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12.01.2017 um 19.57 Uhr - von T*. - "Möchte wissen ob ich Recht auf Arbeitslosengeld habe?" |
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Hallo ich brauche ihre meinung bitte zu dieser Sache, ich habe vom 17.08.2015 bis 28.10.2015 gearbeitet.von 26.11.2015 bis 03.02.2016 war ich arbeitslos. Wieder hab ich gearbeitet vom 04.02.2016 bis 19.07 2016 danach notstandhilfe und wieder gearbeitet vom 24.10.2016 bis 04.11.2016 bitte ich möchte wissen ob ich recht auf arbeitslosen Geld habe ?und ob die Dienstzeiten von 2015 mit berechnet werden? Herzlichen Dank
Antwort: Haben sie dazwischen eh immer Notstandshilfe bezogen? Dann müssten sie meiner Meinung nach, weil die Rahmenfrist - 5 Jahre - greift, Arbeitslosengeld bekommen.
AlVG: Anwartschaft § 14.(2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.
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10.01.2017 um 14.30 Uhr - von V*. - "Betreuungspflichten: B | |