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6.12.2016 um 8.53 Uhr - von B. - "Im Krankenstand auch bewerben?"


Hallo Christian,
muss ich mich im Krankenstand auch bewerben? lt meiner Recherche im Internet nein, lt Ams Hotline ja. Mir wurde gesagt ich soll mich auf den Vermittlungsvorschlag schriftlich bewerben. Habe ich auch gemacht, die Krankmeldung erfolgte vor dem Stellenangebot. liebe grüße

Antwort:
Im Krankenstand muss man sich nicht bewerben! Durchaus möglich, dass man auch zu krank dazu ist!


2.12.2016 um 10.31 Uhr - von E*. - "Sind geforderte Eigenbewerbungen als Schikane zu deuten?"


Guten Tag Herr Moser,

wie ist das mit Eigenbewerbungen?
Beim heutigen Termin behauptete die Beraterin dass sie mir beim letzten Mal gesagt hatte, dass ich die Eigenbewerbungen eintragen soll was nicht stimmte.
Meinen letzten Berater haben die Eigenbewerbungen nicht einmal interessiert.
Soll ich das als Schikane deuten?

Antwort:
"Eigenbewerbungen werden häufig gefordert, weshalb ich sie nicht direkt als persönliche Schikane, sondern mehr als Druckmittel, welches die Behörde (bzw. MitarbeiterInnen) gegenüber dem Betroffenen anwenden kann bzw. anwendet, einstufe!"
"Eine individuelle Vermutung ist mir schon einleuchtend, erst recht, dann, wenn man ev. in einer Gegend, mit wenigen Unternehmen, wohnt und die BetreuerIn ev. weiss, dass der/die Betroffene schon bei allen vorstellig war."
"Ev. werden "diese" ab und an auch dazu verwendet?" (M. M.)


30.11.2016 um 16.22 Uhr - von W*. - "Chronologischer Erfahrungsbericht über/aus JobTransFair"

"Mir drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hier um eine vorbereitende Inszenierung von ihm handelt, um die Arbeitslosigkeit als Individualversagen herauszustreichen und/oder um eine Unwilligkeit des Klienten/Kunden zu konstruieren."

"Ein ständiges Schweigen, um nicht mit dem stets freundlichen persönlichen Betreuer zu kollidieren"


Erfahrungsbericht, etwa chronologisch W. W.

Betrifft: Zuteilung zu JobTransFair Wien Naschmarkt, Sept bis Nov 2016

Die ersten 2 Wochen Intensivcoaching in der Gruppe
Mehrere Begegnungen mit meinem persönlichen JobTransFair Betreuer Herrn A.

Zur meiner Person
Männlich, Österreicher, deutlich 50+. Seit mehreren Jahren ohne Anstellung. Gebildet und ausgebildet.

Beim AMS
Am 11. August 2016 bei einer neuen Betreuerin im AMS. Sie müsse mich jetzt in eine Maßnahme schicken. Ich widersetze mich nicht, weil ich ihr keine Schwierigkeiten machen will. Und ehrlich, ich will auch selber keine.

Der erste Tag bei JobTransFair soll der 30. August 2016 sein. Ich frage, ob ein Verschieben möglich ist. Weil sich der Termin mit meiner privaten Planung spießt. Nein, kein Aufschub möglich.
Aber noch ist nicht alles verloren. Ich gehe zu JobTransFair und erfrage und erhalte eine Information über den zeitlichen Ablauf. Verreisen muss tatsächlich entfallen.

Es kommt der erste Infotag bei JobTransFair am 30.8. Der Zeitplan stellt sich nunmehr ganz anders dar.
Zwei Tage am Land wären leicht unterzubringen gewesen. Gratuliere. Schon am Tag Null hat sich JobTransFair von seiner kompetenten Seite präsentiert.

Intensivcoaching
In der Gruppe von etwa 10 Personen. Mo-Fr tägliche Zusammenkünfte. Der Trainer spricht deutlich, langsam und einfach - vermutlich, weil er von den Teilnehmern aus
unterschiedlichen Kulturen verstanden werden will.
Neues ist für mich nicht dabei.
Bleibt also als Beweggrund das oktroyierte Strukturieren meiner Zeit. Auch gut.

Links von mir sitzt in der Regel ein Magister, rechts ein Afghane. Oder Tschetschene. Wenn wir beim Intensivcoaching wenige sind (also ich, der Magister, der Trainer), dann wird frei intensivgecoacht, z.B über die Kreisky-Ära.

Lebenslauf verbessern
Wir werden gebeten, JobTransFair unseren Lebenslauf zu überlassen. Man wolle den überarbeiten. Gerne. Mein Lebenslauf ist tadellos, aber wenn sich jemand anbietet, den zu verbessern, dann nur zu.
In das Verbessern meines Lebenslaufes werde ich dann auch eingebunden. Die Person, die mit mir das Papier durchgeht, sieht bei mir eine Menge Weiterbildung und Kurse.
Sie kommentiert: „Da war das AMS aber spendabel!“
1. Ich habe in meinem kurzen Leben mich mehr weitergebildet, als man im
Lebenslauf sieht. Das meiste davon hat nicht das AMS finanziert. Sogar als
Arbeitsloser habe ich mir Ausbildung/Weiterbildung selber bezahlt.
2. Wer meine Weiterbildung bezahlt hat, ist im Lebenslauf nicht ersichtlich.

Wer meine Weiterbildung bezahlt hat, das geht diese Person gar nichts an.
Befremdlicher Kommentar. Aber das Thema ist zu klein, um dort zu kollidieren. Ich habe geschwiegen.

Der durch JobTransFair verbesserte Lebenslauf ist ein Dokument im DOCX Format. Dieses Format kann ich nur über Umwege öffnen und verliere dabei Formatierung. Offenbar nimmt man bei JobTransFair an, dass alle Klienten (Ganz bestimmt sind wir Klienten. Oder Kunden.) die neueste Software in ihren Computern haben. Das ist kein umsichtiges Arbeiten.

Mein stets freundlicher persönlicher Betreuer Herr A, präsentiert sich als helfen wollend und unterstützend. Ich selbst begegne ihm mit Vorsicht,
da ich nach Recherche den Eindruck gewonnen habe, es ist keineswegs Aufgabe von JobTransFair, Arbeitslosen zu guter Beschäftigung zu verhelfen. Ich sage ihm aber, dass ich folgsam machen werde, was er von mir verlangt, eine Verweigerung kann ich mir nicht leisten.

Er schlägt vor, ich solle meine e-mail Bewerbungen von nun an vorab an ihn schicken, er wird mögliche Kontakte zu diesen Unternehmen prüfen und mir Bescheid geben.
2 Wochen später, beim nächsten Treffen mit ihm, meint er, ich könne meine Bewerbungen direkt an die Unternehmen zu schicken, Kopie an ihn. Keine einzige Intervention kam von ihm.
Verlorene Wartezeit. Es darf befürchtet werden, zu seriösen europäischen Unternehmen hat mein stets freundlicher persönlicher Betreuer gar keine Kontakte. Die suchen nämlich nicht über JobTransFair.

Die Lebensberaterin oder Psychologin? Ich habe den Eindruck, dass sie sich bemüht. Freundliche Appelle und völlig unzulässiges Bohren in meiner Privatheit. Mein Leben geht die fremde Person nichts an. Sie wird keines meiner Probleme lösen, also darf unser Gespräch höflich an der Oberfläche bleiben.
Wenn ich psychologische Betreuung oder Hilfe zur Bewältigung des Alltags möchte, dann weiß ich, wie ich dazu komme.

Anwesenheit bei JobTransFair
Meine Termine bei Herrn A. setzt er etwa im 14 Tages-Abstand. Ich frage extra nach, ob ich regelmäßig zu JobTransFair kommen müsse, um dort an den Computerarbeitsplätzen anwesend zu sein. > Nein, das wäre nicht erforderlich.

Lebenslauf
Ganz zu Beginn haben wir einen kleinen unergiebigen Austausch zum Thema „Wohin wollen Sie beruflich – fachliche Qualifikation vs. persönliche Qualifikation“ Wir sehen beide, dass ich mich da nicht verständlich machen kann.
Für den weiteren Ablauf ist es ganz bestimmt günstiger, wenn mein persönlicher Betreuer Recht hat (Unse re Begegnung ist nicht und kann aus der Sache heraus nicht auf Augenhöhe sein, zwischen uns ist ein Machtgefälle – sein Verhalten zeigt das, sein Reden verschleiert das).
Ich werde also besser den Deckel draufhalten und beschließe, den Weg der
Konfliktvermeidung zu gehen.

Es gebe keinen roten Faden in meinem beruflichen Leben, meint er. Doch, den gibt es. Und man kann ihn sehen, wenn man Augen dafür hat. Oder wenn man mich fragt. Ein dicker roter Faden heißt Hilfsbereitschaft, beteiligt sein, Aufgaben furchtlos anpacken, keine Scheu vor Neuem.
Ein anderer roter Faden ist die Suche nach einer guten beruflichen Heimat.
In meinem Lebenslauf stehen oft Stichwörter zu meinen Tätigkeiten. Das ist für meinen persönlichen Betreuer zuwenig greifbar, er fragt nach Erläuterungen. Ich nehme also den durch JobTransFair verbesserten Lebenslauf zur Hand und ergänze die Stichwörter. Aus einem 2seiter wird dadurch ein 4seiter. Eh nur als internes Papier. Und ich mache das gerne, wenn ich dadurch meinem stets freundlichen persönlichen Betreuer die Arbeit erleichtern kann.
Danach höre ich wochenlang nichts dazu von ihm (Er glaubt in dieser Zeit vielleicht
gar, ich würde mich sträuben, den durch JobTransFair verbesserten Lebenslauf zu
verwenden). Als ich dann nachfrage, wie es damit weitergeht, erfahre ich, dass der durch JobTransFair verbesserte Lebenslauf längst in meiner Verantwortung ist.

Unseriös. Im Rahmen eines sauberen Arbeitens kann man erwarten, dass er auf meine Zusendung antwortet. (zB „Wir arbeiten Ihre Ergänzungen gerade noch ein. Bitte um Geduld“ oder „Vielen Dank für die Zusatzinfo, aber für uns ist die Sache beendet. Bitte selber vollenden“).
Um nicht mit ihm zu kollidieren, habe ich geschwiegen.

Bewerbungsbriefe
Die Bewerbungen, die mein stets freundlicher persönlicher Betreuer Herr A. von mir in Kopie erhält, gefallen ihm gar nicht, speziell ein ganz bestimmter Textteil im Brief. Zwischen den Zeilen wäre zu erkennen, dass ich die jeweilige Arbeit gar nicht wolle. So bringe das keinen Erfolg. > Ändern! Als ich ihn frage, was und wie ich es denn anders machen soll, weist er mich ab: Das müsse ich schon selber wissen.

1. Meine Bewerbungen sind höflich und seriös, sie sind nicht großkotzig, sie
schleimen nicht (Ist es das, was ihm missfällt?). Meine Bewerbungsbriefe sind so
gut wie ich nur kann. Sie entsprechen mir.
2. Das Kritisieren des stets freundlichen persönlichen Betreuers Herrn A. ist
absolut unseriös und unredlich. Er verkauft sich als helfend, hilft aber nicht.
Bloß kritisieren ist zu billig. Wenn er etwas kritisiert, dann darf er auch sagen, wie
es anders sein soll. Aber vielleicht ist sein Ziel bloß, mich zu verunsichern.
3. Ich habe insgesamt mindestens 1200 Bewerbungen geschrieben (Mindestens.
Vor Jahren bei 700 zu zählen aufgehört). Wenn ich nicht arbeiten wollte, wie mir
das mein stets freundlicher persönlicher Betreuer Herr A. unterstellt, könnte ich
das auch mit weniger Aufwand haben.

Er kritisiert, dass meine Bewerbungsbriefe so gehalten sind, dass der Arbeitgeber
entscheiden muss, ob er mich nimmt oder nicht (so habe ich das verstanden). Natürlich sagt er mir nicht dazu, wie die Bewerbung besser sein soll. Absurd ist diese Kritik. Denn selbstverständlich ist es der Arbeitgeber und nur er, der entscheidet, ob er mich nimmt oder nicht.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hier um eine vorbereitende Inszenierung von ihm handelt, um die Arbeitslosigkeit als Individualversagen herauszustreichen und/oder um eine Unwilligkeit des Klienten/Kunden zu konstruieren.
Um nicht mit meinem stets freundlichen persönlichen Betreuer Herrn A. zu kollidieren, habe ich ihm nicht das gesagt, was man ihm auf Augenhöhe sagen darf.

Lebenslauf und Anschreiben präsentiert mir mein stets freundlicher persönlicher Betreuer als die Schlüssel zur Arbeitsaufnahme. Folgt man ihm, dann könnte man meinen, dass 400.000 Arbeitslose in Österreich bloß einen unverbesserten Lebenslauf und/oder einen unwilligen Brieftext haben. Um nicht mit ihm zu kollidieren, habe ich geschwiegen.

Ich nehme mir sein Kritisieren zu Herzen und ändere meine Bewerbungsbriefe. Weg vom Nüchternen, mehr Prosa. Er sagt nichts dazu. Vielleicht liest er meine nächsten Bewerbungen, die er weiterhin als Kopie erhält, gar nicht.
Um nicht mit ihm zu kollidieren, habe ich das gar nicht mehr angesprochen.

Selbst ohne JobTransFair bewerbe ich mich laufend und häufig. Bei mancher Firma schon zum vierten Mal (Man kann sich vorstellen, wie begeistert die von mir sind). In meiner Not bewerbe ich mich längst auch für Stellen, für die ich mich sonst nicht bewerben würde.
Daran ist nichts unverstehbar oder nebulös. Während der gegenständlichen Maßnahme bei JobTransFair bewerbe ich mich noch intensiver als sonst, auf jede Stelle, die nur irgendwie in Frage kommt, damit mein stets freundlicher persönlicher Betreuer mir nicht eines Tages unterstellen kann, ich wäre unwillig / untätig.

Lohnkostenförderung
Mein stets freundlicher persönlicher Betreuer Herr A. schickt mir per email einen
Textbaustein „Lohnkostenförderung“ mit dem Hinweis, ich möge den in meine Bewerbungen einbauen. Ich ändere also alle meine aktuellen Bewerbungen und die Vorlagen.
Als ich beim nächsten Treffen dezent Bedenken äußere (Sein Text kann gelesen werden als: „Ich bin ein Restposten. Nehmen Sie mich und Sie kriegen einen Preisnachlass“), meint er, ich könne seinen Textbaustein auch weglassen.

Unseriös. Erst will er etwas und dann muss es eh nicht sein. Wozu veranlasst er mich zur Änderung und danach geht’s auch ohne? Das kann er doch vorher überlegen. Um mit meinem stets freundlichen persönlichen Betreuer Herrn A. nicht zu kollidieren, habe ich dazu geschwiegen.

Die Sache bringt mich natürlich in Verlegenheit: Egal, wie ich ab nun damit umgehe, kann er es gegen mich verwenden. Ich schicke daher einen Teil der nächsten Bewerbungen ohne seinen Textbaustein (damit ich eine Chance habe) und einen anderen Teil mit seinem Textbaustein, damit er sich nicht missachtet fühlt.

Gehaltsvorstellung
Wir führen ein Gespräch zum Thema Bezahlung. Als ich ihm sage, was ich als Mindestgröße sehe, um ein würdiges Leben zu führen, ist er erstaunt. „Tja wenn Sie so unverschämt sind, dann werden Sie nie einen Job finden.“
1. Ich sehe nichts Unverschämtes darin, so entlohnt zu werden, dass man
bestenfalls regelmäßig einen kleinen Betrag für schlechte Zeiten zur Seite legen
kann.
2. Tatsächlich sind meine Gehaltswünsche völlig unmaßgeblich. Meine Bewerbungen scheitern nicht am Gehalt. Weil es seit Jahren zu einem
Bewerbungsgespräch gar nicht erst kommt.

Matrix
Mein stets freundlicher persönlicher Betreuer Herr A. zeichnet eine einfache
zweidimensionale Matrix auf ein Blatt Papier, verbunden mit einigen Fragen, die ich bitte in einer stillen Stunde beantworte und das in die entsprechenden Felder eintrage.
Mache ich gerne, fällt mir leicht. Ich habe schon viel mit solchen Matrizen gearbeitet. Seine Fragen in der Matrix machen mich ärgerlich, da sie einfachstes Wissen ignorieren.
Um nicht mit ihm zu kollidieren, schreibe ich mancherorts Belangloses in die Felder. Nachdem er das Ergebnis gelesen hat, fragt er mich, ob ich etwas dabei gelernt hätte.
Meine Antwort scheint ihm zu missfallen: Natürlich habe ich dabei nichts gelernt, Banales über mich weiß ich längst (Ich bin ein reflektierter Mensch und habe schon umfangreich in mich hineingesehen).

„Sie machen das für sich“
Mehrmals werde ich darauf hingewiesen, dass ich das, was von mir verlangt wird, nicht für die Trainer mache, sondern für mich. Das kann nicht stimmen, weil:
- Wenn ich beim Formblatt „Kompetenzerfassung“ mit Nachdruck aufgefordert werde, zu meinen Eigenschaften dazuzuschreiben, bei welcher beruflichen Gelegenheit ich das unter Beweis gestellt habe, dann mache ich das nicht für mich. Weil ich weiß es. Ich war dabei.
- Wenn mich mein stets freundlicher persönlichen Betreuer um Erläuterungen zum
Lebenslauf fragt, dann mache ich das definitiv nicht für mich, sondern für ihn. Denn ich selber würde mir niemals in meinem eigenen Lebenslauf mein eigenes Leben erklären.
- Wenn ich die Fragen des persönlichen Beraters problemlos in der Matrix beantworte, dann mache ich das nicht für mich. Mir sind die Antworten bekannt.
Ständig diese seltsamen Ermahnungen. Aber um nicht mit den Trainern und dem
persönlichen Berater zu kollidieren, bin ich dem nachgekommen und hab den Deckel draufgehalten.

Unbehagen
Trotz aller privaten Aufmunterung, meinen stets freundlichen persönlichen Betreuer nicht persönlich zu nehmen, geht mir das nahe. So billige, durchschaubare Konfliktangebote.
Diese desinteressierte Überlegenheit kann einen mürbe machen. Das ist auf Dauer nicht gesund.

Arbeitsvertrag
Nach etwa 2 Monaten Bewerbungsmonitoring bietet mir mein stets freundlicher persönlicher Betreuer Herr A. einen Transitarbeitsvertrag an. Im Angebot hätte er täglich einige Stunden Anwesenheit bei JobTransFair mit Jobsuche und Bewerben am Computerarbeitsplatz, Räume putzen und Wäsche falten (Ob das jeweils getrennte Dienstverträge zur Auswahl sind oder ob innerhalb eines Anstellungsverhältnisses alle 3 Tätigkeiten möglich sind, das habe ich mir nicht gemerkt).
Ich lehne dankend ab, er versichert mir erneut, dass das keine Sanktionen von Seiten des AMS zur Folge hätte.
Abgelehnt habe ich, weil ich dem Vertrag und dem Arbeitgeber misstraue. Nicht, weil ich nicht arbeiten will. Ich würde auch ohne Vertrag kommen und die Räume reinigen, wenn er das möchte. Das habe ich ihm auch so gesagt.

Endbericht
Am Montag 28.11. war der letzte Termin mit meinem stets freundlichen persönlichen Betreuer Herrn A. An diesem Tag bekam ich seinen Bericht (-sentwurf?) an das AMS zu lesen.
Es kann nur eine Beurteilung geben: „Herr W. reißt sich den Arsch auf, um
eine redliche Anstellung zu finden, die ihn ernährt. Er nutzt alle erfolgversprechenden Kanäle zur Stellensuche, hat seine Gehaltsforderungen
hinuntergeschraubt, ist zu Pendeln / Ortswechsel bereit. Am Arbeitsmarkt ist er
derzeit nicht interessant.“
So oder ähnlich.
W. *, Wien 30.November 2016

Kopie an Kanzlei RA Dr. P. / SoNed / Aktive Arbeitslose


30.11.2016 um 16.05 Uhr - von A*. - "Im Falle einer 62-tägigen Unterbrechung bin ich die unangenehmen Maßnahmen wieder los"


Guten Tag Herr Moser!
Herzlichen Dank für die rasche und kompetente Auskunft.

In meinem Fall würde ich einen anderen Berater bekommen. Ich bin beim AMS S. gemeldet und dort gab es in den letzten Monaten offenbar einige Umstrukturierungen. Vor drei Wochen hatte ich den ersten Termin bei meiner neuen Beraterin und sie hat mir praktisch in den Mund gelegt, dass ich sie - und die mit ihr verbundenen unangenehmen Maßnahmen - im Falle einer 62-tägigen Unterbrechung wieder los sei. Sie hat auch anklingen lassen, dass der Druck der Politik auf das AMS gestiegen ist.
Danke für Ihre Hilfe und liebe Grüße (29.11.16)

unter: "Thema Langzeitbeschäftigungslosigkeit" (29.11.2016)


30.11.2016 um 15.59 Uhr - von Ö. - "Höhere Notstandshilfe?"


Hallo, ich habe eine Frage und zwar beziehe ich derzeit 600 ? notstandshilfe. Mein Mann ist in einer Firma beschäft die am 28.2. Schliesst deswegen muss sich mein Mann Arbeitslos anmelden und wird ca. 950 euro bekommen. Kann es sein das sich meine Notstandshilfe sich erhöht vor 3 Jahren war ca. 850 euro. Ich bitte Sie höflich um eine Antwort meine Ams Beraterin wollte mir nicht so gerne behilflich sein. (29.11.16)

Antwort:
ja ist ev. möglich - durch seine kürzung gibts ev. bei ihnen eine erhöhung -
wenns soweit ist, klären sie die neue finanzielle situation mit dem AMS ab!
wir werden sehen. alles gute! (ohne gewähr)


29.11.2016 um 11.31 Uhr - von J*. - "Mindestsicherung und AMS"


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war längere Zeit beim Ams und im Bezug der Mindestsicherung, war außerordentlicher Hörer und an der Uni, (wegen der Mindestsicherung)
Ich wurde vom Ams abgemeldet mit der Bergründung, ich sei nicht arbeitsfähig. Ok, kann ich verstehen, wegen mehrere Krankenstände.
Mein Antrag auf Mindestsicherung wurde abgelehnt mit der Begründung ich sei nicht beim Ams gemeldet, ich kann mich aber gar nicht beim Ams melden, habe ein eintsprechendes Schriftstück vom Ams an das Ma 40 weiter geleitet, negativer Bescheid.
Außerdem verweigert das Ma 40 die herausgabe der Bezugsbestätigungen der Mindestsicherun, genau gesagt aus dem Jahr 2011, weil dazu müsste man den Akt bei schaffen.
Ich bin jetzt Oderntlicher Student, und sollte die Anwartschaft für ein Selbterhalterstipendium erfüllen und arbeite 20 h.
Das sind nicht die Besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studieren.

Theoretisch hätte ich einen Antrag auf ein Einkommensabhängiges Stipendium stellen vor drei Jahren stellen können, aber die Eltern zahlen nicht.
Wäre es möglich gewesen Mindestsicherung zu beziehen und zu studieren?
Es ist unglaublich wie man der Behördenwillkür ausgesetzt ist. Vor allem hat man im Bezug der Mindestsicherung genug Zeit zum Studieren.

Antwort:
Das AMS hätte sie nicht wegen Arbeitsunfähigkeit abmelden können? Das wäre nur mit ärztlichen Attest möglich gewesen? Ausser sie waren einverstanden - sie hatten wohl gedacht, "passt, dann kassiere ich einfach ohne Schwierigkeiten und Verpflichtungen die Mindestsicherung - oder, war das so?
Irrtum die Behörden sind miteinander "verknüpft" Und auch bei der Mindestsicherung besteht Arbeitspflicht - kontrolliert / administriert vom AMS!

Sie müssen, so sie studieren wollen bzw. es auch tun, dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Also schauen sie dass sie das wieder richten und zwar indem sie sich arbeitsfähig melden und sich wieder dem AMS unterstellen!
Bestehen sie darauf und erklären sie, dass es keine ärztlichen Atteste gibt, die sie arbeitsunfähig erklären -?
Nehmen sie sich eine Begleitperson als Zeugen zu den Behörden-Terminen mit.

Die Behörden müssen ihren Aufgaben nachkommen! Werden die von einem SachbearbeiterIn willkürlich verweigert, so steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum.
Setzen sie sich ihrer Angelegenheiten und Beschwerdegründen >unbedingt< mit dem Volksanwalt vaa@volksanwaltschaft.gv.at in Verbindung!
Mit dessen Unterstützung und Eingreifen sieht die Sache ganz anders aus!

Auch senden sie - wenn angebracht - Beschwerden / Aufsichtsbeschwerde über den/die SachbearbeiterInnen an die zuständigen Behörden / Geschäftsstelle! So kommt sicher Bewegung in die Angelegenheit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: (Ohne Gewähr)
Halten sie mich / uns auf dem Laufenden!


29.11.2016 um 0.28 Uhr - von A*. - "Thema Langzeitbeschäftigungslosigkeit"


Thema Langzeitbeschäftigungslosigkeit: Meines Wissens beendet eine 62-tägige Abmeldung vom AMS die Langzeitbeschäftigungslosigkeit, welche meist mit "unangenehmer Intensivbetreuung" verknüpft ist. Kann ich dieser Betreuung ausweichen, indem ich mir für mindestens 62 Tage freiwillig vom AMS abmelde? Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich sechs Wochen lang weiterhin krankenversichert bin (Schutzfrist) und mich danach über eine geringfügige Beschäftigung selbst versichern kann? Danke für Ihre Hilfe!

