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15.09.2016 um 22.19 Uhr - von O. - "Jobwerkstatt freiwillig"


Lieber Herr Moser,

ich bin seit etwa zwei Jahren arbeitslos. Mein Betreuer hat mich bisher mit Kursen verschont. Ich bin nun einem Kurs (Jobwerkstatt in Wien) zugeteilt worden - jedoch mit dem Hinweis, dass ich ihn nicht machen muss, wenn er mir nicht weiterhelfen würde.

Nun, um es kurz zu machen: Der Kurs ist ein Witz und stellt in keinster Weise eine zusätzliche Qualifikation dar.

Meine Frage an Sie: Sollte ich den Kurs meinem Betreuer zuliebe absitzen? Ich persönlich erhoffe mir dadurch, dass ich dann für längere Zeit in Ruhe gelassen werde, weil ich ja in der Statistik wieder auf Null zurück gesetzt werde und nicht mehr als langzeitarbeitslos gelte.
Wie schätzen Sie die Lage ein? Kurs absitzen oder meinem Betreuer sagen,
dass der Kurs nichts bringt?
(Für mich wäre es sehr ungünstig, wenn ich nächstes Semester unverhofft
zu einem neuen Kurs verdonnert werde...)
Vielen lieben Dank und einen schönen Abend! (14.09.16)

Antwort:
auf alle fälle besuchen sie den infotag - ist meistens ein kontrolltermin, mit sperre bis zur wiedermeldung falls sie wegbleiben - auf sanktionen muss aber hingewiesen werden.
wenn er freiwillig ist müssten sie eh ohne probleme ablehnen können.
sie entscheiden ob sie den kurs besuchen wollen / können.

wie auch immer - falls sie ihn besuchen und es kommt nach kurzer zeit wieder
eine kursvermittlung, könnten sie ihn erfolgreich bekämpfen - bzw. ev. sperre mit berufung erfolgreich bekämpfen.
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse
besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
"Coaching Pflicht?" freiwillig?
> mit zwangsmassnahmen-zuweisung ist immer zu rechnen, so oder so? (ohne gewähr)


15.09.2016 um 20.23 Uhr - von E. - "SÖB Tätigkeitsbereich Gastronomie?"


Hallo Herr Moser,
ich brauche Ihre Hilfe wieder.. ich bekomme Notstandshilfe und bekamm vorgestern ein Schreiben das ich mich vorstellen soll bei genauer Text: Sehr geehrter Herr X,
wir können Ihnen im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten gemeinnützigen
Beschäftigungsprojektes ein Arbeitsverhältnis anbieten und laden Sie zu folgendem
Bewerbungsgespräch ein:
FAB Sozialbetriebe

Das Problem das ich habe es handelt sich um den Tätigkeitsbereich Gastronomie ich soll essen austeilen in der Kantine usw.
Ich bin gelernter Büro & Großhandelskaufmann..ich weiß der Berufsschutz gilt 100 Tage ...aber gilt danach nicht der Auszug (Eine Vermittlung in eine nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit ist nicht zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf wesentlich erschwert wird.)
Meine persönliche Meinung dazu ist das mich keiner mehr ins Büro nimmt wenn ich essen austeile.
Desweiteren kam sofort nach diesem Schreiben eine Nachricht der Betreuerin mit folgendem Text:

Sehr geehrter Herr X,
Bitte beachten Sie das Einladungsschreiben, welches Sie erhalten haben.Zur Information:
Die Teilnahme an vermittlungsunterstützenden Maßnahmen ist verbindlich und verpflichtend.
Mit freundlichen Grüßen,
M.L. Ihr Arbeitsmarktservice

Auszug ALVG § 10 und § 38:
Wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, verliert er für die Dauer der Weigerung, jedenfalls aber für die Dauer der auf die Weigerung folgenden sechs Wochen, bei jeder Wiederholungacht Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe.

Wie soll ich vorgehen ? muss ich dahin?
Ich habe einen Termin bei der Betreuerin am 26.9
das "Vorstellungsgespräch" ist am 29.9.

Antwort:
Transitarbeitsplatz ist Dank SPÖ? / ÖVP (FPÖ) ein zumutbares DV.
Den Spruch (Eine Vermittlung in eine nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit ist nicht zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf wesentlich erschwert wird.)
verwenden sie - falls Sperre? - auch in der Berufung, wenn sie das irgendwie belegen können.

Es gibt aber einen "Gesichtspunkt", der nicht zu unterschätzen ist und auch schon erfolgreich in der Abwehr war - weil es eben keine Gesundenuntersuchung mehr gibt und die Küche - je nach dem - für viele Menschen / ev. Kinder-gärten und Schulen etc. kocht, weswegen man ev. die Verantwortung nicht übernehmen will, so man ev. gesundheitliche Probleme hat. Siehe Link
GESUNDHEIT
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!
Gehen sie auch weitere Links durch, um ev. einen Punkt zu finden der sie bez. sanktionslose Verweigerung unterstützt?
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Auf alle Fälle Infotag besuchen, da dies meist ein Kontrolltermin ist! Sperre bis zur Wiedermeldung, falls sie dem Kontrolltermin fernbleiben.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (Ohne Gewähr)


15.09.2016 um 9.52 Uhr - von P. - "Technischer Kurs trotz abgeschlossene Kindergarten-Ausbildung?"


So es geht um einen Kurs der TechFIT - Technische Vorqualifizierung für Frauen heißt. Diesen muss ich am **.9.2016 bis einschließlich **.2.2017 besuchen. Von 08:00 - 16:00. So da ich aber 1,5 Fahrstunden fahren muss Öffentlich ist mir das Punkt A zu lange & weit. Habs mir durchgerechnet stehe um viertel 6 auf und komme um 6 Öffentlich wieder heim. Noch dazu habe ich gerade mit den Führerschein begonnen, und wie bitteschön bleibt hier die Zeit zu lernen bzw Fahrstunden? Ich werde morgen beim AMS Anrufen und ihnen Mitteilen das mir die Wegstrecke viel zu lange ist und das ich das auf dauer sowieso mit dem zeitigen aufstehen nicht durchhalte und ich am Abend Müde, Gereizt usw bin. Mein Anliegen wäre ob ich eventuell OHNE Bezugssperre davon komme, weil eines steht fest Öffentlich zu fahren ohne noch den Schein zu haben schaffe ich keine 4 Monate. Noch dazu weiß mein Betreuer das ich im Kindergarten tätig sein möchte (Ausbildung erfolgreich abgeschlossen) und brummt mir trotzdem s
owas technisches auf wo ich ee keine Ahnung habe. Auch deswegen weiß ich das ich hier keine 4 Monate diesen Kurs machen werde. LG (14.09.16)

Antwort:
Handelt es sich um einen Ausbildungskurs / Qualifikation (dann müsste er freiwillig zu besuchen sein) oder um einen Deppenkurs / Bewerbungskurs / Coaching, dann ist er ev. zu bekämpfen, weil ev. freiwillige Teilnahme.
"Coaching freiwillig?"
Freiwilligkeit erst recht, wenn sie schon mal solche Kurse besucht haben
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!

Wie lange sind sie schon arbeitslos - oder/und ist das der erste Kurs der ihnen zugewiesen wurde, dann müssten sie aufgeklärt werden.
Fehlende Belehrung! - Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein-ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Die Wegzeit darf bei Vollzeit-DV ca. 2 Stunden (hin und zurück) betragen, bei Teilzeit ca. 1,5 Stunden. - muss/sollte auch bei einem Kurs gelten.
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Eine ev. Sperre bekämpfen sie mit Berufung / erheben Beschwerde. (ohne Gewähr)


14.09.2016 um 16.08 Uhr - von D*. - "Partnerschaftsanrechnung: So kann man mit Menschen wirklich nicht umgehen"


Lieber Herr Moser, Liebe Community!

Vorab würde ich Bitten meinen Namen im Falle einer Veröffentlichung nur als Initialen anzuführen, aber ich denke das ist bei Ihnen ohnehin üblich.

Ich selbst bin derzeit 27 Jahre alt und sehe mich in der "glücklichen Lage" als Qualitätssicherungsmitarbeitern in der Pharmabranche erwerbstätig in einem Job zu sein der nicht schlecht bezahlt ist, aber gleichzeitig mir auch noch Spaß macht. Leider geht es meinem Freund nicht so, dieser hat im Oktober 2015 nach einigen Monaten als klassisches Mobbingopfer seine Stelle verloren.

Nun bezieht er seit März 2016 Notstandshilfe, da aufgrund seines "hohen Alters" (wie schon von vielen Arbeitgebern als Feedback auf die Bewerbung geantwortet wurde) von nicht ganz 38 Jahren und seiner momentan nicht sehr "gefragten" Berufsausbildung einfach noch keine Stelle gefunden werden konnte.

Ich selbst habe ebenfalls in einem Betrieb gearbeitet in welchem ich bei mäßigem Verdienst , ca.1,5h Anfahrtszeit und für mich nicht sehr angenehmen Dienstzeiten leider auch regelmäßig mit mobbingähnlichem Umgang konfrontiert war und daher konstant auf der Suche nach einer neuen Stelle war. Und siehe da, ich fing mit 01. Juli 2016 an, dies allerdings (nach schriftlicher Genehmigung der ersten Firma) während meiner Resturlaubszeit, weshalb ich für 01.07.-15.07. bei 2 Firmen gleichzeitig gemeldet war.

Im Juni 2016 zog ich mit meinem Partner zusammen, und wusste leider, wie er, nicht über den Umstand der Anrechnungspflicht des Partnereinkommens bescheid. Meine Meinung über diese Gesetzeslage sei dahingestellt, darüber könnte man endlos lange diskutieren. Mein Freund wurde jedoch erst durch Zufall, bei einem regulären Termin bei seinem Betreuer, darauf aufmerksam gemacht, dass dies notwendig ist. Ihm wurde von seinem Betreuer mitgeteilt: "Machen Sie sich keine Sorgen, da passiert fast nix, ein bisserl verringern wird sich der Bezug, aber ist nicht der Rede wert. Wir senden Ihnen demnächst die erforderlichen Unterlagen zu und dann sehen wir schon!"

Mein Freund war aufgrund dieser Aussage relativ ruhig, trotzdem informierten wir uns sofort näher darüber und uns wurde klar - er bekommt garantiert keinen Bezug mehr, da aufgrund meines monatlichen Einkommens von fast 1900 ? netto für ihn kein Notstand mehr vorlag. Soweit war es auch noch kein Problem, trotz meiner bis dato leider noch nicht wieder ausgeglichenen Finanzlage (ich war ja froh endlich eine gut bezahlte Stelle gefunden zu haben um meinen Konto-Krater zu füllen) , erwarteten wir gespannt die Unterlagen.

Am 01.09.2016 bekam mein Freund dann die erste "Fuhre" an Formularen, für meine Anstellung bei Firma 1 von März bis Mai 2016, per Mail in seinem eAMS Konto. Die zweite folgte am 05.09.2016, per RSa Brief, datiert mit 01.09..

Da ja offensichtlich auch sein Bezug bereits eingestellt war(kein Einlangen des Betrages auf das Konto), haben wir uns präventiv gleich am selben Tag (schriftlich und telefonisch) erkundigt, welche Einreichungsfristen uns gesetzt werden, da mein vorheriger Arbeitgeber nicht unbedingt das Arbeitstempo eines Speedy Gonzales in solchen Angelegenheiten hatte, und auch, wie es um die Krankenversicherung meines Freundes stünde.

Dies auch vor allem, weil das AMS meinem Freund Ende August angeordnet hatte, eine neuerliche Untersuchung seiner multiplen Bandscheibenvorfälle durchführen zu lassen, und ja bekanntlich eine Krankenversicherung bei Arztbesuchen doch recht hilfreich ist.
Uns wurde dann mitgeteilt, leider nur telefonisch, dass wir die Unterlagen "halt so schnell wie möglich" einreichen sollten, damit bis nächsten Monat alles berechnet sei. Versichert wäre er quasi mit 01.09. nicht mehr, aber es greife ja die Schutzversicherung für 6 Wochen, bis dahin sollte ja alles geklärt sein. Dieses Telefonat lief noch relativ freundlich und informativ ab.
Ich möchte auch betonen, dass nicht zuletzt aufgrund meiner Erziehung, ich ausgesprochen großen Wert auf einen höflichen und respektvollen Umgang mit jedweden Mitmenschen lege. Ich gehe prinzipiell positiv in jedes Gespräch, und halte mir auch stets vor Augen, dass häufig mein Gegenüber vielleicht gar nicht per se verantwortlich für meine Situation ist. Allerdings erwarte ich mir diese Behandlung auch von meinem gegenüber - nur mal vorweggenommen.

Ich bat folglich meine Arbeitgeber (Firma 1 und Firma 2) um Vervollständigung der jeweiligen Lohnbescheinigungen, erhielt diese auch innerhalb von 24 Stunden ausgefüllt retourniert und leitete diese auch prompt an das AMS und meinen Freund (der Vollständigkeit halber) weiter.

Wenige Stunden später bekam mein Freund einen Anruf von einer leider nicht mehr sehr höflichen AMS Mitarbeiterin, dass sie in unserem Fall noch nichts machen könnten, weil dem AMS ein Fehler unterlaufen sei, sie hatten mir für Firma 1 vergessen 01.07. bis 15.07.2016 zuzuschicken, das müsse ich nun nachreichen. Außerdem müssen wir ohnehin noch die Lohnbescheinigung meiner neuen Firma für den Zeitraum von 01.09.-30.09. nachreichen, also vor Ende September ginge da nichts, das AMS für die Berechnung des Durchschnitts ja 3 Monate bei der jeweiligen Firma benötige. Ich hielt das zwar für Humbug, aber wollte mich da noch separat informieren, und beließ es dabei. Soweit so gut.

Am nächsten Tag ersuchte ich abermals Firma 1 um Ausfüllen der vom AMS vergessenen Lohnbescheinigung. Ich habe bis heute (auch nach mehrmaligem Nachhaken) übrigens keine Antwort erhalten und mittlerweile das AMS um Einholung der ausständigen Daten gebeten.

Gleichzeitig rief ich bei der AK-Serviceline an, um mir eine "Zweitmeinung" bezüglich dieser ominösen 3 Monate zu holen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass

1. Das AMS nicht berechtigt ist meinen Freund von der Krankenversicherung abzumelden, da er auf diese ja trotz Partnereinkommens Anspruch habe und er nach wie vor sich nichts weiter "zu Schulden kommen" hat lassen (d.h. er hat zu jeder Zeit Bewerbungen geschrieben und stand zu jeder Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung),

und, dass

2. Die Sache mit den 3 Monaten nicht wahr ist (Zitat "So einen Blödsinn hab ich ja noch nie gehört").

Ich blieb also ruhig und versuchte weiter die Bescheinigung von Firma 1 (wie gesagt erfolglos) zu erhalten.

Nun musste mein Freund heute zum Arzt, da er ja dem AMS Befunde "schuldet" - nur leider funktionierte seine E-Card nicht. Ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse ergab: Mein Freund war vom AMS rückwirkend mit 31.07.2016 von besagter Versicherung abgemeldet worden, demnach sind nun auch die 6 Wochen Schutzversicherungsfrist verstrichen, und er ist zum heutigen Tage gar nicht versichert.

