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1.09.2017 um 11.57 Uhr - von P. - "Keine einvernehmliche Kündigung"


sehr geehrter h.moser !

ich brauche dringend ihre hilfe. wurde von der stadt wien am 28.8.2017 gekündigt. im personalbüro wurde mir nur gesagt, sie hoffe das ich keine sperre bekomme, aber sie kann meine kündigung nicht auf einvernehmlich machen, da dies vom rathaus kommt. mein fehler war, das ich mich einmal mitreissen habe lassen, bei einem facebook post mitzuschreiben, das wurde der stadt wien gemeldet und ich gekündigt. durfte gleich nachhause gehen, ich weiss nicht mal ob es fristlos oder eine normal kündigung ist. mein saison ende wäre der 11.10.2017 gewesen, am kündigungs schreiben steht :§18 Abs.1 vorzeitiger Austritt durch Dienstgeber, Begründung: Ausländerfeindliches Facebook kommentar. ich weiss das ich mir dessen selbst schuld bin, aber ich habe mir nie etwas zu schulde kommen lassen, habe nie was negatives gepostet..als aber jemand schrieb, das wir österreichischen frauen alle mal von einem flüchtlich ordentlich "-----" war auch bei mir der offen aus und ich hatte geschrieben das ich es
traurig finde das der polizei die hände gebunden sind mit pfefferspray u.schlagstock durchzugreifen. dies wurde wie wahrscheinlich hundert andere gemeldet. so ich war dann gleich am 29.8.2017 am AMS mich arbeitslos zu melden, bekam gleich für heute den 30.8.2017 den Termin zur Antrags abgabe für das Arbeitslosengeld. als ich heute dort sass, war aber noch keine abmeldung der krankenkasse im system, die dame fragte mich bei wem ich den heutigen termin bekam. sagte er wurde mir mittgeteilt und aus. soooo ich sollte mein personalbüro anrufen und druck machen zwecks abmeldung...ist das nicht normal automatisch ?? des weiteren wusste sie nicht ob ich jetzt die fristlose hätte denn meine angst aufgrund einer vier wöchigen sperre ist gross aufgrund meiner zahlungen die ich ja leisten muss. sie sagte ich soll also heute noch das personalbüro anrufen und hat mir den termin für 06.09.2017 gegeben um die wgkk abmeldung nachzubringen, der tag heute war quasi unnötig. gleichzeitig hat s
ie mir eine massnahme mitgegeben diese am 11.09.2017 um 9.00 beginnt. nennt sich BBE jobtreff für den 11 bezirk. die wöchtenlich an 5 aufeinander folgenden wochen für ca.2 wochenstunden statt findet. sollte ich jetzt dann wirklich eine sperre haben, muss ich diese massnahme dann besuchen ?? und wissen sie ob es etwas bringt mit der dienststelle über die kündigung zu sprechen ? bitte ich brauche dringend hilfe, danke (31.08.17)

Antwort:
da sie gekündigt wurden - dürfte es keine wartezeit von 4 wochen geben. ??
klar ists zwar schuldhaft, aber bei einer klage ihrerseits bez. der kündigung, wäre es wahrscheinlich nötig, sich mit dem motiv auseinanderzusetzen - es war zwar grundsätzlich schlecht, dass sie sich hinreissen haben lassen, aber, wenn sie das glaubhaft machen bzw. nachweisen können, auf welche äusserung sie ihre meinung reingeschrieben haben, so können ev. milderne umstände greifen.
soll auch heissen - wenn sie gesperrt werden, legen sie berufung ein und geben
ihre begründung / motiv an.
>bei einer sperre kanns keine weitere geben. also auch keine sanktion, wenn sie eine zwangsmassnahmen-teilnahme während einer sperre verweigern.

Info zu Zwangsmassnahmen / Kurse
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching.
und
"keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen"
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
unter:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne gewähr)


31.08.2017 um 12.37 Uhr - von J. - "Veranstaltung um rauszufinden, warum die Teilnahme bei Trendworks abgelehnt wurde?"


Ich brauche Information: ich war heute bei eine Veranstaltung in der es darum gegangen ist auszufinden warum wir (ca. 50 Teilnehmer/inen) eine Teilnehme beim Trendworks Wien, abgelehnt haben. (Teilnehme freiwillig).
Unter andere war die Landesgeschäftstelle Leitung anwesend. Im Laufe der Diskussion hat eine Teilnehmerin sich beschwert daß sie einen Versicherungsauszug beim Job Transfer vorlegen hat mussen. Von AMS Seiten kam die Antwort daß das in Ordnung sei da Job Transfer und Trendworks "Töchter des AMS" sind und durch das AMS -Gesetz Anspruch auf diese Information haben. Wie ist das wirklich jetzt, und wenn ich verweigere ist das dann Vereitelung? mit freundlichen Grüßen, J. (30.08.17)

Antwort:
So wie ihnen das von der Landesgeschäftsleitung erklärt wurde, wäre es "vermutlich?" Vereitelung - so die Teilnahme nicht freiwillig wäre!
Aber
Diese Angelegenheit war schon oft Thema bzw. Gesprächsstoff mit dem Ergebnis: Das die Aushändigung des Versicherungsauszug eine freiwillige Angelegenheit ist!
Wurde auch von Zwangsmassnahmen so gehandhabt! Leute die diesen Versicherungsauszug nicht vorlegen wollten, brauchten nicht zur KK und hatten Freistunden bzw. frei - so eine Rückmeldung.
Auch der VwGH hat bez. Datenschutz eine klare Meinung!
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
bzw. Ev. Rechtsbruch sieht der Rechtsanwalt:
Datenverweigerung auf den Informationsbögen der (Zwangs)- Massnahmen darf nicht zur Bezugssperre führen.
Wenn unter Androhung des Verlusts der Notstandhilfe persönliche Daten abgenötigt werden, so kann dies strafbares Verhalten (Nötigung im Sinne des §105 StGB) verwirklichen.
Merkwürdige Veranstaltung, wo`s drum geht warum die Massnahme abgelehnt wurde?
Ich hoffe die Betroffenen verwenden solch eine "Plattform", um die ehrliche Meinung kundzutun!
(Ohne Gewähr)

1.09.2017 um 9.49 Uhr - von J. - "Anliegen und Beschwerden ziemlich deutlich und klar gemacht"
Guten Morgen,
Ja wir haben unsere Anliegen und Beschwerden ziemlich deutlich und klar gemacht. Schließendlich aber kam heraus; einige Vorschläge werden notiert, --- wir sind aber verpflichtet alle und jede Anstrengung anzunehmen um Arbeit zu finden, und an alle Maßnahmen zu Teilzunehmen. Fürchte in Zukunft wird einfach nicht mehr freiwillig. Schöne Grüße,

3.09.2017 um 10.59 Uhr - von W. S. - "Wie wäre es, wenn man folgende Vorgangsweise wählt"
ZU: Veranstaltung um rauszufinden, warum die Teilnahme bei Trendworks abgelehnt wurde?"
Datenübermittlung von SÖB zu AMS Seite erschweren, bzw. per Widerruf verhindern.
Vom SÖB eine schriftliche und rechtsgültige Erklärung einfordern, nach welchen Gesetzen ihre Vorgangsweise gedeckt ist.
Vorsicht, die versuchen das mit NLP Phrasen und Floskeln das verbal einzudämmen bzw. schönzureden, also bitte: eine DETAILIERTE, nicht der üblich WischiWaschi NLP Erklärung verlangen !
SIE wollen ja eine schriftliche Auskunft, also sollen das auch schriftlich belegen !
Vom AMS Bescheide einfordern, bzw. auch Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz einfordern !
Was diese Leute am wenigsten wollen, ist MEHR SchreibARBEIT, also gut geeignet für passiven Widerstand. Nicht nur wir haben Verpflichtungen, auch das AMS, nämlich sich an Recht und Gesetz zu halten. Also fordert das alles schriftlich ein ! (2.09.17)


31.08.2017 um 11.30 Uhr - von L. - "Ist jeder Job besser als gar keiner? Eine Studie sagt: Nein"


Das Credo hinter Reformen, die den Druck auf Arbeitslose verschärfen, gerät ins Wanken

Blick auf Blutwerte
Wer einen gut bezahlten, relativ sicheren Arbeitsplatz fand, hatte Werte, die auf ein deutlich niedrigeres Stresslevel schließen lassen. Dabei beziehen sich die Forscher auf eine Kombination aus Blutfetten, Blutdruck, Cholesterin und diversen anderen Indikatoren, die häufig zur Beurteilung der Gesundheit von Menschen verwendet werden.

Wer aber nur einen schlecht bezahlten Job fand, in dem man entweder kaum selbstständig arbeiten konnte oder der sehr unsicher war, bei dem waren die negativen Blutwerte um die Hälfte höher als bei den Briten, die noch immer keinen Job hatten. Ihr Job machte die Menschen also noch kranker.

Auszug aus einem Standard-Artikel über die britische Studie:
Ist jeder Job besser als gar keiner? Eine Studie sagt: Nein. (30.08.17)


31.08.2017 um 9.45 Uhr - von H. - "Die Sperre wurde sofort aufgehoben"


Die Sperre wurde sofort aufgehoben
unter:
"Zu weiter Weg? - Sperre?" (30.08.2017)


30.08.2017 um 10.35 Uhr - von L. - "Verändert sich durch ein Moped was?"


weis jemand, ob man bei einem Mopedkauf damit rechnen muss, in einem weiterem Radius vermittel zu werden? es wird ja nach KFZ gefragt, das ist leider nicht nur auto, sondern alles was mit benzin fährt, nur kann man auch nicht von mir erwarten, bei regen, schnee, kälte usw. zu fahren? es ist eine ländliche Gegend und der AMS Mann war sehr enttäuscht zu beginn der betreuung, weil ich kein auto habe :-) wenn das Moped eine Gefahr wäre, würde ich es nicht kaufen, danke, lg (29.08.17)

Antwort:
Die Witterung ist zwar ein gutes Argument dagegen! Aber zu befürchten ist es ev. schon, dass sie jetzt wo sie den Weg schneller hinter sich bringen auch eine grössere Entfernung zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen müssen!
Aber mit einem dicken "Ohne Gewähr"!
Also schwer zu sagen, kommt auch auf die BeraterIn bzw. im Falle, auf die Berufung wegen einer Sperre an?


30.08.2017 um 10.30 Uhr - von N. - "Arbeitsunfähigkeit / politischer Pfusch"


Lieber Herr Moser,

ich lese hier gerne mal im Forum mit und habe vor Jahren auch schon etwas gepostet und auch Ratschläge bekommen. Aber wie das mit Behörden so ist vor allem mit dem AMS wird alles immer schwieriger und keineswegs leichter. Wie damals schon gesagt wurde mein Vater 2002 arbeitslos aufgrund körperlicher Gebrechen entstande aus der Lehre als Zimmermann. Er hat schwere Hüftprobleme, die rechte Schulter und der Rücken sind kaputt. Seit 1998 hat er Diabetes und mittlerweile auch schwere Depressionen. Er hat von 2002 - 2008 Invaliditätspension bezogen die alle 2 Jahre verlängert wurde. 2008 wurde sie nicht mehr verlängert - warum weiß nur die PVA. Also spielen wir seit dem Jahr 2008 das ewige Spiel mit dem AMS. Mein Vater kann und wird nicht mehr arbeiten gehen können. Das wissen wir und das AMS und es wird ihm auch immer wieder gesagt. Voriges Jahr hat er einen Behindertenpass bekommen mit 60% Behinderung und ist seitdem Mitglied beim KOBV. Es funktioniert eigentlich mittlerweile rec
ht gut mit dem AMS aber er weiß einfach nicht mehr wie er sich sein Leben leisten kann. Meine Mutter kann nicht arbeiten gehen, da meine Großmutter ein Pflegefall ist und seit 23 Jahren bettlägrig. Ab Oktober bekommt er 5? täglich weniger vom AMS da meine Schwester ihre Lehre beendet hat. Es bleiben ihm dann monatlich noch ca 720 ? davon muss er Versicherungen, die Raten der offenen Kredite und seine Lebensmittel finanizieren. Ohne meinen Gehalt könnte meine Familie nicht leben. Da vom gemeinsamen Hausbau ein Landeskredit und ein Fremdwährungskredit noch offen sind. Wir wissen momentan nicht wie es weiter gehen soll und das AMS sagt da mein Vater die Höchstgrenze bekommt und die Kredite weiter zurückliegen kann man ihm diese nicht anrechnen. Er wird jetzt im September 50 - Invaliditätspension wird er nicht bekommen der Weg war vor Jahren schon umsonst und es ist mittlerweile noch schwieriger. Ich weiß nicht ob es etwas bringt das hier zu schreiben, aber ich wäre um jeden Tip
p dankbar, weil wir alle nicht wissen wie es weiter gehen soll.

Mit freundlichen Grüßen N. (29.08.17)

Antwort:
Trotzdem, immer (jedes Jahr) wieder um I-Pension ansuchen! Kommt ein Gebrechen dazu (bei gesundheitlicher Verschlechterung) dann kann man sofort wieder um I-Pension ansuchen! Unbeding machen!
Hat ihr Vater schon versucht um die Mindestsicherung anzusuchen um sich den Betrag auf ca. 850 Euro aufstocken zu lassen?

Zum Thema: "Österreichische Mentalität bzw. gelernter Österreicher-In"
Da sich unsere Politik über die Erzeugung von Feindbildern legitimiert, macht auch ein Riesen-Pfusch bez. der I-Pension-Reform nichts! -

Info auch zum Rehageld
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension - Geburtsjahrgänge ab 1964 (ab 1. Jänner 2014) (PVA) (ohne Gewähr)


30.08.2017 um 9.01 Uhr - von H. - "Zu weiter Weg? - Sperre?"


Hallo Herr Moser,
ich habe heute von meiner Betreuerin eine Mail bekommen in meinen Mail Account, ich wäre ab sofort in meiner Geldleistung gesperrt weil ich eine Arbeitsstelle nicht angenommen habe die 120 km eine Strecke von mir entfernt ist. Ich habe mir die Stelle selber gesucht und habe nicht darauf geschaut, dass diese so weit von mir weg ist. Ich habe dem Herrn von dieser Firma das telefonisch erklärt – er hat aber am AMS angerufen und mich „verraten“. Es handelt sich dabei um eine Personalvermittlungsfirma die offensichtlich mit dem AMS zusammenarbeitet. Ich schreibe jeden Tag zig Bewerbungen und schicke diese auch immer in CC an das AMS weiter. Was kann ich da jetzt machen? Ich habe angerufen und gesagt ich möchte einen Bescheid wegen der Sperre aber die bei der Serviceline sagen nur das ist eine vorübergehende Sperre und da gibt es keinen Bescheid dazu. Die wollen mich auch nicht zu meiner Betreuerin oder zum Chef weiterverbinden sondern sagen ich soll am 07.09 kommen um den Sachverhalt zu klären – das heißt aber das ich ja auch keine Geldleistung bekomme bis dahin. Ich bin echt schon verzweifelt mit denen. Danke

Antwort: "Eigeniniativen-feindliche Gebarung"
Ich glaube sie können nicht soviel Druck erzeugen, dass sie noch vor 7.09. den Bescheid erhalten. Gehen sie zum Termin (wenn möglich mit Begleitperson) dort wird die Niederschrift aufgenommen - nicht unterschreiben, erst recht nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind - danach verlangen sie sofort den schriftlichen Bescheid bez. der Sperre, auf den sie schnellstens Berufung einlegen.
>Rechnen sie sich aus wie lange sie dorthin brauchen - die Wegzeit darf ca. 2 Stunden betragen. (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen) muss auch hier zur Anwendung kommen!
Nochwas!

Was hier das AMS - mit der vorübergehende Sperre tut - geht nicht in Ordnung, weil es die aufschiebenden Wirkung anwenden müsste!

Nächstes mal damit rechnen, dass die Verleihfirmen ihre Geschäfte auch über Zwang gewährleisten bzw. viele ev. die "Unseriösen?" - auch bei Eigeninitiative (Ohne Gewähr)

31.08.2017 um 9.45 Uhr - von H. - "Die Sperre wurde sofort aufgehoben"
Hallo Herr Moser,
danke für die Antwort – habe am AMS angerufen und Mail geschrieben, das das alles ja rechtswidrig ist – bekam die Info von einer Freundin. Plötzlich habe ich ein Mail vom Geschäftsstellenleiter bekommen – die Sperre wurde sofort aufgehoben und ich darf morgen vorbeikommen wegen Betreuerwechsel. Ich schicke Ihnen im Anhang meine Mails mit die ich geschrieben habe – vielleicht hilft es ja jemandem anderen auch mal weiter. Danke – Veröffentlichung geht in Ordnung (30.08.17)

Mail ans AMS:
Lieber Herr P.,
die Firma RCP Vermietung GmbH hätte nur einen Auftrag in S. für mich. Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung ist ausschlaggebend, dass diese in angemessener Zeit erreichbar ist. Darunter ist bei einer Vollzeitbeschäftigung zu verstehen, dass die tägliche Wegzeit für den Hin- und Rückweg jedenfalls zwei Stunden betragen darf. Lt. Routenplaner beträgt die Fahrtzeit für eine Strecke bereits 1 Stunde 20 Minuten. Sollte mein Bezug nicht mit sofortiger Wirkung wieder aktiv werden werde ich Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof einreichen. Ich werde auch alle Kosten die mir durch die rechtswiedrige Sperre meines Bezuges entstehen dem AMS M. weiterverrechnen. Weiters sind Sie verpflichtet mir einen Bescheid über die Sperre meines Bezuges innerhalb von 4 Wochen zuzustellen. Ich sehe in Ihrer Handlung einzig und alleine nur Mobbing. Deshalb überlege ich mir ebenfalls eine Anzeige wegen Mobbing gegen Frau H. einzureichen. Ich bewerbe mich jeden Tag auf zig Stellen und sende diese sofort an das AMS weiter. Weiters bin ich nicht verpflichtet mich von einer Personalvermittlerfirma vermitteln zu lassen da hier einzig und alleine das AMS dieses Recht hat. Was wird hier eigentlich mit den Menschen abgezogen. Ich bin „Versicherter“ und nicht Sklave des AMS M. und bin auch nicht der „Willkür“ von Frau H. unterworfen. Ich wende mich jetzt sofort an die Stelle Soned, an die Arbeiterkammer und an die Volksanwaltschaft.
Danke H.

Anm.: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09


29.08.2017 um 10.50 Uhr - von I*. - "Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und Kindergeld?"


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage und zwar sieht meine derzeitige so aus:
Ich habe in Österreich studiert und nun im Anschluss des Studiums ein 6-monatiges Praktikum in der Schweiz absolviert (dauert noch bis Ende September). Nun bin ich aber schwanger geworden und werde so wie geplant nach dem Praktikum nach Österreich zurück gehen. Habe ich dort Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und Kindergeld?
Vor meinem Studium habe ich bereits 6 Monate Vollzeit gearbeitet und während des Studiums auch gejobbt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
(28.0817)

Antwort:
man hätte 5 jahre zeit um sich nach beendigung wieder zurück in die arbeitslosigkeit / AMS zu melden, so eine versicherungsleistung Alg/Notstandshilfe bezogen wurde.
aber rechnen sie mal nach - bekommen sie die 52 wochen zusammen?
>Arbeitslosengeld dann, wenn sie in den letzten 24 Monaten insgesamt 52
Wochen beschäftigt waren.<
> Meldet man sich im ersten Halbjahr arbeitslos wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage heran gezogen - im zweiten Halbjahr das letzte Jahr!
(Siehe AlVG § 14 Anwartschaft)
Falls, versuchen sie ev. um die Mindestsicherung anzusuchen. Dort (Sozialamt / MA40) bzw. in einer Sozialberatungsstelle lassen sie sich über die weiteren Schritte bez. der Schwangerschaft / Geburt etc. aufklären.

>Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.
Siehe Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen (Ohne Gewähr)


26.08.2017 um 10.18 Uhr - von H*. - "Unsinnige Bewerbungen: Wollte Ihnen nur zeigen wie man am AMS in M. behandelt wird"


Hallo Herr Moser,
wollte Ihnen nur zeigen wie man am AMS in M. behandelt wird, wenn man auf Stellen, die man von denen bekommt Bewerbungen schreibt. Meine Betreuerin hat mir Stellen ausgedruckt und gemeint ich solle mich bewerben – die Dame muss ja eigentlich wissen das ich Maler bin – steht ja auch so in meiner Betreuungsvereinbarung. Es ist ja auch kein Verbrechen wenn ich den Firmen mitteile das meine Ausbildung nicht ganz passt ich mich aber trotzdem bewerben muss lt. AMS. Sie meinte heute auch zu mir ich soll ihr nicht alle Bewerbungen die ich per Mail schicke in CC schicken weil da ist sie überfordert und kennt sich nicht aus. Da denkt man sich das AMS will informiert sein über die Bewerbungsaktivitäten und dann so eine Aussage. Lg H. (25.0817)

Antwort:
Ihre Qualifikation dürfen sie jeder Firma mitteilen, denn wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig (VwGH).
Siehe auch
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen (VwGH) (Ohne Gewähr)


26.08.2017 um 10.15 Uhr - von St*. - "Partnerschaftsanrechnung eine Diskriminierung?"


Ich möchte für Notstndshilfe beim AmS beantragen. Wie wird das Lohn von meinem Mann berechnet? Ich habe ein Kind und derzeitig Kinderbetreuungsgeld bis 27 August 2017.
Ab September AMS shickt mich zu einem Kurs aber muss ich überdingt auch für Nitstandshilfe bentragen hat meine Beraterin gesagt. Ich habe angst dass ich kein Geld kriege und verde ich weiter in evidentz dass mein Man gut verdient. Wie virl ist die grenze con Einkommen? Danke. Lg St. (21.08.17)

Antwort:
ansuchen sollten sie um notstandshilfe sowieso - aber ich befürchte wenn ihr
mann gut verdient werden sie wenig bis nichts bekommen. leider
aber unbedingt ansuchen.
ansonsten wäre noch arbeitslosmeldung wegen pensionsversicherung möglich.
Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!

mit rechen-beispiel: seite aufrufen und frage anklicken.
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? - ohne gewähr

Zum Thema:
Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)


26.08.2017 um 10.05 Uhr - von R*. - "Leiharbeitskräfte dürfen nicht benachteiligt werden"


"Leiharbeitskräfte dürfen nicht benachteiligt werden"
unter:
"Jobtransfair, ein Kasperltheater!" (18.08.2017)


25.08.2017 um 15.56 Uhr - von S. - "BBRZ: Werde schriftlich festhalten, dass ich gezwungen werde"


Lieber Hr.Moser, danke das Sie so toll sind.
Ich bitte Sie um Rat.
Ich bin in d.Stmk umgezogen u.darf jetzt, nach dem ich im Winter d.Gesundheitsstrasse der Pva in 10 Min.durchgepeitscht u.Befunde nicht erwünscht waren, ins BBRZ gehen. Obwohl ich mit Bandscheibenschaden im Nacken u.unterem Rücken, weder Std. Sitzen kann.Sehr wohl kann ich arbeiten bekomme aber seit 8 J.nichts.Weil oft im K.stand. Nebenbei DARF ich seit Jahren keine Kurse machen d.mich interessierten ABER ich muss jetzt zudätzlich zum Info Tag f.Heimhilfen. UNFASSBAR...ich kann körperlich u.will keine Heimhilfe werden. Man hat mich angeschnauzt das ich zu tun habe was man mir vorschreibt.Sprich der Leiter des Ams Bruck an der Mur. MEINE FRAGE: Ich gehe zum BBRZ u.zum Info Tag.Sollte ich aber "krank" werden, ist dann d.BBRZ nachzuholen bzw.droht mir d.Sperre? Denn willig zeige ich mich.Durchziehen werde ich dieses BBRZ aber sicher nicht! Unterschrift bekommen die auch aber meinen Arzt bitte ich zur Schweigepflicht einhaltung da er von mir pers.keine Erlaubnis extra bekommt u.ich v.BBRZ u.AMS gezeungen werde. Was ich auch schriftlich festhalten werde. Ich flehe Sie um Antwort an glg S.

Antwort:
Ev. unterzeichnen sie den Vertrag nicht, sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Transitarbeitsplätze sind Dank SPÖ?/ÖVP-FPÖ zumutbare DV, wenn nach den Niedriglohn-KV entlohnt wird. Vorgeschaltene Kurse / Deppenkurse sind zu bekämpfen! siehe:
>"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Was BBRZ betrifft, so informieren sie sich beim Infotag über den "Zwangs-Massnahmen-Inhalt"

Kann sein, dass die Teilnahme nur freiwillig möglich ist, weil "u. a. - ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind!

"Siehe auch Antwort zu BBRZ!

Kommentar bez. BBRZ: "Unfassbare Unseriosität"
unter:
"BBRZ-Fragebogen: Unfassbar skandalöse Fragen, die ich mit Sicherheit nicht beantworten werde"

Ps.: Noch was: Tatsächliche Ausbildung muss freiwillig sein! (Ohne Gewähr)


25.08.2017 um 15.34 Uhr - von A. - "PVA: Die Begutachtung dauerte ca. eine halbe Stunde"


Guten Tag Herr Moser!

Da Sie ja meine liebe Mühe mit dem Rehageld-Verfahren schon kennen, möchte ich Sie weiter auf dem Laufenden halten. Eventuell können auch andere Betroffene von meinen Erfahrungen profitieren.

Nachdem ich den ersten Termin bei der PVA wegen akuter Panikattacken nicht wahrnehmen konnte, wurde mir per RSA-Brief ein zweiter, nämlich gestern, vorgeschrieben. Glücklicherweise hat sich ein sehr guter Freund bereit erklärt, mich nach St. Pölten zu fahren, weil ja leider das Fahren auf der Autobahn bei mir auch Panikattacken auslöst. Ich war in den letzten Tagen und auch gestern wesentlich gelassener als vor dem ersten Termin. Das liegt wohl auch daran, dass ich mir in der Zwischenzeit zwei Stunden Psychotherapie (auf eigene Kosten) geleistet habe (ab Oktober hat mein großartiger Therapeut wieder einen Kassenplatz für mich). Die Begutachtung dauerte ca. eine halbe Stunde. Er hat mir von der ersten Minute an wahnsinnig viele (ich schätze um die 70) kurze und eindeutige Fragen gestellt. Es begann mit Fragen zu meinen Wohnverhältnissen, ging über zu physischen Gesundheitsfragen und weiter über Kindheit, Eltern, meine beiden Ehen, meine früheren Jobs und und und....Meine psychischen Beschwerden machten nur einen kleinen Teil des Gespräches aus. Der Gutachter war ein sehr korrekter und höflicher Facharzt für Psychologie und Neurologie, allerdings ein "Pokerface". Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie ich "abgeschnitten" habe. Er hat in keinem Fall nachgehakt und nie versucht mich zu provozieren. Dann gab es noch eine ausführliche neurologische Untersuchung. Eine Schreibkraft hat alles protokolliert.
Ich hatte allerdings auch keine Gelegenheit mehr, eigene Anliegen zur Sprache zu bringen, dafür war einfach kein Raum. Fazit: Ich bin froh, dass ich diesen Termin endlich hinter mich gebracht habe und warte jetzt auf den Bescheid. Bei Ablehnung geht´s zurück zum AMS.
Ich möchte zum Thema Rehageld hier noch einen Tipp hinterlassen: Der Verein "Chronisch Krank" (www.chronischkrank.at) verfügt über viel Expertise zu diesem Thema, der Obmann Mag. Jürgen Holzinger hat auch ein sehr umfangreiches Buch zu diesem Thema verfasst. Nach Vereinbarung per Mail sind sowohl telefonische als auch persönliche Beratungen kostenlos möglich.

Ein weiteres Dankeschön für Ihre aufofperungsvolle Arbeit und liebe Grüße


24.08.2017 um 9.25 Uhr - von V*. - "Aufgrund dessen bekomm ich nur Notstand?"


Hallo ihr lieben hab ein kleines Anliegen
War gestern beim ams die sagte mir ich bekomm nur Notstand . Kurz dazu:
2015 brachte ich ein Kind in da 24 ssw auf die Welt was nicht überlebte. War danach direkt 12 Wochen in wochenschutz
Wurde wieder schwanger und war ab der 7-8? Ssw daheim ( wurde freigestellt weil zu gefährlich für mich und das ungeborene)
So Jz sagte die gestern aufgrunddessen bekomm ich nur Notstand? Dürfen die das Jahr 2015 überhaupt nehmen? Danke Scho mal (23.08.17)

Antwort:
Haben sie also schon mal ALG. bzw. Notstandshilfe bekommen?

Grundsätzlich:
> Notstand wird - weiter - gewährt, wenn man sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück ans AMS meldet.
> (1) Arbeitslosengeld dann, wenn sie in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen beschäftigt waren.
(2) Erneutes Arbeitslosengeldes dann, wenn sie in den letzten 12 Monaten vor insgesamt 28 Wochen beschäftigt waren. - Siehe AlVG § 14 Anwartschaft.
> Meldet man sich im ersten Halbjahr arbeitslos wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage heran gezogen - im zweiten Halbjahr das letzte Jahr!

Ja ist sicherlich ein wenig kompliziert - drum würde ich vorschlagen sie verlangen einen Bemessungsbescheid! Darin wird die Berechnung aufgelistet! Wurden auch schon mal Fehler entdeckt! Siehe:Bemessungsbescheid (Ohne Gewähr)


23.08.2017 um 12.16 Uhr - von B. - "Ich muss mir ein paar Zeilen von der Seele schreiben"


Hallo Herr Moser!
Ich muss mir ein paar Zeilen von der Seele schreiben und hoffe, jemand hat Tipps für mich! Entweder bin ich hier im falschen Film, oder seit 2 Jahren gefangen in einem Albtraum (dann weck mich bitte jemand auf!).

Ich komme grad vom Anwalt. Fazit des Gesprächs: für die Vergangenheit (heißt den Schaden, den mir das AMS zugefügt hat) kann man nichts machen, aber für die Zukunft werde er für mich einen Kontakt herstellen, der mich zu Amtsterminen begleitet. (Eltern-Kind-Zentrum). Tjo, fragt sich nur: welche Zukunft? Ich hab ein rechtskräftiges Räumungsurteil, bin also offiziell mit Kind obdachlos. Und natürlich sind auch andere Mahn-, Exekutions- und Anwaltskosten von Gläubigern entstanden, auf denen ICH jetzt sitzen bleiben soll, weil das AMS so gnädig war, nach 4 Monaten 845€ nachzuzahlen?

Habe extra letzte Woche eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, laut Anwalt allerdings obsolet, ich soll den Vertrag widerrufen, da Verwaltungsrecht nicht abgedeckt ist. Warum greift hier nicht das Schadenersatzrecht? Eine Frage in die Runde: wie macht ihr das? Habe ich den falschen Anwalt erwischt? Nicht falsch verstehen, er war nett und hilfsbereit, aber es hilft mir nicht wirklich weiter. Ich habe hier schon ein paar Mal gelesen, dass Betroffene durch ihren Rechtsschutz (oder auch ohne?) mit Rechtsbeistand ihr Recht ggü dem AMS durchsetzen konnten. Ich glaube nicht, dass ich die Einzige bin, die Notstand bezieht und kein Vermögen auf der hohen Kante hat für Anwaltskosten und damit meine ich nicht, dass ich dafür nichts bezahlen will, sondern dass es dann doch die Möglichkeit einer Ratenzahlung od Rechtsschutzversicherung geben muss??? Also, ich bin mit meinem Latein am Ende...

Da geht es ja nicht nur um vermögensrechtlichen Schaden, ich frag mich auch wie es mit Schmerzensgeld aussieht bzgl Geltendmachung. Ohne Antidepressiva und Schlafmittel geht gar nichts mehr...

Österreich ist ein Sumpf
Ich sag schon mal lieben Dank :) und liebe Grüße (22.08.17)

Antwort:
ihr anwalt kann ihnen schon das richtige gesagt haben - ganz wenige versicherungen haben verwaltungsrecht dabei.
ich weiss nur von "DAS" - die decken den bereich ab. auf alle fälle hatten - ob noch immer, muss man nachfragen.
es ist ganz wichtig wenn das AMS geld ("rechtswidrig") gestrichen hat - dass die beschwerde / berufung in der dafür vorgesehenen frist eingereicht wird.
heisst; den schriftlichen bescheid verlangen - darin steht die begründung - auf die man dann per beschwerde / berufung reagiert.
ich habe auch schon bei berufungen erfolgreich mitgeholfen - gewonnen dann, wenn der fehler / schuldhafte verhalten auf der seite der behörde / AMS liegt.
wenn das AMS schaden verursacht hat, so sind schadensersatzleistungen über den klagsweg möglich - hier brauchts aber unbedingt beweise / nachweise bez. der behördlichen rechtsverstösse!
ich denke der anwalt hätte ihnen gesagt - wie sie vorzugehen haben - wenn er erfolg im rechtsstreit gesehen hätte - oder?
ich hoffe sie müssen nicht tatsächlich mit ihrem kind auf die strasse. wenn irgendwie möglich, so lassen sie sich von sozialarbeiterInnen / sozialeinrichtungen - (Eltern-Kind-Zentrum) helfen. alles gute (ohne gewähr)

22.08.2017 um 19.39 Uhr - von B. - "Werd mir die DAS Versicherung ansehen"
Danke, dann werd ich mir die DAS Versicherung mal ansehen.
Liebe Grüße

23.08.2017 um 12.07 Uhr - von B. - "Verwaltungsrecht ein nicht versicherbares Risiko"
Hallo :)

habe schon Rückmeldung von DAS erhalten. Verwaltungsrecht ist ein nicht versicherbares Risiko war die Antwort. Wollte ich nur als Info weitergeben Lg

Anmerkung:
merkwürdig? aber eigentlich braucht man sich "hier" / darüber nicht wundern.
><`wurde anscheinend eingestellt?`<> ohne gewähr

Frage an LeserInnen? Kennt jemand eine Rechtsschutz-Versicherung die Verwaltungsrecht abdeckt? Danke!


23.08.2017 um 11.33 Uhr - von W*. - "Rehabilitation vor Pension?"


Rehabilitation

Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Pension! Das heißt: Wenn Sie einen Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension stellen, wird dieser zuerst als Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen gewertet. Es wird überprüft, ob durch eine zweckmäßige und zumutbare berufliche Rehabilitation auf Dauer Invalidität oder Berufsunfähigkeit vermieden werden kann und wie hoch die Chancen sind, dass Sie wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

ÄHM was soll das? ich wollte Torte und keinen Kuchen. Wie kann eine klarer Antrag anders gewertet werden? (22.08.17)

Antwort:
Das können sie sich nicht aussuchen! Das haben sich die PolitikerInnen / Regierungs-Parteien SPÖ?/ÖVP ("etc.") so ausgesucht!
Erst recht, wenn sie unter 50 Jahre alt sind, dann gibts fast keine I-Pension mehr! Ausser Betroffene sind völlig kaputt! Das, obwohl die I-Pension-Reform ein Riesen-Pfusch ist"

Weitere Info/Kommentare zum Thema:
"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)

"Frage betreffend Rehageld und Begutachtung" (4.07.17)

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension - Geburtsjahrgänge ab 1964 (ab 1. Jänner 2014) (PVA)


21.08.2017 um 11.22 Uhr - von Z*. - "Nochmal gleicher Kurs rechtens?"


Lieber Herr Moser!
Zuerst einmal großes Lob ihrer tollen Plattform von soned.at. Großes Dankeschön dafür.

Habe ein Problem mit dem AMS-Deppenkurs "Bewerbungscoaching".

Habe vor Beginn an gefragt was das Maßnahmenziel dieser Maßnahme sei. Der Trainer sagte vor Zeugen, dass das Maßnahmenziel ist Bewerbungsaktivitäten durchzuführen. Auf die Frage nach der konkreten zahl meinte dieser: "Mit 20-24 Bewerbungen während des Coachings ist dieses Maßnahmenziel sicher erreicht". Ich war ein paar mal dort, die restlichen Male waren Praktikum und Krankenstand. Aber das Maßnahmenziel habe ich erreicht. Es sind exakt 20 Bewerbungen getätigt worden.
Jetzt meint das AMS, ich müsste das komplette Bewerbungscoaching nochmal machen, da ich durch meine Abwesenheit das Maßnahmenziel nicht erreicht habe. Werde ich nicht mit Montags erneut antreten, wird über eine mögliche §10 Sperre überprüft. Das widerspricht sich komplett.

Ich berufe mich auf: § 31 AMSG
Abs.(5) Bei allen Tätigkeiten hat das Arbeitsmarktservice auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Erreichung des in § 29 genannten Zieles Bedacht zu nehmen. Zur Bewertung der Effizienz der Tätigkeit des Arbeitsmarktservice ist ein internes Controlling einzurichten.
Um sich durch die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt arbeitswillig zu zeigen, bedarf es grundsätzlich einerseits eines auf die Teilnahme ausgerichteten aktiven Handelns des Arbeitslosen, andererseits aber auch der Unterlassung jedes Verhaltens, welches objektiv geeignet ist, den Erfolg der Maßnahme zu vereiteln. (VwGH)

Da das Maßnahmenziel erreicht wurde, verletzt dies meiner Meinung nach diesen Grundsatz bzw. der VwGH-Erkenntnis
Kann das AMS mich in meinem Fall sperren?

Vielen dank für Ihre Hilfe, MFGBezugs (18.08.17)

Antwort:
eine sperre ist bei verweigerung möglich - es kommt auch zu rechtswidrigen sperren - die sie nachdem sie einen bescheid verlangt haben, sofort berufen

coaching freiwillig?
auch brauchen sie nicht mehrmals kurse mit gleichen inhalten besuchen.
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"
unter:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
und
geben sie auch die aussage bez. massnahmenziel an.
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. (ohne gewähr)


18.08.2017 um 9.57 Uhr - von M*. - "Es passiert so viel im Leben eines Arbeitslosen... die Nerven liegen oft blank... "


Sehr geehrter Herr Moser,
ich brauche bitte dringend eine Hilfestellung in Bezugnahme auf "die Einstellung meines Bezugs mit 2.8.2017" vom 5.8.2017.

Mein Name ist M. und ich bin/war Bezieher von Arbeitslosengeld. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen in meiner Firma, wurde aber mit 15.03.17 gekündigt, und nun hat mich sogar das AMS "gekündigt"!

Wie alles anfing:
Vermittlungsvorschlag vom 11.7. auf den ich mich am 12.7. beworben habe.

Am 19.7. bekam ich einen Anruf für einen Job, und ich habe nicht verstanden wer dran war (dachte irgend ein Personalvermittlungsbüro) und auch nicht nochmals gefragt... ich war schon so genervt von dieser AMS Frotzelei, da ich einen Job im "HKLS (Hzg Klima Lüftg Sanitär) Vertrieb" suche und nicht im "HKLS Projektgeschäft" auf den ich blöderweise auch so und auch noch genervt antwortete, "dass ich eine Stelle im technischen Vertrieb suche und das doch aus dem Zusammenhang des Bewerbungs E-Mails herauszulesen sei... das AMS schickt mir andauernd unpassende Jobvorschläge auf die ich mich bewerben muss...".

Das muss die Dame der Firma Integral Gebäudetechnik (kein Personalvermittler) wohl so sehr geärgert haben, dass sie sich in Bezug auf mich ans AMS wandte.

Am FR den 4.8.2017 bekam ich eine Nachricht mit der Einstellung meines Bezugs.
Ich wusste nicht warum und bekam natürlich alle Gefühle gleichzeitig... am MO um 7:30 erschien ich unangekündigt zusammen mit meiner Freundin beim AMS um den Sachverhalt zu besprechen. Meine Betreuerin sagte mir dann worum es ging, es wurde eine Niederschrift aufgesetzt... das hat mich total überrumpelt, ich wusste in diesem Moment nicht worum es geht und was ich da eigentlich wozu und weshalb unterschrieben habe... meine Freundin und ich kennen uns mit diesen Sachen nicht aus und wir haben jedenfalls eine Niederschrift unterschrieben weil wir dachten, dass Kooperation mit dem AMS richtig und wichtig sei, dass ich wieder mein Geld bekomme... wir hatten das Gefühl, dass uns meine Betreuerin in dem ihr möglichen Rahmen helfen möchte und "ich ihr mein E-Mail der damaligen Bewerbung schicken solle, und wenn es mir hilft nimmt sie es in den Akt, und wenn nicht, haut sie es weg...".

Meine Betreuerin hat uns auch gesagt, dass ich das Geld das mir seit 2.8.17 nicht gewährt wird wieder zurückfordern könne, wenn ich wieder eine Arbeit habe. Weiß nur nicht wie das genau funktionieren soll - müsste ich dann in der 2 von 4 Wochen verbleibenden Frist über die "Mitteilung über die Einstellung meines Bezuges" einen Bescheid verlangen, oder geht das auch ohne, dass ich einen Bescheid verlange? Kenne mich mit diesen AMS arbeitsrechtspolitischen Dingen überhaupt nicht aus.

Ich lebe nun seit 2 Wochen ohne Rückmeldung darüber wie es bei mir mit dem Geld weitergeht (habe noch keinen neuen Job... im alten haben sie mich mit 15.03.2017 gekündigt, und das AMS hat mich sozusagen auch gekündigt...), ich habe monatliche Kosten zu bezahlen und bin teilweise wütend, ängstlich und verzweifelt. Ich suche seitdem ich die Nachricht über Einstellung meines Bezugs bekam mehr denn je an um schnell wieder etwas passendes zu finden.

Habe heute mit meinem Vater gesprochen betreffend dieser Niederschrift und er meinte nur, dass das schlecht gewesen sei... hat mich nicht gerade aufatmen lassen... was kann ich tun um mein Geld ab 2.8.17 wieder zu bekommen? Habe immerhin eine Arbeitslosenversicherung einbezahlt, wurde unverschuldet gekündigt und werde nun andauernd nur mit irgendwelchen Jobs gefrotzelt die nichts mit meinem Berufsleben der letzten Jahre zu tun hat, da ich eben im HKLS Vertrieb und nicht in der HKLS Projekttechnik arbeitete. Habe das schon so oft erklärt, aber es hat dort nie jemanden interessiert, es hieß nur immer, dass ich mich zu bewerben habe!!!!!! Habe mich auch immer beworben, nur bei dem besagten Telefonat hab ich mich angepatzt... es passiert so viel im Leben eines Arbeitslosen... die Nerven liegen oft blank... man hat den Kopf oft gar nicht bei der Sache... man ist nämlich keine Maschine, sondern nur ein Mensch mit einer Psyche die auch Ängste kennt...

Mit der Bitte um Hilfe, was kann ich tun, wie soll ich weitermachen? Soll ich etwas anfechten (die Mitteilung über die Einstellung meines Bezugs, meine Niederschrift, ...). Werde vermutlich morgen nochmals mit meiner Freundin zu meiner Betreuerin gehen und mich "beraten" lassen, wie es weitergeht und was ich machen kann.

Betse Grüße M. (17.08.17)

Antwort:
Wurden sie vom AMS-BeraterIn nicht aufgeklärt, dass ein gewisser Schutz nur ca. drei Monate dauert und sie dann jede Stelle über 20 Stunden die Woche, wenn nach KV / "branchenüblich" entlohnt wird, annehmen müssen? (siehe Zumutbarkeitsbestimmungen3)
Ja, verlangen sie einen schriftlichen Bescheid (ev. schriftlich mit Datum, für Nachweis), den sie dann sofort berufen!
Geben sie darin an wie es sich abgespielt hat, dass sie der Meinung waren, es handle sich um eine Verleihfirma, der sie ihren Berufswunsch mitteilen sollten/wollten!
Und Niederschrift-en ev. nicht unterschreiben, schon gar nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind!


18.08.2017 um 8.34 Uhr - von H. - "Jobtransfair, ein Kasperltheater!"


Jobtransfair, ein Kasperltheater!
Ich wurde Anfang Juli zu Jobtransfair zugewiesen, seitdem bin ich dort in "Betreuung", noch habe ich allerdings keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Beim 1. Termin wurde ich in einen Kurs gesetzt, der 2 Wochen dauern sollte, dort wurde mein Lebenslauf überarbeitet (netterweise hat man mir wenigstens mein Design gelassen, nachdem ich mich geweigert hatte, einen Standartlebenslauf anzunehmen). Ein Bild wurde ausgesucht und nach 2 Wochen bekam ich den 1. Termin bei meiner Betreuerin. Diese meinte sofort, hier im Haus gäbe es genug freie Stellen! Auf meine Frage hin, warum auch Sekretariatsarbeit als Arbeiter durchgeführt werden sollte (ich bin Akademikerin und war bisher nur angestellt, nie als Arbeiterin tätig) wurde mir gesagt, es gäbe bei Jobtransfer nur diese Arbeitsverträge. Ich schrieb also ein Bewerbungsschreiben, welches etwas "schräg " verfasst war, da ich weder eine genaue Beschreibung der Arbeitsstelle noch sonstige Infos darüber bekam. Beim nächsten Termin war meine
Betreuerin auf Urlaub und ich mußte zu einem sehr engagierten Herrn. Ich saß eine Stunde bei ihm um mir anzuhören, dass mein Lebenslauf und das Bild nicht gut wären (Bild und Lebenslauf wurden bei Jobtransfair erstellt...............), und das es überhaupt kein Problem sei,in meinem Alter (50+) eine Arbeit zu finden. Auf meine Frage hin, warum er dann bei Jobtransfair sitze, wenn er doch soviele Jobangebote bekäme, meinte er, er ist gerne flexibel und auch niedrigere Bezahlung wäre für ihn in Ordnung, weil es das Wichtigste wäre, dass man einer Arbeit nachgeht, die Spaß macht (nun, so glücklich hat er nicht gewirkt).

Fazit: Mir scheint, bei Jobtransfair geht es ausschließlich darum, möglichst viele Menschen dazu zu bringen, ihren Arbeitsvertrag zu unterschreiben, anscheinend gibt es Provision oder hängt er Arbeitsplatz des Betreuers davon ab. Alles läuft chaotisch, keiner weiß, was der Andere macht, es gibt keine Einigung oder wirklich konkrete Jobangebote. Alle Jobs die mir bisher angeboten wurden, wären im Haus (ich könnte die Trainerausbildung machen, ein Praktikum bei Jobtransfair ect...) alles aber nur, wenn ich ihren Arbeitsvertrag unterzeichne. Gestern wurde mir mitgeteilt, wenn ich diesen nicht unterzeichen, kann mir das AMS natürlich den Bezug sperren, denn mir würde ja eine Arbeit angeboten, wenn ich sie ablehne, wäre das ein Grund für eine Bezugssperre. Natürlich ist der Arbeitsvertrag auf den Mindeslohn ausgerichtet, und anscheinend steht keine genaue Bezeichnung darin, für welches Tätigkeitsfeld man dort zum Einsatz kommt. Ich habe nun angeboten, man möge mir den Vertrag doch
gerne mitgeben, damit ich ihn in Ruhe durchlesen kann, ist ja ein Vertrag. Da wurde mir aber mitgeteilt, so schnell muß das jetzt auch nicht sein........... , ähem, was spricht dagegen, mir einen Arbeitsvertrag mitzunehmen. Da ich mir eine Bezugssperre allerdings nicht leisten kann Alleinerzieherin mit Kind, welches noch unter 14 Jahren ist), werde ich den Vertrag wohl irgendwann unterschreiben müssen, obwohl ich keine Ahnung habe, für was das gut sein soll, ich habe bisher weder als Küchenhilfe noch als Putzfrau gearbeitet und kann mir auch nicht vorstellen, dass ein künftiger Arbeitgeber mit einer Absolventin der Hochschule damit eine Freude hat.

Wie auch immer, ich wollte euch meine Erfahrungen mal mitteilen und werde berichten, wie es weitergeht.

Antwort:
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

>Und bleiben sie dran, verlangen sie ruhig den Vertrag zum Überprüfen. Ist keine Ablehnung! Kann sein, dass die diesen nicht rausrücken wollen. Sollte ev. nicht überprüft werden. Ev. Auskunft darüber von der AK einholen - ohne sich zuviel von der AK zu erwarten.

Recht des/der ArbeitnehmerIn auf einen sogenannten Dienstzettel: Dienstverhältnis ablehnen.

Transitarbeitsplätze sind Dank SPÖ?/ÖVP-FPÖ zumutbare DV, wenn nach den Niedriglohn-KV entlohnt wird. Vorgeschaltene Kurse / Deppenkurse sind zu bekämpfen!
siehe auch unter:
>"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Tipp: - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11) - (Ohne Gewähr)

19.08.2017 um 18.08 Uhr - von H. - Vielen Dank für die Info, ganz liebe Grüße, (18.08.17)

26.08.2017 um 10.05 Uhr - von R*. - "Leiharbeitskräfte dürfen nicht benachteiligt werden"
Eine kurze Anmerkung zu "Jobtransfair, ein Kasperltheater!":

Als Akademikerin auf der Suche vielleicht nach einer Stelle als Referent/in kann man auch einen "Arbeitsvertrag für Transitarbeitskräfte-Angestellte" verlangen!

Im Arbeitsvertrag die Punkte 4.3 und 9.3 genau lesen und verstehen!

Als Transitarbeitskraft ist man bei JobTransfair Mitarbeiter 2. Klasse: es gibt gut ausgestattete Teeküchen (mit Mikrowelle usw.) für sogenannte "Schlüsselarbeitskräfte", zu denen die Transitarbeitskräfte keinen Zutritt haben. Nur die "Schlüsselarbeitskräfte" haben einen Schlüssel. Oft hört man schallendes Gelächter aus diesen Räumen. Ist sowas fair? Leiharbeitskräfte dürfen auch bei Wohlfahrtseinrichtungen und -maßnahmen gegenüber dem Stammpersonal nicht benachteiligt werden ( § 10 Abs. 6 AÜG )! (25.08.17 - Alle Einträge ohne Gewähr)


16.08.2017 um 15.17 Uhr - von W. - "Gedächtnisprotokoll vom März"


Gedächtnisprotokoll vom März
unter:
"Trendwerk: Dieser Vertrag ist meines Erachtens nicht zu unterzeichnen - schlimmsten Falls begibt man sich in einen Versklavungsprozess" (14.08.2017)


14.08.2017 um 19.16 Uhr - von W*. - "Trendwerk: Dieser Vertrag ist meines Erachtens nicht zu unterzeichnen - schlimmsten Falls begibt man sich in einen Versklavungsprozess"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin seit einiger Zeit bei Trendwerk in der D. Str. im 2. Bezirk in Wien. Beim ersten Besuch, stellte ich klar, daß ich in der Vergangenheit, bereits einige male (4x) bei Trendwerk in der F.gasse im 14. Bezirk teilgenommen habe und kein Interesse an einer weiteren "Jobsuchmaßnahme" hätte. Mir wurde erklärt daß dies kein Problem sei und daß es Jobangebote gibt.
Meine, mir zugeteilte Person Herr S genannt "Trainer", war sehr nett und bearbeitete meinen Lebenslauf, der bereits mehrmals bei irgendwelchen
anderen "Deppenkursen" umgestaltet wurde. Weiters wurde von Herrn S. mir angeboten, daß ich in einem Trendwerk nahen Betrieb in der Verwaltung, einen Fahrradverleih, am Hauptbahnhof arbeiten könnte.
Damit war ich eigentlich einverstanden.
Letzten Freitag, den **.08.17 war ich wieder geladen und war deshalb vor Ort. Herr S. mein "Trainer" meinte, wir bräuchten noch ein neues Foto für den Lebenslauf. Ich wurde in einen, irgendwie eigens eingerichteten Raum geführt, der den Anschein nach einem Fotostudio gleichen sollte und wurde dort amateurhaft "abgelichtet". Herr S. hat mir sodann, den neuen, überarbeiteten Lebenslauf inkl. neuen Foto vorgelegt.
Ich wollte niemanden beleidigen, sagte daher nur "na ja, O.K." Was Trendwerk mit
diesem Lebenslauf will, ist mir nicht ganz klar und interessiert mich eigentlich gar nicht. Ich perönlich würde Diesen für meine Zwecke nicht verwenden. Er ist vom Foto und Layout her, für mich indiskutabel, aber bitte!!! Vom eigentlichen Jobangebot in der Verwaltung im Fahrradverleih war keine Rede mehr. Der Trainer, Herr S. hat mich verabschiedet und sagte zu mir, ich solle an den Tisch von Herrn L. gehen. Herr L. hat mich begrüßt und sich als meinen neuen "Trainer"
vorgestellt. (IN WAS TRAINIEREN DIESE TRAINER EIGENTLICH). Herr L., der neue "Trainer" legte mir einen Vertrag auf den Tisch, einen Arbeitsvertrag für Transitarbeitskräfte (im Anhang). DAS IST BEREITS DAS XTE MAL, DAß MIR SO EIN VERTRAG VORGELEGT WIRD!!!! Der neue Trainer versuchte, den Vertrag mir "schmackhaft" zu machen, um einen Schnellen Abschluß zu erreichen. Ich sagte dem Trainer, daß ich den Vertrag mitnehme, um Ihn daheim in Ruhe durchzulesen.

NUN ZUR SACHE:
Dieser Vertrag ist meines erachtens (wiederum) nicht zu unterzeichnen.
Als Unterfertiger eines solchen Vertrags, begibt mann sich im schlimmsten Falle, in einen Versklavungsprozess. Eine eigene Entscheidungsmacht wird völlig unterbunden. Bei der sogennanten "Kombilohnbeihilfe" kann es geschehen, daß der Förderungswerber, also der Arbeitslose, verpflichtet wird, bei entstandenen finanziellen Unregelmäßigkeiten oder div. "Meldeversäumnissen" mit zukünftigen
gebührenden Leistungen bzw. Beihilfen des AMS zu haften hat.

Meine Frage ist nun, liege ich mit meiner Meinung richtig? Können Sie mir noch irgend welche Tipps geben?

Mit herzlichen Dank im voraus und freundlichen Grüßen

Antwort: Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! -
teilnahme ist aber trotzdem pflicht!

zur info:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs

wehren kann man sich bei massnahmen wie coaching -
erst recht wenn man schon solche kurse besucht hat.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! - (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
aus
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

pflicht ist ein transitarbeitsplatz - nur wenn nach KV bzw. "branchenüblich" entlohnt wird. - soll / muss aber ein arbeitsverhältnis sein. kein kurs.
ohne gewähr

16.08.2017 um 15.17 Uhr - von W. - "Gedächtnisprotokoll vom März"
Sehr geehrter Herr Moser.

es ist zwar schon sehr spät, jedoch möchte ich Ihnen im Anhang ein Protokoll senden. In diesem Protokoll, war heuer (16.032017) das erste Zusammentreffen mit meinen Betreuer. Diese Art ist eigentlich eine Frechheit und als Kampfansage des Betreuers zu verstehen.

Mit B: ist Betreuer gemeint und mit I: bin ich gemeint.

AMS Protokoll 16.03 2017-03-20
B: Nr1 Das ist eine Eigeninitiativenliste, das kennen Sie schon. Das sollten Sie gscheit ausfüllen, so dass es für uns nachvollziehbar ist. Denn wie gesagt, ein paar Firmennamen aufschreiben und eine Zeitung dazu, das ist ein bisserl wenig.

I: Also was wollen Sie noch alles dazu haben?

B: Daten, so dass ich das überprüfen kann.

I: Also welche dann genau?

B: Z.B. Von der Firma, Telefondaten, oder wenn Sie über Plattform eine Bewerbung über E-Mail machen, diese bekannt geben.

I: Wenn Telefonnummer beim Inserat dabei steht, schreib ich sie dann dazu, logisch.

B: Ja schön. Da z.B. haben sie es nicht drauf. (ham mas net drauf)

I: Ja Okay. Bis jetzt waren meine Angaben so in Ordnung.

B: Bzw. nachdem ich ein bisserl Zweifel habe, nach der langen AMS Zugehörigkeit, das da mit den Bewerbungen gescheit funktioniert, müsste ich ein Paar E-Mails auch sehen, die da abgeschickt geworden sind. Das muß man sich dann genauer anschauen.

I: Warum

B: Weil unter Umständen müsste man dann eine Schulung oder ein Coaching machen, dass man das dann ein bisserl perfektioniert, weil das kann es nicht geben, dass man so lange beim AMS ist.

I: Also wenn Sie genau schauen dann war ich auf Schulungen und da ist alles perfektioniert und Updated.

B: Werden wir schauen, da gibt es neues diesbezüglich. Weil das umeinander Sitzen das geht leider nicht mehr.

I: Also das umeinander sitzen dass ist jetzt eine Unterstellung

B: Weil wenn ich mir das da so anschaue.

I: Wenn Sie sich das dann so anschauen, Die Arbeitgeber suchen einen Dreisig jährigen mit fünfzig Jahren Berufserfahrung.

B: Ja, wir werden was finden. Neun stellen habe ich für Sie herausgesucht. Wo Sie sich bewerben sollen. Sollten Sie die Bewerbungen machen, wie gesagt, es ist wichtig dass Sie das Sie sich bewerben. Wenn Sie sich nicht bewerben, oder Sie die Bewerbungen so gestalten, dass es einer Vereitelung gleichkommt.

I: Was heißt Vereitelung?

B: Vereitelung ist, sich in so derartig schlechten Licht darzustellen, dass man ja nicht genommen wird ja.

I: Und wie schaut das aus?

B: Dann wird überprüft im Einzelnen, wenn die Bewerbung irgendwie, wenn Sie rein schreiben, dass Sie der Invalid sind, oder sonstiges, auch wenn es dann nicht stimmt. Dann werden wir Schwierigkeiten kriegen, ja das sage ich Ihnen noch dazu.

I: Das Einzige was ich nicht machen kann, ich kann mich nicht bewerben für Schneeräumung und für Reinigung.

B: Das haben wir schon festgestellt. Reinigung spricht nichts gegen Reinigung. Es spricht nichts dagegen. Es geht um Kälte und Nässe, es geht um mittelschwere Tätigkeiten.

I: Wenn Sie schon bescheid Wissen, wie reinige ich ohne Wasser?

B: Sie dürfen schon mit Wasser reinigen, das sollte funktionieren Okay.

I: Ja, das weiß ich nicht.

B: Wenn Sie meinen Sie müssen es nicht machen.

I: Ich mache es schon

B: Ich sag Ihnen schon eines, Sie sitzen bei einen Berater der seinen Job ein bisserl ernst nimmt, der sich nicht verarschen lasst.

I: Ich hab auch mein Leben.

B: Das schaut nicht ganz so aus.

I: Sie unterstellen mir dass ich Sie verarsche?

B: Ja, das tue ich

I: Sie unterstellen mir dass ich Sie verarsche?

B: Das tu ich.

I: Können Sie mir das schriftlich geben, dass ich Sie verarsche?

B: Das werde ich Ihnen sicherlich nicht schriftlich geben.

I: Aber Sie haben es gesagt, ich verarsche Sie.

B: Wir haben eine Vereinbarung. Wir haben hier die Betreuungsvereinbarung, da stehen die Daten drauf die für Sie interessant sind. Die im Akt drinnen sind, wenn was nicht stimmt können wir das jederzeit ändern.
Von Ihnen brauch ich eine Unterschrift auf dieser Ausgabe. Mit der Eigeninitiative. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, das Wissen Sie, sind verpflichtet zur ernsthaften Bewerbung. Sie sind verpflichtet zu dokumentieren….

I: Das ist mir alles klar, aber Sie haben mir unterstellt ich verarsche Sie ich

B: vielleicht versuchen Sie es etwas anders.

I: Sie sagen ich verarsche Sie nachdem ich bei Ihnen halbe stunde da sitze.

B: Das ist in Ordnung.

I: Das kann es ja nicht sein.

B: Das ist die Tatsache. Sie erzählen mir seit 2002 arbeiten Sie geringfügig in einer Firma.

I: Ja!

B: Ich mein es ist eine Frage vielleicht müssten wir das auch einmal genauer überprüfen den Betrieb ja, es ist alles eine Möglichkeit. Es ist zwar alles ein bisschen aufwendig, aber irgendwann ist man bei einem Berater dem den es nicht zu aufwendig ist. Das sag ich Ihnen. Gut.

Nr.2 ist nachdem Sie schon so lange in keiner Beschäftigung waren werden wir probieren in einem Sozial Ökonomischen Betrieb einem Demontage und Recycling Zentrum ab 29 März gibt’s einen Termin zu einer Information dort können Sie sich versuchen anzumelden. Brauche ich von Ihnen hier eine Unterschrift, dass Sie wissen dass Sie verpflichtet sind dort zur Teilnahme. Wenn Sie dort nicht teilnehmen wird der Bezug nach §10 42 Tage unterbrochen. Dazu kommt folgendes.

I: Sie wollen Unterschrift wo?

B: Als Partei.
Dazu kommt folgendes. Ich hab gesehen das Sie leider immer wieder Krankenstände haben die justament bei Terminen. Ich muß Sie über das Sonderprogramm informieren

I: Wenn ich krank bin, was soll ich machen

B: Ja eh nichts ich sags Ihnen nur, ich versuche ihnen noch achten Sie auf Ihre Gesundheit, das würd ich nur sagen, und es gibt bei der WGKK ein Sonderprogramm, wenn sich ein gewisses Muster abzeichnen, wo es Termine und Krankenstände angeht die zusammenfallen, ergeht eine Meldung an die Krankenkasse was dazu fuhren kann das Sie zu einem Sonderprogramm aufgenommen werden können was bedeutet dass Sie sich nur mehr bei einem Amtsarzt krankschreiben lassen können ja, also ist auch nicht gerade lustig.

I: Na vielleicht halt, was soll das?

B: Plus der Praktische Arzt, der für Sie normalerweise auch für Sie zuständig ist der wird dann auch angeschaut, also das ist eine Sache die Sie vielleicht in kauf nehmen müssen.
Nachdem ich derzeit wirklich Zweifel habe, dass Sie dort sind und wirklich beginnen können, weil vielleicht was passieren wird zufällig und plötzlich unvorhergesehen, gibt es hier einen unverbindlichen Termin am 3 April bei mir, den Sie allerdings nicht einhalten müssen wenn Sie bei dem Montage und Recycling Betrieb werden dann gilt dieser Termin nicht. Ansonsten ist dieser Termin dazu da um die Niederschrift laut §10 aufzunehmen ansonst droht eine Sperre von 42 Tage. Gut dann wünsche ich Ihnen noch einen schönen Nachmittag, schauen Sie vielleicht das sie eine Firma aufbauen damit daraus mehr wird. (14.08.17)

Anmerkung:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen


14.08.2017 um 11.08 Uhr - von An*. - "Würde mich sehr gerne Ihrer Bewegung anschließen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich würde mich sehr gerne Ihrer Bewegung anschließen und mithelfen. Gab in meiner AMS-Zeit mittlerweile ziemlich viele Ungereimtheiten, konnte ich zwar klären - sind dennoch total sinnlos und zweckentfremdet.

Bsp.
Ich musste persönlich für eine Stelle beim AMS in Hietzing vorsprechen (obwohl ich aus dem 21. Bezirk bin) und dann wurde mir mitgeteilt in einen 2 Minuten Dialog, dass ich für die Stelle nicht geeignet wäre, obwohl mir diese Stelle direkt vom AMS übermittelt und zugetragen wurde.

Wer ersetzt mir (also OHNEHIN schon Mindestsicherungsbezieher) die Kosten für Anfahrt, den unnötigen Zeitaufwand? Als ich die Dame, welche die Vorauswahl trifft zur Rede stellte, erwiderte Sie mir ja Fehler können nun mal passieren und unser Chef kommt auch schließlich aus dem 21. Bezirk. Ok, wird aktzeptiert aber der bekommt ja auch dafür bezahlt.

Dann gab es auch schon Bezugssperren für sogenannte Unterstützungstermine, welche weder vom AMS (sondern einer Fremdfirma) wahrgenommen wurden noch in deren Geschäftsstelle stattfanden. Dieser Termin wurde obwohl ich bereits eine Kontrollmeldung 4 Tage zuvor hatte, als Kontrollmeldetermin beim AMS-System hinterlegt und hat mir meinen Bezug gesperrt und ich wurde nicht mal schriftlich darüber informiert.
Natürlich ist in der Datenbank ein automatisch generiertes Schreiben hinterlegt, jedoch ohne Poststempel und ohne Beweiskraft das dieses Schreiben rausgesandt wurde. Ich musste mit meiner Miete in Rückstand gehen und mir Nahrung kaufen zu können - alles höchst unangenehm.

Sämtliche Dokumente sind bei mir archiviert und können bei Bedarf nachgereicht werden.

Aus diesen Gründen würde ich auch gerne mithelfen und gegen diesen Moloch etwas unternehmen, aber alleine ist man ziemlich hilflos. Liebe Grüße,? (11.08.17)

Antwort:
für zeitaufwand gibts keine entschädigung, aber fahrtkosten können ersetzt werden - sie müssen um diese aber immer vorher beim ams-berater ansuchen.
Vorstellungsbeihilfe
was die bezugssperre betrifft: immer bescheid verlangen und dann sofort berufung einlegen
"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs"
unter: Mindestsicherungs-Berufungsweg

ihr angebot der mitarbeit ist super - Danke! - direkt bei SoNed ists schwer möglich
aber
besuchen / melden sie sich bei aktive arbeitslose in wien
eine
weitere möglichkeit wäre zum alten eisen - bin nicht sicher ob es AMSand noch gibt - ev. ausprobieren.
sie können sagen, dass sie den Tipp zur ev. mitarbeit von SoNed haben.

Ps. handelt es sich um eine §49 sperre - kontrollterminversäumnis - sperre bis zur wiedermeldung, dann melden sie sich sofort zurück. ebenfalls bescheid verlangen und ev. berufung einlegen. ohne gewähr


11.08.2017 um 13.19 Uhr - von F*. - "Bei Sperre versichert?"


Hallo ! mir steht wieder einmal eine Sperre ins Haus (selber Schuld). Es ist meine insgesamt zweite, also über 8 Wochen dieses Mal. Meine Frage ist wann bin ich nicht mehr bei der Krankenkasse versichert ?

Antwort:
Sie bleiben in der Zeit der Sperre krankenversichert! (Siehe: Bin ich trotz Bezugssperre versichert?)
Legen sie bei Bezugssperren trotzdem Berufung ein! Ist kostenlos, auch kommen rechtswidrige Sperren vor! (Ohne Gewähr)

14.08.2017 um 10.33 Uhr - von F*. - "habe Berufung eingelegt"
Lieber Christian. gesagt getan. habe auf deinen rat hin Berufung eingelegt und siehe da. als nächste Maßnahme seitens des AMSs wollen die mich zum Amtsarzt schicken. kannst du mich hier etwas konkreter darüber in Kenntnis setzen. wie geht das von statten bzw.was passiert da? Danke lieber Christian.

Ps.:>Hallo ! erstmal danke auf die Antwort zu meiner Frage. Nach der wie vielten Sperre bekommt man eigentlich kein Geld mehr vom AMS bzw. wie läuft es dann mit der Krankenversicherung ? Danke im voraus(13.08.17)

Antwort:
Es wird festgestellt ob du arbeitsfähig bist. falls ist es gut, wenn man als vermindert leistungsfähig erklärt wird. schützt vor gewisse DV`s.
Bei arbeitsunfähigkeit um I-pension oder rehageld ansuchen. Fachärztliche Untersuchung!

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension - Geburtsjahrgänge ab 1964 (ab 1. Jänner 2014) (PVA)

Ps.:> vorsicht:
kann ev. nach drei sein???? spielt auch eine rolle wie kurz hintereinander gesperrt wird - drum berufung einlegen und keine sperren mehr riskieren.
wenn man von der arbeitslosen-versicherungsleistung ausgegliedert / ausgesperrt wird, hat man auch keine krankenversicherung bzw. pensionsversicherung mehr. dann heisst es ev. selbst (über eigene kosten) bei der krankenkassa krankenversichern und es gibt dann auch keine mindestsicherung - wurden miteinander verknüpft. (Ohne Gewähr)

Zur Info:
"Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich"
"Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt" (2.08.15)


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