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17.09.2017 um 17.03 Uhr - von F*. - "Zu einem Dienstvertrag mit Trendwerk verdonnert"


Hallo Christian!

ich bin seid **.08.2017 zu einem Dienstvertrag mit Trendwerk verdonnert worden,war dann auf der Arbeiterkammer die mir gesagt haben warum ich diesen Unterschrieben habe. Es war leider unter muss.
ich habe eine Beraterin Frau S. die mir fest auf den A..... geht .Es wurde von mir vor längerer Zeit vom BBZ ein Befund hinterlegt der meine gesundheitliche Schwäche erzählt. ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau war vor genau Jahren als kindergartenassisentin tätig und habe somit mein Kreuz ruiniert. In dem Befund vom BBZ steht drinnen das ich nur mehr in einem Callcenter arbeiten darf oder als Verkäuferin mit 20 Stunden.Meine Trainerin ist etwas komisch ruft den ganzen Vormittag meinen Namen.
Jetzt ist leider eine schwere Verkühlung dazwischen gekommen war ca.eineinhalb Wochen im Krankenstand.Frau S. hat mich in der Zeit einmal angerufen und gefragt ob ich mich Vorstellen gehen kann.Ich habe auf der Arbeiterkammer angerufen dort wurde mir gesagt ob diese Damen die Gesetzt enicht kennt im Krankenstand gibt es kein Vorstellung Gespräch. Meine Frage am **.09.2017 ist mein Probe Monat zu ende, kann ich da sagen das ich nicht mehr weiter den Kurs besuchen will
Ich war auch schon beim Leiter des Hauses wegen eines Trainerwechsels die Antwort war er wird schauen was sich machen lässt.ich halte diese Trainerin nicht aus.
Noch dazu bin nicht Kombilohn berechtig da der Lohn mit der Notstandshilfe gleich ist.
Ich hasse dieses Haus habe täglich beim aufstehen sämtliche Schmerzen.
Wenn ich wieder in den Krankenstand gehe was passiert dann muss zu eine physikalischen Therapie die die Schmerzen in meinem Kreuz bessern sollten.Meine Trainerin meinte ich soll nach der Therapie in den Kurs kommen, das bringt doch nichts.

Mit der bitte um Antwort

P.S Finde Deine Seite wirklich super!!!!!!!!!!!, (16.09.17)

Antwort:
rückfrage - müssen sie eine tätigkeit verrichten - wenn ja, welche?

vorweg schon mal die links zur kündigung im probemonat
Siehe Kündigung in der Probezeit! (RA) Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

ja es ist die aufgabe dieser personen (trainerInnen?) psychischen druck bis psychterror (wenn die sogar, wie hier, im krankenstand anrufen) bei ihren klienten ("zwangsausgesetzte") auszuüben! (ohne gewähr)

Um 18.58 Uhr von F. - Ich sitze 4 Std.nur vorm pc
Wenn ich im probemonat kündige wird mir die notstandshilfe gestrichen?

Antwort:
wenn das so ist, dann handelt es sich ev. mehr um einen deppen-kurs, dann wäre es ev möglich, dass eine berufung - falls es sperre gibt - erfolgreich ist.

>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
siehe links unter Disziplinierungskurs

bitte die links (unterstrichen) durchsehen - so wird klar, dass es kein ja oder nein gibt, sondern ev. auch ein gewisses risiko beinhaltet im probemonat zu kündigen
falls, auf alle fälle berufung einlegen ist kostenlos und die chance auf erfolg gegeben. - darin geben sie auch die anderen gründe bez. der massnahmen an.

>nochwas zur info, bekommen sie jetzt weiter notstandshilfe oder werden sie nach transitarbeiter-KV entlohnt?

17.09.2017 um 13.05 Uhr - von F*. - "Lohn"
Hallo! ich bekomme den Lohn von trendwerk für 20std.sitzen.

Antwort:
au - bei personen die noch keine 45 jahre alt sind, wird das die neue bemessungsgrundlage - falls, versuchen sie in der probezeit zu kündigen?
haben sie sich die links "Probezeit" durchgelesen? - tun sie das und wägen dann ab.
Es kommt auch noch hinzu, dass es unzulässig ist, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen.

Und nächstes Mal verweigern sie die Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Nochwas zum Abschluss!
Je nach dem was sie Lohn / ("Notstandshilfe") erhalten, stellen sie einen Antrag auf Mindestsicherung und lassen sich damit den Lohn / ("Notstandshilfe") auf ca. 850 Euro aufstocken! (Ohne Gewähr)


14.09.2017 um 17.26 Uhr - von L. - "AMS-Chef: Vorurteile verschärfen den Facharbeitermangel"


"Wir erleben laufend, dass wir passende Personen bei uns haben, diese aber zu keinem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie über 50 Jahre alt sind": Das ist die Erfahrung von AMS-Chef Johannes Kopf, ....... - (derstandard.at)


13.09.2017 um 11.02 Uhr - von L. - "Gekündigt im Probemonat: Bekomme ich jetzt eine Sperre?"


Hallo, habe mich am 11.9.2017 beim AMS gemeldet, war bis 31.8 ein Jahr in einem Dienstverhältnis, das wurde dann gekündigt und ich fand mit 4.9 einen neuen Job, da habe ich aber im Probemonat aufgehört. Bekomme ich jetzt eine Sperre und falls ja, ab wann gilt diese? Zählen die 28 Tage bereits ab dem 11.9, weil dann müsste ich ja Mitte Oktober Geld bekommen. Bitte um Info, danke (12.09.17)

Antwort:
Siehe Kündigung in der Probezeit! (RA) Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
falls es eine 4 wöchige sperre gibt, dann läuft die ab 31.08 bzw. 1.09. - am ca. "8" oktober müssten sie dann für ein / zwei bzw. wenige tage geld bekommen. ohne gewähr


12.09.2017 um 18.39 Uhr - von H. - "Seit März 2016 habe ich allerdings einen Berater von der übelsten Sorte."


Sehr geehrter Herr Moser,

nach längerer Zeit brauche ich mal wieder einen Rat. Ich bin seit einigen Jahren beim AMS in Wien gemeldet, hatte in der Zeit einige Berater, bei denen ich auch nie etwas zu beanstanden hatte. Ich beziehe nur Mindestsicherung, bekomme kein Geld vom AMS.

Seit März 2016 habe ich allerdings einen Berater von der übelsten Sorten. Krankenstände werden unter Generalverdacht der Simulation gestellt und ständig werden unterschwellig Verdächtigungen und Anschuldigungen ausgesprochen. Meine Bewerbungsbemühungen (die laut anderen Beratern sehr hoch sind und stets lobend erwähnt wurden) sind nichtig und werden praktisch nicht beachtet.

Bereits im Dezember 2016 wurde ich als "Strafmaßnahme" (so habe ich es zumindest aufgenommen) zur PVA Gesundheitsstraße geschickt. Bis zu dem Zeitpunkt habe ich meine etlichen, chronischen Krankheiten beim AMS nie erwähnt gehabt. Und meine Krankenstände waren auch nicht besonders häufig, was selbst mein Berater sich eingestehen musste.

Bei der PVA bin ich, wie erwartet, für arbeitsfähig befunden worden, allerdings unter Einschränkungen.

Dieses Jahr hatte ich großteils Termine bei anderen Beratern, die sich auch nicht negativ geäußert haben mir gegenüber. Ganz anders jetzt, wo ich wieder mal einen Termin bei meinen Berater hatte. Das Gespräch - wenn man es überhaupt so nennen kann - war in 1 Minute vorbei. Mir wurden Stellenvorschläge in die Hand gedrückt und einen Kurstermin. Mit dem Hinweis oder besser gesagt der Androhung, falls ich wieder im Krankenstand gehe, ich zum Case Management in die Landesgeschäftsstelle komme.

Dazu muss ich sagen, dass ich neben meinen chronischen Krankheiten unter starken psychosomatischen Symptomen leide bei Druck und Stress. Wobei es dafür in erster Linie um körperliche Erkrankungen geht, die bei Stress und Druck sich extrem verstärken. Somit habe ich oftmals nur die Wahl mir öffentlich in die Hose zu sch*****, Gefahr zu laufen, mich plötzlich zu übergeben oder aber schlicht im Krankenstand zu gehen, bis die Symptome wieder abklingen (was ein paar Tage andauert nach der auslösenden Situation). Die Angst davor, dass es passieren könnte in der Öffentlichkeit, verstärkt dann noch mal die Symptome um ein Vielfaches. Ich kann nicht beeinflussen, wie es mir morgen, übermorgen oder in einer Woche geht. Und derartige Aussagen machen es auch nicht besser. Ich nehme am Tag über 7 verschiedene Medikamente ein, und das seit meiner Jugend, von Simulation kann da keine Rede sein!

Der Berater beschneidet praktisch mein Recht krank zu sein, erpresst mich regelrecht damit. Wird er dann auch die Verantwortung für etwaige Folgen übernehmen, wenn etwas passiert, weil ich eben nicht im Krankenstand gehen "durfte"? Das glaube ich wohl kaum!

Ich möchte das definitiv nicht hinnehmen, und fragen, wie ich mich dagegen wehren kann und/oder verhalten soll.

Liebe Grüße und schon mal danke,

Antwort:
Lassen sie sich nicht einschüchtern - wie ich sehe ist der Berater dabei erfolgreich - drum stellen sie sich darauf ein, denn was ihre Gesundheit / Krankheit betrifft, so hat er nichts zu melden, sondern der Arzt!
Wenn sie diese gesundheitlichen Probleme haben, so lassen sie sich diesbez. nicht von ihrem Berater auf irgendeine Weise beeinflussen.
Holen sie sich von ihrem Arzt Unterstützung. Ev. holen sie sich von ihrem Arzt ein Attest bzw. Befund über ihre verminderte Leistungsfähigkeit!
So sind sie nicht mehr für alle DV. geeignet!

Gehen sie in Zukunft nur mehr mit Begleitperson zum Termin! Gibt es weiterhin Probleme besuchen sie sofort den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter.
Ev. bringen sie an die Landesgeschäftsstelle auch eine schriftliche Beschwerde, über ihren Berater - mit einer Sachverhaltsdarstellung - ein!

Siehe auch: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Bei zunehmenden bzw. anhaltenden Problemen mit ihrem Betreuer ersuchen sie auch die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) um Hilfe!

Bez. Kurse?
Falls, stellen sie fest, um welche Massnahme/Kurs es sich handelt. Ob dieser ev. freiwillig zu besuchen ist. - Siehe Info zu Zwangsmassnahmen / Kurse

Siehe weiters: "Orientierungs-Text für Schreiben an die Krankenkassa!"
wenn die Krankenkassa zum sofortiger Chefarzt-Kontrolltermin, wegen ang. Krankenstandsflucht ("bei Mobbingkurse-Schutz), auffordert.

Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (Ohne Gewähr)


12.09.2017 um 11.27 Uhr - von Z. - "Eigentlich weiss ich im Moment nicht wo ich beginnen soll, da es momentan so einiges in meinem Leben gibt, was unglaublich erscheint."


Sehr geehrter Herr Moser,

Eigentlich weis ich im Moment nicht wo ich beginnen soll da es so einiges momentan in meinem Leben gibt was unglaublich erscheint. Ich bin ein psychisch nicht sehr stabiler Mensch und habe ein grosses Problem vertrauen zu finden habe mich Jahre nicht um mich sebst gekuemmert und musst aufgrund meines Zustandes des oefteren zuhause bleiben aus Angst vor die Strasse zu gehen ausgegrenzt zu werden aus Angst vor Menschen, Gewalt, Agressionen teils Stresszustaende die zu Magenkraempfen fuehren habe unter anderem demnaechst eine Untersuchung da der Verdacht besteht das sich Loecher gebildet haben aufgrund des permanenten Stresszustandes, vor einiger Zeit kam dann ein Brief der WGKK wo drinstand sollte ich wieder mal krank sein bin ich verpflichtet mich bei der wgkk zu melden egal unter welchen Umstaenden ich soll also jedes mal wenn es mir schlecht geht zur Krankenkasse die dann feststellen soll ob es mir wiklich schlecht geht und darf in gewisserweise zu keinem Wahlarzt mehr also Krankmeldung NURMEHR von der WGKK moeglich und nicht mehr vom Hausarzt. Zwei Jahre habe ich das nun ausgehalten bin laut Aussage meiner Mitmenschen mehr und mehr zurueckgezogen als wie aus mir gegangen wodurch sich danndie beste Freundin meines Freundes bereit erklaert hat ( bin im uebrigen homosexuell , merke dies an um evtl unteres besser zu verstehen ) mir beizustehen mich zu begleiten sollte ich Wege zu erledigen haben und dergleichen. Ich bin ein Mensch der sehr ungerne alleine ist wodurch ich ihr Angeboten habe doch als Mitbewohnerin bei mir zu wohnen ( getrennte zimmer getrennte kasse getrennter haushalt eigentlich). Gesagt getan mittlerweile gehts mir einigermaßen besser ich gehe momentan sogar freiwillig in einen Kurs da aufgrund der Tätigkeit jeder in einem abgetrennten/abgeschotteten Bereich fuer sich den ganzen Tag alleine ist bis auf selten Kontrollblicke des Trainers ob wir noch anwesend sind und somit eigentlich kein Mensch um mich ist ausser bei der morgendlichen begruessung und der verabschiedung, habe sogar mittlerweile einen Fuehrerschein von meinen Eltern finanziert bekommen und bestanden. JETZT KOMMTS , letzte Woche Freitag standen zwei Herren in zivil vor meine tuere und verlangten eintritt, da ich mir keiner schuld bewusst bin und nichts zu verbergen habe habe ich trotz innerlichen aergernisses den herrschaften eintritt gewaehrt die auch sofort begannen mich mit fragen zu bombardieren, uns wird unter anderem vorgeworfen in einer lebensgemeinschaft zu wohnen und ich solle doch zeigen wo ich schlafe wo meine angebliche lebensgefaerdtin schlaeft wer welche waesche wann waescht wer was einkauft wer ist fuer dies zustaendig wer fuer die zahlungen usw. Nachdem ich angegeben habe das es sich bei frau X nur um meine mitbewohnerin handelt den herrschaften die getrennten schlafbereiche gezeigt habe bzw die getrennten kleiderschraenke ja sogar den kuehlschrank musste ich oeffnen ( kein Scherz ) haben sich die herren dies eben zusammengeschrieben und man musste es unterschreiben . Nun drei tage spaeter befindet sich ein schreiben bei mir im postfach ich muss am**.9 auf die landesgeschaeftsstelle um mich verhoeren zu lassen wegen der lebensgemeinschaft zur frau x weswegen ich sofort angerufen hab und erklaert habe das erst vor drei tagen herrschaften bei uns waren wir dennen alles gezeigt haben auch gesagt haben das getrennte kassen bei uns herrschen, die mich letztendlich zu einem ungewolten outing mehr oder weniger gezwungen haben hinsichtlich meiner sexualität weil ich dachte vielleicht wird mir dann geglaubt. Auf diese aussage hinaus wurde dann aufeinmal aus einer lebensgemeinschaft eine "wirtschafltiche gemeinschaft" . Wobei ich widerum nicht den unterschied zwischen wirtschaftlicher gemeinschaft und wohngemeinschaft verstehe? Sie wollen sowie ich das verstehe aufjedenfall Geld von uns und scheinbar meine Mitbewohnerin rausekeln bzw. mich in den suizid oder sonst was treiben. Sie sehen ich weis nicht mehr von wem ich was halten oder denken soll... Ich hoffe sie verstehen mein Anliegen und koennen mir helfen mich vor der womoeglichen obdachlosigkeit zu bewahren sie sind mein letzter ausweg ich kann mir keinen rechtsbeistand leisten tut mir leid herr moser wirklich... Warum diese Offenheit trotz mangendes Vertrauen in die Menschheit , hier kan ich mich hinter einem Bildschirm verstecken sowie im Kurs in meiner Kabine ich fuer mich bin. Sie wollen mir meine bezuege kuerzen und die meiner mitbewohnerin anrechnen wir sind beide notstandshilfebezieher um die 840 monatlich. Falls sie noch irgendwelche informationen brauchen lassen sie es mich wissen , ich bitte sie zuerst meine mail nicht zu veroeffentlichen solang diese sache nicht geklaert habe mit dem ams um mich zu schuetzen, sobald dies geschehen ist koennen sie das gerne tun und wenn sie wollen gebe ich ihnen das recht das alles gerne auch etwas leserlicher zu gestaltennur bitte warten sie erstmal damit. Wie gesagt zwischen uns bestehen keinerlei gemeinsame wirtschaftliche interessen da jeder sich alles selbstbezahlt frau x lediglich einen teil der miete als mitbewohnerin bezahlt was wir der zimmergroesse angepasst habe. Inklusive nutzungsrechte der sanitaeren anlagen und kueche . Evtl eine zusammenfassung: drohende kuezung der notstandshilfe obwohl keine lebensgemeinschaft und keine gemeinsamen wirtschaftlichen interessen ( wohnung wiener wohnen ) . Herr Moser ich werde uhnen auch eine Spende zukommen lassen , Menschen wie sie lassen mich mit ihren taten doch noch ein wenig an menschen glauben . Verwendungszweck"BetterWorld" Mit freundlichen gruessen Ein psychisches frack.... (5.09.17)

Antwort:
sie bleiben vorerst ruhig und besuchen den termin am **.9. 17 - klar bleiben sie bei ihrer aussage bez. wohngemeinschft und keine partnerschaft. - getrennte schlafzimmer haben sie gezeigt - ja?

sollte es weiterhin probleme geben so müssen ihnen die (behörde) einen schriftlichen bescheid bez. der anrechnung senden - den sie dann mit selbiger begründung berufen.

und lesen sie sich den folgenden link durch
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
bzw.
nehmen sie sich zeit und lesen weitere Links unter Politik erzeugt Armut durch, um informiert zu sein!

ebenfalls zur info:
"Orientierungs-Text für Schreiben an die Krankenkassa!"
wenn die Krankenkassa zum sofortiger Chefarzt-Kontrolltermin, wegen ang. Krankenstandsflucht ("bei Mobbingkurse-Schutz), auffordert.

Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!

melden sie sich wieder wies ausgegangen ist - nach dem termin bzw. auch wenn der bescheid kommt. ohne gewähr

6.09.2017 um 21.10 Uhr - von Z. - "Man wollte mich zuerst zermuerben in dem man mir ......"
Sehr geehrter herr moser heute war ich auf der mir zugewiesenen geschaeftsstelle auf der ich akteinsicht und auszug meiner daten verlangt/beantragt habe, man wollte mich zuerst zermuerben in dem man mir um acht in der frueh erklaerte von der abteilungsleiterin persoenlich das dies sich bis kurz vor ende der geschaeftszeiten ziehen koenne da sie keine zeit im moment habe und sie keinen fuer diese taetigkeit abstellen koenne. Nach langem hin und her wurde mir erklaert es sei besser ich solle an einem anderen tag kommen worauf ich meinte das ich ihnen ja sonst auch jederzeit zu verfuegung stehen muss und ich zeit habe, gegen elf uhr kam mir die abteilungsleiterin mit exakt 34blatt papier worauf daten der krankenkasse und vereinbarungen meiner betreuerin dabei waren ich verlangte auch die niederschrift welche vom erhebungsdienst durchgefuehrt wurde der sichtlich mit vorbehalt unterschrieben wurde zwecks einschuechterungsversuche und abwertenden gesten und ersichtlichen luegen seitens der erhebungsbeamten was meiner Meinung schwer an diskriminierung grenzt dazu spaeter kurz mehr. Ich verlangte daraufhin ausdruecklichst eine niederschrift die mit mir dann nach langem "naja" angefertigt wurde in der ich verlangte niederzuschreiben was heute meine ansuchen waren die niederschrift lautend: "ich m. z., erklaere das ich ab dem zeitpunkt des verdachts einer lebensgemeinschaftdes ams einen festellungsbescheid betreffend der hoehe der notstandshilfe ab 2/2017 wuensche. Ich moechte die niederschrift von 29.8.2017 die ich und die frau h. nur mit vorbehalt unterschrieben haben aufgrund der teilweisen unwahrheiten des erhebungsberichtes widerrufen." Ende der Niederschrift. Und jetzt bitte sehen sie zu das sie gut sitzen und sich nichts fluessiges wie kaffee in ihrem mund haben das sie vor lauter gelaechter womoeglich ueber ihren bildschirm ergiessen koennte lieber Herr Moser :D den sie werden entweder staunen lachen oder weinen hier kommt der bericht des erhebungsdienstes der meiner meinung nach nur von diskriminierung strotzt ja gar vor rufmord und verleudmung in keinsterweise halt macht den darin steht: "Die aktuellen Meldedaten der angegebenen Adresse , G.gasse */*/* in **** W*** wurde erhoben, die Pa ist dort mit Herrn M. Z. gemeldet , siehe Belege. Darueber hinaus wurden die aktuellen Meldedaten der Anschrift H.strasse **/**** in **** W*** erhoben. An dieser Anschrift ist Frau F. Z., die Mutter der Pa, gemeldet, sie Belege. Weiters wurden die Meldedaten zur Anschrift G.gasse */*/* in **** W*** erhoben, wo die Pa zuvor gemeldet war. An dieser Anschrift sind mehrere Personen zum Hauptwohnsitz angemeldet, siehe Beilage." Teil 1/2 ende fortsetzung folgt. An dieser stelle moechte ich anmerken das soweit ich das verstehe die PA eben meine sogenannte Mitbewohnerin ist woraus sich aus obigen text mir erschliesst das der erhebungsdienst behauptet das meine mitbewohnerin zugleich die Tochter meiner Mutter ist ���� zugleich auch meine lebensgefaehrtin laut teil 2 des erhebungsberichtes zu dem ich gleich kommen werde. Zudem wird behauptet das frau h. die pa auch in der Meldeanschrift G.gasse */*/* in **** W*** gemeldet wat was auch eine Luege ist da ich ihnen hundert prozentig versichern kann das frau heichenwaelder noch nie diese wohnung auf */*/* gemeldet war ( ehemalige adresse meiner mutter mir und meiner zeeil leiblichen schwestern ) was ja auch im melderegister leicht ersichtlich ist da frau h. hier wirklich niemals angemeldet war ja ich ihnen versichern kann sie die wohnung nichtmal kennt. Frau h. hatte eine eigene wohnun war danach bei ihren vater gemeldet und danach gleich hier. Woraufhin sie mit Sicherheit verstehen wie ich auf rufmord und luegen und dergleichen komme den was wenn einer diesen schwachsinn der irsinnig aus den haaren herbeigezogen wurde wirklich glaubt ( zukuenftige arbeitgeber andere menschen die davon wind bekommen etc. ) ich wuerde liebend gerne juristisch dagegen vorgehen da dies alles mit leichtigkeit belegbar ist wuerde auch gerne die erhebungsbeamten anzeigen teils wegen den obengenannten. Luegen bzw. Intrigen teils wegen des erhebungsberichtes aus teil 2/2 den ich ihnen jetzt zusammengefasst erlautern werde da dieser einen haufen text beinhaltet und ich nach 52 stunden unruhe in mir sol enorme kopfschmerzen haben das sie die sicher verstehen werden nach den letzten tagen traktierung seitens des ams. Nun zu teil 2/2 vom erhebungsbericht in zusammenfassung: "diese erhebung wurde gemeinsam mit kollegen so und so ( namentlich genannt ) durchgefuehrt. Nach mehrmaligem klopfen oeffnete herr z. die tuer und gewaehrte einlass , herr z. war ausdruecklich mit einem handtuch bekleidet gestattete jedoch die inaugenscheinnahme der wohnung, die pa sei zurzeit unterwegs und nicht zuhause . Z. wurde mitgeteilt das nix dahegen spraeche sich anzuziehen worauf hin er sich in den raum begab der spaeter sich als schlafraum der pa angegeben wurde indem sich ein eingeschalteter fernseher befand. Mit nicht mehr bekleidet als zuvor verlies er den als wohnraum genutzten bereich in dem der erhebungsdienst saß angekleidet wieder. Daraufhin wurde er ein ernommen und machte folgende angaben. Er wohne an der angebenen anschrift gemeinsam mit der pa in einer 43qm 2zimmer gemeindewohnung deren kosten etwa 650 bis 700 betrugen. Dabei naechtige herr z. in dem als wohnzimmer genutzten raum auf dem unterteil eines boxsprongbettes inklusive matratze das an der wand angelehnt war u d dieser jeden abend als schlafgelegenheit herrichte . Die pa naechtige in einem sepparatem raum wo ein doppelbett zu verfuegung stehe . Herr z. verbringe voel zeit bei freunden jedoch werden haeufig mahlzeiten geminsam mit der pa eingenommen diese wuerden von beiden abwechselnd zubereitet werden. Einkaeife hierfuer wuerde von beiden gemeinsam erledigt jedoch separat bezahlt. Die kleidung der pa und von herrn z. werde im vorraum in einem kastengetrennt aufbewahrt In verschiedenen faechern. Die waesche werde getrennt gewaschen und diese von jedem getrennt besorgt. Um 12:45 kam die pa nachhause und war in weiterer folge der einvernahme zugegen. Herr z. sei der hauptmieter der wohnung und die pa uebernehme 500€ der kosten die miete werde abwechselnd ueberwiesen wobei jeweils der andereseinen anteil in bar uebergebe. Darueber hinaus gebe es keinerlei gemeinsame verbindlichkeiten. Im zuge der inaugenscheinnahme der wohnung wurde festgestellt das alleine aufgrund der beschaffenheit der wohnung nicht gegeben ist der als wohnzimmer genutzte raum ist unmittelbar vom eingangsbereich zu erreichen und ist mit einer kueche einem couchtisch und mehreren sitzgelegenheiten ausgestattet. Zum zeitpunkt der erhebung herrschte unordnung unter beengten platzverhaeltnissen. Unter anderem befand sich in diesem raum auch ein fernseher sowie eine spielekonsole die auf dem boden stand . Das herrichten der schlafgelegenheit erscheint als wenig glaubhaft unter den gegebenen umstaenden und des damit verbundenen aufwandes. Nur von diesem wohnzimmer aus ist das vorgebliche schlafzimmer der pa erreichbar in dem sich ein eingeschalteter fernseher befand sowie ein doppelbett mit einem polster und einer decke . Weiteres bettzeug befand sich zwischen kasten und bettauf dem boden was den eindruck hervorrief herr z. dass dieses hastig vom bett entfernt und mangels anderer verstaumoeglichkeiten in diesem zwischenraum platziert wurde, waehrend herr zeilinger sich zuvor alleine in diesem raum aufhielt." Erhebungsbericht teil 2/2 zusammengefasst ende. Nun herr moser zu meiner und frau h. gegendarstellung sobald frau h. anwesend war weil vorher ja unterwegs. Bis zu dem teil mit dem handtuch bekleidet stimmt die erhebung von teil2/2 erstmal moechte nochmal anmerken erhebung teil1/1 stimmt wie oben erwaehnt natuerlich nicht. Ich kamm so gegen 12 uhr nachhause von einem schweisskurs seitens des ams den ich eigentlich recht gern besuche/ besucht habe. Nachdem ich zuhause angekommen bin ging ich sofort unter die dusche um den ganzen staub vom schleifen mit dem winkels hleifer und den metallspaenen durch vorbereitung des materials zu saeubern muss hier echt mal anmerken das erst kursinstitut wo ich zumindest das gefuehl habe mensch zu sein W. & partner schwiesstechnik wobei bekanntlich der schein ja auch truegen kann momentan bin ich mir wie sie verstehen nichtmal einer daseinsberechtigung in der gesellschaft sicher so fuehle ich mich mittlerweile wieder. Nun gut, nachdem ich unter der dusche stand und ein sehr starkes und lautes klopfen vernahm waere ich vor schreck fast ausgerutscht weil ich mir dacht ui jetzt gibts aerger schon wieder schluessel steckenlassen, also schnell duschhahn abgedreht nass aus der dusche handtuch umgetan die tuer nur aufgesperrt wahrend ich mich hinter der tuere befand wobei ich soe nur anlehnte und sagte warte ich bin nur im handtuch ( ich vermutete frau h. vor der tuere die eben nicht in die wohnunh kam ) auf halbem weg zur dische bei angelehnter tuere vernahm ich ein strenges frau h.!?! Herr z. !?!? bekam wieder einen schreck und ging zaghaft wieder richtung tuere und streckte meinen kopf heraus waehrend ich mich hinter der tuere befand. Daraufhin stellten sich die herrschaften vor und meinten sie sind da weil uns vorgeworfen wird sozialleistungen zu beziehen die uns nicht zustehen und wollen die wohnung besichtigen bzw unsere wohngegebenheiten erklaert haben. Daraufhin antworte ich das sie dies gerne machen koennen ich aber im handtuch sei ind eigentlich unter der dusche stand sie dies jedoch nicht stoere und wenns mich nicht stoere sie gerne reinkommen wierden, ich sagte ja da ich nichts zu befierchten hatte ich mich aber anziehen muesse da ich mich eigentlich herade unter der dusche befand weil enen erst vom kurs gekommen. Gewaehrte eintritt ging zu meinem kasten am vorzimmerende holte eine unterhose ein paar socken eine kurze hose und ein tshirt raus eben normale kleidung. Sie sehen also allein dies wird schon nicht erwahnt obwohl ich ersichtlich nass war und dies ja mit kurszeiten leicht nachpruefbar war das ich mich erst seid maximal zehn minuten zuhause befunden haben kann. Und jeder mensch im normalfall sauber sein will ist ja auch eine art seelenbefreiung sich zu waschen. Ich ging also mit meiner waesche zurueck ins badezimmer zog mich komplett an und wie ich rauskam befanden sich die herrschaften schon sitzend im wohnzimmer mit einem zettel in der hand wo niederschrift draufstand dann wurde mir erklaert das sie dies nun machen muesse da ich ihnen ja auch eintritt gewaehrt habe ich dachte mir nix dabei weil eben nix zu verheimlichen und begann zu erzaehlen, moechte nebenbei anmerken muss ich nicht normall der rechtsmittel belehrt werden vor einer niederschrift was mir erst im nachhinein auffiel das dies falls noetig garnicht geschehen ist auch bei frau h. nicht. Ich erzaehlte zugleich das mir keinerlei unterhalt zustehe und dieser freiwillig auch nicht geleistet werde. Jeder seine kosten selbst bestreitet wie essen trinken kosmetikartikel jegliches ding was ein mensch halt braucht oder eben haben will ohne jeglicher ausnahme. Auch erklaerte ich das wir getrennt unsere waesche aufbewahren und auch getrennt unseren alltag bewaeltigen in jeglicher hinsicht wie eben einkaufen erledogungen usw. Zeigt daraufhin den einem herrn den kasten am ende des vorzimmers waehrend der andere herr weiterhin teilnahmslos im wohnzimmer saß und den hund anstarrte, muss dazu sagen von dem Herrn kam von Anfang an nichts nichtmal eine begruessung kein ausweis kein wort rein garnichts lediglich der andere herr wies sich aus. Waehrend ich dem aktiveren der beiden �� Den kasten zeigte meinte dieser ich solle diesen ddoch bitte oeffnen was mir sehr unangenehm war ich jedoch tat da ich mir dachte insgeheim hier laufe alles ehrlich ab da ich mir keiner schuld bewusst bin. Ganz iben befanden sich schatzungsweise 3 meiner pullover im fach darunter meine tshirts darunter im fach meine unterhosen darunter im fach meine socken darunter im fach meine kurzen hosen und paar lange hosen. Daraufhin wollte der herr wissen was sich im kasten anfangs des vorzimmers befaende woraufhin ich diesen oeffnete und der herr winterjacken vorfand und herbstjacke. Sowie zwei paar hohe schuhe . Wie sie aber oben sehen wurden die tatsachen der beiden herren voellig verdreht wobei sich der eine waejrend der ganzen erhebung sitzend im wohnzimmer befand und durchgehend den hund anstarrte was ich zuerst lustig fand dann jedoch bemerkt habe der hund verspuert evtl angst bzw war unruhig so genau konnte ich dies zu diesem zeitpunkt nicht beurteilen da ich versucht habe zugleich den aktiveren herrn im vorzimmer versucht habe im auge zu behalten jedoch kurz den sitzenden fragte ob dieser hunde mag oder nicht mag und das freundlich dieser jedoch keine antwort gab und weiterhin den hund anstarrte wobei dieser immer unruhiger wurde er aber wirklich ein sehr gut erzogener hund ist und es von meiner seite aus mit "platz" getan war was fuer den hund heisst leg dich hin entgegen der blickrichtung was ich ihm damals beigebracht habe um eben ein ruhigeres wesen zu bekommen und vertrauen ohne blcikkontakt zu bekommen wie sie sehn erklaere gerne alles eben weil keiner schuld bewusst. Ging dann wieder in richting vorzimmer wobei der herr wissen wollte was sich in dem kleinen nebenkaestem befaende draufhin zeigte ich ihm lade 1-4 in nr1 war werkzeug nr2 meine dokumente nr3 rechnungen der wohnung und einrichtung von meiner mutter bezahlt nr 4 muellsaecke und einkaufstaschen. Daraufhin fragte er wie die wohngegebenheiten sind daraufhin zeigte ich in meiner zirka 25 qm grossen wohnkueche auf das aufgestellte an die wand gelhnte boxspringbett und die dran lehnende matratze welche ich abends wenn ruhe eingekehrt ist aufstelle indem ich die drei einzelnen sitzgelgenheiten aufeinder stelle ( aufeinder zirka 80 cm hoch und 60 breit 60 cm lang ) den tisch. Zirka einen halben meter zur seite schiebe und das bett einfach nurmehr runterklappe dies auch in nicht mehr als zwei minuten erledigt sei da meiner meinung nach genug platz vorhanden. Danach wollte er karins zimmer sehen welches sich getrennt von meinem befindet und nicht wie oben erwaehnt einsichtig ist vom eingangsbereich da auch mein zimmer nicht ersichtlich vom eingangsbereich ausser die herrschaften haben einen roentgenblick und koennen durch tueren blicken xD . Sprich wohnungstuere anschliessend vorzimmer anschliessend mein zimmer in wohnkueche anschliessend tiere anschliessend karins zimmer getrennt von meinem zimmer ein gemeinschaftsraum insofern ist der kuechenbereich bis 22 uhr danach befinden wir uns eigentlich bzw ziemlich sicher jeder in unserem bett da anders auch garned moeglich. Ich zeigte k. zimmer wobei ich anmerke den darin befindlichen kasten kann und darf ich nicht oeffnen da dies nicht mein bereich sei ich lediglich dieses zimmer betrten darf sofern karin nicht zuhause ist und ich durchlueften will in der wohnung. GottseidNk laeutete es wieder an der tuer karin kam nachhause nachdem sie ihren sohn besucht hatte der bei ihrem vater wohnhaft ist. Sie zeigt draufhin meines wissens nach ihren separaten wohnbereich samt ihrem hab und gut der sich bis auf das klopapier ���� in ihrem zimmer befinde. Woraufhin dieser das ( wir glaubten dies zumindest ) schriftlich festhielt und meinte wir sollen dies beide unterschreiben woraufhin es uns rasend schnell vorgelesen wurde wir beide die healfte unserer aussage nicht verstanden haben aufgrund des tempos und der seufzer... und meinte wir sollten dies unterschreiben, ich wollte diese aussage entgegennehmen und begitachten was ich zu diesem zeitpunkt nicht konnte da er diese nicht aus der hand gab zur durchsicht und auch karin nur die mappe hinhielt gehalten mit beiden haende. Worauf sich die sogenannte niederschift befand somit auch karin sich dies nicht durchlesen konnte wir dies beide mit vorbehalt unterschrieben haben ( in klammer neben meiner unterschrift mit der abkuerzung m.v.b vermekt ) weil wir uns eben dachten nun gut wenn wir schon keine durchsicht bekommen wir das nicht unterschreiben woraufhin der aktive herr meinte das die beanschaung dann noch bis morgen dauern koenne ich dann schon langsam innerlich gereizt war nachgab meinte ok ich unterschreibe setze aber daneben ein zeichen ab eben m.v.b in klammer woraufhin auch k. daneben unterschrieb um diese herrn die erst auf freundlich taten und uns schon langsam innerlich unruhig werden liesen endlich loszuwerden. Ich merkte auch ziemlich am anfang an das ich homosexuell sei und dies ohnehin nicht so ganz nachvollziehen kann aber bitte kommen sie rein sagte. Aber auch davon nichts in der niederschrift stand ausser teilweise eben ersichtlichen luegen, intrigen und verdrehte tatsachen. Es. Efand sich naemlich mein bettzeug auf dem bixsprongbett zusammengelgt was aufgestellt war . Nicht wie erwahnt am biden im zimmer von karin zwischen bett und kasten, dieser besagte kasten ist k. kasten und darauf befand sich lediglich ihre winterbettwaesche. Sie sehen also hier stimmen die sachen wirklich nur und besten gewissens nach nur bis zu dem punkt als ich die tuer oeffnete, wo wir nach und nach eigentlich kapiert haben was geschehen war es jedoch schon ausserhalb der oeffnungszeiten war vom ams und ich am besagten freitag nicht mehr reagieren konnte ich daraufhin seid freitag acht stunden geschlafen habe bis zum absenden dieser email da mich dies nervlich wirklich fertig macht und ich mich auch indirekt und ungewollt outen musste ohne dies zu wollen eben der hoffnung wegen man schenkt mir glauben. Ich ging daraufhin normal am montag in den kurs woraufhin mir die beraterin vom kurs riet ich solle die schnellstmoeglich klaeren ich daraufhin meinte das ich dies hern mittwoch tun wierde da dienstag eine wichtige uebung bevorsteht ( bestimmter schweissprozess ) was die betreurin des kurses verstand und meinte ich solle dies mittwoch tun. Mittwoch ging ich zum ams verlangte aktei sicht was ueber drei stunden dauerte mir 34 blatt papier herzurichten. Woraufhin ich die niederschrift berlabgte den erhebungsberixht und eigentlich den ganzen akt kolieren wollte dies jedoch nicht ging da die abteilungsleiterin des ams meinte sie muesse ab der 7en kopie 20cent kassieren was wie sie sicherlich verstehen ich mir nicht leisten konnte zumal ich mit heute 6en meine notstandshilfe bekommen habe die bereits gekuerzt war ( minus 187€ ) mit der begruendung ich sei doch in einer lebensgemeinschaft diese sei docj anzurechnen ich eine neue bemessungsgrundlage bekommen habe wo aufeinmal stand das ich statt 29,43 nurmehr 20,27 taggeld bekomme also erheblich weniger als sonst obwohl mir in der ersten bemessungsgrundlage die 29 irgendwas gegenen wirden bis 28.10 ind in der zweiten eben die 20irhendwas aufeinmal bis 28.10 hab dann knapp sieben kopien mitgenommen mir eine zeit estatigung geholt und bin gegangen. In den kopien eben dabei sind die eigenwillige niederschirft von freitag wo drinstand was ich oben in teil eins und zwei beschrieben habe wo wir nicht lesen konnten wie oben erwahnt dann die kopien des zweiseitigen erhebungsberichtes und eine kopie der niederschrift von heutedie ich mehrmals verlangrn musste um ein gefuehl der sicherheit erstmals zu haben seid besagten freitag. Das geschah quasi heute zwischen 8u 11 uhr vormittags hab auch eine ueit estaetigung, in der von mir verla gten niederschrift habe ich ausdruecklich danach verlangt das folgendes drinsteht:"ich m. z. erklaere das ich ab dem zeitpunkt des verdachts einer ebensgemeinschaft seiten des ams einen festellungsbescheid betreffend der hoehe der notstandshilfe ab 2/2017 wuensche. Ich moechte die niederschrift vom **.8.2017, die ich und die frau h. nur mit vorbehalt unterschrieben haben aufgrund der teilweisen unwahrheiten des erhebungsberichtes widerrufen. Ich moechte auch einen einspruch bzw. Beschwerde gegen den erhebungsdienst machen aufgrund der niederschriften." Niederschrift ende . Ich kam nachhause in meinem postfach befand sich ein schreiben das ic schonmal angemerkt habe worin steht" zur klaerung ihrer weiteren betreung ist es erforderlich , mit ihnen persoenlich zu sprechen. Wir bitte. Sie daher am **.9.2017 um 9:15 ins ams w. g. zimmer 2*** zu einem gespraech ". Dieses schreiben wurde mir heute auch wahrend meiner anwesenheit in form eines kontrollmeldetermins ausgehandigt. Ich gehe morgen den *.9 wieder auf das ams und werde einen einspruch auf aufschiebende wirkung beantragen bei der komission weil ich ja weniger notstandshilfe bekomme . Auch werde ich einen feststellungsbescheid beantragen das keine lebensgeminscjaft besteht. Ich werde zur sicherheit auch das musterschreiben abgeben was ich auf soned.at gefunden habe worin steht das laut vwgh eine WG nicht als wohngemeinschaft zu werten ist. Ich habe frau till am 6.9 auch hefragt was den der unterschied sei zwischen einer wirtschaftlichen geminschaft und einer nicht wirtschaftlichen gemeinschaft was mir fr. T. nicht beantworten konnte/wollte da aus meiner sicht sich das ams das scheinbar auslegen kann wie es will da laut fr.T. auch eine wohngemeinschaft eine teils wirtschaftliche gemeinschaft ist, ich frage mich was um himmels willen fr. t. ist dann bitte eine nichtwirtschaftliche wohngemeinschaft!?!?!? Was sie mir nicht beantworten konnte/wollte woraufhin ich wie oben erwaehnt eben nachhauseging. Wie soll ich weiter vorgehen herr moser , sind die sachen die ich am *.9 erledigen will insofern gut fuer mich oder sollte ich einiges lieber lassen buw . Was sollte ich noch tun? Sollte ich auch am **.9 keine niederschrift abgeben und verlangen nach einervorladung fuer eine niederschrift sollte es wieder am 14.9 um eben eine niederschrift gehen? Soll ich in zukunft zutitt zur wohnung verwehren und nurmehr explizit aufhrund meiner erfahrung nurmehr vorladungen verlangen sofern eine niederschrift berangt wird inklusive begruendung? Sowie ich das verstehe gibt es keine gesetzliche definierung fuer nicht wirtschaftliche wohngemeinschaft sowhl aber eine uber wirtschaftliche gemindchaften ohne lebensgemeinschaften und ueber lebensgemeinschaften sebst auch nochmal. Herr moser ich hoffe sie haben konnten wollten diese extrem lange email fettiggelesn �� Und koennen aus dem ganzen wirrwarr mir evtl sagen wie ich weiterhin vorhehen soll. Scheinbar muss ich frau h. auf die strasse setzen will das das ams ? Ich bin kein unmensch herrmoser. Ich entschuldige mich fuer die mit sicherheit sehr vielen rechtschreibfehlern hab diese email sowie vorige mit dem handy geschrieben ind fuer obige eben 4 stunden gebraucjt so bitte haben sie nachsicht wegen der rechtschreibfehler und der ebtl unlesbarkeit oder falls ich mich wiederholt habe. Mir fallen bereits die augen zu und habe heute das gefuehl die hoffnung mal wieder mehr wie uwei stunden schlafen zu koennen dank ihnen und ihren worten herr moser, die spende ging heute mittags uebrigens raus vom konto meiner mitbewohnerin mit dem oben ernannten zweck in email eins �� Ich hoffe ea reicht fuer die packung kopfschmerztabletten die ich ihnen mit sicherheit bereite und bedanke mich schonmal im vorhinein ergiebigst dafuer das sie tagtaeglich ihr kraft aufwenden um mrns hen zu helfen und fuer gerechtigkeit zu kaempfen . Vielen dank dafuer ind ich hoffe sie koennen mir weiterhelfen �� Ich bitte sie vorerst noch nich die emails zu veroeffentlichen bitte warten sie dies noch ein zwei tage ab bis ich eine art gewissheit habe da ich glaube ich meinen fall sehr sehr sehr genau bes hrieben habe und angst habe das das ams auf diesem bericht durch zufal stossen koennte. Ich hoffe sie verstehen meine aengste und nochmals ich kann mich nicht oft genug bedanken.

Mit freundlichen gruessen

Antwort:
das problem ist sicherlich die optik bez. der wohnung ? es wäre natürlich vorteilhaft hätte jeder zum gemeinschaftsraum ein eigenes zimmer. und das die freundin ihres freundes bei ihnen in einer kleinen wohnung wohnt und nicht beim freund - sind angaben, die jeden, erst recht behördenmitarbeiterinnen zum zweifeln bringen.
aber
über solche äusserungen (niederschriften) wie > das meine mitbewohnerin zugleich die Tochter meiner Mutter ist ���� zugleich auch meine lebensgefaehrtin ist< brauchen sie sich überhaupt nicht zu ärgern, im gegenteil sprechen solche behauptungen wie auch die falschen meldeadressen für sich - dessen unrichtigkeiten sie auch leicht beweisen können!

verzetteln sie sich also nicht mit beschwerden gegen einzelne handelnden personen - (meine meinung - eine beschwerde gegen dieses vorgehen mit behaupteten unwahrheiten können sie ruhig einbringen) - sondern konzentrieren sie sich auf den kampf gegen diese kürzung!
sie müssen einen bescheid bez. dieser anrechnung bekommen, den sie sofort mit ihrer gegendarstellung berufen. darin können sie auch diese niederschrift widerrufen bzw. die unterschrift die sie eh unter vorbehalt leisteten. - auch legen sie eine eidesstattliche erklärung ihrer >wohngemeinschafts-mitbewohnerin< zur berufung bei.

und grundsätzlich: nichts unterschreiben was sie vorher nicht gelesen haben - bzw. erst recht nicht, wenn sie mit dem inhalt nicht einverstanden sind.

also bescheid verlangen - wenn sie ihn noch nicht haben - und dagegen berufung einlegen!


12.09.2017 um 10.16 Uhr - von H. - "Alleinerzieherin / Bürokauffrau: Nix für Mamas Küche?"


Hallo! Bin alleinerziehend und habe eine neue Horrorbetreuerin bekommen. Wie stelle ich den am besten einen Betreuerwechsel an? Meine Betreuerin hat heute komplett mein Verrrauen mißbraucht. Meine Tochter hat eine Behinderung 50% (Autismus) und das Ams will Befunde sehn. Reicht nicht die Vorlage der erhöhten Familienbeihilfe? Sie meinte nein. Weil die 50% hauen sie jetzt nicht vom Hoker. Ich muss 2 x pro Woche gleich nach der Schule mit meiner Tochter zu Therapien. Anscheinend passt Ihnen das nicht. Ich hab sie gefragt was es denn für einen Unterschied macht ob ich Befunde bringe oder nicht. Zuerst ist sie mich nur blöd angegangen, ich brauch keine Befunde mehr bringen das hat sich jetzt in meinem Fall erledigt. Nach 3 Mal weiter nach fragen meinte sie schnippisch dass sie sonst keine Rücksicht drauf nehmen können zb wegen Therapien etc. Ich fühle mich gefrotzelt von ihr, warum soll private Befunde meiner Tochter abgeben?

Des weiteren wollte sie mich zu Mamas Kücke abschanzen. Bin Bürokauffrau. Dort haben sie mir gesagt sie haben schon wen fürs Büro und könnten e nix mit mir anfangen wenn ich öfters weg müsste wegen Therapien. Und für die Küche zwingen sie niemanden. Meine Beraterin ist mich in dieser Hinsicht auch voll angefahren, dass nie vom Büro die Rede war sondern ich soll in die Küche hakln gehn. Wie kann ich das umgehen? Möchte keinen Transitjob machen damit ich danach eine viel schlechtere Bemessungsgrundlage bekomme und schon gar nicht Küche...

Wie soll ich in beiden Fällen vorgehen? Danke & liebe Grüße (11.09.17)

Antwort:
Ja, ziehen sie ev. auch noch jemand anderen zu Rate und setzen sie sich nicht nur dieser BeraterIn aus! Besuchen sie - wenn möglich mit Begleitperson - den Vorgesetzten bzw. den Geschäftsstellenleiter und klären das mit diesen ab.
Es könnte/müsste reichen, wenn sie dort die erhöhte Familienbeihilfe und ev. die Therapienachweise vorlegen.
Ihre BeraterIn will sie anscheinend schikanieren, weil sie von "Mamas Küche" nicht genommen werden!
Und es macht Sinn, dass die Küche nur freiwillige Kräfte einstellt.
Diesbez. wurden schon Kämpfe ausgefochten. Früher hat es mal Gesundheitsüberprüfungen gegeben. Mittlerweile wurden diese abgeschafft, was bei "Zwangsköche", die ev. auch für Kindergärten etc. kochen sollten, ein gewisses Problem darstellt.

Dazu der folgende Link: GESUNDHEIT - "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

Ps.: Bringen sie schriftlich eine Sachverhaltsdarstellung ein, worum sie beschreiben warum sie eine andere BetreuerIn wünschen! Versuch! (Ohne Gewähr)


12.09.2017 um 2.07 Uhr - von O*. - "Bitte um Antwort bezüglich meiner Fragen"


Hätte ein paar Fragen..

Zuerst zu mir.bin 37,2016 gekündigt worden,bekomme nach 7 Monate krankenstand mittlerweile Notstand. Hatte vor 2 Monaten Nerven OP an rechten Ellbogen weil kleiner u Ring finger taub waren die letzten 3 Jahre. Hab damit auch gearbeitet..lagerarbeiter bzw staplerfahrer. Am Ende hatte ich keine Kraft mehr in der Hand..dadurch öfter Sachen fallen gelassen oder die Finger wo zwischen drin gehabt..konnte ohne hinzusehen nicht sagen ob die Finger gestreckt oder gebeugt war..jetzt nach der OP ist nur noch kleiner finger etwas taub..kann aber nachwievor nicht mehr so schwere Sachen nehmen weil es Schmerzen bis zum Ellbogen verursacht..bin übrigens Rechtshänder..und fühle mich doch sehr ein geschränkt mit der Hand..sei es die feinmotorik oder schwere Sachen heben..Linke Hand(Gelenk) hatte nach Unfall vor 7 Jahren TrümmerBruch wodurch Platten u schrauben drinnen sind und maximal 10kg heben darf, was bei so einer Untersuchung von Ams aus fest gestellt wurde..und seit Kleinkindalter bro
nchialasthma..
Habe gleich bei ersten Termin nach OP eine jobausschreibung bekommen mit Sachen die ich noch nie gemacht habe..angefangen mit Kundenberatung u Betreuung,aktiver Verkauf und Regal Betreuung bzw tiefkühl-abteilung..
War nie im Verkauf..maximal Kassa hab ich mal vor 15 Jahren gemacht und seit dem Lager/staplerfahrer..bei nicht ganz 1600? brutto
Ich soll mich dort bewerben und AMS bescheit geben..

Fragen:
1: Ich habe die letzten 5Jahre nie unter 2000? brutto bekommen..am Ende 2200..
Wenn ich für 1600 brutto arbeiten gehen muss, hab ich weniger Geld zum Leben als jetzt im Notstand..alleine durch Fahrtkosten/Essen usw.
Darf das AMS einen Job vermitteln der um einiges geringer entlohnt wird?

Muss ich mich dort wirklich bewerben? Auch wenn die Ausschreibung nichts mit meiner bisherigen Arbeit zu tun hat? Abgesehen davon das sich Tiefkühler und bronchialasthma keine gute Kombination ist?

Hatte mich im KS selber sehr viel beworben und habe eine Ausschreibung bekommen wo ich mich schon selber vor vielen Wochen beworben habe..was soll ich machen?? Zum min.zweiten mal dort bewerben? Wenn nicht sogar zum dritten mal..sind ja fast immer die selben.. Schaut doch blöd aus wenn man eh schon in evidenz gehalten wird..

Ich soll mich jedes Monat melden bezüglich eigenBewerbung..steht es von 1x wöchentlich..unterschreiben musste ich nicht beimBerater..was passiert wenn ich nicht auf 4Bewerbungen pro Monat komme? Weil keine neuen angeboten werden bzw schon vor Wochen beworben habe? Prüft das AMS das nach und erkundigt sich dort, ob ich mich wirklich beworben habe?
Wird das Geld sofort gesperrt wenn ich mal ne Woche oder 2 zu spät mich bei ams melde?

Ich bin seit Jahren in Substitutionspragramm, bin immer arbeiten gewesen.Die letzten 5 Jahre mit Schmerzen in linker Hand(Platten, schrauben, Knochen Kürzung wegen Trümmer Bruch) und Tauben finger rechte Hand.
Hatte erst vor 2 Monaten die OP..auch noch Schmerzen wenn ich mit Ellbogen wo an komme oder mich ab Stütze..wgkk hatte mich mit den Worten: sie sind eh beim AMS, also reg dich nicht auf, 2 Wochen vor der OP gesund geschrieben, weshalb ich ombudsman war und wgkk-zentrale wo ich rückwirkend wieder krank geschrieben wurde..was der Ärztin v Nebenstelle die mich gesund schrieb nicht"schmeckte" und wurde 4 Wochen nach OP nach weiteren 4 Wochen gesund geschrieben, ohne zu fragen wie es der Hand geht..auch wenn ich mir sicher bin das der KS zu früh beendet wieder, hatte ich keine Lust nochmal auf den ganzen hickhack und meldete mich beim AMS..
Kann ich 5 Wochen nach dem KS nochmal in KS gehen um die Hand schmerzfrei zu bekommen?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ich möcht wieder arbeiten gehen..aber hab momentan das Gefühl das ich mich zum Krüppel hackl wenn ich mit 2 beeinträchtigen Händen arbeiten soll..
Da kann ich gleich nach paar Wochen schöne Zeit machen wo runterspringen oder vor Zug hüpfen..hab ich mehr von meinen Leben und ist sicher schöner als weitere 30 Jahre in diesem Zustand zu arbeiten und nach 3 Jahren Pension zu sterben.
Ich steh irgenwie voll an..weiss nicht was ich machen soll..möchte wieder arbeiten..aber fühle mich unter Druck gesetzt..Psyche ist deswegen auch nicht gerade gut..
Ich soll mich bei Jobs bewerben wo ich 500-800? brutto weniger bekomme womit ich nicht auskomme, bei Jobs die nichts mit bisherige Arbeit gemein haben.zb Kundenberatung.. ich arbeite im Lager damit ich nichts mit Kunden zu tun habe weil ich mit keinen Kunden arbeiten möchte. muss mich monatlich mit Bewerbungen melden, wo ich gezwungen werde mich 2 o 3 mal bei selben Firma zu bewerben weil sonst das Geld weg ist..und das mit noch schmerzender Hand/arm wo ich noch recht wenig Kraft habe..da durch diesen Nervschaden 60-70% der Muskeln in der Hand weg waren/sich zurück gebildet hatten und nun langsam wieder aufgebaut werden..

Sorry..ist viel geworden..bitte um Antwort bezüglich meiner fragen..vielen dank.

2.52 Uhr - Habe vergessen zu erwähnen das ich über bfi Ausbildung zum edv-Techniker erfolgreich beendet habe..allerdings hab ich nie einen Job in der Branche gefunden, auch wurde niemand vermittelt wie es anfangs gesagt wurde..angeblich war markt übersättigt nachdem edv-techniker als lehrberuf möglich wurde..da ich keine passende Arbeit gefunden habe ging ich zu lagerarbeit bzw staplerfahrer über..und ehrlich gesagt hab ich sehr sehr viel davon wieder vergessen durch zwischenzeitlichen Jahr langen drogenkonsum..
Jetzt edv Job machen hat keinen Sinn..da 2001 gelernt und seit dem nie etwas in die Richtung getan oder weiter gebildet..wissen= alt
Kann mich das AMS zwingen im edv Bereich zu arbeiten trotz fehlenden wissen und 0 Berufs Erfahrung?

Antwort:
Grundsätzlich müssen sie jede zumutbare Arbeitsstelle (wenn nach KV. bzw. "branchenüblich" entlohnt wird) über 20 Wochenstunden annehmen. Einen gewissen Einkommensschutz gibt es nur die ersten drei Monate im Arbeitslosengeld. Siehe Zumutbarkeitsbestimmungen3
Darin sind auch Hilfsarbeitsstellen enthalten.
Wenn aber geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig
Holen sie sich vom Arzt ein Attest! Bei gesundheitlichen Einschränkungen / verminderter Leistungsfähigkeit kommen einige DV. nicht in Frage.
Wenn sie noch immer krank sind, dann besuchen sie den Arzt und klären sie das Problem, der vorzeitigen chefärztlichen Gesundschreibung ab. Reden sie mit ihrem Arzt und lassen sie sich - falls - erneut krankschreiben!
>Sie können auch gegen eine vorzeitige Gesundschreibung der KK-Ärztin vorgehen.
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!

>Bez. Bewerbungen:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Klar können sie in den EDV-Bereich vermittelt werden! Sie dürfen dort aber ehrlich sein, denn, wenn die eine Fachkraft suchen, so werden sie wahrscheinlich nicht genommen, wenn sie vieles nicht mehr wissen bzw. ausser Form etc. sind.
Wobei das ev. ein guter Job wäre und sie auch nach einiger Zeit der Übung wieder fit für den Job wären. Ihre Entscheidung.
Und wenn das AMS verlangt, dass sie sich bei einer Firma, bei der schon eine Bewerbung von ihnen aufliegt, bewerben müssen, dann tun sie das lieber! Ausser die Bewerbung war erst vor Kurzem und sie können das nachweisen.
Dann halten sie beim BeraterIn Rücksprache bzw. legen den Nachweis vor.
Besuchen sie immer rechtzeitig das AMS bzw. halten sie die Termine ein und riskieren sie keine "mutwilligen" Sperren. (Ohne Gewähr)


11.09.2017 um 13.50 Uhr - von G*. - "Darf ich meinen Partner unterstützen?"


Notstandshilfe - Meldepflichten:
1. darf man als Notstandhilfe Bezieher seinen Partner unterstützen?
Beispiel: ich zahle die Miete des Partners, der in St. Pölten wohnt.
Selbst bleibe ich in meiner Wiener Wohnung (gemeldet).
Pikant dabei: Lebensgemeinschaft wäre auch völlig sinnlos bei mir zu prüfen, weil er Student ist und nur seine Eltern sein Essen/Kleidung zahlen.
Irgendwas was ich bedenken muss?

Soweit ich es verstehe muss man melden:
- Wohnsitzwechseln - NEIN
- Lebensgemeinschaft - NEIN
- Einnahmen, das hier wäre ja eine Ausgabe
Auf Kontobewegungen hat das AMS keinen Zugriff, oder? (9.09.17)

Antwort:
Es spielt nur eine Rolle, ob sie mit einem Partner in einer gemeinsamen Wohnung leben / gemeinsame Wohnadresse haben.
Das Amt kann ihnen nicht vorschreiben, wofür sie ihr Geld auszugeben haben!


11.09.2017 um 13.26 Uhr - von D. - "Fortbildung"


Lieber Hr. Moser!
Hätte mal eine "allgemeine" Frage - wenn man eine Fortbildung macht!
Also folgendes..... mache jetzt ab Herbst den SFB für Behindertenbegleitung - ohne Stiftung usw...
Der Ablauf ist folgender.... Mo - Fr. Praktikum (unentgeltlich) und zusätzlich 3mal die Woche Schule. Dauer 2 Jahre.
Soweit so gut. Ausbildungskosten abgesegnet vom AMS - auch das sie mich noch 2 Jahre dann an der Backe haben ;-)
Jetzt hab ich den Bescheid über den Leistungsanspruch bekommen.....
(Da ich schon NS-Hilfe habe steht drauf):
Notstandshilfe-Schulung tgl 22,65 (diesen Betrag hatte ich vorher auch schon) und Beihilfe zu den Kursnebenkosten/Pauschale 1,97 (!!!)bekomm ich da sonst nichts- gehört sich das so, oder wurde da was vergessen?
Vielen Dank schon mal für ihre Antwort!
Liebe Grüsse D.

Antwort:
Ganz wichtig, dass sie das vorher mit der BeraterIn ausmachen.
Sie bekommen weiterhin ihre Notstandshilfe ev. leichtes +? und die Kurskosten werden direkt mit dem Kursanbieter abgerechnet.
Ist noch eine Förderung notwendig - ev. Fahrtgeld /Entfernungsbeihilfe, so müssen sie das immer schon vorher regeln. Bei Unklarheiten lassen sie sich nochmal vom BeraterIn aufklären - ev. Begleitperson mitnehmen oder auch schriftlich erledigen. (ohne Gewähr)


11.09.2017 um 12.00 Uhr - von J*. - "Arbeitsunwillig?"


Bitte um kurze Info,
Ich habe jetzt schon meine 2te Sperre, und mein erster Berater sagte, falls es zu einer 3ten kommt, werde ich angemeldet.
Und meine Beraterin meinte, das wenn ich innerhalb EINEM Jahr die 3te bekomme werde ich angemeldet. Sonst nach einem Jahr fängt es von vorne an mit der ersten, zweiten.....
Wird jetzt also wenn innerhalb eines Jahres keine 3te Sperre kommt es wieder zurückgesetzt?
Würde mich interessieren wer jetzt Recht hat.... Danke! (10.09.17)

Antwort:
Spielt ev. ein gewisser Ermessensspielraum auch eine Rolle - ob sie sich sonst selbst bewerben... ... sich um Arbeit bemühen? etc.
Bei drei Sperren innerhalb einer kurzen Zeit ist die Gefahr der AMS-Abmeldung wegen Arbeitsunwilligkeit gross.
Drum ist es wichtig, Sperren mit Berufung zu bekämpfen, wenn eine geringe Chance auf Erfolg besteht - auch weil kostenlos.

"Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich"
"Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt" (2.08.15)
(Ohne Gewähr)


8.09.2017 um 11.21 Uhr - von X*. - "Kinderbetreuungspflichten?"


Hallo ich habe folgendes Problem.
Meine Karenz ist zu Ende und ich habe mich beim AMS gemeldet und dir Betreuerin will mich nach 2 Wochen Abmeldung in einen Kurs schicken. Ich habe ihr gesagt das keiner auf meinen 20 Monaten Sohn aufpassen kann, Sie sagte wenn sie Geld von uns haben wollen müssen sie eine Kinderbetreuung finden. Wie soll ich eine kinderbetreuung finden wenn der Kurs schon nächste Woche los geht lg (7.09.17)

Antwort:
Sie dürfen auf keinen Fall sagen, dass sie keine Betreuungsmöglichkeit haben. Für 16 Stunden die Woche haben sie eine ("!") sonst bekommen sie kein ALG bzw. Notstandshilfe, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!
>Bei Betreuungspflichten müssen sie dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! Gilt auch für Zwangs-Massnahmen / Kurse<

Wenn sie für kurze Zeit jemanden zum Kind Aufpassen haben, dann gehen sie zum Kurs-Infotag und teilen denen mit dass sie nur 16 Stunden in der Woche können. Die müssen die Anwesenheitszeiten danach ausrichten! Vielleicht nehmen die sie dann eh nicht?

Sollten sie niemanden fürs Kind haben, so müssten sie um Mindestsicherung ansuchen. Ev. nicht so gut! (ohne gewähr)

11.09.2017 um 13.40 Uhr - von K. -"Zuschuss zur Kinderbetreuung"
Zum Thema Kinderbetreuung:
Und wenn sie eine Kinderbetreuung finden (Tagesmutter etc.), dann suchen sie sofort um Zuschuss zur Kinderbetreuung an! Der wird nur vom Einkommens des Antragstellers berechnet! (9.09.17)


8.09.2017 um 10.33 Uhr - von S*. - "Studium? / Bemessungsgrundlage?"


Guten Tag, ich hoffe sie können mir helfen. Ich habe eine Zeitlang Notstand bezogen und bin jetzt seit 3 Wochen im FitProgramm, in welchem sich für mich herauskristallisiert hat, dass ich ein Studium machen möchte, was auch gefördert werden würde. Allerdings bin ich quasi zum falschen Zeitpunkt eingesteigen, da der nächste eintritt erst 2018 möglich wäre, deshalb soll ich das FIT Prohramm jetzt beenden und mir eine befristete stelle suchen, bis ich dann wieder später neu einsteigen soll. Ich bin alleinerzieherin, ohne Alimente und es hieß während des Fit Programms bliebe der Bezug aufrecht, den man bislang erhalten hat. Das ginge sich auch aus. wie sieht es aber aus, wenn ich jetzt eine befristete Stelle für 3 monate erhalte? Habe ich danach überhaupt Anspruch auf eine Leistung? Man muss doch 26 Wochen arbeiten, oder? Oder wäre ich dann wieder im Notstand und wenn ja, nach welchem Einkommen würde der denn berechnet werden?? Das wäre nämlich dann der Betrag, den ich bekommen w
ürde während der Ausbildung und ich habe Angst dass ich mir diese dann gar nicht leisten kann. (7.09.17)

Antwort:
Nach einem 28 wöchigen DV. gibts ein neuerliches Arbeitslosengeld / neue Bemessungsgrundlage (Wird innerhalb der letzten 5 Jahre zusammengerechnet - falls noch einige Zeit / "Monate" offen/übrig ist?) Bekommen sie diese 7 Monate nicht zusammen, so erhalten sie nachher wieder die Notstandshilfe in gleicher Höhe wie bisher.
Bei Betreuungspflichten müssen sie dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! Gilt auch für Massnahmen / Kurse!


7.09.2017 um 10.11 Uhr - von P. - "Wegzeit?"


Hallo! Habe vor 3 Wochen ein Bewerbungsschreiben vom Ams bekommen das ich mich auf eine Stelle bewerben soll. Die Arbeitszeiten standen nicht oben. Gesucht wird 4 Landwirtschaftliche Helfer. Ich hatte vor zwei Wochen am 25.8 ein Vorstellungsgepräch bin nicht erschienen und habe es einen Tag davor abgesagt. Heute hab ich wieder angerufen und mich erneut Beworben damit es einen guten Eindruck macht und ich vl keine Schwierigkeiten bekomme. Daraufhin hätte ich morgen nochmal ein Vorstellungsgepräch habe es aber wieder abgesagt weil ganz ehrlich diese Stelle für mich nichts ist und ich diese Stelle nicht annehmen wollen würde. Daraufhin pampt er mich an das er solche Bewerber nicht brauchen könnte und es sich erledigt hat und aufgelegt hat. Nun gut habe auch nachgesehen wie lange ich dort hin fahren würde. Fast 2 Stunden Fahrtzeit und da ich nicht mal weiß wie diese Arbeitszeiten sind und ich kein Auto habe und die Verkehrsmittel am Land nur Stündlich gehen und am Abend nach 17:4
5 gar nichts mehr. Auch das Ams weiß meine Situation. Vorallem wäre diese Stelle nur befristet gewesen. Wissen Sie wie ich weiter vorgehen soll oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen? Glauben Sie der potenzieller Arbeitgeber informiert das Ams über meine 2 absagen das ich eigentlich mich nicht vorstellen möchte? Ich weiß auch gar nicht wieso die mich hin schicken wollen wenn der Anfahrt weg eh nicht der optimalste wäre, mit 3x umsteigen und 2 Stunden früher weg fahren damit sich das ja ausgeht. Ich habe auch damals den potiziellen Arbeitgeber per Mail geschrieben das mir der Weg auch zu weit wäre un in dem Schreiben auch keine Arbeitszeiten angegeben sind
Lg P

Lieber Christian, dieses Schreiben betrifft noch zusätzlich mein anderes Schreiben von heute Nachmittag. Nochmals: Im Postkasten war ein Stellungsschreiben für eine Landwirtschaftliche Hilfsarbeiterin Dienstverhältnis wäre Befristet auf eine Vollzeitbeschäftigung. Drauf standen keine Arbeitszeiten (womit ich hier eh schon etwas bamel habe da ich ziehmlich 2h mit den Öffis fahre und am Abend so gut wie nach 17.45 keine Verbindung mehr heim geht. Darauf hin habe ich mich heute nochmals beworben (damit der Eindruck nicht schlecht steht) habe auch mitgeteilt das ich nochmal bereit wäre für ein Gespräch. Daraufhin gleich am nächsten Tag zeitig in der Früh um 8 Uhr. Gut da müsste ich wieder vor 6 weg fahren damit sich das ja ausgehen würde, habe dann nur gemeint in der Früh hätte ich einen Artztermin und könnte um 8 Uhr nicht erscheinen. Er meinte nur so Leute würde er nicht brauchen und legte auf. Jetzt las ich aber in meinem Betreuungsplan nach das §10 eine Sperre verhängt wird.
Ich lese vor: Wenn Sie nicht bereit oder in der Lage sind, die vereinbarte Eigeninitiation, d.h ausreichende Anstrengungen zur Erlanung einer Beschäftigung glaubhaft zu machen, verlieren Sie den Leistungsanspruch gem §10 ALVG für die Dauer, der auf die Weigerung folgende 6 bzw. 8 Wochen. So heißt das jetzt genau das mir eine Sperre drohen würde weil ich für die zugeschickte Stelle er dann doch meinte er braucht mich nicht wenn ich schon 2 Vorstellungstermine absage oder betrifft das auf meine Eigeninitiative? Sellber schreibe ich etliche Bewerbungen und bringe dies bei einem nächsten Ams Besuch wie selbstverständlich mit. Oder wie gesagt können die mich jetzt auch Sperren da das Gespräch nicht zustande kam und die das beim Ams eh rausbekommen würden. Diese Stellenangebot was ich bekommen habe stand nicht viel oben nur wo die Stelle sei als was, das Gehalt und das wars auch. Ich hab gleich morgen vor mich spontan bei uns im Ort zu bewerben falls raus kommt warum ich um 8 Uhr
nicht bei dem Gespräch dort war und lass mir eine Bestätigung geben falls wie eben gesagt sie mir den Bezug sperren wollen. Auch weiß mein Berater das ich an die Öffis gebunden bin und nicht jede Stelle annehmen kann, zwar Bewerbe ich mich auch immer und schreibe meine eigenen Sachen aber diese Stelle möchte ich ehrlich gesagt nicht annehmen und bevor ich mich dort gar nicht beworben hätte hab ich wenigstens angerufen und meinte ich muss es dennoch absagen weil was dazwischen kommt somit hat der Chef dort auf mich keine Lust mehr. Wie soll ich jetzt weiter vor gehen? Soll ich meinem Berater von selber eine Mail schreiben und mitteilen dass das Bewerbungsgspräch nicht stattgefunden hat oder soll ich es lassen? Ich hoffe Sie verstehen mein Kudelmudel aber ich bin mir etwas unsicher was jetzt vl kommen könnte da ich das Bewerbungsgepräch mit Ausreden abgewimmelt habe. Und ohne Angabe von Arbeitszeiten finde ich das eh nicht so super
Sonst habe ich auch immer selber Bewerbungen geschrieben und dort vorgewiesen. (6.09.17)

Antwort:
Vorweg: Unterlassen sie ein Verhalten, das nur der Optik dienen soll. Stiehlt Nerv und Zeit der beteiligten Personen und führt eher nur zu Schwierigkeiten!
Nichtsdestotrotz, bekämpfen sie - sollte es dazu kommen - erfolgreich die Sperre, wenn die Wegzeit eine sehr lange ist! - bei Vollzeit darf die Wegzeit ca. 2 Stunden (hin und zurück) betragen, bei Teilzeit ca. 1,5 Stunden!
Falls? verlangen sie den Sperr-Bescheid und legen darauf - mit dieser Begründung - Berufung ein. Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Falls? reden sie mit dem BeraterIn oder bzw. besser mit dem Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter (Falls möglich Begleitperson mitnehmen)
Wenn die Wegstrecke zum DV. eine so lange Zeit in Anspruch nimmt, wird die Sperre (Falls?) sofort aufgehoben! (Berufungsvorentscheid)


5.09.2017 um 11.53 Uhr - von L. - "Blick nach Deutschland offenbart uns Sanktionsdrama - Betteln, hungern, obdachlos"


Tageszeitung junge Welt - Betteln, hungern, obdachlos
Hartz IV: Bundesregierung ignoriert Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu dramatischen Folgen von Sanktionen. (4.09.17)

Anmerkung: Brutal
Die verantwortlichen Ignoranten wissen Bescheid!

20.09.2017 um 10.13 Uhr - von M. S. - "ÖVP – eine Partei zum Abgewöhnen – zum Abwählen"
Hallo Christian, zu - "Blick nach Deutschland offenbart uns Sanktionsdrama -
vor Monaten schon gab das Finanzministerium, also die ÖVP, eine Studie bezüglich Hartz IV in Österreich in Auftrag …
Also ob durchführbar, wenn ja wie und ab wann ...
Anbei nun 3 von … Links:
Hartz IV für Österreich: Finger weg von der Notstandshilfe, Herr Finanzminister!
Die vom Finanzministerium beauftragte Studie „Simulation der Umlegung der Hartz-IV-Reform auf Österreich“ prüft die Übernahme von Hartz IV in Österreich.

Hartz IV in Österreich? SPÖ über Finanzministerium empört.
Menschen in die Armut zu treiben habe nichts mit verantwortungsvoller Politik zu tun, kritisiert Sozialminister Stöger. Das Finanzministerium betont, so ein Modell sei gar nicht geplant.

Auftrag für umstrittene Hartz-IV-Studie kam erst im Vorjahr.
Die Studie des Ministeriums wurde – anders als zunächst behauptet – 2016 in Auftrag gegeben.

ÖVP – eine Partei zum abgewöhnen – zum abwählen. (15.09.17)


4.09.2017 um 10.58 Uhr - von P. - "Geringfügiges Dienstverhältnis: Darf ich so eine Stelle ablehnen, oder muss ich mit einer Sperre rechnen?"


Hallo Herr Moser,
ich habe wiedereinmal ein Problem mit dem AMS und wollte Sie um Hilfe bitten. Ich bin zweifache Mutter und aufgrund meiner Betreuungspflichten nur für 16 Stunden vermittelbar. Das AMS hat meinen Lebenslauf ins Unternehmerservice gestellt und dort hat ihn ein Herr gefunden und mich kontaktiert. Das Telefongespräch mit ihm war ok und ich bin am nächsten Tag hingefahren um mich vorzustellen. Als ich dort ankam war ich erstmal etwas geschockt - ich bin Sekretärin - der Herr hat ein kleines Zimmer als Büro in seiner privaten Wohnung. Er hat mir gleich mal erklärt wie bei ihm alles abläuft: in dem 10 m2 Zimmer wird geraucht - er macht eh das Fenster auf. Er akzeptiert es auch nicht das man ständig auf das Handy schaut wegen der Kinder - Häääh? Da dürften auch ständig irgendwelche seiner Freunde zu Besuch sein mit denen ich dann dort alleine wäre. Er hat schon eine Sekretärin und will mich ebenfalls nur geringfügig anmelden. Mir war bei dem Ganzen sehr unwohl und ich frage mich jetzt - darf ich so eine Stelle ablehnen, oder muss ich mit einer Sperre rechnen? Der Herr war ganz begeistert als er meinen Lebenslauf gesehen hat und will das ich umbedingt komme. Ich möchte wirklich gerne arbeiten gehen aber halt eben nicht nur geringfügig und schon gar nicht unter sochen Voraussetzungen. Danke (3.09.17)

Antwort:
eine geringfügige stelle müssen sie nicht annehmen - sie dürfen ohne
konsequenzen ablehnen


4.09.2017 um 10.49 Uhr - von M. - "Mir geht es in erster Linie darum, zu zeigen, dass nicht jeder Arbeitsuchende so mit sich rumspringen lässt."


Guten Tag Herr Moser!

Ich möchte Ihnen kurz erzählen, wie sich ein Bewerbungsgespräch (Rezeption Fitnessstudio geringfügig) zwischen mir und der Inhaberin eines Studios gestaltet hat.

Die Gesprächsatmosphäre war von Beginn an etwas angespannt, da sich die Inhaberin des Studios sehr "bossy" und von oben herab verhielt. Da ihre geringfügigen Beschäftigten alle auch einer anderen Tätigkeit nachgehen, sind diese als freie Dienstnehmer geringfügig angemeldet. Sie sagte, sie müsse erst prüfen, ob diese Form der Anmeldung bei einer Leistungsbezieherin des AMS überhaupt möglich sei, denn sie habe noch nie Arbeitslose geringfügig beschäftigt.

Dann kam die Sprache auf den Ablauf der Einschulung, den sie wie folgt beschrieb: ich könne kommen, wann und so oft ich wolle und mitarbeiten, zuschauen, lernen etc. Erst wenn ich mich in der Lage fühlen würde, selbstständig zu arbeiten und alleine einen Dienst zu machen, würde sie entscheiden, ob sie mich einstellen würde. Und mich auch erst ab diesem Zeitpunkt anmelden und bezahlen.

Ich habe ein wenig recherchiert und bin auf folgenden Fall gestoßen:

Rechtsprechung: Versicherungspflichtiger Probetag (OÖ-GKK)

Eigentlich war mir schon vorher klar, dass die vorgeschlagene Vorgangsweise arbeitsrechtlich nicht korrekt ist. Wenn (Falls) sich die Inhaberin des Studios nochmals bei mir meldet, werde ich ihr höflich absagen und sie auf den Verstoß gegen das Arbeitsrecht hinweisen. Es handelt sich hierbei um eine Bewerbung, die abseits meiner AMS-Aktivitäten gelaufen ist, somit brauche ich mir über mögliche Konsequenzen auch keine Gedanken zu machen. Mir geht es in erster Linie darum, der Studioinhaberin zu zeigen, dass nicht jeder Arbeitsuchende so mit sich rumspringen lässt.

Können Sie gerne veröffentlichen, wenn Sie es für andere Betroffene auch interessant finden. Oder es in Ihrer persönlichen Kuriositätensammlung ablegen.
Danke für Ihre großartige Arbeit und liebe Grüße! (3.09.17)

Antwort:
Geringfügige Dienstverhältnisse sind ohne Konsequenzen abzulehnen!


4.09.2017 um 10.19 Uhr - von R*. - "Ich will einen Deutschkurs oder Arbeit"


Grüß Gott
Bin die R. wohne in T.,mein Betreuer Ist R. M. er ist unfreundlich und er sagt ich muss die Produktionsschule L. gehen,ich möchte das nicht weil ich suche Arbeit und nicht das ich die Zeit dort verliere,ich habe einen Kurs für Deutsch gesagt und er gibt es mir nicht.Habe ihn gesagt ich kenn mich nicht aus hier noch in Österreich weil bin 1jahr in Österreich erst.Aber der Betreuer hat gesagt ich muss,weil dort nur Ausländer sind und weil ich auch eine bin so wie die anderen,das ich auch eine Ausländerin bin,das ist nicht höfflich von den Betreuer R. M. sagt das ist wie Kindergarten.
Ich will eine fixe Arbeit die Schule ist für mich für nicht Arbeiter ich will eine fixe Arbeit.ich bin eine junge Dame 24 Jahre bitte um Antwort. Mit freundlichen Grüßen (3.09.17)

Antwort:
Kommt darauf an welcher "Kurs/Schule" das ist? Drum ist es wichtig, dass sie den genauen Inhalt in Erfahrung bringen - ob es sich um eine Massnahme handelt die Pflicht ist. - Ev. Infotag besuchen, .
Ev. vorher (mit Begleitperson, wenn möglich) den Vorgesetzten ihres Betreuers bzw. den Geschäftsstellenleiter besuchen und ihren Wunsch, "Deutschkurs - macht Sinn" und welche Arbeitsstelle sie wollen, vorbringen.
Zurück zur "Zwangsmassnahme" - handelt es sich um ein Coaching, so wäre der Kurs ev. freiwillig zu besuchen. Wie auch eine tatsächliche Ausbildung / Qualifikation / Schule eine freiwillige Angelegenheit wäre.

Bez. ihres gewünschten Deutschkurses / "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (Ohne Gewähr)


3.09.2017 um 11.12 Uhr - von D. - "Bei 3 Verspätungen von je ca. 5 Minuten innerhalb 5 Wochen droht Kursausschluss?"


Schönen Nachmittag Herr Moser,
ich hatte nach jähriger Arbeitslosigkeit einen Termin beim AMS.
Dabei wurde ich aufgefordert, direkt nach dem AMS Termin zum WIFI zu fahren, um mich für Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren.
Beim WIFI wurde mir mitgeteilt, dass der passende Kurs ein 11-wöchiger Verkaufskurs ist und ich die Kursregeln (bitte siehe Anhang >Anm.: gesichtet<) unterschreiben soll.
Dabei bat ich um Bedenkzeit, der WIFI Berater meinte jedoch er benötigt gleich die Unterschrift. Außerdem wurde ich vom AMS und vom WIFI nicht über Rechtsmittel belehrt.

Im Nachhinein, ja ich weiß war mein Fehler dass ich unterschrieben habe. Zur Ausbildung, ich hatte die HTL in Vöcklabruck absolviert.
Können Sie mir helfen und mitteilen, ob es legal ist, dass mich das WIFI bei 3 Verspätungen (Je ca. 5 Minuten) innerhalb von 5 Wochen vom Kurs ausschließen möchte?
Ich hatte heute eine Verwarnung bekommen, da ich 5 Minuten zu spät erschien.
Dabei hieß es, dass bei einer weiteren Verspätung ich aus dem Kurs ausgeschlossen werde.
Ich bin im 3. Modul. von 7 Modulen.
Die Module 1 & 2 hatte ich bereits erfolgreich absolviert. Noten: 3 und 1. Dies deutet meiner Meinung nach auf einen voraussichtlichen erfolgreichen Kursabschluss in 6 Wochen hin. MfG, D (1.09.17)

Antwort:
sowas nicht unterschreiben, wenn man mit inhalt nicht einverstanden ist!!!!
was soll das überhaupt bzw. was ist das für eine ausbildung, wenn bewerbungen wichtiger sind bzw. bei fehlenden bewerbungen der ausschluss droht???
>im übrigen
schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.<
bekommen sie da einen abschluss - führt das zu einer beruflichen qualifikation - oder ist das ganze eine interne spielerei die auf wichtigtuerei macht?
den bei tatsächlicher qualifikation täte ich mir schwer bei dem gedanken, dass durch verspätungen von "minuten" der rauswurf wartet??

falls unterschrift, zurück nehmen und dagegen ankämpfen
ausbildung / qualifikation müsste freiwillig sein!
bzw
hätte das ihre erste frage vor zeugen sein sollen/müssen - ist der kurs eine freiwillige angelegenheit?
sollte das nämlich und hauptsächlich ein disziplinierungskurs sein, so könnte eine berufung bei sperre erfolgreich sein!! >(siehe unter)< ohne gewähr

2.09.2017 um 12.58 Uhr - von D. - "Muss ich ein Praktikum absolvieren?"
danke. Auweh, habe übersehen, dass ich im Online Konto eine Betreuungsvereinbarung zugesendet bekam. Ich habe diese nicht unterschrieben, aber nach dem Gespräch am **.07. in das Online Konto hochgeladen bekommen.
Ist dies automatisch eine Zustimmung?
Da ich einem Praktikum nie zugestimmt habe. Muss ich ein Praktikum absolvieren oder kann ich es verneinen, da ich einen normalen Dienstvertrag möchte.
Ohne Dienstvertrag möchte ich nicht arbeiten.
Wenn mir das Geld nicht gestrichen wird, kann ich gerne ein bisschen was als Dankeschön überweisen. Schöne Grüße & schönes We.

Antwort:
Trotz Betreuungsvereinbarung hat das AlVG Vorrang!
Praktikum: Keine Gratisarbeit! / Schnuppertage statt Probetage
Nicht unterschreiben, dass sie ein Praktikum gratis absolvieren bzw. auf Entlohnung verzichten! - Im Gegenteil teilen sie dem Anbieter mit, dass sie nach KV entlohnt werden wollen bzw. diesen dann ev. gerichtlich einfordern! - Ich denke dann heisst es von dieser Seite "NEIN" keine Praktikumsstelle. (Ohne Gewähr)

4.09.2017 um 16.06 Uhr - von D. - "Danke"
Hi,
danke,danke,danke. Du kannst dir nicht vorstellen wie sehr du mir geholfen hast. LG

Antwort:
Freut mich! Alles Gute!


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