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13.10.2017 um 9.45 Uhr - von P. - " Fahrtkostenzuschuss?"


Sehr geehrter Herr Christian Moser
Ich bekam vom AMS 3 Bewerbungen wo ich mich bewerben sollte, Stelle 1 Entfernung hin und retour 50km Stelle 2, 40km und 3te, auch 40km, Frage: Kann/muss mir das AMS einen Bewerbungs - Fahrtkostenzuschuss gewähren? Die zuständige Beraterin in der Servicezone sagte (schlecht gelaunt) nein! Mit der Begründung: Ich Arbeitssuchend sei und mich um eine Arbeit zu kümmern hätte, ergo aus der eigenen Tasche ...??? Besten Dank im Voraus (12.10.17)

Antwort:
sie bekommen eine förderung - aber vorher darum ansuchen - nicht danach.
ev. begleitperson mitnehmen, wenn möglich oder/und gleich zum vorgesetzten /
geschäftsstellenleiter gehen.

Siehe: Vorstellungsbeihilfe

Wegzeit 2 Stunden bei Vollzeit (hin und zurück) Teilzeit eineinhalb Stunden pro Tag - Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

zur info
Entfernungsbeihilfe / Arbeitserprobung/Arbeitstraining


12.10.2017 um 11.58 Uhr - von W. - "Als Vegetarier in die Fleischverarbeitung?"


Muss man als langjähriger Vegetarier (sogar Aktivist) nach Ablauf des Berufsschutzes auch Jobs annehmen, die mit Fleischverarbeitung und Fleischverkauf zu tun haben? Ich kann mir nicht mal vorstellen, mich bei solchen Unternehmen zu bewerben, ohne womöglich handgreiflich zu werden. Geschweige denn bei sowas mitzumachen.

Antwort:
Eigentlich "ja", aber ev. lässt sich eine Lösung finden. Kommt auch auf ihren BetreuerIn an. In letzter Konsequenz bräuchten sie ev. einen Befund vom Arzt bzw. Facharzt - "Aus psychologischen Gründen nicht für diese Arbeit geeignet". Auf das es zu keiner Handgreiflichkeit kommt! (Ohne Gewähr)


11.10.2017 um 11.55 Uhr - von B*. - "SÖB-Schwerstarbeit: Nicht einmal wenn ich wollte könnte ich diese Arbeit länger als 2 Tage durchhalten"


Hallo Hr. Christian Moser,
in L. hat sich das AMS eine besondere Schweinerei für Arbeitslose einfallen lassen.
Wenn man länger als ein Jahr arbeitslos ist und eine Betreuerin hat die sich anscheinend nicht einmal selbst mag dann wird man dem Projekt "B." zugeteilt. Das ist ein Verein für Arbeitsintegration Sozialökonomischer Betrieb für die Räumung von Gebäuden, Kellern oder Dachböden, siedeln .., also Schwerstarbeit. Natürlich wird jeden der nicht zum Vorstellungsgespräch geht oder den Arbeitsvertag nicht unterschreibt sofort der Bezug gesperrt :( schon traurig wie das AMS auf Menschen losgeht, schreiben wir wirklich 2017, oder sind wir noch im Mittelalter?
Bin fast 50, war Angestellter und habe die letzten 20 Jahre in einem Büro gearbeitet, also nicht einmal wenn wollte könnte ich diese Arbeit länger als 2 Tage durchhalten. Werde natürlich sofort einen Bescheid verlangen und dagegen Beschwerde einbringen, bin mir aber nicht sicher ob ich damit durchkomme .
Großartiges Forum, danke für ihre Arbeit!! (10.10.17)


10.10.2017 um 14.25 Uhr - von R - "HEUTE stellte ich fest...kein Geld v.Ams. Keines v.GKK."


Lieber Hr.Moser,

vor kurzem hatte ich um Rat gefragt wegen:Selbst Job gefunden u.nach dem angemeldeten Arbeitstag selbst gekündigt da wegen Vorgeschichte Bandscheibenleiden, körperlich nicht machbar.(Mc Donalds...d.übrigens erst nach 1 Woche d.Abmeldung f.den 1nen Arbeitstag d.GKK meldeten. Und 5 Wochen brauchten um d.Abrechnung an mich zu senden.)

Ich habe mich nach meinem kündigen am Freitaf,sofort am Montag wieder beim Ams gemeldet u.am darauffolgenden Tag krank gemeldet.
Zusätzlich habe ich jetzt Blasen u.Geb.muttersenkung u.muss operiert werden.

HEUTE stellte ich fest...kein Geld v.Ams.Keines v.GKK.
Das Ams hatte keine Niederschrift v.mur aufgenommen u.auch nichts gesagt.
Zusammengefasst:
Ich war heute obwohl Schonung v.d GKK verordnet u.auch v.d.Chefärztin laufend krank geschrieben, aufs Ams bestellt worden.
Die "Chefin" war sehr nett.Meinte aber sie kann nicht versprechen das IHRE CHEFIN...!!!
NACHSICHT GEWÄHRT.ICH HÄTTE NOCH KEINE neuen BEFUNDE u.SELBST GEKÜNDIGT.
Grundsätzlich gibts da eine Sperre.
Nun kann ich hoffen mein Geld wird noch ausbezahlt.
Andernfalls muss ich wohl klagen.Und meine Oo d.ich wegen Schmerzen( kann max 10 Min.gehen)...nicht machen kassen jann.Da habe ich keine innere Ruhe.
Unfassbar....Ams meinte noch: man muss eben durchhalten d
solange es geht u.nicht selbst kündigen.
GENAU.DESHALB HABE ICH GEKÜNDIGT u.bin schon 5 Wochen im Krankenstand....
Ich hoffe ich muss nicht klagen.Ich kenne mich nicht aus.Ubd bin jetzt ohne 1 Euro.
Ist denen egal.

