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16.03.2017 um 10.08 Uhr - von E*. - " Lehrlingsausbildung für Erwachsene" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
In meinem Fall bezieht es sich, um die Lehrlingsausbildung für Erwachsene. Da ich schon längere Zeit Notstandshilfe beziehe und die zahlreichen Bewerbungen kaum von Firmen beantwortet wurden (eventuell sofort gelöscht wurden) Macht mir das Ams besonderen energischen Druck - worauf Sie mich in ein Lehrlingsprogramm abschieben wollen.
Schließlich würde ich durch die Lehrlingsausbildung -welche über ein Jahr dauern würde ohne eine Erhöhung des Bezugs der Notstandshilfe meinen Lebensunterhalt nicht mehr leisten können. Es wären die dazukommenden Kosten von(Bahn, öffentliche Verkehrsmittel usw..)welche ein finanzielles Loch hinterlasseen würden
Nun meine Frage an Ihnen: Inwieweit kann mich ,das Ams dazu verpflichten dieses Lehrlingsprogramm anzunehmen? (Bin ich dazu verpflichtet?) Welche rechtlichen Schritte, kann das Ams dagegen unternehmen bzw. welche Folgen könnten, auf mich zukommen, wenn ich es ablehne? Gibt es hier noch Alternativen?
Ich bedanke mich,im vorhinaus für ihre Antwort! (15.03.17)
Antwort: ausbildung ist freiwillig - es gäbe aber für fahrtkosten etc. auch unterstützung so sie das wollen - antrag vor ausbildungsbeginn stellen Aus- und Weiterbildungsbeihilfen unter: Förderungen - ohne gewähr |
16.03.2017 um 3.58 Uhr - von B*. - "Neuerliche Anwartschaft" |
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Hallo! Ich habe von 01.10. 2015 bis 31.01.2016 gearbeitet. Danach ams Geld bezogen, da ich noch einen Restanspruch von einer vorhergehenden Arbeit hatte. Von 15.01.2017 habe ich wiederum gearbeitet, leider verkauft mein jetziger Arbeitgeber das Lokal daher muss ich ab 01.04.2017 wieder zum AMS. Ich würde mit diesen beiden Beschäftigungen die 28 Wochen auf die kleine Anwartschaft erfüllen, wenn es eine rahmenfristerstreckung gibt. Und da hätte ich eben die Frage ob die gestreckt wird wenn ich dazwischen gestempelt habe. liebe grüße und vielen dank für deine tolle Arbeit hier
Antwort: Ja, wenn sie die 7 Monate bzw. 28 Wochen zusammenbekommen, dürften sie die neuerliche Anwartschaft erfüllen! Wird knapp - oder? (ohne Gewähr)
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15.03.2017 um 12.33 Uhr - von G*. - "Frage bezüglich einer Übungsfirma des bfi,s" |
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Sehr geehrter Herr Moser
Habe an sie und/oder an das Forum eine Frage bezüglich einer Übungsfirma des bfi,s in Wien. Habe eine "Einladung" zu einen Informationstag bei einer Übungsfirma bekommen in der Rampengassse in Wien 19 und mich versucht schlau zu machen, aber Informationen kommen dort nur spärlich vor. Vor allem ist das eine Firma für den kaufmännischen Bereich, ich aber bin ausgebildeter IT-Techniker mit einigen Zusatzqualifikationen. "Beraterin" beim AMS meinte nur da gibt es auch einen IT-Support. Werde zu diesen Infotag gehen aber vielleicht gibt es schon vorab ein paar Infos bezüglich Bezahlung (sollte ja zumindest nach BABE KV bezahlt werden, nachdem man dort 38,5 Wochenstunden "arbeiten" darf), Fahrtkosten, Tipps und Erfahrungen, usw.... Bin für alles Dankbar. Habe meinerseits die Befürchtung das es wieder so ein Sinnloser Beitrag des bfi/AMS ist die Arbeitslosen zu schikanieren, denn diese Maßnahme soll ja zumindest 12 Wochen dauern.
Was anderes - habe beim AMS über den Karriere Kompass eine Ausbildung Namens "Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie" mit einem Weiterführenden Link zur TGA (Technisch-Gewerbliche Abendschule) des bfi gefunden. Allerdings ist dann bei der Homepage der TGA nichts mehr davon zu lesen. Auf meine Mailanfrage hieß es das diese Ausbildung schon seit fast 10 Jahren!!!! nicht mehr angeboten wird, aber das AMS es in seiner Liste noch führe (Copy and Paste - Paßt scho!?). Habe mit meiner "Beraterin" gesprochen und die hatte auch keine Ahnung und meinte nur sie wird es an die Landesgeschäftsstelle weiterleiten - also wird sich eh nix ändern nehme ich an. Für was dann ein Fachkräfte Stipendium gut ist, wenn es die Ausbildung nicht mehr gibt?
Danke vorab für alle Informationen und für die tolle Unterstützung. mfg G.
Antwort: Ja, richtig besuchen sie den Infotag, um genaue Infos bez. dieser Massnahme zu erhalten. - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Sollte es eine zumutbare Beschäftigung ("Transitarbeitsplatz") sein, so müssen sie nach KV entlohnt werden. Handelt es sich um einen "Deppenkurs" / Bewerbungskurs / Coaching, so fragen sie vor Zeugen (KurskollegInnen) nach, ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt. >Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern - Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!< - ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching?
Wenn sie solche Kurse schon besucht haben, dann können sie sich ev. auch dagegen wehren. Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) (Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - | |