kommt dieser Berater gerade JETZT auf die Idee das ich eigentlich auch Post AUTO Fahrerin werden könnte.

Ich mein ich bin seit 5 Monaten arbeitslos und er hat mir immer NUR Bürostellen gegeben halt z.t. TZ (was ich auch o.k. fand). Und immer wenn ich nur eine vage Aussicht auf irgendetwas hatte hat er gesagt "Jetzt müssen wir warten" oder so. Und jetzt wo ich gesagt habe das es ziemlich gut läuft, ich 5 Vorstellungstermine hatte in den 2 Wochen seit dem letzten Termin, bald schnuppern kann und auch noch ein Vorstellungstermin habe, JETZT kommt er ich solle Post AUTO fahren.

Und dann -wenn ich was anderes habe- wieder künden.

Das ist doch mega die dumme Idee, ich meine wenn ich jetzt wirklich NICHTS hätte, aber mit so vielen Rückmeldungen, dazu habe ich ihm auch gesagt das ich noch recht viele offene Bewerbungen habe wo ich noch keine Antwort bekommen haeb (ca. 10 Stück!!!).
Und von den 5 Terminen bei Firmen sind 2 sehr gut gelaufen.

Ich verstehe die Logik nicht vom AMS.
Hab voll das Gefühl der will mich loswerden, nachdem ich ja versehentlich abgemeldet war.

Die eigentliche Frage: Was gibt das für eine Logik Leute mehr oder weniger zu zwingen sich auf Hilfsarbeiterjobs zu bewerben wenn sie so viel in Aussicht haben.

Er hat ja sogar gesagt ich soll mich gleich HEUTE bewerben (das mach ich allerdings nicht, da ja sogar drauf steht das es nur innerhalb von 7 Tagen sein muss). Ich habe einfach Angst dass die POST mich dann einlädt (was ziemlich sicher der Fall sein wird) und mir dann ein Vertrag anbietet und ich den ablehne (weil ich wirklich glaube das ich demnächst etwas finde) und dann eine Sperre deswegen bekommen könnte...
Irgendwelche Ideen zum das irgendwie umgehen?

Antwort:
Logik: Es geht nicht um ihre Interessen. Erfolg für den BeraterIn ist, arbeitslose Menschen - egal wohin - zu vermitteln, dafür gibts Prämien. Selbst bei Dequalifikation - heisst FacharbeiterInnen in Hilfsarbeitsstellen vermitteln!

Kommen sie ja jeder Stellenvermittlung nach und gehen sie sich bewerben. Ev. gibt es mehrere Bewerber, die besser geeignet sind! Ev. werden sie nicht genommen!
Bei Verweigerung gibts Sperre!
Erzählen sie dem BeraterIn nur was Hand und Fuss hat! Nicht einfach nur, ev der Ablenkung wegen, alles Mögliche und Unmögliche erzählen. Wird in den Akt aufgenommen und kann früher oder später zum Eigentor werden!

Suchen sie weiter Stellen die sie interessieren, auch wenn sie den Vermittlungsvorschlägen nachkommen müssen! Lassen sie sich nicht aus der Spur bringen!

Zur Info: Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
"Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"

Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! (ohne Gewähr)


5.08.2016 um 10.03 Uhr - von J. - "Vom Volksanwaltschaft leider noch keine Rückmeldung bekommen"


So ich habe mich dank ihren Rat an die Volksanwaltschaft gewendet. Leider noch keine Rückmeldung bekommen.

Heute (04.08.2016) wurde mir wieder ein Vermittelungsvorschlag von AMS gesendet. Da ich aber abgemeldet wurde am 31.05 von Versicherung und Geldleistung muss ich mich dann noch bewerben? Ausserdem bin ich immer noch beim Ams vorgemerkt (habe bei meine Vormerkzeiten nachgesehen am E-Ams Konto und dort steht "Laufend") sollte ich dann nicht auch versichert sein?
Bin leider im Moment am verzweifeln da ich echt Angst habe zum Ams zu gehen und das alles zu klären und mich wieder fertig machen zu lassen.
Selbst mit meiner Mutter als Begleitperson ist meine Beraterin nicht freundlicher oder respektvoll. (4.08.16)

Antwort:
Sie müssen zum Amt und das klären - Vielleicht wurden sie gar nicht gesperrt und / oder die Sperre wieder aufgehoben. Das müssen sie in Erfahrung bringen, denn falls es doch keine Sperre gibt, müssen sie sich vorstellen, ansonsten brauchen sie das während einer Sperre nicht.
Aber auch mit Sperre ist die KK-Abmeldung illegal - dann warten sie erst gar nicht auf das Einschreiten der VA. und werden selbst aktiv.
Gehen sie mit der Bezugsmitteilung zur KK. - haben sie am Anfang bekommen - und lassen die Versicherung wieder aktivieren.

siehe: (Sie müssen LInks unterstrichen anklicken und diesen nachgehen)
Bzw. / Oder / Und:
mit einer bezugsbescheinigung / leistungsmitteilung - -
von wann bis wann sie arbeitslosengeld oder notstandshilfe erhalten - eine solche haben sie nach der antragstellung / am anfang des bezugs bekommen - (ansonsten nochmals vom AMS ausdrucken lassen)
- - zur krankenkassa gehen und versicherung wieder aktivieren lassen.
siehe: KK widerrechtlich abmeldet

unter: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig !

Sie müssen selbst aktiv werden, ansonsten tun die mit ihnen was die wollen und ekeln sie aus dem Bezug. Begleitperson, wenn möglich mitnehmen.

Bei Respektlosigkeit beschweren sie sich schriftlich über ihre SachbearbeiterIn!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(ohne Gewähr)

Lassen sie sich nicht alles gefallen - Das brauchen, müssen, sollen sie nicht!!

zu:
"Ich bin im Moment entsetzt, immer wieder werde ich nur von meiner Beraterin schikaniert" (28.07.2016)


5.08.2016 um 10.03 Uhr - von Dr. Pochieser - „Mit Goethes Weisheit gegen Menschenfeindlichkeit"


Heute wird in der Politik in Unkenntnis vom Menschen auf Flüchtlinge und Erwerbsarbeitslose Menschen eingedroschen. Die Medien befördern das und die Furcht.

Der Aufklärer Goethe lässt in „Torquato Tasso“ sprechen:

Die Menschen fürchtet nur, wer sie nicht kennt
Und wer sie meidet, wird sie bald verkennen.
Das ist sein Fall, und so wird nach und nach
Ein frei Gemüt verworren und gefesselt.

Wer
- physische und geistige
- geistige und physische

Zäune errichtet, wird noch mehr Furcht ernten.

Im Burgtheater wird „Torquato Tasso“ gespielt, wie ich dem neuen Spielplan entnommen habe.

Vielleicht sollte unseren Furcht-Beförderung-Politikern (ich denke da zum Beispiel an kurz und lopatka) und ihrer journalistischen Entourage eine Theaterkarte für die Aufführung dieses Werkes gespendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser .(4.08.16)


3.08.2016 um 18.54 Uhr - von W*. - "Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe trotz Mieteinkünften?"


Hallo,
ich hätte folgende Frage: Ist es möglich Arbeitslosengeld oder auch Notstandshilfe neben Mieteinkünften (nicht gewerbsmäßig betrieben) zu erhalten? und muss man diese Einkünfte dem ams angeben/melden?
Mit Dank im Voraus für eine aufklärende Antwort!

Antwort:
Einkommen ist beim AMS anzugeben! Eine Rolle spielt sicherlich, wie hoch die Einkünfte sind. Bei der Notstandshilfe besteht die Gefahr der Anrechnung! Diese gibts nämlich bei Notlage.! Siehe: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?
(ohne Gewähr)


3.08.2016 um 9.49 Uhr - von J*. - "Das AMS hat dafür kein Verständnis - gibt es andere Förderungsinstitute als das AMS?"


Hallo !
Ich möchte folgendes Problem bekannt geben!
Ich ,weiblich, bin 2* Jahre alt und habe im Jahr 2013 die Ausbildung zur Kindergartenpädagogin abgeschlossen, und danach 2 Jahre im Kindergarten gearbeitet. Nun mache ich seit März 2016 die Ausbildung zur Kinderkrankenschwester in *, LKH.

Auf der Homepage der Schule wurden Informationen bekannt gegeben dass das AMS die Ausbildung - nur bei verkürzter Ausbildung- fördert!

Auszug aus dem AMS- Förderungsblatt:
"Diese Regelung gilt nur für verkürzte Ausbildungen, welche vom Land unentgeltlich in Absprache mit dem AMS durchgeführt werden."

Da meine Klassenkolleginnen, so wie ich, davor auch gearbeitet haben, bekommen sie ohne Probleme eine Förderung vom AMS (in *) - obwohl sie die Ausbildung nicht verkürzt machen! Ich stellte einen Antrag beim AMS (B.- da ich im Bezirk B. meinen Hauptwohnsitz habe) um Förderungs- bzw. Weiterbildungsgeld! Keine Chance. Erste Begründung: Ich hätte zu spät einen Antrag gestellt, sie können nur VOR einen Antrag annehmen! Zweite Begründung: Ich habe eine Ausbildung, ich sollte im Kindergarten arbeiten, wozu ich DIESE Ausbildung mache.

Man bekommt von der Schule ein monatliches Taschengeld von ---80?---
Meine Eltern haben Familienbeihilfe beantragt, dass ich wenigstens noch 220 ? zusätzlich bekomme.
Das Wohnheim selbst kostet im Monat 140? .
Mir bleibt im Monat 160? übrig.
Zusätzlich kommen noch die Auto-Zug und Straßenbahn- Kosten dazu!
Sowie Schulbücher, Schulveranstaltungen usw. die selbst zu bezahlen sind, und nicht von der Schule!

Das AMS hat dafür kein Verständnis und könnte mich nicht fördern.
Das AMS hat aber dafür Verständis jemanden zu fördern, der keine Schulausbildung und keinen Beruf hat!

Meine Frage wäre, ob es andere Förderungsinstitute als das AMS gäbe! Bzw. an wen/wo ich mich wenden kann um Förderungsgelder zu beantragen. MFG (2.08.16)

Antwort:
beim ams ist immer darauf zu achten, dass vor beginn einer ausbildung der antrag für eine förderungen gestellt wird.
ja schade, dass motivierte personen alleine gelassen werden.
hier eine seite zum durchsehen (Kursförderungen.at)
toll, dass sie sich durchbeissen und die ausbildung trotzdem machen! alles gute!


3.08.2016 um 9.40 Uhr - von L*. - "Ich bin verzweifelt"


Guten Tag,
ich bin verzweifelt und wende mich nun an Sie mit der Hoffnung auf einen Tipp.
Ich bin von Deutschland nach 15 Jahren wieder nach Österreich gezogen. Habe in Österreich davor 8 Jahre gearbeitet.
Da ich einen kleinen Sohn habe und die Betreuung erst im Oktober anfängt finde ich absolut keinen Job. Ich habe 24 Jahre arbeiten hinter mir, will auch wieder arbeiten gehen.
Der Umzug zu meiner Familie musste sein, sein Vater war gewaltätig zu uns.
Ich habe von Deutschland Arbeitslosengeld zum Glück mitnehmen können. Dies ist in 3 Wochen zu Ende.
Nun sagte mir das Ams in Österreich ich müsse mind. 1 Tag in Österreich arbeiten, ansonsten gibt es hier kein Geld von irgendeiner Stelle. Dies muss aber mit einem 16 Std. Vertrag sein.
Nun finde ich aber nichts wo ich wenigstens diesen einen Tag mit mind. 16. Std Vertrag arbeiten gehen kann. Soll man da echt bescheißen? Kann ja nicht sein. Ich will arbeiten. Ab Oktober auch gerne 30 Std.
Nun sagte mir ein Bekannter er habe ohne Probleme nach dem Umzug vo D nach A das Arbeitslosengeld bekommen. Er hat mit seiner Freundin ein Baby. Und da in Ö Ihre Familie ist wird das bei ihm als Familien Zusammenführung ausgelegt.
Ich bin auch zur Familie geflüchtet. Habe einen super Job nach 6 Jahren in D aufgegeben.
Mir wird hier im Ams aber gesagt, Familienzusammenführung kann ich vergessen.
Jetzt bin ich nur noch fertig. Wenn ich keine Arbeit finde, sinD mein Sohn und ich ab 21.9. ohne Geld. Und um versichert. Was kann ich tun?
Bitte um Tipps. Danke L.
(2.08.16)

Antwort:
falls wirklich ein tag verlangt wird ("anscheinend?") versuchen sie diesen irgendwie zusammen zu bekommen.
was mich aber "wundert/ärgern würde" ist, dass sie das Arbeitslosengeld mitnehmen haben können, aber keine notstandshilfe bekommen sollen? - also stellen sie danach unbedingt den antrag auf notstandshilfe auch wenn sie noch keinen tag arbeit absolviert haben.
gibts schwierigkeiten suchen sie um die mindestsicherung an - die müsste
ev. auch eu-bürgerInnen bekommen.

Zur Info:
Siehe: Mitnahmeanspruch muss bei der Abmeldung gestellt werden! ("Formulare")

Betreuungspflichten!
ohne gewähr - alles gute!


2.08.2016 um 22.34 Uhr - von "Z"*. - "Werden die Bezüge österreichweit gleich berechnet oder variieren die je nach Bundesland?"


Hallo. Meine Lebensgefährtin und ich planen einen Umzug vom Burgenland nach Niederösterreich. Wir erhoffen uns dort bessere Chancen bei der Jobsuche als hier. Derzeit bekommen wir beide Notstandshilfe. Meine Partnerin hat zudem einen Behindertenpass 50%. Mit diesen Mitteln ist es uns möglich Wohnung, Leben und ein Auto zu erhalten. Jetzt zu meiner Frage. Werden die Bezüge bei einem Wohnsitzwechsel sich ändern. Kann uns eine mögliche Kürzung der Bezüge bevorstehen. Finde leider nichts dazu im Internet. Werden die Bezüge Österreichweit gleich berechnet oder variieren die je nach Bundesland. Wir können uns nur die neue Wohnung leisten wenn die Bezüge in etwa so bleiben wie jetzt. (1.08.16)

Rückfrage - haben sie jetzt auch schon zusammen gewohnt?

eigentlich wird wenn man zusammenzieht das partnerschaftseinkommen angerechnet - je nach dem wieviel? - bekommt man zu zweit ev. so an die 1200 euro ev. mit freigrenzen etwas mehr - was drüber reicht, wird einem von euch zwei abgezogen - ist eine österreichweite regelung.

2.08.2016 um 19.19 Uhr - von "Z"*. - "Das AMS ist darüber informiert"
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das AMS ist darüber informiert dass wir zusammen leben/wohnen. Es ist ja dort auch als Lebensgemeinschaft gemeldet. Seit * 2011 wohnt meine Partnerin bei mir. Sie hatte *** bis Juni 13 eine Beschäftigung als Transitarbeitskraft. Seither steht sie wieder in bezug von AMS Leistungen zuerst Arbeitslosengeld und dann Notstandshilfe. Ich war *** bis Okt.13 auch als Transitarbeitskraft beschäftigt. Danach Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Derzeit beziehen wir Notstandshilfe in der Höhe von **** und **** täglich. Was gesamt bei 30 Tagen 1325,70 ausmacht. Da ich schon einiges mit dem AMS erlebt habe wollte ich schon im Vorfeld abklären was mich dort erwarten könnte. Also denken Sie das auch das AMS in NÖ auf Bezüge in dieser Höhe kommen müsste.
Mit freundlichen grüßen

Antwort:
Zum Problem kanns werden, wenn eine(r) von euch mehr verdient und die 2. Person Notstandshilfe bezieht. Dann kommts zur Anrechnung / Notstandshilfe-Abzug.

Zur Info: Seite aufrufen und die Frage anklicken!
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?

Gehen sie sämtliche Links durch, um Einblick zu erhalten.
unter:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!


2.08.2016 um 16.22 Uhr - von A*. - "Muss ich diesen Kurs noch einmal machen bzw. muss man Kurse machen die keinen Sinn ergeben"


Sehr geehrter Herr Moser,

seit ich meinen neuen Berater habe, gibt es nur Probleme.

Ich habe im März einen Kurs bekommen "Arbeitsmarktorientierung für qualifizierte Migranten". Ich bin mein Leben lang in Österreich, beherrsche die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Mein Berater hat mir diesen Kurs gegeben mit der Begründung " Sie bekommen Geld, Sie müssen den besuchen". Ich habe mich erkundigt, welchen Inhalt dieser hat. Die Zielgruppe war Frauen, die max. 10 Jahre in Österreich leben, die Ihre Deutschkenntnisse verbessern müssen, Nostrifizierungen durchführen sollten und den österreichischen Arbeitsmarkt kennenlernen müssen. Ich habe mit Hilfe der Projektleitung dieses Kurses ein Ticket hinaus bekommen. Ein Monat später bekam ich wieder einen Kurs mit der gleichen Begründung, diesen habe ich mit einer Abmeldung vom AMS umgehen können. Diesen Kurs hatte ich schon einmal "Jobtransfair". Ich bin damals vier Wochen dort gesessen und habe im Endeffekt nichts gemacht. Die Sinnhaftigkeit war "Null".

Dazu möchte ich noch sagen, dass ich eine Lehre im Verkauf abgeschlossen habe. Das Problem ist, dass ich einen anderen Beruf machen möchte, da ich im Verkauf unglücklich bin. Das ist der Grund, weshalb ich die Abendschule Handelsakademie besuche und Zielstrebig auch beenden möchte. Das AMS fördert das nicht, somit zahle ich meine Weiterbildung aus eigener Tasche und ich verdiene 14,02 Euro am Tag, das macht 434 Euro im Monat aus. Dieses geringe Geld ist dadurch entstanden, da ich ein sechs Monate Praktikum im Büro gemacht habe und die Regelung bei Praktika gesetzlich so verankert ist. Dieses Praktikum zählt gar nicht als Erfahrung bzw. ich habe kein Lob bekommen, da es keine Festanstellung war. Das macht mir nichts aus, da ich es für mich gerne gemacht habe und als Berufserfahrung sehe.

Das war ein kurzer Einblick in die Geschichte. Jetzt zu meiner Frage, vielleicht können Sie mir helfen.

Muss ich diesen Kurs noch einmal machen bzw. muss man Kurse machen die keinen Sinn ergeben, wenn es vor Augen liegt was fehlt um einen Job zu bekommen, den man machen möchte. Ich habe durch den Kurs "Neue Wege" mit dieser Schule begonnen und sollte das beenden. Jeder weitere Kurs hat empfohlen, dass ich die Weiterbildung beenden soll. Das AMS legt null Wert darauf. Anstatt etwas Sinnvolles wie z.B. Anerkennung der Schule, bekomme ich das Gegenteil. Jetzt habe ich Panik wieder so einen idiotischen Kurs zu bekommen, weil ich mir denke diese Zeit kann ich in ein bezahltes Semester investieren und bewerben kann ich mich selbstständig auch, ohne einer Personalbetreuung.

Die Betreuungsvereinbarung stimmt genauso wenig, da ich damals max. 20 Std angegeben habe, aufgrund der Schule, weil ich auch Zeit brauche zum Lernen, ich bekam eine Antwort dieses kann nicht geändert werden.

Mir haben mehrere Personen bestätigt, dass es keinerlei Zwangskurse mehr gibt, jedoch widerspricht sich das, da ich gezwungen werde Kurse die null Sinn haben und Unmengen an Geld kosten zu besuchen.
Ich habe gerade einen Termin erhalten für morgen und habe echt Panik hinzugehen.
Ich bitte um Hilfe. Mit freundlichen Grüßen (1.08.16)

Antwort:
kurse die sie schon mal besucht haben, müssen sie nicht nochmal besuchen
bzw. können sie diese bei verweigerung mit berufung bekämpfen.

gehen sie die links in der folgenden gästebuch-antwort durch

Bez. Kurse / Massnahmen meint der VwGH: Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! - Kenntnisse nicht ausreichend sind

>Wenn möglich, nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

zur Info:
"Zwangs" Praktikum - keine Gratisarbeit: Immer abwarten - in Erfahrung bringen ob
dieses Praktikum entlohnt wird - und nichts unterschreiben, dass man auf
Lohn verzichtet!
Der Lohn kann ev. per Klage / Sozialgericht im nachhinein eingefordert
werden.
In diesen Zwangsmassnahmen wird meist ein Gratis-Praktikum verlangt -
fordert man beim Vorstellungsgespräch den Lohn dazu, wird man ev. oder meist
eh nicht genommen. ohne gewähr


2.08.2016 um 15.50 Uhr - Arbeitsunwilligkeits-Schweinerei anstatt seriöser, objektiver Kritik

Nachtrag zu "Spitzelmentalität: Wirtschaftskam­mer jagt Arbeitslose


"Arbeitsunwilligkeits-Schweinerei anstatt seriöser, objektiver Kritik"
Die Wirtschaftskammer soll doch Mitglieder aufrufen, wenigstens die Bewerbungen der Arbeitslosen zu beantworten. - Hier handelt es sich um unzählige (X-tausende) Bewerbungen die von den Firmen nicht beantwortet werden.

Betroffenen berichten, dass sie auch 50 - 100 und mehr Bewerbungen versenden und auf keine (ev. mal ausnahmsweise) eine Antwort erhalten!

Diese Tatsache erzeugt ein anderes Bild, als jenes, das die WK. mit ihrem Vorwurf der Arbeitsunwilligkeit versucht zu zeichnen!
Mit dieser Kenntnis soll die Wirtschaftskammer es nochmal wagen von Arbeitsunwilligkeit zu sprechen!

unter:
"Spitzelmentalität: Wirtschaftskam­mer jagt Arbeitslose"


2.08.2016 um 11.03 Uhr - von An*. - "Ich weine seit 2 Tagen durch und weiß nicht mehr weiter."


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe durch Zufall Ihre Seite Soned entdeckt. Ich bin seit April 2016 Arbeitslos und bin 24 Jahre alt. Hab die Handelsschule in NÖ abgeschlossen im Jahre 2011. Da ging es schon los! Ich hab Ferial kurz für paar Wochen gearbeitet und dann war ich beim Ams. Mich nahm natürlich kein Büro, da ich keine Erfahrung besaß. Das Ams musste mich nicht bezahlen und sie nahmen alles locker. Ich habe gesagt, dass ich auf keinen Fall als Kassiererin arbeiten will, weil ich ja sonst niemals Büro Erfahrung sammeln könnte. Ich habe gewartet und habe im Frühling 2012 als Sekretärin im Praktikum gearbeitet. Der Chef dort wollte mich eigentlich direkt einstellen, aber ich war in einem EDV Kurs und ich musste es vom ams aus fertig machen. So habe ich mich entschieden beides gleichzeitig zu machen. Die Praktikumsstelle war furchtbar, ich ahnte irgendwas schlechtes von diesem Chef, denn die Polizei kam oft vorbei, aber den Grund weiß ich bis heute nicht . Ich habe dort gearbeitet bis ich eine Stelle in einer Firma hatte. Das ams hat mir die ganze Zeit gesagt ich soll meine Ansprüche runter schrauben, ich wollte nicht aber ich musste. Im juni 2012 habe ich in einer Firma als Empfangsdame und Backoffice Assistent gearbeitet. Ich habe soviel Erfahrung gesammelt, aber es gab einen Hacken. Jeden Tag wurde ich so dermaßen beschimpft es ist mir peinlich es zu schreiben, denn diese sind unter der Gürtel Linie! Ich habe es durchgezogen. Jeden Tag 12 stunden gearbeitet bezahlt wurden acht. Natürlich gab es keine anderen Stellen so habe ich es ein Jahr lang ausgehalten und ich wollte nur noch weg. Im Juni 2013 war ich arbeitslos und habe mir geschworen irgendwo zu arbeiten wo es mir besser geht. Da ich ja Arbeitslosengeld bezog, wurde das Ams auf einmal aktiver und ich habe mich überall beworben. Ich hatte aber kein Bock mehr und habe mich einfach als Kassierin beworben und die konnten mich aber erst im November einstellen. Bis Frühling dieses Jahres habe ich dort gearbeitet und es hat zwar alles gepasst nur ich möchte in meinem Leben voran und ich habe auch dort immer JA gesagt. Nun das ams schickt mir natürlich Stellen und ich bewerbe mich sogar persönlich, aber diesen letzen Donnerstag passierte mir was schreckliches. Ich war auf ein Bewerbungsgespräch von AMS, ich wollte diese Stelle nicht ich musste. Ich musste dort mehr arbeiten als gewollt und ich bin in Tränen versinkt und war kaum ansprechbar. Sie möchte mich noch einstellen, aber wann hat das ganze ein Ende? Wie lange soll ich noch so weiter machen? Ich will arbeiten aber ich kann einfach nicht mehr jobs annehmen die mich fertig machen damit ich ja keine sperre bekomme. Morgen soll ich entscheiden ob ich dort arbeiten möchte. Ich werde mich dagegen entscheiden. Ich habe Angst das mir das Ams meinen Bezug einstellt. Ich weine seit 2 Tagen durch und weiß nicht mehr weiter..Können Sie mir helfen? Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll... (1.08.16)

Antwort:
versuchen sie eine grenze - bez. sich selbst fertig machen - zu ziehen. geben sie nicht auf sich eine stelle, die ihrer ausbildung entspricht, zu suchen.
wenn sie mal so wie hier eine firma haben, bei der sie aus div. gründen nicht anfangen können, dann müssten oder sollten sie ev. mal eine sperre in kauf nehmen - ich weiss leicht gesagt -
und
sie legen auf alle fälle berufung ein und geben alles an, auch was kontraproduktiv im bezug zu ihrer ausbildung ist. (unbedingt, berufung einlegen, ist kostenlos)

haben sie jemanden der sie ev. die 6 wochen unterstützt.

sie sind das beispiel, das zeigt, dass diese politik eine ist, die man, im grossen und ganzen, auf den "schweine-misthaufen" schmeissen kann.
die diese unerträgliche SPÖ?-ÖVP heuchelei aufdeckt, die von fehlenden facharbeiterInnen / qualifizierten spricht / jammert und sich aber für die arbeitsmarktpolitische dequalifikation verantwortlich zeichnet!

sollten sie wegen psychischer belastung krank sein/werden, so besuchen sie ev. ihren arzt und besprechen die umstände, auf dass er/sie einige zeit erholung gönnt! (krankschreibt)
ihre emotionale belastung sollten nicht auf die leichte schulter genommen werden.
(ich schreibe das im vollen bewusstsein dessen - das SoNed nicht zur Krankschreibung als Flucht rät)

leider haben wir eine arbeitsmarktpolitik, die eine untere soziale schicht erzeugt, ausbaut und festigt.
ist absicht
die SPÖ?-ÖVP-politik braucht diese zur ablenkung, "zur ausbeutung", als feindbild.
>leider ist diese auch der grund warum die leute in scharren zur rechten FPÖ flüchten, ohne sich bewusst zu machen, das diese viel schlimmer ist - erst recht bez. menschenverachtender Feindbild-politik. (die österreicherInnen erinnern sich anscheinend nicht mehr an schwarz-blau?

zur Info:
Praktikum - keine Gratisarbeit: Immer abwarten - in Erfahrung bringen ob dieses Praktikum entlohnt wird - und nichts unterschreiben, dass man auf Lohn verzichtet!
Der Lohn kann ev. per Klage / Sozialgericht im nachhinein eingefordert werden.
>>In Zwangsmassnahmen wird meist ein Gratis-Praktikum verlangt - fordert man beim Vorstellungsgespräch den Lohn dazu, wird man ev. oder meist eh nicht genommen. ohne gewähr -
alles gute


1.08.2016 um 9.43 Uhr - von E. - "Zuweisung zu "step2job"


Hallo an alle!
Ich habe eine Zuweisung zu "step2job" im 21. Bezirk erhalten. Wollte fragen ob es irgendwelche Erfahrungsberichte gibt bzw worauf dort besonders zu achten ist.
Vielen Dank

Antwort: Zur ev. Freiwilligkeit
siehe Links in folgender Antwort
"Coaching Pflicht?" + "AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig"
siehe auch:
"Mindestsicherung / step2job?" (Ohne Gewähr)

31.07.2016 um 20.55 Uhr - von S*. - "Es sind nicht mal zwei Monate vom letzten Kurs vergangen und ich habe nicht vor den ITWorks-Kurs zu besuchen"


Hallo Herr Moser,
Ich habe ein Problem und bitte um Hilfe:

Ich bin 24 und cia seit 3 Jahren arbeitslos,und habe von März bis 27.05 ein ECDL Kurs besucht und jetzt hat mich meine Beraterin zu einem ITWorks Kurs zugebucht obwohl nicht mal zwei Monate vom letzten Kurs vergangen sind. und ich habe nicht vor den Kurs zu besuchen. was kann ich machen?
kann ich mich Vielleicht vom Ams abmelden und nach 1-2 Wochen wieder anmelden um den Kurs zu entwischen ? (30.07.16)

Antwort:
Ist mehr oder weniger eine erfolglose kostspielige Methode. Kurz nach Wiederanmeldung ist mit neuerlicher Deppenkursverpflichtung zu rechnen.
Ev. bringen sie den "Deppenkurs"-Inhalt in Erfahrung (Ev. Infotag besuchen) und bekämpfen eine ev. Verweigerung mit Berufung, wenn es sich um ein Coaching handelt - Davon ist ev. auszugehen? - Coaching + Bewerbung

"Coaching freiwillig" - oder haben sie schon mal solchen Deppenkurs besucht, dann muss ein weiterer nicht mehr besucht werden - nur freiwillig möglich.

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
Bzw. sind
ev. Begleitkurse freiwillig zu besuchen - (Beispiel: Get Up)


Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
(ohne gewähr)


31.07.2016 um 12.59 Uhr - von W. - "Über die Funktion der "unteren Kaste""


Über das Kastenwesen und den Faschismus in der Gesellschaft.
Hat zwar nichts direkt mit AMS und Arbeitslosigkeit zu tun, indirekt aber ganz viel.

Über die Funktion der "unteren Kaste" (derstandard.at)
Gesellschaften brauchen ein Subproletariat, damit sich das Proletariat politisch stabilisieren lässt.


29.07.2016 um 13.50 Uhr - von D*. - "Studium <> Notstandshilfe"


Hallo Herr Moser,

ich bin seit Anfang 2014 nach 8 Jahren Erwerbstätigkeit arbeitslos. Bin 27 Jahre alt und habe Dank Ihnen im Jahr 2014 so einige Geldsperren wieder wett bekommen.

Ich bin noch immer arbeitslos, weil ich die Matura nachgeholt habe (privat bezahlt) da mir einiges an Geld übrig blieb, als ich 8 Jahre Karriere gemacht habe.

Nun beginnt mein Studium ab Oktober 2016 an einer fh wo ich aufgenommen wurde, nach langwierigen Aufnahme Prozessen.
Ich hab bemerkt dass beim ams das in der Bürokratie Niemand so genau nimmt. Eine Vertreter Beraterin, die sehr nett wirkte, erklärte mir dass ich sogar 20 Stunden Teilzeit anmelden sollte und dann sogar Notstandshilfe beziehen kann obwohl ich Student wäre. Ich habe etwas recherchiert und habe einen Artikel gefunden wo ein Student aus Vorarlberg alles zurück zahlen musste und der vwgh so entschieden hat.

Ich würde am liebsten der Frau vom AMS vertrauen und meine Notstandshilfe einfach laufen lassen. Eigentlich müsste ich einen neuen Antrag ab Oktober stellen. Da gibt es dann die Frage ob ich mich derzeit in Ausbildung befinde. Was passiert wenn ich da mit Ja antworte und was mit nein?

Was raten Sie mir?

2) wenn ich nun drei Jahre meinem Bachelor mache und danach irgendwann wieder arbeitslos werden sollte. Welche Bemessungsgrundlage wird heran gezogen um die Höhe der Notstandshilfe zu berechnen? Ist es noch immer die, als ich noch gearbeitet habe früher?

Nur damit ich mich auskenne. Ich weiß natürlich dass man auch ein Selbsterhalter-Stipendium beantragen kann, das würde bei mir auch funktionieren. Es sind jedoch 100-200€ monatlich weniger.
Mein Tagessatz betrug nämlich etwa 30€ beim AMS.

Mit freundlichen Grüßen,
D.

Antwort:
Bei einem Studium müssen sie 20 Stunden die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Vorsicht nur bei geringfügiger Arbeit / geringfügigen Einkommen erhalten sie Notstandshilfe - Ab 20 Wochenstunden handelt es sich mehr oder weniger um ein Vollzeitjob und fallen aus der Notstandshilfe ausser ihr Einkommen ist dann trotzdem niedriger als die Geringfügigkeitsgrenze 415,72 Euro im Monat !
Gehen sie aber auf Nummer sicher und besuchen sie mit Begleitperson den Geschäftsstellenleiter und fragen genau nach - Zeuge ist wichtig - oder sie stellen die Frage schriftlich.
(an die österreichische AMS-Leitung unter cc. den AMS-Ombudsmann ihres Bundeslands und ev. auch an das Bundesministerium / Sozialtelefon - E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at / Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 )
- schriftliche Antwort als Beweis wäre vorteilhaft.
Würde ich vorziehen, damit sie nicht während der Studienzeit eine böse Überraschung erleben.
Die Höhe der Notstandshilfe bleibt gleich hoch, wenn sie sich immer innerhalb 5 Jahre wieder anmelden. Wenn sie diese auch nur für kurze Zeit in Anspruch nehmen! Ausser sie erfüllen eine neue Anwartschaft fürs Arbeitslosengeld (28 Wochen DV.) (Ohne Gewähr)


29.07.2016 um 13.13 Uhr - von D*. - "Partnerschafts-Bestrafung"


Hallo:
Wurde heute aus der Notstandshilfe (nur Versicherungsschutz, da Lebensgefährtin angeblich zuviel verdient) geworfen, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe aufgrund einer Betreuungspflicht für meine Tochter.
Ich hätte kurzfristig einen Kurs machen sollen und sollte mich an die Kinderdrehscheibe wenden, die mir einen Betreuungsplatz besorgt (gibt aber kurzfristig in den Ferien keine Plätze frei).
Laut AMS habe ich für eine Betreuung zu sorgen und für Arbeit oder Kursmassnahmen zur Verfügung zu stehen; aber laut Magistratsabteilung habe ich keinen Anspruch, da ich ja arbeitslos gemeldet bin und daher Zeit für meine Tochter habe. Wie soll das bitte rechtens sein??
Ich kann mich ja selbst versichern oder bei meiner Lebensgefährtin mitversichern.

Antwort:
Ja diese SPÖ? / ÖVP-Politik ist bestürzend und man kann es auch nicht glauben kommt man nicht selbst in solche Situation!

Was die Anrechnung des Partnerschaftseinkommen betrifft, so bleibt kein Notstand über wenn die PartnerIn so ca. 1200 Euro verdient mit Kind ein wenig mehr!
Nur ist diese Einstufung ev. zu bekämpfen, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird - zudem jede(r) sein eigenes Schlaf-Zimmer hat, um ev. eine Wohngemeinschaft anzumelden.
Ja ist sicher schwieriger wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist - wird von dieser SPÖ?-ÖVP-Politik bestraft!
Trotzdem sehen sie sich die Links an und legen sie auf den schriftlichen Bescheid, Beschwerde/Berufung ein.

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Bez. Betreuungspflichten:
Falls sie keinen Notstand wegen der Partnerschaftsanrechnung bekommen spielt die fehlende Betreuung auch keine Rolle, weil sie keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben.
Ansonsten müssen sie unbedingt jemanden angeben, der die notwendigen Stunden auf ihr Kind aufpassen kann.
Weil "der Gesetzgeber auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht nimmt
" In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)

Methoden-Beschreibung: (19.06.14)

Zur Info: Seite aufrufen und die Frage anklicken!
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?
Versuchen sie nachzurechnen / ihre Bezugshöhe zu überprüfen!

Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!

Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten
ansonsten:
"Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden"
(Ohne Gewähr)


29.07.2016 um 9.54 Uhr - von H. - "Arbeit ruiniert Existenzgrundlage?!"
"Mein
psychischer Zustand hat sich dadurch verschlimmert"


Hallo!
Ich habe ein Problem und bitte um Hilfe!;

Leider bin ich von meiner letzten Arbeitsstelle an Burnout erkrankt und bekam vom AMS eine Psychologin an meine Seite gestellt. Mit ihr erarbeiteten wir die Idee bei der Firma X im Jänner 2015 zuerst für 4 Tage (VZ) auf Probe zu arbeiten. Ich rief ein paar mal beim AMS an, um mich abzusichern, ob das in Ordnung geht, Antwort; Ja.

Nach den 4 Tagen sah ich und meine Chefin, das es noch nicht ging Volzeit zu arbeiten, die Chefin von Firma X schlug mir geringfügig vor und meine Psychologin meinte: tolle Idee, somit kann ich mich wieder ins Arbeitsleben eingliedern. Wieder rief ich ein paar mal das AMS an um mich abzusichern, das dass in Ordnung geht, Antwort;Ja.

Im August verlängerte ich den AMS Antrag und die AMS Beraterin meinte sie bemerkt gerade, ich dürfte gar kein Geld bekommen?! Der Grund sei; ich dürfte vom VZ nicht sofort anschließend in geringfügig wechseln!
Nun fand ich das für eine riesen Schweinerei, da mir der AMS Berater am Telefon das nicht gesagt hat, das es dieses Gesetzt gibt, und ich selbst kann es nicht wissen!
Somit ging das ganze 1.5 Jahre vor Gericht mit negativen Ausgang für mich, da ich nichts Beweisen konnte, was ich am Telefon alles Gesagt oder Gefragt habe!

Meine Situation:
Ich bekomme ca. 490.- vom AMS und 350.- Mindestsicherung vom Sozialamt. Wenn ich etwas dazuverdienen wird dieser Betrag vom Sozialamt gekürzt (das heisst, die 117.- die ich monatlich verdient habe, wurden vom Sozialamt weniger ausbezahlt) also arbeiten und trotzdem nicht mehr Geld bekommen! Und nun;

Das AMS verlangt das ganze Notstandshilfegeld von ca.2600.- und die GKK ca.500.- Euro zurück, für den Zeitraum Jänner bis August 2015!!

Ich bekomme schon nur mehr Mindestsicherung und sogar die wurde jetzt für 5 Monate gestrichen! ? Von was soll ich bitte in den 5 Monaten leben?! Sind die Verrückt!
Idealerweisse hat sich mein Psychischer Zustand dadurch nicht verbessert sondern zusätzlich dadurch verschlimmert! Und das beste ist, das es nicht mal mein Feher war! Mein Fehler war arbeiten zu gehen, das kann doch nicht die richtige Politik sein!!

Welche Lösung habe ich nun noch?? Mfg. (28.07.16)

Antwort:
Ihnen wurde voll rein-geschissen, wenn sie sich sogar erkundigt haben und die Erlaubnis dafür bekommen haben. Es braucht eine Pause - "von mindestens einem Monat" bevor man sich nach einer Vollzeitarbeitsstelle, bei der selben Firma, geringfügig anstellen lassen kann.
Auch zieht das Sozialamt alles ab was sie "geringfügig" dazu verdienen!
Sie bringen das sofort in Ordnung - hören sofort auf (dort) geringfügig zu arbeiten.
Und stellen einen neuen Notstandshilfeantrag - sofern das nötig ist - fragen sie nach, ob sie einen neuen brauchen. Suchen - falls - um Ratenzahlung an und besuchen die Caritas und bitten um Unterstützung bis sie aus dem Schlimmsten wieder herausen sind! Ev. gibts dort: Einkaufsgutscheine; Miete, Strom, etc. per Erlagschein; ev. Bargeld. Erklären sie der Caritas ihre Geschichte, warum sie in derartiger Notlage sind! - "Arbeit hat ihnen die Existenzgrundlage ruiniert!"
(Ohne Gewähr) alles Gute!


29.07.2016 um 9.29 Uhr - von N*. - "Auch Pietät scheint beim AMS Mangelware zu sein"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich hätte eine Frage bei der Sie mir vielleicht behilflich sein könnten.

Im Juni bekam ich vom AMS eine Stellenbewerbung mit Vorauswahl über das AMS bei der Firma Octaph. zugeschickt. Eine Woche später erschoss sich der langjährige Partner meiner Schwiegermutter wegen Diagnose einer unheilbaren Nervenkrankheit mit einer Schrotflinte selbst. Sie fand ihn dann auch nach zweitägiger Abwesenheit so auf, was sie natürlich schwer traumatisierte. Wir nahmen Sie dann noch in der selben Nacht bei uns auf, wo sie auch bis heute noch wohnt. Wie Sie sich sicher vorstellen können, benötigte sie speziell in der ersten Zeit sehr viel Pflege, was hier einen enormen Stress reinbrachte.

Infolge dessen vergas ich auf die Stellenbewerbung, was eigentlich nachvollziehbar sein sollte. Ich bekam dann vom AMS einen Bescheid über die Einstellung meines Bezuges. Nachdem ich herausfand um was es dabei ging, bekam ich auch gleich einen Spontantermin bei (nicht m)einem Berater, der mir erklärte, dass er das natürlich verstehen könne, dies aber von einer Kommission entschieden werden würde und dass auch so ein Fall natürlich kein Grund wäre sich nicht zu bewerben [sic!]. Auch Pietät scheint beim AMS Mangelware zu sein, denn gleich darauf verlangte er die Nachreichung eines Totenscheines. Ich hatte dann also das Vergnügen noch am selben Tag beim Vater des Verstorbenen anzurufen und um Duplikation des Totenscheines seines Sohnes zu bitten für das AMS. Ich kann nicht zum Ausdruck bringen, wie abstoßend ich diese Angelegenheit fand. Aber was tut man nicht alles, damit einem nicht die Existenzgrundlage entzogen wird, nicht wahr .

Ich reichte dies dann zusammen mit einem detaillierterem Statement nach (der Berater kürzte meine ganze Aussage auf zwei nichtssagende Sätze herunter) und hoffte auf einen humanen Umgang mit dieser Sache. Nicht so beim Mobbing-Verein AMS. Heute (was für ein traumhaftes Geburtstagsgeschenk) bekam ich einen Bescheid des AMS, dass mir Nachsicht nicht zu gewähren sei, da ich mich „verweigert“ hätte eine Stelle bei Octaph. aufzunehmen. Wohlgemerkt habe ich mich bei Octaph. in der Vergangenheit schon mindestens fünf mal beworben, was auch über meine Eigenbewerbungen im eAMS einsehbar ist.

Nun möchte ich mich erkundigen, ob Sie es für sinnvoll halten, eine Beschwerde gegen diesen Bescheid einzulegen. Immerhin wird im §10 immer von Verweigerung gesprochen und auch in der konkreten Begründung des Bescheides wird dieses Wort benutzt. Mir ist nicht ganz klar wie man bei mir in diesem Kontext von einer Verweigerung ausgehen kann und finde dies geradezu absurd. Nun weiß ich nicht, wie ich sechs Wochen ohne Geld überleben soll und das weil ich es gewagt habe in einer Zeit großen psychischen Traumas nicht an mein eAMS zu denken. Wie unmenschlich und abnorm kann so ein Apparat eigentlich noch werden?

Ich hoffe Sie können mir hierzu einen guten Ratschlag erteilen!
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, N. (13.07.16)

Antwort:
ja sie legen auf alle fälle berufung ein - ist kostenfrei

neben ihrer begründung bez. trauer und pietät - der grund ihres vergessens - geben sie auch an, dass sie sich bei der pharmafirma schon ca. 5 mal erfolglos beworben haben - weswegen auch davon auszugehen ist, dass sie nicht genommen worden wären.
(>Und ev. geben sie auch an, dass es auch einen besonderen Grund gibt, weswegen sie dort nicht genommen werden! - auch zukünftig nicht!<)
ohne gewähr - unbedingt berufung einlegen!! (ohne gewähr) alles gute


29.07.2016 um 4.40 Uhr - von B. - "Ich versuche als Selbstbetroffene auch aktiv zu werden"


Hallo Christian

Danke für dein Engagement, ich versuche als selbst betroffene auch aktiv zu werden und habe Frau Judith Schwentner angeschriebe. Sie ist von den Grünenund setzt sich seit Jahren gegen die
Anrechnung des Partnereinkommens bei der notstandshilfe ein. Um ihr zu helfen habe ich ihr meine Lage und Betroffenheit geschildert und sie wird versuchen diese Angelegenheit in medial und im Parlament weiter voran zu treiben.
LG B.


28.07.2016 um 10.09 Uhr - von U*. - "Küche-Praktikum"


Küche-Praktikum unter: "SÖB-Trendwerk" (27.07.2016)


28.07.2016 um 9.51 Uhr - von J*. - "Ich bin im Moment entsetzt, immer wieder werde ich nur von meiner Beraterin schikaniert"


Hallo. Ich wollte mich nur mal erkundigen das wenn der Leistungsbezug eingestellt ist ob mann dann noch krankenversichert ist oder nicht?
Da ich jetzt erst vom AMS per E-Ams Mitteilung ((Da sie mir einen vermittelungsvorschlag geschickt haben ich mich beworben habe)) darauf hingewiesen wurde das der Leistungsbezug seit dem 31.5 eingestellt ist. Sollte mir nicht vorher schon ein Bescheid geschickt worden sein?
Ich bin im Moment entsetzt, immer wieder werde ich nur von meiner Beraterin schikaniert. Leistungsbezug eingestellt alle 1-2 Monate ohne grund. Deppenkurse. Die ich immer wieder umgehen zu versuche da die Trainer dort auch mich immer nur fertig machten und ich keinen nutzen in Kurse sehe wo Jugendliche eingesteckt werden gegen ihren Willen und dann Soll Mann dort 8 Stunden sitzen und Spielchen mit den anderen spielen. (Zum Beispiel Rätsel spiele und raten was dein Sitznachbar so mag)
Wenn Mann aber einen Kurs gefördert haben will der einen nutzen hat heisst es Nein geht nicht. Weil 1.) Keine freien Plätze. 2.) Kurs Ort zu weit weg. 3.) Kein Geld für so einen Schmäh da.
Diese Leute kriegen viel zu viel bezahlt für ihre Tätigkeit. Was dem Nichtstun gleicht da die Beraterinnen meistens nur Tee/Kaffee trinkend gesehen werden einen dann aber volljammern das sie so viele Kunden am Tag haben. Bin schon öfter dort gesessen und da war nie was los höchstens ein bis zwei Leute pro Tag. Naja wie auch immer.

Ich hoffe sie haben noch eine angenehme Nacht und entschuldige mich für meine lange Nachricht musste einfach mal meinen ärger Luft machen. (27.07.16)

Antwort:
Ja während einer (auch rechtswidrigen) Sperre sind sie weiter K.-versichert.
(Bin ich trotz Bezugssperre versichert?)
Verlangen sie sofort den schriftlichen Bescheid und legen sie - falls - Berufung ein.
>Mit aufschiebender Wirkung - was üblich sein müsste, aber selten passiert!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
Falls - können sie die Sperren wegen Deppenkurs-verweigerung ebenfalls mit Berufung bekämpfen!
Erst recht haben sie schon welche besucht!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
>Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen?
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
Bzw. sind
ev. Begleitkurse freiwillig zu besuchen - (Beispiel: Get Up)
wie auch
"Coaching Pflicht?" (ohne Gewähr)

28.07.2016 um 16.49 Uhr - von J*. - "Das AMS fördert mich nur in einen Punkt und zwar fördert es meine Depression"
Guten tag!
Melde mich nocheinmal da ich nur ärger mit meinen Ams.
Habe mich heute mit meinen Ams in verbindung gesetzt. Mir wurde gesagt das die krankenversicherung und das geld eingestellt ist seit *.05.2016.
Ich weiß in moment nicht was ich tun soll. Mir war klar das ich keine Geldleistung bekomme aber auch keine versicherung das ist eine frechheit zumal ich mich doch auch noch bewerben musste am 14.07 bei einen vermittelungsvorschlag. Und ich nicht einmal einen Bescheid bekommen habe worin steht das die leistung eingestellt wurde! Ich könnte einfach nur noch heulen. Das wir Leute so von unseren Rechtsstaat verarscht werden. Das Ams fördert mich nur in einen punkt und zwar fördert es meine depression.

Antwort: Widerrechtliche KK-Abmeldung
Sie wurden rechtswidrig von der KK abgemeldet. Wenden sie sich sofort an die Volksanwaltschaft: "Ich habe deren Zusage, dass sie Personen, die sich melden, in solchen Fällen helfen! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
siehe Link: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!


27.07.2016 um 17.42 Uhr - von R. - "Geschützte Bemessungsgrundlage nach Rückmeldung?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Sie haben mir schon einmal vor einigen Jahren mit Ihrem Wissen geholfen und ich wende mich heute erneut mit einer Frage/Fragen an Sie:
Ich bin seit August 2014 am AMS Arbeitslos gemeldet...hab dazumals nur meinen Antrag geltend gemacht und hab mich nach Bestätigung das mein Antrag angenommen wurde kurz danach vom Bezug abgemeldet. Ich litt dazumals an einem Burn-out und entschied mich für einige Zeit vom Erspartem zu leben. Ich erfuhr das nach Vollendung des 45LJ. die Bemessungsgrundlage geschützt ist!?
Im April 2016 wurde ich 45 Jahre alt und daher blieb ich weiterhin vom Bezug abgemeldet um diese Frist zu erreichen. Nächste Woche hab ich ein Gespräch mit meinem dazumaligen Chef und ich werde wahrscheinlich wieder aufgenommen. Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Ich geh mal davon aus das ich meinen AMS Antrag davor noch geltend machen muß die geschützte Bemessungsgrundlage zu sichern????
Wenn ja.....gibt es eine Regelung wieviele Tage ich den Bezug beziehen muß (Kann nämlich sein das ich sehr kurzfristig......in 1 Woche schon zu arbeiten beginnen könnte)?
Erreiche ich durch das laaaange Abmelden vom Bezug über meinen 45.Geb. hinaus automatisch die geschützte Bem...grundlage?
Als ich mich vom Bezug abmeldete (2014) war ich noch nicht im Notstand.
Am liebsten würde ich mich ja nicht mehr beim AMS zurück melden und gegebenenfall gleich zum Arbeiten beginnen ich denke aber ich MUSS meinen Bezug vorher zur Sicherheit noch geltend machen!?
Gibt es evtl. noch Aspekte die ich unbedingt beachten sollte falls ich mich zurück melden muss (Mindestanzahl an Tagen wo ich das Taggeld beziehen muss,....... ?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre mit Sicherheit so wie in der Vergangenheit kompetenten Antworten.

Liebe Grüße
R.

Antwort:
Ja, sie können sich innerhalb von 5 Jahren zurückmelden und bekommen dann die Restzeit von ihrem ALG zugesprochen. - AlVG Fortbezug § 19. (1) - Danach müssen sie um die Notstandshilfe ansuchen!
Melden sie sich nach dem 45. Geburtstag zurück, so ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt! (geschützte Bemessungsgrundlage)
Und egal, wenn sie ev. nach einer Woche zu arbeiten beginnen, so verhält es sich genau so wieder - dann hätten sie wieder 5 Jahre Zeit um den Restbezug geltend zu machen!
Ausser sie erhalten durch ein neuerliches DV. eine neue Bemessungsgrundlage (dann wenn die Anstellung mindestens 28 Wochen dauert) - und auch nur dann, wenn diese höher ausfällt! Weniger kanns durch den Schutz nicht mehr werden!
Also auf zum AMS und den Rest ihres Arbeitslosengeld`s geltend machen! Damit diese Höhe geschützt ist! (Ohne Gewähr)


27.07.2016 um 9.15 Uhr - von U*. - "SÖB-Trendwerk"


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen dienstvertrag bei trendwerk unterschrieben mir wurde vorgeworfen das ich keine arbeit suche und mir wurde eine mündlich kündigung deswegen ausgesproche heuteb in ich sogar nicht mehr hingegeangen frage was wird jetz mit mir passieren und was ist eigentlich trendwerk muss man dort unterschreiben und wenn neine was passiert danach beim ams bitte (26.07.16)

Antwort:
nicht einfach wegbleiben - kommt sonst zur sperre - obwohl eine weigerung im vorhinein bringt eine 6 wochen sperre mit sich (bei der ersten sperre - jede weitere sperre 8 wochen) und eine kündigung im DV eine 4 wochen sperre

transitarbeitsplatz ist dank SPÖ? ÖVP ein zumutbares DV.

sie hätten in erfahrung bringen müssen, um was es sich handelt - (siehe unten auch Zusatzfrage) - ob gleich ein transitarbeitsplatz oder ob noch eine massnahme vorgeschalten ist, - wäre wichtig um die sperre ev. mit berufung zu bekämpfen.

Vertrag nicht unterschreiben, sondern
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Zusatzfrage: Befanden sie sich schon in einer Trendwerkmassnahme, oder hätten sie sofort mit einem Transitarbeitsplatz anfangen sollen?
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)

siehe auch die antwort unter dem eintrag - "SÖB nein?"

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
(ohne gewähr)

28.07.2016 um 10.09 Uhr - von U*. - "Küche-Praktikum"
ich habe dort nur gesagt was ich arbeiten will und ich wurde sofort für ein praktikum in eine küche geschickt werden sollen das habe ich abgelehnt.

Kündigungs papeire sind per einschreiben unterwägs von der firma trendwerk.
(Auszug aus - wie Antworten auf - weiteren E-Mails 27.07.16)

Antwort:
okay - mehrere punkte

wenn es ein transitarbeitsplatz war - also ein DV - dann muss/kann man davon ausgehen, dass es von deren seite eine kündigung war - auch wenn schuldhaft - aber auf kündigung darf es nur eine 4 wochen sperre geben = §11 AlVG
waren sie noch in kein DV - transitarbeitsplatz - so handelt es sich um DV-verweigerung darauf gibts 6 wochen sperre - jede weitere 8 wochen.§ 10 AlVG

dieser unterschied ist ganz wichtig
>(Da die Kündigungspapiere unterwegs sind, müsste es sich um ein DV gehandelt haben. Dann darf es eigentlich nur 4 Wochen Sperre geben)
melden sie sich wieder, wenn sie den bescheid zur sperre bekommen - auch um zu sehen nach welchen § gesperrt wurde?

bringen sie in erfahrung warum sie gesperrt wuerden bzw. verlangen sie vom AMS den sperrbescheid - da stehts drinnen - dann melden sie sich wieder.

>bez. Küche habe ich auch schon erfolgreich kämpfe zugunsten meines klientels ausgefochten.

früher hats gesundheitsuntersuchungen gegeben - jetzt nicht mehr, was ein skandal ist, sollte jemand kranker für irgendwen kochen??

>es könnte also jeder sagen - so er/sie krank ist - ich bin nicht ganz gesund (geht niemanden was an was ich habe - sensible Daten - ev. ansteckungsgefahr zu befürchten, darum will ich die verantwortung nicht auf mich nehmen und deswegen koche ich nicht,)

das können sie - falls - schon bei der niederschrift angeben, die wird beim AMS - sie werden geladen - aufgenommen, bevor sie einen bescheid bekommen.
und falls es trotzdem eine sperre gibt, auch in der berufung angeben.

dazu habe ich einen link - anklicken und lesen
GESUNDHEIT
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

gut durchlesen - kann vor einer sperre schützen.

Praktikum - keine Gratisarbeit: Immer abwarten - in Erfahrung bringen ob dieses Praktikum entlohnt wird - und nichts unterschreiben, dass man auf Lohn verzichtet!
Der Lohn kann ev. per Klage / Sozialgericht im nachhinein eingefordert werden.
In diesen Zwangsmassnahmen wird meist ein Gratis-Praktikum verlangt - fordert man beim Vorstellungsgespräch den Lohn dazu, wird man ev. oder meist eh nicht genommen. ohne gewähr


24.07.2016 um 14.11 Uhr - von P. - "Bräuchte BITTE dringend Unterstützung"


Habe am *.8.2016 den nächsten AMS Termin und bräuchte BITTE dringend Unterstützung bzgl. Begleitung... als Zeuge und Information in Sachen Beraterwechsel, Betreuungsplan... Beschwerdemöglichkeiten übergeordnet also nicht das AMS sondern Volksanwalt und dgl.
Mein Verhältnis zu dieser Behörde, und den jeweiligen Klientel/Berater/in ist sehr verhalten bzw. (verhärte Fronten) der AMS Berater/in macht was er Will, und wie er will !keine Möglichkeit sich bei dem Vorgesetzten bzw. der RGSTL zu beschweren
meiner Meinung nach vorsätzlich und willkürlich.
Unter uns .... das man mir sichtlich Spühren lässt . keine weiterbildung usw. nur ein Ziel so schnell wie möglich loswerden ...
Ich würde mich freuen wenn man mir in dieser Angelegenheit unterstützt
Bedanke mich im vorraus
mit vorzüglicher Hochachtung P.

Antwort:
Mir ist leider in ihrer Gegend keine Arbeitsloseninitiative bekannt - weswegen sie ev. eine Vertrauensperson in ihrer Umgebung bez.Begleitung bitten sollten. Ev. ein Bekannter oder Freund bzw. Familienmitglied.
Senden sie ev. eine Beschwerde an die Landesgeschäftsstelle ev. gleichzeitig an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at und unter cc. - ohne sich zuviel bzw. etwas zu erhoffen - an den AMS-Ombudsmann ihres Bundeslands.

BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Beschwerden an mehrere Adressen, ev. mit Aufklärung der Medien.

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! (Kursdauer, Ort, Kosten, Anbieter, .....)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"
(Ohne Gewähr)


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