Frage 1: Darf das AMS ohne jeglichen Bescheid oder Begründung jemanden rückwirkend zu einem beliebigen Datum von der Versicherung abmelden? Mir ist klar, dass Geldbezüge einfach so eingestellt werden können, aber wie steht es um die Versicherung? Ich bin mittlerweile grenzenlos verwirrt, da ich überall unterschiedliche Informationen bekomme.

Frage 2: Nachdem die Unterlagen zur Anrechnung des Partnereinkommens uns erst Anfang September zugesandt wurden, ist es überhaupt rechtens, dass diese Abmeldung ab Ende Juli schon stattfand? Wir hätten ja quasi nicht einmal die Chance gehabt das schneller zu klären?

Unterm Strich werde ich selbstverständlich weiterhin respektvoll bleiben, wenn mir auch seitens der Beratungsstellen nicht respektvoll begegnet wird. Geschweigedenn meinem Freund, denn dieser ist durch das Stigma der Arbeitslosigkeit anscheinend zum Menschen zweiter Klasse degradiert worden. Ich selbst war auch schon arbeitslos, aufgrund einer Firmeninsolvenz, und auch ich wurde behandelt als wäre ich ein fauler Taugenichts, solange bis endlich die Zusage kam.

Ich weiß, es sind nicht alle so, denn es gibt wirklich einige Mitarbeiter beim AMS die mir bereits sehr positiv aufgefallen sind. Aber diese gesellschaftspolitische Schublade in welche man durch die Politik hier gedrängt wird, natürlich stets von Leuten die diese Situation in keinster Weise nachempfinden können, ist mir einfach mehr als nur zuwider.

Egal in welche Richtung sich unsere Situation entwickelt, ich möchte mich auf alle Fälle auch zukünftig in diesem Bereich informieren und vor Allem engagieren, denn so kann man mit Menschen, und das sind wir doch alle, wirklich nicht umgehen.

Liebe Grüße und noch einen schönen Tag!

Antwort:
Sie haben recht, dass AMS darf nicht ohne Bescheid die Versicherungsleistung einstellen! Selbst bei Bezugssperren bräuchte es einen schriftlichen Bescheid, auf den das AMS oft "verzichtet" - "Feindbildpolitik".
(Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH)

Die Abmeldung ohne Bescheid ist nicht rechtskonform.
Ihrem Freund stünde die Gelegenheit zu, gegen eine Entscheidung vorzugehen.
Selbst wenn die Anrechnung "okay" ist und er keinen Notstand bekommt, weil ihr Einkommen das zu hoch ist zur Anrechnung kommt, so steht ihm Pensionsversicherungs-zeiten, nach Arbeitslosmeldung, so er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, zu. Um diesen Anspruch zu wahren brauchts den Bescheid, um darauf reagieren zu können.
(Kranken- und Pensionsversicherungsanspruch)

>Weiters wäre die Partnerschaftsanrechnung ev. anzufechten, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird. Wenn jede(r) ein eigenes Schlaf-Zimmer hat, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. ?.

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

>"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)


Handelt es sich bei den Unterlagen bez. Anrechnung des Partnereinkommens vom Anfang September um einen Bescheid? - Ansonsten verlangen sie einen Feststellungs-Bescheid und erheben Beschwerde / legen darauf Berufung ein.

Es ist wichtig diese Vorgehensweise nicht auf sich beruhen zu lassen bzw. ziehen sie weitere Stellen / Personen hinzu!
Senden sie eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) , von der ich die Zusage habe, dass sie sofort eingreift bzw. Personen unterstützt, die vom AMS rechtswidrig von der Krankenkasse abgemeldet wurden.
Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
(Ich denke, es spielt keine Rolle, dass die KK-Abmeldung nicht wegen einer Sperre vorgenommen wurde)
Teilen sie der VA. den Sachverhalt mit und dass ohne Mitteilung / Bescheid die ("vorzeitige") Abmeldung stattfand. Schaltet sich der VA ein, sieht die Sache ganz anders aus!
Den selben Inhalt senden sie der AMS-Landesgeschäftsstelle (ams.steiermark@ams.at) wie dem (nicht unabhängigen) AMS-Ombudsmann ihres Bundeslands.
Halten sie uns auf dem Laufenden! (Ohne Gewähr)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!


12.09.2016 um 15.37 Uhr - von H*. - "Meine neuesten Erfahrungen bei JobTransfair"


Hallo, ich wollte meine neuesten Erfahrungen bei JobTransfair kundtun. Mittlerweile wird auf einem Beizettel zur Einladung vom AMS zu JobTransfair der §10 angewandt, d.h. wer dort bei der Infoveranstaltung nicht einen hervorragenden Grund angeben kann, warum er nicht zu Jobtransfer gehen kann, dem wird der Bezug selbstverständlich gesperrt. Das ganze läuft unter dem Deckmantel "alles freiwillig"! Also unterschreibt man natürlich die Vereinbarung, dauert ca. 3 Monate. Ich bin erst kurz dort "Mitglied" und bin bisher entsetzt. Es wird ein Versicherungsdatenauszug verlangt, um angebl.. den Lebenslauf wieder in Form zu bringen!!! Desweiteren möge man bitte in ordentlicher Kleidung erscheinen, da es ja möglich wäre, dass man jederzeit zu einem Job oder Praktikum gerufen wird, bzw. es wrd ja ein Bewerbungsfoto gemacht, da bitte ebenfalls ordentlich anziehen (O-Ton: weiße Bluse), die Trainer selbst nehmen es allerdings mit dem ordentlich kleiden nicht ganz so genau, weiße Hose mit Z
ellulitisdellen, graues Hemd voll mit Schweißflecken, ungepflegte fettige Haare ect... Meine Kursleiterin konnte z.b. auch nicht wirklich Namen vom Blatt ablesen, sie meinte, sie hätte Probleme mit den Buchstaben................ Das war mein 1. Tag JobTransfer und ich fürchte die restlichen Tage werden auch nicht besser!

Antwort zur Info
>Keine sensible Daten an Dritte weitergeben - schon gar nicht,wenn kein
Vertrauen vorhanden ist.
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10 -

>Datenverweigerung auf den Informationsbögen der (Zwangs)- Massnahmen darf nicht zur Bezugssperre führen
.
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

unter Datenschutz

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Auch wenn dies nicht von der Teilnahme befreit, trotzdem anwenden, um zu zeigen, dass man nicht freiwillig mitmacht!

>Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage
zum Arbeitstraining siehe:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
unter:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

>Vorgeschaltener Kurs vorm Transitarbeitsplatz ist ev. zu bekämpfen - weil ev, freiwillig? "Coaching Pflicht?"
Freiwilligkeit erst recht, wenn sie schon mal solche Kurse besucht haben
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"


-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Kommts zur Sperre, besteht die Möglichkeit Beschwerde zu erheben / zur Berufung (Ohne Gewähr)


11.09.2016 um 11.42 Uhr - von S. - "Die Krankenversicherung möchte ich nicht wieder selber zahlen"


Guten Tag Herr Moser!
Und zwar befinde ich mich aktuell in der Notstandshilfe (bin nicht auf das Geld angewiesen, werde unterstützt von zu Hause etc.) in der es keinen Berufsschutz mehr gibt. Ich habe keinen Berufswunsch aber sobald ich zB.: einen Putzjob angeboten bekomme und ich diesen absage, wird mein Bezug ohnehin wieder gesperrt. Die Krankenversicherung möchte ich nicht wieder selber zahlen. Nun kommen Sie mit Ihrem Wissen ins Spiel :)
Kann ich mich vom AMS abmelden (bin dann noch 6 Wochen versichert) und am letzten Tag wieder anmelden für eine erneute 6-wöchige Versicherung oder ist das nicht möglich?

