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17.06.2018 um 10.52 Uhr von H*- "Einladung zu "IBZ Ihre berufliche Zukunft " |
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Hallo Herr Moser, Ich bekam am **.4.2018 die Einladung zu "IBZ Ihre berufliche Zukunft - mehr als ein Job! M 346920 V 1". Kursstart war am **.4.2018. Ich habe mich daher am **.4.2018 vom AMS abgemeldet mit der Begründung Auslandsaufenthalt. Am 15.4.2018 kam ein Schreiben vom AMS das mein Bezug eingestellt wurde da ich nicht zum Kurs erschienen bin, da ich ja abgemeldet war hab ich das schreiben nicht weiter beachtet. Als ich mich am **.6.2018 wieder beim AMS angemeldet habe wurde ich direkt zu meinem Betreuer geschickt welcher mit mir eine Niederschrift gemacht hat das ich die Kursmaßnahme vereitelt hätte. Meine Frage ist das denn überhaupt rechtens so, denn wenn ich abgemeldet bin muss ich mit Sicherheit keinen Kurs besuchen. Auch scheine ich derzeit beim AMS nicht so richtig gemeldet zu sein, Bezugsbestätigung gibt's derzeit keine und laut Krankenkasse bin ich nicht arbeitslos gemeldet im Moment. Wäre nett wenn Sie mir Infos geben könnten. Danke und liebe Grüße. (16.06.18)
Antwort: Die wollen ihnen auch noch eine Bezugssperre wegen Vereitelung aufbrummen. Dann kämen zu den ca. 2 Monaten, der AMS-Abmeldung, nochmals 6 - wenn sie schon mal eine Sperre hatten - 8 Wochen Geldsperre dazu. Vereitelungsmethode - ?: Das AMS geht davon aus, dass sie sich nur wegen dem Kurs abgemeldet hatten. Sie dachten das lösen sie ganz einfach mit der Abmeldung. Auch beträgt die Krankenversicherungs-Schutzfrist 6 Wochen - sie sind schon zwei Monate weg, weshalb sie auch einige Zeit ohne Versicherungsschutz lebten. Ev. wäre es besser gewesen sich auf eine andere Art und Weise gegen die Kursvermittlung -teilnahme zu wehren. Ev. dann, falls sie schon solche Kurse besucht hätten? Oder die Teilnahme ev. freiwillig ist? - "ev. auch in der Berufung angeben" Siehe Links darunter! Wichtig, dass sie sich beim AMS wieder angemeldet haben. Sie verlangen wegen der Sperre den schriftlichen Bescheid und legen darauf, mit ihrer Begründung Berufung ein!
Ev. Kursinhalt - Keine Gratisarbeit: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage ("Ohne Gewähr) |
16.06.2018 um 10.02 Uhr von H*. - "Infoveranstaltung Trendwerk" |
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Sg.Hr.Moser! Habe einen Rsa Brief v.Ams erhalten ,betreff Infoveranstaltung Trendwerk - Info Galerie - Aktion Erfolg - BBE Trendwerk akt:E Wie soll ich mich verhalten, in den inhaltlichen Angeboten : Teinahme Einzel Gruppencoaching,Bewerbungsstrategien,Aktualisieren v.Lebenslauf,etc..mögliche vermittlung zu unseren Kooperationspartner Trendwerk,mögliche Vermittlung für die Trendwerkbetriebe Der Druck,Die Radstatin,die Werkstatt. Keine Kursdauer oder sonstiges angegeben,nur Sperre wenn man verweigert. Habe unzählige Bewerbungtrainings in anderen v.Ams zugewiesenen Schulungseinrichtungen bereits gehabt. Bin über 50,wäre nett wenn Sie mir eventuell Info geben könnten. Danke im Voraus und liebe Grüße. H. (15.06.18)
Antwort: Infotag besuchen - auch um zu erfahren um welche "Zwangs"-"Massnahme" es sich handelt. Gegen Deppenkurse können sie sich ev. wehren - erst recht haben sie solche schon besucht! Siehe Links darunter! Schwierig wird es bei zumutbaren DV. (Söb-Transitarbeitsplatz), wenn nach einem KV. entlohnt wird. (Ohne Gewähr) |
14.06.2018 - "Werden die Steuerflucht-Schäden über Auflösung der Notstandshilfe egalisiert?" |
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Ganz legal verschieben internationale Konzerne seit Jahren ihre Gewinne in Steueroasen. Alleine im Jahr 2015 hat Österreich so rund 900 Millionen Euro verloren. So viel Geld verliert Österreich durch Steuerflucht (kleineZeitung.at)
Anmerkung bzw. Fragestellung: "Hier handelt es sich - m. M. nach - um die GesinnungsgenossInnen der ÖVP-"FPÖ" Regierung. Für diese Kräfte pflastert die ÖVP-(jetzt Kurz)-Politik den Weg! Schaut so aus, als sollen die 900 Millionen Euro an (jährlichen) Schäden, die Österreich durch die Steuerflucht der Konzerne entstehen, über die Auflösung der Notstandshilfe ausgeglichen werden? Ca. diese Grössenordnung will die Kurz/FPÖ Regierung ("jährlich") einsparen, indem sie die arbeitslosen Menschen von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung transferiert! Das, obwohl was Arbeitslosigkeit betrifft, auch hier die ÖVP-Politik Verantwortung trägt!"
>"Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?" Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung"?"
15.06.18 - Ps.: Zum Thema siehe auch "politischer Betrug" (Wahllügen / Umfaller-Partei FPÖ)
"Beschwerdeschreiben an die FPÖ" Alle betroffenen arbeitslosen Personen, die die FPÖ gewählt haben und sich dadurch Hilfe wie Unterstützung bez. Arbeitslosigkeit ev. Armut erhofften und jetzt wegen tatsächlicher, teils entgegengesetzter Politik, schwer enttäuscht wurden, sollen "ihrer" Partei den Unmut und ihre Kritik mitteilen! Sendet eure Beschwerden unbedingt an die FPÖ! FPÖ-Bürgerbüro / hc.strache@fpoe.at |
13.06.2018 um 9.22 Uhr - von A*. - "Bezugssperre brauche dringend Hilfeee " |
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Liebe Freunde der Arbeitsinitiativen, ich brauche sehr dringend eure Hilfe. Ich bin schon seit ca. 16 J an MS erkrankt und habe eine Frau und 4 Kinder. Mir wurde der Leistungsbezug von **.03.18 - **.05.18, weil ich eine Maßnahme nicht besuchen wollte, gesperrt. Ich habe am **.05.18 einen Termin beim Herrn E. einen Kontrolltermin bekommen und bin persönlich gefahren. Er wollte mich wieder in den selben Kurs einschreiben aber ich habe zu ihm gesagt, dass ich nicht in den selben Kurs möchte.
Dann gab er mir am **.05.18 einen neuen Kontrolltermin. Ich hatte leider, auf Grund der Sorgen eine Schube in dieser Periode und konnte nicht zu diesem Termin gehen. Herr E. (Stellvertreter des Leiters) und Frau J. (Beraterin) haben mich dann von der Krankenversicherung abgemeldet und bekam kein Krankengeld. Ich habe mit der GKK OÖ in mehrere Abteilungen gesprochen meinen Versicherungsschutz wieder zu aktivieren. Aber leider ließ die GKK nicht nach, mich wieder anzumelden. Nicht einmal die Rechtsabteilung von der GKK wusste ob es richtig ist, meine Versicherungsleistung einzustellen. AK auch nicht.
AMS bzw. Herr E. und Frau J. hatten schon in der zwischen Zeit Kontakt mit der Regionalstelle der GKK gehabt.
Am **.03.18 hat er mich zu einer Niederschrift sehr unter Druck gesetzt, die NS zu unterschreiben. Dass ich den Kurs Verweigere. Obwohl ich den Termin am **.05.18 nicht einhalten konnte, wurde mein Leistungsbezug sofort gesperrt. Obwohl ich die Krankenmeldung gesendet habe.
Ich habe die Bescheidvorentscheidung von der Rechtsabteilung der Landesgeschäftsstell am **.06.18 per RSb erhalten. Der Jurist will bis zum **.06.18 eine Stellungnahme von mir haben.
Ich weiß wirklich nicht weiter. Ich bin sehr verzweifelt und brauche bitte eure Hilfe. Ich habe alle Unterlagen welche ich vom AMS erhalten habe im Anhang geladen.
Ich danke euch im Voraus. Viele Grüße (12.06.18)
Anmerkung: Bescheidvorentscheidung wie sämtliche Unterlagen habe ich / SoNed gesichtet
Antwort: sie haben für den verpassten kontrolltermin am 7.05. eine krankmeldung ? So muss der infotag entschuldigt sein und es darf keine sperre geben. (Immer gleich wieder beim AMS zurückmelden! Nach einem Krankenstand oder ev. bei versehentlich verpassten Termin)
ausserdem wurde ihnen die Krankenversicherung ihnen widerrechtlich eingestellt. wenden sie sich sofort an die volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at, die hilft ihnen – habe die zusage - siehe aussage beim runden tisch unter Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! auch AMS-chef buchinger sprach von unzulässiger KK-abmeldung.
es gibt ausserdem eine 6 wöchige schutzfrist!
Bzw. / Oder / Und: mit einer bezugsbescheinigung / leistungsmitteilung - - von wann bis wann sie arbeitslosengeld oder notstandshilfe erhalten - eine solche haben sie nach der antragstellung / am anfang des bezugs bekommen - (ansonsten nochmals vom AMS ausdrucken lassen) - - zur krankenkassa gehen und versicherung wieder aktivieren lassen. siehe: KK widerrechtlich abmeldet
Die angelegenheit um den *.05.18 muss zu ihren gunsten entschieden werden. Ev. kopieren sie alles und legen sie es der niederschrift bzw. berufung bei. (nichts unterschreiben womit sie nicht einverstanden sind.
FRAGE: ("bez. 2 Mail" - und wiederholter Kurszuweisung") was ist mit dem 25.05. haben sie für den 25.05. eine ärztliche bestätigung ( dass sie beim arzt waren)?
Haben sie so einen kurs (aktive arbeitssuche) schon mal besucht?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
Auch ist ein coachingkurs freiwillig wie ev. die aufsuchende Vermittlung
Falls in einer berufung gege eine ev. sperre angeben. (Ohne Gewähr)
13.06.18 um 2.18 Uhr - von A*. - "KK. meinte Schutzfrist wurde in der Vergangenheit schon aufgebraucht??" Hallo Christian, danke, danke vielmals, für die rasche Antwort. Ich hoffe sie haben nichts dagegen wenn wir uns Duzen. Ich schätze bzw. respektiere wirklich Ihre Leistungen/Hilfe sehr. Ich möchte Sie sehr gern finanziell unterstützen und werde auf Ihr angegebenes Bankkonto spenden. Sie müssen mich entschuldigen für den Anfang wird es leider nicht sehr viel sein, aber werde versuchen Ihre Mühe irgendwie zu unterstützen.
Für den 25.05. habe ich eine Arztbestätigung. Ich musste eigentlich in den Krankenhaus aber da ich keinen Versicherungsschutz hatte. Konnte ich mich nicht untersuchen lassen. Sonst hätte ich wahrscheinlich das Honorar selber zahlen müssen.
Bezüglich den Versicherungsschutz habe ich sehr oft mit der KK tel gesprochen. Aber die meinten das ich den 6 wöchigen Versicherungsschutz, von 23.03.18 – 04.05.18, schon ausgenutzte hätte. Deswegen hätte ich, nach Aussage von der OÖ GKK keinen Schutz mehr und bekam kein Krankengeld.
Ich habe vorige Woche mit dem Geschäftsführer gesprochen, das ich diese Woche noch im Krankenstand bleibe um meine Behandlungen abzuschließen. Aber er drängt mich in die Pension zu gehen bzw. einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen.
Ich habe so einen ähnlichen Kurs schon mal besucht. Es geht wirklich um nichts, dabei. Man müht sich nur ab. Ohne irgend einen Erfolg beruflich zu haben. Ich habe meiner Beraterin sehr oft erwähnt, einen Buchhaltungskurs zu bekommen. Da ich darin irgendwie mehr Aussichten sehe. Aber leider wird so etwas sofort abgewiesen.
