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25.11.2017 um 10.35 Uhr - von P. - "Was darf ich bei Bewerbungsgesprächen erwähnen?"


Sehr geehrter Hr. Moser,
Ich beziehe Notstandshilfe v. AMS.
Nun habe ich Stellenbewerbungen zugesandt bekommen. Wobei eine sogar passend für mich wäre. Ich bin Pflegehelferin, leider schaffe ich die Nachtdienste nicht ( ich bin 44 Jahre alt). Meine Angst ist nun sollte ich zum Gespräch geladen werden das es womöglich nicht zulässig ist zu erwähnen das ich keine Nachtdienste machen kann. In Folge dessen der Arbeitnehmer mich dann ablehnt u das AMS mir dann womöglich den Bezug sperrt. Zwar wurde mir v Arbeitsmediziner bestätigt das ich auf keinen Fall mehr Nachtarbeit verrichten darf, aber wenn ich das beim AMS melde werde ich womöglich in das Pro Mente Projekt gesteckt, da ich ja dann eine Einschränkung habe. Ich möchte aber unbedingt in meinem Beruf arbeiten, da ich ihn sehr mag.
Meine 2. Frage ist, wie weit darf eine zugeschriebene Stelle entfernt sein? Die 2. Zuschreibung ist fast 66 km entfernt, noch dazu habe ich ein Leasingauto mit nat. beschränkten km. Mit öffentlichen Verkehrsmittel fahre ich um 5:30 weg und komme nach der Arbeit um 21:00 zu Hause an. Fällt das in den zumutbaren Bereich?
Eine weitere Frage ist muss ich einen 20 Stunden Job annehmen, auch wenn ich 30 Stunden arbeiten möchte? Bzw. darf ich dies bei einem Bewerbungsgespräch äußern, ohne das es zu einer Bezugssperre kommt!? Mfg

Antwort:
1. Natürlich äussern sie, dass sie Probleme mit der Nachtschicht haben, dies auch von Arbeitsmedizinern unterstützt wird - Es kommt natürlich darauf an, wie sie das Gespräch führen. Daraus wird ersichtlich, ob sie vereiteln wollen oder ob sie ihre Probleme ehrlich wieder-geben.
Erklären sie beim Vorstellungsgespräch, dass sie die Stelle gerne hätten und fragen nach, ob es eine Tages-Vollzeit-Stelle auch gibt.

2. Die Fahrtzeit darf bei einer Vollzeitstelle ca. 2 Stunden (hin und zurück) betragen und bei einer Teilzeitstelle ca. 1,5 Stunden. (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

3. Sie müssen jede Arbeit über 20 Stunden die Woche annehmen, wenn nach KV. entlohnt wird. Natürlich können sie anfragen, ob ev. eine Vollzeitstelle bzw. 30 Wochenstunden-Stelle frei ist, da ihnen diese lieber wäre.

>"Sie können so ziemlich alles besprechen, wenn sie selbst das Gefühl haben bzw. "selbst wissen", dass es sich um keine Vereitelung handelt. Sie ehrliches Interesse an den Informationen haben! - Das Gegenüber erkennt dies auch bzw. ist dies ersichtlich"< (Ohne Gewähr)


22.11.2017 um 10.15 Uhr - von H*. - "Frage zur Bemessungsgrundlage"


Hallo!
Habe eine Frage zur Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes.
Mein Antrag auf Arbeitslosengeld erfolgte am 16.10. Somit wurde das Jahr 2016 als Bemessungsgrundlage herangezogen. Da war ich leider arbeitslos, dementsprechend niedrig ist das Arbeitslosengeld. Mindestsicherung kommt leider nicht in Frage, da ich Hauptwohnsitz bei meiner Mutter habe.
Meine Frage: Würde ich mich im Dezember vom AMS abmelden und im Jänner wieder anmelden, würde sich dann die Bemessungsgrundlage auf 2017 (wo ich 9 Monate angestellt war) ändern? Oder läuft das dann aufgrund des im Oktober gestellten Antrags weiter mit Bemessung nach 2016?
Gibt es da irgendeine Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage von 2017 zu bekommen? Genüge z.B. 1 Monat Vollzeitanstellung dazwischen? LG

Antwort:
Ja ärgerlich, aber bei Unterbrechungen - bis zu 5 Jahren - wird von dem jetzt berechnenden ALG ausgegangen. Ausser sie haben ein DV über 28 Wochen, dann erst kommt es zu einer neuen Bemessungsgrundlage.
Ich würde ihnen raten, zur Überprüfung einen Antrag auf Bemessungsbescheid zu stellen. So wurden auch schon Fehler entdeckt - so es einen gegeben hat.
Und stellen sie ev. auch den Antrag zur Mindestsicherung, mit dieser wird ihr Arbeitslosengeld / Notstandshilfe auf ca. 850 Euro aufgestockt. (Ohne Gewähr)


21.11.2017 um 6.42 Uhr - von P. - "AMS-Probleme wegen Meldung einer geringfügigen Beschäftigung?"


Guten Morgen Herr Moser.

Meine Bekannte ist arbeitslos und hat zwei Kinder (4 und 12 Jahre).
Es hat sich so ergeben, dass sie eine geringfügige Beschäftigung annehmen konnte. Diese hat sie auch dem AMS gemeldet.
So und nun regt sich die Betreuerin auf und sagt sie glaubt ihr nicht, dass sie sich ordentlich bewirbt.
Sie muss jetzt jede Woche 2 Bewerbungen nachweisen mit Jobs deren Arbeitszeit mehr als 10 Stunden pro Woche beinhalten. Oder sie nimmt sich eine zweite geringfügige Beschäftigung!!!!
Sollte sie das bis zum nächsten Termin beim AMS nicht schaffen, so ist sie schon zu einem Kurs zugebucht, der 5 Tage die Woche von 0800 - 1300 Uhr dauert.
Sollte sie keine zwei Bewerbungen pro Woche nachweisen, so droht ihr das AMS mit Sperre!
Wollen diese Leute sie da irgendwie aus der Statistik bringen?
Muss man das so machen wie die das vorgeben?
Danke für Ihre Bemühungen P.

Antwort:
Sollte sie die 2 Bewerbungen mal nicht schaffen, so darf es auch zu keiner Sperre kommen. Falls doch, immer in Berufung gehen!
Denn, der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Ein zweites geringfügiges Arbeitsverhältnis, wäre ev. ein finanzielles Problem, da dann die Arbeitslosen-Versicherungsleistung wegfällt.
Sollte sie in einen Kurs vermittelt werden, so muss sich der Kursbetreiber wie das AMS an die Betreuungspflichten orientieren und die Anwesenheitszeiten danach ausrichten . Heisst 16 - "ev. 20" Stunden die Woche!
Ev. ist es auch möglich, dass sie sich gegen eine Kurszuweisung wehren kann. Je nach dem um welchen Kurs es sich handelt. Drum genau in Erfahrung bringen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs / Info zu Zwangsmassnahmen / Kurse
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Ein SÖB-Transitarbeitsplatz wäre Pflicht, wenn nach KV. entlohnt wird und die Betreuungspflichten beachtet werden. (Ohne Gewähr)

18.11.2017 um 8.31 Uhr - von S. - "Vergessen das AMS über I-Pensionsantrag zu informieren"


Hallo Christian, ich hab leider vergessen zu erwähnen das es vergessen habe das AMS zu informieren das ich diesen Antrag gestellt habe. Sollt dies nun zu Problemen führen? Und danke nochmal für deine Hilfe. Mfg

Antwort:
Darum will das AMS von ihnen über den Antrag aufgeklärt werden!
Vielleicht, haben sie gemeint, dass das AMS eh automatisch, von Behörde (PVA) zu Behörde (AMS), informiert wird.
Das AMS zu informieren ist deshalb auch wichtig, weil es die Vermittlungsbemühungen für ca. 3 Monate einstellt! Also, gibt es eine Verschnaufpause für Betroffene, da sie auch eine Zeit lang Ruhe vor Zwangsmassnahmen haben.
Drum sollte es zu keinen Problemen kommen. (Ohne Gewähr)

unter:
Aufnahme einer Niederschrift (17.11.17)


17.11.2017 um 18.37 Uhr - "Was hat es mit der FPÖ-Politik auf sich?"


Was hat es mit der FPÖ-Politik auf sich?
unter:
"Massive Kritik an OÖ-Wohnbeihilfe-Novelle der FPÖ
"


17.11.2017 um 11.41 Uhr - von R*. - "Mindestsicherungs-Probleme: Antrag verschwunden?"


Hallo
Ich bin seit August arbeitslos, habe 2 Kinder bin Alleinerziehende. Habe Ende September um mindestsicherung angesucht. Letzte Woche habe erfahren das mein Antrag verschwunden ist.( bis dato wurde mir gesagt das er in Bearbeitung ist und unterwegs). letze Woch wurde ich Angerufen von Ma40 da mein Antrag weg ist aber er am selben Tag erledigt wird am selben Tag. Heute hab ich angerufen, mein Antrag ist in Bearbeitung, wie lange es dauert wissen die nicht. Mein Erspartes ist weg ich hab Existenz Angst. Ich traue denen nicht mehr was kann ich machen ? Es kommt bald der Dezember und ich habe da kein Geld mehr. Kann ich irgendeine Bestätigung verlangen um zu sehen ob er in Bearbeitung ist oder ob er nicht bearbeitet wird. Ich werd langsam Wahnsing Danke für die Antwort

Antwort:
Drum wäre es wichtig, sich die Antragsabgabe, ev. auf einer Kopie, bestätigen zu lassen - und wenn möglich immer Begleitperson zur Behörde mitnehmen.
Holen sie sich Unterstützung:
Wenden sie sich - mit einer Sachverhaltsdarstellung - an die Volksanwaltschaft (
vaa@volksanwaltschaft.gv.at)!
Es ist kaum zu glauben, was sich diesbez. (bei dieser Behörde) abspielt.

Auch Aktive Arbeitslose wirkte vor Kurzem bez. Verurteilung der MA40 erfolgreich mit! Ev. wenden sie sich auch an
Aktive-Arbeitslose

"Mindestsicherung: Verwaltungsgericht verurteilt MA40 wegen willkürlichem Entzug der Dauerleistung und Wohnbeihilfe"

Frage:
Können sie ev. irgendwie nachweisen, dass sie bei der MA40 Ende September einen Antrag abgegeben haben bzw. dass es geheissen hatte "Ist in Bearbeitung"?
Wieso wissen die, dass ihr Antrag verschwunden ist?
Da sie angerufen wurden, um ihnen dies mitzuteilen, heisst: "Die bestätigen also" ihre Antragsabgabe? Hier wäre ein Ansatzpunkt! Teilen sie das der Volksanwaltschaft mit!

Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson den Vorgesetzten bzw. AbteilungleiterIn ihrer MA40 SachbearbeiterIn und versuchen sie die Angelegenheit zu klären! (Ohne Gewähr)


17.11.2017 um 11.18 Uhr - "Massive Kritik an Wohnbeihilfe-Novelle von SOS-Menschenrechte und Geschäftsführer migrare"

"FPÖ-Novelle: Längerer Notstandshilfebezug ist /soll Ausschließungsgrund sein"


Pressemitteilung von Mümtaz Karakurt MAS (Geschäftsführer migrare) und LAbg.a.D. Gunther Trübswasser (Vorsitzender SOS-Menschenrechte)
Linz, 13. November 2017

Die geplante Novelle zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz (Oö. WFG) trägt eindeutig fremdenfeindliche Züge, diskriminiert sozial Benachteiligte, schafft keine Rechtssicherheit und macht Entscheidungen über Anträge zu einem Roulett-Spiel.

1. Begutachtungsfrist wurde willkürlich unterschritten:

Vorausschickend soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Begutachtungsfrist in der Regel sechs Wochen nicht unterschreiten sollte. Die vorliegende Frist von 4 Wochen (Begutachtungsentwurf ist datiert mit 18.10.2017) widerspricht daher den bestehenden legistischen Richtlinien auf Bundes- und Landesebene. Verschärfend kommt hinzu, dass die Novelle zum Oö. WFG bereits am 9. November 2017 - also noch vor dem Ablauf der Begutachtungsfrist am 16. November 2017 – in die Landtagssitzung eingebracht wurde. Trübswasser spricht von einer groben Missachtung der Rechte von Stellungnehmenden.

2. Die geplante Novelle zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz trägt eindeutig diskriminierende und ausgrenzende Züge:

Statt leistbaren Wohnraum als Voraussetzung für eine gelungene Integration anzuerkennen, zielt die Gesetzesreform darauf ab, Personen, die nicht EWR-Bürger*innen sind, den Zugang zu Wohnbeihilfe und geförderten Wohnungen zu erschweren. So erklärte LHStv. Haimbuchner in seiner Pressekonferenz vom 2.11.2017, „Zielsetzung der neuen Regelung ist ein restriktiverer Zugang von Nicht-EWR-Bürgern zu Wohnbeihilfe, Wohnbauförderungen und mit Wohnbaufördermitteln errichteten Wohnungen.“ (Zitat)

Personen, die nicht EWR-Bürger*innen sind, müssen deshalb in Zukunft neben dem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren auch ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, um Zugang zu geförderten Wohnungen zu bekommen. Dies war bislang schon in den Vergaberichtlinien der gemeinnützigen Wohnbauträger festgehalten. Nun soll der Nachweis von Deutschkenntnissen für weitere Leistungen der Wohnbauförderung auch im Gesetz implementiert werden.

Gunther Trübswasser und Mümtaz Karakurt sehen in der Absicht, sog. „EWR-Ausländern“ den Zugang zu leistbarem Wohnraum zu erschweren, eine diskriminierende Maßnahme. Sie erachten im Gegenteil sogar leistbares Wohnen als eine wesentliche Voraussetzung für Integration. Denn, wer keinen Zugang zu Wohnraum habe, werde auch kaum Ressourcen finden, sich mit der Sprache auseinanderzusetzen. „Diese Form der Ausgrenzung würde sogar das Entstehen von Parallelgesellschaften begünstigen, was ja nicht im Interesse des Gesetzgebers liegen kann“, so Trübswasser weiter.

Karakurt verweist auf das OÖ Integrationsleitbild in dem Land OÖ folgendes festhält: „Der Zugang und die Sicherung von geeignetem Wohnraum bildet eine der Grundlagen von Integration“ (siehe dazu OÖ Integrationsleitbild S. 75). „Mit dieser Novelle verlässt Land OÖ seine bisherige vorbildliche Haltung und macht damit den positiven Integrationseffekt des leistbaren Wohnraums zunichte.“

3. Mangelnde Rechtssicherheit, Entscheidungen der Behörde werden zum Roulett-Spiel:

Dazu kommt, dass in der Novelle zum Oö. WFB die verbindlichen Vorgaben des EU-Rechts (Daueraufenthaltsrichtlinie 2003/109/EG sowie Statusrichtlinie für anerkannte Asylwerber*innen 2011/95/EU) und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) weitgehend berücksichtigt. Alle, die dauern aufenthaltsberechtigt sind und Asylberechtigte sind aufgrund der genannten Bestimmung EWR-Bürger*innen so gut wie gleichgestellt. Daraus folgt, dass bei korrekter und EU-rechtskonformer Auslegung zu erwarten ist, dass die Novelle praktisch keine Einschränkung zur bisherigen Rechtslage bringt.

Das Hauptproblem besteht darin, dass die Novelle – sehr allgemein gehalten – auf Gleichbehandlungsbestimmungen zwar verweist, diese aber nicht namentlich genannt werden. Für die meisten Nicht-EWR-Bürger*innen sind Sprachkenntnisse ja bereits jetzt schon Voraussetzung für den Aufenthaltstitel, für andere (anerkannte Flüchtlinge) aber nicht. Das bedeutet, dass die Bestimmungen durchaus EU-rechtskonform interpretiert werden müssten.

Mümtaz Karakurt zu dieser offensichtlichen Rechtsunsicherheit: „Es hängt also von den Antragsteller*innen ab, ob sie detaillierte Kenntnisse des einschlägigen Unionsrechts haben und von den vollziehenden Beamten, ob sie die EU-rechtlichen Bestimmungen auch anwenden.

4. Novelle zum Oö. WFG diskriminiert Menschen in schwierigen sozialen Lagen:

Die einschränkende Regelung, die schon bisher für den Bezug von Wohnbeihilfe galt, wird nun auch als Voraussetzung für die Vergabe von gefördertem Wohnraum ausgeweitet und verschärft. Galten bisher 36 Monate Beitragsleistung durch Erwerbsarbeit oder Sozialversicherung innerhalb 5 Jahren als Voraussetzung, sollen es nach der Novelle künftig 54 Monate sein! Zudem wird in der vorliegenden Novelle von „längerem Notstandshilfebezug“ als Ausschließungsgrund gesprochen, ohne ihn genauer zu definieren, was – je nach Auslegung im Vollzug - zusätzlich eine unüberwindbare Hürde für Menschen in schwierigen Lebenssituationen bedeuten kann. Gleichzeig ist es anzumerken, dass Notstandshilfe ex lege eine Versicherungsleistung ist und daher als Leistung aus einer gesetzlichen Sozialversicherung anzuerkennen wäre.

Trübswasser bezeichnet abschließend den Gesetzesentwurf als Frontalangriff auf die sozialstaatliche Verantwortung: „Die Novelle zum OÖ. WFG ist eine Mischung aus dumpfer ‚Ausländerfeindlichkeit‘ und dem permanenten Vorurteil, Menschen hätten ihre soziale Notlage ihrer ‚Hängematten-Mentalität‘ zu verdanken. Beide Haltungen haben in einem demokratischen Rechtsstaat, der sich zum Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Art bekannt hat, nichts verloren.“

Karakurt ergänzt: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis zum Leben und Überleben. Wer sein Grundbedürfnis nicht stillen kann, ist aus der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Diese vorliegende Novelle ist für die Integration von Menschen mit Migrationsbezug kontraproduktiv. Da jeder Arbeiternehmer und jede Arbeitnehmerin monatlich 0,5% des laufenden Bezuges als Wohnbauförderungsbeitrag zahlt, ist es zutiefst diskriminierend, wenn man den Zugang zu dieser für bestimmte Gruppen verwehrt“.

(aus sos.at)

Anmerkung: "FPÖ-Politik für Ausgrenzung vieler Menschen und zur Erweiterung / Ausbreitung bzw. Förderung von Armut"
"Wieviele arbeitslose Menschen haben die FPÖ gewählt? Wieviele darunter haben das Vorhaben gewählt, sich selbst die Wohnungsbeihilfe zu streichen?
Was braucht es noch alles, bis sozial Schwache (untere soziale Schichten) verstehen, dass die FPÖ keine Sozialpartei ist und deren Politik solche Personen-Gruppe-n als feindlich betrachtet.
Diesen, zum Feindbild erklärten, Menschen ein Existieren erschwert / "verunmöglicht" (bzw. dies möchte) und so viele Unschuldige in die totale Armut / Verzweiflung drängt (drängen will)!"

"Wenn ich schreibe Politik gegen die untere soziale Schicht, so ist das nur ein Teil der "Wahrheit"! Diese Politik richtet sich auch gegen ArbeitnehmerInnen / "Mittelstand"!"

Neoliberale FPÖ-ÖVP-Strategie - Parteien der Unternehmer, der Reichen.
"Der Verlust der Wohnungsbeihilfe bei Bezug von Notstandshilfe, so die EmpfängerInnen diese länger in Anspruch nehmen, ist ein weiterer Baustein einer Strategie, die sich auch gegen ArbeitnehmerInnen richtet und ein Rotationsprinzip unterstützt, das sich zur Aufgabe gemacht hat, den Niedrigstlohnsektor auszubauen wie eben immer mehr Menschen in die Niedriglohn-Jobs zu drängen!

Dazu passt auch die Diskussion um das Ende der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern / der Arbeiterkammer.
("Das Ende der Zwangsmitgliedschaft bei Wirtschafts- und Arbeiterkammer bringe auch die Kollektivverträge in Gefahr, warnen manche Ökonomen")

Soll nicht heissen ich wäre diesbez. gegen eine Diskussion, aber hierbei handelt es sich um einen weiteren Schritt in Richtung. "Ausbau des Niedriglohnsektors"!

>Der, weiter_entwickelte und so immer stärker werdende, Druck soll Menschen in jedes noch so "unterbezahltes" Arbeitsverhältnis "zwingen" - siehe den Kommentar
"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors", dessen Theorie von weiteren Indikatoren untermauert wird!

Hier ist ein berechnendes Menschenbild / Partei am Werken, das nur eigene Interessen verfolgt und wenig bis nichts mit "SOZIAL" zu tun hat!
Diese Bezeichnung soll die BürgerInnen hinters Licht führen und Wahlen gewinnen!"

An ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der \"Gegenseite\" - \"Feindbild Arbeitsloser\" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon) (23.05.09)

Heimat-Partei ?
>"Menschen in Notlagen steht also keine Heimat zu?"<

>"Keine Heimat für Menschen der unteren sozialen Schichten?"<


17.11.2017 um 11.05 Uhr - von S*. - "Aufnahme einer Niederschrift"


Hallo Liebe Leute hab die Tage ein Schreiben vom Ams bekommen wo folgendes drin steht: Zur Klärung Ihres Anspruches auf Notstandhilfe ist ein Persönliches Gespräch nötig. Das verstehe ich ja noch aber dann steht auch noch (da ich mehrere Krankheiten hab ich bei der PVA einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt) Dann steht in diesen Schreiben noch: Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Aufnahme einer Niederschrift wegen Antragstellungen auf Invaliditätspension.
Frage was meinen die Mit Niederschrift?? Ich kenn mich nicht mehr aus.
Ich hoffe jemand kann mir das erklären. MFG (16.11.2017)

Rückfrage: haben sie den i-pensionsantrag schon gestellt? und wann?

16.11.2017 um 20.52 Uhr - von S*. - "Den Antrag habe ich vorher gestellt"
Hallo, den Antrag habe ich vorher 2 Wochen gestellt und diese Woche kam das AMS schreiben.
Mfg

Antwort:
Sollte sie nicht beunruhigen. Das AMS möchte von ihnen Angaben bez. der I-Pensionsantrag-stellung. Sie sollten dann - auf alle Fälle - ca. 3 Monate ab Antragstellung vorm AMS Ruhe haben. Sollten sie die I-Pension zuerkannt bekommen, ist das AMS für sie nicht mehr zuständig! - Bis dahin erhalten sie die Notstandshilfe weiter. (Ohne Gewähr)

18.11.2017 um 8.31 Uhr - von S. - "Vergessen das AMS über I-Pensionsantrag zu informieren"
Hallo Christian, ich hab leider vergessen zu erwähnen das es vergessen habe das AMS zu informieren das ich diesen Antrag gestellt habe. Sollt dies nun zu Problemen führen? Und danke nochmal für deine Hilfe. Mfg

Antwort:
Darum will das AMS von ihnen über den Antrag aufgeklärt werden!
Vielleicht, haben sie gemeint, dass das AMS eh automatisch, von Behörde (PVA) zu Behörde (AMS), informiert wird.
Das AMS zu informieren ist deshalb auch wichtig, weil es die Vermittlungsbemühungen für ca. 3 Monate einstellt! Also, gibt es eine Verschnaufpause für Betroffene, da sie auch eine Zeit lang Ruhe vor Zwangsmassnahmen haben.
Drum sollte es zu keinen Problemen kommen. (Ohne Gewähr)


15.11.2017 um 10.27 Uhr - von Aktive Arbeitslose - "Mindestsicherung: Verwaltungsgericht verurteilt MA40 wegen willkürlichem Entzug der Dauerleistung und Wohnbeihilfe"

"Es geht hierbei nicht nur um Geld, sondern auch um massive gesundheitliche Schädigung der Betroffenen durch den von der MA 40 verursachten Stress"


SPÖ und Grüne missachten grundlegende Verfahrensrecht und schreiben systematisch Invalide und Unvermittelbare "arbeitsfähig"!

(Wien, 11.2017) Seit Monaten wenden sich immer wieder Armutsbetroffene an Aktive Arbeitslose Österreich, weil im rotgrünen Wien die Dauerleistung der Mindestsicherung (Sonderzahlungen) für berufsunfähige Menschen systematisch entzogen wird. Dabei bedient sich das rotgrüne Wien eines besonders miesen Tricks: Statt wie bisher von der Sigmund Freud Universität nun von der PVA „untersucht“ werden und von den willfährigen Schreibtischtätern im Regelfall ohne eingehende Untersuchung als „arbeitsfähig“ erklärt und dürfen dann teure und sinnlose Zwangsmaßnahme bei meist SPÖ-nahen Einrichtungen machen.

Landesverwaltungsgericht stellt massive Rechtsbrüche im rotgürnen Wien fest!
Dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugeht, hat nun das Landesverwaltungsgericht Wien in einem Urteil festgestellt und der brutalen Praxis der MA40 so einen ersten Riegel vorgeschoben: Einem Erwerbslose hat die MA 40 nämlich bloß aufgrund des nur aus einem Satz bestehenden Mitteilung eines PVA-Chefarztes „Gemäß ärztlichem Gutachten vom 04.04.2017 ist Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben.“ – aus der nicht einmal hervorgeht, wer diese „chefärztliche Stellungnahme“ geschrieben haben soll – nicht nur die Dauerleistung weggenommen sondern auch gleich die Wohnbeihilfe!

Damit hat die MA 40 nicht nur kein ausreichendes Ermittlungsverfahren und keine Begründung gemacht, sondern auch dem von der gewaltsamen Einkommensreduzierung betroffenen Menschen das grundlegende Recht auf Parteiengehör genommen! Die angebliche Untersuchung bei der PVA zuvor dauerte zudem nur wenige Minuten ...

Das Landesverwaltungsgericht legt nach einer von Aktive Arbeitslose Österreich durch Beratung unterstützten Beschwerde der offenbar rechtsunkundigen MA 40 nicht nur ausführlich dar, was ein Sachverständigengutachten ist, sondern auch dass die MA 40 als Behörde dieses „nicht nur auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen“ hat und „sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen und es entsprechend zu würdigen“ hat.

Sozial geht anders!
Besonders erschütternd ist, dass die sich gerne als „Menschenrechtspartei“ bezeichnenden Grünen in der sich sogar als „Menschenrechtsstadt“ bezeichnenden Landeshauptstadt Augen und Ohren vor dem massiven Unrecht und der massiven Gewalt gegen die Ärmsten verschließen und ebenso wie die Sozialdemokraten ihre eigenen Wurzeln und Werte missachten.

Aktive Arbeitslose fordern einen sofortigen Stopp des unsozialen Raubzuges und nach entsprechender Nachschulung des allzu oft rechtswidrig agierenden Personals der MA 40 eine amtswegige und gesetzeskonforme Überprüfung aller bisheriger Aberkennung der Dauerleistung bei der Mindestsicherung. Es geht hierbei nicht nur um Geld, sondern auch um massive gesundheitliche Schädigung der Betroffenen durch den von der MA 40 verursachten Stress – auch durch dann folgende sinnlose Zwangsmaßnahmen – der in einem Rechtsstaat als Form der strukturellen Gewalt zu ahnden wäre!

Diese Vorfälle zeigen klar, wie notwendig die einst von den Grünen geforderte Erwerbslosen- und Sozialanwaltschaft als Plattform der Betroffenenselbstorganisationen und als Rechtsdurchsetzungsagentur notwendig ist um dem massiven, die Demokratie zerstörenden Machtungleichgewicht entgegen zu wirken. Doch seit die Grünen mit regieren werden Erwerbsloseninitiativen völlig ignoriert und erhalten nach wie vor keinerlei Unterstützung durch die Stadt Wien, obwohl sie unter widrigsten Umständen wertvolle und unbezahlte Arbeit leisten! (14.11.2017)

(Aberkennung der Dauerleistung über die Wiener Mindestsicherung rechtswidrig - Siehe: Aktive Arbeitslose)


15.11.2017 um 9.49 Uhr - von J. H. - "Kein Problem wegen Abbruch des Arbeitstrainings"


Hallo Christian;
ich teile Dir gerne mit, dass es punkto Abbruch des Arbeitstrainings seitens des AMS kein Problem gegeben hat.
Danke nochmals für Deine wertvollen Informationen! Beste Grüße, (14.11.17)

unter: "Vorzeitige Beendigung des Arbeitstraining?" (29.10.2017)


