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19.11.2018 um 5.17 Uhr - von H*. - "Während Pensionsvorschuss ins Ausland fahren?" |
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guten tag beziehe notstndshilfe habe einen antrag auf invaliden pension gestellt darf ich dan für einige stunden ins ausland fahren ???
Antwort: Aus der AK-Info entnehme ich, dass sich diesbez. im Vergleich zur Notstandshilfe nichts ändert!
>Sie müssen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erfüllen, mit Ausnahme der Arbeitswilligkeit, Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsbereitschaft. AK-Pensionsvorschuss (Ohne Gewähr)
Ev. fragen sie sicherheitshalber bei der Behörde nach. - Grundsätzliche Fragestellung / Auskunft. |
18.11.2018 um 11.33 Uhr - von S*. - "Mindestsicherung: Ma40 verlangt Alleinerzieherabssetzbetrag zurück?" |
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Sehr geehrte Herr Moser. Ich habe im Oktober die mindestsicherung verlängert die wollten von mir einen steuerausgleich den ich ihnen geschickt habe. Ich bin Alleinerziehend und bekomme daher den alleinerzieherabssetzbetrag und die ma 40 will jetzt 415 Euro vom vohrigen Jahr von mir zurück. Dürfen die das oder soll ich beschwerde erheben? MfG S. (17.11.18)
Antwort: Da die Mindestsicherung mehr oder weniger eine regionale Angelegenheit ist, ist eine generelle Antwort unmöglich. Aber tun sie das! Erheben sie gegen diesen Bescheid Beschwerde! Ev. versuchen sie ("ev. u.a.?") diese 415 Euro dem Vermögensfreibetrag von 4315,20 Euro anzurechnen. Falls sie diese Summe nicht besitzen. Rechnen sie trotz Beschwerde nicht zwingend mit einem Erfolg. Geringe Erwartung schützt vor grosser Enttäuschung. (Ohne Gewähr)
19.11.2018 um 10.25 Uhr - von S*. - "werde es versuchen" Vielen Dank für die schnelle Antwort werde es versuchen und halte sie auf den laufenden MfG (18.11.18)
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18.11.2018 um 10.37 Uhr - von B*. - "Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben" |
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Hallo Herr Moser, Danke für ihre Antwort. Mein Widerstand bei Jobtransfer war gut. Ich wurde nun dem Zentrum für Kompetenz und Erfahrung zugeteilt. Den angebotenen Vertrag von Jobtransfer habe ich abgelehnt, aber die Zettel aufgehoben. Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben. Der Vertrag entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Das habe ich auch meiner AMS Betreuerin mitgeteilt. Erschreckend ist dass alle außer ich unterschrieben und auch ohne Kopie davon die Veranstaltung verließen. Danke für den Link. Ich werde ihn aufbewahren. und vielen Dank für ihr Engagement und die Hilfestellung. Mit freundlichen Grüssen B
unter: "Ich weiß aber noch immer nicht, ob eine Teilnnahme bei Jobtransfer freiwillig ist?" (13.11.18)
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15.11.2018 um 15.18 Uhr - von N*. - "Momentan arbeitssuchend und studiere derzeit auch" |
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Sehr geehrter Herr Moser, vorab möchte ich meine Wertschätzung für Ihre ehrenamtliche Arbeit ausdrücken. Leute wie Sie sind sehr wichtig für die Gesellschaft.
Ich habe eine kurze Frage und bin Ihnen sehr dankbar wenn Sie diese so bald wie möglich beantworten könnten. Folgendes: Ich bin momentan arbeitssuchend, habe mittlerweile keinen Berufsschutz mehr und studiere derzeit auch. Ich suche eine Teilzeittätigkeit damit ich mein Studium fortsetzen kann. Jetzt hat das AMS mir eine Vollzeitstelle übermittelt und ich weiß, dass man Stellenübermittlungen ja nicht ablehnen darf. Ich habe mich beworben und blöderweise auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin bekommen. Sollte mich das Unternehmen wirklich übernehmen wollen würde das viele Mühen die ich schon in das derzeitige Semester investiert habe zunichte machen (ein paar Seminare haben Anwesenheitspflicht)
Zur Not habe ich mir folgendes überlegt: Ich nehme zwar die Arbeit an um nicht eine Sperre zu bekommen, werde aber noch innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis lösen. Wie schaut es dabei aus? Kann mir dann auch eine Sperre verhängt werden oder ist das gesetzlich legitim ohne Sanktionen befürchten zu müssen?