Muss, falls Ams mich sperren sollte, meine Op verschieben....ich hab ja jetzt nichtmal d.Geld f.d.Fahrscheine ins KH.Und ich muss 4 mal fahren f.Voruntersuchungen. LG (9.10.17)

Antwort:
sie müssen einen schriftlichen bescheid bez. der sperre bekommen - sonst verlangen sie diesen, den sie dann bei sperre berufen. der berufung legen sie ihre ärztlichen befunde bei.
und in der zwischenzeit probieren sie, vom arzt aktuelle befunde/attest zu bekommen.
das ams müsste ihnen aufschiebende wirkung zu teil werden lassen.
ansonsten, wegen krankenhaus-geld (fahrt etc.), ev. zur caritas gehen.
auch bez. miete, strom per erlagschein - einkaufsgutscheine - ev. bargeld.
OHNE GEWÄHR

10.10.2017 um 10.42 Uhr - von R - "Meine E-Card ist nur mehr bis 13.10 gültig"
Ich habe eben erfahren:
Meine ECard ist nur mehr bis 13.10 gültig WENN d.AMS meine Rückmeldung trotz Befunde die sie teilweise eh haben, nicht diese Woche bestätigt.
Wenn ich nicht nachgefragt hätte, sagt einem keine Institution etwas.
Hauptsache Asylanten bekommen alles in d.A...geschoben.
FAZIT: Man wird sich überlegen je wieder selbst Arbeit finden zu wollen u.WENN dann nicht kündigen in d.Probezeit sondern Krankenstand.
Traurig d.man so leben muss.

Antwort:
Das ist sicherlich in "deren" Interesse, dass der soziale "Rand" bzw. die unteren sozialen Schichten aufeinander losgehen! Bitte nicht beteiligen!

Es darf zu keiner Krankenkassa-Abmeldung kommen! Nicht-mal bei einer rechtmässigen Sperre! Sollte das passieren, so handeln sie sofort!

>Mit der AMS-Bezugsbestätigung zur zuständigen KK-Bezirksstelle gehen und wieder Anmeldung an die KK erwirken (somit wird die e-Card wieder aktiviert.)
Siehe: widerrechtliche KK.-Abmeldung

bzw.
wenden sie sich dann sofort an die Volksanwaltschaft! Von der habe ich die Zusage, dass sie Betroffenen sofort hilft, sollte es zur rechtswidrigen KK-Abmeldung kommen. Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

>Sollte es aber daran liegen, dass sie nicht mehr beim AMS arbeitslos gemeldet wurden, obwohl sie sich gleich am Montag nach dem Wochenende zurückgemeldet hatten, so gehen sie unbedingt und schnellstens zum Vorgesetzten / AMS-Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit! (Wichtig wäre Begleitperson mitnehmen. - wenn möglich.
("Ohne Gewähr")


10.10.2017 um 11.48 Uhr - von G*. - "Info bezüglich Zuweisung Jobtransfair"


Info bezüglich Zuweisung Jobtransfair
Ich hatte ohne weiteren Kommentar eine "Einladung" zu einem "Job-TransFair Vorauswahltermin für AMS xxx" über mein eAMS Konto erhalten.
War schon mit allem gewappnet (Text statt Unterschrift, Frage nach Gewebeschein usw. Handy Tonaufahme vorbereitet), ich hatte Gottseidank auch ein guten Argument: Hatte von meiner EX-Firma 2016 ein Jobcoaching im Wert von ? 7k spendiert bekommen.
Feedback zum Termin:
Die ganze Sache ist wirklich freiwillig, musste nichtmal das Anmeldeblatt unterschreiben.
Habe noch mal explizit nachgefragt, ob es dann eh keine Repressalien seitens des AMS gibt, was verneint wurde.
Sicherheitshalber habe ich das Gespräch auch am Handy aufgenommen.
Mal sehen, was weiter passiert...
Frage:
Soll ich über eAms eine kurze Stellungnahme schreiben, warum ich das Angebot nicht angenommen habe (Personalcoaching 2016 erhalten)?
Ev. schickens mir dann nicht gleich wieder eine neue Zuweisung zu einem anderen Deppenkurs? Oder einfach stillhalten und keine Aufmerksamkeit erregen?
LG aus Wien

Antwort:
Bei Freiwilligkeit bräuchten sie keine Begründung abgeben. Wäre bei einer Sperre notwendig.


10.10.2017 um 11.32 Uhr - von C. - "Unbefristete Invaliditätspension kann wieder entzogen werden"


Unbefristete Invaliditätspension kann wieder entzogen werden!
Ich arbeite neben meiner hauptamtlichen Tätigkeit ehrenatmlich in einer Selbsthilfegruppe für psychisch Kranke (mit Depression, Angsterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen...). Eine dort seit mehreren Jahren teilnehmende Dame bekam zuerst vor rund einem Jahr von der PVA Rehageld zugesprochen, bei einem Folgeantrag wurde ihr unbefristete Invalididtätspension gewährt - zu Recht, denn sie hat eine sehr schwere Form von Borderline seit ihrer Jugend (ist derzeit Anfang 50). Sie kann sich manchmal nicht einmal Duschen oder selbst für sich Einkaufen (sie hat daher sogar teilbetreutes Wohnen zugesprochen bekommen und es kommt zwei Mal die Woche jemand, der ihr hilft). Sie ist nicht nur in der Selbsthilfegruppe, sondern geht jede Woche zur Psychotherapie (einzeln), ist in regelmäßiger psychiatrischer Betreuung (nimmt Medikamente, u. a. Neuroleptika), und nimmt an einer Gruppentherapie des *** teil - sie tut also wirklich alles Mögliche, und das zeigt ja auch, dass es ihr se
hr schlecht geht, sonst würde sie das jetzt nicht brauchen. Außerdem hat sie eine schwer kranke Tochter (diese ist rund 30 jahre alt und wohnt bei ihr, sie geht auch in eine Angehörigenberatung, ist also wirklich bereit, alles anzunehmen und zu tun). Sie ist auch für eine Reha in einer Traumaklinik vorgemerkt. Nur rund einen Monat, nachdem ihr von der PVA die unbefristete Invaliditätspension zugesprochen wurde, bekam sie einen Untersuchungstermin bei der PVA zugeschickt, dass doch wieder festgestellt werden müsse, ob sie nicht vielleicht arbeitsfähig ist (keiner weiß, warum...). Sie wurde dort zu einer psychiatrischen Untersuchung vorgeladen und dann noch zu einer mehrstündigen klinisch-psychologischen Testung. Beide Gutachten (die sie sich dann hat aushändigen lassen) gaben an, dass die Untersuchungen/Tests deutliche Hinweise auf ein Übertreibungs- oder gar Simulationsverhalten geben und sie daher arbeitsfähig ist, obwohl sie in allen Tsts (Konzentration, Depression...) seh
r schlechte Werte hatte (aber die seien ja übertrieben worden...). Gemessen wurde dies u. a. mit dem MMPI-2. Außerdem könne es ihr niht so schlecht gehen, da sie ja nicht mehr Medikamente nehme (die Fachärztin hat sich aber vielleicht was gedacht, dass sie nur bestimmte Medikamente in bestimmter Höhe verschrieben hat, z. B. können durch zu starke Medikamente Therapien langsamer fortschreiten wegen Müdigkeit oder weil die Gefühle, die ja bearbeitet werden sollen, nicht gut wahrgenommen werden können, da sie durch Medikamente gedämpft sind). Da ich sie schon lange kenne und betreue, weiß ich, dass sie sicher ganz und gar wahrheitsgetreu geantwortet hat und höchstens aufgrund von Unkonzentration und Überforderung manche Fragen nicht richtig aufnehmen konnte (solch eine Testung ist ja mehrstündig) bzw. manche Verhaltens- und Auftretensweisen ja ihrer Symptomatik entsprechen, sie hat tatsächlich einige ungewöhnliche und starke Symptome. Die Dame hat sich jetzt einmal an ihre Fach
ärztin, ihre Psychotherapeutin und den Verein C...... K..... gewandt. Mal sehen, ob ihr wer helfen kann. Ich wollte an dieser Stelle nur aufklären und von den neuesten Schicksalen berichten - eine unbefristete Invaliditätspension kann also, laut Aussage der PVA, jederzeit (falls eine neuerliche Untersuchung ergibt, dass jemand nun doch arbeitsfähig ist) entzogen werden! Falls jemand von ähnlichen Fällen berichten kann, würde mich dies sehr interessieren. Zum Schutz der Dame und mir bitte weder meinen Namen noch den Namen der Gruppe veröffentlichen. Danke!


7.10.2017 um 10.32 Uhr - von A*. - "geschützte Bemessungsgrundlage?"


Liebes soned Team,

ich befinde mich derzeit in Notstandshilfe und werde im Oktober 45 Jahre alt.
Habe ich dann Anspruch auf die geschützte Bemessungsgrundlage?
Wenn ja wo gibt es die Entscheidungen dazu. Bedanke mich vorab für Ihre Hilfe. lg, (6.10.17)

Antwort:
siehe: geschützte Bemessungsgrundlage
bzw.
arbeitslosenversicherungsgesetz §21 (8)

7.10.2017 um 8.24 Uhr - von A*. - "Links kannte ich bereits"
hallo, diese links kannte ich bereits, allerdings wird hier immer nur vom arbeitslosengeld gesprochen und nicht über die notstandshilfe weshalb ich verunsichert bin. danke für die schnelle antwort.

Antwort:
Auch die Notstandshilfe unterliegt, wie das Arbeitslosengeld, dem Arbeitslosenversicherungs-Gesetz.


4.10.2017 um 13.17 Uhr - von S. - "Von einem Vollzeit-DV in ein geringfügiges DV wechseln?"


Hallo lieber Herr Moser!

Ich habe als freie Dienstnehmerin gearbeitet - das dsienstverhältnis wurde einvernehmlich gelöst - und ich habe eingewilligt, im darauffolgenden Monat noch 2 Dienste zu übernehmen - also geringfügig( ca. 100?) - vom AMS wurde mir mitgeteilt, dass das eine Sperre des Arbeitslosengeldes von 4 Wochen nach sich zieht, wenn ich bei der selben Dienstgeberin geringfügig arbeite. Ist das wirklich richtig so? danke vielmals

Antwort:
so ist es - sie dürfen, in der selben firma, nicht von einem vollzeit-DV in ein geringfügiges DV wechseln. da brauchts eine pause von einem monat.
(ev. beim AMS nachfragen ob die wartezeit noch immer ein monat beträgt)


4.10.2017 um 12.09 Uhr - von Dr. Pochieser - "So sozial ist das rot-grüne Wien / Wien passte Mindestsicherung heuer bis dato nicht an"

"Das oberösterreichische Mindestsicherungsrecht ist EU rechtswidrig, wie auch verfassungswidrig."


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Wien wird für seine Mindestsicherung-Politik seit geraumer Zeit von Kurz/Blau kurz aber blau geprügelt, weil es zuviel für die Mindestsicherung ausgibt.

Dabei wird die Mindestsicherung ohnehin de facto gekürzt (dafür sorgt die Geldentwertung und unterstützt dabei die rot-grüne wiener Mindestsicherung-Sparpolitik):

Wien passte Mindestsicherung heuer bis dato nicht an (STANDARD)

Rot/Grün ist aber nicht nur bei de-facto-Kürzung der Sozialhilfe voll dabei sondern deckelt in Wien - trotz eines behinderten Kindes - schon bei EUR 1482,84 bei 3 Personen:

Rot und Grün befinden sich in dem Dilemma (während sich Schwarz und Blau ganz ungeniert zu ihrer asozialen Mindestsicherung-Politik bekennen können und damit sogar politisch punkten) nicht offenlegen zu können, dass sie in Wien ohnehin auch so asozial sind und nicht nur bei dieser de facto Kürzung dabei sind, sondern schon Deckeln (ich habe zur Zeit einen derartigen Fall in meiner Kanzlei): bei einem behinderten Menschen im Wohnungsverband, weil einem ansonsten Obdachlosen eine Unterkunft gegeben wird, eine Bedarfsgemeinschaft nach dem WMG konstruiert (genauso wie das in Niederösterreich aufgrund einer Gesetzesänderung gemacht wird) und die Deckelung sogar unter 1500,00 Euro vorgenommen.

Das soeben in Kraft getretene oberösterreichische Mindestsicherungsrecht ist, wie ich (mit zahlreichen anderen) schon vor mehr als einem Jahr auf einer Veranstaltung

"Mindestsicherung - Deckelung ua Schikanen
Vortrag vom 16.09.2016 Uni Linz,
Veranstalter: Verein ChronischKrank®
4470 Enns, Kirchenplatz 3 "

erläuterte, EU rechtswidrig, wie auch verfassungswidrig.

Dazu ein Erlebnis:

Als ich auf der 25-Jahr-Feier der Grünen, zu der ich eingeladen war (man beachte, sogar als Nichtmitglied der Grünen), zu dieser Thematik den Klubobmann der Grünen im oberösterreichischen Landtag, Herrn Diplompädagogen Gottfried Hirtz darauf ansprach, was denn die Grünen in Oberösterreich diesbezüglich unternehmen, erklärte er mir, (das war noch vor 2017), es werde wohl eine bundeseinheitliche Regelung ab Jänner 2017 kommen. Der Tenor war, dass man sich diesbezüglich nicht veranlasst sehe, sich politisch zu verausgaben (geschweige denn ins Zeug zu legen). Die Zeit wird das schon richten.