13.11.2017 um 11.15 Uhr - von S. St*. - "In den darauffolgenden Monaten erfuhr ich durch Chefärtze, Arbeitskammer-Sozialrecht, Anwalt, Volksanwalt, Patientenanwalt, Therapeutin, dass ........"


unter:
"Darf mich die GKK oder das AMS zum Stellen des Rehageldantrages zwingen???" (24.10.2017)


9.11.2017 um 14.40 Uhr - von B*. - "Fahrtkostenzuschuss"


bin derzeit bei ITworks für sechs Monate , habe ich hier Anrecht auf Fahrkostenzuschuss? Ich danke fpr Antwort im Voraus. (8.11.17)

Antwort:
Ab einer gewissen Entfernung gibt es den Fahrtkostenzuschuss. Um den muss vor Beginn der Massnahme angesucht werden. Aber probieren sie es auf alle Fälle noch. (Ohne Gewähr)

10.11.2017 um 10.39 Uhr - von B. - Danke Herr Moser für Ihre Antwort! lg (8.11.17)


8.11.2017 um 10.55 Uhr - von O. - "Statt selbstgesuchten Kurs zur Zwangsmassnahme"


ich wollte mich diesen Monat für den Kurs des sprengbefugten im Wifi Linz anmelden als ich gestern einen AMS Termin hatte wurde ich von meinem Betreuer gleich zu meiner Ehem Betreuerin geschickt, den mein aktueller Betreuer muss noch Sachen erledigen die ihm die alte Regierung aufgedrückt hat also ging ich zu meiner Ehem Betreuerin die dann sagte das ich zwei Monate im Krankenstand war und was der grund war ich sagte ihr den grund und warum es so lange war ich habe ihr gesagt das sie mir eine Stellenausschreibung als Sicherheitsmann in eine Ekz geschickt hat diese stelle aber schon besetzt ist.

danach sagte ich ihr das ich mich für den wifi kurs des sprengbefugten in Linz anmelden will und das ich ab dem 20 November diesen kurs besuchen möchte den ich mir auch selber bezahlen wollte der kurs in Linz für 14 tage kostet 850euro Milionen Euro werden vom ams für sinnlose Kurse rausgeschmissen aber wegen 850 euro wird man vom ams mit dem satz wenn sie eine Firma haben die sie nimmt dann zahlen wir den kurs abgespeist aber die gute frau meinte ich müsste am 28 bovember 2017 einen bewerbungstermin bei der Firma FAB Proba besuchen modul werbeassistenz was sich aber nicht ausgeht den der 28 wäre eine Kurstag in Linz und sei meinte ich müsste mir 14 tage Urlaub nehmen wenn ich diesen kurs besuchen möchte traurig aber war sie druckte mir dann noch den zettel mit dem Termin für den bewerbungstermin der fab proba aus natürkllich werde ich den kurs zu sprengbefugten nächstes jahr machen dieser sozialökonomische betrieb FAB ist nicht ohne die Chefin schrieb einem freund von mir
der vom Personalchef der gemeinde seines Heimatorts abgelehnt wurde das er die stelle verweigert hätte und ihm wurde der bezug gesperrt. aber mein freund ist Allergiker auf pollen und aus dessen grund wurde er abgelehnt auf dem zettel mit dem Termin steht auch geschrieben die Verweigerung oder eine vorzeitige Beendigung kann -sofern keine driftigen gründe vorliegen-gemäߧ10alcg für die dauer von mindestens 6 Wochen zum verlust des Leistungsanspruchs führen.(für mich ist das versuchte Erpressung bzw Nötigung etwas zu machen das ich nicht machen möchte) (7.11.17)

Antwort:

Braucht man als Sprengbefugter nicht auch Erfahrung (viel Praxis) um eine Stelle zu bekommen? oder kann es sein, dass sie ev. eine Chance auf so einen Job, nach der Ausbidung, hätten?

Ich rate allen die einen selbst-gesuchten / gewünschten Kurs besuchen wollen, weiter lästig zu sein und ein Begehren zu verlangen bzw. dieses dann ausgefüllt abzugeben. (siehe unten)
Wobei ich denke, dass sie bez. diesem Kurs wenig bis keine Chancen auf AMS-Unterstützung haben?

Wenn sie sich den Kurs selbst bezahlen und ohne AMS-okay besuchen, so verlieren sie für diese Zeit die Versicherungsleistung, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Was den "Zwangs"-Kurs betrifft, so sollten sie den Infotag besuchen, um zu erfahren um was für eine Massnahme es sich genau handelt?
Gegen einen vorgeschaltenen Kurs können sie sich ev. wehren.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : / Info zu Zwangsmassnahmen / Kurse

Eine SÖB-Transitarbeitsplatz wäre Pflicht, wenn nach KV. entlohnt wird.
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

9.11.2017 um 14.46 Uhr - von O. - "Nein man verliert nicht die Versicherungsleistung"
nein für den sprengbefugte brauch man keine Erfahrung die bekommt man ja wenn man als sprengbefugter arbeitet ich möchte bei einer kampfmittelbeseitigungsfirma arbeiten und mit der Ausbildung zum sprengbefugten erhoffe ich mir einen Job und nein man verliert nicht die Versicherungsleistung weil der kurs nicht über drei Monate geht das hat mir die Betreuerin schon gesagt würde der kurs über drei Monate gehen wäre die versicherungleistung übers ams weg mein kurs würde nur 14 tage dauern heisst ich würde am 20 anfangen und am Monatsende wäre der kurs mit Prüfung zu ende. (8.11.17)

Antwort:
Wäre mir neu - aber ich würde mich gerne eines Besseren belehren lassen.
Ausser der Kurs dauert nur 20 Stunden die Woche? Ansonsten stünden sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!
Danke für die Rückmeldung über Ausgang - falls sie den Kurs machen und dem AMS auch Bescheid geben. Alles Gute (Ohne Gewähr)

Ps.: von O. - "Den Infotag bräuchte ich nicht besuchen"
den Infotag brächte ich nicht besuchen da ich weis um was es bei der fab proba geht es geht um die stelle werbeassistent das heißt t Shirt usw für die fab proba erstellen und anders werbematerial vermutlich dannn auch noch irgendwo hin liefern und ich fahre ohne hin nicht gerne in großstädte wie Linz oder Salzburg egal mit oder ohne navi zu dem was ich schon 2 mal bei der fab proba und2 mal wurde ich gekündigt ohne angaben von gründen die stelle wird bezahlt man bekommt 1.220 euro und das für im Monat und diese maßnahem dauert 6 Monate wo ich dann jeden tag den selben mist machen muss (8.11.17)

Antwort:
Wenn es sich um einen Transitarbeitsplatz (muss nach KV. oder "branchenüblich" entlohnt werden) handelt, dann ist es auch ein zumutbares DV., bei dem es bei Verweigerung zur Bezugssperre kommt. (Ohne Gewähr)

13.11.2017 um 1.36 Uhr - von O. - "Ich darf den Kurs machen"
antwort da ich gerade beim iab bin und der Chef der v. filiale für mich zuständig ist kann ich den kurs jetzt doch machen der Chef vom iab V. hat das für mich geklärt aufeinmal wars eine terminkolision laut meiner Betreuerin am ams aber naja egal ich darf ich machen und ich hoffe das ich wenn den kusr bestehe der allgemneint helfen kann


7.11.2017 um 15.24 Uhr - von K*. - "Wie lange soll ich mindestens abgemeldet bleiben"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich beziehe Notstandshilfe seit einem knappen Jahr, das AMS wird mich demnächst in einen Kurs schicken .. Da ich wegen einem kurzen Projekt ins Ausland fahre, werde ich den Kurs ablehnen und mich für die Dauer von ca 30-35 Tagen von AMS-Bezügen abmelden. Folgende Fragen möchte ich an Sie richten:
1.Wie lange soll ich mindesntens abgemeldet bleiben, damit ich nach meiner Rückkehr nicht sofort in eine Kursmaßnahme geschickt werde?
2. Besteht die Chance, die Kursmaßnahme wieder zu besuchen?
Danke,

Antwort:
Langzeitarbeitslosigkeit wird durch eine Unterbrechung von 28 Tagen beendet.
Diese statistische Frist kann sie für eine Zeit lang vor einer sofortigen / erneuten Kurszuweisung retten - ist aber keine Garantie.
Mit weiteren Kurszuweisungen ist in Zukunft zu rechnen, wenn sie längere Zeit arbeitslos bleiben.
siehe: Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!

Info zu Zwangsmassnahmen / Kurse (Ohne Gewähr)


6.11.2017 um 18.26 Uhr - von G*. - "Jeder hört jeden. Frechheit"


Guten Tag, ich bin seit geraumer Zeit bei FAB Modul "Monsun " im 10. Bezirk. Meine Beraterin hat mich zu einen Vorstellungsgespräch zu einer Personalfirma geschickt. Da ich ein REHA Kunde bin, habe ich ja aktuelle Probleme.
So jetzt hat die mich dort hin geschickt und sagte mir vorher, dass ich dort nichts verraten soll über meinen Körperlichen Zustand usw. Also nichts negatives preisgeben über mich, ansonsten, brauche ich ja keine Arbeit suchen.
Also , falls ich eine Arbeit bekomme und ich alles verheimliche und später die drauf kommen. Dann bin ich sicher wieder arbeitslos und die nette FAB Mitarbeiter weiß dann von nichts.
Können die mit mir so etwas machen ?
Der angefertigte Lebenslauf von denen, entspricht ca. Volksschulen Niveau. Datenschutz ist bei denen anscheinend auch egal.
Dort sitzt man in einen Büro mit mehreren Mitarbeitern plus Klienten. Mich interessiert nicht, welche Probleme die anderen haben. Jeder hört jeden. Frechheit

Antwort:
Wenn sich ihre Beeinträchtigung negativ bez dieser Arbeit auswirkt bzw. dadurch die geforderte Leistungsfähigkeit benachteiligt, so "müssen" sie etwas sagen.
Ausserdem wäre das nach kurzer Zeit sichtbar / erfahrbar.

Was das Gruppen-"Coaching" betrifft.
so können und dürfen sie auf den Datenschutz hinweisen und diesen auch einmahnen. Und sie brauchen sensible Daten nicht äussern. Z.Bsp. gesundheitliche Einschränkungen / Erkrankungen etc., welche nur für die Ohren eines Arztes gedacht sind - u.a. auch weil dieser der Schweigepflicht untersteht.

Bei Zuwiderhandlung setzen sie sich mit Arge Daten in Verbindung.
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
oder / und
schreiben auch eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde.
(Ihre Rechte als Betroffener)


Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!"

weitere Info siehe Datenschutz. (Ohne Gewähr)


3.11.2017 um 14.24 Uhr - von B. "Erhielt zwei Bezugssperren hintereinander"


Hallo Hr. Moser,
erhielt zwei Bezugssperren hintereinander weil ich die letzte Woche nicht beim Bewerbungscoaching war, (insgesamt 9 Tage und 6 Wochen)
Habe sofort Bescheide verlangt, Beschwerde eingelegt, betont dass mir in dieser Hinsicht keine Kenntnisse fehlen usw. und um Aufschiebende Wirkung gebeten.
Im AMS Bescheid stand nur Müll und Lügen, das ich eh nicht arbeiten will usw. die aufschiebende Wirkung wurde auch abgelehnt. Dann über die AK einen Vorlageantrag beim BVwG gestellt und eine mündliche Verhandlung beantragt.
Leider kam es nicht dazu, ich erhielt nur ein Brief vom BVwG mit der Begründung " Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen" und "Eine Revision ist nicht zulässig"
Traurig, hat man da nicht einmal die Möglichkeit selbst vor Gericht seine Meinung zu sagen?
Gelten bei uns die Europäischen Menschenrechte?
Der nächst Schritt wäre eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, da ist aber eine Eingaben Gebühr von ?240.- zu entrichten plus eigenen Rechtsanwalt und das kann ich mir nicht leisten.
Fazit: AUS die MAUS :( oder?

DANKE, großartige Arbeit, tolles Forum

Antwort:
Bin mir nicht ganz im Klaren - drum ein paar Fragen:
Wieso 2 Bezugssperren? Waren beide wegen Verweigerung einer Coaching-Teilnahme? Haben sie solche Kurse schon mal besucht?
"Haben sie leicht die Berufungen / Beschwerden nicht begründet?, oder warum wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen?.
Bez. Menschenrechte wäre es notwendig die weiteren rechtlichen Schritte auf dem Rechtsweg, zum Europäischen Gerichtshof, zu gehen. In manchen Fällen wäre es durchaus angebracht diesen Weg zu beschreiten. Aber Kosten, Zeit, Geduld, Rechtsvertretung "etc?" sind Argumente bzw. Gründe die unsere soziale Schicht abschrecken.
Es gäbe schon die Verfahrenshilfe - diese wäre auch eine realistische Möglichkeit, aber auch nur dann, wenn die Chancen auf erfolgreiche Verhandlung gegeben sind.
Die Berufungsgründe wären penibel durchzugehen!

Zur Info:
Was die Deppenkurse betrifft, so können sie sich dagegen wehren, wenn sie solche Kurse mit gleichen Inhalten schon besucht haben.
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
>Teilnahme
müsste, wie etwa bei Coaching, freiwillig sein!
unter:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

5.11.2017 um 10.04 Uhr - von B. - "Nur kurze Begründung, wollte eine mündliche Verhandlung"
Hallo Hr. Moser,
vielen Dank für die rasche Antwort!
/ Wieso 2 Bezugssperren? Waren beide wegen Verweigerung einer Coaching-Teilnahme?
>
Ja , wurde dann zu einen Fall zusammengefasst.

/ Haben sie solche Kurse schon mal besucht?
>
Ja, es ist sowieso bei jeder AMS Maßnahme ein Bewerbungscoaching dabei.

/ "Haben sie leicht die Berufungen - Beschwerden nicht begründet?, oder warum wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen?
>
Habe leider nur eine kurze Begründung in die Beschwerden geschrieben, war der Meinung es kommt eh zu einer mündlichen Verhandlung und dort kann ich meine Meinung sagen.
Und das Schreiben vom BVwG ist 15 Seiten lang nur bla bla, das ich als Langzeitarbeitsloser ein Coaching machen muss...
Für mich stellt sich jetzt die Frage: zahlt es sich aus weitere Nerven und Euros in die Sache zu investieren. Wo kann man Verfahrenshilfe beantragen?

