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1.10.2018 um 18.08 Uhr - von T*. - "Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen"



Griaß Euch,
ich habe eine Frage, vielleicht kann mir von Euch jemand dazu weiterhelfen.

Ich bin dieses Jahr nach Österreich für die Sommersaison komplett übergesiedelt. Wohnsitz habe ich in Deutschland keinen mehr, der ist jetzt in Österreich. Für den Winter habe ich mir selbst gleich einen neuen Job gesucht. In der Herbstphase möchte ich gerne eine Ausbildung am WiFi in Innsbruck machen. Ich habe meinen Wohnsitz schon auf meinen neuen AG gemeldet. Die PDU1 habe ich mit Antrag und meinen vollen Ansprüchen aus Deutschland eingereicht. Ich habe dort die letzten 10 Jahre volldurchgängig gearbeitet. Das AMS kann mir keine Fortbildung geben, die mich beruflich weiterbringt und so zahle ich das WiFi jetzt selbst.

Jetzt wollte das AMS eine Niederschrift über meinen Lebensmittelpunkt. Ich habe mein Auto, Versicherungen etc. ALLES in Österreich. Zahle dort meine Steuern. Ich wohne derzeit bei Freunden um etwas Geld zu sparen.

Dürfen die mich vorbestellen und mich zu dieser Niederschrift zwingen? Ich habe nach der rechtlichen Grundlagen gefragt und da hieß es nur wegen Grenzgänger. Ich bin aber definitiv keiner. Wieviel muss ich dem AMS über mein Leben erzählen? Ich Haber die Anmeldung für meinen Wohnsitz, einen Neune Job und bilde mich auf meine Kosten in Vorbereitung auf meine Selbstständigkeit die ich anstrebe fort und werde jetzt behandelt wie ein Sozialschmarozer. Wie kann ich mich wehren bzw. was ist rechtens? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe! (29.09.18)

Antwort:
Frage:
Erhalten sie vom AMS eine Versicherungsleistung? Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe?
>Ev. belegen sie das sie kein Grenzgänger sind. (Meldezettel; "andere Belege von Behörden"; Ev. Zeugenaussage von Mitbewohnerinnen. etc.)
Sie haben recht - sowenig sensible Daten wie möglich vorlegen.

Und vorsicht wenn sie Notstand / Alg. bekommen.
Sie müssen dem AMS zur Verfügung stehen, das tun sie nicht wenn sie einen Tageskurs besuchen - weswegen die Leistung eingestellt wird.
Spielt keine Rolle ob sie sich den Kurs selbst bezahlen - bzw. soweit eben schon, als dass das AMS weiss, sie besuchen einen Kurs, mit dem das AMS nicht einverstanden ist, weshalb sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ohne gewähr

1.10.2018 um 17.25 Uhr - von T*. - "Den Kurs hat mir mein Berater „genehmigt“
Lieber Herr Moser, ich habe Antrag auf ALG gestellt.
Den Kurs hat mir mein Berater „genehmigt“ eben weil er mir nichts passendes anbieten konnte. Er hat mir zugestanden mich in dieser Zeit dann eben nicht als erste hinzuschicken. Herzlichen Dank für Ihre Antwort und ihre Tipps!

Antwort:
Toll, dass ihnen der Kurs genehmigt wurde. Das müsste aber auch heissen, dass das AMS die Kosten übernimmt und sie in dieser Zeit nicht vermittelt? Alles Gute! (Ohne Gewähr)

1.10.2018 um 10.56 Uhr - von T*. - "Nach 17 jähriger Firmen-Zugehörigkeit meinen Arbeitsplatz verloren"



Hallo
Nachdem ich mit nun 55 Jahren meinen Arbeitsplatz auf Grund einer Omarthrose in der Schulter und mittlerweile einer Coxarhrose in der hüfte und einer Arthrose in denn knien verloren habe und mir es psychisch auch nicht gerade gut geht wie die Kündigung abgelaufen ist, im Prinzip wurde ich nach 17 jähriger firmen Zugehörigkeit durch einen jüngeren ersetzt, wendete ich mich in meiner Verzweiflung an fit2work wo ich nun demnächst eine Erst Untersuchung von einer Arbeitsmedizinerin habe muss ich diese nun machen oder wie sollte ich mich verhalten denn auf der einen Seite würde ich jede Hilfe gerne annehmen auf der anderen Seite ist es die richtige? Was würden sie mir vorschlagen? Danke (30.09.18)

Antwort:
Um das Arbeitslosengeld haben sie eh schon angesucht - Ja?
Wenn sie mit der Kündigung so wie sie ablief überhaupt nicht einverstanden sind, so wäre es für sie ev. wichtig / vorteilhaft diesbez. die AK um Aufklärung zu bitten -
ob hier eh alles mit rechten Dingen zuging. AK ist in Arbeitnehmerangelegenheiten kompetent. Auch was Abfindung "etc."? betrifft.
Ev. kann es nicht schaden, wenn sie freiwillig fit2work besuchen, um in einer Untersuchung festzustellen wie fit sie noch sind. Auch um herauszufinden inwieweit sie vermindert leistungsfähig sind. Dient ev. zur Abklärung zukünftiger DV.
Dieses Wissen brauchts auch fürs AMS - bzw. wenn sie Befunde / Atteste haben, so teilen sie, die sich daraus ergebende verminderte Leistungsfähigkeit dem AMS mit. Schützt ev. vor bestimmten DV. (Ohne Gewähr)

1.10.2018 um 16.45 Uhr - von T*. - "Arbeitslosengeld bekomme ich schon und ja bei der Kündigung hat mich die Arbeiterkammer vertreten, obwohl ...."
Sehr geehrter Herr Moser
Danke für ihre Antwort und ja Arbeitslosengeld bekomme ich schon und ja bei der Kündigung hat mich die Arbeiterkammer vertreten obwohl ich mir bis heute nicht sicher bin, auf welcher Seite mein Anwalt der mir zur Verfügung gestellt wurde war. Und da hätte ich noch eine frage, das ganze ist über das Sozialgericht gelaufen und was mir da unterstellt wurde na ja war aus der Unterständen Schublade und dann das Dienstzeugnis war auf einmal super, laut AK wie schon gesagt alles in Ordnung ich frage mich bis heute darf man heut zu tage so vorgehen? Wenn sie wollen würde ich ihnen das vielleicht zusenden und sie könnten einen blick darauf werfen? MFG

Antwort:
Ich befürchte ich könnte ihnen, auch wenn sie mir die Unterlagen zusenden, nicht helfen? Um Einspruch zu erheben, bräuchten sie einen Rechtsanwalt, dem sie vertrauen können! Ist aber nicht kostenlos! Erfolg ist ev. auch nicht garantierbar.
Ev. ist aber erste Stunde Beratung bei einem RA. gratis und ev. könnte ein Experte auf diesem Gebiet nach Durchsicht der Unterlagen sagen ob Chancen auf Erfolg - auch wie hoch - bestehen? (Ohne Gewähr)


26.09.2018 um 17.03 Uhr - von G*. - "wird man gesperrt?"



Hallo,
Ich bekomme in letzter Zeit ganz komische Stellenangebote, von meinen neuen Betreuer beim Ams. 1. Muß mich bei der Firma S....., für eine Lehre bewerben, ich habe eine abgeschlossene Lehre.
2. Muß mich bei B....., m.lanzendorf bewerben, muß um 5 Uhr früh dort sein, Feinkost, habe aber kein Auto und wohne in W......
3. Muß mich bei H....... für Baustoffe bewerben, könnte körperlich nicht, und habe nie damit zu tun gehabt.
Jetzt meine Frage, zu Punkt 2 und 3, wird man gesperrt, wenn man beim Ams anruft und sagt warum man sich dort nicht bewirbt? Die Dame am Telefon meinte ja. Was sagen Sie dazu. Danke, sg (25.09.18)

Antwort:
Wäre es ev. nicht toll eine verkürzte Lehre ev. bei Arbeitslosenbezug. Wenns ev. auch noch einen interessanten Bereich betrifft? - oder? - Aber Lehre müsste - muss freiwillig sein.  
2. Wie lange ist die wegzeit zum B......, m.lanzendorf?
wegzeit darf 2 stunden betragen hin und zurück (erhöhung auf 2,5 stunden) Bei teilzeit 1,5 stunden ( gibt's auch eine Erhöhung von 0,5, stunden)
Brauchen sie länger ist dieses DV. un
zumutbar. 
3. ist pflicht ausser sie legen eine ärztliche bestätigung vor, dass sie vermindert arbeitsfähig sind. Oder geben an, dass sie körperlich dazu nicht fähig sind, dann schickt sie das ams ev. zur ärztlichen untersuchung. bz. vor einer ev. Sperre verlangen sie das selbst!
Ohne gewähr


26.09.2018 um 11.34 Uhr - von B*. - "Muss ich dieses Kurs besuchen?"



Ich besuche Abendschule und jetzt habe ich Anmeldung für ein AMS Kurs bekommen. Muss ich dieses Kurs besuchen, weil ich jetzt Notstandshilfe bekomme? Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Spielt auch eine Rolle welcher Kurs? Grundsätzlich ja, ausser,
siehe Antwort unter Sinnloskurs.


25.09.2018 um 1.56 Uhr - von J*. - "Arbeitstraining als Vorschlag?"



Sehr geehrter herr Moser,
ich wollte Fragen nachdem ich mich beim ombudsmann beschwert habe und dieser mir gleich mitteilte das mir meine Beraterin beim nächsten Termin mit einem Arbeitstraining als Vorschlag kommen will, ob ich dieses ablehnen kann oder ist es sanktionierbar. ich finde es erschreckend. ich leiste meine pflicht und führe listen über die bewerbungen und dann heisst es "wenn es in naher zukunft zu keiner eingliederung kommt, wird auf ne reha oder eben medizinische abklärung ins auge geworfen" wo ich mich frage, was kann ich dafür wenn ich nur absagen bekomme? danke lg

Antwort:
"Ein Arbeitstraining um Fähigkeiten und Kenntnisse zu überprüfen sollte / müsste freiwillig sein!" Siehe: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
Zwar an die AMS-Ombudsmänner Beschwerden senden, damit sie dort aufliegen, aber nicht viel bis nichts erwarten. Teil der AMS-Mannschaft!
Ev. gleich an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) senden oder an beide Adressen!

Zur Info: Fachärztliche Untersuchung (Ohne Gewähr)


24.09.2018 um 16.36 Uhr - von D. - "Was soll ich jetzt machen...???"



Unter: Widerrechtliche Kranken-Versicherungs-Abmeldung


23.09.2018 um 5.42 Uhr - von Fr*. - "Ich muss das unbedingt niederschreiben"



Behördenwahnsinn und verrückte Bürokratie!

Ich muss das unbedingt niederschreiben, es ist zwar nicht das Erste mal, aber diesmal werde ich langsam verrückt. Es begann mit einer AMS Sperre, und zwar wurde ich zu einer Vorauswahl eingeladen, in der sich eine Firma den AMS-Teilnehmern vorstellte, nach der Präsentation der Firma wurde von Seiten dieser Firma, sowie von Seiten des AMS gesagt, dass man nun die Wahl hat, ob man Interesse hat und mit jemandem von der Firma ein Bewerbungsgespräch führen will. Diejenigen, die kein Interesse haben, sollen einfach bescheid sagen. Gut, ich hatte kein Interesse und es war auf "freiwilliger" Basis, mit der Nachfrage, ob es denn wirklich kein Problem gäbe, wurde mir dort bestätigt, dass es keine Probleme deshalb geben wird. 2 Tage später : 8 Wochen Bezugssperre. Da ich das Geld zum Leben benötige, schrieb ich an eine Ombudsstelle des AMS und die teilten mir mit, dass ich bescheid bekomme, wie nun entschieden wird, natürlich wurde der Bescheid negativ, denn man beschwert sich ja direk t beim Übeltäter, jetzt habe ich recherchiert und recherchiert und dann habe ich der Volksanwaltschaft mein Problem erläutert, laut Paragraph irgendwas liege ich total im Recht, nur können sie bestenfalls eine interne Prüfung veranlassen und nicht mehr, also hilft in dem Fall nur, wenn ich mich selbst beim Gericht deshalb melde, und das wurde mir alles zu umständlich, ich stürzte mich voller Elan mit allen Mitteln in die Arbeitssuche, und tatsächlich konnte ich eine Arbeit finden, die 1,5 Std von mir zu Hause entfernt war und wo man 8 Std am Tag das selbe auf einem Fliessband macht, das über eine Personalvermittlungsfirma, nach dem Ersten Tag erhielt ich von den Zig Bewerbungen, die ich schrieb, eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und es hat gepasst, momentan arbeite ich nun dort seit ein paar Tagen. Nun kommt der übliche Kampf mit der Ma40, sobald man eine Arbeit hat, wird man terrorisiert, wenn man keine hat, wird man auch terrorisiert, ich verfluche den Tag, an dem ich mich von der Ma40 abhängig machen musste, ich schulde ihnen noch immer etwa 600€, weil sie mir irgendwann einmal etwas überwiesen haben, als ich gearbeitet habe, nun zahlen die im "Voraus" das Geld, also wenn ich arbeite, arbeite ich sowieso mal fix bis Ende September gratis, denn die Ma40 will ja den Lohnzettel. Um Komplikationen zu vermeiden rief ich nach der Arbeit beim Amt an und wollte einer gelangweilten Mitarbeiterin meine Probleme schildern, die Antwort kam, dass ich einfach per Mail meinen Dienstvertrag senden soll, ich sendete ihn mit OneDrive, 2 Tage später bekam ich die Antwort, dass sie die Mail nicht öffnen konnten, nun werde ich an meinem freien Tag an den A**** der Welt fahren, denn dort befinden sich die meisten Ämter der MA40 und werde es persönlich abgeben. Auf die Frage, ob ich denn nun Ende September die Differenz bekomme, denn ich habe erst in den späteren Septembertagen begonnen zu arbeiten, wurde mir gesagt, dass es erst berechnet wird und nun weiß ich nicht was ich Ende September bekomme, und ob ich etwas bekomme, denn vom AMS bekomme ich nix wegen der Sperre, vom MA40 bekomme ich wahrscheinlich auch nix, und von der Firma wo ich jetzt arbeite bekomme ich wahrscheinlich Ende Oktober etwas, da es so im Arbeitsvertrag steht, wer ab einem gewissen Monatstag beginnt, der bekommt diese Tage beim nächsten vollen Lohn dazu, na SUPER! Also man geht arbeiten, nach den unzähligen Stressereien und S****ss Kurs Besuchen des AMS, die total sinnlos sind, um dann erst Recht pleite zu sein und zwar vollkommen pleite, beschweren kann man sich nirgends, keiner kennt sich bei irgendeinem Amt bei irgendetwas aus usw., also den Ersten Lohnzettel will die MA40 dann natürlich auch, damit sie schön abziehen können, vielleicht wollen sie den Zweiten dann auch und am Besten alle Lohnzettel die noch kommen oder wie läuft das eigentlich ab? Auf google kann man alles recherchieren, nur die MA40 ist mir ein Rätsel, NICH TS FINDET MAN ÜBER DEREN REGELN, UND WORUM ES EIGENTLICH GEHT, WIE WAS ABLÄUFT????? Die wollen eigentlich nur provozieren oder jemanden komplett verarschen habe ich so das Geühl, als ich mal einen Antrag auf Mindestsicherungsverlängerung abgab, wurde von mir verlangt den Steuerausgleich zu machen und 6 Monate SPÄTER wurde von mir VERLANGT, dass ich den Steuerausgleichsbescheid, dass ich ihn vor 6 Monaten gemacht habe, abgeben sollen, obwohl SIE GENAU WISSEN, WANN ICH DAS GEMACHT HABE und wie viel ich bekommen HABE, denn es STAND das DATUM drauf, bitte geben Sie die Bestätigung vom so und sovielten ab, als sie den Steuerausgleich machten, ähnlich wie bei der GIS, kein TV, kein Radio, und wenn auch, wen intressiert das Programm, ich schau nicht mal fern, ANTRAG AUF BEFREIUUNG, man MUSS unbedingt PERSÖNLICH hinfahren, per Mail können sie die Datein auch nicht öffnen, also langsam werde ich wirklich verrückt von diesen ganzen Dingen, ich hab jetzt vielleicht etwas wirr geschrieb en, aber das alles macht mich unglaublich wütend!!!!!!
(22.09.18)

Antwort:
Ja, so wie ihnen ergeht es immer mehr BürgerInnen. Eine Gesellschaft in der Menschen wenig bis nichts (mehr) wert sind - sie ev. ein wenig Respekt erhalten, wenn sie FUNKTIONIEREN! "Der Neoliberalismus frisst seine Kinder!"
Bereitwillig machen die - auch selbst in Abhängigkeit stehenden - Personen in Behörden etc. mit. "Der neoliberale Zeitgeist verlangt / fördert den Opportunismus"
Ev.
setzen sie sich mit der Behörde in Kontakt und stellen einen Antrag auf Ratenzahlung!
Und immer Berufung auf den Sperr-Bescheid einlegen / Beschwerde erheben - erst recht nach ev. rechtswidriger Bezugssperre! Die hätte ihren Weg nach Abgabe beim AMS alleine gefunden! Nur ev. angeben - Berufung dem BvWG vorlegen!


21.09.2018 um 17.26 Uhr - von F. - "Kinderzuschlag wurde gestrichen, weil das Finanzamt den neuen Antrag auf Familienbeihilfe noch nicht bearbeitet hat"



unter: "Mir wurde einfach so meine Notstandshilfe gekürzt?" (15.09.2018)


20.09.2018 um 9.59 Uhr - von R*. - "Präzedenzfall"

"Entlohnung: 10 Jahre falsch berechnet!"

"ItWorks: Überstunden falsch berechnet, falscher Kollektivvertrag"

"Es bekommen alle Transitarbeiter ab der "40" std. die Überstunden bezahlt auch wenn der Überlasser-KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat."



Liebe Leidensgenossen,
Zu ItWorks:
Überstunden falsch berechnet,
falscher Kollektivvertrag (war Leiharbeiter da ITworks schriftlich zugegeben hat mich nicht zu schulen, beraten und zu betreuen, also nicht BABA KV), falsche Anmeldung bei der GKK, falsche Zahlen an das Arbeitsamt übermittelt, fehler im Arbeitsvertrag usw.
Bei der AK hab ich schon doppelte Termine da sich das alles in einer halben Stunde nicht ausgeht.
Ich kann einen jeden der bei ITworks war nur empfehlen einen kurzen Besuch bei der AK einzulegen.

PS: Es könnte sein das in den letzten 10jahren bei manchen die Überstunden falsch berechnet wurden, insbesonders Kollegen die in der Bewachung tätig waren, sprich mehr als 40 Wochenstunden als Normalarbeitszeit hatten.
Sobald ich mehr infos habe gibt es ein update. (23.06.18)

Antwort:
Ja bitte um updates. Diese vorwürfe müsste ich belegen können.
ohne nachweis ist`s ev. rufschädigung.
("es liegt nicht daran, dass ich ihnen etwa nicht glaube - kann ich mir gut vorstellen") Danke!

25.06.18 um 22.28 Uhr - von R*. - "leider ist alles schriftlich belegbar :("
Hallo,
leider ist alles schriftlich belegbar :(
als Beispiel die Antwort von ITWorks auf meine Frage warum für mich § 20 Absatz 8 im BABE KV nicht gilt:

Sehr geehrter Herr R,
da innerhalb der Überlassung der KV des Beschäftigers zur Anwendung kommt, wurden die Stunden unsererseits korrekt abgerechnet.
Der § 2 Absatz 3 gilt für TAKs, die beraten, betreut und geschult werden, also nicht für Transitarbeitskräfte, die in Überlassung sind.
Die Transitarbeitskräfte, die in Überlassung sind, kommt § 4 Absatz 3 zur Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a M. K.-H.,

und alleine diese Antwort hat Sprengkraft.
Erstens ist sie falsch, und zweitens geben die zu das sie mich nicht beraten, betreuen und schulen obwohl sie Förderungen bekommen für diese Tätigkeit.
Und laut richtiger aussage der Gewerkschaft bin ich somit kein Transitarbeiter mehr sondern Leiharbeiter (falscher KV).

Und wie sich herausgestellt hat, es gilt sehr wohl § 20 Absatz 8 (gültig ab 1 Sep. 2008) wenn § 2 Absatz 3 gilt und selbst die Gewerkschaft hatte 10 Jahre falsche Infos ausgegeben. Sie haben zwar am Anfang gesagt er gilt nicht haben aber auch nicht sagen können wann er gilt.
Die haben wirklich 10 Jahre falsch berechnet und keinem ist es aufgefallen. Zur Zeit schaut es aber leider so aus und man kann es fast nicht glauben. mfg R.

PS: Mehr sobald das schreiben von der AK da ist, sonstige Dokumente auf anfrage gerne jetzt schon.
PPS: 30 std anmeldung bei GKK (unterlagen vorhanden), 38 std laut BABE KV, 40 std laut Arbeitsvertrag und im endefekt bis 60 std laut Überlasser KV (Bewachung), das kann so nicht richtig sein :)

PPPS: Und zu den Zahlen am Arbeitsamt bin ich durch Zufall gekommen da mir das AMS den Kombilohn wieder abgebucht hat und ich wissen wollte wie sie den überhaupt berechnen konnten wenn sie von mir nichts bekommen haben. Ca. 50% der zahlen die ITWorks dem AMS bekanntgegeben hat stehen so nicht auf meinen Lohnzettel (meiner meinung nach stimmen aber diese zahlen vom AMS nur am Lohnzettel stimmt es nicht mehr)

Antwort:
Gut dass sie der sache nachgehen. Ja halten sie mich auf dem laufenden - danke
Ich weiss - oft wäre ein rechtsanwalt toll - aber für uns nicht leistbar. Alles gute

8.07.18 um 23.32 Uhr - von R*. - "wie man den § 20 Absatz 8 hand habt "
Fast guten Morgen,
anbei das erste schreiben der AK.

Danke für das angebot für einen Rechtsbeistand, ich bin aber seit ca. 30jahren Rechtschutzversichert auch aus beruflichen gründen ;)

Adresse für einen Anwalt hab ich schon von meiner Versicherung bekommen nur wollte ich mal der AK auch die möglichkeit geben sich darum zu kümmern. Vorallem wusste anscheinend keiner wie man den § 20 Absatz 8 hand habt und so bin ich bei der AK gelandet. Sollte sich etwas ergeben welches nicht zu meiner zufriedenheit ist kann ich immer noch den Rechtsanwalt einschalten. mfg

Antwort:
bin gespannt was raus kommt – wäre toll einen Präzedenzfall zu haben . Halte ihnen die daumen. Alles gute

20.08.18 um 14.41 Uhr - von R*. - "Mein Fall liegt "schon" in der Rechtsabteilung der AK"
Die gute Nachricht, es tut sich etwas. Mein Fall liegt "schon" in der Rechtsabteilung der AK. Nachweisbar sicher ist das der KV falsch ist, da sich vor 5jahren ein Fehler eingeschlichen hat, den bis heute sogar die Gewerkschaft übersieht. Somit sind alle Erklärungsversuche der GW falsch da sie sich auf den falschen Paragraph berufen.Die haben Paragraph verschoben und einen Verweis vergessen anzupassen. Somit ergibt der ganze KV keinen Sinn. Schönen stressfreien Tag noch

27.08.18 um 17.14 Uhr - von R*. - "ItWorks und Co sind bereit die fehlenden Überstunden für alle zu bezahlen - rückwirkend für die letzten 10 Jahre ab der 40std"
Hallo,
Betreffend Babe KV ist ItWorks und Co bereit rückwirkend die letzten 10 Jahre die Fehlenden Überstunden ab der 40std für alle zu bezahlen. Sobald das Schreiben der Gewerkschaft positive ist und meine Aussage bestätigt wurde. Denke das ist mal eine gute Nachricht :-) Mfg

Antwort:
super! Wann wird`s so weit sein? Wann gibt’s das schreiben von der gewerkschaft bzw. wann wird ihre aussage bestätigt? Danke

27.08.18 um 18.44 Uhr - von R*. - "In den nächsten Tagen"
In den nächsten Tagen, bis die Gesprächsprotokolle von 2009 durch sind.

14.09.18 um 15.13 Uhr - von R*. - "Sodala, es ist geschafft."
Sodala, es ist geschafft.
Ab Montag geht mein Fall bei ItWorks zum Steuerberater und dann sollten alle die letzten 10 Jahre nachbezahlt bekommen.
Zum besseren Verständnis kommt in den nächsten KV noch ein Hinweis hinein.
Es bekommen alle Transitarbeiter ab der 41std. Überstunden bezahlt auch wenn der überlasser KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat.

Bsp: Bewacher KV aktuell 44std Bezahlung Überstunden ab der 41std

Mit freundlichen Grüßen

19.09.18 um 22.49 Uhr - von R*. - "Babe KV ist durch. KV wird für ein besseres Verständnis nâchstes Jahr auch geändert."
Guten Abend,
Babe KV ist durch. KV wird für ein besseres Verständnis nâchstes Jahr auch geändert.
Also, alle Transitarbeiter, auch die der letzten 10 Jahre bekommen ab der 41 std. (quasi ab der 40) Überstunden bezahlt und nachbezahlt auch wenn der Überlasser KV zb. 44 std. als Normal Arbeitszeit hat.
Das ist mal gegessen. Siehe Nachzahlung ItWorks.

Im nächsten Schritt bin ich jetzt bei AK-Steurerrecht, Sozialministerin und Ombudsmann vom AMS um Krankengeld, Arbeitslosengeld, Steuerausgleich, Pension falls ergeben und auch die richtige Berechnung des Kombilohn für alle zu erreichen. Natürlich auch die letzten 10 Jahre ;-)

Sollte sich noch etwas ergeben melde ich wieder. Wünsche noch eine angenehme Nacht!

Anmerkung: Nachzahlung ca. 898.95 Euro
Abrechnungsbeleg im Anhang habe ich gesichtet!
R. hat von 7.2017 - 4.2018 ca. 898.95 Euro nachbezahlt bekommen!

Antwort:
Gratuliere und Danke im Namen aller Betroffenen, die jetzt "ev." die Überstunden - aus den letzten 10 Jahren - nachbezahlt bekommen!

Ich bin nicht sicher ob die Nachzahlung automatisch geschieht - drum wäre es gut wenn sich Betroffene bei dem SÖB melden, bei dem sie angestellt waren / von dem sie verliehen wurden! (Ohne Gewähr)


17.09.2018 um 10.12 Uhr - von G*. - "Bekomme soeben den dritten Sinnloskurs innerhalb von 6 Monaten aufgebrummt?"



Befinde mich nun in der Notstandshilfe (bis Sept. 2019) und bekomme soeben den dritten Sinnloskurs innerhalb von 6 Monaten aufgebrummt? Ist das normal? Kann ich irgendwas dagegen unternehmen ohne dass der Bezug gesperrt wird? Mit meinem Betreuer bin ich leider nicht glücklich, der lässt auch nicht mit sich reden. Vielen Dank für Antworten! (15.09.18)

Antwort:
Sie können sich bei Verweigerung durch Berufung auf ev. Sperre wehren!

Siehe: Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - (28.04.2016)

Darüber hinaus muss Aufsuchende Vermittlung wie Coaching freiwillig sein - auch ein Arbeitstraining.

Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Infotag als Kontrolltermin ev. / aber besuchen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :


unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse" (ohne gewähr)


15.09.2018 um 9.46 Uhr - von F*. - "Mir wurde einfach so meine Notstandshilfe gekürzt?"



Meine Güte,in einem Bescheid wurde mir einfach so meine Notstandshilfe von 25,09 euro tgl. auf 18,07 euro tgl. gekürzt ! Einfach so ohne Begründung!
Handelt es sich hierbei schon um das neue Gesetz das man einfach so weniger kriegt?

Was mache ich nun,muß mir das Sozialamt jetzt eine Aufstockung zahlen und wieviel muß ich eigentlich an Grundsicherung im Monat bekommen?

Ich weiß nicht wo mir der Kopf steht,ich erhalte nur die Notstandshilfe, Familienbeihilfe für ein Kind und 49 Euro Wohnbeihilfe.

Nun muß ich zum Sozialamt und das dauert sicher einige Monate zur Erledigung und ich weiß nicht wie ich kommendes Monat die Miete etc. zahlen soll.

Mein Kind erhält Studienbeihilfe und Halbwaisenpension und das wird mir alles voll angerechnet obwohl ich nichts davon habe da mein Kind das Geld selber dringend braucht. Danke,mfg. (14.09.18)

Antwort:
Zuerst verlangen sie einen Bescheid, den muss es geben - falls - können sie dagegen auch Berufung einlegen!
Am besten stellen sie gleich einen Antrag auf Bemessungsbescheid - Darin sehen sie wie es zu dieser Berechnung kommt! Wurden auch schon unabsichtliche Fehler entdeckt! Dieser ist ev. auch zu berufen!
Ja, sie haben die Möglichkeit die Notstandshilfe über die Mindestsicherung auf ca. 850 - 900 Euro aufstocken zu lassen! Ist Ländersache und nicht einheitlich.

>Das Einkommen der Kinder ist bei der Notstandshilfe nicht von Bedeutung, auch nicht bei einem gemeinsamen Haushalt.
und Deckelung der Notstandshilfe. Siehe AK.

21.09.2018 um 17.26 Uhr - von F. - "Kinderzuschlag wurde gestrichen, weil das Finanzamt den neuen Antrag auf Familienbeihilfe noch nicht bearbeitet hat"
S.g. Herr Moser!

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!

Nach langer Behördenutopie kam nun heraus das der Kinderzuschlag gestrichen wurde weil der neue Antrag auf Familienbeihilfe noch nicht bearbeitet ist!
Nun muß der neue Bescheid abgewartet werden vom Finanzamt und mit dem muß ich dann wieder zum AMS zu Neuberechnung der Notstandshilfe.
Ich hoffe ich bekomme das Geld rückwirkend denn sonst fehlt es an allen Enden!

Es ist aber eine Frechheit das es einfach keine Begründung zum neuen Notstandshilfe bescheid gab und man darauf erst mal von alleine kommen muß denn sowas hatte ich noch nie wegen der Familienbeihilfe. mfg.

Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Und super, dass sie den Grund, bez. dem fehlenden Geld, eruierten! Ich denke, sie werden das Geld rückwirkend ausbezahlt bekommen! (Ohne Gewähr)


13.09.2018 um 15.19 Uhr - von M. - "Vermittlungsvorschläge im Krankenstand?"



Guten Tag Herr Moser,

Ich habe schon ein in mal geschrieben das amen schon 3 mal versucht hat mir in die Schuhe zu schieben igh hatte mich nicht beworben was ich immer widerlegt hatte.
Ich bin jezt im krankenstand ich dachte ich traue meinem Augen nicht als ich ein Stellenangebote bekommen habe obwohl Ich krank bin Ich vermute nichts gutes ich habe dem ams e mail geschrieben und mich kr. Gemeldet habe alles schwarz auf weiss. Ist das nicht Mobbing? Warum liest das ams keine Nachrichten. Das wäre dann das 4 a mal auf ams verschulden das etwa nicht passt. Ich habe nicht mal ruhe wenn ich '' echt krank '' bin. Ich überlege mir einen psychater zu suchen um etwas in die Wege zu leiten. Darf das ams mir Stellen.geben während kr und wenn sie sagen sie haben e mail nie bekommen. Obwohl ich Beweise habe was mache ich dann?

Antwort:
Regen sie sich nicht auf - versuchen sie es zumindest! Solange sie im Krankenstand sind, brauchen sie Vermittlungsvorschläge nicht nachkommen! Ist wegen Krankheit auch nicht möglich! Lassen sie sich also nicht "provozieren / schikanieren" - Mit ärztlicher Krankschreibung brauchen sie auf diese Vorschläge nicht reagieren!


13.09.2018 um 14.54 Uhr - von G*. - "Keine Unterstützung wegen "Aufenthaltstitel"?"



Hallo,
ich bin Ende 2009 von DE nach AT gezogen und habe neben einigen Nebenjobs eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt die zuletzt (Jänner 2016 -Juli 2017) nur mehr eine geringfügige Beschäftigung war (die mit BMS aufgestockt wurde) und seit Juli 2017 komplett gestrichen wurde.
Bei meiner erstmaligen Wohnsitzmeldung in Wien 2009 habe ich keinen Hinweis auf Anmeldung des Aufenthaltstitels bekommen und so jetzt erst im Nachhinein davon erfahren.
Das Dilemma ist folgendes:
Zum Bezug der BMS muss ich dem AMS zur Verfügung stehen - dort werde ich allerdings abgewiesen mit der Begründung "Ohne Aufenthaltstitel geht nix".
Den Aufenthaltstitel bekomme ich jetzt allerdings nicht mehr weil aktuell kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Kurzfristig bin ich finanziell durch Verwandte zwar abgesichert, die fehlende Krankenversicherung bereitet mir allerdings Sorgen.
Ich habe in DE das Abitur gemacht aber keine weitere Ausbildung und würde jetzt gerne eine Lehre/Ausbildung im Pflegebereich machen.

Können Sie mir vielleicht irgendwelche Tipps geben wie ich es "zurück ins System" schaffe und dabei den Wunsch einer Lehre/Ausbildung umsetzen kann?
Mit besten Grüßen
G.

Antwort:
Ich habe keine erfahrung damit, aber ich habe gerade einen hinweis gefunden wonach EU-Bürgerinnen/EU-Bürger keinen aufenthaltstitel benötigen.

HINWEIS
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger und Schweizerinnen/Schweizer benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen, wenn sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, lediglich innerhalb von vier Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Behörde eine "Anmeldebescheinigung" beantragen. Unter help.gv.at

nehmen sie - wenn möglich eine begleitperson mit - und besuchen sie den ams geschäftstellenleiter.
falls, lassen sie sich diese entscheidung schriftlich per bescheid geben, den können sie dann berufen.
(bei Weigerung senden sie selbst eine Schreiben, um eine schriftliche Antwort / Bescheid bez. der Abweisung zu bekommen, den sie dann berufen!)

Ausserdem sind sie schon lange in österreich und haben auch gearbeitet.
Ev. gibt es gerichtsauskunftstage in ihrem bezirk. Dort holen sie sich ev. hilfe und auskunft, wenn es weiter probleme mit den behörden gibt.
Und schreiben sie ev. auch an die volksanwaltschaft und bitten um unterstützung.
(vaa@volksanwaltschaft.gv.at)

> Sie erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich das Recht auf Daueraufenthalt. Auf Antrag wird ihnen eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
Der Landeshauptmann oder Die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde: ̵Die Bezirkshauptmannschaft
̵In Statutarstädten: der Magistrat ̵In Wien: die MA 35, Referat "EWR"
Unter help.gv.at

(falls wäre ein rechtsanwalt vorteilhaft - ev. ist erste stunde / auskunft gratis? fragen sie nach.)
beim AMS können sie dann - wenn alles gut geht - um hilfe / Unterstützung bzg. lehre ansuchen.
Halten sie mich auf dem laufenden über den ausgang.
Ohne gewähr


13.09.2018 um 10.23 Uhr - von D*. - "Widerrechtliche Kranken-Versicherungs-Abmeldung?"



Guten Abend Herr Moser,

ich bin derzeit wirklich ratlos...?
Da ich am 10.09. bei dem AMS Kontrolltermin einen Nervenzusammenbruch erlitt, konnte ich den darauf folgenden Kontolltermin am 11.09. auf Grund meiner schlechten Verfassung nicht wahrnehmen.
Da ich mich in weiterer Folge zu einem Arzt begab, hatte dessen Sprechstundenhilfe festgestellt, dass ich seit Erstellung des Bescheides am 07.06. nicht mehr beim AMS Versichert bin bzw. „obwohl ich am 05.09. eine Benachrichtigung auf meinem eAMS Konto erhalten habe, welche besagt, das der Leistungsanspruch seit. 04.06. besteht“ nicht mehr Versichert wurde.
Ich habe dies heute am 12.09. nochmals telefonisch bei der GKK hinterfragt und es wurde mir daraufhin auch bestätigt, das ich beim AMS seither nicht versichert sei.
Danach habe ich im Service Center des AMS Korneuburg angerufen und gefragt was da los sei...???
Daraufhin wurde mir erklärt, das es sich in meinem Fall um eine Niederschrift handelt, welche ich unterzeichnen müsse um wieder versichert zu sein...
Da ich mich bereits gestern am 11.09. an die Volksanwaltschaft gewendet habe und eine Juristin welche diesen Fall jetzt bearbeitet heute gefragt habe was ich nun tun kann und ob dies rechtlich auch möglich sei, meinte Sie, Sie könne mir dbzgl. keine Auskunft geben und ich müsse dies mit der zuständigen Geschäftsstelle klären.
Ich habe heute sehr viel gegoogelt aber hierfür nichts gefunden...
Daher hoffe ich auf ein Feedback Ihrerseits und wäre Ihnen für jede Empfehlung sehr sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen (12.09.18)

Antwort:
Es handelt sich um eine rechtswidrige K-Versicherungs-Abmeldung!
Schreiben sie sofort - nochmals - an die Volksanwaltschaft! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Schreiben sie, dass der Volksanwalt Dr. Günther Kräuter - beim runden Tisch mit Arbeitsloseninitiativen - selbst zusicherte, Personen, die von der widerrechtlichen KK-Abmeldung betroffen sind, zu helfen, indem er interveniere, auf dass die Versicherung sofort wieder aktiviert wird!
Es war ausserdem Dr. Buchinger AMS-Vorstand anwesend, der die Rechtswidrigkeit bestätigte und dies aber als Systemfehler auswies!
Drum schreiben sie auch unbedingt an den AMS-Vorstand Dr. Buchinger!
Ev. an beide Adressen (sichtbar im E-Mail) gleichzeitig senden!
Hier das Protokoll zum runden Tisch! (Protokoll fertig)
Und
Vorsicht - sie müssen sich sofort beim AMS zurück melden! - oder haben sie trotzdem eine Krankenbescheinigung bekommen? - ansonsten kommts zur Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung!
Gleichzeitig könnten sie das Protokoll kopieren - zu ihrer Krankenkasse gehen und denen erklären, dass die KK-Abmeldung rechtswidrig geschieht! Das auch Dr. Buchinger AMS-Vorstand Österreich bestätigt bzw. er dies als Systemfehler ausweist - was nicht geschehen dürfte!
- Eigentlich wissen die (KK.) das eh? - nehme ich stark an!
Gehen
sie also zur Geschäftsleitung - wenn möglich mit Begleitperson - und lassen sie die Versicherung sofort wieder aktivieren!
Wenn das geschieht - was eigentlich sein müsste - so können sie danach nochmals zum Arzt um die Krankschreibung zu holen - vielleicht erinnert sich die Sprechstundenhilfe an ihren Besuch, was ev. die Rückdadierung ermöglicht!
Sie
müssen unbedingt handeln - sofort! Siehe auch widerrechtliche Abmeldung
Sollten
die E-Mails nicht schnell zum Erfolg führen, senden sie die Schreiben, an Dr. Buchinger und Volksanwalt Dr. Kräuter, eingeschrieben per Post!
Halten sie uns / mich über den Ausgang auf dem Laufenden! ("ohne Gewähr")

24.09.2018 um 16.36 Uhr - von D. - "Was soll ich jetzt machen...???"

Widerrechtliche Kranken-Versicherungs-Abmeldung

Lieber Herr Moser,

ich habe mich nochmals mit der AMS Geschäftsstelle in Verbindung gesetzt und war auch persönlich im Gespräch mit einer Mitarbeiterin.
Diese Versicherte mir das ich rückwirkend Versichert werde und auch die zu bezahlenden Leistungsrückstände sofort überwiesen werden.
Dies geschah am 21.09.2018
Heute am 24.09.2018 bekam ich jedoch einen Anruf vom AMS, das mir die Leistung und auch Versicherung erst zustehe wenn ich eine Niederschrift unterzeichne, welche besagt das meine Kinderbetreuung mit fixen Zeiten geregelt sei...???
Die Dame verwies mich auch auf die Bescheid aufhebung vom 29.8.2018 worin steht das der Bescheid aufgehoben wird und das AMS die Anspruchvorrausetzungen neu überprüfen werde...
Ich habe seit Juni eine lächerliche Nachzahlung von 2,27€ erhalten „Stand heute 24.09.2018 und ich habe seit Juli auch Kreditraten ausfälle die sich mit Zinsen enorm Hochschaukeln...
Mir wurde von der Volksanwaltschaft auch nur angeraten, diese Niederschrift zu unterschreiben, damit ich mein Geld bekomme und versichert werde.
Was soll ich jetzt machen...???

Antwort:
Aber klar unterschreiben sie das! Sie müssen wie jede(r) mindestens 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Das tun sie! Siehe Betreuungspflichten!

Hier ist der Gesetzestext - Das unterschreiben sie!

AlVG § 7 (7) Als auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene, den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen entsprechende Beschäftigung gilt ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Stunden. Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten.

Nehmen sie - wenn möglich - eine Begleitperson mit zum AMS-Termin!
Macht die Beraterin weiterhin Probleme besuchen sie sofort (ev. mit Begleitperson) den Geschäftsstellenleiter!


13.09.2018 um 10.07 Uhr - von A*. - "Wegen Alimente Notstandshilfekürzung?"



Hallo,
Ich bin alleinerziehend und beziehe seit einem knappen Jahr Notstandshilfe (600 Euro für meine Kids und mich). Der Kindsvater hat bisher keine Alimente bezahlt, wird aber gerade per Gerichtsbeschluss dazu aufgefordert. Muss ich das dem Ams bekanntgeben? Wird mir der Bezug gekürzt auch wenn der Kindsvater wahrscheinlich nix zahlen kann? Muss ich AMS Kontoauszüge von mir vorlegen um es zu beweisen? L.G. A. (12.09.18)

Antwort:
Nein, Die Alimente sind fürs Kind / Keine Notstandshilfe-Kürzung!
Anders verhält es sich bei der Mindestsicherung! Die verlangen Kontoauszüge, ohne das man sich wehren kann. Unterstützung ohne Rechte!
Sie könnten ihre Notstandshilfe über die Mindestsicherung auf ca. 850 - 900 Euro aufstocken lassen. Mit KInd etwas höher, dafür werden hier aber die Alimente dann mit eingerechnet! (Ohne Gewähr)
Ev. holen sie sich auch noch Auskunft von dritter Stelle ein! Ev. fragen sie bei der AK nach oder bei den Behörden selbst! Als grundsätzliche Frage / Auskunft!


13.09.2018 um 4.11 Uhr - von S*. - "Wird die Notstandshilfe abgeschafft?"



Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine kurze frage.
Ist es endgültig dass die Notstandhilfe abgeschafft wird ? Wenn ja , gibt es eine fixe Datum dafür ?

Antwort:
Momentan ist es noch eine Befürchtung! Aber eine sehr Reale! Umsetzung ev. 2019 ?
Siehe auch Anmerkung unter:
Petition bez. Abschaffung der Notstandshilfe" (10.01.18) - "Nicht vergessen zu unterzeichnen!"

"Von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung!
Eine Massnahme, die sich auch gegen ArbeitnehmerInnen richtet!" (28.07.18)

"Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung"?" "Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?" (17.12.17)

"Schwarz_Blaue Massnahmen zum AlVG" (17.12.2017) (ohne Gewähr)


12.09.2018 um 10.14 Uhr - von M*. - "Kann ich mich weigern, das bekannt zu geben?"



Liebes Team!
Ich beziehe dzt. Notstandshilfe.
Im Rahmen eines Kontrolltermins habe ich einen Fragebogen zur Kinderbetreuung bekommen. Darin soll ich neben den Betreuungszeiten auch die Schule in die mein Kind geht bzw. die Betreuungsperson angeben. Muss ich das bekanntgeben? Ich möchte nicht, dass das AMS weiß, welche Schule mein Kind (6 Jahre alt) besucht.
Kann ich mich weigern, das bekanntzugeben? Wenn ja, mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?

Antwort:
Versuchen sie es! Verschweigen sie die Daten zur Schule und ev. geben sie ihrer Betreuerin auch bekannt, dass sie das nicht preisgeben wollen! (Datenschutz)
Wichtig ist, dass sie dem AMS 16 -20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!
(Betreuungspflichten) - ohne Gewähr


12.09.2018 um 10.01 Uhr - von K*. - "Deppenkurs" Pflicht?"



Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin seit Mitte Juli arbeitslos. Eine Bezugssperre hatte ich bis 13.08.
Heute bekam ich vom AMS eine Einladung für einen Kurs, der nächsten Montag startet.
In der Nachricht stand
"Ich würde ihnen gerne ab **.09.2018 den Kurs Beruf Erfolg Karriere im *** anbieten. Die Maßnahme soll Sie bei der Arbeitssuche unterstützen.
Bitte um Rückmeldung bis Donnerstag, den **.9.2018.
Im Anhang finden Sie eine Kursbeschreibung."

Ich war seit 2012 immer wieder "Kunde" beim AMS. Immer wieder waren Bewerbungstrainings in den Kursen eingebaut bzw. war ein Kurs expliziert ein solches.
"iel
Die erfolgreiche Umsetzung der im Rahmen der Maßnahme erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Arbeitssuche. Die notwendigen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung werden geschaffen. Die KursteilnehmerInnen werden bei der Jobsuche begleitet. Es finden Trainingseinheiten statt, bei denen die Teilnehmer hinsichtlich ihres Bedarfs an weiterführenden Thematiken gecoacht werden.

Zertifikat(e):
Kursbesuchsbestätigung nach Anfrage
Zielgruppe
Personen, die eine Arbeitsstelle suchen und bereit sind, sich intensiv mit der Suche nach einem Arbeitsplatz zu beschäftigen und für den Antritt einer Arbeitsstelle in spezifischen Bereichen Unterstützung benötigen.

Voraussetzungen
Förderung durch das AMS
*********
Motivationstraining
u.a. Bewerbungstraining (+ E-AMS-Konto)

2. Spezialisierungsmodule:
u.a. Praktikumsmodule; Persönlichkeitstraining; Verkaufstraining

Die TeilnehmerInnen haben keine Kurskosten zu entrichten."

In meiner Betreuungsvereinbarung sind keine verpflichtenden pder freiwilligen Kursmaßnahmen vereinbart.
Muss ich diesen Kurs besuchen? Ich will wieder Arbeit finden. Dies ist aber nicht dadurch erschwert, weil ich mich nicht zu bewerben weiß, sondern wegen mangelnder Qualifikation.
Ein Defizit, welches dieser Kurs ausräumen kann, habe ich nicht. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen (11.09.18)

Antwort:
Ev. fragen sie zurück, ob die Teilnahme freiwillig ist! Ev. vor Zeugen / Begleitperson zu den Terminen mitnehmen wäre vorteilhaft!

>Wenn sie schon ähnliche Deppen-Kurse besucht haben, können sie sich ev. wehren!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Bei kurzer Arbeitslosigkeit sollten sie über den Kurs und ihren Defizite, die der Kurs ausgleichen muss, aufgeklärt werden:
Siehe: Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

Ausserdem müsste Teilnahme beim Coaching freiwillig sein!

Aber Vorsicht: Ein sich dagegen wehren ist immer mit Risiko verbunden - bzw. ev. auch mit "rechtswidriger" Sperre, auf die bzw. dessen Bescheid Berufung einzulegen ist! - Immer auf Sperre Berufung einlegen!
Haben sie das bei der ersten Sperre versäumt?

unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" - alles gute - ohne gewähr


11.09.2018 um 9.29 Uhr - von D*. - "Ich denke das diese Art von Kundenberatung doch rechtswidrig ist und fühle mich auch genötigt!"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich hätte eine frage bzgl. AMS Bescheid den ich vor einiger Zeit erhalten habe?

Ich wurde mittels Bescheid vom AMS abgemeldet, da mein Berater der Meinung war, ich stehe dem AMS nicht ausreichend zu verfügung weil ich Kinderbetreuungspflichten habe mit welchen eine vorrausgesetzte Verfügbarkeit von min. 16-20 Wochenstunden nicht gegeben sei.
Allerdings geschah dies ohne einen schriftlichen Kontrolltermin und mit dem Nachdruck eine Niederschrift zu unterzeichnen, mit der ich dies auch bestätige, dem ich natürlich nicht folge leistete.
Nach fristgerechter Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde dieser nach exakt 10 Wochen aufgehoben, da ich die Beschwerde mit begründung auf unrichtigkeit und vorenthalt des Pateigehör eingereicht habe.
Nun habe ich eine Mitteilung auf Leistungsanspruch erhalten, welcher besagt, das ich seit der einstellung meines Leistungsbezuges anspruch auf diese habe, welches mir im normalfall auch nachbezahlt werden sollte.
Ich habe daraufhin einen neuen Kontrolltermin erhalter, wobei sich herausstellte das dies wieder eine Verhandlung ist und ich wieder die selbe Befragungs prozedur durch machte.
Ich frage dabei meinen Berater und aber auch den ebenfalls anwesenden Leiter dieses Bereichs wann ich die nachzuzahlende Leistund bekommen würde und mir wurde prompt gesagt das ich die noch offene Leistung ausbezahlt bekomme, sondern bald ich die Niederschrift unterschreibe...???
Abgesehn davon, das einige Dinge wie Datum, Darstellung des Sachverhaltes ect. in dieser Niederschrift nicht korrekt waren habe ich mich wieder geweigert diese zu unterschreiben und mir wurde darauf hin klargemacht das ich dann auch die Leisung von 2 Monaten nicht nachgezahlt bekomme.
Mir wurde dann zu ende des Kontrolltermines ein weiterer Termin für den darauffolgenden Tag vergeben, mit der bitte „ich sollte diese am nächsten Tag unterschreiben da ich dann auch meine finanzielle Misslange in der ich mich mittlerweile befinde bereinigen kann.
Ich hoffe das Sie mich in diesem Fall beraten können was ich jetzt in weiterer Folge machen soll?
Ich denke das diese Art von Kundenberatung doch rechtswidrig ist und fühle mich auch genötigt!

Mit freundlichen Grüßen D. (10.09.18)

Antwort:
Ihr Eindruck ist m.M. nach richtig! Sie müssen das Geld nach dem für sie positiven Bescheid ausbezahlt bekommen!
Und ja. lassen sie sich nicht zu einer Unterschrift nötigen, wenn sie mit den Inhalt des Schreibens nicht einverstanden sind!
Es wäre ganz wichtig, wenn sie zum Termin (Termine) eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen könnten! Dann würde sich einiges ev. gar nicht zutragen!
Wenn ja, dann geben sie natürlich an, dass sie dem AMS ausreichend zur Verfügung stehen! Und das unterschreiben sie! (Betreuungspflichten)
Setzen
sie eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles auf und senden sie dieses an die AMS Geschäftsleitung und Landesgeschäftsleitung!
Schreiben sie auch der Volksanwaltschaft bzw. senden sie der auch die Aufsuichtsbeschwerde und bitten sie diese um Unterstützung! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
Tun sie das und es wird sich was ändern! - Sie brauchen sich das nicht gefallen lassen!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(ohne Gewähr)

11.09.2018 um 12.24 Uhr - von D*. - "Habe mich bereits mit der Volksanwaltschaft in Verbindung gesetzt / werde auch eine Aufsichtsbeschwerde einbringen"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich möchte mich recht herzlichen bei Ihnen bedanken.
Das bekräftigt meine Vermutung und ich habe mich bereits heute schon mit der Volksanwaltschaft in verbindung gesetzt.
Ich werde auch in jedem Fall eine Aufsichtsbeschwerde einbringen.
Mit freundlichen Grüßen D.


10.09.2018 um 0.18 Uhr - von G. - "Geschützte Bemessungsgrundlage"



Hallo Christian!
Ich würde einen job als Teilzeit Kraft bekommen habe aber große Sorge da ich jetzt 900 Euro Notstandshilfe bekomme wenn ich wieder mal in die Notstand gehen muss gesundheitlich das ich dann vom Teilzeit Lohn berechnet werde? Ich bin 49 Jahre alt und kann wenn ich von dem Teilzeitlohn dann neu berechnet werde nicht Leben . Teilzeit bekomme ich 950 euro netto. Ich würde dann sehr wenig Notstandshilfe bekommen? Kennst du dich da aus? Lg.G.

Antwort:
Kein Grund zur Sorge! Ab 45 Jahre ist die Bemessungsgrundlage geschützt! Danach gibt es die Versicherungsleistung in jetziger Höhe! (geschützte Bemessungsgrundlage)


7.09.2018 um 9.51 Uhr - von S*. - "BBRZ, BU mir schwirrt schon der Kopf"

"Aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme bin ich im Zweifel, wie ich mich verhalten soll?"



Sehr geehrter Herr Moser,

momentan bin ich im Zweifel, wie ich mich verhalten soll.
Aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme (Fibromyalgie, Raynaud Syndrom, Osteoprose, Polyarthrits, Erschöpfung), war ich jetzt 3 Wochen auf Kur.
Gleich darauf hatte ich einen Termin bei meinen Ams Betrater, der leider nicht da war. So kam ich zu einer Vertretung. Nach Durchsicht meiner Akte meinte sie, es gäbe keine aktuellen Befunde von mir.
Was ich weiß, gibt es einen Bericht über meine abgelehnte BU (mit genannten Einschränkungen), einen Bescheid über einen Behinderungsgrad von 30% und eine Niederschrift von Fit2Work.
Hat sie dann gefunden und ich glaube als nicht relevant eingestuft, zumal sie mich anging, warum ich nur einmal bei Fit2Work war. Erklärte ihr, dass nichts weiter vereinbart wurde.
Daraufhin wurde ich angehalte, Kopien von aktuellen Befunden in der Infozone abzugeben, was meiner Meinung unter Datenschutz fällt.

Und als Draufgabe bekam ich noch eine Zuweisung zu BPA/BBRZ, mit dem
Nachsatz: "Sie können sich ja krankmelden. Aber das liegt in ihrer Verantwortung".
Da ich mich gesundheitlich sowieso angeschlagen fühle und vorhatte erneut um BU einzureichen, ist meine Frage an Sie, wie soll ich am besten verhalten.

Wäre es auch gut, ein ärztliches Attest einzuholen. Ich habe nämlich so das Gefühl, man versucht mich ins soziale Abseits zu drängen.
Vielen Dank im Voraus MfG

Sie sind uns eine unersetzbare Stütze!
(6.09.18)

Antwort:
wenn möglich, wäre es sehr gut und wichtig ein attest von ihrem vertrauensarzt zu haben. Erst recht wenn man die berichte vom BBRZ liest.
es wäre auch vorteilhaft, wenn sie sich eine begleitperson zu den terminen mitnehmen würden. (Gehen sie ihre bedenken und zweifel mit ihrem Berater durch, wenn er wieder da ist.)
Und
Liefern sie sich nicht nur einer beraterin aus.

Wenn sie glauben, dass irgend etwas nicht in ordnung ist - das ev. eine bestätigung von ärzten, die eine verminderte leistungsfähigkeit bescheinigen, vorliegt - so besuchen sie ruhig mal den vorgesetzten oder und den geschäftsstellenleiter (mit Begleitperson) und lassen der angelegenheit nachgehen.

Auch sollte sich ihr gesundheitszustand nicht gebessert haben und die frist es wieder erlauben so können sie wieder um i-pension / BU ansuchen.
Gibt’s eine verschlechterung im gesundheitszustand so brauchts keine frist.

weitere links zu BBRZ
>"Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil
sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant." (26.02.17)
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<

>sie können - "die BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS -verweigern!" ( VwGH) / Rechtssätze

>Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter: Datenschutz

wenn sie befunde, wegen sensibler Daten, nicht dem AMS weitergeben (ev. aber auch wenn schon?), so ist mit einer ärztlichen Untersuchung - vom AMS in auftrag gegeben - zu rechnen!
es müssen auch von behördlicher seite gewisse regeln befolgt werden!
(zuerst allgemein-Mediziner und erst von diesem überweisung zu einem Facharzt)
dazu siehe: Fachärztliche Untersuchung

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" -
alles gute - ohne gewähr


6.09.2018 um 9.18 Uhr - von E*. - "Rechtswidrige" Sperre behindert mich bei der Gesundung bzw. der Krebstherapie (Chemo und Operation)?"



Ich habe vom Ams eine 6-wöchige Sperre erhalten obwohl ich mich in der besagten Firma nacgweislich beworben habe. Die Firmal meldete allerdings ich habe mich nicht beworben.
Gegen den Bescheid wurde über die AK Einspruch erhoben In dieser Sperre bekam ich eine Krebsdiagnose, schon weiter fortgeschritten und ich soll nächste Woche schon mit der Therapie beginnen.
Jetzt habe ich über die Ak herausgefunden, dass wenn ich nun in Krankenstand gehe, ich bis zum Ende meines Krankenstandes kein Geld bekomme....weder AMS, noch Krankenkasse. Auch Mindestsicherung und Szialhilfe gibt es nicht da ich potentiell als arbeitsunwillig gelte.
Nun ist Krebstgerapie (Chemo und Operation) nicht in 2 oder 3 Wochen erledigt.
Da ich in der Sperre schon in den Krankenstand musste, verschiebt sich nun das Ende der Sperre auch nach hinten.
Ich habe nun die Möglich fast 1 Monat bis zu Therapiebeginn zu warten, oder wie von den Ärzten gefordert sofort zu beginnen und spätestens nächstes Monat obdachlos und um Essen bettelnd auf der Straße zu sitzen.
Bei beiden Optionen schaut meine Überlebensprognose schlecht aus.
Wissen sie noch andere Möglichkeiten die ich habe?
Ich bin echt verzweifelt und schockiert dass soetwas in Österreich möglich ist.. (5.09.18)

Antwort:
Vorweg: Können sie das eh belegen / beweisen, dass sie bei der Firma zum Vorstellen waren bzw. sich beworben haben?
Dann können sie auch überall / bei jeder Behörde/Versicherung angeben, dass es sich um eine rechtswidrige Sperre handelt!
Aber
sie müssten sehrwohl ein Krankengeld bekommen, da die Sperre mit 6 Wochen befristet ist! Indem Fall geht die Sperre - so sie wegen Rechtswidrigkeit nicht aufgehoben wird - nach dem Krankenstand weiter. (Ohne Gewähr - Eine Änderung wäre mir neu?)
Wurden sie durch das AMS von der KK. abgemeldet, so wäre das widerrechtlich und sie können die Versicherung wieder aktivieren lassen! Bzw. kontaktieren sie die Volksanwaltschaft - die hilft in solchen Fällen! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Ev. schreiben sie überhaupt der Volksanwaltschaft und bitten um Unterstützung!

"Sollten es sich so abspielen, wie sie befürchten, so wäre ev. eine Überlegung, aufgrund ihrer Erkrankung, sofort einen Antrag auf I-Pension zu stellen!
Falls, sprechen sie das bei der Behörde und AK "etc." an." ? (Ohne Gewähr)


5.09.2018 um 9.39 Uhr - von P*. - "Rückmeldung: Verliere ich dann 2 Tage?"



Hallo Herr Moser. Hätte nur eine kurze Frage, wenn der Krankenstand (über 63 Tage) an einem Freitag der letzte Krankenstandstag ist, kann ich am darauf folgenden Montag zum Ams mich rückmelden oder verliere ich dann 2 Tage (Samstag u.Sonntag)? Danke und liebe Grüße. (4.09.18)

Antwort:
In diesem Fall werden ihnen die zwei Tage am Wochenende mit angerechnet! Sie verlieren nichts! - Ev. rufen sie am Freitag trotzdem an, um sicher zu gehen! Ev. bekommen sie dann auch einen Termin? Ab wann einen neuen Antrag?.
(Ohne Gewähr)


4.09.2018 um 9.59 Uhr - von M*. - "Wegen SÖB Betreuungsvereinbarung ablehnen?"



Hallo habe eine Frage,kann ich eine Neue Betreuungsvereinbarung ablehnen,bin schon seit 10 Jahren arbeitslos,und bekomme immer wieder diese Betreuungsvereinbarungen unter die Nase gerieben,ich bin selber sehr aktiv was Arbeitssuche anbelangt,das wird jedoch von meiner Beraterin in keinster Weise gewürdigt,es wird mir immer nur gesagt,das ich schon so lange arbeitslos sei,und ich deswegen jetzt wieder einmal zu einer SÖB Massnahme verdonnert wurde,jetzt meine Frage kann ich ohne Gründe anzugeben,die Betreuungsvereinbarung ablehen,und muss ich dann mit Folgen rechnen,bzw Sperre der Notstandshilfe,die 2 Frage ist,ist möglich gegen die SÖB Anweißung vorzugehen,da sie nur eine Massnahme zur Beschönigung der Arbeitslosen Statistik ist,Ich danke euch im voraus,lg M. (3.09.18)

Antwort:
Sind sie mit dem Inhalt der Betreuungsvereinbarung oder Teile davon nicht einverstanden, so setzen sie ein Schreiben mit Korrekturen, Wünschen, Ergänzungen etc. auf und senden sie dieses an die Betreuerin!
(ich selbst lege auf diese Vereinbarung nicht so viel Gewicht bzw. weniger - Siehe "Betreuungsvereinbarung ändern" )
Hat aber wenig mit Zwangsmassnahmenvermittlungen zu tun. Ev. gibt's andere Möglichkeiten! Ein Transitarbeitsplatz ist dann eine zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird.
Handelt es sich um Deppenkurse, so sehen sie sich die Infos / Links zu Kurse in der Antwort unter "Den selben AMS Kurs zweimal besuchen?" durch!
und
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)


4.09.2018 um 9.39 Uhr - von S. - "PVA-Gutachten sagt ich sei arbeitsfähig"



Herr Moser ich wurde zur PVA geschickt um meine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen. Wie schon mal geschrieben leide ich an Schlafstörungen. Die Fleischerei nebenan macht mein Leben zusätzlich zur Hölle.

das Gutachten sagt ich sei arbeitsfähig. Es ist denen egal ob 3 Std. Schlaf reicht oder nicht um arbeiten zu gehen. AMS Betreuerin hat gesagt wenn ich das Gutachten nicht akzeptiere muß sie mich vom AMS abmelden. Dann würde ich wohl keine Mindestsicherung bekommen, oder?

wäre ich versichert? ich hab dann gesagt ich akzeptiere das Gutachten, weil abmelden vom AMS kann ich mich jederzeit. Ich KANN dieses Gutachten nicht akzeptieren. Da steht sogar ich kann stehen/gehen obwohl ich ein Befund vorgelegt habe, daß ich das eben nicht kann!!

das wurde unter den Tisch gekehrt wie andere Befunde meinerseits auch.

Was kann ich nun machen? gegen das Gutachten gibt es keine Einspruchmöglichkeit da kein Bescheid. Was für Chancen hätte ich überhaupt wenn ich Einspruch einlegen würde?

danke
liebe Grüße (3.09.18)

Antwort:
Wenn sie um Invaliditätspension angesucht haben müssen sie einen Bescheid (eine Ablehnung) von der PVA bekommen. Ansonsten fragen sie die AMS-Beraterin nach einer Kopie - so das AMS den Bescheid schon hat!
Hat sie die AMS-Beraterin nicht aufgeklärt, dass sie gegen diese PVA-Entscheidung klagen können? - War bei mir schon der Fall - Wenn sie mit dieser Entscheidung überhaupt nicht einverstanden sind und nur ein wenig an einen Erfolg glauben, dann können sie klagen!
Besuchen sie die AK mit dem Bescheid, die unterstützt in solchen Fällen - wenn die der Meinung sind, ein Erfolg bez. Klage ist möglich!
"Und ja, am Ende des Versuchs eine I-Pension zu erhalten bleibt nichts anders übrig als das Ergebnis zu akzeptieren, sonst gibt's keine Unterstützung mehr! (= politische Entscheidung)

Persönliche Meinung: Es ist fast unmöglich über körperliche Beschwerden eine I-Pension zu bekommen! Grössere Chancen bestehen bei psychischer Beeinträchtigung / Leiden!
Ev. lassen sie sich von einem Facharzt die Konsequenzen, die sich aus einer Schlaflosigkeit ergeben, attestieren! (Ohne Gewähr)


3.09.2018 um 10.45 Uhr - von M* - "Zum 3 Mal haben die einen Fehler gemacht und mir die Leistung unrechtmässig eingestellt"



Ich bin schwer krank geworden Leztes Jahr und ich kämpfe um wider gesund zu werden ich musste kündigen und war arbeitslos jezt kommt der Höhepunkt ich bewerbe mich überall ich gehe zu jeden Termin das ist jezt schon das

Dritte mal das ams mich beschuldigt mich nicht beworben zu haben hat immer darauf leistung eingestellt zum 3 mal haben sie einen Fehler gemacht berater hat sich immer entschuldigt aber für mich ist das klar es ist Mobbing jedes mal trifft mich der Schlag leztens

Sagt eine Vertretung das eine Firma sagte zum ams ich hätte te mich nicht bei ihnen beworben ABER,

Ich hatte es schwarz auf weiss wider eine schikane wa wisst da ich hätte mich nicht beworben das war ein Lüge die haben einfach die e mail gelöscht und Tschüss und dann zu behaupten ich hätte mich nxjbg beworben mir das zu unterstellen was mache ich dagegen mir reicht. Jezt haben sie mich in den Kurs gesteckt obwohl ich krank bin es gibt mein System für kranke es bleibt mir nur in den krankenstand zu geben.

Warum macht ams so gravierende Fehler auf eigenes verschulden immer wider sperren sie mich.

Antwort:
Bei sich wiederholenden "schlechten/mobbingähnlichen" Handlungen ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.
(Ev. eingeschrieben per Post aufgeben oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Nehmen sie sich, wenn möglich, eine Begleitperson zu den Terminen mit!
Und gut so, dass sie sich Bewerbungen immer (schriftlich) bestätigen lassen und diese auch gut aufheben!
Soll auch eine Warnung an Betroffene sein!
Ändert sich bez. rechtswigriger Bezugssperren nichts, senden sie, mit Bitte um Unterstützung, auch ein Schreiben an die Volksanwaltschaft!
(vaa@volksanwaltschaft.gv.at) !
Bei ("rechtswidrigen") Bezugsperren immer Berufung einlegen!

Siehe Infos / Links zu Kurse in der Antwort unter
"Den selben AMS Kurs zweimal besuchen?"
und
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(ohne Gewähr)


3.09.2018 um 10.05 Uhr - von Dr. Herbert Pochieser - " Verbot des Zugangs zu Lehrstellen für Asylwerber ist EU-rechtswidrig:
Medien und Oppositionsparteien als Brandbeschleuniger für Falschinformationen und rechtswidriges Verhalten der Bundesregierung"



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

ungeachtet einer „Grundsatzerklärung“ des Presserats, mit der österreichischen Medien empfohlen wird, den Message-Kontrollversuchen der Bundesregierung mit tiefgehender Recherche entgegenzutreten, über die derStandard am 23.08.2018 berichtete (Presserat: Re-Check von Regierungsinfos nötig / Standard), machen die österreichischen Medien und ihnen folgend die Opposition (und umgekehrt) weiter wie bisher. Nicht nur das: anstatt sich rechtlich schlau zu machen und auf einen intentierten Rechtsbruch hinzuweisen (was in Italien in Ansehung der Behandlung von Flüchtlingen allerdings auch einem Anti-Mafia-Staatsanwalt, der strafrechtliche Schritte gegen den dortigen Innenminister einleitete, vorbehalten blieb), betreiben die österreichischen Medien und die Opposition ihrerseits das Regierungsgeschäft und wirken als Brandbeschleuniger. Ein Versuch meinerseits mit einem Schreiben an die NEOS zu appellieren, dem entgegenzuwirken (zumal Schellhorn auch als Repräsentant des Gasgewerbes, das besonders wirtschaftlich betroffen und geschädigt wird Stellung genommen hat) ist gescheitert.

Dem im Folgenden wortwörtlich wiedergegebenen Schreiben ist an sich alles zur geltenden Rechtslage zu entnehmen:

»Sehr geehrter Herr Schellhorn,

danke für Ihre Wortmeldung im heutigen Morgenjournal zur Thematik der Verweigerung des Zuganges für Asylwerber zu Lehrstellen durch die österreichische Bundesregierung.

An sich mache ich es nicht, dass ich mich mit politischen Parteien in Verbindung setze und in den oftmals rechtlich verfehlten politischen Diskurs begebe, weil ich mittlerweile den Eindruck gewonnen habe, dass an einer sachlichen Aufklärung in der österreichischen medialen Öffentlichkeit kein wirkliches Interesse besteht. Ich werfe österreichischen Journalisten mittlerweile seit Jahren vor, sogenannten „Ösi-Journalismus“, der darin besteht, Meinungen der Regierung oder einzelne Minister schlichtweg ungeprüft und unkritisch zu übernehmen und zu publizieren, vor (erfreulich ist in diesem Bezug die zuletzt ergangene Aufforderung des österreichischen Presserats, der journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und auch Regierungsäußerungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen). Es werden da Themen journalistisch geköchelt, die, wenn ein Experte gefragt würde, relativ einfach und rasch vom Tisch wären.

So verhält es sich auch mit dem Versuch der Verhinderung des Zuganges von Asylwerbern zu Lehrstellen:
Die von der Regierung vorgestellte Verhinderung des Zuganges von Asylwerbern zu Lehrstellen ist schlichtweg rechtswidrig, da sie EU-Recht widerspricht:

Art. 15 Richtlinie 2013/33/EU lautet:
,,Beschäftigung

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass der Antragsteller spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz Zugang zum Arbeitsmarkt erhält, sofern die zuständige Behörde noch keine erstinstanzliche Entscheidung erlassen hat und diese Verzögerung nicht dem Antragsteller zur Last gelegt werden kann.

(2) Die Mitgliedstaaten beschließen nach Maßgabe ihres einzelstaatlichen Rechts, unter welchen Voraussetzungen dem Antragsteller Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird, wobei sie gleichzeitig für einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Antragsteller sorgen.
Aus Gründen der Arbeitsmarktpolitik können die Mitgliedstaaten Bürgern der Union, Angehörigen der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und rechtmäßig aufhältigen Drittstaatsangehörigen Vorrang einräumen.

(3) Das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt darf während eines Rechtsbehelfsverfahrens, bei dem Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung in einem Standardverfahren aufschiebende Wirkung haben, bis zum Zeitpunkt, zu dem die ablehnende Entscheidung zugestellt wird, nicht entzogen werden.

Die von Strache initiierte generelle Verweigerung des Zuganges zu Lehrstellen für Asylwerber ist daher illegal.

9 Monate nach Asylantragsstellung und während der Dauer eines Rechtsmittelverfahrens muss daher grundsätzlich der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Allerdings wird ein ausländerbeschäftigungsrechtliches Ersatzkraftverfahren möglich sein.

Die österreichische Bundesregierung wandelt hinsichtlich der Vorgangsweise, Rechtsverletzungen zu begehen auf den Spuren des italienischen Freundes des Vizekanzlers, Salvini, der hinsichtlich der Bootsflüchtlinge klares Völkerrecht missachtet (dass es dazu durch Österreich nicht gekommen ist, ist nur dem Umstand geschuldet, dass Österreich ein Binnenstaat ist ( vgl. Asylpolitik: "Kurz muss immer extremere Forderungen stellen" / kleine Zeitung) und gegen welchen mittlerweile die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Das AMS dürfte auch einer EU-rechtswidrigen Anordnung durch die österreichische Bundesregierung gar nicht Folge leisten. Einer so agierenden österreichischen Bundesregierung und einem allenfalls einer solchen rechtswidrigen Vorgangsweise gefügigen AMS drohen mindestens Staatshaftungsansprüche.

Beste Grüße an die von mir sehr geschätzte Frau Dr. Griss und Herrn Dr. Scherak

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.

Eine Reaktion von NEOS war – natürlich – nicht erfolgt.

Zu Bürgerfreundlichkeit der NEOS: zur Kommunikation mit ihnen ist auf der NEOS- Homepage ein übliches Formular mit einer Bildschirmeingabe vorgesehen. Für eine inhaltliche Message ist ein so kleines Fenster vorgesehen, dass man damit kontrolliert vielleicht einen Satz eingeben kann.

Urteil eines Verwaltungsgerichts zum Zugang für Asylwerber zum Arbeitsmarkt vorhanden

Im Übrigen ist ein Urteil eines Verwaltungsgerichts zu der von mir dargeboten Rechtsmeinung schon vorhanden (es wurde von der Caritas erwirkt). Warum Landau nicht darauf verwies, als er zuletzt an die Öffentlichkeit trat, ist mir nicht bekannt.

Schnapsidee, Lehrlinge aus Drittstaaten anzuwerben

dass diese Regierung keine Ahnung von der Praxis hat, belegt sie auch mit der Idee, Lehrlinge als Schlüsselkräfte über Drittstaaten anzuwerben. Menschen als Lehrlinge um das Einkommen von Lehrlingsentschädigungen, insbesondere im 1. Lehrjahr, nach Österreich zu bringen, ist, wenn man einigermaßen praktisch denkt, völlig an der Realität vorbei: schon in Österreich lebende junge Menschen haben das Problem mit den geringen kollektivvertragsrechtlich Mindestlöhnen, vor allem wie es sie im Gastgewerbe gibt, ein eigenständiges Leben über die Runden zu bringen und vor allem die hohen Mieten zu finanzieren. Wie soll das bei Lehrlingen mit Lehrlingsentschädigungen funktionieren, selbst wenn sie in Lehrlingsunterkünften kaserniert würden.

Wirtschaftsförderung für Headhunter durch die Wirtschaftsministerin

Die Wirtschaftsministerin, die sich offenbar primär als Antiasylwerberministerin versteht, wie im Übrigen die gesamte Bundesregierung, die das als Überschrift über jegliche Regierungstätigkeit geschrieben hat, und auch die Schädigung der österreichischen Wirtschaft, vor allem des Gastgewerbes, in Kauf nimmt, was nach einem Gutachten von Universitätsprofessor Schneider belegt sein soll (trotz Anforderung dieses Gutachtens vor einiger Zeit, um damit rechtlich operieren zu können, habe ich es bislang nicht bekommen) und ihr Mentor Kurz kommen nun damit daher, dass man mit Headhuntern Schlüsselkräfte für den Mittelstand nach Österreich gewinnen will. Singapur habe man sich als Vorbild genommen, wohin es auch Einpendler gebe. Das ganze bringt sicherlich eine Wirtschaftsaufschwung, aber nicht dort, wo er ankommen soll, sondern in der Headhunter-Wirtschaft, die sie ja aus ihrer vormaligen gehobenen Manager-Position kennt. Nur: Österreich und seine diversen Regierungen überschätzen völlig, dass Österreich nicht jenes gelobte Land ist, als das man sich wähnt, um sich dorthin zu begeben, weil unter anderem die wirtschaftlichen Anreize (sprich: Einkommen) nicht so großartig sind. Im Konkurrenzkampf um das Anwerben von Lehrlingen, wird – da muss man kein Hellseher sein – Deutschland, das diesbezüglich schon viel weiter ist (in Österreich hat man die Situation verschlafen und ist man überhaupt nur aufgrund der Asylwerber-Lehrlingsdebatte nun darauf gekommen) die Nase vorn haben.

Man darf allerdings nie übersehen, dass Arbeitskräfte auch Menschen sind (was die in Dimensionen der Bürokratie denkenden Proponenten dieser Ideen zur Beseitigung eines Fachkräftemangels außerachtlassen) und sensibel auf ein – gelinde gesagt – wenig ausländerfreundliches Klima reagieren (siehe „ die Presse vom 10.04.2018: „ Österreich ist für Expats nicht allzu attraktiv“; dramatischer Rückfall der Attraktivität zwischen 2016 und 2017 für Österreich). Mit der Förderung der „Menschenfreundlichkeit“ durch die in Österreich nun vorherrschenden rechtsnationalen Kräfte wird Österreich in diesem Index für das Jahr 2018 sicherlich noch weiter hinten liegen.

Allerdings darf man bei der Initiative der Wirtschaftsministerin, Headhunter einzuschalten, sicherlich nicht den wirtschaftsbelebenden Aspekt dieser Idee außerachtlassen. Für diese Unternehmen wird es einen – sicherlich nicht dramatischen – Wirtschaftsaufschwung bringen. Das ist ja auch Wirtschaftsförderung. Im Übrigen: wer soll denn die Headhunter bezahlen? Dazu habe ich von dieser Wirtschaftsministerin, die eigentlich eine Anti-Integration-Ministerin ist und sich als solche offenbar versteht, nichts gehört.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (30.08.18)


1.09.2018 um 18.16 Uhr - von I*. - "Eine dringliche und brisante Angelegenheit"

"Diese Vorgehensweise hat sowohl finanzielle als auch psychische Auswirkungen auf meine ohnehin schon schwierige Lebenssituation"



Sehr geehrter Herr Moser,

aufgrund meiner Situation bin ich auf die Homepage „Soned“ aufmerksam geworden und wende mich in einer dringlichen und brisanten Angelegenheit an Sie. Womöglich können Sie mir sagen, an wen ich mich wenden kann oder aber haben selbst rechtliche Tipps, wie ich mich gegenüber des Bescheids vom AMS verhalten soll.

Mir wurde die Notstandshilfe gestrichen, da ich eine vom AMS vermittelte und befristete 30-Stunden-Stelle im Mehrschichtbetrieb bei C. aufgrund meiner eingeschränkten Mobilität – ich wohne sehr abgelegen, habe kein Auto und bin daher morgens und spätnachmittags auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen – nicht annehmen konnte. Leider ist auch die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, sehr begrenzt und eben nur mit meiner Mitfahrgelegenheit kombinierbar. Da ich selbst Stammkundin bei C. bin, auch schon des Öfteren Waren gespendet habe und ich mich mit der Arbeit dort gut identifizieren kann, habe ich vorgeschlagen, entweder die 30 Stunden so einzuteilen, dass ich immer nur ganztags oder 38,5 bzw. 40 Stunden arbeiten und so meine Mitfahrgelegenheit wahrnehmen kann. Dies war jedoch seitens C. leider nicht möglich. Nun wurde das Nicht-zustande-Kommen des Arbeitsverhältnisses von C. dem AMS gemeldet und so gedeutet, als ob ich die angebotene Arbeitsstelle vereitelt hätte (obwohl das AMS sehr wohl um meine schwierigen Mobilitätsverhältnisse Bescheid weiß), weshalb mir wie oben erwähnt meine Notstandshilfe für 6 Wochen gesperrt wurde. Diese Vorgehensweise hat sowohl finanzielle als auch psychische Auswirkungen auf meine ohnehin schon schwierige Lebenssituation.

Ich finde es alles andere als fair, schon gar nicht sozial und auch nicht klug, jemanden der ohnehin schon benachteiligt ist in dieser Gesellschaft, auch noch zu bestrafen.

Die Frage ist nun, wie ich meine Beschwerde gegen den Bescheid des AMS am Besten formulieren kann. Meines Erachtens ist die Arbeitsstelle bei C. aufgrund der speziellen Arbeitszeiten und dem Schichtdienst mit meiner eingeschränkten Mobilität nicht vereinbar und demnach unzumutbar.

Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen (24.08.18)

Frage:
Wissen sie wie lange sie zur arbeitsstelle bräuchten – mit öffentlichen verkehr und fussweg / zusammengerechnet? und welche schichten müssten sie absolvieren – von wann bis wann?

27.08.2018 um 21.03 Uhr - von I*. - "Die Wegstrecke beträgt in eine Richtung 3 Stunden"
Guten Abend,
besten Dank für die Rückmeldung!
Die Wegstrecke von meinem Wohnsitz bis zum besagten Arbeitgeber beträgt in eine Richtung 3 Stunden!
Davon müsste ich 10,4 km zu Fuß zur nächsten Bushaltestelle gehen (etwa 155 Minuten). Aufgrund einer Höhendifferenz von ~660m bräuchte ich für den Rückweg entsprechend noch länger.
Die Arbeitszeiten betreffend handelt es sich um eine Vormittagsschicht (9-15 Uhr) und Nachmittagsschicht (12-18 Uhr).
Meine Mitfahrgelegenheit könnte ich täglich spätestens um 6 Uhr und dann wieder um 16 Uhr nutzen.
Bei meiner Suche nach einem Ganztags-Job im Büro ist es somit kein Problem diese Mitfahrgelegenheit zu nutzen und meine Mobilität ist eingeschränkt aber gewährleistet.
Erst die vom AMS vermittelte befristete Teilzeit-Stelle („Transitarbeitsstelle“) stellt sich als unüberwindbare Hürde dar, bringt mich in dieses Dilemma der Mobilitätseinschränkung und hat mir somit diese ungerechte Sperre beschert.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort: "Diese Sperre dürfte rechtswidrig sein"
Falls sperre – so verlangen sie sofort einen sperr-bescheid und legen berufung ein. Als begründung – die erlaubte wegzeit von 2 stunden hin und zurück (verlängerung auf 2,5 stunden) Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

31.08.2018 um 7.08 Uhr - von I*. - "Den Bescheid habe ich bereits erhalten"
Guten Morgen!
Den Bescheid (siehe Anhang) habe ich bereits erhalten und es wurde keine Nachsicht erteilt!
Das AMS weiß um meine schwierigen Mobilitätsverhältnisse Bescheid (z.b. dass ich keinen eigenen PKW habe), jedoch scheinbar noch immer nicht, wie schlecht es um die Infrastruktur an meinem Wohnort steht, wie abgelegen ich wohne und wie weit die Strecke ist, um das nächste öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen.

Obwohl ich bei meiner Niederschrift (nach Erhalt der Meldung, dass mein Bezug gesperrt wurde; siehe Anhang) aber auch schon bei früheren Beratungsgesprächen immer wieder geäußert habe, dass ich sehr wohl gewährleisten kann täglich eine Mitfahrgelegenheit zu nutzen, aufgrund dessen aber einen Ganztags-Job suche, wird dieser Fakt und die erlaubte Wegzeit vom AMS einfach ignoriert oder aber es hat sich bis jetzt keiner die tatsächlichen Gegebenheiten angeschaut.

Jedenfalls frage ich mich, wie ich nun meine Beschwerde zum Bescheid verfassen soll, so dass vom AMS Einsicht gezeigt und die Sperre rückgängig gemacht wird.

Gerne kann mein Fall zur Information für andere genutzt werden, ich bitte jedoch darum, personenbezogene Daten, den Namen der AMS-Filiale und die beigefügten Dokumente nicht an Dritte weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort: "Sofort Berufung einlegen!"
Sie legen auf den bescheid sofort berufung ein.
Listen sie die weg-zeit die sie brauchen auf – öffentliche verkehrsmittel und fusswege zählen sie zusammen. – wenn mehr als 2 bzw. 2,5 stunden (hin und zurück) zusammenkommen ist das DV. / Arbeitsweg unzumutbar bzw. die Sperre rechtswidrig!
>(Ab Berufung ist man nicht mehr von der Einsicht des AMS abhängig! Ein Gericht (BvWG) entscheidet nun über die ("rechtswidrige"?) Sperre!)<

Bescheidnummer oder versicherungsnummer auf berufung angeben.
Und sie stellen den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
halten sie mich / uns über den ausgang auf dem laufenden. ohne gewähr


30.08.2018 - von S*. - "Die letzte Abschreibung war schon Nummer 7 während der gesamten Krankenstandsdauer!!!"



unter: "Von der GKK als arbeitsfähig eingestuft" (28.08.2018)


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