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20.03.2019 um 9.51 Uhr - von S*. - "Nach Deppenkurse eine Umschulung"



Sehr geehrter Herr Moser!

Nachdem ich jetzt in einem dieser sogenannten "Deppenkurse" sitze und der bald zu Ende geht, meint die achso nette Betreuerin vom AMS, dass ich danach sofort eine Umschulung beginnen muss. Das wäre ja nicht schlecht, wenn ich nicht schon um kurz nach 6 Uhr morgens von zu Hause aufbrechen müsste. Um kurz vor 8 wäre ich dann am Kursort (mit öffentlichen Verkehrsmitteln!). Nach Kursende die gleiche Zeit wieder retour.
Ob die Maßnahme überhaupt in Teilzeit geht, steht in den Sternen, trotz Facharzt Befund, dass mir nur 25 Stunden zugemutet werden können.

Meine Frage: Muss ich eine solch lange Wegzeit zum Kursort überhaupt in Kauf nehmen???? Zum Lernen komme ich dann ja sowieso nicht mehr, weil meine Leistungsfähigkeit erschöpft ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort! LG S (19.03.19)

Antwort:
Ja wenns drauf ankommt wenden sie die DV.- Wegzeit-Regelung auch bei den Kursen / Schulungen an!
Bei Vollzeit beträgt die Wegzeit 2 Stunden - bei Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück) Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Wenn es sich hier ev. um eine Ausbildung zur FacharbeiterIn handelt, dann sollte die Freiwilligkeit eine Rolle spielen! Fragen sie ev. vor Zeugen nach.
Wenn möglich - Begleitperson zu den AMS-Terminen mitnehmen.
Auch sollte sie ihr Facharzt-Befund unterstützen.
Falls es wegen Weigerung zu einer Sperre kommen sollte, legen sie auf den Bescheid Berufung ein!
Vielleicht könnten sie sich selbst einen Ausbildung-Kurs suchen und mit ihrer Beraterin darüber ins Reine kommen!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Ev. Schulungs-, Kursanbieter, ev. Firma für Praktikum bzw. für berufsbegleitende Ausbildung.)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr)


11.03.2019 um 9.39 Uhr - von K*. - "Nach 62 Tage Unterbrechung"



Hallo! Ich beziehe Notstandshilfe und hatte jetzt einen Unfall und die Genesung wird noch etwas dauern.
Vorschrift vom AMS Wien ist: wenn der Krankenstand länger als 62 Tage dauert, muss man sich wieder neu anmelden beim AMS.
Jetzt ist meine Frage,
Wie wird der Bezug meiner Notstandshilfe dann berechnet? Neu oder bekommt man das selbe wie zuvor?
Ich hoffe Sie können mir helfen, vielen Dank für Ihre Zeit.
Liebe Grüße K. (10.03.19)

Antwort:
Die Notstandshilfe-Höhe bleibt gleich! Keine Änderung! Ab wann einen neuen Antrag?


10.03.2019 um 13.14 Uhr - von P. - "Beschäftigungsprojekt?"



Sehr geehrter Herr Moser,
habe wieder-mal eine Anfrage.
Ich habe heute in meinem E-Ams Konto eine NACHRICHT (keinen Vermittlungsvorschlag) erhalten, in dem mir zwei Jobs bei gemA Beschäftigungsprojekt,..so stand es jedenfalls im "BETREFF" "vorgeschlagen" wurden.
1. Job Gemeindehilfsarbeiter, 2.Job Reinigungskraft in einem Freiluftmuseum --bin Maschineneinsteller..das passt perfekt !! Kein "bitte teilen sie uns innerhalb 8 Tagen den Stand der Bewerbung mit" sondern nur -Bitte bewerben sie sich telefonisch- und -Vielen Dank für ihre Bewerbung-. Handelt es sich hierbei eventuell um befristete Transitarbeitsplätze? Muss ich mich dort bewerben, ist ja kein Vermittlungsvorschlag oder fällt dieses unter- eine der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienendes Arbeitsverhältnis-?
Habe außer dieser besagten NACHRICHT sonst keine Infos vom AMS.
Wäre nett, wenn SIE mir etwas dazu mitteilen könnten und bedanke mich im voraus!!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Denke auch, dass es sich bei dieser "Massnahme" um ein befristetes Beschäftigungsprojekt handelt!
Ja, unbedingt dort bewerben, ansonsten kanns eine Bezugssperre geben!
Wenn nach KV entlohnt wird, handelt es sich um ein zumutbares DV.
Drum ist es auch wichtig mehr Infos von dort zu erhalten! (ohne Gewähr)


9.03.2019 um 13.10 Uhr - von W*. - "Dachte dass nun Schluss sei mit Sinnloskursen"



Sehr geehrter Hr. Moser,
Zuerst vielen Dank für diese Seite!
Hier nun mein Anliegen:
Dachte dass nun Schluss sei mit Sinnloskursen, wegen Budgetminimierung seitens der Politik, da ich von meiner letzten Betreuerin überaschenderweise keinen Kurs nach den üblichen 6 Monaten aufgebrummt bekam. Diese hat mir noch zuletzt geraten evtl. das fbz* aufzusuchen um zusätzlich Unterstützung zu haben (als Frau mit Behinderungseinstufung). Nun eine neue, übereifrige Beraterin bekommen und auch promt den "Vorschlag" des Besuchs der Übungsfirma Informationsveranstaltung (ZIB Training in 1220). Auch nach oftmaligem Einwand meinerseits diese Maßnahme nicht zu benötigen, da ich bereits viele Jahre im Büro tätig war und sämtliche Erfahrungen habe, wurde es mir eindringlichst von der Dame "empfohlen"(habe eher Probleme wegen meiner Behinderungseinstufung und nicht wegen mangelnden Bürokenntnissen!). Jedenfalls erwähnte sie, dass man dort eh erst austesten würde ob diese Maßnahme etwas für mich wäre. Meine Frage nun: Gibt es nun nur keine speziellen Kurse mehr oder ist nun alles u mgestellt worden auf "Freiwilligenbasis" mit Eignungstests und wird nur anders verkauft?
Plus: was erwartet mich dort genau? Auf was muss ich achten? Kann ich dort offen sagen, dass dies total sinnlos wäre in meinem Fall? Und besteht wirklich die Möglichkeit nicht aufgenommen zu werden, oder ist dieser Test nur dazu dienlich den Schein der Freiwilligkeit aurecht zu erhalten?
Vielen lieben Dank! (8.03.19)

Antwort:
Fragen sie (beim Infotag - ev. besuchen) vor Zeugen (ev. KurskollegInnen) ob die Teilnahme freiwillig ist! Wenn`s heisst ja freiwillig - gehen sie, wenn sie nicht teilnehmen möchten.
Ansonsten gelten auch noch gewisse VwGH-Erkenntnisse!

>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern, ansonsten müsste Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching
oder siehe auch Sozialministeriumauskunft: >Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

>"U. a. - sind auch ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"
mehr unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Falls sie verweigern und es so zu einer Sperre kommt, verlangen sie den Sperr-Bescheid und legen darauf Berufung ein! (Ohne Gewähr)


7.03.2019 um 9.57 Uhr - von H*. - "Mein Bezug wird gesperrt "



Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe gestern vom AMS einen Bescheid bekommen nach §10 Arbeitslosenversicherungsgesetzes das mein AMS Bezug vom 11.02-24.03.2019 gesperrt wird, weil ich mich bei einer Firma nicht Beworben habe. Der 11.02. war der erste Tag nach einer 3-Wöchigen Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Ich habe mich am 11.02. bei einem anderen, für mich Interessanteren Betrieb gemeldet, der nicht vom AMS vorgeschrieben war (nach eigenen Recherchen entdeckt) und hatte auch gleich eine Zusage dass ich mit 01.03. beginnen kann :). Eine Woche später hatte ich meinen nächsten (ersten Termin nach dem Krankenstand) bei meiner Beraterin wo ich Ihr die neue Arbeitsstelle mitteilte. Das hat Sie auch gleich zur Kenntnis genommen und ins System eingetragen. Dann kam es zur Frage warum ich mich nicht bei der vom AMS „vorgeschlagenen“ Stelle beworben habe. Ich habe Ihr erklärt das ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin und diese Arbeitsstelle für mich nicht gut erreichbar ist, außerdem hatte ich an diesen
Tag schon die Zusage wo ich mit 01.03. beginnen kann. Antwort von Ihr, das Ist sehr schön aber bei unserer vorgeschlagenen Arbeitsstelle hätten Sie am selben Tag beginnen können, außerdem hätten Sie dort gegen Bezahlung eine Wohnmöglichkeit (muss ich gestehen, hatte ich überlesen). Ich Frage Sie und was mach ich mit meinen Haustieren?! Es kam keine Antwort von Ihr... Sichtlich genervt hat Sie dann eingetragen, dass ich die Stelle aufgrund meiner Tiere nicht annehmen kann. Sie gab mir dann diesen Zettel und meinte unterschreiben Sie das. In meiner Naivität tat ich das auch, in der Meinung das die Sache dann erledigt ist, gestern kam der Bescheid dass ich vom Bezug gesperrt bin?!
Nach meinen Recherchen die ich in Moment intensiv betreibe habe ich jetzt schon mehrmals gelesen dass Sie mich darüber aufklären hätte müssen das mir der Bezug gesperrt werden kann!?

Was kann ich tun?
Mit der Bitte um Ihre Hilfe,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
H.

Antwort:
Ich denke jeder bekommt jetzt schon eine Betreuungsvereinbarung - haben auch sie eine bekommen? Darin ist die Mitwirkung wie auch Sanktionen bei Vereitelung / Verweigerung enthalten - oder?

Legen sie unbedingt Berufung auf die Sperre ein! - Auch wenn die Chancen auf Erfolg gering sein sollten! Wann haben sie den Vermittlungsvorschlag bekommen? War das schon länger her oder im Krankenstand? >Im Krankenstand brauchen / dürfen sie sich nicht um Arbeit bemühen! Falls, in der Berufungsbegründung angeben, dann bestehen Chancen?
Aber, wenn sie am 1.03. zum Arbeiten anfangen - ist in der Sperrzeit - dann (kann) wird von einer Sperre abgesehen!

Ps.: Falls - ev. Unterschrift zurückziehen! Schriftlich der Beraterin mitteilen, dass sie hiermit die Unterschrift in der Niederschrift zurück ziehen.
Zur Info: Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden! (Ohne Gewähr)


6.03.2019 um 13.47 Uhr - von P*. - "Da dieser Kurs, Stück für Stück, mein Selbstwertgefühl vernichtet hat, habe ich mich vor 2 Monaten vom AMS abgemeldet"?"



Hallo Ich hoffe diese Frage passt hier rein!
Zu meiner Situation: Ich war bis vor 2 Monaten arbeitslos gemeldet und habe die Mindestsicherung bezogen. Ich habe bis vor 2 Monaten auch einen Kurs besucht in den das Ams mich geschickt hat.

Da dieser Kurs mein Selbstwertgefühl, stück für stück vernichtet hat, habe ich vor ca 2 Monaten beschlossen mich vom AMS abzumelden. Ich habe mich dann Telefonisch beim Ams abgemeldet und mir wurde die Abmeldung telefonisch bestätigt!...Die nächsten zwei Monate habe ich dann mit dem bisschen Geld das ich noch überhatte durchgeschlagen und da mein Gespartes nun aufgebraucht ist, wollte ich mich wieder beim Ams anmelden.

Hier kommt die Überraschung. Obwohl ich damals klipp und klar bestätigt bekommen habe, dass ich ABGEMELDET bin, denkt das ams nun ich sei im Krankenstand gewesen.
Ich habe außerdem bemerkt, dass mir die Mindestsicherung weiterhin überwiesen worden ist. Ich habe bis dato nicht auf mein Konto geschaut...

Nun weiß ich nicht so recht was ich tun soll. Ich habe keine Krankenmeldung oder sonstige nachweise... Hat vielleicht jemand einen tipp für mich? Vielen dank Lg

Antwort:
Sie brauchen den Namen, von dem Beraterin, der die Abmeldung bestätigt hat!
Haben sie den? Wissen sie mit wem sie telefoniert haben?
Sie müssen die Abmeldung nachweisen - sonst schauts nicht gut aus!
Auf alle Fälle
überweisen sie das Mindestsicherungs-Geld der letzten 2 Monate gleich ans Sozialamt / MA 40 zurück und erklären das Missverständnis - Auf dass die nicht auf die Idee eines Sozialbetrugs kommen!
Denn eigentlich hätten sie sich dort, von wo sie das Geld beziehen, abmelden müssen! In ihrem Fall das Sozialamt / MA 40 - Das AMS übernimmt die Kontrolle bez. Arbeitspflicht und unterstützt bei der Suche nach Arbeit. Leider auch für Deppenkurse zuständig!
Also versuchen sie es so zu erledigen! Geld von den 2 Monaten sofort zurück überweisen! Die Abmeldung rückwirkend erledigen lassen - weil wie geschrieben MISSVERSTÄNDNIS - und danach stellen sie erneut einen Antrag bez. der Mindestsicherung - was gleichzeitig heisst, sich wieder vom AMS betreuen lassen und sich auch wieder dem Deppenkurs-en ausliefern! (Ohne Gewähr)

5.03.2019 um 14.20 Uhr - von L*. - "In einer halben Stunde zum Vorstellungsgespräch - "sonst Sperre"?"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich bekam am 28.02. nachmittags einen Anruf vom ams, dass ich mich sofort telefonisch bei einer Firma melden sollte, wegen einer freien Stelle.
Ich habe dort nicht sofort angerufen, sondern erst am nächsten Tag (Freitag, 01.03.). Bei diesem Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in einer halben Stunde zum Vorstellungsgespräch kommen soll. Da ich aber schon etwas geplant hatte, fragte ich, ob ein Gespräch auch am Montag möglich wäre. Das wurde bejaht und ein Termin für Montag den 04.03. um 18 Uhr vereinbart.

Heute Vormittag musste ich zum ams und es wurde eine Niederschrift wegen Vereitelung gemacht. Mir wird Arbeitsunwilligkeit und fehlende Motivation vorgeworfen, da ich nicht sofort angerufen habe und nicht noch am selben Tag zum Vorstellungsgespräch gegangen bin.
Zu keiner Zeit wurde ich darüber informiert, dass es zu einer Bezugssperre kommen könnte.

Nun will man mir die Notstandshilfe sperren.
Ist das in Ordnung oder hätte eine Berufung Chancen?
Kann ich nun MS beantragen?

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und würde mich über Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen (4.03.19)

Antwort:
Nein bei einer sperre gibt’s keine mindestsicherung
ABER
Sie - verlangen sofort den sperr-bescheid und legen sofort berufung ein -
Begründung:
ihr termin wurde - nach einem telefonat - auf heute 18 uhr verschoben -

FRAGE: hatten sie den heute noch? / waren sie dort?
(
wer hat den termin auf heute 4.3.19 - 18 uhr mit ihnen vereinbart?)

Weitere begründung - VwGH:
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere
Ev. gehen sie mit dem VwGH-ausdruck zum vorgesetzten bzw. geschäftsstellenleiter und teilen dem mit dass die sperre nicht zulässig sei. - ev. reden sie vorher mit der betreuerin. Nehmen sie wenn möglich eine begleitperson mit. Ohne gewähr

4.03.2019 um 21.52 Uhr - von L*. - "Weil ich am Freitag keine Zeit hatte, habe ich zu wenig Motivation und Arbeitswille"
Danke für Ihre Antwort.
Den Termin heute um 18 Uhr habe ich am Freitag mit dem Unternehmen telefonisch ausgemacht.
Heute Vormittag hat mich aber das ams informiert, dass ich diesen Termin nicht mehr wahrnehmen muss, da das Unternehmen beim ams gesagt hat, dass sie kein Interesse mehr an einem Gespräch mit mir hat, weil ich am Freitag keine Zeit hatte und ich deshalb zu wenig Motivation und Arbeitswille habe. Mfg

Antwort:
"Gut so" - dann ist diese vwgh-judikatur anwendbar und eine sperre rechtswidrig
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere
Ev. gehen sie damit zum geschäftstellenleiter
(auch könnten sie sich rechtliche Schritte gegen den potentiellen Arbeitgeber, wegen Rufschädigung, vorbehalten + Schadensersatzklage wegen der Falschrückmeldung ("Lüge") ans AMS - Sie sind nicht arbeitsunwillig !! - siehe eben VwGH-Judikatur ) - "was für eine Unverfrorenheit!

Siehe auch
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!"
halten sie mich / uns über den ausgang am laufenden! alles gute - ohne gewähr

4.03.2019 um 22.56 Uhr - von L*. - "Noch eine Frage"
Gibt es vielleicht eine Vorlage oder Muster für eine Berufung?
Eine Frage noch:
Hätte mich das ams beim Anruf am 28.02. darüber informieren müssen, dass mein Bezug gesperrt wenn ich mich nicht SOFORT mit dem Unternehmen in Verbindung setze?

Antwort:
Siehe Berufung
Das AMS geht davon aus, dass sie sich vorstellen gehen und eh wissen, dass es eine Sperre bei Vereitelung bzw. Verweigerung gibt.
es sollte den betroffenen aber schnellstens / sogleich mitteilen, wenn es tatsächlich eine sperre gibt. das passiert aber selten - drum gleich den sperrbescheid verlangen.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
(bescheid schriftlich verlangen - kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss das geld ausbezahlt werden - falls.) Alles gute (ohne gewähr)

5.03.2019 um 10.47 Uhr - von L*. - "Eines muss ich einfach noch los werden:"
Das perfide an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass ich derzeit in einer bfi-Maßnahme bin bzw. war und mich die Trainer dort vor einer Woche fragte:
"Was würden Sie tun, wenn Ihnen das ams den Bezug sperrt?"
Ich war perplex und antwortete Ihr, dass es dafür keinen Grund geben, da ich mein Bestes gebe, um eine für mich passende Beschäftigung zu finden.
Daraufhin bohrte Sie noch ein paar Mal nach und ich fragte mich was das soll.
Und nun, eine Woche später, wird mein Bezug eingestellt...

Das musste ich noch erzählen, weil es mir die Ganze Zeit durch den Kopf geht.
Liebe Grüße

25.04.2019 um 9.23 Uhr - von L*. - "Das AMS hat mir das Geld überwiesen"
Guten Morgen,
ich wollte nur kurz sagen, dass mir das Ams das Geld überwiesen hat.
Trotzdem habe ich keine direkte Antwort auf meine Berufung bekommen, sondern nur eine neue Mitteilung über den Leistungsanspruch.
Danke für Ihre Unterstützung. Liebe Grüße

Antwort:
Schön! und Danke für die Rückmeldung!
Kann sein, dass der Berufung die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde? - Was heisst, sie bekommen das Geld derweil ausbezahlt bis die Entscheidung der Berufung vorliegt?
Oder
es handelt sich um einen Berufungsvorentscheid?
(Ein Bescheid kann in jeder Richtung aufgehoben werden natürlich auch zugunsten des Berufenden!)
Von dem ist ev. auszugehen, da sie auch eine neue Mitteilung über den Leistungsanspruch bekommen haben.

>("Falls, können sie eine Antwort über diese Entscheidung verlangen!
Auch, ob das Geld ev. deshalb ausbezahlt worden ist, weil der Bescheid nicht innerhalb eines Monats - nach ihrem schriftlichen Antrag / Verlangen - gekommen ist? - Berichtigung des Arbeitslosengeldes")< Ohne Gewähr


3.03.2019 um 8.43 Uhr - von H*. - "Kombilohnbeihilfe?"



guten Tag,
ich hätte eine Frage bzgl. Kombilohnbeihilfte.
Bin 43 und schon lange auf der Suche nach einem Arbeitsplatz - jetzt hätte ich die Möglichkeit in einer Firma anzufangen - 400% unter meinem letzten Bruttolohn. Egal, es wären 26 Stunden die Woche und ich könnte eine Kombilohnförderung beantragen. Jetzt habe ich auf der ams Seite zu meinem völligen Entsetzen gesehen, wenn man die Hilfe als Person beantragt, muss der Arbeitgeber dieses auch unterzeichnen.
Verdammt nochmal - ich bekomme die Förderung, und gebe dazu auch Gehaltszettel, Anmeldung der Kasse als auch monatliche Arbeitsaufzeichnungen gerne zur Berechnung ab.
Wenn ich mich arbeitslos melde, brauche ich doch auch keine Bestätigung, sondern es liegen die Lohnzettel auf Anmeldung doch vor! Für mich verstösst dieses Verhalten komplett gegen dieses DSVO Gesetz. Ich bin bereits schon so gedemütigt, ich will mich nicht noch auch vor dem künftigen Arbeitgeber outen. Das ist alleine meine Angelegenheit, ob ich Förderung beantrage oder nicht. Ist man komplett im rechtsfreien Raum als Arbeitssuchender.
Bitte um Mitteilung wie und ob man diesen "Outen" umgehen kann.
Danke und liebe Grüße

Antwort:
Ich bin nicht sicher ob sie diese Beihilfe bekommen? Erst ab 45 Jahre?
Siehe AMS-Kombilohnbeihilfe! Reden sie - was sie eh sollten / müssten - vorher mit ihrer AMS-Betreuerin.
Kann nicht sagen, ob die Unterschrift des Unternehmens ("Ein Outen") notwendig ist?
Ist die Sichtweise nicht erlaubt, dass so eine Beihilfe eher den Arbeitgeber "brüskiert", weil die zu geringe Entlohnung Thema ist?" (Ohne Gewähr)


3.03.2019 um 6.56 Uhr - von P. - "Arbeit ohne Entlohnung?"



Guten Morgen Herr Moser.
Meine Frage wäre: Gilt das Erkenntnis des VerwG noch, die besagt es darf keine Arbeit und kein Praktika ohne Entlohnung geben?
Eine Bekannte von mir wurde zu einem Sozialmarkt vermittelt. Dort sagte man ihr, dass sie für genau 6 Monate aufgenommen wird. Allerdings ohne Lohn!!!!
Das würde ja auch bedeuten, keine aliquoten Anteile sowie kein teilweiser Urlaubsanspruch. Gibt es hier neue Regeln?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Antwort:
Muss eine freiwillige Angelegenheit sein! - Erst recht mit dieser Länge! Ein zumutbares DV. muss nach KV. entlohnt werden.
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
Wird dies als Praktikum ausgewiesen, dann nicht gleich verweigern, sondern zum Betrieb hingehen und bei der Bewerbung mitteilen, dass nicht gratis gearbeitet wird! Die Entlohnung - falls - im nachhinein eingeklagt wird! Siehe: Praktikum (Ohne Gewähr)


1.03.2019 um 5.46 Uhr - von G*. - "Aufgrund meiner geringfügigen Beschäftigung keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung"



Hallo liebes "soned" Team,

nach meinen Studium bin ich eigentlich seit heute arbeitslos, jedoch schafft es das AMS seit Anfang Februar mir mittzuteilen ob ich Ams Geld bekomme und vorallem versichert bin. Nach dem gestrigen Termin hat es geheißen das ich erst ab April eine Berechnung bekommen würde aufgrund meiner fallweisen geringfügigen Beschäftigung.
Laut GKK war ich aber bis Dezember 2018 voll versichert ( da ich manchmal über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus gekommen bin) und seit Jänner 2019 geringfügig bzw. vorläufig geringfügig angemeldet.
Hab dann nochmals beim AMS angerufen und die meinten dann, das ich keinen Anspruch habe aufgrund meiner geringfügigen Beschäftigung. Dh. um den Anspruch berechnen zu können müsste ich heute meine geringfügige Beschäftigung auflösen und dann würde ich ab morgen einen Bezug bekommen? Weil die Voraussetzungen dafür sind das ich eben einen Monat nicht angemeldet bin.
Jedoch ist man meines Wissens nach ja 1 Monat gesperrt wenn man von sich aus kündigt?
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Danke und liebe Grüße

Antwort:
Aufgrund ihrer Schilderung habe ich auch keine Klarheit bez. ihrer Situation!
Aber
ein Monat Sperre gibt's, wenn sie ein Vollzeit-DV. "schuldhaft" kündigen!
Üben sie nach einem Vollzeit-DV. eine geringfügige Tätigkeit bei der selben Firma aus, so steht ihnen kein Arbeitslosengeld/ Notstandshilfe zu. In so einem Fall heisst es ein Monat Pause einlegen - Erst ein Monat später ist bei der gleichen Firma ein geringfügiges DV. möglich!
Und immer dafür sorgen, dass sie nicht über diese Gerinfügigkeitsgrenze verdienen.
Sonst gibt's keine Leistung! Also schaffen sie Klarheit, machen sie - wenns sein muss - ein Monat Pause und arbeiten sie danach wieder geringfügig weiter - auf dass sie das Arbeitslosengeld bekommen und auch versichert sind! Wichtig!

Ps.: Und falls - noch etwas! Besser ein Monat gesperrt sein, als überhaupt kein Arbeitslosengeld / Notstandshilfe / Versicherung zu bekommen - oder? Alles Gute!


27.02.2019 um 9.46 Uhr - von W*. - "Sperre nach gerade mal 2 Wochen Arbeitslosigkeit"



Hallo
Habe es nun auch geschaft und mir eine Sperre eingefangen und das nach gerade mal 2 Wochen arbeitslosigkeit.

Vorweg ich verwende das neue Ems online service.
Welches mich wenn ich Nachrichten bekomme via email verständigt.

Erst zu meiner Person,ich war zuletzt Selbstständig und seit 6 Jahren geringfügig nebenbei beschäfftigt.ich hatte (zum Glück) noch aus vorrangegangener Beschäftigung Tage aus der Arbeitslosenversicherung übrig.
Dies konnte man mir aber am Ams nicht mit gewissheit sagen und so wartet ich auf den Bescheid ob ich nun Leistung beziehen darf oder nicht genau 2 Tage vor meinem Nächsten /bzw.ersten Kontrolltermin am 29.1. ...zwischenzeitlich besuchte ich die Infoveranstaltung.
An Dem Besagten Kontrolltermin wurde ich gefragt wo ich mich schon überall beworben hätte etc..auf meine Antwort :bis vor 2 Tagen wußte ich noch nicht einmal ob ich Leistung beziehe oder nicht,wurde gleich ein Eintrag gemacht das ich keine Ansträngungen durchführe eine Arbeit zu finden und ich nicht arbeitswillig bin und somit auch gleich eine Sperre angedroht wurde.Danach wurde mir vorgeworfen ich lese meine ems nachrichten nicht,denn Sie sieht das wenn sie gelesen wurde.Ich konnte der ams Beraterin dann am Handy beweisen das ich keine ungelesenen Nachrichten habe...das System funktioniert nicht.
ich bekam darauf einen weiteren Kontrolltermin eine woche später wo ich 20 Eigenbewerbungen vorzeigen sollte und darüber hinaus 8 Bewerbungen bei Firmen die ich vom Ams Berater in die Handgedruckt bekommen bekam..darunter auch eine Teilzeitstelle und keine einzige die mit meinem 100 tägigen Berufsschutz in einklang zu bringen wären.
am 31.1. ging ich in den Krankenstand bis zum Sa. den 23.2.
Ich meldete mich gleich wieder via eams an.

Auf der oben Genannten Infoveranstaltung ging es zu 90% um das neue eams.
wo gesagt wurde es reicht vollkommen ein mal am Tag in das Konto einzusehen ob Neue nachrichten im Posteingang sind,bzw wird man auch über email verständigt sollten Nachrichten sein.

Bis dato habe ich 7 Nachrichten bekommen wurde jedoch nie via email darüber informiert.

Habe am Montag ca 13 uhr das eams konto durchgesehen ob es denn schon eine rückmeldung wegen der neuanmeldung bekommen habe.
Natürlich war das Postfach leer.
Ich hatte am nächsten Tag einen wichtigen Termin in meiner Fa.wo ich geringfügig beschäftigt bin.
Bevor ich am nächsten Tag zu dem besagten Termin los bin sah ich nochmal in das Postfach und siehe da eine Terminvorschreibung für heute 13 uhr .
Habe gleich am ams angerufen und um eine Terminverschiebung gebeten..mit wenig erfolg wie sie sich bereits denken können da meine geringfügige beschäftigung kein Grund ist den Termin zu verschieben wurde ich sofort gesperrt.

Ich finde es schon sehr dreißt Termine so kurzfristig vorzuschreiben..was wäre wenn ich nicht zufällig in das ems Konto geschaut hätte..ich kann ja nicht alle 30 min das Postfach checken...

Eine Bewerbungsvorschreibung bei einem Hotel als Tellerwäscher in Tirol ca 8 Autostunden von mir entfernt lag auch im Postfach Ja gut mit quartier jedoch 6 Tage woche mit 48 st.
Was bedeuten würde das ich wenn ich am Wochenende nach hause fahren wolle dies samstag abend machen müsse ..heimkommen -schlafen-essen-und wieder nach Tirol fahren.
Wer mein Haus heitzt die Tiere füttert sich um Meine Mutter und ander alltägliche Dinge kümmert wenn man ein Eigenheim besitzt interessiert niemanden..Ich müßte also eigentlich gleich umziehen.

auf das in der Verfassung geschützete Recht zu wohnen und leben wo man möchte wird gepfiffen. (26.02.19)

Antwort:
Sollte die Wegzeit zur Arbeit über 2 Stunden betragen, so muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden!
Bei Vollzeit beträgt die Wegzeit 2 Stunden - bei Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück) Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Es schaut eher nach Schikane aus, wenn die Beraterin ihnen "unzählige" Bewerbungen mitgibt!
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen<

Ein E-AMS-Konto hat durchaus auch seine Vorteile, wird es aber von der Beraterin verwendet, um sie in Schwierigkeiten zu bringen, so ist es natürlich angebracht sich davon abzumelden! - Dann verlangen sie wichtige Schreiben / Briefe per Post eingeschrieben. (eAMS Konto - freiwillig - löschen) - Reden sie darüber mit der Beraterin bzw. Vorgesetzten!
>Ich werde z.Bsp. immer per E-Mail benachrichtigt, wenn es einen neuen Eintrag im E-AMS-Konto gibt<

Und wie sie schreiben, haben sie ca. drei Monate einen gewissen (Berufs-, Einkommens-,) Schutz! (Zumutbarkeitsbestimmungen - 3)
Auch
gibt's ein VwGH-Erkenntnis das darauf hinweist, dass eine Zuweisung nicht von einer Minute auf die andere zulässig ist bzw. nicht mit §10 (Bezugssperre) sanktioniert werden darf! (Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere)

Nehmen sie sich - wenn möglich - immer eine Begleitperson zum Termin mit!
("Wirkt Wunder") Schaut so aus als ignoriert ihre Beraterin das AlV-Gesetz!

Besuchen sie bei solchen Schwierigkeiten sofort deren Vorgesetzte bzw. Geschäftsstellenleiter - ev. mit Begleitperson!
und/oder
senden eine Aufsichtsbeschwerde ans AMS
Siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
und
kontaktieren ev. auch die Volksanwaltschaft - senden sie eine Beschwerde an (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - und bitten ev.um Unterstützung!


Bleibt die Sperre bestehen, so verlangen sie einen Bescheid und legen sofort Berufung ein!

Überstunden:
Sollten sie nicht bereit sein (jede Woche?) verpflichtende Überstunden zu leisten und kommt es deswegen zur Bezugssperre, so geben sie das in der Berufung als Begründung an!
(Ev. von der AK noch Info einholen - ist in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent!)

Und Vorsicht: Das AMS muss auf geringfügige Tätigkeiten keine Rücksicht nehmen!

Zur Information: -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


25.02.2019 um 13.10 Uhr - von P*. - "Ärztliche Untersuchung beim Amtsarzt "



Sehr geehrter Herr Moser,

ich ahne derzeit Probleme mit meinen Händen und nun soll ich zum feststellen, welche Tätiigkeiten mir zumutbar sind zum Amtsarzt gehen. Ich dachte, dafür sei die PVA zuständig. Irre ich mich? Danke für Ihre Antwort

Antwort:
Richtig, der Amtsarzt wird eigentlich nicht mehr herangezogen? - "ev. gibt es in ihrer Nähe - aus Sicht des AMS - keinen bessere Möglichkeit?" Machen sonst deren "Ärzte / Bündnispartner?" wie BBRZ. Siehe Link: Fach-Ärztliche Untersuchung Arbeitsloser
PVA untersucht, wenn es sich - bei Arbeitsunfähigkeit - um einen I-Pensions-Antrag handelt. (Ohne Gewähr)


25.02.2019 um 11.51 Uhr - von K*. - "Bezugssperre: Einspruch gegen den Bescheid eingebracht"



Habe von AMS eine Stelle zugewiesen bekommen die mir so gar nicht zusagt. Der erste Grund ist, das es eine Migrantenfirma ist, und dort würde ich überhaupt nicht dazupassen. Ich weis das das kein Grund ist der von AMS berücksichtigt wird, wollte es trotzdem erwähnen. Der zweite Grund wäre die Wegzeit, denn der Firmensitz wäre im Burgenland, von meinem Wohnsitz mit dem Auto ca. 1 Std. 20 Min. entfernt. Also nicht zumutbar! Im Inserat seht aber ''Baustellen in Wien'' worauf das AMS meint es wäre zumutbar. Ich habe mich halt einfach Beworben und gedacht, dass ich sowie so nicht genommen werde. Richtig! Aber dann hat diese Firma dem AMS gemeldet das ich angerufen habe und ''gejammert'' habe wie ich auf die Baustellen kommen soll, und das in Wien überall Kurzparkzonen sind, und dass sie so einen Mitarbeiter nicht brauchen können. Darauf wurde mir der Bezug gesperrt. Darauf habe ich Einspruch gegen den Bescheid eingebracht, aber noch keine Antwort erhalten. Natürlich mit dem Hauptg
rund dass die Wegzeit nicht zumutbar, bzw. dies nicht beurteilen kann, da nicht ganz Wien (so wie das AMS meint) zumutbar ist. Trotz Bezugssperre werde ich weiter vom AMS mit Irgendwelchen unseriösen Stellenangeboten konfrontiert, und von Irgendwelchen unseriösen Leihfirmen angerufen. Ich weis das ich während der Sperrfrist mich dort nicht Bewerben muss, es ist aber Trotzdem nervig. Und ich möchte auch noch dazu sagen dass ich erst wieder seit Dezember beim AMS bin und Arbeitslosengeld bekomme, also nicht langzeitarbeitslos. Noch dazu beginnt in meinem Beruf die Saison erst im März, darum verstehe ich überhaupt nicht warum mir das AMS so einen Ärger macht. Meine Fragen wären jetzt: Wie ist es wirklich mit der Zumutbaren Wegzeit, im Gesetz steht 2 Stunden für Hin und Rückweg bei einer Vollzeitbeschäftigung, das AMS meint 1 Std. 30 Min. Auch meint das AMS für mich sei das komplette Bundesland Wien zumutbar, wohne an der Stadtgrenze, mit dem Auto wäre es zwar großteils in den 2
Stunden möglich, aber durch die Kurzparkzonen nicht möglich. Mit Öffentlichen Verkehrsmittel würde sich das ganze verzögern, so dass die Betroffenen Bezirke alleine für eine Wegzeit in rund 2 Stunden erreichbar sind. Wie schaut es mit diesen Leifirmen aus, die keinen fixen Arbeitsort haben? Und bei Montagetätigkeiten? Ich kann nicht einmal beurteilen ob die Wegzeit zumutbar ist. Das nächste ist, ich bekomme Stellen zugewiesen wo ich mich schon selbst beworben habe, und mich auch schon vorstellen war. Ich habe z.B einer Firma abgesagt weil diese unter dem KV zahlen wollte, und der Firmensitz auf einen komplett verwahrlosten Grundstück ist. Muss ich mich auf sowas nochmals Bewerben. Was kann man gegen diese unseriösen Anrufe machen. Darf das AMS so einfach meine Daten weitergeben. Mfg. K. (9.02.19)

Antwort:
Während einer Sperre kann es keine weitere geben!
Bei Vollzeit beträgt die Wegzeit 2 Stunden - bei Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück) Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Versuchen sie die Zeit, die sie dorthin brauchen zu belegen.
Liegt der Firmenort ausserhalb dieser erlaubten Wegzeit, muss ihnen ein Zimmer / Schlafstelle zur Verfügung gestellt werden.
Keine DV:-Vermittlung ohne Grund ablehnen.Begründen sie warum!
Weil sie sich schon beworben haben etc. Falls das AMS dennoch drauf besteht müssen sie hingehen.
Ein DV. muss nach KV. entlohnt werden, sonst ist die Stelle unzumutbar! (Ohne Gewähr)


18.02.2019 um 15.22 Uhr - von U*. - "Kinderbetreuungspflichten?"



Hallo Herr Moser,

meine Frau hat sich letzte Woche arbeitslos gemeldet. Sie hat Kinderbetreuungspflichten für 2 Kinder.
1. 4 Jahre (besucht bereits ein Kindergarten) 2. 1,5 Jahre.

Die 1,5 jährige kann von der Großmutter betreut werden, sodass meine Frau 16 Stunden pro Woche fürs AMS und den Arbeitsmarkt verfügbar wäre.

Die Betreuuerin wollte ursprünglich eine Verfügbarkeit von 20 Stunden in die Betreuungsvereinbarung reinschreiben. Nachdem wir reklamiert haben und gesagt haben, dass meine Frau nur 16 Stunden verfübar ist und diese Verfügbarkeit bei Kindern und 10 Jahren für den Anspruch ausreichend ist, hat sie die 20 Stunde herausgenommen und folgenden Text hinzugefügt:
"Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise:
§ 7 AlVG Verfügbarkeit- § 9 AlVG ArbeitswilligkeitFür die allgemeine Anspruchsvoraussetzung der Verfügbarkeit ist im Fall vonKinderbetreuungspflichten das Vorhandensein einer Kinderbetreuung im Ausmaß von 16Wochenstunden ausreichend.Die Zeiten, zu denen Sie derzeit über eine Kinderbetreuungsmöglichkeit (auch während derFerienzeiten) verfügen, ermöglichen derzeit weder den Besuch einer Schulungsmaßnahme, noch eineArbeitsaufnahme innerhalb der auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Arbeitszeiten.Daher wird Ihnen vom AMS aufgetragen, die Betreuungszeiten für Ihr Kind/Ihre Kinder soauszuweiten, dass realistische Schritte für Ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglich sind.Dazu werden Sie entweder die Unterstützung der Servicestelle der Wiener Kindergärten, MA 10 kurzals MA 10 bezeichnet) in Anspruch nehmen (dafür erhalten Sie eine Einladung) oder selbst für eineAusweitung der Kinderbetreuung Sorge tragen (Hort, Nachmittagsbetreuung, Tagesmutter,Verwandte, Bekannte etc.)Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie dem AMS binnen drei Wochen vom Ergebnis Ihrer Bemühungenberichten müssen, widrigenfalls Ihre Leistung wegen mangelnder Arbeitswilligkeit eingestellt werdenkann."

Bei der MA10 haben wir uns schon gemeldet. Haben zu Antwort erhalten, dass in der Nähe unseres Wohnsitzes keine Plätze ab sofort verfügbar sind.
Uns würde es interessieren, wie umfangreich unsere Bemühungen die Betreuung zu erweitern, sein müssen, damit das AMS den Bezug nicht sperrt.
Vielen Dank! mfg

Antwort:
Dies setze ich mit "Druckerzeugung bis Einschüchterung" gleich! Arbeitsunwilligkeit?
Teilen sie der Beraterin mit, dass nicht sie bzw. ihre Frau dieses Gesetz verabschiedeten, sondern der Gesetzgeber?
Aber trotzdem gut, dass sie sich gleich beim Ma., wegen einem Kindergartenplatz, erkundigt haben. Legen sie die Info vor - so ist eigentlich von "nachweislich" auszugehen!

Nehme ich aus dem Text, dass sie ihre Frau eh zu den Terminen begleiten - gut!
In solchen Fällen besuchen sie gleich den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit bzw. holen sie sich von "dem" die Info, ob 16 Stunden jetzt gesetzlich gedeckt sind oder nicht! (Betreuungspflichten)
Im Falle kontaktieren sie mit einer Beschwerde auch die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) und bitten um Unterstützung!
Ihre Frau braucht sich nicht einschüchtern lassen!
Siehe auch - Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

>Selbst bei 20 Stunden hat ihre Frau mit Problemen bez. DV. etc. zu tun.
Auch bei Deppenkurse müssten die Anwesenheitszeiten abgeklärt werden!

Die ersten ca. 3 Monate steht ihre Frau auch noch unter einem gewissen Schutz (Berufs-, Einkommensschutz)! (Zumutbarkeitsbestimmungen - 3)
Auch muss sie - falls Kurs - über ihre Defizite wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden!

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

19.02.2019 um 12.16 Uhr - von U*. - "Dank für die Antwort"
Hallo Herr Moser,
vielen dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen (18.02.19)


18.02.2019 um 1.06 Uhr - von Frau Dipl.Ing. M.*. - "Sperre der Bezüge"



Guten Morgen Hr. Moser,

betr. Sperre der Bezüge

meine Bezüge wurde gesperrt, weil ich mich nicht für die Stelle eines Behindertenbetreuers in Bruck an der Glocknerstrasse beworben habe.(Wohnort 5580)

beziehe noch bis 5.März2019 Arbeitslosengeld.
Bin Architektin und als zweiten Beruf Diplomshiatsupraktiker. Hatte 2018 als Dipl.Shiatsupraktiker im Hotel Ronacher/ Badkleinkirchheim einen Jahrsvertrag aus dem ich nach drei Monaten von der Belegschaft hinausgemobbt wurde und habe daher gemeinsam mit AK Spittal/Drau darauf verzichtet, die vorzeitige Kündigung des Jahrsvertrages bis März2019 anzufechten.
Daher leider seit 15August2018 wieder arbeitslos.
Seit Sept2018 habe ich eine andere AMS- beraterin (lt. Vorgängerin, mit der ich mich sehr gut verstanden habe, ist die neue Person Lehrling) die mir nun das zweite mal die Bezüge gesperrt hat, obwohl gemeinsam abgesprochen war, dass ich in Graz meine Praxis einrichte. Während dieser Zeit wurden mir mit obenstehender Begründung nunmehr das zweite mal die Bezüge gesperrt.

Die Person weiss nicht, was ein Architekt ist, und weiss nicht, dass ein Shiatsupraktiker kein Masseur ist, und weiss nicht, dass Architekten und Shiatsupraktiker keine Behindertenbetreuer sind. Einen Vermittlungsschutz habe ich scheinbar nicht als AMS-Sklave.
Und schickt sie während gemeinsam abgesprochener 10-14tägiger Abwesenheit, um meinen Berufseinstieg zu organisieren.

Ich unterstelle der Person Absicht und Mobbing.
Nun meine Frage:
Wie bekomme ich meine Bezüge, gibt es eine Nicht-AMS-Verwandte Beschwerdestelle.
Gibt es eine Möglichkeit, einem anderen Betreuer zugewiesen zu werden, ohne mit weiteren Mobbing- und Repressionsangriffen rechnen zu müssen?

Ersuche um ehestmögliche Antwort, denn ich muss meine Fixkosten bedienen, um mein verfassungsrechtlich festgelegtes Recht auf Wohnen zu halten.

Darauf hat die Person es offensichtlich abgesehn!
Denn ich bringe im Normalfall sämtliche erforderlichen Unterlagen freiwillig zum AMS, aber diese Person schickt prinzipiell die Einstellung, wenn sie weiss, dass ich abwesend bin, oder sie selbst Termine nicht hält, weil sie selbst abwesend ist.

Kann man irgendwie beantragen, einem anderen "Betreuer" zugewiesen zu werden?
Kann man solche Berater nicht auch vom AMS entfernen?
mfg

Antwort:
Nein, nur für die ersten ca. 3 Monate gibt es einen Berufsschutz / Einkommensschutz! (siehe Zumutbarkeitsbestimmungen - 3)
Aber
> wie weit ist der Arbeitsplatz weg? Bei Vollzeit darf die Wegzeit 2 Stunden und bei Teilzeit 1,5 Stunden betragen. - hin und zurück)
>Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig

Bei Sperre, sofort Bescheid verlangen und Berufung einlegen. Ist kostenfrei!
Berufung beim AMS abgeben und an das BvWG weiterleiten lassen - sollte die Sperre bestehen bleiben!
AMS-BeraterIn-wechsel verlangen ist schwer möglich, aber versuchen sie es mit einer Beschwerde / Begründung an die AMS-Geschäftsstellenleitung.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Nehmen sie wenn möglich eine Begleitperson als Zeugen mit zu den Terminen! ("Wirkt öfters mal Wunder")

Zur Info: Unternehmensgründungs-Programm (Ohne Gewähr)


15.02.2019 um 15.16 Uhr - von P*. - "Bekam einen "schärferen" Berater - nun auch noch eine Bezugssperre"



Guten Morgen Herr Moser,
ich schreibe diese Email weil ich in Ihrem Forum keinen Anhang mitsenden kann.

Die Stellungnahme anbei würde ich zum morgigen Termin mitnehmen - aus Ihrer Erfahrung könnten Sie mir ev Tipps bis heute Abend geben, ob meine Formulierungen nicht ev zu einem Nachteil bzw einer Eskalation führen, möchte ich doch sehr vermeiden.

Mein Berater schrieb mir gestern, an dem ich gestern eine ähnlich lautende (nicht so ausführliche) Email sandte: "Eine Klärung wird dann mittels Niederschrift erfolgen, wo Sie dann Ihre Stellungnahme abgeben können, was dann zur Entscheidung weiter geleitet wird."

Darf ich darauf bestehen, dass der Berater meine ausgedruckte Stellungnahme (von mir unterschrieben) so der morgigen NIederschrift hinzufügt? Zumindest würde er sich etwas Schreibarbeit ersparen - oder sollte ich von meiner Stellungnahme nur heraus auf seine Fragen antworten und die Niederschrift dann unterschreiben?

Ich war *** ein Jahr lang krank geschrieben (*****) - was alles jeweils tendenziös schlimmer wird, vor allem unter auch leichten Alltagsbelastungen, geschweige denn in Arbeit - doch ohne "Beweise" steh ich schlecht da);

Natürlich ist das nicht das einzige, das sind nur die gröberen die einem eine sehr eingeschränkte Lebensweise bescheren - als ob man sich das freiwillig ausgesucht hätte, so wird man im AMS/PVA-System behandelt, schrecklich!

Vom S-Ministerium erhielt ich vor wenigen Monaten den Feststellungsbescheid von 30 % Behinderung, ua aufgrund meiner zu alten bildgebenden Befunde; Ein moderneres **** würde ich gerne machen, allerdings ist das privat und kostet; Genauso privat wären natürlich auch gute Neurologen bzw Arbeitsmediziner, hätte schon zwei gefunden, aber leider, mit welchem Geld...

Seit wenigen Monaten bekam ich nun einen "schärferen" Berater mit 2 x monatlichen Kontrollterminen - lt PVA und wg zurückgezogner Klage (die mir erfahrungsgemäß auch nichts gebracht hätte) spüre ich die "verschärften" Maßnahmen nun immer mehr - nun auch noch eine Bezugssperre.

Ich möchte eigentlich einen Bescheid zu verlangen vermeiden und die Bezugssperre aufgehoben wissen, nur wenn mein Berater das noch "zur Entscheidung weiterleitet" wird das wahrscheinlich nicht morgen beim Termin passieren?!

Wie lange würde diese Sperre denn dauern? ............. ..........
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe!

Liebe Grüße
Frau P. (30.01.19)

Antwort:
Ja versuchen sie, den AMS-berater zu überzeugen, dass es notwendig wäre den anhang zur niederschrift bei-zugeben. Wenn nicht, so geben sie das dort soweit es geht mündlich an, auf dass der betreuer dies in die niederschrift mit aufnimmt.
Nichts unterschreiben, wenn sie mit dem inhalt nicht einverstanden sind!

das geben sie dann in einer ev. berufung an - bzw. fügen das hinzu.

Und darum ist der bescheid wichtig - für sie wichtig - und erst auf den bescheid (schnell verlangen) ist die berufung möglich.
(natürlich ist es gut und schön die bezugssperre aufgehoben zu wissen - versuchen sie es trotz zweifel)

Was ihre gesundheitlichen einschränkungen betrifft, so brauchen sie unbedingt ärztliche unterstützung ( attest / befund) versuchen sie einen solchen vom vertrauensarzt / hausarzt zu bekommen.

Sollte das nicht möglich sein, so müssen sie diesen selbst bezahlen, sehen sie darin die chance zum erfolg!
bez. Erkrankungen bekommen sie, nur nach ihren mündlichen angaben, nicht recht! Sie brauchen unbedingt ärztliche unterstützung ("ev. gutachten")

ich weiss, es ist des öfteren zum verzweifeln! - politische vorgaben schädigen viele menschen!

Ps.: die berufung müsste erfolgreich sein - sollte die sperre bestehen bleiben, da sich die e-mail-antwort ("Anhang") auf einen führerschein - der notwendig ist - bezieht.
Bescheid - schnellstens verlangen - und Berufung einlegen!
Ohne gewähr alles gute

31.01.2019 um 14.01 Uhr - von P*. - "Keine Sperre da ein Führerschein erforderlich war"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Glücklicherweise bin ich nochmal mit einem angedeuteten blauen Auge davon gekommen :)

Der Arbeitgeber hat natürlich nur pauschal an den Kollegen im AMS rückgemeldet (Fahrtkostenzuschuss-"Forderung", angebliche "Ablehnung Überstunden" etc pp) und durch meine Email zuvor an meinen Betreuer legte dieser das sogleich "ad acta", auch ohne meine Stellungnahme, weil der AG einen Führerschein in seiner Antwort an mich voraussetzte. Es gab auch gar keine Niederschrift! Schlecht hätte es ausgesehen, hätte mir der AG das mit dem Führerschein nicht so gemailt bzw nicht auch in der Ausschreibung drin gehabt...

Gehalts-Vorstellungen (ist gleich Wunsch, ja nur nicht Forderung)

Bescheid hab ich deshalb auch keinen verlangt, weil wenn nächste Woche Geld eintrifft, dann hat ja auch alles gestimmt, was mir mein Betreuer heute sagte (wenn nicht, dann folgt selbstverständlich gleich ein Einschreiben - aber ich hab das Gefühl, das passt so).

Aber Aufgeben tut man einen Brief ; Also nochmals Danke für Ihre Zeit und Mühe!Ganz liebe Grüße Frau P

Zur Info:
> Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.

>Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, so kann man jederzeit wieder um die I-Pension ansuchen, ohne auf eine Frist Rücksicht nehmen zu müssen!

Anm.: Auf Wunsch wurden Teile zensiert! (16.02.19)


13.02.2019 um 10.14 Uhr - von A. - "Betreuungsvereinbarung bez. Kinder-Betreuungspflichten"



Hallo wie lang ist eine Betreuungsvereinbarung gültig? Ich wurde bei der Erstellung der BV eingeschüchtert und habe mit 20h statt mit 16h Verfügbarkeit unterschieben. Wenn ich mich für einen Tag beim AMS abmelde und am nächsten Tag wieder als arbeitslos anmelde, bekomme ich dann eine neue Betreuungsvereinbarung mit berücksichtigten Kinderbetreuungszeiten oder wird die alte BV herangezogen? Ich habe derzeit nur eine Kinderbetreuung für 16h von den Großeltern. Frage2: Verfügbarkeit und Arbeitszeit: Für welche Arbeitstage und Zeiten muss ich verfügbar sein? Meine Interpretation: Die 16h (Kinder unter 10 Jahren) müssen MO - FR von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr abgeleistet werden? Kann dieser Zeitraum auch von DI - FR 08:00 Uhr - 19:00 Uhr sein? Bitte um rasche Antwort. Vielen Dank

Antwort:
Nicht so umständlich! Ist kein Ab- und Anmelden nötig. Sie schreiben ihrer Beraterin und teilen ihr mit, dass sie in der Betreuungsvereinbarung bez. Betreuungspflichten die Zeit in der sie zur Verfügung zu stehen haben auf 16 - 20 Stunden die Woche ausgebessert haben wollen. Ev. eingeschrieben per Post senden oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen!
Die Zeit in der sie zur Verfügung stehen müssen beginnt ab Montag. Aber es ist sowieso eine Abmachung mit dem potentiellen Arbeitgeber notwendig. Dort klären sie die Anwesenheit der 16 - 20 Stunden in der Woche ab. (Ohne Gewähr)


13.02.2019 um 8.20 Uhr - von F*. - "Sperre wegen selbst gesuchten DV.?"



Servus! Folgendes: Ich habe mich Anfang Jänner bei einer Personalleasing Firma Privat ohne Ams Stellenangebot beworben und einen Vorstelltermin für rund 3 Wochen Später per e-Mail ausgemacht. Eine woche drauf rief ich noch mal kurz an, wo sich herraustellte, daß ich für die Stelle nun doch nicht Infragekomme, weil ich u.a. keinen Verlangten Privat PKW habe und der Termin wurde Storniert. Jetzt 5 wochen später bekomme ich vom Ams eine Vorladung bezüglich dieser Firma ich wäre nicht zum Vorstell-termin gekommen, obwohl ja Storniert wurde und die Stelle nicht mal vom Ams kommt. So wie es ausieht dürfte die Tel. Stornierung von der Bürokraft nicht weitergeleitet worden sein und der Firmenchef wartete unwissend auf mich, was er später dem Ams meldete. Nun werde ich zu einem Gespräch beim Ams vorgeladen und es wird über eine mögliche Bezugssperre entschieden. Aber selbst wenn ich gekommen wäre, hätte mich die Firma wegen u.a. fehlenden Privat PKW und anderer Gründe gar nicht Genommen.
Dürfen Private nicht ams Bewerbungen Sanktioniert werden?

Antwort:
Auch bei DV.-Bewerbungen, die auf Eigeninitiative zurück zu führen sind, gibt es wegen ev. Vereitelung / Verweigerung Sanktionen, erfährt das AMS davon.
Bei Verleihfirmen ist davon auszugehen, da die "meisten" mit dem AMS "zusammenarbeiten".
War aber ein PKW, welchen sie nicht haben, vorgeschrieben, so darf es zu keiner Bezugssperre kommen. Schon gar nicht, hatten sie das / "etc." mit dieser Firma vorher geklärt. Regeln sie das beim AMS. Geben sie an was sie SoNed berichteten! (Ohne Gewähr)


12.02.2019 um 14.39 Uhr - von A*. - "Ich habe kein AMS-Schreiben bekommen?"



Hallo, Ich habe ein Ams-Schreiben bekommen, wo drinnen Steht das ich Angeblich einen Vorstelltermin am 4.2 nicht WAHRGENOMMEN habe, Versäumt habe und nicht Erschienen bin, und der Bezug Eingestellt wird.Ich wurde über keinen Vorstelltermin Informiert und werde Leider zu Unrecht beschuldigt, deshalb war ich Gleich in der Infozone, wo ich einen Termin zum Gruppenleiter Ende der Woche zu einer Persönlichen Vorsprache bzw Klärung bekam.Die Dame von der Info sagte, daß hier noch nichts passiert ist und erst mit mir Gesprochen wird. Möglicherweise werden die Ermitteln ob hier ein Irrtum passiert ist oder ich Verleumdet werde. Ich bin mir 100% sicher die Anschuldigung ist Falsch, ich kenne keinen Termin an diesem Tag. Was mache ich wenn die Eine Niederschrift möchten? Muß ich Unterschreiben? Soll ich zum Regionalen Geschäftsstellenleiter gehen?

Antwort:
Nichts unterschreiben, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Das AMS muss belegen, wie und wann es ihnen den Vermittlungsvorschlag gesendet hat! Über das E-AMS-Konto oder Post ...... ?
Sollte der Bezug gesperrt werden, so verlangen sie den Bescheid, auf den sie sofort Berufung einlegen! Ev. hinterlassen sie den Wunsch, dass sie wichtige Schreiben eingeschrieben per Post bekommen wollen! Erst recht, wenn ansonsten die Existenzsicherung gefährdet wird!
Horchen sie sich an, was Sache ist - Falls möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson als Zeuge mit. Und sollte das Vorgebrachte für sie abenteuerlich klingen, können sie diesbez. - ev. mit Begleitperson - den Geschäftsstellenleiter besuchen und Beschwerde vorbringen bzw. versuchen die Angelegenheit zu klären! (Ohne Gewähr)


9.02.2019 um 12.08 Uhr - von G. B*. - "Lohn einklagen"



Ich vergas zu erwähnen das ich die SÖB Einrichtung über die Arbeitekammer auf Lohn verklagen werde,geringfügig darf man ja dazu verdienen!
Unbezahlte Jobs dürfen in Österreich nicht normaler Alltag werden!
mfg. (8.02.19)

>Massnahme als Dienstverhältnis
mit Arbeitslosengeld oder Notstand als Entlohnung verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher rechtswidrig!
( auch wenn es zusätzlich ein Taggeld gibt! )

unter:
"SÖB Erfahrung: Nur so kann man die moderne Sklaverei im 21.Jahrhundert in Österreich stoppen!" (8.02.2019)


9.02.2019 um 10.20 Uhr - von D*. - "3 Mal habe ich ein neues Dienstverhätlnis in der Probezeit gelöst"



3 Mal habe ich ein neues Dienstverhätlnis in der Probezeit gelöst.
Beim ersten habe ich erst da erfahren, dass das Unternehmen auch militärische Produkte herstellt und ich hierbei einen Wisch unterzeichnen muss, dass das Militär die Berechtigung erhält mich, meine Familie und meinen Freundeskreis komplett zu durchleuchten ... andernfalls sehe man keine Zukunft für mich im Unternehmen. Bin also in der Probezeit gegangen.

Beim zweiten Mal habe ich aufgrund der Leute nach einer Woche in der Probezeit gekündigt. Ich kam mit denen einfach nicht zurecht und das wollte ich mir nicht antun.

Beim dritten Mal wurde nicht klar kommuniziert, was mein Tätigkeitsbereich sein wird und das habe ich erst am zweiten Tag erfahren ... da dies aber ABSOLUT nix damit zu tun hat, was ich gelernt habe (und die Technologie auch gar nicht kenne) und das Unternehmen keine Alternative für mich anbieten konnte bin ich genangen.

NUN will mir das AMS das Geld streichen, denn ich habe das "selbst verschuldet" und das seien keine triftigen Gründe noch in der Probezeit zu kündigen.. Was kann ich nun tun um dagegen vorzugehen?

Antwort:
Die erste und dritte Kündigung ist nachvollziehbar. Ev. könnte die zweite Kündigung problematisch sein! Sobald aber der Bescheid kommt legen sie Berufung auf die Sperre ein!
Ev. holen sie sich Infos auch von der AK, die in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent ist!
Hier noch grundsätzliche Infos zur Kündigung in der Probezeit!
Kündigung in der Probezeit! (RA) / Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) (Ohne Gewähr)


9.02.2019 um 5.25 Uhr - von M*. - "Wegzeit 3 Stunden zum Kurs?"



Guten Tag!
Wurde heute zu einem ZIB Training gedrängt.
Kurz un knapp - Sind 1:30 Stunden Hin und 1:30 stunden zurück, zumutbar (Öffis).

Antwort:
Bei einem DV. wäre die erlaubte Wegzeit 2 Stunden bei Vollzeit / 1,5 Stunden bei Teilzeit (hin und zurück) müsste auch beim Zwangs-Kurs gültig sein. Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Und
es kommt drauf an, um welchen Kurs es sich dort handelt! Ev. genaue Infos dazu einholen! Coaching müsste freiwillig sein! Ev. vor Zeugen nachfragen, ob die Teilnahme freiwillig ist! Falls es zu einer Sperre kommt Berufung einlegen!

Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


9.02.2019 um 3.44 Uhr - von Th*. - "Pflege meine Mutter. Nun geht mir die Puste aus"



Folgende Situation. Ich bin 34 Jahre alt und arbeite seit 13 Jahren durchgehend. Hab 2 Filialen geleitet im Schichtbetrieb (auch Nachts). 2012 bekam meine Mutter einen Schlaganfall und ist seither halbseitig gelähmt (Pflegestufe3). Sie bekommt 3 mal in der Woche eine Heimhilfe für je 50 Minuten, was jedoch nicht reicht. Ich habe es mir somit zur Aufgabe gemacht meine Mutter zu Pflegen bzw mich um alles zu kümmern. Sie wohnt mit mir und ich bin stolz das alles bis jetzt gemeistert zu haben. Nun langsam geht mir die Puste aus. Möchte meine Mutter nicht in ein Pflegeheim schicken, das steht ausser Debatte da ich zuviel kranke Sachen lese wie mit alten Menschen in Pflegeheimen umgegangen wird, zudem ist sie erst 56 Jahre alt. Da mein aktueller Dienstgeber keine 20Std Arbeit anbietet überlege ich sehr stark eine Pause einzulegen um mal durchzuatmen. Wie ich bemerkt habe gibt es manche Menschen die wirklich auf der faulen Haut liegen, zu denen ich nicht zähle. Nun ich habe mittlerw eile Angst vor Bezugssperren und ähnliches weil man ja alles annehmen muss was sie einem geben, ich jedoch brauch einfach mal 6 Monate Pause. Ich bin sicher keiner der sich schwer tut arbeit zu finden. Ich bin einfach nur ein Mensch und möchte nicht das gleiche Schicksal wie meine Mutter haben. Was kann ich da machen ? Gibts da nicht irgendetwas um auch mal Zeit f mich und meine Mutter zu haben ? Runterzukommen, durchzuatmen eben...lg und danke im voraus

Antwort:
Ist schwer hier eine finanzierte auszeit zu finden.
Ganz wichtig also wäre es, mit ihrem arbeitgeber ins gespräch und zu einer einigung zu kommen.
Haben sie schon um teilzeit angesucht? Haben sie dem arbeitgeber erklärt, warum? - vielleicht hat dieser ein einsehen.
wäre unbezahlter urlaub eine Idee - könnten sie sich das leben finanzieren?
ev. bitten sie um einen solchen.
Ev. besuchen sie die AK - ist arbeitnehmerrechtlich kompetent - vielleicht gibt's von dort hilfreiche Infos?.
eine möglichkeit zu finden, die ein halbes jahr trotz finanzierung freistellt, ist schwer.
EV. DOCH - in der mindestsicherung hebt sich die arbeitspflicht ev. auf.
Siehe Anspruchsvoraussetzung:
>Arbeitspflicht: Ausnahmen bestehen etwa für erwerbsfähige Personen, die
pflegebedürftige Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3 überwiegend betreuen;
Und
bitte erklären sie andere menschen nicht zu feindbilder, das macht - ob zurecht oder nicht - eh die politik. Zudem hilft es ihnen nicht! (ohne Gewähr)


8.02.2019 um 10.35 Uhr - von W*. - "PVA-Kostenbeteiligung zur Umschulung"



Da ich meine Arbeit wegen grosser gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben kann bietet die PVA eine Kostenbeteiligung zusammen mit dem AMS bei einer Umschulung an. Das AMS bietet mir aber nur die Möglichkeit einer Lehre an. Ich finde das es für mich mit fast 55 Jahren auch andere Möglichkeiten geben sollte. Muss ich der Lehre zustimmen? (7.02.19)

Antwort:
So sie wollen, ist eine Ausbildung toll! Eine Lehre müsste/muss aber freiwillig sein.
Ev. konzentrieren sie sich auf ihren Wunsch. Was wollen sie machen bzw. welche Ausbildung interessiert sie? Dies verlangen sie mit Nachdruck (ev. auch lästig sein)
Sehr behilflich wäre, wenn sie in Erfahrung bringen, wo die Schule dazu wäre? Wenn berufsbegleitend? Bei welcher Firma sie das Praktikum machen könnten! Welche Firma sie aufnimmt etc. - Dadurch sieht das AMS, wie ernst es ihnen ist!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?") (Ohne Gewähr)


8.02.2019 um 1.45 Uhr - von G. B*. - "SÖB Erfahrung: Nur so kann man die moderne Sklaverei im 21.Jahrhundert in Österreich stoppen!"



SÖB Erfahrung:

An alle Arbeitslosen,boykottiert die Altkleider Container!
Ich war in einer "Beschäftigungsmaßnahme" bei SÖB in einem großen Lager wo wir riesige Säcke von Altkleidern,Schuhen,Taschen etc. sortieren mußten die später als Kiloware an Großhändler weiter verkauft werden für Second Hand Läden oder Flohmarktfahrer und auch nach Rumänien,Tschechien,Ungarn etc.

Bettwäsche,Handtücher,Tischdecken mußten wir alle zerschneiden,die werden Kiloweise an die OMV als Putzfetzen verkauft.

Viele Leute denken sie tun etwas Gutes wenn sie die Sachen spenden und das es an Bedürftige verteilt wird aber es ist alles ein großes Geschäft das auch noch auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen wird die in diesen Lagern durch das AMS ohne Bezahlung schwer arbeiten müssen.
Weigert man sich an dieser Zwangsarbeit mit zu wirken dann wird das Arbeitslosengeld gestrichen!

In dieser Maßnahme wo ich war haben nur ältere Leute geschuftet,alle 50 plus,die sich stundenlang mit diesen schweren Säcken abschleppen müssen und das schneiden und zerreißen der ganzen Bettwäsche führte dazu das ich meine Finger nicht mehr bewegen konnte und mein Rücken so kaputt war das ich in den Krankenstand gehen mußte!

Ich bin wirklich arbeitswillig,war lange im Handel tätig aber mit 56 Jahren als Frau so schwer arbeiten zu müssen nur weil man in dem Alter fast keine Chance mehr hat einen vernünftigen Job zu kriegen ist wirklich unter aller Kanone!

6 Monate dauert dieses "Arbeitstraining" wovon ich knapp 5 Monate geschafft habe um danach wieder beim AMS arbeitslos gemeldet zu sein.

Ich habe dort in der ganzen Zeit keinen einzigen jungen kräftigen Menschen gesehen der dieser schwer körperlichen Arbeit gewachsen ist.
Viele die dort zwangsrekrutiert sind bringen schon gesundheitliche Probleme mit und werden damit noch mehr kaputt gemacht.

Ich fordere euch alle auf nichts mehr in Altkleidercontainer zu werfen denn ihr tut damit nichts Gutes!
Verschenkt eure Sachen lieber in der Nachbarschaft,an Obdachlose oder stellt es in den Hof "zur freien Entnahme".

Niemand sollte diese ganze Altwaren Mafia mehr unterstützen die sich Car.,Volksh. oder Hum. nennen.

Schöne Sachen werden gar nicht mal so billig in den Shops verkauft und jeder denkt er tut damit was tolles für die Gesellschaft.
Das Geld sacken nur die Organisationen ein und wirklich Hilfsbedürftige sehen davon nichts!

Was wir da täglich an noch schönen und neuwertigen Sachen zum zerschneiden für Putzfetzen hatten das tut einem richtig weh denn solche Ware können sich viele gar nicht leisten.

Markenartikel oder oft noch original verpackte Ware wird sofort extra verstaut,teuer etikettiert und dann in den eigenen Shops verkauft.

LEUTE, DAS KÖNNT IHR DOCH SELBST AUCH !!!
Verkauft es billig weiter am Flohmarkt oder im Internet!
Bevor ich etwas in solche Container werfe verschenke ich es lieber in Internet Gruppen oder verlange wenigstens 2 Euro dafür,so hat jeder noch Freude damit und nur so kann man die moderne Sklaverei im 21.Jahrhundert in Österreich stoppen!

Zur Info:
Arbeit müsste nach Kollektivvertrag entlohnt werden.
Arbeitstraining sollte freiwillig sein.
>30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)<
unter:
SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

>Massnahme als Dienstverhältnis
mit Arbeitslosengeld oder Notstand als Entlohnung verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher rechtswidrig!
( auch wenn es zusätzlich ein Taggeld gibt! )

(Ohne Gewähr)

9.02.2019 um 12.08 Uhr - von G. B*. - "Lohn einklagen"
Ich vergas zu erwähnen das ich die SÖB Einrichtung über die Arbeitekammer auf Lohn verklagen werde,geringfügig darf man ja dazu verdienen!
Unbezahlte Jobs dürfen in Österreich nicht normaler Alltag werden!
mfg. (8.02.19)


7.02.2019 um 18.25 Uhr - von S*. - "Ist eine Leasingstelle zumutbar?"



ist Leasingstelle zumutbar
ich sage nein, denn man hat keine ahnung fü welche firma man sich bewirbt, ob wege zumutbar sind, die fähigkeiten passen usw... leasing ist so geheim und meistens nur datensammeln....
was sagen die rechtsanwälte...
ich sage leasing ist keine zumutbare stelle im sinne ALVG oder anderem gesetz
was sagt ak dazu, wenn sie zeit hat
was sagt christian moser dazu, wäre interessant ???

Antwort:
Vorsicht: das ams handhabt das wie eine DV.-vermittlung - muss aber nicht sein, dass gleich eine arbeit vorhanden ist und es sich vorher nur um ein registrierung handelt?
dann allerdings können sie sich bei einer arbeits-zuweisung natürlich nach dem ALVG richten.
z.Bsp.: sollte ein DV zuweit weg sein und die wegzeit (hin und zurück) länger als 2 stunden bei vollzeit - 1,5 stunden bei Teilzeit, dauern, können sie ohne sanktionen ablehnen. (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)
berufs oder einkommensschutz gibt's eh nur ca. die ersten drei monate in der arbeitslosigkeit / arbeitslosengeld, dann ist eh jede zumutbare arbeit über 20 wochenstunden anzunehmen. (Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

Wobei sie bez. verleihfirma ev. einen internen verhandlungsspielraum haben.
heisst: sagt ihnen eine arbeit überhaupt nicht zu, können sie sich ev. eine andere arbeit / firma aussuchen?
ansonsten müssten sie es drauf ankommen lassen und den rechtsweg bis zum VwGH bestreiten und einen rechtsspruch verlangen - ob es sanktionen geben darf, wenn eine vermittlung in eine verleihfirma abgelehnt wird.
bzw. müssten sie bei ev. bezugssperre Berufung einlegen und falls, bis zum VwGH gehen - ev. über Verfahrenshilfe_VwGH.. - denn ihr zweifel ist nicht unbegründet. es handelt sich um eine streitfrage, die andere länder ev. anders behandeln.
stichwort: »moderne Sklaverei«
in österreich besteht aber die gefahr, dass sie den kürzeren ziehen!
ev. stellen sie diese frage auch der AK. (ohne gewähr)


6.02.2019 um 0.08 Uhr - von O. - "Zum Informationstag von Itworks"



ams reitet wieder mit kursmasnamen integrationsvermittlung wieder mal werde ich am 13.22019 zu einem Informationstag von itwork geschickt dieser Informationstag ist verpflichtend heißt gehe ich nicht hin sperrt mir das ams den bezug des Notstands . mir wurde heute aber gesagt das diese Maßnahme keinen schulungsstatus hat heisst die Verpflichtung das ich hingehen ,muss besteht nicht aber ich riskiere es nicht und gehe hin sollte ich bei diesem Informationstag genommen werden heisst es jede Woche 2x einzel und 2 x gruppengesräche

Antwort:
Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Paragraphen.
Informationstag als Kontrolltermin: Erscheinen sie nicht wird der Bezug nach §49 AlVG - bis zur Wiedermeldung - eingestellt.
Verweigern oder vereiteln sie einen Deppen-Kurs oder ein DV. wird der Bezug nach § 10 des AlVG für 6 - 8 Wochen gesperrt. zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Gehen sie hin und fragen vor Zeugen nach, ob die Teilnahme freiwillig ist?
"Coaching Pflicht?" - "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


3.02.2019 um 19.28 Uhr - von F"*". - "Ich habe die Aus- und Weiterbildungshilfe des AMS Steiermark tatsächlich bekommen - leider ....."



weiterführende ergänzung von meinem letzten beitrag vom 01.06. 2017:

ich habe zum obigen zeitpunkt die aus- und weiterbildungshilfe des AMS steiermark tatsächlich bekommen.
ich besuchte also den kurs für die ausbildung zum trafikfachhändler im angestelltenverhältnis und legte auch erfolgreich die prüfung ab, trotz widriger gesundheitlicher umstände.
ich hatte vor dem kurs im november 2017, im august eine wirbelsäulen-op und ein monat später einen schlaganfall. anfang dezember legte ich dann meine prüfung ab und freute mich schon auf den job im tabak-handel, dessen zusage ich bereits schriftlich erhalten hatte.
jedoch es kam anders als gedacht, denn das schicksal schlug abermals erbarmungslos im gesundheitlichen zu. ich erhielt im zuge einer untersuchung eine niederschmetternde diagnose - knochenkrebs in 3 regionen meines körpers.
leider musste ich im anschluss entsprechende medizinische maßnahmen, wie bestrahlungen, operationen und chemo über mich ergehen lassen.
da war natürlich an einen job nicht zu denken, denn ich verbrachte volle 6 monate in der onkologie. ausbildung und prüfung erfolgreich - job weg.

aufgrund auch anderer verschlechterungen wurde das leben nicht leichter.
mitlerweile habe ich einen behindertenstatus von 70% und wegen weiterer erkrankungen des bewegungsapparates pflegestufe 1.

ich denke der zug zum job ist mit 57,5 jahren nun entgültig abgefahren. ich werde wahrscheinlich in ca. 1,5 jahren sofern meine gesundheit nicht noch schlechter wird, den 6. anlauf zur i-pension in angriff nehmen.
bis dato beziehe ich immer noch die mindestsicherung, da ich ja seit beginn
2011 -
aufgrund von vorheriger selbständigkeit - keine anwartschaft auf leistungen aus dem ALG hatte und auch nie kriegen werde.
ich will hier nix und niemanden ankreiden und auch fragen habe ich keine mehr...

ich wollte mich nur bedanken für hilfe und zuspruch von SONED und werde eure seite an betroffene weiter empfehlen, da eure hilfe anderen vielleicht helfen kann.
in diesem sinne, mfg F.

Antwort:
Toll, dass sie bez. der Ausbildung vom AMS unterstützt wurden!

>(Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, so kann man jederzeit wieder um die I-Pension ansuchen, ohne auf eine Frist Rücksicht nehmen zu müssen! - ev. erkundigen)<

Es bleibt - ihnen alles Gute zu wünschen - auch und vor allem gesundheitlich!


3.02.2019 um 8.41 Uhr - von L*. - "Problem mit der vorgeschriebenen Anzahl an Bewerbungen"

"Ich hätte gerne eine Arbeitsstelle um wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können"



Auch ich habe das Problem mit der jetzt vorgeschriebenen Anzahl pro Woche an Bewerbungen.Ich wurde krankheitshalber vom AMS im BBRZ Wien umgeschult , und bin seither , mit kleinen Unterbrechungen arbeitslos , da offensichtlich kein adäquater Arbeitsplatz für einen Mann meines Alters zur Verfügung steht (1962 in Wien geboren).Nun sieht es so aus daß ich mich auch für Arbeitsplätze bewerben MUSS die meiner Gesundheit , bzw. meiner körperlichen Unversehrtheit abträglich sind , und gleichzeitig nicht meinen Fähigkeiten oder der beiden Ausbildungen (mit Wirtschaftskammerprüfung) entsprechen.Da ich aber gerne eine Arbeitsstelle hätte um wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können , und den nun ungesetzlichen Vorgangsweisen des AMS zu entkommen habe ich unvorsichtigerweise einen Transitvertrag mit JOBtransfair abgeschlossen , der aber in einer Katastrophe mündete , weil der vermittelte Job ebenfalls rechtswidrig eine 68 Stundenwoche von mir einforderte , natürlich wurde d ie Überlassung nach meiner Beschwerde dort sofort aufgelöst.Fazit: Den arbeitslosen kann nicht geholfen werden daher werden auch unseriöse Arbeitgeber Transitarbeitskräfte überlassen die dann der Willkür des jeweiligen Chefs ausgesetzt sind. Ich habe mich derweil an die Arbeiterkammer Wien gewandt , und bin neugierig was der dortige Jurist dazu sagen kann.Ich werde fortlaufend weiterberichten damit auch andere von meinen zukünftigen Erfahrungen profitieren können.

Antwort:
Haben sie eine ärztliche Bestätigung / Attest / Befund, so müssen sie keine DV., welche ihre Gesundheit gefährden bzw. ihre Gebrechen weiter vorantreiben wie ihre körperlichen Schäden erhöhen, annehmen!
Einkommens-, Berufsschutz gibt es nur ca. die ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit / Anwartschaft. Danach müssen sie jede "zumutbare" Tätigkeit über 20 Wochenstunden annehmen. Dies ist leider gesetzlich gedeckt! Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

Richtig: Was arbeitnehmerrechtliche Angelegenheiten betrifft, so ist die AK kompetent! "Wenn die AK bez. SÖB-Transitarbeitsplätze nicht befangen ist?"

Bez. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.

Ja, halten sie uns weiter auf dem Laufenden! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


1.02.2019 um 11.15 Uhr - von S*. - "Mindestsicherungs-Zwangsmassnahmen"



Guten Tag
Ich beziehe die Mindestsicherung und bin mir auch bewusst dass ich auch dazu verpflichtet bin das ich Kurse von Ams usw. machen muss, aber da ich psychisch eingeschränkt bin und auch darum bemüht bin das es bei kor psychisch besser wird und auch psychologische Termine wahrnehme und ich den AMS versuche Befunde vorzulegen und ich oft Panikattacken bekomme was auch das AMS weiß, und es mir wegen meiner psyche eben auch gesundheitlich nicht gut geht weiß das ams ebenfalls Aber die steckten mich jetzt zum 3. Mal hintereinander in einer kurzen Zeit in einen Kurs und da ich die Kurse nicht machen kann wegen meinen panikattacken und mir das Ams mittlerweile auch schon droht das mir die Mindestsicherung gesperrt wird wollte ich mal nachfragen ob die das tatsächlich machen können wobei ich immer etwas vorlege (krankenstandszettel, termine, befunde wenn vorhanden) ich habe auch schon vor jeden Ams Termin angst und ich hab eben auch eine Wohnung zu erhalten ich bin auch schon so fertig mit meinen nerven das ich schon gar nicht mehr weiß was ich machen soll.. (bekomme kein arbeitslosengeld da mir noch ein paar arbeitstage fehlen)
Ich würde mich auf eine Antwort freuen
(31.01.19)

Antwort:
Au - Mindestsicherung ist für Betroffene eine Katastrophe, weil sie - mehr oder weniger - keine Rechte zum Schutze besitzen! Das AlVG, das Menschen zum Teil vor Deppenkurse etc. schützt - zBsp. Deppenkurse nicht nochmals besuchen oder "Coaching freiwillig?" / etc. - kommt bei der MIndestsicherung nicht zur Anwendung!
Drum wäre es ganz wichtig, dass sie bald die notwendige Zeit - um Anspruch auf ALG. wie Notstandshilfe zu haben - zusammenbekommen, bevor die Frist (in den letzten 2 Jahren 1 Jahr DV.) verstreicht und sie wieder am Anfang bez. der Anwartschaft stehen / aus ein paar Tagen wieder ein Jahr wird.
"Aber nichts desto trotz könnten sie sich - "über ärztliche-psychologische Hilfe" - schützen"! Klar müssen Krankmeldungen anerkannt werden.
Diesbez. ein Tipp: Es gab schon Fälle, in diesen Betroffene von Psychologen / Psychiater "wegen gesundheitlicher Gründe" für einige Monate von Kursen befreit wurden - "Kursuntauglich"!
Reden sie mit ihrem Arzt / Psychologen darüber. Holen sie sich von denen Beistand / Unterstützung! (Ohne Gewähr)


1.02.2019 um 10.49 Uhr - von N*. - "Hilfe in besonderen Lebenslagen"



Hallo
Bekomme Mindestsicherung und meine Eltern finanzieren mir den Führerschein. Nun sind alle praktischen Stunden aufgebraucht und leider brauche ich mehr.
Wie kann ich das beim Antag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen begründen dass mir vllt. wenigstens 1 oder 2 Fahrstd. finanziert werden?
Ich habe mal versucht beim Umzug oder jährlicher Pflichtwartung der Therme Unterstützung zu erhalten erfolglos. Ein Wintermantel der bitter nötig war wurde auch nicht genehmigt. Dankesehr (26.01.19)

Antwort:
Sie können es nur weiter versuchen!
Stellen sie den Antrag auf Unterstützung schriftlich und begründen sie den Antrag ausführlich! Alles Gute

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