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19.11.2018 um 5.17 Uhr - von H*. - "Während Pensionsvorschuss ins Ausland fahren?"



guten tag beziehe notstndshilfe habe einen antrag auf invaliden pension gestellt darf ich dan für einige stunden ins ausland fahren ???

Antwort:
Aus der AK-Info entnehme ich, dass sich diesbez. im Vergleich zur Notstandshilfe nichts ändert!

>Sie müssen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erfüllen, mit Ausnahme der Arbeitswilligkeit, Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsbereitschaft. AK-Pensionsvorschuss (Ohne Gewähr)

Ev. fragen sie sicherheitshalber bei der Behörde nach. - Grundsätzliche Fragestellung / Auskunft.


18.11.2018 um 11.33 Uhr - von S*. - "Mindestsicherung: Ma40 verlangt Alleinerzieherabssetzbetrag zurück?"



Sehr geehrte Herr Moser.
Ich habe im Oktober die mindestsicherung verlängert die wollten von mir einen steuerausgleich den ich ihnen geschickt habe. Ich bin Alleinerziehend und bekomme daher den alleinerzieherabssetzbetrag und die ma 40 will jetzt 415 Euro vom vohrigen Jahr von mir zurück. Dürfen die das oder soll ich beschwerde erheben? MfG S. (17.11.18)

Antwort:
Da die Mindestsicherung mehr oder weniger eine regionale Angelegenheit ist, ist eine generelle Antwort unmöglich.
Aber tun sie das! Erheben sie gegen diesen Bescheid Beschwerde!
Ev. versuchen sie ("ev. u.a.?") diese 415 Euro dem Vermögensfreibetrag von 4315,20 Euro anzurechnen. Falls sie diese Summe nicht besitzen.
Rechnen sie trotz Beschwerde nicht zwingend mit einem Erfolg. Geringe Erwartung schützt vor grosser Enttäuschung. (Ohne Gewähr)

19.11.2018 um 10.25 Uhr - von S*. - "werde es versuchen"
Vielen Dank für die schnelle Antwort werde es versuchen und halte sie auf den laufenden MfG (18.11.18)


18.11.2018 um 10.37 Uhr - von B*. - "Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben"



Hallo Herr Moser,
Danke für ihre Antwort.
Mein Widerstand bei Jobtransfer war gut. Ich wurde nun
dem Zentrum für Kompetenz und Erfahrung zugeteilt.

Den angebotenen Vertrag von Jobtransfer habe ich abgelehnt, aber die Zettel aufgehoben. Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben. Der Vertrag entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Das habe ich auch meiner AMS Betreuerin mitgeteilt. Erschreckend ist dass alle außer ich unterschrieben und auch ohne Kopie davon die Veranstaltung verließen.

Danke für den Link. Ich werde ihn aufbewahren.

und vielen Dank für ihr Engagement und die Hilfestellung.
Mit freundlichen Grüssen B

unter:
"Ich weiß aber noch immer nicht, ob eine Teilnnahme bei Jobtransfer freiwillig ist?" (13.11.18)


15.11.2018 um 15.18 Uhr - von N*. - "Momentan arbeitssuchend und studiere derzeit auch"



Sehr geehrter Herr Moser,
vorab möchte ich meine Wertschätzung für Ihre ehrenamtliche Arbeit ausdrücken. Leute wie Sie sind sehr wichtig für die Gesellschaft.

Ich habe eine kurze Frage und bin Ihnen sehr dankbar wenn Sie diese so bald wie möglich beantworten könnten.
Folgendes: Ich bin momentan arbeitssuchend, habe mittlerweile keinen Berufsschutz mehr und studiere derzeit auch. Ich suche eine Teilzeittätigkeit damit ich mein Studium fortsetzen kann. Jetzt hat das AMS mir eine Vollzeitstelle übermittelt und ich weiß, dass man Stellenübermittlungen ja nicht ablehnen darf. Ich habe mich beworben und blöderweise auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin bekommen. Sollte mich das Unternehmen wirklich übernehmen wollen würde das viele Mühen die ich schon in das derzeitige Semester investiert habe zunichte machen (ein paar Seminare haben Anwesenheitspflicht)

Zur Not habe ich mir folgendes überlegt: Ich nehme zwar die Arbeit an um nicht eine Sperre zu bekommen, werde aber noch innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis lösen. Wie schaut es dabei aus? Kann mir dann auch eine Sperre verhängt werden oder ist das gesetzlich legitim ohne Sanktionen befürchten zu müssen?

Vielen Dank für ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:

reden sie mit dem ams – unbedingt. Bei studium ist es erlaubt 20 stunden die woche zur verfügung zu stehen.
Falls, besuchen sie den Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit einer Begleitperson.

heikle frage – schwierig eine genaue antwort zu geben
Siehe die links
Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Kündigung in der Probezeit! (RA) - ohne gewähr


13.11.2018 um 13.50 Uhr - von An. - "Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch"



Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank, für Ihre Zeit und Mühe. Wir müssen wieder sagen, es ist toll, dass es so bemühte Menschen, wie Sie gibt.
Die Hinweise und Links, die sie uns schickten, haben uns wirklich sehr geholfen.
Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch, der etwa falsch macht.
Wir müssen uns damit abfinden, ein Mann muss zum Bundesheer oder Zivildienst – ein Arbeitsloser muss ………….. .

Mit freundlichen Grüßen,

Anmerkung:
"Der Mensch, versteckt sich hinter`m System!"

unter:
"Nach 4 Jahren ist sie mit den Nerven am Ende und will sich beim AMS abmelden"
"Möchte noch sagen, dass ich bereits zweimal ans Sozialministerium geschrieben habe, um das aufzuzeigen, was meine Gattin so mitmacht." (7.11.2018)


13.11.2018 um 10.38 Uhr - von B*. - "Ich weiß aber noch immer nicht, ob eine Teilnnahme bei Jobtransfer freiwillig ist?"



Hallo Herr Moser,
ich hatte heute einen Jobtransfer termin. Im Vorfeld habe ich mich Dank ihrer Seite und den sehr hilfreichen Hilfestellungen gut informiert. 1)Ich weiß aber noch immer nicht, ob eine Teilnnahme bei Jobtransfer freiwillig ist? Können Sie mir das kurz bitte mitteilen?
Ob mir das Notstandshilfegeld gestrichen wird, werde ich bei meinen Termin in 2 TAgen vorrauss. erfahren. Ich bin für 20-25 Std. gemeldet und nicht für 30Std. wie Jobtransfer verlangt. DAs werde ich auch als Grund angeben. Ich studiere zur Zeit Lehramt und mein DG wird der Stadtschulrat bzw Direktoren.

Ich berichte nun über den heutigen Tag, auch um andere Betroffene zu unterstützen:
Lange Schlange am Gang. Um 9:00 wird Anmeldestehpult eröffnet. Bei der Anmeldung wird Zettel verlangt um Anwesenheit auf Liste zu bestätigen.

Vortrag Dauer 5 min., am Stehpult, Vortragende hat keinen Namen genannt):
Grobe Erklärung der Coachingtermine. O-Ton: Man muss das nicht machen, wenn man das schon öfters gemacht hat. Das muss man halt mit der Betreuerin beim AMS besprechen. Das Ende und Ziel besteht darin, dass man einen Job hat. Entweder werden Sie vom Dienstgeber beschäftigt oder von uns als Arbeitskraft verleast. ( Anmerkung Verfasser: Es wurde nicht definiert Job welcher Art. Jobtransfer ist Leasingfirma. Ich werde verleast.
Ich werde von Jobtransfer bezahlt. Zitat: „Der Vorteil ist, sie bekommen von uns/Jobtransfer regelmäßig ihr Geld. Und nicht so, wie dass der Dienstgeber nicht bezahlt.“ Bezahlt werden SIe nach dem KV bzw. was Sie mit dem Dienstgeber vereinbaren.“ „Füllen Sie jetzt den Vertrag aus und unterschreiben Sie.“

Ich: „Ich möchte den Vertrag nach Hause nehmen, mit meiner Familie besprechen und überlegen.
Vortragende: „Sie haben eh genug Zeit zum Nachdenken. Hier, denken Sie. Sie hab´n jetzt eh genug Zeit g`habt.
(Anmerk.: Ich stehe beim Stehpult)
Vortragende: „Unterschreiben Sie das, sonst wird Ihnen die Notstandshilfe g`strichen. Sie haben sich einer Arbeitsaufnahme verweigert. Na, gut^, dann wird’s Ihnen g`strichen. Ich melde, dass Sie sich weigern.“
Ich: „Nein, ich lehne nicht ab, ich erbitte mir nur Bedenkzeit.“
Vortragende: „Dann gehn`s vor zum Kollegen. Und sag`s ihm, dass Sie sich weigern.“
Ich: „Nein, ich lehne nicht ab, ich erbitte mir nur Bedenkzeit.“ Ich gehe zum Kollegen bei der Anmeldung. Er: „Ich schreibe jetzt, dass Sie sich verweigert haben.“ Ich: „Nein, Ich habe mich nicht verweigert, ich möchte nur den Vertrag in Ruhe durchlesen und mich besprechen.“ Er: „Ich schreib das jetzt, ich muss dem AMS heute eine Meldung machen. Ich schreibe Sie haben sich der Arbeitsaufnahme verweigert.“
Ich: „Nein, ich schreibe jetzt diesen Satz: In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,die Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.“

Antwort:
War eine gute Entscheidung, den Satz anstatt der Unterschrift hinzuschreiben.
Immer wichtig, in Erfahrung bringen, um was es sich genau handelt - Transitarbeitsplatz (muss nach KV. entlohnt werden, oder einen Kurs / Deppenkurs) (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)
Ein Coaching ist ev. freiwillig bzw. ist Sperre nach ev. Verweigerung mit einer Berufung zu bekämpfen.

Folgende Links ev. in Ruhe durchgehen.
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Sobald sich das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze befindet, handelt es sich um ein zumutbares DV: Sie haben ev. die Möglichkeit das Einkommen durch die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro aufstocken zu lassen. (Ohne Gewähr)

15.11.18 um 18.56 Uhr - KOMBILOHN
Leserreaktion:
Anstatt Mindestsicherung KOMBILOHN beantragen!
Reden sie mit der AMS-BetreuerIn über den Kombilohn_Antrag.
(Ohne Gewähr)

18.11.2018 um 10.37 Uhr - von B*. - "Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben"
Hallo Herr Moser,
Danke für ihre Antwort.
Mein Widerstand bei Jobtransfer war gut. Ich wurde nun
dem Zentrum für Kompetenz und Erfahrung zugeteilt.

Den angebotenen Vertrag von Jobtransfer habe ich abgelehnt, aber die Zettel aufgehoben. Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben. Der Vertrag entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Das habe ich auch meiner AMS Betreuerin mitgeteilt. Erschreckend ist dass alle außer ich unterschrieben und auch ohne Kopie davon die Veranstaltung verließen.

Danke für den Link. Ich werde ihn aufbewahren.

und vielen Dank für ihr Engagement und die Hilfestellung.
Mit freundlichen Grüssen B


13.11.2018 um 10.34 Uhr - von N*. - "Meine Email an die Ombudsstelle des AMS"



Meine Email an die Ombudsstelle des AMS

Ich hätte ein Anliegen. Seit Juli 2018 bin ich beim AMS gemeldet. Anfang Oktober konnte ich einen Platz für ein Arbeitstraining bekommen. Das Ziel des Trainings sollte sein, Berufserfahrung zu SAMMELN etc. Es wird ausdrücklich erwähnt, daß das Arbeitstraining nicht zwingend auf den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses abzielt.
Bevor mein Training begann, wurde der Betrieb Inhaber schon belästigt von der Beraterin bezüglich einer Einstellungszusage.
Weiters wurde noch zweimal bei ihm angerufen, mit derselben Frage. Da ich dann erst eine Woche später anfangen konnte, da Herr L. auf Urlaub war, schlug der Betrieb vor, das Training zu verlängern. Die Beraterin hat den Betriebsinhaber als primitiv hingestellt beim dritten Anruf, sagte verlängern würden wir das Training nicht auf Kosten des AMS und quälte den Inhaber wieder mit Einstellungsfragen. Meiner Meinung ist das eine bodenlose Frechheit. Der Betrieb muss sich das nicht gefallen lassen, das man mit ihm spricht wie mit einem Kleinkind. Dieser ermöglicht mir als Arbeitslose ein Training und wird dann so hingestellt. Aber wenn sich das AMS so verhält, wird es bald keinen Betrieb mehr geben, der ein Arbeitstraining in Anspruch nimmt. Und auch Ich muss mich nicht behandeln lassen wie ein unmündiger Teenager.
Ausserdem werde ich im Krankenstand von der Beraterin angerufen, wie lange ich denn noch krank sein werde. Das ist wirklich schon alles unter der Gürtellinie. Auch ich glaube nicht, daß ich mir das so gefallen lassen muss. Haben die Mitarbeiter sonst nichts zu tun, als mich zu schikanieren und 100 mal nachzufragen? Es würde auch mit der AMS Leitung gesprochen bezüglich eines sofortigen Berater wechsels. Dieser kann diesen jedoch nicht durchführen wurde mir gesagt.
Deswegen wende ich mich an Sie.
Ich bitte Sie höflich um einen sofortigen Berater Wechsel. Ich möchte das Zimmer von dieser Beraterin nicht mehr betreten. Das grenzt an Schikane.
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

UND DAS IST DIE ANTWORT VOM OMBUDSMANN!


Mein Name ist S. P. und ich bin Ombudsmann für das AMS N. Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich habe ihr Schreiben aufmerksam gelesen und ich bedaure, dass Sie mit der Beratung und dem Service des AMS G. nicht zufrieden sind.

Unmittelbarer und klarer (politischer, gesellschaftlicher und gesetzlicher) Auftrag an das AMS ist es arbeitslosen Personen zu helfen, so rasch wie möglich (wieder) eine zumutbare Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Auch das durch das AMS G. genehmigte Arbeitstraining diente letztlich diesem Zweck. Durch den Erwerb von Praxiserfahrungen sollten Ihre Beschäftigungschancen erhöht werden. Warum es in diesem Zusammenhang verwerflich sein soll, dass Ihre Beraterin den Praktikumsbetrieb kontaktiert und sich erkundigt, inwieweit eine Beschäftigungsmöglichkeit nach absolviertem Praktikum besteht, kann ich - ganz offen gesagt - nicht erkennen. Zudem machen wir vielfach die Erfahrung, dass ein Arbeitstraining unmittelbar im Anschluss zu einem Dienstverhältnis beim Praktikumsbetrieb führt.

Grundsätzlich ist es Firmenpolitik des Arbeitsmarktservice, seinen Kunden und Kundinnen (egal ob arbeitssuchende KundInnen oder Unternehmen) höflich zu begegnen und diese fachlich korrekt zu betreuen. Sollte der Praktikumsbetrieb den Eindruck gewonnen haben, dass sich eine unserer MitarbeiterInnen unhöflich bzw. unfreundlich verhalten hat, so bedaure ich dies sehr, da es mir als Ombudsmann ein persönliches Anliegen ist, dass die Berater und Beraterinnen des Arbeitsmarktservice N. in der Sache selbst konsequent, im Umgangston aber freundlich sind. In diesem Zusammenhang möchte ich aber darum bitten, dass sich Herr L. als Betriebsinhaber direkt entweder an das AMS G. oder an die Ombudsstelle des AMS N. wendet.

Zu dem von Ihnen geäußerten Wunsch nach einem sofortigen BeraterInnenwechsel muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihnen dazu seitens der Ombudsstelle nicht unmittelbar weiterhelfen kann, zumal die Ombudsstelle des AMS N. keinerlei Einfluss auf die Organisation der regionalen AMS-Geschäftsstellen hat. Über Ihren Wunsch können nur die Führungskräfte in der regionalen AMS-Geschäftsstelle - nach Beurteilung der Gesamtsituation - entscheiden. Festhalten möchte ich in diesem Zusammenhang, dass es grundsätzlich kein KundInnen-Wahlrecht hinsichtlich AMS-BeraterIn gibt.

Sie berichten dazu, dass Sie in dieser Fragestellung bereits mit dem Leiter des AMS G., Herrn A. W., gesprochen haben und Herr W. Ihrem Wunsch nicht zugstimmt hat. Ich bin davon überzeugt, dass Herr W. die Entscheidung sorgfältig abgewogen hat und folglich keine Notwendigkeit für einen BeraterInnenwechsel gesehen hat.

Für den Ärger den wir Ihnen offensichtlich bereitet haben, möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen (12.11.18)

Antwort:
Ich selbst rate zwar auch des öfteren Beschwerden an die AMS Ombudsmänner zu schreiben - aber nur der Beschwerde-Statistik wegen - sich aber davon nicht zuviel zu erwarten. Gehören zur eigenen Mannschaft / AMS-Angehörige!
Falls, ist es angebracht die Beschwerde gleichzeitig auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) zu senden.

7.11.2018 um 15.31 Uhr - von Dr. Pochieser - "Richterbesetzung am EuGH durch Österreich: Jus-Studium-Abbrecher blockiert Europarechts-Experten"

"Große Probleme hat die österreichische Regierung bei der Nachbesetzung des Richterpostens am EuGH"



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

große Probleme hat die österreichische Regierung bei der Nachbesetzung des Richterpostens am EuGH.

Nachdem eine FPÖ-Kandidatin, gegen die große Bedenken laut wurden, sich selbst zurückzog, findet sich offensichtlich nicht leicht ein Kandidat, der die europarechtswidrige Rechtsauffassung des Jus-Studium-Abbrechers, der gleich Bundeskanzler wurde, zur Indexierung der Familienbeihilfe teilt, was offenbar nach einem ORF-Bericht (https://orf.at/m/stories/3092481/ ) Voraussetzung dieser Bundesregierung für das Richteramt beim EuGH ist. Einer der namhaftesten, wenn nicht überhaupt der namhafteste Arbeits- und Sozialrechtler in Österreich, der auch Europarecht versteht, Universitätsprofessor Marhold (https://www.wu.ac.at/ars/team/marhold/ ) von der WU wird vom unvollendet gebliebenen Juristen, der gleich Bundeskanzler wurde (wozu soll man den Rechtswissenschaft fertig studieren, wenn man gleich Bundeskanzler werden kann, um dann zu sagen, was Recht ist) gehindert, EuGH-Richter zu werden.

Nachdem ich in einer früheren Mitteilung eine Korrumpierung der Rechtswissenschaft durch die Politik angeprangert habe, möchte ich in diesem Zusammenhang betonen, dass das Rückgrat eines Rechtswissenschaftlers, der nicht bereit ist, sich selbst zu verbiegen und das Recht zu biegen, um EuGH-Richter zu werden, nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, vor allem in diesen Tagen.

Mich wundert, dass noch nicht als Kandidat ein Professor von der Uni Graz, der auch schon in den Medien mit regierung-gefälligen Aussagen betreffend die Europarechtskonformität der Indexierung der Familienbeihilfe in Erscheinung getreten ist, genannt wurde. Wetten, dass der noch ins Spiel kommt?

Es wird sich in Österreich schon noch ein Jurist finden, der regierungsgefällig an der Demontage der EU als Raum des Rechts und Rechtsstaatlichkeit, mitzuwirken bereit ist.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (6.11.18)

nächste Episode:
Universitätsprofessor aus Graz biedert sich mit EU-rechtswidriger Rechtsauffassung beim Jusstudium-Abbrecher an und wird EuGH Richterkandidat"
(26.11.18)


7.11.2018 um 9.23 Uhr - von An*. - "Nach 4 Jahren ist sie mit den Nerven am Ende und will sich beim AMS abmelden"



Guten Tag Hr. Moser,

ganz ganz super, dass es so Menschen, mit soviel Courage, wie Sie, gibt!!!!

Habe eine Frage, bin mir nicht sicher, ob ich sie hier stellen kann, bin ganz neu und schon älter.
Also:
Habe studiert, dann etwa 20 Jahre gearbeitet.
Dann 3 Jahre arbeitslos, dann ganz abgemeldet, bei meiner Gattin seit 10 Jahren mitversichert. Gattin wurde auch arbeitslos. Nach 4 Jahren ist sie mit den Nerven am Ende und will sich beim AMS abmelden und einen geringfügigen Job annehmen und sich selbst sozialversichern.

Will mich daher nun selbst wieder arbeitslos melden.
War am AMS. Es hieß, da ich keine Geldleistung von ihnen bekomme, würde ich auch nicht sozialversichert werden.

Stimmt das? Muss ich mich also auch selbst bei der Gebietskrankenkasse selbst sozialversichern?
Ich will mich aber arbeitssuchend melden, damit ich bald wieder schnell einen Job bekomme, damit ich meine Gattin entlaste.

Können Sie meine Frage beantworten?
Wäre dankbar.

Mit freundlichen Grüßen, ein Befürworter von Ihnen (6.11.18)

Antwort:
Wann haben sie sich abgemeldet bzw. Haben sie auch schon Notstand erhalten?
Sie können sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück zum AMS melden, um weiter eine Versicherungsleistung zu erhalten - (Anwartschaft: ansonsten müssten sie in den letzten 2 Jahren ca. 1 Jahr gearbeitet haben. AlVG § 14. (1) )
Ab Juli dieses Jahres ist die Partnerschaftsanrechnung gefallen. Ihr bekommt jetzt beide die Notstandshilfe /"Alg". "Falls" machen sie das, es ist zu befürchten, dass diese unsoziale Regierung die Notstandshilfe abschafft und alle Arbeitslosen nach dem Arbeitslosengeld in die MIndestsicherung schicken möchte - was soviel heisst, dass jede(r) sein Erspartes aufbrauchen muss, bis er diese Unterstützung auch bekommt. Zu befürchten ist, dass auch auf Eigentumswohnungen wie Wohnhaus zugegriffen wird!
Drum machen sie das schleunigst, sollte ihnen die Notstandshilfe zustehen

(Ansonsten müssen sie sich tatsächlich bei der Krankenkassa selbst versichern.
>Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden. Wenden sie sich mit dieser Frage an ihre Krankenkassa!)

Drum schnell zum AMS, den Antrag stellen - falls möglich!
Hier ist auch gleich der Rat an ihre Frau enthalten.
Kann sein, dass es die Notstandshilfe nicht mehr lange gibt. Solange soll sie ev. noch durchhalten. Eine geringfügige Arbeit darf und kann sie sich trotzdem suchen, so sie will - das ist auch während des Notstandshilfebezug möglich. Alles Gute! (Ohne Gewähr)

7.11.2018 um 18.37 Uhr - von An*. - "Möchte noch sagen, dass ich bereits zweimal ans Sozialministerium geschrieben habe, um das aufzuzeigen, was meine Gattin so mitmacht."
Vielen Dank, es tut gut, doch gehört zu werden und eine Antwort zu bekommen!

Möchte noch sagen, dass ich bereits zweimal ans Sozialministerium geschrieben, um das aufzuzeigen, was meine Gattin so mitmacht.
Man schrieb zurück, ein langer Brief, doch auf den Nenner gebracht, hieß es – es gäbe Gesetze und die AMS-Betreuer hätten diese umzusetzen, manche würden dies diplomatischer machen, manche nicht.

Vieles, was andere Menschen im Gästebuch schreiben, passierte meiner Gattin in ähnlicher Form auch. Es passierte nur bei anderen Firmen.

Es sind bekannte, namhafte Firmen, Konzerne, Filialketten.

Es wäre interessant zu sehen, was passiert, wenn diesen Firmen keine AMS-Menschen mehr zugewiesen werden, die dann über die AMS Lohnförderung dort arbeiten, oder über Arbeitstrainings, Arbeitserprobung, Schnuppertage, Praktika. Es gibt bekannte Firmen, etwa eine Bäckereikette und eine Trachtenkette, die zu fast 100 % nur mit AMS-Förderpersonal arbeiten. Ich denke, wenn diese Förderungen wegfallen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, müssten diese Firmen Konkurs anmelden. Es ist ungerecht gegenüber anderen Firmen, die Ihre Mitarbeiter korrekt anstellen, mit Probemonat, korrekter Einstufung usw. Aber nicht jeder Betreuer ist so. Manche Betreuer, meine Gattin hatte schon einige, weisen einem zu solchen Firmen nicht zu oder verweigern die Förderung, wenn die Firmen anfragen.

Es gibt aber seit Herbst 2018 die „Casemanager“. Das wurde meiner Gattin so gesagt, als sie diesen neuen Betreuer bekam, wohl sie mit ihrem „Alten“ zufrieden war. Das sind sozusagen die „Pittbulls“ unter den Betreuern. Sie legen alles schärfer aus. Man wird dort zugewiesen, hieß es bei meiner Gattin, wenn man über 50 ist oder langzeitarbeitslos oder beides.

Es sind dann viele Kleinigkeiten, die es noch unangenehmer machen, arbeitslos zu sein. Es ist dabei völlig egal, ob man gebildet ist, Akademiker oder nicht. Ob man sehr bemüht ist. Man wird konsequent so behandelt, als wolle man nur den Sozialstaat durch seine Arbeitslosigkeit ausnutzen.

Bei meiner Gattin sind es sogar 4 Betreuer, die ihr das Leben schwer machen. Es gibt ja noch die sfu-Betreuer, die noch zusätzlich Stellen zuweisen und ebenfalls starken Druck machen.

Druck heißt, man muss etwa einen Beweis bringen, dass man sich beworben hat (Bestätigungsmails der Firmen). Es wird bei den Firmen angerufen, ob man sich beworben hat. Sie lassen sich die Bewerbungen von den Firmen schicken, ob diese arbeitswillig genug klingen. Sie rufen hinter dem Rücken Firmen an, die sich nicht gemeldet haben, oder, wo es Absagen gab und bieten Förderungen an. Man muss alles persönlich an den Casemanager oder den sfu-Betreuer ganz genau melden, e-Konto reicht nicht. Terminverschiebungen werden nicht geduldet, egal, ob man am selben Tag vorstellen ist usw. usw.. Da gäbe es viel zu berichten.

Aber, etwas ist schon gut, wenn man sich an all diese Regeln hält, dann klappt es. Man muss ich eben angewöhnen absolut genau zu arbeiten. Eigentlich eben so, als ob man im Büro bei einem Rechtsanwalt arbeitet. Man muss lernen sich genau und präzise auszudrücken. Einen genauen Ordner zu führen, wirklich alles zu dokumentieren, die Zugkarten aufzuheben usw. Und sich wirklich genau an alles zu halten, was sie fordern, dann klappt es. Und immer höflich bleiben, freundlich, sachlich, nicht jammern, nicht aufregen, still bleiben.

Ich wünsche allen anderen Betroffenen alles Gute, da „draußen“, mögen wir bald wieder Arbeit finden!!!!

13.11.2018 um 13.50 Uhr - von An. - "Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch"
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank, für Ihre Zeit und Mühe. Wir müssen wieder sagen, es ist toll, dass es so bemühte Menschen, wie Sie gibt.
Die Hinweise und Links, die sie uns schickten, haben uns wirklich sehr geholfen.
Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch, der etwa falsch macht.
Wir müssen uns damit abfinden, ein Mann muss zum Bundesheer oder Zivildienst – ein Arbeitsloser muss ………….. .

Mit freundlichen Grüßen,

Anmerkung:
"Der Mensch, versteckt sich hinter`m System!"


2.11.2018 um 17.11 Uhr - von T. - "Ist Gratisarbeit verpflichtend?"



Hallo Christian,

ich bin mal wieder zur Volkshilfe zugebucht worden, letztes mal kam mir leider eine Krankmeldung dazwischen.

Mittlerweile konnte ich aber mehr über die Vorgänge bei der Volkshilfe ermitteln. Es handelt sich um ein systematisches ausbeuten der zugewiesenen Arbeitslosen. Damit meine ich aber nicht den SÖB selbst, der ja in einem Dienstverhältnis endet, und damit rechtlich recht klar zu bewerten ist. Sondern mir geht es um die typische Arbeitserprobung/Arbeitstraining die in der Regel bis zu acht Wochen dauert bevor man das Dienstverhältnis bekommt. In diesen acht Wochen leistet man aber eine reguläre Arbeit, zB. Lager, Straßenreinigung, Teppichreinigung usw. im Ausmaß von meistens 30 Wochenstunden, manchmal auch mehr. Für diese Arbeitsleistung gibt es keine Bezahlung, sondern man erhält weiterhin die Notstandshilfe plus täglich ca. 2 Euro Fahrtkostenzuschuss. Somit gibt es auch keine Sonderzahlungen (13. + 14. Gehalt), und auch keinen Urlaubsanspruch für die geleistete Arbeit. Außerdem wird für diese Zeit auch keine Pensionsanspruch erworben.

Wenn man jetzt weiß, dass die Volkshilfe der größte SÖB ist, und nach einigen Angaben ca. 400 Mitarbeiter hat, kann man erahnen wie viel Gratisarbeit für die Volkshilfe geleistet wird! Das sind mindestens 400 mal 8 Wochen unbezahlte Arbeitsleistung die sich die Volkshilfe auf ihr Konto gut schreiben kann. Wahrscheinlich sogar etwas mehr, da ja nicht jeder Mitarbeiter nach der Arbeitserprobung aufgenommen wird, und wieder zum AMS geschickt wird.

Ich kann mich erinnern, dass es da zwei VwGH Erkenntnisse gab, in denen genau das behandelt wird. Ungefähr so: Notstandshilfe oder Arbeitslosenentgelt darf nicht für die Bezahlung einer regulären Arbeit verwendet werden. Und dann noch, dass die Arbeitserprobung/Arbeitstraining nicht zur Bewertung der Arbeitsleistung herangezogen werden darf. Genau das macht aber die Volkshilfe, wer sich bockig verhält, geht wieder zum AMS und wird nicht eingestellt. Kannst Du mir bitte die beiden Links zu den Erkenntnissen senden?

Dieses mal nehme ich die Herausforderung aber an, und werde alles bei der Volkshilfe dokumentieren, und eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung an die Volksanwaltschaft senden. Eventuell auch an das Sozialministerium. Lg (31.10.18)

Antwort:
DV. muss nach KV. entlohnt werden, ansonsten ist diese "Gratisarbeit" nur freiwillig möglich.
Unter Zwang / §10 Bezugssperreandrohung ist diese Vermittlung rechtswidrig.

Nur Transitarbeitsplatz der nach KV entlohnt wird wäre Pflicht.

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
Unter
Arbeitstraining

Zur Info:
Im Zuge von Maßnahmen können zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden. Im Übrigen ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar. (ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh)

>Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat


29.10.2018 um 9.44 Uhr - von T. - "Infoveranstaltung sonst Bezugseinstellung?"



Hallo Herr Moser
Da ich einen Ams Termin hatte, bekam ich einen Zettel für's e ams konto mit. Da ich das nicht möchte fragte ich meine Betreuerin ob ich das muss die Antwort war ich sollte!! Sie gab in mir mit und es sieht folgendermaßen so aus, dass man per Post einen Rsa brief bekommt mit den Daten und in der Landesgeschäftsstelle des Ams OÖ, Europaplatz in Linz zur Infoveranstaltung dort zu erscheinen hat. Die Veranstaltung dauert 1,5 Stunden. Man soll zu dieser Veranstaltung unbedingt das Smartphone und die Zugangsdaten für das e Ams-Konto mitnehmen. Am Zettel steht noch: Das dieser Termin ein Kontrolltermin gemäß Paragraph 49 ALVG,dass heisst Sie müssen zu diesem Termin persönlich in der Landesgeschäftsstelle des Ams OÖ erscheinen. Für den Fall, dass Sie an diesem Termin ohne triftigen Grund nicht zur Vorsprache erscheinen, werden Sie darüber informiert, dass der Bezug ab diesem Tag bis zu einer neuerlichen persönlichen Wiedermeldung einzustellen ist.( Anspruchsverlust bis zur persönlichen Vorsprache und die Bezugsdauer wird gekürzt). Frage an Sie ist das alles so in Ordnung (gesetzlich). Danke im voraus Mit freundlichen grüßen T.g aus L (28.10.18)

Antwort:
Dem Infotag müssen sie besuchen, ansonsten wird das Geld, bis zur Wiedermeldung, eingestellt.
Das E-AMS-Konto ist ("sollte") noch immer eine freiwillige Angelegenheit ("sein"). (Ohne Gewähr)


26.10.2018 um 9.10 Uhr - von N*. - "Hatte ich mich entschlossen, diesen jetzt schon absoluten Bauchweh bringenden Vertrag, nicht zu unterschreiben"



Hallo,
bin schon länger arbeitssuchend, und habe jetzt in einem völlig fremden Bereich etwas gefunden. Aber nachdem der zukünftige Dienstgeber massivsten Druck im Vorfeld aufgebaut hatte - Dienstbeginn nicht wie vereinbart, Gehalt auch nicht usw. usw. - hatte ich mich entschlossen, diesen jetzt schon absoluten Bauchweh bringenden Vertrag nicht zu unterschreiben.
Gestern kriege ich die Mitteilung vom ams das ich von meinem zukünftigen Dienstgeber abgemeldet!!!! wurde.
Seit wann bin ich entmündigt - ist das überhaupt rechtens hinter dem Rücken des Arbeitnehmers, der noch nicht mal den Vertrag unterschrieben hat, sich einfach lustig mit dem Amt in Verbindung zu setzen und einen abzumelden?
Ich habe jetzt schon Schweissausbrüche wenn ich an die Arbeit bei diesen....denke.
Hier meine Frage: ist es rechtens das hinter dem Rücken des Arbeitnehmers die Firma einfach eine Abmeldung tätigt - ohne Information meinerseits?

Antwort:
Hier gilts Vorsicht walten zu lassen. Viele Firmen arbeiten mit dem AMS zusammen und sorgen für Bezugssperren, wenn sich der potentielle Arbeitnehmer nicht nach deren Vorstellungen benimmt.
Da sie aber den Vertrag nicht unterschrieben haben, heisst das, sie akzeptieren diese Bedingungen nicht, was in deren Augen einer Absage gleichkommt - oder was war ihre Vorstellung?
Sie müssen sich jetzt auf die Berufungsbegründung konzentrieren, sollte es auf Grund der Firmen-Rückmeldung ans AMS zur Sperre kommen.
Verlangen sie schnellstens den Sperr-Bescheid auf den sie Berufung einlegen.
Besuchen sie ev. die AK, die in Arbeitnehmerangelegenheiten kompetent ist.
Lassen sie sich aufklären inwieweit sie im Recht, bez. der DV.-Ablehnung, sind, da sich die Firma nicht nach Vereinbarungen bez. Dienstbeginn, Gehalt, ("etc.?") hielt.

"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" (20.11.2011)
unter:
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (ohne Gewähr)


24.10.2018 um 8.55 Uhr - von L*. - "Leider habe ich eine Zuweisung zu einem Transitarbeitskräfteüberlasser"



Hallo,
Ich möchte mich zu allererst bedanken für Ihr Engagement und das es diese Seite gibt.
Leider habe ich eine Zuweisung zu einem Transitarbeitskräfteuberlasser (trendwerk) erhalten und bin nun in dieser Maßnahme. Meine Frage ist, muss ich ein Transitarbeitsplatz annehmen? Man muss sogar Praktikum bzw. Probetage ohne normaler Bezahlung machen? Muss ich das? Muss ich meinen sozialversicherungsdatenauszug bereitstellen? Meinen Lebenslauf an diese Firma geben?,Ich möchte ein normales Arbeitsverhältnis ohne Nachteile für mich und habe angst nur Nachteile zu haben.mit dieser Maßnahme.
Lg.

Antwort:
Transitarbeitsplatz Pflicht, wenn nach KV. entlohnt wird. Unterzeichnen sie nicht, dass sie ein Praktikum ohne Bezahlung ableisten. Im Gegenteil, geben sie bekannt (auch der Firma), dass sie nach KV. entlohnt werden wollen und diesen Lohn, - falls - ev. im nachhinein, einfordern. Siehe: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Sozialversicherungsdatenauszug - ........ ist ein Problem, denn einen Arbeitgeber braucht bestimmte Daten. Andererseits sollten sie "sensible" Daten nur an Personen denen sie vertrauen weitergeben!"
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter: Datenschutz
Falls- müssten sie es drauf ankommen lassen?

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.<
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht" (30.07.12)

>SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!
siehe: Volksanwaltschaft-Protokoll zum runden Tisch vom 14.10.15
unter: Dr. Herbert Buchinger – Vorstand AMS Österreich

Überstunden müssen bezahlt werden.
"Es bekommen alle Transitarbeiter ab der "40" std. die Überstunden bezahlt auch wenn der Überlasser-KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat."
"Präzedenzfall" - "Entlohnung: 10 Jahre falsch berechnet!"
"ItWorks: Überstunden falsch berechnet, falscher Kollektivvertrag"

unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


23.10.2018 um 11.26 Uhr - von W. - "Das AMS hat meine Leistung noch nicht freigegeben"



Hallo, ich habe folgendes Problem mit dem Ams, ich habe mich vor einiger Zeit im Krankenstand befunden, ich besuche eine Schulung, habe alles vorschriftsmässig gemeldet.
Jetzt ist das Problem das Ams hat meine Leistung noch nicht freigegeben auf rückfrage warum, weil ich ja den kurs schon wieder besuche, und auch die Speicherung der Krankenkasse im Hauptverband auch schon stattgefunden habe, verstehe ich nicht warum die Leistung immer noch nicht läuft.
Antwort seitens des AMS sie müssen die Speicherung abwarten, diese hat aber laut Krankenkasse schon stattgefunden, erneute Rückfrage ergab, ich solle doch nochmal meine Krankmeldung bringen, das sie den Krankenstand prüfen können, den Krankenstand hat der Kurs aber schon übermittelt. ich habe gerade sehr große Angst um meine Existenz das ich meine Miete nicht bezahlen kann.
Wenn das AMS sich wieder spielt.

Antwort:
Wenn das der Grund sein soll, so fragen sie beim Kurs nochmal nach, ob die die Krankmeldung eh schon dem AMS gesendet haben? Sollte es hier Ungereimtheiten geben, so besuchen sie den AMS-Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit! Wenn möglich mit Begleitperson!

Ich weiss nicht wie lange sie im Krankenstand waren. Aber das Krankengeld bekommen sie von der Krankenkassa - das wissen sie, Ja? Lassen sie sich das Geld aufs Konto überweisen oder holen sie es sich von der Krankenkassa.
Krankengeldauszahlung:
Und die nächste Auszahlung vom AMS findet dann Anfang November (ev. 5 -10.11.) statt. (ohne Gewähr)


19.10.2018 um 18.35 Uhr - von F*. - "Meine Existenz ist total bedroht und ich muss in Angst leben"



Es geht um folgendes, mein PC ist leider kaputt geworden und ich habe am selben Tag über Eams meinen Berater verständigt darüber und gleich als mitgeteilt, also alles vorher und zu beweisen, das ich im AMS vorbei komme um meinen Bewerbungen nachzugehen. Was ich für gewöhnlich immer absolviere und durch Eigeninitiative mich bemühe entsprechend Arbeit zu finden. Was für mich sehr schwer ist da ich nicht unbedingt auf den Kopf gefallen bin und aber auch leider keine Ausbildung besitze. Also bin ich zum AMS Gebäude um einen Computer aufzusuchen um wie erklärtes zu erledigen und aus Flüchtigkeit ist das erste Mal eine Stelle von mir gehen jedoch im Umstand dass ich es sonst immer Zuhause erledige eine Stelle nicht angeschrieben worden. Wobei ich währenddessen dachte ja ich hatte alle 6 stellen angeschrieben und müsse daher nur auf die Antwort zu warten. Ich bin beweisbar jemand der seinen Pflichten nachkommt! Letztendlich wurden alle Stellen von mir bewerben bis auf eine. Und diese kostet mich nach leichtfertigen Beschluss, meiner Meinung, laut Bescheid mein Geld!
Meine Rechnungen, die Alimente! Alles nicht gezahlt!!
Ich bin arm und lebe von 150€ im Monat!

Man wollte mich nicht als Putzkraft aufnehmen will ich zu gut Deutsch spreche und einen normalen Umfang pflege!
Es ist unglaublich was man durch machen muss wenn man keine andere Wahl hat und dann kriegt man noch von denen das Geld verweigert!, wegen eines beweisbar nach zuvollziehendem Flùchtigkeitsfehlers!?
Das ist Menschen unwürdig! Eine Frechheit wer das auch immer so leichtfertig entschieden hat! Ich bin verzweifelt!

Es tut mir leid, ich bin aufgewühlt und die Tastatur macht mich etwas konfus. Es jedoch dennoch zu verstehen worum es geht denke ich! Meine Existenz ist total bedroht und ich muss in Angst leben und das trügt meine Seelische Verfassung doch sehr da ich sozial veranlagt bin. Wie muss ich dagegen vorgehen, die Moral oder Unmoral kann in Österreich ja nicht geändert werden oder gar bestraft werden. Muss ich deswegen nach Genf fahren!?

Wenn ich mein Leben da breit machen wird und kann nur ersichtlich sein das ich arm bin und mir so etwas nie zu Teil hatte werden dürfen trotz meines Flùchtigkeitsfehlers! Ich finde das ganz wichtig zu beachten war. Worum es hier eigentlich geht und im Kontext ergibt dieser oberflächliche Beschluss keinen vernünftigen Sinn. Außer den das die meine 750€ nach Abzug der Alimente einbehalten um sich selbst damit zu bereichern. Letztendlich ist es so! (18.10.18)

Antwort:
Sie verlangen den Sperr-Bescheid und legen mit ihrer Begründung Berufung ein!
Ist zu hoffen, dass das „unabhängige" Gericht ihrem Argument folgt. Tun sie das!Geben sie alles an – wie hier an SoNed – ev. schreiben sie dazu – falls, an das BvwG / Bundesverwaltungsgericht weiterleiten.

Zur info
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
ohne gewähr


19.10.2018 um 18.18 Uhr - von B*. - "Erbbeteiligung"



Lieber Christian Moser!
Mein Cousine ist Notstandshilfebezieher. Sie hat keine unselbstständige Erwerbstätigkeit.
Meine Cousine hat nur ein geringfügiges selbstständiges Gewerbe im Bereich Reinigung (max. Geringfügigkeitsgrenze)
Vor ca. 4 Jahren ist sie aufgrund eines Erbes 1/4-Anteile Besitzerin einer Landwirtschaft mit landwirtschaftlichen Gebäude geworden.
Meine Cousine steht auch mit 1/4-Anteil an der Liegenschaft im Grundbuch.
Der Einheitswert für diese Landwirtschaft beträgt ca. € 390,12.
Aufgrund des Einheitswertes bekommt sie anstandslos Notstandshilfe.
Da die landwirtschaftlichen Gebäude langsam verfallen möchte meine Cousine mit den anderen Erbbeteiligten diese Landwirtschaft verkaufen. Mittlerweisen hat Sie und die anderen Erbbeteiligten einen Käufer für diese Landwirtschaft gefunden. Der Gesamtkaufpreis für alle Erbbeteiligen beträgt insgesamt 120.000,00.
Da meine Cousine 1/4-Besitzerin an der Landwirtschaft ist beträgt somit ihr Verkaufspreis € 30.000,00.
Somit nimmt meine Cousine aus dem Verkauf ihrer 1/4-Anteile an der Landwirtschaft € 30.000,00 ein.

Jetzt wäre die Frage, ob man in dem Monat, wo meine Cousine ihre 1/4-Anteil an der Landwirtschaft verkauf auch Notstandshilfe beziehen kann oder nicht und ob man dies dem AMS melden muss, da meine Cousine nur ihren Besitz verkauft.

Ich hoffe, dann in Österreich noch verlaubt ist, sein Hab und Gut zu verkaufen, ohne auf der anderen Seite wieder etwas weggenommen wird (Streiung der Notstandshilfe). Mit der Bitte um Auskunft LG (18.10.18)

Antwort:
Bei Angabe kann es ev. sein, dass es zur Anrechnung für das Monat kommt, an dem sie die Summe einnimmt.
Siehe: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? Ohne gewähr - Alles Gute!

22.10.2018 um 18.18 Uhr - von B*. - "AMS Antwort auf Anfrage"
>der Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche führt nicht zur Streichung oder Kürzung der Notstandshilfe.

>Wie es dann ev. bei einer gesetzlichen Änderung aussieht (Abschaffung der Notstandshilfe und nur mehr Mindestsicherung wird ja durch die Bundesregierung diskutiert), kann leider noch nicht gesagt werden.

Mit freundlichen Grüßen
**********
Servicezone Abteilungsleiterin (20.10.18) ohne gewähr


19.10.2018 um 10.26 Uhr - von S. - "Nach Rücksprache mit meinem Facharzt ist klar"



Nach Rücksprache mit meinem Facharzt ist klar, dass ich zu keiner ambulanten Reha gezwungen werden kann. Es wird von mir kein Antrag auf I-pension etc. gestellt, mein Facharzt sieht dazu auch keine Veranlassung! Auf sein Anraten werde ich auch bei beiden Terminen auch keine Unterschrift zu irgendetwas leisten und Alles, was über mich gesammelt wird, in Kopie verlangen.

Des weiteren soll ich mich über diese Casemanagerin beschweren. Ich habe nur leider keine Beschwerdestelle von Fit2Work gefunden. Könnten Sie mir sagen, wohin ich mich da wenden kann? LG S (18.10.18)

Antwort:
Tolle Antwort / Unterstützung von ihrem Facharzt!
Ja tun sie das! Senden sie eine Beschwerde gleich an die Verantwortlichen vom Sozialministerium!
Siehe: Sozialministerium fit2work -
Kontakt
und an ihre AMS Geschäftsstelle
(geben sie an, dass diese Beschwerde auch das Sozialministerium erhält!)

unter:
"Fit2work "nur" zur Abklärung?" (16.10.2018)


18.10.2018 um 0.36 Uhr - von W*. - "Gibt es momentan, ein neues Gesetz?"



Hallo,
Gibt es momentan, ein neues Gesetz, das Jobtransfair verpflichtend ist? Und ist das ok, wenn mich das ams zu einer Infoveranstaltung bucht, ohne drauf zu schreiben um was es geht? Hat ich noch nie. Auch nach persönlicher Anfrage bekam ich keine Info um was es geht. Sg H

Antwort:
(Alvg-Novelle gibt's seit 2008)
Kommt darauf an, um welche Massnahme es sich handelt. SÖB-Transitarbeitsplatz ist Pflicht, wenn nach KV. entlohnt wird. Gegen Coaching / "Deppenkurs" kann man sich ev. wehren. "Infotag besuchen?" siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
bez. Coaching / "Deppenkurs" siehe u.a.:
Antwort unter Sinnloskurs

Zur Info:
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.<
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

"Sensible Daten nur an Personen denen sie Vertrauen weitergeben!"
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter: Datenschutz

Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht" (30.07.12)

>SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!
siehe: Volksanwaltschaft-Protokoll zum runden Tisch vom 14.10.15
unter: Dr. Herbert Buchinger – Vorstand AMS Österreich

"Präzedenzfall" - "Entlohnung: 10 Jahre falsch berechnet!"
"ItWorks: Überstunden falsch berechnet, falscher Kollektivvertrag"
"Es bekommen alle Transitarbeiter ab der "40" std. die Überstunden bezahlt auch wenn der Überlasser-KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat."


unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


17.10.2018 um 10.14 Uhr - von N. - "Rücksicht auf Zumutbarkeit nehmen"



"Rücksicht auf Zumutbarkeit nehmen"
unter:
"Gesundheitliche Einschränkungen" (12.10.2018)


16.10.2018 um 9.42 Uhr - von S. - "Fit2work "nur" zur Abklärung?"



Sehr geehrter Herr Moser!

Das schlägt dem Fass den Boden aus! Auf das Bestreben vom AMS habe ich vor kurzem Fit2work aufgesucht, wo es eigentlich "nur" um die Abklärung gehen sollte, in welchen Berufsfeldern ich vermittelbar bin aufgrund meiner Erkrankung.

Jetzt kommts: bereits bei der Erstberatung hat man mir mitgeteilt, dass ich wohl um eine ambulante Reha nicht herum komme!!! Ich möchte doch gar nicht auf Reha! Ich weiss genau, was ich weiter machen will und es geht nur darum, ob ich dafür geeignet bin.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, eine Reha, die gegen meinen Willen verordnet wird, abzulehnen?
PS: Antrag auf Rehageld oder I-pension wurde NICHT gestellt! LG S (15.10.18)

Antwort:
Die Politik geht vermehrt in die Richtung arbeitslose Personen als Feindbilder (eh. immer schon ... / Steigerung) hinzustellen und Rechte bez. Existenzsicherung gänzlich zu nehmen.
Um nicht alleine dazustehen rate ich ihnen unbedingt Kontakt mit ihrem Vertrauensarzt / Fachärzten aufzunehmen und diesbez. abzuklären inwieweit das notwendig sein soll - welche Möglichkeiten es sonst noch geben würde?
Ich denke dabei auch an ihren Gesundheitszustand, was nötig ist, um diesen zu bessern. Welche Therapie es braucht und ob es eine braucht? Auf dass sie wieder gesund werden - wenigstens zum Grossteil.

Frage: Haben sie dort eh nicht behauptet, dass sie nicht mehr arbeiten können - sie arbeitsunfähig sind? bzw. was haben sie angegeben, was sie noch machen können - inwieweit sie vermindert arbeitsfähig sind?

U.a. als Schutzmassnahme bietet sich ev. an den Antrag auf Rehageld oder I-Pension zu stellen. (Ohne Gewähr)

16.10.2018 um 13.14 Uhr - von S. - "Es geht rein darum, ob ich eine Umschulung bekomme"
Hallo Herr Moser!

Ich habe bei dem Termin bei Fit2Work nie behauptet, nicht Leistungsfähig zu sein. Nur momentan nicht so leistungsfähig wie früher. Die Zuteilung erfolgte vom AMS in dem Auftrag herauszufinden, für welche Berufe ich geeignet bin bzw wo meine Stärken liegen. Es ging dabei nie um I-Pension oder so etwas in der Art. Es geht rein darum, ob ich eine Umschulung bekomme oder auf vorhandenes Wissen aufgebaut werden kann, da ich in meinem erlernten Beruf nach meiner Krankheit nicht mehr arbeiten kann! Hat auch mein Facharzt so bestätigt.

Auf Nachfrage meinerseits - nachdem der Casemanager von Fit2Work meinte, er würde sich freuen, mich nach den Untersuchungen weiter begleiten zu können - ob ich das überhaupt müsste, weil ich ja ansonsten keine Hilfe benötige, war die Antwort: DAS WÄRE NICHT SCHLECHT!

Mein Facharzt ist momentan auf Urlaub, aber ich frage schnellstmöglich nach, wie er die Sache sieht. Er hätte mich ja nicht gesund geschrieben, wenn er irgendwelche Bedenken hätte. Habe ja noch ca 2 Monate Restkrankenstand bis zur Aussteuerung der GKK! LG S

Antwort:
Da er auf die Frage "Müssen" Ja oder Nein, ausweicht zu "wäre nicht schlecht" ist davon auszugehen, dass dies freiwillig ist.
Ev. handelt es sich um Kompetenzüberschreitung, da nicht nach ihren Stärken gesucht bzw. nicht ausgesondert wurde für welche Berufe sie noch geeignet sind, sondern ambulante Reha Thema war? - Meine Äusserung ist "nur" Vermutung. da ich nicht weiss was gesprochen wurde? - Hat es sich so zugetragen?
Ja, setzen sie sich so schnell wie möglich mit ihrem Facharzt bez. dieser Angelegenheit auseinander!
Ev. teilen sie das auch dem AMS mit und schlagen dem AMS ihre Wünsche bez. DV. und / oder Umschulung / Weiterbildung vor. Vorstellungen von deren realistischer Umsetzung - was körperlich und geistige Fitness / Fähigkeiten betrifft - sie auch überzeugt sind. Versuchen sie ihrer AMS-BetreuerIn klar zu machen, dass sie die gewünschte Umschulung ohne Probleme absolvieren könnten - Ja?! (Ohne Gewähr)

19.10.2018 um 10.26 Uhr - von S. - "Nach Rücksprache mit meinem Facharzt ist klar"
Nach Rücksprache mit meinem Facharzt ist klar, dass ich zu keiner ambulanten Reha gezwungen werden kann. Es wird von mir kein Antrag auf I-pension etc. gestellt, mein Facharzt sieht dazu auch keine Veranlassung! Auf sein Anraten werde ich auch bei beiden Terminen auch keine Unterschrift zu irgendetwas leisten und Alles, was über mich gesammelt wird, in Kopie verlangen.

Des weiteren soll ich mich über diese Casemanagerin beschweren. Ich habe nur leider keine Beschwerdestelle von Fit2Work gefunden. Könnten Sie mir sagen, wohin ich mich da wenden kann? LG S (18.10.18)

Antwort:
Tolle Antwort / Unterstützung von ihrem Facharzt!
Ja tun sie das! Senden sie eine Beschwerde gleich an die Verantwortlichen vom Sozialministerium!
Siehe: Sozialministerium fit2work -
Kontakt
und an ihre AMS Geschäftsstelle
(geben sie an, dass diese Beschwerde auch das Sozialministerium erhält!


12.10.2018 um 18.17 Uhr - von N. - "Gesundheitliche Einschränkungen"



Hallo Herr Moser.
Bitte um Aufklärung bezüglich meiner Betreuungsvereinbarung und zwar – Was bedeutet „Sie haben gesundheitliche Einschränkungen, die bei der Stellensuche berücksichtigt werden müssen.“ Und weiteres „jeder anderen Zumutbaren Tätigkeit“.
Ist das mit einer Bewerbung als Möbelpacker, Pizzabote (mit Führerschein für Roller – der nicht vorhanden) oder als Bewachungsorgan kombinierbar? Vor allem wenn man einen Technischen Beruf erlernt hat wie Elektriker und IT-Techniker und eben gesundheitliche Beeinträchtigung hat (Probleme mit dem linken Fuß/Operation).
Zumutbar wäre für mich gesehen sowas wie Portier mit Technischen Hintergrund oder Lagerarbeiter mit MS/PC Kenntnissen oder in der Bewachung wenn es Monitoring am Computer betrifft oder ähnliches. Mir ist klar dass man einen Langzeitarbeitslosen in einen Job bekommen möchte aber wie weit darf das AMS da eigentlich gehen? Danke für eine Erklärung dafür. mfg G. (11.10.18)

Antwort:
Es müsste ein "Attest" oder ähnliches im AMS aufliegen, wenn die Betreuungsvereinbarung auf gesundheitliche Einschränkungen hinweist. Haben sie selbst ein solches abgegeben oder waren sie vom AMS aus bei einer ärztlichen Untersuchung. Sie müssten am besten Bescheid wissen, welche Tätigkeit zumutbar ist und welche nicht. Arbeiten sie, so guts geht, mit dem AMS zusammen. Schlagen sie vor welche Tätigkeit noch umsetzbar ist bzw. was ihr Wunsch wäre - In welche Richtung sie gehen möchten bez. zukünftiges DV.
Auf alle Fälle weist das AMS darauf hin, dass sie Einschränkungen haben, die berücksichtigt werden. Alles Gute!

17.10.2018 um 10.14 Uhr - von N. - "Rücksicht auf Zumutbarkeit nehmen"
Hallo Herr Moser.
Danke für ihre letzte Antwort. Hat mir Teils geholfen und Teils leider nicht. Bei der Zumutbarkeit ist es leider so das meine „Standard“ Betreuerin darauf Rücksicht nimmt meine derzeitige „eingeschobene“ Betreuerin leider Überhaupt nicht. Eingeschoben bedeutet das meine Standardbetreuerin „abgesetzt“ wurde und der bereits feststehende Termin um ein Monat vorgelegt wurde (natürlich ohne mich zu fragen – hab nur einen Eintrag im eAMS Konnte gehabt) d.h meine Beraterin wurde einfach von einer anderen (Höherstehenden, alt gedienten) ersetzt, nur um mich in einen Job hinein zu bekommen (Ihrer Meinung nach) ohne dabei wie beschrieben auf meine Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. War zur Umschulung vor einigen Jahren vom AMS zum BBRZ vermittelt worden und habe dort den kompletten „Bewerbungsprozess“ durchlaufen bis zur LAP als IT-Techniker, die ich bestanden habe (hat ja immerhin auch ein paar „Tausender“ gekostet – wobei für die Ausbildung bin ich ihnen auch dankbar). Das BBRZ hat d abei auch einen Test im Psychischen und Physischen Bereich gemacht und den ja auch an das AMS gesendet, also sollte das AMS ja Bescheid wissen und in Bezug auf Bedürfnisse auch darauf Rücksicht nehmen (in Bezug auf ein Ärztliches Attest).

Habe dazu einen Eintrag in einem Forum gefunden (Stichwort Betreuungsvereinbarung):
……….. "im Bereich zumutbarer Beschäftigung" ... – streichen lassen! Ziel soll bleiben, was SIE suchen, wenn keine geeigneten Stellen vorhanden sind, hat das AMS im Sinne eines Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage in die Ihrem Ziel möglichst nahe liegenden Bereiche zu vermitteln, aber nicht gleich in die unterste Schublade zu greifen!

Verstehe ich das in der Folge richtig dass mir ein Job in meinem erlernten Beruf Angeboten werden sollte und wenn nicht in einem Ähnlichen Gearteten Beruf oder Berufszweig. Also als gelernter IT-Techniker mit LAP als -- IT-Techniker oder IT-Supporter oder IT-Netzwerktechniker oder IT-Mitarbeiter oder IT-Allrounder usw….. und NICHT Möbelpacker, Hilfsschulwart, Taxifahrer/Mietwagenlenker, Pizzabote, Schultafelaufhänger, usw……?
Danke für ihre Antwort(en) im Voraus. Mfg (16.10.18)

Antwort:
Ja, das sollte das Ziel sein, sie in ihren gewünschten, erlernten Beruf zu vermitteln, wenn nicht möglich, in einen Verwandten. Wird aber nicht als Verpflichtung formuliert!
Nur die ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) besteht ein gewisser Schutz, dann ist jede Arbeitsstelle über 20 Wochenstunden Pflicht, wenn nach KV bzw. branchenüblich entlohnt wird. Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen (3)
Sie können versuchen ihre Wünsche in die Betreuungsvereinbarung als Verpflichtung angeben / festhalten zu lassen. Wird wahrscheinlich nicht passieren.
Dazu auch: Betreuungsvereinbarung


10.10.2018 um 9.31 Uhr - von W. - "Notstandshilfe bleibt zumindest für ein weiteres Jahr?"



Arbeitslosengeld-, Notstandshilfereform: "Reform verzögert sich / zumindest um ein Jahr" (ORF.at)
(Ohne Gewähr)

unter:
"
Von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung!
mit der
"Petition bez. Abschaffung der Notstandshilfe"


9.10.2018 um 14.21 Uhr - von S. - "Freiwilligkeit bei solchen Maßnahmen?"



Guten Tag!
Im Frühjahr mußte ichschon eine BBRZ-Zwangsmaßnahme mitmachen, bei der schlußendlich eine Empfehulung für das "BBE für Ältere" ausgesprochen wurde. Für ein diesbezügliches "Erstgespräch" fixierte die Beraterin am AMS heute, obwohl ich mich dagegen aussprach, einen Termin in 3 Tagen. Ich bin nun auf der Suche nach dem Bescheid des VwGh, in dem die Freiwilligkeit bei solchen Maßnahmen bestätigt wird. Leider finde ich mich unter den vielen Bescheiden nicht zurecht, möglicherweise, da ich seit meinem AMS-Besuch unter starken Kopfschmerzen und Panik-Attacken leide, denn normalerweise schaff ich sowas. Könnten Sie mir villeicht liebenswürdigerweise einen link oder Ahnliches übermitteln? Die Beraterin hat sich übrigens noch einige andere Fauxpas geleistet, für die ich allerdings keine Zeugen habe und also nicht vorgehen kann. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Bitte nicht zu sehr zur Last zu fallen! Mit freundlichen Grüßen, ST (Ich hab große Angst vor der Übermittlung privater Daten, wozu ich auch heute wieder genötigt werden sollte. Ich hoffe, meine e-mail-Adresse reicht für´s Erste)

Antwort:
Ein gewisses Risiko muss jede(r) eingehen, wenn er/sie sich gegen "Deppenkurse" wehren möchte!
Hier grundsätzliche Infos bez. Coaching etc. und ev. Freiwilligkeit! Ev. immer vor Zeugen (ev. KurskollegInnen oder Begelitperson falls) nach Freiwilligkeit bez. der Teilnahme fragen. Dazu siehe Antwort unter Sinnloskurs.
Infotag besuchen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"Sensible Daten nur an Personen denen sie Vertrauen weitergeben!"
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter: Datenschutz

sie können - "die BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS -verweigern!" ( VwGH) / Rechtssätze

Wenn möglich, immer Begleitperson zu Terminen mitnehmen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"


FAB BBE 50plus: Erfahrungsbericht einer verhinderten Trainerin auf Aktive Arbeitslose
- alles gute - ohne gewähr


8.10.2018 um 9.56 Uhr - von B*. - "Kündigung in der Probezeit?"



wird man gespüerrt wenn man in der Probezeit selbst Kündigt? (7.10.18)

Antwort: Dazu unterschiedliche Meinungen!
Kündigung in der Probezeit! (RA) / Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
Auf alle Fälle - falls - Berufung einlegen! (Ohne Gewähr)


4.10.2018 um 9.43 Uhr - von G*. - "Eigenbewerbung?"



Hallo Herr Moser.
Wenn ich eine Jobbewerbung (wenn sie passen könnte) per Mail schreibe, dann schreibe ich immer einen kleinen Zusatztext und im Anhang mein Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, meinen Lebenslauf und mein letztes Betriebszeugnis. Meine AMS Beraterin (wobei Beraten tuen Sie ja eh
nicht) verlangt dass ich bei der Eigenbewerbung immer im Anhang die Daten mit sende (Sendedaten/ Screenshot). Wenn das Angebot vom AMS ist kann ich das ja machen weil das AMS eh Bescheid weiß, aber bei einer Eigenbewerbung finde ich ist das nicht OK.
Daher meine Frage - bin ich dazu verpflichtet oder kann ich einfach nur meine Eigenbewerbung eintragen ohne Anhang und wenn Absage dann wieder die Absage eintragen (wie ich es bisher auch so gemacht habe), oder MUSS ich im Anhang die Sendebestätigung/Screenshot mitschicken (mit Namen der Firma, eventuell Anschrift und Co)?
Haben es die Firmen denn so gerne wenn sich immer ein/e MitarbeiterIn bei ihnen meldet um nach zu Fragen? Dient wohl zur Nachverfolgung ob der "Kunde" sich bei der Firma gemeldet hat.
Oder gibt es da eine Rechtsgrundlage dafür oder dagegen. Datenschutz?

Danke für die Antwort und ein großes Lob für die Tolle Seite.
LG G. (3.10.18)

Antwort:
ich weiss nicht, ob Betroffene Eigenbewerbungen angeben, ohne sich tatsächlich beworben zu haben - um dem AMS bez. Arbeitssuche etwas vorzumachen oder ob das AMS strenger kontrolliert?
Auf alle Fälle gibt's auch bei Eigenbewerbungen Sanktionen, lehnt der Betroffene, aus welchen Gründen auch immer die Einstellung - kommts zu solcher - im nachhinein ab.
Ich bin in dieser Angelegenheit schon einige Male zur Erkenntnis gelangt, dass das Verhalten des AMS im Bezug auf "Sperre auch bei Eigenbewerbungen" entmotivierend wirkt - dies ev. das eine oder andere Mal auch verhindert?.
Wollen sie auf keinen Fall zusätzliche Daten zur Info mitsenden, könnten sie mal den Geschäftsstellenleiter (ev. mit Begleitperson) besuchen und darüber eine Diskussion führen, ob das AMS so gefestigt auf ihre Forderung bez. dem Anhang (Sendebestätigung/Screenshot) besteht, auch wenn dies die Gefahr mit sich bringt, zukünftig auf Eigenbewerbungen zu verzichten?

Zu raten ist, dem AMS so wenig sensible Daten als möglich mitzuteilen.
("Wobei ich nicht sicher bin, ob sich das AMS nicht "alles / fast alles" über andere Wege besorgt / besorgen kann")
Zur Info: Datenschutz (Ohne Gewähr)


3.10.2018 um 9.44 Uhr - von C*. - "Wie kann ich was vereiteln, wenn ich zu dem Zeitpunkt gar nicht wusste, dass ich Stellenangebote bekommen habe"



Hallo Herr Moser
Ich habe 7 Stellenangebote bekommen am 14.09 .18 per Rsb Brief,den Gelben schein von der Post am 17.09.18 leider hab ich erst am 25.09.18 gesehen das ich es im POSTFACH habe es abegeholt gleich zu Mittag und am 26.09.18 war ich beim Berater . Der meinte er müsse eine Niederschrift machen und Prüfen lassen ob zu einer sperre kommt oder nicht, weiss er nicht aber er müsse so handeln weil er angerufen hat angeblich hat er denn vize zuständigen vom ams 10 angrufen(also die NR 2 im haus so hab ich es verstanden) und der meinte ja prüfen lassen also Niederschrift WEIL DER JOB SCHON WEG ist AM 22.09.18 also so ein sScheiss hab ich noch nie gesehen oder gehört sperre weil der job weg ist; so was sagen sie denn dazu wie kann ich was vereiteln wenn ich zu dem Zeitpunkt gar nicht weiss das ich Stellenangebote bekomme habe,ich mein sperre ist ja gut verdient ja aber sooooo wirklich vollllll scheissssse lg
(2.10.18)

Antwort:
Sie warten auf den Bescheid bzw. verlangen sie den so schnell wie möglich und - falls - legen sie darauf mit ihrer Begründung
Berufung ein!

>Wissen sie welche Stelle er meint, die schon weg sein soll, bei 7 Angebote?
Ev. können sie nachfragen wann die Stelle besetzt wurde? - War die Stelle schon besetzt, bevor sie den gelben Zettel erhielten, so könnten sie das als Gegenargument anführen, sollte dies der Sperrgrund sein. Ev. bei der Firma anrufen - wenn sie wissen, um welche es sich handelt - und nachfragen, ob die Stelle schon besetzt ist und falls - ab wann diese besetzt wurde?

Zur Info:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
(Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen) (Ohne Gewähr)

2.10.2018 um 10.05 Uhr - von M*. - "Ev. "unberechtigte" Sperre ist schwer existenzbedrohend"



Hallo!
Ich wurde vom AMS meiner Meinung nach unberechtigt gesperrt.
Das ist schwer existenzbedrohend. Es gab zwar eine Niederschrift, diese war aber nur albihalber, weil mir klar war, das dem Unternehmer mehr geglaubt wird.
Meine konkrete Frage: Wohin kann ich mich wenden, um gegen die Sperre vorzugehen? Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber dem AMS in der Zeit der Sperre? Vielen Dank! MfG

Hallo! Nachträglich noch eine Frage:
In meiner Betreuungsvereinbarung ist vereinbart "Ziel der Betreuung Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als Büroangestellter bzw. Buchhaltungsangestellter. "
Vermittelt wurde ich aber als Rezeptionist. Leider kam es zu einem Bewerbungsgespräch und zu einem unbezahlten Arbeitstag, welcher mit einer erzwungenen Jobzusage enden sollte oder der Typ mir versprach, mich sperren zu lassen. Es endete durch einen Rauswurf aus dem Betrieb.
Ist die abweichende Vermittlung richtig? Es kam zu einer Sperre, der Bescheid ist ausständig. Gearbeitet hatte ich als Bestattungsgehilfe. Mit freundlichen Grüßen (1.10.18)

Antwort:
Ev. wäre es besser geregelt gewesen, wenn sie keinen freiwilligen Gratisarbeitstag absolviert hätten und gleich auch für diesen Tag Lohn verlangt hätten.
("Ev. im nachhinein einfordern, wenn sie keine Zusage bez. Gratisarbeit gemacht haben"?)
Sie legen sofort, wenn der Bescheid kommt Berufung ein! Ev. verlangen sie diesen schnellstens - sollte sich das AMS damit Zeit lassen!

Die Behörde ist verpflichtet, bei Widerspruch die Angelegenheit genau zu prüfen!
Siehe: Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" (20.11.2011)

Während einer Sperre darf es keine weitere geben! Unverbindliche Vermittlungsvorschläge sind möglich!

Nach ca. dreimonatiger Arbeitslosigkeit müssen sie jede "zumutbare" Arbeit über 20 Stunden die Woche annehmen! Kein Berufs-, und Einkommensschutz mehr!
Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

Zur Info:
Sollten sie für körperlich schwere Arbeit nicht mehr geeignet sein, so bräuchten sie Attest / Bescheid vom Dr. oder lassen sich vom AMS zu einer medizinischen Untersuchung überweisen. Fachärztliche Untersuchung (Ohne Gewähr)


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