Antwort:
Bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung besteht noch eine "Schutzfrist" von sechs Wochen!
Theoretisch gibts die Schutzfrist auch nach neuerlicher Anmeldung wieder.
Nur, wird ev. das AMS dieses Verhalten nach einer ("kurzen") Zeit als Vereitelung jedweden DV. einstufen und sie wegen grundsätzlicher Arbeitsunwilligkeit aus der Versicherungsleistung (Arbeitslosengeld / Notstandshilfe) schmeissen - ("auch gibts dann keine Mindestsicherung") .
Ev. gehen sie immer Vorstellen, denn es kann sein, dass ein MitbewerberIn geeigneter für solche Jobs ist! Der/Die ihnen dann vorgezogen wird.
Als Beispiel ein Tipp von Gi.
"Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (ohne Gewähr)


10.09.2016 um 17.23 Uhr - von D*. - "PRIVATKONKURS - AUFRUF: Mein Apell an Alle: Macht Druck"


AUFRUF!
Viele von uns kämpfen nicht nur mit Arbeitslosigkeit sondern auch mit einem nicht bewältigbaren Schuldenberg! Es gibt neuestens Initiativen aus verschied. politischen Lagern den PRIVATKONKURS zu erleichtern und die Hürden abzuschaffen.
SIehe z.B.:PRIVAT KONKURS 2016 - WO BLEIBT DIE SOZIALE GERECHTIGKEIT?
Mein Apell an Alle: Macht Druck. Aus verlässlichen Quellen ist bekannt, daß nur mehr die Wirtschaftskammer / ÖVP und Banken dagegen sind. Sonst alle anderen Parteien dafür. (9.09.16)

6.10.2016 um 14.02 Uhr - von D. - "Was sagen die anderen Parteien dazu?
Lieber Christian!
Vor einiger Zeit hast Du unter "AKTUELL" meinen AUfruf auf PRIVATKONKURS NEU veröffentlicht.
Es dürften nun die neo-liberalen Opfer der Arbeitslosigkeit (also das Forum) interessieren, daß bereits auch ein Antrag im Parlament vorliegt.

Was ist nun damit?
Was sagen die anderen Parteien, die sonst angeblich um jede Wählerstimme buhlen und geifern, dazu?
Wann kommt endlich Bewegung in die Sache?
(Bitte um Veröffentlichung)

ES SIND UNSERE WÄHLERSTIMMEN; DIE SIE WOLLEN LG D.

Die Grünen setzen sich schon lange für eine Reform des Privatkonkurses ein. Die sozialen Probleme die z.B. durch die für viele unerreichbare Mindestquote entstehen sind uns bewusst und wir nehmen diese auch sehr ernst. Im Juli 2015 hat Mag.a Berivan Aslan, Sprecherin für Konsument_innenschutz zuletzt einen Entschließungsantrag gestellt, um die Reform endlich in Angriff zu nehmen (nachzulesen hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01247/imfname_435050.pdf)

Wir hoffen, dass endlich irgendwann auch die Regierungsparteien so weit sind, dies voranzutreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dialogbüro der Grünen


10.09.2016 um 14.00 Uhr - von R. - "Neoliberale Arbeitsmarktpolitik /
Leiharbeit"


Der Umbau des deutschen Arbeitsmarktes: Schon fast 1 Million Leiharbeiter (deutsch.rt.com)

"Hire and Fire" statt soziale und wirtschaftliche Sicherheit. Neueste Zahlen belegen, daß Leiharbeitsverhältnisse in Deutschland weiterhin stark und konstant ausgebaut werden.
Auf der Strecke bleiben Arbeitnehmerrechte und faire Entlohnung.

Anmerkung: "Drüben wie hüben"
Andere Länder verbieten - Ausbeutung - "Menschenhandel"- Leiharbeit
Zu "Moderne Sklaverei"


9.09.2016 um 9.58 Uhr - von A. - "Zu Spenden"


An Alle!
Wie Ihr auf dieser Website des Herrn Christian Moser seht, setzt er sich sehr für andere ein. Jede/r kann sich bei ihm melden, jede/r erhält klugen Rat und wird aufgebaut, und das unverzüglich. Der Moser lässt einem nicht lange auf glühenden Kohlen sitzen. Also, zeigt Euren Dank und Eure Wertschätzung und schickt ihm eine Spende in Form von Kohle! Wenigstens 10 Euro kann sich sicher jeder leisten. Ich tu`s auch.

Antwort: Danke - Spende an


9.09.2016 um 2.29 Uhr - von P. S*. - "Definitionen zwischen Lebens-, Wohn-, Wirtschaftgemeinschaft."


Hallo Herr Moser :)
Hallo an alle anderen :)

Leider finde ich im Netz keine exakten Definitionen zwischen Lebens-, Wohn-, Wirtschaftgemeinschaft. Gibts dazu überhaupt einen Gesetzestext??

Nun siehts so aus das ich mit einer sehr guten Freundin zusammenziehen will weil ihre derzeitige Mitbewohnerin bald mal auszieht und ich vom Gas weg will.

Wir hätten getrennte Zimmer, ich würde ihr monatlich Geld für Miete/Strom überweisen und auch das Essen wäre getrennt (sie Vegetarier ich Fleischesser ^^).

Soweit ich weiß darf das "Kursgeld" nicht angerührt werden selbst wenn das AMS meint es ist eine Lebensgemeinschaft. Was ich dem AMS leider zutraue da meine Sexuelle Gesinnung nicht zu übersehen ist und Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ja mittlerweile zählen.

Sie ist zwar Hauptmieter in der Wohnung allerdings nur Nebenwohnsitzlich gemeldet, falls das irgendwie ins Gewicht fällt, warum wieso keine Ahnung das is ihre Sache. Ich würde mich Hauptwohnsitzlich dort melden.

Wie schauts also aus damit? Ich will sie nämlich nicht in die Sch.... reiten nur weils AMS rum spinnt. Auf was müssen wir achten, was müssen/sollten wir noch getrennt haben?
Ich würd dem AMS ja sogar von mir aus nen "Besichtigungstermin" anbieten xD nur damit diese De..en befriedigt sind.

Herzlichen Dank für Tipps =)
Grüße P.S.

Antwort:
Wenn niemanden ein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, dann raten die Grünen zum Verschweigen!
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)

Eine Definition bez. Lebensgemeinschaft bei der es zur Anrechnung kommt, findet sich in VwGH-Judikaturen wie z.Bsp. in
>"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)<

Es braucht für eine Wohngemeinschaft - bei der es keine Anrechnung gibt - für jede(n) sein eigenes Zimmer - keine Unterhaltspflicht, die auch nicht freiwillig geleistet wird. Ev. wäre ein Untermietevertrag, wenn möglich, vorteilhaft.

Hier ein Fragenkatalog vom AMS - Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Lesen sie sich weitere Links unter Politik erzeugt Armut durch, um Einblick zu bekommen!

Kommts zur Anrechnung besteht die Möglichkeit Beschwerde zu erheben / zur Berufung (Ohne Gewähr)


8.09.2016 um 19.45 Uhr - von E. L. - "Folgende Erfahrung bei Fit2Work"


Hallo,
Ich hatte heute bei Fit2Work folgende Erfahrung:

1. Ich soll eine Vereinbarung unterschreiben zur Datenweitergabe an GKK, Bundessozialamt, AMS usw.
2. Habe Vereinbarung nicht unterschrieben.
3. Es geht um die Weitergabe meiner sehr persönlichen medizinischen Daten!
4. Mir wurde erzählt ich müsse diese Vereinbarung unterschreiben, da sonst keine Betreuung möglich ist.
5. Begründung der Dame von Fit2Work war, ich müsse das unterschreiben, weil ja AMS zahlt.
6. Meine Vorgangsweise:
a. Schreiben an die PVA mit der Bitte um Aufklärung
b. Schreiben auch an die Volksanwaltschaft Wien mit der Bitte um Stellungnahme
c. Schreiben an das Bundesministerium für Soziales mit der Bitte um Stellungnahme

Diese Vorgangsweise ist aus meiner Sicht identisch wie auf dem unten angeführten Link.
Ich informiere Euch gerne über den weiteren interessanten Verlauf.

lg erwin

Volksanwalt: Gesundheitsprogramm fit2work verletzt Datenschutz | Aktive Arbeitslose Österreich

Antwort: Zur Datenverweigerung

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
unter
Datenschutz ist Menschenrecht

Ja, halten sie uns auf dem Laufenden!


8.09.2016 um 19.28 Uhr - von N*. - "Betreuungsvereinbarung: Muss ich jede Dumpingstelle annehmen?"


Lieber Herr Moser,
Sie haben mir schon einmal mit Ihren Ratschlägen geholfen.
Nun, ich bin wieder im AMS "Krallen" und einiges hat sich verändert.

Ich bitte Sie, wenn es Ihnen möglich ist mir wieder Ihre wertvolle Ratschläge zu geben. Ich bin mittlerweile 4* Jahre alt, und ca. 2 Jahren Kundin beim ams.

Stand: OHNE meiner Mitwirkung/Mitgestaltung bzw. keiner Vereinbarung und noch weniger Aufklärung von der ams-betreuerin im e-ams erhalten

1) eine Einladung "Teilnahmeschreiben" zu infoGallerie BBE Trendwerk akt:E erhalten per e-ams und als RSb Brief(darselbe Inhalt) - Termin **.09.2016
(für mich sind keine weitere Zugbuchungen im e-ams Konto ersichtlich, bitte sehen Sie die Anlagen, letzter Kurs war im Juli '16)

2) eine "BETREUUNGSVEREINBARUNG Verbindlich vereinbart zwischen Frau N. *. und dem AMS Wien ****...." erhalten im e-ams

Meine Frage an Sie:
1. Da ich wie es scheint, diese Einladung befolgen muss, und im "Betreuungsvereinbarung" steht auch Teilzeit, jede Dumping-stelle musste ich annehmen? Oder, gibt es da eine Lösung?
2. Kann ich meine Korrektur des "Betreuungsvereinbarung" an die AMS-Zentralle mit meiner Bemerkung (keine Aufklärung der ams Betreuerin, mögliche Urkundenfälschung usw.), und mit von mir ausgebesserten Dokumenten schicken und um die Richtigstellung bitten bzw. verlangen(habe ich recht darauf?)

Ich habe noch kürzlich ein pdf -dokument über Trendwerk gelesen "kennen sie den Trendwerk?", können Sie mir sagen wie Aktuell ist es?

Ich bitte Sie noch einmal um Ihren Rat und Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen, N. (6.09.16)

Antwort:
besuchen sie auf alle fälle den infotag - ist ein kontrolltermin.
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs )
bei nicht-erscheinen gibts eine sperre mind. bis zur wiedermeldung!

wenn es sich um coaching handelt - sollte/müsste die teilnahme freiwillig sein ( vor zeugen nachfragen) "Coaching Pflicht?"

freiwilligkeit erst recht, wenn sie schon mal solche kurse besucht haben
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Aufklärung wäre pflicht - bei längerer arbeitslosigkeit fraglich?
>Fehlende Belehrung! - Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

ev. sperre mit berufung bekämpfen.

Bez. "Betreuungsvereinbarung ändern"
Setzen sie Wünsche, Änderungen, Korrekturen, Ergänzungen, etc. auf und senden sie dieses Schreiben (eingeschrieben / ev. Fax) an ihre AMS-BeraterIn.
Bzw. Abgabe auf Kopie bestätigen lassen!

Trotzdem - Nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit gibts keinen Berufs-, Einkommensschutz mehr und sie müssen jede Arbeitsstelle über 20 Wochenstunde, die nach KV. entlohnt wird - bzw. bei der das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt - annehmen.
(
ohne gewähr)


8.09.2016 um 14.17 Uhr - von M*. - "Was mich natürlich als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern aus allen Wolken fallen ließ"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin zufällig auf Ihre interessante Seite gestoßen und hätte eine Frage, sofern Sie Zeit haben mir kurz darauf zu antworten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Ich war vom **.9.2015 bis **.9.2016 in Bildungskarenz und habe Weiterbildungsgeld vom AMS bezogen. Vom **.11.2014 bis **.9.2015 habe ich einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld über ca. € 1.800,—/Monat ca. bezogen. Vom *.4.2014 bis **.11.2014 war ich in Mutterschutz (inkl. vorzeitiger Freistellung wg. Risikoschwangerschaft) und Wochengeld bezogen ca. € € 2.300,--

Da ich vor Beginn meiner Bildungskarenz absolut keine Infos von AMS zu meinen zukünftigen Weiterbildungsgeld in Erfahrung bringen konnte (also vor meinem Antrag), bin ich davon ausgegangen, dass ich aufgrund meines letzten Einkommens das Höchstmögliche AMS-Geld beziehen werde…so habe ich’s mir zumindest vorab ausgerechnet gehabt, mit dem AMS-Rechner…

Es kam jedoch ganz anders…Lt. Mitteilung vom AMS am **.9.2015 hatte ich nur einen Anspruch von ca. € 1.026,—/ Monat…was mich natürlich als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern aus allen Wolken fallen ließ.

Auf Anfrage beim AMS hat man mir nur gesagt, dass die Berechnung 100% in Ordnung ist, Günstigkeitsvergleich und alles berücksicht worden ist, zur Berechnung halt kein Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld herangezogen wird, sondern das Jahr indem ich das letzte Einkommen meiner beiden Dienstverhältnisse hatte! Das war aufgrund meiner frühzeitigen Freistellung vom *.4.2014, somit ein Zeitraum vom *.1.2014 bis *.4.2014. Dass das Jahr ohne Kinderbetreuungeld herangezogen wird, war mir klar, aber warum wurde nur der Zeitraum bis *.4.14 herangezogen, warum ist auch die Zeit wo ich Wochengeld bezogen habe, weggefallen?

Am *.10.2015 habe ich beim AMS einen Antrag für einen Festellungsbescheid gestellt, wie damals auf Ihrer Homepage gelesen. Am nächsten Tag habe ich nur eine Mail bekommen, dass ich eine Frau M. vom AMS dringend zurück rufen soll. Diese hat mir dann erklärt, dass das sowieso nichts bringen würde und bis zum Feststellungsbescheid sicher mehr als 6 Monate vergehen werde. Ich habe dann irgendwann aufgegeben und habe mich damit abgefunden…zurück konnte ich sowieso nicht mehr…habe dann geringfügig dazu gearbeitet.

Nun zu meiner Frage, ich glaube mich zu erinnern, dass ich auf Ihrer Homepage einen Eintrag gelesen habe, dass sehr wohl auch das Wochengeld zur Berechnung herangezogen werden muss - ich finde diesen aber leider nicht mehr…vielleicht war der Eintrag auch nicht mehr aktuell.?. Meine Bildungskarenz endet ja erst mit **.9.2016 und sollte Sie mich bekräftigen hier doch noch einen Feststellungsbescheid zu beantragen, würde ich das natürlich machen, sollte innerhalb der Bildungskarenz hoffentlich noch möglich sein.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und freue mich auf eine Antwort, falls Sie die Zeit dafür haben.

Mit besten Grüßen
*. M.
tel. ****/*** *** ** (6.09.16)

Antwort:
lassen sie sich das nicht ausreden - stellen sie den antrag auf bemessungsbescheid - muster - und senden diesen eingeschrieben ans AMS, oder abgabe auf kopie bestätigen lassen. in diesem wird die berechnung aufgelistet und es besteht auch die möglichkeit auf berufung / einspruch bzw. beschwerde zu erheben. so wurden schon fehler entdeckt. ohne gewähr

(Info: AK zum Wochengeld.)

Ps.: Meinen sie ev. den Eintrag bez. der Partnerschafts-Einkommens-Anrechnung beim Notstand. Dort ist damit zu rechnen, dass das Einkommen, in dem Fall "Wochengeld" beim Notstand des Partners zur Anrechnung kommt.
Seite 284 - 17.04.14 um 11.53 Uhr - von Hu*. - "Wird das Wochengeld bzw. später das Karenzgeld auch beim Notstand angerechnet?"


7.09.2016 um 14.59 Uhr - von V. - "Ich bekam vom AMS mittels eAMS-Konto eine formlose Nachricht"


Hallo Christian, ich bekam vom AMS mittels eAMS-Konto eine formlose Nachricht zugestellt.
Diese, im Folgenden beschriebene, formlose Nachricht befand sich in meinem Nachrichteneingang und wurde nicht in einem Anhang gesendet. Darüber hinaus waren keine Informationsblätter oder dergleichen der Nachricht beigefügt.

------------ -------------- ------------

Sehr ……………,

Nutzen Sie Ihre Jobchance

Trendwerk GmbH. - ein vom Arbeitsmarktservice geförderter sozial-ökonomischer Betrieb - präsentiert Ihnen offene Stellen von Partnerunternehmen.
In ungezwungener Atmosphäre können Sie sich über jede ausgeschriebene Stelle und über die weiteren Angebote von Trendwerk informieren.

Wir laden Sie daher herzlich ein, an der Veranstaltung Ihre Jobchance teilzunehmen. Diese findet in den Räumlichkeiten des AMS …………… statt und wird von Trendwerk organisiert und durchgeführt.

Termin:
...............
Ort:
AMS Wien, ...............

Wir bitten Sie, einen ausgedruckten Lebenslauf mitzubringen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Sollte Ihnen die Teilnahme an diesem Termin nicht möglich sein, informieren Sie bitte umgehend Ihre zuständige Beraterin/Ihren zuständigen Berater beim Arbeitsmarktservice.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

------------------- ---------------- ----------------- ------------

In diesem Schreiben ist in keiner Weise ersichtlich, ob diese Veranstaltung freiwillig ist, oder bei einem fehlbleiben dieser Veranstaltung mit Konsequenzen zu rechnen ist, sodass der Bezug auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bei Weigerung an der Teilnahme dieser Veranstaltung für die Dauer von sechs Wochen eingestellt wird.

Ich befürchte, dass sich hinter dieser Veranstaltung ganz andere Verlogenheiten verstecken, insofern, wenn Trendwerk eine offene Stelle präsentiert und diese abgelehnt wird, im Anschluss das AMS in weiterer Folge damit argumentiert, dass eine zumutbare Stelle abgelehnt wurde, worauf der Bezug des Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe eingestellt wird.

Des Weiteren könnte sich dahinter verbergen, dass ein Dienstvertrag vorgelegt wird, welcher bei Nichtunterzeichnung ein weiterer Grund für eine Bezugseinstellung ist.

Hast Du von dieser Vorgehensweise des AMS schon einmal gehört/gelesen?
Viele Grüße (5.09.16)

Frage: ist auch kein hinweis auf kontrolltermin §49 dabei?

5.09.2016 um 22.48 Uhr - von V. - "Keine Rechtsbelehrung"
Hallo Christian,
kein einziger Hinweis ist dabei! Keine Rechtsbelehrung, gar nix!
In der angeschlossenen Datei übersende ich Dir zu Deiner Information die Nachricht, welche ich heute erhalten habe. Namen, Ort und dergleichen habe ich entfernt. Kannst du gerne Veröffentlichen mit Initialen. Gruß

Antwort:
auf kontrolltermin §49 / sanktionen beim fernbleiben bzw. auf §10 wenn es sich um eine DV.-, zwangsmassnahmenvermittlung handelt, sollte-müsste hingewiesen werden?
das fehlen des gleichen wäre eine berufungs-begründung, falls es zur sperre kommt.

wobei keine garantie auf erfolg besteht, da sie mitwirken müssen - eine arbeit zu finden. kann ev. als vereitelung ausgelegt werden.
>ev. findet sich ein diesbez. hinweis in ihrer betreuungsvereinbarung? kann das sein?
ansonsten wäre diese angelegenheit eine, für den rechtsweg.
wobei die aufforderung bescheid zu geben, sollten sie verhindert sein, auch inhalt ist.
drum würde ich raten hinzugehen, ausser sie wollen den kampf gegen eine ev. ("rechtswidrige") bezugssperre aufnehmen.
falls sie nicht hingehen teilen sie mir/uns die reaktion-en mit! (ohne gewähr)


6.09.2016 um 13.40 Uhr - von P. - "Heute war der große Tag und ich war bei Jobtransfair und ich dachte mich trifft der Schlag"


sehr geehrter hr.moser,

habe erst vor kurzem geschrieben, da ich vor knapp zwei wochen meinen ams kontrolltermin hatte..wo ich dem berater sagte, das einfach nichts retour kommt von den bewerbungen ect. da meinte er ja.." wollen sie mal zu jobtransfair schaun" ? wo ich sagte das ja auch wieder ein personalleasing...wissen sie bei wievielen ich mich mittlerweile beworben habe und ausser daten speichern passiert rein gar nix. da meinte er, nein das wäre kein personalleasing wenn ich will druckt er mir das aus und ich kann es mir ansehen. zuhause dann erst bemerkt das es laut $49 einem kontrolltermin gleich kommt und man gesperrt werden kann wenn man nicht erscheint. so heute war der große tag und ich war bei jobtransfair und ich dachte mich trifft der schlag...ausser mit 4 leuten war ich glaube ich die einzige österreicherin und stand vor der tafel " integrationsleasing" aber laut berater ist es ja kein leasing :) so dann wurde ich mit zwei leuten zu einer dame gebracht, die uns erzählte wie toll sie
nicht sind, was sie alles erreicht haben usw. ich sagte ihr dann, das ich gärtnerin bin und jetzt das saisonende kommt, und ich meine arbeit einst verlor wo der saisonstart begann. ich somit nirgenst eine stelle fand da die firmen ihr stammpersonal haben..ausser es würde wer ausfallen das ich die chance hätte reinzukommen.darauf hin meinte sie, bei ihnen gebe es die kümmerei...da gibt es die möglichkeit wenn schulen/häuser saniert werden..zum wiedererrichten..sprich bodenlegen, ausmalen..sowas wieder herrichten...HALLOOO ich bin weder bodenlegerin noch malerin und hatte noch nie was damit zu tun..dann sprach sie das es bei ihnen so ist, das man für drei monate bei ihnen ist...in der ersten woche wird der lebenlauf gemacht...der junge mann neben mir sagte darauf, das er vor zwei wochen im kurs war und sein lebenslauf aktuell ist..der andere herr und ich sagten dies dann ebenfalls..ihre worte" ja da fliegen wir dann so drüber" sie müssen mir dann nur sagen ob dies für sie int
eressant ist und sie das machen möchten. darauf hin sagte ich, das ich einen 40 st.job und arbeit brauche, am zettel vom ams auch steht das nach dieser veranstaltung keine kursmaßnahme geplant ist...naja das wäre auch kein kurs...ich habe dann dankend abgelehnt mit der begründung (die sie brauchte) das es für mich persönlich nichts bringt...ich habe mir von dieser seite extra den satz rausnotiert, das wenn ich etwas unterschreiben müsste das ich mich aufgrund des druckes und der aussage wegen der streichung des ams geldes...das nicht unterschreibe...also sie hat jetzt meine aussage notiert das es für mich persönlich nichts bringt und ich habe nichts unterschrieben..kann mir das ams jetzt trotzdem mit einer sperre kommen? sie sagte uns auch das der termin verpflichtent ist hier heute zu erscheinen, aber nicht die maßnahme..nur sollte doch was kommen betreffend einer sperre das ich weiss was ich machen kann. Ich möchte wieder meinen job haben, mich gebraucht fühlen und was zu
tun haben, aber nicht in einem raum mit lauter nicht deutsch sprechenden verbringen und darin versumpern...vielen dank...aber für sowas hat der staat geld, da wird mit dem geld herumgeworfen, ich wollte bilder machen, wie alle herumlungern...und nur am tratschen und plaudern sind,da kann ich daheim arbeit suchen, mich vorstellen gehen.

Antwort:
Auf alle Fälle gut, dass sie beim Infotag waren. So wie es aussieht hätten sie an einer Massnahme teilnehmen sollen, die der AMS-Zettel mehr oder weniger ausschloss - heben sie sich diesen Zettel auf. Falls es zur Sperre kommt, legen sie diesen Zettel der Berufung bei.
Da die aber nur von Pflicht bez. des Kontrolltermins und nicht der Massnahme sprach (Zeuge war dabei, ja?) ist davon auszugehen, dass es wegen ihrer dankenden Ablehnung zu keiner Bezugssperre kommen darf.
(Wäre im Falle ein weiterer Berufungsgrund) (Ohne Gewähr)


6.09.2016 um 10.01 Uhr - von C*. - "§ 10 AlVG im Zusammenhang mit einer Zwangsmassnahme bzw. Deppenkurs?"


Sehr geehrter Herr Moser !

Ich bin durch Zufall über Ihre Website gestolpert und, hätte nun eine Frage zum § 10 AlVG.
Wenn vom AMS zu einem Kurs der Mentor GmbH & CoKG eingeladen wurde
und, in der Betreuungsvereinbarung explizit auf § 10 hingewiesen wird,
stellen dann folgende Dinge einen Sanktionsgrund dar ?

Verweigerung die Datenschutzerklärung zu unterschreiben ?
Verweigerung der Übergabe / Verwendung / Zurverfügungstellung der eAMS
Zugangsdaten - im Kurs ?
Durch ärztliche Bestätigung nachgewiesener Krankenstand bzw. Gesundheitsbedingter Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe vor / zu Kursbeginn ?

Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10 -

>Datenverweigerung auf den Informationsbögen der (Zwangs)- Massnahmen darf nicht zur Bezugssperre führen
.
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

unter Datenschutz
keine sensible daten an dritte weitergeben - schon gar nicht,wenn kein
vertrauen vorhanden ist.

>ärztliche bestätigung bzw. krankmeldung dann, wenn sie fehlende kurszeiten entschuldigen müssen.
>§10 ist verweigern oder vereiteln von zwangsmassnahmen die pflicht sind oder DV.

auch wenn dies nicht von der teilnahme befreit trotzdem -
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<
- um zu zeigen, dass man nicht freiwillig mitmacht!

zur info bez. zwangsmassnahmen / deppenkurse
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
(ohne gewähr)

6.09.2016 um 11.16 Uhr - von C*. - "Arztbesuch, der sich mit dem Kursbeginn überschneidet?"
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Das mit dem BBRZ Urteil habe ich gelesen. Ich war mir nur nicht
sicher, ob das für alle Kurse gilt.
Unklar ist mir nur, was bei einem - kurzfristig erforderlichen - Arztbesuch (mit und ohne Krankenstand) ist, der sich "zufällig" mit dem Kursbeginn überschneidet ?

Antwort:
wenn sich arztbesuch bzw. krankenstand mit dem kursbeginn überschneidet brauchen sie natürlich eine ärztliche bestätigung bzw. krankmeldung


5.09.2016 um 11.52 Uhr - von K. - "Ärztliche Untersuchung für Berufung"


Hallo nochmal

Vor einem Monat hab ich die Berufung abgegeben falls Sie sich an mich erinnern (*. K.). Jetzt wollen die mich zum Amtsarzt schicken, weil Sie sonst die Berufung nicht weiter bearbeiten können. Kann man mich da allgemein für Arbeitsunfähig befinden und ich werde in die Sozialhilfe gedrängt? Wie soll ich da vorgehen? Weil zu 50% Invalid oder Arbeitsunfähig, was man glaub ich sein muss, wurde mir nie von einem Orthopäden etc bescheinigt.
Der Termin beim Amtsarzt ist schon am ******tag, also hoffe ich auf eine baldmöglichste Antwort.

Antwort;
wenn sie als arbeitsunfähig eingestuft werden - dann bekommen sie die mindestsicherung ohne arbeitspflicht.
bzw. stellen sie den i-pensionsantrag - für unter 50 jährige gibts das rehageld - krankengeld + ev. massnahmen um wieder fit zu werden.
nur bei verminderter leistungsfähigkeit muss das AMS auf ihre einschränkungen bei der vermittlung rücksicht nehmen.
sie können durchaus mitwirken und ihre vorstellung beim arzt kundtun.
was wollen sie genau bzw. was für ein ergebnis wäre ihnen am liebsten?
ohne gewähr - alles gute

5.09.2016 um 12.19 Uhr - von K. - "Notstandshilfe und Job in der Produktion oder im Lager finden"
Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Was ich will ist, weiterhin Notstandshilfe beziehen und einen Job in der Produktion oder im Lager finden. Durch meine Befunde bin ich sowieso schon nicht zu 100% Arbeitsfähig, da ich wie schon mal erwähnt, Probleme mit der Lendenwirbelsäule habe und nicht schwer heben soll. Das weiß das AMS aber schon seit 2012 und wurde auch berücksichtigt.
Ja aber die Mindestsicherung bekommt man ja nur, wenn man weniger als 4.000 Euro hat und die müsste man ja auch zurückzahlen, wenn man wieder Arbeit hat?mfg

Antwort;
ja die mindestsicherung hat eine grenze was erspartes (kapital ) betrifft - zurückzahlen muss man die nicht.
>kann halt passieren, dass trotz verminderte arbeitsfähigkeit ein transitarbeitsplatz (je nach tätigkeit) möglich ist. auf alle fälle zur untersuchung gehen.

5.09.2016 um 13.15 Uhr - von K. - "Nicht zu krank geben, damit ich nicht berufsunfähig geschrieben werde?"
Hallo Verstehe, also sollte ich mich bei der Untersuchung nicht zu krank geben, damit ich nicht Berufsunfähig geschrieben werde? Anhand meiner Befunde wär das wohl eh nicht möglich, da es sonst schon früher passiert wäre. mfg

Antwort
falls wirklich arbeitsunfähig - gäbe es die absicherung (mindestsicherung) ohne arbeitspflicht - wenn sie das ersparte bis ein paar tausend aufgebraucht haben - oder rehageld statt i-pension - je nach dem was bei der untersuchung rauskommt und (falls) welchen antrag sie stellen. - ev. auch weiter notstand mit verminderter leistungsfähigkeit als vermerk. (ohne gewähr)


2.09.2016 um 19.39 Uhr - von A. - "Bei TRENDWERK und CO lassen sie Verhalten raushängen, das schon in die Richtung Erziehersadismus geht."
"Man sollte endlich eine Demo wegen dieser demütigenden Pseudokurse machen"


Sehr geehrter Herr Moser / an Alle

heute habe ich einen Brief vom AMS erhalten, mit der Berechnung meiner Notstandhilfe in voller Höhe, seitdem mein Noch-Mann ausgezogen ist. Da bin ich sehr erleichtert. War bereit, mich zu wehren!