Vielen Dank für ihre baldige Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Antwort: reden sie mit dem ams – unbedingt. Bei studium ist es erlaubt 20 stunden die woche zur verfügung zu stehen. Falls, besuchen sie den Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit einer Begleitperson.
heikle frage – schwierig eine genaue antwort zu geben Siehe die links Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
Kündigung in der Probezeit! (RA) - ohne gewähr |
13.11.2018 um 13.50 Uhr - von An. - "Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank, für Ihre Zeit und Mühe. Wir müssen wieder sagen, es ist toll, dass es so bemühte Menschen, wie Sie gibt. Die Hinweise und Links, die sie uns schickten, haben uns wirklich sehr geholfen. Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch, der etwa falsch macht. Wir müssen uns damit abfinden, ein Mann muss zum Bundesheer oder Zivildienst – ein Arbeitsloser muss ………….. .
Mit freundlichen Grüßen,
Anmerkung: "Der Mensch, versteckt sich hinter`m System!"
unter: "Nach 4 Jahren ist sie mit den Nerven am Ende und will sich beim AMS abmelden" "Möchte noch sagen, dass ich bereits zweimal ans Sozialministerium geschrieben habe, um das aufzuzeigen, was meine Gattin so mitmacht." (7.11.2018) |
13.11.2018 um 10.38 Uhr - von B*. - "Ich weiß aber noch immer nicht, ob eine Teilnnahme bei Jobtransfer freiwillig ist?" |
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Hallo Herr Moser, ich hatte heute einen Jobtransfer termin. Im Vorfeld habe ich mich Dank ihrer Seite und den sehr hilfreichen Hilfestellungen gut informiert. 1)Ich weiß aber noch immer nicht, ob eine Teilnnahme bei Jobtransfer freiwillig ist? Können Sie mir das kurz bitte mitteilen? Ob mir das Notstandshilfegeld gestrichen wird, werde ich bei meinen Termin in 2 TAgen vorrauss. erfahren. Ich bin für 20-25 Std. gemeldet und nicht für 30Std. wie Jobtransfer verlangt. DAs werde ich auch als Grund angeben. Ich studiere zur Zeit Lehramt und mein DG wird der Stadtschulrat bzw Direktoren. Ich berichte nun über den heutigen Tag, auch um andere Betroffene zu unterstützen: Lange Schlange am Gang. Um 9:00 wird Anmeldestehpult eröffnet. Bei der Anmeldung wird Zettel verlangt um Anwesenheit auf Liste zu bestätigen.
Vortrag Dauer 5 min., am Stehpult, Vortragende hat keinen Namen genannt): Grobe Erklärung der Coachingtermine. O-Ton: Man muss das nicht machen, wenn man das schon öfters gemacht hat. Das muss man halt mit der Betreuerin beim AMS besprechen. Das Ende und Ziel besteht darin, dass man einen Job hat. Entweder werden Sie vom Dienstgeber beschäftigt oder von uns als Arbeitskraft verleast. ( Anmerkung Verfasser: Es wurde nicht definiert Job welcher Art. Jobtransfer ist Leasingfirma. Ich werde verleast. Ich werde von Jobtransfer bezahlt. Zitat: „Der Vorteil ist, sie bekommen von uns/Jobtransfer regelmäßig ihr Geld. Und nicht so, wie dass der Dienstgeber nicht bezahlt.“ Bezahlt werden SIe nach dem KV bzw. was Sie mit dem Dienstgeber vereinbaren.“ „Füllen Sie jetzt den Vertrag aus und unterschreiben Sie.“
Ich: „Ich möchte den Vertrag nach Hause nehmen, mit meiner Familie besprechen und überlegen. Vortragende: „Sie haben eh genug Zeit zum Nachdenken. Hier, denken Sie. Sie hab´n jetzt eh genug Zeit g`habt. (Anmerk.: Ich stehe beim Stehpult) Vortragende: „Unterschreiben Sie das, sonst wird Ihnen die Notstandshilfe g`strichen. Sie haben sich einer Arbeitsaufnahme verweigert. Na, gut^, dann wird’s Ihnen g`strichen. Ich melde, dass Sie sich weigern.“ Ich: „Nein, ich lehne nicht ab, ich erbitte mir nur Bedenkzeit.“ Vortragende: „Dann gehn`s vor zum Kollegen. Und sag`s ihm, dass Sie sich weigern.“ Ich: „Nein, ich lehne nicht ab, ich erbitte mir nur Bedenkzeit.“ Ich gehe zum Kollegen bei der Anmeldung. Er: „Ich schreibe jetzt, dass Sie sich verweigert haben.“ Ich: „Nein, Ich habe mich nicht verweigert, ich möchte nur den Vertrag in Ruhe durchlesen und mich besprechen.“ Er: „Ich schreib das jetzt, ich muss dem AMS heute eine Meldung machen. Ich schreibe Sie haben sich der Arbeitsaufnahme verweigert.“ Ich: „Nein, ich schreibe jetzt diesen Satz: In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,die Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.“
Antwort: War eine gute Entscheidung, den Satz anstatt der Unterschrift hinzuschreiben. Immer wichtig, in Erfahrung bringen, um was es sich genau handelt - Transitarbeitsplatz (muss nach KV. entlohnt werden, oder einen Kurs / Deppenkurs) (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :) Ein Coaching ist ev. freiwillig bzw. ist Sperre nach ev. Verweigerung mit einer Berufung zu bekämpfen.
