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15.09.2016 um 22.19 Uhr - von O. - "Jobwerkstatt freiwillig" |
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Lieber Herr Moser,
ich bin seit etwa zwei Jahren arbeitslos. Mein Betreuer hat mich bisher mit Kursen verschont. Ich bin nun einem Kurs (Jobwerkstatt in Wien) zugeteilt worden - jedoch mit dem Hinweis, dass ich ihn nicht machen muss, wenn er mir nicht weiterhelfen würde.
Nun, um es kurz zu machen: Der Kurs ist ein Witz und stellt in keinster Weise eine zusätzliche Qualifikation dar.
Meine Frage an Sie: Sollte ich den Kurs meinem Betreuer zuliebe absitzen? Ich persönlich erhoffe mir dadurch, dass ich dann für längere Zeit in Ruhe gelassen werde, weil ich ja in der Statistik wieder auf Null zurück gesetzt werde und nicht mehr als langzeitarbeitslos gelte. Wie schätzen Sie die Lage ein? Kurs absitzen oder meinem Betreuer sagen, dass der Kurs nichts bringt? (Für mich wäre es sehr ungünstig, wenn ich nächstes Semester unverhofft zu einem neuen Kurs verdonnert werde...) Vielen lieben Dank und einen schönen Abend! (14.09.16)
Antwort: auf alle fälle besuchen sie den infotag - ist meistens ein kontrolltermin, mit sperre bis zur wiedermeldung falls sie wegbleiben - auf sanktionen muss aber hingewiesen werden. wenn er freiwillig ist müssten sie eh ohne probleme ablehnen können. sie entscheiden ob sie den kurs besuchen wollen / können.
wie auch immer - falls sie ihn besuchen und es kommt nach kurzer zeit wieder eine kursvermittlung, könnten sie ihn erfolgreich bekämpfen - bzw. ev. sperre mit berufung erfolgreich bekämpfen. >Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) "Coaching Pflicht?" freiwillig? > mit zwangsmassnahmen-zuweisung ist immer zu rechnen, so oder so? (ohne gewähr) |
15.09.2016 um 20.23 Uhr - von E. - "SÖB Tätigkeitsbereich Gastronomie?" |
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Hallo Herr Moser, ich brauche Ihre Hilfe wieder.. ich bekomme Notstandshilfe und bekamm vorgestern ein Schreiben das ich mich vorstellen soll bei genauer Text: Sehr geehrter Herr X, wir können Ihnen im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes ein Arbeitsverhältnis anbieten und laden Sie zu folgendem Bewerbungsgespräch ein: FAB Sozialbetriebe
Das Problem das ich habe es handelt sich um den Tätigkeitsbereich Gastronomie ich soll essen austeilen in der Kantine usw. Ich bin gelernter Büro & Großhandelskaufmann..ich weiß der Berufsschutz gilt 100 Tage ...aber gilt danach nicht der Auszug (Eine Vermittlung in eine nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit ist nicht zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf wesentlich erschwert wird.) Meine persönliche Meinung dazu ist das mich keiner mehr ins Büro nimmt wenn ich essen austeile. Desweiteren kam sofort nach diesem Schreiben eine Nachricht der Betreuerin mit folgendem Text:
Sehr geehrter Herr X, Bitte beachten Sie das Einladungsschreiben, welches Sie erhalten haben.Zur Information: Die Teilnahme an vermittlungsunterstützenden Maßnahmen ist verbindlich und verpflichtend. Mit freundlichen Grüßen, M.L. Ihr Arbeitsmarktservice
Auszug ALVG § 10 und § 38: Wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, verliert er für die Dauer der Weigerung, jedenfalls aber für die Dauer der auf die Weigerung folgenden sechs Wochen, bei jeder Wiederholungacht Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe.
Wie soll ich vorgehen ? muss ich dahin? Ich habe einen Termin bei der Betreuerin am 26.9 das "Vorstellungsgespräch" ist am 29.9.
Antwort: Transitarbeitsplatz ist Dank SPÖ? / ÖVP (FPÖ) ein zumutbares DV. Den Spruch (Eine Vermittlung in eine nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit ist nicht zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf wesentlich erschwert wird.) verwenden sie - falls Sperre? - auch in der Berufung, wenn sie das irgendwie belegen können.
Es gibt aber einen "Gesichtspunkt", der nicht zu unterschätzen ist und auch schon erfolgreich in der Abwehr war - weil es eben keine Gesundenuntersuchung mehr gibt und die Küche - je nach dem - für viele Menschen / ev. Kinder-gärten und Schulen etc. kocht, weswegen man ev. die Verantwortung nicht übernehmen will, so man ev. gesundheitliche Probleme hat. Siehe Link GESUNDHEIT Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik" In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden! Gehen sie auch weitere Links durch, um ev. einen Punkt zu finden der sie bez. sanktionslose Verweigerung unterstützt? -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Auf alle Fälle Infotag besuchen, da dies meist ein Kontrolltermin ist! Sperre bis zur Wiedermeldung, falls sie dem Kontrolltermin fernbleiben. zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (Ohne Gewähr) |
15.09.2016 um 9.52 Uhr - von P. - "Technischer Kurs trotz abgeschlossene Kindergarten-Ausbildung?" |
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So es geht um einen Kurs der TechFIT - Technische Vorqualifizierung für Frauen heißt. Diesen muss ich am **.9.2016 bis einschließlich **.2.2017 besuchen. Von 08:00 - 16:00. So da ich aber 1,5 Fahrstunden fahren muss Öffentlich ist mir das Punkt A zu lange & weit. Habs mir durchgerechnet stehe um viertel 6 auf und komme um 6 Öffentlich wieder heim. Noch dazu habe ich gerade mit den Führerschein begonnen, und wie bitteschön bleibt hier die Zeit zu lernen bzw Fahrstunden? Ich werde morgen beim AMS Anrufen und ihnen Mitteilen das mir die Wegstrecke viel zu lange ist und das ich das auf dauer sowieso mit dem zeitigen aufstehen nicht durchhalte und ich am Abend Müde, Gereizt usw bin. Mein Anliegen wäre ob ich eventuell OHNE Bezugssperre davon komme, weil eines steht fest Öffentlich zu fahren ohne noch den Schein zu haben schaffe ich keine 4 Monate. Noch dazu weiß mein Betreuer das ich im Kindergarten tätig sein möchte (Ausbildung erfolgreich abgeschlossen) und brummt mir trotzdem s owas technisches auf wo ich ee keine Ahnung habe. Auch deswegen weiß ich das ich hier keine 4 Monate diesen Kurs machen werde. LG (14.09.16)
Antwort: Handelt es sich um einen Ausbildungskurs / Qualifikation (dann müsste er freiwillig zu besuchen sein) oder um einen Deppenkurs / Bewerbungskurs / Coaching, dann ist er ev. zu bekämpfen, weil ev. freiwillige Teilnahme.
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