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22.07.2018 um 9.14 Uhr - von S*. - "Es ist jedem vom AMS scheiss egal ..."

"Mütter, in den Sommermonaten wenn Kindergärten geschlossen sind, in Deppenkurse vermitteln hat Methode"



Hallo !
Und zwar weiss ich nicht mehr weiter.
Ich bin Mutter von zwei Kids und schon seit 2 Jahren arbeitslos .
Es ist sehr schwer Arbeit zu finden im Büro Bereich und Teilzeit .ich habe nun eine Stelle vom fab zugeweisen bekommen ab September wo ich am zweiten Arbeitsmarkt im Büro arbeiten kann wenn ich bis dahin keinen richtigen Job finde ! Dies ist schon sehr abwertend Von ihnen bestätigt. Aber gut . Passt auch h für mich usw.
Nun ist es aber so daß sie mir auch noch in einen Kurs schicken über den Sommer . Das Problem ist das iich aber nicht kann da ich keine Kinderbetreuung für dieu Sommerzeit hhabe . Kindergarten ist zu ..
Ich war nun schon im krank Stand . Danach wurde mir ein anderer kurs zugeteilt ( Bewerbungstraining) !!!!
Nun waren meine Kinder krank und ich im Pflegeurlaub . Nun rief er mich am Mittwoch an und meinte ab Montag muss ich in diesen Kurs da ja Pflegeurlaub vorbei ist.
Ich weiss nicht was ich tun soll ich bin auf das geld angewiesen und habe aber niemanden für meine vierjährige Tochter .
Ich habe ihnen das alles erklärt und es ist jedem vom AMS scheiss egal ...
Wissen sie eine Möglichkeit
LG ! (21..07.18)

Antwort:
Haben sie solche Kurse schon mal besucht?
Wenn sie solche Kurse schon besucht haben, können sie sich ev. dagegen wehren Heisst bei Verweigerung und folgender Sperre legen sie Berufung gegen den Bescheid ein.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
bzw.
ist die Teilnahme beim Coachingkurs ev. freiwillig. Beim Infotag vor Zeugen nachfragen.
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Auch müssen sie dem Arbeitsmarkt - wie auch SÖB-Zwangsmassnahmen / Transitarbeitsplätze und Deppenkurse - "nur" 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!
Falls, sind die Anwesenheitszeiten im SÖB und Kurs danach auszurichten! Betreuungspflichten

Es gibt ev. eine weitere Möglichkeit.
Mütter (Alleinerzieher-Innen) in den Sommermonaten, wenn Kindergärten geschlossen sind, in Deppenkurse vermitteln hat Methode. -
Methoden-Beschreibung:

Aber ev. bekommen sie während der Sommerzeit die Mindestsicherung ohne Arbeitspflicht.
Also falls,
stellen sie den Antrag auf Mindestsicherung - fragen sie bei der AMS-Beraterin bez. dieser Möglichkeit nach.
Gibt`s Probleme besuchen sie den Vorgesetzten bzw. AMS-Geschäftsstellenleiter.
Wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Terminen mit.

Siehe auch:
"
Da der Kindergarten im Sommer zu hat, meldet der AMS-Betreuer die Mutter vom AMS-Bezug ab und überstellt sie ans Sozialamt - Das hat bei weitere 3 Mütter auch geklappt" (25.06.14)

unter: In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?
(Ohne Gewähr)

17.07.2018 um 16.56 Uhr - von U*. - "Bekannte hat einen Rückforderungsbescheid erhalten?"



Lieber Herr Moser,

ich stelle meine Frage für eine Bekannte, die dieser Tage einen
Rückforderungsbescheid vom AMS erhalten hat, laut dem sie das bezogene
Weiterbildungsgeld für die Monate 01-06/2017 zurückzahlen soll:

"Das Ermittlungsverfahren hat ergeben:
Sie haben die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum vom
**.01.2017 bis **.06.2017 zu Unrecht bezogen, da Sie bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einer GSVGPflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen."

Fakt ist, dass meine Bekannte mit 30.6.2017 ihre Bildungskarenz vorzeitig
beendet hat (und das DV gekündigt hat), weil sie sich ab 1.7. selbstständig
gemacht hat, was sie auch mit diesem Datum bei der SVA gemeldet hat. Während
des Bezugs des Weiterbildungsgelds (also bis Juni) hat sie jeweils monatlich
ihre Zusatzeinkünfte (alle geringfügig) beim AMS ordnungsgemäß gemeldet.

Nun behauptet die SVA, dass die Anmeldung selbstständiger Tätigkeit immer
(undifferenziert, ab wann diese gemeldet wurde) für ein ganzes Jahr gilt,
und meint lapidar, dass das Problem von AMS-Rückforderungen bei
unterjähriger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bekannt sei ...
schmecks. Das AMS seinerseits ignoriert offensichtlich die ihm bekannten
Fakten (Selbstständigkeit erst NACH der Bildungskarenz) und bleibt bei
seiner Rückforderung.

Bitte, das kann doch so nicht rechtens sein! ... Ich rate meiner Bekannten
natürlich, gegen den Bescheid zu berufen, doch sie ist inzwischen schon sehr
resigniert ...

Haben Sie mit dieser Thematik bereits Erfahrung bzw. was raten Sie?

Danke herzlichst im Voraus für Ihre geschätzte Antwort und für Ihr großes
Engagement! U.K.

Antwort:
Sie geben eh schon den richtigen Ratschlag - ja unbedingt Berufung an das
Bundesverwaltungsgericht einlegen - ist kostenlos.

Darin soll sie ihre Begründung, warum es sich um keinen Übergenuss handelte, angeben!
Dass das AMS eben wusste, dass die selbstständige Tätigkeit erst mit 1.07 . begann, und zwar deswegen, weil sie dem AMS bis dorthin die monatlichen Einkünfte der geringfügigen Beschäftigung vorlegte, der sie während der, vom AMS gewährten, Bildungskarenz nachging. - .
Vielleicht helfen sie ihr dabei. Ohne gewähr

17.07.2018 um 17.53 Uhr - von U*. - "hoffe, dass ich helfen kann"
Lieber Herr Moser,
danke für die rasche Antwort! Ja, ich hoffe, dass ich meiner Bekannten helfen kann. MfG

Antwort:
Vielleicht holen sie sich auch noch Auskunft von der AK über diesen Sachverhalt ein. - Trotzdem und unbedingt Berufung einlegen!


17.07.2018 um 10.10 Uhr - von J. - "Problem mit dem AMS / Schwangerschaft"

"habe gegen 2 Sperren erfolgreich Berufung eingelegt. In einem Fall habe ich sogar beim VWGH Recht bekommen und sie mussten mir 2 Monate nachbezahlen"



Hallo lieber Herr Moser,

ich habe wieder mal ein Problem mit dem AMS und weiß net so richtig weiter. Ich habe vorige Woche einen Termin bei meiner neuen Betreuerin gehabt (meiner alten Betreuerin wurde ich offensichtlich zu anstrengend). Ich wurde gleich einmal mit einem e-AMS Konto überrascht. „Weil so wie das jetzt läuft kanns net weitergehen“. Die neue Dame würde sich nicht mit meinen vielen Mails beschäftigen können weil sie auch noch Zeit braucht für die anderen Kunden und nicht nur für mich. Man muss dazusagen, meine alte Betreuerin und ich hatten vereinbart, dass ich im 2-wöchtenlichen Abstand eine Excel-Liste meiner Bewerbungsaktivitäten durch schicke. Das habe ich auch regelmäßig so gemacht (habe mein e-AMS Konto schon lange gelöscht weil damit nur versucht wurde mir eins reinzuwürgen). Die neue Dame hat mir dann anstatt mir Stellen auszuhändigen einen psychologischen Vortrag gehalten. Ich müsste doch mehr auf mich schauen und mich ernster nehmen. Ich solle nicht alles machen was andere mir sagen. Ich solle, bevor ich etwas angehe eine Liste schreiben und reflektieren ob ich das überhaupt alles so will und dann erst die Dinge angehen – oder auch nicht. Ich wäre eine sehr anstrengende Person und muss aufpassen meiner Umgebung nicht auf die Nerven zu gehen. Ich fühlte mich auf dieses Gespräch hinauf dann tagelang nicht gut und frage mich seither oft ob vielleicht mit mir wirklich etwas nicht stimmt. Das alles offensichtlich nur weil ich alle 2 Wochen eine Mail geschickt habe und mich getraut habe gegen 2 Sperren erfolgreich Berufung einzulegen. In einem Fall habe ich sogar beim VWGH Recht bekommen und sie mussten mir 2 Monate nachbezahlen. Da ich jetzt in der 7. Woche schwanger bin habe ich mal zu allem JA und AMEN gesagt, weil ich mich mit dem allen gar nicht so belasten will. Ich habe zur Zeit einfach keine Kraft um mich gegen solche Dinge und psychologischen Einschätzungen zu wehren. Ich habe der Dame dann natürlich erzählt, dass ich in der 7. Woche schwanger bin und sie meinte sie würde das jetzt aber wirklich noch nirgends reinschreiben weil der Körper hat ja eine natürliche Schutzfunktion und sie hätte selber auch schon Fehlgeburten gehabt und sowas kann immer passieren – genau das was ich als Neu-Schwangere jetzt hören will! Heute hat sie mir schon den ersten Termin zu einem Vorstellungsgespräch durchgeschickt. Wie soll ich jetzt am Besten weitermachen: bei der Firma anrufen und bekanntgeben, dass ich zwar zum Vorstellungstermin kommen kann aber nur mal sagen will das ich schwanger bin? Kann ich dadurch gesperrt werden – die Betreuerin meinte ja ich soll das jetzt noch nirgends sagen! Ich bekomme meinem MUKI Pass erst in 3 Wochen – wie soll ich mich bis dahin bei Bewerbungen verhalten? Dankeschön (16.07.18)

Antwort:
Ist ja irre – sie brauchen nicht davon ausgehen, dass sie eine fehlgeburt erleiden.
Wenn ihre schwangerschaft - erst recht vom arzt - bestätigt wurde, so brauchen sie einen potentiellen arbeitgeber nicht anlügen – natürlich sollten sie ehrlich sein was die schwangerschaft betrifft und in letzter konsequenz sollte das ihrer entscheidung überlassen sein, was sie angeben. Wenn ja, dann darf es deswegen keine sperre geben.

E-AMS-Konto müsste noch immer freiwillig sein und können sie selbst löschen!
Im e-AMS-Konto Einstellungen (rechts oben) anklicken und ganz runter scrollen. (eAMS Konto löschen)
Alles Gute! (Ohne Gewähr)


15.07.2018 um 9.29 Uhr - von Ph*. - "Arbeitsvertrag gibt's erst nach der Unterzeichnung?"


Guten Tag Herr Moser

Hatte diese Woche einen Termin bei ITWorks.
Dort wurde mir mündlich ein Jogangbot gemacht.
Auf mein verlangen den Arbeitsvertrag zusehen um diesen durchzugehen und gegebenen falls bei der Arbeiterkammer Prüfen zu lassen, wurde mir das verweigert, mit der Begründung das ich den Arbeitsvertrag erst ausgehändigt bekomme wenn ich ihn Unterschreibe. Das Gespräch wurde dann recht schnell beendet.
Habe jetzt beim Eams gesehen das mein Bezug mitte dieser Woche eingestellt wurde.
Habe diesbezüglich vom AMS jedoch werde eine Mitteilung noch einen Bescheid erhalten.
Bitte daher um Info ob eine Sperre wegen diesem Sachverhalt möglich ist.
Es muß doch vor der Unterschrift möglich sein einen Arbeitsvertrag Prüfen zu lassen. (14.07.18)

Antwort:
Hier müssten grosse Chancen auf eine erfolgreiche Berufung gegeben sein.
(M. M.) "Merkwürdige Tanz" den Vertrag erst nach der Unterzeichnung rauszurücken? - sagt schon einiges über eine gewisse Seriosität aus - oder eben nicht!

Leite ich auch von einem Rechtssatz ab:

>Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der
arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der
ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen
Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung,
Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu
besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn
dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen<
siehe unter: Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber!

Die arbeitslose Person muss sich doch erkundigen dürfen, ob es sich im Vertrag um zumutbare gesetzlichen Kriterien handelt. - Von woher soll sie das sonst wissen?

Siehe auch: Dienstverhältnis ablehnen.

Besuchen sie unbedingt auch die AK (ist in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent) und holen sie sich diesbez. Auskunft ein.
Auch wenn die AK - was Zwangsmassnahmen betrifft - ev. befangen sein könnte?

Drum auf alle Fälle Bescheid (ev. eingeschrieben) verlangen und Berufung einlegen!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung!
Innerhalb eines Monats muss der Bescheid kommen - oder sonst das Geld (Ohne Gewähr)


12.07.2018 um 9.29 Uhr - von N*. - "Arbeitslosengeld?"


Sg. Herr Moser,

nach dem ich jetzt tagelang im Internet gesucht habe und auch meine Frage an die AK und AMS gestellt habe (keine Antwort), sind Sie meine letzte Hoffnung.

Ich bin demnächst arbeitslos, habe aber nur 26 Wo gearbeitet. Laut AMS Homepage werden 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Geltendmachung des Anspruches, benötigt.
Im Jahr 2018 sind es ja 26 Wo und im Jahr 2017 habe ich von Jänner -Okt. gearbeitet. Ich habe daher 4 Mon Arbeitslosengeld bezogen, bevor ich die letzte Stelle 2018 angetreten bin.
Ich frage mich ob mein Arbeitslosengeld aufs neu berechnet wird= voller Anspruch oder ob ich nur den Rest von nicht „konsumierten“ erhalte oder gar kein Arbeitslosengeld, weil nur das Jahr 2018 gerechnet wird.
Das was ich nicht verstehe ist – wenn man eine Frage per Mail an die AK bzw. AMS stellt, warum man einfach ignoriert werden darf. Eine Antwort ala: „wir beantworten so eine Frage nicht, wenden sie sich an xyz“ würde ja auch reichen.

Können Sie mir da weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus. N.

Antwort:
Für eine neuerliche Bemessungsgrundlage (Arbeitslosengeld) brauchen sie ein 28 wöchiges DV. wird über einen Zeitraum von 5 Jahren zusammengerechnet.
(Beim AMS zurück melden und ev. wieder Antrag stellen)
Ansonsten bekommen sie den Rest des letzten Arbeitslosengeld weiter ausbezahlt und danach suchen sie um Notstandshilfe ("so es diese dann noch gibt") an.

AlVG Fortbezug § 19. / Anwartschaft § 14. (2)
(Ohne Gewähr)

15.07.2018 um 10.21 Uhr - von W. - "Tipp zu Arbeitslosengeld?"
Die fehlenden Antworten wo "AMS & Co einem ignorieren, werden immer mehr..
Beim Email - Senden einfach "Lesebestätigung UND Empfangsbestätigung" am MailClient anklicken.
Die Lesebestätigung kann der Empfänger wegklicken aber die Empfangsbestätigung wesentlich schwerer.
UND:
Bei der Empfangsbestätigung ist die wirkliche Emailaddy drinnen, d.h. den Menschen kann man direkt anschreiben und auf die fehlende Antwort PERSÖNLICH hinweisen ! Das wirkt sehr oft ! (13.07.18)


12.07.2018 um 6.37 Uhr - von P. - "Bezugseinstellung angekündigt worden"



Hallo und guten Tag Herr Moser,
heute ist mir eine Bezugseinstellung angekündigt worden. Grund:
Sie haben die Arbeitsaufnahme am 11.7.2018 bei Firma .... vereitelt.
So, habe mir diese Firma selber gesucht, habe eine 1 wöchige Arbeitserprobung die ich selbst gewünscht habe, absolviert und eben zu der Erkenntnis gekommen, das ich in dieser Fa. nicht arbeiten möchte. In der Vereinbahrung-Arbeitserprobung steht doch "mit dem Ziel der Feststellung der fachlichen oder persönlichen Eignung im Tätigkeitsbereich", und eben zu dieser Feststellung bin ich gekommen das ich in dieser Fa. nicht arbeiten möchte.
Könnten sie mir bitte die weitere Vorgehensweise mitteilen um diese Sperre aufzuheben.
Ich bedanke mich schon im voraus und wünsche ihnen noch einen Erfolgreichen Tag! Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sie verlangen schriftlich - eingeschrieben - den Sperr-Bescheid oder Bescheidantrag beim AMS abgeben und auf einer Kopie mit Datum bestätigen lassen. Ab dann muss innerhalb eines Monats der Bescheid oder das Geld kommen.
Auf den Bescheid legen sie dann sofort mit ihrer Begründung Berufung ein.
Siehe auch:
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung! (Ohne Gewähr)


8.07.2018 um 10.20 Uhr - von M*. - "War mit meiner Tochter beim Arzt da sie krank war und hab da erfahren das ich nicht versichert bin?"


