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5.10.2016 um 11.09 Uhr - von F*. - "Wo hat das AMS überall Zugriff auf meine Daten?"


Wo hat das AMS überall Zugriff auf meine Daten (und eventuell meines Ehepartners/Kinder, oder an selber Wohnadresse lebender?
-Grundbuch?
-Zulassungsstelle KFZ?
-Finanzamt?
-Meldeamt?
-weitere?
Diese Information wäre für mich hilfreich, ich habe den Eindruck das AMS darf mehr als ich annehme.

Antwort:
Diese Frage ist schwer zu beantworten! Eigentlich gäbe es Datenschutz, aber wenn das AMS zu Daten gelangt, an die sie nicht kommen sollte bzw. dürfte - würde es mich nicht wundern!
Die Daten der unteren sozialen Schicht (wie der "Feindbilder") unterliegen nicht dem selben Schutz als die Daten der BürgerInnen der oberen sozialen Schicht! (Meine Meinung - ohne Gewähr)
Zur Info Datenschutz!
darunter:
(Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt! - ob der eine oder andere Punkt zuweit geht müsste ev. geklärt werden)

Wenn sie Verdacht schöpfen, das irgend etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, so gehen sie der Sache nach und wehren sie sich! Ev. mit Anzeige an die Datenschutzbehörde
Bzw. - stellen sie ev. diese Frage auch der Datenschutzbehörde und/oder der ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at

6.10.2016 um 13.30 Uhr - von P. - "Das eigene Kontenregister ist in finanzonline.at nun online !!"
Sehr interessant. Ich habe da hineingesehen! Da stehen alle Kontoverbindungen drinnen die man aktuell hat, und teilweise auch alte. Alles vom Girokonto bis zum Bausparer und verloren geglaubtem Sparbuch etc. steht da alles drinnen und der Staat weiß darüber Bescheid.

Das Sozialamt bzw AMS oder die Wohnbeihilfenbehörde hat zwar jetzt nicht die Möglichkeit direkt da hineinzusehen - außer man wird von denen angezeigt - aber rein theoretisch könnten die ja so einen Ausgedruckten Zettel vom Kontenregister im finanzonline verlangen. Die könnten sagen: Herr XXX, seien Sie doch so nett, und zeigen Sie uns doch einfach mal so einen Auszug vom Kontenregister !! Sie haben doch nichts zu verbergen, oder ???

Bei mir habe ich heraugefunden dass ich noch ein altes online Konto bei einer Bank in Wien habe das ich vergessen habe zum aufkündigen. Zum glück ist das ein Gratiskonto und es sind nur wenige Euro drauf. Sehr ungut ist auch dass bereits geschlossene Kontenverbindungen da drinnen aufscheinen. Insbesondere mein gekündigter Bausparervertrag steht da auch noch drinnen !!!

In Zukunft wird es wohl so sein dass entweder das Sozialamt direkt in das Kontenregister hineinsieht, oder man denen einen Auszug mitbringen muss.

6.10.2016 um 16.52 Uhr - von F. - "Habe wie von Ihnen empfohlen eine Anfrage an ARGEDaten geschickt"
Sehr geehrter Herr Moser!
Vielen lieben Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage.
Auf jeden Fall hat das AMS in Baden direkten Zugriff auf das Grundbuch und kann jederzeit eine Liste aller im Besitz eines Klienten befindlichen Grundstücke samt Einheitswerten ausdrucken (diese habe ich dann mitgenommen).
Beim Rest bin ich nicht sicher.

Ich bin Einkommensteuerpflichtig und muss den Steuerbescheid und den meiner Gattin bei Abgabe des Notstandshilfeantrages mitschicken.
Eigentlich ist im Gesetz §25 vorgesehen, dass Einkommen und Partnereinkommen beim AMS bekannt sein sollten. Hier ist mir unklar warum die Daten nicht ohnehin vorliegen.

Bei einem Bekannten wussten die Mitarbeiter des AMS welches KFZ mit Farbe und Kennzeichen auf Ihn zugelassen ist (Zugriff auf Zulassungsdaten? – Information im Zuge von „Amtshilfe“ von dritter Stelle?).

Im Datenverarbeitungsgesetz sind Teile schwammig formuliert und daher kam meine Frage an Sie

z.B e) sonstige persönliche Umstände, die die berufliche Verwendung berühren
d) sonstige Umstände, die die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt berühren,

Habe wie von Ihnen empfohlen eine Anfrage an ARGEDaten geschickt. Wenn ich Antwort bekomme, werde ich mir erlauben, diese an Sie weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen


5.10.2016 um 11.05 Uhr - von Z*. - "Mein Geld wird zu unrecht gesperrt"


Hallo an alle
habe probleme mit ams.
es geht um folgendes
ich habe eipaarmal diese bewerbungslisten abgegeben aber meine beraterin meint dass ich es nicht getan habe .jetzt wird mein geld gesperrt .ich beziehe notstandhilfe ohne mindestsicher oder sonstiges und habe 2kinder.wie soll ich da vorgehen. bitte um hilfe. danke

Antwort:
Sie verlangen sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid und legen darauf Berufung ein! - Schnellstens!
Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und fordern Aufklärung!
Sie sollen/dürfen sich das nicht gefallen lassen! Eine mutwillige bzw. eine Bezugssperre aus Schikanegründen darf auf keinen Fall sein! In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten. Diese senden sie eingeschrieben an die Geschäftsstelle bzw. Landesgeschäftsstelle oder lassen die Abgabe auf einer Kopie bestätigen!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


4.10.2016 um 19.22 Uhr - von Me*. - "Fühle mich vom AMS schlecht beraten und nicht verstanden"


Zu meinem anliegen: ich bin 26 und hab damals aus bestimmten gründen den hauptschulabschluss nicht beendet. Da ich die mindestsicherung bekomme ist die bedingung dafür beim AMS gemeldet zu sein. Fühle mich vom Ams schlecht beraten und nicht verstanden. Ich dachte wenn ich mich beim Ams melde, wird mir geholfen bezüglich weiterbildung, kurs oder sowas? Mir wurde zwar empfohlen, den Hauptschulabschluss nachzumachen da ich ohne kaum Chancen habe. Das würde ich natürlich auch gerne machen. Allerdings gibt es vom Ams keine Hilfe. Ein förderprogramm gibt es, aber nur für bis 25 jährige. Weiterbildungen werden sonst nicht übernommen, das war früher so wurde mir gesagt, das heißt wenn ich den Abschluss wo nachmache geht das dem ams nichts mehr an und ich bekomme anscheinend kein Geld mehr weiter. Das ams ist nur dafür da, mir irgendwelche hilfsarbeiten zuzu weisen, was aber nicht in meinem interesse ist da ich den abschluss nachmachen will um danach ne ausbildung zu machen. Was kann man da machen? Danke (3.10.16)

Antwort:
Nicht aufgeben! Weiter lästig sein und diesen Abschluss einfordern, umsomehr, da genau von AMS-VerantwortungsträgerInnen geäussert wurde, dass die Hälfte der Arbeitslosen keine Ausbildung hat bzw. keinen oder nur den Hauptschulabschluss besitzt - und dies ein Grund der Arbeitslosigkeit ist!
(Was so nicht stimmt, weil ja sonst die andere Hälfte schon eine Arbeit hätte!)
Aber trotzdem müssen die auf die eigene Argumentation reagieren!
Nehmen sie sich also eine Begleitperson mit und besuchen damit ev. auch den Geschäftsstellenleiter und verlangen die Unterstützung zum Abschluss.
Und falls sie "mal" in einen Zwangs-Kurs / Bewerbungskurs vermittelt werden, so nehmen sie die CoacherInnen bez. ihres Hauptschulabschlusses / Schulung in die Pflicht! Die sollen sie bei ihrem Vorhaben unterstützen und sich für sie einsetzen!
Eine Möglichkeit wäre ev. auch einen Kurs / Schulungsanbieter zu finden, der diesen Hauptschulabschluss am Wochenende anbietet! Ev. Freitag Abend und Samstags!
Eine Schulung unter der Woche, ohne dem Okay des AMS, bleiben lassen! Sie verlieren sonst die Versicherungsleistung weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!
Nicht aufgeben! Wird sich ev. früher oder ein wenig später realisieren lassen!

>Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")


4.10.2016 um 11.37 Uhr - von I*. - "Schikane hoch 10"

"Es hat wirklich lange gedauert das ich mir ein Herz fasste und ich nicht mehr gewillt bin mir vom AMS alles gefallen zu lassen, ....."


Sehr geehrter Herr Moser ,Team von soned,

Es hat wirklich lange gedauert das ich mir ein Herz fasste und ich nicht mehr gewillt bin mir vom AMS alles gefallen zu lassen, mache ich nun den Schritt und Befuge Sie meine Geschichte zu Veröffentlichen sollte es in dem Interesse vieler kranker Arbeitsloser in diesem Land sein. Nur eine Bitte da ich Beweis Fotos auch Ihnen zukommen lasse, diese bitte nicht mit meinen Persönlichen Daten und meinen vollen Namen zu versehen!

Ich bin seit mehr als 3,5 Jahren zuhause und leider durch eine Bluttransfusion mit dem Hep. C Virus in meiner Kindheit Infiziert worden. Mir selber ist es seit 1999 bekannt da damals ich so dumm war es dem AMS zu melden erfahre ich jetzt eine Schikane nach der anderen wobei das Vertrauensverhältnis seit dem Betreuer wechsel total im nirgendwo Zuhause ist.

Angefangen hat das Ganze im Mai da ich Erfuhr das ich selber an einer Leberzirrhose leide und unbedingt eine Therapie machen musste die sich über 3 Monate mit schweren Medikamenten hin zog. Ich war damals zu it-works vom AMS abgeschoben worden da mein Vertrauen in die Beratung mehr wie angeschlagen ist.

Ich fing die Therapie an und es war von it-works Seite her kein Problem dass ich in Krankenstand und dem Kurs wo eigentlich man nur dumm rumsitzt nichts macht. Verblödung hoch 10 da ich gelernte Bürokauffrau bin und das mehr oder weniger von zuhause aus machen kann.

Die ganze Schikane lief jetzt folgendermaßen ab ich hatte einen Termin am

**.09.16 Termin und Beratung nur mit einem Handout wie ich einen Antrag auf Verlängerung des AMS Bezuges zu machen habe. Keine Beratung hinsichtlich wie jetzt weiter Vorgegangen wird das Gespräch dauerte genau wenn es gut geht 3 Minuten:

AMS Berater: Wie geht es Ihnen?
Ich: Ich bin durch die Therapie noch ein bisschen angeschlagen. Aber es wird wieder
AMS Berater: Wie lange haben Sie noch Therapie
Ich: Die Medikamentöse Therapie ist abgeschlossen ich leide nur noch ein bisschen unter den Nachwirkungen (wohl gemerkt eine Therapie die die WGGK im Monat € 20.000 Kostet) Ich muss nur einmal im Monat auf eine Kontrolluntersuchung (Laborbefunde und die Ärztliche Bestätigung habe ich online übermittelt. Es wurde von mir Verlangt)
AMS Berater: Ja Gesundheit ist sehr wichtig. Sie kennen sich ja online aus wenn es dennoch mit dem Antrag nicht klappt kommen sie zur Kontrolle am **.12.16 und wir füllen das gemeinsam aus.
Ich habe mich weder geweigert Arbeiten zu gehen noch in einer Form gesagt das ich mich nicht fit genug fühlen würde!!!