Antwort:
Ja, grundsätzlich ist das möglich, aber eine Garantie, dass dann der Umgang beim AMS viel besser wird, stelle ich nicht aus. Erst recht nicht, wenn sie den selben BeraterIn wieder bekommen. Er/Sie die Strategie dahinter sieht bzw. gibts BeraterInnen, die an arbeitslosen Personen vom Anfang weg einen gewissen Druck ausüben.
Siehe: Langzeitbeschäftigungslos <> Langzeitarbeitslos!

Wenn sie sich`s leisten können, haben sie "wenigstens" in der Zeit der Abmeldung eine Ruhe. Und vielleicht haben sie eine BeraterIn bei der ihre Strategie/Vermutung aufgeht? Ev.?
(Kann also das eine oder andere Mal schon sein, dass statistische Zahlenspielerei vor Zwangsmassnahmen - Kursen und/oder SÖB-Transitarbeitsplätze - schützen)
(Ohne Gewähr)

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung (pensionsversicherung.at)

30.11.2016 um 16.05 Uhr - von A*. - "Im Falle einer 62-tägigen Unterbrechung bin ich die unangenehmen Maßnahmen wieder los"
Guten Tag Herr Moser!
Herzlichen Dank für die rasche und kompetente Auskunft.

In meinem Fall würde ich einen anderen Berater bekommen. Ich bin beim AMS S. gemeldet und dort gab es in den letzten Monaten offenbar einige Umstrukturierungen. Vor drei Wochen hatte ich den ersten Termin bei meiner neuen Beraterin und sie hat mir praktisch in den Mund gelegt, dass ich sie - und die mit ihr verbundenen unangenehmen Maßnahmen - im Falle einer 62-tägigen Unterbrechung wieder los sei. Sie hat auch anklingen lassen, dass der Druck der Politik auf das AMS gestiegen ist.
Danke für Ihre Hilfe und liebe Grüße (29.11.16)


26.11.2016 um 8.31 Uhr - von H*. - "Jobsuchende können höheres Arbeitslosen­geld beantragen"


Lieber Herr Moser,

bitte den Betroffenen publik machen!

Danke - auch ich habe in meiner Zeit als Arbeitsloser/NH-Bezieher einige Ihrer Tipps nutzen können. Mitlerweile bin ich GsD in Invalidenpension.
MfG, H.

LINKS >>
AMS muss Altfälle neu berechnen und den Betroffenen 112 Millionen Euro nachzahlen (
kurier.at)

http://www.ams.at/service-arbeitsuchende_nachberechnung

26.11.2016 um 11.10 Uhr - von K. - "Auch ich werde einen Antrag stellen!"
Mit Freude habe ich heute im Kurier den Artikel bezüglich Neuberechnung des AMS Geldes gelesen. Auch ich werde einen Antrag stellen!
Da ich in der Zeit wo ich AMS gemeldet war auch Krankengeld bezogen habe, welches ja auf Basis des AMS Bezuges ausgezahlt wurde, stellt sich daher für mich die Frage: Kann ich nicht auch ein höheres Krankengeld "einfordern"? Herzlichen Dank und liebe Grüße K.

Antwort:
Ev. wird das zusammen korrigiert - sonst beim AMS / KK. nachfragen! (ohne gewähr)

>Weitergeleitet an F*<

26.11.2016 um 15.53 Uhr - von F. - "Erschreckend, dass diese Erkenntnis geheim gehalten wurde"
Vielen herzlichen Dank, Sie sind super. Werde ich gleich im Kurs verbreiten!
Schuss ins Knie fürs AMS – ERSCHRECKEND, dass DIESE ERKENNTNIS VOM AMS seit NEUN MONATEN GEHEIM GEHALTEN WURDE!!!! MfG

zu: "Falsche Methode zur Berechnung des Leistungsanspruch?" (7.11.2016)

26.11.2016 um 18.02 Uhr - von G. - "Ich bin sicher ich bekomme da einiges nachbezahlt"
Hallo, wo kann man das Formular zur Nachzahlung des Ergänzungsbetrages runter laden? Die AMS Seite hängt und da kann man leider nichts runter laden!
Ich bin sicher ich bekomme da einiges nachbezahlt und würde gerne das Formular ausfüllen ! Gruß G

Anmerkung:
(Wurde per PDF versendet)
Weiter / Immer wieder auf der AMS-Seite probieren - oder Antrag auch beim AMS ausdrucken lassen!

29.11.2016 um 12.35 Uhr - von K. - Bei der GKK angerufen!
Guten Tag,
ich habe heute bei der GKK angerufen. Falls es zu einer Nachzahlung kommt,
so wird diese automatisch der GKK gemeldet. Sollte es daher zu einer
Auszahlung eines zu niedrigen Krankengeldes gekommen sein, kommt es auch
hier zu einer Nachzahlung!
Dafür muss man keinen Antrag stellen, das geht automatisch! LG K (28.11.16)

17.01.2017 um 8.53 Uhr - von E*. - "Mindestens 6 Monate Wartezeit beim Antrag zur Neuberechnung?"
Seit vorigen Jahr ist ja das AMS verpflichtet auf ANtrag eine Neuberechnung des Bezugs durchzuführen. Stand auch gross in den Medien. Soweit die Therorie. Vor gut 2 Monaten habe ich persönlich einen diesbezüglichen Antrag beim AMS eingebracht. Da sich überhaupt nichts tat, habe ich nun nachgefragt. ANtwort: All diese Anträge zur Neuberechnung werden hinten angestelt und zuerst alle anderen Anträge abgearbeitet. Auf meine Frage bis wann ich dann mit einem Bescheid rechnen kann, wurde ich auf eine Wartezeit von mindestens 6 Monate (!!!) vertröstet !! Ja bitte gehts noch ?? Was machen die Damen und Herren den ganzen Tag beim AMS ? Leute in Schulungen schicken. SOnst eh nix. Dann soll ich auf eine mir zustehende Leistung warten bis alles andere abgehandelt ist ??? Ja gehts noch ?? Mich würde interessieren ob das AMS einfach so eine Vorgehensweise an den Tag legen kann. Schliesslich sind sie zur Neuberechnung verpflichtet !!

Antwort:
Die Behörde muss Eingaben schnellstmöglich erledigen. Ich kann mir aber vorstellen, dass es hier eine Menge Anträge zu bearbeiten gibt, weshalb mit einiger Zeit zu rechnen ist! 6 Monate finde ich aber auch sehr lange!
Ein Link im ähnlichen Sinne! Entscheidungszwang.

24.01.2017 um 11.44 Uhr - von G. - "Ein halbes Jahr für die Antragsbearbeitung zur Neuberechnung, weil Arbeitslose "eh" Zeit haben?"
Hallo Christian !
Ich habe da eine Frage und zwar geht's um die Nachverrechnung von Leistung die groß in der Zeitung gestanden ist . Nach Rücksprache beim AMS ich habe vor 2 Monaten eingereicht hat mir das AMS gesagt erst nach einen halben Jahr bekomme ich wenn die Nachzahlung wenn sich was ergibt . Ich fragte was das soll warum es so lange dauert und man antwortete wir sind eh arbeitslos und haben eh Zeit das wird schon kommen und vor einen halben Jahr gibt's mal so wieso nix. Also ich finde das als Frechheit wir arbeitslosen sind ja keine Bittsteller und haben das Recht hier das Geld zu bekommen da das AMS Rechtswidrig bezahlt hat. Kann man da was tun um das AMS zu zwingen es schneller zu bearbeiten oder muss man sich das so gefallen lassen?

Antwort: "Zynismus - Frechheit"
Ja in dieser Antwort spiegelt sich die Geringschätzung, weil Feindbild. In jedem anderen Bereich müssten die "Schuldigen" dieses Fehlers / falschen Berechnung / Benachteiligung von Mitmenschen ganz still sein und schleunigst die Angelegenheit bereinigen!

Um hier Effizient vorzugehen bräuchte es ev. einen Rechtsanwalt / Rechtsvertretung, die sich Arbeitslose nicht / schwer leisten können! Ev. bietet sich ein Beschwerdeschreiben an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) an!

Gerade bei arbeitslose Menschen wäre es angebracht diese "Rechtsverletzung" schleunigst zu bereinigen / bearbeiten, auch wenn Arbeitslose eh Zeit haben (das mal dahingestellt sei) - aber sie haben sicher kein Geld!


25.11.2016 um 10.08 Uhr - von A*. - "Berufsdiagnostischen Untersuchung"


Hallo! Kann mir irgendjemand sagen was es mit einer "Berufsdiagnostischen Untersuchung" auf sich hat. Ich bin seit 3 Monaten arbeitslos, habe meinem Berater bekundet das ich Interesse an einer Ausbildung zum FSBA habe. Da ich auch an Rückenproblemen leide denke ich das dies zusammenhängt. Bin über alle Infos froh was da genau gemacht wird bzw. wie es rechtlich damit ausschaut. Lg.

Antwort:
Dient zur Feststellung inwieweit sie trotz ihres Leidens noch arbeitsfähig sind bzw. ob eine verminderte Leistungsfähigkeit vorliegt.
Verminderte Leistungsfähigkeit schützt vor bestimmten DV.
Arbeitsunfähigkeit würde den Ausschluss vom Arbeitslosengeld / Notstandshilfe bedeuten.

Zur Info:
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"

unter:BBRZ. (ohne Gewähr)


24.11.2016 um 21.15 Uhr - von P*. - "Anrechnung des Partnereinkommens"


Sehr geehrter Herr Moser!

Bin 58 und beziehe seit einigen Jahren Notstandshilfe. Kein Job in Aussicht, da ich gesundheitlich ziemlich angeschlagen bin (nur noch 30% Lungenkapazität). Bin vor einiger Zeit zu meiner Lebenspartnerin gezogen, habe das dem AMS bekanntgegeben und habe heute das Schreiben erhalten Leistungsbezug (620,- Euro) wurde mit 1.11. eingestellt.
Meine Freundin verdient rund 1150,- Euro und hat 2 Töchter (eine minderjährig, die andere 20 geht aber noch zur Schule). Meine Frage: ist das rechtlich tatsächlich gedeckt, und wenn nicht wo soll ich mich hinwenden?
Mit freundlichen Grüßen P. (23.11.16)

Antwort:
So ist es! Wohnen sie mit einem PartnerIn in einer Wohnung zusammen, so kommt es zur Anrechnung vom Partnereinkommen!
Sie hätten, wie die Grünen raten, ev. verschweigen, oder eine Wohngemeinschaft
(wenn niemanden Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird - zudem jeder sein eigenes Zimmer bewohnt, wäre das ev. möglich)
anmelden sollen!
Zur Aufklärung siehe:
"Diskriminierung" und weitere Links unter Politik erzeugt Armut !

>siehe auch:
Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!
und stellen sie ev. einen Antrag auf
Bemessungsbescheid, um die genaue Berechnung festzustellen!
(Ohne Gewähr)


24.11.2016 um 15.37 Uhr - von L*. - "Auslandsurlaub?"


Hallo, eine Frage: Mein DV wird per Ende November 2016 einvernehmlich aufgelöst. Ich habe bereits jetzt einen schriftlichen Dienstvertrag von meinem neuen Arbeitgeber beginnend mit Mitte Jänner 2017.
Wie ist das nun genau bei einem Auslandsaufenthalt? Normalerweise muss man ja melden und dann entfällt im Zeitraum des Auslandsaufenthaltes der Bezug. Ist dies anders, wenn man schon eine Jobzusage hat und daher nicht mehr "vermittelt" werden muss?
Da mein DV ja erst Ende November endet, könnte ich auch noch vorher den Urlaub buchen, hier dürfte es dann ja keine Probleme geben?
Mir wäre natürlich Variante A lieber, wo ich einen fortlaufenden Bezug bekomme, da ich schon eine fixe Jobzusage habe. Vielen Dank für die Antworten

Antwort:
Ich denke, es spielt keine Rolle, ob sie eine Jobzusage haben, die restriktive (strenge) Urlaubs-Regelung gilt auch in diesem Falle! Auch bei der Vorab-Buchung (noch vor der Arbeitslosigkeit) sehe ich keine Garantie auf Erfolg. Ev. versuchen sie es? Siehe Urlaub: (Ohne Gewähr)


21.11.2016 um 13.21 Uhr - von R*. - "Werde nur mehr 3 Euro am Tag Notstandshilfe für mich und meine Tochter bekommen"


Hallo! ich habe heute Erfahren, dass ich nur mehr 3Euro am Tag Notstandshilfe für mich und meine Tochter bekommen werde, da der Mitbewohner in unsere Wohnung ab sofort mit eingerechnet wird. Es stimmt, dass wir vor 1 Jahr noch ein Paar waren, aber er lässt mich in der Wohnung noch wohnen, weil ich einfach nicht die finaziellen mittel aufbringen kann in eine eigene Wohung zu ziehen.
Heute hätte mich die AMS Mitarbeiterin zwingen wollen, dass ich unterschreibe, dass ich binnen 2 Monaten ausgezogen bin, anderenfalls wird der Mitbewohner dazu gerechnet und ich würde nur mehr 3 Euro am Tag bekommen.
Es war bereits ein AMS Mitarbeiter, eher Kontrolleur da, welcher gesehen hat, wie ich mit meiner Tochter wohne. Wir wohnen im Kinderzimmer und haben ALLES getrennt, sogar das Waschpulver. Der kontrolleur hat das so aufgeschrieben und auch genehmigt.
Jetzt auf einmal soll das alles nichts mehr zählen und der Mitbewohner mich quasi ernähren.
Was kann ich dagegen tun? Mich abmelden und keine Adresse mehr haben ? Das darf man ja nicht?
Mich bei meiner Schwester anmelden, aber dort nicht wohnen ( weil kein Platz) ... ich bin verzweifelt, denn mit 3 Euro am Tag kann mich nicht mal meiner minderjährigen Tochter ein Abendessen kochen.

Antwort:
Bis jetzt ist es eine Drohung! "Es gibt AMS-MitarbeiterInnen, denen es Spass macht, wenn die ihre "KundInnen" psychischen Stress verursachen."
Entweder sie suchen sich wirklich eine Wohnung oder sie lassen es drauf ankommen.
Sollte es zur Partnerschaftsanrechnung kommen, so legen sie auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein (erheben Beschwerde).
Mit Aussichten auf Erfolg, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht und solcher auch nicht freiwillig geleistet wird. Zudem jeder sein eigenes Zimmer hat.
Wenn der Kontrolleur dies auch bestätigt hatte, ist das zu ihrem Vorteil!

Gehen sie folgende Links durch um informiert zu sein!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
unter:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut ! (Ohne Gewähr)


21.11.2016 um 13.20 Uhr - von M*. - "Ich will nicht zu diesem Kurs gehen! Ich habe Angst davor, dass sie mich unter Druck setzen."


Guten Tag! Ich habe heute einen Kontrolltermin beim AMS gehabt, leider war mein Betreuer nicht da..somit musste ich zur Vertretung (Dame, etwas unhöflich).

Mein Betreuer und ich haben uns ausgemacht, dass ich erstmals eigenständig nach Jobs suche. Meine sogenannte bewerbungsliste führe ich brav mit!

Da ich mehrmals in der Woche nun auf ein Kind aufpassen muss, habe ich beim AMS angegeben, eine Teilzeit stelle zu suchen. Nebenbei suche ich wirklich nach Jobs und bewerbe mich bei Gelegenheit.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich mir momentan nicht sicher bin, WAS ich arbeiten möchte. Ich bin ausgelernte ordinationsassistentin, habe bisher aber eher im Büro gearbeitet. Nun überlege ich, eine neue Ausbildung zu machen oder generell studieren zu gehen. Ich habe die Betreuerin heute darum gebeten, mir noch ein wenig Zeit zu geben da ich mir wirklich nicht sicher bin welchen Weg ich jetzt wirklich gehen möchte. Trotzdem (!) hat sie mich ohne Rücksicht meiner angaben (will mich weiterhin orientieren, babysitten....) bei einem Kurs angemeldet, der schön in 1 Woche losgehen soll!!! Wie soll das jetzt gehen? Ich kann das Kind nicht einfach alleine lassen? Außerdem erwähnte ich dass ich einen wichtigen Termin habe, sie sagte dazu nur: dass müssen Sie im Kurs angeben, dann sehen Sie ob es genehmigt wird! (Wirklich sehr unhöflich gesagt) desweiteren musste ich eine Niederschrift unterschreiben (es ging darum dass es zur Sperre kommen kann wenn ich den Kurs nicht wahrnehme)

Jetzt habe ich beim servieline AMS angerufen, mein Betreuer sollte morgen wieder im Dienst sein. Ich solle das mit ihm besprechen. Darf oder kann denn der Betreuer ohne Probleme den Kurs absagen bzw stornieren??? Ich fühle mich echt schlecht denn dieser Kurs wäre auch gar nichts für mich (neue Wege heißt der Kurs). Hat man denn gar keine Ruhe vom AMS? Wie schaffen das all die Leute die jahrelang nichts tun und faul sind? Ich will nicht zu diesem Kurs gehen! Ich habe Angst davor, dass sie mich unter Druck setzen. Ich meine das tun sie ja sowieso schon... Lg

Antwort:
Wenn sie noch nicht lange arbeitslos sind, müssen sie über den Kurs, wie ihren Defiziten, die der Kurs ausgleichen muss, aufgeklärt werden.
War dem so bzw. wie lange sind sie arbeitslos?
Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Wäre ev. eine Begründung für eine Berufung!

Gehen sie die Links durch, vielleicht finden sie einen Punkt, der sie vor Deppenkurse schützt ?
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
- kommt auch auf den Kurs-Inhalt an.
Z.Bsp. sollte "Coaching"-Teilnahme - wie die aufsuchende Vermittlung - freiwillig sein.

Zur Info: Kurse bräuchten nicht öfters besucht werden!
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

Mit einer (ev. auch "rechtswidrigen") Sperre ist immer zu rechnen, gegen die sie sich ev. mit dem Rechtsweg wehren!

Unterstellen sie ihren LeidensgenossInnen keine Faulheit . Das fällt auch auf sie selbst zurück! - Denn andere behaupten das über sie - weswegen ev. verlangt wird, dass das AMS - und MitarbeiterInnen - auf arbeitslose Personen ("wie ihnen") besonderen Druck ausübt! Lasst euch nicht aufeinander hetzen!
(Ohne Gewähr)


16.11.2016 um 9.49 Uhr - von B. - "Stellenbewerbungen vorlegen?"


Muss ich ohne DV (nur) in Betreuung bis Jänner bei JTR meinem Berufsberater die Stellenbewerbungen vorlegen? LG Danke für Ihre Mühe. (15.11.16)

Antwort:
Ist das u.a. ein Kursinhalt - Stellen suchen, bewerben und diese Bewerbungen auch nachweisen? Sie können es versuchen und sich auf den Ärger einlassen.
Ich denke eher daran was das für ein Kurs bzw. "Deppenkurs" ist und gegen die Kursteilnahme als Ganzes vorzugehen.
Erst recht, wenn sie solche Kurse schon besucht haben.
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen! - "Erkenntnis des Sozialministeriums:
unter:
Sozialministerium-Widerspruch

Coaching-Teilnahme müsste freiwillig sein!
unter
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Sich gegen etwas wehren kann mit Risiko verbunden sein - reicht von Einschüchterung, Schikane bis ev. auch rechtswidrige Sperre, die mit Berufung zu bekämpfen wäre.
Also will man sich etwas nicht gefallen lassen, so sollte man trotzdem dagegen vorgehen. (ohne Gewähr)


15.11.2016 um 11.13 Uhr - von D. - "Hat in der SoNed-Gemeinschaft irgend jemand einen Tipp, welche Bank für Arbeitslose noch "humane" Bedingungen anbietet?!"


Ich fall diesmal mit der Tür ins Haus: Klar könnte ich den neuen Konditionen der BAWAG/PSK zustimmen (bin einer der 20.000, die das "Brieflein" bekommen haben), doch graut mir vor einer 50%igen (!!!) Erhöhung der Gebühren ab 2017!!!
Im Normalfall würde ich sofort die Bank wechseln und bei irgend einer anderen ein neues Konto eröffnen... aber leider beziehe ich Notstandshilfe...und da wird´s happig!
Gehalts- oder Pensionskonto: kein Problem!
Aber wenn der "Arbeitsgeber" AMS heisst, legen sich alle Banken quer!
Endeffekt: Man wird gezwungen, beim alten Konto zu bleiben und doppelt soviel wie bisher zu bezahlen!
Hat in der Soned-Gemeinschaft irgend jemand einen Tipp, wie man vorgehen könnte? Welche Bank auch für Arbeitslose noch "humane" Bedingungen anbietet?!
Wäre für jede Information dankbar!
(Anmerkung: Habe mein Konto schon über 20 Jahre und nie - kein Scherz! - auch nur irgendwie überzogen! Im Gegenteil...)
(14.11.16)

Antwort:
Auf alle Fälle weg von dieser Bank, zu einer die nicht zusätzlich mit neuerlichen Gebühren belastet - falls möglich! Wäre auszuprobieren! Vielleicht hat jemand einen genaueren Tipp?

15.11.2016 um12.58 Uhr - von F. G. - Bank-Tipp für Arbeitslose!"

Oberbank Gibst keine Probleme F. G.

Anmerkung:
Ich mag zwar keine Werbung machen, aber in diesem Falle, da Arbeitslose tatsächlich Probleme haben ein Konto zu eröffnen, mache ich eine Ausnahme!
Falls dem so ist - ohne Gewähr

24.11.2016 um 21.38 Uhr - von D. - "von der Bank, die "mitten im Leben" steht getrennt"
Habe mich von der Bank, die "mitten im Leben" steht (wie lange noch?!), getrennt und bin zu der gegangen, wo "die Menschen zählen"!!!
Wider Erwarten lief alles total unkompliziert ab, und so erspare ich mir im nächsten Jahr an die € 100,- (Kontoführung, Karte u.ä.)! D. (23.11.16)


15.11.2016 um 10.21 Uhr - von R*. - "Anrechnung des Partnerschaftseinkommen"


Ich habe eine Frage:
Ich habe gehört, das AMS hat Zugang zum Melderegister. Es kontrolliert ob in der Wohnung eines Notstandshilfe-Bezieher andere Personen wohnen. Wenn diese was verdienen, dann würde die Notstandshilfe gestrichen werden.

Ich bin Notstandshilfe-Bezieher. Ist es erlaubt, Notstandshilfe zu beziehen und bei Freunden zu wohnen? Z. B. könnte ich ein Zimmer im Haus eines älteren Ehepaares (Freunde von mir) haben, dort gemeldet sein und ohne Probleme Notstandshilfe beziehen? Wir sind nicht verwandt.

Bzw. darf ich auch bei einer guten Freundin gemeldet sein und dort wohnen wie in einer WG (wir sind kein Paar)? Danke! (14.11.16)

Antwort:
Bei einer Wohngemeinschaft kommt es zu keiner Anrechnung des Partnerschaftseinkommen. Dort muss jede(r) sein eigenes Zimmer haben und es darf niemanden ein Unterhalt zustehen bzw. darf solcher auch nicht freiwillig geleistet werden.
Ist das der Fall raten die Grünen zum Verschweigen.
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!"

Gehen sie weitere Links unter Politik erzeugt Armut durch um sich Klarheit zu verschaffen!
Ich denke das Gesetz ist erst in der Begutachtung und noch nicht spruchreif.
"AMS bekommt erweiterten Zugriff" (29.1016)


15.11.2016 um 10.20 Uhr - von G. - "Wenn krank, gleich am ersten Tag bei der Krankenkasse melden"


Hallo Christian, mein Sohn hat ein Drohschreiben der Krankenkasse bekommen das er sich sofort wenn er krank ist gleich am ersten tag dort melden muss weil man annimmt er sei weil er arbeitslos ist in Krankenstands Flucht da er so denkt man wegen Kurse in Krankenstand geht. Das kann doch nicht wahr sein? Kann man den Missstand zur anzeige bringen , ich meine er ist krank und muss sich als Fiebender dort melden und ausser Haus gehen sonst wird der Bezug eingestellt? Was kann man dagegen tun Wiso hat das AMS das recht hier unwillkürlich meinen Sohn anzuwamsen in der Meinung er ist nicht krank? Wenn er jetzt Krank ist darf er nicht mehr in den Krankenstand gehen sondern muss sofort gleich am ersten tag auf die krankenkasse gehen egal ob er Bettlägrig ist oder nicht und auch der Arzt weiß davon , ich meine das ist doch die Frechheit schelecht hin! Kannst du mir da behilflich sein mit rat und tat und kannst du mir eine Rechtschutzversicherung nennen für die Zukunft die auch AMS A
ngelegenheit . Lg. G
(14.11.16)

Antwort:
So wurde das "arbeitsmarktpolitische Mobbing" perfektioniert! Zusammenschluss von Behörden um Arbeitslose komplett der Zwangsmassnahmen-"industrie" auszuliefern.
Der Vorwurf der Krankenstandsflucht soll Betroffene einen negativen Ruf anlasten!
Wenden sie sich mit einer Beschwerde an das Sozialministerium post@sozialministeriumservice.at (Minister Stöger alois.stoeger@spoe.at )
Sozialtelefon des Sozialministeriums SozialTelefon-Bürgerservice,
gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
und an die Volksanwaltschaft!
vaa@volksanwaltschaft.gv.at
Hier auch ein
"Orientierungs-Text für Schreiben an die Krankenkassa!", wenn die Krankenkassa zum sofortiger Chefarzt-Kontrolltermin, wegen ang. Krankenstandsflucht ("bei Mobbingkurse-Schutz), auffordert.
Und
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09)
>Unbedingt aktiv werden! Eine solche Behandlung sollte niemand hinnehmen!

Rechtsschutzversicherung wurde per E-Mail mitgeteilt! (ohne Gewähr)


12.11.2016 um 13.20 Uhr - von Peter - "Innsbruck beschließt Nächtigungsverbot für Obdachlose"


Ein sehr gut geschriebener Artikel von Steffen Arora aus Innsbruck:
"Innsbruck beschließt Nächtigungsverbot für Obdachlose" (Standard)
!!! Bitte um allerheftigste Weiterverbreitung !!!
Liebe Grüße: Peter (11.11.16)

-------- -------- --------- ----------- --------

>Zum Thema, bzw. zur österreichischen Sozialpolitik von ÖVP / FPÖ, passend
siehe:
"Vertreter der Hass-gegen-Menschlichkeit-Partei Österreichs (HgMPÖ) feilschen um die Mindestsicherung"
"Zur (ORF)Debatte um die MIndestsicherung: Die Primaten Hainbuchner und Lopatka lassen moralisches Verhalten, das bei einfachen Primaten zu finden ist, vermissen!"


12.11.2016 um 12.45 Uhr - von M. - "Sperre wegen selbstgesuchter Stelle?"


hallo, ich habe ein sehr großes Problem.
Ich habe mich auf eine Stelle beworben (sie war nicht vom AMS vorgeschlagen). Es ist sehr lange her u. jetzt habe ich eine mündliche Fixzusage bekommen. Ich habe es beim letzten AMS Termin meinem Berater mitgeteilt u. er hat es auch in die Akte geschrieben. In ca. 2-3 Wochen wird die schriftliche Zusage kommen. Das weiß das AMS auch.
Nun das Problem: Ich möchte den Job nicht mehr, wg. persönlicher Gründe die sich in der letzten Zeit herauskristallisieren...
Also werde ich der Firma meine Mitarbeit Absagen, obwohl sie mich ja nehmen würden.

Meine Fragen:
Werde ich dann gesperrt, weil ich das Angebot nicht annehme?
Weil es ja kein Angebot vom AMS war, sondern ich habe mich privat beworben.
U. wenn ja wie lange werde ich gesperrt?
Was könnte das sonst für Konsequenzen haben, das ich es nicht nehme, obwohl ich es beim AMS ja schon erzählt habe (bin aber angemeldet u beim AMS weil ich ja nur mündliche Zusage hatte).
Ich bekomme zzt. Notstandshilfe falls es wichtig ist...Und habe schon eine Sperre von 6 Wochen hinter mir. (11.11.16)

Antwort:
Auch wenn diese Regelung sehr kontraproduktiv, was die Eigeninitiative bei der Arbeitssuche betrifft, ist, wird ihnen der Bezug gesperrt, auch dann, wenn sie sich die Stelle selbst aufgetan haben, so das AMS davon erfährt. Es war unklug dies dem AMS mitzuteilen.
Da sie schon mal eine 6 Wochen-Sperre hatten, wird die nächste 8 Wochen dauern. Wäre was anderes, wenn ev. doch jemand anderer eingestellt wurde?


11.11.2016 um 15.33 Uhr - von Dr. Pochieser - "Vertreter der Hass-gegen-Menschlichkeit-Partei Österreichs (HgMPÖ) feilschen um die Mindestsicherung"

"Zur (ORF)Debatte um die MIndestsicherung: Die Primaten Hainbuchner und Lopatka lassen moralisches Verhalten, das bei einfachen Primaten zu finden ist, vermissen!"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Gestern gab es in der ORF-Sendung „im Zentrum“ eine weitere Debatte, die das tiefe Niveau der Mindestsicherungs-Deckelung und Kürzungsprotagonisten aufzeigte:

Dass Vertretern der Hass-gegen-Menschlichkeit-Partei Österreichs (HgMPÖ) die Menschenrechtswidrigkeit der oberösterreichischen Regelung Mindestsicherung schlichtweg egal sind (vgl. auch einen der letzten Erdogan-Sager, wonach alles was Europa sagt, schlichtweg egal ist), war ohnehin schon bekannt.

Wo aber kognitionsbiologisch Hainbuchner, Lopatka mit ihrem Experten-Assistenten, wie sie in der ORF-Sendung gestern auftraten, deren Meinungen Maßstab des Rechts werden sollen, einzuordnen sind, wird aus den Untersuchungen eines namhaften Verhaltensforschers deutlich:

Frans de Waal: Moralisches Verhalten bei Tieren

Mitgefühl, Kooperation, Fairness und Reziprozität – sich um das Wohlergehen anderer zu sorgen scheint eine sehr menschliche Eigenschaft zu sein. Aber Frans de Waal zeigt einige überraschende Videos von Verhaltenstests mit Primaten und anderen Säugetieren, die zeigen, wie viele dieser Eigenschaften wir mit ihnen teilen.

Die Erkenntnisse von Frans de Waal sind nachzusehen auf: ted.com/talks/frans

Eine kurze Darstellung der Forschungen mit 2 einfachen Primaten, die einander helfen, dass der eine, der weniger hat, mehr bekommt(und nicht umgekehrt), und die evolutionsbiologische Sinnhaftigkeit eines solchen Verhaltens, kann auch noch bis Mittwoch auf Ö1 nachgehört werden:

(Radiokolleg: MI | 2.11.2016 | 22:08 Uhr
Radiokolleg
Moral oder Ethik. Von Dogmen, Sitten und Werten (2). Gestaltung: Hans Groiss ).

Dazu kontrastiert der Auftritt der oben adressierten Persönlichkeiten aus dem rechten und rechtsradikalen Lager und deren dargebotene Ethik in der ORF-Sendung:

„Im Zentrum: Das Feilschen um die Mindestsicherung
So, 06.11.2016 22.00 Uhr 01:01 Std. Noch 6 Tage verfügbar in der ORF-TV-Thek

Politiker, Wohlfahrtsorganisationsrepräsentanten und Rechtsexperten reden über angemessene Mindestsicherungen für verschiedene Empfängergruppen“.

Es stellt sich hiermit die rechts-ethische oder auch rechtsphilosophische Frage: Sollen unter Menschen geltenden Normen unterhalb des Maßstabes der Moral und Ethik einfacher Primaten, wie sie der Verhaltensforscher Frans de Waal auf dieser sogenannten tierischen Ebene des Daseins nachgewiesen hat, Gesetz werden?

Frans de Waal zeigt in seinem ted-Auftritt auch auf, dass der von manchen Philosophen vertretene (auch rechtsphilosophische) Satz: “homo hominem lupus est” („der Mensch ist dem Menschen (der) Wolf“ völlig falsch ist, weil der Wolf ein sehr soziales Tier ist.

Dass nicht der Satz und eine Einstellung: “Der Mensch ist dem Menschen das Biest/die Bestie.” zur Selbstverständlichkeit wird, erfordert ein Auftreten und ein Aufstehen gegen die insgeheim schon gegründete „Hass-gegen-Menschlichkeit-Partei Österreichs (HgMPÖ)“.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (8.11.16)

-------- -------- ------------ ---------

>Zum Thema bzw. zur Sozialpolitik von ÖVP / FPÖ / ("SPÖ"?) - "Vertreter der Hass-gegen-Menschlichkeit-Partei (en) Österreichs (HgMPÖ)"
siehe:
12.11.2016 um 13.20 Uhr - von Peter - "Innsbruck beschließt Nächtigungsverbot für Obdachlose"
Ein sehr gut geschriebener Artikel von Steffen Arora aus Innsbruck:
"Innsbruck beschließt Nächtigungsverbot für Obdachlose" (Standard)
!!! Bitte um allerheftigste Weiterverbreitung !!!
Liebe Grüße: Peter (11.11.16)


10.11.2016 um 9.20 Uhr - von F. - "Kursraum eine Legebatterie"


Sehr geehrter Herr Moser,
gerne können Sie meine Anfrage auf ihrer HP veröffentlichen.

Ich besuche einen Kurs (ECo-C) bei der Firma XX. In unserer Gruppe sind 15 Teilnehmer eingetragen, die meist alle anwesend sind.
Seit gestern (Montag) Früh müssen wir in einem Raum sitzen, in dem nur 10 PC stehen für 15 Leute (jeder Teilnehmer benötigt ein Gerät zur Prüfungsvorbereitung, ev. auch zum Bewerben usw.).

JETZT KOMMT's - Wie in einer LEGEBATTERIE !!!

