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31.08.2016 um 19.00 Uhr - von IT-Techniker. - „IT Leute sehen anhand spezifischer Fragen was ein Bewerber kann / Ausbildungs-Abschluss hin oder her"


Sehr geehrter Herr Moser,
2014 habe ich Sie über die Probleme informiert, dass auch hochwertige Ausbildungen mittlerweile wertlos sind. Kurz gesagt die 40 000 Euro sind in den Sand gesetzt, zu groß sind die Lücken die nach der Ausbildung. Ich will keinem den Mut nehmen, der eine oder andere schafft es sicher irgendwo unter zukommen. Doch wer will freiwillig z.B. im Callcenter landen. Wenn es kein Verkauf ist, wird es als Erfolg gewertet, aber ist eine Bestellhotline bzw. eine Beschwerdehotline das gelbe vom Ei? Ich will keinem den Mut nehmen. Im Gegenteil. Alle die das F** in der I**strasse besucht haben, sollten in sich kehren und sich Gedanken machen, was sie können und was nicht. Gute Programmierer werden immer gesucht. Doch wer Probleme hat die Syntax einfacher Zeilen der richtigen Programmiersprache zuzuordnen, der würde nicht einmal die einfachsten Fragen bei der Millionenshow überstehen. PC aufschrauben kann fast jeder, Word installieren und bedienen auch. Fehlende Praxis ist kein Hindernis, so fern die Theorie halbwegs passt. Was bringt es wenn jemand Probleme hat mit der Administration vom Server? Es fehlt nicht die Praxis sondern das volle Wissen, nach der Ausbildung. Angefangen über Basics wie Gruppenrichtlinien bis hin zur Administration und vererben von Rechten an Ressourcen. Es gibt nach der Ausbildung nicht einmal ein Halbwissen. Es ist wirklich traurig. Was kann man tun? Sich spezialisieren und das wirklich ins Detail und das in Eigenregie. Hacker tun das seit Jahren so. Wer Linux beherrscht der wird sicher einen Job finden. Damit ist nicht das Zertifikat gemeint. Personalisten sprechen sich mit IT Leuten ab und können durch einfache Fragen feststellen, was ein Bewerber kann und was nicht. Ich wurde z.B. gefragt, was die Datei sources.conf in Linux bewirkt. Wer jetzt nach der Ausbildung sagt ich habe nie davon gehört, der hat ein Problem. Wer schlau ist googelt nach und wird den Zusammenhang verstehen und nimmt das wissen für die Zukunft mit. (30.08.16)


29.08.2016 um 13.28 Uhr - von Ma*. - „Dequalifikation: Zwangs-Hilfsarbeitszuweisung?"


Guten Tag Herr Moser,

als Langzeitarbeitsloser seit knapp 5 Jahren habe ich schon einige Zwangs-Kurse über mich ergehen lassen.
Ich konnte zwar ein paar Zusätzliche EDV-Kenntnisse dazugewinnen, im großen und ganzen waren aber alle unbrauchbar...

Vor knapp 1,5 Jahren habe ich nun meine LAP als Informatiker außerbetrieblich abgeschlossen. Bisher wurde es jedoch wegen fehlender Praxis nichts...

Bei meinem neuesten Termin beim AMS erklärte mir der "Zuständige für Langzeitarbeitslose" - wie er sich vorstellte - dass er mir nun noch 3 Monate Zeit gäbe einen Job zu finden, dann würde er mir einfach eine Arbeit zuweisen. Das könnte beispielsweise Abwäscher oder Fastfood Mitarbeiter sein.
Würde ich ablehnen hätte ich mit Bezugssperre und Mindestsicherungswegfall - die ich auch beziehe - zu rechnen.

Er erklärte außerdem noch, dass ich eine Arbeit mit min. 20Wochenstunden für min. 3 Monate lang machen müsste - dann käme ich wieder zu einem anderen AMS-Betreuer.

Ich finde diese Art etwas seltsam - aber immerhin bin ich ja auch schon recht lange arbeitslos.
Also ist es wohl gerechtfertigt, bzw. kennen Sie Fälle solcher Zwangs-Hilfsarbeitszuweisung?
Wie es aussieht werde ich mich nun also diese 3 Monate mit einer Hilfstätigkeit abfinden müssen...

Was ist Ihre Meinung zu dieser Situation? Vielen Dank Ma.

Antwort:
Einen gewissen Berufs-, Einkommensschutz gibt es nur die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit / während des Arbeitslosengelds (Zumutbarkeitsbestimmungen 3), dann müssen sie jede Arbeit über 20 Stunden die Woche annehmen - auch Hilfsarbeit.
So wird unter anderem auch ihr Bezug gekürzt, sollte er ein wenig höher sein! Nach einer 28 wöchigen DV. kommts zur neuen Bemessungsgrundlage, wenn sie noch keine 45 Jahre alt sind! Diese ca. 7 Monate werden über einen Zeitraum von 5 Jahren zusammengerechnet. (geschützte Bemessungsgrundlage) .

Immer vorstellen gehen - nicht vereiteln - und hoffen, dass jemand geeigneter für diese Stelle ist!

Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (Ohne Gewähr)

"Konzentrieren sie sich weiter darauf, eine Wunsch-Stelle, die ihrem Ausbildungstand entspricht und ihr Interesse weckt, zu finden!" Alles Gute!

30.08.2016 um 8.22 Uhr - von W. S. - "Auch kritische Fragen können helfen"
Nicht nur das, auch gewisse kritische Fragen können helfen:
Z.B beim Bewerbungsgespräch gleich mal nach BlankoDV fragen, zum Überprüfen bei Rechtsberatern..
Wenn sie ihn nicht hergeben wollen, gleich nachfragen: Steht da vielleicht etwas Sittenwidriges drin, was haben Sie zu verbergen ?
Von ihrem Anwalt überprüft.. ? Zu ihrem Vorteil und meinem NAchteil .. ?
Wie soll ich wissen, ob sie eine seriöse Firma sind ?

Anmerkung: "Gute Idee, aber nicht übertreiben"
Ja, bei Firmen, die, mehr oder weniger, Arbeitskraft erbeuten bzw. die ausbeuten, sind solche Fragen angebracht! Aber trotzdem Vorsicht! Ab einer gewissen Grenze kann Vereitelung vorgeworfen werden.
Z.Bsp. die Anspielung auf seriöse Firma ist mit grösster Vorsicht zu verwenden.
Käme nur dann vor, wenn augenscheinlich ist, dass es sich wirklich um eine unseriöse Firma handelt.
Und Anwalt auch nur, wenn man tatsächlich einen hat der das überprüft!
Ein gewisser Ernst ist wichtig - unnötiges Gequatsche bleiben lassen!


29.08.2016 um 10.15 Uhr - von A*. - „Frauendiskriminierende Partnerschaftsanrechnung: Das AMS bringt mich zur Verzweiflung."


Sehr geehrter Herr Moser,

eines vorweg: Falls Sie meinen Fall veröffentlichen, bitte nur mit den Anfangsbuchstaben meines Namens! - Danke.

Das AMS bringt mich zur Verzweiflung.
Erst in zwei Jahren kann ich mich in die Pension verabschieden. Das Übergangsgeld wurde systematisch abgebaut, ich habe darauf nur mehr drei Monate Anspruch vor der Pension. (Zuvor gab es dies ab dem Alter von 56,5 Jahren für länger Arbeitslose.)

Deshalb befinde ich mich in der Notstandshilfe und muss das Einkommen meines Ehemannes dem AMS jeden Monat bekanntgeben.

Da er quasi selbstständig ist (keine Firma, arbeitet als Zusteller von Zeitungen) füllt er immer diese "Erklärung über das Nettoeinkommen"
aus. In den letzten Monaten machte er zusätzlich noch einen geringfügigen (unselbstständigen) Job und fasste beide Einkommen in dieser "Erklärung über das Nettoeinkommen" zusammen.

Eines schönen Tages wies uns das AMS darauf hin, dass dies ein Fehler sei, denn nur das selbstständige Einkommen solle darin aufscheinen, das vom geringfügigen Job erfordere den Lohnzettel. Nachdem wir unser Bedauern ausgedrückt und den Fehler korrigiert hatten,
wurde meine Leistung von 27,--Euro / d auf 9,53 Euro / d herabgesetzt. Obendrein war ich dem AMS noch Geld schuldig!
X-Mal sprach ich mit verschiedenen AMS-Mitarbeitern, sie beharrten jedoch darauf, dass dies seine Richtigkeit hätte, obwohl das Einkommen meines Mannes sich ja nicht vermehrt hatte, sondern nur aus einer selbstständigen und einer unselbstständigen Quelle stammt.
Das soll nun einer verstehen!

Dazu hat man mir erklärt, von meinem Bezug würde monatlich die Hälfte abgezogen, um die Schuld zu begleichen. Ich könne zwar eine Raten-Vereinbarung beantragen, doch müsse ich Belege über die Miete und alles Mögliche mitbringen, und dann werde das geprüft und eventuell stattgegeben.

Nun ist mein Noch-Mann vor kurzem mit Sack und Pack aus der Wohnung ausgezogen. Als ich diese Tatsache dem AMS mitteilte und seinen neuen Meldezettel übergab, erhielt ich einen Termin für eine Niederschrift in der Verrechnungsabteilung.
Verschiedene Fragen zu meinem Mann und mir wurden mir gestellt und diese wie folgt nieder geschrieben:

Aufgenommen mit: Frau ....
Ort und Zeit der Amtshandlung: Wien, ...08. 2016
Geleitet von: ....
Gegenstand der Verhandlung: Betreibung des Unterhaltsanspruchs bei aufrechter Ehe

Meine Ehe mit Herrn ... ist nach wie vor aufrecht. Wir leben seit ...08. 2016 getrennt, weil wir uns auseinander gelebt haben.
Ich lebe seit ... an der Adresse ... In meinem derzeitigen Haushalt leben außer mir noch folgende Personen: -

Ich erhalte von meinem Ehepartner weder Unterhaltszahlungen noch Sachleistungen. Ich erhalte auch keinen Unterhalt an
Zahlungs statt (z. B. Übernahme der Miete durch den Partner).

Auf die Notstandshilfe sind gesetzliche Unterhaltsansprüche anzurechnen. Ich wurde darüber informiert, dass ich für den ungekürzten Bezug der Notstandshilfe mir zustehende Unterhaltsansprüche nötigenfalls mittels Klage geltend machen muss. Wird binnen 3 Monate weder eine Unterhaltsklage eingebracht, noch der Unterhaltsanspruch in anderer zweckentsprechender Weise erfolgreich geltend gemacht, so wird der gesetzlich zustehende Unterhalt auf meine Notstandshilfe angerechnet.
Ich werde die Unterhaltsklage bzw. die Unterlagen über die erfolgreiche sonstige Geltendmachung meines Unterhaltsanspruchs bis spätestens ... 11. 2016 dem Arbeitsmarktservice vorlegen.
Änderungen hinsichtlich meines Familienstandes (Scheidung) bzw. hinsichtlich der Unterhaltszahlung werde ich unverzüglich dem Arbeitsmarktservice mitteilen.

Eine Ausfertigung der Niederschrift wurde der Partei ausgefolgt.

Den Text wollte ich nicht sogleich unterfertigen, bat um einen Tag zum Überdenken und Erkundigung einzuholen, besonders im Hinblick auf die Klage. Dies wurde mir nicht gestattet und es kam zu einer heftigen Diskussion. Ich müsse dies unterschreiben, sagte man mir. Da ich fürchtete, nicht mal den herabgesetzten Betrag zu erhalten, unterschrieb ich mit Vorbehalt. (Vor die Unterschrift
schrieb ich "mit Vorbehalt".)

Obwohl mein Mann so wenig verdient, dass er keinen Unterhalt zahlen kann und dem AMS sein Verdienst bekannt ist, und ich ihn nicht klagen will, sondern mir später eine einvernehmliche Scheidung vorschwebt, verlangen sie eine Klage.
Eine sehr nette Dame bei der AK meinte, man könne mir das Partnereinkommen bei getrennten Haushalten (die ja mehr kosten als einer) nicht anrechnen. Und niemand könne zu einer Scheidung gezwungen werden. Bei neuerlicher Nachfrage erklärte ein Herr bei der AK, dass das AMS eine Schädigung der Versicherungsgemeinschaft vermuten könnte bei getrenntem Wohnen, um mehr Geld zu erhalten.
Ich solle einen Bescheid verlangen, was ich auch tat.
Laut Gesetz könnte ich bis zu 400,-- Euro Unterhalt kassieren, ohne das die Notstandshilfe gekürzt werden kann.

Die Dame vom AMS meinte dann noch: "...ja wenn Sie auf Unterhalt verzichten..."
Aufgeklärt hat sie mich aber nicht, was es bedeutet, wenn ich bei einer Scheidung prinzipiell auf Unterhalt verzichte. Denn dann würde ich überhaupt keine Sozialleistungen mehr erhalten, denn zuerst müssen die privaten Töpfe ausgeschöpft werden, laut Aussage von zwei Juristinnen, bei denen ich mich erkundigte.

Lieber Herr Moser, ich hoffe, andere können von diesem Beispiel etwas lernen.

Morgen beantrage ich die Mindestsicherung, um ein Auskommen zu haben. Muss ich dies dem AMS gleich mitteilen, oder erst wenn ich den Bescheid der MS in Händen halte. Können Sie mir sonst noch Auskunft geben? Werden Sie das per Mail machen?
Dank und liebe Grüße, (28.08.16)

Antwort:
"Wenn ihnen Notstand zusteht - gibts die Mindestsicherung, um die Notstandshilfe, falls sie niedrig ist, mon. auf ca. 850 - 900 Euro aufzustocken. Je nach Bundesland.
Aber auch bei der Mindestsicherung wird wie beim Notstand das Partner-Einkommen angerechnet.
(ist wahrscheinlich umsonst aber versuchen sie es und geben dem AMS bescheid wie umgekehrt bzw. sie können sich den Mindestsicherungs-Antrag auch gleich beim AMS geben lassen, die sind über die Arbeitspflicht eh verknüpft!

Notstand:
Nur wenn klar sein sollte, dass sie und ihr Mann nur deswegen auseinander ziehen, um "mehr" Versicherungsleistung (den Notstandshilfe-Bezug ohne Partner-Anrechnung) zu bekommen, kommts weiterhin zur Anrechnung.
Wenn es sich um eine Trennung handelt, darf nicht angerechnet werden!

Kommt es, obwohl ihr Mann wegen Trennung ausgezogen ist, zur Notstandshilfe-Kürzung verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, und legen darauf Berufung ein / erheben Beschwerde!

Dasselbe gilt, wenn sie mit der Berechnung (Anrechnung / Verrechnung ...) des AMS nicht einverstanden sind, dann verlangen sie einen Bemessungsbescheid und legen darauf Einspruch / Berufung ein!

Bei fiktiver Anrechnung - Auszüge 1 zu 1 für ev. Berufung verwenden!
Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf die Notstandshilfe

alle, auch folgenden Link gut durchlesen!
>Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?

>Rechtsinformation AlVG: (Ehegemeinschaft) Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen (16.03.10)
unter:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Dass sie unter Vorbehalt unterschrieben haben war gut, so haben sie eh von Haus aus ihre Bedenken, die ev. berücksichtigt werden müssen, angemeldet!

In dieser Angelegenheit wäre eine Rechtsvertretung / RA. vorteilhaft.
Haben sie eine Rechtsschutzversicherung oder holen sie sich weitere Infos / Auskunft ev. vom Gerichts-Auskunftstag ihres Bezirks ein!

Geben sie nicht auf, kämpfen sie um ihr Recht! Ich denke bei Trennung darf das Partnereinkommen nicht angerechnet werden.
aber - Ohne Gewähr"

Zur Info
Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!

Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten
ansonsten:
"Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden"
(Ohne Gewähr)

29.08.2016 um 10.45 Uhr - von A*. - "Ich habe also zumindest 3 Monate Frist"
Sehr geehrter Herr Moser,

habe heute nochmals mit dem AMS telefoniert und nachgefragt, wie es nun mit meinem Bezug seit Auszug meines Mannes aus der Wohnung steht. Der Herr dort meinte, solange ich nicht geschieden sei, könne mir prozentuell das Partnerschaftseinkommen von der Notstandshilfe abgezogen werden. Diese Information steht im Widerspruch dazu, was mir die AK mitteilte.

Wie in der Niederschrift, deren Inhalt ich Ihnen bereits übermittelte, nachzulesen ist, bestätigte heute der Herr vom AMS, dass ich derweil den ungekürzten Bezug - seitdem ich allein wohne - erhalten würde, weil die Dame, die die Niederschrift leitete, MIR ENTGEGEN GEKOMMEN SEI.
Im Übrigen sei es sei nicht richtig, was die AK gesagt hätte. Solange ich nicht geschieden sei bzw. (nachdem ich nachbohrte) nicht mindestens die Scheidung eingereicht hätte, wäre das Partnerschaftseinkommen von Bedeutung.

Das Ganze hat mich so fertig gemacht, sodass ich der Meinung war, ich erhalte nun weiterhin nur die reduzierten Zahlungen. Ich habe also zumindest 3 Monate Frist. In dieser Zeit muss ich entweder die Scheidung einreichen oder auf Eheunterhalt klagen. Was wäre, wenn man in einer Beziehungskrise mal getrennt wohnt und vielleicht später mal wieder zusammen kommt? Scheint jedoch beim AMS nicht möglich zu sein. Bei mir ist es anders, da gibt es auf alle Fälle eine Scheidung.

Die Mindestsicherung werde ich nun nicht beantragen.

Ich bin gespannt auf Ihren Kommentar, falls dies Ihre wertvolle Zeit erlaubt.

Liebe Grüße,

Antwort:
ja passt
dann gilt die Antwort im Gästebuch - nach den drei Monaten, falls ihnen dann tatsächlich was abgezogen / (ihr Bezug wegen Partnerschaftsanrechnung gekürzt) wird, verlangen sie einen Bescheid und legen darauf Einspruch / Berufung ein. (ohne Gewähr)

30.08.2016 um 9.34 Uhr - von A*. - "Keinesfalls geb ich auf"
Sehr geehrter Herr Moser,
tausend Dank für Ihren Rat. Keinesfalls geb ich auf. Bin ja so froh, dass es SONED gibt.
Liebe Grüße, (29.08.16)


27.08.2016 um 19.25 Uhr - von K*. - „SÖB Volkshilfe: Mir kommt dies einer "Zwangszuweisung" gleich."


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe gestern eine Einladung zu einer Infoveranstaltung "BewerberInnentag" der SÖB Volkshilfe bekommen. Die Einladung liest sich wie folgt:

SÖB Volkshilfe BewerberInnentag
Kommen Sie bitte am Do, 8. September 2016 um 09:45 Uhr zu diesem Bewerbertag. Bewerbungsgespräche finden im Rahmen dieser Infoveranstaltung im AMS Dresdnerstrasse im Dachgeschoss im 7. Stock (Aufzug rechte Seite) im kleinen Konferenzraum statt.
SÖB Volkshilfe: Fr.H., Fr.K., Fr.S. unter 01/ 370 77 34 - 100 Es ist keine telefonische Anmeldung erforderlich!
Bitte nehmen Sie zu diesem Termin Ihren Lebenslauf mit.
Freie Stellen:
. 2 Plätze im Dyson-Callcenter, Mo-Fr 30-35h / Woche; Arbeitsort: SÖB Volkshilfe, 1210 Wien, Holzmanngasse 5
. 2 Plätze im Dyson-Kundenempfang, Mo-Fr 30-35h / Woche Arbeitsort: SÖB Volkshilfe, 1210 Wien, Holzmanngasse 5
. 2 Plätze im Transportoffice, Mo-Do 35h/Woche Arbeitsort: SÖB Volkshilfe, 1210 Wien, Scheydgasse 21-25

Für alle Positionen wird eine relevante Ausbildung und / oder Berufserfahrung vorausgesetzt, sehr gute EDV-Kenntnisse sowie sehr gute Deutschkenntnisse, da Schriftverkehr zu erledigen und das Telefon zu bedienen ist. Der Einstieg ist kurzfristig möglich.
Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße
Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:
SÖB Volkshilfe bietet befristete Dienstverhältnisse für KundInnen des AMS Wien und NÖ, die bereits längere Zeit auf Arbeitssuche sind.
Die Zielgruppe sind motivierte und teamfähige Frauen und Männer
. ab dem 25. Lebensjahr (Mindestvormerkdauer 365 Tage)
. ab dem 50. Lebensjahr (Mindestvormerkdauer 182 Tage)
. Personen, die REHA-codiert sind
. Asyl- oder subsidiär schutzberechtigte Personen, ASYL-Codierung
. die sehr gute Deutschkenntnisse vorweisen können

Aktive Arbeitssuche, Outplacement, Coaching
. Berufsorientierung
. Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche und bei Bewerbungen
. Sozialarbeit: Bearbeitung persönlicher Problemlagen und Vermittlungshindernisse
. Praktika
. Nachbetreuung ist bis zu 3 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich.
Das Ziel ist, nach dem SÖB Volkshilfe-Dienstverhältnis in den 1. Arbeitsmarkt zu wechseln.
Dauer
Arbeitstraining: Die Beschäftigung im SÖB Volkshilfe beginnt mit einem Arbeitstraining, einer Einschulungszeit von einigen Wochen, die maximale Dauer sind 2 Monate (vom AMS finanziert).
Dienstvertrag: Nach dem erfolgreich absolvierten Arbeitstraining ist ein auf 6 Monate befristetes Dienstverhältnis geplant. Die Entlohnung erfolgt vom Betrieb entsprechend dem Kollektivvertrag, aliquoter Urlaub und aliquote Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind inbegriffen.

Meine Frage: Muss ich hier erscheinen? Bzw. hat ein Nichterscheinen Konsequenzen? Bezugssperre etc. In meiner aktuellen Betreuungsvereinbarung steht nichts von Hindernissen/2. Arbeitsmarkt oder sonst was. Die Einladung kam auch nicht von meinem Betreuer, mit dem ich erst vor 2 Wochen einen Termin hatte. Mir kommt dies einer "Zwangszuweisung" gleich. Können Sie mir hier helfen? Besten Dank! (26.08.16)

Antwort:
Ich gehe davon aus, dass ein Nichterscheinen Konsequenzen nach sich zieht! Mit ("rechtswidriger") Bezugssperre muss immer gerechnet werden.
Falls, auf Sperr-Bescheid Berufung einlegen!

Eigentlich müsste auf Sanktionen hingewiesen werden, wenn es sich um einen Kontrolltermin bzw. einen "Deppen"-Kurs / Zwangsmassnahmen-Zuweisung handelt, da das nicht der Fall ist (oder doch?) dürfte es keine Konsequenzen geben. Erst recht nicht beim vorgeschaltenen Arbeitstraining? "Dieses müsste freiwillig sein bzw. sollte die Berufung auf ev. Sperre erfolgreich sein"
("SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
unter:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt")

Um aber Verwirrung zu stiften bzw. immer die Möglichkeit zu haben, den Bezug bei Nichterscheinen doch streichen zu können, wird zusätzlich ein Arbeitsverhältnis angeboten!
Also VORSICHT - bei Vereitelung / Verweigerung eines DV. droht eine 6 Wochen Sperre!
Gehen sie hin, auch um genau zu erfahren, um was es sich handelt! Fragen sie vor Zeugen bez. Freiwilligkeit!
Links durchlesen! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

("Coaching Pflicht?" - "Coaching nur freiwillig möglich?")

Sie sehen ein "Nein oder Ja" als Antwort ist unmöglich! Falls sie eine grosse Abneigung, gegenüber dieser "Schmarotzer-SÖB", die sich an der Arbeitslosigkeit / an Arbeitslosen ("dumm und deppert") verdienen, haben, müssen sie ev. einen Kampf aufnehmen.

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Falls sie doch anfangen, aber zeigen wollen, dass dies unter einem gewissen Zwang erfolgt, dann verweigern sie die Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag und schreiben folgendes statt der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.<
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (Ohne Gewähr)

Anmerkung: Unvereinbarkeit!
"Die Unvereinbarkeit von Einrichtungen, die Menschen tatsächlich Hilfe angedeihen lassen, aber sich auf der anderen Seite, über einen gewissen "Zwang", an Menschen in Not, "dumm und deppert", verdienen - bzw. so systematisch ("Millionen") Geschäfte machen - erschüttert!


25.08.2016 um 0.59 Uhr - von B*. - „Unrechtmässige Rückforderung"


Sehr geehrter Herr Moser !

Mein Lebensgefährtin (56J.) war bis Ende 2011 ca. 25 Jahre lang mit mir selbstständig. Ab 2012 war sie bei mir geringfügig angestellt. Im Jahre 2014 hat sie sich arbeitslos mit geringfügiger Beschäftigung arbeitslos gemeldet (1.1 - 5.9.) Nach der Jahresabrechung 2014 kam von der SVA an das AMS eine Meldung, daß sie um 200,-!!!!! Euro zu viel verdient hat. ( Fehler des Steuerberaters - nachfolgend als STB bezeichnet). Bei einem persönlichem Vorsprachetermin beim AMS wurde in einer Niederschrift festgehalten, daß sie den Betrag con 1.379,- Euro zurückzahlen muß - daß aber eine Nachberechnung möglich ist, da wir die Gewinnverteilung durch unseren STB noch korrigieren können. Die SVA hat diese Nachberechnung akzeptiert ( da auch diese eine Nachzahlung wollten). Bescheid der SVA betreffend Verzicht auf Nachzahlung wurde vom STB an das AMS gesendet.
Und jetzt kommt´s - Mit Datum vom 12.07.2016 kam eine Aufstellung der bezogenen Leistungen für den o.a. Zeitraum. Meine LG rief beim AMS an, was sie damit machen soll - Antw.: es ist nur eine Information - neue Frage ( betreffend der Forderung) ob eine Rückforderung nach wie vor besteht - Antw.: NEIN, es ist alles geklärt.
JEDOCH: mit Datum vom 18.08.2016 kommt plötzlich eine 1.Mahnung (es kam auch vorher mit der Post kein Rück-Zahlungsbescheid) über einen Betrag von 2.560 EURO mit dem Text: ....es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, daß eine Forderung aus der Arbeitslosenversicherung gegen Sie aushaftet.
(Begründung war keine dabei). - Zahlung binnen 14 Tagen.
Und jetzt der Überhammer ( verz. Sie den Ausdruck): Mit Datum 19.08 (also einen Tag nach der 1.Mahnung ausgestellt) : Ein Bescheid mit einer Forderung von 3.032,29 !!!!!!! Euro incl. Begründung etc. und dem Text:Das Vermittlungsverfahren hat ergeben: Sie haben die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum vom 01.01.2014-05.09.2014 zu Unrecht bezogen, da das Einkommenaus Ihrer selnständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2014 die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. - (Anm. - die wurde aber von unserem STB berichtigt. - SVA hat es ja auch akzeptiert).
Haben Sie einen Tip wie man dieser Frechheit entgegenwirken kann.
Hochachtungsvoll

Antwort:
Sie erheben sofort Beschwerde / Berufung auf diesen Bescheid (ist noch in der Frist) und legen sämtliche Unterlagen (STB-Berichtigung) bei - Geben sie auch die mündliche AMS-Aussage bez. der Rückforderung - dass alles in Ordnung sei - an und belegen sie auch, dass die SVA die Nachberechnung akzeptiert! "etc."


24.08.2016 um 15.38 Uhr - von W. - „Antrag für Notstandshilfe trotz Sperre?"


Hallo,
Habe 6 Wochen sperre weil ich mich auf einen vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Es ist zwar noch nicht sicher, weil mein Berater mit mir so eine Nachsicht für 31.8 ausgefüllt hat, wo irgendwelche Leute das entscheiden ob ich die Sperre bekomme, aber er meint ich bekomme garantiert die Sperre.
Er meint ich könnte Einspruch einlegen gegen das Urteil, aber ich will nicht.
Meine Frage mein AMS Arbeitslosengeld läuft aus, ich mussste diesen Antrag auf Notstandshilfe stellen, wird diese auch gestrichen oder wie ist das?
Er meint es wird 6 Wochen gar nichts geben an Geld ich bin aber versichert.
Wieso muss ich den Antrag überhaupt ausfüllen auf diesen Notstand wenn ich eh nix kriege?

Antwort:
Sie sind für 6 Wochen gesperrt und sind über die Schutzfrist weiter versichert. Den Notstandshilfeantrag trotzdem sofort ausfüllen bzw. stellen, um ja keine Lücke zu riskieren. Berufung ist kostenfrei!


24.08.2016 um 13.39 Uhr - von K. - „SÖB?-JOB-Transfair?"


sehr geehrter Herr Moser,

hatte heute meinen Ams Termin und mir mal meinen Frust von der Seele gesprochen.Habe meinem neuen Berater gesagt, das ich mich gefoppt fühle, man bewirbt sich dort und da und erhält keine rückmeldung noch sonst etwas. Dann vor 3 Wochen endlich wieder ein Beruf in meiner Sparte, in der Grünflächen betreuung. Das Inserat wurde von Powerserv ( die Ams seite ist voll von leihfirmen) geschalten das ein/e Gärtnerhelfer für 2-3 Monate als Urlaubsvertretung gesucht wird, mit chance auf Übernahme. So fuhr ich nach Wiener Neudorf um mich bei Powerserv zu bewerben, alles gut und schön. Nach drei Tagen die E-Mail das sich der Chef doch intern für einen Mitarbeiter entschieden hätte. Langsam kommt es mir so vor als würden die nur Daten speichern..das sagte ich auch heute am Ams.Er meinte dann ich solle es über JOB-Transfair probieren, wo ich sagte das ist ja alles gleich wie manpower-powerserv und wie sie nicht alle heißen.Ich könnte dann auch online zugriff haben auf die Stellen und bla
bla bla. Darum sagte ich ja er solle es mir ausdrucken. Ich dachte ich bekäme Zugansdaten, zuhause las ich mir den Wisch dann durch " Information und Vorauswahl BBE Job-Transfair 2016 für "RGS 959" Meine Frage wäre, was ist das jetzt? Es steht hinten oben das wenn man nicht hingeht laut §49 vom Leistungsanspruch gestrichen werden kann. Muss dazu sagen, mich interessiert KEINE leihfirma!! Ich nehme an das dort eben zur Kontrolle eine Anmeldeliste vorhanden sein wird, die ich natürlich unterschreibe...aber was dann weiter ist ??? Habe jetzt im Netz nur sachen gefunden das dort verträge ausgehädigt werden, die man unterschreiben muss usw.das man sich verpflichtet ect. Also ich möchte weder dort was unterschreiben noch sonst etwas, wie sieht das ganze dann rechtlich aus, kann ich dann aufstehen und gehen ? danke

Antwort:
Es handelt sich (im Grunde?) um eine "Zwangsmassnahme"!
Infotag ist Pflicht und es gibt eine Sperre bis zur Wiedermeldung, wenn sie solchen nicht wahrnehmen. Ausserdem Info einholen, um zu wissen, um was es sich genau handelt - wird ihnen ein Transitarbeitsplatz angeboten gibts kein Aufstehen und gehen - sonst gibts eine 6 Wochensperre! (Link durchlesen - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : ) - Ev. vor Zeugen nachfragen ob Teilnahme freiwillig ist!
Falls ein "Arbeitstraining etc. ? vorgeschalten ist, ist ev. ein sich dagegen wehren möglich!
>"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" / Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage
unter:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
siehe auch
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
(Ohne Gewähr)


24.08.2016 um 13.39 Uhr - von H*. - „Ich bin aufgrund von Krankheit seit 2012 laufend im Rechtsstreit mit unserem lieben Staat wegen Invaliditätspension."

"Meiner Beraterin kann ich nichts vorwerfen. Sie versteht meine Lage ist sehr freundlich und macht keinen auf scharf."


Sehr geehrter Herr Moser,
bitte verzeihen Sie mir wenn ich anonym bleiben will, aber ich glaube Sie haben Verständnis dafür.
Nun bitte ich um Information Ihrerseits.
Ich bin aufgrund von Krankheit seit 2012 laufend im Rechtsstreit mit unserem lieben Staat wegen Invaliditätspension. Lange werde ich das finanziell nicht mehr durchalten können ( Anwaltskosten ect.) Ich selbst bin erst 46 Jahre alt und weiß das ich wahrscheinlich aufgrund fehlenden Berufsschutz keine Aussicht auf eine solche Pension habe. Ich mache das alles nur um Zeit zu gewinnen bis ich 50 bin und hoffe dann aufgrund der Härteregelung den Segen dazu zu bekommen.
Bin seit 2012 beim AMS gemeldet und in Notstandshilfe. Ich muss sagen ich habe die letzten 3.5 Jahre tatsächlich Ruhe gehabt obwohl ich heuer den Wisch für die sogenannte Arbeitswilligkeit sowie Fähigkeit unterschreiben musste um weiter Notstandshilfe beziehen zu können.
Meiner Beraterin kann ich nichts vorwerfen Sie versteht meine Lage ist sehr freundlich und macht keinen auf scharf.
Meine Frage nun lautet: Wie lange kann das meine Beraterin noch durchziehen ? Ich meine es müsste doch bei denen irgendwo mal auffallen das ich schon so lange Notstandshilfe beziehe. Kann es passieren das mich das AMS irgendwann in diese komische Mindestsicherung abschiebt ?
Ich kann mir nicht vorstellen das es nochmals 3 Jahre so weiter gehen wird. Schon deswegen nicht weil ich aufgrund der finanziellen Lage die ständigen Klagen bei Gericht nicht aufrecht halten kann. Ich habe noch dazu das Übel das mich zwei Sozialversicherungen untereinander aufreiben. Bing bong Spielchen nenne ich das, aber das ist auch eine andere Geschichte…….
So genug der Worte. Bitte um eine baldige Antwort Ihrerseits. Danke. Mfg. (23.08.16)

Antwort:
solange sie nicht als arbeitsunwillig eingestuft werden - passiert wenn sie innerhalb kurzer zeit mehrere vermittlungsvorschläge verweigern oder vereiteln - bekommen sie immer / solange notstand bis sie eine arbeit gefunden haben oder pension bekommen bzw. rehageld - gibts für personen die unter 50 jahre alt und wegen krankheit arbeitsunfähig sind. ohne gewähr


23.08.2016 um 17.23 Uhr - von M*. - „Über Zwangs-SÖB zur neuen Bemessungsgrundlage?"


Ich bin auf Ihre Seite gestoßen. Sie ist etwas unübersichtlich, deshalb frage ich mal. Bin bei Jobtransfair. Es gibt keine guten Meinungen hier. Für September soll ich einen Transitarbeitsvertrag unterschreiben. Wirkt sich das auf den Notstandhilfebezug aus? Ich bin 36 Jahre alt und nicht 45. Hab viele Jahre gearbeitet und kenne mich mit Bemessung usw. nicht aus. vielleicht ist jemand so net und kann mir sagen ob ich benachteiligt werde.

Antwort:
Ja, ihre Bemessungsgrundlage ist nicht geschützt, weswegen ihr Bezug, falls er jetzt etwas höher ist und sie 7 Monate dort arbeiten, gekürzt wird.
Nach einem 28 wöchigen DV. (5 Jahresfrist - die Wochen werden also auch zusammengerechnet) kommts zur neuen Bemessungsgrundlage.
(geschützte Bemessungsgrundlage)

>Zur Info:
Falls, Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
u.a. unter
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)


23.08.2016 um 17.07 Uhr - von V*. - „Vermute Mobbingattacke, warum sonst will man mich mit 4*, weiblich und bewegungseingeschränkt, zu sowas zwingen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin langzeitarbeitslos und werde nun genötigt, diese auf sechs monate befristete arbeit bei ArgeCance aufzunehmen.
zur Info: ich leide seit Jahren an massiven Kreuzschmerzen, hervorgerufen durch Überbelstung und habe ein nach einem Unfall ein kaputtes knie, welches bei belastung schmerzt. leider habe ich keine atteste, bin aber dabei welche einzuholen. ich habe dies bisher aus kostengründen vermieden.

Nun will man mich zwingen, Sanierungsarbeiten auf Baustellen durchzuführen.

wenn ich das mache. besteht dann die Gefahr für mich, dass ich bei Nichtbewältigung einzelner Tätigkeiten eine Arbeitsverweigerung einheimse und dadurch eine Sperre der Bezüge erfolgen kann???
Da ich hinter dem allem eine Mobbingattacke vermute, (denn warum sonst will man mich mit 4*, weiblich und bewegungseingeschränkt, zu sowas zwingen? ) würde ich dringen Ihren Rat brauchen.
Weiters will ich anmerken, dass mir ansonsten bisher keine einzige stelle zugewiesen wurde. Ich habe auch daher bislang nichts abgelehnt.

Freundliche Grüße :) V. (22.08.16)

Antwort:
holen sie sich ärztliche atteste ein (ärztliche bestätigung) über ihre körperliche einschränkung - das schützt vor bestimmte Dienstverhältnissen - oder / und - vor Tätigkeiten.
ärtliche bestätigung / atteste einzuholen ist also wichtig und voraussetzung - dann ist diese tätigkeit unzumutbar. (ohne Gewähr)

>Falls, Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
u.a. unter
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)


23.08.2016 um 11.47 Uhr - von S*. - „Muss einmal irgendwo meinen Unmut kundtun"


Hallo, da ich nun seit einigen Jahren damit kämpfe einen einigermassen erträglichen/normalen Job in einer Sparte die mir gefallen würde zu finden und währenddessen ständig vom AMS/Behörden mit dem Satz "alles Ihr Problem" abgeschmettert werde,muss ich doch einmal irgendwo meinen Unmut kundtun. Ich bin gerade einmal 20 Jahre alt,habe mich leider damals in eine "falsche Lehre" als Elektriker hineinreden lassen,die ich dann aufgrund psychischer Erkrankung vorzeitig beenden musste.Dort war ich 2,5 jahre angestellt und somit im 3. Lehrjahr,hatte gerade den Füherschein gemacht und ein Auto gekauft.
Habe mich seit dem Abbruch auch wirklich sehr bemüht in einem anderen Bereich etwas zu finden,allerdings bekomme ich immer wieder nur zu hören "eine Lehre im KFZ-Bereich können Sie sowieso vergessen,nimmt sie eh niemand da man ab 18 den Hilfsarbeiterlohn zahlen muss" und über 2.bildungsweg oder sonstiges scheint eine Ausbildung nicht möglich zu sein. Auch im Bereich "Fahrer" habe ich immer aktiv gesucht und auch gefragt ob nicht ein zusätzlicher Führerschein irgendwie vom AMS finanzierbar ist,was jedoch auch nicht der Fall ist. Nun seit ich die Lehre abbrechen musste,wird mir vom AMS eine Notstandshilfe von sage und schreibe 270? (basis zur berechnung 590? brutto). Nur wie soll ich bitte mit Auto und anderen laufenden Fixkosten überhaupt noch irgend einen Lebensstandard haben? Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann ich nicht mehr fahren,da es mir meine Psyche nun einfach verweigert,vor allem wenn dann zum Zug auch noch eine Busverbindung hinzukommt.Von solchen ständigen Wartez
eiten,Verzögerungen,rings herum lärm und gestank von 100anderen Menschen,.....bekomme ich starke Magenkrämpfe und allein bei der Vorstellung in der Früh und nach dem Arbeiten/Kurs/Terminen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen zu müssen verkrampft sich mein Magen und ich bekomme den Drang mich zu übergebe.(War auch einer der Gründe warum ich meine Lehre lassen musste). Laut AMS sei dies dann mein Problem,sonst würde es ja auch jeder mit den Öffis aushalten dann wäre das für mich wohl auch nicht zu viel verlangt. Und selbst WENN mir meine Psyche die Öffis nicht verweigern würde, würde ich nicht wissen wie um aller Welt ich noch Geld für Zugtickets oder sontiges haben sollte,da die 270 euro meistens sofort wieder komplett weg sind sobald sie kommen(wenn überhaupt, sogar von dem Betrag wird mir noch alles gestrichen da ich teilweise wegen meinen Finanzen die Termine nicht einhalten KANN;im moment wurde ich ohnehin einfach so "abgemeldet").
Da ich in einem Dorf in der Nähe von Telfs wohne ist es mir auch nicht so leicht möglich eine Stelle zu finden,für die ich mein Auto nicht benötigen würde.Mittlerweile bin ich finanziell so tief gesunken dass mein Auto komplett ramponiert,heruntergekommen und natürlich ohne vignette und seit ewigkeiten ohne "pickerle" ist.Ich lasse mich mittlerweile schon regelmäßig "anschieben" um überhaupt noch irgendwohin zu kommen da unter anderem auch der Anlasser defekt ist und aufgrund mangelnder Finanzen natürlich nicht ausgetauscht werden kann,obwohl ich seit langem nicht mehr damit fahren dürfte,aber was bleibt einem übrig? Nebst Auto hat auch mein PC schon Schäden abbekommen und auch mein Laptop funktioniert nur mehr zur Hälfte.Kurzum: Mein gesamter Besitz wird langsam aber sicher schrottreif während die Behörden gemütlich zuschauen und "DEIN PROBLEM!" rufen....was soll ich denn bitte noch tun?! Da wundert es mich nicht dass Leute teilweise kriminell werden "müssen" um sich selbst/
Familien zu versorgen,wenn ich nicht die Unterstützung meiner Verwandten und Freundin hätte,würde ich vermutlich schon unter der Brücke wohnen...

Antwort:
Wenn auch mit grössten Problemen und Schwierigkeiten verbunden, müssen sie unbedingt die Behörden-Termine einhalten! Ansonsten kommen sie wirklich noch unter die Räder!
Und stellen sie zusätzlich den Antrag auf Mindestsicherung - so wird der Notstandshilfe-Bezug durch die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro im Monat aufgestockt. Steht ihnen zu!
Belegen sie ihre gesundheitlichen Probleme durch ärztliche Atteste / Bestätigungen.
Geben sie auch nicht bez. ihres Ausbildungswunsches auf. Kämpfen sie drum.
Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Suchen sie einen Kursanbieter und legen alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
"Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"

Ansonsten wenden sie sich auch mal an den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter bez. Ausbildung bzw. 2. Bildungsweg!
Und
n
ehmen sie sich zu Amtsterminen unbedingt eine Begleitperson, als Zeugen, mit! ("Wirkt Wunder")
(Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:)
(ohne Gewähr)


21.08.2016 um 13.23 Uhr - von M. - „Vom AMS abmelden"


Wenn man in den Urlaub gehen will während der Arbeitssuche kann man sich dann eigentlich auch online unter "Sonstiges" auf der AMS Seite vom AMS abmelden und dann nach dem Urlaub einfach wieder anmelden oder muss man wg. dem Urlaub zum Berater und der macht das dann für einen?

Antwort:
vom AMS abmelden geht sicherlich auch über elektronischen weg. ich rate aber dazu, sich über den AMS-beraterIn, für die urlaubszeit - falls auslandsurlaub - abzumelden, um ja jedes missverständnis auszuschliessen. es ist mit keinem besonderen problem zu rechnen. Urlaub - ohne gewähr


20.08.2016 um 4.29 Uhr - von R*. - „So kann es zweifellos nicht weitergehen"


Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich bräuchte dringend einen Rat bzgl. AMS / "Mindestsicherung"

Ich (28 Jahre alt) habe vor vier Jahren auf Grund persönlicher Probleme (schwere Schicksalsschläge, Verzweiflung, Schwierigkeiten, mich auf das Lernen zu konzentrieren) meine Ausbildung abgebrochen, und bin seither arbeitslos. Zwei Jahre lang lebte ich von Erspartem; dann habe ich "Mindestsicherung" beantragt und diese ein Jahr lang erhalten, danach jedoch keinen weiteren Antrag auf Verlängerung gestellt; seit einem Jahr lebe ich von Unterstützung durch meine Familie. So kann es zweifellos nicht weitergehen, deshalb plane ich, wieder zum AMS zu gehen und anschließend erneut "Mindestsicherung" zu beantragen. Allerdings leide ich unter psychischen Problemen, z. B. Angststörungen, die es mir teilweise schwer machen, überhaupt das Haus zu verlassen. Was soll ich also tun? Mich beim AMS melden, und dann einen Arzt aufsuchen? Oder vorher zum Sozialamt gehen? Wenn man die "Mindestsicherung" bezieht, ist man doch auch krankenversichert, oder?

Antwort:
Sie brauchen sich keine "Qual wegen der Wahl", bez. Sozialamt oder AMS, antun. Die haben sich über Arbeitspflicht "kurzgeschlossen" - Gehen sie also aufs Sozialamt und stellen den Antrag auf Mindestsicherung, die schicken sie dann eh zum AMS - um dem Behördendruck ausgesetzt zu sein! - Drum könnten sie sich auch gleich beim AMS melden, die haben ebenfalls den Mindestsicherungsantrag.
Machen sie auf alle Fälle schnell! Jeder versäumter Tag, ist ein vergebener Tag!
(Falls möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Behörden-Terminen mit!)
Wenn sie den Mindestsicherungsantrag gestellt haben - mit dieser sind sie auch krankenversichert - besorgen sie sich vom Arzt / Fach-Ärzten Atteste bez. ihrer gesundheitlichen Einschränkungen - die schützen ev. vor bestimmten Dienstverhältnissen.
Sollten sie der Arzt arbeitsunfähig schreiben, dann würde ev. die Arbeitspflicht wegfallen - ev. für eine gewisse Zeit? (Ohne Gewähr)


17.08.2016 um 11.32 Uhr - von B*. - „Wir haben eine Wohngemeinschaft gegründet"


Einen schönen guten Tag.
Frage: darf das AMS bei einer wohngemeinscht mit geschiedenen partnern die notstandshilfe kürzen / streichen. wir sind beide über 53 jahre und haben 26 bzw. 36 jahre gearbeitet und verlieren beide unseren job.
Meine Ex-Frau und ich leben weiterhin im selben Miet-Reihenhaus in wien, da keiner den anderen auszahlen kann bzw. eine neue whg nicht angeschafft werden kann. man bekommt als arbeitloser keinen mietvertrag! und schon gar keinen den ich mir leisten kann. so haben wir eine wohngemeinschaft "gegründet" - ich lebe im zweiten stock meine ex.frau und die erwachsenen kinder (studenten) im ersten stock. wir haben gegenseitig keine unterhaltspflicht. ich zahle für die kids alimente. wir teilen uns die mietkosten und betriebskosten. sonst teilen wir nix. jeder geht selber einkaufen. im eiskasten und vorratskastl ist alles getrennt. kann das ams den notstand nach 12 monaten arbeitslosigkeit kürzen oder verweigern. wie können wir uns im vorfeld schüzten - was müssen wir nachweisen damit jeder von uns unabhängig vom anderen arbeiten bzw. notstand beziehen kann ohne das dass ams was anrechnet. danke für eure hilfe! lg

Antwort:
Da niemanden Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, darf / kann dies durchaus als Wohngemeinschaft - ohne Partnerschaftsanrechnung - angegeben werden.
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)

Falls ein Notstand gekürzt wird, verlangt ihr den schriftlichen Bescheid und legt darauf Berufung ein / erhebt Beschwerde!

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Ev. wäre es vorteilhaft, einen Untermietevertrag anzulegen.

Rechtsinformation AlVG: (Ehegemeinschaft) Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen (16.03.10)
unter:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
(Zeit nehmen und sämtliche Links durchgehen - um informiert zu sein bzw. über weitere Vorgangsweise bescheid zu wissen)

Zur Info bez. fiktiver Anrechnung - Auszüge 1 zu 1 für ev. Berufung verwenden!
Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf die Notstandshilfe

>Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!

Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten
ansonsten:
"Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden"
(Ohne Gewähr)


14.08.2016 um 11.16 Uhr - von W*. - „Der Wert des Menschen"


Offenbar ein gut gemachter Film über Arbeitslosigkeit, Arbeitsamt und Arbeitgeber, mit einem tollen Darsteller: Der Wert des Menschen. Bald auf DVD und VOD er hältlich.
"Störfaktor Mensch - „Der Wert des Menschen“ (ORF)


13.08.2016 um 14.20 Uhr - von J*. - "Deppenkurs-Entlassung?"