1*.09.16 Online Kontrollmeldung Vorschreibung neu **.10.16 ich habe angenommen Sie können sich denken das ich mir das Ausdrucke als Bürokauffrau mit Lehrabschluss.

2*.09.16 RsB mit Kontrollvorschreibung- Anruf beim AMS was das sein soll um 09:30 Vormittags um Rauszufinden was drinnen steht. Ich mag keine Überraschungen. Bekam auch Auskunft das dies nur die Kontrollvorschreibung ist.

2*.09.16 AMS E- jobroom: Teilnahme Schreiben innerhalb von 4 Minuten ohne jede Rechtfertigung ohne Datum ohne mich anzuhören ohne Rechtfertigung. Neuerlicher Anruf beim AMS ohne Datum wann soll ich im BBRZ sein? Was ist hier los? Kurzer Anruf von der Telefonzentrale aus bei der Beraterin Sie werden beim Termin aufgeklärt.

1) Wie kann ich mich gegen solche Vorgehensweise wehren?

2) Ist es legitim das AMS Gespräch zwecks Protokollierung auf Tonband aufzuzeichnen? Ich weigere mich Grundsätzlich jetzt schon zu dieser Untersuchung zu gehen da ich annehme das der Arzt nicht auf das Gebiet auskennt und ich wieder schlechter eingeschätzt werde als mein Tatsächlicher Gesundheitszustand ist.

3) Wie kann ich mich wehren???

Vielen Dank Fotos finden Sie im Anhang Ihre I. (3.10.16)

Antwort:
An Alle! Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Hier heissts sehr vorsichtig zu sein! Sie haben recht! Gehen sie die folgende Seite durch, um in Erfahrung zu bringen wie sie am Besten mit dieser Einrichtung umzugehen haben! siehe: BBRZ
darunter:
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

VwGH:
"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

>
Fragen sie ev. vor Zeugen die AMS-BeraterIn (ev. auch BBRZ-MitarbeiterIn), ob die Teilnahme freiwillig ist!
Wenn möglich immer Begleitperson zum Termin mitnehmen!

Wenn sie fernbleiben ist ev. mit einer Sperre zu rechnen, die sie über den Rechtsweg (Berufung) bekämpfen müssten!

Falls sie teilnehmen, stellen sie sicher, dass ihr Gegenüber tatsächlich ein Arzt ist! Falls ein CoacherIn / Prozessmanager geben sie keine sensiblen Daten weiter!
Falls ein Arzt, so legen sie ev. die Atteste (von ihren Vertrauensärzten vor - so sie das wollen!)
Wenn ev. verminderte Leistungsfähigkeit als Ergebnis rauskommen, dann bekommen sie weiter die Versicherungsleistung ALG. bzw. Notstand und sind vor bestimmten DV. geschützt.
Bei Arbeitsunfähigkeit verlieren sie diese Leistung und werden aus dem AMS verwiesen!
Möglich ist eine I-Pensions-Antrag - welche es für unter 50-jährige fast nicht gibt - übrig bleibt das Rehageld - heisst ihnen wird wieder ein Case-Manager zur Seite gestellt, dessen Vorgaben sie zu erfüllen haben!
("Schlimmstenfalls ist von Mobbing kranker Menschen zu reden?")
Berichte ebenfalls auf der BBRZ-Seite / weiter unten:
z.Bsp.: "Erschreckender Bericht zum Rehabilitationsgeld"
"Beim Rehabilitationsgeld muss man also doch zwangsarbeiten" 17.09.16)

Deshalb ist fast nicht mit der Mindestsicherung ohne Arbeitspflicht zu rechnen - Was ev. eine Option wäre, um Ruhe vor BetreuerInnen zu haben? - Wenn diese überhaupt in Frage kommt, weil sie kein Geld für den Lebensabend gespart haben! etc.

>Wichtige Informationen, um sich ev. gegen die Zuweisung zu wehren!

>>Laut VwGH hat die Zuweisung bez. medizinischer Untersuchung an einen Arzt zu erfolgen und nicht an einen Prozessmanager-In?!

Wie oben schon: Und
laut "neuem" VwGH-Erkenntnis sind ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!

Heisst: Betroffene dürfen nicht wegen "ärztlicher Untersuchung" unter Bezugssperrdrohung in eine Wiedereingliederungs--Massnahmen vermittelt /"genötigt" werden!

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
(ohne Gewähr)

Teilen sie mir / uns mit für was sie sich entscheiden! Ev. wäre ein Hingehen vorteilhaft, um Infos zu sammeln, die für eine ev. Berufung zu verwenden wären!

>Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Ev. wenden sie sich an die Volksanwaltschaft und fragen um Aufklärung bzw. Unterstützung. - Ev. ohne sich zuviel zu erwarten! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
Probieren sie es aber. Falls es durch den VA. Unterstützung gibt wäre das vorteilhaft!

11.10.2016 um 19.37 Uhr - von I*. - "Kleines Update zur Schikane hoch 10!!"
Hallo Herr Moser!

Kleines Update zur Schikane hoch 10!!

Ich sah eine Möglichkeit mich an den die Beschwerdestelle Richtung AMS zu wenden mit diesem Erfolg!
Siehe unten! Keine Stunde später hatte ich die Betreuerin am Telefon! Oh Wunder! Man muss zuerst echt intervenieren das man was in Erfahrung bringt!!

Laut meiner Betreuerin Aussage: Die zuweisung erhalten Sie am Kontrolltermin sie haben auch Vorschriften
Ich : Das vom Hausartzt, Fach Arzt haben sie ja bekommen
Betreuerin: Ja aber das reicht uns nicht! Regen Sie sich nicht auf!
Ich( mit schärferen Ton): Reicht nicht??
Betreuerin: Schreien Sie mich nicht an!
Ich: Ich verstehe das nicht wieso Ihnen eine Fachartzt Bescheinigung nicht reicht und die Krankheit ist schon seit Jahren dem AMS bekannt
Betreuerin: Sie haben gesagt sie wären zu krank
Ich: Das habe ich nie gesagt!
Betreuerin: Laut it-works haben Sie abgebrochen weil sie zu krank sind und das macht eine Untersuchung erforderlich.
Ich: Das war während der Therapie ( da ist ein Funken Wahrheit daran, ich war zu Vertrauenseelig mein Fehler ich brach mit der Begründung ab das ich Kreidebleich oft war und Angst hatte durch die Nebenwirkungen zusammen zu brechen, allerdings war auch hier nie die Rede das ich nicht arbeiten will!!)
Betreuerin: Wir haben unsere Forschriften, nach der Untersuchung wo sich ihre Arbeitsfähigkeit rausgestellt hat können wir uns nach anderen Alternativen umsehen.Und das Einladungsschreiben bekommen Sie am Termin.
Ich: Ich nehme das jetzt so hin ( am ende meiner Nerven, und danach ging ich mal eine Runde weinen) Was mir nicht in meinen Kopf will ist es war/ ist dem AMS Jahrelang bekannt wegen meiner Krankheit und ich bin nun mal ein ehrlicher Mensch ( keiner meiner Leute versteht das! Da es sich um 2 Gutachten handelt praktischer und Fachartzt)
Ich verabschiedete mich mehr als Unhöflich und meinte nur dann sehen wir uns eben am 10.10.16 und ich nehme das hin.
Mit Zeugen mitnehmen wird es schwer da ich alle meine Leute in OÖ habe da ich von dort stamme! (7.10.16)

Antwort:
falls sie sich gegen den termin / infotag etc. wehren möchten - ist mit risiko verbunden - so müssten sie den rechtsweg beschreiten - heisst: berufung bei ev. sperre einlegen.
von aktive arbeitslose gibts ebenfalls ein sehr kritisches rundschreiben - lesen sie es sich durch und entscheiden sie.
haben sie in der gästebuchantwort eh die unterstrichenen antworten angeklickt.
wenn sie nicht hingehen wollen müssen sie das risiko in kauf nehmen.
aber folgende schreiben lässt auch erfolg zu.
(auf alle fälle fragen sie (wenn sie hingehen) ob die teilnahme freiwillig ist - ev, vor zeugen /kursteilnehmerInnen)

>siehe u.a. link vom kritischen aktive arbeitslosen-rundschreiben
unter:
"Es geht doch" - "Was komisch ist und war jeder wird stutzig wenn ich mir Notizen mache." (11.10.2016)


4.10.2016 um 10.45 Uhr - von C. - "Werde nun doppelt in die Mangel genommen"


C. *
B.g. **
**** P........

Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin als Mindestsicherer nun zum zweiten Mal von der Bezirkshauptmannschaft zum FAB geschickt worden (Case Management). Eigentlich möchte ich mir das ersparen, denn Jobs hat man dort auch nicht anzubieten, und ich werde ja ohnehin weiter vom AMS betreut, werde also nun doppelt in die Mangel genommen.

Im FAB-Vertrag, siehe Mail-Anhang, steht unter anderem Folgendes: „lch kann diese Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.“ Heißt das nun, ich könnte diese Betreuung tatsächlich ohne Konsequenzen ablehnen, oder zieht eine Unterschriftsverweigerung eine Leistungssperre nach sich, und wenn ja, wäre das rechtens? Kennen Sie solche Fälle?

Mit freundlichen Grüßen (3.10.16)

Antwort:
die zustimmung betrifft die datenübertragung - das sind sensible daten vorsicht, wem sie diese geben.
vielleicht werden sie aus dem kurs entlassen, wenn sie die datenübertragung ans AMS nicht erlauben / die erlaubnis zurücknehmen.
siehe Datenschutz darunter u.a. Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung.
heisst aber
nicht gleich sie können, den kurs ablehnen - falls, müssten sie Berufung einlegen - so sie verweigern und es gäbe eine sperre .
Die Freiwilligkeit umfasst ev auch ein Coaching!
weiteres problem ist die mindestsicherung ob hier auch das AlVG zur anwendung kommt - wurde aber schon mal zugesagt.
Nochmal- Sie dürfen die Datenweitergabe ans AMS verweigern - tun sie das - oft wurden darauf hin Betroffene, ohne Sperre, aus dem Kurs entlassen!

Zur Info:
Deppenkurse nicht nochmals besuchen, , wenn sie ähnliche Kurse schon mal besucht haben!
Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"

Falls - Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" - ohne gewähr


4.10.2016 um 10.05 Uhr - von U. - "SÖB + Schutz der Bemessungsgrundlage?"


Sehr geehrter Herr Moser, liebe Forumsmitglieder,

Hat irgendjemand aktuelle Erfahrungen mit dem sozioökonomischen Arbeitskräfteüberlasser BRIOS in Graz ?
Darf ich es ablehnen dorthin verschoben zu werden oder hätte das die Bezugssperre zur Folge ?
Die Einträge die ich im Forum gefunden habe stammen aus dem Jahr 2013.

Gibt es den Schutz der Bemessungsgrundlage ab dem 45.Lebensjahr noch oder wurde dieser von unserer lieben Regierung mittlerweile gestrichen ?

Ich bin für jeden Tip, jede Rückmeldung dankbar.
Lg,U.

