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29.08.2018 um 3.23 Uhr - von A*. - "Handelt es sich hierbei um eine aufsuchende Vermittlung?" |
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Sehr geehrter Hr. Moser, ich befinde mich nun 2 Wochen in einer Massnahme bei der ams.job.werkstatt OST (Die Berater/Ibis Acam) Laut Infoschreiben: Inhalt der Veranstaltung: Das Angebot der Jobwerkstatt soll Sie bei der Arbeitssuche aktiv untertützen. Es besteht im Rahmen der Verfügbarkeit, die Möglichtkeit aus Modulen auszuwählen... Wie in dre Betreuungsvereinbarung vereinbart wurde, ersuchen wir um Teilnahme dieser Veranstaltung. Die Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung kann zum Verlust des Leistungsansprichs für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer von sechs Wochen, führen. Handelt es sich hierbei um eine aufsuchende Vermittlung? Fall dies so ist und diese auf Freiwilligkeit basiert komme ich da wieder raus, falls ich dort etwas unterzeichnet habe? Habe dies so in älteren Postings gelesen. Ist dies immer noch so dass diese Massnahmen freiwillig sind? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antwort: Kommt auf den Kursinhalt an. Lesen sie sämtliche Links zu Aufsuchende Vermittlung durch und vergleichen sie. Obs zum Bsp. eine Begleitung zum Vorstellungsgespräch gibt oder Belästigung zu Hause? ..... Ist nur freiwillig möglich!
> Telefonische Belästigung: Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.< (unter: Da Phönix aufgrund eines VwGH-Urteils / Rechtsanwalt Dr. Pochieser zu wichtigen Fragen!)
Haben sie eine Einverständniserklärung unterschrieben, so nehmen sie diese Unterschrift wieder zurück! Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden! Auch wäre ein Coaching "noch immer" freiwillig! Oder haben sie so einen Kurs schon mal besucht? Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" -
Falls, legen sie auf ("ev. rechtswidrige") Sperre Berufung ein, nachdem sie den Bescheid erhalten haben! Ein sich dagegen wehren birgt immer ein gewisses Risiko!
Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Protokoll des RA-Referats bei AMSand - u.a. mit Phönix/aufsuchende Vermittlung In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt.(Ohne Gewähr)
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28.08.2018 um 11.08 Uhr - von S*. - "Von der GKK als arbeitsfähig eingestuft" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich wurde nach langem Krankenstand (Beginn 11/2017) aufgrund einer Erschöpfungsdepression nun zum wiederholten Mal von der GKK als arbeitsfähig eingestuft. Am *. September endet daher mein Krankenstand und ich soll laut Chefarzt bei Fit2Work vorstellig werden. Laut dem Gespräch soll mir ein Restkrankenstand bleiben, falls es bei einer Wiedereingliederungsmassnahme zu einem Rückfall kommt, damit ich nicht ausgesteuert werde.
Stimmt meine Annahme, dass Fit2work auf Freiwilligkeit beruht? Ich möchte nämlich nicht, dass meine komplette Krankengeschichte ans AMS weiter geleitet wird. Das sind sehr persönliche Dinge, die sich im letzten Jahrzehnt abgespielt haben und die ich nur mit meinem Facharzt sowie befreundeten Psychotherapeutin besprochen habe und weiterhin tue. Ein fachärztlicher Befund über meine Leistungsfähigkeit bzw die nicht mehr mögliche Rückkehr in meinen alten Beruf sollte kein Problem darstellen. Das die Rückkehr in meinen Beruf nicht mehr möglich ist, hat auch der Chefarzt der GKK als logisch erachtet, da der Job zum Teil zu meiner Erkrankung beigetragen hat.
Muss das AMS wirklich über alles, was zu meinem Krankenstand geführt hat im Detail Bescheid wissen?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und LG S.
Antwort: Bez. Aussteuerung heissts Vorsicht walten lassen! ("Langer Krankenstand sollte nicht wegen ein und dieselbe Krankheit verschrieben werden") Siehe: Link zur Aussteuerung!
Bei Fit2Work ist von Freiwilligkeit zu lesen! Besuchen sie ev. doch den Infotag und fragen vor Zeugen nach der freiwilligen Teilnahme! Ein Coaching sollte / müsste freiwillig sein. Und sensible Daten geben sie nicht weiter bzw. untersagen sie die Weitergabe solcher Daten! Siehe diesbezüglich mehrere Links auf Datenschutz!
Zur Info: Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - kann man Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen und dagegen gerichtlich (Sozialgericht) vorgehen! (25.10.09) Gegen den Bescheid kann man dann am Arbeits- und Sozialgericht klagen, das kostet nichts und man braucht keinen Anwalt. (ohne Gewähr)
30.08.2018 um 10.15 Uhr - von S*. - "Die letzte Abschreibung war schon Nummer 7 während der gesamten Krankenstandsdauer!!!" Vielen lieben Dank für die Antwort!
Mein behandelnder Facharzt schreibt mich, sollte wieder eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes eintreten, sofort wieder krank! (Die letzte Abschreibung war schon Nummer 7 während der gesamten Krankenstandsdauer!!!)
Eine Frage hätte ich aber bitte noch: wie und wo kann ich herausfinden, wie viele Tage Krankenstand bis zur Aussteuerung noch übrig sind? Ich will nicht während eines depressiven Schubs auch noch aus der Leistung fallen, weil ich auf das Geld der GKK bzw des AMS angewiesen bin, da ich sonst über keine Einkünfte verfüge!
Vielen Dank im Voraus für die Antwort! LG S. (28.08.18)
Antwort: kommt auch draufan wie lange sie schon insgesamt wegen derselben krankheit im krankenstand waren. Gehen sie bitte die links durch (unterstrichenes anklicken Versuch - falls, fragen sie - ev. telefonisch - bei der Krankenkassa nach. Ev. als grundsätzliche Anfrage / Auskunft. (Ohne Gewähr) |
28.08.2018 um 10.57 Uhr - von C*. - "Meine Leistung wurde vorsorglich eingestellt?" |
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Lieber Herr Moser, Vor ein paar Tage habe ich eine Mitteilung über Einstellung des Bezuges (Nostandshilfe) bekommen. Es steht nur "Ihre Leistung wurde vorsorglich eingestellt, eine persönliche Vorsprache zur Abklärung ist notwendig". Dann habe ich an meiner Beraterin ein e-mail geschrieben, sie hat geantwortet und mir wurde gesagt, dass ich mich an E-Ams einloggen sollte (System war nicht in Ordnung). Dort habe ich gefragt was mit meinem Bezug passiert ist, und habe höfflich gebeten, die Situation zu erklären weil - ich habe überhaupt nichts getan, um eine Sperre zu bekommen, und auch ohne irgendwelche Erklärung wie und warum. Ich habe auch gesagt , dass ich Krank bin und kann nicht diese Tage zu Ihr kommen. Derzeit habe ich keine Antwort bekommen, und jetzt bräuchte ich Ihre Hilfe - wie gehe ich damit weiter, da es offensichtlich um ein Fehler geht?? Einen Termin habe ich normalerweise erst in einem Monat.
Danke vielmals für Ihre Hilfe!!! Lg, C. (27.08.18)
Frage: Haben sie eh eine krankmeldung vom arzt?
28.08.2018 um 0.23 Uhr - von C*. - "Bin einfach zuhause und will mich in Ruhe auskurieren" Lieber Herr Moser, Ich leide an Asthma und der chronischen Bronchitis, und mein Immunsystem ist oft durch Stress gefährdet; ich habe nur eine Ärztin, die für mich viel getan hat; sie ist nicht momentan in Wien, und ich möchte andere Ärzte nicht besuchen (ziemlich schlechte Erfahrungen), deswegen will ich mich nicht krankmelden, bin einfach zuhause und will mich in Ruhe auskurieren. Welcher Rat haben sie? Danke für Ihre Hilfe --- Lg, C
Antwort: Gehen sie sofort zum ams und melden sie sich zurück, wenn sie keine krankmeldung haben!! Das geld wird bis zur wiedermeldung eingestellt.
Sollten sie einen vermittlungsvorschlag ignoriert haben, so gibt’s eine 6 – 8 wochen sperre zusätzlich – wobei sie nichts davon wissen – ja? Also sofort – heute noch oder morgen zum ams – einige tage sind schon weg. – ev. holen sie sich trotzdem noch eine krankmeldung von einem arzt – so wird der bezug bis zur ärztlichen krankmeldung eingestellt.
Ps. Es darf doch nicht ihre vorstellung bez. behördlichen umgang sein: nicht mehr hinzugehen und sich dabei zu denken, mit der info "krank" – ohne ärztliche bestätigung – ist schon alles in ordnung? Alles gute - ohne gewähr
29.08.2018 um 8.45 Uhr - von C*. - Danke Herr Moser !!! |
21.08.2018 um 17.12 Uhr - von G*. - "Mitteilung über die Einstellung meines Bezugs?" |
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Sehr geehrter Herr Moser ! Ich habe überraschend am 31.07.2018 per E-AMS Konto eine Mitteilung über eine vorübergehende Bezugseinstellung erhalten die mit 30.07.2018 datiert ist. In dieser Mitteilung wird die Einstellung meines Bezuges ab 24.07.2018 bekanntgegeben. Gestern habe ich auch noch bemerkt dass ich mit 23.07.2018 von der Sozialversicherung abgemeldet wurde. (Versicherungsdatenauszug) Ich benötige wegen meiner Behinderung aber regelmäßige ärztliche Betreuung !!! Meine Vorgeschichte ist, dass ich Inhaber eines Behindertenausweises bin und durch meine Einschränkungen schwer vermittelbar bin. Außerdem gibt es in meinem Bereich nicht viele offene Stellen daher bin ich auf intensive Eigeninitiative angewiesen, da mir das AMS nur 1 Bewerbungsvorschlag alle 2 Monate übermittelt und mich auch nicht im Bezug meiner Behinderung unterstützt um Unternehmen einen Anreiz zu geben mich zu beschäftigen. (Ich habe mein ganzes Leben in der Produktionsplanung, Administration, Sachbearbeitung gearbeitet und im März einen CAD Techniker Abschluss gemacht, meinen ursprünglichen Beruf Tischler konnte ich gesundheitlich nicht ausüben) Meine Eigeninitiative ist mir nun zum Verhängnis geworden. Ich habe ein Bewerbungsgespräch bei einem Baumarkt vereinbart, es hätte sich nicht um eine AMS vermittelte Stelle gehandelt und die Stelle hätte mir auch nicht vermittelt werden können. Die Marktleitung hat einen Versicherungsdatenauszug für ein Bewerbungsgespräch zur Bedingung gemacht. Ich hätte diesen auch über die Dienstzeiten erbracht jedoch wollte die Marktleitung einen aktuellen kompletten Auszug, wo in Folge auch Krankenstände und AMS Zeiten ersichtlich sind. Nachdem ich auch noch schriftlich aufgefordert wurde einen Auszug beim Gespräch zu erbringen habe ich mich diskriminiert gefühlt und das Gespräch abgesagt, da Krankenstände und REHA Zeiten wegen meiner Behinderung ersichtlich gewesen wären. Wie sich durch Recherchen heraus gestellt hat arbeitet die Firma H. eng mit dem AMS zusammen und hat mich verraten. Ich habe sofort einen Bescheid angefordert der bis jetzt nicht übermittelt wurde. Bei der Niederschrift beim AMS wurde ich genötigt, zum Glück habe ich einen Zeugen mitgehabt. Ich sollte unterschreiben, dass ich eine Arbeit am 24.07.2018 beginnen hätte können und dies vereitelt habe. Man wollte mir einreden dass ein Bewerbungsgespräch und Arbeitsaufnahme gleich zu werten ist. Außerdem wurde mir mitgeteilt wenn ich nicht unterschreibe ist alles trotzdem gültig da der 2. Betreuer im Gespräch ein Zeuge dafür ist. In der Niederschrift konnte das Wort Arbeitsaufnahme nicht auf Bewerbungsgespräch geändert werden, da es angeblich ein Standardformular ist und für Bewerbungsgespräche gibt es keines. Daher wurde Arbeitsaufnahme von mir durchgestrichen und händisch auf Bewerbungsgespräch ausgebessert. Diese Niederschrift wurde auch von mir unterschrieben da sonst ja wieder etwas neues ausgedruckt werden kann mit Arbeitsaufnahme. Ich habe auch alles fotografiert, das wurde mir ursprünglich auch verweigert. Akteneinsicht wurde mir auch vor Ort verweigert, was hilfreich gewesen wäre um mich richtig zu verteidigen. Weiters wäre es gar nicht sicher gewesen ob ich die Arbeit beim Baumarkt (Baustoffe) körperlich hätte machen können, die genaue Tätigkeit war mir noch nicht bekannt. Weiters benötige ich wegen meiner Behinderung 2 mal täglich spezielle Krankengymnastik auch das war unbekannt ob es sich hätte vereinbaren lassen. Alle Fakten sind dem AMS bekannt. Danke und liebe Grüße
Antwort: Ist völlig nachvollziehbar. Sensible Daten (Versicherungsdatenauszug) sind auf gar keinen Fall x-beliebige Personen auszuhändigen! Ärgerlich und kontraproduktiv ist diese AMS-Vorgehensweise, die die Motivation zur Eigeninitiative zerstört. Wenn Betroffene Angst haben müssen, dass Eigeninitiative-Bewerbungen zu Bezugssperren führen, überlegen sich viele ob sie dieses Risiko auch eingehen sollen! ? Haben sie den Bescheid eh schriftlich angefordert? - Ev. eingeschrieben mit Datum - Kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss ihnen das Geld ausbezahlt werden. Und wenn der Bescheid kommt legen sie sofort Berufung mit ihrer Begründung ein! Auch dass, wegen ihren gesundheitlichen Einschränkungen, gar nicht klar war/ist, ob es sich um ein zumutbares DV. handelt-e.
Was die KK.-Abmeldung betrifft, so handelt es sich um eine widerrechtliche Vorgehensweise. Gehen sie mit einer Bezugsmitteilung / Bescheid zur Krankenkassa und lassen sie die Versicherung sofort wieder aktivieren! Besser noch schreiben sie der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - von der haben wir die Zusage, dass sie Betroffene unterstützt und die KK-Abmeldung aufheben lässt! Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! (Ohne Gewähr)
24.08.2018 um 10.01 Uhr - von G*. - "an die Volksanwaltschaft wenden" Danke für Ihre rasche Antwort. Ich werde mich an die Volksanwaltschaft wenden. (22.08.18)
24.08.2018 um 10.02 Uhr - von G*. - "Die Bezugseinstellung ist vom Tisch" Sehr geehrter Herr Moser ! Ich möchte mich bei Ihnen nochmals bedanken. Ich wurde gerade vom AMS kontaktiert dass kein Bescheid ausgestellt wird und die ganze Sache mit Bezugseinstellung plötzlich vom Tisch ist und auch nicht mehr weiter verfolgt wird. Der Mitarbeiter hatte es sehr eilig mich zu erreichen und mir das unbedingt heute noch vorab tel. mitzuteilen. Was der auslösende Faktor war kann ich nicht sagen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Danke für die Rückmeldung - Freut mich!
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20.08.2018 um 9.11 Uhr - von H*. - "Partnerschafts-Anrechnung nach Heirat?" |
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Guten Tag herr Moser, Ich lebe seit ca. 2 jahren mit meiner feundin zusammen. da wir aber getrente konten haben und alles exakt abrechnen habe ich bis jetzt beim ams angegeben keine lebensgemeinschaft zu haben. das war ja bis vor kurzem sehr wichtig wegen dem "lebenspartner einkommen" das , glaub ich ja gefallen ist mitlerweile.
Die Frage: Ich habe mitlerweile geheiraten und möchte das dem AMS melden ABER werden die mich fragen wie meine situation davor war und warum ich "keine Lebensgemeinschaft" angegeben hatte. oder was antworte ich auf die frage ob ich den schon vorher zusammen gewohnt habe mit meiner freundin usw. vielen dank
Antwort: "Ist niemanden von euch "gesetzlich" ein Unterhalt zugestanden - wurde dieser auch nicht freiwillig geleistet und hatte jeder von euch ein eigenes Zimmer, so war die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen kein Thema! Dann handelte es sich um eine Wohngemeinschaft und keine Lebensgemeinschaft" Mit 1.07.18 wurde die Partnerschafts-Anrechnung gekippt! Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob die Info der Hochzeit fürs AMS jetzt noch wichtig ist? Falls, dann eher ab Mindestsicherung wieder? (Ohne Gewähr)
Zur Info weitere Links unter Politik erzeugt Armut |
19.08.2018 um 11.03 Uhr - von A. - "Frage zu den Zumutbarkeitsbestimmungen / KV-Entlohnung" |
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Guten Tag Herr Moser!
Eine kurze Frage zu den Zumutbarkeitsbestimmungen: generell gilt ja, dass eine Stelle zumindest dem KV entsprechend entlohnt sein muss, um als zumutbar zu gelten. Wie schaut es in Branchen aus, in denen es keinen KV gibt (einerseits keine Richtlinie für die Entlohnung, andererseits auch keinen 13. und 14. Bezug)? Welche Werte zieht das AMS in solchen Fällen heran bzw. wie kann ich dem AMS gegenüber argumentieren, wenn ich bei einem vom AMS zugewiesenen Job die Entlohnung als zu gering erachte, ohne eine Bezugssperre zu riskieren? Muss ich eine Stelle bei einem Betrieb annehmen, der kein 13. und 14. Gehalt zahlt?
Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Unterstützung und liebe Grüße!
Antwort: Der Wortlaut lautet: Nach KV. oder "branchenüblich" / "branchenüblicher Entlohnung" Was das fehlende Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld betrifft, so würde ich ihnen raten sich von der AK aufklären zu lassen. Die sind in arbeitnehmerrechtlichen Fragen kompetent. Kommt es wegen zu wenig Einkommen zum Streit bzw. Sperre wegen Verweigerung, so legen sie auf den Sperr-Bescheid Berufung ein! (Ohne Gewähr) (Zur Info: Zumutbarkeitsbestimmungen)
19.08.2018 um 15.17 Uhr - von A. - "Dank" Lieber Herr Moser, herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort! Schönen Sonntag noch!
20.08.2018 um 16.59 Uhr - von A. - "Nachtrag: Antwort der AK" Guten Tag Herr Moser! Nachtrag zu meiner gestrigen Frage: ich habe heute bei der AK angerufen zur Klärung der Frage, ob eine Anstellung ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld den Zumutbarkeitsbestimmungen entspricht. Antwort: das ist nicht gesetzlich geregelt, man müsste mit dem AMS Rücksprache halten, wenn man einen solchen zugewiesenen Job wegen fehlender Sonderzahlungen nicht annehmen will. Anders ausgedrückt: man ist auf die Kulanz des AMS angewiesen, wenn man in eine Branche gerät, die keinen KV hat. Liebe Grüße
Antwort: Danke für die Rückmeldung!
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19.08.2018 um 10.27 Uhr - von B. - "Hab mal wieder paar Fragen" |
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grüsse! hab mal wieder paar fragen: war bei einer vertretung während eines kontrolmeldetermin bei ams und mir schien einiges was die dame verbal behauptete unregelmässig somit hab ich mal wieder fragen ob es stimmen könnte. - sie fragte ob ich ein auto besitze ich sagte ja aber verwende es nicht beruflich..sie behauptete "gesetzlich" ist es verpflichtend ?! (für mich total unlogisch da man ja eher nach führerschein fragen sollte und fahrtauglichkeit) -darf das ams überhaupt nach auto besitz fragen oder gar nachforschen?!
ich hab paar gesundheitliche einschränkungen die (laut bbrz befunde und war sogar in der betreuungsvereinbarung erwähnt bis sie es rauslöschte) sie behauptete ich müsste "lügen" bei einer eventuellen bewerbung oder sogar bei einen söb gespräch sonst wäre das vereitelung.ich bin einer der solche diskussionen über meine gesundheit vermeide aber finde ich sollte es doch erwähnen wenn direkt gefragt und es für die massnahme oder job sehr relevant ist wenn es gar ams so relevant fand das es in der betreungsvereinbarung eingetragen hatte... -denke ich falsch in meiner laienhaften logik?! hab die löschung der einschränkung aus der betreungsvereinbarung erst zuhause (nach dem termin) bemerkt und wollte wissen ob es ein fehler was ob gar der ganze bbrz befund gelösch wurde (hatte was über neue datenschutz etc wo einiges was älter ist gelöscht wird) hab nachgefragt und wurde zufällig mit derselben dame tel verbunden si sagte befunde die älter sind(weiss nicht mehr ob sie älter als 2 wochen oder 2 jahre sagte ) können nicht mehr in der betreungsvereinbarung eingetragen werden....bei gesundheitliche situationen sind die nicht besser werden können sondern mit fortschreitenden alter gar schlimmer sehe ich wiederrum als laie keine logik darin... -liege ich falsch in dieser annahme?!
danke für ihre hilfreiche tätigkeit! (17.08.18)
Antwort: Ja besitz von einem eigenen auto spielt eine grosse rolle im bezug auf arbeitsplatz-strecke – wie weit dass dieser entfernt sein darf, um den arbeitsplatz in 2 stunden (erhöhung auf 2,5 Stunden) hin und zurück erreichen zu können. Mit eigenen auto erreichen sie den arbeitsplatz auch dann in der zeit, wenn dieser weiter entfernt ist. Sollten sie ein auto haben und keinen führerschein (mehr), so teilen sie das dem ams mit!
Sie müssen nicht lügen, leiden sie an einer krankheit / beeinträchtigung die auf eine ev. tätigkeit im potentiellen betrieb negativen einfluss hätte. aber sie müssten die körperlichen gebrechen / krankheiten mit einem befund / attest nachweisen / belegen können. Bzw. müssen sie mit der behördlichen (ams) anordnung zur medizinischen untersuchung einverstanden sein. Siehe auch: Fachärztliche Untersuchung
wenn sie mit der betreuungsvereinbarung nicht einverstanden sind, senden sie ein schreiben mit korrekturen, änderungen, wünsche etc. und nichts unterzeichnen, womit sie nicht einverstanden sind! Dazu: Betreuungsvereinbarung ändern |
18.08.2018 um 18.18 Uhr - von B. - "Arbeitstraining ?" |
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grüsse! hab einiges über arbeitstraining gelesen weiss aber nicht ob es noch aktuell ist oder ob ich es richtig verstanden habe..... wenn mann zu einen söb gebucht wird wo die variante arbeitstraining (wo man den ams bezug während des arbeitstrainings weiter erhält und dann eventuell maximal paar monate dienstvertrag/vermittlung versuch etc.) angeboten wird ist das arbeitstraining dann verpflichtend ? gibts eine sperre des bezuges falls man das arbeitstraining nicht annehmen will?
(bin sowieso verwirrt mit so vielen benennungen die im endeffekt sehr ähnlich sind wie praktikum,arbeitserprobung und arbeitstraining) was ist eigentlich die genaue definizion des arbeitstraining laut gesetz ?! was ich so gesehen habe dauert diese art von "arbeitstraining" meitens 4 wochen + und mir scheint es irgendwie unlogisch da einigermassen die job möglichkeiten für andere unternehmer verdorben werden da diese betriebe mit zugang zu ams gesponsorten projekte ja irgendwie billigst/gratis arbeitskräfte bekommen da kann dann ein normaler unternehmer nicht mithalten oder? danke für ihre tätigkeit!
Antwort: SÖB-Transitarbeitsplatz ist nur dann ein zumutbares DV., wenn nach (dem eigens dafür angefertigten Niedriglohn-) KV. entlohnt wird.
Beim Arbeitstraining - ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar. (Heisst freiwillig) - unter: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
Siehe auch: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage - Keine Gratisarbeit! (Ohne Gewähr) |
18.08.2018 um 11.32 Uhr - von N*. - "AMS und Urlaub" "Von der Krankenversicherung, Pensionsversicherung abgemeldet - und man muss die Mitversicherung beim Gatten selbst zahlen" |
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Lieber Herr Moser, ich bin ja schon lange ein Fan von Ihnen und Ihrer Website Soned. Nun habe ich wieder etwas für Sie.
Wussten Sie, dass man vom AMS komplett ABGEMELDET wird und einem die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, etc.) gestrichen wird, wenn man auf Urlaub fährt? Mir war das neu und ich musste dies heuer im Juni schmerzhaft feststellen. Vielleicht können Sie andere Betroffene VOR dem Urlaub sicherheitshalber warnen.
Mein Fall: Ich bin weiblich, verheiratet und seit ca. 2 Jahren beim AMS gemeldet. Durch das „Partnereinkommen“ habe ich bis Juli 2018 keinerlei Geldleistung (NSTH) erhalten. Ich war lediglich sozialversichert (krankenversichert) beim AMS und musste die leidige „Mitversicherung“ (Pflichtversicherung, die kostenpflichtig – und sehr teuer – ist!), nicht zahlen. Als ich im Juni 10 Tage auf Urlaub fuhr, hat mir das AMS vorher mehrmals glaubhaft zugesichert, dass ich die Versicherung während des Urlaubs NICHT verlieren würde und weiterhin beim AMS gemeldet bleiben würde. Leider habe ich dem AMS geglaubt und den Urlaub bekannt gegeben. Bei meiner Rückkehr vom Urlaub fand ich im Postkasten schon die Rechnung von der Mitversicherung des Gatten (für die Zeit meines Urlaubs) und die Abmeldung vom AMS (Unterbrechung vom …. bis).
Ich bin sofort persönlich zum AMS gefahren und wollte das aufklären. Dort wurde mir gesagt, das sei ein Irrtum, man wird nicht abgemeldet, wenn man auf Urlaub fährt. Dann begann eine Odyssee an Fragen und Antworten mit dem AMS und sogar der AK, die damit endete, dass ich die Krankenversicherung für den Urlaubszeitraum zahlen musste (!) und für die Zeit auch nicht pensionsversichert war. Das AMS hat mir bei mehreren Anrufen u. E-Mails immer wieder andere Antworten gegeben (einmal JA, man wird abgemeldet und dann wieder NEIN, das ist nicht so).
Die Arbeiterkammer schließlich schrieb mir dann, dass es so wäre, dass man abgemeldet wird und die Mitversicherung beim Gatten zahlen muss. Wieder einmal hat mich also das AMS hereingelegt. Ich wurde angelogen und gegen meinen Willen einfach abgemeldet. Wehren kann ich mich scheinbar dagegen nicht.
Falls dies noch nicht auf Ihrer Webseite steht, informieren Sie bitte andere Arbeitslose, die auf Urlaub fahren wollen, dass, wenn sie es beim AMS melden, ihre komplette Sozialversicherung gestrichen wird! Möglicherweise ist es bei ledigen Arbeitslosen anders (Stichwort: Nachversicherung), aber bei Verheirateten ist es leider definitiv so. Die Nachversicherung greift in dem Fall nicht, man muss sofort eine Pflichtversicherung zahlen.
Danke und liebe Grüße, N. (17.08.18)
Antwort: Danke für den Hinweis. Frage: Waren sie im Ausland oder Inland? Diesen Link habe ich zum Urlaub Alles Gute (Ohne Gewähr)
17.08.2018 um 20.45 Uhr - von N*. - "Das AMS hat mich gar nicht gefragt wohin ich fahre" Guten Abend, Ich war im Ausland im Urlaub, aber – jetzt kommt’s – das AMS hat mich bei meiner Urlaubs- An-und Abmeldung gar nicht gefragt wohin ich fahre, d.h. sie wissen es bis heute nicht. Schönes Wochenende und liebe Grüße, N.
Antwort: Ev. wäre es möglich den Schaden vom AMS einzuklagen? Mit grossen Aufwand (Rechtsbeistand / ev. Rechtsanwalt). Auch müsste man die falsche Auskunft beweisen können. Bei der Entscheidung spielt ev. die Schadenshöhe eine Rolle! Siehe AMS - Haftung Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen! (Ohne Gewähr) |
16.08.2018 - von Ph*. - "Ich musste meine Bewerbung und meinen Lebenslauf täglich in dem Kurs ändern, weil jeder etwas Anderes sagte" |
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unter: "Den selben AMS Kurs zweimal besuchen?" (15.08.2018)
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16.08.2018 um 17.32 Uhr - von O*. - "AMS zahlt Kurs nicht, weil nicht sinnvoll?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe folgendes Problem das allerdings schon 3 Wochen zurückliegt und hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich schon am Verzweifeln bin. Folgende Situation ich bin gelernter Technischer Zeichner welche ich damals über ein Schulungszentrum absolviert habe. Danach habe ich Zivildienst gemacht und bin derzeit aktiv auf Arbeitssuche.
Ich hatte damals eine Firma gefunden die mich gerne genommen hätte, aber ich vorher einen Kurs bzw. eine Umschulung machen musste, den mir die Firma zu Verfügung gestellt hätte, als Konstrukteur für Gebäude Technik HKLS. Das AMS bzw. meine Beraterin hatte mich gebeten bei der Firma nachzufragen ob es eine Einstellzusage gibt und die Firma die Hälfte der Kosten übernehmen könnte. Dies habe ich alles besorgt was nicht so einfach war und habe danach einen Antrag gestellt.
Innerhalb von 2 Tagen bekam ich die Rückmeldung das der Kurs abgelehnt worden bzw. nicht bewilligt wurde. Danach wandte ich mich an dem Omputzmann vom AMS, der es geschafft hat, dass sie sich den Antrag nochmal anschauen werden. Nach 1 Woche bekam ich die Rückmeldung warum der Antrag abgelehnt worden war. Folgende Punkte:
folgende Aspekte sprechen momentan gegen eine Förderung:
1. Die Firma ........ ist u.A. ein Personalbereitsteller. 2. Weiters bestätigt die Firma mit "voraussichtlicher" Einstellung, also keine fixe Einstellung. 2a. Das Formular bezüglich Kostenbeteiligung ist von der Firma beim Punkt "wird ab........eingestellt" unausgefüllt. 3. Warum können Sie nicht sofort nach dem Kurs dort mit einer Beschäftigung beginnen? 4. Ich benötige wenigstens noch einen Kostenvoranschlag, sofern es noch einen anderen Anbieter für diesen Kurs gibt (Sparsamkeitsprinzip).
Nach langem hin und her zwischen E-Mail Verkehr und Telefonaten zwischen AMS und Firma besorgte ich so gut es ging den Rest bzw. konnte nur den Punkt 2a erfüllen, bezüglich Punkt 2 warum ich nicht nach dem Kurs anfangen kann, bekam ich keine richtige Antwort bzw. kann die Firma nicht genau sagen wann ich anfangen kann, da es von dem Personalbedarf abhängt. Weil beim Formular stand, dass ich 1 Woche später nach Kursende bei der Firma anfangen kann. Bezüglich Punkt 4 hatte ich keine anderen Kostenvoranschlag da es den Kurs in der Form wie ihn die Firma anbietet nicht gibt.
Danach stellte ich erneut einen Antrag, der aber wieder abgelehnt wurde mit dem Argument:
Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht scheint mir aber eine neuerliche Ausbildung, in der Form, wie sie sie beantragt haben, dzt. nicht zielführend und sinnvoll.
Diese ist auch am Arbeitsmarkt dringend gesucht (gemeint Technischer Zeichner). Die erworbenen Kenntnisse sollten im Praxistransfer so rasch wie möglich umgesetzt werden, damit sie nicht verloren gehen. Daher steht aktive und intensive Arbeitssuche im Vordergrund.
So mehr als die Hälfte bzw. alle Stellenangebote die ich vom AMS bekomme als auch Stellenangebote von anderen Jobplattformen sind als Technischer Zeichner im Bereich HKLS. Aber ich kann in diesem Bereich nicht arbeiten da ich kein Wissen darüber verfüge. Deswegen wäre der Kurs genau das richtige, um in der Arbeitswelt Fuß zu fassen aber, dass will das AMS nicht einsehen bzw. will den Kurs nicht zahlen.
Mir zahlt das AMS den Kurs nicht, aber Hauptsache andere Leute bekommen 9 Deutschkurse hintereinander bezahlt. Ich hatte schon mehrere Vorstellungsgespräche die mir vom AMS zugewiesen worden sind im Bereich Gebäudetechnik, aber ich bekam natürlich immer nur Absagen da in dem Bereich keine Erfahrung habe.
So jetzt habe ich viel geschrieben um meine Frust auszulassen und hoffe Sie können mir irgendwie weiterhelfen, wie ich das AMS davon überzeugen kann das ich diesen Kurs bekomme.
Mit freundlichen Grüßen O. (15.08.18)
Antwort: Ja, auf alle fälle nicht aufgeben und wenns sein muss auch lästig sein - liefern sie sich nicht nur einem beraterIn aus - ev. gehen sie mal mit begleitperson zum vorgesetzten bzw. geschäftsstellenleiter.
Und geben sie ein Begehren, für Instanzenweg ab! Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. >"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."< ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch? " 7.09.11) Ohne gewähr |
16.08.2018 um 16.21 Uhr - von Ph*. - "Haben vielleicht andere Betroffene bei SÖB Top-Lokal 2018 ebenfalls Erfahrungen gemacht?" |
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Update "Beinharte Geschäftemacherei auf dem Rücken von Arbeitslosen" Bekam heute auf meine eMail einen Anruf von der Arbeiterkammer Wien, die die Vorgänge im SÖB Top-Lokal 2018 auch sehr befremdend fanden und sich deswegen mal deswegen mit dem AMS in Verbindung setzen werden.
Haben vielleicht andere Betroffene bei SÖB Top-Lokal 2018 ebenfalls Erfahrungen gemacht? Schreibt doch- vielleicht fahren sie dieser dubiosen Bude mal ordentlich drüber!
"Denn die Miesen und Beschränkten sind die Mehreren und die Stärkern. Doch spiel bloß nicht den Gekränkten bleib am Leben sie zu ärgern!"
unter: "Die Berater-Küche?" "Beinharte Geschäftemacherei auf dem Rücken von Arbeitslosen" (14.08.2018) |
15.08.2018 um 16.13 Uhr - von Ph*. - "Den selben AMS Kurs zweimal besuchen?" |
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Hallo, ich habe diese Seite entdeckt, als ich danach suchte, ob man denselben AMS Kurs zweimal besuchen muss. Ich bin zur Zeit lehrstellensuchend und habe bereits zwei Kurse besucht (den Ersten abgebrochen, Zweiten erledigt). Nun, ich beziehe kein Geld vom AMS außer wenn ich in einem Kurs aktiv bin. Vor einigen Tagen erhielt ich einen Brief vom AMS, bei dem mir gesagt wurde, dass ich zu demselben Kurs, welchen ich bereits abgeschlossen habe, erneut hingehen muss. Ich muss dazu sagen, dass der Kurs absolut blödsinnig war (außer der Erste Hilfe Kurs, welcher inkludiert war) und ich so gut wie nichts Neues gelernt habe. Andere Kursteilnehmer hatten dieselbe Ansicht wie ich. Meine Frage ist nun, muss ich den selben Kurs wieder besuchen? Ich habe nämlich bald einen Termin mit meiner Beraterin vor dem Kurs und hoffe, dass ich diesem Kurs aus dem weg gehen kann. Grüße
Antwort: Ev. kann man sich gegen den Kursbesuch wehren, hat man schon mal einen Kurs mit ähnlichen Inhalt besucht! >Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) (Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" -
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