Nochmals DANKE und Daumen hoch für SoNed.at ! (3.11.17)

Antwort:
Sch..... ade, ich denke die Berufung wäre, bei richtiger Begründung, erfolgreich ausgegangen.
Der nächste Schritt - noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - wäre der Gang zum VwGH!
An diesen - falls - richten sie auch den Antrag zur
Verfahrenshilfe!

Und zukünftig - VORSICHT - nach drei Bezugssperren, während kurzem Zeitraum, kann die Notstandshilfe / das Alg., wegen Arbeitsunwilligkeit, entzogen werden! (Ohne Gewähr)


3.11.2017 um 11.25 Uhr - "Petition: Arbeitszeit verkürzen, Arbeitslosigkeit senken, Arbeitende entlasten!"


Petition auf der Parlament-Homepage - "schnell" unterstützen.

Es ist Zeit für die Arbeitszeitverkürzung: Arbeitslosigkeit senken - Arbeitende entlasten!


1.11.2017 um 10.51 Uhr - von K. - "BBRZ, bzw. BDZ. HELLSEHER VEREIN??"


Guten Tag!
Ich muss nächste Woche in das BBRZ, bzw. BDZ....weil die anklären möchten was ich noch arbeiten kann, obwohl ich beim Hausarzt alle Befunde habe. Die im BBRZ machen nicht mal ein CT oder MR...wie wollen die wissen was ich habe. HELLSEHER VEREIN??
Kann man die DATEN ans AMS verweigern, wenn ja warum macht man das dann dort???
Bitte um ANTWORT!!! DANKE VIELEN DANK (31.10.17)

Antwort:
Falls sie verminderte Leistungsfähigkeit feststellen lassen wollen, verlangen sie dort einen Arzt - Nur diesen händigen sie ihre Befunde aus!
Arbeitsunfähigkeit ist ungünstig, weil sie dann aus der Arbeitslosenversicherungsleistung fallen! - Ausser es ist der Fall, dann um I-Pension ansuchen!

Folgende Links übers BBRZ durchgehen! Sagt "alles"? - Ein Geschäftszweig mit enormen Umsatz!
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"

BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"

unter: Antwort zu BBRZ! Siehe auch "Berufs-Diagnostisches-Zentrum"

3.11.2017 um 11.03 Uhr - von K. - "Beim BBRZ unterschreiben?"
Guten Tag, danke für die INFO
Leider ist mir noch nicht klar, wenn die beim BRZ mir was zum unterschreiben vorlegen, soll ich den satz verwenden, aber dann sperren sie mich beim ams...
Was kann den passieren wenn ich dort hingehe?
Können mich ja nicht zwingen etwas PSYCHISCHES auszufüllen, wenn ich wegen Wirbelseule hin muss oder?
HMM ....weiss echt nicht was ich tun soll...
Die beim ams sagen ich muss hin da ich eine Stelle die körperliche Arbeit gewesen wäre ablehnte lg. (1.11.17)

Antwort:
wenn sie körperliche Arbeit wegen gesundheitliche probleme ablehnten, müssen sie das belegen - mit atteste oder ärztlichen untersuchung.
wegen unterschriftverweigerung kann es keine sperre geben - so sie trotzdem teilnehmen.
sie müssen aber auch, wenn sie sich wehren, mit einer ("ev. rechtswidrigen") sperre rechnen und darauf berufung einlegen - es gibt kein losungswort zur befreiung.
wenn es sich nur um körperliche schäden handelt, dann verweigern sie einfach das ausfüllen psychischer fragen. stellen sie auch fragen nach freiwilligkeit - wenn möglich unter zeugen!
nehmen sie sich zeit und lesen sämtliche links zu BBRZ "etc." in SoNed durch. ohne gewähr


30.10.2017 um 14.08 Uhr - von O. - "Buchhalterkurs selbst bezahlen"


Guten Tag Herr Moser.
Ich versuche es kurz zu machen.
Ich befinde mich seit 1 Monat in der Notstandshilfe und absolviere einen selbst bezahlten Buchhalterkurs welcher bald fertig ist. Ich habe nachgefragt ob mir der Teil 2 gefördert wird oder überhaupt bewilligt. Allerdings wird dieser nicht bewilligt, "nicht verfügbar am Arbeitsmarkt" da ich ja jede Arbeit machen könnte egal wie sinnlos sie wäre. Im März hätte ich eine fixe Arbeitsstelle, darf aber in den Bewerbungen nicht sagen dass ich im März diese Stelle annehmen werde "Arbeitsvereitelung" Ich möchte bis dahin noch den Teil 2 anfangen und bezahle ihn mir selbst. Bleibt also sowieso nur die Möglichkeit mich selbst zu versichern?

Antwort:
Wenn sie sich den Kurs selbst bezahlen bzw. ohne AMS-Unterstützung besuchen, stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - was zur Bezugseinstellung führt.
Sie müssten dem Arbeitsmarkt mindestens 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.

Ziehen sie einen weiteren EntscheidungsträgerIn hinzu - besuchen sie mit Begleitperson - wenn möglich - den Vorgesetzten bzw. AMS-Geschäftsstellenleiter und machen "ihm" klar wie ernst es ihnen ist - nicht aufgeben - weiter lästig sein.

>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Was die Aufforderung zur Lüge bez. ihrem zukünftigen / potentiellen Arbeitgeber
betrifft bzw. das Verschweigen des Arbeitsbeginn`s im März, so handelt es sich um eine Streitfrage. Ich denke, wenn dies hundertprozentig sicher ist, so wäre m. M. nach die Wahrheit keine Vereitelung.

Geht es um eine Arbeitsstelle bei der ihnen die Buchhalter-Ausbildung / Kurse zum Vorteil gereichen, so könnten sie dies ev. bei der Argumentation anwenden. Nämlich dahingehend, dass sie eine Einstellzusage für eine Arbeitsstelle haben, bei der die Ausbildungen eine gewichtige Rolle spielen! (Ohne Gewähr)

31.10.2017 um 9.48 Uhr - von O. - "Trotz Bezugssperre versichert?
Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Moser.
Eine kurze Frage fiel mir noch ein:
Wenn mir der Bezug gesperrt wird aus egal welchen Gründen habe ich dennoch ein Recht auf die 6 wöchige Krankenversicherung? Oder müssen für diese 6 Wochen Nachversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein? (30.10.2017)

Antwort:
ja durch die schutzfrist. Bin ich trotz Bezugssperre versichert?