Antwort:
SÖB-Transitarbeitsplätze sind Dank "SPÖ?" / ÖVP etc. zumutbare DV. Vorgeschaltene "Zwangs"-Massnahmen sind ev. zu bekämpfen.
In letzter Konsequenz mit Berufung auf Sperre!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
siehe auch
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Coaching freiwillig! - Deppenkurse nicht nochmals besuchen, , wenn sie ähnliche Kurse schon mal besucht haben!
Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"

Falls - Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Bemessungsgrundlage ist ab em Alter von 45 Jahren geschützt
(geschützter Bemessungsgrundlage ) - (Ohne Gewähr)

4.10.2016 um 12.00 Uhr - von U. - "Einige Fragen zur aktuellen Rechtslage"
Sehr geehrter Herr Moser, liebe Forumsmitglieder,
ich habe einige Fragen zu Forumseinträgen bzw. der aktuellen Rechtslage:

*) SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!
Ist es rechtlich gedeckt bzw aktuell dass ich das ablehnen darf ?
Gibt es Erfahrungswerte (denn sie lügen und manipulieren wie gedruckt) unter welchem Deckmantel sie versuchen eine solche Betreuung unterzujubeln ?

*)Arbeitsmarktfern?
>SÖB laut AK nur für arbeitsmarktferne Personen! "Laut AK, Sperre nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person ("ab. Langzeit-Arbeitslosigkeit") mehr bin" (7.08.14)
Ist das rechtlich noch aktuell ?(welcher Paragraph im ALVG?)
Ab wann gelte ich als "arbeitsmarktfern" ?


*) Begleitperson mitnehmen
Darf ich zu SÖBs oder AMS - Terminen jemanden mitnehmen oder unterstellt man mir dann Unwiligkeit ?
Gibt es jemanden der Erfahrungen hat ?

*) Muss ich dem AMS den Grund für Krankenstand oder Psychotherapie mitteilen ?

DANKE,
Lg,U.

Antwort:
>"psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden!"
Wurde mir/uns beim VA.-Treffen vom österreichischen AMS-Chef Dr. Buchinger bestätigt!
>"Personen, die freiwillige Sozialarbeit für sich ablehnen, können diese lt. Dr. Buchinger ablehnen, ohne dass es deshalb zu Bezugssperren kommt.<
siehe im "Protokoll zum runden Tisch der Volksanwaltschaft"
unter: Dr. Herbert Buchinger – Vorstand AMS Österreich

>"arbeitsmarktfern" jede(r) nach längerer Arbeitslosigkeit (Langzeitarbeitslosigkeit ev. nach einem Jahr Arbeitslosigkeit)
>SÖB laut AK nur für arbeitsmarktferne Personen! "Laut AK, Sperre nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person ("ab. Langzeit-Arbeitslosigkeit") mehr bin"
Falls können sie sich die Bestätigung auch von der AK holen!
Aber nur als Argument für ev. Berufung zu verwenden, falls es zu einer Sperre kommt! Ist keine Garantie bez. Schutz vor SÖB! Also Vorsicht m.M.
SÖB-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV., wenn nach KV entlohnt wird!
Folgenden Link durchgehen, ev. gibts einen Punkt darunter, der hilft sich zu wehren .
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Begleitperson dürfen sie zum AMS mitnehmen - als stummer Begleiter!
Zu SÖB dann "ev.", wenn der Termin als Kontrolltermin ausgegeben wird!
(Ohne Gewähr)


1.10.2016 um 11.14 Uhr - von M. - "Gleich wieder in einen Zwangskurs stecken?"


Hallo, war heute beim AMS um mich wieder Arbeitssuchend zu melden, da ich jetzt 2 Monate bei ITWorks "gearbeitet" habe (Intensive Jobsuche und Helfertätigkeiten).
Meine Berater hat in etwa so mit mir gesprochen als würde sie mich gleich wieder nach meinem nächsten Termin (27.10) in einen Zwangskurs stecken wollen, ist dies nach so einer kurzen Zeitspanne überhaupt erlaubt?
Vielen Dank im Voraus.
(30.09.16)

Antwort:
Sie müssen Deppenkurse nicht nochmals besuchen, , wenn sie ähnliche Kurse schon mal besucht haben!
Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"

Die Freiwilligkeit umfasst auch ein Coaching!
Da das AMS Bezüge ev. auch rechtswidrig sperrt, brauchts ev. den Rechtsweg / Berufung - ist kostenfrei! (Ohne Gewähr)


1.10.2016 um 10.33 Uhr - von T. - "Mindestsicherung: Alleinerzieherin zweier Kinder soll/muss 40 Stunden arbeiten?"


Hallo Hr. Moser,

Ich habe schon mehrmals mit Ihnen kommuniziert und jedesmal hilfreiche Antwort erhalten.

Nun habe ich neuerlich eine Frage.
Eine Bekannte von mir - Alleinerzieherin zweier Kinder - war bis vor kurzem Arbeitslos und hat nun einen 20-Std.-Job gefunden.
Da der Verdienst unter der BMS liegt, besuchte sie das Sozialamt bezüglich einer Aufgstockung. Die Betreuerin dort meinte zu ihr, sie MÜSSE sich um einen 40-Std.-Job kümmern, ansonsten sie keinen Anspruch auf diese Aufstockung hätte.
Meine Frage an Sie wäre: Kann es sein, dass derartige "Änderungen der Spielregeln" einfach durchgeführt werden und die "Kunden" dann sozusagen wie "die Kuh vorm neuen Tor" einfach abgewimmelt und sekkiert werden?
Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren - wenn ja, WIE?

Mit Dank für Ihre Mühe verbleibe ich mit den besten Grüssen
T. (30.09.16)

Antwort:
Ja mit Begleitperson zum Vorgesetzten gehen oder/und diese Ablehnung mit Begründung per schriftlichen Bescheid verlangen.
Antrag selbst schriftlich einbringen - schriftliche Antwort / Bescheid ist zu berufen!
Ihre Bekannte soll den SachbearbeiterIn etc. über Betreuungspflichten aufklären.
Personen mit Betreuungspflichten müssen dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden zur Verfügung stehen! Sie soll sich nicht einschüchtern lassen und soll sich nicht nur dieser Person und dessen Auskünfte / "Schikanen" ausliefern. Weitere EntscheidungsträgerInnen miteinbeziehen, drum Bescheid verlangen!
Berufungsweg bei der Mindestsicherung (Ohne Gewähr) .


29.09.2016 um 11.18 Uhr - von N. - "RSa Brief vom Postamt abholen?"


Hallo, ein Brief vom AMS RSa wurde mir beim Postamt hinterlegt, ich denke es ist ein neuer Kontrolltermin in sehr naher Zeit (1 Woche).
Wie lange kann/darf ich mir zeitlassen um den RSa Brief am Postamt abzuholen? hinterlegt wäre er ja bis zum 17.10 aber darf man sich so lange zeit lassen ohne Sperre zu riskieren? danke N. (27.09.16)

Antwort:
er ist zu holen, wenn sie davon erfahren - sie wurden per abholschein informiert - ansonsten riskieren sie eine sperre. also sicherheitshalber gleich holen und nachsehen was drinnen steht. (siehe ev. Kenntnis von Postsendung VwGH)


29.09.2016 um 10.50 Uhr - von P*. - "Mit dem Kindsvater zusammen ziehen"


Hallo
Ich habe eine Notstandhilfe beim Ams.
Ich habe eine Tochter und der Kindsvater möchte demnächst mit uns zusammen ziehen da unsere Tochter bis jetzt nichts von unserer Trennung weiß da wir ziemlich gute Freunde geblieben sind.
Die Kosten der Wohnung werden natürlich sowie auch in einer WG geteilt.
Zu meiner Frage damals als wir noch zusammen waren bekam ich kein Geld vom AMS weil er gut verdient.
Könnte das jetzt in der WG wieder ein Problem werden?
Liebe Grüße P. (28.09.16)

Antwort:
Au, ich befürchte, das AMS wird ihnen die Geschichte nicht abnehmen? Umso-mehr, als dass sie "schon mal" zusammen waren und sein Einkommen "schon mal" angerechnet wurde.
Falls ihr wirklich zusammenzieht, so argumentiert ihr - klar - auf Wohngemeinschaft! Erst recht, wenn ihr kein "Paar" mehr seid und jeder sein eigenes Zimmer hat - niemanden ein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird!
Ev. folgt ihr dem Grünen-Tipp:
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!"
Haben sie sich noch nicht damit auseinander-gesetzt, der Tochter die Wahrheit zu sagen?
Und falls, so umzugehen, dass jeder von euch in der eigenen Wohnung wohnt? Besuch ist immer und jederzeit möglich.
Anders könnte es wieder Anrechnungsschwierigkeiten mit dem AMS geben - falls das Einkommen wieder angerechnet wird, so erhebt ihr/sie dagegen Beschwerde / legen sie Berufung auf den schriftlichen Bescheid ein! Gehen sie zur Info, in Ruhe, die Links unter Politik erzeugt Armut durch! (Ohne Gewähr)


27.09.2016 um 9.41 Uhr - von P*. - "Wegen Arbeitslosigkeit BAWAG PSK-Termin nun hinfällig"


S.g. Hr. Moser!
Ich bin seit Juli 2016 aus leider gesundheitlichen Gründen arbeitslos.
Auf Grund eines Schreibens der BAWAG PSK bezugnehmend auf meine kaum in Anspruch genommene Einkaufsreserve habe ich einen Termin über die Serviceline ausgemacht um mir Klarheit zu verschaffen. Kurz darauf wurde ich von der Dame telefonisch kontaktiert, in dem Gespräch teilte sie mir mit das der vorab ausgemachte Termin nun hinfällig sei da ich arbeitslos sei. Daher dürfe sie mir lt. Vorschrift keinen Termin machen.Wies mich aber darauf hin das ich jederzeit in der 12 km entfernten Filiale so vorbeikommen könne.( da die PSK bei der ich mein Konto seit über 10 Jahren habe Vorort keine Berater mehr hat)
Meine Frage ist, habe ich als arbeitslose Person kein Recht mehr auf einen persönlichen Beratungstermin bei meinem langjährigen Bankberater? Mfg (26.09.16)

Antwort: "Bedauernswerte Gesellschaft"
"Ihr Eintrag zeigt (stellvertretend) welch bedauernswerte Gesellschaftsform "wir" uns gestaltet haben!
Eine widerliche Mehr-Klassen-Gesellschaft, in der "nur mehr" Leistung ("nach bestimmten Interessen") und "Scheinen" zählt. Alles dreht sich "nur" um`s Kapital, drum ist von einer Bank schon gar nichts anderes zu erwarten.
Es geht noch schlimmer im Gesundheitssystem bzw. Krankheitsbereich, auch hier ist die 2 und Mehr-Klassengesellschaft fatal und schon Realität. Geht soweit, dass Personen, die aus deren Sicht nichts mehr Wert sind um eine Behandlung sogar kämpfen müssen. - usw. usf.
Nur mehr zum Kotzen! Drum ist es sehr wichtig, dass sie sich so gut es geht auf diese Verhaltensweisen / Umgangsformen einstellen, um ihr Selbstwert--Gefühl zu bewahren! Trägt ev. dazu bei, dass diese Kränkungen so wenig Spuren wie möglich hinterlassen. (Betrifft im Übrigen viele LeidensgenossInnen!)

Natürlich, wenn sie das eine oder andere Mal eine Diskriminierung nachweisen könnten, wäre ein gerichtliches Vorgehen eine Möglichkeit und sehr angebracht! Aber hier Beweise vorzulegen ist "fast" ein Ding der Unmöglichkeit?
Und ich weiss!
Gerade Banken, die von "uns" (der Gesellschaft) mit Milliardenbeträge gerettet wurden, stellen Personen infolge mangelnder Liquidität mehr oder weniger als Feindbilder hin. - Extrem ärgerlich!
Zu verdanken haben wir dieses entsozialisierte, entfremdende "Miteinander" besser Zusammenleben den neoliberalen Parteien / Regierung-en ("SPÖ?" / ÖVP / FPÖ etc.) und ihren PolitikerInnen!
Um endlich einen anderen Weg - weg von diesem Wahnsinn - einzuschlagen, brauchts unbedingt andere (sozial-humanistische) Parteien!
Denn dieser - von opportunen, uncouragierten Personen - entwickelter menschenverachtender Wahnsinn greift um sich, breitet sich aus und betrifft eigentlich - in irgend einer Form - "eh" schon ("fast") jeden Menschen!"

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Peter Ruzsicska empfiehlt (dazu) ein Lied von Sarah Lesch (youtube) (26.09.16)


26.09.2016 um 15.27 Uhr - von G*. - "Die Stelle beinhaltet eine 30%-ige Reisebereitschaft weltweit?"


Sehr geehrter Herr Moser,
mir wurde vom AMS ein Vermittlungsvorschlag zugeschickt. Die Stelle ist von einer Leasingfirma und beinhaltet eine 30%-ige Reisebereitschaft weltweit. Ich bin eher kein Reisetyp. Muss ich mich auf die Stelle trotzdem bewerben oder ist eine weltweite Reisebereitschaft nicht zumutbar.
Kann ich hier evt. auch mit Flugangst argumentieren ohne ein ärztliches Attest?

Antwort:
Hier handelt es sich m. E. um ein freiwilliges DV. Ev. gehen sie trotzdem zum Bewerbungsgespräch! Ich denke, diese Angelegenheit könnten sie mit der Leasingfirma klären, da eine weltweite Reisebereitschaft nicht zumutbar ist. Flugangst wäre ein zusätzliches Argument, was gegen diese Stelle spricht.
Und / Oder sie argumentieren beim AMS bez. Unzumutbarkeit! Ev. Begleitperson mitnehmen und gegebenenfalls den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen! - Sollte es Probleme geben. (Ohne Gewähr)


25.09.2016 um 9.01 Uhr - von V*. - "Warum ist dieser Kurs so ein untypischer "Wohlfühlkurs", wo die Teilnehmer regelrecht gezwungen werden müssen, nach Hause zu gehen?"


Sehr geehrter Hr. Moser,

Ich lese hier immer wieder glaubwürdige negative Berichte über AMS-Kurse. Ich habe den Kurs AMS Jobwerkstatt für Maturanten, Akademiker und Führungskräfte besucht, der gar nicht in dieses Bild passt. Die Teilnehmer sind hauptsächlich Studenten und hochrangige Führungskräfte (Bankdirektoren,...) knapp vor der Pensionierung, viele sind selbstständig. Die meisten sind gutgelaunt und hochmotiviert und verlangen nach noch mehr Coaching und Lebenslaufoptimierungen. Irgendwie wirkt das ganze unglaubwürdig und inszeniert. Passend dazu die Liste der Erfolge: Jobwerkstatt-Erfolge
Wissen Sie, was dort "gespielt" wird? Warum ist dieser Kurs so ein untypischer "Wohlfühlkurs", wo die Teilnehmer regelrecht gezwungen werden müssen, nach Hause zu gehen?

Antwort: "Wohlfühlkurs"?
"Vorweg: Bei Referenzen die man über sich selbst erstellt / veröffentlicht, ist natürlich nicht davon auszugehen, dass diese negativ ausfallen.
Aber mir leuchtet ein, falls Erfolge und Zufriedenheit vorkommen!
Wenn hier ev. versucht wird, KursteilnehmerInnen zu unterstützen, sie in ihre erlernten ev. auch gewünschten Berufe unterzubringen - und nicht u.a. in Hilfsarbeitsstellen zu zwingen! (Stichwort: Dequalifikation) So ist von jeder Person, bei der das gelingt, eine positive Rückmeldung zu erwarten.

Die Spreu vom Weizen trennt man im Kurs-Bereich, wenn man statt Zwang zur Freiwilligkeit wechselt, denn dann ist davon auszugehen, dass man auf die Interessen der Betroffenen Rücksicht nimmt und nicht in erster Linie die Interessen dieser Arbeitsmarktpolitik verfolgt, bei der es darum geht arbeitslose Personen in irgendwelche Arbeitsstellen zu zwingen, egal ob eine bzw. welche - "einkommenshöheverbundene" - Ausbildung vorhanden ist.

Hier sind wir beim Thema, weg vom Zwang und Feindbild hin zur Freiwilligkeit und Betroffenen-Interessen. Falls erforderlich als Angebot ev. gewünschte tatsächliche Qualifikation und Ausbildung! - Dann gäbe es vermutlich "nur mehr" positive Rückmeldungen / Komplimente!
"Nicht zuletzt auch deswegen, weil im Grunde soziale Kontakte, in einem Umfeld der Wertschätzung, gut tun - sogar gesund sind.
Arbeitsmarktpolitische Zwangskurse aber machen diesen positiven Effekt kaputt bzw. tritt dadurch sogar die gegenteilige Wirkung ein!"

Ich kann mir auch vorstellen, dass es ausserdem für die von ihnen angesprochene Zielgruppe schmeichelhaft ist, wenn sich CoacherInnen noch ernsthaft und ehrlich um die Menschen und deren Interessen bemühen, obwohl diese vielleicht kurz vor der Pension stehen. Aber Hilfe immer vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit und Aufrichtigkeit.

Ps.: Auch kann ich eine positiven Rückmeldung trotz Zwangskurs nachvollziehen, wenn, durch einen Glücksfall, eine KursteilnehmerIn mit Hilfe eines Kurses / einer CoacherIn einen gewünschten Arbeitsplatz findet!
Im Laufe der Zeit sicherlich bei mehreren arbeitslosen Personen schon vorgekommen."


23.09.2016 um 21.20 Uhr - von H*. - "Zwangskurs: Es wird versucht, die Menschen geistlich, geistig, psychisch und kulturell, auszuhöhlen"


Sehr geehrter Hr. Moser,

danke für Ihr Bemühen um Gerechtigkeit und Recht für Arbeitslose.
Ich bin in Wien geb.,56 jahre alt , bekomme Mindestsicherung von der MA 40 seit **.2016.
Durch einen Unfall(schlüsselbeinbruch , Rippenbrüche und Ellbogenquetschung) in
Osteuropa, wo ich 10 Jahre lebte ,konnte ich nicht arbeiten und bin bis jetzt nicht ganz fit.
Das ams schickte mich im Sommer in einen unnötigen ,Kurs für 1 einhalb Monate, wo ich nur einen Lebenslauf und Bewerbungsschreiben.erstellt bekam ,einwenig Edv kenntnisse die man in 2 Tagen lernen kann ,aber wir 2 Wochen 6 Stunden tagl. von Mo-Fr dort sein mussten. Der ,Trainer, machte sich selbst zum Affen, sprach oft obszön ,machte Witze über die Einwohner gewisser österr. Bundeslander. .
Als ich ihm sagte, das geht so nicht, spielte er den Beleidigten und machte weiter ,als ob er nichts gehört hatte.( ! ) Diese ,Trainer , wissen genau,das wir keine andere Wahl haben,als sich diese Schikanen gefallen zulassen, und nützen das voll aus. Sie behandeln uns als Sklaven,mit denen sie machen,was ihnen gefallt.
Am meisten Besorgnis erregend ist die Gehirnwasche, der die kursteilnehmer unterzogen werden.
Es wird versucht ,die Menschen geistlich ,geistig, psychisch und kulturell ,,auszuhöhlen,,und mit perversen Weltanschauungen ,die ihre Quelle in New Age haben(okultismus), zu ,,füllen,,....! ( Es handelt sich um das BFI centrum)
Das ams hat mich jetzt zu einem Verein Fab geschickt,der mir bei der Arbeitssuche helfen sollte. Ich muss jede Woche 1 mal dort zu einem Berater, der mir einpaar Stellenanzeigen gibt zur Bewerbung,was ich aber auch selbst kann und mache,denn er schöpft aus den gleichen Quellen wie ich,also kann mir nichts anderes bieten,als auch ich im Internet,ams,usw. finden kann. Ausserdem hat er mir Stellen ausgedruckt,auf die ich mich nicht bewerben kann zb. Küchenhilfe ,eine körperlich sehr anstrengende Arbeit, die ich wegen meines unfalls nicht machen könnte. ( Ich selbst suche nur Raumpflege oder leichte Aushilsarbeiten).

Ausserdem erschütternd ist die Tatsache,dass der Berater ein Teufelsanbeter ist , wie aus seinem Facebook account deutlich hervorgeht.
Nun ,was soll man zu so etwas sagen? Gerade auf die schwachsten,die Arbeitssuchenden, werden solche Typen losgelassen!

Meine Frage ist: Wie kann ich mich dagegen wehren,wöchentlich zu diesem Berater zu gehen und an workshops teilnemen zu müssen,ohne meine Mindestsicherung zu verlieren?
Denn nicht nur die arbeitslosigkeit bereitet mir Kopfzerbrechen,sondern vor allem die Schikanen des ams.

Mit freundlichen Grüssen , H. (22.09.16)

Antwort:
Dies ist ein Kurs der betroffene Arbeitslose ("in schwierigen Lebenslagen") begleiten soll! Die Teilnahme müsste freiwillig sein! Als Beispiel ein seinerzeitiger Kurs, weswegen dem es eine Sperre gab, die, vom Ausschuss für Leistungsangelegenheiten, über eine Berufung aufgehoben wurde! Siehe Get Up.

Die Freiwilligkeit umfasst auch ein Coaching!
Erst recht hebt sich die Pflicht auf, wenn ähnliche Kurse schon mal besucht wurden!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"

Da das AMS Bezüge auch rechtswidrig sperrt, brauchts ev. den Rechtsweg (Berufung ist kostenfrei / Beschwerde ev. bis zum VwGH ev. über Verfahrenshilfe) um zum Recht zu kommen!

Als Problem erachte ich, dass MindestsicherungsbezieherInnen "der letzte Dreck bez. Rechte sind! bzw. was die Anerkennung als Mitglied einer Rechtstaatlichkeit betrifft. - Weil die sich in der Feindbildhierarchie so ziemlich an letzter Stelle befinden!

Drum, falls, den Rechtsweg beschreiten, auch um zu erfahren, ob bei MindestsicherungsempfängerInnen auch das AlVG zur Anwendung kommt! (Aussagen zufolge "Ja")

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung" (8.11.12)
darunter:
"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)

Ps.: Ev. belegen sie ihre Vorwürfe gegenüber ihrem derzeitigen "Berater" z.Bsp.: was die Teufelsanbeterei betrifft (Webseite-Facebook-Kopien) und senden eine Beschwerde an dessen Vorgesetzten bzw. Kursanbieter wie auch ans AMS - Geschäftsstelle!
(Ohne Gewähr)


21.09.2016 um 10.27 Uhr - von B*. - "AMS Berechnung Geringfügigkeitsgrenze bei vorrübergehender, selbständiger Tätigkeit"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe eine Frage bzgl. vorrübergender, selbständiger Tätigkeit und die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze.
Ich bin der Meinung, dass das AMS hier eine falsche Erklärung und somit Berechnung gibt.
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen und über ein eventuelles Telefonat um meinen konkreten Fall zu erläutern.
Vielen Dank und mit den besten Grüssen, (11.08.16)

Antwort:
was ist ihre genaue frage zur geringfügigkeitsgrenze?
Ab 2016 - 415,72 Euro - es gibt auch eine tagesgrenze
Bei einer fallweisen Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) 31,92 Euro pro Arbeitstag -
siehe geringfügigkeitsgrenze

telefonische beratung ist schwer möglich - es ist mir wichtig, dass ich mir die arbeitszeit selbst einteilen kann - frage per e-mail oder eintragsfeld im gästebuch!
danke für verständnis.

12.08.2016 um 7.26 Uhr - von B*. - "Ich schildere so kurz wir möglich meinen Fall"
Hallo Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne über E-Mail.
Ich schildere so kurz wir möglich meinen Fall:
Zeitraum: **.07.2016 - **.08.2016
Werkvertrag und Honorarnote über 250 € für diesen Zeitraum, somit täglich 25 €
Erfüllt meines Erachtens die Kriterien, und das wurde mir auch vom AMS so erklärt, bevor ich das alles begonnen habe.

Zum Nachlesen vom AMS:
Zeitlich befristete selbständige Erwerbstätigkeit
Eine Tätigkeit ist dann geringfügig, wenn weder das auf einen Arbeitstag entfallende Einkommen noch 11,1% des auf einen Arbeitstag entfallenden Umsatzes die tägliche Geringfügigkeitsgrenze von € 31,92, noch das monatliche Einkommen oder 11,1% des monatlichen Umsatzes die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von € 415,72 übersteigen. Die Beurteilung der Arbeitslosigkeit erfolgt auf Grund eines Werkvertrages bzw. einer Honorarnote, der bzw. die dem AMS vorzulegen sind.

Aber das AMS hat mir dann den Bezug für diesen Zeitraum gestricht, mit der Begründung "über Geringfügigkeitsgrenze" (weitere Erklärungen konnte mir die Regionalstelle nicht geben).

Nach Beschwerde in der Landesstelle, erklärte mir diese, dass die Regionalstelle das richtig gemacht hat, da begrenzt und nicht einen ganzen Monat. In so einem Fall werden die 25 € mal die Anzahl der Gesamttage im jeweiligen Monat gerechnet (also x 30/31/28) und dann kommen an die 750 € raus, und das ist über der Geringfügigkeitsgrenze.
Und genau bei dieser Berechnung bin ich skeptisch und daher auch meine Frage: ist das korrekt? mir erscheint es als nicht korrekt, aber ich finde nichts was das 100% widerlegt, aber auch nichts was das genau erklärt. Wie auch in deinem gesendet Artikel geschrieben, bezieht sich das AlVG auf den Paragraphen § 5 Abs. 2 ASVG (2)

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn es für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist und für einen Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von höchstens € 31,92, insgesamt jedoch von höchstens 415,72 € gebührt oder
für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist und im Kalendermonat kein höheres Entgelt als 415,72 € gebührt.

Keine geringfügige Beschäftigung liegt hingegen vor, wenn das im Kalendermonat gebührende Entgelt den in Z 2 genannten Betrag nur deshalb nicht übersteigt, weil
infolge Arbeitsmangels im Betrieb die sonst übliche Zahl von Arbeitsstunden nicht erreicht wird (Kurzarbeit)
oder
die Beschäftigung im Laufe des betreffenden Kalendermonates begonnen oder geendet hat oder unterbrochen wurde.

Und genau dieser Satz: Keine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn "die Beschäftigung im Laufe des betreffenden Kalendermonates begonnen oder geendet hat oder unterbrochen wurde." birgt meines Erachtens diese Verwirrung in sich.

Mir geht es darum: wenn das nicht stimmen sollte, würde ich gerne anderen diesen Ärger, diese Demütigungen und auch den Anblick verwirrter AMS Mitarbeiter ersparen. Auch wenn es richtig sein sollte, gehört das zumindest im Vorhinein kommunziert. Ansonsten brauche ich mich im Vorfeld ja nicht erkundigen.

In meinem Fall geht es nämlich noch weiter: der Herr von der Landesstelle hat bei unserem Telefonat gemeint, dass die Regionalstelle aber vergessen hat auch die Ausgaben zu berücksichtigen. Da ich jeden Tag 140km (hin und retour) fahren musste, kommt ein Einkommen von 0 raus und somit wird die Sperre aufgehoben. Wäre aber die Arbeit im gleichen Ort gewesen, wäre die Sperre aufrecht erhalten geblieben.
Soweit die Theorie. Eine entgültige Mitteilung über die Aufhebung der Sperre hab ich noch nicht erhalten.
Eine grundsätzliche Frage habe ich noch: gibt es in Österreich eine offizielle Stelle, wo man als Empfänger von AMS-Geld hingehen kann, um rechtliche Beratung zu erhalten?
Vielen Dank und mit den besten Grüßen,

Antwort:
sie müssen sich die ams-beurteilung (geringfügig oder nicht) schriftlich per bescheid geben lassen.
diesen können sie berufen / beschwerde erheben. - unbedingt - geht kostenlos bis zum verwaltungsgericht = unabhängiger und dort wird es sich ev. zeigen wer recht hat bzw. welche auslegung stimmt - geben sie in der berufung ruhig die angaben aus der webseite an - so sie welche finden, die sie unterstützen.

(ich verstehe es auch so, dass täglich 31,92 euro geringfügig sind, wenn es sich um ein kurzes DV (kürzer als ein monat) handelt
Bei einer fallweisen Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) sind es durchschnittlich 31,92 Euro pro Arbeitstag, die nicht überschritten werden dürfen.

ps. wäre es möglich die Honorarnote nicht über diesen Zeitraum, sondern über die (anzahl der) tage auszustellen. nur sicherheitshalber -
wie geschrieben - auf alle fälle bescheid, über diese angelegenheit, geben lassen - muss das AMS eh tun - und berufung einlegen

nein es gibt für arbeitslose keine "offizielle" stelle für auskünfte - ams-ombudsleute sind nicht unabhängig.
falls dann ev. ein arbeitslosenverein in ihrer nähe - falls es so einen gibt - in wien ev. aktive arbeitslose - oder zum alten eisen oder amsand / in graz AMSEL
siehe auf links - alles gute (ohne gewähr)

15.08.2016 um 18.23 Uhr - von B*. - "Habe mich tagelang mit diesem Thema beschäftigt. Bin zur GSVG gegangen, zu Steuerberatern, Rechtsanwälten, zur Arbeiterkammer. Immer mit der selben Antwort. Keine Ahnung."
Hallo Herr Moser,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort!

Ich habe mich nun wirklich tagelang mit diesem Thema beschäftigt. Bin zur GSVG gegangen, zu Steuerberatern, Rechtsanwälten, zur Arbeiterkammer. Immer mit der selben Antwort. Keine Ahnung.

Nur der Rechtsantwalt bei der Arbeiterkammer hat mit mir wirklich den Paragraphen finden wollen, wo das geregelt ist, aber ohne Erfolg. Er meinte, ich bin mit meiner Argumentation auf einem guten Weg, aber die Hand ins Feuer würde er nicht legen.
Da ich mittlerweile ja auch schon die Mitteilung erhalten haben, dass die Sperre aufgrund der Ausgaben aufgehoben wurde, kann ich auch nicht Einspruch einlegen.

Was ich glaube:
"geringfügig gilt... für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist und für einen Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von höchstens € 31,92, insgesamt jedoch von höchstens 415,72 € gebührt"

Dass sich das wirklich darauf bezieht, wenn man einen einzigen Tag im Monat arbeitet. Alles andere fällt unter nicht geringfügig.
Fakt ist, dass es im System vom AMS genau so programmiert ist.

Ich hätte es zwar gerne zur Gänze aufgeklärt, aber ich kann jetzt keinen Einspruch mehr einlegen, da die Sperre ja aufgehoben wurde und mir so die Hände gebunden sind. Schade, da ich echt gerne eine rechtliche Erklärung dafür gehabt hätte.

Vielen Dank nochmals! Beste Grüße,

Antwort:
da es keine sanktion gibt - so verstehe ich das mit "sperre aufgehoben" - ja?
ist davon auszugehen dass sie recht haben und der (erlaubte) tagessatz angerechnet wurde - was legitim ist
>bei kürzerer tätigkeit als einem monat gibts einen tagessatz< das trifft bei ihnen zu - finde ich - mit aufgehobener sperre ist das bestätigt<

(und nein nicht nur einen tag, sondern wenn die durchschnittliche summe, der tage die man im monat arbeitet, nicht höher als € 31,92, ist - dann gilt dies als geringfügig)
als beispiel
würde man 31,92 euro am tag verdienen, könnte man 13 tage im monat mit dieser einkjommenssumme arbeiten, beim 14 tag wäre man drüber - dann gilt mon.415,72 € - mehr darf man nicht verdienen.
oder bei geringerem tageseinkommen als 31.92 darf man soviele tage arbeiten bis man die 415,72 € mon. erreicht hat. ohne gewähr

16.08.2016 um 15.42 Uhr - von B*. - "Meine Sperre wurde aufgehoben, ...."
Hallo Herr Moser,
meine Sperre wurde aufgehoben, da sie mir dann noch die Ausgaben (km Geld) abgezogen haben und ich auf ein Einkommen von 0 Euro gekommen bin.
Der Herr vom AMS sagte mir aber, wenn ich im gleichen Ort gearbeitet hätte und sonst auch keine Ausgaben gehabt hätte, wäre für den Zeitraum die Sperre geblieben.
Ich bin auch Ihrer Meinung. Aber ich kann es nicht beweisen und weder der Rechtsanwalt der Arbeiterkammer, noch sonst irgend eine Stelle kann mir das 100% bestätigen.
Ich weiss nur, dass das AMS das anders rechnet (wie in meiner Beschreibung geschrieben) und es auch so in ihren System programmiert ist. Beste Grüße,

Frage:
ist es okay unter initialen zur info dritter zu veröffentlichen?

20.09.2016 um 13.10 Uhr - von B*. - "Klar können Sie die Information veröffentlichen"
Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe gerade gesehen, dass Sie mir nochmals geschrieben haben. Daher sorry für meiner verspätete Antwort.
Klar können Sie die Information veröffentlichen (mit B. ist okay für mich). So besteht zumindest die Möglichkeit, wenn wer dahingehend recherchiert, diese Information zu erhalten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre tolle Arbeit!! Mit den besten Grüßen,


19.09.2016 um 21.50 Uhr - von Sc*. - "AMS-Vorselektion?"


Liebes Team,
ich habe heute 2 Stellenvorschläge erhalten. In einem der beiden steht, dass Bewerbern ohne eigenen PC kostenlos die PCs in den AMS-Stellen zur Verfügung stehen. Es muss sich ausschließlich per E-Mail beworben werden, beim AMS, das eine Vorselektion durchführt.
Ist es rechtens, den AMS-Kunden auf den PC-Weg zu zwingen? Kann mich das AMS sperren, wenn ich mich dazu nicht zwingen lasse und eine ganz normale Bewerbung per Post schicke? Mit freundlichen Grüßen (16.09.16)

Antwort: "Falls, brauchts ev. den Rechtsweg?"
haben sie die adresse von der firma?
ams-chef Dr. buchinger meinte beim VA.-treffen doch tatsächlich, dass es im
falle - wenn sich betroffene, "bei diesen firmen" sollten sie die adresse "erfahren?" selbst vorstellen und dem AMS "vorgreifen/zuvorkommen" bzw. nicht die "vorausscheidungen" machen "lassen", so wird das geld wegen vereitelung gesperrt?
was m.M. nach in der Berufung bzw. VwGH-Beschwerde nicht halten kann.

"selektion vom AMS - verlangen sie die adresse der firma, ("sollte es sich um eine vermittlung in ein DV. handeln") bzw. wenn es sich um anonyme firmen bzw. bewerbung / "vermittlung?" handelt." - siehe Anonyme Bewerbung ("ohne gewähr?")


17.09.2016 um 9.58 Uhr - von J. - "Erschreckender Bericht zum Rehabilitationsgeld"

"Beim Rehabilitationsgeld muss man also doch zwangsarbeiten"


Beim Rehabilitationsgeld muss man also doch zwangsarbeiten !!

ich wohne in Linz und bekomme anstatt der I-Pension nun das Rehabilitationsgeld, da ich laut PVA arbeits-UN-fähig bin. Ich habe leider schon mal den ersten Fehler gemacht, dass ich nicht sofort im Anschluss an die abgelaufene I-Pension einen Antrag auf Rehageld gestellt habe, sondern zwischenzeitlich einige Monate beim AMS war auf einem Kurs. Das hatte zur Folge, dass mein Rehageld anders bemessen wird als die vorherige I-Pension. Ich verliere somit Geld in Höhe von ca zwei Sonderzahlungen. Pro jahr. Aber das ist noch nicht das verrückteste!! Es geht noch viel schlimmer! Man bekommt wie am AMS ein Taggeld. Das alle 28 Tage ausbezahlt wird. Bei mir sind das ca 820,- euro pro 28 Tage-Rythmus. Und laut sozialamt im linzer Rathaus bekommt kein einziger Rehageldempfänger in Linz die paar Euro auf eine Mindestsicherung aufgestockt. Und ich trotz meinen wenigen 820,- euro ganz bestimmt auch nicht !!! Ich brauch erst gar keinen Antrag stellen! Wenn man den Tagsatz x 360 rechnet und d
ann mit der Mindestsicherung vergleicht, so verliere ich monatlich durchschnittlich 19 Euro. Sicher ist das nicht viel Geld. Auf 19 Euro kann ich verzichten. Aber es geht mir ums Prinzip! Ich habe bisher keinen Antrag gestellt. Werde es aber vielleicht doch machen. Ich überlegs mir noch ob es mir den Ärger wert ist. Weil wegen 19 Euro will ich mich nicht ärgern.

Halten sie sich fest, das ärgste kommt ja noch!!!!! .... Heute war wieder so eine sonderbare vorladung auf der Krankenkassa ÖGKK zum Case Management. Die Dame vom Case-Management fährt mir grantig ins Gesicht, warum ich ihr keine Befunde vom Arzt mitbringe !! Sage ich zu Ihr : ich hab davon nichts gewußt, und im Vorladungsschreiben steht davon kein einziges wort drinnen ! Im Vorladungsschreiben steht sogar, dass ich bis zum 16. September persönlich oder auch lediglich telefonisch mich rückmelden muss !!! Sie soll froh sein dass ich persönlich anwesend bin, hab ich gesagt, weil laut Brief hätte telefonisch auch gereicht!! Ausserdem hab ich ihr vor ein paar Wochen mal so einen Wisch gebracht. Dann reißt sie mir den zettel aus der Hand, und faucht mich an, und der Kollege dreht sich auch um und mischt sich auch noch lästig und neugierig ein, und dann fängt der Typ bitte zum stänkern an, und redet mich blöd an was ich nicht alles machen muss!! Und ich soll ihr alle 3 Monate gef
älligst Arztbestätigungen bringen. Ich war schockiert.

Dann sage ich ihr, vor 3 Tagen hatte ich erneut eine Begutachtung auf der PVA zur Weitergewährung vom Rehageld und laut Arzt bekome ich das Rehageld garantiert weiter. Sagt sie ganz arrogant und herablassend zu mir: Ja das kann schon sein, ABER sie werden bei uns in Zukunft eine INTEGRATIVE BESCHÄFTIGUNG machen MÜSSEN ! (bei PM dass ist so ein institut in Linz will den Namen nicht nennen) Und bei unserem DREIER-GESPRÄCH mit dem Chefarzt - da wo Sie noch eine gesonderte Vorladung bekommen werden im Oktober - da müssen wir dann diese Beschäftigungstherapie mit ihnen ausmachen !!!!! Die Frau war so richtig süffisant und frech !!!! Schlimmer als am AMS !! Da müssen sie dann jeden Tag mitarbeiten dort, sagte Sie!! Da können sie nicht mehr daheimbleiben wie bisher !! Ich hab geglaubt ich spinn ! Bin ich im falschen Film gelanden ? Was soll das ?

Sag ich zu Ihr : Aber ich bin doch gar nicht arbeitsfähig ! Sagt sie wieder, na und? Trotzdem gehen sie dort hin!! Mein Fazit: Das ist so ein blödes Theater dort das kann man sich gar nicht vorstellen !! Ich habe dann im Internet nachgesehen in Linz gibt es tatsächlich diese Integrative Beschäftigungstherapie bei PM. Es läuft aber auf Zwangsarbeit hinaus meiner meinung. Im Bereich putzen, gartenarbeit, Reinigung, und was weiß ich noch. Teilweise wird man sogar an private Firmen verliehen (das steht auf einer anderen Seite auch zur integrativen Beschäftigung. Man will diesen Bereich für Rehaempfänger sogar noch weiter ausbauen). Ich finde das ist doch die größte Frechheit oder ????? Man kann defacto als behinderter I-Pensionist dann zwangsarbeiten gehen und bekommt nichts dafür. Keinen weiteren Cent. Und das ganze mit der Frechen Behauptung Sie werden dann rehabiliert und es ist ja alles nur für Ihren Vorteil !!!!

Wie auch immer. Ich werde mich an den PVA-Bescheid halten. Weil da steht ganz was anderes drinnen als was diese Dame behauptet. Da steht drinnen bei mir ist der Krankheitsverlauf lediglich abzuwarten und es sind KEINE zusätzlichen Therapien und KEINE Rehamaßnahmen (sprich Verblödungs-zwangstherapien) derzeit notwendig. Nicht zweckmässig und nicht zumutbar. Also laut PVA hätte ich sehr wohl meine Ruhe zur Genesung und kann zu hause bleiben und gesund werden. Ich bin schon gespannt was im nächsten PVA-Bescheid drinnen steht. Ich hoffe das gleiche. Weil dann habe ich wenigstens eine Möglichkeit mich halbwegs gegen diese Wahnsinnigen beim Case-Management zu wehren. Ansonsten sieht es schlecht aus, und muss bei diesem zwangsarbeiten wohl leider mitmachen.. Zumindest werde ich dann wohl nur anwesend sein und die Betreuer den ganzen Tag ebenfalls belästigen. zwangsarbeiten werde ich als ArbeitsUNfähiger sicher nicht ! Ich bin auch schlau !!! Notfalls stelle ich mich besonders behin
dert an. Es scheint wohl hauptsächlich darum zu gehen dass man dort seine Lebenszeit sinnlos verplempert und anwesend ist und belästigt wird. Trotzdem eine Frechheit das ganze !!! Weil wenn ein Betreuer einem behinderten einen Besen in die Hand drückt dann werden die meisten wohl nachgeben und zum putzen anfangen. Das ist eigentlich kein unterschied mehr zum AMS ! mfg. (16.09.16)


17.09.2016 um 9.50 Uhr - von I. - "Gewünschter Kurs / Ausbildung"


Hallo, vor längerer Zeit habe ich meiner Berater beim AMS gefragt ob ich einen Kurs beim BFI (Abendkurs) evntl. vom AMS bezahlt bekomme.

Es handelt sich dabei um den Kurs "Medizinische Assistenzberufe-Basismodul".
Da dies aber ein Basismodul ist und nicht das dazu gehörende Aufbaumodul "Ordinationsassistenz" das man erst NACH diesem Basismodul machen kann, war sich mein Berater unsicher ob ich es bezahlt bekomme, da er meinte dass man mich vermutlich nicht "NUR" mit diesem Basismodul als "Ordinationsassistentin" einstellen würde, sondern dass ich dann vermutlich auch das Aufbaumodul als Ordinationsassistentin für eine etwaige Einstellung brauchen würde.

Jetzt habe ich aber eine solche Stelle online gesehen wo man eine "Ordinationsassistentin in Ausbildung" einstellte. Leider war die Stelle bereits vergeben (habe ich nach einer Bewerbung erfahren).
Trotzdem; Glauben sie das wäre ein gutes Argument, das ich auch das Basismodul bezahlt bekomme?
Denn ich habe bisher keine Rückmeldung dazu erhalten (vermutlich hat mein Berater nicht nachgefragt)
Was denken sie online habe ich auch soetwas gefunden "Kurskostenförderung" oder so (16.09.16)

Antwort:
Seien sie weiter lästig! Suchen sie sich weiter Kursanbieter - legen dem AMS die Daten vor und bitten um die Förderung.
Nur, es sollte ein Tageskurs sein! Abendkurse werden vom AMS nicht gefördert. (Falls doch mal - Kenne keine Ausnahme)
Ev. gibt es das Kursangebot auch am Tage!
Sollte ca. 20 Stunden die Woche - täglich ca, 4 Stunden - mindestens 1 Monat (28 Tage) dauern. Darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten.
Vielleicht finden sie einen Kurs der Beides - das Basismodul wie Aufbaumodul - zum Inhalt hat! Aber auch sonst bleiben sie dran!

Bei Modulen wie bei längerzeitiger Ausbildung beschreiten sie den Formalweg.
>Zu selbst gewählter Ausbildung!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Qualifikation - drum nicht aufgeben! (Ohne Gewähr)


16.09.2016 um 17.27 Uhr - von S*. - "Ich glaube, es geht mit dem strikten Handeln des AMS (m.E. rücksichtslos und realitätsfremd) in Richtung Abgrund."


Lieber Herr Moser,

danke, dass Sie so engagiert sind! Und konkrete Hinweise und Tipps geben. Gott sei Dank! Habe schon auf Ihren Seiten gelesen und auf seltsame Vorgänge in der AMS Zeit etliche Erkenntnisse und endlich auch mal Antworten erhalten.

Habe seit kurzem echte Existenzbedrohung vor Augen, so fühlt es sich an.

Ich bekomme Notstandshilfe, falle unter Langzeitarbeitslos, bin 45+, mit mehrfachen Qualifikationen (u. A. bin Magister). Bewerbe mich, trage in e-ams ein, bin bis jetzt bei Terminen von AMS oder Kursen eher ruhig gewesen, habe teilgenommen, war vorstellig und hatte auch schon einige andere Maßnahmen besucht. Seitens AMS habe ich in meiner Zeit der Arbeitslose rsp. Notstandshilfe original 2 Stellen zugeschickt bekommen (davon war eine ein Irrtum und die andere eine Farce).

Die letzten Wochen habe ich mir selbst am Markt konkret in meinem Fach und auch verwandten Bereichen erneut ein noch aktuelleres Bild gemacht, eine ergänzende berufsbegleitende Fortbildung gefunden, bei Firmen vorgesprochen und diese weitere Qualifikation angefragt (ob zielführend, gesucht und gebraucht, ob Jobaussicht besteht, viele Firmen und Fachleute befragt.). Unisono ein JA zu dieser Fortbildung, denn Ausbildungen sind in diesem Bereich gefragt und finden Anerkennung, Initiativbewerbungen und den Kurs gleich dabei anführen erhöhen die Chancen, wenn Job vakant ist (bzw. geschaffen werden). Einige Firmen bauen dieses Gebiet zukünftig sehr breit aus, die Möglichkeit so zum Job zu gelangen ist da (auch in Medien, Communities, aus Firmen etc. habe ich Berichte und Aussagen gehört).