Ich (2* Jahre) habe am *.7. 2016 einen *Kurs* vom AMS begonnen ....war 1 x im Krankenstand u.habe immer Bestätigungen vorgelegt, wenn ich Termin hatte .....mein Kursleiter, der sich selbst *Bad Cop* nennt ist der Meinung das meine Jobvorstellungen (irgendwas m. Tieren, Botenfahrer, Tatortreinigung) illusiunär sind !
Der Kurs ist tgl.v. 8.00 bis 14.00 davon darf man 1 -2 std an einen pc u. die restliche Zeit wird abgesessen u. Stadt Land gespielt ....Vorstellig vin dem Kurs war ich 1 x !! als Totengräber. Das alles war diese Woche ..am Mittwoch sagte der Bad Cop zu mir ich solle mir bis zum nä. Tag Gedanken ueber Alternativen machen ....tat ich auch u. hab sie ihm am Donnerstag gesagt...er wollte jedoch Stichwörter u. meinte das es soo nicht geht und schmiss mich am Freitag aus dem Kurs.
Bin dann am Freitag etwas früher weg um bei meiner AMS Beraterin einen Termin auszumachen (Kommender Dienstag) ...mr. bad cop lachte noch als ich ging und meinte *de sperre ghert da eh* *bin nicht der erste der aus dem kurs geschmissen wurde. .....dazu kommt das ich mich auch (wohne NOCH daheim) um meine schwer deppressive magersuechtige kranke Mutter kuemmern muss (die gerade um pflegestufe kämpft).....für wie lange droht mir nun eine Sperre und soll ichs einfach so hinnehmen? Da ich ja keine Regel missachtet habe ! Lg

Antwort:
Eben, sie lassen sich das nicht gefallen! Sie waren aktiv und nur weil diesem "Bad Cop" ihre Berufswünsche nicht passen, ist das noch lange kein Sanktions-Grund.
(Erste Sperre dauert 6 Wochen jede weitere 8 Wochen)
Ich denke diesem Herren gehts um seine Vorstellung von Disziplinierung. Vor ihm nicht "Buckeln" hat nichts mit Arbeitsunwilligkeit zu tun.
Es wird von ihrer AMS-BeraterIn eine Niederschrift aufgenommen - dort geben sie ihr Unverständnis bez. dem Vorgehen dieses Herrn bzw. der Deppenkurs-Entlassung an. Nichts unterschreiben womit sie nicht einverstanden sind.
Danach entscheidet sich ob es eine Sperre gibt? Falls ja, verlangen sie den schriftlichen Sperr-Bescheid und legen sofort - wieder mit ihrer Begründung - Berufung ein. Nochmals: Lassen sie sich das ja nicht gefallen.
Im Gegenteil, ev. legen sie eine schriftliche Beschwerde, über diesen Kurs mit seinen merkwürdigen Inhalten wie dem "Bad Cop"-Verhalten, bei.
So wie sie den Sachverhalt schildern, darf es zu keiner Sperre kommen!
(Ohne Gewähr)
Wenn möglich nehmen sie sich zum Termin eine Begleitperson als Zeugen mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:


10.08.2016 um 9.25 Uhr - von D. - "Ich benötige wieder einmal Ihren Rat!"


Hallo Herr Moser,
ich benötige wieder einmal Ihren hoch geschätzten Rat:

Ich bin seit Sep. 2014 arbeitslos und erhalte derzeit Notstandshilfe und Mindestsicherung weil ich noch meine Frau samt 3 Kindern im Haushalt habe. Meine Frau war bis zuletzt in Karenz, nun ist sie zwar noch nicht beim Ams weil unser jüngster David (2.5 Jahre) keinen K.G. Betreuungsplatz hat. Gott sei Dank, ist meine Familie bei mir mitversichert.

Nun folgendes Problem:
Ich habe ein weiteres Kind (15 Jahre) der nicht bei mir, sondern bei meiner ehemaligen Gattin wohnt und für dem ich Unterhalt zahlen muss. Nach 2-jährigen Kampf mit Bezirksgericht und Jugendamt wurde ich im Mai/2016 zu einem Sachverständigen (Berufs und Arbeitsmarktforscher) bestellt.
Der lieferte nun ein Gutachten wo folgendes stand: ich als gelernter Metall-Techniker und AutoCad Techniker absolut KEINE Chance habe, in meinem gewünschten Beruf einzusteigen. Für arbeitssuchende mit 40+ Jahren ist es Zeitverschwendung sich für Jobs zu bewerben wo ich mich einer enormen Anzahl an 20-25 jährige HAK/HTL Absolventen durchsetzen müsste. Habe ja 0,0% Erfahrung in meinem Beruf.
Außerdem bewerbe ich mich mit 2 Bewerbungen/Woche (Pflicht beim AMS) nicht genug mit der Jobsuche.
Ich sollte Mo-Fr täglich 8 Stunden fieberhaft nach einem Job Suchen.

Im Großem und Ganzen, ist das 21 Seitige Gutachten so erstellt worden: als ob ich ein fauler Hund wäre der keinen Unterhalt zahlen will. Deshalb darf ich nun statt 30,- Euro 250+Teilbeträge vom Vergangenen Jahr also 300 Euro zahlen. Das ich mit 2 Schulkindern und einem Kleinkind zusammen wohne, ist den Herrschaften egal. 300;- Euro bei einer Notstandshilfe von 830,-Euro.

Ich habe jedoch sehr hohe Chancen (laut Gutachter) und hätte eine mit 80%igen Wahrscheinlichkeit schon vor einem Jahr einen Job haben sollen.
Nun kommt es: im Bereich Allgemeiner Hilfsarbeiter, Reinigung, Gebäudereinigung, Kellner, Lagerarbeiter, Produktionsarbeiter usw. mit "hohem Anlernniveau" und dabei ein Mindesteinkommen von 1.400,- NETTO, (Bemessungsgrundlage für Unterhalt)haben können. Deshalb die enorme Steigung von 30,- auf 300,-. Besonders aufgrund meinem "gepflegten äußerem und eloquenten Art" sieht mich der Gutachter, als ungelernten Kellner mit 40Std. Vollzeit.

Herr Moser ich habe eine
Britische AHS (A-levels) Matura, habe dann 2011 eine Lehre im Bereich Metalltechnik absolviert, mache gerade, sehr erfolgreich eine Abend-HTL um meine Chancen im technischen Bereich noch weiter zu erhöhen.

Ich war bis zu meiner Arbeitslosigkeit zuletzt, wirklich bei Firmen mit Niveau angestellt, u.a. bei Austrian Airlines.
Außerdem wurde im Gutachten mein Lebenslauf kritisiert den ich ja bei einer Jobvermittlung an Job Transfair, optimiert habe lassen.

Was die aber nicht wissen, dass ich gesundheitliche Einschränkungen habe, die mir nicht erlauben, als Kellner oder Reiniger etc. 8Std. am Tag herumgeschupst zu werden und auf den Beinen, mit Stress, mit einem Sklaventreiber in Nacken und laufend die Gäste oder Büroleute zu bedienen oder Toiletten zu reinigen. Dies liegt überhaupt nicht in meiner Natur, so etwas auch wenn überbezahlt, zu tun.

Meine Leiden:
1.Bandscheiben Problematik und steifer Nacken seit 2005.
2. Extreme Menschenscheu und Depression.
3. Aneurysma (Wölbung einer Arterie im Kopf) also eine Tickende Zeitbombe die, bei Stress oder Überanstrengung platzen und zu einem sicheren Tod führen kann.

Ich habe zum Thema "Bandscheibenvorfall" nur eine Bestätigung (2005) die die Aufnahme, mit der Rettung ins nächste Krankenhaus darlegt
Aneurysma, habe ich Befunde und werde Jährlich durch CT`s und Mrt`s, konservativ behandelt.
Ich bin von Natur aus sehr schüchtern, fühle mich in Menschenmassen, unwohl und paranoid die eine enorme Aufregung, hohem Blutdruck und Stress hervorrufen.

Her Moser, vielleicht wissen Sie schon worauf ich hinaus will?
Ich möchte irgendwie dass, ich dem Jugendamt durch Rekurs beim Bezirksgericht klarmache dass, ich KEINEN körperlich geforderten und stressigen Job annehmen kann.
Außerdem dem AMS das klar machen dass, ich nur gezwungenermaßen, eingeschränkt, zur Verfügung stehe.
Ich habe aber keine Ahnung wie ich das Anstellen kann. "Wo ich wem was" schicken soll? Ob ich nicht eine Nachteil aus dieser Sache ziehen würde?
Bitte helfen Sie mir, besten Dank (9.08.16)

Antwort:
das wichtigste ist, dass sie sich bez. ihrer leiden / einschränkungen ärztliche atteste / bestätigungen zulegen.
(sonst geht gar nichts) mit diesen beeinspruchen sie dann das gutachten - das darauf rücksicht nehmen hätte müssen.
sorgen sie dafür, dass dies in ein ev. weiteres gutachten miteinfliesst.
natürlich wäre hier eine rechtsvertretung sehr vorteilhaft - haben sie eine rechtsschutzversicherung?
falls, ev. probieren sie es bei der AK, auf dass die (deren Rechtsanwalt) sie unterstützen. ohne gewähr

ps.: >> Ich sollte Mo-Fr täglich 8 Stunden fieberhaft nach einem Job Suchen.< was heisst das? - sollen sie in einen deppenkurs?