Für mich war es das dann, in der Anti-Armut-Arbeit auf die Grünen zu setzen. Da bedurfte es der Packelei der Frau Felipe mit den Schwarzen in Tirol auf dem Rücken der Mindestsicherungsbezieher in Tirol nicht mehr.

Lieber Gottfried, sollte dieses E-Mail irgendwie zu Dir vordringen: ich entschuldige mich dafür, dass ich mir herausgenommen habe, Dich auf der 25-Jahr-Feier der Grünen auf ein/ dieses inhaltliche Thema angesprochen und Dich in einem Gespräch mit einem Grünen-Freund oder Grünen-Funktionär gestört zu haben. Ich vermute allerdings, dass Du sicherlich wichtigeres, als die Mindestsicherung-Deckelungs-Problematik in Oberösterreich zu besprechen hattest. Du bist natürlich mittlerweile ein hoher Funktionär bei den Grünen und entschuldige ich mich auch dafür, dass ich als - vielleicht zufälliger - Amnesty-International-Freund von vor Jahrzehnten, mir herausgenommen habe, Dich überhaupt ansprechen zu dürfen.

(Beinahe) natürlich war auch die politische Einschätzung des Herrn Hirtz völlig falsch: wo ist denn die bundeseinheitliche Lösung? Was haben wir jetzt für einen Zustand? Jedes Bundesland tut nach politischen Opportunitäten, was es will.

Die wohlsaturierten Grünen scheiden damit als Wahlempfehlung für armutsgefährdete (mittlerweile über 1.000.000 ) Menschen neben Kurz-ÖVP, FPÖ, den NEOS, SPÖ, nun auch aus. Was bleibt?

By the way:
das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung (broschuerenservice.sozialministerium.at) ist schon lange beendet. Als - formell - Ex-Botschafter dieses EU-Jahres kann ich dennoch nicht schweigen, da Armut und soziale Ausgrenzung leider auch über das von der EU ausgerufene Jahr - nachhaltig - und schlimmer denn je vorhanden ist.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (2.10.17)


3.10.2017 um 11.21 Uhr - von N. - "Unterschrift abgelehnt"


Lieber Herr Moser,

ich bekam eine Zuweisung zu step2job, zu der ich auch gegangen bin. Wie empfohlen habe ich den Text statt der Unterschrift hin geschrieben, habe aber mehrmals betont, dass ich gerne teilnehmen möchte, aber ohne zu unterschreiben.

Die Filialenleiterin meinte dann, dass ich ohne Unterschrift nicht teilnehmen kann. Wollte mich erneut drängen und auf mich einreden, eine Unterschrift zu leisten. Ich habe angekreuzt, JA bei der Frage ob ich teilnehmen möchte. Und dann statt der Unterschrift eben den Text gesetzt. Als Grund habe ich angegeben

Da ich mir sicher bin, eine Kürzung zu kriegen, bitte ich schon mal um ein Beispiel für die Berufung.

Soll ich der MA40 von mir aus schreiben, dass ich wegen Weigerung der Unterschrift abgelehnt wurde, oder warten, bis die Kürzung kommt? Den Filialleiterin deutete nämlich an, dass sie meldet, ich habe keine Unterschrift geleistet um abgelehnt zu werden. Obwohl ich mehrmals und ausdrückliche gesagt habe, dass ich gerne teilnehme aber keine Unterschrift leisten will.

Liebe Grüße, N.

Antwort:
Da sie angegeben hatten, dass sie teilnehmen möchten, darf ihnen, aufgrund der unterlassenen Unterzeichnung, nicht das Gegenteil vorgeworfen werden.
Wie ich schon das mehrere Male erwähnt habe, sehe ich ev. ein Problem bei MindestsicherungsbezieherInnen - sind, nicht nur rechtlich, der letzte Dreck, drum werden wir sehen, ob das AlV-Gesetz zur Anwendung kommt. Wenn ja, so dürfte es keine Sperre geben, weil es sich u.a. bei step2job um eine freiwillige Massnahme handeln müsste! Siehe:
"AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig" unter: "Mindestsicherung / step2job?"

Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)

Zur Info: Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung

Warten sie bis ihr Bezug gekürzt bzw. gesperrt wird und legen dann - falls - Berufung ein / erheben Beschwerde.
(Ohne Gewähr)


2.10.2017 um 19.05 Uhr - von Dr. Pochieser - "Von Sammelklagen ausgeschlossen? / Behinderten-Rechte sind Menschenrechte"


ein Wort zum Montag:

da steigt gleich der Adrenalinspiegel zum Wochenbeginn: im heute von mir nachgehörten Ö1-Morgenjournal vom vergangenen Samstag wird darüber berichtet, dass gerade der Klagsverband, der am meisten Erfahrung bei der Verfolgung von Diskriminierung hat, davon ausgeschlossen wird, vorgesehene Sammelklagen (beispielsweise zur Geltendmachung von Barrierefreiheit) einzubringen:

· »Klagsverband fordert Recht auf Verbandsklagen Ö1

Menschen mit Behinderung werden immer wieder benachteiligt, etwa durch Ämter oder Geschäfte, die nicht barrierefrei erreichbar sind oder durch Probleme beim Transport in Öffis. In solchen Fällen hat der so genannte Klagsverband schon oft erfolgreich gegen die Diskriminierung geklagt. Er fordert seit langem das Recht auf Sammelklagen. Die sollen jetzt zwar kommen, aber der Klagsverband soll davon ausgeschlossen sein.«

Dieses Recht soll ausschließlich der Behindertenanwalt bekommen. Dazu muss man wissen, dass diese Institution beispielsweise einen sogenannter Versorgungsposten für einen Exminister (Buchinger von den Sozialdemokraten, der als Sozialminister vormals als kongenialer Partner des Wirtschaftsministers Bartenstein fungierte – s. auch Minister für (Selbst)Inszenierung? Augustin.
vermittelte und sich nicht wirklich für eine effektive Stärkung von Behindertenrechte einsetzte, sondern diese neuerlich konterkariert.

Immer vor Wahlen fällt der SPÖ ein, dass sie für die Schwachen da sein sollte. Misst man sie an die praktischen Taten schaut, das ganz anders aus, wie eben auch in diesem Falle. Der Ö1-Bericht schildert ganz gut welche großartigen Leistungen das rote Sozialministerium in diesem Bereich erbracht hat.