Einige AMS geförderte Kurse für 2016 habe ich angefragt und wurden mir alle abgelehnt. Meine letzte Anfrage via e-ams Konto war daraufhin eben dann (nach meiner Informationssammlung am Arbeitsmarkt) ein Ansuchen auf Aus- und Weiterbildungsbeihilfe für die Fortbildung, die ich mir jetzt selbst gesucht habe. Prompte Absage (innerhalb von 6 Stunden, ich habe Wochen zur Recherche gebraucht) laut AMS wird nur gefördert, wenn:".Förderwerber einem zu fördernden Personenkreis angehört sowie die Fördermaßnahme arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist und zur Erhöhung der Vermittlungschancen beiträgt.kein Rechtsanspruch.nach Prüfung der Unterlagen sind daher nicht alle Fördervoraussetzungen erfüllt - daher abgelehnt.". Demnach bin ich in keiner Zielgruppe. Aha. Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist es auch nicht und Vermittlungschancen erhöhen sich auch nicht (wow, da bemüht man sich selbst den Arbeitsmarkt durch zu ackern und gleichzeitig dürfte im AMS wohl ein ausgebildeter Hellseher sitzen).

Ich dachte auch, wenn ich bekannt mache, da ja auch eine Frist zur Anmeldung besteht, dass ich auch in Offenheit dazu stehe, den Kurs auf jeden Fall zu machen und teilte diese Recherche Ergebnisse sowie meine Motivation auch mit. Ebenso alle Beilagen etc., wie auch z. B. den vorläufigen Zeitplan, hatte ich vorzulegen. Da die verbindliche Zusage zu tätigen war, gg.ü. dem Ausbildungsinstitut, habe ich zugesagt und würde die Kosten auch selbst tragen. Jetzt hat AMS eben eine Kostenübernahme abgelehnt, somit trage ich die Kosten selbst, musste mich ja anmelden, da sonst Frist vorbei gewesen wäre. Ich hätte mich nicht angemeldet, wären hier keine Aussichten, dass der Kurs am Markt sinnvolle Jobmöglichkeiten für mich eröffnen würde. Am liebsten hätte ich eine Jobzusage, aber offensichtlich brauche ich für diese Art von Kompetenz eben in Ö. eine vorzeigbare Zusatzausbildung.

Und nun stehe ich nach meinem letzten Besuch beim AMS vor ein paar Tagen vor einer Existenzbedrohung, weil:
1) AMS geht rigoros vor, nimmt keine Rücksicht auf meine Lebenssituation, meine Wünsche oder Bedenken, Anforderungen des Marktes, Aussagen vom Markt, den Kurs (inkl. Kurszeiten) - ganz im Gegenteil, scheint Offenheit und Dialog nachteilig und gegen einen verwendet zu sein. Das ist keine Beratung, das ist Bürokratismus pur.
2) AMS war hart und hat mich zu "Jobtransfair" mittels Besuch zur Informationsveranstaltung zugebucht. Alternativlos. Ich hatte keine Chance einen anderen Vorschlag zu machen (EDV Kurs, Fremdsprachen Kurs etc. - angeblich gibt es keine Termine und ich hätte schon genug Maßnahmen ohne Erfolg am Arbeitsmarkt gemacht). Auch meine Bemühungen bei der Jobsuche überhaupt zu schildern, war nicht möglich, wurde nicht wahrgenommen.
3) Nachdem ich nochmals auf die Fortbildung hinwies (mein Gegenüber hatte keine Ahnung, dass ich einreichte, hat ein anderer abgelehnt), ist mit Augenverdrehen der "Zeitplan vom Kurs" ausgedruckt worden. Einzig konnte ich danach im persönlichen Gespräch erwirken, erst nach Start der Fortbildung (in dem Fall ist die Fortbildung mit einer Woche terminiert, ist aber einmalig, weil 1 Modul) den Termin für eine Zubuchung zu AMS Maßnahme "raus zu schieben". (Mit Hinweis auf meine Lebensplanung, die ich ja Wochen vorher schon gemacht habe, wo ich nicht beim AMS war und mich ja selbst um meine Zukunft kümmere). Der zarte Hinweis vom AMS "da stehen Sie ja nicht zur Verfügung" - hier konnte ich argumentieren, dass ich jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde, da es sich um eine berufsbegleitende Fortbildung handle (meist Fr und Sa) und ich meine Freizeit dafür investiere. Genau in der besagten Woche, so hoffe ich, werden die jetzt nicht erstmalig aktiv sein. Schlagabtausch war w
ohl die einzige AMS Argumentation: in etwa - na aber, wenn eine Firma erst am Freitag um 19.30 zumacht und um 14 Uhr der Kurs beginnt".. Einfach zum Kotzen. Kein normales Gespräch möglich. Den Rest erspare ich zu erzählen.
4) Info: Ich bin bei Rückfragen zu Jobtransfair eher nicht konkret informiert worden (ich wusste nur schon vorher einiges über "gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser", weil von itworks schon was gehört), wurde verwiesen auf den Informationstag und auch dort dann "eine Vereinbarung zu unterschreiben". Was das bedeutet, hat man mir nicht erörtert.
5) Termin war also Mitte September 2016 in der Früh, gegen 8.20 Uhr dort im AMS zum Kontrolltermin. Bin nach Hause, war geschockt und hatte Existenzängste in mir aufsteigen. Das Gefühl war auch, AMS will alle (so auch mich) aus dem System kicken, schonungslos.
6) Nächster Tag, e-ams meldet eine Eingabe seitens AMS. Schock!
Eine neue Betreuungsvereinbarung (e-ams zeigt gegen 8.40h eingegeben): u. A. steht etwas von "Transitdienstverhältnis, §49 AIVG wurde mündlich erörtert (?), und eine weitere Vereinbarung mit Hinweis auf § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz.zumutbar, verweigern etc.! .Konsequenzen etc." inkl. Hinweis auf den Termin zu Jobtransfair Veranstaltung Mitte Oktober 16 (also nach 1. Kursmodul, wie persönlich im Termin angekündigt).
Eine Kontrollterminvorschreibung im Jahr 2017 (e-ams zeigt von 8.35h)
UND noch eine Einladung (e-ams zeigt gegen 8 Uhr eingegeben) zu einem Informationstag für VOR dem 1. Kursmodul.
Zusätzlich die Teilnahme für NACH meinem 1. Kursmodul (e-ams zeigt 8.24h Eingabe).

Meine Fragen sind nunmehr die:
Muss ich dorthin gehen? Zu welchem Termin soll oder muss ich zu dem Informationstag denn jetzt gehen, in der Betreuungsvereinbarung steht Mitte Oktober 2016/auch ein Teilnahmeschreiben gibt es dazu. Das andere Teilnahmeschreiben zum sogenannten Informationstag ist das "hinfällig" (weil der spätere Termin gilt) oder muss ich bzw. sollte ich reagieren? Wenn ich nicht reagiere, kann ich mich, wenn es "Konsequenz wegen Nicht-Erscheinen" gäbe, auf die Betreuungsvereinbarung mit dem genannten Termin beziehen? Sollte ich in irgendwelchen Punkten die Betreuungsvereinbarung beeinspruchen, oder einfach hinnehmen? Schön langsam kann ich nicht mehr glauben, dass mein Gegenüber im AMS nur einen "Eingabefehler" (weil sich erst im Gespräch dann terminlich was geändert hatte bei seiner "Zubuchung") gemacht hat, ist das vielleicht doch Kalkül, damit ich dann Schwierigkeiten habe und in eine prekäre Situation schlittere und um mein nacktes Überleben kämpfen muss?

Wie sollte ich mich dann dort bei Jobtransfair verhalten? Ich will nichts unterschreiben. Es ist von mir aus nicht freiwillig. Ich sehe dort keine Job oder sonstigen Aussichten für mich. Ich fühle mich dort "hin genötigt". Habe mir die Website angesehen, was soll ich dort "finden"? Habe ich mit der Qualifikation (z.B. Magister, Zusatzausbildungen etc.) einen Schutz, dass ich nicht in eine "unter zumutbare" Stelle "verliehen" werden kann und/oder steht eine bereits akademische Qualifikation vielleicht schon alleine selbst dafür, dass die von sich aus sagen "passt nicht in dieses Programm?" (oder werden alle als passend geführt oder gemacht?)

Ich denke daran, dass ich nicht unterschreibe. Ich denke daran, dass ich beim "Clearing" (so wurde mir das auch mitgeteilt, es ist ein "Auswahlverfahren"?!?) aussortiert werden möchte. Wie könnte ich das erreichen, dass die mich von sich aus schon "aussortieren"? Welche Möglichkeiten habe ich, sollte man mir dann den Bezug sperren, z. B. weil ich nicht unterschreibe, meine persönlichen Daten nicht bekannt gebe etc.? Oder ist ein "Aussortieren" von deren Seite dann nicht mein Problem (habe keine Konsequenzen zu erwarten?)? Hätte damit vielleicht Zeit gewonnen oder träume ich gerade? Oder wird ein Aussortieren/Verschieben zum neuen Problem für mich, dass ich dann zu itworks oder Ähnlichem zugebucht werde, quasi zeitnah probiert AMS weiter seine Strategie des Rauskickens, weil man eh als wehrlos gilt oder sogar ist?

Ich weiß mir keinen Rat. Habe mich auf die Fortbildung so gefreut, ist verbindlich, zahle das privat und ist mit vielen Einschränkungen verbunden, kann das jetzt nicht mehr wirklich mit Ruhe und Freude machen. Habe kleines Netzwerk mit Mühe aufgebaut, empfinde diese "Maßnahme von Jobtransfair" als Einschränkung für meine Jobsuche, sogar als Nachteil für meine berufliche Zukunft. Bin bemüht selbst initiativ bei Unternehmen Kontakt auf zu greifen, um mich sichtbar zu machen - fühle mich geknebelt in meiner Zeit und meinem Tun und meinem Einsatz. Ich glaube, es geht mit dem strikten Handeln des AMS (m.E. rücksichtslos und realitätsfremd) in Richtung Abgrund. Am liebsten möchte ich die Wände dort von innen nicht mehr sehen müssen. E-ams Konto würde ich schon deshalb gerne abmelden, weil es scheint mir auch nur zur Absicherung des AMS mit seinen Eingaben zu sein (meine Anfragen, Eingaben von Bewerbungen etc. sind ja glaube ich nicht wirklich gelesen).

Habe wie oben geschildert eine Situation, wo ich mich machtlos und auch schon gedemütigt fühle, abgesehen davon, dass es runterzieht und schlaflose Nächte und existenzbedrohendes Denken und Fühlen verursacht. Habe große Sorge, dass sich meine Bemessungsgrundlage verändert. Weder vertraue noch glaube ich mehr, was AMS sagt. Ich lese stets beim AMS nur von Pflichten. Hoffe auf Tipps oder Erfahrungswerte. Bitte was kann ich Ihrer Meinung nach tun oder muss ich sogar, damit ich die Notstandshilfe jetzt nicht verliere, da ich ja damit meine Existenz finanzieren und sichern muss.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber das wird offenbar erwartet, wenn man mir ein Konvolut von Papier via e-ams zustellt, ausdrucken darf ich es auf eigene Kosten vom Notstandshilfebezug, und ich lese nur von §§ und Pflichten und Wörter wie "Transit" und Konsequenzen und ähnliches. Ich habe keine Idee, was da auf mich zukommt, mir graust es jetzt schon.und ich fühle mich nicht ausreichend informiert, ja sogar einer Willkür ausgeliefert. Warum das AMS sich als Dienstleister zu seinen Kunden sieht, uns als Kunden bezeichnet oder Berater sich als Berater bezeichnen, ist mir ein Rätsel.

Liebe Grüße!

Antwort:
Sie müssen zum Infotag - ist auch ein Kontrolltermin §49, der mit Sperre bis zur Wiedermeldung sanktioniert wird, tauchen sie dort nicht auf!
Irgendwie auch wichtig, um zu erfahren mit welcher Massnahme sie zu tun bekommen - ob mit Deppenkurs / Coaching / Bewerbungskurs oder sofort mit einem Transitarbeitsplatz? - wessen Vereitelung / Verweigerung mit §10 / 6 - 8 Wochen Bezugssperre sanktioniert wird.
siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Ein vorgeschaltener Kurs ist ev. zu bekämpfen.
>"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" / Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage
unter:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
auch
ein Coaching müsste freiwillig sein. (wie auch die aufsuchende Vermittlung)
oder haben sie Kurse mit ähnlichen Inhalt schon besucht sind weitere Zuweisungen nur freiwillig möglich!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"

Und wie auch immer unterzeichnen sie keinen (TransitmitarbeiterInnen)-Vertrag, sondern setzen - falls - folgenden Wortlaut ein!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

>Zum Datenschutz
Keine sensible Daten an Dritte weitergeben - schon gar nicht,wenn kein Vertrauen vorhanden ist.
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10 -

>Datenverweigerung auf den Informationsbögen der (Zwangs)- Massnahmen darf nicht zur Bezugssperre führen
.
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

>Beim eAMS Konto handelt es sich um eine freiwillige Angelegenheit - drum kann man es löschen
>Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht!


Sollte es irgendwann zur Sperre kommen, so erheben sie Beschwerde / legen sie immer Berufung ein - ist kostenlos!

Das Gute auf alle Fälle mal ist, dass ihr Bemessungsgrundlage nicht mehr geringer werden kann, da sie schon über 45 Jahre alt sind! (geschützte Bemessungsgrundlage)

Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (Ohne Gewähr)

Gehen sie ihren Weg der Ausbildung weiter! Lassen sie sich nicht einschüchtern!
Sie dürfen zwar keine Qualifikation absolvieren, ohne dem okay vom AMS, auch wenn sie es sich selbst bezahlen, weil sie dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen! Auf Ausbildung / Qualifikation besteht kein Rechtsanspruch!
Aber wenn ihre "Schulung" nur am Wochenende stattfindet darf es keine Probleme geben!
Seien sie weiter lästig was weitere Qualifikationen betrifft!
>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")


Scheuen sie sich nicht und besuchen sie ruhig mal den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter!
Ev. wohnt denen ein etwas höherer Geist inne, was soviel heisst wie, dass die ihnen ev. nicht die selben - ev. auf Boshaftigkeit und Eifersucht basierenden - Schwierigkeiten machen, wie das anscheinend ihre SachbearbeiterIn tut - auch wenn diese "inkompetente" Arbeitsmarktpolitik den AMS-MitarbeiterInnen die Möglichkeit dazu bietet / abverlangt!
Bzw. das Kalkül dieser Arbeitsmarktpolitik solchen Umgang verlangt!

Zum Verständnis: (wenn sie sich die Zeit nehmen)
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

>Falls möglich, nehmen sie sich zu Amtsterminen unbedingt eine Begleitperson, als Zeugen, mit! ("Wirkt Wunder") (Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:)
(ohne Gewähr)


16.09.2016 um 16.56 Uhr - von D. A. - "SÖB-Insolvenz: Ist´s zum Lachen? - Ist´s zum Weinen?"


Ist´s zum Lachen? - Ist´s zum Weinen?

Insolvenz: BAN Sozialökonomische Betriebs GmbH, 8020 Graz


16.09.2016 um 14.51 Uhr - von W*. - "Ich spiele mit der Überlegung, mich selbständig zu machen"


Hallo!
Ich spiele mit der Überlegung, mich selbständig zu machen, muss aber noch schauen, wie ich die sozialen Abgaben anfangs so gering wie möglich halten kann, ... sonst brauche ich erst gar nicht anzufangen (es handelt sich um Beratung, ... der Kundenstock muss erst aufgebaut werden, ... ich fange also bei Null an) ... denn lt. Rechner für die Einkommenssteuer wären die Gesamtabgaben bereits einige 1000,- Euro ... VOR der Einnahme eines einzigen Cents!!!
Deshalb ist die Frage wohl berechtigt, ob es sich für mich auszahlt, dass ich - vorsorgend - Arbeitslosenversicherung freiwillig einzahlen soll, ... wenn es doch ev. gar nicht notwendig sein sollte:
Auf der Seite der SVA der gewerblichen Wirtschaft steht nämlich Folgendes:
"Ansprüche aus einer früheren Arbeitslosenversicherung bleiben ohne Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung unbefristet oder befristet bestehen, solange Sie nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind oder als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig sind.
Unbefristet, wenn Sie vor Beginn der selbständigen Tätigkeit mindestens fünf Jahre arbeitslosenversichert waren,
befristet für höchstens fünf Jahre, wenn Sie vor Beginn der selbständigen Tätigkeit weniger als fünf Jahre arbeitslosenversichert waren."

Deshalb meine Frage: Ist man während eines Notstandshilfebezuges arbeitslosenversichert? ... Dann wäre obige Anspruchsvoraussetzungen nämlich erfüllt ... ich würde mir die AL-Versicherung sparen ... und ich würde nicht Angst haben müssen, dass ich - falls sich die Selbstständigkeit auf Dauer als nicht machbar herausstellen sollte, nicht vor dem finanziellen Ruin und mit den Kindern auf der Straße stehen! ...

Und was heißt genau "pflichtversichert?" Das bin ich doch nicht, solange ich unter der Grenze von knapp 5000,- Euro bin? ... Was mir auch nicht klar ist: Würde das dann bedeuten, dass ich gar nicht versichert bin? Müsste ich mich dann freiwillig versichern lassen - ähnlich wie bei der GKK für Angestellte?

Ich weiß, das sind jetzt einmal nicht die typischen Probleme, die die meisten hier haben, wenn es um den Bezug von Leistungen oder der Interaktion mit dem AMS geht, ... doch könnte ich mir gut vorstellen, dass diese Punkte doch den ein oder anderen betreffen werden ... und mir ist aufgefallen, dass diese Seite sehr kompetent und umfangreich so manche Fragen beantwortet, ... weshalb ich mich vorerst mal an diese wende! Danke! Lg, (15.09.16)

Antwort:
frage:
erhalten sie momentan notstandshilfe? - ja? - sie haben also die anwartschaft erfüllt, da sie die versicherungsleistung erhalten.
vorher arbeitslosengeld jetzt notstandshilfe.

wie lange waren sie arbeitslosenversichert - wie lange haben sie gearbeitet
bevor sie arbeitslosengeld und dann notstandshilfe bekamen?
waren das 5 Jahre?

falls sie jetzt notstandshilfe bekommen, haben sie sich mit der Unternehmensgründungsprogramm-förderung auseinandergesetzt?
Unternehmensgründungsprogramm
Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm
eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit.
wäre das nicht eine tolle unterstützung auf ihren weg zur selbständigkeit?
(bei selbstständigkeit müssen sie sich dann selbst kranken-versichern)
(
ohne gewähr)

meine meinung ist auch, dass selbständige die gelegenheit zur arbeitslosenversicherung wahrnehmen sollten. tragt zur beruhigung bei - oder?

und ja, wenden sie sich an die wirtschaftskammer um sich wichtige infos bez. selbständigkeit einzuholen, die sind auf dem gebiet sicherlich kompetenter als ich!


16.09.2016 um 10.29 Uhr - von D*. - "Die Berater - ich will an dieser, meiner Meinung nach sinnlosen, Massnahme nicht teilnehmen"


Zuweisung Umschulung "Die Berater - New Skills - Büro und Verwaltung Kompakt" dauer 2 1/2 Monate. Hallo, ich habe folgende Ausgangslage:
Bin seit 5 1/2 Monaten AL (dzt. AL_Bezug, keine NH) habe da jeweils nur in der Wintersaison beschäftigt. Nächstes Dienstverhältnis beginnt voraussichtlich wieder Ende November. In meiner Betreeungsvereinbarung (welche ich per eAMS -Konto beeinsprucht habe- wurde augfrund des Einspruchs auch zu einem neuen persönl. Termin nächste Woche geladen) stehen folgende Punkte: "Eine Vermittlung wird durch längere Beschäftigungslosigkeit in den Sommermonaten erschwert. Das AMS unterstützt Sie beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung durch das Angebot durch Qualifikationen. Die Möglichkeit von Arbeitserprobungen sind gegeben". (Die letzten 2 Punkt habe ich beeinsprucht). Mein Berater hat mich also zu oben genannter Massnahme zu einer Infoveranstaltung, "eingeladen" an welcher ich entschuldigt nicht teilnehmen konnte. Nun hat er mich einfach dieser Massnahme mittels Teilnahmeschreiben zugebucht, mit Beginn Ende Sept.. Der Kurs endet mitte Dezember und auch mein Einwand ggü. d
em Betreuer das ich diesen Kurs gar nicht abschliessen könne da ich vorher bereits wieder zu Arbeiten beginne interessierte diesen nicht. Ich wurde auf keinerlei Sanktionen seitens des Beraters hingewiesen. Da ich mit Büro/Verwaltung beruflich nichts zu tun habe, will ich an dieser, meiner Meinung nach sinnlosen, Massnahme nicht teilnehmen. Die Frage ist ob ich bei Nichtteilnahme unter diesen Voraussetzungen eine Sperre riskiere und falls ja ob ich diese dann anfechten soll. Bzw. wäre es eine Option mich vom AMS vor Beginn der Massnahme für 1-2 Wochen abzumelden um einer evtl. Sperre zu entgehen. Vielen Dank im voraus , LG d.s. (15.09.16)

Antwort:
Bei "Deppenkurse" ist es egal ob man diese abschliesst oder nicht. Es geht um den Druck, der dazu führen soll arbeitslose Menschen, egal in welche DV. zu "drängen" - selbst vor Dequalifikation wird nicht halt gemacht - FacharbeiterInnen in Hilfsarbeitsstellen!
Ja sie hätten über die Sanktionen, so es welche gibt, aufgeklärt werden müssen. Auch über den Kurs und ihre Defizite, die dieser ausgleichen muss, da sie sich noch im Arbeitslosengeld befinden. (ev. erfolgreicher Berufungsgrund)

Fehlende Belehrung! - Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein-ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Wichtig wäre schon gewesen sich genau über den Inhalt des Kurses zu informieren, um die Berufung richtig zu begründen! zBsp. wäre "Coaching freiwillig"
siehe zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Auch weil die Teilnahme bei "Die Berater" mal freiwillig war - ev. noch selber Kursinhalt?
Die Berater (aufsuchende Vermittlung) - Infoveranstaltung/Kontrolltermin Ergebnis Teilnahme ist freiwillig.

(Aufsuchende Vermittlung)

>zum ev. Arbeitstraining siehe Antwort unter:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

(Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage)
unter:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Sich immer zu Beginn eines Deppenkurses vom AMS abzumelden sehe ich nicht als Lösung, weil die nächste Zuweisung nach Anmeldung wieder wartet.
Wird dieses Verhalten als Methode verwendet, kann es als Vereitelung ausgelegt werden. (Ohne Gewähr)


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Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich