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8.06.2017 um 7.05 Uhr - von R*. - "Verzweifelte Suche nach Infos zu AMS und Bezugssperre" |
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Hallo! Ich bin auf eure Seite gestoßen, weil ich gerade verzweifelt bin und nach Infos suche zum AMS und Bezugssperre.
Kurze Erklärung meiner Situation: Alleinerziehende Mutter, seit 2105 beim AMS gemeldet, weil die vorige Firma zu gesperrt hat. Wohne mit einem Freund ( Bekannten) in einer Wohnung als Wohngemeinschaft, weil ich mir eine Wohnung alleine nicht leisten kann. Ich wohne in einem Zimmer mit meiner Tochter zusammen. Sprich ich habe einen eigenen Bereich zum wohnen. Jetzt hat mir das AMS per *.5.2017 den Bezug gesperrt mit der Aussage, dass ich ja eine Lebensgemeinschaft habe mit dem Mitbewohner. Das ist eine Unterstellung!!!! Es war bereits ein Organ des AMS vor Ort und hat im Jänner 2016 fest gestellt, dass dies eine Wohngemeinschaft ist und keine Wirtschaftsgemeinschaft. Jetzt auf einmal sperren sie mich aber!!! Ich habe eine minderjährige Tochter, welche ich versorgen muss, aber nun ohne Geld da stehe. Ich war heute beim AMS und wollte das richtig stellen, jedoch ohne erfolg. Ich sitze seit *.5.2017 in einem AMS Kurs und MUSS diesen auch noch weiter besuchen, da ich sonst den Kurs zahlen muss ( 920 Euro). Ich kann es mir aber nicht leisten, jeden Tag Fahrscheine zu kaufen um zum Kurs zu kommen. Was soll ich tun ?! Bin ich verpflichtet den Kurs zu besuchen ? Was würde passieren, wenn ich in den Krankenstand gehe ? Mir geht es nämlich gar nicht gut. Ich habe Magenprobleme seit dem ich weiß, dass ich kein Geld mehr bekomme.
Ich bin echt ratlos! Vielleicht können sie mich telefonisch kontaktieren? Dann wäre es einfacher zu erklären. Hier meine Nummer: **** / ** ** ** **** liebe Grüße (6.06.17)
Antwort: für die bezugseinstellung muss es einen schriftlichen bescheid geben - sonst sofort verlangen - auf den, legen sie sogleich Berufung ein - mit der wohngemeinschaft als begründung, und dass auch ein ams-mitarbeiter vorort war und die wohngemeinschaft bestätigte. "Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10) unter Weitere Links unter Politik erzeugt Armut!
Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld - siehe unter "WAS"? Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich) - wobei man vor kursbeginn ansuchen muss - aber probieren. FRAGE um was für einen kurs handelt es sich?? Qualifikation oder deppenkurs = bewerbungskurs / coaching etc. z Bsp.: Coaching freiwillig? unter: -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Ev. besuchen sie die Caritas und bitten um Unterstützung! Hilfe per Erlagschein; Einkaufsgutscheine; ev. Bargeld;? (ohne gewähr)
>In Österreich nimmt "der Gesetzgeber ("Hundstorfer "SPÖ?") auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht" In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?
Anmerkung: Telefonische Beratung wird nicht angeboten. Nicht zuletzt deswegen, weil ich mir die Arbeitszeit per E-Mail selbst einteilen kann / "muss"! Ist an manchen Tagen, wegen Arbeits-Zeit-Aufwand, auch notwendig! Danke für `s Verständnis! |
6.06.2017 um 0.50 Uhr - von G*. - "Mindestsicherung: Ein Auto kaufen?" |
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Wenn eine Asyl Pensionistin und zu Alt ist,Darf sie ein auto kaufen?oder sie werde nicht mehr mindessicherung kriegen? Danke sehr! LG
Antwort: "schwer zu beantworten, weil es sich bei der mindestsicherung, mehr oder weniger, um regionale willkür handelt." ein auto wäre okay bzw. , wird ev. erlaubt, wenn man es braucht um in die arbeit zu fahren? - ev. auch wenn man ein wenig abgelegen wohnt?
aufzupassen ist ev. auch dann wenn das auto mehr kostet, als die summe ausmacht, die man besitzen darf. sie brauchen dann eine begründung woher sie das geld erhalten haben? - sie haben es vorher nicht gehabt, denn ab einen gewissen betrag gibt es keine mindestsicherung - bis dorthin muss man das geld ausgeben. es geht darum die betroffenen auch tatsächlich in die armut zu treiben - dann erst gibt es die mindestsicherung. aber die frage genau zu beantworten kann ev nur die zuständige behörde? ev. fragen sie dort nach - als grundsätzliche anfrage gestellt. ohne gewähr |
2.06.2017 um 9.54 Uhr - von MJ*. - "Was ich heute beim AMS erlebt habe ist mir noch nicht untergekommen." |
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Betreff: Berater (B**********)
Sehr geehrte Damen und Herren, was ich heute beim ams erlebt habe ist mir noch nicht untergekommen. Wie menschenverachtend, gehässig der sogenannte Berater war würde ihm in jedem Dienstleistungsunternehmen die Kündigung bringen wenn es bekannt wird. Ich habe den Fehler gemacht 20min zu früh beim Termin zu erscheinen und habe gefragt, falls jemand ausfällt ob ich drankommen kann, er schmiss kommentarlos die tür zu, also wartete ich eben. Als ich dann drannkam sagte ich dem Berater das ich 20 min früher da bin da ich am Rande von Perchtoldsdorf wohne und wegen Bus und Bahnverbindung es oft vorkommt das ich 20min zu spät bin. Der Berater meinte das ist ihm egal. Um ein Gespräch aufzubauen sagte ich "heiss ist es heute". Der Berater meinte gehässig "ja aber das heisst nicht das Sie nicht arbeiten können." Warum ich 2 geringfügige Beschäftigungen habe und das ich die Nachweise bringen muss, was abgesehn von dem gehässigen Ton ja noch in Ordnung geht. Ich wäre seit 2012 arbeitslos (was nicht stimmt und er anscheinend nur äußerte um Missmut zu erzeugen da er später im Gespräch auf meinen Job 2013 zur Sprache kam), er steckt mich in s fit to work, es gibt eines im 2ten und eines im 11ten. Ich sagte ihm ich würde den 2ten bevorzugen, 10ter und 11ter sind nicht so meine Bezirke. Er meinte nur "wenn Sie eine Phobie haben müssen Sie zum Psychiater" und gab mir das im 11ten. Ich leide an einer Rheumaform genannt Morbus bechterew. Er meinte dann noch " Sie müssen dort hingehen außer Sie werden vom Auto überfahren" Ich erwiderte das ich falls ich nicht hingehe rufe ich ihn an außer er wird vom Auto überfahren dann muss ich mit jemandem anderen sprechen. Er meinte dann das man mir den Bezug einstellt wenn ich nicht hingehe.
Ich bin in guter Absicht in diesen Termin gegangen und war freundlich gesinnt bis zum Schluss, hat es mir dann gereicht. Er meinte ich muss morgen wieder kommen den Antrag abholen auf Notstandshilfe, den darf man nur 14 Tage nicht 15 Tage vorher aushändigen. Ich arbeite normalerweise als Callcenterleiter, habe aber auch gejobbt im Gastgewerbe als Abwäscher eine Saison(2013),weshalb er in mein Jobprofil Abwäscher reinschreibt. Der Abteilungsleiter meinte auf Anfrage eines Beraterwechsels, (B**********) wird nicht mehr lange dort sein, ein interner Wechsel wird gewährleisten das er in 1-2 Monaten nicht mehr da(Das ist mal Glück), er ist in seinen kreisen Bekannt für solches Verhalten. Ich habe ihn mal recherchiert und er scheint auch im Internet einen schlechten Ruf zu haben. Aber ich frage mich wie man so einen Menschen als Berater einstellen kann. Bei Persönlichkeiten die ein wenig labiler sind könnte das schlecht ausgehen.
Ich habe bis vor einer Woche bei einer Firma gearbeitet, habe das Dienstverhältnis in der Probezeit gekündigt da in der Firma Drogen und Alkohol konsumiert wurden(was ich vorher nicht wissen konnte, es wurde bei Abschlüssen Vodka getrunken mit Chef und allen zur Mittagszeit, ich sage ja nichts wenn man fortgeht und privat was trinkt), was den Berater nicht interessierte, das ich während dieser Probezeit mehrere Bewerbungsgespräche hatte und duzende Bewerbungen sendete hat ihn auch nicht interessiert ich muss ihm jede Woche die 2 Bewerbungen schicken sonst wird der Bezug eingestellt.
Es geht darum das der Ton die Musik macht.
Ich habe nur Angst das der Bezug aus einem willkürlichen Grund eingestellt wird, bei solchen Personen weiß man nie.
Falls das der Fall ist werde ich mich an Sie wenden. Ansonsten würde ich gerne wissen welche Empfehlung Sie haben wenn man in eine solche Situation gerät und ob man irgendwie gegen Schikanen vorgehen kann. MfG MJ (1.06.17)
Antwort: Nehmen sie in Zukunft immer eine Begleitperson zu den Terminen mit! ("Wirkt Wunder") Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Zwangsmassnahme: Teilnahme ist ev. freiwillig, wenn es sich um Coaching handelt. >Ev. auch keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen. Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) >Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - ( | |