Folgende Links ev. in Ruhe durchgehen. "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Sobald sich das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze befindet, handelt es sich um ein zumutbares DV: Sie haben ev. die Möglichkeit das Einkommen durch die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro aufstocken zu lassen. (Ohne Gewähr)
15.11.18 um 18.56 Uhr - KOMBILOHN Leserreaktion: Anstatt Mindestsicherung KOMBILOHN beantragen! Reden sie mit der AMS-BetreuerIn über den Kombilohn_Antrag. (Ohne Gewähr)
18.11.2018 um 10.37 Uhr - von B*. - "Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben" Hallo Herr Moser, Danke für ihre Antwort. Mein Widerstand bei Jobtransfer war gut. Ich wurde nun dem Zentrum für Kompetenz und Erfahrung zugeteilt. Den angebotenen Vertrag von Jobtransfer habe ich abgelehnt, aber die Zettel aufgehoben. Als mündiger Mensch ist es einem nicht möglich das zu unterschreiben. Der Vertrag entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Das habe ich auch meiner AMS Betreuerin mitgeteilt. Erschreckend ist dass alle außer ich unterschrieben und auch ohne Kopie davon die Veranstaltung verließen. Danke für den Link. Ich werde ihn aufbewahren. und vielen Dank für ihr Engagement und die Hilfestellung. Mit freundlichen Grüssen B |
13.11.2018 um 10.34 Uhr - von N*. - "Meine Email an die Ombudsstelle des AMS" |
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Meine Email an die Ombudsstelle des AMS
Ich hätte ein Anliegen. Seit Juli 2018 bin ich beim AMS gemeldet. Anfang Oktober konnte ich einen Platz für ein Arbeitstraining bekommen. Das Ziel des Trainings sollte sein, Berufserfahrung zu SAMMELN etc. Es wird ausdrücklich erwähnt, daß das Arbeitstraining nicht zwingend auf den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses abzielt. Bevor mein Training begann, wurde der Betrieb Inhaber schon belästigt von der Beraterin bezüglich einer Einstellungszusage. Weiters wurde noch zweimal bei ihm angerufen, mit derselben Frage. Da ich dann erst eine Woche später anfangen konnte, da Herr L. auf Urlaub war, schlug der Betrieb vor, das Training zu verlängern. Die Beraterin hat den Betriebsinhaber als primitiv hingestellt beim dritten Anruf, sagte verlängern würden wir das Training nicht auf Kosten des AMS und quälte den Inhaber wieder mit Einstellungsfragen. Meiner Meinung ist das eine bodenlose Frechheit. Der Betrieb muss sich das nicht gefallen lassen, das man mit ihm spricht wie mit einem Kleinkind. Dieser ermöglicht mir als Arbeitslose ein Training und wird dann so hingestellt. Aber wenn sich das AMS so verhält, wird es bald keinen Betrieb mehr geben, der ein Arbeitstraining in Anspruch nimmt. Und auch Ich muss mich nicht behandeln lassen wie ein unmündiger Teenager. Ausserdem werde ich im Krankenstand von der Beraterin angerufen, wie lange ich denn noch krank sein werde. Das ist wirklich schon alles unter der Gürtellinie. Auch ich glaube nicht, daß ich mir das so gefallen lassen muss. Haben die Mitarbeiter sonst nichts zu tun, als mich zu schikanieren und 100 mal nachzufragen? Es würde auch mit der AMS Leitung gesprochen bezüglich eines sofortigen Berater wechsels. Dieser kann diesen jedoch nicht durchführen wurde mir gesagt. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bitte Sie höflich um einen sofortigen Berater Wechsel. Ich möchte das Zimmer von dieser Beraterin nicht mehr betreten. Das grenzt an Schikane. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
UND DAS IST DIE ANTWORT VOM OMBUDSMANN!
Mein Name ist S. P. und ich bin Ombudsmann für das AMS N. Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich habe ihr Schreiben aufmerksam gelesen und ich bedaure, dass Sie mit der Beratung und dem Service des AMS G. nicht zufrieden sind.
Unmittelbarer und klarer (politischer, gesellschaftlicher und gesetzlicher) Auftrag an das AMS ist es arbeitslosen Personen zu helfen, so rasch wie möglich (wieder) eine zumutbare Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Auch das durch das AMS G. genehmigte Arbeitstraining diente letztlich diesem Zweck. Durch den Erwerb von Praxiserfahrungen sollten Ihre Beschäftigungschancen erhöht werden. Warum es in diesem Zusammenhang verwerflich sein soll, dass Ihre Beraterin den Praktikumsbetrieb kontaktiert und sich erkundigt, inwieweit eine Beschäftigungsmöglichkeit nach absolviertem Praktikum besteht, kann ich - ganz offen gesagt - nicht erkennen. Zudem machen wir vielfach die Erfahrung, dass ein Arbeitstraining unmittelbar im Anschluss zu einem Dienstverhältnis beim Praktikumsbetrieb führt.
Grundsätzlich ist es Firmenpolitik des Arbeitsmarktservice, seinen Kunden und Kundinnen (egal ob arbeitssuchende KundInnen oder Unternehmen) höflich zu begegnen und diese fachlich korrekt zu betreuen. Sollte der Praktikumsbetrieb den Eindruck gewonnen haben, dass sich eine unserer MitarbeiterInnen unhöflich bzw. unfreundlich verhalten hat, so bedaure ich dies sehr, da es mir als Ombudsmann ein persönliches Anliegen ist, dass die Berater und Beraterinnen des Arbeitsmarktservice N. in der Sache selbst konsequent, im Umgangston aber freundlich sind. In diesem Zusammenhang möchte ich aber darum bitten, dass sich Herr L. als Betriebsinhaber direkt entweder an das AMS G. oder an die Ombudsstelle des AMS N. wendet.
Zu dem von Ihnen geäußerten Wunsch nach einem sofortigen BeraterInnenwechsel muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihnen dazu seitens der Ombudsstelle nicht unmittelbar weiterhelfen kann, zumal die Ombudsstelle des AMS N. keinerlei Einfluss auf die Organisation der regionalen AMS-Geschäftsstellen hat. Über Ihren Wunsch können nur die Führungskräfte in der regionalen AMS-Geschäftsstelle - nach Beurteilung der Gesamtsituation - entscheiden. Festhalten möchte ich in diesem Zusammenhang, dass es grundsätzlich kein KundInnen-Wahlrecht hinsichtlich AMS-BeraterIn gibt.
Sie berichten dazu, dass Sie in dieser Fragestellung bereits mit dem Leiter des AMS G., Herrn A. W., gesprochen haben und Herr W. Ihrem Wunsch nicht zugstimmt hat. Ich bin davon überzeugt, dass Herr W. die Entscheidung sorgfältig abgewogen hat und folglich keine Notwendigkeit für einen BeraterInnenwechsel gesehen hat.
Für den Ärger den wir Ihnen offensichtlich bereitet haben, möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen (12.11.18)
Antwort: Ich selbst rate zwar auch des öfteren Beschwerden an die AMS Ombudsmänner zu schreiben - aber nur der Beschwerde-Statistik wegen - sich aber davon nicht zuviel zu erwarten. Gehören zur eigenen Mannschaft / AMS-Angehörige! Falls, ist es angebracht die Beschwerde gleichzeitig auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) zu senden. |
7.11.2018 um 15.31 Uhr - von Dr. Pochieser - "Richterbesetzung am EuGH durch Österreich: Jus-Studium-Abbrecher blockiert Europarechts-Experten"
"Große Probleme hat die österreichische Regierung bei der Nachbesetzung des Richterpostens am EuGH" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
große Probleme hat die österreichische Regierung bei der Nachbesetzung des Richterpostens am EuGH.
Nachdem eine FPÖ-Kandidatin, gegen die große Bedenken laut wurden, sich selbst zurückzog, findet sich offensichtlich nicht leicht ein Kandidat, der die europarechtswidrige Rechtsauffassung des Jus-Studium-Abbrechers, der gleich Bundeskanzler wurde, zur Indexierung der Familienbeihilfe teilt, was offenbar nach einem ORF-Bericht (https://orf.at/m/stories/3092481/ ) Voraussetzung dieser Bundesregierung für das Richteramt beim EuGH ist. Einer der namhaftesten, wenn nicht überhaupt der namhafteste Arbeits- und Sozialrechtler in Österreich, der auch Europarecht versteht, Universitätsprofessor Marhold (https://www.wu.ac.at/ars/team/marhold/ ) von der WU wird vom unvollendet gebliebenen Juristen, der gleich Bundeskanzler wurde (wozu soll man den Rechtswissenschaft fertig studieren, wenn man gleich Bundeskanzler werden kann, um dann zu sagen, was Recht ist) gehindert, EuGH-Richter zu werden.
Nachdem ich in einer früheren Mitteilung eine Korrumpierung der Rechtswissenschaft durch die Politik angeprangert habe, möchte ich in diesem Zusammenhang betonen, dass das Rückgrat eines Rechtswissenschaftlers, der nicht bereit ist, sich selbst zu verbiegen und das Recht zu biegen, um EuGH-Richter zu werden, nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, vor allem in diesen Tagen.
Mich wundert, dass noch nicht als Kandidat ein Professor von der Uni Graz, der auch schon in den Medien mit regierung-gefälligen Aussagen betreffend die Europarechtskonformität der Indexierung der Familienbeihilfe in Erscheinung getreten ist, genannt wurde. Wetten, dass der noch ins Spiel kommt?
Es wird sich in Österreich schon noch ein Jurist finden, der regierungsgefällig an der Demontage der EU als Raum des Rechts und Rechtsstaatlichkeit, mitzuwirken bereit ist.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. (6.11.18)
nächste Episode: Universitätsprofessor aus Graz biedert sich mit EU-rechtswidriger Rechtsauffassung beim Jusstudium-Abbrecher an und wird EuGH Richterkandidat" (26.11.18) |
7.11.2018 um 9.23 Uhr - von An*. - "Nach 4 Jahren ist sie mit den Nerven am Ende und will sich beim AMS abmelden" |
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Guten Tag Hr. Moser,
ganz ganz super, dass es so Menschen, mit soviel Courage, wie Sie, gibt!!!!
Habe eine Frage, bin mir nicht sicher, ob ich sie hier stellen kann, bin ganz neu und schon älter. Also: Habe studiert, dann etwa 20 Jahre gearbeitet. Dann 3 Jahre arbeitslos, dann ganz abgemeldet, bei meiner Gattin seit 10 Jahren mitversichert. Gattin wurde auch arbeitslos. Nach 4 Jahren ist sie mit den Nerven am Ende und will sich beim AMS abmelden und einen geringfügigen Job annehmen und sich selbst sozialversichern.
Will mich daher nun selbst wieder arbeitslos melden. War am AMS. Es hieß, da ich keine Geldleistung von ihnen bekomme, würde ich auch nicht sozialversichert werden.
Stimmt das? Muss ich mich also auch selbst bei der Gebietskrankenkasse selbst sozialversichern? Ich will mich aber arbeitssuchend melden, damit ich bald wieder schnell einen Job bekomme, damit ich meine Gattin entlaste.
Können Sie meine Frage beantworten? Wäre dankbar.
Mit freundlichen Grüßen, ein Befürworter von Ihnen (6.11.18)
Antwort: Wann haben sie sich abgemeldet bzw. Haben sie auch schon Notstand erhalten? Sie können sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück zum AMS melden, um weiter eine Versicherungsleistung zu erhalten - (Anwartschaft: ansonsten müssten sie in den letzten 2 Jahren ca. 1 Jahr gearbeitet haben. AlVG § 14. (1) ) Ab Juli dieses Jahres ist die Partnerschaftsanrechnung gefallen. Ihr bekommt jetzt beide die Notstandshilfe /"Alg". "Falls" machen sie das, es ist zu befürchten, dass diese unsoziale Regierung die Notstandshilfe abschafft und alle Arbeitslosen nach dem Arbeitslosengeld in die MIndestsicherung schicken möchte - was soviel heisst, dass jede(r) sein Erspartes aufbrauchen muss, bis er diese Unterstützung auch bekommt. Zu befürchten ist, dass auch auf Eigentumswohnungen wie Wohnhaus zugegriffen wird! Drum machen sie das schleunigst, sollte ihnen die Notstandshilfe zustehen
(Ansonsten müssen sie sich tatsächlich bei der Krankenkassa selbst versichern. >Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden. Wenden sie sich mit dieser Frage an ihre Krankenkassa!)
Drum schnell zum AMS, den Antrag stellen - falls möglich! Hier ist auch gleich der Rat an ihre Frau enthalten. Kann sein, dass es die Notstandshilfe nicht mehr lange gibt. Solange soll sie ev. noch durchhalten. Eine geringfügige Arbeit darf und kann sie sich trotzdem suchen, so sie will - das ist auch während des Notstandshilfebezug möglich. Alles Gute! (Ohne Gewähr)
7.11.2018 um 18.37 Uhr - von An*. - "Möchte noch sagen, dass ich bereits zweimal ans Sozialministerium geschrieben habe, um das aufzuzeigen, was meine Gattin so mitmacht." Vielen Dank, es tut gut, doch gehört zu werden und eine Antwort zu bekommen!
Möchte noch sagen, dass ich bereits zweimal ans Sozialministerium geschrieben, um das aufzuzeigen, was meine Gattin so mitmacht. Man schrieb zurück, ein langer Brief, doch auf den Nenner gebracht, hieß es – es gäbe Gesetze und die AMS-Betreuer hätten diese umzusetzen, manche würden dies diplomatischer machen, manche nicht.
Vieles, was andere Menschen im Gästebuch schreiben, passierte meiner Gattin in ähnlicher Form auch. Es passierte nur bei anderen Firmen.
Es sind bekannte, namhafte Firmen, Konzerne, Filialketten.
Es wäre interessant zu sehen, was passiert, wenn diesen Firmen keine AMS-Menschen mehr zugewiesen werden, die dann über die AMS Lohnförderung dort arbeiten, oder über Arbeitstrainings, Arbeitserprobung, Schnuppertage, Praktika. Es gibt bekannte Firmen, etwa eine Bäckereikette und eine Trachtenkette, die zu fast 100 % nur mit AMS-Förderpersonal arbeiten. Ich denke, wenn diese Förderungen wegfallen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, müssten diese Firmen Konkurs anmelden. Es ist ungerecht gegenüber anderen Firmen, die Ihre Mitarbeiter korrekt anstellen, mit Probemonat, korrekter Einstufung usw. Aber nicht jeder Betreuer ist so. Manche Betreuer, meine Gattin hatte schon einige, weisen einem zu solchen Firmen nicht zu oder verweigern die Förderung, wenn die Firmen anfragen.
Es gibt aber seit Herbst 2018 die „Casemanager“. Das wurde meiner Gattin so gesagt, als sie diesen neuen Betreuer bekam, wohl sie mit ihrem „Alten“ zufrieden war. Das sind sozusagen die „Pittbulls“ unter den Betreuern. Sie legen alles schärfer aus. Man wird dort zugewiesen, hieß es bei meiner Gattin, wenn man über 50 ist oder langzeitarbeitslos oder beides.
Es sind dann viele Kleinigkeiten, die es noch unangenehmer machen, arbeitslos zu sein. Es ist dabei völlig egal, ob man gebildet ist, Akademiker oder nicht. Ob man sehr bemüht ist. Man wird konsequent so behandelt, als wolle man nur den Sozialstaat durch seine Arbeitslosigkeit ausnutzen.
Bei meiner Gattin sind es sogar 4 Betreuer, die ihr das Leben schwer machen. Es gibt ja noch die sfu-Betreuer, die noch zusätzlich Stellen zuweisen und ebenfalls starken Druck machen.
Druck heißt, man muss etwa einen Beweis bringen, dass man sich beworben hat (Bestätigungsmails der Firmen). Es wird bei den Firmen angerufen, ob man sich beworben hat. Sie lassen sich die Bewerbungen von den Firmen schicken, ob diese arbeitswillig genug klingen. Sie rufen hinter dem Rücken Firmen an, die sich nicht gemeldet haben, oder, wo es Absagen gab und bieten Förderungen an. Man muss alles persönlich an den Casemanager oder den sfu-Betreuer ganz genau melden, e-Konto reicht nicht. Terminverschiebungen werden nicht geduldet, egal, ob man am selben Tag vorstellen ist usw. usw.. Da gäbe es viel zu berichten.
Aber, etwas ist schon gut, wenn man sich an all diese Regeln hält, dann klappt es. Man muss ich eben angewöhnen absolut genau zu arbeiten. Eigentlich eben so, als ob man im Büro bei einem Rechtsanwalt arbeitet. Man muss lernen sich genau und präzise auszudrücken. Einen genauen Ordner zu führen, wirklich alles zu dokumentieren, die Zugkarten aufzuheben usw. Und sich wirklich genau an alles zu halten, was sie fordern, dann klappt es. Und immer höflich bleiben, freundlich, sachlich, nicht jammern, nicht aufregen, still bleiben.
Ich wünsche allen anderen Betroffenen alles Gute, da „draußen“, mögen wir bald wieder Arbeit finden!!!!
13.11.2018 um 13.50 Uhr - von An. - "Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch" Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank, für Ihre Zeit und Mühe. Wir müssen wieder sagen, es ist toll, dass es so bemühte Menschen, wie Sie gibt. Die Hinweise und Links, die sie uns schickten, haben uns wirklich sehr geholfen. Wir verstehen nun alles viel besser. Es ist das System und nicht der Mensch, der etwa falsch macht. Wir müssen uns damit abfinden, ein Mann muss zum Bundesheer oder Zivildienst – ein Arbeitsloser muss ………….. .
Mit freundlichen Grüßen,
Anmerkung: "Der Mensch, versteckt sich hinter`m System!" |
2.11.2018 um 17.11 Uhr - von T. - "Ist Gratisarbeit verpflichtend?" |
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Hallo Christian, ich bin mal wieder zur Volkshilfe zugebucht worden, letztes mal kam mir leider eine Krankmeldung dazwischen. Mittlerweile konnte ich aber mehr über die Vorgänge bei der Volkshilfe ermitteln. Es handelt sich um ein systematisches ausbeuten der zugewiesenen Arbeitslosen. Damit meine ich aber nicht den SÖB selbst, der ja in einem Dienstverhältnis endet, und damit rechtlich recht klar zu bewerten ist. Sondern mir geht es um die typische Arbeitserprobung/Arbeitstraining die in der Regel bis zu acht Wochen dauert bevor man das Dienstverhältnis bekommt. In diesen acht Wochen leistet man aber eine reguläre Arbeit, zB. Lager, Straßenreinigung, Teppichreinigung usw. im Ausmaß von meistens 30 Wochenstunden, manchmal auch mehr. Für diese Arbeitsleistung gibt es keine Bezahlung, sondern man erhält weiterhin die Notstandshilfe plus täglich ca. 2 Euro Fahrtkostenzuschuss. Somit gibt es auch keine Sonderzahlungen (13. + 14. Gehalt), und auch keinen Urlaubsanspruch für die geleistete Arbeit. Außerdem wird für diese Zeit auch keine Pensionsanspruch erworben. Wenn man jetzt weiß, dass die Volkshilfe der größte SÖB ist, und nach einigen Angaben ca. 400 Mitarbeiter hat, kann man erahnen wie viel Gratisarbeit für die Volkshilfe geleistet wird! Das sind mindestens 400 mal 8 Wochen unbezahlte Arbeitsleistung die sich die Volkshilfe auf ihr Konto gut schreiben kann. Wahrscheinlich sogar etwas mehr, da ja nicht jeder Mitarbeiter nach der Arbeitserprobung aufgenommen wird, und wieder zum AMS geschickt wird. Ich kann mich erinnern, dass es da zwei VwGH Erkenntnisse gab, in denen genau das behandelt wird. Ungefähr so: Notstandshilfe oder Arbeitslosenentgelt darf nicht für die Bezahlung einer regulären Arbeit verwendet werden. Und dann noch, dass die Arbeitserprobung/Arbeitstraining nicht zur Bewertung der Arbeitsleistung herangezogen werden darf. Genau das macht aber die Volkshilfe, wer sich bockig verhält, geht wieder zum AMS und wird nicht eingestellt. Kannst Du mir bitte die beiden Links zu den Erkenntnissen senden? Dieses mal nehme ich die Herausforderung aber an, und werde alles bei der Volkshilfe dokumentieren, und eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung an die Volksanwaltschaft senden. Eventuell auch an das Sozialministerium. Lg (31.10.18)
Antwort: DV. muss nach KV. entlohnt werden, ansonsten ist diese "Gratisarbeit" nur freiwillig möglich. Unter Zwang / §10 Bezugssperreandrohung ist diese Vermittlung rechtswidrig.
Nur Transitarbeitsplatz der nach KV entlohnt wird wäre Pflicht.
30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11 Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar. Unter Arbeitstraining
Zur Info: Im Zuge von Maßnahmen können zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden. Im Übrigen ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar. (ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh)
>Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat |
29.10.2018 um 9.44 Uhr - von T. - "Infoveranstaltung sonst Bezugseinstellung?" |
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Hallo Herr Moser Da ich einen Ams Termin hatte, bekam ich einen Zettel für's e ams konto mit. Da ich das nicht möchte fragte ich meine Betreuerin ob ich das muss die Antwort war ich sollte!! Sie gab in mir mit und es sieht folgendermaßen so aus, dass man per Post einen Rsa brief bekommt mit den Daten und in der Landesgeschäftsstelle des Ams OÖ, Europaplatz in Linz zur Infoveranstaltung dort zu erscheinen hat. Die Veranstaltung dauert 1,5 Stunden. Man soll zu dieser Veranstaltung unbedingt das Smartphone und die Zugangsdaten für das e Ams-Konto mitnehmen. Am Zettel steht noch: Das dieser Termin ein Kontrolltermin gemäß Paragraph 49 ALVG,dass heisst Sie müssen zu diesem Termin persönlich in der Landesgeschäftsstelle des Ams OÖ erscheinen. Für den Fall, dass Sie an diesem Termin ohne triftigen Grund nicht zur Vorsprache erscheinen, werden Sie darüber informiert, dass der Bezug ab diesem Tag bis zu einer neuerlichen persönlichen Wiedermeldung einzustellen ist.( Anspruchsverlust bis zur persönlichen Vorsprache und die Bezugsdauer wird gekürzt). Frage an Sie ist das alles so in Ordnung (gesetzlich). Danke im voraus Mit freundlichen grüßen T.g aus L (28.10.18)
Antwort: Dem Infotag müssen sie besuchen, ansonsten wird das Geld, bis zur Wiedermeldung, eingestellt. Das E-AMS-Konto ist ("sollte") noch immer eine freiwillige Angelegenheit ("sein"). (Ohne Gewähr)
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26.10.2018 um 9.10 Uhr - von N*. - "Hatte ich mich entschlossen, diesen jetzt schon absoluten Bauchweh bringenden Vertrag, nicht zu unterschreiben" |
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Hallo, bin schon länger arbeitssuchend, und habe jetzt in einem völlig fremden Bereich etwas gefunden. Aber nachdem der zukünftige Dienstgeber massivsten Druck im Vorfeld aufgebaut hatte - Dienstbeginn nicht wie vereinbart, Gehalt auch nicht usw. usw. - hatte ich mich entschlossen, diesen jetzt schon absoluten Bauchweh bringenden Vertrag nicht zu unterschreiben. Gestern kriege ich die Mitteilung vom ams das ich von meinem zukünftigen Dienstgeber abgemeldet!!!! wurde. Seit wann bin ich entmündigt - ist das überhaupt rechtens hinter dem Rücken des Arbeitnehmers, der noch nicht mal den Vertrag unterschrieben hat, sich einfach lustig mit dem Amt in Verbindung zu setzen und einen abzumelden? Ich habe jetzt schon Schweissausbrüche wenn ich an die Arbeit bei diesen....denke. Hier meine Frage: ist es rechtens das hinter dem Rücken des Arbeitnehmers die Firma einfach eine Abmeldung tätigt - ohne Information meinerseits?
Antwort: Hier gilts Vorsicht walten zu lassen. Viele Firmen arbeiten mit dem AMS zusammen und sorgen für Bezugssperren, wenn sich der potentielle Arbeitnehmer nicht nach deren Vorstellungen benimmt. Da sie aber den Vertrag nicht unterschrieben haben, heisst das, sie akzeptieren diese Bedingungen nicht, was in deren Augen einer Absage gleichkommt - oder was war ihre Vorstellung? Sie müssen sich jetzt auf die Berufungsbegründung konzentrieren, sollte es auf Grund der Firmen-Rückmeldung ans AMS zur Sperre kommen. Verlangen sie schnellstens den Sperr-Bescheid auf den sie Berufung einlegen. Besuchen sie ev. die AK, die in Arbeitnehmerangelegenheiten kompetent ist. Lassen sie sich aufklären inwieweit sie im Recht, bez. der DV.-Ablehnung, sind, da sich die Firma nicht nach Vereinbarungen bez. Dienstbeginn, Gehalt, ("etc.?") hielt.
"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" (
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