|
<<<< - 343 - >>>>
Zum Eintrag
31.08.2016 um 19.00 Uhr - von IT-Techniker. - „IT Leute sehen anhand spezifischer Fragen was ein Bewerber kann / Ausbildungs-Abschluss hin oder her" |
|
Sehr geehrter Herr Moser, 2014 habe ich Sie über die Probleme informiert, dass auch hochwertige Ausbildungen mittlerweile wertlos sind. Kurz gesagt die 40 000 Euro sind in den Sand gesetzt, zu groß sind die Lücken die nach der Ausbildung. Ich will keinem den Mut nehmen, der eine oder andere schafft es sicher irgendwo unter zukommen. Doch wer will freiwillig z.B. im Callcenter landen. Wenn es kein Verkauf ist, wird es als Erfolg gewertet, aber ist eine Bestellhotline bzw. eine Beschwerdehotline das gelbe vom Ei? Ich will keinem den Mut nehmen. Im Gegenteil. Alle die das F** in der I**strasse besucht haben, sollten in sich kehren und sich Gedanken machen, was sie können und was nicht. Gute Programmierer werden immer gesucht. Doch wer Probleme hat die Syntax einfacher Zeilen der richtigen Programmiersprache zuzuordnen, der würde nicht einmal die einfachsten Fragen bei der Millionenshow überstehen. PC aufschrauben kann fast jeder, Word installieren und bedienen auch. Fehlende Praxis ist kein Hindernis, so fern die Theorie halbwegs passt. Was bringt es wenn jemand Probleme hat mit der Administration vom Server? Es fehlt nicht die Praxis sondern das volle Wissen, nach der Ausbildung. Angefangen über Basics wie Gruppenrichtlinien bis hin zur Administration und vererben von Rechten an Ressourcen. Es gibt nach der Ausbildung nicht einmal ein Halbwissen. Es ist wirklich traurig. Was kann man tun? Sich spezialisieren und das wirklich ins Detail und das in Eigenregie. Hacker tun das seit Jahren so. Wer Linux beherrscht der wird sicher einen Job finden. Damit ist nicht das Zertifikat gemeint. Personalisten sprechen sich mit IT Leuten ab und können durch einfache Fragen feststellen, was ein Bewerber kann und was nicht. Ich wurde z.B. gefragt, was die Datei sources.conf in Linux bewirkt. Wer jetzt nach der Ausbildung sagt ich habe nie davon gehört, der hat ein Problem. Wer schlau ist googelt nach und wird den Zusammenhang verstehen und nimmt das wissen für die Zukunft mit. (30.08.16)
|
29.08.2016 um 13.28 Uhr - von Ma*. - „Dequalifikation: Zwangs-Hilfsarbeitszuweisung?" |
|
Guten Tag Herr Moser,
als Langzeitarbeitsloser seit knapp 5 Jahren habe ich schon einige Zwangs-Kurse über mich ergehen lassen. Ich konnte zwar ein paar Zusätzliche EDV-Kenntnisse dazugewinnen, im großen und ganzen waren aber alle unbrauchbar...
Vor knapp 1,5 Jahren habe ich nun meine LAP als Informatiker außerbetrieblich abgeschlossen. Bisher wurde es jedoch wegen fehlender Praxis nichts...
Bei meinem neuesten Termin beim AMS erklärte mir der "Zuständige für Langzeitarbeitslose" - wie er sich vorstellte - dass er mir nun noch 3 Monate Zeit gäbe einen Job zu finden, dann würde er mir einfach eine Arbeit zuweisen. Das könnte beispielsweise Abwäscher oder Fastfood Mitarbeiter sein. Würde ich ablehnen hätte ich mit Bezugssperre und Mindestsicherungswegfall - die ich auch beziehe - zu rechnen.
Er erklärte außerdem noch, dass ich eine Arbeit mit min. 20Wochenstunden für min. 3 Monate lang machen müsste - dann käme ich wieder zu einem anderen AMS-Betreuer.
Ich finde diese Art etwas seltsam - aber immerhin bin ich ja auch schon recht lange arbeitslos. Also ist es wohl gerechtfertigt, bzw. kennen Sie Fälle solcher Zwangs-Hilfsarbeitszuweisung? Wie es aussieht werde ich mich nun also diese 3 Monate mit einer Hilfstätigkeit abfinden müssen...
Was ist Ihre Meinung zu dieser Situation? Vielen Dank Ma.
Antwort: Einen gewissen Berufs-, Einkommensschutz gibt es nur die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit / während des Arbeitslosengelds (Zumutbarkeitsbestimmungen 3), dann müssen sie jede Arbeit über 20 Stunden die Woche annehmen - auch Hilfsarbeit. So wird unter anderem auch ihr Bezug gekürzt, sollte er ein wenig höher sein! Nach einer 28 wöchigen DV. kommts zur neuen Bemessungsgrundlage, wenn sie noch keine 45 Jahre alt sind! Diese ca. 7 Monate werden über einen Zeitraum von 5 Jahren zusammengerechnet. (geschützte Bemessungsgrundlage) .
Immer vorstellen gehen - nicht vereiteln - und hoffen, dass jemand geeigneter für diese Stelle ist!
Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation" "Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (Ohne Gewähr)
"Konzentrieren sie sich weiter darauf, eine Wunsch-Stelle, die ihrem Ausbildungstand entspricht und ihr Interesse weckt, zu finden!" Alles Gute!
30.08.2016 um 8.22 Uhr - von W. S. - "Auch kritische Fragen können helfen" Nicht nur das, auch gewisse kritische Fragen können helfen: Z.B beim Bewerbungsgespräch gleich mal nach BlankoDV fragen, zum Überprüfen bei Rechtsberatern.. Wenn sie ihn nicht hergeben wollen, gleich nachfragen: Steht da vielleicht etwas Sittenwidriges drin, was haben Sie zu verbergen ? Von ihrem Anwalt überprüft.. ? Zu ihrem Vorteil und meinem NAchteil .. ? Wie soll ich wissen, ob sie eine seriöse Firma sind ?
Anmerkung: "Gute Idee, aber nicht übertreiben" Ja, bei Firmen, die, mehr oder weniger, Arbeitskraft erbeuten bzw. die ausbeuten, sind solche Fragen angebracht! Aber trotzdem Vorsicht! Ab einer gewissen Grenze kann Vereitelung vorgeworfen werden. Z.Bsp. die Anspielung auf seriöse Firma ist mit grösster Vorsicht zu verwenden. Käme nur dann vor, wenn augenscheinlich ist, dass es sich wirklich um eine unseriöse Firma handelt. Und Anwalt auch nur, wenn man tatsächlich einen hat der das überprüft! Ein gewisser Ernst ist wichtig - unnötiges Gequatsche bleiben lassen! |
29.08.2016 um 10.15 Uhr - von A*. - „Frauendiskriminierende Partnerschaftsanrechnung: Das AMS bringt mich zur Verzweiflung." |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
eines vorweg: Falls Sie meinen Fall veröffentlichen, bitte nur mit den Anfangsbuchstaben meines Namens! - Danke.
Das AMS bringt mich zur Verzweiflung. Erst in zwei Jahren kann ich mich in die Pension verabschieden. Das Übergangsgeld wurde systematisch abgebaut, ich habe darauf nur mehr drei Monate Anspruch vor der Pension. (Zuvor gab es dies ab dem Alter von 56,5 Jahren für länger Arbeitslose.)
Deshalb befinde ich mich in der Notstandshilfe und muss das Einkommen meines Ehemannes dem AMS jeden Monat bekanntgeben.
Da er quasi selbstständig ist (keine Firma, arbeitet als Zusteller von Zeitungen) füllt er immer diese "Erklärung über das Nettoeinkommen" aus. In den letzten Monaten machte er zusätzlich noch einen geringfügigen (unselbstständigen) Job und fasste beide Einkommen in dieser "Erklärung über das Nettoeinkommen" zusammen.
Eines schönen Tages wies uns das AMS darauf hin, dass dies ein Fehler sei, denn nur das selbstständige Einkommen solle darin aufscheinen, das vom geringfügigen Job erfordere den Lohnzettel. Nachdem wir unser Bedauern ausgedrückt und den Fehler korrigiert hatten, wurde meine Leistung von 27,--Euro / d auf 9,53 Euro / d herabgesetzt. Obendrein war ich dem AMS noch Geld schuldig! X-Mal sprach ich mit verschiedenen AMS-Mitarbeitern, sie beharrten jedoch darauf, dass dies seine Richtigkeit hätte, obwohl das Einkommen meines Mannes sich ja nicht vermehrt hatte, sondern nur aus einer selbstständigen und einer unselbstständigen Quelle stammt. Das soll nun einer verstehen!
Dazu hat man mir erklärt, von meinem Bezug würde monatlich die Hälfte abgezogen, um die Schuld zu begleichen. Ich könne zwar eine Raten-Vereinbarung beantragen, doch müsse ich Belege über die Miete und alles Mögliche mitbringen, und dann werde das geprüft und eventuell stattgegeben.
Nun ist mein Noch-Mann vor kurzem mit Sack und Pack aus der Wohnung ausgezogen. Als ich diese Tatsache dem AMS mitteilte und seinen neuen Meldezettel übergab, erhielt ich einen Termin für eine Niederschrift in der Verrechnungsabteilung. Verschiedene Fragen zu meinem Mann und mir wurden mir gestellt und diese wie folgt nieder geschrieben:
Aufgenommen mit: Frau .... Ort und Zeit der Amtshandlung: Wien, ...08. 2016 Geleitet von: .... Gegenstand der Verhandlung: Betreibung des Unterhaltsanspruchs bei aufrechter Ehe
Meine Ehe mit Herrn ... ist nach wie vor aufrecht. Wir leben seit ...08. 2016 getrennt, weil wir uns auseinander gelebt haben. Ich lebe seit ... an der Adresse ... In meinem derzeitigen Haushalt leben außer mir noch folgende Personen: - Ich erhalte von meinem Ehepartner weder Unterhaltszahlungen noch Sachleistungen. Ich erhalte auch keinen Unterhalt an Zahlungs statt (z. B. Übernahme der Miete durch den Partner).
Auf die Notstandshilfe sind gesetzliche Unterhaltsansprüche anzurechnen. Ich wurde darüber informiert, dass ich für den ungekürzten Bezug der Notstandshilfe mir zustehende Unterhaltsansprüche nötigenfalls mittels Klage geltend machen muss. Wird binnen 3 Monate weder eine Unterhaltsklage eingebracht, noch der Unterhaltsanspruch in anderer zweckentsprechender Weise erfolgreich geltend gemacht, so wird der gesetzlich zustehende Unterhalt auf meine Notstandshilfe angerechnet. Ich werde die Unterhaltsklage bzw. die Unterlagen über die erfolgreiche sonstige Geltendmachung meines Unterhaltsanspruchs bis spätestens ... 11. 2016 dem Arbeitsmarktservice vorlegen. Änderungen hinsichtlich meines Familienstandes (Scheidung) bzw. hinsichtlich der Unterhaltszahlung werde ich unverzüglich dem Arbeitsmarktservice mitteilen. Eine Ausfertigung der Niederschrift wurde der Partei ausgefolgt.
Den Text wollte ich nicht sogleich unterfertigen, bat um einen Tag zum Überdenken und Erkundigung einzuholen, besonders im Hinblick auf die Klage. Dies wurde mir nicht gestattet und es kam zu einer heftigen Diskussion. Ich müsse dies unterschreiben, sagte man mir. Da ich fürchtete, nicht mal den herabgesetzten Betrag zu erhalten, unterschrieb ich mit Vorbehalt. (Vor die Unterschrift schrieb ich "mit Vorbehalt".)
Obwohl mein Mann so wenig verdient, dass er keinen Unterhalt zahlen kann und dem AMS sein Verdienst bekannt ist, und ich ihn nicht klagen will, sondern mir später eine einvernehmliche Scheidung vorschwebt, verlangen sie eine Klage. Eine sehr nette Dame bei der AK meinte, man könne mir das Partnereinkommen bei getrennten Haushalten (die ja mehr kosten als einer) nicht anrechnen. Und niemand könne zu einer Scheidung gezwungen werden. Bei neuerlicher Nachfrage erklärte ein Herr bei der AK, dass das AMS eine Schädigung der Versicherungsgemeinschaft vermuten könnte bei getrenntem Wohnen, um mehr Geld zu erhalten. Ich solle einen Bescheid verlangen, was ich auch tat. Laut Gesetz könnte ich bis zu 400,-- Euro Unterhalt kassieren, ohne das die Notstandshilfe gekürzt werden kann.
Die Dame vom AMS meinte dann noch: "...ja wenn Sie auf Unterhalt verzichten..." Aufgeklärt hat sie mich aber nicht, was es bedeutet, wenn ich bei einer Scheidung prinzipiell auf Unterhalt verzichte. Denn dann würde ich überhaupt keine Sozialleistungen mehr erhalten, denn zuerst müssen die privaten Töpfe ausgeschöpft werden, laut Aussage von zwei Juristinnen, bei denen ich mich erkundigte.
Lieber Herr Moser, ich hoffe, andere können von diesem Beispiel etwas lernen.
Morgen beantrage ich die Mindestsicherung, um ein Auskommen zu haben. Muss ich dies dem AMS gleich mitteilen, oder erst wenn ich den Bescheid der MS in Händen halte. Können Sie mir sonst noch Auskunft geben? Werden Sie das per Mail machen? Dank und liebe Grüße, (28.08.16)
Antwort: "Wenn ihnen Notstand zusteht - gibts die Mindestsicherung, um die Notstandshilfe, falls sie niedrig ist, mon. auf ca. 850 - 900 Euro aufzustocken. Je nach Bundesland. Aber auch bei der Mindestsicherung wird wie beim Notstand das Partner-Einkommen angerechnet. (ist wahrscheinlich umsonst aber versuchen sie es und geben dem AMS bescheid wie umgekehrt bzw. sie können sich den Mindestsicherungs-Antrag auch gleich beim AMS geben lassen, die sind über die Arbeitspflicht eh verknüpft!
Notstand: Nur wenn klar sein sollte, dass sie und ihr Mann nur deswegen auseinander ziehen, um "mehr" Versicherungsleistung (den Notstandshilfe-Bezug ohne Partner-Anrechnung) zu bekommen, kommts weiterhin zur Anrechnung. Wenn es sich um eine Trennung handelt, darf nicht angerechnet werden!
Kommt es, obwohl ihr Mann wegen Trennung ausgezogen ist, zur Notstandshilfe-Kürzung verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, und legen darauf Berufung ein / erheben Beschwerde!
Dasselbe gilt, wenn sie mit der Berechnung (Anrechnung / Verrechnung ...) des AMS nicht einverstanden sind, dann verlangen sie einen Bemessungsbescheid und legen darauf Einspruch / Berufung ein!
Bei fiktiver Anrechnung - Auszüge 1 zu 1 für ev. Berufung verwenden! Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf die Notstandshilfe
alle, auch folgenden Link gut durchlesen! >Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?
>Rechtsinformation AlVG: (Ehegemeinschaft) Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen (16.03.10) unter: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
Dass sie unter Vorbehalt unterschrieben haben war gut, so haben sie eh von Haus aus ihre Bedenken, die ev. berücksichtigt werden müssen, angemeldet!
In dieser Angelegenheit wäre eine Rechtsvertretung / RA. vorteilhaft. Haben sie eine Rechtsschutzversicherung oder holen sie sich weitere Infos / Auskunft ev. vom Gerichts-Auskunftstag ihres Bezirks ein!
Geben sie nicht auf, kämpfen sie um ihr Recht! Ich denke bei Trennung darf das Partnereinkommen nicht angerechnet werden. aber - Ohne Gewähr"
Zur Info Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!
Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten ansonsten: "Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden" (Ohne Gewähr)
29.08.2016 um 10.45 Uhr - von A*. - "Ich habe also zumindest 3 Monate Frist" Sehr geehrter Herr Moser,
habe heute nochmals mit dem AMS telefoniert und nachgefragt, wie es nun mit meinem Bezug seit Auszug meines Mannes aus der Wohnung steht. Der Herr dort meinte, solange ich nicht geschieden sei, könne mir prozentuell das Partnerschaftseinkommen von der Notstandshilfe abgezogen werden. Diese Information steht im Widerspruch dazu, was mir die AK mitteilte.
Wie in der Niederschrift, deren Inhalt ich Ihnen bereits übermittelte, nachzulesen ist, bestätigte heute der Herr vom AMS, dass ich derweil den ungekürzten Bezug - seitdem ich allein wohne - erhalten würde, weil die Dame, die die Niederschrift leitete, MIR ENTGEGEN GEKOMMEN SEI. Im Übrigen sei es sei nicht richtig, was die AK gesagt hätte. Solange ich nicht geschieden sei bzw. (nachdem ich nachbohrte) nicht mindestens die Scheidung eingereicht hätte, wäre das Partnerschaftseinkommen von Bedeutung.
Das Ganze hat mich so fertig gemacht, sodass ich der Meinung war, ich erhalte nun weiterhin nur die reduzierten Zahlungen. Ich habe also zumindest 3 Monate Frist. In dieser Zeit muss ich entweder die Scheidung einreichen oder auf Eheunterhalt klagen. Was wäre, wenn man in einer Beziehungskrise mal getrennt wohnt und vielleicht später mal wieder zusammen kommt? Scheint jedoch beim AMS nicht möglich zu sein. Bei mir ist es anders, da gibt es auf alle Fälle eine Scheidung.
Die Mindestsicherung werde ich nun nicht beantragen.
Ich bin gespannt auf Ihren Kommentar, falls dies Ihre wertvolle Zeit erlaubt.
Liebe Grüße,
Antwort: ja passt dann gilt die Antwort im Gästebuch - nach den drei Monaten, falls ihnen dann tatsächlich was abgezogen / (ihr Bezug wegen Partnerschaftsanrechnung gekürzt) wird, verlangen sie einen Bescheid und legen darauf Einspruch / Berufung ein. (ohne Gewähr)
30.08.2016 um 9.34 Uhr - von A*. - "Keinesfalls geb ich auf" Sehr geehrter Herr Moser, tausend Dank für Ihren Rat. Keinesfalls geb ich auf. Bin ja so froh, dass es SONED gibt. Liebe Grüße, (29.08.16) |
27.08.2016 um 19.25 Uhr - von K*. - „SÖB Volkshilfe: Mir kommt dies einer "Zwangszuweisung" gleich." |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe gestern eine Einladung zu einer Infoveranstaltung "BewerberInnentag" der SÖB Volkshilfe bekommen. Die Einladung liest sich wie folgt:
SÖB Volkshilfe BewerberInnentag Kommen Sie bitte am Do, 8. September 2016 um 09:45 Uhr zu diesem Bewerbertag. Bewerbungsgespräche finden im Rahmen dieser Infoveranstaltung im AMS Dresdnerstrasse im Dachgeschoss im 7. Stock (Aufzug rechte Seite) im kleinen Konferenzraum statt. SÖB Volkshilfe: Fr.H., Fr.K., Fr.S. unter 01/ 370 77 34 - 100 Es ist keine telefonische Anmeldung erforderlich! Bitte nehmen Sie zu diesem Termin Ihren Lebenslauf mit. Freie Stellen: . 2 Plätze im Dyson-Callcenter, Mo-Fr 30-35h / Woche; Arbeitsort: SÖB Volkshilfe, 1210 Wien, Holzmanngasse 5 . 2 Plätze im Dyson-Kundenempfang, Mo-Fr 30-35h / Woche Arbeitsort: SÖB Volkshilfe, 1210 Wien, Holzmanngasse 5 . 2 Plätze im Transportoffice, Mo-Do 35h/Woche Arbeitsort: SÖB Volkshilfe, 1210 Wien, Scheydgasse 21-25
Für alle Positionen wird eine relevante Ausbildung und / oder Berufserfahrung vorausgesetzt, sehr gute EDV-Kenntnisse sowie sehr gute Deutschkenntnisse, da Schriftverkehr zu erledigen und das Telefon zu bedienen ist. Der Einstieg ist kurzfristig möglich. Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen: SÖB Volkshilfe bietet befristete Dienstverhältnisse für KundInnen des AMS Wien und NÖ, die bereits längere Zeit auf Arbeitssuche sind. Die Zielgruppe sind motivierte und teamfähige Frauen und Männer . ab dem 25. Lebensjahr (Mindestvormerkdauer 365 Tage) . ab dem 50. Lebensjahr (Mindestvormerkdauer 182 Tage) . Personen, die REHA-codiert sind . Asyl- oder subsidiär schutzberechtigte Personen, ASYL-Codierung . die sehr gute Deutschkenntnisse vorweisen können
Aktive Arbeitssuche, Outplacement, Coaching . Berufsorientierung . Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche und bei Bewerbungen . Sozialarbeit: Bearbeitung persönlicher Problemlagen und Vermittlungshindernisse . Praktika . Nachbetreuung ist bis zu 3 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. Das Ziel ist, nach dem SÖB Volkshilfe-Dienstverhältnis in den 1. Arbeitsmarkt zu wechseln. Dauer Arbeitstraining: Die Beschäftigung im SÖB Volkshilfe beginnt mit einem Arbeitstraining, einer Einschulungszeit von einigen Wochen, die maximale Dauer sind 2 Monate (vom AMS finanziert). Dienstvertrag: Nach dem erfolgreich absolvierten Arbeitstraining ist ein auf 6 Monate befristetes Dienstverhältnis geplant. Die Entlohnung erfolgt vom Betrieb entsprechend dem Kollektivvertrag, aliquoter Urlaub und aliquote Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind inbegriffen.
Meine Frage: Muss ich hier erscheinen? Bzw. hat ein Nichterscheinen Konsequenzen? Bezugssperre etc. In meiner aktuellen Betreuungsvereinbarung steht nichts von Hindernissen/2. Arbeitsmarkt oder sonst was. Die Einladung kam auch nicht von meinem Betreuer, mit dem ich erst vor 2 Wochen einen Termin hatte. Mir kommt dies einer "Zwangszuweisung" gleich. Können Sie mir hier helfen? Besten Dank! (26.08.16)
Antwort: Ich gehe davon aus, dass ein Nichterscheinen Konsequenzen nach sich zieht! Mit ("rechtswidriger") Bezugssperre muss immer gerechnet werden. Falls, auf Sperr-Bescheid Berufung einlegen!
Eigentlich müsste auf Sanktionen hingewiesen werden, wenn es sich um einen Kontrolltermin bzw. einen "Deppen"-Kurs / Zwangsmassnahmen-Zuweisung handelt, da das nicht der Fall ist (oder doch?) dürfte es keine Konsequenzen geben. Erst recht nicht beim vorgeschaltenen Arbeitstraining? "Dieses müsste freiwillig sein bzw. sollte die Berufung auf ev. Sperre erfolgreich sein" ("SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" unter: "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt")
Um aber Verwirrung zu stiften bzw. immer die Möglichkeit zu haben, den Bezug bei Nichterscheinen doch streichen zu können, wird zusätzlich ein Arbeitsverhältnis angeboten! Also VORSICHT - bei Vereitelung / Verweigerung eines DV. droht eine 6 Wochen Sperre! Gehen sie hin, auch um genau zu erfahren, um was es sich handelt! Fragen sie vor Zeugen bez. Freiwilligkeit! Links durchlesen! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
| |