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1.10.2018 um 18.08 Uhr - von T*. - "Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen" |
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Griaß Euch, ich habe eine Frage, vielleicht kann mir von Euch jemand dazu weiterhelfen.
Ich bin dieses Jahr nach Österreich für die Sommersaison komplett übergesiedelt. Wohnsitz habe ich in Deutschland keinen mehr, der ist jetzt in Österreich. Für den Winter habe ich mir selbst gleich einen neuen Job gesucht. In der Herbstphase möchte ich gerne eine Ausbildung am WiFi in Innsbruck machen. Ich habe meinen Wohnsitz schon auf meinen neuen AG gemeldet. Die PDU1 habe ich mit Antrag und meinen vollen Ansprüchen aus Deutschland eingereicht. Ich habe dort die letzten 10 Jahre volldurchgängig gearbeitet. Das AMS kann mir keine Fortbildung geben, die mich beruflich weiterbringt und so zahle ich das WiFi jetzt selbst.
Jetzt wollte das AMS eine Niederschrift über meinen Lebensmittelpunkt. Ich habe mein Auto, Versicherungen etc. ALLES in Österreich. Zahle dort meine Steuern. Ich wohne derzeit bei Freunden um etwas Geld zu sparen.
Dürfen die mich vorbestellen und mich zu dieser Niederschrift zwingen? Ich habe nach der rechtlichen Grundlagen gefragt und da hieß es nur wegen Grenzgänger. Ich bin aber definitiv keiner. Wieviel muss ich dem AMS über mein Leben erzählen? Ich Haber die Anmeldung für meinen Wohnsitz, einen Neune Job und bilde mich auf meine Kosten in Vorbereitung auf meine Selbstständigkeit die ich anstrebe fort und werde jetzt behandelt wie ein Sozialschmarozer. Wie kann ich mich wehren bzw. was ist rechtens? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe! (29.09.18)
Antwort: Frage: Erhalten sie vom AMS eine Versicherungsleistung? Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe? >Ev. belegen sie das sie kein Grenzgänger sind. (Meldezettel; "andere Belege von Behörden"; Ev. Zeugenaussage von Mitbewohnerinnen. etc.) Sie haben recht - sowenig sensible Daten wie möglich vorlegen.
Und vorsicht wenn sie Notstand / Alg. bekommen. Sie müssen dem AMS zur Verfügung stehen, das tun sie nicht wenn sie einen Tageskurs besuchen - weswegen die Leistung eingestellt wird. Spielt keine Rolle ob sie sich den Kurs selbst bezahlen - bzw. soweit eben schon, als dass das AMS weiss, sie besuchen einen Kurs, mit dem das AMS nicht einverstanden ist, weshalb sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ohne gewähr
1.10.2018 um 17.25 Uhr - von T*. - "Den Kurs hat mir mein Berater „genehmigt“ Lieber Herr Moser, ich habe Antrag auf ALG gestellt. Den Kurs hat mir mein Berater „genehmigt“ eben weil er mir nichts passendes anbieten konnte. Er hat mir zugestanden mich in dieser Zeit dann eben nicht als erste hinzuschicken. Herzlichen Dank für Ihre Antwort und ihre Tipps!
Antwort: Toll, dass ihnen der Kurs genehmigt wurde. Das müsste aber auch heissen, dass das AMS die Kosten übernimmt und sie in dieser Zeit nicht vermittelt? Alles Gute! (Ohne Gewähr) |
1.10.2018 um 10.56 Uhr - von T*. - "Nach 17 jähriger Firmen-Zugehörigkeit meinen Arbeitsplatz verloren" |
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Hallo Nachdem ich mit nun 55 Jahren meinen Arbeitsplatz auf Grund einer Omarthrose in der Schulter und mittlerweile einer Coxarhrose in der hüfte und einer Arthrose in denn knien verloren habe und mir es psychisch auch nicht gerade gut geht wie die Kündigung abgelaufen ist, im Prinzip wurde ich nach 17 jähriger firmen Zugehörigkeit durch einen jüngeren ersetzt, wendete ich mich in meiner Verzweiflung an fit2work wo ich nun demnächst eine Erst Untersuchung von einer Arbeitsmedizinerin habe muss ich diese nun machen oder wie sollte ich mich verhalten denn auf der einen Seite würde ich jede Hilfe gerne annehmen auf der anderen Seite ist es die richtige? Was würden sie mir vorschlagen? Danke (30.09.18)
Antwort: Um das Arbeitslosengeld haben sie eh schon angesucht - Ja? Wenn sie mit der Kündigung so wie sie ablief überhaupt nicht einverstanden sind, so wäre es für sie ev. wichtig / vorteilhaft diesbez. die AK um Aufklärung zu bitten - ob hier eh alles mit rechten Dingen zuging. AK ist in Arbeitnehmerangelegenheiten kompetent. Auch was Abfindung "etc."? betrifft. Ev. kann es nicht schaden, wenn sie freiwillig fit2work besuchen, um in einer Untersuchung festzustellen wie fit sie noch sind. Auch um herauszufinden inwieweit sie vermindert leistungsfähig sind. Dient ev. zur Abklärung zukünftiger DV. Dieses Wissen brauchts auch fürs AMS - bzw. wenn sie Befunde / Atteste haben, so teilen sie, die sich daraus ergebende verminderte Leistungsfähigkeit dem AMS mit. Schützt ev. vor bestimmten DV. (Ohne Gewähr)
1.10.2018 um 16.45 Uhr - von T*. - "Arbeitslosengeld bekomme ich schon und ja bei der Kündigung hat mich die Arbeiterkammer vertreten, obwohl ...." Sehr geehrter Herr Moser Danke für ihre Antwort und ja Arbeitslosengeld bekomme ich schon und ja bei der Kündigung hat mich die Arbeiterkammer vertreten obwohl ich mir bis heute nicht sicher bin, auf welcher Seite mein Anwalt der mir zur Verfügung gestellt wurde war. Und da hätte ich noch eine frage, das ganze ist über das Sozialgericht gelaufen und was mir da unterstellt wurde na ja war aus der Unterständen Schublade und dann das Dienstzeugnis war auf einmal super, laut AK wie schon gesagt alles in Ordnung ich frage mich bis heute darf man heut zu tage so vorgehen? Wenn sie wollen würde ich ihnen das vielleicht zusenden und sie könnten einen blick darauf werfen? MFG
Antwort: Ich befürchte ich könnte ihnen, auch wenn sie mir die Unterlagen zusenden, nicht helfen? Um Einspruch zu erheben, bräuchten sie einen Rechtsanwalt, dem sie vertrauen können! Ist aber nicht kostenlos! Erfolg ist ev. auch nicht garantierbar. Ev. ist aber erste Stunde Beratung bei einem RA. gratis und ev. könnte ein Experte auf diesem Gebiet nach Durchsicht der Unterlagen sagen ob Chancen auf Erfolg - auch wie hoch - bestehen? (Ohne Gewähr)
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26.09.2018 um 17.03 Uhr - von G*. - "wird man gesperrt?" |
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Hallo, Ich bekomme in letzter Zeit ganz komische Stellenangebote, von meinen neuen Betreuer beim Ams. 1. Muß mich bei der Firma S....., für eine Lehre bewerben, ich habe eine abgeschlossene Lehre. 2. Muß mich bei B....., m.lanzendorf bewerben, muß um 5 Uhr früh dort sein, Feinkost, habe aber kein Auto und wohne in W...... 3. Muß mich bei H....... für Baustoffe bewerben, könnte körperlich nicht, und habe nie damit zu tun gehabt. Jetzt meine Frage, zu Punkt 2 und 3, wird man gesperrt, wenn man beim Ams anruft und sagt warum man sich dort nicht bewirbt? Die Dame am Telefon meinte ja. Was sagen Sie dazu. Danke, sg (25.09.18)
Antwort: Wäre es ev. nicht toll eine verkürzte Lehre ev. bei Arbeitslosenbezug. Wenns ev. auch noch einen interessanten Bereich betrifft? - oder? - Aber Lehre müsste - muss freiwillig sein. 2. Wie lange ist die wegzeit zum B......, m.lanzendorf? wegzeit darf 2 stunden betragen hin und zurück (erhöhung auf 2,5 stunden) Bei teilzeit 1,5 stunden ( gibt's auch eine Erhöhung von 0,5, stunden) Brauchen sie länger ist dieses DV. unzumutbar. 3. ist pflicht ausser sie legen eine ärztliche bestätigung vor, dass sie vermindert arbeitsfähig sind. Oder geben an, dass sie körperlich dazu nicht fähig sind, dann schickt sie das ams ev. zur ärztlichen untersuchung. bz. vor einer ev. Sperre verlangen sie das selbst! Ohne gewähr
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26.09.2018 um 11.34 Uhr - von B*. - "Muss ich dieses Kurs besuchen?" |
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Ich besuche Abendschule und jetzt habe ich Anmeldung für ein AMS Kurs bekommen. Muss ich dieses Kurs besuchen, weil ich jetzt Notstandshilfe bekomme? Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Spielt auch eine Rolle welcher Kurs? Grundsätzlich ja, ausser, siehe Antwort unter Sinnloskurs.
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25.09.2018 um 1.56 Uhr - von J*. - "Arbeitstraining als Vorschlag?" |
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Sehr geehrter herr Moser, ich wollte Fragen nachdem ich mich beim ombudsmann beschwert habe und dieser mir gleich mitteilte das mir meine Beraterin beim nächsten Termin mit einem Arbeitstraining als Vorschlag kommen will, ob ich dieses ablehnen kann oder ist es sanktionierbar. ich finde es erschreckend. ich leiste meine pflicht und führe listen über die bewerbungen und dann heisst es "wenn es in naher zukunft zu keiner eingliederung kommt, wird auf ne reha oder eben medizinische abklärung ins auge geworfen" wo ich mich frage, was kann ich dafür wenn ich nur absagen bekomme? danke lg
Antwort: "Ein Arbeitstraining um Fähigkeiten und Kenntnisse zu überprüfen sollte / müsste freiwillig sein!" Siehe: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" Zwar an die AMS-Ombudsmänner Beschwerden senden, damit sie dort aufliegen, aber nicht viel bis nichts erwarten. Teil der AMS-Mannschaft! Ev. gleich an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) senden oder an beide Adressen!
Zur Info: Fachärztliche Untersuchung (Ohne Gewähr)
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23.09.2018 um 5.42 Uhr - von Fr*. - "Ich muss das unbedingt niederschreiben" |
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Behördenwahnsinn und verrückte Bürokratie!
Ich muss das unbedingt niederschreiben, es ist zwar nicht das Erste mal, aber diesmal werde ich langsam verrückt. Es begann mit einer AMS Sperre, und zwar wurde ich zu einer Vorauswahl eingeladen, in der sich eine Firma den AMS-Teilnehmern vorstellte, nach der Präsentation der Firma wurde von Seiten dieser Firma, sowie von Seiten des AMS gesagt, dass man nun die Wahl hat, ob man Interesse hat und mit jemandem von der Firma ein Bewerbungsgespräch führen will. Diejenigen, die kein Interesse haben, sollen einfach bescheid sagen. Gut, ich hatte kein Interesse und es war auf "freiwilliger" Basis, mit der Nachfrage, ob es denn wirklich kein Problem gäbe, wurde mir dort bestätigt, dass es keine Probleme deshalb geben wird. 2 Tage später : 8 Wochen Bezugssperre. Da ich das Geld zum Leben benötige, schrieb ich an eine Ombudsstelle des AMS und die teilten mir mit, dass ich bescheid bekomme, wie nun entschieden wird, natürlich wurde der Bescheid negativ, denn man beschwert sich ja direk t beim Übeltäter, jetzt habe ich recherchiert und recherchiert und dann habe ich der Volksanwaltschaft mein Problem erläutert, laut Paragraph irgendwas liege ich total im Recht, nur können sie bestenfalls eine interne Prüfung veranlassen und nicht mehr, also hilft in dem Fall nur, wenn ich mich selbst beim Gericht deshalb melde, und das wurde mir alles zu umständlich, ich stürzte mich voller Elan mit allen Mitteln in die Arbeitssuche, und tatsächlich konnte ich eine Arbeit finden, die 1,5 Std von mir zu Hause entfernt war und wo man 8 Std am Tag das selbe auf einem Fliessband macht, das über eine Personalvermittlungsfirma, nach dem Ersten Tag erhielt ich von den Zig Bewerbungen, die ich schrieb, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und es hat gepasst, momentan arbeite ich nun dort seit ein paar Tagen. Nun kommt der übliche Kampf mit der Ma40, sobald man eine Arbeit hat, wird man terrorisiert, wenn man keine hat, wird man auch terrorisiert, ich verfluche den Tag, an dem ich mich von der Ma40 abhängig machen musste, ich schulde ihnen noch immer etwa 600€, weil sie mir irgendwann einmal etwas überwiesen haben, als ich gearbeitet habe, nun zahlen die im "Voraus" das Geld, also wenn ich arbeite, arbeite ich sowieso mal fix bis Ende September gratis, denn die Ma40 will ja den Lohnzettel. Um Komplikationen zu vermeiden rief ich nach der Arbeit beim Amt an und wollte einer gelangweilten Mitarbeiterin meine Probleme schildern, die Antwort kam, dass ich einfach per Mail meinen Dienstvertrag senden soll, ich sendete ihn mit OneDrive, 2 Tage später bekam ich die Antwort, dass sie die Mail nicht öffnen konnten, nun werde ich an meinem freien Tag an den A**** der Welt fahren, denn dort befinden sich die meisten Ämter der MA40 und werde es persönlich abgeben. Auf die Frage, ob ich denn nun Ende September die Differenz bekomme, denn ich habe erst in den späteren Septembertagen begonnen zu arbeiten, wurde mir gesagt, dass es erst berechnet wird und nun weiß ich nicht was ich Ende September bekomme, und ob ich etwas bekomme, denn vom AMS bekomme ich nix wegen der Sperre, vom MA40 bekomme ich wahrscheinlich auch nix, und von der Firma wo ich jetzt arbeite bekomme ich wahrscheinlich Ende Oktober etwas, da es so im Arbeitsvertrag steht, wer ab einem gewissen Monatstag beginnt, der bekommt diese Tage beim nächsten vollen Lohn dazu, na SUPER! Also man geht arbeiten, nach den unzähligen Stressereien und S****ss Kurs Besuchen des AMS, die total sinnlos sind, um dann erst Recht pleite zu sein und zwar vollkommen pleite, beschweren kann man sich nirgends, keiner kennt sich bei irgendeinem Amt bei irgendetwas aus usw., also den Ersten Lohnzettel will die MA40 dann natürlich auch, damit sie schön abziehen können, vielleicht wollen sie den Zweiten dann auch und am Besten alle Lohnzettel die noch kommen oder wie läuft das eigentlich ab? Auf google kann man alles recherchieren, nur die MA40 ist mir ein Rätsel, NICH TS FINDET MAN ÜBER DEREN REGELN, UND WORUM ES EIGENTLICH GEHT, WIE WAS ABLÄUFT????? Die wollen eigentlich nur provozieren oder jemanden komplett verarschen habe ich so das Geühl, als ich mal einen Antrag auf Mindestsicherungsverlängerung abgab, wurde von mir verlangt den Steuerausgleich zu machen und 6 Monate SPÄTER wurde von mir VERLANGT, dass ich den Steuerausgleichsbescheid, dass ich ihn vor 6 Monaten gemacht habe, abgeben sollen, obwohl SIE GENAU WISSEN, WANN ICH DAS GEMACHT HABE und wie viel ich bekommen HABE, denn es STAND das DATUM drauf, bitte geben Sie die Bestätigung vom so und sovielten ab, als sie den Steuerausgleich machten, ähnlich wie bei der GIS, kein TV, kein Radio, und wenn auch, wen intressiert das Programm, ich schau nicht mal fern, ANTRAG AUF BEFREIUUNG, man MUSS unbedingt PERSÖNLICH hinfahren, per Mail können sie die Datein auch nicht öffnen, also langsam werde ich wirklich verrückt von diesen ganzen Dingen, ich hab jetzt vielleicht etwas wirr geschrieb en, aber das alles macht mich unglaublich wütend!!!!!! (22.09.18)
Antwort: Ja, so wie ihnen ergeht es immer mehr BürgerInnen. Eine Gesellschaft in der Menschen wenig bis nichts (mehr) wert sind - sie ev. ein wenig Respekt erhalten, wenn sie FUNKTIONIEREN! "Der Neoliberalismus frisst seine Kinder!" Bereitwillig machen die - auch selbst in Abhängigkeit stehenden - Personen in Behörden etc. mit. "Der neoliberale Zeitgeist verlangt / fördert den Opportunismus" Ev. setzen sie sich mit der Behörde in Kontakt und stellen einen Antrag auf Ratenzahlung! Und immer Berufung auf den Sperr-Bescheid einlegen / Beschwerde erheben - erst recht nach ev. rechtswidriger Bezugssperre! Die hätte ihren Weg nach Abgabe beim AMS alleine gefunden! Nur ev. angeben - Berufung dem BvWG vorlegen!
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20.09.2018 um 9.59 Uhr - von R*. - "Präzedenzfall"
"Entlohnung: 10 Jahre falsch berechnet!"
"ItWorks: Überstunden falsch berechnet, falscher Kollektivvertrag"
"Es bekommen alle Transitarbeiter ab der "40" std. die Überstunden bezahlt auch wenn der Überlasser-KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat." |
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Liebe Leidensgenossen, Zu ItWorks: Überstunden falsch berechnet, falscher Kollektivvertrag (war Leiharbeiter da ITworks schriftlich zugegeben hat mich nicht zu schulen, beraten und zu betreuen, also nicht BABA KV), falsche Anmeldung bei der GKK, falsche Zahlen an das Arbeitsamt übermittelt, fehler im Arbeitsvertrag usw. Bei der AK hab ich schon doppelte Termine da sich das alles in einer halben Stunde nicht ausgeht. Ich kann einen jeden der bei ITworks war nur empfehlen einen kurzen Besuch bei der AK einzulegen.
PS: Es könnte sein das in den letzten 10jahren bei manchen die Überstunden falsch berechnet wurden, insbesonders Kollegen die in der Bewachung tätig waren, sprich mehr als 40 Wochenstunden als Normalarbeitszeit hatten. Sobald ich mehr infos habe gibt es ein update. (23.06.18)
Antwort: Ja bitte um updates. Diese vorwürfe müsste ich belegen können. ohne nachweis ist`s ev. rufschädigung. ("es liegt nicht daran, dass ich ihnen etwa nicht glaube - kann ich mir gut vorstellen") Danke!
25.06.18 um 22.28 Uhr - von R*. - "leider ist alles schriftlich belegbar :(" Hallo, leider ist alles schriftlich belegbar :( als Beispiel die Antwort von ITWorks auf meine Frage warum für mich § 20 Absatz 8 im BABE KV nicht gilt:
Sehr geehrter Herr R, da innerhalb der Überlassung der KV des Beschäftigers zur Anwendung kommt, wurden die Stunden unsererseits korrekt abgerechnet. Der § 2 Absatz 3 gilt für TAKs, die beraten, betreut und geschult werden, also nicht für Transitarbeitskräfte, die in Überlassung sind. Die Transitarbeitskräfte, die in Überlassung sind, kommt § 4 Absatz 3 zur Anwendung. Mit freundlichen Grüßen Mag.a M. K.-H.,
und alleine diese Antwort hat Sprengkraft. Erstens ist sie falsch, und zweitens geben die zu das sie mich nicht beraten, betreuen und schulen obwohl sie Förderungen bekommen für diese Tätigkeit. Und laut richtiger aussage der Gewerkschaft bin ich somit kein Transitarbeiter mehr sondern Leiharbeiter (falscher KV).
Und wie sich herausgestellt hat, es gilt sehr wohl § 20 Absatz 8 (gültig ab 1 Sep. 2008) wenn § 2 Absatz 3 gilt und selbst die Gewerkschaft hatte 10 Jahre falsche Infos ausgegeben. Sie haben zwar am Anfang gesagt er gilt nicht haben aber auch nicht sagen können wann er gilt. Die haben wirklich 10 Jahre falsch berechnet und keinem ist es aufgefallen. Zur Zeit schaut es aber leider so aus und man kann es fast nicht glauben. mfg R.
PS: Mehr sobald das schreiben von der AK da ist, sonstige Dokumente auf anfrage gerne jetzt schon. PPS: 30 std anmeldung bei GKK (unterlagen vorhanden), 38 std laut BABE KV, 40 std laut Arbeitsvertrag und im endefekt bis 60 std laut Überlasser KV (Bewachung), das kann so nicht richtig sein :)
PPPS: Und zu den Zahlen am Arbeitsamt bin ich durch Zufall gekommen da mir das AMS den Kombilohn wieder abgebucht hat und ich wissen wollte wie sie den überhaupt berechnen konnten wenn sie von mir nichts bekommen haben. Ca. 50% der zahlen die ITWorks dem AMS bekanntgegeben hat stehen so nicht auf meinen Lohnzettel (meiner meinung nach stimmen aber diese zahlen vom AMS nur am Lohnzettel stimmt es nicht mehr)
Antwort: Gut dass sie der sache nachgehen. Ja halten sie mich auf dem laufenden - danke Ich weiss - oft wäre ein rechtsanwalt toll - aber für uns nicht leistbar. Alles gute
8.07.18 um 23.32 Uhr - von R*. - "wie man den § 20 Absatz 8 hand habt " Fast guten Morgen, anbei das erste schreiben der AK.
Danke für das angebot für einen Rechtsbeistand, ich bin aber seit ca. 30jahren Rechtschutzversichert auch aus beruflichen gründen ;)
Adresse für einen Anwalt hab ich schon von meiner Versicherung bekommen nur wollte ich mal der AK auch die möglichkeit geben sich darum zu kümmern. Vorallem wusste anscheinend keiner wie man den § 20 Absatz 8 hand habt und so bin ich bei der AK gelandet. Sollte sich etwas ergeben welches nicht zu meiner zufriedenheit ist kann ich immer noch den Rechtsanwalt einschalten. mfg
Antwort: bin gespannt was raus kommt – wäre toll einen Präzedenzfall zu haben . Halte ihnen die daumen. Alles gute
20.08.18 um 14.41 Uhr - von R*. - "Mein Fall liegt "schon" in der Rechtsabteilung der AK" Die gute Nachricht, es tut sich etwas. Mein Fall liegt "schon" in der Rechtsabteilung der AK. Nachweisbar sicher ist das der KV falsch ist, da sich vor 5jahren ein Fehler eingeschlichen hat, den bis heute sogar die Gewerkschaft übersieht. Somit sind alle Erklärungsversuche der GW falsch da sie sich auf den falschen Paragraph berufen.Die haben Paragraph verschoben und einen Verweis vergessen anzupassen. Somit ergibt der ganze KV keinen Sinn. Schönen stressfreien Tag noch
27.08.18 um 17.14 Uhr - von R*. - "ItWorks und Co sind bereit die fehlenden Überstunden für alle zu bezahlen - rückwirkend für die letzten 10 Jahre ab der 40std" Hallo, Betreffend Babe KV ist ItWorks und Co bereit rückwirkend die letzten 10 Jahre die Fehlenden Überstunden ab der 40std für alle zu bezahlen. Sobald das Schreiben der Gewerkschaft positive ist und meine Aussage bestätigt wurde. Denke das ist mal eine gute Nachricht :-) Mfg
Antwort: super! Wann wird`s so weit sein? Wann gibt’s das schreiben von der gewerkschaft bzw. wann wird ihre aussage bestätigt? Danke
27.08.18 um 18.44 Uhr - von R*. - "In den nächsten Tagen" In den nächsten Tagen, bis die Gesprächsprotokolle von 2009 durch sind.
14.09.18 um 15.13 Uhr - von R*. - "Sodala, es ist geschafft." Sodala, es ist geschafft. Ab Montag geht mein Fall bei ItWorks zum Steuerberater und dann sollten alle die letzten 10 Jahre nachbezahlt bekommen. Zum besseren Verständnis kommt in den nächsten KV noch ein Hinweis hinein. Es bekommen alle Transitarbeiter ab der 41std. Überstunden bezahlt auch wenn der überlasser KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat.
Bsp: Bewacher KV aktuell 44std Bezahlung Überstunden ab der 41std
Mit freundlichen Grüßen
19.09.18 um 22.49 Uhr - von R*. - "Babe KV ist durch. KV wird für ein besseres Verständnis nâchstes Jahr auch geändert." Guten Abend, Babe KV ist durch. KV wird für ein besseres Verständnis nâchstes Jahr auch geändert. Also, alle Transitarbeiter, auch die der letzten 10 Jahre bekommen ab der 41 std. (quasi ab der 40) Überstunden bezahlt und nachbezahlt auch wenn der Überlasser KV zb. 44 std. als Normal Arbeitszeit hat. Das ist mal gegessen. Siehe Nachzahlung ItWorks.
Im nächsten Schritt bin ich jetzt bei AK-Steurerrecht, Sozialministerin und Ombudsmann vom AMS um Krankengeld, Arbeitslosengeld, Steuerausgleich, Pension falls ergeben und auch die richtige Berechnung des Kombilohn für alle zu erreichen. Natürlich auch die letzten 10 Jahre ;-)
Sollte sich noch etwas ergeben melde ich wieder. Wünsche noch eine angenehme Nacht!
Anmerkung: Nachzahlung ca. 898.95 Euro Abrechnungsbeleg im Anhang habe ich gesichtet! R. hat von 7.2017 - 4.2018 ca. 898.95 Euro nachbezahlt bekommen!
Antwort: Gratuliere und Danke im Namen aller Betroffenen, die jetzt "ev." die Überstunden - aus den letzten 10 Jahren - nachbezahlt bekommen!
Ich bin nicht sicher ob die Nachzahlung automatisch geschieht - drum wäre es gut wenn sich Betroffene bei dem SÖB melden, bei dem sie angestellt waren / von dem sie verliehen wurden! (Ohne Gewähr) |
17.09.2018 um 10.12 Uhr - von G*. - "Bekomme soeben den dritten Sinnloskurs innerhalb von 6 Monaten aufgebrummt?" |
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Befinde mich nun in der Notstandshilfe (bis Sept. 2019) und bekomme soeben den dritten Sinnloskurs innerhalb von 6 Monaten aufgebrummt? Ist das normal? Kann ich irgendwas dagegen unternehmen ohne dass der Bezug gesperrt wird? Mit meinem Betreuer bin ich leider nicht glücklich, der lässt auch nicht mit sich reden. Vielen Dank für Antworten! (15.09.18)
Antwort: Sie können sich bei Verweigerung durch Berufung auf ev. Sperre wehren!
Siehe: Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - (
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