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27.10.2017 um 3.50 Uhr - von A*. - "Bearbeitungsdauer der Mindestsicherung"


Wie lange dauert der Antrag für die Bearbeitung der Mindestsicherung. Bin alleinziehend und seit kurzem arbeitslos. Habe vor 3 Wochen den Antrag abgegeben. Bis jetzt keine Antwort, habe ihn eingeschrieben versendet. Bin aus W.

Antwort:
Schwer bis nicht zu beantworten, weils keine einheitliche Richtlinie zur Umsetzung gibt. Seien sie ruhig lästig! Schreiben sie das Amt an - rufen sie an - besuchen sie den Vorgesetzten ihrer SachbearbeiterIn - wenn möglich mit Begleitperson!
Siehe auch: "Antrag auf Mindestsicherung" (25.10.2017)


27.10.2017 um 0.01 Uhr - von S. - "Wiedereinstieg mit Zukunft"


Guten Abend!
Ich habe eine Frage bzgl. "Wiedereinstieg mit Zukunft". Ich soll daran teilnehmen (war bis jetzt in Karenz). Einmal abgesehen davon das ich bis in den 19.Bezirk ca. 1h15min brauche (eine Strecke!) klingt das ganze nach einem unnötigen Bla-Bal-Kurs. Hat jemand Erfahrung damit? Ist diese Maßnahme vielleicht sogar freiwillig? Ich bin keine 20 mehr, habe eine wirtschaftliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung, spreche 2 Fremdsprachen und fühle mich absolut nicht überfordert nur weil ich ein Kind habe!
Für Infos über diesen "Kurs" wäre ich sehr dankbar! Danke!
Lt. Webseite von ABC-Austria:
In den ersten 2 Wochen "sanfter Einstieg": viele nützliche Tipps zum Arbeitsmarkt; Helfen zu sehen wo man steht und was die nächsten Schritte sind; Workshops zu den Themen Wiedereinstieg (Arbeit, Familie unter einen Hut bringen; Berufs-, Rollenbilder; Herausfinden der eigenen Stärken).
Dann modulares Kursangebot 6 - 14 Wochen: Im Kurs geht es je eine Woche darum:
eigene Stärken zu erkennen
wie Sie bei der Bewerbung und in der Arbeit richtig sprechen
wie Sie sich am Arbeitsmarkt zurecht finden
gut mit dem Computer zu arbeiten
lernen zu lernen
Rechtschreibung, Mathematik und Englisch
Außerdem bieten wir Einzelcoaching an, um den Wiedereinstieg in eine neue Arbeit individuell gut vorzubereiten.

Antwort:
Sind sie noch nicht lange arbeitslos brauchts eine Aufklärung!
>Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
>Mögliche
AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Wenn sie schon solche Kurse besucht haben, dann wären weitere freiwillig zu besuchen! - So wie ev. Coching`s - siehe Links.

Wegzeit zu Vollzeit-DV. darf 2 Stunden (hin und zurück) betragen! 1,5 Stunden bei Teilzeit! - müsste auch für Kurse gelten! ( Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen )

Bei Betreuungspflichten müssen sie 16 (- 20) Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Kursanbieter müssten sich danach richten!

Genügend Punkte um dem Kurs ev. auszukommen! Fragen sie ev. vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist. Ev. beim Infotag? zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Ansonsten bei Sperre wegen Verweigerung Berufung einlegen (Ohne Gewähr)


25.10.2017 um 10.56 Uhr - von M*. - "Antrag auf Mindestsicherung"


Sehr geehrter Hr Moser
Vielleicht können sie mir weiterhelfen.
Ich habe am **.09.2017 den Antrag auf Mindestsicherung eingereicht 2 Wochen später hab ich einen Brief bekommen das ich den Lichtbildausweis von meinen 5jährigen Sohn+3 Lohnzettel weil ich im Sommer geringfügig gearbeitet hab denen schicken soll was ich auch gleich per E-Mail gemacht habe. Heute haben wir schon Ende Oktober ich hab noch immer keinen Bescheid dafür kommen per Post schon die ersten Mahnungen ich bin Alleinerziehend und jedes mal wenn ich dort Anrufe sagen die mir er wird noch bearbeitet und ich muss mich noch ein bissi gedulden.Ich weiß echt nicht mehr weiter vielleicht haben sie einen Rat oder einen Tipp für mich. Mit freundlichen Grüße M. (24.10.17)

Antwort:
Vielleicht sprechen sie persönlich vor. Wenn möglich mit Begleitperson - und beim Abteilungsleiter. Gibt es weiterhin Probleme besuchen sie ev. die Caritas und bitten um Hilfe. Einkaufsgutscheine; Strom und Miete etc. ev. auf Erlagschein; ev. auch Bargeld.
Ev. ersuchen sie bez. der Mindestsicherung auch die Volksanwaltschaft um Unterstützung! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) (Ohne Gewähr)


24.10.2017 um 15.27 Uhr - von D. - "Gibt es irgendeine Möglichkeit ohne "Bezugssperre" nicht mehr zum Deppenkurs zu gehen"


Hallo Herr Moser,
ich befinde mich gerade in einem Kurs, Thema: "Berufsorientierung" (Deppenkurs).
Ich bin nun seit Montag, 16.10.2017 dabei, aber für mich bringt es rein gar nichts. Das Ganze geht noch bis zum 20.11.2017.
Gibt es irgendeine Möglichkeit nicht mehr hinzugehen ohne mit "Bezugssperre" erpresst zu werden? Ich wäre dafür sogar bereit temporär auch eine Bezugssperre einzugehen, bis dieser Fall (Tage wo ich nicht zum Kurs gehe) dann im Nachhinein ausgezahlt werden kann. Sind die Chancen hier gut?

Fakt ist: Das was ich dort höre/sehe, lerne, ist nichts neues, eig lerne ich dort rein gar nichts. Und ich habe das Gefühl das Ganze sowieso schon in der Schule bzw schon bei AMS Kursen tausendfach gehört zu haben.
Was mich etwas irritiert: Das AMS meint, dass dieser Kurs für mich von Ihnen bereits bezahlt wurde.
Könnte es daher sein, dass wenn ich nicht mehr erscheine, dass das AMS diese Summe bei mir einfordern könnte, wenn ich nicht mehr erscheine?

Mit freundlichen Grüßen, D. (23.10.17)

Antwort:
Bezugssperre droht immer, aber falls, so sehe ich gute Chancen auf erfolgreiche Berufung. Erst recht wenn sie solche Kurse schon besucht haben.
Berufungsgründe siehe Links. Wenn sie mehr oder weniger mit einem Druck hinvermittelt wurden, so müssen sie auch die Kurskosten nicht tragen.
Wäre gut, wenn Betroffene beim Infotag oder im Kurs immer vor Zeugen nachfragen, ob es sich um einen freiwilligen Kurs handelt? (Ohne Gewähr)


24.10.2017 um 12.38 Uhr - von R. P. - "AMS bricht Betreuungsvereinbarung"


Hallo Herr Moser!
Ich habe vom AMS eine Betreuungsvereinbarung, in welcher unter anderem steht,
dass mir das AMS Vermittlungsvorschläge zusendet.
Seit Monaten habe ich keinen Vermittlungsvorschlag mehr erhalten.
Soll heißen: Das AMS unterstützt mich bei der Arbeitssuche nicht.
Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen? LG, R.P.

Antwort:
ich finde hier brauchen sie nicht rechtlich vorgehen, sondern reden sie mit ihrer beraterin, dass sie vermittlungsvorschläge wünschen.

ich weiss auch nicht, ob sie die wünsche auf gewisse berufe eingeschränkt haben wollen. aber stellen sie sich vor, es entsteht diesbez. druck auf die beraterin, dann bekommen sie jede freie stelle, ob ihnen der job zusagt oder nicht. - oder wäre ihnen das eh egal?
würde es ihnen nichts ausmachen sich auf jede stelle zu bewerben - ev. dort auch vorsprechen müssen?
drum würde ich zu einem besonnenen gespräch mit der berater-In raten. auch hinsichtlich der umstände, wies mit offenen stellen aussieht? falls ev. mit den von ihnen gewünschten stellen? alles gute


24.10.2017 um 12.12 Uhr - von S. St*. - "Darf mich die GKK oder das AMS zum Stellen des Rehageldantrages zwingen???"


Sg.Hr. Moser!

Meine generelle Frage, die vill auch so manch anderen beschäftigen:
Darf mich die GKK oder das AMS zum stellen des Rehageldantrages zwingen???

Meine Vorgeschichte dazu:
Ich bin seit Jänner 2016 arbeitslos, und wg. 10 Tage zu wenig gearbeitet war ich sofort wieder im Notstand drin.
Im Sommer darauf reichte ich auf anraten der Chefärztin für die Pension ein (War ein Fehler, weiß ich jetzt, da durch die Ablehnung vom Antrag 2013 meine Krankheit von der GKK nicht mehr anerkannt wurde)
Was meinen AMS Betreuer betraf, den ich 1 Jahr an der Backe hatte, und der trotz Begleitperson mit Entzug des Bezuges drohte, wenn nicht arbeitsfähig bin (obwohl trotz Krankheit sagte, ich sei arbeitsfähig) und letztendlich auch trotz Begleitperson zudringlich wurde, blieb mir nur der Weg zum Volksanwalt, da ich weder bei der Ombudsannstelle des AMS noch bei der Amtsleitung des AMS mehrmals kein Gehör fand. Wir bekamen recht und ich ALIBI halber für 2 Monate eine Dame. Volksanwalt war nicht erfreut mal sehen, wie das dann weitergeht. Ich hoffe, das dieser Punkt hier einigen im Forum Mut bereitet!!

Wg. PVA Verfahren hat mein RA ( über Reschttschutz) vor Gericht zurückgezogen, um mir die kürze Sperrfrist zu ermöglichen.
Zu meinem Glück dann einen Monat danach (wieder Krankstand seither) stellten die Ärzte zusätzlich zu meiner komplexen schweren PTBS noch 2 seltene, nicht heilbare, Autoimmunerkrankungen fest. SO...jetzt kommt mir die andere Chefärztin damit, ich solle Antrag auf Rehageld stellen...was ich erst tun werde, wenn ich wirklich ausreichend Befunde hab, die alles untermauern, und mir keiner mehr zusätzlich psychisch Schaden zufügen kann. Sofern mit der Ombudsmannstelle der GKK hoffentlich geklärt werden kann, das ich in einen anderen Berziksstelle vom Casemanagement betreut werden kann. Das jetzige Casemanager gfeift nämlich in laufende Therapieformen ect. ein, obwohl noch nicht mal ein Rehaantrag von mir gestellt und bewilligt wurde. Rät mir z.b zur *Rückführung*, hat den Datenschutz verletzt (Zeuge vorhanden) und mir die Daten meines Sohnes gegeben welche zuvor eine Tochter war, obwohl er wusste, das wir keinen Kontakt miteinander haben usw....usw....

Zum Schluss noch an alle Leser: Bleibt stark, lasst euch durch AMS Betreuer nicht Mobben! Hr. Moser hat recht. Zeugen mitnehmen, dokumentieren, nix unterschreiben, wenn man es nicht versteht, immer nachfragen, wenn was unklar. Unterschriebene Formulare immer in Kopie aushändigen lassen.

MfG S.St. (23.10.17)

Antwort:
"Nein" - sie dürfen nicht zum Rehageld gezwungen werden. Wenn die Betreuer-In den Verdacht hegt, dass sie ev. arbeitsunfähig sind, so kann die sie ärztlich untersuchen lassen!
Das muss aber vorerst über einen praktischen Arzt passieren und der - falls - darf sie erst zu einem Facharzt überweisen! Fach-Ärztliche Untersuchung - Um Arbeitsfähigkeit festzustellen.
Ich bin mir nicht ganz im Klaren, wie sie sich den behördlichen Umgang mit sich vorstellen?
Sie schreiben, dass sie angeben arbeitsfähig zu sein und dass aber die KK. ihre Krankheit ("Krankenstand") nicht mehr anerkennt?
Auch
entnehme ich, dass sie eh nichts gegen das Rehageld hätten - oder? - aber noch auf Befunde warten. Da die Ärzte noch 2 Krankheiten zu der ursprünglichen feststellten, so müssten die Ärzte diese Diagnose auch bestätigen können.

"Rehabilitation vor Pension?" - Das Rehageld ist eingeführt worden, um I-Pensionen zu verhindern und auch Geld zu sparen - Wie man jetzt draufkommt handelt es sich um einen "Irrtum?". Da die Leidtragenden, die untere soziale Schicht ist /"kranke Menschen" sind, brauchts anscheinend auch keine Korrektur!
Siehe auch ! I-Pension-Reform ein Riesen-Pfusch !
Weswegen ich sie auch nicht bez. ihrem Kritikpunkt Case Managment zu beruhigen vermag. Dies sollte nicht der Grund sein warum sie nicht ums Rehageld ansuchen, denn es ist nicht gesagt, dass in einer anderen Bezirksstelle ein anderer Umgang herrscht!
Ich denke auch, sie sollten ev. gleich wieder um die I-Pension ansuchen. (Versuch) Hätte auch zur Klage geraten, denn die Wartezeit fällt weg, wenn - so wie bei ihnen Verschlechterung eintritt! Und sollten sie die I-Pension nicht bekommen, so wartet stattdessen eh das Rehageld "auf sie". Wenn sie noch keine 50 Jahre alt sind, dann "sowieso"!

Betroffene können sich auch wehren, wenn die KK. den Krankenstand aufhebt bzw. eine Krankheit nicht anerkennt! Ist der gleiche Ablauf wie beim AMS. Bescheid verlangen und Beschwerde erheben!
Siehe: Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (Ohne Gewähr)

13.11.2017 um 11.15 Uhr - von S. St*. - "In den darauffolgenden Monaten erfuhr ich durch Chefärtze, Arbeitskammer-Sozialrecht, Anwalt, Volksanwalt, Patientenanwalt, Therapeutin, dass ........"
Hallo Hr. Moser!
Es tut mir leid, hatte erneuten Schub und wollte auch noch ein paar Infos abwarten.
Ich find jetzt nur nicht meinen GB Eintrag, um Antworten zu können. Mache es
somit per email..sie können es ja gerne dort einfügen, oder mir Sagen, wo ich den Teil nochmal hineinkopieren soll!ja?

Also:
1) Ich bin durch Zufall auf den Verein Chronisch Krank gestoßen, welcher mich unbürokratisch in allen Belangen unterstützen wird. Lt. Deren Meinung ist, wie auch von Ihnen und mir gedacht, ein erneuter I-Pensionsantrag (od. Klage) das sinnvollste, da lt. Befunden eine Verschlechterung eingetreten ist (lt. Neuestem Befund nun auch erhöhtes Schlaganfallrisiko) Im schlimmsten Fall komme ich in Reha, aber auch da werde ich vom VereinChronisch Krank in Casemanagement Belangen nicht im Stich gelassen.
Ich fühle mich das erste Mal seit Jahren dort gut aufgehoben. Ich habe nächste Woche noch 3 Arzttermine , einer davon ist mein Ziel, 6 WO Tagesklinik ab 20.11. besuchen zu können. Wie sie sich vielleicht denken können Hr. Moser, krebse mich mehr als am Zenit.
Der alltägliche Umgang wird für mich nicht nur in Behördenangelegenheit schwer. Mir fallen auch andere Dinge mittlerer weile sehr schwer, sodaß ich 2x die Woche schon jemanden zum Putzen und einkaufen helfen bräuchte. Schaff ich selber nur noch unter großen Schmerzen bzw. Anstrengungen. Bin erst 48 :(

Zur Vorgeschichte GKK und Krankheit nicht anerkannt.
1)lt. Chefärtzin sollte nach meinem letzten Besuch bei ihr sofort Rehageld beantragen. Bin daher zum Casemanager ( dem ich seit seiner
Datenschutzverletzung nicht mehr vertrauensvoll gegenüberstehe) und bekam
keinen Antrag ausgehändigt. Musste ihn mir per Post zusenden lassen.
2)Datenschutzverletzung seitens Casemanager wie folgt: Bei Pensionsantrag
einreichen (mit Begleitperson) 2016 sagte er mir bezüglich der Versicherungsnummer meines Kindes, das das nicht stimmen kann, denn unter
dieser Nummer sei nicht meine Tochter sondern ein Sohn eingetragen (ich war
als mutter angegeben!!!!!) Ich hab aber NUR eine Tochter geboren!!
In den darauffolgenden Monaten erfuhr ich durch Chefärtze, Arbeitskammer-Sozialrecht, Anwalt, Volksanwalt, Patientenanwalt, Therapeutin
das dieser Herr seine Kompetenzen nicht nur in dieser Sache weit überschritten hat. Hab mich dann endlich letzten Monat mit meiner Begleitperson an die Ombudsstelle gewandt. Fazit: Die Vorwürfe wurden strikt zurückgewiesen und weder mir noch meiner Begleitperson geglaubt, und mir wird vorgeworfen, das ich nicht mitarbeiten will. Ich lasse mir das nicht gefallen, und hab diese Frechheit zurückgewiesen, da ich bis dato in keinem Rehaprogramm verpflichtend war, und von nicht wollen keine Rede sein kann, da alles nur auf Freiwilligkeit beruht hat und ich das Recht habe, keine Fragen zu meinem Kind oder zum Mißbrauch meines Großvaters an mir, beantworten zu müssen. Des weiteren greifen solche Fragen in die laufenden therapeutischen u. ärztl. Maßnahmen ein.
Die Ombudsstelle wurde erst hellhörig, als ich sagte, das mich der Verein
Chronisch krank per sofort vertreten wird und sich meiner Angelegenheiten
annimmt.