9.08.2016 um 19.02Uhr - von D. - "Ich schloss gestern eine Rechtsschutz-Versicherung ab."
Herr Moser, danke für die hoch informative Antwort.
Ich schloss gestern eine Rechtschutz Versicherung ab. Die Polizze kommt aber erst in 4 bis 6 Wochen per Post.
Nun weiß ich nicht ob die mein Fall übernehmen würden, da ich ja dieses Gutachten, vor den Versicherungsabschluss bekam.
Im schlimmsten Fall müsste ich ein neues Verfahren einleiten. Evtl. Herabsetzung des Unterhaltes.
Die Sache ist nur die, das ich nur noch 9 von14 Tage habe, mich zu diesem Gutachten zu äußern. Ich habe zwar Befunde (Arztbriefe, Karteiausdruck) jedoch sind einige davon veraltet. Aus den Jahren 2005 bis 2010.
Habe bei einem Facharzt ( Wahlarzt ) diesen Monat einen Termin.
Dieser Arzt hat mir eine sehr ausführliche Stellungnahme geschrieben welche leider 6 Jahre zurückliegt. Also ich weiss dass, das sehr teuer werden kann.

Ich habe aber boch Parientenbrief von der Neuchirogischen Ambulanz AKH-Wien. Außerdem wurde erst gestern eine neue CT- Untersuchung durchgeführt. Das MRT folgt noch.
Ich mache derzeit eine nervige und sinnlose Job Transfair Betreuung seit Ende Juni durch. D.h. ich muss mich alle 2 Wochen bei einem Personalberater von Jobtransfair melden und bekomme jedesmal ein Angebot mit einer unötigen und unterbezahlten Stelle. Alles Intern natürlich.

Die sagen zwar dass, sie zur Vermittlung viele Verbindungen zu externen Firmen haben und dass, sie denen eine Art Förderung zur Senkung der Lohnnebenkosten bieten könnten.
Also alles bla bla. Noch dazu jedesmal einer Art von aufgedrängtem Motivationsversuch der wirklich meine Intelligenz verlezt.

Laut Personalberater, muß sie mich für mind. 1 Monat einstellen. Intern natürlich so dass die Formalitäten mit dem Ams gesichert sind. Also es ist dann doch eine Maßnahme.

Die Personalberaterin weiste moch darauf hin dass, ich unbedingt dieses eine Monat arbeiten sollte.
Es mache einen "Guten Eindruck" beim Ams und soll zeigen dass, ich wirklich arbeitswillig bin. Danach ist mal (fürs Erst) die Betreuung bei Jobtransfair abgeschlossen und meine Personalberaterin würde einen positiven arbeitswilligen Bericht an meine AMS- Beraterin schreiben. Klingt ja sehr beruhigend. Wahre Manipulation denke ich.

Herr Moser, die Aufnahme bei Jobtransfair war meines Wissens doch freiwillig. Jedoch möchte ich nicht wissen, was passiert wäre, wenn ich damals im Juni, abgelehnt hätte.
Wie kann ich mir von den o.a. Monat gemeinnütziger und sinnlose internen Deppenarbeit, die mich " AKTIVIEREN" soll, ersparen?

Zu Ihrer Frage 8 Std am Tag:
Nein ich sollte keinen Deppenkurs machen sondern eher 8 Std pro Tag, entweder von Zuhause oder beim Ams oder woanders intensiv mit derJobsuche beschäftigen.
Diese Frequenz wie in der vorigen mail angeführt, (zwei Bewerbungen pro Woche) sind überhaupt, ja im entferntesten nicht, genug Bemühung/ Anstrengung
um eine Arbeitstelle zu bekommen um Alimente zahlen zu können.

Also sollte ich mich immer wiederholt für die gleichen Jobs bewerben. Selbst als Kellner oder Putzkraft werden lächerliche Anforderungen seitens Firmen gestellt. U.a. Fremdsprachen, Edv Kenntnisse. Oder als Tellerwäscher gutes und freundliches Auftreten. Das ist wirklich lächerlich.

Noch eine Frage bitte:
meine Eltern sind Pensionisten. Mutter Pflegebedürftig und Vater leidet an Alzheimer und Demenz, Blasenschäche etc. Ist extrem Schwach und liegt meistens nur im Bett. Meine Mutter hat nur einen Arm zur Verfügung. Der andere ist behindert.

Ich hoffe Sie vertehen mich: wie kann ich dem Ams und dadurch auch dem Jugendamt beweisen dass, ich sie pflegen muss, meiner Mutter unterstützen muß mit Aufräumen, Einkaufen, Haushalt, Vater beim aufstehen stützen etc. ?
Mein Vater ist zwar nicht offiziell Pflegebedürftig, aber hat 100erdte von Befunde.

Wie kann ich das anstellen dass ich bei meiner Familie wohnend, dort im Elternhaus meine Eltern pflegen kann? Ich will einfach Ruhe vom Ams haben.

Vielen lieben Dank für Ihren Rat im Voraus. Es ist eine große Erleichterung dass, man in Ihrem äußerst notwendigen Forum hilfe bekommt und sich zur Wehr setzen kann gegen diese Menschunwürdige Politik.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ich befürchte die Rechtsschutzversicherung kommt erst nach einer gewissen Zeit zum Tragen. Trotzdem beeinspruchen sie das Gutachten noch in der notwendigen Frist und legen an ärztlichen Atteste vor was sie haben bzw. teilen sie denen - wie mir hier - mit, dass Untersuchungen anstehen und sie die Ergebnisse in kurzer Zeit nachbringen können. (Einspruchszeit nicht überziehen)

Ja dieser Kurs wie ev. Praktiken sind ev. freiwillig. ( Praktikum / Schnuppertage statt Probetage)
> "Coaching Pflicht?" / "Begleitkurs freiwillig wie Bsp. / "Mindestsicherung / step2job?""

Was die Pflege ihrer Eltern anbelangt, so haben sie keinen Rechtsanspruch darauf!
Aber auch hier sind ärztliche Unterstützung / Atteste von ihren Eltern notwendig? - Hier würde es nicht schaden sich Infos von kompetenter Stelle einzuholen. Ev. besuchen sie den Gerichtsauskunftstag in ihrem Bezirk und holen sich Infos dazu ein! Oder/Und ev. probieren sie es vorher bei der AK.

Ich versteh ihre belastende Situation und natürlich schade bzw. ist die finanzielle Notlage ein Drama, denn auch ihr Sohn bräuchte die Alimente!
Ich gehe "eh" davon aus, dass sie diesbez. keine "feindlichen Gefühle" aufkommen lassen. Ja?
(ohne Gewähr)

10.08.2016 um 10.39 Uhr - von D. - "Ich probiere es mit einer Rechtsberatung"
Danke vielmals Herr Moser,
Nein, es entstehen kein feindliche Gefühle denn mein Sohn hat damit nichts zu tun sondern eher das Familiensystem bei uns.
Junge Eltern wissen das bereits im Vorhinein und zeugen daher ein Minimum an Kindern oder gar keine.
Die Väter müssen dafür Zahlen. Kommt einem so vor als ob die Väter, einen gewaltigen und Kostspieligen Fehler gemacht hätten, als Vater eines Kindes, wenn das Zusammenleben mit der Partnerin nicht funktioniert und daher ---> Trennung, Scheidung. Villeicht sind die hohen Scheidungsraten damit verbunden.

Ich probiere es mit einer Rechtsberatung (kostelos) in 1010 Wien.
Halte Sie am Laufenden, Herr Moser. Schönen Gruß


9.08.2016 um 15.26 Uhr - von M*. - "Mein Berater entschuldigte sich zwar für das versehentliche Abmelden vom AMS, doch ..."


unter: "Man wird Megabyte im Regen stehen gelassen" (6.08.2016)



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