Guten Tag! Ich war längere Zeit beim AMS LINZ gemeldet. Anfang Juni war ich mit meiner Tochter beim Arzt da sie krank war und da hab ich erfahren das ich nicht versichert bin. Die Arztassistentin rief GKK an da sagte man uns das ich seit April nicht versichert bin . Hab nichts vom AMS bekommen das ich gesperrt bin. Jetzt hab ich auch kein Geld für Juni und Juli bekommen , kann auch nicht meine fix Kosten von zwei Monaten zahlen. Das AMS sagte nur das es noch in bearbeitung ist. Mittlerweile heißt es das ich mich gar nicht bei ihnen gemeldet habe und das sie denn neuen Arbeitsvertrag nicht bekommen haben, da ich am 2 Juli eine Stelle bekommen habe. Ich hoffe das Sie mir irgendwie helfen können. Ich hab mich an die Vorschrieften vom AMS immer gehalten. Mfg M.

Antwort:
Ich finde das ist ein unerträglicher Zustand - m.M. mit Gemeinheit zu vergleichen , da sie zum Einen einen Bescheid über die Bezugseinstellung bekommen hätten müssen und zum Anderen weil die Abmeldung von der KK / K-Versicherung widerrechtlich ist.
Verlangen sie sofort eingeschrieben den Bezugseinstellungsbescheid! Oder Antrag für Sperrbescheid beim AMS abgeben und Abgabe auf einer Kopie mit Datum bestätigen lassen!
Kommt dieser nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld bekommen.
Und
wenden sie sich an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at , von der ich die Zusage habe, dass sie Betroffene unterstützt, sollte es zu rechtswidrigen KK-Abmeldungen kommen.
siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Und
ev. selbst auch aktiv werden. KK widerrechtlich abmeldet
Die K-Versicherung muss sofort wieder aktiviert werden!

Erhalten sie den Sperr-Bescheid legen sie darauf sofort Berufung ein.
Siehe auch:
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Und verstehe ich das eh richtig - AMS-Probleme hatten sie bis zum 2.07. da sie jetzt wieder eine Arbeit haben?

Ev. besuchen sie die Caritas, tragen dort die Sachlage vor und bieten um Unterstützung - Einkaufsgutscheine; Miete; Strom etc. per Erlagschein; ev. Bargeld. (Ohne Gewähr)


6.07.2018 um 11.46 Uhr - von Christian Moser

"Entmenschlichte kalte brutale österreichische Politik"


"Wie kann man diese derzeitige Kurz-Övp-FPÖ-Politik am Besten beschreiben?
Welche sich am tiefen menschlichen Niveau der manipulierten Bevölkerungsmehrheit ausrichtet - wessen Niveau / Stimmung nur über geschürte Ängste ermöglicht / entwickelt wurde !

Der Zeitgeist, getragen von Gier und Egoismus, Feindseligkeit, Kleingeistigkeit ersetzt den Humanismus und unterstützt die handelnden PolitikerInnen, die so ohne Widerspruch dem Kapital bis zum Anschlag hinten rein kriechen können.
Möglich macht diese ekelige aber mehrheitsfähige Politik eine Bevölkerung, der das eigene Denken fremd ist – die sich dadurch aber die Konfrontation mit der fehlenden Courage erspart, was wiederum das Ignorieren, des bedauerlichen Menschenbilds, erleichtert!

Die grösste Angst besteht darin: "andere Menschen - Fremde - könnten mir von meinem Zusammengerafften etwas wegnehmen!

Ihre Forderung an Partei und Politik beschränkt sich - unter dem Aspekt der Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Gehässigkeit etc. - auf gewünschte Ausgrenzung, Überwachung, Unterdrückung, Arretierung - bis hin zur Vernichtung, mit der sie aber nicht in Berührung kommen wollen!
Das können / müssen die Politikerinnen, Parteien, Regierungen
über politische Rahmenbedingungen gewährleisten!
Rahmenbedingungen, die Menschen in Not nicht mehr aus ihrer belastenden Situation entlassen, im Gegenteil sollen diese „beabsichtigten“ „Umstände / Regeln“ dazu führen, die Menschen noch tiefer in die Verzweiflung zu treiben.
So kann man sie sehr leicht zu Feindbildern erklären und ihnen selbst die Schuld an ihrer Situation geben.
Weshalb sie dann auch, ohne schlechten Gewissen, einem menschenverachtenden, menschenvernichtenden Druck - der Verfolgung, der Rufschädigung, der Hetze etc. - ausgesetzt werden dürfen.

Eigens dafür erzeugte Gesetze führen zur gewünschten Benachteiligung – und erlauben es, den Betroffenen klar zu machen, dass ihre Existenz hier unerwünscht ist bzw. sie eine unnütze, allen schadende Existenz führen, die am "gescheitesten" "getilgt - beseitigt" werden sollte.
Selbst eine Solidarität unter diesen in die Not gedrängten unteren sozialen Schichten wird vermieden, indem diese Gruppen und Menschen gegeneinander ausgespielt werden.
Bsp.: >(„Die Fleissigen unter ihnen dürfen mit Vorteilen rechnen“)<

Dies bringt für die österreichische Bevölkerung die erhoffte "humane" Lösung - nämlich dann, wenn sich die Betroffenen ev. "selbst ermorden" – „Niemand also etwas dafür kann“. Im Gegenteil kann der Grossteil der Bevölkerung sein Unverständnis über diese „gottlose“ Tat zum Ausdruck bringen.

Vor dieser schlimmsten Konsequenz
sind ev. noch Abstufungen möglich, die die Betroffenen, "selbstverantwortlich" ins Aus manövrieren.
Nicht nur die gesellschaftliche, behördliche Ausgrenzung wie die Beraubung der Würde trägt seinen Teil bei, auch wird ihnen nicht selten das Existieren -
mitunter über diese Gesetze / Massnahmen (als Bsp. die bedarfsorientierte Mindestsicherung "z.T." nach "regionaler Willkür.)
- erschwert bzw. verunmöglicht, weswegen betroffene Personen, um überleben zu können, u.a. auch kriminell werden müssen!

Also haben wir als Gesellschaft die Leute dorthin gemobbt, wo wir sie haben wollen und wo wir sie wieder mit sauberen Gewissen und sogar mit erhobenen Zeigefinger aus unserer "anständigen" Mitte – ev. ins Gefängnis - entfernen können. – Dort dürfen sie zum Vorteil der Gesellschaft Arbeit / Leistung erbringen!

Diese Politik, die fürs Kapital, anstatt für Menschen, tätig ist, braucht „nur“ eine geringe Mehrheit von über 50% der zur Wahl gehenden BürgerInnen. Die sich ausgeht, rechnet man die Nutzniesser und all jene - die ev. in Abhängigkeit stehen oder Angst vor "visionären" Veränderungen haben plus jene, denen man verspricht bzw. die man belügt, mit Vorteilen rechnen zu dürfen - zusammen!

Diese 50 und ein Prozent diktieren dann der Gesellschaft die Interessen der enormen Nutzniesser, eine Minderheit, die sich dann in der Lage befinden ihre Gesetze nach ihren Interessen basteln zu können bzw. zu lassen, welche auch die Umverteilung von unten nach oben – zu ihnen – sicherstellen!
Weswegen das reich werden für diese Leute nur eine Frage der Zeit ist – und logischer Weise breitet sich auf der anderen Seite die Armut wie die Verelendung einer immer grösser werdenden Bevölkerungsschicht aus!

Möglich, wenn Personen ohne Empathie, ohne Mitgefühl, ohne emotionale Intelligenz Politik machen. Siehe z.Bsp. Kurz / ÖVP / FPÖ!
Der Gesellschaft Fesseln anlegen ist dann nur mehr eine leichte Übung, egal auch ob der Gesellschaft enorme Schäden zugefügt werden!
Wichtig ist denen wie auch den GesinnungsgenossInnen nur eigene Macht, Karriere, Reichtum.

Hier schliesst sich dann der Kreis-lauf - mit dem gewonnenen Einfluss werden der Bevölkerung Ängste (u.a. vor fremden Menschen / Bedrohungen von aussen wie auch von innen „unwertes, leistungsloses Leben“) suggeriert!
Gleichzeitig werden die Lösungen für sämtliche (ev. künstlich hervorgehobenen bzw. auch selbst geschaffenen) Probleme angeboten.
Was Menschen - die das eigene Denken wie ein Hinterfragen von Ereignissen und Zusammenhängen nicht anwenden und so klarer Weise nicht erkennen können, dass es sich um die Konsequenzen deren neoliberaler Politik handelt - dazu verleitet, doch wieder den VerursacherInnen, sind gleich jene die für`s Kapital Politik machen, ihre Stimme zu geben!

Erst recht, wenn Versprechungen getätigt werden, die für alle Wohlstand bringen und über "Sozialpolitik" - anders als die Vorgänger-Regierung - für das Wohl der Gesellschaft sorgen.

Wie wir sehen, wird dann eine ganz andere - dem Versprechen entgegengesetzte - Politik gemacht!
Lügen und Betrug sorgen für unsere menschenverachtende Politik - für die Macht, Karriere und den hohen Einkommen der verantwortlichen Personen / PolitikerInnen.

>>Beispiele die diese Leute, Parteien, PolitikerInnen schonungslos aufdecken würden, gäbe es genug, nimmt man sich mit Mut die Zeit und sieht sich Zusammenhänge an.
Was viele Menschen / (ArbeitnehmerInnen - wegen "fehlender Zeit" wie notwendiger Erholungsphasen) gar nicht tun können bzw. dürfen, da häufig die Angst vor einer Kündigung lähmt bzw. Kündigung tatsächlich droht.

Wagt man es dennoch und setzt sich mit Zusammenhängen auseinander, wird oft eine Widerlichkeit an den Tag gefördert, welche man Personen, die Verantwortung für die Gesellschaft tragen, dies zumindest behaupten, niemals zutrauen würde.
Legt dies doch Unseriosität bzw. Perfidität also Charaktere frei, welche dazu geeignet sind Schockzustände auszulösen!

Sehen wir uns z. Bsp. die Diskussion um die Auflösung der Notstandshilfe an. Stattdessen sollen die Betroffenen in die Mindestsicherung gedrängt werden (*)
– Bleibt übrigens ca. 1 Milliarde die von unten nach oben umverteilt werden kann -
Um der Bevölkerung diese Massnahme schmackhaft zu machen, werden die unschuldigen, an der Arbeitslosigkeit leidenden, Menschen der Rufschädigung ausgesetzt, auch um sie über individuelle Schuldzuweisung als Feindbilder vorzuführen.
Was gesellschaftliche wie behördliche Erniedrigung, Beleidigung, Unterdrückung, Mobbing etc. bei gutem Gewissen erlaubt. Zudem einen politisch verordneten Psychoterror zulässt, der Menschen auch mit der Beendigung des eigenen Lebens auseinandersetzen lässt.
Die (nicht selten auch rechtswidrigen) Sperren - Einstellung von Bezügen / der Existenzsicherung - tragen natürlich zusätzlich dazu - nicht selten zur völligen Verzweiflung - bei!

Die Bevölkerung geht hier mit und übernimmt ungeprüft die Argumente der handelnden PolitikerInnen, um auf unschuldige arbeitslose Menschen hinzutreten (Hängematte, Durchschummler, faule Schmarotzer etc.) – das, obwohl Gesetze beschlossen wurden und werden, die die Arbeitslosigkeit festigen und weiterhin Arbeitslose erzeugen bzw. ein Abbauen von Arbeitslosigkeit vermeiden, wie der 12 Stundentag / 60 Stundenwoche.
Es braucht
genau gegenteilige Massnahmen um Arbeitslosigkeit zu verringern – wie Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich (Teilung auch der Arbeit) und Überstundenabbau (Das würde aber dazu führen, dass einige Unternehmen / UnternehmerInnen ev. nicht mehr schwindelerregend reich werden könnten) Diese Kräfte / Gesinnung geben, der eigenen Vorteile wegen, der Kurz-ÖVP-<(„FPÖ?)>-Regierung die politischen Schritte vor, egal ob sozial untere Schichten leiden - ev. sterben!" (3.07.18)

Ø Alternative: Zur menschenfreundlichen gesunden Gesellschaft!
Um-Verteilung auch von Arbeit! 314 000 000 Überstunden im Jahr
!?


Ps.: "Der Wahnsinn hat ein Gesicht"
"Bez. Arbeitslosigkeit möchte ich noch auf ein Bild aufmerksam machen, das zeigt wie und wie extrem der Fortschritt Arbeitslosigkeit erzeugt!
Wahrscheinlich haben es schon viele gesehen – aber man sollte es sich immer wieder (stellvertretend) vor Augen führen bzw. bewusst machen!
Nämlich Hallen / Produktionsstätten voller computergesteuerten Robotern die "menschliche" Arbeitskräfte ersetzen. Dort werden zBsp. Massen an Fahrzeuge produziert, "ohne dass man einen Arbeiter sieht"!
Der Wahnsinn – wie viele Arbeitsplätze dort vernichtet wurden und werden!
Ein Wahnsinn – der Gewinn (ev. für Wenige) und Sozialabgaben fallen nicht an, gibt ja keine ArbeitnehmerInnen!
An diesem Beispiel wird klar, dass der Staat, die Gesellschaft vor allem die neoliberalen PolitikerInnen bez. Finanzierung umdenken müssen u.a. in Richtung Wertschöpfungsabgabe und dann müssen endlich die unschuldigen Menschen "die anhand u.a. solcher Beispiele" arbeitslos geworden sind ohne wenn und aber unterstützt werden – auch rehabilitiert werden was die Rufschädigung / Feindbild betrifft, da es ohne Arbeitsteilung - Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich / Überstundenabbau ev. mit einem „Überstunden-Verbot“ - nicht mehr für alle Arbeit gibt!

>Unbedingt Arbeit vom Einkommen trennen!
Nicht nur die Entlohnung ist Motivation zur Arbeit!
Drum
bedingungsloses Grundeinkommen<

Oft komme ich aus dem Staunen über den Wahnsinn nicht heraus, wenn ich z.Bsp. durch Medien erfahre, dass Konzerne, wegen ev. verbotenen Absprachen oder Betrug bei Abgasmessungen etc. etc. mit "mehreren" X-Milliarden Euro-Beträgen bestraft wurden/werden.
"Diese Summen werden ohne weiteres aufgebracht - anscheinend aus der Portokasse bezahlt - und weiter geht’s ohne Probleme, so die ArbeitnehmerInnen / Bediensteten nur ihre Leistung erbringen."

(Nur ein weiterer Zusammenhang - der unzähligen Zusammenhänge)

Und dann gehen diese Kräfte her und machen Reformvorschläge, wie man unschuldige arbeitslose Menschen am besten „quält“

Siehe z.Bsp.: die Agenda Austria (Denkfabrik der Millionäre – Kurier)
mit ihrem Senatspräsident: Dr. Veit Sorger – bekannt als langjähriger Präsident der Industriellenvereinigung Österreichs.

Der Reformvorschlag der Agenda Austria Arbeitssuchengeld Ein möglicher Weg

(der die Realität ignoriert. Anm.)"

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(*) Von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung!

"Eine Massnahme, die sich auch gegen ArbeitnehmerInnen richtet!"

"Was bei der Abschaffung der Notstandshilfe, die durch die Mindestsicherung ersetzt werden soll, bedacht werden muss,
ist der Umstand, dass dann das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) aufgelöst wird und mit diesem Schritt auch alle im Zusammenhang stehenden VwGH-Urteile keine Rolle mehr spielen.

Was so viel heisst wie keinen Schutz und keine Rechte mehr für arbeitslose Personen ab Erhalt der Mindestsicherung - die dann "jede" Arbeit ("ev. auch egal wo?") annehmen müssen!