2) Krankheit wurde wg. Ablehnung der PVA von 2013 seither nicht anerkannt.
Das wusste ich natürlich nicht, bis ich, dank Ihrer Seite, Einspruch erhob.
Bekam dann eine lange Paragraphenliste, welche ich dem VA mitvorlegte (der
sich meiner AMS Geschichte annahm) VA konnte leider nicht in ein laufendes
Verfahren eingreifen, verständlich. Aber mir war dann klar, warum es besser
ist, sich wg. anderer Krankheiten krankschreiben zu lassen, solange bis die
GKK genervt ist.
Seit Ende August hat sich dieses Problem für mich eh erledigt. Es würde nun
eh nicht mehr an Symptomen mangeln.
Jup, ich hab noch Galgenhumor, obwohl heulen könnt.

Zum Abschluss lieber Hr. Moser möchte ich mich nochmal herzlich für Ihre
Seite und Hilfe bedanken. Sobald es mir finanziell dann endlich besser geht,
werde ich natürlich eine Spende überweisen!
Mit dankenden Grüßen aus NÖ

Antwort:
Schön, dass sie Unterstützung von Chronisch Krank erhalten, sich ev. auch die VA. einschaltet. Somit sind die Chancen gestiegen, um die Angelegenheit für sie positiv-er zu gestalten.
Toll, dass sie sich wehren. Mögen sie erfolgreich sein! Alles Gute!


23.10.2017 um 15.21 Uhr - von S*. - "Ohne AMS-Unterstützung wollen wir die Ausbildung als "Kinderbetreuerin und Tagesmutter" selbst finanzieren?"


Sehr geehrter Herr Moser.

Ich habe nicht die geringste Ahnung ob Sie einen Rat wissen um uns weiter zu helfen.

Folgende Situation:

Meine Lebensgefährtin (30 Jahre alt, keine LAP oder andere Berufsausbildung) hat in den letzten Jahren vielfach Versucht über das AMS eine Berufsausbildung zu finanzieren. Leider wurde jedes Mal eine Finanzierung abgelehnt obwohl sie sich immer bestens Informiert und Vorbereitet hat. Denn ewig nur als unqualifizierter "Hilfsarbeiter" zu arbeiten ist ihr definitiv zu wenig.

Nun hat sie mittels eines Kredites die nötigen 2000€ zusammen um sich die Ausbildung als "Kinderbetreuerin und Tagesmutter" selbst zu finanzieren.

Um diese Berufsausbildung machen zu können hat sie sich einvernehmlich von ihrer Firma gelöst und sich beim AMS gemeldet.

Die Betreuerin hatte ihr jedoch erklärt sie müsse dem AMS für mindestens 20 Stunden außerhalb der "Kurszeiten" zur Verfügung stehen um Anspruch auf ALG zu haben.

Die Ausbildung über das bfi ist immer von Montag bis Freitag von 8-12 Uhr (soweit ich weiß) und das für die nächsten 8 Monate. Wir haben nun lange nach einer Tagesmutter gesucht und endlich eine gefunden welche unseren 3 jährigen Sohn während der Kurszeiten betreut.

Die Tagesmutter haben wir für 25 Wochenstunden.

Wie kann es sein, dass das AMS verlangt für zusätzliche 20 Wochenstunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen???

Meiner Lebensgefährtin wurde geraten den Kurs besser nicht zu besuchen da sie so keinen Anspruch auf ALG haben wird. Auf jeden Fall müssten wir die Tagesmutter für 40 Wochenstunden buchen da wir sonst keine ausreichende Kinderbetreuung nachweisen können. Und selbst dann ist es fraglich ob es überhaupt Jobangebote gibt bei denen sie außerhalb der Kurszeiten arbeiten kann. Sollte dies nicht der Fall sein gibt es wieder das Problem das das ALG nicht genehmigt wird.

Nur jetzt kostet die Tagesmutter für 25 Wochenstunden schon mehr als genug....40 Wochenstunden können wir uns nicht leisten.

Wo kommen wir da hin? Das das AMS die Ausbildung nicht bezahlen will ist die eine Sache.....aber dann kratzen wir alles Geld zusammen um ihr endlich eine Berufsausbildung aus eigenen Mitteln zu bezahlen und dann gibt es kein ALG? Sie hat genauso Fixkosten zu tragen welche ich von meinem Gehalt nicht mitzahlen kann.

Außerdem kann sie nicht Vormittags im Kurs sitzen und dann Nachmittags arbeiten gehen um das AMS zu "befriedigen"...

Unser Sohn ist erst 3 Jahre alt und er braucht seine Mutter, abgesehen davon ist für die Berufsausbildung sehr viel zu lernen.

Ich hoffe Sie wissen einen Rat und können uns einen guten Tipp geben was wir tun können um nicht durch das AMS in eine finanzielle Notsituation zu kommen....

Denn wir sind verzweifelt und wissen nicht wie wir das alles finanziell Stemmen sollen.

Mit der Hoffnung auf rasche Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
S. (19.10.17)

Antwort:
den kurs nicht ohne dem okay des AMS machen, sonst ist das bezugsgeld + versicherung weg, weil sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. egal ob sie sich den kurs selbst bezahlt.

ziehen sie einen weiteren entscheidungsträgerIn hinzu - sie soll mit begleitperson zum vorgesetzten bzw. geschäftsstellenleiter gehen und klar machen wie ernst es ihr ist - und nicht aufgeben - weiter lästig sein.

>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

warte auf rückmeldung nach geschäftsstellenleiterIn-besuch

23.10.2017 um 13.39 Uhr - von S*. - "Meine Lebensgefährtin und ich als Zeuge waren am Freitag vor Ort beim AMS"
Hallo Herr Moser!

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Wir waren am Freitag vor Ort beim AMS. Anwesend war meine Lebensgefährtin und ich als Zeuge.

Da der Kurs bereits heute begonnen hat konnte sie nicht auf die weitere Entscheidung des AMS warten.

Bei unserem Termin am Freitag lief es folgendermaßen ab. Die wirklich sehr nette Dame vom AMS fragte meine Lebensgefährtin ob sie nun die Ausbildung beginnt oder nicht. Sie bejahte diese Frage und fügte nochmals hinzu das es ihre wahrscheinlich letzte Chance sei mehr als nur einen Hauptschulabschluss zu erreichen.

Darauf hin erklärte ihr die "Beraterin" noch einmal das sie für mind. 20 Wochenstunden zusätzlich eine Kinderbetreuung haben müsse um Anspruch auf das ALG zu haben. Danach verschwand sie für ein paar Minuten um mit ihrer Vorgesetzten zu sprechen. Als sie zurück kam erklärte sie uns das es keine Rolle spiele ob wir eine Kinderbetreuung für unseren 3jährigen Sohn haben oder nicht da die Ausbildung auf Grund 2-er 4-wöchigen Praktikumsblöcke welche ganztägig sind als "ganztägige Ausbildung" angerechnet wird und dadurch eine Verfügbarkeit für das AMS sowieso nicht gegeben sei.

Somit hat sie keinen Anspruch auf ALG und auch keine Sozialversicherung mehr für Sie und unser 3-jähriges Kind.

Nach kurzer Fassungslosigkeit meinerseits und einem Blutdruck von weit über 200 ;D bat ich Sie um einen Termin mit dem Geschäftsstellenleiter. Diese Bitte lehnte sie ab da Herr W. "Zitat: jetzt längere Zeit nicht da ist"...

Sie holte jedoch ihre direkte Vorgesetzte dem Gespräch hinzu.

Nochmals erklärten wir die Sachlage und wurden wieder darauf hingewiesen dass das AMS nur nach gültiger Gesetzeslage handle denn persönlich verstehen die beiden unser Anliegen ja - ihnen seien aber die Hände gebunden.

Wir haben auch den Ombudsmann vom AMS kontaktiert und ihn um Hilfe gebeten. Er war sehr verständnisvoll und versprach sich für meine Lebensgefährtin einzusetzen und sofort einen Akt zu eröffnen.

Die Damen vom AMS lächelten darüber nur und meinten: "dem schicken wir eine kurze Nachricht das wir nach dem Arbeitslosengesetz richtig handeln und die Akte wird geschlossen - mehr kann der Ombudsmann da auch nicht machen."

Wir bekamen noch den Tipp mit einer Einstellungszusage wieder zu kommen da es danach vielleicht die Möglichkeit gibt die Ausbildung zu finanzieren denn nur dann bekommt sie auch Beihilfe zum Lebensunterhalt.

Sollte dies nicht der Fall sein so darf die nächsten 8 Monate ich alleine nicht nur mein eigenes Leben finanzieren sondern soll auch noch nebenbei den kompletten Lebensunterhalt meiner Freundin bezahlen und müsse auch alleine für unseren Sohn aufkommen.

Ein Begehren wurde uns mitgegeben welches wir mit einer Einstellungszusage wieder abgeben sollen.

Uns wurde noch der weitere Beschwerdeweg erklärt und gesagt welche Möglichkeiten wir noch haben.

Ich bin wirklich fassungslos was das AMS mit uns "Österreicher" anstellt und wie man in die Schuldenfalle genötigt wird.

Gerne können Sie mein Anliegen unter Verwendung von Initialen veröffentlichen.
Über den weiteren Verlauf informiere ich Sie sehr gerne sofern dies gewünscht ist.
Ich bedanke mich noch einmal für Ihre rasche Beantwortung meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
S.

Antwort:
Ev. wäre es besser gewesen zu warten bis das AMS bereit ist ihre Lebensgefährtin zu unterstützen - um ev. finanzielle Probleme aus dem Weg zu gehen.
Es ist nämlich ziemlich ärgerlich, weil Deppenkurse genausoviel kosten und das AMS bez. der Arbeitslosigkeit im Lande auch argumentiert: Ein Grund der hohen Arbeitslosigkeit ist der, weil ca. die Hälfte der Arbeitslosen nur einen Hauptschulabschluss haben und ihnen Berufs-Ausbildung-en fehlen.

Kämpfen sie aber unbedingt noch weiter! Reden sie auch mit dem Kursbetreiber BFI, die bez. der Arbeitsmarktpolitik, u.a. auch über "Pflichtkurse" (Bewerbungskurse), Partner vom AMS sind! Die sollen sich für sie (ihre Lebensgefährtin) einsetzen.
Dass ihre Lebensgefährtin den Kurs schon angefangen hat (oder?) ist ein Nachteil - Wäre besser gewesen dies vorher zu regeln!
Und
sie beide schreiben unbedingt auch an die österreichischen AMS-Geschäftsstelle Dr. Kopf und Dr. Buchinger (ams.oesterreich@ams.at ) legen sie die Sachlage nochmals dar und bitten sie um die Unterstützung!
Per CC. senden sie dieses E-Mail auch an die AMS-Landesgeschäftsstelle ihres Bundeslandes!
Vielleicht macht es auch Sinn (?) die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) um Hilfe zu bitten! Sollte die sich für sie (euch) einsetzen, so wäre das ein grosser Vorteil. Könnte möglich sein!
Und
auch wenn sie keine Einstellzusage haben, senden sie das ausgefüllte Begehren ans AMS zurück! (Ohne Gewähr)

24.10.17 um 0.22 Uhr - von K. - "Ausbildung Tagesmutter"
Ich verstehe die Aufregung, würde Ihnen aber dringend raten, einen Schritt nach dem anderen zu machen! Das Angebot den HS zu machen wäre gerade auf Hinblick des angestrebten Berufswunsches äußerst hilfreich.

Betreuende Tageskinder müssen vielfach Hausübung machen und ohne entsprechende Kenntnisse wird es auch beruflich schwer werden. Tageskinder sind nicht nur Babys und Kleinkinder. Lassen Sie sich diese Chance wirklich nicht entgehen.

Wenn Sie einen AMS Kurs besuchen - suchen sie rechtzeitig - um Zuschuss zur Kinderbetreuung an! Dieser steht Ihnen zu, denn nur die Einkünfte der Antragstellerin werden berücksichtigt. Vor allem gewinnen Sie ein wenig Zeit. Das Kind kann sich mal in die neue Situation einleben und sie stürzen sich nicht in ein finanzielles Fiasko.

Ausbildungen zur Tagesmutter gibt es von mehreren Anbietern (BFI, Caritas, etc.). Aber auch ganz wichtig, wenn Sie Tagesmutter anstreben - erkundigen Sie sich nach den Auflagen der Behörde. Diese überprüft vor Genehmigung, dass sie Tageskinder beaufsichtigen dürfen ihr Zuhause!

Ich kenne jemanden, die zuerst die Ausbildung gemacht hat, aber dann keine Genehmigung bekommen hat!

Ruhig Blut und einen Schritt nach dem anderen!


23.10.2017 um 14.00 Uhr - von T*. - "Jeder bekommt 900? Arbeitslosengeld und ich nur 400?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich würde gern eine Frage bezüglich meines Arbeitslosengeldes stellen.
Ich habe Ende August dieses Jahres meine Lehrzeit beendet und Arbeitslosengeld beantragt.
Durch Termine wie LAP-Prüfung, LAP-Vorbereitungskurs, Englisch Matura und das Einrücken beim Heer am 6.November wurde ich nicht vermittelt.

Nun habe ich mit einigen ehemaligen Klassenkameraden gesprochen. Und 5 Personen waren ebenfalls Arbeitslos. Jedoch bekommt jeder dieser 5 Personen 900? Arbeitslosengeld und ich nur 400?.
Wir fünf haben alle im gleichen Zeitraum unsere Lehre beendet, wir haben alle ca. gleich viel Lehrlingsentschädigung erhalten und in der gleichen Woche die LAP Prüfung bestanden.

Auf meiner Nachfrage beim AMS hieß es ich könne nicht mehr erhalten, es ist ihnen kein Fehler unterlaufen und über andere dürften sie keine Auskunft geben.

Auch von erhöhten Tagesgeld wegen LAP-Kurs, Matura und anderen Kursen konnten oder wollten sie mir keine Auskunft geben.

Daher wollte ich hier um Hilfe und Rat bitten.

Antwort:
Um Klarheit zu erlangen stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid! So sind schon Fehler aufgetaucht - so einer gemacht wurde? - Darin wird die Berechnung nachvollziehbar "aufgelistet!


22.10.2017 um 0.33 Uhr - von H*. - "Aktiengewinne als Notstandsbezieher?"


Guten Tag Hr. Moser,
ich hätte eine hypothetische Frage: Falls ich als Notstandsbezieher 8000 Euro Aktiengewinne in einem Jahr einfahren würde, würde dann das AMS für das ganze Jahr die Notstandshilfe zurückfordern dürfen? Vielen Dank im Voraus. MfG H.

Antwort:
Der Zeitraum, indem die monatlichen Gewinne ("Einkommen") über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird zur Anrechnung herangezogen.
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?

("Ohne Gewähr - Antwort ev. auch noch von anderer Stelle einholen!")


21.10.2017 um 18.18 Uhr - von P. S*. - "Veranstaltung in Graz recherchiert"


Schönen Tag Herr Moser,
nochmals viele Dank für Ihre Infos und Ihren Rat. Ich hab gestern nochmal bzgl. der Veranstaltung SIP (Graz) recherchiert, dürfte eine ähnliche Einrichtung wie z.B. Trendwerk oder IT-Work sein. Meine Frau Betreuerin hat diesen Infotag zugebucht, aber mit keiner Silbe erwähnt, dass der Besuch des Infotages auch gleich ein mehr oder weniger Einverständnis meinerseits ist, diesen Kurs zu besuchen. Ich habe a.) nicht vor direkt vor Ort etwas zu unterschreiben noch b.) diesen Kurs zu besuchen. Ich nehme an, dass dies wahrscheinlich eine Bezugssperre nach sich ziehen wird?
Ach ja, bei dem von Ihnen angesprochenen Begehren, handelt es sich dabei um dieses:
http://www.ams.at/_docs/800_BEMO_Aus_Weiterbildung.pdf

Herzliche Grüße und schönes Wochenende! (20.10.17)

Antwort:
ja das sollte das begehren sein § 34 und 35

Infotag-Besuch ist nicht gleich Massnahmen-Teilnahme-Einverständnis! Wenn dieser aber als Kontrolltermin ausgewiesen wird, so kommts, sollten sie nicht hingehen, zur Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung!
Dazu siehe folgenden Link; zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
unter
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Handelt es sich um keinen Transitarbeitsplatz (der ev. Pflicht ist, wenn nach KV. entlohnt wird), so muss Teilnahme freiwillig sein bzw. kann man sich ev. dagegen wehren! Bei ev. Sperre Berufung einlegen! Wie etwa bei Coaching etc.
Siehe "Disziplinierungskurs!.


unter:
"Kurswunsch zur Selbstständigkeit: Mein Blutdruck befindet sich jenseits von Gut und Böse " (19.10.2017)


20.10.17 um 15.20 Uhr - VORSICHT! bez. Partnerschaftsanrechnung!


Ergebnis der Anfrage von J. P. an den sozialdemokratischen Parlamentsklub.

Der SPÖ Parlamentsklub liess über ein Facebook-Posting verlauten, dass die Partnerschaftsanrechnung ab 01.01.2018 aufgehoben wird.

DAS IST UNRICHTIG!

An alle Betroffenen die sich danach richten: Heiratet nicht ab 1.01.18 oder zieht nicht ab diesem Zeitpunkt zusammen. Ihr würdet über die Partnerschaftsanrechnung ein halbes Jahr Geld verlieren! Die Partnerschaftsanrechnung wird erst ab 01.07.18 abgeschafft. Ab dann ist Zusammenziehen oder/und Heiraten ohne "Notstandshilfeverlust" - bzw. Notstandshilfekürzung möglich!

+ "J. Ps.-Kommentar nach SPÖ Parlamentsklub-Antwort" (21.10.17)

unter:
ENDLICH ! Notstandshilfebeschluss: Partnerschaftsanrechnung von SPÖ, Grüne und FPÖ gekippt" - "Erst ab 1.7.2018" (16.10.2017)


19.10.2017 um 11.25 Uhr - von C*. - "Ein paar Tage vom AMS abmelden?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Eine Frage: wenn ich mich vom Arbeitsamt abmelde und nach ein paar Tagen wieder anmelde, ohne bei einem Arbeitgeber angemeldet worden zu sein, muss ich einen neuen Antrag beim AMS stellen, bzw. findet eine neuerliche Berechnung statt, wenn ich in eine andere Jahreshälfte falle??? Da ich bei Berechnung des Arbeitslosengeldes nächstes Jahr mehr bekommen würde, wäre die Information für mich sehr hilfreich. Bitte um Berücksichtigung der Kärntner Landesgesetze.
Vielen Dank im Voraus (18.10.17)

Antwort:
Erst nach einer Unterbrechung von 63 Tagen muss neuerlich ein Antrag gestellt werden! Bezugshöhe bleibt gleich! Ändert sich erst durch eine neue Bemessungsgrundlage - Dazu brauchts ein DV. von 28 Wochen. Ausser sie sind über 45 Jahre alt, dann ist die Bemessungsgrundlage geschützt!


19.10.2017 um 10.58 Uhr - von H. B*. - "AlleinerzieherIn: Ich weiß mir einfach keinen Rat mehr!"


Hallo Herr Moser,
ich weiß mir einfach keinen Rat mehr!

Ich bin allein erziehende Mutter 2 er Söhne (8,13 j.)
War heute beim Erstgespräch von Step2Job, soweit alles bestens gewesen, lt. der Dame muss sie mich ja aufnehmen, da ich "Mindestsicherung" beziehe.
Sie sagte mir, ich würde bei Ihr selber, jedes Monat 2 Termine bei Ihr haben, und bei den Terminen nimmt sie auch Rücksicht wegen meinen Betreuungszeiten, hat sie bei dem heutigen Termin eigentlich auch gemacht, musste erst um 9 Uhr da sein!
Nachdem sie Ihre Kartei angelegt hatte, kam sie, sie müsse mich in ein Seminar geben, was notwendig ist, wenn man bei Step2Job sei, bei den Seminaren ging es unter anderem um psychologisches "Mein Kind" "Mein Kind in der Pubertät" usw.
Diese sollte bzw. muss man besuchen!
Da ich mir dachte, ich müsse dies tun, so wie die Dame sagte, sagte ich "OK"
Sie suchte Termine raus und da begann dann das Problem.
Termine sind nur entweder von "8-10" oder von "10-12".
Step2Job ist ca. 60-70min. von mir entfernt.
Ich erklärte Ihr nochmals das ich Betreuungspflichten habe und ich meinen Sohn, erst um 3/4 8 in der Schule abgeben kann, mit der Fahrzeit dazugerechnet ich erst früherstens um 9 Uhr hier sein könne.
Daraufhin sagte sie, gut dann eben von 10-12 Uhr, wieder erklärte ich Ihr, wie ich das tun soll, ich muss meinen Sohn am Mittwoch von der Schule um 12 Uhr abholen, mit der Fahrzeit gerechnet wäre ich nicht vor 13Uhr bei der Schule, soll jetzt mein Kind über 1 Stunde alleine vor der Schule alleine stehen und das mit 8 Jahren?!
Die Dame wurde immer unfreundlicher, und sagte dann "gut dann können wir sie nicht aufnehmen, Begründung: fehlende Kinderbetreuung", aber das kann für sie finanzielle Probleme bedeuten!
Werde ich nun wieder mit einer Sperre seitens MA40 rechnen müssen? Ich wurde schon mal zu 100% gesperrt und das für 2 Monate und stand mit meinen Kindern fast mittellos da!
Ich beschloss meinen AMS-Berater anzurufen, per AMS Hotline wurde ich auch mit ihm verbunden, ich erklärte ihm alles!
Er meinte ja laut Gesetz, darf das AMS eine Wegzeit von 1 Stunde verlangen. Er könne mir anbieten, er schicke mir einen Wiedereinsteiger Kurs zu, wo die Zeiten flexibel und anpassbar wären.
Zuhause angekommen, schaue ich in meinen E-Mail Ordner, E-Mail des AMS war da.
Wiedereinsteiger Kurs beginn um "12 Uhr"

Ist das ein Scherz oder wie? Was kann ich jetzt machen, was soll ich tun?
Ich kann doch nicht um 12 Uhr irgend wo sein, wenn ich meinen Sohn um 12 von der Schule holen muss!?
Ich würde Sie dringend um eine Antwort bitten, da dieser nächste Kurs bereits am 25.10. beginnen soll!

Mit ganz freundlichen Grüßen
H.B. (18.10.17)

Antwort:
Wegen Betreuungspflichten müssen sie dem Arbeitsmarkt 16 - ev.? 20 Stunden zur Verfügung stehen. Gilt auch für Zwangs-Deppenkurse. Das tun sie! Also haben die sich nach ihnen zu richten! Falls, müssen die sie früher weggehen lassen bzw. später anfangen lassen, wenn sie ihr Kind-er wohin bringen oder abholen müssen.
Sie hätten - am Besten vor Zeugen - nachfragen sollen, ob Teilnahme bei Step2Job freiwillig ist. Sieht ganz so danach aus!
Siehe: "Mindestsicherung / step2job?" - Eine Verweigerung darf also keine Sanktion nach sich ziehen! Bzw. wäre eine Berufung bei einer Sperre wahrscheinlich" erfolgreich! Trotz Mindestsicherung? Gewisses Risiko weil Mindestsicherungsempfänger der letzte Dreck sind!
Auch besuchen sie die Infotage zu Deppenkurse, um genaue Kenntnis zu erlangen, ob Teilnahme freiwillig ist bzw. ev. Sperren rechtswidrig und Berufungen dazu erfolgreich sind!
Wenn möglich - immer Begleitperson als Zeugen zu Terminen mitnehmen! (Ohne Gewähr)


19.10.2017 um 10.38 Uhr - von P. S*. - "Kurswunsch zur Selbstständigkeit: Mein Blutdruck befindet sich jenseits von Gut und Böse "


Hallo und schönen Guten Tag!
Hatte heute nach einer gefühlten Ewigkeit einen AMS Termin bei meiner Frau Beraterin und mein Blutdruck ist jenseits von Gut und Böse. Hier eine kurze Vorstellung meinerseits, grundsätzlich lautet mein Plan: Selbständigkeit im Bereich Gastro, hab letztes Frühjahr auf natürlich eigene Kosten (war noch in einem Dienstverhältnis) das Unternehmertraining Gastgewerbe + Prüfungen absolviert. Bin seitdem auf der Suche nach geeigneten Standort/Location, wurde dann letztes Jahr Mitte Dezember von meiner Firma gekickt und seitdem eben beim AMS gemeldet. Kurzfristig hatte ich ein geringfügiges Dh in der Gastro und im Sommer für 2 Wochen auf einer Schutzhütte gearbeitet. Hab noch Erfahrung im Berreich Verkau, Call Center und zuletzt in der Flughafensicherheit gearbeitet. Im Moment ist die Gastrogeschichte mal auf Eis gelegt, da nichts passendes gefunden...
So, nun war meine Überlegung einen Kurs im Bereich Buchhaltung/Personalverrechnung zu belegen, da meiner Meinung nach hilfreich für den beruflichen Widereinstieg bzw. für die Zukunft Selbstständigkeit. Hab dies meiner Frau Betreuering vorgeschlagen und diese hat sofort abgeblockt, ich hätte keine berufliche/praktische Erfahrung in diesem Bereich und das würde nichts bringen. Da frag ich mich, was ist mit den diversen Umschulungen, da haben die Leute vorher ja auch etwas anderes gemacht???!!!... hab auch in meinem Bekanntenkreis 2 ähnliche Fälle, beide noch nie in diesem Bereich gearbeitet und eine komplette Ausbildung im Bereich Buchhaltung erhalten, die eine hat dadurch sogar einen Gemeindejob ergattert. Die andere durfte sich sogar das Schulungszentrum aussuchen, da dass vom AMS vorgeschlagene nicht gepasst hat.
Ich frag mich gerade, was muss ich tun um dieses Glück zu haben??? Jetzt werde ich zu einem Infotag der Nowa und SIP geschickt, ersteres ist ja noch ok, aber diese SIP Geschichte ist mir nicht geheuer. Warum gibt es so unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Betreuung, gleiches Recht für alle... oder etwa nicht??? Im Moment bin ich echt schon am verzweifeln, da kommt man mit Vorschlägem und diese werden sofort abgeblockt und bitte um Rat. Herzliche Grüße P.S.

Antwort:
Nicht aufgeben! Ihren Weg nicht aus den Augen verlieren und ev. weiter lästig sein/bleiben - Gut ist sicherlich, andere EntscheidungsträgerInnen hinzuzufügen - ev. über schriftlichen Antrag

>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Wenns zur Umsetzung kommt, dann könnte die Förderung genannt "Unternehmensgründungsprogramm" ev. zur erfolgreichen Realisierung beitragen!

Zur Info:
Infotage zu Deppenkurse besuchen, um genaue Kenntnis bez. freiwillige Teilnahme zu erlangen, bzw. ob Bezugs-Sperren auf Teilnahmeverweigerung ev. rechtswidrig und Berufungen dazu erfolgreich sein können / sind! (Ohne Gewähr)

20.10.2017 um 9.47 Uhr - von P. S*. - "Übers E-AMS-Konto"
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!!!
Eine Frage noch zum Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch. Dies kann ich ja über das e-ams Konto erledigen, heisst ich fülle das Formular aus, lege Infos über angestrebten Kurs bei und warte auf Antwort. Sollte ich auch eventuell ein Schreiben anfügen, dass meine Überlegung begründet warum ich gerade diesen Kurs besuchen möchte und ich Fälle kenne bei denen es zu einer positiven Entscheidung kam, oder reicht es sämtliche Pflichtfelder auszufüllen?
Herzliche Grüße, P.S. (19.10.17)

Antwort:
ja machen sie das übers E-AMS-Konto - auch mit ihrer begründung - aber ohne anspielung auf die genehmigungen dritter!
und wichtig mit begehren - okay
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."

21.10.2017 um 18.18 Uhr - von P. S*. - "Veranstaltung in Graz recherchiert"
Schönen Tag Herr Moser,
nochmals viele Dank für Ihre Infos und Ihren Rat. Ich hab gestern nochmal bzgl. der Veranstaltung SIP (Graz) recherchiert, dürfte eine ähnliche Einrichtung wie z.B. Trendwerk oder IT-Work sein. Meine Frau Betreuerin hat diesen Infotag zugebucht, aber mit keiner Silbe erwähnt, dass der Besuch des Infotages auch gleich ein mehr oder weniger Einverständnis meinerseits ist, diesen Kurs zu besuchen. Ich habe a.) nicht vor direkt vor Ort etwas zu unterschreiben noch b.) diesen Kurs zu besuchen. Ich nehme an, dass dies wahrscheinlich eine Bezugssperre nach sich ziehen wird?
Ach ja, bei dem von Ihnen angesprochenen Begehren, handelt es sich dabei um dieses:
http://www.ams.at/_docs/800_BEMO_Aus_Weiterbildung.pdf

Herzliche Grüße und schönes Wochenende! (20.10.17)

Antwort:
ja das sollte das begehren sein § 34 und 35

Infotag-Besuch ist nicht gleich Massnahmen-Teilnahme-Einverständnis! Wenn dieser aber als Kontrolltermin ausgewiesen wird, so kommts, sollten sie nicht hingehen, zur Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung!
Dazu siehe folgenden Link; zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
unter
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Handelt es sich um keinen Transitarbeitsplatz (der ev. Pflicht ist, wenn nach KV. entlohnt wird), so sollte Teilnahme freiwillig sein bzw. kann man sich ev. dagegen wehren! Bei ev. Sperre Berufung einlegen! Wie etwa bei Coaching etc. Siehe "Disziplinierungskurs!.


16.10.2017 um 13.48 Uhr - von H*. - "Aufklärung bei Zuverdienst aus Vermietung und Verpachtung"


Hallo Herr Moser,
bitte um Aufklärung bei Zuverdienst aus Vermietung und Verpachtung (Frühstückpension 10 Betten !) bei Notstand.
Im August 2017 Geringfügigkeitsüberschreitung-AMS Bescheid, dass für Sept. kein Notstand gebührt(wird auf Folgemonat aufgerechnet-bei nicht Selbständigkeit)
Bekomme ich am Jahresende beim Einkommensbescheid die Streichung vom Sept. wieder retour ? Bitte dringend. Mit freundlichen Grüßen H.

Antwort:
Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze fällt der Notstand für diesen Monat weg! Dieses Geld bekommen sie nicht mehr zurück!

Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?
Wenn Einkommen aus Vermietung erzielt wird kommt es ("wahrscheinlich") zur Anrechnung. (Ohne Gewähr)


16.10.2017 um 12.05 Uhr - ENDLICH !
Notstandshilfebeschluss: Partnerschaftsanrechnung von SPÖ, Grüne und FPÖ gekippt" - "Erst ab 1.7.2018"
oder
"Beschiss hoch3"
(19.12.17 - "Soll AlVG-"Neu" arbeitslose Menschen doch wieder der Partnerschafts-Anrechnung aussetzen?")


Anrechnung der Notstandshilfe an das Partnereinkommen wird abgeschafft
Nationalrat: FPÖ geht bei Antrag von SPÖ und Grünen mit! (APA)

Parlament.gv.at

16.10.2017 um 12.34 Uhr - von J. - "Ich würde gerne heiraten"
Hallo Herr Moser,
mit großer Freude habe ich vernommen, dass ab 01.01.2018 angeblich das Partnereinkommen nicht mehr auf die Notstandshilfe angerechnet wird. Was denken Sie über diese Neuerung. Mein LG und ich haben 2 Kinder miteinander – können aber nicht gemeinsam offiziell wohnen und natürlich auch nicht heiraten da ich zur Zeit Notstandshilfe beziehe. Er geht arbeiten verdient aber auch net die Welt – aber halt so viel, das ich keinen Notstand mehr bekommen würde. Das würde sich nie ausgehen. Ich lüg sie nicht an – ich versuche seit der Geburt unserer Kinder einen Job zu finden – UNMÖGLICH! Jeder der meinen Lebenslauf sieht sagt mir ab. Ich hab wirklich sehr viel Erfahrung: Assistentin der Geschäftsleitung, 4 Jahre lang Geschäftsführerin in einem Bauunternehmen, bekomme aber net mal einen Job als einfache Sekretärin. Es ist zum verzweifeln. Ich würde wirklich gerne meinen LG heiraten und ihn offiziell bei mir melden, schon wegen unserer Kinder. Ich hoffe inständig das dieses Gesetz wirklich so durchgeht. Denken Sie man kann sich auf solche Versprechungen verlassen, auch wenn es angeblich schon Beschlüsse sind? Danke J.

Antwort:
Ja super, ist schon beschlossen - drum kann man auch davon ausgehen, dass dies umgesetzt wird! Heiraten, zusammenziehen ist dann ohne Bezugskürzung möglich!

17.10.2017 um 11.34 Uhr - von G. - "Werde ich jetzt die volle Notstandshilfe bekommen?"
Hallo Christian !
Ich habe bezüglich des Beschlusses eine Frage und zwar wurde ja die Partneranrechnung für die Notstandshilfe gekippt, ich beziehe Notstandshilfe leider bekomme ich nur 600 Euro da meine Frau zu viel verdient, meine Frage werde ich jetzt die volle Notstandshilfe bekommen und ab wann werde ich die bekommen ? Oder muss ich mich am AMS melden und um neuerliche Berechnung bitten? Ich bitte dich um ein Paar Zeilen und danke dir im voraus. Lg. G (16.10.17)

Antwort:
anscheinend fällt die anrechnung erst ab "1.07.2018" weg (siehe eintrag unten), ab diesen zeitpunkt müssten sie ihren vollen notstand ohne partnerschaftsanrechnung bekommen. reden sie aber auch mit ihrer beraterIn darüber. ohne gewähr

17.10.2017 um 11.38 Uhr - von Gü*. - "Erst ab 1.7.2018"
Lieber Herr Moser.
Achtung!!! Partnerschaftsanrechnung wird erst ab 1.7.2018 gekippt.
Link: Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe fällt weg (ÖGB) LG Gü

17.10.2017 um 11.56 Uhr - von J. - Posting des SPÖ Parlamentsklub dort stand ab 01.01.2018"
Hallo Herr Moser,
auf Facebook war ein Posting des SPÖ Parlamentsklub dort stand ab 01.01.2018. Ich habe nämlich auch gelesen ab 01.07.2018. Frage mich was jetzt stimmt – will nämlich sofort heiraten und offiziell zusammenziehen sobald es soweit ist.

Antwort:
Dann heisst weitere Erkundigungen einziehen! Auch vom AMS. Warum hege ich nur die Befürchtung bez. dem 1.07.18. ("?") - Wir werden uns überraschen lassen müssen! (Ohne Gewähr)

19.10.2017 um 8.46 Uhr - von tt. - "Ab 1.7.2018"
ad Anrechnung der Notstandshilfe an das Partnereinkommen wird abgeschafft
ab 01.07.18 und umstellung von amts wegen.
quelle : Beschluss NR - Gesetzestext parlament.gv.at .

20.10.17 um 15.20 Uhr - VORSICHT!
Ergebnis der Anfrage von J. P. an den sozialdemokratischen Parlamentsklub.

Der SPÖ Parlamentsklub liess über ein Facebook-Posting verlauten, dass die Partnerschaftsanrechnung ab 01.01.2018 aufgehoben wird.

DAS IST UNRICHTIG!

An alle Betroffenen die sich danach richten: Heiratet nicht ab 1.01.18 oder zieht nicht ab diesem Zeitpunkt zusammen. Ihr würdet über die Partnerschaftsanrechnung ein halbes Jahr Geld verlieren! Die Partnerschaftsanrechnung wird erst ab 01.07.18 abgeschafft. Ab dann ist Zusammenziehen oder/und Heiraten ohne "Notstandshilfeverlust" - bzw. Notstandshilfekürzung möglich!

21.10.17 um 10.35 Uhr - J. P. - "J. Ps.-Kommentar nach SPÖ Parlamentsklub-Antwort"
Hallo Herr Moser,
untenstehend die Mail vom SPÖ Parlamentsklub – was für eine Verar..... der Leute. Da verlautbart man das so großkotzig auf Facebook. Ich will gar nicht wissen wieviele Menschen sich endlich gerne auch öffentlich zu ihren Partnern bekennen wollen würden. Macht man das dann vor dem 01. Juli bekommt man gleich mal vom Bundesrechenzentrum die Rechnung präsentiert. Lg J. (20.10.17)

(Mail an den und vom SPÖ Parlamentsklub habe ich gesichtet. M. C.)

------------ ------------ ------------

(anbei auch die Antwort von Frau Mag. S. / Grüne)

>>Liebe Frau Mag. S.,
folgend das Posting des SPÖ Parlamentklubs – das Bild wurde anscheinend soeben von Facebook gelöscht weil ich beim SPÖ Parlamentsklub nachgefragt habe. Das haben aber 25.000 Menschen mit „Gefällt mir“ bestätigt. Ebenso auf der Webseite des SPÖ Parlamentklubs. Ich finde es nur eine Frechheit – wieviele denken jetzt wirklich das würde ab 01.01.2018 in Kraft treten. Danke J. P.

Antwort von S.
Da gebe ich Ihnen recht, das ist eine Täuschung! Es war von Anfang an klar, dass es ab Juli 2018 gilt. Tut mir leid! mfg<< (20.10.17)

19.12.17 - Soll AlVG-"Neu" arbeitslose Menschen doch wieder der Partnerschafts-Anrechnung aussetzen?

"Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?"
"Ich kann mir bis heute keinen Reim drauf machen, was das Mitgehen der FPÖ bez. dem Grünenantrag - Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung während der Notstandshilfe - betrifft?
Sollte es wirklich so kommen, wie G. andeutet, dass ganz einfach die Notstandshilfe abgeschafft wird und die Notstandshilfe-EmpfängerInnen in die Mindestsicherung und letztendlich doch wieder zur Partnerschafts-Anrechnung gekarrt werden, so wäre das mit einem unerträglichen Charakterzug gleichzusetzen.
Vor den Wahlen mit SPÖ und Grünen für die Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung stimmen, dadurch den WählerInnen zeigen "wie "SOZIAL" die FPÖ doch ist", um gleich darauf im Regierungsübereinkommen den "Transfer" der Notstandshilfe-Leute, in die Mindestsicherung mit Partnerschafts-Anrechnung, zu beschliessen!
"Anscheinend soll die "Übersiedlung" von "Notstandshilfe zur Mindestsicherung" bis zu dem Datum stattfinden, an dem die Partnerschafts-Anrechnung - >("in der "Notstandshilfe"?")< - für ungültig erklärt worden wäre."

Eigentlich kaum zu fassen! Falls, handelt es sich um einen Charakter, der kein Land / keine "Menschen" führen dürfte! Einer Regierungspartei nicht würdig!"

Aus: "Schwarz_Blaue Massnahmen zum AlVG" (17.12.2017)


14.10.2017 um 9.32 Uhr - von Z*. - "Muss zu Itworks; Möchte aber einen Job über die Aktion 20.000 erhalten"


Sehr geehrter Herr Moser,

nach einem Jahr Krankenstand, bin ich nun neun Monate arbeitslos. Ich war auch vor meinem Krankenstand schon arbeitslos, aber eben wegen diesem zähle ich nicht als langzeitarbeitslos. Ich bin 54 habe gesundheitliche Einschränkungen. Ich kann z. B. wegen mehreree Augenops nicht mehr am PC arbeiten, habe eine schmerzhafte Verknöcherung der Wirbelsäule, Knoten in den Fingergelenken, kann nichts festhalten, neurologische Störungen, aber alles zu gering um anerkannt zu werden.
Ich habe schon zweimal versucht in das Programm 20.000 aufgenommen zu werden, bin aber gescheitert. Man wollte mich nehmen, konnte aber nicht, weil formal nicht lange genug arbeitslos.
Ich bin ausgebildeter Trainer für das AMS! mit Zusatzqualifikationern und werde dauernd zu Beratungsstellen und Maßnahmen geschickt, welche ich eigentlich durchführen sollte! Bei den Stellen habe ich mich sogar schon als Mitarbeiter beworben!
Jetzt ist nächste Woche wieder itworks dran. Ich soll zur Arbeitskräfteüberlassung gezwungen werden. Was soll die Begründung sein? Ich hätte schon die Möglichkeit zu Jobs gehabt, konnte sie aber nicht annehmen, da reine Bildschirmarbeit. Die Vorstellungsgespräche habe ich natürlich selbst organisiert.
Kann mir itworks bei meinen Sehproblemen helfen?
Man wird mich zwingen wollen, einen Vertrag zu unterschreiben, nach drei Monaten Dienstverhältnis bei itworks habe ich wieder keine Chance mehr auf einen Job bei 20.000. Dort könnte ich als sozialer Altenbetreuer oder als Ordner in Gemeindebauten arbeiten...ohne PC. Eine Arbeit mit Menschen, welche ich wirklich gerne machen möchte.
Auf eine Anfrage beim Sozialministerium, wieso die Jobs von 20.000 aus formalen Gründen nicht bei den Leuten ankommen, die sie wirklich brauchern, habe ich keine Antwort bekommen.
Ich habe auch nie eine Antwort bekommen, wasrum ich als Arbeitsloser mit 800,-- keinen Mobilpass bekomme. Nur Bezieher von Mindestsicherung bekommen den!
Ich bin psychisch schon sehr belastet durch meinen gesundheitlichen Zustand, finanzielle Probleme und 9 Todesfälle in drei Jahren! Habe schon seit einer Woche Angstzustände wegen dem Termin bei itworks.

Wie soll ich mich bei itworks verhalten, um keine Sperre beim AMS zu erhalten und meine Chancen auf einen 20.000 Job zu erhalten? Ab Ende Jänner wäre ich wieder offiziell berechtigt. Mein Berater will mich aber schon vorher los werden. Ich kenne den übrigens gar nicht. Hat jetzt gerade gewechselt, meine vorherige Beraterin wollte eine nützliche, länger dauernde Fortbildung für mich. Der jetzige Berater hat diese sofort nach meiner Einreichung abgeschmettert...hast sie nicht mal weiter geleitet.

Antwort:
Um ihren Wunsch etwas näher zu kommen, sollten sie keine Totalverweigerung an den Tag legen - ev. sogar kooperieren und dem Gegenüber ihre Intentionen näher bringen.
Der Tipp statt der Unterschrift folgenden Text angeben, ist bei ihnen dann wohl fehl am Platz.
>(Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.)<

Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob ihre gesundheitlichen Probleme nicht einer von ihnen gewünschte Anstellung entgegen stehen?
Auch beinhalten die Anforderungen bei Berufswünschen wie den ihren Computertätigkeiten.
Atteste, Befunde wären insofern wichtig, als dass diese vor bestimmten DV.s schützen. Es braucht also von ihnen einen Richtungsentscheid, sollte ihre Gesundheit einen solchen zulassen.
Auf alle Fälle könnten sie die Itworks-TrainerInnen bitten, sie - ev. in einer Gemeinde etc., über einer 20 000.-Aktion, unterzukommen - zu unterstützen.
Wenn sie sich dahingehend einstellen, so wäre zumindest die Angst vor Itworks überflüssig!

Wollen sie sich aber gegen diese Massnahmenvermittlung wehren, so müsste das schon am Anfang passieren, falls ein Kurs vorgeschalten wird.
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)
Bei einer SÖB-Anstellung als TransitmitarbeiterIn ist ein "sich wehren" schwieriger bis unmöglich, weil es sich bei einem Transitarbeitsplatz Dank ÖVP / "SPÖ?" um ein zumutbares DV. handelt!

Auf alle Fälle zur Info:
Gibts eine Sperre, dann sofort einen schriftlichen Bescheid verlangen, den sie sogleich berufen.
Berufungsbegründung siehe unter:
>Info zu Zwangsmassnahmen / Kurse

>"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

("Dienstgeber der Aktion 20 000 in Wien? " 28.09.17)

15.10.2017 um 9.34 Uhr - von Z*. - "Ich muss den mehrwöchigen Vorbereitungsdeppenkurs bei itworks nicht machen"
Lieber Herr Moser,

danke für Ihre rasche Antwort. Ich habe mit dem Abteilungsstellvertreter beim AMS gesprochen-da ich selbsdt als AMS Trainer ausgebildet bin, muss ich den mehrwöchigen Vorbereitungsdeppenkurs bei itworks nicht machen. Wenn mir aber ein konkreter Arbeitsplatz vorgeschlagen wird, muss ich ihn nehmen. Wenn man mich ohne konkreten Vorschlag dazu zwingen will einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, müsse man sich das ansehen.
Auf dem Teilnahmesdchreiben ohne Termin, welches ich online bekommen habe, steht Kontrolltermin und Sperre laut Paragraph 49. Ich habe gelesen, dass ich da nur merine Anwesenheit bei der Infoverasnstasltung bestätigen lassen muss, mir aber keine Bezugssperre laut Paragraph 10 angehängt werden kann, wenn ich nichts unterschreibe. Was stimmt da jetzt?
Wenn ich mit itworks kooperiere, müssted ich ja aber den Vertrag unterschreiben, ohne zu wissen, was auf mich zukommt, und nach drei Monaten Dienst bin ich nicht mehr für den 20.000 Job berechtigt. Die Wr. Pensionistenhäuser haben sogar angeboten, noch einmal nach mir zu fragen am AMS. Wenn mich aber itworks in ein Transitarbeitsverhältnis schickt, wie komme ich dann wieder raus?

Antwort:
Infotag als Kontrolltermin? Ein Fehlen führt zur Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung = §49! - Ist rechtlich fraglich? Anwesenheit müsste von einer AMS-MitarbeiterIn bestätigt werden! (Kontrolltermin müsste von einer AMS-MitarbeiterIn abgenommen werden!)
Eine Unterschriftenverweigerung darf nicht mit §10 Bezugssperre sanktioniert werden! - Nur eine Verweigerung eines Transitarbeitsverhältnis, wenn nach KV entlohnt wird. Ein Rauskommen gibts dann nicht, ausser die Zwangsmassnahme lässt sie aus irgend? einen Grund gehen. (Ohne Gewähr)


14.10.2017 um 9.16 Uhr - von S. E*. - "Warum es gute und schlechte TrainerInnen gibt und warum manche gar nicht da sind"


Danke, Herr Moser, für diese tolle Seite!!!

Ich bin selber Trainer und möchte einen Kommentar zu den "Deppenkursen" und den Trainerbedingungen abgebAen: Ich bin selber arbeitslos und bin in diesen "Maßnahmen" (schreckliches Wort!) gesessen, habe Trainer und Inhalte beobachtet. Es gibt auch äußerst engagierte Leute darunter, wie auch echte Ignoranten, sozial vollkommen inkompetente Menschen und in ihren Fächern oft ahnungslos. Aber wie gesagt: Es gibt auch jene, die mit großer fachlicher Kompetenz, Humor, Menschlichkeit und guter Gruppenführung äußerst effektiv Menschen neu motivieren, informieren, neue Blickwinkel aufmachen, Mut machen und Trost bieten.

Und nun ein AMS Witz: Ich habe 30 Jahre als Schauspieler am Theater gearbeitet, bin dann als freier Trainer umgestiegen auf Schauspielunterricht, Kommunikationskurse, persönliche Beratung, Sprech- und Vortragstraining usw...Ich besitze eine hohe Lebens- und Kommunikationserfahrung.

Gut, also wollte ich in den AMS-Maßnahmen arbeiten, weil mir die Gruppenarbeit dort große Freude bereitet. Ich machte zu meiner Fortbildung Praktika bei den Instituten Mentor und WAFF, leitete dort als Springer verschiedene Kurse, eignete mir die üblichen AMS-Inhalte (Ihr kennt das ja alles) wie Teamarbeit, Konfliktmanagement, Selbstmarketing, Clearing...usw an.

Ich bekam von den Instituten und Klienten nachweisbare beste Referenzen und hätte dort gute Chancen auf eine Stelle gehabt. Nun fehlte aber ein berühmter Zettel: Die Fachtrainer Zertifizierung. Also, nicht faul, steige ich ein halbes Jahr dem AMS auf den Füßen rum, um für 2ooo,- Euro diesen Kurs machen zu dürfen. 5 Wochen. Gut, war kein Spaß, aber ich bekam ihn nach endlosem Urgieren dann endlich.

War kein Thema für mich, hatte dann mein Zertifikat und ging mich wieder bewerben bei den AMS-Kursen als Trainer.

Nee, so einfach geht's doch nicht! Zur "Qualitätssicherung" muss ich dann erst noch 5 Jahre Praxiserfahrung (1000 Einsatztage) nachweisen. Hab ich gedacht, 30 Jahre Schauspielarbeit, Film, Workshop, Moderation, Arbeit mit Jugendlichen ..blabla..sollten als Praxisnachweis für einen Kommunikationstrainer reichen. Weit gefehlt! Aus dieser Arbeit wird nichts anerkannt. Ich müsste brav an einem Institut irgendwelche trockenen Lehrgänge geleitet haben, Mitarbeitertraining bei Firmen...u.ä.

Menschliche Kompetenz,(sachliche Kompetenz habe ich sowieso), Engagement für die Sache, Lebenserfahrung, Wohlwollen und Empathie sind völlig uninteressant. Jetzt rechnen sie mir meine Praktikumstage an (Toll!), weiters kann ich mir Bestätigungen meiner Privatkunden holen über Jahre, wenn ich dann noch Bestätigungen erstinke und erlüge komme ich dann jetzt mal vielleicht irgendwie auf 600 Tage oder so.

OK, geht jetzt also nicht. Irgendwelche Leute, die nicht mal laut sprechen können, 30 Jahre sind und halt Dienstverhältnisse nachweisen können stehen dann vor Euch und sind oft völlig aufgeschmissen. (Können ja auch nichts dafür!)

Gut, ich dachte, dann stelle ich mich doch mal PERSÖNLICH beim AMS in meiner ganzen Herrlichkeit vor...kein Interesse, es zählen schlicht diese Kriterien, kein Gesprächsspielraum.

Wer Lust hat: Trainerkriterien Aktivierung Orientierung sozialpaedagogische Betreuung

Das AMS hindert mich, eine Arbeit für Ihre eigenen Maßnahmen aufzunehmen, für die ich hochqualifiziert bin und mich als zutiefst sozialer Mensch engagieren möchte. Kafka lässt grüßen!

Nun denn, soviel mal zu Eurer Information über die Bedingungen für uns Trainer, warum es gute und schlechte gibt, und warum manche gar nicht da sind :-)

Euch allen nur das Beste! LG!

Anmerkung / Antwort:
Das grundsätzliche Problem aus Betroffenensicht ist der Umstand, dass die meisten dieser Massnahmen unter Zwang stattfinden und es keine Freiwilligkeit gibt. Für eine Motivation niederschmetternd! Freiwilligkeit und statt dem Zwang einen - ev. finanziellen - Anreiz, dann gäbe es die Kritik in dieser Form nicht bzw. wäre diese, falls, dann ganz anders gelagert! Alles Gute!


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