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12.05.2017 um 12.34 Uhr - von D*. - "Habe Problem mit Bbrz Trainer"


Hallo - Habe Problem mit Bbrz Trainer.
Unterrichtsmässig einer der besten aber menschlich gesehen schimpft er über alles obs Politik. Feuerwehr,Bbrz selbst usw.
Bin jemand der zwar sagt jeder sollte seine eigene Meinung haben aber es nervt wenn immer über alles geschimpft wird. Irgenwann zerreißt es mich und ich kann mich Kommentar mässig nicht mehr zurückhalten.
was soll ich tun?

Antwort:
Das tun sie auch! Sich kommentar-mässig nicht mehr zurück halten. Hier spielt sicherlich der Ton, Gestik und Mimik eine Rolle, ob es, wenn sie das tun, respektlos bis beleidigend rüber kommt.
Sie können ihn sogar ein wenig vorwarnen, indem sie um Erlaubnis fragen, auch mal die Meinung los zu werden, auch wenn es ihn betrifft.
Legen sie sich vorher - ev. zu Hause / am Vortag - fest, was sie ihm sagen würden bzw. wollen. Wäre auch für sie ein gutes Training.
Ihm diesbez. die Meinung sagen und sogar freundlich dabei bleiben.

Ich könnte ihnen auch den Rat geben - eine Beschwerde über sein Verhalten zu schreiben und dieses an seinen Vorgesetzten und auch ans AMS zu senden, dann würde dieses Verhalten auch eingestellt werden - nehme ich an!
Aber
wie geschrieben, ich bin für Ersteres - denn eigentlich ist er auch in einer Situation, mit der er nicht zufrieden ist. Drum, bevor er u.a. bei Vorgesetzten anzuschwärzen ist, wäre es unbedingt angesagt, die Angelegenheit "intern" zu regeln.
Und
sie können dies mit einem Kompliment verknüpft tun, indem sie ihm mitunter sagen, was sie mir schreiben - dass er für sie unterrichtsmässig einer der Besten ist, aber ......... ! - Gehen sie diesen Weg und bald, bevor sie zu lange warten und bei ihnen sämtliche Stricke reissen!
Ev. kann er das dann auch zu schätzen wissen! Wie beschrieben, kommt auf die Art an! ("Meine Meinung") - Alles Gute!


12.05.2017 um 10.25 Uhr - von E*. - "Nachzahlung des Ergänzungsbetrages"


Guten Tag, im November 2016 habe ich persönlich den Antrag auf Nachzahlung des Ergänzungsbetrages bei AMS Stelle - Villach abgegeben und bis heute keine Antwort erhalten. Heute habe ich nachgefragt und mir wurde gesagt: "Wenn Sie bis jetzt nichts bekommen haben, kriegen Sie nichts mehr." Bitte solte ich nicht einen Bescheid bekommen? Ich will aber noch einmal schriftlich nachfragen. Was sagen Sie dazu? Wie soll ich es formulieren? Danke. (11.05.17)

Antwort:
Richtig, verlangen sie eine "schriftliche" Antwort. Sind sie die Voraussetzungen bez. des Antrags auf der AMS-Webseite durchgegangen? Z.Bsp. Ob ihr Bezug in der fraglichen Zeit eh nicht zu hoch war?
Trotzdem, setzen sie ein Schreiben auf - geben sie an wann sie den Antrag abgesendet haben - haben sie diesen eingeschrieben gesendet? Auch aus diesem Grunde ist eine Antwort wichtig. Ob er ev. verlorengegangen ist? - und bitten um die Antwort - falls, warum ihnen keine Nachzahlung zusteht bzw. ob der Antrag schon bearbeitet wurde? ...... mit freundlichen Grüssen E. *.....! Ev. eingeschrieben senden!


12.05.2017 um 5.37 Uhr - von Al*. - "Die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten"


Guten Tag, ich werde dieses Jahr evtl. etwas mehr als die Geringfügigkeitsgrenze zum Notstand dazuverdienen (ca 500€) bekomme ca 900 euro Notstand.
Wird mir dann die Differenz zwischen Einkommen 500 und Geringfügigkeitsgrenze 400€ = 100€ abgezogen von den 900€
oder werden die vollen 500€ vom Notstand abgezogen = 400 euro nur mehr Notstand? danke grüße

Antwort:
in dieser frage kontaktieren sie sicherheitshalber auch das AMS - ev. grundsätzlich fragen? was passiert, wenn sie über diese geringfügigkeits-grenze verdienen?
es ist zu befürchten, dass sie dann den ganzen notstand verlieren, weil es als teilzeit-DV eingestuft wird. ?
ev. müssten sie dann um die mindestsicherung ansuchen, um dieses einkommen mit der MS. auf ca. 850 euro aufstocken zu lassen? ohne gewähr - drum antwort auch noch von anderer stelle einholen! (AMS ev. AK) - Danke für Rückmeldung nach Erkundigung.


11.05.2017 um 11.01 Uhr - von H*. - "Vom AMS abgemeldet"


Guten Tag!
Ich habe mich am 20.4.17 vom Ams abgemeldet und bis 7.4 .17 einen Kurs von Team 4 besucht .Daraufhin bekam ich eine Bestätigung der Abmeldung.Aber kein Geld für den April(Notstandshilfe plus kursbeitrag).Meine Frage ist das Korrekt oder wurde etwas vom Ams verschlampt?mfg

Antwort:
Sie hätten im Mai das Geld bis 20.4. (für 20 Tage) bekommen müssen. Kann durchaus sein, dass ein Versehen seitens des AMS vorliegt, drum unbedingt mit dem AMS Kontakt aufnehmen und die Sache klären. Erkundigen sie sich was mit dem Geld bis 20. ist.
Sollte eine Sanktion der Grund sein, so müsste es einen Bescheid geben, um die Möglichkeit einer ev. Berufung zu haben.
Frage: Waren sie mit dem Kurs fertig oder sind sie ausgestiegen - Wäre hier ev. eine Sanktion zu erwarten?

12.05.2017 um 10.18 Uhr - von H*. - "Termin beim AMS?"
Zuerst Dank !Kurs wurde beendet und Sanktionsbescheid gab es dadurch keinen. Mein nächster Termin beim ams wäre der 21.4.17 gewesen da hatte ich aber bereits die Bestätigung zur Kenntnisnahme meiner Abmeldung erhalten.Also werde ichmich mit dem ams sobald a.m. in verbindung setzen .Mfg (11.05.17)

Antwort:
ja sofort mit dem AMS in verbindung setzen - ev. wurde der bezug bis zur wiedermeldung eingestellt, weil sie am 21. nicht beim termin waren - ev. die betreuerIn (noch) nichts, von ihrer abmeldung gewusst hat? (ohne gewähr)

12.05.2017 um 13.39 Uhr - von H*. - "Wird in Kürze überwiesen"
Zum abschluss: Es war nur eine kleine Schlamperei beim ams :)und wird in Kürze überwiesen. mfg


9.05.2017 um 12.01 Uhr - von A. - "Berufsunfähigkeit?"


Guten Tag Herr Moser!

Ich habe schon zwei Mal in den letzten Monaten Ihre geschätzte Hilfe via Gästebuch in Anspruch genommen. Meine heutige Frage bzw. die Darstellung meines Falles ist ziemlich komplex und theoretisch, daher hab ich mich diesmal entschlossen, Sie Ihnen direkt per Mail zu stellen. Wenn Sie meinen, dass mein Fall auch für andere Betroffene relevant sein könnte, habe ich allerdings nichts gegen eine anonyme Veröffentlichtung im Gästebuch.

Ich bin nunmehr seit fast sechs Jahren - mit einer kurzen Unterbrechung - auf Arbeitsuche. Ich bin Jahrgang 1969, habe nach der AHS Matura über zehn Jahre in einer Bank gearbeitet und zu dieser Zeit haben meine psychischen Beschwerden begonnen. Die letzten paar Jahre dieser Tätigkeit waren von schweren psychischen und psychosomatischen Problemen begleitet. Ich habe dieses Dienstverhältnis 2001 einvernehmlich gelöst. Ein weiteres einjähriges Dienstverhältnis nach einem Jahr Arbeitsuche endete 2003 und danach begab ich mich erstmals in psychotherapeutische Behandlung, weil sich mein Zustand verschlechtert hatte. Diese Behandlung zog sich über sechs Jahre. Da ich mir eine Rückkehr in einen kaufmännischen Beruf nicht mehr vorstellen konnte und zumuten wollte, habe ich 2008 eine vom AMS finanzierte Ausbildung zur Fitnesstrainerin absolviert. Von 2009 bis 2011 habe ich zwei Jahre lang in einem großen Studio in Wien gearbeitet, dieses Dienstverhältnis endete auf Grund der Zusammenlegung zweier Standorte der Kette. Der Job im "Fitnessstudio" war die einzige Arbeit in meinem ganzen Leben, die mir Spaß gemacht und mich psychisch nicht belastet hat. Seither konnte ich allerdings in der Fitnessbranche nicht mehr Fuß fassen, hatte auch immer wieder psychische Probleme, war in Therapie und wurde bzw. werde auch medikamentös behandelt. Die letzten beiden Jahre ging es mir verhältnismäßig gut, ich hatte eine Seele von einer AMS-Betreuerin und Angstzustände kamen nur kurz vor den Terminen auf, obgleich diese unbegründet waren. Seit letztem Jahr hat meine Betreuung gewechselt und der psychische Druck hat sich erhöht. Im November kam ich aufgrund der Langzeitsarbeitslosigkeit in "Intensivbetreeung", was mich sehr belastete. Aus diesem Grund habe ich den Entschlus gefasst, mich für 62 Tage abzumelden, um wieder in die normale Betreuung zurückzukommen. Da ich zu dem Zeitpunkt eine geringfügige Beschäftigung hatte, konnte ich mir das finanziell leisten und mich für einige Woche auf diese Art selbst versichern. Im März hatte ich den ersten Termin bei meinem neuen Betreuer und ich empfand das Gespräch als sehr belastend. Das soll nicht heißen, dass er mich gemobbt hat, aber der Druck ist höher als bei meiner früheren Betreuerin. Seit diesem Zeitpunkt hat sich mein psychischer Zustand sukzessive verschlechtert, daher habe ich folgende Maßnahmen ergriffen:

Vor * Wochen bin ich aus eigenem Antrieb bei Fit2Work vorstellig geworden und zwar deshalb, weil mein Ex-Mann mit dieser Einrichtung vor drei Jahren im Zuge einer Burn-Out-Erkrankung gute Erfahrungen gemacht hat. Vor allem der arbeitspsychologische Befund hat ihm damals einen längeren Krankenheit ermöglicht. Ich werde diesen - oder einen ähnlichen Test - am **** absolvieren. Fit2Work hat mir zugesagt, mir ihre Berichte, die ans AMS gehen, vorher vorzulegen und ich habe beschlossen, ihnen zu vertrauen.

Heute hatte ich einen Termin bei meinem Psychiater und daraus ergibt sich auch meine eigentlich Frage an Sie. Nach der Schilderung meiner Situation hat er ich gefragt, ob ich schon mal eine Berufsunfähigkeitspension beantragt habe. Habe ich nicht. Er hat gemeint, ich solle das Thema bei meinem nächsten AMS-Termin ansprechen, bevor der Betreuer überhaupt die Regie im Gespräch übernehmen kann. Mein nächster Termin ist Mittwoch ***** Woche, ich werde mich allerdings davor krankschreiben lassen, weil ich mich momentan nicht in der Lage sehe, diesen Termin wahrzunehmen. Der Psychiater hat gemeint, ich solle auf Zeit spielen und er würde mir einen entsprechenden Befund erst später ausstellen, um Zeit zu gewinnen. Also Krankschreibung, beim Chefarzttermin angeben, dass ich noch auf einen Psychiatertermin warte usw. Im Falle einer Beendigung des Krankenstandes durch den Chefarzt könnte ich diesen beeinspruchen. Haben Sie damit schon Erfahrungen gemacht?
Da ich mit diesen Mechanismen keinerlei Erfahrung habe, wollte ich mal Sie um Ihren geschätzten Rat aus Ihrem Erfahrungsschatz bitten. Ich erwarte mir keinen rechtlichen Rat von Ihnen, sondern mich würde interessieren, wie Sie meine Chancen sehen, mit Krankschreibungen Zeit zu gewinnen und danach eine Berufsunfähigkeitspension zu beantragen. Wie sieht es momentan generell mit Bewilligungen solcher Pensionen aus, kann man sich dabei eventuell sogar Hilfe vom AMS erwarten (weil das ja deren Statistik verbessern würde) bzw. wie verhalte ich mich am Klügsten, um keine Bezüge zu verlieren und mich dennoch vor dem Druck des AMS zu schützen? Und eine letzte Frage: wie kann ich die Höhe der Berufsunfähigkeitspension ermitteln?
Kurz gesagt: lassen Sie mich bitte wissen, was Sie unter dem Eindruck Ihrer jahrelangen Erfahrung von meinem Fall halten und welchen Rat Sie mir für meine weiteren Schritte geben können.

Ich schätze meine Arbeitsfähigkeit so ein, dass ich eventuell einen Teilzeitjob mit 20 Stunden annehmen könnte, wenn damit kein Druck seitens des Arbeitgebers verbunden wäre (ich weiß, eine Wunschvorstellung). Abgesehen vom AMS leide ich momentan auch unter dem sozialen Druck generell, ich habe mich weitgehend isoliert und versuche soziale Interaktionen zu vermeiden, um nicht über meine Arbeitslosigkeit sprechen zu müssen. Eben das klassische Sozialverhalten, das oft mit jahrelanger Absenz vom Arbeitsmarkt einher geht.

Lieber Herr Moser, ich danke Ihnen herzlich, dass Sie bis hierher gelesen haben - und für Ihr Engagement generell!

Liebe Grüße (8.05.17)

Antwort:
Ich finde es sehr positiv, dass ein Facharzt hinter ihnen steht und sie auf den Weg in die ev. I-Pension begleitet. Wird sehr wichtig sein, seinen Beistand wie Atteste / Befunde von ihm zu haben.
Er hat bez. der Vorgehensweise zur I-Pension und bez. der Krankenversicherung vermutlich mehr Erfahrung als ich.
Mir liegt auch ein Hinweis eines/einer Betroffenen vor, der mich / uns unterrichtet, auch von der KK. einen Bescheid zu verlangen, da eine Berufung/Einspruch auch gegen die Chefarzt-Entscheidung möglich ist!
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!
>Haben sie von der PVA noch kein Schreiben erhalten, das die Pensions-Höhe (zum jetzigen Zeitpunkt) zum Inhalt hat?
>Neben der I-Pension wäre auch ein Rehageld möglich, das von der Krankenkassa ausbezahlt wird und ca. die selbe Höhe wie das Krankengeld hat.
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension - Geburtsjahrgänge ab 1964 (ab 1. Jänner 2014) (PVA)
Ich denke, sie können ihren Facharzt vertrauen und ev. seinem Rat folgen!

Ps.: Es ist davon auszugehen, dass das AMS nichts gegen den I-Pensions-Antrag hat und sie ev. dabei unterstützt! Wie sie schreiben wirkt sich dies positiv auf die Statistik aus - "ungünstiger Weise zumindest für kurze Zeit"! (Ohne Gewähr)

9.05.2017 um 20.43 Uhr - von A. - Dankeschön!

25.05.2017 um 9.10 Uhr - von A. - "Ein kurzes Update zu meinen weiteren Schritten"
Guten Tag Herr Moser!

Hier ein kurzes Update zu meinen weiteren Schritten. Können Sie - soweit Sie es auch für andere Betroffene interessant finden - gerne veröffentlichen.

Ich hatte vor zwei Wochen eine arbeitspsychologische Begutachtung bei Fit2Work in W. N. Alleine die Fahrt von Schwechat dorthin war schon ein Horror, da ich beim Autobahnfahren immer wieder Panikattacken und Schweißausbrüche bekomme und dies daher nur mehr mache, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Die arbeitspsychologische Begutachtung hat eine hohe psychische Belastung ergeben. Parallel dazu war ich via Clearing Stelle der NÖGKK auf der Suche nach einem Kassen-Psychotherapieplatz. Sowohl bei Fit2Work als auch bei meinem Anruf bei der Clearing Stelle wurde ich gefragt, ob ich schon einen Pensionsantrag gestellt habe. Die Beraterin der Clearing Stelle hat mir geraten einen Antrag auf Rehageld zu stellen, da ich dadurch den Druck durch das AMS los wäre und Anspruch auf einen Psychotherapieplatz hätte (sonst hätte ich einige Monate Wartezeit). Heute war ich beim Beratungstag der PVA in Schwechat und habe diesen Antrag gestellt. Eigentlich wollte ich mich nur erkundigen, aber der Berater hat gleich den Antrag zur Hand genommen und mit mir ausgefüllt, was ja auch in meinem Sinne war. Meinem letzten AMS-Termin bin ich durch Krankschreibung ausgewichen, habe mich heute allerdings wieder abschreiben lassen und am AMS gemeldet. Mir blieb nichts anderes übrig, weil ich (mein Fehler!) letzte Woche einen Kontrolltermin bei meinem Arzt versäumt habe und dieser erst wieder am Montag erreichbar wäre. Leider geht es mir momentan psychisch so schlecht, dass ich diesem Druck bis Montag zu warten, um das klären zu können, nicht ausgehalten hätte. Mit dieser Vorgangsweise habe ich wenigstens keine finanziellen Ansprüche verloren. Als ich mich heute am AMS gemeldet und den Antrag auf Rehageld erwähnt habe, hat man mich gebeten am Freitag nochmals zu kommen und eine Niederschrift dazu zu machen (allerdings nicht bei meinem Berater, sondern bei einer Beraterin, die nur Anträge bearbeitet). Dazu hätte ich eine Frage: Ändert sich in einem Verhältnis zum AMS etwas durch den Antrag auf Rehageld? Habe ich andere Rechte/Pflichten? Es wäre nützlich für mich das zu wissen. Mein nächster regulärer Beratungstermin ist erst Mitte Juni und bis dahin kann ich mir überlegen, ob ich mich erneut krankschreiben lasse bzw. ob ich schon eine Rückmeldung der PVA zum Antrag auf Rehageld habe.

Wie immer herzlichen Dank für Ihre Mühe und liebe Grüße!
A.
(24.05.17)

Antwort:
Ja, besuchen sie am Freitag den Termin beim AMS - und sie brauchen deswegen nicht nervös zu sein. Das AMS will logischerweise wissen - was Sache ist und wie es weiter geht bzw. können sie auch erfragen wie die weiteren Schritte aussehen. Es wird sich so verhalten wie beim Antrag auf I-Pension. Sie werden zumindest mal für 2 Monate Ruhe vorm AMS haben. Reden sie mit der AMS-SachbearbeiterIn darüber, sie werden die Info bekommen. Danke für die Rückmeldung nach Erledigung / der Auskunft! Alles Gute! (Ohne Gewähr)

28.05.2017 um 10.20 Uhr - von A. - "Hier ein Update zu meinem gestrigen AMS-Termin, er war kurz und schmerzlos"
"Rehageld-Antrag: Grundsätzlich für maximal 3 Monate nicht zur Verfügung stehen"

Guten Tag Herr Moser!
Danke für Ihre aufmunternden Worte!

Hier ein Update zu meinem gestrigen AMS-Termin, er war kurz und schmerzlos. Es wurde einer Niederschrift mit folgendem Inhalt aufgenommen aufgenommen:
I-Pension beantragt, ich muss das AMS innerhalb von sieben Tagen über Änderungen in diesem Verfahren in Kenntnis setzen, Gutachten der Untersuchung liegt noch nicht vor.
Während des Pensionsverfahrens bis zur Klärung der Arbeitsfähigkeit, grundsätzlich für maximal 3 Monate, muss ich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen. Wenn aufgrund des Gutachtens anzunehmen ist, dass Arbeitsfähigkeit nicht vorliegt, so verlängert sich dieser Zeitraum bis zur bescheidmäßigen Feststellung des Pensionsversicherungsträgers. Ich muss den vorgeschriebenen Untersuchungen nachkommen. Krankschreibungen sind dem AMS zu melden. Ich habe b.a.w. keine AMS-Termine, in drei Monaten wird sich mein Betreuer bei der PVA über den Stand des Verfahrens erkundigen und mich dann kontaktieren.

Jetzt mal durchatmen und relaxen! Ich habe noch drei Termine bei Fit2Work und Ende Juni einen Termin beim Psychiater, der mir dann (hoffentlich) einen Befund ausstellen wird. Laut Befund von Fit2Work bin ich nur befähigt für Teilzeitarbeit, welche in meinem Tätigkeitsbereich nicht existenzsichernd ist.

Obwohl ich nicht weiß, wie es weitergeht und meine Erwartungen in Bezug auf Zuerkennung von Rehageld eher gedämpft sind, stellt die derzeitige Situation für mich eine wichtige Entlastung dar.

Zum Schluss noch eine Frage: Falls Rehageld/I-Pension nicht gewährt wird, wann kann ich - für den Fall, dass meine Situation sich nicht verändert - erneut einen Antrag stellen?

Herzlichen Dank für Ihr Engagement und liebe Grüße! A. (27.05.17)

Antwort:
Danke für die Rückmeldung!


9.05.2017 um 11.21 Uhr - von J. - "Ist das eKonto noch freiwillig?"


Guten Abend,
Habe Heute eine Einladung zu eine Infoveranstaltung zum AMS eAMS: Kontrollmeldung inklusiv. Ist das eKonto noch freiwillig? Am AMS Homepage ist nichts Anderes zu eruieren. Danke, J. (8.05.17)

Antwort:
Ich denke, es muss auch freiwillig sein, da sicherlich (noch) nicht jede(r) Arbeitslose einen Computer hat? eAMS Konto löschen - (ohne Gewähr)
>In ihrem E-AMS-Konto steht oben rechts u.a. Einstellungen! Anklicken und ganz runter scrollen - siehe Konto löschen!

6.05.2017 um 11.16 Uhr - - von W*. - "Wann wird das Geld ausbezahlt"


Hallo, eine Frage: laut AMS Seite wäre am 4.5.2017 Auszahlungstermin für das Arbeitslosengeld (am Konto eintreffend) gewesen, aber ich habe bis heute nichts erhalten. Ist das einfach eine Fehlinfo seitens des AMS und haben andere das Geld auch noch nicht erhalten oder betrifft das nur mich? (Alle Termine etc. eingehalten, kein Schreiben wegen Sperre - warum auch? - erhalten,...

Antwort:
Unter Umständen kann das Geld - spätestens - bis ca. "8 oder 10" des Monats (?) ausbezahlt werden. Seit längerer Zeit kommt es aber früher ("ev. um den 5. des Monats - "oder 4. ?")
Kann auch sein, dass die Bank bei der man ist eine Rolle spielt und drum das Geld ev. einen Tag auf oder ab auf dem Konto ist!
Wenn sie nichts (DV. oder Zwangsmassnahme / Kurs) verweigert haben, der Antrag auch noch nicht ausgelaufen ist, müssen sie das Geld in diesen Tagen bekommen. Ansonsten melden sie sich beim AMS / BeraterIn und fragen nach was los ist? - Falls Sperre, aus irgend einen Grund, verlangen sie sofort einen schriftlichen Bescheid - für eine ev. Berufung! ( Ohne Gewähr)


3.05.2017 um 9.34 Uhr - - von D*. - " Trotz Sperre weiterhin den Kurs besuchen?"


Hallo,ich hätte eine Frage und zwar mir wurde vorige Woche mein Leistungsbezug eingestellt. Besuche seit zwei Wochen einen Kurs vom Ams, jetzt zu meiner Frage muss in der Zeit der Speere trotzdem weiterhin zum Kurs gehen?! Danke (2.05.17)

Antwort:
während einer sperre darf es keine weitere geben.
warum wurden sie gesperrt. - falls, sofort berufung einlegen.
wenn die sperre hält, dann brauchen sie nicht in den kurs - dies müssten sie in erfahrung bringen, bevor sie nicht mehr in den kurs gehen.
reden sie darüber auch mit der beraterin - was das soll - oder vorgesetzten.
ohne gewähr - alles gute!

2.05.2017 um 12.23 Uhr - - von D*. - "Vorauswahl durch AMS"
Danke für Ihre rasche Antwort,
ich hätte mich wo bewerben sollen, wo der Arbeitgeber und Arbeitort nicht angegeben waren. (Vorauswahl durch Ams). Glaube das ist mein Fehler kann ich da trotzdem berufen?
Habe am *.5 einen Termin bei meiner Beraterin da wird es entschieden ob ich eine Speere bekommen werde (was ich jedoch glaube, weis aber nicht wie das abläuft da ich sowas bis jetzt noch nicht hatte) habe morgen wieder Kurs, soll ich bis zum *.5 (Ams Termin) zum Kurs gehen, mit der Hoffnung dass meine Beraterin mich nicht für 6 Wochen speeren lasst?
Ist bisschen kompliziert geschrieben ich hoffe Sie verstehen mich. Danke

Antwort:
ja probieren sie die berufung und leiten sie aus den folgenden links die berufungsbegründung ab! Anonym-Bewerbung
alles gute (ohne Gewähr)

2.05.2017 um 18.41 Uhr - - von B. - "Dipl. Sozialpädagoge / Anspruch auf Grundberuf?"


Hallo Herr Moser,
Ich habe als dipl. Sozialpädagoge über 10 Jahre, bis 2015, im Sozialbereich gearbeitet. Durch Einsparungen beim Personal wurde ich arbeitslos. Mangels freier Stellen nahm ich jetzt einen Job als Kraftfahrer an, der mit meinem Grundberuf natürlich nichts zu tun hat. Er ist befristet auf ein Jahr. Habe ich anschliessend beim AMS wieder Anspruch als Sozialpädagoge nach Arbeit suchend zu sein? Oder wird mir irgendein Job vermittelt? Greift der Anspruch auf Grundberuf? Zumindest die ersten 100 Tage? Vielen Dank

Antwort:
Der Berufsschutz - die ca. 100 Tage - haben 2015 gegolten, als sie vom Sozialbereich in die Arbeitslosigkeit mussten. Jetzt würden sie einen gewissen Schutz als Kraftfahrer "geniessen"!
Die totale Katastrophe sehe ich aus dem Grund nicht, weil sie nach drei Monaten wieder in jede zumutbare Stelle vermittelt werden könnten. Was soviel heisst wie: "Versuchen sie sich selbst im Sozialbereich eine Stelle zu suchen!"
Bewerben sie sich in der Kraftfahrer-Zeit schon bei sämtlichen Stellen im Sozialbereich! Wichtig, weil es nicht selten vorkommt, dass die Bewerbungsschreiben in Evidenz gehalten werden und sie, sobald eine Stelle frei wird, eingestellt werden! Ev. auch möglich - vorübergehend als Vertretung (ev. bei Schwangerschaft) zBsp. - Wenn sie mal einen Fuss in der Türe haben, der Arbeitgeber ihre Fähigkeiten kennen-gelernt hat, wachsen die Chancen auf eine Festanstellung! (Ohne Gewähr)

3.05.2017 um 9.29 Uhr - - von B. - "Danke für die Antwort"
Danke für die Antwort. Alles Gute und weiterhin viel Kraft und Engagement. (2.05.17)


2.05.2017 um 11.20 Uhr - - von Ch*. - "Rückzahlungen"


Guten Tag Betreff: Rückzahlungen.

Von **.10.16 bis **.11.16 war ich in einen Bürokurs der auch wirklich was gebracht hat muss man mal sagen.
Jedenfalls bekomme ich normal 16,08? pro Tag vom AMS der Rest von 300+? kommt von der MA40 Mindestsicherung.
In dem Kurs in den 2 Monaten hab ich pro Tag 1,95? für Beihilfe zu den Kursnebenkosten / Pauschale + 7,74? Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich vom AMS bekommen.
Ich finde das steht mir zu ich habe einen größeren Aufwand wenn ich täglich in den Kurs fahren muss ich muss mir öfter was zum essen kaufen ect, also nette Nebeneffekt zum Kurs man bekommt auch mal mehr Geld. Ja falsch gedacht.
Im Jänner is dann ein Brief von der MA40 gekommen, ich muss 430? zurück zahlen?
Ich finde das eine Frechheit das ich das zurückzahlen soll obwohl ich in den Kurs gegangen bin und mehr kosten hatte als wenn ich daheim bin.

Noch was vergessen bitte anhängen.
Warum werden diese Beihilfe zu den Kursnebenkosten / Pauschale Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes überhaupt vom AMS bezahlt wenn man sie wieder zurückzahlen kann? (1.05.17)

Antwort:
Da die Mindestsicherung keine Versicherungsleistung ist, wird genau auf einen "bestimmten" Betrag aufgestockt. Wenn sie über den Höchstbetrag kommen - egal durch welches "Einkommen", wird alles was drüber liegt zurück gefordert.
>Obwohl sich das Sozialamt und das AMS zusammen-geschlossen haben, um
die Arbeitspflicht zu gewährleisten, sind sie doch verschiedene Ämter, was dazu führt, dass wenn von dem einem Amt irgendein Zuschuss gewährt wird, dieser vom Aufstockungsbetrag des anderen Amt abgezogen wird, um nicht über den Höchstbetrag zu "kommen".
Trotzdem legen sie (als Versuch) bei der MA40 auf den Brief (ist ein Bescheid - oder? - sonst den Bescheid verlangen) / auf den Bescheid Berufung / Einspruch ein!
Begründen sie dies mit den Mehrkosten durch Fahrtkosten etc. (ohne Gewähr)
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

+ Sozialtelefon! - Ev. rufen sie mal an!


1.05.17 um 11.14 Uhr - - von W. - "Wie ist das denn mit der Begleitung"


1.05.17 - "Wie ist das denn mit der Begleitung"
+

30.04.17 - von W. - "Unternehmensgründungsprogramm"
unter:
27.04.2017 um 11.36 Uhr - von W*. - "Eine Form von Erpressung, was man eigentlich mit dem Begriff "Nötigung" beschreiben kann"


28.04.2017 um 10.52 Uhr - von M*. - "Einladung zur PVA Begutachtung"


Hallo!
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Ich beziehe die Notstandshilfe und bin 50 Jahre alt.
Letzte Woche war ich beim Ams und habe eine Einladung für die PVA Begutachtung bekommen. Es muss die Arbeitsfähigkeit geklärt werden, da ich beim Neurologen und Orthopäden in Behandlung bin und nur leichte Jobs annehmen kann.

Meine Frage ist wie läuft so eine PVA Begutachrung in Kompetenzzentrum ab? Untersuchen mich mehrere Ärzte? Wie läuft so ein orthopädischer und neurologischer Test ab?

2. Frage: Ich benötige Befunde vom Orthopäden und Neurologen. Der Orthopäde verlangt 80 Euro. Und der Neurologe 90 Euro. Muss ich die kosten dafür tragen, obwohl mich das Ams zu der Begutachtung schickt?

Danke! MfG M. (27.04.17)

Antwort:
Ev. versuchen sie es erst ohne Befunde und legen ihre Beschwerden mündlich dar - obwohl es natürlich vorteilhaft wäre, wenn sie die Befunde mithätten - fragen sie mal nach, ob sie ev. Atteste in Kurzform von den Ärzten bekommen könnten - als Bestätigung, quasi. Vielleicht reichts, wenn es "nur" um verminderte Leistungsfähigkeit geht.
Zum Ablauf tue ich mir schwer ihnen zu beschreiben was sie erwartet. Die Erfahrung müssen sie selbst machen. Ich habe Rückmeldungen bekommen, die nicht zufrieden stellen. Auf alle Fälle reden sie dort mit einem Arzt darüber - Verlangen sie danach.
siehe auch Fachärztliche Untersuchung! (Ohne Gewähr)

Berufsunfähigkeit - BBRZ. - ev. sehen sie sich die Seite durch, die leider nicht zur Beruhigung beiträgt. (u.a. BBRZ + PVA-Berichte)


27.04.2017 um 11.36 Uhr - von W*. - "Eine Form von Erpressung, was man eigentlich mit dem Begriff "Nötigung" beschreiben kann"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe eine Frage, und zwar wurde ich mit **.03. gekündigt, habe 15 Urlaubstage "aufbrauchen" müssen und bekomme seit **.03.2017 Geld vom AMS.

Ich bin 31 Jahre alt, und seit 6 Jahren bin ich Dipl.-Ing. für Gebäudetechnik (HKLS - Heizung Klima Lüftung Sanitär).
Bis jetzt habe ich im technischen Vertrieb (vorwiegend techn. Vertriebsinnendienst) gearbeitet.

Ich bekomme hauptsächlich Stellen für Jobs für die mir entweder die Berufserfahrung fehlt (Projektleiter HKLS), Jobs für die ich zu hoch ausgebildet bin (Anforderung Elektromeister oder HTL), Jobs die nicht meiner bisherigen Tätigkeit entsprechen (technischer Vertrieb) oder Jobs die mich nicht (mehr) interessieren (HKLS Vertriebstechniker im Innendienst).

Wenn ich mich nicht auf jeden "Vermittlungsvorschlag" bewerbe, obwohl ich sinngemäß mit folgenden Antworten reagiere:
1.zu wenig Berufserfahrung
2. bin zu hoch qualifiziert
3.hat nichts mit meinen bisherigen Jobs zu tun - in diese Richtung möchte ich mich nicht entwickeln
4. mein Interesse und Fokus liegt nun mittlerweile beim technischen Vertriebsaußendienst, und nicht (mehr) beim Vertriebsinnendienst, da ich meine Karriere weiterentwickeln möchte und nicht beim Innendienst stehen bleiben möchte

droht man mir mit rechtlichen Konsequenzen und vor allem mit Geldentzug - ein Vorfall:

"Sehr geehrter Herr DI W.,

nein, es ist nicht egal wer die Stelle verschickt; und wenn ich Ihnen schreibe, dass Sie sich bitte bewerben sollen, dann tun Sie das bitte auch - andernfalls könnte das (wie bereits besprochen) rechtliche Konsequenzen haben.
Der Dienstgeber wartet schon auf Ihre Bewerbung, weil er sehr interessiert ist, Sie kennen zu lernen! Also bewerben Sie sich bitte noch heute!

Mit freundlichen Grüßen
*.S.
Ihr Arbeitsmarktservice

---------------- ----------- ---------

Sehr geehrte Frau S.!

Es ist völlig unabhängig davon wer eine solche Stelle verschickt, da ich mit einem relevanten halben Jahr nicht die Voraussetzungen für solch einen Job erfülle - für eine Projektleitertätigkeit der Fachbereiche Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär bedarf es einer mehrjährigen Berufserfahrung im projektausführenden "Großinstallateur"-Geschäftsbereich.

Für die Ausübung solch einer Funktion zählt also einerseits ein sehr spezifisches technisches Verständnis und andererseits ein großes finanzielles Gespür des Projektkostenrahmens, was man sich durch viele Jahre Projektgeschäft aneignen kann!


Beste Grüße * W.

------------- --------------- ---------------

>Sehr geehrter Herr DI W.,
>da Sie die Stelle vom zuständigen SfU-Betreuer (der mit dem Unternehmen in Kontakt steht) geschickt bekommen haben, bewerben Sie sich bitte für diese Stelle.
>Mit freundlichen Grüßen
>* .S.
>Ihr Arbeitsmarktservice

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>Sehr geehrte Damen und Herren!
>Danke für die Zusendung dieses Stellenangebots. Mangels Berufserfahrung muss ich das Jobangebot für eine Projektleiterposition ausschlagen.
>Beste Grüße W.

----------- ----------------- -----------------
>>Sehr geehrter Herr DI W.,
>>bitte beachten Sie die im Anhang gesendete Unterlage.
>>Mit freundlichen Grüßen
>>Ihr Arbeitsmarktservice"

Man möchte mich dazu zwingen sich auf jeden Vermittlungsvorschlag zu bewerben (auch wenn man daraufhin antwortet, dass diese Position aufgrund einer der 4 oben genannten Punkte nicht entspricht). Und wenn ich mich weigere nimmt man mir das Geld weg... eine Form von Erpressung, was man eigentlich mit dem Begriff Nötigung beschreiben kann - wenn du nicht tust was ich sage, dann nehme ich dir diene Lebensgrundlage weg...

Ichbin nicht schuldhaft arbeitslos geworden und bewerbe mich selbständig auf Stelen im technischen Vertriebsaussendienst. Ich bin somit ein mündiger Mensch - meine Betreuerin sieht das scheinbar anders und möchte mir alles vorschreiben...

In der Betreuungsvereinbarung steht unter anderem "Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen das AMS übermittelt und geben Rückmeldung über Ihre Bewerbung innerhalb von 8 Tagen." Da nicht steht "Sie bewerben sich auf ALLE..." möchte man meinen, dass es in Ordnung ist auch ein paar Vorschläge auszuschließen?!

Weiters steht im Text jedes Vermittlungsvorschlages: "Sollte dieses Stellenangebot unseren Vereinbarungen oder Ihren Qualifikationen nicht entsprechen, kontaktieren Sie uns bitte sofort."

Entweder passt es und ich bewerbe mich, oder ich reagiere umgehend darauf in meinem Sinne, mit einer der obigen 4 Antwortmöglichkeiten.

Darauf bekomme ich Antworten wie:

1. "Sehr geehrter Herr DI ....,

da Sie keinerlei Erfahrung im Außendienst, aber jahrelange Erfahrung im Innendienst haben, gibt es keinen arbeitsmarktpolitischen Grund, warum Sie nur Außendienststellen vom AMS bekommen sollten. Auch wenn Ihre persönliches Interesse mehr am Außendienst liegt, bewerben Sie sich bitte auf die Stellen vom AMS.

Mit freundlichen Grüßen
.....
Ihr Arbeitsmarktservice

---------------- ------------- ----------- ------------

Sehr geehrte Frau ....!

Danke für diesen Vermittlungsvorschlag im technischen Innendienst!

Da ich bereits mehrjährige Berufserfahrung im technischen Vertriebsinnendienst besitze und mich für die Zukunft weiterentwicklen möchte, liegt mein Jobinteresse nun im technischen Vertriebsaußendienst! Ich werde daher alle meine Anstrengungen in diesen Bereich legen und von anderen Bewerbungen absehen!


Beste Grüße ....."

2. "Sehr geehrter Herr DI ....,

nein, es ist nicht egal wer die Stelle verschickt; und wenn ich Ihnen schreibe, dass Sie sich bitte bewerben sollen, dann tun Sie das bitte auch - andernfalls könnte das (wie bereits besprochen) rechtliche Konsequenzen haben.
Der Dienstgeber wartet schon auf Ihre Bewerbung, weil er sehr interessiert ist, Sie kennen zu lernen! Also bewerben Sie sich bitte noch heute!

Mit freundlichen Grüßen
.....
Ihr Arbeitsmarktservice

------------------------ --------------------- ----------------

Sehr geehrte Frau ....!

Es ist völlig unabhängig davon wer eine solche Stelle verschickt, da ich mit einem relevanten halben Jahr nicht die Voraussetzungen für solch einen Job erfülle - für eine Projektleitertätigkeit der Fachbereiche Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär bedarf es einer mehrjährigen Berufserfahrung im projektausführenden "Großinstallateur"-Geschäftsbereich.

Für die Ausübung solch einer Funktion zählt also einerseits ein sehr spezifisches technisches Verständnis und andererseits ein großes finanzielles Gespür des Projektkostenrahmens, was man sich durch viele Jahre Projektgeschäft aneignen kann!


Beste Grüße .....

------------- ------------- -----------------
>Sehr geehrter Herr DI ....,
>da Sie die Stelle vom zuständigen SfU-Betreuer (der mit dem Unternehmen in Kontakt steht) geschickt bekommen haben, bewerben Sie sich bitte für diese Stelle.
>Mit freundlichen Grüßen
>......
>Ihr Arbeitsmarktservice
-------------- ------------------ --------------- -----------------

>Sehr geehrte Damen und Herren!
>Danke für die Zusendung dieses Stellenangebots. Mangels Berufserfahrung muss ich das Jobangebot für eine Projektleiterposition ausschlagen.
>Beste Grüße ......

--------- ---------------- -------------

>>Sehr geehrter Herr DI ....,
>>bitte beachten Sie die im Anhang gesendete Unterlage.
>>Mit freundlichen Grüßen
>>Ihr Arbeitsmarktservice"

3. "Antwort von Frau .... noch ausstehend, die wird sich morgen wieder boshaft auf mich stürzen wollen -------->Sehr geehrte Frau ....,

lassen sie uns das morgen besprechen!


Beste Grüße ....

--------------------------------------------------
>Sehr geehrter Herr DI .....,
>bitte bewerben Sie sich umgehend bei den beiden Stellen!
>Mit freundlichen Grüßen
>Ihr Arbeitsmarktservice
------------ --------- ------------------

>Sehr geehrte Frau ....!
>Danke für die Zusendung des Vermittlungsvorschlages! Bei der Firma U** sind zwei Stellen in Aussicht mit Vertriebsaußendienst, und bei der Firma H** wurde ich am Montag ebenfalls für zwei Positionen im Außendienst vorgeschlagen! Da mein persönliches Interesse auf den technischen Vertiebsaußendienst abzielt, sehe ich von einer Bewerbung ab!

>Beste Grüße ....
----------------- ---------------- ---------
>>Sehr geehrter Herr DI ...,
>>bitte beachten Sie die im Anhang gesendete Unterlage.
>>Mit freundlichen Grüßen
>>Ihr Arbeitsmarktservice"

Obwohl da immer "Sehr geehrte Frau ..../ Sehr geehrter Herr DI .... /beste Grüße ....usw." steht, ist das Gesprächsklima mit meiner Betreuerin seit Beginn unterkühlt, rau, und ich fühle mich bei ihr nicht mehr als freier Mensch behandelt. Ich war schon öfters beim AMS gemeldet (in Zeiten wie diesen... die letzten Jahre...), wurde aber noch nie so unmenschlich, und meiner Meinung nach grundlos viel zu strikt, behandelt.

Ich möchte bitte wissen inwiefern das AMS mit diesem Kurs durchkommt, ob diese Vorgehensweise erlaubt ist oder ob ich einfach ein falsches Verständnis von einem sogenannten "Vermittlungsvorschlag" bzw. von der Sache mit der Arbeitssuche (und der Unterstützung durch das AMS) habe?

Ich freue mich üeber jedes Feedback das mir und auch meiner Betreuerin dazu verhelfen kann das Gesprächsklima zu verbessern, ohne, dass ich mich unter Geldentzug dazu nötigen lassen muss mich für eine für mich unpassende Bewerbung (siehe die 4 genannten Punkte oben) zu bewerben!

Was mache ich falsch? Was kann ich besser machen?

Beste Grüße * W.

Antwort:
Sie machen gerade Erfahrung mit der öst. Arbeitsmarktpolitik, die sich im Grunde auf "Nötigung" stützt.
Sie sind ev. noch kurze Zeit ein wenig geschützt! Nach ca. drei Monaten fällt der Berufs- und Einkommensschutz völlig weg. siehe
Zumutbarkeitsbestimmungen (3) .
Ab dann dürfen sie keine einzige Stelle über 20 Wochenstunden, die nach KV. bzw. branchenüblich entlohnt wird, ablehnen. Nicht mal eine Hilfsarbeiterstelle - wie auch Zwangsmassnahmen am 2. Arbeitsmarkt.
Ich wünsche ihnen, dass sie sich selbst eine, nach ihrer Ausbildung entsprechende, Stelle. finden.
Und Vorsicht! Bekommt das AMS mit, dass sie ein DV., welches sie sich selbst gesucht haben, ablehnen, so gibts auch hier eine Sanktion!

27.04.2017 um 13.07 Uhr - von W*. - Danke vielmals!

28.04.17 - Hier noch zwei Links!
>
Tipp von Gi. "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen"

>Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig (VwGH)
Obwohl die Erkenntnis aus der Zeit vor der AlVG-Novelle 2008 stammt, ist sie m. M. nach noch gültig
. (ohne Gewähr)

29.04.17 - Nachtrag
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
>Und nehmen sie sich, falls möglich, immer eine Begleitperson als Zeugen mit! ("Wirkt oft Wunder")

1.05.17 um 11.14 Uhr - - von W. - "Wie ist das denn mit der Begleitung"
Sehr geehrter Herr Moser!
Ich hatte gestern wieder das Vergnügen mit meiner Betreuerin, und ich hatte gestern eine Begleitperson (meine Freundin die sich als meine Psychologin zu erkennen gab) dabei. Meine Betreuerin meinte gleich so auf die Art was soll das, das geht aber bicht, dass man da einfach wen mitnimmt... man muss das zuvor anmelden...usw.... sie könnte ja von der Presse sein... usw....".

Wie ist das denn mit der Begleitung - muss man da wen anmelden oder ist das prinzipiell okay einfach wen mitzubringen - wie gehört sich das eigentlich - wie ist die Rechtslage? Beste Grüße Michael W. (29.04.17)

Antwort:
man "kann / darf" jederzeit jemanden mitnehmen - nur muss die begleitperson stumm sein - darf nicht "anstatt dem begleiteten" reden.
ja einige AMS-mitarbeiterInnen fühlen sich da nicht mehr so wohl, weil sie aufpassen müssen was sie sagen und wie sie sich aufführen.

ev. könnte eine beraterIn die mitnahme einer begleitperson verbieten - ev. wenns probleme gibt .... ? ("dann mit vorgesetzten / geschäftsstellenleiterIn ausmachen")
ABER
bei unsere treffen mit dem österreichischen AMS-Chef gabs die erlaubnis.
falls es zu problemen diesbez. kommt - können sie angeben, dass die begleitung einer vertrauensperson von Dr. Buchinger (AMS-Chef) erlaubt wurde und als okay befunden wurde.
wie geschrieben - stummer zeuge und ev. kann der ausweis verlangt werden - also, wenn die begleitperson einen reisepaass mithat wäre das gut.
ist also von höchster AMS-stelle abgesegnet. alles gute!

