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30.01.2019 um 11.33 Uhr - von H*. - "Early Intervention 50 plus"



Guten Tag ich soll beglückt werden mit early intervention 50 plus bitte was ist das und was erwartet mich da danke

Antwort:
Individuelle Kurzzeitberatung für arbeitsuchende Personen über 50 in Wien
Early Intervention 50+ bietet Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsuche.
Insgesamt bieten wir Ihnen rund 5 Einzelgespräche in drei bis zehn Wochen an.

siehe - Early Intervention 50 plus
Infotag besuchen und
ev. vor zeugen nachfragen, ob die teilnahme freiwillig ist?


29.01.2019 um 15.24 Uhr - von P*. - "Kein Gastgewerbe mehr"



Hallo... bin 40 Jahre und habe 2 Kinder(Alleinerziehend) Ich beziehe Notstandshilfe. Hab vom Ams ein Vorstellungsgespräch im Gastgewerbe bekommen. Wo ich überhaupt kein Gastgewerbe mehr mag. Hab bei dieser stelle eine Woche gearbeitet und gesehen das ich das überhaupt nicht mag (psychisch und körperlich )jetzt hab ich in der Probezeit gekündigt. Bekomm ich eine Bezug sperre?
Ich muss jeden cent zweimal umdrehen. Und wen ich dann keinen Bezug bekomme weiss ich nicht mehr weiter... Danke schon mal im vorraus (28.01.19)

Antwort:
>Gibt`s bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre? Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
>Bei Kündigung während der Probezeit kann es wider Erwarten doch zur Sperre kommen. Unter welchen Bedingungen? Siehe: Kündigung in der Probezeit! (RA)

Falls gesundheitliche Probleme vorhanden sind? - wäre ein ärztliches Attest vorteilhaft, um ohne Probleme verweigern zu können?
Wie alt sind ihre Kinder? Ev. könnten sie Betreuungspflichten als Begründung angeben? - Dann müssten sie sich nur 16 bis 20 Stunden bereithalten.
Falls Sperre legen sie Berufung ein - ist kostenlos! (Ohne Gewähr)


25.01.2019 um 8.55 Uhr - von "Ano?". - "Diskriminierung arbeitssuchender Menschen durch die Kurz ÖVP"



diskriminierung arbeitssuchender menschen durch kurz övp geht weiter.
Personalisierte Arbeitsmarktbetreuung" durch das AMS und Algorithmus zur Segmentierung von beim AMS vorgemerkten Arbeitsuchenden
die zukunft mit dieser övp = verschlechterung für arbeitslose

Betreff: Parlamentarische Anfrage bzw. Antwort: von Mag. a Beate Hartinger-Klein (24.01.19)

Schriftliche Anfrage Eingebracht von: Gabriele Heinisch-Hosek (parlament.gv.at)


24.01.2019 um 13.27 Uhr - von "M*". - "Kann ich FAB verweigern?"



Hallo, erstmal finde ich Ihre Seite super, vielen Dank dafür! Dann hätte ich
eine Frage: ich bin seit 5 Jahren arbeitslos, habe EHK gelernt, war
jahrzehntelang im Büro, teilweise auch Verkauf. Jetzt möchten mich das AMS
ins FAB stecken, was ich absolut nicht möchte! Kann ich das verweigern?
Danke Im Voraus!

Antwort:
Ev. nur, wenn sie vorher einen - ev. 1 -2. monatigen - Kurs absolvieren müssen, bevor sie als TransitarbeiterIn genommen werden!
"Ev. vorgeschaltene Massnahme? wie Arbeitserprobung; Coching; Keine Gratisarbeit "etc." - und auch dann, wenn der SÖB (Transitarbeitsplatz) nicht nach KV. entlohnt!

Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


24.01.2019 um 10.48 Uhr - von "R*". - "Bezugssperre: Was gegen den Bescheid machen oder schwamm drüber?"



Hallöchen, ich hab da mal eine Frage, gegen den Bescheid kann ich da was machen oder ist es besser einfach schwamm drüber?
Laut AMS geht um den Lebenslauf, und nicht das ich mich nicht vorgestellt hätte. (Mail + Lebenslauf) mfg (20.01.19)

Antwort:
Wenn sie der meinung sind ihr verhalten hat nichts mit vereitelung zu tun gehabt, dies argumentieren können (berufungsgrund) – so legen sie natürlich berufung ein. = kostenlos
ohne gewähr

23.01.2019 um 16.15 Uhr - von "R*". - "Nachzahlung bekommen, ev. die Bezugssperre"
Hallo, heute Nachzahlung vom AMS bekommen, zu 99% ist das die Bezugssperre :)) schönen Abend noch!

Antwort:
Super! Danke für die positive Rückmeldung!


24.01.2019 um 10.12 Uhr - von "G*". - "Nach "rechtswidriger" Bezugssperre wieder zum selben, an dieser Sperre mitverantwortlichen, SÖB?"



Hallo, bin 51 u. langzeitarbeitslos.
Im November 18 wurde ich vom AMS zu einem SÖB zugewiesen. Für 35 Wochenstunden. Beim Vorstellungsgespräch musste ich einen Zettel ausfüllen, wieviel ich arbeiten will. Ich schrieb 20 Stunden hin. Die beiden Chefinnen fragten mich wieso. Ich erklärte ihnen, dass dies so in mein Leben passen würde. Die eine Chefin forcierte es dann regelrecht, dass ich nur 20 Wochenstunden arbeiten solle, da sie mir 30 Berufsjahre anrechnen musste. Ich schickte dann ein Mail hin, dass ich auch 35 Wochenstunden arbeiten würde. Dann machte ich im Dez. 18 eine Arbeitserprobung und wurde nicht eingestellt. Im Jän.19 bekam ich eine Bezugssperre. Die eine Chefin hatte schriftlich für das AMS angegeben, dass ich mich geweigert hätte mehr als 20 Stunden zu arbeiten. Ich sandte meinem AMS Betreuer eine Kopie des Mails zu, wo ich meine Einwilligung für 35 Std. kund getan hatte. Dies ist ignoriert worden. Ich habe dann gegen die Bezugssperre im Jän.19 Einspruch erhoben. Das ist jetzt im Laufen. Trotzdem b ekam ich nun im Jän. 19 wieder vom meinem AMS Betreuer zugewiesen, dass ich mich genau bei demselben SÖB, mit genau derselben Chefin bewerben muss, wieder für 35 Wochenstunden. Ich habe mich dort nun wieder ganz freundlich beworben. Bis jetzt noch keine Antwort. Nur, ist das denn überhaupt rechtens? Das Verfahren ist doch im Laufen - da kann mich der doch nicht schon wieder genau dorthin zuweisen - oder? (23.01.19)

Antwort:
Ich kenne auch keinen Gesetzestext, der sie vor dieser "peinlichen-unseriösen" Strategie rettet! Wäre ev. eine Abwägungsangelegenheit des zuständigen Richters, würden sie eine Berufung wegen ev. Verweigerungs-Sperre einlegen!
Ein Indiz
dafür ist eine Erkenntnis mit der eine Dauersperre, wegen Arbeitsunwilligkeit. aufgehoben wurde, weil innerhalb kurzer Zeit 3x in den selben SÖB vermittelt wurde!
("Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich"
"Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt")
Vorsicht aber - keine Garantie! Drum gehen sie lieber zum Vorstellen, auch wenn, so wie sie schreiben, die linke Hand nicht weiss was die Rechte tut!
Aber wenn sie das in der Berufungsbegründung belegen können, wird die Sperre aufgehoben!
? Vielleicht wollen die mit der neuerlichen Zuweisung einen Ärger von ihnen provozieren, auf dass dann eine/die Sperre legitim wäre?
Also hin und neuerlich eine Arbeitszeit ausmachen - was im Übrigen bei "vielen" SÖB`s üblich ist?

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
( Ohne Gewähr)
Halten sie uns auf dem Laufenden! _ Alles Gute!


22.01.2019 um 10.47 Uhr - von "Ano*". - "Der Beschwerde wird stattgegeben"



bitte googeln und selbst ein bild machen, meiner meinung hat der richter vollkommen zurecht entschieden.... (21.01.19)

>W141 2207830-1/ 9E
Der Beschwerde wird gemäß § 38 iVm § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGBl. 609/1977, in der geltenden Fassung, stattgegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben.

Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes steht daher fest, dass der Beschwerdeführer mit seinem Verhalten den Tatbestand der Vereitelung gemäß § 10 Abs 1 Z 2 AlVG nicht verwirklicht hat, der den Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeldes für sechs Wochen rechtfertigt.<

unter: "Betroffener vor BVwG erfolgreich" "Sperre, wegen aggressiven Verhalten im Kurs, aufgehoben!" (17.01.2019)


20.01.2019 um 19.31 Uhr - von F*. - "Mindestsicherung"



Hallo,
mein Problem ist folgendes:
ich bezog Mindestsicherung ab August, nun habe ich einen Folgeantrag gestellt: ich bin arbeitssuchend und Hauptmieterin einer Gemeindewohnung; ich habe einen Freund, der seit einem Jahr bei mir gemeldet ist. Er ist Student und arbeitet fallweise geringfügig; beim Ams ist er nicht gemeldet(, da er ohnehin keinen Anspruch hat als Student..).
Nun meine Frage: auf dem Antrag der Mindestsicherung muss ich meinen Freund und seine Einkünfte angeben; ok...aber: zähle ich nun als alleinstehend (ist keine eingetragene Partnerschaft), dh. habe ich Anspruch auf die BMS als alleinstehende Person, oder zählen wir als Paar, wobei mein Freund ja kein Antragsteller ist und sowieso keinen Anspruch auf BMS hat?

Antwort:
Partnerschaftsanrechnung: alle im gemeinsamen haushalt müssen angegeben werden, auch welche einkünfte jemand hat. Wird mit einberechnet. Siehe: Anrechnung von Einkommen und Vermögen (ohne gewähr)


17.01.2019 um 10.43 Uhr - von G*. - "SÖB-Transitarbeitskraft?"



Sehr geehrter Herr Moser,

bin leider schon 2 Jahre arbeitsuchend (54 Jahre alt) und Notstandshilfeempfänger. Jetzt will man mich in einen SÖB Beratungstermin schicken, und danach ev. als Transitarbeitskraft vermitteln....
eigentlich will ich das überhaupt nicht in den 2. Arbeitsmarkt zu gehen, aber ich hätte dazu nur 2 Fragen:
ist dieser Vorschlag jetzt ein Muss - oder kann ich ablehnen?
Falls es zu einem Transitdienstverhältnis kommt - erwirbt man sich durch das dortige Arbeiten neuen Versicherungszeiten? In meinem Falle wäre die Bezahlung dann nicht das unbegingt ausschlaggebende, da ich ja die Grundlage mit 45 feststehen habe.

danke für die Hilfe,
mit freundlichen Grüßen G

Antwort:
SÖB-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV. / Pflicht, wenn nach dem eigens dafür angefertigten KV. entlohnt wird.
Es kann bei ihnen wenigstens zu keiner niedrigeren Bemessungsgrundlage kommen (niedrigeren Arbeitslosen-Geld), da sie schon über 45 Jahre alt sind und diese nun geschützt ist! (geschützte Bemessungsgrundlage)

Kommt es vorher zu einem Kurs, so kann dieser ev. bekämpft werden! Heisst : Auf Sperre nach ev. Verweigerung Berufung einlegen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : / "Coaching etc. freiwillig?"
Siehe auch
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne gewähr)


17.01.2019 um 10.13 Uhr - "Betroffener vor BVwG erfolgreich"
"Sperre, wegen aggressiven Verhalten im Kurs, aufgehoben!"



Umstrittenes Urteil | Aggressives Verhalten in AMS-Kursen Trainern laut Gericht zumutbar ((kleinezeitung)

Aggressives Verhalten in AMS-Kursen - Kopf prüft Entscheid im Detail (nachrichten.)
WIEN. AMS-Vorstand Johannes Kopf will das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) "im Detail prüfen".
(Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut BVwG den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen.)

Anmerkung: Ja bitte Herr Dr. Kopf prüfen sie,
aber auch, warum es überhaupt zum aggressiven Verhalten kommen kann?
Wieso sollte ein Kurs, indem Betroffene etwas lernen und in denen sie mit Hilfe und Unterstützung rechnen dürfen, solch eine Aggressivität hervor rufen?
Oder
geht es doch um Kurse, die entmündigen, deren Inhalte den menschlichen Geist beleidigen - erst recht, hat man solche "Deppenkurse" schon einige Male besucht! - Handelt es sich vielleicht um Kurse, die nicht den Interessen der arbeitslosen Menschen dienen, sondern ein System unterstützen, das den Niedriglohnsektor ausbauen und arbeitslose Personen / Arbeitnehmerinnen vermehrt in den Niedriglohnsektor "mobben" soll? - Betroffene sich ev. ausgebeutet vorkommen?
Wenn dem so ist, dann ist aggressives Verhalten sogar eine logische Reaktion.
Ev. hat das Gericht diese Sichtweise miteinbezogen?

Ich wünsche mir Herr Dr. Kopf, das sie diese Sichtweise auch mal miteinbeziehen - Was sicherlich nicht einfach sein wird! - freundliche Grüsse!

>"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

>"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

>"Von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung!
Eine Massnahme, die sich auch gegen ArbeitnehmerInnen richtet!" (28.07.18)

>"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen"
"Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich" (18.08.12)

Ps.: Eine Arbeitsmarktpolitik des Leiden`s - "hüben wie drüben"!

22.01.2019 um 10.47 Uhr - von "Ano*". - "Der Beschwerde wird stattgegeben"
bitte googeln und selbst ein bild machen, meiner meinung hat der richter vollkommen zurecht entschieden.... (21.01.19)

>W141 2207830-1/ 9E
Der Beschwerde wird gemäß § 38 iVm § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGBl. 609/1977, in der geltenden Fassung, stattgegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben.

Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes steht daher fest, dass der Beschwerdeführer mit seinem Verhalten den Tatbestand der Vereitelung gemäß § 10 Abs 1 Z 2 AlVG nicht verwirklicht hat, der den Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeldes für sechs Wochen rechtfertigt.<


17.01.2019 um 9.30 Uhr - von G. - "Antrag auf BU-Pension"



Sehr geehrter Herr Moser,
Eine Frage zum Antrag auf BU-Pension:
Man hat mir gesagt daß es nach wie vor so ist daß man dem AMS bis zur Abklärung (bzw. mind. 3 Monate falls es vorher noch kein Ergebnis gibt) nicht zur Verfügung stehen muß. Ist es dann so daß man für diese Zeit auch keine Aktivbewerbungen machen und nachweisen muß? Ich bedanke herzlich, mlG G.
(16.01.19)

Antwort:
So ist es! Für drei Monate haben sie "frei"! Kann ev. auch sein, dass der Antrag erfolgreich ist!


16.01.2019 um 11.33 Uhr - von I*. - "Die Sperre wurde wieder aufgehoben"



Lieber Herr Moser,
Bezüglich
12.01.2019 um 9.20 Uhr - von I*. - "Sperre - oft auch schon zu unrecht"

Ich habe ja eine Beschwerde beim ams abgegeben mit Aufforderung auf bescheid und Zahlung.habe am selben Tag auch verlangt auf Akteneinsicht.
Das ams hat sich den Fall angeschaut und die sperre wurde wider aufgehoben. Also manchmal genug ein bisschen druck ich würde ja immer unrechtens gesperrt.
Was ich sagen wollte ich habe Akteneinsicht verlangt am selben Tag könnte mir keiner einen Termin geben. Erst am nächsten Tag. Ich ging heil rief die ams Chefin an Sie könne morgen nicht erst Nächte Woche. Ich stimmte zu. Jezt in beschied steht bezugseinstellung aufgehoben Geld ist am Weg es gibt statt einer Akteneinsicht die Möglichkeit auf Datenauszug. Was soll das. Warum will das ams umdenigt davon ablenken. Ich hatte noch vor Schmerzensgeld einzuklagen wenn das ginge. Ich möchte mich bedanken für Ihre Tipps ich habe den musterbrief von arbeitslosen iniative.org genommen Belehrung auf bezugseinstellung.par24 danke für alles.

Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Schön, dass sie das Geld wieder bekommen bzw. die Sperre wieder aufgehoben wurde. (Aktivität wird belohnt! - Gratuliere!)
Ev. meinen die eine Kopie der vorhanden Daten? Aber ansonsten machen sie es bez. Akteneinsicht so wie sie vorhaben - gut! Ich denke für eine Schmerzensgeld-Klage brauchen sie einen guten Rechtsanwalt (der ist nicht kostenlos) viel Zeit und viel Nerven.
Super auf alle Fälle, dass sie die Versicherungsleistung weiter bekommen!


15.01.2019 um 11.04 Uhr - "CARDMAT: Informations- bzw. Austausch-Plattform"



CARDMAT - Informations - bzw. Austausch- Plattform für Menschen, die sich kritisch mit den Themen »AMS Aktivitäten« und »Kursanbieter - Industrie« befassen möchten.
Ein Blog der über Anmeldung funktioniert (Ein Platz zum Austauschen!)


12.01.2019 um 9.20 Uhr - von I*. - "Sperre - oft auch schon zu unrecht"



Hallo ich bin in einer blöden Situation.
Ich würde schon oft von ams unrechtens behandelt worden (bezugsperre). Als ich immer bewsien habe das es falsch war hoben sie die sperre auf.
Nun diesmal ich war von
9.10.2018-30.10.18
6.12.18-12.12.18
im krankenstand.
Ich habe mit 26.11.18 eine Bewerbung bekommen (im krankenstand)Ich wusste das im krankenstand ich mich nicht bewerben muss.
Man hat wenn man sich bewerben muss ja eine 8 tätige Frist selbst wenn ich die eingehalten hatte bin ich aber wider am 6.12.18 in den krankenstand.
Da wäre dann die Frist erst 6 Tage. Wie soll das rechtlich gehen wenn sich das immer mit meinen krankenstand überschneidet.
Ich war am 13.12.18 im ams. Hatte auch meine Zugang Daten verlangt (online e Konto) weil ich nicht mehr rein kam. Er drücke mir paar Bewerbungen aus sagte schnell bewerben darunter war auch die Bewerbung um die es ging (26.11.18) Wo ich im krstd.
Auf der ausgedruckten Bewerbung von 26.11.18 stand 13.12.18 Oben so da ich durcheinander kam. Auf der von 26.11.18 Bewerbung stand innerhalb 8 Tage bewerben ich habe mich am 18.12.18 bewerben das heisst innerhalb der Frist. Ich wude trozdem gesperrt.
Bekam ein schreiben ich solle kommen und weitere zu klären dann kam es zur Niederschrift ich wollte wissen wo mein Fehler lag der Berater heharrte immer wider auf den 26.11.18 wo ich aber im krankenstand war und selbst wenn ich mich hatte bewerben mussen war ich innerhalb der 8 Tagen wider im krankenstand.
Der Berater nötigte mich sozusagen schnell zu unterschieben ich dürfe nichts hinzufügen er war Schichtkich genervt von mir ich habe alles auf audio aufgenommen. Er sagte auf dem Tonband das das von 26.12 eigentlich abgebucht war. Ich könnte später laut der Aufnahme erkennen das er sich selbst nicht auskannte oder hier ein falsches Spiel gespielt wird er konnte mir nicht sagen wisdo und warum. Ich solle den beschied abwarten. Er sage das wenn ich gesperrt bin dann von 17.12.18-27.1.18. Ich bitte Sie bitte geben Sie mir ihren Rat wie ich mir helfen kann. Der beschied sagte er kommt erst 1-2 Wochen. Sozialamt hat mich a gelehrt sagt ich sei selber schuld dann gebe es von kenne auch kein Geld in der Zeit. Die Leistung würde am 17.12.18 eingestellt.

Antwort:
Da sie sechs Tage Zeit zum Vorstellen hatten, bin ich nicht sicher, ob ihre Logik hier greift? Aber klar versuchen sie es in der Berufung mit dieser Begründung!
Vielleicht gibt es auch einen besonderen Grund, warum sie sich die Bewerbung für den 7 oder 8. Tag aufgehoben hatten? - Was erlaubt wäre, hatten sie 8 Tage Zeit dafür.
>Drum, Bescheid verlangen (ev. eingeschrieben aufgeben oder Schriftstück beim AMS abgeben und auf Kopie - mit Datum - bestätigen lassen!
Kommt der Bescheid dann nicht innerhalb eines Monats, muss das Geld ausbezahlt werden!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
Kommt er legen sie sofort Berufung ein!

Zur Info: Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.

> "AMS/Geldeinstellung oder Geldsperre auch vom Sozialamt / Mindestsicherung"
"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs"

Sämtliche Einsprüche, Beschwerden etc. schriftlich eingeschrieben aufgeben oder Schriftstück beim AMS abgeben und auf Kopie - mit Datum - bestätigen lassen!
Und nehmen sie sich - wenn möglich - eine Vertrauensperson als Zeugen mit ins AMS Büro. Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: (Ohne Gewähr)

16.01.2019 um 11.33 Uhr - von I*. - "Die Sperre wurde wieder aufgehoben"
Lieber Herr Moser,
Bezüglich
12.01.2019 um 9.20 Uhr - von I*. - "Sperre - oft auch schon zu unrecht"

Ich habe ja eine Beschwerde beim ams abgegeben mit Aufforderung auf bescheid und Zahlung.habe am selben Tag auch verlangt auf Akteneinsicht.
Das ams hat sich den Fall angeschaut und die sperre wurde wider aufgehoben. Also manchmal genug ein bisschen druck ich würde ja immer unrechtens gesperrt.
Was ich sagen wollte ich habe Akteneinsicht verlangt am selben Tag könnte mir keiner einen Termin geben. Erst am nächsten Tag. Ich ging heil rief die ams Chefin an Sie könne morgen nicht erst Nächte Woche. Ich stimmte zu. Jezt in beschied steht bezugseinstellung aufgehoben Geld ist am Weg es gibt statt einer Akteneinsicht die Möglichkeit auf Datenauszug. Was soll das. Warum will das ams umdenigt davon ablenken. Ich hatte noch vor Schmerzensgeld einzuklagen wenn das ginge. Ich möchte mich bedanken für Ihre Tipps ich habe den musterbrief von arbeitslosen iniative.org genommen Belehrung auf bezugseinstellung.par24 danke für alles.

Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Schön, dass sie das Geld wieder bekommen bzw. die Sperre wieder aufgehoben wurde. (Aktivität wird belohnt! - Gratuliere!)
Ev. meinen die eine Kopie der vorhanden Daten? Aber ansonsten machen sie es bez. Akteneinsicht so wie sie vorhaben - gut! Ich denke für eine Schmerzensgeld-Klage brauchen sie einen guten Rechtsanwalt (der ist nicht kostenlos) viel Zeit und viel Nerven.
Super auf alle Fälle, dass sie die Versicherungsleistung weiter bekommen!


12.01.2019 um 9.10 Uhr - von F. - "Während Sperre pensionsversichert?"



Lieber Herr Moser,
während der Zeit einer Bezugssperre (Notstandshilfe) ist man ja weiterhin krankenversichert. Ist man aber auch pensionsversichert? Danke und beste Grüße,

(11.01.19)

Antwort:
Nein in dieser Zeit sind sie nicht pensionsversichert! ("ohne Gewähr")


12.01.2019 um 8.40 Uhr - von F. - "Muss zu einem Bewerbungsgespräch"



Hallo bin momentan bei Jobtransfair und letzte Woche rief eine Firma bei mir an welche die Daten von Jobtransfair erhielt. Der Job sagt mir überhaupt nicht zu aber ich muss am Mittwoch zu einem Bewerbungsgespräch dort hingehen.Wie kann ich es anstellen das ich keine AMS Sperre bekomme ? LG

Antwort:
Möglich ist auch, dass dies vereinsintern gehandhabt wird und sie ev. auch die Möglichkeit einer Ablehnung haben? Kommt ev. drauf an, wie sie dort mit denen im Verein auskommen - ob die sonst mit ihnen zufrieden sind etc.?
Falls Sperre? so wäre folgender Link mitunter eine Berufungsbegründung!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
Gehen sie zum Vorstellen! Ev. ist es auch möglich, dass jemand "Anderer" genommen wird? (Ohne Gewähr)


11.01.2019 um 11.54 Uhr - von K*. - "Umgangsform"



Sehr geehrter Herr Moser !
Ich habe eine frage die mich nun seit mehreren Wochen beschäftigt. Es gibt Menschen die haben Probleme, sei es Alkohol, Depressionen, Drogen, sexueller Missbrauch, vielleicht keine Unterkunft, Todesfall etc. Manchen Menschen ist es vielleicht nicht möglich gewisse Dinge /arbeiten zu verrichten aufgrund was auch immer. Bei meiner neuen Beraterin ist mir aufgefallen das sie die Türen offen lässt. Links und rechts. Meine privaten Angelegenheiten hört mein Nachbar mit, wie ich auch seine. Vielleicht bin ich sensibel - mag sein. Aber ich finde das nicht korrekt. Ich war schon oft beim AMS bei Vertretungen etc. Und diese zwischentüren waren immer zu.

Nun zu meinen zwei fragen : welche logische Erklärung gibt es hierfür ?
Meine zweite Frage: wenn mir meine Beraterin nicht die nötige Höflichkeit und Privatsphäre gibt, gilt das gleiche nun auch für mich ? Ich überlege ob ich sie ganz unverschämt darauf anspreche ? (10.01.19)

Antwort:
AMS-Beraterinnen haben Angst vor aggressiven Handlungen arbeitsloser Menschen, deshalb lassen viele die Türe zum Nachbarn offen.
Aus "datenschutzrechtlichen Gründen sollte/müsste die Tür geschlossen werden.
Weisen sie das nächste Mal darauf hin. Sie sollte die Türen schliessen!
Es ist angebracht sensible / intime Angelegenheiten für sich zu behalten.
Siehe auch:
Richtiges Verhalten im AMS (Vertraue dem AMS niemals!!! - - Alles schriftlich mit dem Amt regeln!)
Noch besser nehmen sie selbst eine Vertrauensperson als Zeugen mit ins AMS Büro.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
Und natürlich sprechen sie sie darauf an, wenn der Umgang zu wünschen übrig lässt! Mit Begleitperson ändert sich das ev.
Wenn nicht besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und beschweren sich darüber!

Bez. Umgangsform: Eigentlich will eh jeder freundlich behandelt werden.
Ich habe es so gehalten bzw. halte es so, dass ich - wenns sein soll, auch zuerst freundlich bin und erwarte mir dasselbe zurück.
Nach dem Motto: Wie man in den Wald reinschreit, so kommt es zurück!
Meint ein BeraterIn er muss mit Unfreundlichkeit agieren. - So steht es jedem zu, sich auch selbst diesen Umgangston anzueignen!
Aber immer mit Freundlichkeit - auch als Erster - probieren!
(Ohne Gewähr)


9.01.2019 um 10.32 Uhr - von An. - "Bezugssperre"



Sehr geehrter Herr Moser,

meine Frau war am 4.1.19 beim AMS. Dort hat ihr der Betreuer gesagt, sie bekäme eine Bezugssperre. Wenn diese von seiner Chefin genehmigt werde, würde sie erst wieder in 6 Wochen einen Termin bei ihm bekommen und auch keine Stellenzuweisungen mehr bekommen. Sie bekäme die Bezugssperre schriftlich, und zwar per Post und über das E-Konto hat ihr Betreuer gesagt (?????).

Am 7.1.19 hat meine Frau eine Beschwerde mit Sachverhalt, in Form eines Mails, gegen die Bezugssperrenankündigung an ihren Betreuer geschickt.
Heute ist der 8.1.19 und meine Frau hat von ihrem AMS-Betreuer genau in 6 Wochen wieder einen Kontrolltermin per Mail erhalten. Sie hat seit 4.1.19 auch keine Stellen mehr zugewiesen bekommen.

Auf Grund dieses Verhaltens nehmen wir an, dass sie eine Bezugssperre bekommt. Nur wo ist der schriftliche Bescheid dafür? Mit keinem Wort hat er darüber etwas erwähnt, auch nicht über die Beschwerde.

Wie lange sollen wir auf den schriftlichen Bezugssperrenbescheid warten?
Kommt dieser per Post oder über das E-Konto meiner Frau?

Für eine Antwort sind wir, wie immer, sehr sehr dankbar!“. (8.01.19)

Antwort:
"Sie bekäme die Bezugssperre schriftlich, und zwar per Post und über das E-Konto"
Mit "Post" hat er den Bescheid gemeint - nehme ich an!
Ansonsten - schriftlich einfordern (ev. eingeschrieben aufgeben oder Schriftstück beim AMS abgeben und auf Kopie - mit Datum - bestätigen lassen!
Kommt der Bescheid dann nicht innerhalb eines Monats, muss das Geld ausbezahlt werden!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
Kommt der Bescheid legen sie Berufung ein - wie in der Antwort
(unter: "Es ist unfassbar mit welchen psychologischen Tricks diese Betreuer arbeiten!") beschrieben!


5.01.2019 um 11.37 Uhr - von F*. - "Vorsicht Aussteuerung"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin durch einen Freund auf ihr Portal gekommen und bitte um einen Ratschag.
Ich bin 54 Jahre alt, seit einigen Jahren arbeitssuchend und ab dem 4.6 18 krank geschrieben. Besuchte eine Reha die mittlerweile bendet wurde, laut Info von dort kann man 1 Jahr krank gemeldet sein, und müsste sich mit 5.6.19 beim AMS wieder melden, wegen einer Aussteuerung der Krankenversicherung.
Meine Frage lautet: Ist das so, dass man dem AMS wieder für 91 Tage zur Verfügung stehen muss ,um dann wieder krank werden zu dürfen?
Was würde passieren, wenn ich in diesen Zeitraum wieder krank werden würde? Darf ich in den 91 Tage nicht mehr krank sein? Es kann doch leicht wieder ein psychischer Rückschlag kommen oder man hat Fieber etc.
Bitte um Ihre Meinung dazu. Danke LG F.
(4.01.19)

Antwort:
Diese Angelegenheit machts schwer eine genaue Antwort zu geben!
Sämtliche Anfragen / Antworten dazu unter`m Link: Aussteuerung
(Darunter auch: "Langen Krankenstand ev. nicht wegen ein und derselben Krankheit in Anspruch nehmen, sondern ev. verschiedene Krankheiten angeben - mit dem Arzt reden!" - oder auch bez. neuerlichen Anspruch etc. (Ohne Gewähr)


5.01.2019 um 10.46 Uhr - von An*. - "Es ist unfassbar mit welchen psychologischen Tricks diese Betreuer arbeiten!"



Sehr geehrter Herr Moser,

meine Frau hat nun korrekt ihre Arbeitserprobung beim Verein SAM – Soma absolviert – und ist nicht eingestellt worden.

Von der Geschäftsleitung hat sie eine Einstellgarantie erhalten, die sie auch an das AMS übermittelt hat.
Knapp vor Weihnachten hat sie dann doch eine Absage bekommen, - Begründung – man würde jemand für mehr Stunden benötigen, die meine Gattin nicht leisten wolle. Lüge!!!!! Meine Gattin hat Soma schriftlich und mehrmals mündlich versichert auch für mehr Stunden offen zu sein. Dieses Mail ist von Soma ignoriert worden.
Das AMS hat dieses vermeintliche Weigerung meiner Gattin zum Anlass genommen, eine Bezugssperre für 6 Wochen einzuleiten.

Mein Gattin hat bei ihrem Betreuer Einspruch erhoben und alle Fakten dargelegt. Es ist darüber ein Protokoll erstellt worden, dass sie unterschreiben musste. Es ist dann vor ihr bei Soma angerufen worden und abgeglichen worden, ob die Aussagen meiner Gattin stimmen. Soma hat weiter darauf beharrt, meine Gattin hätte sich geweigert mehr Stunden zu arbeiten, als beim Vorstellungsgespräch ausgemacht worden wäre. Meine Gattin hat dem Betreuer angeboten, ihm den gesamten E-Mailschriftverkehr zuzusenden, wo eindeutig ersichtlich ist, dass sie für Mehrstunden offen gewesen ist und wo ihr zugesichert wurde, dass sie eingestellt würde.

Innerhalb der nächsten Woche bekomme sie vom Vorgesetzten ihres Betreuers Bescheid, ob die Bezugssperre kommt oder nicht.

Was meine Gattin und mich fassungslos gemacht hat, ist, dass sie bewusst von ihrem Betreuer „fertig“ gemacht wurde. Er hat ihr mehrmals unterstellt, ob es nicht doch an ihr läge, dass sie abgelehnt wurde, ob sie „nicht etwas gemacht hätte“ oder ob es nicht an ihrer Psyche liegen würde.

Er meinte, es würde eine „sehr schiefe Optik“ haben, dass sie abgelehnt worden wäre, da wäre er gezwungen eine Bezugssperre einzuleiten. Wenn sie die Stelle von selber abgelehnt hätte, wäre es für ihn „menschlich“ nach vollziehbarer gewesen und er hätte keine Bezugssperre eingeleitet. Lüge!!! Hätte sie die Stelle von sich aus abgebrochen, hätte sie erst recht eine Bezugssperre erhalten!

Es ist unfassbar mit welchen psychologischen Tricks diese Betreuer arbeiten!

Meine Frau ist nun ziemlich verzagt, sie sagt, sie wisse nun nicht mehr wie sie sich verhalten solle. Werde sie abgelehnt, erhalte sie eine Bezugssperre, lehne sie ab, erhalte sie auch eine – WAS NUN TUN?

Übrigens: Die Bezugssperren sind im Jahr 2018 um 87,9 % gestiegen und das AMS ist stolz darauf!

Noch eine weitere Frage:
Im Dezember 2018 hat der Betreuer gesagt, dass es ab 2019 keine Förderungen mehr geben würde, auch der Kombilohn wird abgeschafft. Ebenso würde der Verein SAM keine AMS-Förderungen mehr erhalten. Dies hat meiner Frau auch die Marktleitung von Soma bestätigt.
Nun hat der Betreuer meiner Frau gesagt, dass alles beim „Alten“ bleiben würde. Den Kombilohn gäbe es weiter, auch die 100 % Lohnförderungen für Betriebe für 1 Jahr und eine weiter Förderung für Betriebe. Auch die AMS-Förderungen für Verein SAM würde es weiter geben.
Ich sage, der Betreuer lügt, um meine Frau zu verunsichern, sie zu zermürben. Mein Frau meint, sie könne sich nicht vorstellen, wieso er lügen solle. Aber auch Frau Ministerin Hartinger-Klein hat in einem Interview im Herbst 2018 gesagt, dass die Förderungen abgeschafft werden würden für ältere Arbeitnehmer.

Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Förderungen nun weiter geführt werden – es geht hier um NÖ? Oder wenn ich fragen könnte?

Ich muss wieder anführen, meine Frau will eine richtige Anstellung, nicht diese ewigen Förderjobs, wo man danach nicht weiter angestellt wird. Wir finden diese Betriebsförderungen nicht gut, auch weil die Betriebe dies nutzen, um die Leute auszunutzen, sie lassen sie Überstunden schieben, die mit Ende des Jahres verfallen, Mittagspausen fallen unter den Tisch usw., Gehälter werden nicht gezahlt oder verspätet und und und.

2019 wird also nicht besser! (4.01.19)


Antwort:
Mit ihrem Text liegen sie soweit eh richtig – neben "Ausnutzung der Leute", schaden diese Betriebe auch dem ersten Arbeitsmarkt.
Lasst euch ja nicht verunsichern. Diesen SÖB-Zwangsmassnahmen geht es um das eigene Überleben bzw. eigene Geschäftemacherei. Viele davon sind unseriös, wie z. Teil auch diese Arbeitsmarktpolitik und dessen Anweisungen / Forderungen an Behörden.

Und lassen sie sich vom BetreuerIn nicht einschüchtern. Ihre Frau soll in der Auseinandersetzung nicht zuviel Energie verlieren – erst recht nicht in dieser Angelegenheit, wenn es so ist wie sie schreiben und sie (ihre Frau) die Lügen bzw. Unaufrichtigkeit des Vereins belegen kann.
Es spielt sowieso keine Rolle eine Diskussion mit dem AMS-BetreuerIn zu führen. Sehr oft wird auch rechtswidrig gesperrt – hier stecken Verein und AMS unter einer Decke – klar der Verein braucht die Förderung vom AMS! Drum nicht wundern.

Sollte ihre Frau wirklich gesperrt werden, dann verlangen "sie" sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid und legen darauf mit "ihrer" Begründung Berufung ein. In der legen sie ihre Beweise / Indizien, die diese Unseriosität wie rechtswidrige Sperre belegen, bei.

Was die Sperren betrifft, so handelt es sich mehr oder weniger um statistische Zahlenspielerei, die die Höhe aus den Zwangsmassnahmen bezieht und nichts mit tatsächlicher Arbeitsunwilligkeit bzw. DV-Ablehnungen zu tun hat.
Also ruhig Blut – und falls Sperre(n) immer Berufung einlegen – ist kostenlos.

Alleine schon die Zusammensetzung der Regierung - welche Parteien regieren - lässt befürchten, dass es 2019 nicht besser, sondern eher schlechter wird.

Viele Förderungen an Zwangsmassnahmen werden eingestellt, aber welche Vereine davon betroffen sind, wird sich erst zeigen - kann ich nicht sagen!

Sparkurs beim AMS kostet 1.200 Trainer den Job (Standard) (ohne Gewähr)

Anmerkung:
"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit"
"Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen! " (19.02.13)

"Als SozialarbeiterIn betroffen" - "Selbst im Sozialbereich sind nur noch Gleichschaltung und Scheuklappen erwünscht" (22.06.13)
unter:
"U.a. aus der Sicht von Zwangsmassnahmen-TrainerInnen wie AMS-MitarbeiterInnen"


4.01.2019 um 10.12 Uhr - von R*. - "Enormer Anfahrtsweg"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bekam vom Ams einen Stellenvorschlag in Gumpoldskirchen.
Ich bin wiener. Der Anfahrtsweg wäre enorm. Muss ich so eine stelle annehmen ?
mfg R. (3.01.19)

Antwort:
Die Wegzeit darf bei Vollzeit 2 Stunden und bei Teilzeit 1,5 Stunden (geplant ist diese um eine halbe Stunde zu verlängern) hin und zurück betragen. (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)


4.01.2019 um 9.28 Uhr - von H*. - "Ganztagskurs anstatt Halbtagsjob"


Ganztagskurs
Meine Frau sucht einen Halbtagsjob aber es wurde ein Ganztagskurs zugewiesen. Wir haben 2 Hunde welche nicht den ganzen Tag ohne Aufsicht sein können. Das AMS wird die Zahlung einstellen falls der Kur nicht begonnen wird.
Meine Frage: Hat ein Einspruch Sinn?

Antwort:
Betreuungspflichten bestehen nur bei Klein-Kindern nicht bei Hunden, weswegen ihre Frau hier voll (Ganztags) zur Verfügung stehen muss.
Es spielt eine Rolle, um welchen Kurs es sich handelt? Ev. wäre es möglich sich gegen den Kurs zu wehren? Sollte es sich ev. um einen Coachingkurs / Begleitkurs handeln, der ev. freiwillig zu besuchen wäre.
Siehe LInks: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : / "Coaching Pflicht?" / Aufsuchende Vermittlung
Befindet sie sich erst kurz in der Arbeitslosigkeit, so muss sie über ihre Defizite wie den Kurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt werden!
Muss sie in einen Transitarbeitsplatz - SÖB, so muss nach KV. entlohnt werden!
mehr unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Falls es wegen einer Verweigerung eine Sperre geben sollte, so legen sie auf den Bescheid Berufung ein! (ohne Gewähr)


4.01.2019 um 5.29 Uhr - von M*. - "Alle Jahreszeugnisse aus der Schulzeit für die Mindestsicherung?"


Hallo Herr Moser,
ich habe letzten November bei der MA 40 einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt. Die erste Auszahlung habe ich auch erhalten. Jedoch erhielt ich am 28.12 einen RSb Brief von der MA 40 den ich allerding erst am 02.01 bei der Post Abholen konnte, da das Wochenende und die Feiertage dazwischen lagen.

Im Brief Steht folgendes:
„Bei der Bearbeitung Ihres Antrages vom 15.11.2018 haben wir festgestellt, dass zur Durchführung des Verfahrens von Ihnen bis spätestens 09.01.2019 folgende unerlässliche Angaben zu machen bzw. folgende erforderliche Unterlagen in Kopie zu erbringen sind (bitte dieses Schreiben beifügen.

- Um Ihre Mitversicherungszeiten zu ermitteln, benötigen wir all Ihre Jahreszeugnisse aus Ihrer Schulzeit“

Meiner Meinung nach ist das kompletter Schwachsinn, was die von mir verlangen. Was haben denn bitte die Schulzeugnisse mit meinen Versicherungszeiten zu tun?
Ich bin 32 Jahre alt und hätte nie gedacht, dass jemand nach so langer Zeit, nach meinen Schulzeugnissen verlangt.
In der Zeit bin ich auch öfters Umgezogen und einige Zeugnisse sind verloren gegangen. Bis 09.01 ist es unmöglich neue erstellen zu lassen. Abgesehen davon, geht es zu sehr in meine Privatsphäre. Niemanden geht es etwas an, welche Noten ich in der Volkschule hatte.
Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Danke für Ihre Hilfe!

Antwort:
Irre oder Wahnsinn? Schaut so aus als gibt's eine neue Regelung um Personen, die die Mindestsicherung brauchen, "zusätzlich" schikanieren zu können bzw. um Armut zu vervielfältigen / erweitern!
Anscheinend" bekommen Personen ohne Pflichtschulabschluss tatsächlich weniger Mindestsicherung - ev. gleich um 300 Euro? - daraus lässt sich schliessen, dass Personen ohne Schulabschluss weniger zum Leben brauchen!
Wir werden von "sozialrassistischen" Menschen regiert! Ein Graus!

Versäumen sie ja nicht den Termin! Wenn es nicht möglich ist bis dorthin die Zeugnisse aufzutreiben setzen sie sich mit der Behörde in Verbindung und vereinbaren sie eine Fristverlängerung! Unbedingt! Es besteht sonst die Gefahr, dass sie den Anspruch verlieren und einen neuen Antrag stellen müssen und die Unterstützung ev. erst ab dem Datum des neuen Antrags gewährt wird! ( Ohne Gewähr)


29.12.2018 um 13.22 Uhr - von S*. - "Ich wurde gesperrt"


Ich wurde gesperrt beim ams (vezugsperre)
Muss ich mich trotzdem weiter beim ams Bewerben oder warten bis ich Termin habe LG

Antwort:
Während einer Sperre kann es zwar keine weitere geben, aber kümmern sie sich um diese Sperre. Verlangen sie einen schriftlichen Bescheid. Auf den können sie eine Berufung einlegen! (Beschwerde erheben!) = kostenfrei.
Wurden sie schon eingeladen, um die Niederschrift aufzunehmen?
Ansonsten ist das ihr nächster Termin. Nicht unterschreiben, sollten sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sein. - Danach Bescheid (verlangen) und ev. Berufung einlegen.
>Sollten sie gesperrt worden sein, weil sie den Kontrolltermin nicht eingehalten (ev. übersehen) haben, so gehen sie sofort (am Montag) zum AMS und melden sich zurück! Heisst dann nämlich: Sperre bis zur Wiedermeldung! (Ohne Gewähr)


24.12.2018 um 12.37 Uhr - von W. - "Frohe Weihnachten"


Frohe Weihnachten, Danke das sie für uns, sovielen, da sind und beistehen.
Danke

>Allen frohe Weihnachten und eine ruhige, erholsame Zeit!


23.12.2018 um 11.23 Uhr - von D. - "ein geruhsames Weihnachtsfest"


lieber Christian
ich wünsche dir und deiner Familie ein geruhsames weihnacsaalhtsfest und natürlich auch an alle lesern ich bin froh das es solche menschen wie dich gibt danke doris


23.12.2018 um 11.23 Uhr - von G*. - "Ohne Mindesteinkommen darf meine Frau nicht zu mir!"



Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort Herr Moser!

Ich habe im Forumsbeitrag nicht detailliert genug meine Situation beschrieben.