Dies ist nicht nur ein Angriff auf arbeitslose Personen - Nein - dies betrifft auch alle ArbeitnehmerInnen, die bzw. dessen Arbeitsplätze (ev. einen Grossteil davon),
über ein
- Zwangsmassnahmen unterstütztes bzw. von einem entmündigenden Deppenkurs unterstützten -
Rotationsprinzip in den Niedriglohnsektor gehievt werden!" (28.07.18)

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> "Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

> "An ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der \"Gegenseite\" - \"Feindbild Arbeitsloser\" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon)" (23.05.09)

> "Mindestsicherungs-Quizfrage:
Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt!" (24.10.09)

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Ø >Arbeitslosigkeit ist politische Absicht! ! (21.07.11)

Ø Politischer Betrug" (Wahllügen / Umfaller-Partei FPÖ) (15.06.18)

Ø "Werden die Steuerflucht-Schäden über Auflösung der Notstandshilfe egalisiert?" (14.06.18)

Ø "Die Persönlichkeit? des Herrn Kurz?" (10.01.18)

Ø FPÖ-ÖVP-Politik: "Verarmung u.a. von Menschen die "lebenslang" gearbeitet haben " (21.12.17)

Ø "Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung"?" "Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?" (17.12.17)

Ø Was hat es mit der FPÖ-Politik auf sich? (17.11.2017)

Ø "Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

aus SoNed`s
Aufklärung / Bewusstseinsbildung

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>* Nicht nur eine Entlohnung ist Motivation zur Arbeit!
sondern Arbeit
- ist notwendige Zeitstrukturierung.
- ist ein Lernen und sich Weiterentwickeln.
- sorgt auch für persönliche Entfaltung / Erfolgserlebnisse, für Ansehen, Respekt, Anerkennung.
- ist eine Bande zum Nächsten zur Gesellschaft und stellt notwendige soziale Kontakte her.
- verbreitet auch Dankbarkeit, Frieden, freundschaftliche Stimmung.
- stärkt das Selbstwertgefühl .
- sorgt auch für psychische Gesundheit.

>Es gibt keinen faulen, sondern nur demotivierte, erkrankte Menschen!

>Soziale Unterschiede darf es geben, die unterste soziale Schicht muss aber bedingungslos abgesichert werden!

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28.07.2018 um 17.57 Uhr - von E*. - "Petition unterzeichnen!"
Hallo Herr Moser hier die Petition der Notstandshilfe
"Petition bez. Abschaffung der Notstandshilfe"

Antwort:
Dank für die Erinnerung - ist auch unter Aktuell zu finden


6.07.2018 um 11.44 Uhr - von G. - "Da kommt Grausliches auf uns zu"


Hallo Christian!
Da kommt grausliches auf uns zu.
Arbeitssuchengeld - Ein möglicher Weg - Agenda Austria

Lg. Günter (5.07.18)


4.07.2018 um 10.32 Uhr - von C*. - "Seit letztem Monat arbeitslos"


Hallo Herr Moser,

Ich bin vor kurzem gekündigt worden und nun seit letztem Monat arbeitslos, bei meinem ersten persönlichen Termin beim AMS wurde mir prompt ein MAF Kurs aufgezwungen.
da ich aber während diesen fünf wochen in denen dieser Kurs stattfinden würde, eigentlich mein Urlaub ist den ich schon länger geplant hatte, soll mir der Bezug für eine ganze woche gesperrt werden (ich wäre effektiv aber nur vier tage nicht im land). Mein "coach" hat auch freundlichweise meinen Urlaub gleich irgendwo in meinem AMS konto eingetragen – und mir dann aber trotzdem aufgetragen, meinen Urlaub so schnell wie möglich dem AMS bekannt zu geben...(?) nunja jedenfalls bin ich unter 25 und frage mich ob ich § 38 AMSG richtig interpretiert habe, dass also ein solcher Zwang zu einem Kurs erst nach mehreren Monaten stattfinden kann, und nicht gleich zu Beginn? Der beim AMS für mich zuständige Berater hat mir tatsächlich deutlich gesagt, dass ich kein Recht auf Bezug habe, sollte ich diese Maßnahme ablehnen!
Ich hoffe, Sie können meine Vermutung, dass das nicht mit rechten dingen zugeht, irgendwie bestätigen. Was äußerst komisch wäre, da mein Berater ein abgeschlossenes Jus Stuidum hat und sich mit Sichherheit im Klaren über die Rechtslage ist.

um noch ein bisschen mehr ins Detail zu gehen: ich würde diesen Kurs vor allem deshalb gerne abbrechen, da mein zugewiesener Coach mich zwingen wollte etwas zu unterschreiben, was eine Verpflichtung enthielt, dass ich mindestens zwei bewerbungen pro Woche abschicken müsse. erst nach langem und mühsamem ringen konnte ich eine kleine Anmerkung anfügen, ohne mich dabei bedroht zu fühlen. man liess mich auch wissen, dass ich ein Protokoll unterschreiben MÜSSE! auf meine Fragen hin wurde auch mehrmals höchst unsachlich und verärgert reagiert – dann am Ende bekam ich aber eine Entschuldigung.
in dieser institution wird offensichtlich mit Einschüchterung gearbeitet.

ich hoffe, ich mute Ihnen hier mit meinem langen Text nicht zu viel zu, und danke Ihnen für Ihre Zeit mfg C (3.07.18)

Antwort:
Da sie noch nicht lange arbeitslos sind hätten sie über den Kurs und ihren Defiziten, die der Kurs ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen.
Kommt es zur Sperre weil sie ev. die Teilnahme verweigern legen sie auf den Sperr-Bescheid Berufung ein.
Begründung: Fehlende Belehrung!
Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!

Handelt es sich um einen Coaching-kurs ist die Teilnahme ev. freiwillig! Weitere Begründung für die Berufung bzw. fragen sie vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nach?

unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Zur Info: Datenschutz!


Auf Rechte für Arbeitslose wird keine bis wenig Rücksicht genommen! Lesen sie sich in SoNed ein, werden sie bemerken, dass Einschüchterung in der Arbeitsmarktpolitik etwas Übliches ist!

Urlaub ist problematisch. Ja geben sie es beim AMS bekannt und fragen sie nach ob dieser okay ist, da sie diesen schon vor der Arbeitslosigkeit gebucht haben.Ev. besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter - wenn möglich Begleitperson als Zeugen mitnehmen - am Besten zu jedem Termin! (Ohne Gewähr)


4.07.2018 um 10.16 Uhr - von E. - "Nicht zur Niederschrift erschienen?"


Hallo Herr Moser!
Habe wegen Jobverweigerung eine Sperre ab dem 27sten Juni bekommen. Und heute zum Termin wo die Niederschrift erfolgen sollte bin ich nicht erschienen. Ist es überhaupt möglich das sich die Sperre verlängert also ab dann beginnt bis ich mich Wiedermelde? Und warum bekomme ich heute plötzlich nen Vermittlungsvorschlag, wo ich doch gesperrt bin? Finde das etwas witzig.....
Besten Dank für ihre Hilfe!!!! (3.07.18)

Antwort:
Sie müssen sofort zum AMS die Niederschrift aufnehmen lassen. Sonst kann sich durchaus die Bezugseinstellung verlängern!
Kontrollterminversäumnis heisst, bis zur Wiedermeldung Bezugseinstellung zusätzlich kann ev. noch die 6 Wochen-Sperre dazu kommen!
Würde ich nicht witzig finden!
Bez. Vermittlungsvorschlag - währen einer Sperre kann es keine weitere Sanktion geben! (ohne Gewähr)


3.07.2018 um 8.47 Uhr - von S*. - "Trotz Einstellungszusage in einen Kurs?"


liebes soned team!
habe eine frage bezgl. einer einstellungszusage.
habe mich am *.7. arbeitslos gemeldet. sollte anspruch auf notstandshilfe haben. habe ab 15.9. eine einstellungszusage einer firma. jetzt habe ich einen kontrolltermin zugeschickt bekommen für den 10.7.
kann es mir passieren das mich das ams trotz zusage in einen kurs schickt ?
mfg

Antwort:
Kann passieren! Haben sie die Zusage schriftlich? Das würde sie ev. vor Deppenkurse schützen!
Falls sie in einen Kurs vermittelt werden und wissen in welchen, melden sie sich ev. wieder.

3.07.2018 um 11.28 Uhr - von S*. - "werde berichten was dabei rauskommt"
ja habe eine schriftliche zusage! werde nochmals berichten was dabei rausgekommen ist


2.07.2018 um 10.33 Uhr - von J*. - "Ab 28.06 gesperrt?"


Guten Tag,
Ich habe eine Frage:
Mein Ams Geld ist seit 28.06 gesperrt, bekomme ich den 1-27.06 trotzdem ausbezahlt?
Oder bekomme ich am kommenden Auszahlungstermin (04.07)gar nichts ausbezahlt!? Danke für Ihre Mühe. Liebe Grüße J. (1.07.18)

Antwort:
Sie bekommen Anfang Juli das Geld bis zum 27.06. Warum wurden sie gesperrt. Falls, legen sie Berufung ein.


2.07.2018 um 10.30 Uhr - von Peter Ruzsicska - "Meine Vorstellung vom Recht in Österreich - Eine sehr kleine Darstellung..."

"...... .......... - Folglich kämpfen die Menschen in den unteren Klassen ständig gegeneinander und gegen sich selbst."


(Anlässlich einer Internetumfrage der Georg-August-Universität Göttingen am 30.06.2018 im Zuge einer Studie über die Arbeit der Österreichischen Volksanwaltschaft)

Das Recht ist eine geschichtlich gewachsene Einrichtung der Zivilisation und Kultur, mit Vor- und Nachteilen für den einzelnen Menschen, sowie für mehr oder weniger unterschiedliche Interessensgruppen.
Es dient dazu, die Beziehungen zwischen den einzelnen Menschen und innerhalb einer großen Gemeinschaft (Gesellschaft) möglichst gewaltfrei zu regeln - In diesem Zusammenhang hat der Staat die Aufgabe der Unterbrechung von Gewalt.
Das Kardinalproblem des Rechts als auch des Staates ist, daß es selbst durch seine Anwendung, sowie durch stille Akzeptanz seiner rechtunterworfenen Lebewesen (strukturelle) Gewalt ausübt - folglich auch im mehr oder weniger bewußt seelischen Leben des einzelnen Menschen.

Der Mensch als soziales Lebewesen ist einzigartig und sterblich, daher sein eigenes Leben und das Leben in der Gemeinschaft Teil seiner Natur und der Natur im großen Zusammenhang - Der Seilakt, also die ständige Balance von persönlichen Interessen und gemeinschaftlicher Teilhabe ist somit eine Grundspannung menschlichen Lebens, welche auch seine Beziehung zur Umwelt und Natur darstellt.

Das Recht ist eine hierarchischen Struktur, welche sich hervorragend als Herrschaftsinstrument eignet. Deshalb ist die umfassende Kontrolle des Rechts bei seiner Erstellung, Anwendung, Ausführung und Auswirkung notwendig. An dieser Kontrolle sollten daher möglichst viele Menschen teilhaben.

Das Problem dabei ist die persönliche kulturelle und zivilisatorische Fähigkeit des einzelnen Menschen, das Recht zu gebrauchen und sich letzterem unterzuordnen - Basierend auf der Fähigkeit und sozialer Möglichkeit zur persönlichen Selbstbeschränkung, welche sich jedoch nur durch die Ausgewogenheit von persönlichen und gemeinschaftlichen Interessen entfalten kann, d. h. in einer Daseinsform des Überflusses ohne ständig strukturelle Verknappung und Armutsbegünstigung (Ivan Illich spricht hier von "Daseinsmächtigkeit" des einzelnen Menschen).

Durch beständige Erzeugung von (sozialem) "Stress" (Peter Sloterdijk) wird seit Jahrtausenden die Gemeinschaft innerhalb größerer Zivilisationen zusammengehalten, was folglich immer wieder zu Spannungen, Widersprüchen, und Krieg führt.
Die Menschen in den unteren Klassen innerhalb der Herrschafts- bzw. Gesellschaftspyramide sind durch ihre persönlichen Alltagsprobleme und den täglichen funktionalen Lebenskampf derart in Anspruch genommen, daß sie hauptsächlich nur spontan emotional auf Ihre Umwelt, ihre sozialen Beziehungen, sowie der strukturell gewalttätigen Gesellschaft gegenüber reagieren können - Sie sind daher ihren unmittelbaren mehr oder weniger bewussten Interessen ausgeliefert und haben daher keinen Einfluss z. B. auf die Gestaltung des Rechts, selbst wenn sie wollten (Die repräsentative Demokratie gelangt dadurch immer mehr an ihre Grenzen).
Folglich kämpfen sie ständig gegeneinander und gegen sich selbst.

Ein besonderes Problem aller großen Gesellschaften stellt die strukturell erzeugte Armut dar, welche durch die Logik der Herrschaftspyramide und der des Rechts ständig bedingt wird. Für die Logik ist es naturgemäß gleichgültig, in welchem Zusammenhang und zu welchen Zwecken sie verwendet wird - Sohin dient das Recht immer jenen, die davon am meisten profitieren und somit jenen, die dessen Erstellung kontrollieren.
Weiters bestehen gegensätzliche Klassenressentiments: Die oberen Klassen meiden die Berührung mit den unteren und die unteren Klassen hoffen, daß zumindest ihre Kinder Klassenaufstiegsmöglichkeiten erheischen...

Das Recht stellt auch ein gnadenloses Abbild der Struktur unserer Gesellschaft dar - Siehe z. B. die Auswirkungen des Sanktionsregimes der zeitgenössischen Arbeitsmarktverwaltung auf http://www.SoNed.at

Seit der französichen Revolution ist die Notwendigkeit eines Interessensausgleichs innerhalb der Gesellschaft, des Staates und des Rechts immer mehr ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen. Jedoch ungefähr seit den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts hat sich der sogenannte Neoliberalismus mit seinen raffiniert logistischen Tendenzen zu höchsttechnologiegestützter Refeudalisierung immer mehr etabliert und wird vermutlich als die bisher umfassendste Konterrevolution in die Geschichte eingehen...

Alles Gute und beste Grüße:
Peter Ruzsicska
(1.07.18)


30.06.2018 um 10.09 Uhr - von Z*. - "Überschrift eine Frechheit"


Sehr gehehrte Damen und Herren,

Ich, Z. bin 50 und Ams bezieher seit 4 Monaten, heute, habe ich mien Ams e Konto wieder aufgemacht und siehe da ich habe Post vom AMS, eine Ladung zur : BBE für Ältere 50+ -Early Intervention ein eine 1,5 stündige Schulung; NUN ich finde diese Überschrift ein Frechheit für Ältere - early Intervention was soll das ich lasse mir das nicht gefallen ich werde natürlich hingehen aber das gehört einfach veröffentlicht was die sich für einen schmorrn sich da ausdenken und ich brauche Rat, mit ferundlichen Grüßen Z. (29.06.18)

Antwort:
Ja gehen sie hin und bringen sie in Erfahrung, um was es genau geht! Fragen sie ev. vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist. Möglich, wenn es sich ev. um Coaching handelt! - oder Aufsuchende Vermittlung!
Da sie noch nicht lange arbeitslos sind, hätten sie ev. - über ihre Defizite und den Kurs, der diese auszugleichen hat - aufgeklärt werden müssen!
Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!

Zur Info:
Kurse die man schon besucht hat, braucht man nicht nochmal besuchen.
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ps.: Sie haben "bei Ungereimtheiten" die Möglichkeit Beschwerden an die Kursleitung wie an die AMS-Geschäftsleitung zu senden!
Falls per E-Mail führen sie beide Adressen an! Damit zu sehen ist wer aller die Beschwerde bekommen hat!
(OHNE GEWÄHR)


30.06.2018 um 9.37 Uhr - von F*. - "Anspruch auf Arbeitslosengeld?"


Guten Tag!
Frage zu Arbeitslosengeld:
Ich bin bis **.07.2018 im Mutterschutz - Kind is ab anfang Okt.2018 im Kindergarten - Beginn am **.11.2018 eine neue Arbeitsstelle (alten Job im Kranz gekündigt) Hab ich auf Anspruch auf Arbeitlosengeld?
Lt.AMS Betreuerin nicht - da ich Kurse Besuchen muss und Kind ja am Tag nicht Versorgt ist - Könnte Kurs WE ganztags und Mo. - Fr. ab 18:00 Kurse machen.
Danke,für Ihre Antwort! (29.06.18)

Antwort:
Sie haben Anspruch! Die Betreuerin geht gleich davon aus, dass sie dem AMS / Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!
Ich würde sagen das tun sie? Das müssen sie auch beim AMS angeben!
Sie brauchen also jemanden, der - wegen Betreuungspflichten - 16 Stunden die Woche aufs Kind aufpassen kann!
Es ist nicht gesagt, dass sie von einem Kurs dann auch genommen werden, wenn die auf "Sonderzeiten" eingehen müssen!
Sollte es also zu einer Kursvermittlung kommen gehen sie zum Infotag und klären die Angelegenheit bez. geringere Anwesenheits-zeiten!
Sollte es trotzdem Schwierigkeiten geben, die verantwortlich dafür sind, dass sie kein Arbeitslosengeld bekommen, weil sie niemanden für die 16 Stunden Kind-aufsicht auftreiben, so suchen sie um Mindestsicherung an, die sie dann problemlos - ohne Arbeitspflicht - bekommen müss(t)en! (Ohne Gewähr)