+) Der Raum misst geschätzte 3,5 x 8 m bei niedriger Raumhöhe. Wir sollten das nachmessen ...
+) Die Tische mit den PC´s sind ca 120 cm breit (für ZWEI PERSONEN) und 60 cm tief (IKEA).
+) Wir sitzen MIT DEM RÜCKEN ZUM RAUM – die Tische stehen links und rechts an den Langseiten (der Raum ist sehr schmal) DIREKT an den Wänden.
+) Die Sessel passen gleichzeitig nicht zwischen die Tischfüße unter den Tisch – also man kann nicht so sitzen, wie man es bräuchte oder stört den Sitznachbarn, wenn man sich bewegen muss!
+) Zusätzlich standen in der "Raummitte" (bei ca 3 m Raumbreite – HAHAHA) noch VIER GROSSE Tische - größere als unsere PC-Tische - der Länge nach im Block – so dass wir WIE IN DER STRASSENBAHN auf Einzelsitzen hintereinander sitzen mussten und
+) niemand mehr den Raum verlassen geschweige denn sich bewegen konnte. Der Abstand zwischen den Tischen an den Wänden und denen in der Mitte hat ca 0,8 m betragen. #FLUCHTKORRIDOR ???

Meine Frage: wo kann ich nachlesen, WELCHE RAUMBEDINGUNGEN für uns RECHTLOSE ARBEITSUCHENDE zumutbar bzw GESETZLICH vorgeschrieben sind?

Greift hier auch das Angestelltengesetz?
Vielleicht können Sie mir sagen, woher ich Informationen bekomme.

Wer ist dafür zuständig?

Lt Angestelltengesetzt gibt es klare Vorgaben für PC-Arbeitsplätze, Tischgrößen, Abstände, Fluchtkorridore im Raum, Rauminhalt sprich mindest-KUBIKMETER pro Person (die einer gewissen Fläche, aber auch Höhe entsprechen müssen) usw. Ist das auch für die Kurssituation anwendbar – immerhin dauert ECo-C ACHT Wochen!!! Der ganze Raum ist SOOO belastend und eng, angeblich jedoch lt Projektleitung vertraglich mit dem Auftraggeber AMS für 15 + 1 Person zugelassen!!! Die Projektleitung kann und will keinen anderen Raum zur Verfügung stellen und stellt mich als Psycho hin, weil ich es nicht in dieser LEGEBATTERIE aushalte! BITTE UM RASCHE ANTWORT, JEDE STUNDE IN DIESEM RAUM MACHT KRANK – von Konflikten ganz zu schweigen...

Zusätzlich gibt’s auch noch kleinere Probleme mit dem Raum die mE auch nicht ok sind:
+) Es gibt einen MIKRIGEN Kleiderständer für 16x Winter-Garderobe....
+) Die Leuchtstoffröhren blenden dermaßen, lassen sich nicht einzeln/in Gruppen schalten sondern sind alle mit einem Schalter zu steuern. Es ist sehr schlecht beleuchtet – ungünstig für die Augen.
+) Außerdem ungenügend zu lüften (eigentlich müsste immer ein Fenster offen bleiben wegen der Gruppengröße, was wegen der tiefen Temperaturen nicht möglich ist).
+) An der Schmalseite gegenüber der Fenster ist der Beamer angebracht.
+) Das White-Board ist total verdreckt und GRAU ...

LG ein verzweifelter, ausgelieferter Kursteilnehmer und DANKE VIELMALS! (8.11.16)

Antwort:
Welch Frechheit! Diese Leute schädigen aus Gründen der Geschäftemacherei, mit den Menschen in Not, ihre "Kunden" und bezeichnen jene, die diese Zumutung nicht ertragen, als "Psycho"!
Sie tun recht daran, sich das nicht gefallen zu lassen!

So wie sie diese Situation beschreiben herrscht extremer Platzmangel,
natürlich ein Grund sich zu beschweren! Alleine schon, dass nicht jede(r) einen Computer-Platz vorfindet ist eigentlich ein Skandal!

>Senden sie eine Beschwerde an ihre AMS-Geschäftsstelle und gleichzeitig an den Kursbetreiber / -anbieter.
Anzuraten per E-Mail ev. auch an die Volksanwaltschaft. (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)!

Hier wird dem AMS ev. zuviel an Kosten berechnet!
Was dazu führen kann, dass es Konsequenzen für den Kursbetreiber gibt (Kostenrückerstattung - ?) und in weiterer Folge - falls - die Teilnehmerzahl reduziert werden muss! - ? (ohne Gewähr)

Ev. halten sie mich/uns auf dem Laufenden über Ausgang (deren Reaktion)

Hier zur Orientierung

Bildschirmarbeitsplätze § 67. - ris.bka.gv.at
(3) Bildschirmarbeitsplätze sind so zu bemessen und einzurichten, daß ausreichend Platz vorhanden ist, um wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zu ermöglichen. Es ist für eine geeignete Beleuchtung und dafür zu sorgen, daß eine Reflexion und eine Blendung vermieden werden.

§ 22 ASchG Arbeitsräume
bzw.
Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitsstättenverordnung,

(Weitere PDF-Dateien, u.a. mit genauer Platzbeschreibung, Beleuchtungs- und Sicherheitsvorschriften auch bez. Fluchtweg, wurden per E-Mail gesendet)

10.11.2016 um 10.06 Uhr - von W. - "Ich hab mit einem Feuerwehrmann wegen der Brandschutzordnung gesprochen"
Zu "Kursraum eine Legebatterie"
Hallo F. !
Ich selbst war mal bei einem Infotag den man "wegen Überfüllung" schlissen hätte sollen..Der Raum war mit ca 80 Leuten gesteckt voll und am Gang waren noch 15 mehr.. Selbst der Vortragende hatte nur 3m2 mit Tisch für PC / Beamer.
Gut, das waren allerdings nur eine Stunde...

Ich hab mit einem Feuerwehrman wegen der Brandschutzordnung gesprochen:

EINE BESCHWERDE BEIM MAGISTRAT ist LEGITIM ! Je mehr, desto besser !
Die Frage ist nur, ob die "Freunderln" dort was machen ?
Ansonsten kann man man kann in wirklichen Notfällen sehr wohl die Polizei anrufen, die mit einem Feuerwehrmann vorbeikommt.
LG W.!

Antwort:
Solcherart Beschwerden müssen von den Behörden ernst genommen werden! Man stelle sich nur vor, es passiert wirklich was und es liegt eine Beschwerde auf, der man nicht nachgegangen ist - nicht auszudenken. Deshalb eingeschrieben senden!

10.11.2016 um 13.43 Uhr - von J. - "zu "Kursraum eine Legebatterie" kann ich nur empfehlen:"
Sollte der Kursraum dermaßen überfüllt sein, dass sogar ein ungehindertes Flüchten im Brandfall nicht mehr möglich ist. Dann würde ich eine sofortige telefonische Anzeige auch anonym bei der Polizei machen!!!!!

Ich habe dass erlebt in Wien. Der Raum hatte nicht genug Sessel sodass die Teilnehmer einfach am Boden saßen, und natürlich war somit der Fluchtweg unmöglich. Im Brandfall wäre das ein Chaos!

Jemand hat während der Kursmaßnahme die Polizei (anonym) informiert dass eben zu viele Leute da sind und es keinen normalen Fluchtweg mehr gibt. Oder soll man auf die anderen Leute draufsteigen?? In kurzer Zeit war die Polizei da, und es wurde die Veranstaltung behördlich aufgelöst !!!

Und nicht vergessen, eine Anzeige bei der jeweiligen Gewerbebehörde (das Kurs institut wird ja irgendwo einen Gewerbeschein haben) - bringt ebenfalls Wunder.

Bei solchen Mißständen kann die Gewerbebehörde (in Wien das Magistrat) dieser Kursinstitutsfirma das Gewerbe entziehen und die Bude wird zugesperrt!

Natürlich kann man auch bei der Volksanwaltschaft anzeige machen, aber dort würde es wohl Monate dauern bis so ein Prüfverfahren überhaupt was ergibt, da ist die Kurs längst vorbei.

In Österreich darf man auch im öffentlichen Raum Fotos machen. Ein AMS Kurs ist ein öffentlicher Raum, und die beengte und gefährliche Platznot kann man dann fotografieren und dokumentieren. Und man hat im Nachhinein ein Beweismittel!

10.11.2016 um 14.28 Uhr - von F. - Betreff Kursraum eine Legebatterie:
Eine weitere Möglichkeit ist es die Arbeitsinspektion über die Zustände zu informieren. www.Arbeitsinspektion
Liebe Grüße, F.


9.11.2016 um 19.47 Uhr - von S. - - "Aufsuchende Betreuung ?"


unter: "Aktuelles über Phönix" (26.10.2016)


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