30.102017 um 11.19 Uhr - von G. - "Von einem Deppenkurs zum nächsten Deppenkurs: Ich kann mein wertvolles Wissen nirgendwo einbringen"


in den letzten monaten bin ich in einer art hamsterrad. vom ams von einem deppnkurs zum nächsten deppenkurs vermitttelt; gepaart mit bezugssperre (n). ich habe als assistentin der. geschäftsführung gearbeitet und als Chefsekretärin. ich habe die hakmatura und mache seit 11 jahren minderwertige jobs wo ich mich über wasser halte. callcenter, küchenhilfe etc. bin nun seit zwei (!!!!!!) jahren arbeitssuchend. mein selbstbewusstsein ist sehr gesunken. ich habe einen iq von 114 u. habe auch studiert. zuletzt war ich in nem bewerbungsscoaching kurs und das ams hat mir wieder mal den bezug gesperrt, obwohl ich beim institut mich krank gemeldet habe. bzw. an einem tag wo der kurs war, da bekam ich ne einladung zum vorstellungsgespräch. beim ams liegt zwecks dem bewerbungs deppenkurs nun vor, dass ich kaum beim kurs gewesen wäre. hatte der trainer halt so vermerkt. das obwohl ich ne krankmeldung brachte.

herr moser ich halte dies einfach nicht mehr aus. diese deppenkurse nach der reihe, dieses niveau, sowohl die zielgruppe d. leute, die ein sehr tiefes niveau darstellt. zwei jahre arbeitslos ist ne sehr krasse zeit. ich kann mein wertvolles wissen nirgendwo einbringen. somal habe ich mich die letzten zwei jahre hoch verschuldet. ich hatte denselben bewerbungscoaching kurs schon damals vor 10 jahren nach meiner matura beim selben institut gemacht. nun steht mir der nächste deppenkurs bevor. jugend am werk irgendwas m. einer schneiderei oder so. der berater meinte jedoch er bräuchte ärztl. befunde von mir. bin echt so verzweifelt. habe eine sehr hohe fundierte ausbildung. fünf jobs und studiert.

Antwort:
Ja, ich kann mir ihre Verzweiflung vorstellen. Probieren sie es auf alle Fälle weiter.
Suchen sie sich selbst Firmen, die ihrer Ausbildung entsprechende Arbeitsplätze anbieten. Senden sie immer wieder Bewerbungen an mögliche Firmen! Als Versuch, ohne zu grosse Erwartungen! Ev. meldet sich so mal das Glück zurück!

Was die Deppenkurse anbelangt, so können sie sich dagegen wehren, wenn sie solche Kurse mit gleichen Inhalten schon besucht haben. Es scheint, bei ihnen ist das der Fall.
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
Teilnahme müsste,
wie etwa bei Coaching, freiwillig sein!
unter:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Auf Sperre wegen Verweigerung Berufung einlegen! Haben sie das bei der letzten Sperre eh getan! - Berufung ist kostenfrei / und wurde eine Sanktion ausgesprochen, obwohl sie für den Tag eine Krankenbestätigung hatten, so wäre die Sperre widerrechtlich.

Falls - für Fehltage bringen sie immer eine Krankmeldung. Haben sie darüber hinaus gesundheitliche Beschwerden, die verminderte Leistungsfähigkeit nach sich ziehen, so legen sie dem AMS ärztliche Atteste vor!

Wenn sie sich voll arbeitsfähig sehen, brauchen sie natürlich nichts bringen!
Hegt die Beraterin den Verdacht, dass sie ev. nicht voll arbeitsfähig sind, so müsste die sie zur ärztlichen Untersuchung bestellen.
>Nur zu einem praktischen Arzt, erst dieser kann, falls nötig, zu einem Facharzt überweisen. (ohne gewähr)


29.10.2017 um 10.11 Uhr - von J. H. - "Vorzeitige Beendigung des Arbeitstraining?"


Hallo Christian;
danke für Dein ungebrochenes Engagement! Ich wende mich mit einer speziellen Frage an Dich, wo ich keine Ahnung habe, ob mir das AMS diesbezüglich Auskunft geben kann.
Es geht um Folgendes: Ich habe vor ca. einem Monat ein Arbeitstraining bewilligt bekommen, das ich selbst angestrebt habe. Es verhält sich so, dass ich die Chance gesehen habe, bei einem Unternehmen nach dem Arbeitstraining dauerhaft unterzukommen. An und für sich hatte ich ein sehr gutes Gefühl, aber nach wenigen Wochen zeigt sich, dass das Arbeitstraining nicht so verläuft, wie es sein sollte und ich bin nunmehr skeptisch, ob es sinnvoll ist, es tatsächlich bis zum Ende zu absolvieren. Die Gründe hierfür sind vielfältig, ein gutes Beispiel besteht darin, dass ich nicht die Möglichkeit bekomme, jenes System zu verwenden, das im Grunde Voraussetzung ist, um tatsächlich trainieren zu können bzw. die wichtigsten Aspekte zu testen und mich dadurch weiter zu entwickeln.

Kann ich dieses Arbeitstraining abbrechen, ohne dass es Konsequenzen seitens des AMS gibt? Ist möglicherweise ein beidseitiges Einverständnis (also vom Unternehmen und von mir) nötig, damit das Arbeitstraining abgebrochen bzw. vorzeitig beendet werden kann? (28.10.17)

Antwort:
arbeitstrsaining ist freiwillig - so dürfte / darf es bei weigerung / kündigung zu keiner sperre kommen.
trotzdem ist es angebracht den grund der beendigung klarzumachen. auf dass das AMS diesen nachvollziehen kann.

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
unter: Arbeitstraining - ohne gewähr - alles gute

29.10.2017 um 0.16 Uhr - von J. H. - "Sollte keine Sperre nach sich ziehen"
Hallo Christian;
danke für Deine rasche Antwort, die mir sehr geholfen hat! Ja, ich denke auch, dass eine vorzeitige Beendigung des Arbeitstrainings seitens des AMS keine Sperre nach sich ziehen sollte. Ich habe auch schon eine Mail an meinen
Betreuer formuliert, aus der schlüssig hervorgeht, warum ich das Arbeitstraining abbreche bzw. vorzeitig beende.
Mir ist jetzt jedenfalls leichter ums Herz, also danke nochmals! ;-) Liebe Grüße,

15.11.2017 um 9.49 Uhr - von J. H. - "Kein Problem wegen Abbruch des Arbeitstrainings"
Hallo Christian;
ich teile Dir gerne mit, dass es punkto Abbruch des Arbeitstrainings seitens des AMS kein Problem gegeben hat.
Danke nochmals für Deine wertvollen Informationen! Beste Grüße, (14.11.17)


28.10.2017 um 11.03 Uhr - von J. - "Vermittlungsvorschlag während Krankenstand bzw. Sperre?"


Hallo Herr Moser,
Ich hatte eine Sperre von AMS, da ich jedoch im Krankenstand war, hat sich die Frist um 3 Wochen verlängert. In diesen 3 Wochen bin ich gerade, plötzlich hat mir das AMS so um die 9 Vermittlungsvorschläge gesendet. Nächsten Termin habe ich Mitte November. Wollen die mir Angst und Druck machen, oder muss ich die Stellen absenden? Danke

Antwort:
Während einem Krankenstand (Krankheit) darf bzw. brauchen sie keinem Vermittlungsvorschlag nachkommen!
Während einer Sperre darf es keine weiteren Sperren geben bzw. kann es zu keiner Sanktion kommen, auch dann nicht, wenn sie einem Vermittlungsvorschlag nicht nachkommen!
Auf Bezugssperre "immer" Berufung einlegen - ist kostenfrei! ("Ohne Gewähr")


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