Möchte mich bei Ihnen für Ihre guten Ratschläge und für Ihre Einfühlsamkeit bedanken, dies hat mir sehr geholfen.
Es ist so wichtig, dass die Leute sich untereinander austauschen und sich Rat und Unterstützung holen.
Was wir von den Behörden hören, müssen wir überprüfen.
Leider ist die Infostelle für Erwerbslose AMSand in Wien schon seit einigen Monaten nicht besetzt (wegen Krankheit bzw. Auslandsaufenthalt, wie man mir mitteilte, vielleicht findet sich da ein Ersatz.)
Herr Moser, es war sehr interessant, was Sie mir über sich schrieben. Sie haben doch echt einen Arsch in der Hose.
Alleinerzieher sind Sie auch noch. Hoffentlich haben Sie Ihre Ruhe vom AMS.
Am Dienstag begebe ich mich zur Bank.

Apropos Kurse: Habe vor kurzem um einen WIFI-Kurs "Ausbildung zum Achtsamkeits- und Meditationslehrer" beim AMS angesucht und in einem Motivationsschreiben argumentiert, wie sehr die Leute Unterweisung diesbezüglich
brauchen können, zudem wäre es eine sinnvolle Ergänzung zu meinem Beruf Yogalehrerin gewesen.
Habe auch mein Vorhaben kundgetan, mich selbstständig zu machen und noch über das Pensionsantrittsalter hinaus tätig zu sein.
Wurde abgelehnt.
Man sollte endlich eine Demo wegen dieser demütigenden Pseudokurse machen, bei denen man fast genötigt wird, sensible Daten anhand des Versicherungsdatenauszuges an die Wäscheleine zu hängen. Bei TRENDWERK und CO lassen sie Verhalten raushängen, das schon in die Richtung Erziehersadismus geht.

Liebe Grüße, A. (1.09.16)

Antwort:
Schön, dass es zu keiner Partnerschaftsanrechnung kommt - Hoffe das bleibt so!
Zur Frage bez. dem AMS und mir muss, darf, kann ich sagen, dass das AMS seit einiger ("längerer") Zeit sehr anständig mit mir umgeht!
Was mich erleichtert und mir die Wut, die mich u.a. auch lange geleitet hat, nimmt. ("gesundheitliche Beeinträchtigung könnte u.a. auch eine gewisse Rolle spielen?")
Ich würde mir wünschen, dass wir in Österreich zu einer anderen Arbeitsmarktpolitik kommen und es für alle leichter wird.
Die ev. Arbeitsunwilligkeit "einiger?" ist "falls überhaupt" so gering, dass eine Feindbildpolitik nicht angebracht ist! Diese dient einem anderen Zweck, wie ich schon oft geäussert habe! >(Zum Bsp. in "Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors")<
Und diese Kritik dazu richtet sich in erster Linie an die Politik verschiedener Parteien bzw. an die Regierung! Auf dass es endlich zur kompetenten Arbeitsmarktpolitik kommen kann!
Bei "unserem" Erfolg müsste sich, wie sie richtig kritisieren, auch das Verhalten der Zwangsmassnahmen ändern - Was höchst an der Zeit wäre!
("Nur unter Freiwilligkeit bekommen diese Einrichtungen Sinnhaftigkeit, aber auch nur dann, wenn u.a. darauf geachtet wird, die Anzahl zu begrenzen, um den ersten Arbeitsmarkt nicht zu untergraben bzw. um dem ersten Arbeitsmarkt nicht einer zu starken (2. Arbeitsmarkt)-Konkurrenz auszusetzen!)

Und Danke für das Kompliment, welches auch weiteren österreichischen Initiativen zusteht, wie AMsand, (AMSEL in Graz) oder als Alternative in Wien ev, Aktive Arbeitslose / Zum alten Eisen

>Zur selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (Ohne Gewähr) Alles Gute!

Zu: Frauendiskriminierende Partnerschaftsanrechnung: Das AMS bringt mich zur Verzweiflung." (29.08.16)


1.09.2016 um 19.39 Uhr - von J. - „Kurs ist wirklich komplett unnötige Zeitverschwendung"


Hallo Herr Moser,

wir haben ja schon öfters miteinander bzgl meinen Erfahrungen mit dem AMS geschrieben. Habe im Jänner meine Tochter geboren und mich mit Ende des Mutterschutzes in Notstand gemeldet. Ich wurde dann 10 Tage nach Beginn des Notstandes zu einem Kurs "Wiedereingliederung mit Zukunft" eingeteilt. Habe nicht teilgenommen da lt. teilnahmeschreiben der Kurs wirklich komplett unnötige Zeitverschwendung ist (Stil-Beratung, Bewerbungstraining, Video-Analyse vom Bewerbungstraining und weiteres Bla-Bla). Wurde dann gesperrt und habe Berufung eingelegt (keine Defizite zum ausgleichen) über die bis heute nicht entschieden wurde. Ich bekam jedoch ein Schreiben in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass ich weiterhin bis zur Entscheidung die Notstandshilfe bekommen würde (seit April wirklich alles bezahlt!). Ich bekomme auch regelmässig Schreiben in denen mir erklärt wird, dass sich diese Berufung nicht positiv für mich entscheiden wird - nur sagt das AMS nichts näheres und bezahlt weiter Notstand. Es kommt mir vor als würden sie versuchen mich solange einzuschüchtern bis ich auf diese Schreiben nicht mehr reagiere. Weiters bin ich immer noch fleissig auf arbeitssuche - aber wen wundert's? Keiner stellt eine frischgebackene Mama ein - man zählt nichts mehr am Arbeitsmarkt! Bei meinem letzten Termin am AMS wurde mir folgendes geraten: "Bitte schreibens doch nicht alles was sie können in Ihren Lebenslauf - die Firmen schreckt das ab weil die glauben dann sie müssen für die ganzen Qualifikationen bezahlen!" Welch sinnvoller Tip! Es gibt in Österreich ja auch soetwas wie ein Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping. Offensichtlich rät das AMS dazu sich blöd zu stellen um einen Job zu bekommen! Wahnsinn!

Kennen Sie so einen Fall wo Geldleistung weitergewährt wurde bis zur Entscheidung der Beschwerde - sich dann aber nix tut? Danke J. (31.08.16)

Antwort:
ja das AMS wurde angehalten - immer öfter / müsste sogar - die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
das sagt soweit noch nichts über den ausgang aus - egal lassen sie sich nicht
einschüchtern. und falls können sie den rechtsweg weitergehen - ev. bis zum VwGH über verfahrenshilfe.
also mal abwarten was überhaupt rauskommt. -
zur Info: coaching ev. freiwillig - ohne gewähr

Frage: Warum befinden sie sich nicht in Karenz?

2.09.2016 um 11.19 Uhr - von J. - "Bis jetzt knapp 200 Bewerbungen - Nur wegen vorgefertigter Meinung zu Jungmüttern, verzichte ich nicht auf die Notstandshilfe "
Ich habe Karenz für 12 Monate beantragt und da ich für die Kinderbetreung für 20 Stunden meine Mutter habe konnte ich mich zusätzlich in Notstand melden (arbeitswillig wäre ich wirklich - es stellt sich nur die Frage wer mich einstellt? Bis jetzt trotz knapp 200 Bewerbungen niemand - ich bin jedoch der Meinung das dies nicht mein Problem ist und ich nicht auf die Notstandshilfe verzichten muss nur weil Firmen eine vorgefertigte Meinung zu Jungmüttern haben.) Danke J. (1.09.16)

Antwort:
Ja, da sie Anspruch haben, steht es ihnen auch zu! Richtig, dass sie sich nicht einschüchtern lassen! Alles Gute!


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