Sie können sehr gerne die Sachen die ich Ihnen übermittelt habe, wenn es geht mit verkürzten Initialen oder Namen, veröffentlichen. Viele Grüße
Antwort: Lassen sie sich nicht tel. / mündlich abspeisen! Auch nicht von der Krankenkassa! Was am Telefon gesprochen wurde, lässt sich leicht - falls - im nachhinein abstreiten! Verlangen sie immer einen schriftlichen Bescheid - auch von der Krankenkassa - den können sie berufen! Holen sie das nach! Wissen sie noch mit wem sie bei der Krankenkassa telefoniert haben - Lassen sie sich die Aussage - Schutzfrist gibt's nur einmal? - per schriftlichen Bescheid geben! Und legen darauf Berufung ein - sollten sie diesbez. überhaupt einen bekommen? ansonsten soll die KK. das Krankengeld gleich überweisen! ("Krankengeld steht ihnen zu")
Schutzfrist gibt's ab Ausscheiden aus der Pflichtversicherung ("M. M. nach") - auch dann wenn es in der Vergangenheit schon mal vorgekommen ist! Denken wir z.Bsp. an eine rechtswidrige Sperre, dann wäre die Schutzfrist trotz behördlicher Rechtswidrigkeit aufgebraucht? - oder wie? Auch wissen die - denke ich - bez. widerrechtlicher Abmeldung bescheid. Drum senden sie auch eine schriftliche Beschwerde bez. diesem Sachverhalts an die Krankenkassa-Geschäftsleitung! Und nochmals: Kommt von der Krankenkassa der Bescheid, so berufen sie diesen (erheben sie Beschwerde)! (OHNE GEWÄHR)
Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" |
12.06.2018 um 19.15 Uhr - von A*. - "Die AMS Betreuerin stellt meine Bezuege zum wiederholten Male ein! Noch niemals zu Recht" |
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Hallo Herr Moser Meine Betreuerin hat meine Bezuege eingestellt weil ich angeblich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespraech hatte und diese nicht wahrgenommen habe.Das stimmt nicht! Ich fuehre immer alle Bewerbungen aus und habe eine solche Einladung nicht bekommen! Die AMS Betreuerin stellt meine Bezuege zum wiederholten Male ein! Noch niemals zu Recht.Ich konnte jedesmal beweisen,dass ich eine Bewerbung gemacht habe! Das ist reines Mobbing! Dieses Mal gehts um keine Bewerbung sondern um mein Nichterscheinen zu einem angeblichen Vorstellungsgespraech. Was ich nicht bekommen habe kann ich nicht beweisen. Ich hab auch keine Auskunft bekommen um wen es sich da handelt! Ich soll mir in der Info Abteilung des AMS einen Termin geben lassen obwohl ich ja schon einen Kontrolltermin habe! Was kann ich unternehmen? kann ich klagen? Mfg, A.
Antwort: Das lassen sie sich nicht gefallen! Am Besten wäre sie besuchen (mit Begleitperson, wenn möglich) den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und tragen die Sachlage so vor, wie sie hier berichten! - Und verlangen in Zukunft, dass wichtige Schreiben - "dessen Verluste sogar zur Bezugssperre führen ev. die Existenzgrundlage entziehen" - nur mehr eingeschrieben per Post an sie gesendet werden sollen/müssen!
>Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid zur Sperre! (Ev. auch schriftlich und eingeschrieben) - Kommt innerhalb eines Monats kein Bescheid, muss ihnen das Geld ausbezahlt werden! Siehe auch: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! / Rechtssatz (28.10.09) Dient auch als Berufungsgrund!
Bez. der "Schikane"/"Mobbing" ist auch eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten! Siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! Wenn möglich, nehmen sie sich immer eine Begleitperson zu den AMS-Terminen mit! Senden sie diese Beschwerde auch an die Volksanwaltschaft, auf das die sie ev. unterstützen! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) (Ohne Gewähr)
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8.06.2018 um 16.50 Uhr - von J*. - " Urlaub im Inland gebucht" |
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Sg Herr Moser, ich bin leider bereits mehr als 6 Monate beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet. Bei meinem letzten Kontrollmeldetermin wurden mir einige Stellenangebote mitgegeben und ein neuer Termin vereinbart (05.07.2018) Daraufhin habe ich einen zweiwöchigen Urlaub im Inland (********) gebucht von **.06. bis **.06.2018. Am **.06. schickte mir das AMS plötzlich eine verpflichtende Jobbörse zu am **.06.2018 im AMS *****, wenn ich dort nicht erscheine wird mir das Geld gestrichen usw. Kann ich da rechtlich etwas unternehmen? Muss ich mir wirklich alles gefallen lassen? Stornieren kann ich den Urlaub nicht mehr, ansonsten entstehen natürlich hohe Kosten. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank Freundliche Grüße (7.06.18)
Antwort: Mit Rechtsanspruch auf Urlaub schauts schlecht aus! Ein Inlandsurlaub ist ev. möglich! Sollte man aber rechtzeitig bekannt geben! Haben sie das getan? Siehe: Urlaub Ev. rufen sie bei ihrer AMS-Geschäftsstelle an und erkundigen sich nochmals, ob sie ev. das noch im nachhinein regeln können? Ev. Auskunft vom Geschäftsstellenleiter einholen. Wenn nichts mehr zu machen ist, müssen sie sich mit dem Gedanken anfreunden, von ihrem Urlaubsort zum Infotag zu fahren. Wenn sie in den Urlaub, ohne Geldsperre, in Anspruch nehmen wollen! (Ohne Gewähr)
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5.06.2018 um 10.25 Uhr - von G. - "Auf Bescheid schon Beschwerde eingelegt" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Danke vielmals für Ihre Antwort, sie sind derzeit meine einzige Hoffnung und Hilfe.
Ich habe den Bescheid wirklich schon erhalten und darauf Beschwerde eingelegt + meine Krankmeldung und meine Entschuldigung eingeschrieben geschickt. Einmal an die MA40, einmal an das Verwaltungsgericht. Nach ihrem Tip, werde ich meinen ganzen Akt auch an die Volksanwaltschaft schicken.
Der Witz ist, ich bekam am 15. das Infoblatt wegen “sie sind verpflichtet ihre Arbeitskraft einzusetzen, bis 22.5 zum AMS”. Ich wusste noch nicht was im pva Gutachten steht, habe dieses bei der Ma40 ausgehoben und am 17 oder 18 bekommen.
Ich war danach am 22.5 beim ams, hatte einen Folgetermin am 25.5 - ebenfalls gemacht und am 29.5 bekomme ich einen Bescheid das ich um 100% gekürzt werde, weil ich NICHT bis 22.5 beim ams war. Ich war aber nachweislich dort - der Brief wurde zugestellt, am 29.5 als ich gerade beim zweiten Arzt saß.
Es geht also nicht darum das ich am 29.5 etwas verpasst hätte - die Kürzung betrifft den 22.5 wo ich laut Ma40 nicht beim ams war.
Herr Moser, wissen Sie vielleicht ob es rechtlich haltbar ist, das ich sofort eine 100% Kürzung erhalte, weil ich 2011 um 25% und 2012 um 50% gekürzt wurde? Die damaligen Kürzung betrafen eine Lebensgemeinschaft, die es seit 2014 nicht mehr gibt. Nach der 50% Kürzung um Jahr 2012, würde ich arbeitsunfähig geschrieben (BBRZ) und hatte natürlich seit dem auch keine Kürzung. Jetzt im Jahr 2018, werde ich auf 100% gekürzt, obwohl ich
A) beim ams war und mich genau Inhaber was ich beim ams möchte (zubuchung zur Caritas step2job)
B) obwohl meine letzte Kürzung bin 2012 war
Ich hatte ansonsten keine Kürzungen - nie! - nur 2011 auf 25% und 2012 auf 50%, ich habe nie eine Untersuchung verschoben oder nicht gemacht, keine Mietschulden, keine Verweigerung. Muss ich jetzt erwarten, das die 100% Kürzung rechtskräftig ist, wenn ich gesundheitlichen EINEN AMS Termin in Zukunft nicht schaffe?
Ich verweigere ja nichts, ich gehe zum ams, ich mache und tue, egal ob bei meinen Ärzten, der Therapie, dem ams, ich traue mich sowieso nicht einen Termin irgendwo zu verpassen - trotzdem kommt man nach einem 7 Stunden Tag - wo man bei zwei Ärzten und 3 Stunden im Wartezimmer war - heim und bekommt einen Brief mit einer 100% Kürzung. Ich verstehe die Welt nicht mehr, inzwischen wurde meine Medikation vom Arzt aus auf das doppelte angehoben, die Selbstverletzung ist wieder aktiv, ich versuche alles zu schaffen und kann nicht einmal schlafen (in 3 Tagen habe ich 9 Stunden geschlafen, kein Witz). Trotzdem steht auf meinem Gutachten: voll arbeitsfähig und ich muss mich so verhalten, egal wie dreckig es mir geht. (3.06.18)
Antwort: "Rechtswidrige Sperre / Kürzung" Natürlich könnten sie bei der berufung auch versuchen die 100% kürzung zu bekämpfen. ("Ohne gewähr - die tun nach lust und laune - soscheint es") Aber da sie am 22.05. beim AMS waren ist die sperre/ kürzung ungültig / rechtswidrig. - Können sie eh nachweisen dass sie am 22.05. dort waren? das geben sie in der berufung an. und lassen sie die angst nicht zum alltag werden - sie gehen einfach zu den terminen oder bringen falls eine ärztliche bestätigung / entschuldigung - dann darfs nichts haben.
4.06.2018 um 23.20 Uhr - von G. - "kann nachweisen das ich am 22.05. beim AMS-Termin war" Hi, Ja ich kann nachweisen das ich beim ams war, einerseits würde meine E-card dort eingescannt andererseits habe ich meinen nächsten Termin schriftlich für den 25 bekommen, wo ich ja auch war. Ich hatte ja auch am 22 schon einen ersten Bearbeiter.
Antwort: Ja tun sie das, weisen sie das in der Berufung nach! Ev. auch in einem Beschwerdeschreiben an die MA40 (Behördenleitung), an die zuständige AMS-Geschäftstelle und nochmal an die Volksanwaltschaft. Zeigen sie auf, dass es sich anscheinend um eine bewusst absichtlich verhängte rechtswidrige Mindestsicherung-Kürzung / Sperre handelt. Ev. senden sie diese Beschwerde per E-Mail und zwar so, dass alle Adressen sichtbar sind - die sollen wissen, wer die Beschwerde noch aller bekommen hat! Auf dass diese "Schweinerei" ein Ende findet! ("ohne Gewähr")
zu: "Mindestsicherung um 100%! gekürzt, weil ich angeblich nicht fristgerecht beim AMS war - ich war aber zweifellos beim AMS, habe Bestätigungen und Zeugen."(1.06.18) |
5.06.2018 um 10.20 Uhr - von R*. - "Sonderurlaub bei einer Geburt" |
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Hallo, Meine Frage bezieht sich auf den Sonderurlaub bei einer Geburt. Also ich bin zurzeit beim Jugend am Werk, ein vom AMS bezahlter Kurs. Meine Freundin hat vor 3 Tagen entbunden und wurde am Samstag vom LKH entlassen. Sie benötigt auf jedenfall noch relativ viel Hilfe zu Hause und die Behördenwege sind auch noch zu erledigen. Habe ich als Kursteilnehmer auch Anspruch auf diesen sogenannten Sonderurlaub? Wenn ja, wie viel Tage wären das? Ich hatte beim Jugend am Werk ja schonmal Probleme wegen eines Sonderurlaubes wegen eines Todesfalls. (3.06.18)
Antwort: Wenn es sich um ihr kind handelt so können sie bez. Pflegefreistellung mit dem kursbetreiber -betreuerIn regeln. Ein paar tage müssten drinnen sein - ev. holen sie sich eine ärztliche Bestätigung/freistellung. (ohne gewähr)
Freistellung nach der Entbindung - aus einer AK antwort:
Solange Mutter und Kind stationär im Spital aufgenommen sind, besteht kein Anspruch auf Pflegefreistellung, sondern nur auf Betreuungsfreistellung für ein evt. schon vorhandenes Kind zu Hause. Sobald Mutter und Kind jedoch wieder zu Hause sind, kann es sein, dass die Kindesmutter noch nicht in der Lage ist, das Neugeborene alleine zu versorgen. In diesem Fall hat der Kindesvater – sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt – Anspruch auf Betreuungsfreistellung sofern er ein ärztliches Attest über die Verhinderung der Kindesmutter vorlegen kann. Der Anspruch besteht bis zum Höchstausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Bsp: 30 Stunden-Woche = Anspruch auf 30 Stunden Betreuungsfreistellung/Arbeitsjahr).
Sollte die Kindesmutter nach der Geburt noch pflegebedürftig sein, wie dies regelmäßig nach einem Kaiserschnitt der Fall ist, so hat der Kindesvater – sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt – Anspruch auf Pflegefreistellung für die Kindesmutter. Der Pflegebedarf muss mittels ärztlichem Attest nachgewiesen werden. Auch dieser Anspruch besteht bis zum Höchstausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
falls, danke für rückmeldung über regelung / Einverständnis |
2.06.2018 um 10.22 Uhr - von M*. - "Partnerschaftsanrechnung "Kurz" vor der Aufhebung" |
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Hallo ich habe heute meine Mitteilung über den Leistungsanspruch bekommen und bekomme ab 22. Mai 1,38 Euro pro Tag, bis 21. Mai waren es 11,25 Euro pro Tag. Natürlich habe ich sofort angerufen die Begründung war: Mein Mann hätte 2018 wesentlich mehr verdient als 2017. Ja er hatte im Sommer eine Erhöhung um ein paar Euro allerdings hat er, wir haben es ausgerechnet, dieses Jahr nur insgesamt pro Monat ca 30 Euro mehr als 2016 ( von 2017 haben wir die Lohnzettel nicht gefunden auf die Schnelle ) und mir werden wegen 30 Euro im Monat die er mehr verdient ( momentan nicht mal das da er wegen einer Thrombose seit Mitte April krank geschrieben ist ) 300 Euro pro Monat weggenommen und das so kurz bevor das Partnereinkommen sowieso nicht mehr angerechnet wird. Sein Gehalt ist schwankend da er im Dreischichtdienst arbeitet und er kriegt im Feburar 500 Euro ca zusätzlich-das waren zumindest die Prämien der letzten 3 Jahre ) ich selber habe 3 Kinder, habe die letzten zwei Jahre jeden Kurs mitgemacht mich weitergebildet ect. nicht nur freiwillig sondern sie kamen sogar auf meine Bitte hin. Jetzt soll ich in einen Kurs der 2 h am Tag dauert und mir Bewerbungsschreiben beibringen soll für 1,38 am Tag?! plus davon meine Medikamente bezahlen und mein Telefon. Meine Kinder gehen alle drei schon zur Schule und ich sitze auch nicht daheim und tue nichts ich bewerbe mich wo es geht leider bekomme ich Absage oder gar keine Antworten-ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. Natürlich hab ich gleich Beschwerde eingelegt und einen Bescheid verlangt und das ganze an den Volksanwalt weitergeleitet aber langsam kann ich nicht mehr da seit 2 Monaten praktisch alles schief läuft und das auch nicht mein erstes Problem mit dem AMS ist. lg M (1.06.18)
Antwort: Richtig, verlangen sie einen Bemessungsbescheid, den können sie dann auch berufen. Und reden sie mit der Betreuerin bez. dem Kurs, den sie machen müssen! Ev. steht ihnen DLU (Kursgeld) zu? Regeln sie das mit ihrer AMS-BetreuerIn vor Beginn der Maßnahme! (Ohne Gewähr) "Sollte nichts helfen", müssen sie noch dieses Monat durchhalten, denn ab 1.07.18 wird die Partnerschaftsanrechnung aufgehoben! (Ev. eine "Kurz"e Zeit lang - "Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?")
Zur Info: Betreuungspflichten |
2.06.2018 um 10.20 Uhr - von D*. - "Pflege eines Kindes" |
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Hallo Herr Moser, Ich hätte bitte gern folgendes vewusst: Ich bin ein 0flegender Angehöriger, also mein Sohn ist behindert und bekommt Pflegegeld der Stufe 3. Wie ist das mit dem AMS in so einem Fall. Kann man weiter Notstandshilfe erhalten obwohl man zur Pflege des Kindes viele Stunden täglich imvestieren muss? Oder ist dem AMS egal, ob ich ein behindertes Kind habe welches auf mejne Betreuung angewiesen ist. Danke im voraus. Freundliche Grüße D. (1.06.18)
Antwort: Ev. müssen sie dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Siehe: Betreuungspflichten (Ohne Gewähr) |
2.06.2018 um 9.50 Uhr - von P*. - "Deutsch Check obwohl er fließend Deutsch ohne besonderen Akzent spricht" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Ich möchte Ihnen hiermit eine weitere Steuergeldverschwendung seitens des Ams aufzeigen. Ich weiß nicht wohin ich sonst schreiben soll aber ich muss meinen Frust ablassen! Der neue Trend heißt sogenannter Deutsch Check, hier in Wien am Praterstern 1 stattgefunden heute um 8 30...Mein Mann stammt aus Kroatien, ist seit 1991 in Österreich und spricht fließend Deutsch ohne besonderen Akzent...Er wurde heute nach 2 stündiger Wartezeit in einem maximal einminütigem Gespräch auf A2 eingestuft!!!Sorry aber das ist der Gipfel der Sinnlosigkeit die ich bis jetzt am Ams erlebt habe. Es war mir schon unverständlich warum er überhaupt dorthin musste, da ja sein "Betreuer" eigentlich vernehmen hätte müssen, dass er ausgezeichnet Deutsch spricht! Ich frage mich nun was solche Checks den Steuerzahler kosten und ob dem Ams bewusst ist was für ein Nonsens das ist!? Mit freundlichen Grüßen (11.05.18)
Antwort: "Mit einer schriftlichen Beschwerde an das AMS - ev. an die Geschäftsleitung - belegt er dem AMS "auch", dass er gut deutsch spricht und schreibt." |
1.06.2018 um 12.12 Uhr - von G. - "Mindestsicherung um 100%! gekürzt, weil ich angeblich nicht fristgerecht beim AMS war - ich war aber zweifellos beim AMS, habe Bestätigungen und Zeugen." |
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Ich antworte Ihnen - Zwangstherapie - um sie auf dem laufenden zu halten.
Ich sollte nun bis zum 22.5 zum ams gehen und mich Arbeitssuchend melden, was ich auch direkt am 22.5 gemacht habe. Darauf bekam ich einen Folgetermin für 25.5.2018, den ich ebenfalls eingehalten habe, daraufhin ein Folgetermin am 29.5 - ich habe Ausdrucke der neuen Termine bekommen und hatte immer eine Begleitperson dabei. Am 29.5 konnte ich den Termin nicht wahrnehmen, weil ich beim Arzt war, ich habe direkt aus der Praxis angerufen, sollte eine Bestätigung beim ams abgeben. Mein Arzt überwies mich für den Nachmittag zu einem anderen Arzt, dort wurde ich aufgrund meiner Panikattacken für zwei Wochen in Krankenstand geschickt. Ich habe beide Zettel abfotografiert und per E-Mail ans AMS und die Ma40 gesendet, damit mir nichts passiert.
Mein Problem ist jetzt:
Am 29.5 bekomme ich von der Ma40 einen Bescheid, in dem mir die Mindestsicherung um 100%! gekürzt wird, weil ich angeblich nicht fristgerecht beim AMS war - ich war aber zweifellos beim AMS, habe Bestätigungen und Zeugen. Trotzdem würde mir die Mindestsicherung um 100% gekürzt, mit der Begründung: ich hätte 2011 eine 25% Kürzung und im Jahr 2012 eine 50% Kürzung bekommen. Die Kürzung geht auch nicht 4,6, oder 8 Wochen, sondern bis zum Auslaufen meines Antrages im Dezember. Die Kürzungen kamen damals aus einer Lebensgemeinschaft, die es heute nicht mehr gibt, ich selbst war 2011 und 2012 arbeitssuchend - wurde aber 2012 vom BBRZ arbeitsunfähig geschrieben. Die letzten 6 Jahre war ich arbeitsunfähig, durch die PVA bin ich plötzlich 100% arbeitsfähig (sie kennen ja meinen Fall schon),
Ich habe nun alle Zettel kopiert (vom AMS alle Bestätigungen das ich am 22 und 25 dort war) und meine krankschreibung von 29.5. Und habe Berufung bei der Ma40 eingelegt, natürlich eingeschrieben aufgegeben. Daneben habe ich einen Brief inkl. Aller Zettel an den Verwaltungsgerichtshof geschickt, weil ich nicht verstehen kann, wieso ich so behandelt werde. Ich habe nie und nirgendwo gesagt, das ich meine Arbeitskraft verweigere, auch wenn ich krank bin, ich war beim AMS, habe Namen und Belege, trotzdem kürzt man mir 100%?
Ich bekomme ab 1.6 nur mehr Wohngeld (226 Euro), von dem ich nicht einmal meine Miete begleichen kann. Hätten sie bitte einen Tip für mich? Das ganze macht mich einfach nur mehr fertig als ich es schon war.
Bezüglich ihrer bisherigen Tips, bin ich inzwischen Mitglied bei chronisch krank, habe mich bei vereinen informiert und habe nach langem Suchen endlich eine Psychotherapie bei einer tollen Therapeutin. Durch das ganze Gehetze der pva, des ams und jetzt auch nich der Ma40 geht es mir immer schlechter- meine Medikation hat sich mehr als verdoppelt. Die Sozialarbeiter des PSD wollen nicht helfen, angeblich helfen Sie nur wenn man bei Ihnen in medizinischer Behandlung ist, bei der Caritas konnte ich gestern niemanden erreichen.
Leider zieht das ganze inzwischen auch meinen Partner mit hinunter, der sich nur mehr gehetzt vorkommt, obwohl er selbst chronisch krank ist. (31.05.18)
Antwort: Es sieht so aus, als wollen die sie, auch mit "rechtswidrigen Bezugssperren", schikanieren, um sie los zu werden! Drum sehr gut, dass sie sich wehren! Haben sie den schriftlichen Bescheid über die Sperre schon bekommen? Wenn nicht, dann verlangen sie diesen sofort - denn erst auf diesen können sie Berufung einlegen. Ohne einen schriftlichen Bescheid wäre die Berufung verfrüht und nicht gültig! Also: Hatten sie den Bescheid schon? Wäre ungewöhnlich schnell gegangen. Falls sie den Bescheid noch nicht haben - brauchen sie auch nicht beunruhigt sein, denn sie befinden sich in der Frist und können die Berufung - auf den Bescheid, wenn er kommt - nochmals abgeben. Trotzdem gut, dass sie reagiert haben! Und die Berufung müsste erfolgreich sein, weil sie zum Einen eine ärztliche Bestätigung für den 29.5. haben und ab diesem Tag sogar krankgeschrieben wurden/sind. Diese Belege legen sie der Berufung bei! Und senden sie das Schreiben , das sie an den VwGH sendeten unbedingt als Beschwerde an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - die sollten sie unterstützen! (Ohne Gewähr)
Siehe: "Auf Bescheid schon Beschwerde eingelegt" ( | |