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17.06.2018 um 10.52 Uhr von H*- "Einladung zu "IBZ Ihre berufliche Zukunft "



Hallo Herr Moser,
Ich bekam am **.4.2018 die Einladung zu "IBZ Ihre berufliche Zukunft - mehr als ein Job! M 346920 V 1". Kursstart war am **.4.2018. Ich habe mich daher am **.4.2018 vom AMS abgemeldet mit der Begründung Auslandsaufenthalt. Am 15.4.2018 kam ein Schreiben vom AMS das mein Bezug eingestellt wurde da ich nicht zum Kurs erschienen bin, da ich ja abgemeldet war hab ich das schreiben nicht weiter beachtet. Als ich mich am **.6.2018 wieder beim AMS angemeldet habe wurde ich direkt zu meinem Betreuer geschickt welcher mit mir eine Niederschrift gemacht hat das ich die Kursmaßnahme vereitelt hätte.
Meine Frage ist das denn überhaupt rechtens so, denn wenn ich abgemeldet bin muss ich mit Sicherheit keinen Kurs besuchen. Auch scheine ich derzeit beim AMS nicht so richtig gemeldet zu sein, Bezugsbestätigung gibt's derzeit keine und laut Krankenkasse bin ich nicht arbeitslos gemeldet im Moment.
Wäre nett wenn Sie mir Infos geben könnten. Danke und liebe Grüße. (16.06.18)

Antwort:
Die wollen ihnen auch noch eine Bezugssperre wegen Vereitelung aufbrummen.
Dann kämen zu den ca. 2 Monaten, der AMS-Abmeldung, nochmals 6 - wenn sie schon mal eine Sperre hatten - 8 Wochen Geldsperre dazu.
Vereitelungsmethode - ?: Das AMS geht davon aus, dass sie sich nur wegen dem Kurs abgemeldet hatten.
Sie dachten das lösen sie ganz einfach mit der Abmeldung. Auch beträgt die Krankenversicherungs-Schutzfrist 6 Wochen - sie sind schon zwei Monate weg, weshalb sie auch einige Zeit ohne Versicherungsschutz lebten.
Ev. wäre es besser gewesen sich auf eine andere Art und Weise gegen die Kursvermittlung -teilnahme zu wehren. Ev. dann, falls sie schon solche Kurse besucht hätten? Oder die Teilnahme ev. freiwillig ist? - "ev. auch in der Berufung angeben" Siehe Links darunter!
Wichtig, dass sie sich beim AMS wieder angemeldet haben. Sie verlangen wegen der Sperre den schriftlichen Bescheid und legen darauf, mit ihrer Begründung Berufung ein!

Ev. Kursinhalt - Keine Gratisarbeit: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage ("Ohne Gewähr)


16.06.2018 um 10.02 Uhr von H*. - "Infoveranstaltung Trendwerk"


Sg.Hr.Moser!
Habe einen Rsa Brief v.Ams erhalten ,betreff Infoveranstaltung Trendwerk - Info Galerie - Aktion Erfolg - BBE Trendwerk akt:E Wie soll ich mich verhalten, in den inhaltlichen Angeboten : Teinahme Einzel Gruppencoaching,Bewerbungsstrategien,Aktualisieren v.Lebenslauf,etc..mögliche vermittlung zu unseren Kooperationspartner Trendwerk,mögliche Vermittlung für die Trendwerkbetriebe Der Druck,Die Radstatin,die Werkstatt. Keine Kursdauer oder sonstiges angegeben,nur Sperre wenn man verweigert. Habe unzählige Bewerbungtrainings in anderen v.Ams zugewiesenen Schulungseinrichtungen bereits gehabt. Bin über 50,wäre nett wenn Sie mir eventuell Info geben könnten. Danke im Voraus und liebe Grüße. H. (15.06.18)

Antwort:
Infotag besuchen - auch um zu erfahren um welche "Zwangs"-"Massnahme" es sich handelt. Gegen Deppenkurse können sie sich ev. wehren - erst recht haben sie solche schon besucht! Siehe Links darunter!
Schwierig wird es bei zumutbaren DV. (Söb-Transitarbeitsplatz), wenn nach einem KV. entlohnt wird. (Ohne Gewähr)


14.06.2018 - "Werden die Steuerflucht-Schäden über Auflösung der Notstandshilfe egalisiert?"


Ganz legal verschieben internationale Konzerne seit Jahren ihre Gewinne in Steueroasen. Alleine im Jahr 2015 hat Österreich so rund 900 Millionen Euro verloren.
So viel Geld verliert Österreich durch Steuerflucht (kleineZeitung.at)

Anmerkung bzw. Fragestellung:
"Hier handelt es sich - m. M. nach - um die GesinnungsgenossInnen der ÖVP-"FPÖ" Regierung. Für diese Kräfte pflastert die ÖVP-(jetzt Kurz)-Politik den Weg!
Schaut so aus,
als sollen die 900 Millionen Euro an (jährlichen) Schäden, die Österreich durch die Steuerflucht der Konzerne entstehen, über die Auflösung der Notstandshilfe ausgeglichen werden?
Ca. diese Grössenordnung will die Kurz/FPÖ Regierung ("jährlich") einsparen, indem sie die arbeitslosen Menschen von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung transferiert!
Das, obwohl was Arbeitslosigkeit betrifft, auch hier die ÖVP-Politik Verantwortung trägt!"


>"Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?" Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung"?"

15.06.18 - Ps.: Zum Thema siehe auch "politischer Betrug" (Wahllügen / Umfaller-Partei FPÖ)

"Beschwerdeschreiben an die FPÖ"
Alle betroffenen arbeitslosen Personen, die die FPÖ gewählt haben und sich dadurch Hilfe wie Unterstützung bez. Arbeitslosigkeit ev. Armut erhofften und jetzt wegen tatsächlicher, teils entgegengesetzter Politik, schwer enttäuscht wurden, sollen "ihrer" Partei den Unmut und ihre Kritik mitteilen!
Sendet eure Beschwerden unbedingt an die FPÖ! FPÖ-Bürgerbüro / hc.strache@fpoe.at


13.06.2018 um 12.53 Uhr - von G. - "50+"


Hallo Herr Moser
Ich bekam heute einen Anruf von Job und Wirtschaft 50+, bin noch keine 50+ wird von Land Oberösterreich gesponsert. Das lustige ist, dass auch die Aus und Weiterbildung Phönix in diesen Gebäude auch drinn ist. Es wurde mir gesagt, dass sie mit der Firma Phönix nichts zu tun haben. Wissen sie etwas über Job und Wirtschaft 50+. Danke im voraus Mit freundlichen Grüßen T.G aus L.
(11.06.18)

Antwort:
Nein - Drum ist es sehr wichtig zu erfahren, um welchen Kurs es sich handelt. Ev. beim Infotag bzw. "Bewerbungsgespräch"!
Handelt es sich um einen Deppenkurs etc. so können sie sich ev. dagegen wehren.
Lese
gerade einen Auszug unter Initiative Job & Wirtschaft für 50+
>...... das Land OÖ hat gemeinsam mit dem AMS OÖ die Initiative Job und Wirtschaft gestartet. Sie stellt ein ergänzendes, freiwilliges Angebot dar.

Zur Info:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Deppenkurse nicht nochmals besuchen!

Aufsuchende Vermittlung wie Coaching freiwillig - auch ein Arbeitstraining.

Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!


"sensible Daten nur an Personen weitergeben, denen sie vertrauen bzw. falls, dann an Personen mit Schweigepflicht."
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
unter:
Datenschutz ist Menschenrecht!

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse"
(ohne gewähr)


13.06.2018 um 9.22 Uhr - von A*. - "Bezugssperre brauche dringend Hilfeee "


Liebe Freunde der Arbeitsinitiativen,
ich brauche sehr dringend eure Hilfe. Ich bin schon seit ca. 16 J an MS erkrankt und habe eine Frau und 4 Kinder. Mir wurde der Leistungsbezug von **.03.18 - **.05.18, weil ich eine Maßnahme nicht besuchen wollte, gesperrt. Ich habe am **.05.18 einen Termin beim Herrn E. einen Kontrolltermin bekommen und bin persönlich gefahren. Er wollte mich wieder in den selben Kurs einschreiben aber ich habe zu ihm gesagt, dass ich nicht in den selben Kurs möchte.

Dann gab er mir am **.05.18 einen neuen Kontrolltermin. Ich hatte leider, auf Grund der Sorgen eine Schube in dieser Periode und konnte nicht zu diesem Termin gehen. Herr E. (Stellvertreter des Leiters) und Frau J. (Beraterin) haben mich dann von der Krankenversicherung abgemeldet und bekam kein Krankengeld. Ich habe mit der GKK OÖ in mehrere Abteilungen gesprochen meinen Versicherungsschutz wieder zu aktivieren. Aber leider ließ die GKK nicht nach, mich wieder anzumelden. Nicht einmal die Rechtsabteilung von der GKK wusste ob es richtig ist, meine Versicherungsleistung einzustellen. AK auch nicht.

AMS bzw. Herr E. und Frau J. hatten schon in der zwischen Zeit Kontakt mit der Regionalstelle der GKK gehabt.

Am **.03.18 hat er mich zu einer Niederschrift sehr unter Druck gesetzt, die NS zu unterschreiben. Dass ich den Kurs Verweigere. Obwohl ich den Termin am **.05.18 nicht einhalten konnte, wurde mein Leistungsbezug sofort gesperrt. Obwohl ich die Krankenmeldung gesendet habe.

Ich habe die Bescheidvorentscheidung von der Rechtsabteilung der Landesgeschäftsstell am **.06.18 per RSb erhalten. Der Jurist will bis zum **.06.18 eine Stellungnahme von mir haben.

Ich weiß wirklich nicht weiter. Ich bin sehr verzweifelt und brauche bitte eure Hilfe. Ich habe alle Unterlagen welche ich vom AMS erhalten habe im Anhang geladen.

Ich danke euch im Voraus. Viele Grüße (12.06.18)

Anmerkung: Bescheidvorentscheidung wie sämtliche Unterlagen habe ich / SoNed gesichtet

A
ntwort:
sie haben für den verpassten kontrolltermin am 7.05. eine krankmeldung ? So muss der infotag entschuldigt sein und es darf keine sperre geben.
(Immer gleich wieder beim AMS zurückmelden! Nach einem Krankenstand oder ev. bei versehentlich verpassten Termin)

ausserdem wurde ihnen die Krankenversicherung ihnen widerrechtlich eingestellt.
wenden
sie sich sofort an die volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at, die hilft ihnen – habe die zusage - siehe aussage beim runden tisch
unter
Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
auch AMS-chef buchinger sprach von unzulässiger KK-abmeldung.

es gibt ausserdem eine 6 wöchige schutzfrist!

Bzw. / Oder / Und:
mit einer bezugsbescheinigung / leistungsmitteilung - -
von wann bis wann sie arbeitslosengeld oder notstandshilfe erhalten - eine solche haben sie nach der antragstellung / am anfang des bezugs bekommen - (ansonsten nochmals vom AMS ausdrucken lassen)
- - zur krankenkassa gehen und versicherung wieder aktivieren lassen.
siehe: KK widerrechtlich abmeldet

Die angelegenheit um den *.05.18 muss zu ihren gunsten entschieden werden.
Ev. kopieren sie alles und legen sie es der niederschrift bzw. berufung bei.
(nichts unterschreiben womit sie nicht einverstanden sind.