Behinderten-Rechte sind Menschenrechte. Auch in diesem Bereich gerät Österreich immer mehr ins Hintertreffen. Vielleicht brauchen wir da eine Grafikmanipulation a la Kurz, wie zuletzt zur Entwicklungshilfe (ach ja, bitte um Entschuldigung: der Fehler mit der falschen/manipulierten Grafik passierte der ÖVP und nicht der kurzen Bewegung; es ist doch praktisch, wenn man eine ÖVP immer noch hat, um ihr – bei Bedarf- Fehler zuzuweisen; aber Ehrlichkeit ist keine politische Kategorie).

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.


2.10.2017 um 18.18 Uhr - von R. - "Werde von dem Mitarbeiter dort tagtäglich angerufen"


Hallo, das ams schickt tag täglich meine Telefonnummer zu der Firma Jobmade mit dem gleichen jobangebot.
Und so kommt es dass ich von dem Mitarbeiter dort tag täglich angerufen werde mit ein und der selben stelle.
Für die Stelle braucht man ein Auto und so werde ich tag täglich von dem selben Mitarbeiter angerufen ob ich ein Auto habe. Und er kann sich nicht erinnern ob er schon mit mir telefoniert hat weil ihm das ams hunderte Telefonnummern schickt die er alle anrufen muss. Er entschuldigt sich dann hundert mal aber ich finds nur noch peinlich. Wenn ich zurückrufe kennt sich keiner aus um was es geht und wer zuständig ist weil die 7 Telefonisten haben. Es wäre nett wenn das ams sich ein wenig organisieren würde und nicht jeden tag diese liste wegschickt wo die anrufen sollen mit ein und der selben stelle. lg r:

Zur Info vom RA.
Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage.
Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

unter: Da Phönix aufgrund eines VwGH-Urteils..... (9. Absatz-Unterteilung)


2.10.2017 um 9.58 Uhr - von P*. - "Über Jobcoaching zur Pension?"


Wenn jemand um Arbeit zu bekommen ein Jobcoaching braucht so ist er arbeitsunfähig so der VwGh habe ich bei euch mal gelesen.Ich habe bereits zehn solche Jobcoachings gemacht warum bin ich nicht schon lange in Pension da ich schon zwanzig Jahre am AMS bin.mfg. P. (1.10.17)

Antwort:
Pension bzw. I-Pension richtet sich an nachgewiesener fehlender Gesundheit (Arbeitsunfähigkeit) und nicht an der Anzahl der besuchten Jobcoachings! "?"
Gegen den Besuch dieser "Zwangs-Massnahmen / Deppenkurse" hätten sie sich schon wehren können. - Siehe unter Link: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" (Ohne Gewähr)


30.09.2017 um 11.16 Uhr - von J*. - "Neue Zwangszuweisung in zumutbare Tätigkeit"


Sehr geehrter Herr Christian Moser

Meine AMS Beraterin machte mit schönen Worten eine Umschulung schmackhaft ,wobei sie aber einige Details aus gelassen hat .

Die Ausbildung des AMS nennt sie persönliche Assistenz24. Es umfasst eine 16 Wochen-Ausbildung von Mo-Fr Mo-Do von 9:00-14:30 Fr 5 Stundne Praktikum
mit körperliche Beeinträchtige Menschen im Rollstuhl

Die nach der Arbeit ist die tätigkeit nur im freien Dienstverhältnis oder selbständig aus zu führen .

Es wurden sehr wenige Informationen Angegeben .Ich habe ein AMS Schreiben zu einen Infoveranstaltung zugesendet bekommen .Wo ich auch erscheinen muss den bei nicht erscheinen ich zietire :"Bitte beachten sie das dies zu gekürzten bedarfsorietierten Mindestsicherung führt "

Dies wird auch so angeführt für den Besuch des Kurses .
Nun zu meiner derzeitigen Lage ich war ein Jahr in Traumtherapie das habe ich auch meiner AMS Beraterin mit geteilt ,imSommer 2017
wurde ich wegen Rückenschmerzen krank . Dahher jetzt meine bedenkliche Frage , ist dies Zumatbar ,wenn man selbst nicht gesundheitlich
auf der Höhe ist . Kann man als kranker Mensch es schaffen andere schwer körperliche Beeinträchtige unterstützen und aus dem Rollstuhl heben .
Sollten den dafür nicht eigentlich psychisch fest belastbare Personen ausgewählt werden .
Ich weis nicht wie ich mich auf diese Situation verhalten soll ? Was ist für das AMS ein trifftiger Grund ? Zu Infoveranstaltung muss ich hin gehen das hat mir die Dame an der AMS Hotline bestätigt . Ich habe Befunde das ich eine Fehlhaltung meines Rückenapperat habe .

Mit freundlichen Grüßen (29.09.17)

Antwort:
Diese Massnahme müsste eine freiwillige Teilnahme voraussetzen. - Für Alg / Notstandshilfe. Das traue ich mich aber bei der Mindestsicherung nicht garantieren. Denn die MindestsicherungsempfängerInnen sind ("nicht nur in rechtlicher Hinsicht") der letzte Dreck!
Wobei mir Äusserungen bekannt sind, die davon sprachen, dass auch in der Mindestsicherung das AlVG angewandt wird? Müsste in der Praxis herausgefunden werden.
Aber
besuchen sie auf alle Fälle den Infotag. - sonst wird der Bezug bis zur Wiedermeldung eingestellt! Auch könnten sie dort vor Zeugen nachfragen ob die Teilnahme freiwillig ist. Wie geschrieben, ich bin der Meinung ("bzw. der Überzeugung") - Ja! ("Coaching freiwillig" )
Liegen ihre Befunde eh schon im AMS auf - wenn nein, dann nachholen, mit verminderter Leistungsfähigkeit sind sie nicht für alle DV. geeignet.
Praktikum muss nicht gratis absolviert werden. Falls, machen sie dem Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass sie den KV.-Lohn einfordern. Ev. gerichtlich, wenns sein muss! Ist ev. der Grund weswegen die Leute dann nicht genommen werden. Nichts unterschreiben, das ein Gratis-Praktikum zum Inhalt hat. (Praktikum / Schnuppertage statt Probetage)

Ausserdem können sie vom AMS nicht in ein freies Dienstverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit gezwungen werden. Nur freiwillig möglich! (Ohne Gewähr)

30.09.2017 um 12.25 Uhr - von J*. - "Ist eine Ausbildung?"
Sehr geehrter Herr Moser

http://www.assistenz24.at/jobs/ - https://www.dieausbildung.at/

Nach meiner Gründlichen Überprüfung empfinde ich es das es eine Ausbildung ist
wobei anschliesend ein freies Diensverhältnis zusande kommt .
Das AMS bucht die zu um die Personen Auszubilden so das dann der Verein
im freien Dienstnehmer (selbständigkeit ) an Mitarbeiter zu verfügung hat .
In wie weit sind da rechtliche Informationen in vor hinein ein zu holen
Wenn es zu einen Unsicheren Vertragverhältniss kommt .