Und die ist so:

Ich bin österr. Staatsbürger, von Beruf IT-Techniker, jahrelang in der Siemens beschäftigt, bis man uns (ältere) aussortiert hat. Es folgte Arbeitslosigkeit und keine Chance mehr in diesem Alter (über 40 damals) wieder in der IT-Technik angestellt zu werden. (andere Jobs aber auch nicht...weswegen auch immer, an mir lag es nicht, bin ein sehr flexibler Mensch...hätte alles andere auch genommen, aber es kam vom AMS nur sehr, sehr selten etwas, habe selbst über 300 Bewerbungen geschrieben..) Und dann überredete mich das AMS doch selbstständig zu werden, im Personenbeförderungsgewerbe, weil, so AMS, zurück in die IT, schaff ich es nimmer, weil --> zu alt...na gut, dachte ich mir, Hauptsache nicht mehr arbeitslos!
Also Gewerbeprüfung und mit der Abfertigung aus der Siemens - Taxi Konzession (ca. 18000€ Vorlage) - das alles ca 2,5 Jahre nach der Siemens.
Dann, 4 Jahre selbstständig - mehr schlecht als Recht, weil es ganz einfach nicht mein Job war....
Also, nach Ablauf von Leasing für Auto nach vier Jahren, habe ich geschlossen, die Konzession ruhend gestellt und wieder zum AMS.
Deren Berechnung bis heute, 11 Euro pro Tag Notstandshilfe, Rest von MA40 - so AMS.
Im April dieses Jahres habe ich geheiratet, eine liebe Frau aus Serbien (Drittstaaat!) und ich dachte es wäre ganz leicht, eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, bin ja Österreicher.... nix da....MA 35 hat mir eine Liste vorgelegt die ich erfüllen muss damit ich - jetzt verheiratet - mit meiner Gattin gemeinsam leben kann.
Wieder nix....da ich kein entsprechendes Einkommen habe (1340€ ca. nach Abzug aller Ausgaben im Monat...meine Frage wer heute 2000 oder mehr Netto im Monat hat, sagte die Beamtin nur, ja so ist das Gesetz und wurden praktisch rausgeschmissen...also kein Visum)

So....MA40: Antrag für Verlängerung der Mindestsicherung oder wie auch immer sie auch heute heißt.
Angabe: VERHEIRATET ( also nicht mehr alleinstehend (geschieden) wie bisher, das war am 02 Mai 2018 - Antrag) Iwann im Juni, Schreiben von MA40, benötigen von Finanzamt Steuerausgleich von den letzten zehn!!! Jahren und noch viele andere Dokumente...
Hab alles beschafft und per Mail eingeschickt (damals wusste ich noch nichts vom Forum Soned...) Und dann kam der Bescheid nach zwei Monaten nach Antragstellung (und in dieser Zeit gab es kein Geld!) Für die Frau gibt’s nix, ist nicht in Österreich ständig und hat auch kein Visum, für mich wurde eine Neuberechnung durchgeführt (aber nicht als verheirateter Mann sondern offenbar wieder als alleinstehender obwohl verheiratet) und die fiel weniger aus als davor... ( im Schnitte sind es bis heute ca 380-400 Euro /Monat von MA40 + 11€ pro Tag von AMS) Und nebenbei wurde die Wohnbeihilfe von MA50 gestrichen, weil jetzt zwei im Haushalt leben (wenn auch nur insgesamt nur 6 Monate im Jahr)(so MA50 Bescheid damals) und da sind die Einkommensgrenzen oder Mindesteinkommen anders als alleine....und die erfülle(n) ich/wir nicht....

Erklärung: Drittstaatregelung: Personen (aus Drittstaaten, konkret Serbien) dürfen im Schengenraum innerhalb von 180 Tagen, 90 Tage verweilen und so handhaben meine Frau und ich das derzeit.

Zu meiner Frau: wie oben beschrieben, ist sie im gesamten Jahr 6 Monate in Österreich gemeldet an unserer gemeinsamen Wohnung Einkünfte hat sie logischerweise keine, weil keine Anspruchsberechtigungen lt. MA40, AMS wollte sie nicht anmelden, da kein Visum....

So, ich hoffe ich habe meine Situation jetzt ein wenig besser beschrieben, aber wie es weitergehen soll, weiss ich nicht mehr..
ich fürchte ich bin mittlerweile auch krank im Kopf geworden...voller Depressionen.

Im Juli kam Abrechnung von Wien Energie..um die 1000€...die ich natürlich nicht zahlen konnte (hab Ratenvereinbarung obwohl viel zu hoch die Rate- ca 150€, ich sagte das ich die Rate bei meinem Einkommen nicht begleichen kann damals der Dame am Telefon - sie sagte es ginge nicht weniger (also ist bis heute noch nichts bezahlt, werden wohl bald alles abdrehen...), wollte Hilfe von MA40 (soll es ja geben für solche Fälle)... abgewiesen...ich glaub sogar ohne Begründung....

Ihre Meinung (auch ihr Ratschlag) würde mich sehr interessieren.
Vielen Dank dass sie sich für Menschen wie mich und ähnlichen mit gutem Rat und Tat einsetzen Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ein gesegnetes Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen

Mit freundlichen Grüßen
G.

Mobil: **********
E-Mail: ************ (22.12.18)

Antwort:
Ja sie sind in einer sehr schwierigen situation.
Grundsätzlich im umgang mit behörden, wenn es existenzielle entscheidungen betrifft, antworten immer schriftlich - per bescheid - geben lassen, diesen können sie berufen / (Beschwerde erheben) - auch bez. Ansuchen zur ausserordentlichen finanziellen Unterstützung.

Ev. auch, weil sie verwundert sind, dass es auf einmal weniger geld gibt - ist es möglich einen bemessungsbescheid über die Alg / notstandshilfe berechnung zu verlangen. (sind fehler - falls - schon erkannt worden)

Was ihre frau und die aufenthaltsgenehmigung betrifft, so bräuchten sie - am besten - einen rechtsanwalt, wessen arbeit / wissen in diesem bereich angesiedelt ist und alle möglichen wie ev. "unmöglichen" paragraphen ins spiel bringt um ihre rechte geltend zu machen.
Ich denke ev. auch an humanitäre gründe. Vielleicht gibt es eine klausel dafür.

Sie brauchen unbedingt einen rechtsbeistand. (ev. besuchen sie in ihrem bezirk den gerichtsauskunftstag um sich helfen zu lassen / infos einzuholen.
unbedingt
anzuraten ist ev. auch eine sozialberatungsstelle.
In wien gibt’s sicherlich welche / eine, die dafür in frage kommt. sozialberatungsstellen wien
wenn sie jemanden finden, der mit ihnen kämpft, fühlen sie sich sicherlich um viele steine leichter.
irgend eine lösung – damit ihre frau im lande bei ihnen leben, ev. auch eine unterstützung bekommen kann – sollte / müsste sich doch finden lassen? – hoffentlich!
sie geben nicht auf und schmeissen sich „voll ins zeug“
ich wünsche ihnen alles gute!

Zu: "Mindestsicherung für Alleinstehende oder für Paare?" (22.12.2018)


23.12.2018 um 10.45 Uhr - von Ga*. - "Ga. zur Forderung bez. dem Abnehmen"



Warnung vor dem Abnehmen - Falle! Auch mir kam das Amt, in meinem Falle die GKK (Rehageld) mit dem Abnehmen als Maßnahme. Sehr verwunderlich, weil ich einen sitzenden Beruf erlernt habe und den, währen die anderen Kranhkeiten nicht, ja weiter ausüben könnte. Mit etwas Recherche kam ich dahinter, das es um die Vermittelbarkeit in Hilfsarbeitsjobs geht, eine gewisse Fülle schützt davor, zb. beim Putzen wird verständlicherweise keine Dicke genommen von den Firmen, man kann sich weniger bewegen usw. Es gibt dazu ein Urteil das lautet: Zuweisung ins Stoffwechselzentrum ist zumutbar. Allerdings: man schuldet nur ein Bemühen, keinen Erfolg dabei. (22.12.18)


22.12.2018 um 11.07 Uhr - von G*. - "Mindestsicherung für Alleinstehende oder für Paare?"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich schreibe Ihnen eine Sachlage in Kurzform und würde mich sehr über eine Antwort/Meinung von Ihnen freuen.

Leider muß ich seit 4 Jahren Mindestsicherung beziehen, weil ich mit 52 bisher keinen Job habe finden können.
lt. Webseite der MA40 beträgt die Mindestsicherung 863,04 für alleinstehende bzw.
647,28 für Paare. Obwohl ich verheiratet bin und im gemeinsamen Haushalt leben, bekomme ich nur ca. 790€ insgesamt (elf euro pro Tag Notstandshilfe vom AMS - Rest MA40) Die Ehefrau kommt aus einem Drittstaat (Serbien) und konnte auch bisher kein Visum erlangen weil ich keine Arbeit habe und entsprechend nicht das Mindesteinkommen vorweisen kann.

Meine Frage: was gilt den nun für mich? Berechnung als Paare (weil verheiratet) oder Berechnung als Alleinstehender?
(weil Ehefrau nur 6 Monate insgesamt im Jahr in der gemeinsamen Wohnung lebt (Drittstaatregelung 180/90) Meiner Meinung nach, wurde auf jeden Fall zu wenig berechnet! Was kann ich dagegen tun? (Der letzte Bescheid datiert vom Juli 2018 und der nächste Antrag soll im Februar/März 2019 gestellt werden.)

Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
G. (21.12.18)

Antwort:
Ohne genauere Infos ist es schwer eine Antwort zu geben .
Bekommt ihre Frau auch ("irgendeine") Unterstützung, wenn sie 6 Monate bei ihnen lebt? Wo lebt sie sonst?
Grundsätzlich - gibt's keine Partnerschaftsanrechnung mehr bei der Notstandshilfe - bei der Mindestsicherung schon.
Sollten sie 647,28 (für Paare) bekommen, so müsste ihre Frau denselben Betrag bekommen. _- JEDER! - bzw. sie 790 Euro Notstand und ihre Frau - falls - um das weniger, was sie wegen der Notstandshilfe mehr (als die 647,28 Euro) bekommen.
Alleine bekommen sie die Notstandshilfe 790 Euro, die durch die Mindestsicherung auf ca. 863,04 (wie sie schreiben) aufgestockt wird.
Der Mindestsicherungsanteil kann gekürzt werden. Ev. Partnereinkommen oder geringfügiges Einkommen .... ?
Verlangen sie schriftlich (ev. eingeschrieben) einen Bescheid über ihren Mindestsicherungsbezug. Da dies gesetzlich geregelt ist - "auch wenn jedes Bundesland tut wie es will" - muss ein Bescheid ausgestellt werden. Auf den Bescheid können sie dann - falls - Beschwerde erheben. (Ohne Gewähr)


19.12.2018 um 19.29 Uhr - von J*. - "Die ganze Zeit meiner Notstandshilfe wurde ich so unter Druck gesetzt das ich immerzu krank wurde - bin wirklich verzweifelt"



Hallo Herr Moser.
Ich bin 47 Jahre und seit 13 Juli in der Notstandshilfe.
Es folgt eine lange Geschichte.
Ich bin bzw. war beim AMS gemeldet bezog Notstandshilfe . Ich besuchte zum 2 mal einen Berufsfindungskurs . Eine Stellenvorschlag seitens des A ms folgte für eine befristete Anstellung (10 Monate )bei der L.-hilfe. Eigene Pkw soll man haben ,zu verschiedenen Personen fahren und Putzarbeiten etc. machen. 1588 brutto bei Vollzeit und ca.81,88 Zuschläge.Die Dame von der L.-hilfe hat mich angerufen ,obwohl ich das Stellenangebot vom AMS noch nicht mal hatte. Ich vereinbarte am darauffolgenden Montag ein Vorstellungstermin. Leider wurde mein Sohn am Sonntag davor krank ,worauf ich der Dame von der L.-hilfe davon unterrichtet habe, das ich denn Termin nicht wahrnehmen kann. Ein weiterer Termin wurde ausgemacht. Soviel Pech wie ich hatte wurde ich auch krank und konnte wiederum auch diesen Termin nicht einhalten. Am 12.11. meldete ich mich beim AMS krank. Die Krankmeldung war bis zum 16.11 . Da eine weitere Krankheit am Wochenende dazukam schrieb mich meine Ärztin mit 19.11 bis zum 23.11 nochmals krank . Mein Mann brachte jede Krankmeldung sofort zum AMS . Am 21.11 bekam ich einen Brief von meiner Krankenkasse, in dem mir mitgeteilt wurde das ich in der Schutzfrist bin. Hat mich das AMS mich einfach dort abgemeldet. Gleichzeitig bekam ich vom AMS im Krankenstand eine Mitteilung das ich am 27.11 einen Termin bei meinen Berater habe. Ich bin mit meinen Mann zum Termin ,wollte natürlich das mit der Abmeldung der Krankenkasse klären weshalb und warum . Anfangs sagte mein Berater er könnte da nichts machen . Worauf ich ihn auf die rechtswidrige Abmeldung aufklärte. Naja muss meine Kollegin dazu holen ,meinte er. Er und sie erklärte mir, das ich mich zwischen den beiden Krankenständen hätte gesund melden müssen. Dazwischen sagte ich ,das ist Samstag und Sonntag ,seit wann arbeitet das Ams am Wochenende..? Ja ich hätte 1 .die Krankmeldung persönlich bringen müssen ,und 2.mich auch persönlich wieder Gesund melden. Nicht unten am Schalter sondern bei meinen Berater. Naja schließlich konnte er es doch noch machen ,das die Krankenkasse die nicht weitergegebenen Daten vom AMS bearbeiten könnte ich somit zu meinen Rechtmässigen Anspruch komme. In der ganzen Zeit meines Krankenstandes wurde ich von der Dame der L.-hilfe mit anrufen und E-Mails bombardiert . Da ich wirklich sehr krank war nahm ich die Anrufe nicht an und schrieb ihr eine kurze E-Mail das ich krank bin . Nach dem Termin beim AMS am 27.12 folgte gleich am nächsten Tag ein weitere Anruf der L.-hilfe. Ich erklärte ihr das ich eine Vorstellung bei einer Firma habe und diese Entscheidung noch abwarten möchte und ich sie am Montag den 3.12 anrufen werde. Natürlich habe ich sie auch angesprochen ,was der Telefonterror soll. Sie meinte nur sie wusste nichts von meinem Krankenstand etc. sie sprach mit Widersprüchen und sagte nur das sie in sehr engen Kontakt mit dem Ams steht. Ich fragte ob sie mir jetzt drohen will. Sie verneinte und meinte nur das das so ist.
Mir war das ganze zu blöd und meldete mich mit 3. 12 selber beim Ams freiwillig ab. Die ganze Zeit meiner Notstandshilfe wurde ich so unter Druck gesetzt das ich immerzu krank wurde mir geht das so an die Psyche das dies mich krank macht, darum weil es mir Zuviel wurde meldete ich mich freiwillig ab.
Am 5.12 bekam ich eine Mitteilung auf meinen AMS Konto, das der Anspruch auf Leistung der Notstandshilfe mir per 4 .12 eingestellt wird. Diesbezüglich sollte ich zur Klärung zu meinen Berater gehen um die Einstellung der Bezüge wegen abgelehnter Stellenangebote eingestellt wird.
Ich habe darauf hin einen eingeschriebenen Brief ans AMS geschickt das sie mir einen Bescheid schicken und es nicht sein kann das wenn ich mich selber abmelde eine Bezugssperre folgt.

Heute am 18.12 folgt ein Anruf vom AMS Berater das er keine Bezugssperre sieht und ein Bescheid könne er nicht ausstellen ,wiederum soll ich aber kommen um eine Niederschrift zu machen. Warum frage ich mich.
Ich fragte wie es jetzt aussieht wenn ich wieder Notstandshilfe beantragen will, darauf meinte er nur ja müssen da mal schauen ob die Stelle von der L.-hilfe noch aktuell ist.
So eine Schikane.Sofort gehts wieder weiter mit dem Mobbing.

So was kann oder soll ich jetzt machen brauche ich diesen Bescheid . Soll ich die Niederschrift unterschreiben . Brauche das Geld und möchte mich wieder anmelden.Bitte um Antwort bin wirklich verzweifelt. Lg und Danke (18.12.18)

Antwort:
Es würde nicht schaden, wenn sie zur niederschrift gingen - sie brauchen diese aber dann nicht unterschreiben - erst recht nicht, sind sie mit dem inhalt nicht einverstanden. wichtig, um zu erfahren um was es genau geht.
handelt es sich um eine sperre wegen der L.-hilfe - so müssen sie natürlich einen bescheid bekommen - schnellstmöglich verlangen - und berufung einlegen.

zur info: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

Telefonterror:
Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

Ps.: Lassen sie sich nicht einschüchtern. Melden sie sich wegen Vermittlungen zu solchen "Massnahmen / DV. vom AMS ab, so weiss der Berater, wie er sie aus der Statistik bringt. Das ist keine gute Strategie.


Siehe auch: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Ja, falls möglich Begleitperson zu den Terminen mitnehmen!
(ohne gewähr)


17.12.2018 um 16.07 Uhr - von R*. - "Ab August 1 Euro weniger"



sehr geehrter Herr Moser,

Super Seite und vielen dank für ihr Engagement,ich bin seit Dezember arbeitslose gemeldet und jetzt habe ich Mitteilung bekommen wie lange meine arbeitslose ist.ich bekommen von Dezember bis ende Juli mehr und ab August bis fast ende November 1euro weniger,wissen sie vielleicht warum?ich bin uber 50.(2.Können sie mir bitte sagen wie ich eine bescheid schreiben kann(Berufung)wegen die arbeitslosen Geld weil mir kommt ein wenig vor.(Laut AMS Webseite Bemessung Grundlage musste ich mehr bekommen)Vielen Dank Herr Moser für ihre Bemühungen. Lg R (13.12.18)

Antwort:
Siehe: AlVG § 20 - Ausmaß des Arbeitslosengeldes
Um sicher zu gehen stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid (Muster).
Darin wird die Berechnung aufgelistet und - falls - wurden auch schon Fehler entdeckt!
(Ohne Gewähr)


13.12.2018 um 10.06 Uhr - von S. - "Fit2Work: Eine Darstellung der Ereignisse"



Hallo Herr Moser!

Ich habe ja bereits einmal geschrieben, dass ich vom Ams eine Zuweisung zu Fit2Work erhalten habe.

Jetzt mal eine Darstellung der Ereignisse dort:

1. Arbeitspsychologische Untersuchung: Die Psychologin war sehr nett und bemüht. Die Testung meiner Fähigkeiten und Eignung verlief zu ihrer Überraschung sehr schnell und positiv.
Ergebnis: in meiner Branche und vielen anderen mit Kundenkontakt nicht mehr vermittelbar, nicht sehr stressresistent (no na, hat ja mein Facharzt bereits in seiner Stellungnahme ans AMS dargelegt!) Umschulung angeraten und Durchführung einer Traumatherapie. Hurra!! Das wirft mich aber in meiner Genesung zurück und könnte auf Grund eines Rückfalls zur Nicht-Arbeitsfähigkeit führen (laut meinem Facharzt!)

2. Arbeitsmedizinische Untersuchung: Blutdruck messen, Gewicht und Körpergröße festzustellen. Dann die Finger im Stand an den Boden führen sowie auf einem Bein stehen und hüpfen. Danach ein Fragebogen mit Allergien, Schmerzen sowie Vorerkrankungen. DAUER: 20 min

Auswertung der beiden Tests zusammen: Bericht ging auch ans AMS!!!!

Plan: Umschulung, Traumatherapie, Ausdauertraining und (jetzt kommt's!) Gewichtsabnahme!

Ich hab gedacht ich spinne! Zur Erläuterung: als Frau bin ich 177 cm groß und wiege zur Zeit 85 Kilo. Klar ist das nicht wenig und ich weiß auch, dass ich durch meine Tabletten 20 Kilo zugenommen habe.

Meine Frage: muss ich mir das gefallen lassen??? Damit wird in meinem persönlichen Lebensbereich eingegriffen!
Außerdem wurde mir gesagt, dass ich bei einer Umschulung 40 Std pro Woche zur Verfügung stehen muss. Egal ob ich nur 20 Std arbeiten möchte! Stimmt das wirklich??? Das schaff ich niemals! Dann lieg ich gleich wieder am Boden!

Danke fürs Lesen und die Beantwortung meiner Fragen! LG S. (12.12.18)

Antwort:
Falls Umschulung (40 Std pro Woche) so sollte/"müsste" diese freiwillig sein.
Macht nur Sinn, wenn sie diese Anforderung auch schaffen. Wobei es toll wäre, würde ihnen der Beruf und die Um-Schulung dazu interessieren!
"Gewichtsabnahme" - Nehmen sie einfach als gutgemeinten Vorschlag an.
Dieses Ziel braucht Freiwilligkeit und Kampfgeist! Sollte es ihnen - mit ein wenig mehr Gewicht - gut gehen, so passt das auch!

Sie hätten die Datenübertragung ans AMS verbieten können.
Ein Beispiel: "BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH (Rechtssatz) unter Datenschutz
Kommt
es diesb. zum Behörden-Druck, so wenden sie sich an ihren Vertrauensarzt / Facharzt und holen sich Unterstützung! (ohne Gewähr)

Zu: "Fit2work "nur" zur Abklärung?" (16.10.2018)


10.12.2018 um 10.37 Uhr - von M*. - "Polizei-Dienst Pflicht?"



Sehr geehrter Herr Moser, 

Hätte eine Frage, bin Langzeitarbeitslos und habe jetzt von meinem Berater einen Kurs zur Vorbereitung auf die Polizei-Aufnahmeprüfung bekommen. Ich bin nur absolut nicht der Mensch für diesen job. Muss ich mit einer Sperre rechnen wenn ich sage das mich das überhaupt nicht reizt. Kann das Ams mich in einen Job wie diesen drängen? Mich interessiert der Dienst mit Waffe einfach überhaupt nicht. Danke im voraus für Info's von ihnen. Mfg

Antwort:
Das ist natürlich ein besonderer Beruf und dazu brauchts Freiwilligkeit! Wie kam er überhaupt auf die Idee zu diesem Vorbereitungskurs bezw. Ausbildungsweg zum Polizisten?
Als "seinerzeit" das Bundesheer noch Pflicht war und der Zivildienst nur über eine Gewissensprüfung vor einer Kommission möglich war, war die Waffenverweigerung eine Begründung der Pazifisten, die vom Bundesheer befreite.
Mit dieser Gewissensbegründung ist auch kein Polizeidienst möglich! Reden sie also mit ihrem Berater bzw. Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter.
>Darf also zu keinem Problem / Sperre führen - sonst wäre eine Berufung erfolgreich!
Nehmen sie sich, wenn möglich eine Begleitperson zu den Terminen mit!
(Ohne Gewähr)


5.12.2018 um 10.24 Uhr - von C*. - "Ich befinde mich schon ein paar Jahre in der Notstandshilfe und meine seelische Gesundheit hat sich sehr verschlechtert, besonders durch ständigen AMS-Druck und Missverständnisse mit den Beratern"



Sehr geehrter Herr Moser,

Ich befinde mich in Notstandshilfe schon ein paar Jahre und meine seelische Gesundheit hat sich sehr verschlechtert, besonders durch ständiger AMS-Druck und Missverständnise mit den Beratern.
Seit heute habe ich Diagnose "Depression" bei meiner Psychiater bekommen, und damit werde ich zum meinen Hausarzt gehen in den Krankenstand zu gehen (der Rat der Psychiater). Der Psychiater hat nicht bestätigt wie lange ich mich im Krankenstand befinden könnte, aber es wird dauern weil ich mich sehr schlecht fühle und bekomme jetzt Medikamentöse Therapie.

Die erste Frage: da ich weiss, dass WGKK während Krankenstand zahlt (ab vierten Tag), muss ich dann einmal pro Monat zum WGKK oder Arzt gehen um irgendeine Bestätigung, oder muss ich nichts tun?

Die zweite Frage: wenn ich länger als 62 Tage im Krankenstand bin, dann muss ich angeblich einen neuen Antrag für Notstandshilfe machen; verkürzt sich dann meine Geldleistung (momentan ca. 770 Euro monatlich), oder wie genau funktioniert das? Und zahlt WGKK die Geldleistungen nach diesen 62 Tage?

Haben Sie noch irgendwelcher Rat für mich, ich kenne niemanden, der/die mir mit diesen Problem helfen kann.

Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken für Ihre Geduld und Hilfe!
Liebe Grüße, (4.12.18)

Antwort:
Krankengeldauszahlung: Es muß(!) zumindest einmal im Monat der praktische Hausarzt den rosafarbigen Schein abstempeln (Datum, Stempel, Unterschrift)

Bei
63 Tagen Unterbrechung - einen neuen Antrag
Spielt keine grosse Rolle bez. "Verkürzung der Geldleistung" - Solange es Notstand gibt bekommen sie ein Jahr ab Antragstellung die Notstandshilfe!
Gibt's eine Unterbrechung - gibt's nach Antragsstellung wieder ein Jahr Notstandshilfe!
Auch die Höhe der Notstandshilfe verändert sich nicht!
(Einen Bemessungsgrundlagen-Schutz gibt's ab dem 45. Geburtstag -
geschützte Bemessungsgrundlage) (ohne Gewähr)

5.12.2018 um 17.54 Uhr - von C*. - "Rosafarbige Schein?"
Sehr geehrter Herr Moser,
Ich wollte nur noch was fragen; wenn Sie sagen, "es muss zumindest einmal im Monat der praktische Hausarzt den rosafarbigen Schein abstempeln", könnten Sie bitte mir erklären was das heisst? Sind diese Scheine nicht eingestellt und jetzt nur elektronisch erzeugt?
Ich habe versucht im Internet diese Information zu finden, aber erfolglos. Ist das irgendwo im ASVG?
Also, ich muss jeden Monat während Krankenstand zum Hausarzt, um zu bestätigen, dass ich noch krank bin, oder? Ich habe keine Erfahrungen, ich bitte Sie um Hilfe, und da ich mich wirklich schlecht fühle, der Krankenstand ist die einzige Lösung für mich, was mir auch mein Berater im AMS empfohlen hat.
Liebe Grüße,

Antwort:
Ev. möglich dass dies elektronisch geregelt wird? Und / oder ev. "rosafarbige" Durchschrift der Krankmeldung?
Im Monat einmal zum Arzt, der bestätigt dann den weiteren Krankenstand und gibt das Okay zur mon. Auszahlung. Fragen sie aber zur Sicherheit auch ihren Arzt. (Ohne gewähr)


2.12.2018 um 14.27 Uhr - von G*. - "Geschützte Reha-Geld-Höhe?"



Hallo,
ich bin 45 geworden und beziehe Reha Geld. Jedes Jahr muss ich PVA ob dieses verlängert wird oder nicht. Positiv ist, das ich im Beitragsgrundlagenschutz bin (runterrasseln falls ich wieder zum AMS muss geht also nicht hoffe ich). Frage: gilt der Beitragsgrundlagenschutz auch fürs Reha Geld? Ich habe vorher gut verdient, Reha Geld also entsprechend hoch. Angenommen, ich mache einen Arbeitsversuch mit weniger Geld (zb.Teilzeit) - was passiert falls dieser nicht klappt und ich wieder ins Reha Geld käme? bekäme ich dann wieder mein "jetziges" Rehageld, also die Beitragsgrundlage die ich vor meinem 45 Geburtstag erarbeitet habe, oder würde der RehaTagssatz durch Arbeit neu berechnet werden? Danke!

Antwort:
Ab dem 45. Geburtstag ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt!
Kann nicht mehr weniger werden - auch sollten sie eine Arbeit mit niedrigeren Lohn annehmen. Falls gibts danach wieder Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe (wenns diese dann noch gibt) in gleicher Höhe - wie jetzt!
Ich denke auch Reha Geld - wenns wegen einem DV. nicht wegfällt - Hier bekommen sie statt Arbeitslosengeld das/ein Krankengeld. "Bleibt also auch gleich."
geschützte Bemessungsgrundlage (Ohne Gewähr)


30.11.2018 um 10.09 Uhr - "Erklärung zur Mindestsicherung"
"WissenschafterInnen gegen sozialrassistische Stimmungsmache!
"



Die Mindestsicherung ist ein wichtiger Teil des sozialen Netzes in Österreich, der soziale Ausgrenzung vermeiden und Menschen vor tiefer Armut bewahren soll. Sie dient der Linderung von Notlagen, in denen Menschen keine anderen Möglichkeiten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben oder ihr Einkommen – oft auch trotz Erwerbstätigkeit – unter einer bestimmten Grenze liegt. Eine Inanspruchnahme ist mit umfangreichen Prüfungen und der Offenlegung der gesamten Lebens- und Einkommenssituation verbunden.

Das Anrecht auf diese Unterstützung auf Mindestniveau ist unabhängig von bisherigen eigenen Beiträgen zur Sozialversicherung. Denn die meist vorübergehend bezogene Mindestsicherung ist keine Versicherungsleistung, sondern soll als unterstes Auffangnetz notleidenden Menschen ein Leben in Würde ermöglichen. Sie orientiert sich also am Bedarfsprinzip: Was braucht ein Mensch heute in unserer Kultur zum (Über)Leben. Einen Anspruch darauf hat man, weil man ein Mensch ist, und nicht, weil man vorher etwas beigetragen hat. So soll auch verhindert werden, dass Personen, die am Arbeitsmarkt keine Chance haben, letztlich zu menschenunwürdigen und gesellschaftlich unerwünschten Auswegen gezwungen sind, wie etwa Betteln, Prostitution oder Ladendiebstahl.

Wachsende soziale Ungleichheiten und steigende Armut sind daher nicht nur aus der Sicht der Betroffenen höchst problematisch. Sie ziehen Folgekosten nach sich und gefährden den sozialen Frieden und den Zusammenhalt der Gesellschaft insgesamt. Studien zeigen, dass von einer gerechten Verteilung der Chancen und Ressourcen alle in der Gesellschaft profitieren - sogar die Reichen.

Die Mindestsicherung ist kein Polster zum Ausruhen, sondern deckt schon jetzt nur die notwendigsten Bedürfnisse und kann Armut nicht wirklich vermeiden. Studien zeigen, dass es MindestsicherungsbezieherInnen gesundheitlich schlechter geht und dass sie überdurchschnittlich oft in schlechten Wohnverhältnissen leben. Betroffene Kinder erleben in vielen Bereichen – in der Schule, in der Freizeit – soziale Ausgrenzung. Wichtig wäre es, die Mindestsicherung so auszubauen, dass Kinderarmut und Gesundheitsgefährdung vermieden werden.

Die Ausgaben für die Mindestsicherung machten 2017 insgesamt 977 Millionen Euro und somit insgesamt weniger als ein Hundertstel der Sozialausgaben Österreichs aus. In Wien erhielten 2016 knapp 40.000 Haushalte mit Mindestsicherung weniger als 500 Euro im Monat, während nur 40 Haushalte 2.500 Euro oder mehr bezogen. 70,5 Prozent aller MindestsicherungsbezieherInnen sind sogenannte "Aufstocker", d.h. ihr Erwerbseinkommen, ihre Pension, ihr Arbeitslosengeld oder ihre Notstandshilfe reicht nicht aus und wird auf einen Mindestsatz aufgestockt. Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt: bei den Kürzungen geht es für den Staat nur um wenig Geld - aber den Notleidenden fehlt jeder Euro.

Die Regierung erweckt den Eindruck, insbesondere bei Zugewanderten und Asylberechtigten einsparen zu wollen. Treffen werden die geplanten – und wie die jüngsten Entscheidungen des VfGH und des EuGH zeigen: auch rechtlich sehr fragwürdigen – Kürzungen aber insbesondere kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, PensionistInnen, Kinder sowie Erwerbstätige, deren Einkommen oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht zu einem menschenwürdigen Leben ausreichen. Zugewanderten gebührt die Unterstützung nach dem Bedarfsprinzip selbstverständlich in gleicher Weise. Notlagen ergeben sich für sie auch daraus, dass sie häufig benachteiligt und stärker armutsgefährdet sind.

Durch diese Kürzungen wird aber letztlich auch der Druck auf die (noch) in Beschäftigung Stehenden verstärkt, weil sie Gefahr laufen, ihre Arbeitsplätze an Personen zu verlieren, die diese Tätigkeiten auch zu schlechteren Bedingungen annehmen müssen, weil sie sonst keine Absicherung mehr haben. Statt diesen Druck weiter zu erhöhen, sollte für mehr und sichere Arbeitsplätze sowie für höhere Erwerbseinkommen gesorgt werden. Auch Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sollte man Möglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, anstatt ihnen die Mittel zum Überleben zu entziehen.

Wien, St. Pölten, Linz und Salzburg am 29. 11. 2019

Mag.a Dr.in Carina Altreiter (Universität Wien)
Ao. Univ.-Prof. Dr. Wilfried Altzinger (Wirtschaftsuniversität Wien)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Brand (Universität Wien)
A.o. Univ.-Prof. DDr. Nikolaus Dimmel (Universität Salzburg)
Univ.-Prof. Dr. Jörg Flecker (Universität Wien)
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Karin Heitzmann (Wirtschaftsuniversität Wien)
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kittel (Universität Wien)
Priv.-Doz. Dr.in Bettina Leibetseder (Johannes Kepler Universität Linz)
Univ.-Prof. Dr. Walter Pfeil (Universität Salzburg)
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christoph Reinprecht (Universität Wien)
Ass. Prof.in Dr.in Christine Stelzer-Orthofer (Johannes Kepler Universität Linz)
Prof. (FH) Dr. Tom Schmid (Fachhochschule St. Pölten)


29.11.2018 um 9.36 Uhr - von S*. - "Schwangerschaft"



Guten Tag,
kann man während einer Schwangerschaft einvernehmlich kündigen? oder kann man während einer Schwangerschaft in eine Arbeitsstiftung gehen und Weiterbildung machen? Freundliche Grüße

Antwort:
? Ich verstehe nicht ganz! Wieso möchten sie kündigen? Sie sind in der Schwangerschaft geschützt (Kündigungsschutz)!
Siehe Schwangerschaftsberatung der AK
Be­kannt­gabe der Schwanger­schaft
Sobald Sie von der Schwangerschaft wissen, müssen Sie Ihren Chef in­for­m­ieren. Damit Ihr Dienstgeber die gesetzlichen Mutter­schutz­be­stimm­ungen ein­halten kann. Es ist aber kein Entlassungsgrund, wenn Sie die Schwangerschaft nicht melden.

Informieren Sie Ihren Dienstgeber 4 Wochen bevor Sie den Mutterschutz antreten!
Sie erhalten vor und nach der Geburt Wochengeld! unter Mutterschutz

Wenn sie der Meinung sind, eine Ausbildung macht während der Schwangerschaft Sinn, so könnten sie es versuchen. Notlüge darf sein!

Ich würde mich auf die Geburt bzw. das Kind konzentrieren und die Ausbildung ev. nach der Karenz anstreben!
Sorry - Ich kann mich natürlich nicht in diesen Zustand hineinversetzen! (Ohne Gewähr)


26.11.2018 um 9.33 Uhr - von Dr. Herbert Pochieser - "Richterbesetzung am EuGH durch Österreich-nächste Episode:
Universitätsprofessor aus Graz biedert sich mit EU-rechtswidriger Rechtsauffassung beim Jusstudium-Abbrecher an und wird EuGH Richterkandidat"

"Andererseits
gebührt
Marhold und Nowak ein großes Dankeschön, aber auch schon noch anderen, die es zu erwähnen gäbe, für diese gelebte Verantwortung!"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

nun ist er da, der von mir in der Aussendung vom 6. November angesprochene Kandidat aus Graz:
Hauptausschuss billigt Kumin-Nominierung als EuGH-Richter“ wird getitelt

Das ist jener Universitätsprofessor, der praktisch als einziger Jurist weit und breit in einer Ö1-Morgen Journal Sendung von sich hören ließ und aufhorchen ließ (bis dahin war er – jedenfalls mir, was nicht unbedingt repräsentativ ist – völlig unbekannt), in der er die Auffassung vertrat, dass die Indexierung der Familienbeihilfe EU-rechtskonform sei.

Wenn man auch mit einer solchen Rechtsmeinung als Jusstudent bei der Prüfung an einer österreichischen Universität (mit Ausnahme einer Prüfung bei diesem Juristen) vermutlich durchfällt, so schadet das nichts, für eine EuGH-Richter-Nominierung durch den österreichischen Kinderkanzler (© Jan Böhmermann) und Jusstudium-Abbrecher reicht das alle Mal.

Umso erfreulicher die Standhaftigkeit von Marhold, der die regierungs-gefälligen Auffassungen von Kumin und Mazal (das ist der 2. Regierungs-Gefälligkeits-Rechtsgutachter), juristisch in die Schranken wies und deutlich machte, dass er sich weigert, sich zu verbiegen, nur um einen Posten eines EuGH-Richters zu bekommen.

Auch wenn auf diesem E-Mail-Verteiler von mir immer wieder überwiegend Warnungen kommen, dass die Juristerei, die Rechtspflege, wie auch der Rechtswissenschaft, von den politischen Opportunisten-Populisten nicht nur mitgezogen werden, sondern sich bei diesen sogar aktiv anbiedert, so gibt es schon noch aufrechte Juristen, die sich selbst nicht verbiegen und auch das Recht nicht verbiegen, um politisch gefällig zu sein.

Anlässlich einer Veranstaltung des Juristenverbandes habe ich auf meine Sorge der Korrumpierung der Rechtswissenschaft durch die Politik in Österreich hingewiesen und auch den Fall erwähnt, dass ein Universitätsprofessor aus Graz eine klarerweise EU-rechtswidrige Auffassung zur Indexierung der Familienbeihilfe vertritt. Dieser Universitätsprofessor, der auf dem Podium saß, hat dann die ganze Veranstaltung nichts mehr gesagt.

Ein großes Dankeschön für die klaren Worte von Universitätsprofessor Dr. Manfred Nowak im Ö1 Mittagsjournal vom 23.11.2018 (nachzuhören 7 Tage lang:) zum österreichischen Verhalten zum UNO-Migrationspakt.

Ich sehe Marhold und Nowak mittlerweile durchaus in der Nachfolge einer Auseinandersetzung, wie sie zwischen Kelsen einerseits und dem Nazi-Staatsrechtler Carl Schmitt (auf den sich auch die rechten Burschenschafter berufen) auf der anderen Seite in der Weimarer Republik geführt wurde (Kelsen, Schmitt und "der Hüter der Verfassung": Weimar, 1931). Carl Schmitt vertrat die Auffassung, dass die Normenkontrolle von einer politischen Instanz, beispielsweise dem Reichspräsidenten, übernommen werden solle. Wie das in Deutschland mit Hindenburg ausging, weiß man ja. In Österreich wird die Normenkontrolle mittlerweile von der politischen Instanz Kinderkanzler Kurz (© Jan Böhmermann) ausgeübt (siehe oben).

Das ist ja noch nicht alles: mit einer an das Regieren mit Notverordnungsrecht zu Zeiten des Austrofaschismus erinnernden Vorgangsweise, die den eigentlichen Gesetzgebungsvorgang schon ausschaltet, wird bereits der Parlamentarismus unterlaufen.

Ich appelliere an die Verantwortung der Juristen für den Grundrechts-, Verfassungs- und Rechtsstaat, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Ein großes Dankeschön gebührt Marhold und Nowak, aber auch schon noch anderen, die es zu erwähnen gäbe, für diese gelebte Verantwortung.

Juristen, bezieht Stellung, übernehmt Verantwortung.
Auch die Kelsenianer dürfen sich einmischen, ganz im Sinne Kelsens.

Auch die durch die „MeToo“-Debatte regelrecht blockierte starke Frauenbewegung, darf muss sich mit dem Thema beschäftigen, gerade, wenn sie nicht will, dass Frauendiskriminierung einreisst.

Denn: „¡No pasarán!“ wurde von einer Frau ausgerufen.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
(24.11.18)

Zu: "Große Probleme hat die österreichische Regierung bei der Nachbesetzung des Richterpostens am EuGH" (7.11.18)


25.11.2018 um 13.53 Uhr - von R. - "Wissen Sie, ob die Notstandshilfe abgeschafft wird?"



Lieber Herr Moser!
Die Informationen, die ich den Medien diesbezüglich entnehme, sind vage und widersprüchlich. Wissen Sie, ob die Notstandshilfe abgeschafft wird? Danke!
Mit freundlichen Grüßen (24.11.18)

Antwort:
Kann noch nicht beantwortet werden. Es gibt diesbez. von der Regierung noch keine Verlautbarung / Regelung. Ev. wissen wir in ein paar Monaten mehr!

Siehe auch Anmerkung unter Abschaffung der Notstandshilfe?

Zu "Partnerschaftsanrechnung" (23.04.2018)


23.11.2018 um 10.59 Uhr - von M*. - "Vorstellungsgesprächs bei einer Arbeitsvermittlungsfirma"



Liebes Team!

Ich beziehe Notstandshilfe. Das Ams schickte mir per RSb eine "Anfrage" der Fa. J. Nun ist das zwar offiziell eine Unternehmensberatungsfirma.
Aber meines Wissens nach auch eine Personalvermittlungsfirma. Steht auch so auf deren Homepage (im Impressum wie folgt: Arbeitsvermittlung Reg. Nr. 102382R16). Ich bin auch schon früher an diese "verwiesen" worden und weiß, dass die nicht als Arbeitgeber agieren sondern eben an Rechtsanwälte weitervermitteln. Nun meine Frage dazu: Muss ich der Aufforderung des AMS zur Vereinbarung eines Vorstellungsgesprächs nachkommen wenn es sich um eine Arbeitsvermittlungsfirma handelt? Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Mit freundlichen Grüßen M.

Antwort:
Ja - fällt mehr oder weniger unter die Mitwirkungspflicht. Ein Nichterscheinen wird als Vereitelung - des zu vermittelnden Arbeitsplatzes - eingestuft, was wahrscheinlich zur Bezugssperre führt, auch wenn die Vermittlungsfirma selbst kein DV. anbietet und ev. nur (an ein DV.) weitervermittelt . (Ohne Gewähr)

Streitfrage Leiharbeit!
Anders als in Österreich stufte der Oberste Gerichtshof von Namibia die Leiharbeit als Menschenhandel ein.

21.11.2018 um 14.41 Uhr - von G. - "Abschaffung der Notstandshilfe?"



Hallo Christian !
Ich lese seit mehreren Wochen in diversen Medien und auch auf Facebook (Strache Profil) über die Abschaffung der Notstandshilfe und deren Verdrängung in die Mindestsicherung. Einmal heißt es nein kein vermögenszugriff und einmal ja schon . Ich habe mich nun am Sozialministerium und AK Wien informiert und mir wurde dort gesagt das es sehr wohl zum vermögenszugriff kommen wird für alle die in der Mindestsicherung landen werden bzw. werden kranke und sehr eingeschränkt arbeitsfähige die wenig gearbeitet haben eben durch Krankheit und zwischen PVA und AMS hin und her geschoben wurden in der Mindestsicherung landen mit all den Schikanen die es nur gibt?! Mir schaudert jetzt schon was mich und viele anderen erwarten wird. Geht auf HC Straches Facebook Seite und schaut euch dort an was er schreibt ,da kotzt ihr euch an und das den ganzen Tag aber. Wenn das so wird dann verlieren viele die Wohnung und es wird einen Ansturm geben auf die Schuldnerberatungsstelle. Diese Kurz und Strache Regierung schert sich einen Dreck um soziale Sicherheit und es kümmert ihr reichlich wenig ob es genug Arbeit für alle gibt und ob kranke arbeiten können ist ihnen reichlich egal. Ich will niemanden Angst machen aber lest euch mal durch was HC schreibt dann gruselt euch .Ich kann nur hoffen das die SPÖ noch macht genug hat das zu verhindern und das es so in dem ausmaß wie er wieder gibt nicht kommt denn das wird katastrophal werden. Ich bin sogar sicher das das bei nach und Nebel beschlossen wird und quasi über Nacht kommen wird und einfach drüber gefahren wird . Lg. G (19.11.18)

Anm.: "Von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung!
"Eine Massnahme, die sich auch gegen ArbeitnehmerInnen richtet!"

"
Petition bez. Abschaffung der Notstandshilfe"

"
Schwarz_Blaue Massnahmen zum AlVG
" (17.12.2017)

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22.11.18 - SOS Notstandshilfe
Was bedeutet die Abschaffung der Notstandshilfe für die Menschen?


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