30.06.2018 um 9.28 Uhr - von S*. - "Werde Tipps in Anspruch nehmen"


unter: "Meine dztg. Situation lässt mich total verzweifeln" (29.06.2018)


29.06.2018 um 19.51 Uhr - von C.D. - "Vermittlungscheck"


Betreff Beitrag: "Vermittlung in die Regionen" (28.06.2018)


29.06.2018 um 19.32 Uhr - von S*. - "Meine dztg. Situation lässt mich total verzweifeln"


Guten Abend Hr. Moser!
Meine dztg. Situation lässt mich total verzweifeln.
Beziehe seit April 2018 Alterspension, zu dessen Antrag ich gezwungen wurde, binnen zwei Wochen.
Kurz darauf Antrag auf Ausgleichszulage, da meine Pension nur ca. € 400,- ausmacht, minus Krankenversicherung, also € 370,-.Die Ausgleichszulage ist lt. PVA von Erhebungen bezgl. Unterhaltszahlung meines Exmannes abhängig und ich werde nur hingehalten und vertröstet.
Freundlicherweise wurden mir inzwischen € 200,- Vorschuss gewährt, meine fixkosten betragen € 400,- und somit muss ich jetzt den dritten Monat von € 170,- leben! Ich hungere mich Woche f. Woche durch, denn für Bus, Telefon, Haushalt etc. fällt auch einiges an. Ich kann einfach nicht mehr weiter, da diese Situation meine Gesundheit sehr beeinträchtigt.
Niemand hilft mir weiter, weder PVA, Bez.Gericht, Sozialamt, Gemeindeamt, Bürgerservice etc. Wo bitte, finde ich Hilfe?!
Die Erhebungen können noch länger dauern, ich soll Geduld haben (von der man aber nicht leben kann) und muss diese Wartezeit eben irgendwie überbrücken! Aber wie, befinde mich Dank meines Exmannes im Abschöpfungsverfahren und lebe seit Jahren schon vom Existenzminimum! Ich kann und habe keine Kraft mehr.
In der Hoffnung auf eine positive und vielleicht schnelle Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen P. (28.06.18)

Antwort:
Klar wäre hier ein Rechtsanwalt angesagt, aber nicht leistbar.
Besuchen sie die Caritas und bitten sie diese um Hilfe! Ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev. Bargeld; ?
Schreiben sie auch der Volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at - und suchen um Unterstützung an.
Sollten die eingreifen und sich für eine Lösung zu ihren Gunsten stark machen, könnte die Belastung für sie schnell geringer werden! Hoffentlich! (Ohne Gewähr)

30.06.2018 um 9.28 Uhr - von S*. - "Werde Tipps in Anspruch nehmen"
Sg. Hr. Moser!
Bedanke mich aufs herzlichste für Ihre rasche Antwort und Tipps, die ich dankend in Anspruch nehmen werde!
Wünsche noch einen schönen Abend - freundliche Grüße (29.06.18)


28.06.2018 um 11.45 Uhr - von S. - "Vermittlung in die Regionen"


Lieber Hr. Moser,
Zuerst möchte ich dem netten Menschen danken,der mich zum Ams termin begleiten möchte. Im Moment habe ich keine Termine, erst im September wieder.
Allerdings habe ich einen Termin bei einem Herrn am Ams,zudem ich
Meine Bewerbungsunterlagen samt Lebenslauf mitnehmen soll. Mein Berater sagte, "das sei etwas Neues" ,dieser Herr habe Verbindungen zu
Irgendwelchen Firmen, die Personal suchen. Ich weiss nicht,was das sein soll. Der Termin wurde aber nicht als Kontroll termin bezeichnet.
Weiters möchte ich gern fragen,ob man sich rechtlich gegen die Vermittlung in die Regionen wehren kann. Ich muss in Wien bleiben, denn ich bekomme eine Zahnprothese, ohne die ich nicht essen kann.
Heute bewarb i h mich bei einem Gasthof am Land,weit von Wien entfernt, müsste dort schlafen und essen. Ich sagte gleich ich könnte erst später anfangen, da ich auf die Zahnprothese warten muss.Das dauert noch mindestens einen Monat.Darauf meinte die Chefin, sie werde halt dem Ams schreiben,dass ich nicht gleich arbeiten kann.
Meine Frage wäre, ob das Ams sperren darf in so einem Fall? Ich erhalte zwar sowieso mein Geld von der Ma40 ausserdem las ich dass man den
Arbeitgebern ruhig alle Krankheiten schildern kann,die man hat, ohne das
Man Konsequenzen vom Ams befürchten muss. Ist das richtig?
Leider wundern sich die Arbeitgeber oft, warum man sich überhaupt bewirbt, wenn man nicht so fit ist,wie es der Job verlangt...Wenn man dann seine Situation schildert, regen sich manche auf und meinen,man solle das gleich von vornherein dem Ams bekannt geben....
Bitte, lieber Hr. Moser,geben Sie mir einen Rat.Danke im Voraus
Alles Gute,

Antwort:
Die Wegzeit darf 2 Stunden bei einem Vollzeit-Dv. betragen - bei Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück) ("wird um 0,5 Stunden erhöht"?) ausser es ist eine Unterkunft vorhanden! (Zumutbarkeitsbestimmungen)
Ja, Krankheiten können - ev. je nach dem was für eine - dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Vorsicht, dass es nicht zur Vereitelungsauslegung kommt.
Aber keine Verweigerung / Vereitelung ist es "ev.", wenn der Arbeitgeber dann ablehnt.
Die eigene Ablehnung kann und wird ev. / wahrscheinlich als Verweigerung / Vereitelung ausgelegt werden.
Es bleibt zwar Berufung auf den Sperr-Bescheid einzulegen, aber stufe ich die Chancen nicht zu gross ein! (Ohne Gewähr)

29.06.2018 um 19.51 Uhr - von C.D. - "Vermittlungscheck"
Betreff Beitrag"Vemittlung in die Region"

Bei dem Termin beim "Herrn des AMS", handelt es sich um einen sog. "Vermittlungscheck", der von einem AMS-Mitarbeiter des SFU (Service für Unternehmen) durchgeführt wird. Jeder MA der SFU hat Firmenkunden bestimmter Branchen und daher auch Firmenkontakte und Arbeitgeber die Personal suchen.
Mitzunehmen ist ein Lebenslauf, Dienstzeugnisse und sonstige relevante Dokumente. Im Prinzip werden nur die Daten, die beim AMS-Betreuer vorhanden sind, abgeglichen und geschaut ob es Änderungen bei den Daten gibt.
Dieser Termin ist auf freiwilliger Basis und kein Kontrolltermin. Generell würde ich aber auch nur jene Daten angeben, die das AMS bereits hat und keine anderen Daten oder keine neuen Daten - persönliches würde ich auch nicht preisgeben (generell auch beim AMS nicht). Es wird z.B. der Lebenslauf besprochen, einige Fragen werden dazu vermutlich gestellt, aber alles ist sehr harmlos.
Bei meinem Termin hatte ich alle möglichen Zeugnisse mit, allerdings umsonst, da wurde nicht mal ein Blick hineingeworfen.

Liebe Grüße C. D. (28.06.18)


27.06.2018 um 10.38 Uhr - von M*. - "Kontrollmeldetermin-Vorschreibung"


Hallo liebes Team,
ich habe eine Kontrollmeldetermin-Vorschreibung bekommen _ Kann mir wer genauer sagen was ich da zu befürchten habe? Habe meinen Job in der Probearbeit verloren und nun habe ich diesen Termin beim Ams. LG M (26.06.18)

Antwort:
Unbedingt Folge leisten - sonst Bezugseinstellung. Ev. muss der weitere Anspruch geklärt werden. Sollte es Sanktionen wegen der Beendigung des DV. - obwohl Probearbeit - geben, so verlangen sie einen schriftlichen Bescheid und legen - falls - Berufung ein.

Zur Info:
Kündigung in der Probezeit! (RA) Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Schnuppertage statt Probetage (Ohne Gewähr)


27.06.2018 um 10.30 Uhr - von Dr. J. S.*. - "Jobs für Wissenschaft, IT und Technik."


Onlineportal für Unternehmen, Universitäten und Bewerbern aus den Bereichen Naturwissenschaften, IT und Technik.
Selbstverständlich ist unser Angebot zur Jobsuche ohne Kosten verbunden und auch in Englisch verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. J. S. (jobtensor.com)


25.06.2018 um 9.52 Uhr von M. - "Bemessungsgrundlage"


Guten Tag Herr Moser!

Ich bin ab Juli leider wieder arbeitslos. Diesmal auf äußerst kuriose Weise, ich hatte zuletzt nämlich zwei Jobs und habe nun beide innerhalb weniger Tage verloren. Ich habe arschknapp lange genug gearbeitet, um wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben (also 28 Wochen).

Mein erster Job war schlechter entlohnt als mein früherer Notstandshilfeanspruch, daher habe ich eine Kombilohnbeihilfe von ca. 150 Euro pro Monat bezogen (und natürlich korrekt gemeldet als ich den zweiten Job angenommen habe). Nun meine Frage zur geschützten Bemessungsgrundlage ab 45: Ich werde im Oktober 49, zum Zeitpunkt meines 45. Geburtstages habe ich schon Notstandshilfe (auf Basis eines höheren Gehalts als zuletzt) bezogen. Wird für die Berechnung des neuen Anspruches meine alte Bemessungsgrundlage (als ich damals arbeitslos wurde, war ich 42) herangezogen oder doch etwa eine neue Bemessungsgrundlage ermittelt? Falls ja, wird der Kombilohn da berücksichtigt?

Ich danke Ihnen wie immer für Ihre Mühe.
Liebe Grüße (23.06.18)

Antwort:
Die Bemessungsgrundlage ist geschützt – die Höhe des Alg. / der Notstandshilfe, das / die nach dem 45 Geburtstag bezogen wurde, kann nicht mehr geringer werden - nur zulegen!


22.06.2018 um 9.53 Uhr von S*. - "Lieber Blau sein als Blau wählen* ...seufz.. traurig aber wahr"


Hallo Hr. Moser!

Ich hatte mich Anfang diesen Jahres bezüglich meiner kläglichen AMS/PVA/GKK Situation an Sie gewandt.
Vorweg möchte ich Loswerden,das ich mehr als entsetzt bin, was sich allein in den letzten 2 Monaten an negativen Dingen bezüglich AMS alleine aufgetan hat (nicht nur zu lesen in Ihrem ForumGB) . Sorry, wenn das jetzt mal so aus dem Bauch heraus schreib aber: *Lieber Blau sein oder .....oder...., als Blau zu wählen* ...seufz...traurig aber wahr.

Möchte eigentlich Ihre Leser und Hilfesuchenden dringend darauf hinweisen, sehr achtsam zu sein, was das AMS betrifft. In meinem Fall wurde trotz Betreuungsvereinbarung, Benachrichtungen und Einladungen ect seitens des AMS per Postweg zu bekommen, diese einfach während meines 2 monatigen Krankenstandes auf *email* umgestellt. Natürlich wußte ich nichts davon. Da ich krankheitsbedingt so gut wie möglich kaum Zeit vor dem PC verbringe und eigentlich auf Post seit 19.6. gewartet habe und nichts bekommen habe, rief ich bei der Hotline an, und selbst die Damen sind bereits *allgemein* mehr als genervt und versuchen einem die Schuld in die Schuhe zu schieben ect.... Meine Betreuerin wurde mir mittels Volksanwalt zugeteilt und bleibt mir *Gott sei Dank* erhalten, und ich war mir sicher, das Sie diesen Fehler nicht absichtlich gemacht hat und bat um Richtigstellung, aber ich wurde von der Dame der Hotline schroff abgewiesen. Ich hab mich jetzt per email -Schreiben an das AMS nochmal
abgesichert, das lt. Vereinbarung der Postweg und nicht per email gewählt wurde und das bitte sofort richtig gestellt gehört.

Die PVA SACHE: selbst der beste Anwalt kann nicht helfen. NEHMT EUCH BTTE EINFACH EINE BEGLEITPERSON MIT! Das wirkt Wunder. Es ist bereits mein 3. Antrag ( ein Verschlechterungsantrag in nur 5 Jahren). Laßt euch nix gefallen und argumentiert sachlich, ich weiß, es ist schwer, vor allem wenn man gerade psychisch so richtig angeschlagen ist. Aber probiert es!! Schreibt euch ein Gedächtnisprotokoll ( trotz Begleitperson) das Recht habt Ihr. und es hilft euch!
Bezüglich GKK: nehmt es nicht persönlich, wenn euch der Chefärztliche Dienst gesundschreibt, trotz Befunden der Arbeitsunfähigkeit. Ihr hab hier ebenso die Möglichkeit einen Bescheid einzufordern, wie von Hr. Moser schon erwähnt. Lernt zu akzeptieren, der Spielball dieser 3 Institutionen zu sein, und lernt, diese mit den eigenen Waffen zu schlagen.

Schöpft alle Rechte aus!!!
Ich hoffe, ich konnte manchen von Euch Mut machen! Villeicht auch mehreren!
Mit lieben Grüßen von EINER, die bereits seit 5 Jahren um Gerechtigkeit kämpft, trotz mittlererweile offiziellen 6 diagnostizierten Krankheiten ( 4 davon unheilbar und 2 chronisch)
LG S.

Anmerkung: "Beschwerdeschreiben an die FPÖ"
unter:
"Werden die Steuerflucht-Schäden über Auflösung der Notstandshilfe egalisiert?" (14.06.18)


20.06.2018 um 11.31 Uhr - Aktive Arbeitslose - "Parteipolitische AMS-Willkür"


Parteipolitische AMS-Willkür: Mehr Bezugssperren wegen AMS-Kurse, vor allem in ÖVP-regierten Bundesländern

22.06.18 um 10.17 - Populistische Irrtümer der Arbeitsmarktpolitik (Standard)


19.06.2018 um 11.30 Uhr von Dr. Pochieser - "Arbeitszeitregelung: Ist Herr Kurz doch 218 Jahre alt?
Mit der neuen Regierung und ihrem 12 Stunden Tag / 60 Stundenwoche zurück in die Zeit um 1800 in Großbritannien"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

dass wir in Österreich jetzt eine mehr als nur konservative Regierung haben, ist ja allgemein bekannt.
Aber, dass sie gar so reaktionär ist, Arbeitszeitregelungen einzuführen, wie sie in der Industrie in Großbritannien um 1800 mit ihren unsäglichen Zuständen vorherrschten, hätte sich wohl niemand gedacht:

Einen guten Überblick über den Kampf um die Arbeitszeitverkürzung bietet der
Link: arbeitszeit-vom-zick-zack-der-geschichte (komintern.at)
(ich bemerke dazu, dass ich zu dieser Homepage keine Affinitäten habe und nur zufällig auf sie gestoßen bin, als. Ich nach der Einführung des 10 Stunden Tages in Großbritannien gegoogelt habe)

Für die Antimarxisten: Eine jetzt in Österreich vorgesehene Arbeitszeitregelung von 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche konnte nicht einmal mehr Karl Marx anprangern, weil in Großbritannien schon 1848 der 10 Stunden Tag und eine Arbeitszeit pro Woche von 58 Stunden das Höchstmaß darstellten.

Dass neues Regieren für diese österreichische Regierung uralt-denken bedeutet, ist auch hinlänglich bekannt. Dass aber Arbeitszeitmodelle, die so alt sind, dass man bis in das Großbritannien im Jahre 1800 zurückgehen muss, herausgekramt werden und der jüngste Bundeskanzler aller Zeiten derart alt denkt, ist sogar für mich überraschend.

Bei diesem Bundeskanzler muss man sich auch schon jetzt fragen: Wo ist seine Leistung? Denn: Jung zu sein (an Jahren) und jung zu tun und „slim-fit“ aufzutreten, ist noch keine Leistung. Das wahre Alter im Geiste, das diese Regierung, die in Wahrheit ja nur Herr Kurz, dem alle zu folgen haben, ist, aufweist, beträgt sage und schreibe 218 Jahre. Herr Kurz und seine Gefolgsleute sind, gemessen an den Arbeitszeitregelungen diese für das Jahr 2018 beschlossenen Arbeitszeitregelungen, im Geiste sage und schreibe 218 Jahre alt (dies wohl gemerkt nicht in Summe, sondern jeweils für sich).

Was dazu der Verfassungsgerichtshof sagen wird?

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (15.06.18)


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