Androhnung der Bezugssperre ?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
es würde sich an der antwort nichts ändern - falls es sich um eine tatsächliche ausbildung handelt, so wäre eine solche nur freiwillig umzusetzen.

und eben, sie müssten zumindest umfangreich aufgeklärt werden. eigentlich schon von der AMS-betreuerIn? holen sie das am infotag nach. fragen sie alles was sie wissen wollen.
"falls es sich wirklich um eine seriöse "ausbildung" und anstellung (diese wäre eine freiwillige - siehe antwort oben) handelt, so wäre das sicherlich eine - auch sinnvolle - arbeit die für viele personen interessant sein könnte." (ohne gewähr)


30.09.2017 um 10.25 Uhr - von J*. - "Arbeit im Ausland "


guten tag herr moser, bitte wie verhält es sich mit arbeit im ausland (eu) als notstandshilfebezieherin, wenn diese arbeit immer nur auf ein paar tage beschränkt ist, als freiwilliger erntehelfer zum beispiel, ohne geldbezug oder höchstens in höhe weit unter geringfügigkeitsgrenze? wird der notstandshilfebezug grundsätzlich unterbrochen und wenn ja, warum? die verfügbarkeit für eine jobvermittlung ist ja weiterhin gegeben, erreichbarkeit fürs ams ebenfalls. wenn man im inland für so eine ähnliche massnahme vom ams verpflichtet werden kann, müsste es im ausland ja auch möglich sein? vielen dank und freundliche grüsse, j (29.09.17)

Antwort:
Schnell erklärt! NotstandshilfeempfängerInnen (Arbeitslosenversicherungsleistungs-EmpfängerInnen) ist es ("strengstens") verboten, ins Ausland zu reisen. Sonst wird die Versicherungsleistung für diesen Zeitraum eingestellt! Geringfügigkeitsgrenze hin oder her!
Eine Möglichkeit ins Ausland zu fahren besteht für 3 Monate zur Arbeitssuche, wenn sie vorher darum ansuchen und die Arbeitssuche dokumentieren / nachweisen! (Ohne Gewähr)


28.09.2017 um 14.41 Uhr - von P. - "Dienstgeber der Aktion 20 000 in Wien? "


Hallo Herr Moser!
Ich habe längere Zeit jetzt nicht im Forum mitgelesen. Darum zuerst mal eine Frage. Ist Ihnen schon bekannt, wer die Dienstgeber bei der Aktion 20 000 in Wien sind? Danke

Antwort:
Nein, habe keine genaue Kenntnis davon. Wird wohl die Gemeinde sein. Ev. SÖB-Betriebe. ...... ? Zur "AKTION 20.000" (Ohne Gewähr)

30.09.2017 um 10.10 Uhr - von D. - "Aktion 20"!
...nennt sich in Insider-Kreisen "Aktion 20"!
Wahrscheinlich deswegen, weil´s so ein großer Erfolg ist?! (Kein Scherz!) (29.09.17)

30.09.2017 um 10.15 Uhr - von P. - "Vermutung ist richtig"
Ja Herr Moser. Ihre zweite Vermutung ist richtig!
Bis Anfang Juni war es so, daß neue Arbeitsplätze die es bisher noch nicht gab, von Kommunen, Vereinen usw. dem WAFF gemeldet werden. Diese sollten gesammelt werden und im Jänner dem AMS übergeben werden. Diese Auskunft bekam ich direkt vom WAFF.

Danach der Skandal! Irgendjemand hat das später hineinreklamiert. Heute schauts so aus, daß alle Interessierten und in Frage kommenden Personen in der AMS-EDV "markiert" werden. Danach gibt das AMS ungefragt Daten wie Anschrift, Telefon Nr. usw. an den roten Verei FAB weiter!!! Ich selbst habe die Aufforderung vom FAB erhalten mich beim SÖB-Schmarotzer JobTransfair zu melden um für die Jobanforderungen bei FIRMEN!!!! vorbereitet zu werden. Ich habe abgelehnt und bis jetzt sind auch keine Konsequenzen herausgekommen. Mal weitersehen am Zahltag.

Es wird also alles Geld für diese Aktion in Wien zumindest vom roten Sozialministerium an den roten FAB (Fit4Job = ASKÖ und JobTransfair = Tochter von BFI = AK und Gewerkschaft) verschoben. Das ist Parteienquerfinanzierung und damit Betrug am Steuerzahler.

Ferner wird es auch keine neuen Vollzeitarbeitsplätze geben. Die Schmarotzer SÖBs sind Ihnen ja auch bestens bekannt. Das ist aber Betrug an den Arbeitslosen.

Der FAB will also mittels Deppenkursen die Leute auf Arbeitsplätze vorbereiten die es noch gar nicht gibt? Und das bei Firmen! die an dieser Aktion gar nicht teilnehmen dürfen!!!!! Denn es gilt ja nur für Kommunen, Vereine usw.

Bitte machen Sie diese Sauerei in irgendeiner Weise in Ihrem Forum kund. Diese Sauerei muss einer möglichst großen Anzahl von Menschen eröffnet werden.

Zum Abschluss: Es wurden als Dienstgeber explizit genannt: Trendwerk, Jobtransfer, Itwork!!!!!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen (Alle Einträge ohne Gewähr) (29.09.17)


27.09.2017 um 11.16 Uhr - von K*. - "Berufs-Diagnostisches-Zentrum"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich soll in ein AMS Dienstverhältnis Donauwerkstatt Spapler fahren. WAR ABER IMMER IM BÜRO techn. Sachbearbeiter und Zeichner.
Ich habe Einschränkungen, Wirbelseule, und Imun Krankheit...
Ich bin 4 Jahre arbeitslos.
Betreuerin sagt ich soll BerufsDiagnostisches
Zentrum - BDZ machen, und abzuklären was ich noch arbeiten kann??
Ist das gut das zu machen, auf was muss man aufpassen bei so etwas mit dem BDZ?? Dauer eine Woche steht da ??
DAS IST DAS INFOBLATT - BITTE UM INFO UND HILFE - DANKE (26.09.17)

Antwort:
Wurde ihnen dieses BDZ über Freiwilligkeit angeboten, oder ist die Teilnahme Pflicht / Zwang mit einer Sperre bei Weigerung? Ev. fragen sie ihre BeraterIn vor Zeugen - wenn möglich - ob die Teilnahme freiwillig ist. Siehe Antwort zu BBRZ!
"Wie sie sehen bin ich die falsche Adresse, wenn übers BBRZ was Gutes gesagt werden soll!"
Haben sie fach-ärztliche Atteste / Befunde über ihre gesundheitlichen Schäden?
Liegen die schon beim AMS auf? - Sonst nachbringen bzw. besuchen sie ihren Vertrauensarzt und klären die Angelegenheit. Gegebenenfalls lassen sie sich auch zu einem Facharzt überweisen.
Mit verminderter Leistungsfähigkeit kommen sie für einige DV. nicht in Frage.
Falls das BBRZ Pflicht sein sollte ? und sie nicht dagegen angehen möchten, so Händigen sie die Befunde nur an Ärzten im BBRZ aus. Versichern sie sich, ob hier Schweigepflicht bez. sensible Daten gegeben ist. Fragen sie (ev. vor Zeugen) nach.
Wenn möglich, immer Begleitperson zum Termin mitnehmen! (Ohne Gewähr)

27.09.2017 um 11.40 Uhr - von K*. - "Befunde von 2009"
Habe die Befunde von 2009
Sie sagen das ist alt und darum soll ich es BRZZ oder wie das heisst abklären lassen. Ist kein muss vom AMS.
Werde morgen zum Hausarzt und dies zusammen schreiben lassen -Atest.
Und sonst mache ich diese Abklärung im BRZZ
Und die müssen dann e ehrlich sein was geht und nicht.
Danke, es kann ja nichts passieren....und ja wenn ich die Staplerarbeit nicht annehme streichen die mir den Notstand.
Darum will ich beweisen das diese Arbeit nicht passt.
Aber warum dauert das 1. Woche die Abklärung im BBRZ? Danke, grüsse K.

Antwort:
Dies dauert deswegen eine Woche, weil Beratung und Test`s "etc." auch dabei sind. Klicken sie die Links (unterstrichen) an und nehmen sie sich ein wenig Zeit, um den Inhalt durchzugehen!
Ja, die Befunde sind schon alt, weswegen ihre "Gebrechen" eine neuerliche Beurteilung brauchen. Und ja reden sie mit ihrem Hausarzt, ob er das machen kann. "Denn hier bräuchte es Vertrauen"!


26.09.2017 um 12.50 Uhr - von H*. - "Entfernungsbeihilfe"


Sehr geehrter Herr Moser

Zuerst einmal Super das es so ein Forum so eine Hilfestellung von Ihrer Seite gibt an die Mann sich als dem AMS ausgeliefertert wenden kann .

Endlich habe ich wieder eine Arbeitsstelle gefunden zwar muß ich hier wieder täglich 60 km in eine Richtung mit meinem Privat KFZ pendeln und eine Fahrzeit von ca 50 min in Kauf nehmen aber Ok endlich wieder Arbeit .
Heute war ich wegen meiner Arbeitsaufnahme beim AMS und habe hier meine erfolgreiche Arbeitssuche bekannt gegeben . Gleichzeitig habe ich auch um Entfernungsbeihilfe angesucht . Das Formular wurde mir von meiner Sachbearbeiterin dennoch nur mit großem widerwillen ausgehändigt obwohl ich hierfür alle nötigen Voraussetzungen erfülle. Auch sagte mir meine Betreuerin das ich hier die Entfernungsbeihilfe nur für Max 3 Monate in Anspruch nehmen kann und darf. Lt AMS Seite ist es aber möglich hier die Entfernungsbeihilfe bis zu 26 Wochen durchgehen bewilligt zu bekommen und für eine max Dauer von bis zu 104 Monaten sofern Mann die Vorraussetzungen erfüllt ,die ich ja erfülle. Daher meine Frage darf das AMS die Entfernungsbeihilfe hier willkürlich auf drei Monate beschränken ? Mit der Aussage nach diesen 3 Monaten ich kein Recht mehr habe auf eine weitergewährung der Entfernungsbeihilfe . Viele Menschen sind leider aufgrund der Tatsache das die Nettolöhne so niedrig sind darauf angew
iesen diese Beihilfe zu bekommen . Da es sich alleine schon wegen der hohen Treibstoff und Erhaltungskosten eines Fahrzeuges hinten und vorne nicht ausgeht sich eine Arbeit zu leisten

Vielen Dank für Ihren Ratschlag
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Entfernungsbeihilfe: Ich wünsche ihnen, dass sie diese bekommen. Man sollte vor Beginn des Dienstverhältnis darum ansuchen!
Siehe: Entfernungsbeihilfe
Stellen sie das Ansuchen (ev. schriftlich, damit was aufliegt und ev. eingeschrieben oder auch elektronisch, um einen Nachweis zu haben bzw. Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen) und geben sie auch an, dass sie die maximale Dauer wünschen. Je nach dem bzw. bei kürzerer Dauer suchen sie erneut an. (Ohne Gewähr)


25.09.2017 um 15.38 Uhr - von I. S*. - "Adzuna.at: Alle Jobangebote in ihrer Nähe sofort auf einen Blick"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin kürzlich auf Ihre Seite mit einer Liste verschiedener hilfreicher Links gestoßen (zu finden unter http://www.soned.cc/links)
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unsere Seite (www.adzuna.at) auch in Ihrer Liste aufnehmen.
Mit unserer kostenlosen Metasuchmaschine Adzuna finden Bewerber alle Jobangebote in ihrer Nähe sofort auf einen Blick. Wir fassen die Jobangebote von vielen großen Jobbörsen aber auch von vielen vielen kleinen Jobbörsen zusammen und bieten dadurch mit derzeit über 40.000+ offenen Stellenanzeigen ein sehr umfassendes Angebot.

Um mehr Menschen, die auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder einem Praktikum sind, erreichen zu können, würden wir uns sehr darüber freuen, in Ihrer Liste aufgenommen zu werden.
Ich würde mich über eine Rückmeldung und Ihr Interesse sehr freuen!

Mit freundlichem Gruß

Job-Suchmaschinen für Österreich + auch international / Zu den Anfragen


25.09.2017 um 10.53 Uhr - von J*. - "Wie oft muss ich einen AMS-Zwangs-Kurs besuchen?"


Guten Tag,
Ich bin auf notstandhilfe, und wollte fragen
Wie oft ich ihm jahr einen kurs besuchen muss von ams. (Keinen freiwilligen Kurs)
Danke. (24.09.17)

Antwort:
Ist mit Eindeutigkeit nicht zu beantworten. Da sie nach einem "Zwangs"-Kursbesuch aus der Langzeitarbeitslosigkeits-Statistik fallen, sollten sie für einige Monate ("ev. bis zu einem Jahr"?) Ruhe haben. Ev. spielt auch auf das Verhältnis zu ihrer AMS-BetreuerIn eine Rolle. Kommt es kurz darauf zu einer weiteren Zwangskursverpflichtung, so ist festzustellen, um welche Massnahme es sich handelt.
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : )
Haben sie solchen Kurs schon mal besucht, können sie sich ev. dagegen wehren bzw. auf eine "rechtswidrige" Sperre Berufung einlegen.
Berufungsbegründung siehe unter: Info zu Zwangsmassnahmen / Kurse (Ohne Gewähr)


20.09.2017 um 10.13 Uhr - von M. S. - "ÖVP – eine Partei zum Abgewöhnen – zum Abwählen"


"ÖVP – eine Partei zum Abgewöhnen – zum Abwählen"
unter:
"Blick nach Deutschland offenbart uns Sanktionsdrama - Betteln, hungern, obdachlos" (5.09.17)

Anm.: Welche Partei ist am besten zu wählen ? .

An (arbeitslose) "Rechts"-Wähler!
unter:
Nationalrats-Wahl gleich Depression


20.09.2017 um 7.06 Uhr - von L*. - "Krankengeld trotz Partnerschaftsanrechnung?"


Guten Tag
Nach Arbeitslosengeld und Notstandshile, die ich nicht mehr bekomme da mein Gatte jetzt mehr verdient, bin ich beim AMS nur mehr pensions- und krankenversichert. Seit meiner Krebserkrankung 2012 pendle ich zwischen Krankenstand und arbeitslos. Mit meinen Einschränkungen und dem Alter von fast 59 Jahren bin ich unvermittelbar. Berufsunfähigkeitspension wurde mir zum 3.mal abgelehnt. Meine Frage: Ich bin jetzt wieder erkrankt, kann ich mich krank melden und bekomme ich Krankengeld, da ja das AMS meine Beiträge bezahlt. Danke MfG L (19.09.17)

Antwort:
leider kann ich ihnen das nicht genau sagen.
ich befürchte, dass ihnen zwar die arztkosten etc. bezahlt werden, sie aber kein krankengeld bekommen.
fragen sie bei der krankenkassa nach - sie erhalten sicherlich die antwort dazu.
falls, wäre es toll könnten sie mir über den ausgang berichten. danke (ohne gewähr)

19.09.2017 um 14.09 Uhr - von L*. - "Kein Krankengeld"
Habe schon Antwort von BGKK.:
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe besteht, besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld. LG

Antwort:
Nochwas: Tritt eine gesundheitliche Verschlechterung ein, können sie jederzeit wieder, ohne auf die vorgegebene Frist Rücksicht zu nehmen, um I-Pension ansuchen! Tun sie das, geben sie keine Ruhe!


19.09.2017 um 20.09 Uhr - von R*. - "Ich, Mutter von 2 Kindern, habe ein großes Problem"


Hallo
Ich habe ein großes Problem , bin Mutter von 2 Kindern was bei mir leben, es ist eine wiederzusammenführung von seiten des Gerichts mit Auflagen, sprich Therapien für die Kinder, ich musS auch eine Therapie in Anspruch nehmen. Mein 5 jähriger Sohn geht in den Kindergarten und mein 7 jähriger Sohn seit heuer in die schule.
Habe bis jetzt notstandshilfe bezogen, und seit 18.9.2017 hat mich das ams komplett abgemeldet, sprich vom LeistungsBezug und von der Krankenversicherung , da ich durch die ganzen Therapien und ohne nachmittagsbetreuung derzeit keine Arbeit annehmen kann bzw.einen Kurs vom ams machen kann. Beim Sozialamt War ich heute schon 19.9.2017 , die haben mir gesagt ich bekomme kein Geld da ich dem ams zur Verfügung stehen muss. Und das Jugendamt macht mir jetzt auch Druck und sagt ohne Einkommen werden sie mir die Kinder wegnehmen.
Ich Bitte um Hilfe Danke danke danke LG

Antwort:
ein sehr widerlicher - unsozialer kreislauf - sie melden sich unbedingt wieder beim AMS an und sagen, dass sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen.
heisst sie müssen dem AMS / arbeitsmarkt wegen betreuungspflichten nur 16 - 20
stunden die woche zur verfügung stehen. gilt auch für kurse, weswegen sie ev. nicht genommen werden.
> wenn doch, so muss es in der zeit sein, in der die kleinen im kindergarten bzw. schule sind. - die anwesenheitszeiten müssen mit ihnen und ihren pflichten abgeklärt werden / falls.

also sofort wieder zum AMS - wenn möglich mit begleitperson.
>sie gehen hin und erklären, dass sie arbeitswillig sind und dem arbeitsmarkt auch für die notwendige zeit zur verfügung stehen.

das machen sie unbedingt.
gerade die therapie darf ihnen nicht im weg stehen und ich denke ist der therapeut unterrichtet tut er das auch nicht - im gegenteil kann ev. die möglichkeit am arbeitsmarkt fuss zu fassen - ein inhalt sein! vielleicht erfahren sie diesbez. hilfestellung?

sie bräuchten ev. auch eine sozialberatungsstelle die sie unterstützt - schauen
sie, ob sich in der nähe eine befindet
ev. ein eltern / mutter kind zentrum - habe schon eine rückmeldung bekommen,
dass die ev. zum AMS begleiten. - ohne gewähr

19.09.2017 um 20.49 Uhr - von R*. - "Werde morgen wieder zum AMS gehen"
Danke für die schnelle rasche Antwort.
Ok dann werde ich morgen wieder wieder zum AMS gehen und mich wieder anmelden , das ams ist in h.. Ja das wäre super wenn ich da Unterstützung bekomme.


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