FRAGE: ("bez. 2 Mail" - und wiederholter Kurszuweisung")
was ist mit dem 25.05.
haben sie für den 25.05. eine ärztliche bestätigung ( dass sie beim arzt waren)?

Haben sie so einen kurs (aktive arbeitssuche) schon mal besucht?

Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)


"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Auch ist ein coachingkurs freiwillig wie ev. die aufsuchende Vermittlung

Falls in einer berufung gege eine ev. sperre angeben. (Ohne Gewähr)

13.06.18 um 2.18 Uhr - von A*. - "KK. meinte Schutzfrist wurde in der Vergangenheit schon aufgebraucht??"
Hallo Christian,
danke, danke vielmals, für die rasche Antwort. Ich hoffe sie haben nichts dagegen wenn wir uns Duzen. Ich schätze bzw. respektiere wirklich Ihre Leistungen/Hilfe sehr. Ich möchte Sie sehr gern finanziell unterstützen und werde auf Ihr angegebenes Bankkonto spenden. Sie müssen mich entschuldigen für den Anfang wird es leider nicht sehr viel sein, aber werde versuchen Ihre Mühe irgendwie zu unterstützen.

Für den 25.05. habe ich eine Arztbestätigung. Ich musste eigentlich in den Krankenhaus aber da ich keinen Versicherungsschutz hatte. Konnte ich mich nicht untersuchen lassen. Sonst hätte ich wahrscheinlich das Honorar selber zahlen müssen.

Bezüglich den Versicherungsschutz habe ich sehr oft mit der KK tel gesprochen. Aber die meinten das ich den 6 wöchigen Versicherungsschutz, von 23.03.18 – 04.05.18, schon ausgenutzte hätte. Deswegen hätte ich, nach Aussage von der OÖ GKK keinen Schutz mehr und bekam kein Krankengeld.

Ich habe vorige Woche mit dem Geschäftsführer gesprochen, das ich diese Woche noch im Krankenstand bleibe um meine Behandlungen abzuschließen. Aber er drängt mich in die Pension zu gehen bzw. einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen.

Ich habe so einen ähnlichen Kurs schon mal besucht. Es geht wirklich um nichts, dabei. Man müht sich nur ab. Ohne irgend einen Erfolg beruflich zu haben. Ich habe meiner Beraterin sehr oft erwähnt, einen Buchhaltungskurs zu bekommen. Da ich darin irgendwie mehr Aussichten sehe. Aber leider wird so etwas sofort abgewiesen.

Sie können sehr gerne die Sachen die ich Ihnen übermittelt habe, wenn es geht mit verkürzten Initialen oder Namen, veröffentlichen. Viele Grüße

Antwort:
Lassen sie sich nicht tel. / mündlich abspeisen! Auch nicht von der Krankenkassa!
Was am Telefon gesprochen wurde, lässt sich leicht - falls - im nachhinein abstreiten!
Verlangen sie immer einen schriftlichen Bescheid - auch von der Krankenkassa - den können sie berufen! Holen sie das nach!
Wissen
sie noch mit wem sie bei der Krankenkassa telefoniert haben - Lassen sie sich die Aussage - Schutzfrist gibt's nur einmal? - per schriftlichen Bescheid geben!
Und legen darauf Berufung ein - sollten sie diesbez. überhaupt einen bekommen? ansonsten soll die KK. das Krankengeld gleich überweisen! ("Krankengeld steht ihnen zu")

Schutzfrist gibt's ab Ausscheiden aus der Pflichtversicherung ("M. M. nach") - auch dann wenn es in der Vergangenheit schon mal vorgekommen ist! Denken wir z.Bsp. an eine rechtswidrige Sperre, dann wäre die Schutzfrist trotz behördlicher Rechtswidrigkeit aufgebraucht? - oder wie?
Auch wissen die - denke ich - bez. widerrechtlicher Abmeldung bescheid.
Drum senden sie auch eine schriftliche Beschwerde bez. diesem Sachverhalts an die Krankenkassa-Geschäftsleitung!
Und nochmals: Kommt von der Krankenkassa der Bescheid, so berufen sie diesen (erheben sie Beschwerde)! (OHNE GEWÄHR)

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"


12.06.2018 um 19.15 Uhr - von A*. - "Die AMS Betreuerin stellt meine Bezuege zum wiederholten Male ein! Noch niemals zu Recht"


Hallo Herr Moser
Meine Betreuerin hat meine Bezuege eingestellt weil ich angeblich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespraech hatte und diese nicht wahrgenommen habe.Das stimmt nicht! Ich fuehre immer alle Bewerbungen aus und habe eine solche Einladung nicht bekommen! Die AMS Betreuerin stellt meine Bezuege zum wiederholten Male ein! Noch niemals zu Recht.Ich konnte jedesmal beweisen,dass ich eine Bewerbung gemacht habe! Das ist reines Mobbing! Dieses Mal gehts um keine Bewerbung sondern um mein Nichterscheinen zu einem angeblichen Vorstellungsgespraech. Was ich nicht bekommen habe kann ich nicht beweisen. Ich hab auch keine Auskunft bekommen um wen es sich da handelt! Ich soll mir in der Info Abteilung des AMS einen Termin geben lassen obwohl ich ja schon einen Kontrolltermin habe! Was kann ich unternehmen? kann ich klagen?
Mfg, A.

Antwort:
Das lassen sie sich nicht gefallen! Am Besten wäre sie besuchen (mit Begleitperson, wenn möglich) den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und tragen die Sachlage so vor, wie sie hier berichten! - Und verlangen in Zukunft, dass wichtige Schreiben - "dessen Verluste sogar zur Bezugssperre führen ev. die Existenzgrundlage entziehen" - nur mehr eingeschrieben per Post an sie gesendet werden sollen/müssen!

>Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid zur Sperre! (Ev. auch schriftlich und eingeschrieben) - Kommt innerhalb eines Monats kein Bescheid, muss ihnen das Geld ausbezahlt werden!
Siehe auch:
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! / Rechtssatz (28.10.09)
Dient
auch als Berufungsgrund!


Bez. der "Schikane"/"Mobbing" ist auch eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten!
Siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Wenn möglich, nehmen sie sich immer eine Begleitperson zu den AMS-Terminen mit!
Senden sie diese Beschwerde auch an die Volksanwaltschaft, auf das die sie ev. unterstützen! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) (Ohne Gewähr)


8.06.2018 um 16.50 Uhr - von J*. - " Urlaub im Inland gebucht"


Sg Herr Moser,
ich bin leider bereits mehr als 6 Monate beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet.
Bei meinem letzten Kontrollmeldetermin wurden mir einige Stellenangebote mitgegeben und ein neuer Termin vereinbart (05.07.2018)
Daraufhin habe ich einen zweiwöchigen Urlaub im Inland (********) gebucht von **.06. bis **.06.2018.
Am **.06. schickte mir das AMS plötzlich eine verpflichtende Jobbörse zu am **.06.2018 im AMS *****, wenn ich dort nicht erscheine wird mir das Geld gestrichen usw.
Kann ich da rechtlich etwas unternehmen? Muss ich mir wirklich alles gefallen lassen? Stornieren kann ich den Urlaub nicht mehr, ansonsten entstehen natürlich hohe Kosten.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank Freundliche Grüße (7.06.18)

Antwort:
Mit Rechtsanspruch auf Urlaub schauts schlecht aus! Ein Inlandsurlaub ist ev. möglich! Sollte man aber rechtzeitig bekannt geben! Haben sie das getan?
Siehe: Urlaub
Ev. rufen sie bei ihrer AMS-Geschäftsstelle an und erkundigen sich nochmals, ob sie ev. das noch im nachhinein regeln können? Ev. Auskunft vom Geschäftsstellenleiter einholen.
Wenn nichts mehr zu machen ist, müssen sie sich mit dem Gedanken anfreunden, von ihrem Urlaubsort zum Infotag zu fahren. Wenn sie in den Urlaub, ohne Geldsperre, in Anspruch nehmen wollen! (Ohne Gewähr)


5.06.2018 um 10.30 Uhr - "Geschäft mit AMS-Schulungen / Deppenkurse für die Anbieter eine wahre Goldgrube"


Kursleiter berichtet: Das lohnende Geschäft mit den AMS-Schulungen (Krone.at)


5.06.2018 um 10.25 Uhr - von G. - "Auf Bescheid schon Beschwerde eingelegt"


Sehr geehrter Herr Moser,

Danke vielmals für Ihre Antwort, sie sind derzeit meine einzige Hoffnung und Hilfe.

Ich habe den Bescheid wirklich schon erhalten und darauf Beschwerde eingelegt + meine Krankmeldung und meine Entschuldigung eingeschrieben geschickt. Einmal an die MA40, einmal an das Verwaltungsgericht. Nach ihrem Tip, werde ich meinen ganzen Akt auch an die Volksanwaltschaft schicken.

Der Witz ist, ich bekam am 15. das Infoblatt wegen “sie sind verpflichtet ihre Arbeitskraft einzusetzen, bis 22.5 zum AMS”. Ich wusste noch nicht was im pva Gutachten steht, habe dieses bei der Ma40 ausgehoben und am 17 oder 18 bekommen.

Ich war danach am 22.5 beim ams, hatte einen Folgetermin am 25.5 - ebenfalls gemacht und am 29.5 bekomme ich einen Bescheid das ich um 100% gekürzt werde, weil ich NICHT bis 22.5 beim ams war. Ich war aber nachweislich dort - der Brief wurde zugestellt, am 29.5 als ich gerade beim zweiten Arzt saß.

Es geht also nicht darum das ich am 29.5 etwas verpasst hätte - die Kürzung betrifft den 22.5 wo ich laut Ma40 nicht beim ams war.

Herr Moser, wissen Sie vielleicht ob es rechtlich haltbar ist, das ich sofort eine 100% Kürzung erhalte, weil ich 2011 um 25% und 2012 um 50% gekürzt wurde? Die damaligen Kürzung betrafen eine Lebensgemeinschaft, die es seit 2014 nicht mehr gibt. Nach der 50% Kürzung um Jahr 2012, würde ich arbeitsunfähig geschrieben (BBRZ) und hatte natürlich seit dem auch keine Kürzung. Jetzt im Jahr 2018, werde ich auf 100% gekürzt, obwohl ich

A) beim ams war und mich genau Inhaber was ich beim ams möchte (zubuchung zur Caritas step2job)

B) obwohl meine letzte Kürzung bin 2012 war

Ich hatte ansonsten keine Kürzungen - nie! - nur 2011 auf 25% und 2012 auf 50%, ich habe nie eine Untersuchung verschoben oder nicht gemacht, keine Mietschulden, keine Verweigerung. Muss ich jetzt erwarten, das die 100% Kürzung rechtskräftig ist, wenn ich gesundheitlichen EINEN AMS Termin in Zukunft nicht schaffe?

Ich verweigere ja nichts, ich gehe zum ams, ich mache und tue, egal ob bei meinen Ärzten, der Therapie, dem ams, ich traue mich sowieso nicht einen Termin irgendwo zu verpassen - trotzdem kommt man nach einem 7 Stunden Tag - wo man bei zwei Ärzten und 3 Stunden im Wartezimmer war - heim und bekommt einen Brief mit einer 100% Kürzung. Ich verstehe die Welt nicht mehr, inzwischen wurde meine Medikation vom Arzt aus auf das doppelte angehoben, die Selbstverletzung ist wieder aktiv, ich versuche alles zu schaffen und kann nicht einmal schlafen (in 3 Tagen habe ich 9 Stunden geschlafen, kein Witz). Trotzdem steht auf meinem Gutachten: voll arbeitsfähig und ich muss mich so verhalten, egal wie dreckig es mir geht. (3.06.18)

Antwort: "Rechtswidrige Sperre / Kürzung"
Natürlich könnten sie bei der berufung auch versuchen die 100% kürzung zu bekämpfen. ("Ohne gewähr - die tun nach lust und laune - soscheint es")
Aber
da sie am 22.05. beim AMS waren ist die sperre/ kürzung ungültig / rechtswidrig.
- Können sie eh nachweisen dass sie am 22.05. dort waren?
das geben sie in der berufung an.
und
lassen sie die angst nicht zum alltag werden - sie gehen einfach zu den terminen oder bringen falls eine ärztliche bestätigung / entschuldigung - dann darfs nichts haben.

4.06.2018 um 23.20 Uhr - von G. - "kann nachweisen das ich am 22.05. beim AMS-Termin war"
Hi, Ja ich kann nachweisen das ich beim ams war, einerseits würde meine E-card dort eingescannt andererseits habe ich meinen nächsten Termin schriftlich für den 25 bekommen, wo ich ja auch war. Ich hatte ja auch am 22 schon einen ersten Bearbeiter.

Antwort:
Ja tun sie das, weisen sie das in der Berufung nach! Ev. auch in einem Beschwerdeschreiben an die MA40 (Behördenleitung), an die zuständige AMS-Geschäftstelle und nochmal an die Volksanwaltschaft.
Zeigen sie auf, dass es sich anscheinend um eine bewusst absichtlich verhängte rechtswidrige Mindestsicherung-Kürzung / Sperre handelt.
Ev. senden sie diese Beschwerde per E-Mail und zwar so, dass alle Adressen sichtbar sind - die sollen wissen, wer die Beschwerde noch aller bekommen hat! Auf dass diese "Schweinerei" ein Ende findet! ("ohne Gewähr")

zu: "Mindestsicherung um 100%! gekürzt, weil ich angeblich nicht fristgerecht beim AMS war - ich war aber zweifellos beim AMS, habe Bestätigungen und Zeugen."(1.06.18)


5.06.2018 um 10.20 Uhr - von R*. - "Sonderurlaub bei einer Geburt"


Hallo,
Meine Frage bezieht sich auf den Sonderurlaub bei einer Geburt.
Also ich bin zurzeit beim Jugend am Werk, ein vom AMS bezahlter Kurs. Meine Freundin hat vor 3 Tagen entbunden und wurde am Samstag vom LKH entlassen.
Sie benötigt auf jedenfall noch relativ viel Hilfe zu Hause und die Behördenwege sind auch noch zu erledigen.
Habe ich als Kursteilnehmer auch Anspruch auf diesen sogenannten Sonderurlaub?
Wenn ja, wie viel Tage wären das?
Ich hatte beim Jugend am Werk ja schonmal Probleme wegen eines Sonderurlaubes wegen eines Todesfalls. (3.06.18)

Antwort:
Wenn es sich um ihr kind handelt so können sie bez. Pflegefreistellung mit dem kursbetreiber -betreuerIn regeln. Ein paar tage müssten drinnen sein - ev. holen sie sich eine ärztliche Bestätigung/freistellung. (ohne gewähr)

Freistellung nach der Entbindung - aus einer AK antwort:

Solange Mutter und Kind stationär im Spital aufgenommen sind, besteht kein Anspruch auf Pflegefreistellung, sondern nur auf Betreuungsfreistellung für ein evt. schon vorhandenes Kind zu Hause.
Sobald Mutter und Kind jedoch wieder zu Hause sind, kann es sein, dass die Kindesmutter noch nicht in der Lage ist, das Neugeborene alleine zu versorgen. In diesem Fall hat der Kindesvater – sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt – Anspruch auf Betreuungsfreistellung sofern er ein ärztliches Attest über die Verhinderung der Kindesmutter vorlegen kann. Der Anspruch besteht bis zum Höchstausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Bsp: 30 Stunden-Woche = Anspruch auf 30 Stunden Betreuungsfreistellung/Arbeitsjahr).

Sollte die Kindesmutter nach der Geburt noch pflegebedürftig sein, wie dies regelmäßig nach einem Kaiserschnitt der Fall ist, so hat der Kindesvater – sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt – Anspruch auf Pflegefreistellung für die Kindesmutter. Der Pflegebedarf muss mittels ärztlichem Attest nachgewiesen werden. Auch dieser Anspruch besteht bis zum Höchstausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.

falls, danke für rückmeldung über regelung / Einverständnis


2.06.2018 um 10.22 Uhr - von M*. - "Partnerschaftsanrechnung "Kurz" vor der Aufhebung"


Hallo ich habe heute meine Mitteilung über den Leistungsanspruch bekommen und bekomme ab 22. Mai 1,38 Euro pro Tag, bis 21. Mai waren es 11,25 Euro pro Tag.
Natürlich habe ich sofort angerufen die Begründung war: Mein Mann hätte 2018 wesentlich mehr verdient als 2017. Ja er hatte im Sommer eine Erhöhung um ein paar Euro allerdings hat er, wir haben es ausgerechnet, dieses Jahr nur insgesamt pro Monat ca 30 Euro mehr als 2016 ( von 2017 haben wir die Lohnzettel nicht gefunden auf die Schnelle ) und mir werden wegen 30 Euro im Monat die er mehr verdient ( momentan nicht mal das da er wegen einer Thrombose seit Mitte April krank geschrieben ist ) 300 Euro pro Monat weggenommen und das so kurz bevor das Partnereinkommen sowieso nicht mehr angerechnet wird.
Sein Gehalt ist schwankend da er im Dreischichtdienst arbeitet und er kriegt im Feburar 500 Euro ca zusätzlich-das waren zumindest die Prämien der letzten 3 Jahre ) ich selber habe 3 Kinder, habe die letzten zwei Jahre jeden Kurs mitgemacht mich weitergebildet ect. nicht nur freiwillig sondern sie kamen sogar auf meine Bitte hin. Jetzt soll ich in einen Kurs der 2 h am Tag dauert und mir Bewerbungsschreiben beibringen soll für 1,38 am Tag?! plus davon meine Medikamente bezahlen und mein Telefon. Meine Kinder gehen alle drei schon zur Schule und ich sitze auch nicht daheim und tue nichts ich bewerbe mich wo es geht leider bekomme ich Absage oder gar keine Antworten-ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. Natürlich hab ich gleich Beschwerde eingelegt und einen Bescheid verlangt und das ganze an den Volksanwalt weitergeleitet aber langsam kann ich nicht mehr da seit 2 Monaten praktisch alles schief läuft und das auch nicht mein erstes Problem mit dem AMS ist. lg M (1.06.18)

Antwort:
Richtig, verlangen sie einen Bemessungsbescheid, den können sie dann auch berufen. Und reden sie mit der Betreuerin bez. dem Kurs, den sie machen müssen!
Ev. steht ihnen DLU (Kursgeld) zu? Regeln sie das mit ihrer AMS-BetreuerIn vor Beginn der Maßnahme! (Ohne Gewähr)
"Sollte nichts helfen", müssen sie noch dieses Monat durchhalten, denn ab 1.07.18 wird die Partnerschaftsanrechnung aufgehoben! (Ev. eine "Kurz"e Zeit lang - "Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?")

Zur Info: Betreuungspflichten


2.06.2018 um 10.20 Uhr - von D*. - "Pflege eines Kindes"


Hallo Herr Moser,
Ich hätte bitte gern folgendes vewusst:
Ich bin ein 0flegender Angehöriger, also mein Sohn ist behindert und bekommt Pflegegeld der Stufe 3.
Wie ist das mit dem AMS in so einem Fall. Kann man weiter Notstandshilfe erhalten obwohl man zur Pflege des Kindes viele Stunden täglich imvestieren muss?
Oder ist dem AMS egal, ob ich ein behindertes Kind habe welches auf mejne Betreuung angewiesen ist. Danke im voraus. Freundliche Grüße D. (1.06.18)

Antwort:
Ev. müssen sie dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Siehe: Betreuungspflichten (Ohne Gewähr)


2.06.2018 um 9.50 Uhr - von P*. - "Deutsch Check obwohl er fließend Deutsch ohne besonderen Akzent spricht"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich möchte Ihnen hiermit eine weitere Steuergeldverschwendung seitens des
Ams aufzeigen. Ich weiß nicht wohin ich sonst schreiben soll aber ich muss
meinen Frust ablassen!
Der neue Trend heißt sogenannter Deutsch Check, hier in Wien am Praterstern
1 stattgefunden heute um 8 30...Mein Mann stammt aus Kroatien, ist seit 1991
in Österreich und spricht fließend Deutsch ohne besonderen Akzent...Er wurde
heute nach 2 stündiger Wartezeit in einem maximal einminütigem Gespräch auf
A2 eingestuft!!!Sorry aber das ist der Gipfel der Sinnlosigkeit die ich bis
jetzt am Ams erlebt habe. Es war mir schon unverständlich warum er überhaupt
dorthin musste, da ja sein "Betreuer" eigentlich vernehmen hätte müssen,
dass er ausgezeichnet Deutsch spricht! Ich frage mich nun was solche Checks
den Steuerzahler kosten und ob dem Ams bewusst ist was für ein Nonsens das
ist!? Mit freundlichen Grüßen (11.05.18)

Antwort:
"Mit einer schriftlichen
Beschwerde an das AMS - ev. an die Geschäftsleitung - belegt er dem AMS "auch", dass er gut deutsch spricht und schreibt."


1.06.2018 um 12.12 Uhr - von G. - "Mindestsicherung um 100%! gekürzt, weil ich angeblich nicht fristgerecht beim AMS war - ich war aber zweifellos beim AMS, habe Bestätigungen und Zeugen."


Ich antworte Ihnen - Zwangstherapie - um sie auf dem laufenden zu halten.

Ich sollte nun bis zum 22.5 zum ams gehen und mich Arbeitssuchend melden, was ich auch direkt am 22.5 gemacht habe. Darauf bekam ich einen Folgetermin für 25.5.2018, den ich ebenfalls eingehalten habe, daraufhin ein Folgetermin am 29.5 - ich habe Ausdrucke der neuen Termine bekommen und hatte immer eine Begleitperson dabei. Am 29.5 konnte ich den Termin nicht wahrnehmen, weil ich beim Arzt war, ich habe direkt aus der Praxis angerufen, sollte eine Bestätigung beim ams abgeben. Mein Arzt überwies mich für den Nachmittag zu einem anderen Arzt, dort wurde ich aufgrund meiner Panikattacken für zwei Wochen in Krankenstand geschickt. Ich habe beide Zettel abfotografiert und per E-Mail ans AMS und die Ma40 gesendet, damit mir nichts passiert.

Mein Problem ist jetzt:

Am 29.5 bekomme ich von der Ma40 einen Bescheid, in dem mir die Mindestsicherung um 100%! gekürzt wird, weil ich angeblich nicht fristgerecht beim AMS war - ich war aber zweifellos beim AMS, habe Bestätigungen und Zeugen. Trotzdem würde mir die Mindestsicherung um 100% gekürzt, mit der Begründung: ich hätte 2011 eine 25% Kürzung und im Jahr 2012 eine 50% Kürzung bekommen. Die Kürzung geht auch nicht 4,6, oder 8 Wochen, sondern bis zum Auslaufen meines Antrages im Dezember. Die Kürzungen kamen damals aus einer Lebensgemeinschaft, die es heute nicht mehr gibt, ich selbst war 2011 und 2012 arbeitssuchend - wurde aber 2012 vom BBRZ arbeitsunfähig geschrieben. Die letzten 6 Jahre war ich arbeitsunfähig, durch die PVA bin ich plötzlich 100% arbeitsfähig (sie kennen ja meinen Fall schon),

Ich habe nun alle Zettel kopiert (vom AMS alle Bestätigungen das ich am 22 und 25 dort war) und meine krankschreibung von 29.5. Und habe Berufung bei der Ma40 eingelegt, natürlich eingeschrieben aufgegeben. Daneben habe ich einen Brief inkl. Aller Zettel an den Verwaltungsgerichtshof geschickt, weil ich nicht verstehen kann, wieso ich so behandelt werde. Ich habe nie und nirgendwo gesagt, das ich meine Arbeitskraft verweigere, auch wenn ich krank bin, ich war beim AMS, habe Namen und Belege, trotzdem kürzt man mir 100%?

Ich bekomme ab 1.6 nur mehr Wohngeld (226 Euro), von dem ich nicht einmal meine Miete begleichen kann. Hätten sie bitte einen Tip für mich? Das ganze macht mich einfach nur mehr fertig als ich es schon war.

Bezüglich ihrer bisherigen Tips, bin ich inzwischen Mitglied bei chronisch krank, habe mich bei vereinen informiert und habe nach langem Suchen endlich eine Psychotherapie bei einer tollen Therapeutin. Durch das ganze Gehetze der pva, des ams und jetzt auch nich der Ma40 geht es mir immer schlechter- meine Medikation hat sich mehr als verdoppelt. Die Sozialarbeiter des PSD wollen nicht helfen, angeblich helfen Sie nur wenn man bei Ihnen in medizinischer Behandlung ist, bei der Caritas konnte ich gestern niemanden erreichen.

Leider zieht das ganze inzwischen auch meinen Partner mit hinunter, der sich nur mehr gehetzt vorkommt, obwohl er selbst chronisch krank ist. (31.05.18)

Antwort:
Es sieht so aus, als wollen die sie, auch mit "rechtswidrigen Bezugssperren", schikanieren, um sie los zu werden!
Drum sehr gut, dass sie sich wehren!
Haben sie den schriftlichen Bescheid über die Sperre schon bekommen? Wenn nicht, dann verlangen sie diesen sofort - denn erst auf diesen können sie Berufung einlegen. Ohne einen schriftlichen Bescheid wäre die Berufung verfrüht und nicht gültig!
Also: Hatten sie den Bescheid schon? Wäre ungewöhnlich schnell gegangen.
Falls sie den Bescheid noch nicht haben - brauchen sie auch nicht beunruhigt sein, denn sie befinden sich in der Frist und können die Berufung - auf den Bescheid, wenn er kommt - nochmals abgeben.
Trotzdem gut, dass sie reagiert haben!
Und die Berufung müsste erfolgreich sein, weil sie zum Einen eine ärztliche Bestätigung für den 29.5. haben und ab diesem Tag sogar krankgeschrieben wurden/sind.
Diese Belege legen sie der Berufung bei!
Und
senden sie das Schreiben , das sie an den VwGH sendeten unbedingt als Beschwerde an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - die sollten sie unterstützen! (Ohne Gewähr)

Siehe: "Auf Bescheid schon Beschwerde eingelegt" (5.06.2018)

Zu: Zwangstherapie (7.05.2018)


30.05.2018 um 11.58 Uhr - von T.G*. - "Stellenangebot bekommen über eine Firma NGO freiraum europa?"


Hallo Herr Moser
Habe vom Ams Linz ein Stellenangebot bekommen über eine Firma NGO freiraum europa. Habe noch nie etwas über diese Firma gehört. Ich würde Sie bitten, wenn sie etwas über diese Firma wissen mir bitte bescheid zu geben, da ich nicht weiss ob das wieder so ein Projekt ist??? Mfg T.G (29.05.18)

Antwort:
Nein sagt mir auch nichts. Wenn ich das richtige gegooglt habe, könnte es ev. interessant sein? Kommt sicherlich auch drauf an was für eine Arbeit?
Ev. als Beispiel: » NGOs » Freiraum Europa sucht Kampagnen/Teamleiter für Face2Face ? (Ohne Gewähr)

1.06.2018 um 8.57 Uhr - von T.G. - "Telefonistin"
Hallo Herr Moser, danke für die schnelle Antwort. Das Stellenangebot von NGO freiraum europa lautet: Die NGO freiraum europa, die sich für Barrierefreiheit einsetzt und Menschen mit Behinderung unterstützt, sucht für den Bürostandart Linz eine verantwortliche und erfahrene Person als Telefonistin für die Kundenbetreuung zur Unterstützung unseres Verein¿s! (Weiss nicht was es bedeuten soll das Verein so geschrieben ist). Mfg T.G. L...

Antwort:
Bewerben sie sich und holen sie sich sämtliche Infos ein. Ev. könnte es sich um eine sinnvolle Tätigkeit handeln - so sich dieser Verein nicht als AMS-Zwangsmassnahmenmöglichkeit missbrauchen lässt! (?-Ohne Gewähr)

1.06.2018 um 12.34 Uhr - von K. - "NGO Freiraum"
Zu NGO freiraum - sollte sich wohl darum handeln? (31.05.18)


29.05.2018 um 11.58 Uhr - von M.S. - "Bei 29 tägigen Unterbrechung gilt man nicht mehr als langzeitarbeitslos?"


Lieber Hr. Moser,
Seit Feb. 2016 erhalte ich die Mindestsicherung, bin 58 jahre alt und wohne in Wien. 2016 war ich bei einem Sinnlos kurs bei Bfi, 2017 bei Fab step2job und heuer schickte mich das Ams zu jobtransfer, wo ich aber nichts unterschrieb.
Neulich las ich auf Ihrer Seite, dass, wenn man nach einemhalben Jahr mindestens 29 Tage im Krankenstand ist, gilt man nicht mehr als Langzeitarlbeitsloser. Ist das noch aufrecht?
Da ich Ende 2015 einen Unfall mit Schlüsselbeinbruch,usw.hatte und bei dauernder Belastung Schmerzen bekomme,ausserdem rheumatische Probleme mit der Hüfte und den Knien habe,schlug mir meine Arztin eine physikalische Therapie vor. Meine Frage wäre jetzt,wenn ich mich krank melde und die Therapie mache, kann das Ams verlangen,dass ich mich amtsärztlich untersuchen lasse?
Muss ich in dieser Zeit Kontrolltermine einhalten und 2 Bewerbungen pro Woche schreiben? Falls das Ams einen Termin schickt, wie soll ich mich verhalten? Ich bitte Sie, lieber Hr. Moser, mir einen Rat zu geben und bedanke mich bei Ihnen im Voraus. Viele Grüsse, M.S.
(27.05.18)

Antwort:
Nur wenn sie im Krankenstand sind brauchen sie keinen AMS-Termin einhalten bzw. sich nicht vorstellen gehen.
zur Info:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Als Beispiel: Wenn das AMS der Meinung ist Arbeitslose schützen sich über Krankenstandsflucht vor Deppenkursen, kann es durchaus sein, dass Betroffene wegen dem Krankenstand zum KK-Chefarzt müssen.

ja bei einer Unterbrechung von ca. 29 Tagen wird die Langzeitarbeitslosigkeit unterbrochen.
Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!

Termine sind immer einzuhalten! Am Besten mit Begleitperson, wenn möglich!
Ohne gewähr

Ps.: Lieber Hr.Moser, Ich danke Ihnen für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Ich wollte Sie nur noch fragen, auf welcher Seite ich eine Anleitung finde zur richtigen Verfassung einer Beschwerde oder Berufung.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüsse,

Antwort: Siehe: Berufung

Rückfrage – wogegen erheben sie beschwerde – Berufung?
Wurde ihnen der bezug gesperrt? Haben sie den Bescheid schon bekommen?

von M.S. - Eine Sperre habe ich bis jetzt nicht erhalten, aber ich will mich darüber beschweren, dass mich die Beraterin vorsetzlich angelogen hat und das später dementierte. (sie sagte,dass Jobtransfer freiwillig sei)

Antwort: Gut aber – in diesem fall senden sie eine aufsichtsbeschwerde an die geschäftsleitung – ev. eingeschrieben. Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:


27.05.2018 um 14.01 Uhr - von R. S*. - "Zu meiner Bestürzung leugnete diese eiskalt ...... wie soll ich mich verhalten?"


Lieber Hr. Moser,
Vor zwei Wochen war ich beim Info Tag von Jobtransfer, unterschrieb jedoch nicht, weil der arbeitsplatzvermittlung eine zweiwochige pflichtvorschulung vorangeht, deren Inhalt aber niemand genau erklären wollte. Da ein Arbeitstraining nur sinnvoll sein kann,wenn schon eine konkrete arbeit in aussicht ist, nehme ich an,dass es sich um einen Deppen kurs handelt.Ausserdem brauche ich als erfahrene Raumpflegerin keine Einschulung und am neuen Arbeitsplatz muss sich jeder selbst einarbeiten und eingewöhnen. Meine sehr junge Beraterin sagt auf meine Frage, ob die Massnahme freiwillig sei, ja,aber zum info tag muss man schon gehen. Dies war anscheinend eine gemeine,hinterfotzige Lüge,um mich zu Fall zu bringen. Ich bekam unerwartet einen ams-Termin gleich nach dem info-Tag bei einer anderen, genauso jungen Beraterin,dieausserdem gleich neben der vorigen sitzt und Blickkontakt besteht. Sie sagte,im Gegenteil zur anderen, dass Jobtransfer verpflichtend sei. Als ich ihr mitteilte,dass mir ihre Kolegin sagte,es sei freiwillig,fragt sie sie. Zu meiner Bestürzung leugnete diese eiskalt.Darauf grinste dieBeraterin hämisch und sagte,es sei doch nicht freiwillig. Ich meinte daraufhin diplomatisch,sie kann mich ja wieder zubuchen.Sie meinte,dazu muss sie erst beiJobtransfer nachfragen,ob das geht. Dann liess sie mich unterschreiben,dass ich zwei Bewerbungen die Woche schreiben soll,was eine Schande ist,denn ich schickte bisher jede Woche nicht nur zwei,sondern ca. 7 Eigenbewerbungen.
Dann bekam ich einen neuen Termin fur Ende Juni.
Zu meiner Uberraschung bekam ich gestern einen neuen Termin schon fur nächste woche wieder zu der Beraterin,die mich anlog. Zwischen dem vorigen und dem kommenden liegen nur 2 wochen.Lieber Hr. Moser,bitte geben Sie mir einen Rat, wie ich mich verhalten soll bezuglich der verlogenen Beraterin.Leider habe ich keine Zeugen,denn ich finde keine Begleitung. Noch weiss ich nicht,ob es uberhaupt zu einer bezugverkurzung kommt (ich beziehe die Mindestsicherung von MA 40 in Wien) und mein Termin im Juni (wieder zur neuen Beraterin) ist bisher aufrecht geblieben. Liebe Grusse und vielen Dank im Voraus, R.S.
(25.05.18)

Antwort:
Da sie sowieso mehr Bewerbungen, wie verordnet, machen, soll sie das nicht gross berühren.
Trotzdem zur Info:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Sollte es tatsächlich zu einer Sperre / Kürzung kommen, so legen sie auf den Bescheid Berufung ein!
Begründung:
>Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
(30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11)
unter:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
+
"Sozialamt muss ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs"

(Zu Bedenken ist: "Mindestsicherung ist Ländersache - Keine Gewissheit ob bei der Mindestsicherung das AlVG angewendet wird? - Trotzdem immer auch Berufung einlegen bzw. Beschwerde erheben")

Die ideale Lösung für ihr Problem in ihrer Situation wäre natürlich eine Begleitperson als Zeugen! Wenn das nicht möglich ist, so legen sie sich immer gleich danach ein Gedächtnisprotokoll an. Wichtig!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Kann auch sein, dass sie nochmals eine Vermittlung zu Jobtransfer erhalten?

Einen vorgeschaltenen "Deppenkurs etc." könnten sie ev. abwehren, jedoch ist ein Transitarbeitsplatz, wenn nach "KV." entlohnt wird, ein zumutbares DV. Also Vorsicht!
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

(ohne Gewähr)

28.05.2018 um 11.03 Uhr - von D. - "Begleitung"
zu den schreiben von r.s kann ich dir meine Begleitung anbieten wenn es im raum wien ist ich hab schon 2 mal wem begleitet sofern es nicht um 8 Uhr ein Termin ist ich komme aus den 21 Bezirk d. (27.05.18)

Antwort:
Finde ich toll! Danke! Leite ich weiter!


27.05.2018 um 11.08 Uhr - von E*. - "Streichung der Dauerleistung und als arbeitsfähig befunden"

"Demokratieunwürdiges Gericht?"


Betrifft: Streichung der Dauerleistung und als arbeitsfähig befunden !!!
Liebes Forum

Ich fang von vorne an. Bin seit der Scheidung 2009 bei der MA40. Nach mehreren Krankenstände entschied sich die MA40 mich zum BBRZ WIEN zur Beguchtachung zu schicken. Dort wurde ich als arbeits und kursunfähig befunden. So ging es 3 Jahre lang. Danach war ich beim Sigmund Freud Institut ich glaube auch 3 mal. Auch arbeitunföhig eingestuft.

So, im Juni 2017 werde ich von der PVA WIEN vorgeladen. Nun fängt allesan:

Ich hatte im Juni 2017 einen "Untersuchungstermin" bei der PVA WIEN Es war ein Donnerstag, um 13 Uhr.
Ich wurde aufgerufen. Ging hinein. Ein Herr saß dort, er verlangte meinen Ausweis, dann meine Befunde.
Beim Befund vom Internisten, sagte er mir, das sind ja eine Menge Tabletten die sie einnehmen, wo für sind die Alle.

Ich wurde stutzig und fragte ihn, das müssen die doch als Arzt wissen.
Er lächelte und sagte zu mir: ICH BIN KEIN ARZT Hmmm, was sonst. Ich bin hier um die Daten und Befunde aufzunehmen und ich darf sie nicht anfassen bzw untersuchen In 10min war ich fertig und schon draußen.
Ganz baff !!!
Draussen setzte ich mich vor die PVA und rauchte mir eine an. In diesem Moment kam dieser Herr hinaus und rauchte auch eine.
Jetzt wollte ich es genau wissen
Ich fragte ihn, geh Ärzte rauchen auch. Er erläuterte mir wieder ICH BIN KEIN ARZT !!!
SONDERN DONNERSTAGS AB 13 UHR HIER IN DER PVA UND NEHME DIE BEFUNDE UND DATEN DER BEZIEHER VON DER DAUERLEISTUNG ENTGEGEN.
Ich fragte wieso, na weil der Staat kein Geld mehr hätte und man musste sparen und da fangen sie bei der Dauerleistung an.
Ich erwiderte, dass dies sicher eine gute Strategie ist bei Kranken anzufangen. Er hob nur die Schulter und ging hinein.
Im September bekomme ich daraufhin eine Ladung wieder von der PVA, dass mich bei der Untersuchung im Juni der Allgemeinmedeziner erwogen hat mich zum NEUROLOGEN zu schicken Welcher Allgemeinmedeziner????
Ok, im Oktober war ich bei der Neurologin, wurde auch untersucht, befragt usw.
Eine Woche drauf bekomme ich, die jahrelang Dauerleistung bekam und als arbeitsunfähig und kursunfähig galt, einen Brief von der MA40 das ich voll ARBEITSFÄHIG bin und mich beim AMS melden muss.
Ich wieder baff rufe bei der MA40 an und frage, wo sind die Bescheide der PVA. Na bei uns. Sie können sie gerne holen.
Ich holte mir diese und kam aus dem Staunen nicht heraus.
Ende Juli 2017 wurde von einem Arzt ein Befund verfasst und Sachen hineingeschrieben die nicht möglich sind. Weil er hat mich nicht untersucht.
Ich google nach dem Arzt finde aber nichts über ihn.
Ams und Sozialamt raten mir einen Einspruch beim Landesverwaltungsgericht zu machen. Was ich auch tat.
Am 4.1.2018 war ich dort zur Aussage. Und da schau her. In meinem Akt gab es nicht die Stellungnahme bzw den Befund von dem vermeintlichen Arzt, sondern nur vom Neurologen.
Die Richterin meinte, das sei ja nicht so wichtig. Ich behauptete das Gegenteil. Er war es, der mich an den Neurologen verwies. Er war derjenige der meinte durch eine Gewichtsabnahme werde ich wieder total GESUND. Ich bestand darauf, was soll den das. Das sei Betrug. Einen Befund über jemanden zu schreiben, den man ihm Leben nie gesehen, geschweige denn untersucht hat. Eindeutig Betrug.
Sie kopierte sich den von mir mitgebrachten Befund und meinte ich werde eine Ladung erhalten von der MA15, wegen einer Untersuchung und dann wird sie entscheiden.

Die Wiener Zeitung hat im September glaube ich einen Artikel verfasst, in dem es um genau das geht.
10 Minuten PVA und man ist geheilt und wieder arbeitsfähig. Jetzt stellen Sie sich vor, wie vielen Leuten, dort die Dauerleistung weggenommen wurde ohne das sie wissen, das kein Arzt sie untersucht hat.

Ich war bereits bei der MA35 Amtsarzt nur Psychater und habe gestern vom Verwaltungsgericht ein Schreiben erhalten, dass ich laut dem Gutachten der MA35 arbeitsfähig bin.

Diagnose: Bei der Untersuchten (sollte lieber Gesprächspartner lauten) findet sich vor dem Hintergrund einer Persönlichkeitsproblematik ein chronifizierter mäßiggradiger Verstimmungszustand, weiters ist ein Medikamentenabsus in Bezug auf Beruhigungs- und Schmermitteln zu explorieren.
Berufliche Einsetzbarkeit ist für geistig mittelschwere Tätigkeiten unter durchschnittlicher psychischer Anforderung und drittelzeitig besonderem Zeitdruck gegeben.

So, das ist die Diagnose.
Was ist mit meinen weiteren Krankheiten.
Keine Schildrüse trotzdem Überfunktion
Schmerzen der gesamten Wirbelsäule ab Montag Infusionen beim Orthopäden.
Ringbandspaltung voriges Jahr Daumen rechts dieses Jahr der Daumen links Mittelfinger rechts fängt auch an

Rotatorenmanschette linke Schulter Sehne gerissen
Starkes Übergewicht Probleme mit Hormonen
Blutdruckschwankungen
Schwindel, Ohresausen
Zwerchfellbruch, chronische Gastritis
Herzrhymusstörungen
Depressionen
Panikattacken

Ich werde zum Brief vom Verwaltungsgericht Stellung nehmen, ich weiß aber nicht genau was ich reinschreiben muss.
Ehrlich gesagt, meine Kraft lässt nach. Ich habe ständig Schmerzen. Aber ich muss, sonst bekomme ich keine Mindestsicherung.

Hätten Sie vielleicht einen Rat für mich. Danke L.G. E. (25.05.18)

Antwort:
Wenn SoNed nicht voll mit Unfassbaren wäre, würde ich das nicht glauben!
Auf Feindbilder ausgerichtete skandalöse behörden- und gerichtsübergreifende Umgangsformen - Zum Angst-bekommen auch bez. eines besorgniserregendem Demokratieverständnisses?
Sie haben vollkommen Recht, es spielt sogar eine enorme Rolle, ob sie von einem Arzt untersucht wurden oder nicht - und der Gipfel des Skandals wird im nachhinein schriftlich behauptet, dass es sich um einen Arzt handelte!

"Ev. kennen die doch das diesbez. VwGH-Erkenntnis? - "Die Zuweisung muss vorher zu einem praktischen Arzt erfolgen!"

........ Weiters hat eine Zuweisung zur Untersuchung (vorerst) nur an einen Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen. Soweit dieser die Frage der Arbeitsfähigkeit nicht abschließend zu beurteilen vermag, wäre es seine Sache darzutun, dass und welche weiteren Untersuchungen durch Fachärzte zur Abklärung des Leidenszustandes aus medizinischer Sicht erforderlich sind. Dies gilt auch für die Zuweisung zu einem Facharzt aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie: eine solche Zuweisung ist nur zulässig, wenn sie entweder der zunächst heranzuziehende Gutachter auf Grund des von ihm erhobenen Befundes für erforderlich erachtet oder die Partei ihr nachweislich zustimmt.

Siehe: Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

Trifft ihr Bericht zu, so ist das ein Hammer in negativer Hinsicht!
Und es wäre unbedingt angesagt den Rechtsweg weiter - zum Verwaltungsgerichtshof - zu beschreiten!
Ev.
über Verfahrenshilfe
- wobei es hier angebracht wäre gleich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen - der aber nicht kostenlos ist!

Wenden sie sich sofort auch an die Volksanwaltschaft - die ist u.a. die "richtige" Ansprech-Adresse (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) !
Senden sie dieser den Sachverhalt und die VwGH-Erkenntnis!

Bei diesem Fall muss sie fast tätig werden?

In der Stellungnahme an das Landesverwaltungsgericht erwähnen sie auch die VwGH-Erkenntnis!
Und
dass keine Untersuchung, über sämtliche Krankheitsbilder, stattfand - nicht stattfinden konnte - weil sie bei keinem praktischen Arzt sondern "nur" bei einem Neurologen waren - wessen Zuweisung anscheinend und verbotenerweise von einem medizinisch nicht fachkundigen Bediensteten vorgenommen wurde!

(Danke für die Rückmeldung über Reaktionen von VA. und Landesverwaltungsgericht!)

Ps.: Ev. wenden sie sich auch an Medien! Vielleicht können sie in Erfahrung bringen, welche Zeitung den Artikel brachte! Auch ist es okay, Beschwerde gleich an mehrere Adressen zu senden. (ev. nicht mehr alle Adressen aktuell - Als Beispiel)

Lassen sie das keinesfalls auf sich sitzen!
Falls, helfen sie nicht nur sich selbst, sondern auch "den Leidensgenossinnen"

>Ein ganz wesentlicher Punkt kommt hinzu, sollte (ev. muss?) man einer "x-beliebigen Person (Datensammler-MitarbeiterIn?) ärztliche Befunde / Atteste aushändigen! Einer Person, bei der im Gegensatz zu einem Arzt keine Schweigepflicht besteht!

> Ich möchte mal sehen wie sich ein-e PolitikerIn, der/die auch Gesetze beschliesst, -Gesetzgeber- verhält, gibts die Anweisung, er/sie muss sensible Daten (Gesundheitsdaten) an eine x-beliebigen Person aushändigen.
X-beliebige Person steht in diesem Fall für vermeintlichen Arzt - ev. wohlwissend, dass es sich doch um keinen Arzt handelt?)
(Ohne Gewähr)

28.05.2018 um 10.45 Uhr - von E*. - "Welche Stelle klage ich?"
Danke Herr Moser für die schnelle Antwort;

Ich wollte fragen wegen der Verfahrenshilfe?

Welche Stelle klage ich? Das Verwaltungsgericht oder die PVA oder die MA40.
Weil bei der Berufung hieß es, von der MA40, die PVA und deren Gutachten kann ich nicht klagen. Sondern musste gegen Bescheid der MA40, dass ich arbeitsfähig sein, berufen und dieser ging dann an das Verwaltungsgericht.

Sie müssen entschuldigen, aber ich kenne mich mit diesen Sachen nicht aus.

Ich werde heute der Volksanwaltschaft schreiben und auch die Stellungnahme an das Verwaltungsgericht. Ich muss gestehen, dass ich etwas Angst habe, da es sich um ein Gericht handelt, gegen das ich widerspreche.
Naja, Augen zu und durch.
Ich werde Sie auf dem laufenden halten.
Nochmals vielen Dank. L.G. E. (27.05.18)

Antwort:
Gegen den Befund "Arbeitsfähig" - obwohl kein Arzt vorhanden war - haben sie beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben - oder

Das Gericht / die Richterin meinte
Macht nichts, dass es kein Arzt war und gab der Behörde, bzw. dem Befund recht.
Sehe ich das richtig?

Beim Verwaltungsgerichtshof "klagen" sie gegen das Landesverwaltungsgericht, so natürlich auch gegen den Befund "arbeitsfähig" und den Behörden, die wegen diesem ("ev.") ungültigen Befund - "weil ohne Arzt" - ihren Status änderten.

>Sie brauchen keine Angst haben, weil sie ein Gericht klagen - das
passiert andauernd - sie legen sozusagen Berufung ein - erheben
Beschwerde gegen das Urteil.

Wegen einigen Ungereimtheiten, die das Landesverwaltungsgericht für gesetzeskonform erklärt, obwohl das m. M. nach - laut dem VwGH-Erkenntnis nicht der Fall ist. - mal sehen wer Recht hat / bekommt?

Lesen sie sich das Erkenntnis (unter fachärztliche Untersuchung) durch - das wird ihre Bedenken bestärken - nehme ich an!.
und
ja schreiben sie der Volksanwaltschaft - auch geben sie die Stellungnahme an das Landesverwaltungsgericht auf. Ich warte auf Rückmeldung.

Ps.: Ich hoffe, ich habe sie nicht missverstanden?
Zusammenfassend:
>Zuerst müsste Beschwerde gegen den PVA-Befund, der ohne Arzt für Allgemeinmedizin zustande kam, beim Landesverwaltungsgericht erhoben werden.

>Das haben sie auf Anraten des AMS und Sozialamt getan. - oder?

>Gegen dieses (ev. widerrechtliche) Landesverwaltungsgericht-Urteil erheben sie nun ev. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof - ev. über Verfahrenshilfe!
>Die Beschwerde-Begründung konzentriert sich vor allem auf das Faktum, dass sie von keinem Allgemeinmediziner bez. ihrer körperlichen Schäden untersucht wurden!
(..... Die Zuweisung zum Facharzt von keinem Arzt für Allgemeinmedizin vorgenommen wurde.)


24.05.2018 um 13.51 Uhr - von C. - " ItWorks: Habe beschlossen den Vertrag nicht zu unterschreiben"


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute die Informationsveranstaltung bei ItWorks besucht und nach den Erklärungen beschlossen den Vertrag nicht zu unterschreiben. Ich habe als Grund meine Betreuung bei Interwork (habe mehrfach attestierte psychiatrische Erkrankung), die bevorstehende Begutachtung meiner Arbeitsfähigkeit und eine bald beginnende Ausbildung, die zu einer Arbeitsaufnahme im Juli 2019 führen wird, angegeben. Nun habe ich Zweifel, ob es zu einer 6-wöchigen Sperre der Notstandshilfe kommen wird. Wäre das rechtskonform? Wie könnte ich dann die Berufung formulieren? Ich weiß, dass solche Fragen schon oft gestellt worden sind, aber ich fand nur Berichte aus den Jahren 2016,2017. Eventuell hat sich die Rechtslage seitdem ja geändert. Vielen Dank und liebe Grüße, (23.05.18)

Antwort:
Frage: Was wurde ihnen erklärt, um welche Massnahme hätte es sich gehandelt?

Ging es um einen vorgeschaltenen Deppenkurs oder um einen Transitarbeitsplatz - was ein zumutbares DV. wäre, wird nach dem eigens dafür geschaffenen KV. entlohnt?
Das zu wissen ist ganz wichtig, weil sie sich gegen den "ev. Deppenkurs" bzw. diesbez. Sperre mit Berufung wehren könn(t)en. Was beim Transitarbeitsplatz sehr viel schwieriger ist!
siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Auch bei Zwangsmassnahmen-Teilnahme (SÖB-Transitarbeitsplatz) braucht man den Vertrag nicht unterschreiben.
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse"

"Es kann durchaus sein, dass es keine Sanktionen geben darf, wenigstens solange bis die ärztliche Untersuchung feststellt, ob sie arbeitsfähig sind bzw. ob eine ev. verminderte Leistungsfähigkeit gegen eine Itworks-Anstellung spricht!

>Falls, weisen sie darauf hin.<

Aber Vorsicht: Mit einer gänzlichen Arbeitsunfähigkeit ist das AMS für sie nicht mehr zuständig - Heisst: keine Versicherungsleistung! - Bleibt ev. I-Pension bzw. die Antragsstellung dazu! Als Alternative zur I-Pension gibt's auch das Rehageld oder ev. Mindestsicherung ohne zur Verfügungsstellung ihrer Arbeitskraft." (ohne gewähr)


23.05.2018 um 17.00 Uhr - von J*. - "Keine Angst mehr"


Sehr geehrter Herr Moser,
vielen herzlichen Dank für Ihre wahnsinnig schnelle Rückmeldung, sie haben Recht - keine Angst mehr! Ich werde mir ihre Vorschläge zu Herzen nehmen und bin auch einverstanden mit der Veröffentlichung meiner Geschichte.
Auch Ihnen alles Gute für die Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Danke für die positive Rückmeldung! Freut mich!

unter:
"Seit ich beim AMS gemeldet bin, haben sich mehrere Situationen ergeben, die irritierend für mich sind" (21.05.2018)


23.05.2018 um 10.27 Uhr - von M*. - " Mindestsicherung in Höhe von 6800 Euro zurückzahlen"


hallo, letztes jahr hab ich einen Antrag gestellt, wo ich noch kein student war. Ab September hab ich dann angefangen zu studieren, und dies der ma 40 nicht gemeldet ( war mir dessen nicht bewusst das man diese info weiter geben muss). Als ich dann meine Leistungen verlängern wollte mit dem Folgeantrag, wurde dieser abgelehnt, mit der Begründung, dass ich meine volle Arbeitskraft aufgrund des Studiums nicht einsetzen kann. Jedoch studiere ich berufsbegleitend an der Fh (20 std Woche), die Vorlesungen sind immer ab 18 Uhr. Beim ams war ich auch als arbeitssuchend gemeldet ( 40 Std-Betreuungsvereinbarung. Jetzt muss ich aber laut bescheid die Mindestsicherung zurückzahlen in Höhe von 6800 ( die Zeitspanne in der ich "verschwiegen " habe Student zu sein).
bitte um rat wie ich weiters vorgehen soll. danke bereits im Vorhinein lg (22.05.18)

Antwort:
So das der schriftlichen bescheid war- sonst verlangen - berufen sie diesen.
berufungsbegründung: dass sie eben dem arbeitsmarkt zur verfügung standen/ stehen .
Sie müssen / mussten dem arbeitsmarkt wegen dem Studium 20 stunden zur verfügung stehen - lesung ab 18 uhr - dann standen sie dem arbeitsmarkt sogar länger zur verfügung. -
>(ev. könnten sie angeben, dass sie das studium nicht angaben, weil sie dem arbeitsmarkt eh voll zur verfügung standen weil erst um 18 uhr vorlesungen waren - hätte es probleme gegeben? Wären sie etwas später zur vorlesung gegangen oder hätten ev. eine andere lösung gefunden.

Aber (um sicher zu gehen)
Besuchen sie vorher noch das AMS (Geschäftsstellenleiter) - ev. mit begleitperson, wenn möglich - und klären die angelegenheit - ob das mit den 20 stunden bei studium eh okay ist.
Sollte die Forderung tatsächlich bestehen bleiben suchen sie um Ratenzahlung an.
Ohne gewähr

17.18 Uhr - Ps.: Nachtrag / Frage:
War ich hier zu schnell, habe ich berufsbegleitend nicht richtig wahr-genommen?
Heisst das, sie haben neben dem Studium (Vorlesung 18 Uhr) zusätzlich während des Tages gearbeitet? Wurden sie auch entlohnt?

24.05.2018 um 1.10 Uhr - von M. - Nein, während meines Studiums hab ich nicht gearbeitet, war jedoch beim ams gemeldet (Vollzeit).

Antwort:
Okay, dann probieren sie es wie in der antwort geraten – ohne gewähr


21.05.2018 um 18.54 Uhr - von J*. - "Seit ich beim AMS gemeldet bin, haben sich mehrere Situationen ergeben, die irritierend für mich sind"


Sehr geehrter Herr Moser,

zuerst möchte ich Ihnen für Ihre Arbeit und Ihr Engagement danken! Es gibt Kraft, Ihre Seite zu besuchen!

Ich bin seit **.2018 arbeitslos, da ich die Vorgehensweise meines Ex-Arbeitgebers bezüglich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht nicht unterstützen wollte. Außerdem studiere ich nebenberuflich. Seit ich beim AMS *** gemeldet bin, haben sich mehrere Situationen ergeben, die irritierend für mich sind, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Meine erstes Anliegen betrifft die Betreuungsvereinbarung. Ich hatte bis jetzt nur ein Erstgespräch, bei dem ich mich angemeldet habe. Ich erhielt eine Niederschrift in der festgehalten wurde, dass ich studiere und für mich der § 12 Abs. 4 des AlVG gilt. Mein erstes Betreuungsgespräch am **.2018 musste ich aufgrund eines Todesfalles in der Familie verschieben. Der nächste Termin ist der **.2018. Es wurde also noch keine Betreuungsvereinbarung aufgestellt.
Ich bekomme nun viele Stellenanzeigen vom AMS zugesandt bei denen ich mich, neben Eigenbewerbungen, bewerbe. Eine davon ist eine Stelle als "Office-Managerin". Da ich aber Buchhalterin bin und die letzten Jahre auch als solche gearbeitet habe, habe ich mich getraut beim AMS nachzufragen, ob ich mich tatsächlich auf artfremde Stellen zu bewerben habe. Ich habe angenommen, für die ersten 100 Tage der Arbeitslosigkeit gilt dies nicht. In meiner Branche ist es schwierig wieder in der Buchhaltung Fuß zu fassen, wenn man in der Zwischenzeit etwas anderes gemacht hat, das hat mir Sorgen gemacht.
Obwohl in der Tätigkeitsbeschreibung der Stelle Buchhaltung nicht aufgeführt ist, bekam ich folgende Antwort:
"Danke für Ihre Rückmeldung. Im Anforderungsprofil für diese Stelle sind auch Buchhaltungskenntnisse angeführt, es ist daher davon auszugehen dass Sie auch in diesem Feld tätig sein werden. Bewerben Sie sich bitte daher auf diese Ausschreibung!"
Ich antwortete, dass ich verstehen und mich bewerben würde. Allerdings hätte ich gerne eine Auskunft über die Rechtslage, wenn diese Stelle keine Buchhaltung beinhalten würde.
Die Antwort war, dass in meiner Betreuungsvereinbarung stehen würde, das ich mich für Stellen in der Buchhaltung UND im Sekretariat zu bewerben habe.
Es gab weder ein Gespräch über eine diesbezügliche Vereinbarung, noch habe ich einen Ausdruck über eine solche erhalten, noch ist eine aktuelle Variante auf meinem eAMS Konto zu finden. Genau dies habe ich in meiner Antwort vermerkt, mit der zusätzlichen Bitte, mir doch meine Vereinbarung zuzuschicken.
Meine Frage an Sie: muss es nicht irgendeine Vereinbarung geben und habe ich durch das Verschieben meines Beratungstermins sämtliche Mitsprache an ihr verwirkt?

Mein zweites Anliegen betrifft meinen Status als Studierende. Es ist mir bewusst, das ein Studium beim AMS nicht gern gesehen wird. Ich erfülle aber alle Bedingungen um als Arbeitslose gemeldet zu sein. Ich lebe sehr sparsam und habe bis jetzt 20-30 Wochenstunden neben dem Studium gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass ich nun auch Vollzeitstellen anzunehmen habe, da ich hauptsächlich solche zugesandt bekomme. Ist dies korrekt?

Abschließend möchte ich noch einen Erfahrungsbericht abgeben, der sich vermutlich zur Veröffentlichung eignen würde. Ich habe allerdings große Angst vor den möglichen Konsequenzen...
Es gibt einen Herren, der als Personalvermittler tätig ist. Vor seiner Selbstständigkeit hat er wohl selbst ** Jahre beim AMS gearbeitet. Die erste Bekanntschaft machte ich mit ihm vor ein paar Jahren. Ich hatte mich bei ihm zu bewerben und schon beim Erstgespräch am Telefon hatte ich als Frau ein unangenehmes Gefühl. Ich konnte nicht zuordnen, ob mein Gesprächspartner betrunken war oder immer auf diese Art und Weise spricht. Er sprach unter anderem darüber, dass er auch sein "Mausi" in der besagten Firma untergebracht hat. Das mag mich vielleicht überempfindlich erscheinen lassen, jedoch bestätigte sich mein erster Eindruck bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Ich wurde geduzt und angeschrien, es wurde darüber philosophiert, wie arbeitsscheu und empfindlich meine Generation doch wäre und es wurden unangenehme persönliche Fragen gestellt. Nach diesem Gespräch konnte ich nicht aufhören zu weinen. Ich fühlte mich ohnmächtig und gedemütigt. Zu meinem Glück fand ich damals selbstständig eine neue Arbeitsstelle.
Nun ist es so, dass ich mich letzte Woche abermals bei diesem Herren bewerben musste. Sein Anruf folgte am nächsten Tag. Ich habe Angst vor einer Sperre, die ich mir einfach nicht leisten kann und stimmte einem Vorstellungsgespräch zu. Die zwei Nächte vor dem Gespräch konnte ich keinen Schlaf finden. Ich habe aber beschlossen, mich diesmal wenigstens etwas zu wehren. So habe ich von Anfang an abgewehrt geduzt zu werden. Als Antwort darauf wurde ich angeschrien, dass ich nicht so empfindlich sein soll. Es folgten Tiraden über die Arbeitsscheue in der heutigen Zeit. Er meinte er sieht das dauernd, und obwohl ich 3* Jahre alt bin, würde ich wie 2* aussehen. Vielleicht wäre dies in einer anderen Situation ein Kompliment, in dieser Situation empfand ich es als unpassend. Da ihm der Aufbau meines Lebenslaufs nicht zusagte, wurde ich abermals angeschrien und als "liebes Kind" tituliert. Ich antwortete, dass mein Lebenslaufs sonst positiv ankommen würde und ich trotz seines Missfallens kein Kind sei. Ich habe ihn außerdem ersucht, professionell und höflich zu bleiben. Am Ende des Gesprächs wurde ich gefragt, wo genau sich das Haus in dem ich wohne in meiner Straße befinden wurde, wie groß meine Wohnung sei und wie viel ich denn zahlen würde. Als Begründung für diese Fragen gab er an, dass immer wieder "Mädels" auf Arbeitssuche ein Zimmer in Graz suchen würden. Er bekam natürlich keine Antwort darauf.
Im Endeffekt hat er mir ein Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen verschafft. Egal was dieses Gespräch ergibt, wenn sie mich haben wollen werde ich die Stelle wohl annehmen müssen. Ich hoffe damit weiteren Kontakt zu diesem Herren zu vermeiden. Ich sehe keine Möglichkeit mich aus dieser Situation zu befreien, da der Herr wohl beste Kontakte zum AMS pflegt. Somit wäre sein Honorar wohl gesichert. Natürlich nehme ich trotzdem die Termine wahr, die sich durch meine Eigenbewerbungen ergeben haben und hoffe auf diese Weise schnell eine andere Anstellung zu finden.

Ich bedanke mich sehr herzlich für die Möglichkeit meine Situation zu schildern!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Bei einem Studium müssen sie dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Um die Angelegenheit zu klären besuchen sie auch - wenns sein muss - den Geschäftsstellenleiter! Geben sie das bei der Beraterin auch an!
Ganz wichtig, nehmen sie sich - wenn möglich - zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mit!

Betreuungsvereinbarung hin oder her!?
Es gibt dazu eine VwGH-Erkenntnis: Eine Zuweisung ist unzulässig, wenn dem Anforderungsprofil nicht entsprochen wird. Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig
Ja, auch besteht in den ersten ca. drei Monaten ein gewisser Berufs-, Einkommens-Schutz! (Zumutbarkeitsbestimmungen 3)

Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

>Und nein sie haben durch das Verschieben ihres Beratungstermins nicht ihre Mitsprache verwirkt, so ergehts eigentlich jeden - "egal ob dies oder das oder auch gar nichts. Zur Info: Betreuungsplan und u.a. mit meiner Meinung darüber Betreuungsvereinbarung
Nichts unterschreiben, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind!

Was den Vermittler betrifft, so lassen sie sein desaströses unprofessionelles Gehabe ja nicht an sich heran! "Dem geht vermutlich einer ab", wenn er FEINDBILDER von oben herab behandeln kann - so poliert er ev. oder vermutlich sein Minderwertigkeitsgefühl auf und gibt seiner Phantasie Richtung Sexismus ein wenig Raum. Er kostet die Abhängigkeitssituation aus - so kommt es mir rüber!
Jede Träne ist bei einem Typen wie diesen Verschwendung und eine Solche steht ihm auch nicht zu!
Gerade bei einem Termin mit ihm - ich wiederhole mich nochmal - nehmen sie sich unbedingt eine Begleitperson mit! Sie werden sehen, eine Begleitperson als stummer Zeuge "wirkt bei dem Wunder"! Lassen sie sich das nicht gefallen!

Kommt so ein Verhalten ohne Respekt, bei dem es nur um Einschüchterung, Demütigung, Erniedrigung geht, nochmal vor, so schreiben sie sofort eine Beschwerde und senden diese an seine Vorgesetzten, so welche vorhanden sind,
an die AMS-Geschäftsleitung - des AMS, das sie zu ihm vermittelt hat und ruhig auch an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at, - da ein direkter Zusammenhang bez. Verwaltungsangelegenheit / AMS besteht!

>Folgende E-Mail-Adresse ist schon eine Zeit lang in SoNed veröffentlicht - weiss nicht genau ob diese noch aktuell ist bzw. ob`s die Mitarbeiterin noch gibt! Versuchen sie es, falls!
Diskriminierung: Frauen, die sich diskriminiert fühlen, können sich an die Frauenbeauftragte des AMS wenden: hilde.stockhammer@ams.at

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Sollte es in irgendeiner Angelegenheit zu einer (ev. rechtswidrigen) Sperre kommen, so legen sie auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein (erheben Beschwerde)! (Ohne Gewähr)

23.05.2018 um 17.00 Uhr - von J*. - "Keine Angst mehr"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen herzlichen Dank für Ihre wahnsinnig schnelle Rückmeldung, sie haben Recht - keine Angst mehr! Ich werde mir ihre Vorschläge zu Herzen nehmen und bin auch einverstanden mit der Veröffentlichung meiner Geschichte.
Auch Ihnen alles Gute für die Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Danke für die positive Rückmeldung! Freut mich!


19.05.2018 um 9.49 Uhr - von B*. - "Ich habe überhaupt keinen Überblick mehr über die jetzigen Zustände"


Guten Tag
Können Sie mir vl Tipps geben?

Ich habe überhaupt keinen Überblick mehr über die jetzigen Zustände und ob das mit rechten Dingen zugeht bzgl Mindestsicherung und Notstandshilfe.

Ich war 3 Monate auf Reha und musste die Mindestsicherung verlängern, was ich kurz davor machte.
Leider dauerte die Bearbeitung sehr lange und ich hoffte auf eine Nachzahlung, bekam jedoch für die Zeit der Reha gar kein Geld zugesprochen und muss sogar Geld in Raten zurück zahlen! Für viele sind das sehr kleine Beträge bzw geht es um wenig Geld, für mich ist es aber viel Geld...
Als Begründung steht, dass ich so und so viel "Taschengeld" während der Reha Anspruch gehabt hätte und die Beihilfen. Jedoch soll mein "Einkommen" höher gewesen sein und deshalb muss ich das jzt in Raten zurück zahlen bzw wird mir abgezogen, weil das öffentliche Interesse größer ist oder so.
Wie sieht es dann aus mit Menschen die beabsichtigt Geld bezogen haben, dass ihnen nicht zustand und wo es um richtig viel Geld geht? Oder wenn Politiker das zu verantworten haben? Wo werden diese zur Rechenschaft gezogen? Bei so viel Gehalt/Pension werden sie bestimmt nicht Armut dadurch erleiden...

Ich verstehe das gar nicht, da ich ja immer alles gemeldet hatte.
Mir kommt es vor, als sollen die, die nichts haben jzt für die Veruntreuung und Fehler der Regierung gerade stehen!
Was können wir dafür, dass hier anscheinend das System ausgenutzt wurde und wird? Und nichts kontrolliert wurde?
Soll das die Belohnung für Ehrlichkeit sein und wenn man sich an die Vorgaben hält?
Ich bin Maßlos enttäuscht,
genauso, dass angeblich vielen die Mindestsicherung zu niedrig berechnet wurde - was ich ja auch beziehe und da sind jzt auch bald Änderungen mit Abstrichen und ich (noch) nicht weiß warum.
Und nachrechnen kann ich sowieso nicht, wenn ich nicht weiß, wie die Rechte/Berechnungen aussehen.

Und stimmt es, dass man selber einen Antrag stellen muss, damit geschaut wird, ob man zu wenig Notstandshilfe bekommen hat?
Das ist alles unglaublich!
MfG (18.05.2018)

Antwort:
"gestern habe ich (bez. Notstandshilfe) gelesen, dass jene denen zuwenig berechnet wurde, angeschrieben werden! Kommt keine Mitteilung war die Berechnung in Ordnung! Das ist das eine!

Jetzt
"Kurz" zu ihrer Befürchtung bzw. Unverständnis!
Die Kurz-ÖVP spart bei den Armen - erklärt grosse Teile davon zu Feindbildern und kann mit denen dann tun was sie will - "ev. auch verrecken lassen"! Die wissen, bei Feindbildern geht ein grosser Teil der österreichischen Bevölkerung auch mit!

Obwohl es hauptsächlich die ÖVP-etc.-Politik ist, die für Arbeitslosigkeit, Armut etc. verantwortlich ist!
Siehe: Auszüge auf Katastrophale Konsequenzen der neoliberalen Politik!
Alleine
die Notstandshilfe aufzulösen und die Leute in die Mindestsicherung zu karren soll ca. 1 Milliarde bringen, die zur Umverteilung von unten nach oben dient!
Deren
Argument - "Die Regierung, weil parlamentarische Mehrheit bzw. unsere Politik wurde gewählt, weswegen alle anderen den Mund halten müssen - stimmt so nicht!
Denn der Koalitionspartner FPÖ wurde "grossteils" wegen "gegenteiliger Politik" gewählt!
Wir erinnern uns z.Bsp. an "Direkte Demokratie" jetzt "Ceta - Handelsabkommen mit Kanada! An die Versprechungen Politik für die kleinen Leute zu machen.
Hat sich vor den Wahlen als "soziale Partei / Arbeiterpartei" dargestellt und geht jetzt auf Arbeitslose und "sozial Schwache" los - von denen viele die FPÖ gewählt haben.
Ein
FPÖ-Umfaller nach dem anderen zeigt nach der Wahl eine ganz andere Partei . - Von der Partei der kleinen, anständigen Leute zu einer Partei der Reichen und Unternehmer!
Nein diese Politik dieser Regierung wurde nicht gewählt! Hier kann man m. M. nach auch von Betrug sprechen!

----------- -------- ------- -------

Was die Mindestsicherung betrifft, so ist es schwer bindende Aussagen zu machen, weil entgegen der seinerzeitigen Hundstorfer-Ankündigung ("Einheitlich") handelt es sich um Ländersache, schlimmer noch mitunter um regionale Willkür.

>War das schon der schriftliche Bescheid, sonst verlangen sie diesen! Darin finden sie die genaue Begründung zu den Änderungen und können diesen
berufen (Beschwerde erheben)! Machen sie das!

"
Berufungsweg bei der Mindestsicherung unter Mindestsicherungs-Farce!

Sind sie der Meinung ihre monatlichen Bezüge sind zu niedrig oder es liegt ev. wo ein Berechnungsfehler vor, so senden sie selbst eine schriftliche Anfrage an die Behörde! Mit der Bitte um einen schriftlichen Bescheid!
(Ohne Gewähr)

Rückfrage: Haben sie Taschengeld bzw. Beihilfen bekommen! Hatten sie in der Rehazeit ein Einkommen?
Sollte die Forderung bestehen bleiben suchen sie um Ratenzahlung an.

>"Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung"?" "Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?" (17.12.17)

>FPÖ-ÖVP-Politik: "Verarmung u.a. von Menschen die "lebenslang" gearbeitet haben" (21.12.17)

>Was hat es mit der FPÖ-Politik auf sich?
unter:
"Massive Kritik an OÖ-Wohnbeihilfe-Novelle der FPÖ " (17.11.2017)


17.05.2018 um 10.45 Uhr - von F. - "Verfrühter Kontrollmeldetermin?"


Hallo
ich habe heute einen Termin für Juni bei meinem AMS bekommen,es ist ein Kontrollmeldetermin wo ich mich in der Infozone melden soll. Mein normaler Termin ist im Juli bei meinem Betreuer, was ist so ein Kontrollmeldetermin ? Ich hat noch nie so einen. (16.05.2018)

Antwort:
Ist nicht zu sagen - ob die einfach ihre physische anwesenheit wollen - oder ob der termin mit einem ev. infotag etc. verbunden ist? hingehen und falls, nachfragen was mit dem julitermin ist?
alles gute!


16.05.2018 um 7.53 Uhr - von C*. - "Informationstag bei Jobtransfer?"


Guten Tag,
ich erhielt eine "Einladung" zum Informationstag zu Jobtransfer Kompass. Die Betreuerin vom ams sagte mir, dass diese Veranstaltung jetzt seit neuestem verpflichtend wäre. Nicht mehr wie früher auf freiwilliger Basis...?! Kann mir dabei jmd helfen? Muss ich da hin? Wir wissen doch alle, dass dabei ebenfalls nichts rauskommt....
Ersuche um möglichst dringende Beantwortung Vielen herzlichen Dank!!

Antwort:
Von einem diesbez. neuen Gesetz weiss ich nichts?
Den Infotag natürlich besuchen und dort fragen sie vor Zeugen (KurskollegInnen) nach ob die Teilnahme freiwillig ist. zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs
Wenn
sie so einen Kurs schon besucht haben sind weitere Teilnahmen ev. freiwillig! >
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

>Auch müsste Coaching noch freiwillig sein!

>
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<
unter:
"
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse" (25.12.2015)

Sollte es zu einer Sperre kommen, so verlangen sie den schriftlichen Bescheid und legen sofort Berufung ein!

>Infos für MindestsicherungsbezieherInnen!
"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (
8.08.13) unter:
Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
(ohne gewähr)

17.05.2018 um 11.32 Uhr - von C*. - "Werde dort nach Freiwilligkeit fragen"
Hallo Hr Moser
danke f die Infos!! Das mich die Beraterin ANLÜGT dachte ich mir schon... Frechheit! Werd mir den Infotag mal ansehen und dort nach Freiwilligkeit fragen :-)
Vielen Dank! (16.05.18)


15.05.2018 um 11.50 Uhr - von U*. - "Bemessungsgrundlage?"


Guten Tag,
ich bin seit einigen Jahren arbeitslos und hätte jetzt die Möglichkeit eine Vollzeitstelle zu bekommen. Leider nur für ca 5 Monate. Ich bekomme im Moment 700 Euro Notstandshilfe. Kann ich, wenn ich kein halbes Jahr arbeite dann überhaupt wieder Arbeitslosengeld beantragen? Oder kann es auch sein, dass ich danach weniger Notstandshilfe bekomme als jetzt?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Nach einem 28 wöchigen DV. Gibt’s eine neue bemessungsgrundlage (wird über einen zeitraum von 5 jahren zusammengezählt)
Erreichen sie diese (7 Monate) nicht, bekommen sie den notstand in derzeitiger höhe weiter. dann ändert sich nichts.

16.05.2018 um 11.03 Uhr - von U. - Vielen Dank! (15.05.18)


14.05.2018 um 7.46 Uhr - von N*. - "Mein Bezug wurde gesperrt"


Sehr geehrter Hr. Moser,

Mein Bezug wurde gesperrt und die Beschwerde bereits abgelehnt.
Nun müsste ich vor das Bundesvewaltungsgericht, aber leider deckt meine Rechtschutzversicherung dies nicht ab. Obwohl sie das beim Abschluss behauptet haben.
Nach langer suche auf dem Markt wurde mir gesagt dass es keine Versicherung für Sozialleistungen (AMS - Mietzinsbeihilfe oder ähnlich) am Markt gibt.
Haben sie Erfahrung oder können sie mir eine Versicherung nennen die bei solchen Fällen auch dann die Deckung übernimmt ?
Ich müsste jetzt staatliche Rechtschutzhilfe in Anspruch nehmen aber ob ich das mache, kann ich nocht nicht sagen.
Die haben mich klar über den Tisch gezogen und in eine Falle gelockt und nun kämpfe ich bereits lange Zeit, aber die Gesundheit und Nerven sind wichtiger.

Es scheint mir so dass jetzt viele aus dem Bezug in die MIndestsicherung gedrängt weerden sollen, darum ist die nächste Sperre wahrscheinlich.
Ich möchtre mich für die Zukunft aber besser vorbereiten und wappnen.

Danke für ihr Engament und ggf. Hilfe

Rückfrage / Antwort:
Meinten sie Verwaltungsgerichtshof oder doch Bundesverwaltungsgericht?
Beschwerde (Berufung) an das Bundesverwaltungsgericht wäre kostenfrei.
Ist ein Rechtsanwalt notwendig, gibt's ev. auch hier eine Verfahrenshilfe! (Arbeitslosennetz)
Weitere Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wäre über Verfahrenshilfe möglich! Ev. gehen sie diesen Weg.
Rechtsstreit-igkeiten in Verwaltungsangelegenheiten wird von Rechtsschutzversicherungen nicht mehr abgedeckt. Soweit ich weiss - kenne keine Versicherung mehr, die das tut.
Ja diese Regierung hat vor Arbeitslose aus der Versicherungsleistung in die Mindestsicherung zu drängen! (Ohne Gewähr)

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