30.04.17 um 12.10 Uhr - - von W. - "Unternehmensgründungsprogramm"
Sehr geehrter Herr Moser!
Danke für die vielen Infos! Meine derzeitige Betreuerin (Beginn vor 1,5 Monaten) und ich kommen nicht wirkich gut miteinander aus - weiß man etwas genaueres über die Fristdauer vom "ersten Auffanglager - hier machen wir mit dir was wir wollen, sodass du schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt gehst" zum "Betreueungslager - hier helfen wir dir wirklich weiter wenn die Rambos vom Auffanglager versagt haben"?

Ich möchte heuer auf jedenfall beim Unternehmergründerprogramm teilnehmen, spreche dies jedoch jetzt noch nicht an, da ich nicht glaube, dass man sich in der derzeitigen Betreuungsphase darauf einlassen würde. Ich bin fertig studiert und brauche keine Deppenschulungen, im Prinzip kann man mir nur das UGP anbieten um mich aus der Statistik hinaus zu bringen. Man hat mir das auch schon einmal im Jahr 2015 angeboten, wo ich es jedoch aufgrund meiner derzeitigen Geldsituation nicht umsetzen hätte können, woraufhin ich die Beihilfe dann nicht angenommen habe. Heuer jedoch sieht meine finanzielle Situation viel besser aus, und ich möchte das auf jeden Fall durchziehen - könnte eigentlich etwas dagegegen sprechen mir das anzubieten? Ich werde es jedenfalls erst nach einem Betreuerwechsel ansprechen. Beste Grüße!

Antwort:
sind sie sich sicher, dass sie eienen betreuerwechsel zu erwarten haben?
machen sie UGP nich davon abhängig, sondern von einem "stichhaltigen" konzept!
und ev. müssen /sollen sie eh lästig sein um das zu bekommen, auch lassen sie ev. nicht nur ihre betreuerIn entscheiden, sondern - beziehen weitere personen hinzu - senden den antrag / ansuchen dazu auch an die geschäftsstellenleitung.
wichtig ist, dass nachvollziehbar ist, ob das konzept hand und fuss hat und ob damit zu rechnen ist, dass dies auch realisierbar ist - sie sich nach der unterstützung selbstständig machen können.

und bleiben sie immer freundlich - bzw. ...... seien sie auch der erstere, der freundlichkeit ausstrahlt - kommt nach mehrere male keine freundlichkeit zurück - verhalten sie sich nach dem motto: wie man in den wald reinschreit, so kommt es zurück.

Unternehmensgründungsprogramm:
Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit.
alles gute - ohne gewähr


26.04.2017 um 13.32 Uhr - von C*. - "Habe jetzt auch die Kraft gefunden für mein Recht auf ein würdiges Leben zu kämpfen."


Sehr geehrter Herr Dr. Pochieser, Sehr geehrter Herr Moser!
Erstmals Danke für die SONED Seite. In schwarzen Zeiten, fühlte ich eine echte Hilfe geboten und habe jetzt auch die Kraft gefunden für mein Recht auf ein würdiges Leben zu kämpfen.
Ich möchte Ihnen meine Notsituation schildern und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen:

Seit *.4.2017 bin ich beim ** (Anm.: Service für Wohnungslose) obdachlos gemeldet (vorher wohnte ich notbedingt bei meiner Mutter, habe wegen psychischer Gewalt die Wohnung verlassen), habe am *.4.2017 den Antrag auf Mindestsicherung gestellt. Am **.4.2017 habe ich mich beim AMS angemeldet, die Bestätigung liegt beim MA40 vor, auch der Nachweis vom ** (Anm.: Service für Wohnungslose) und die Abmeldundg der Wohnadresse. (Auszug aus dem Melderegister) Laut MA40 steht "keine Adresse im Melderegister" (Stand **.4.2017), deswegen wurde der Bescheid nicht fertiggestellt und ich habe bis heute keine Mindestsicherung erhalten.
Alles ist ein Chaos, in der Schwebe, ich bin keine Rechtsanwältin und wusste von Beginn des Antrags nicht, wie ich vorgehen soll und ich habe aufgrund der Notsituation gehofft, dass mir das abgenommen wird.
Beim ** (Anm.: Service für Wohnungslose) hat mir eine Dame am *.4.2017 gesagt, ich solle mich an- und abmelden (Magistrat - Wohnadresse/** - Anm.: Service für Wohnungslose). Sie sagte "Bei manchen geht es, bei manchen geht es nicht" und mir ist bis heute nicht klar, ob das ** (Anm.: Service für Wohnungslose) überhaupt im Melderegister stehen darf. (Auf einer Bestätigung, die ich vom ** (Anm.: Service für Wohnungslose) erhalten habe, steht es ist keine Hauptwohnsitzbestätigung) (Währenddessen musste ich mich jeden Tag neu wegen einer neuen Unterkunft, Kleidung, Essen organisieren und das war sehr belastend, parallel mit dem Amtswegen zu machen.) In der Zeit hat mich ein Freund auf die SVA aufmerksam gemacht und diese halfen mir einen Antrag für Neue Selbstständige zu stellen. (Ich bin Autorin) Seit **.4.2017 bin ich bei der SVA krankenversichert. Dass ich Autorin bin, wird beim AMS nicht berücksichtigt. Am **.4.2017 hatte ich bei einer Frau einen Termin. Dort wurde ich auf den Arbeitsmarkt gedrängt, obwohl ich sagte ich sei in einer Notsituation, wohnungslos. ("Nehmen Sie es nicht persönlich,.." "Mir sind die Hände gebunden,..." "Das MA40 ist sehr streng,..." "Wir (Das AMS) riskieren nicht unseren Job,..." "Sie sind nicht die einzige in dieser Situation,.." "Es könnte schlimmer sein,...") Ich wollte keine Daten durchgeben und nichts alleine unterschreiben bzw. besprechen (Ich habe schon mehrmals die Mindestsicherung beantragt und ohne meines Wissens wurde bsp, aufgenomenn was ich mit der MA40 am Telefon besprochen habe und schriftlich in einem Brief aufgelistet), ich hatte kein gutes Gefühl. Das gefiel Ihr nicht. (Sie schnaufte) Ich sagte, ich hätte das Recht darauf, dass jemand neben mir sitzt und Sie antwortete. "Das muss Ich Sie korrigieren, das Recht haben Sie nicht, außer wenn Sie besachwaltet sind. Sonst auf Kulanz. ". Weiter sagte Sie "Wenn Sie es alleine nicht schaffen" gebe es die Möglichkeit auf einen zugewiesenen Psychologe/Psychiater (An die Adresse erinnere ich mich nicht mehr.) zu kommen. Ich antwortete, ich möchte mit einer Person da sein, der ich vertraue und die mich kennt. Sie willigte ein, sagte er solle einen Ausweiß mitnehmen und betonte er dürfe nicht für mich sprechen. Sie zeigte Sie mir was man unter Kopf nicken und Kopf schütteln versteht. Sie sagte, zum nächsten Termin in einer Woche "Nehmen Sie einen Lebenslauf mit, überlegen welche Arbeit Sie suchen und wie das AMS Ihnen bei der Suche helfen kann" und wünschte mir alles Gute. Da ich mich um eine Unterkunft kümmern musste, bin ich zu dem Termin nicht hingegangen.

Das MA40/AMS sollten mir helfen aus der Notsituation herausszukommen, damit es mir besser geht, aber seit der Antragsstellung geht es mir psychisch und finanziell schlechter. (Depression, Schulden) Ich habe bereits psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Ich bin nicht arbeitsunfähig, oder krank, aber dieser unmenschliche Umgang macht mich krank. Mir wird alles selbst überlassen.

Wie soll ich vorgehen? Im Voraus aus ganzem Herzen Danke für Ihre Hilfe.
Ich hoffe Sie konnten Sich gut orientieren.
Mi freundlichem Gruß K. (25.04.17)

Antwort:
ganz wichtig, dass sie sich wieder bei der behörde melden - und falls den termin einhalten - sie dürfen eine begleitperson / vertrauensperson mitnehmen. als stummer begleiterIn.
soviel ich weiss ist es möglich sich bei der "gruft" (übernachtungsmöglichkeit für obdachlose) anzumelden, solange man keinen eigenen wohnsitz hat - dann müssten sie die unterstützung erhalten. BZW. holen sie sich informationen von und über sozialberatung--sstellen.
die mindestsicherung (sozialamt hat sich mit dem AMS "kurz-geschlossen") - sie müssen sich also beim AMS melden und arbeitsfähig sein.
falls vorhanden, nehmen sie atteste mit. verminderte arbeitsfähigkeit - wenn gesundheitliche probleme vorhanden sind - schützt vor bestimmten DV.

also nochmals: schleunigst zur ma 40 wie ams um den anspruch zu aktivieren - begleitperson, wenn möglich, mitnehmen.

"Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!"
unter:
Datenschutz mehr! >mit sensiblen Daten vorsichtig sein!

"Richtiges Verhalten im AMS (Vertraue dem AMS niemals!!! - Alles schriftlich mit dem Amt regeln!)" (Ohne Gewähr)

Ps.: "Rechtsanwalt wäre nicht kostenlos" - Kontakt ev. mit Rechtsschutzversicherung?

26.04.2017 um 13.49 Uhr - von C*. - "Es geht mir schon besser,... "
Sehr geehrter Herr Moser!
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!! Alles klar, also Gruft ist als Meldung auch möglich. Danke, für alle weiteren Informationen bezüglich Begleitperson/ AMS und Gesundheit. Es geht mir schon besser,...
Was bedeutet DV?
Bitte veröffentlichen Sie den Beitrag gekürzt/ungekürzt, wie Sie möchten, bitte unter anonym oder C. Nochmals Danke! Mit freundlichem Gruß

Antwort:
DV. heisst Dienstverhältnis


20.04.2017 um 14.29 Uhr - von H*. - "Bin gerade etwas verunsichert"


Sehr geehrter Herr Moser!

Als erstes, vielen Dank für Ihre tolle Seite und ihr unglaubliches Engagement!

Ich möchte mich auch an Sie wenden, weil ich gerade etwas verunsichert bin.
Zum positiven zuerst. Habe anfang der Woche eine Jobzusage, aber auch eine Stellenvermittlung bekommen. Arbeitsbeginn (**.06.17) Im Moment noch bis **.5.17 in einem Buchhaltungskurs.
Kontakt mit Berater aufgenommen und von Jobzusage erzählt und gefragt ob es noch notwendig ist, mich auf die Stelle zu bewerben.
Ohne schriftliche Zusage bin ich verpflichtet mich um die Stelle zu bewerben.
Die schriftliche Zusage kam heute. Ich hab sie meinem Berater geschickt und nochmal nachgefragt, weil ich mir nichts zu Schulden lassen kommen möchte, ob eine Bewerbung nun noch notwendig ist. Noch keine Antwort von ihm.

Meine Frage: Kann ich Probleme mit dem AMS bekommen weil ich mich NOCH nicht auf die Stelle beworben habe? Es steht ja 'bitte bewerben sie sich umgehend'! Die Unterlagen liegen schon fix fertig zum verschicken bei mir, ich bin eben nur unsicher wegen der Jobzusage, deshalb auch in Kontakt mit AMS.

Was meinen Sie dazu? Vielen Dank und alles Liebe,

Antwort:
Bewerben sie sich trotzdem, wenn sie keine Antwort vom BeraterIn erhalten bzw. gehen sie der Sache nach und bestehen sie auf die Antwort.
Spielt sicherlich auch eine Rolle, wie sicher sie sich sind bez. dieser Jobzusage - Ist das ihrer Meinung nach unumstösslich? Hält der Termin mit Arbeitsbeginn und kann auch nichts mehr dazwischen kommen? Denn, wenn sie sich vorstellen, erwähnen sie das zu erwartende DV. Ist aber mit Risiko verbunden. Bei einer Bezugssperre legen sie Berufung ein und legen den Sachverhalt dar.
Es kommt auch auf ihre BeraterIn an und wie sehr sie sie von der Jobzusage überzeugen können.
Ansonsten wäre ein gewisses strategisches Vorgehen behilflich. Es wird ev. auch von einer Sperre abgesehen, wenn sie während der Sperrzeit - 6 Wochen - eine Arbeit aufnehmen. Ist knapp, aber wenn sie sich vorher schriftlich bewerben und den Vorstellungstermin ev. so ausmachen können, dass - falls Sperre wegen Verweigerung - der Beginn "ihres" DV. innerhalb der 6 Wochen Sperrfrist liegt. So würde sich die Sperre, falls die BeraterIn nicht einlenkt, wegen dem Arbeitsbeginn aufheben.
Aber vorher unbedingt mit der BeraterIn abklären. Ev. auch zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter gehen und das Problem besprechen / aus der Welt schaffen. Wenn möglich Begleitperson zum Termin mitnehmen! (Ohne Gewähr)


18.04.2017 um 8.09 Uhr - von Z*. - "Fachkräftestipendium"
"Ich bin in meinem Fall klar der Meinung, dass das liebe AMS mir in dieser Situation nicht hilft sondern weitere Steine in den Weg legt"


"Fachkräftestipendium"

Hallo! Folgendes Problem:
Ich bekam 2014 ohne Probleme das Fachkräftestipendium (mit 3 Jahren befristet) für die Ausbildung zum Fachsozialbetreuer inkl. Diplommodul. Dabei konnte ich 2016 den Fachsozialbetreuer für Behindertenarbeit abschließen und anschließend begann ich mit dem Diplommodul, welches mir auch weiterbezahlt wurde.
In einem Praktikum, während des Diplommoduls, bekam ich ein Stellenangebot (Vollzeit), welches ich dummerweise angenommen hab. Somit wurde das FKS "abgeschlossen" Jdoch kündigte ich nach bereits zwei Wochen wieder (Probezeit), da ich die Situation Vollzeit-Arbeit und Ausbildung zur Diplomsozialbetreuerin psychisch nicht meistern konnte.
Ich meldete mich beim AMS und war fest davon überzeugt, dass ich das FKS wieder bekommen würde für die restl. Dauer (für 6 Monate), da es nur eine Unterbrechung von 2 Wochen war.
Beim AMS wurde mir erklärt, dass das FKS für mich abgegolten sei, da ich "Grundausbildung" (FSB) abgeschlossen habe. Somit bin ich seit Jänner d. J. als arbeitslos gemeldet obwohl ich weiterhin die Schule besuche und das Diplom absolviere. Somit bekam ich seit diesem Zeitpunkt auch Stellenangebote für Vollzeit! Wobei mir beim AMS nahegelegt worden ist, dass ich meine Chancen auf einen Job nicht mindern darf (Vereitelung). D. h. ich darf lt AMS die Tatsache, dass ich die Ausbildung zur DSB absolviere nicht in die Bewerbungsunterlagen schreiben aufgrund Vereitelung. Weiters muss ich nun einen e- Learning-Kurs besuchen, damit mir weiterhin das Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Wenn ich Kurs, Schule oder Praktikumszeit überschneiden, muss ich mir das lt AMS selbst zurechtlegen und "schauen wie ich das mache". Bis jetzt konnte ich den Sachverhalt zum Teil verstehen, jedoch bin ich nun der Überzeugung, dass es seitens AMS auch andere Möglichkeiten gäbe. Denn Tatsache ist, ich besuc
he das Diplommodul (berufsbegleitend) und absolviere nebenbei ein Praktika. Geldtechnisch sieht die Sache seit dem so aus, dass ich mir Kredit aufnehmen musste um mich weiterhin über Wasser zu halten und nun stehe ich bald davor meine Wohnung aufzugeben.

Meine Frage nun: gibt es irgendwie eine Möglichkeit, die Differenz bzw. das FKS zurückzufordern für die restl. Dauer (nur noch 2, 3 Monate) ? War dies seitens AMS eine berechtigte Entscheidung ? Denn auch Schulkollegen befanden sich in dieser Situation und bekamen das FKS wieder.

Bitte um Antwort und Info, ich bin am Boden, ich weiß nicht wie in dieser Situation weiter agieren soll. Ich bin in meinem Fall klar der Meinung, dass das liebe AMS mir in dieser Situation nicht hilft sondern weitere Steine in den Weg legt.

Antwort:
Da auf Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht, gibt es auch keine Möglichkeit die Unterstützung für die restliche Dauer einzufordern.
Aber lassen sie nicht nur ihre BeraterIn darüber entscheiden! Schreiben sie an die Vorgesetzten bzw. an die AMS-Landesgeschäftsstelle, schildern sie denen die Situation - übermitteln sie sämtliche Daten, Dauer, Ausbildung, Kosten, .... etc. und suchen sie um die Förderung / Unterstützung für die restliche Zeit an.
Wenn sich das "AMS" / die verantwortlichen Personen dagegen entscheiden, können sie nichts dagegen unternehmen. Sie brauchen das Wohlwollen der EntscheidungsträgerIn. Ev. senden sie das Ansuchen auch dem / der AMS-Ombudsmann / Frau ihres Bundesland`s.


11.04.2017 um 9.53 Uhr - von W*. - "Werden Vordienstzeiten angerechnet?"


Hallo !
Meine Frage ist folgende:
Wenn man Notstand bezieht und in dieser Dauer eine Arbeit bekommt, werden dann Vordienstzeiten die dem selben Beruf beinhalteten, angerechnet ?
Danke für die Antwort.

Antwort:
Ich denke mal, dass liegt an der Firma, ihren Kompetenzen und Ausbildung ...., ob der Einstiegs-KV verwendet wird oder höher entlohnt wird. (OHNE GEWÄHR)
Bitte wenden sie sich mit dieser Frage an die AK, die sind in arbeitnehmerrechtlichen Fragen kompetent!


10.04.2017 um 12.05 Uhr - von M. S. - "Aktion 20.000 / Es handelt sich hier aber allen Anschein nach wiederum nur um Arbeitsverhältnisse am 2. Arbeitsmarkt, also GBP sowie SÖB etc."


"Aktion 20.000 / Es handelt sich hier aber allen Anschein nach wiederum nur um Arbeitsverhältnisse am 2. Arbeitsmarkt, also GBP sowie SÖB etc."
unter:
"Gemeinnützige Zwangsarbeit 20.000: Planwirtschaftlicher SÖB-Sumpf bringt keine Lebensperspektive" - (31.03.2017 von Aktive Arbeitslose)


8.04.2017 um 9.51 Uhr - von V*. - "Bisher gab es lediglich einzelne Termine für 50+, fit4work usw. und nun ein Schock, denn ............"


Ich war 12 Jahre als Selbsständiger (Goldschmied) in Wien tätig. Nach beabsichtigter Aktion des FA (Wir brauchen in Wien keine Steuerbegünstigte Kleingewerbebetriebe...sperren sie zu sonst...) entging ich einem Konkurs und meldete das Gewerbe ab. bin ich nun 2 1/2 Jahre Arbeitslos gemeldet und beziehe "nur" Mindestsicherung und deshalb als "Arbeitswillig" beim AMS natürlich gemeldet. Bisher gab es lediglich einzelne Termine für 50+, fit4work usw. und nun ein Schock, denn scheinbar will man mich mit sicher bekannten Mitteln aus der Statistik drängen.
SÖB bei Hilfswerk-Wien ist sicher den Lesern bekannt, mir war es neu und was ich so recherchieren konnte, ist dies für meine Berufsausbildung und künftigen Plänen sicher eher hinderlich als fördernd. Ich beabsichtige, wieder als Selbständiger meinen Weg zu gehen. Diesmal allerdings in Form von "Freischaffender Künstler" oder "Neue Selbsständige". Diesbezüglich bekomme ich seitens des AMS jedoch keine Info oder Unterstützung, Vorbereitungskurse für Selbständigkeit gibt es angeblich keine.
Derzeit bin ich in Ärztlicher Behandlung, da ich etliche körperliche Beschwerden habe. Rücken, Hüfte, Atembeschwerden, Herz, Kreislauf....erst nachdem entsprechende Untersuchungen und Behandlungen zielführend zur Gesundung führen und ich mich selbst als Fit genug für Selbständigkeit erreiche, gehe ich diesen Schritt. Die Zeit nutze ich für Vorbereitungen, Kontakte knüpfen, Buisninesplan erstellen und weitere Arbeiten die ich schon vor dem offiziellen Beginn mchen kann.

Nun bin ich Ratlos und Verzweifelt....am 18.4. Kontrolltermin beim AMS und heute kam die "Einladung" für "SÖB-Hilfswerk". Diesen Termin muss ich wohl einhalten, oder gibt es Möglichkeiten, vorher beim AMS dies Abzuwenden? Beim Hilfswerk werde ich ohnehin keinerlei Unterschriften leisten oder "Arbeitsvertrag", Vereinbarung usw. unterschreiben. Eine derartige Arbeitsverpflichtung wäre für mich nicht nur gesundheitlich schwierig, auch für meine Zukunft hätte dies sehr negativen Einfluss.

Bitte um Hilfe was ich machen kann um dem zu entgehen und mich meinem beruflichen Vorhaben zu konzentrieren.
Leider habe ich noch keine ärzliche Ateste, Befunde zeige ich sicher nicht, da persönlich oder für Ärzte bestimmt.
Kann mir bei ablehnung oder Wunsch nach meinen Vorhaben und Ablehnung von Unterschriften zu "Kursvereinbarung" etc. von meiner Mindestsicherung gekürzt werden?

Viel Text wie er mir gedanklich herausfliesst, ich hoffe nachvollziehbar...

Danke für Infos, Tips und Beratung...
V.

Antwort:
Den Infotag wahrnehmen, um zu erfahren, um was für eine "Zwangs"-Massnahme es sich handelt? (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : )
Gegen einige Kurse / Massnahmen kann man sich wehren. Ungut wird es, wenn es sich um einen Transitarbeitsplatz handelt - der aber nach KV entlohnt werden muss, sonst ist ev. Ablehnung möglich.
Unterschrift dürfen sie verweigern, aber trotzdem müssen sie teilnehmen.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Es wäre schon eine Entlastung, wenn sie sich ärztliche Atteste zulegen würden, weil die vor bestimmten Arbeiten schützen / befreien.

Zur Info:
>Es gäbe ev. schon Unterstützung vom AMS, die ihnen ev. helfen könnte.
Wie das Unternehmensgründungsprogramm auf Förderungen.


>Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")

Bei kurzen selbstgesuchten Kurse sind sämtliche Daten vorzulegen.
Es muss ein Tageskurs sein ev. 4-5 Stunden am Tag. Er muss - wegen der Statistik einen Monat / 28 Tage dauern und darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten!

>"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" - Ohne Gewähr


8.04.2017 um 5.09 Uhr - von K*. - "Hatte wegen sehr schlechter Erinnerungen ans AMS, Angst etwas zu sagen"


Hallo,
ich bin seit dieser Woche das erste mal seit 13 Jahren wieder beim AMS. Vielleicht wirkt mein Anliegen für manche lächerlich, aber für mich ist es ein grosses Problem - ich weiss einfach nicht wie und ob ich das dem AMS mitteilen kann und ob es überhaupt Sinn ergibt.

Ich bin jetzt seit 5 Tagen beim AMS gemeldet. Habe mich online registriert und noch während meiner Kündigungsfrist schon die ersten Job"angebote"vom AMS bekommen.
Ich wohne zwar Luftlinie nicht weit weg von der Stadt (Wien), aber da ich keinen Führerschein besitze und hier ausser einem Bus keine anderen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, bin ich nicht sehr Mobil.
Bis jetzt haben mein Partner und ich das so geregelt, dass wir immer gemeinsam nach Wien und dann wieder nach der Arbeit heim gefahren sind (auch um Kosten zu sparen). Das war auch alles kein Problem.

Ich habe beim AMS Inserat als bevorzugte Arbeitsorte natürlich meine Ortschaft und die Ransbezirke von Wien angegeben, weil diese für mich noch gut öffentlich erreichbar sind falls mein Partner mal krank oder verreist ist und mich nicht mitnehmen kann nach Wien.
Nun habe ich aber das erste Jobangebot bekommen. Ich habe mir die Fahrtroute angesehen und bräuchte in eine Richtung fast zwei Stunden. Es ist nun wirklich nicht so dass ich nicht Arbeitswillig bin - aber mal ehrlich - wer möchte jeden Tag bei guten Bedingungen vier Stunden damit verbringen allein in die Arbeit und retour zu fahren?

Aber das ist nicht mein einziges Problem. Auch zum AMS brauche ich eine Ewigkeit. Bei meinem ersten Termin konnte mich jemand per Auto mitnehmen. Der Termin hat fünf Minuten gedauert - ich brauche öffentlich aber auch ca. 1 - 1:30 Stunden hin. Das beste ist ja, da es keine direkte Verbindung zwischen mir und dem Standort zum AMS gibt muss ich von Niederösterreich nach Wien fahren um dort umzusteigen und von Wien wieder retour nach Niederösterreich zu kommen- Das gleiche natürlich auch wieder retour.

Gerade eben habe ich gesehen dass ich zu irgend einen Infoveranstaltung nächste Woche "galden" wurde. Diese findet zu einer Zeit statt wo ich mit keinem mitfahren könnte (wenigstens in eine Richtung)... Dauer der Veranstaltung ca eine Stunde... meine Fahrdauer hin und retour ca 2 Stunden und 20 Minuten. Dazu kommt dass mich der Spass dort 5,50 ? pro Fahrtrichtung kostet, da ich ja zwei Zonen bezahlen muss. Ich habe ein Darlehen ab zu bezahlen fürs Haus und jeder Cent ist wichtig für mich - gerade jetzt wenn ich nicht weiss ab wann ich wieder ein normales Einkommen habe..Ich kann es mir nicht leisten für eine "Willkommen beim AMS" Infoveranstaltung soviel Geld auszugeben. Ich würde die 11 Euro und die lange Fahrzeit lieber dafür ausgeben um mich bei einer Firma vorzustellen.

Ich habe mich letztens beim AMS nicht getraut etwas zu sagen, wo die Beraterin mein Einsatzgebiet auf ganz Wien ausgeweitet hat..
ich war vor vielen vielen Jahren mal beim AMS und habe sehr schlechte Erinnerungen daran, so dass ich Angst hatte gleich beim ersten Gespräch etwas zu sagen. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass ich nicht wegen jeden "Schmafu" durch die Weltgeschichte fahren muss und eben so viel dafür zahlen muss.

Ich habe ja noch nichtmal mein AMS Geld bekommen. Aber muss ich wirklich fast 11% meines AMS Geldes ausgeben um einmal an so einer Veranstaltung teilzunehmen? Selbst wenn mir das AMS Fahrscheine zahlen würde, muss ich diese ja auch erst abholen von dort... und ich weiss auch nicht wieviele Zonen das AMS zahlt..

Was kann ich machen? Gibt es eine realle Chance dass das AMS auf meine Situation Rücksicht nimmt? Danke, Lg. K.

Antwort:
Sie bekommen Unterstützung bez. Fahrtgeld! Aber vorher mit dem Berater drüber reden / beantragen!
Und es gibt ein Limit bez. Fahrtzeit! Bei Vollzeit-DV. darf die Dauer ca. 2 Stunden (hin und zurück) betragen - Bei Teilzeit 1,5 Stunden! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)
Sie müssen die Angst abbauen und etwas sagen - Nehmen sie in Zukunft ev. eine Begleitperson zu den Terminen mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: (Ohne Gewähr).


7.04.2017 um 9.00 Uhr - von R*. - "Keine Therapie-Bestätigung, zwecks Abnehmen, abgegeben, drum habe ich nur 32€ vom AMS bekommen!"


unter:
"Notstandshilfe streichen wenn ich nicht abnehme?" (5.04.2017)


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