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30.01.2019 um 11.33 Uhr - von H*. - "Early Intervention 50 plus" |
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Guten Tag ich soll beglückt werden mit early intervention 50 plus bitte was ist das und was erwartet mich da danke
Antwort: Individuelle Kurzzeitberatung für arbeitsuchende Personen über 50 in Wien Early Intervention 50+ bietet Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsuche. Insgesamt bieten wir Ihnen rund 5 Einzelgespräche in drei bis zehn Wochen an. siehe - Early Intervention 50 plus Infotag besuchen und ev. vor zeugen nachfragen, ob die teilnahme freiwillig ist?
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29.01.2019 um 15.24 Uhr - von P*. - "Kein Gastgewerbe mehr" |
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Hallo... bin 40 Jahre und habe 2 Kinder(Alleinerziehend) Ich beziehe Notstandshilfe. Hab vom Ams ein Vorstellungsgespräch im Gastgewerbe bekommen. Wo ich überhaupt kein Gastgewerbe mehr mag. Hab bei dieser stelle eine Woche gearbeitet und gesehen das ich das überhaupt nicht mag (psychisch und körperlich )jetzt hab ich in der Probezeit gekündigt. Bekomm ich eine Bezug sperre? Ich muss jeden cent zweimal umdrehen. Und wen ich dann keinen Bezug bekomme weiss ich nicht mehr weiter... Danke schon mal im vorraus (28.01.19)
Antwort: >Gibt`s bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre? Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) >Bei Kündigung während der Probezeit kann es wider Erwarten doch zur Sperre kommen. Unter welchen Bedingungen? Siehe: Kündigung in der Probezeit! (RA)
Falls gesundheitliche Probleme vorhanden sind? - wäre ein ärztliches Attest vorteilhaft, um ohne Probleme verweigern zu können? Wie alt sind ihre Kinder? Ev. könnten sie Betreuungspflichten als Begründung angeben? - Dann müssten sie sich nur 16 bis 20 Stunden bereithalten. Falls Sperre legen sie Berufung ein - ist kostenlos! (Ohne Gewähr)
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25.01.2019 um 8.55 Uhr - von "Ano?". - "Diskriminierung arbeitssuchender Menschen durch die Kurz ÖVP" |
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diskriminierung arbeitssuchender menschen durch kurz övp geht weiter. Personalisierte Arbeitsmarktbetreuung" durch das AMS und Algorithmus zur Segmentierung von beim AMS vorgemerkten Arbeitsuchenden die zukunft mit dieser övp = verschlechterung für arbeitslose
Betreff: Parlamentarische Anfrage bzw. Antwort: von Mag. a Beate Hartinger-Klein (24.01.19)
Schriftliche Anfrage Eingebracht von: Gabriele Heinisch-Hosek (parlament.gv.at)
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24.01.2019 um 13.27 Uhr - von "M*". - "Kann ich FAB verweigern?" |
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Hallo, erstmal finde ich Ihre Seite super, vielen Dank dafür! Dann hätte ich eine Frage: ich bin seit 5 Jahren arbeitslos, habe EHK gelernt, war jahrzehntelang im Büro, teilweise auch Verkauf. Jetzt möchten mich das AMS ins FAB stecken, was ich absolut nicht möchte! Kann ich das verweigern? Danke Im Voraus!
Antwort: Ev. nur, wenn sie vorher einen - ev. 1 -2. monatigen - Kurs absolvieren müssen, bevor sie als TransitarbeiterIn genommen werden! "Ev. vorgeschaltene Massnahme? wie Arbeitserprobung; Coching; Keine Gratisarbeit "etc." - und auch dann, wenn der SÖB (Transitarbeitsplatz) nicht nach KV. entlohnt!
Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)
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24.01.2019 um 10.48 Uhr - von "R*". - "Bezugssperre: Was gegen den Bescheid machen oder schwamm drüber?" |
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Hallöchen, ich hab da mal eine Frage, gegen den Bescheid kann ich da was machen oder ist es besser einfach schwamm drüber? Laut AMS geht um den Lebenslauf, und nicht das ich mich nicht vorgestellt hätte. (Mail + Lebenslauf) mfg (20.01.19)
Antwort: Wenn sie der meinung sind ihr verhalten hat nichts mit vereitelung zu tun gehabt, dies argumentieren können (berufungsgrund) – so legen sie natürlich berufung ein. = kostenlos ohne gewähr
23.01.2019 um 16.15 Uhr - von "R*". - "Nachzahlung bekommen, ev. die Bezugssperre" Hallo, heute Nachzahlung vom AMS bekommen, zu 99% ist das die Bezugssperre :)) schönen Abend noch!
Antwort: Super! Danke für die positive Rückmeldung! |
24.01.2019 um 10.12 Uhr - von "G*". - "Nach "rechtswidriger" Bezugssperre wieder zum selben, an dieser Sperre mitverantwortlichen, SÖB?" |
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Hallo, bin 51 u. langzeitarbeitslos. Im November 18 wurde ich vom AMS zu einem SÖB zugewiesen. Für 35 Wochenstunden. Beim Vorstellungsgespräch musste ich einen Zettel ausfüllen, wieviel ich arbeiten will. Ich schrieb 20 Stunden hin. Die beiden Chefinnen fragten mich wieso. Ich erklärte ihnen, dass dies so in mein Leben passen würde. Die eine Chefin forcierte es dann regelrecht, dass ich nur 20 Wochenstunden arbeiten solle, da sie mir 30 Berufsjahre anrechnen musste. Ich schickte dann ein Mail hin, dass ich auch 35 Wochenstunden arbeiten würde. Dann machte ich im Dez. 18 eine Arbeitserprobung und wurde nicht eingestellt. Im Jän.19 bekam ich eine Bezugssperre. Die eine Chefin hatte schriftlich für das AMS angegeben, dass ich mich geweigert hätte mehr als 20 Stunden zu arbeiten. Ich sandte meinem AMS Betreuer eine Kopie des Mails zu, wo ich meine Einwilligung für 35 Std. kund getan hatte. Dies ist ignoriert worden. Ich habe dann gegen die Bezugssperre im Jän.19 Einspruch erhoben. Das ist jetzt im Laufen. Trotzdem b ekam ich nun im Jän. 19 wieder vom meinem AMS Betreuer zugewiesen, dass ich mich genau bei demselben SÖB, mit genau derselben Chefin bewerben muss, wieder für 35 Wochenstunden. Ich habe mich dort nun wieder ganz freundlich beworben. Bis jetzt noch keine Antwort. Nur, ist das denn überhaupt rechtens? Das Verfahren ist doch im Laufen - da kann mich der doch nicht schon wieder genau dorthin zuweisen - oder? (23.01.19)
Antwort: Ich kenne auch keinen Gesetzestext, der sie vor dieser "peinlichen-unseriösen" Strategie rettet! Wäre ev. eine Abwägungsangelegenheit des zuständigen Richters, würden sie eine Berufung wegen ev. Verweigerungs-Sperre einlegen! Ein Indiz dafür ist eine Erkenntnis mit der eine Dauersperre, wegen Arbeitsunwilligkeit. aufgehoben wurde, weil innerhalb kurzer Zeit 3x in den selben SÖB vermittelt wurde! ("Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich" "Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt") Vorsicht aber - keine Garantie! Drum gehen sie lieber zum Vorstellen, auch wenn, so wie sie schreiben, die linke Hand nicht weiss was die Rechte tut! Aber wenn sie das in der Berufungsbegründung belegen können, wird die Sperre aufgehoben! ? Vielleicht wollen die mit der neuerlichen Zuweisung einen Ärger von ihnen provozieren, auf dass dann eine/die Sperre legitim wäre? Also hin und neuerlich eine Arbeitszeit ausmachen - was im Übrigen bei "vielen" SÖB`s üblich ist?
Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" ( Ohne Gewähr) Halten sie uns auf dem Laufenden! _ Alles Gute!
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22.01.2019 um 10.47 Uhr - von "Ano*". - "Der Beschwerde wird stattgegeben" |
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bitte googeln und selbst ein bild machen, meiner meinung hat der richter vollkommen zurecht entschieden.... (21.01.19)
>W141 2207830-1/ 9E Der Beschwerde wird gemäß § 38 iVm § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGBl. 609/1977, in der geltenden Fassung, stattgegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben.
Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes steht daher fest, dass der Beschwerdeführer mit seinem Verhalten den Tatbestand der Vereitelung gemäß § 10 Abs 1 Z 2 AlVG nicht verwirklicht hat, der den Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeldes für sechs Wochen rechtfertigt.<
unter: "Betroffener vor BVwG erfolgreich" "Sperre, wegen aggressiven Verhalten im Kurs, aufgehoben!" (17.01.2019) |
20.01.2019 um 19.31 Uhr - von F*. - "Mindestsicherung" |
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Hallo, mein Problem ist folgendes: ich bezog Mindestsicherung ab August, nun habe ich einen Folgeantrag gestellt: ich bin arbeitssuchend und Hauptmieterin einer Gemeindewohnung; ich habe einen Freund, der seit einem Jahr bei mir gemeldet ist. Er ist Student und arbeitet fallweise geringfügig; beim Ams ist er nicht gemeldet(, da er ohnehin keinen Anspruch hat als Student..). Nun meine Frage: auf dem Antrag der Mindestsicherung muss ich meinen Freund und seine Einkünfte angeben; ok...aber: zähle ich nun als alleinstehend (ist keine eingetragene Partnerschaft), dh. habe ich Anspruch auf die BMS als alleinstehende Person, oder zählen wir als Paar, wobei mein Freund ja kein Antragsteller ist und sowieso keinen Anspruch auf BMS hat?
Antwort: Partnerschaftsanrechnung: alle im gemeinsamen haushalt müssen angegeben werden, auch welche einkünfte jemand hat. Wird mit einberechnet. Siehe: Anrechnung von Einkommen und Vermögen (ohne gewähr) |
17.01.2019 um 10.43 Uhr - von G*. - "SÖB-Transitarbeitskraft?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
bin leider schon 2 Jahre arbeitsuchend (54 Jahre alt) und Notstandshilfeempfänger. Jetzt will man mich in einen SÖB Beratungstermin schicken, und danach ev. als Transitarbeitskraft vermitteln.... eigentlich will ich das überhaupt nicht in den 2. Arbeitsmarkt zu gehen, aber ich hätte dazu nur 2 Fragen: ist dieser Vorschlag jetzt ein Muss - oder kann ich ablehnen? Falls es zu einem Transitdienstverhältnis kommt - erwirbt man sich durch das dortige Arbeiten neuen Versicherungszeiten? In meinem Falle wäre die Bezahlung dann nicht das unbegingt ausschlaggebende, da ich ja die Grundlage mit 45 feststehen habe.
danke für die Hilfe, mit freundlichen Grüßen G
Antwort: SÖB-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV. / Pflicht, wenn nach dem eigens dafür angefertigten KV. entlohnt wird. Es kann bei ihnen wenigstens zu keiner niedrigeren Bemessungsgrundlage kommen (niedrigeren Arbeitslosen-Geld), da sie schon über 45 Jahre alt sind und diese nun geschützt ist! (geschützte Bemessungsgrundlage)
Kommt es vorher zu einem Kurs, so kann dieser ev. bekämpft werden! Heisst : Auf Sperre nach ev. Verweigerung Berufung einlegen! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : / | |