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8.05.2019 um 15.15 Uhr - von W. - "Teilzeit-gemeldet / Bemessungsgrundlage?" |
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Sg. Herr Moser!
Wiedermal muss ich Sie kontaktieren. Meine 1. Frage: ist es zulässig vom AMS mich in einen Vollzeit Kurs vermitteln zu wollen wenn ich aber, aus gesundheitlichen Gründen (Behinderungseinsgufung 30%), dort nur als Teilzeit arbeitssuchend gemeldet bin? Gemeldet bin bin ich für 20-30h und der Kurs würde ca 35h pro Woche in Anspruch nehmen und zählt als Vollzeit.
2.Frage: ab wann verliert man seine derzeitige Bemessungsgrundlage wenn man unter 45 Jahren ist? Wenn ich zB für 1 Monat bei einer Firma arbeite und Diese mich,im Probemonat, wieder kündigt, welche Bemessungsgrundlage wird dann herangezogen? Höfliches Anfragen am Telefon beim AMS hat nichts genutzt da mir darüber keine Auskunft erteilt werden wollte.
Vielen lieben Dank!! (2.05.19)
Antwort: Wenn im betreuungsplan teilzeit festgehalten wurde, müsste sich das AMS daran halten. reden sie mit ihrer Beraterin - bei problemen gehen sie zum geschäftsstellenleiter und klären das. >( Wurde beispielsweise vereinbart, dass Sie nur auf Vollzeitstellen vermittelt werden, sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar - so die AK Seite 4 - muss dann auch für den umkehrschluss gelten. Ev. können sie mit dem kurs ausmachen, die anwesenheitszeiten auf ca. 30 stunden zu reduzieren? auf ev. sperre wegen verweigerung Berufung einlegen. - über 30 stunden ev. unzumutbar. (ein gewisses risiko immer miteinbeziehen)
Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
2. eine neue bemessungsgrundlage gibt’s, wenn sie ein 28 wöchiges DV absolvieren, (wird über einen Zeitraum von 5 jahren zusammengerechnet) ansonsten bekommen sie den Notstand weiter! Erst ab dem 45. geburtstag ist die bemessungsgrundlage geschützt. - kann nicht mehr weniger werden. Ohne gewähr |
8.05.2019 um 15.10 Uhr - von P*. - "Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich tun soll!" |
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Hallo! Ich benötige Hilfe - Was soll ich machen? Meine Situation sieht wie folgt aus:
Ich habe Anfang Dezember 2018 einen Job in Wien (im Öffentlichen Dienst mit Parteienverkehr) angetreten - 40 Stunden - mit einer gesamt-Pendelzeit von täglich 3,5 Stunden. Ich bin also pro Woche zwischen 55 und 60 Stunden außer Haus. Eigentlich war mir schon nach 2 Wochen klar, dass mir das zu viel ist (habe 2 Kinder mit 3,5 und 7 Jahren), aber der Umstand, dass ich in meiner Umgebung keine Arbeit gefunden habe und ich Angst davor hatte, dass die Notstandshilfe abgeschafft wird, hat mich dazu veranlasst diese Arbeit anzunehmen. Mein Mann meinte: halte durch, das wird sich schon legen, wenn Du dich besser auskennst fällt dir die Arbeit leichter.
Das war dann zwischenzeitlich auch so, doch jetzt bin ich mittlerweile echt fertig, ich kann nicht mehr. Und der Umstand, dass - trotz vorheriger 21jähriger Berufstätigkeit - kein einziges Jahr als Vordienstzeit angerechnet wurde und ich somit mit 45 Jahren gleich viel verdiene wie ein gerade erst ausgelernter Lehrling, hat sein übriges dazu beigetragen. Jeden 2. Donnerstag muss ich wegen Nachmittags-Parteienverkehr Überstunden machen und dies wird nur 1:1 in Freizeit abgegolten (obwohl ich letzten Donnerstag sogar 11,5 Stunden gearbeitet habe) - das nur als Detail am Rande.
Nun zu meinen Fragen: Ich war bereits 45 Jahre alt, als ich die Arbeit im Dez. 2018 angenommen habe (habe zuvor Notstandshilfe bezogen).
Wenn ich jetzt kündige: würde ich wieder Notstandshilfe bekommen? Wäre eine Wartefrist von 4 Wochen?
Und ich habe auch keine Ahnung bzgl. Kündigung / Austritt. Was ist der Unterschied? Wenn ich selbst kündige, müsste ich eine Kündigungsfrist einhalten und bei Austritt nicht?
Mein Arbeitsverhältnis ist für 1 Jahr befristet mit der Option auf Verlängerung (das wird bei allen Neueintretenden so gehandhabt). Ich weiß nicht, ob ich kündigen soll oder einfach in Krankenstand gehen soll (fertig genug bin ich!).
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich tun soll! (1.05.19)
Antwort: Zumutbar wäre eine fahrtzeit von 2 stunden bei vollzeit und 1,5 stunden bei teilzeit (hin und zurück - wird um eine halbe stunde erhöht) Da sie länger fahren wäre das ein grund den sie in einer ev. berufung - so es zur sperre kommt - angeben können. Auch haben sie betreuungspflichten - 16- 20 stunden die woche. sollten sie selbst kündigen und deshalb 4 wochen sperre bekommen, so legen sie darauf mit den Begründungen, wie oben erwähnt, Berufung ein. "Sanktionsfrei wäre ev. eine lösung im beiderseitigem einvernehmen" >was arbeitsrecht betrifft, so wäre es gut sich bei der AK zu informieren, die sind hier kompetent.<
sie bekommen den notstand weiter. Ausser sie haben 28 wochen gearbeitet - (wird über einen Zeitraum von 5jahren zusammengerechnet) - dann gibt es eine neue anwartschaft / Arbeitslosengeld. ab dem 45 geburtstag ist die bemessungsgrundlage geschützt. SoNed rät nicht zum krankenstand - wenn sie krank sind ist es aber okay zum arzt zu gehen! Ich denke - falls - könnte/müsste eine Berufung erfolgreich sein. ohne gewähr |
5.05.2019 um 10.19 Uhr - von R*. - "Ich frage mich ist es Aufgabe des AMS für jemanden eine Arbeit oder Gründe für eine Sanktion zu finden?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich habe Anfang April zehn Stellenausschreibungen bekommen um mich auf diese zu bewerben. Zwei Tage später bekam ich auch gleich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, das sehr positiv verlief und ich zusagte ab 01. Mai dort anzufangen. Das teilte ich auch gleich dem AMS in Klagenfurt mit und bekam als Antwort dass ich mich trotzdem auf alle anderen Stellen bewerben muss und die Vereinbarung zwischen mir und meinem Arbeitgeber in Spee von Seiten des AMS keine Relevanz hat. Ich erhielt weiterhin Stellenausschreibungen und mein jetziger Arbeitgeber und ich meldeten uns telefonisch sowie meinerseits noch zwei mal persönlich beim AMS mit der bitte zu akzeptieren das ich ab Mai einen Job habe. Das wurde alles ignoriert und ich bekam jetzt ein schreiben das mein Leistungsbezug ab 01.04. vorläufig eingestellt ist weil ich mich bei anderen Stellen nicht weiter beworben habe. Ich frage mich ist es Aufgabe des AMS jemanden in Arbeit zu bringen oder Gründe für Sanktionen solcher Art zu finden um weniger Leistung auszahlen zu müssen? Wie kann ich gegen solche Behördenwillkür vorgehen? LG (4.05.19)
Antwort: Sie legen auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein! Den verlangen sie sofort, wenn sie ihn noch nicht haben! Bescheid schriftlich - ev. eingeschrieben mit Datum - verlangen - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden. Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Als Begründung schreiben sie den Text wie oben und verwenden auch folgende Erkenntnis: Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Eine Frage: Haben sie jetzt zu arbeiten angefangen? Wenn sie während der Sperrzeit ein Dienstverhältnis eingehen, wird ev. von einer Sperre abgesehen! Geben sie auch an! (Ohne Gewähr)
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3.05.2019 um 16.51 Uhr - von M*. - "Arztbesuch / AMS-Termin" |
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Sehr geehrter Herr Moser, vielleicht können Sie mir ja eine Antwort geben. Wenn ich einen Nachsorgetermin habe der zeitgleich mit dem Termin vom AMS liegt und ich den AMS Bescheid gebe das ich einen Arzttermin wahrnehme wollen die dann auch immer wissen wo und wann ich genau den Termin habe und ich eine Bestätigung vom Arzt vorlegen soll. Ich finde das es schon sehr stark ins Persönliche geht und es den AMS nichts angeht welchen Arzt ich konsultierte. Wie kann man solche in meinen Augen Nötigungen unterbinden, auf was kann ich mich berufen wenn ich ein solcher Auskunft künftig verweigern möchte? Oder bin ich dazu verpflichtet? Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Es braucht eine Entschuldigung um ohne Sanktionen einem Kontrolltermin fernbleiben zu können! In dem Fall eine ärztliche Besuchsbestätigung. Kann sein, dass der AMS-BetreuerIn eine mündliche Bekanntgabe bez. Arztbesuch reicht, wenn diese gleich bei der Terminvergabe (bzw. schnellstens) geschieht. So können sie auch gleich um einen anderen Termin bitten. Ansonsten bleibt ev. den Arztbesuch zu verschieben - bzw. dort um einen anderen Termin anzusuchen?
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2.05.2019 um 10.29 Uhr - von J*. - "Kurs und Sperre im Krankenstand?" |
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Hallo, mein Sohn ist arbeitslos gemeldet und von 2.4. bis 30.5. krank gemeldet. Am 29.4. bekam er per Post eine Einladung zu einer Infoveranstaltung für eine Maßnahme. Er ging nicht hin, weil er noch krank gemeldet ist und den Termin auch zu spät erhalten hat. Am 1.5. bekam er jetzt im E Ams Konto eine Benachrichtigung dass sein Bezug ab 29.4 eingestellt ist. Da ist er noch krank geschrieben. Wie geht man da am besten vor? Termin wurde keiner bekannt gegeben. Vielen Dank (1.05.19)
Frage: Hat ihr sohn die krankmeldung vom arzt beim AMS abgegeben? Es darf im krankenstand keine vermittlung zu einem DV und auch in keinen kurs geben. Genausowenig kann es zur sperre kommen? Gehen sie der sache nach - beim AMS nachfragen ob die krankschreibung vorliegt?? beim arzt war er schon - oder? - und dieser hat ihn auch ca. 2 monate krank geschrieben?
2.05.2019 um 7.59 Uhr - von J*. - "Die Krankmeldung hat er glaub ich nicht abgegeben" Hallo, die Krankmeldung hat er glaub ich nicht abgegeben weil die Krankenkasse das weiter leitet. Er war vom Arzt krank geschrieben und musste dann zur kontrolle zur Krankenkasse und wurde vom Chefarzt weiter krank geschrieben. LG und danke
Antwort: Er muss die krankenmeldung auch zum AMS bringen – verhält sich genauso wie bei einem Arbeitgeber. Sofort zum AMS und das klarstellen - Krankmeldung ev. vorlegen. oder versuchen dies telefonisch zu regeln. Falls ev. von der krankenkassa die kopie holen. oder schriftlich bestätigen lassen. (Ohne Gewähr) |
2.05.2019 um 8.32 Uhr - von V*. - "Ev. von einer Sperre absehen" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich wurde vom 08.04. vom AMS gesperrt, habe aber ab dem 29.04 angefangen zu arbeiten. Als ich jedoch um den Bescheid angefragt habe bekam ich folgende Nachricht: Eine Sanktion gem. § 10 ALVG wurde ausgesprochen, eine Verständigung dazu erhalten Sie erst in den nächsten Wochen, da die Nachhaltigkeit der Arbeitsaufnahme mit 29.4.19 noch geprüft bzw. abgewartet wird. Ich weiß jetzt nicht genau was das jetzt genau bedeutet... bzw. bekomme ich jetzt einen Teil doch ausbezahlt? Danke und beste Grüße!
Antwort: Ich gehe davon aus - ja, sie werden das Geld wahrscheinlich - in den nächsten Wochen - bekommen! Das AMS wartet noch ein wenig, um zu sehen bzw. um die Vermutung zu untermauern, ob ihre Anstellung eine "Nachhaltige" / "Dauerhafte" ist! - Ob sie eh längere Zeit in diesem Dienstverhältnis bleiben! Dann sieht das AMS von einer Sperre ab. Dies ist möglich, wenn der Betroffene innerhalb der Sperrzeit ein Dienstverhältnis eingeht!
Ev. könnten sie diese Zeit auf zumindest 4 Wochen einschränken, wenn sie schriftlich - eingeschrieben - mit Datum um den Bescheid ansuchen. Kommt dieser nicht innerhalb 4 Wochen muss das Geld ausbezahlt werden. Kann aber sein, dass es eh früher kommt? Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (Ohne Gewähr) |
1.05.2019 um 11.17 Uhr - von K*. - "Ich wende mich heute in grosser Verzweiflung an sie!!" |
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ich wende mich heute in grosser Verzweifling an sie!!
Mein Name ist B. K. ich bin 53 jahrealt und schon seit längern beziehe ich Notstandshilfe. ich nehme meine Termineregelmässig wahr und falls ich einmal vergesse entschuldige ich mich umgehends und ersuche um einen Neutermin.Nun war vor einigen Tagenmein Internetzugang sehr schleppendund schliesslichhatte ich 2 Tageso gut wie keine Verbindung daher passierte mir, das ich einenTermin, denich an den Tag an welchen ich ins E-Ams schaute,wahrnehmen sollte leider versäumte. Ich schrieb sofort eine Mail um mich zu entschuldigen, doch leider bekam ich 1Tag darauf meine Auszahlungssperre vom AMS Laxenburgerstrasse,wo ich zuständig bin zugesandt Noch am gleichen Tag bekam ich dann eine Benachrichtung,das mein nächster Termin der 25.4.2019 um 11uhr 30 bei meinen Berater Herrn R. sei. Selbstverständlich erschien ich zum vorgeschriebenen Termin um eine Niederschrift zu machen bezüglich meines Versäumnisses. Während ich dies mit meinen Berater erledigen wollte,kam eine Dame mittleren Alters herein,unterbrach unser Tun mit den Wortenan mich gerichtet,Sie kommen jetzt mit ins andere Zimmer ohne Erklärung warum und sehr unhöflich.
ich folgte ihrer Aufforderung und kam ins zimmer von Frau B.,die mir unverblümt zu verstehen gab,ab sofort wäre sie meine Betreuerin und sollteich nicht bis zum 28.5.2019eine Arbeitin Wien gefunden haben,wird sie mich in ein anderes Bundesland vermitteln.Auf meine geschockte Reaktionwie sie sich das vorstellein meinen alter ,mein Lebensmittelpunkt und meine Familie,Kinder und Enkelkinder wären alle in Wien und auch mein kleines Reihenhäuschen von Wiener Wohnen befindet sich in Wien.Ihre Antwort darauf war, Ab 28.5 heisst es für sie weg von hier weg von der Familie Ich bin seit 2007 geschieden und lebe mit meinen K indern alleine und habe auch versucht als sie zur Schule gingen eine Arbeit anzunehmen,doch bei 4 Kindernist das nicht zu schaffen wobei ich erwähnen möchte,das ich Zwillinge habe die eine sehr intensive und spezielle Betreuung brauchten
als MUTTER DIE IMMER FÜR ihre Kinder da warund ist,macht es mir Angstund es treibt michin eine echte Verzweiflung wenn ich daran denke,das man mich von meinerFamilie trennen will,auch wenn meine KINDER nun schon gross sind,aber 3 von ihnen noch bei mir zuhause wohnen.
Leider bin ich seit dem Tod meines Vaters2009 .der mir immer eine grosse stütze war psychisch ziemlich angeschlagen
Meine Angst wächst bei dem Gedankendas ich womöglich wieder in ein tiefes Loch falle wenn man mich von Kinder und enkelkinder trennen möchte Da die Sperre in kraft ist und ich dieses monat mit 120 euro leben muss treibt mich in die allergrösste verzweiflung ich weiss nicht wie ich stromabrechung bezahlen kann ich bitte sie mir irgendwie zu helfen
weil ich nicht mehr weiss was ich tun soll (30.04.19)
Antwort: Ich verstehe ihre Angst total!! Aber versuchen sie diese ein wenig zu kontrollieren, bevor sie (noch mehr) krank macht! Darum geht es der neuen Beraterin - Einschüchterung; Angstmache und in die Verzweiflung zu drängen! Warten sie erst mal ab, bis es soweit ist! Sollten sie in ein anderes Bundesland vermittelt werden, so muss dort für Unterkunft gesorgt werden! Auch ist nicht gesagt - falls - dass sie auch genommen werden. Auch dort in der Gegend gibt es Arbeitslose! Sollten sie zudem gesundheitlich ein wenig angeschlagen sein, nimmt der potentielle Arbeitgeber eher eine gesunde junge Person, die ev. auch nicht solange arbeitslos ist! Also falls - unbedingt, ohne grosse Angst - zum Vorstellen fahren! Und werden sie weiter weg vermittelt suchen sie sogleich - vorher - um Unterstützung an. Fahrtkosten, Verpflegung, Ev. Übernachtung? etc. also Zusatzkosten, die dafür sorgen, dass sie nicht aus Gründen einer Schikane irgendwohin gesendet werden! Siehe Vorstellungsbeihilfe!
Und falls sie in ein anderes Bundesland vermittelt werden, besuchen sie den Geschäftsstellenleiter und klären ihn bez. ihrer familiären Situation auf, ob er nicht von solchen Vermittlungen absehen könnte! Als Versuch! Wenn möglich, immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen! "Wirkt Wunder"
Die Sperre bei Kontrollterminversäumnis dauert solange bis sie sich wieder zum AMS zurück melden. Kommt das ev. wieder Mal vor gehen sie sofort nächsten Tag zum AMS um sich zurückzumelden! (AlVG § 49)
Sie können sich also auch ausrechnen wie lange die Sperre dauert. Von dem Tag der Versäumnis weg bis 25.4.2019
Sollten sie wegen gesundheitlichen Problemen vermindert leistungsfähig sein, dann holen sie sich von ihren Vertrauensärzten Befunde, Atteste, etc Kann aber sein - wenn sie gesundheitliche Probleme angeben - dass sie vom AMS aus zur fachärztlichen Untersuchung überwiesen werden! Dies kann vor bestimmten Dienstverhältnissen schützen!
Bez. Stromabrechnung: Haben sie eh um Ratenzahlung angesucht? Sonst machen sie das ev.! (Ohne Gewähr) |
1.05.2019 um 9.15 Uhr - von P*. - "Betreuungspflichten" |
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Hallo ich hätte eine Frage. Meine Frau ist beim AMS und bezieht Notstandshilfe. Wir haben eine 5 Monate alte Tochter. Meine Frau hat eine Betreuung für die Kleine organisiert (Nachmittags) und steht somit zwischen 13.00 -19.00 Uhr zur Vermittlung zur Verfügung. Also insgesamt 36 h /Woche. Nun wurde ihr seitens ihres neuen Betreuers gesagt sie müsse an einem Kurs teilnehmen (12Wochen /Mo-Fr /Vormittags /20Stunden pro Woche) ansonsten würde sie abgemeldet werden.
In dem Formular was Sie mitbekommen hat haben wir bei dem Punkt Einwände des Kunden folgendes geschrieben. " auch stehe dem AMS momentan für insgesamt 36Stunden die Woche zur Vermittlung zu Verfügung (gesetzlich sind 16h ausreichend) Somit muss/kann ich an diesem Kurs auf Grund meiner Betreuungspflichten nicht teilnehmen. Des weiteren möchte ich Sie informieren das laut Jurist der AK dies auch nicht zumutbar wäre.)(Kindeswohl geht vor)"
Das AMS hat bis jetzt nur Tel.dazu Stellung genommen und der Betreuer meine das Sie den Kurs trozdem besuchen müsse und eben die Betreunugszeiten ändern müsse. Wieder Drohung mit abmelden bzw. 6 Wochen Sperre. Auch ein bitten unserer seits zu einem späteren Kurs teilzunehmen um genug Zeit zu haben um die Betreuung für die Kleine zu organisieren wurde verneint. (18Tage bis Kursbeginn ist schon sehr kurz.) Was solln wir jetzt machen? Meines Achtens will man meine Frau nur den Bezug einstellen und ihr das Leben erschwären. (als sie noch keinen Bezug bekommen hat wurde sie seitens des AMS nie ein Angebot geschickt.)
Antwort: Ev. geht ihre Frau - mit Begleitperson, wenn möglich - zum Geschäftsstellenleiter und erkundigt sich, ob es zur Alternative einen Kurs gibt, der nur Nachmittags stattfindet? Sollte es tatsächlich zu einer Berufung kommen - falls Verweigerung und Sperre - ist das Bemühen, dass ihre Frau auch nach einer Alternative gesucht hat, zu sehen. Und ist es nicht möglich den Kurs - wegen Betreuungspflichten - zu besuchen, so geben sie auch in der Berufung das 36 Stunden-Argument an. Ich sehe auch das Recht auf Seite ihrer Frau!
Kommt ev. hinzu, sollte wider Erwarten ihrer Frau das Geld wegen Betreuungspflichten gesperrt werden, so besteht ev. die Möglichkeit die Mindestsicherung ("Sozialhilfe") ohne Arbeitsverpflichtung zu erhalten. Also falls, gleich Antrag für die "Mindestsicherung" stellen!
Auch besteht die Möglichkeit, dass es sich um einen Kurs handelt, der freiwillig zu besuchen ist, wie Coaching z.Bsp. - was das AMS ev. verschweigt!
Zur Info sämtliche Links durchgehen: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)
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27.04.2019 um 18.12 Uhr - von B. - "Ist eine Betreuungsvereinbarung wenigstens einigermassen bindend für beide?" |
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grüsse und danke für ihre hilfe!
1 - ist eine betreuungsvereinbarung venigstens einigermassen bindend für beide ? (AMS+AMS Kunde) denn mir scheint es manchmal komisch wie manche vom AMS es einseitig abändern beziehungsweise es ignorieren (und sogar einstellung des geldes/niederschrift/prüfung+ev sperre veranlassen obwohl es laut dem schriftstück gar nicht sein sollte)
in so einer situation wurde beim betreeuer termin eine solch einstellung/niederschrift/prüfung veranlasst ..wurde informiert es dauere um die 3 wochen und falls kein bescheid der sperre kommt wird das geld ab der einstellung weiter ausbezahlt... 2 - könne AMS betreeuer einen "hinhalten" so das mann irgendwelche berufungsfristen verpasst ? was sind die prozeduren/termine...(kommt da eventuell eine schriftliche meldung des leistungsanspruchs od muss mann nachfragen bzw am konto nachschauen?)
ich kann ja nachvollziehen das man manches prüfen muss und ist ok obwohl man ja anscheinend (was ich so mittbekommen habe) diese zeit die das AMS zu prüfung brauch in so ein "niemandsland" schwebt denn mann müsste ja dem AMS ja weiter zu verfügung stehen und doch gleichzeitig bekommt mann eventuell wenn es zu tatsächlichen sperre kommt auch kein geld für 6 wochen (oder länger?) 3 - sehe ich das richtig? (26.04.19)
Antwort: >?"Einigermassen"?< - Betreuungsplan spielt m. M. eine untergeordnete Rolle. Siehe Links wie auch die Anmerkung unter Betreuungsvereinbarung Was zählt ist das AlVG / Arbeitslosenversicherungsgesetz !
Falls Sperre?, sofort schriftlich den Bescheid anfordern! Erst ab Erhalt des Bescheid`s kann man die Berufung einlegen bzw. beginnt die Berufungsfrist! Auch sollte dieser erst spät kommen. Drum spielt hinhalten, um die Berufungsfrist zu übersehen eher keine Rolle!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (Bescheid schriftlich verlangen - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden - falls.)
(Konto sowieso immer mal nachschauen….. erst recht falls.) Bei einer Sperre kann es keine weitere geben. Hinsichtlich einer ev. Sperre auch die Beraterin um Auskunft fragen – Bei Unklarheiten (Auskunftsverweigerung) zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter gehen. Falls möglich, immer Begleitperson mitnehmen. Ohne Gewähr |
25.04.2019 um 9.23 Uhr - von L*. - "Das AMS hat mir das Geld überwiesen" |
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Guten Morgen,
ich wollte nur kurz sagen, dass mir das Ams das Geld überwiesen hat. Trotzdem habe ich keine direkte Antwort auf meine Berufung bekommen, sondern nur eine neue Mitteilung über den Leistungsanspruch.
Danke für Ihre Unterstützung. Liebe Grüße
Antwort: Schön! und Danke für die Rückmeldung! Kann sein, dass der Berufung die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde? - Was heisst, sie bekommen das Geld derweil ausbezahlt bis die Entscheidung der Berufung vorliegt? Oder es handelt sich um einen Berufungsvorentscheid? (Ein Bescheid kann in jeder Richtung aufgehoben werden natürlich auch zugunsten des Berufenden!) Von dem ist ev. auszugehen, da sie auch eine neue Mitteilung über den Leistungsanspruch bekommen haben.
>("Falls, können sie eine Antwort über diese Entscheidung verlangen! Auch, ob das Geld ev. deshalb ausbezahlt worden ist, weil der Bescheid nicht innerhalb eines Monats - nach ihrem schriftlichen Antrag / Verlangen - gekommen ist? - Berichtigung des Arbeitslosengeldes")< Ohne Gewähr
unter: "In einer halben Stunde zum Vorstellungsgespräch - "sonst Sperre"?" (5.03.19) |
22.04.2019 um 9.46 Uhr - von F*. - "wurde vom AMS gesperrt?" |
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Hallo, wurde vom AMS gesperrt
Vorfall wie folgt.
Und zwar habe ich am 16.04.2019 einen Termin bei der Firma "itworks" gehabt und bin dort auch ordnungsgemäß hingegangen. Die Dame gab mir ein Forumular das ich ausfüllen sollte allerding nur die ersten 3 Seiten. Allerdings war dort ein Punkt der besagte: Wo wollen sie nicht arbeiten und ich gab an das ich im Lager und Call Center eben das nicht tun wollen würde.
Kurz darauf hat mich einen andere Dame geholt und mit mir das ganze durch gesprochen und sie sagte mir das sie mir nicht helfen könne weil meine das "itworks" nichts für mich tun könnte. Sie schrieb das auf der 4ten Seite drauf und ich unterschrieb dies (im Nachhinein nicht die intellegenteste Idee)., Dann dachte ich mir Ok gibst die Kopie dem Ams und dann hat sich die Sache für mich erledigt.
Stimmte zwar bedingt nur. So zwei Tage darauf wurde ich aus dem Grund gesperrt weil ich eben nicht mehr im Lager und im Call Center arbeiten will.
So meine Frage was kann ich jetzt tun. Hab den nächsten Termin am 03.05.2019 um dies abzuklären.
Nun habe ich mich im Internet informiert was dieser Paragraf §10 AlVG eigentlich bedeutet und da steht wie Sie sicher wissen drinnen folgendes:
§ 10. (1) Wenn die arbeitslose Person
1. sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, oder
2. sich ohne wichtigen Grund weigert, einem Auftrag zur Nach(Um)schulung zu entsprechen oder durch ihr Verschulden den Erfolg der Nach(Um)schulung vereitelt, oder
3. ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, oder
4. auf Aufforderung durch die regionale Geschäftsstelle nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen,
Soweit ich das sehe trifft keiner dieser Punke auf meine Situation zu. Was soll ich jetzt Ihrerseits machen. Bitte um Hilfle. (20.04.19)
Antwort: Beim AMS-Termin (wenn möglich immer Begleitperson als Zeugen mitnehmen) bez. der Abklärung - ist spät finde ich, falls es zu einer Sperre kommen sollte - geben sie bekannt, was sie mir hier schreiben.
Das "ich" nicht der Meinung war, dass es sich um eine grundsätzliche Frage / Ablehnung handelte, sondern sich diese Frage auf eine interne Angelegenheit bezog, um festzustellen, welche Abteilung und welche Aufgabe für "mich" bei Itworks am geeignetsten wäre? Es macht eben einen Unterschied ob mir das AMS diese Frage stellt oder ob es sich um einen internen Fragebogen eines Vereins handelt !?!
>("Im nachhinein und im Zusammenhang betrachtet, ist dies sogar als hinterhältige widerliche Gemeinheit einzustufen!")<
Sofort Berufung auf den Bescheid einlegen! In der sie diese Begründung und auch den selben Inhalt, wie hier, verwenden.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung – (Bescheid schriftlich verlangen - eingeschrieben per Post oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen! - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden.)
Vorsicht bei SÖB-Vereinen, die vom AMS bezahlt werden! "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"
Siehe aber: "Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch"
"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" Alles gute (ohne gewähr) |
18.04.2019 um 20.21 Uhr - "Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus" |
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Erwerbsarbeitslosen-Initiativen AMSEL und SoNed! zum ‘AMS-Algorithmus‘
DISRUPT
Wir fordern das umgehende flächige Rollback der inkriminierten Software-Module und das umgehende Ende der einspeisenden Datenverarbeitung. Unabhängige Erwerbsarbeitslosen-Organisationen (unter anderen die fordernden Initiativen) waren - als zentrale Stakeholder - weder in irgendeiner Phase der Entscheidungsvorbereitung und -findung noch in die tatsächlichen Design- , Entwicklungs- , Test- und Implementierungsprozesse involviert. Die unter ‘Due diligence‘ genannten Punkte (s.u.) wurden - u.a. dadurch - nicht hinlänglich geklärt bzw. offengelegt.
Synopsis
Die Datenschutz-Organisation epicenter.works hat im Herbst 2018 beim BMASGK ein umfangreiches Auskunftsbegehren zum “AMS-Algorithmus“ gestellt. Die dürftige Reaktion von BMASGK und AMS war die Publikation einer “Konzeptunterlage“ des Herstellers Synthesis GmbH - ‘Das AMS-Arbeitsmarktchancen-Modell‘.
Die Mehrzahl der Punkte des Auskunftsbegehrens blieb damit jedoch unbeantwortet (der Anfrager selbst hat das Ergebnis der Anfrage - die Antwort - ebenfalls mit “Anfrage abgelehnt“ qualifiziert).
Mittlerweile ist in allen AMS-Regionalgeschäftsstellen (ohne Niederösterreich[?]) ein Software-Modul ausgerollt, das den Sachbearbeitenden die Auswertung des sogenannten ‘AMS-Algorithmus‘ anzeigt. Es steht den Sachbearbeitenden seit ca. einem halben Jahr an ihren Arbeitsplätzen zur Verfügung. Seit Einsatzbeginn werden laufend aktualisierte Daten in das System eingespielt.
Due Diligence
- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu den Anlassgründen, Entscheidungsgrundlagen und -prozessen, die zur schlussendlichen Entscheidung, solche Module einzusetzen, geführt haben (zB MOUs, Punktationen, Protokolle, Akten (&-vermerke), TORs, Evaluierungen, Gesprächsprotokolle, etc.).
- Veröffentlichung des Berichts des dazu durchgeführten HRIAs, in dem die Menschenrechtsverträglichkeit der Entstehung und Realisierung dieses Projekts - des geplanten Einsatzes - geprüft wurde. Falls kein HRIA durchgeführt wurde, nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu den Beweggründen für diese Unterlassung.
- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Kommunikationsabläufen und -inhalten zwischen den beteiligten Ministerien (BMASGK, BMF) bzw. deren Untergliederungen, den verschiedenen Gremien des AMS (Vorstand, Verwaltungsrat und dessen Untergliederungen, auch in die Institutionen der Sozialpartner und deren Untergliederungen hinein) und dessen Untergliederungen, und den mit und bei der Realisierung schlussendlich involvierten Unternehmen und deren diesbezüglichen Zulieferern bzw. Zuarbeitenden. (s.o.; auch zu zB Konzeptionierung, Entwicklungsplanung, Prototypen, Drehbüchern, Spezifikationen, Ausschreibungsunterlagen, Angebote, Verträge, Pflichtenheften, Meilenstein-Definitionen, Iterations-Berichte, Audit-Berichte, Entwicklungsprotokolle, Qualitätssicherungs-Unterlagen, Dokumentationen, Abnahmeprotokolle, Schulungsunterlagen, etc.)
- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Datenherkünften, Datenbe- und verarbeitungsschritten, Datenzusammenführungen, -glättungen, -optimierungen, usw., inbesondere zu deren (v.a. datenschutz-) rechtlichen Zulässigkeiten, sowohl hinsichtlich aller Schritte zur Modell-, Algorithmen- und Modul-Generierung als auch der aktuell permanent stattfindenden Einspeisung aktualisierender Daten. Veröffentlichung aller diesbezüglich erfolgten Datenschutzfolgenabschätzungen - falls keine DFAs durchgeführt wurden, nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu den Beweggründen für diese Unterlassungen.
- Nachvollziehbare, detaillierte Begründungen und Erläuterungen zu den verwendeten Entwicklungswerkzeugen, sowohl verfahrens- als auch software-seitig. Detaillierte Erläuterungen der Dokumentationen zur Variablen-Generierung und - Auswahl, Gewichtungsfaktoren, zu den angewandten Qualitätssicherungs- und Sicherheits-Prozeduren zur Gewährleistung der Datenqualität, -kohärenz, -integrität und Vollständigkeit.
- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Informationen und Schulungen, die die Sachbearbeitenden vor Installation und Einsatz der Software erhalten haben. Analoge Erläuterungen dazu, welche Informationen und Schulungen die Sachbearbeitenden zum laufenden Betrieb und zur kontinuierlichen Dateneinspeisung erhalten.
- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Informationen, die ‘Betroffene‘ vom AMS zu diesem Themenkreis erhalten bzw. bereits erhalten haben.
Erging per E-Mail an: Bundesministerin: Mag. Beate Hartinger-Klein; Sozialministerium: Mag. Roland Sauer; Volksanwalt: Dr. Guenther Kraeuter; AMS-Chef`s: Dr. Herbert Buchinger und Dr. Johannes Kopf
Volksanwaltschaft : Bericht an den Nationalrat und Bundesrat Prüfbericht 2018 der Volksanwaltschaft zum AMS Algorithmus findet ihr auf den Seiten 97-103
Auszug: "Erstaunlich `´-°?" "AMS-Massnahmenteilnahme verringert Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt?" Neben Diskriminierungsvorwürfen ist in diesem Kontext sehr bemerkenswert , dass die Teilnahme an AMS-Maßnahmen mit negativen Koeffizienten (−0,57 bis −0,21) in die Chancen-Berechnung Eingang finden. Die Teilnahme an AMS-Maßnahmen verringert daher nach dem vorliegenden Modell die Chancen auf eine künftige Integration in den Arbeitsmarkt.
11.05.19 - Vorträge zum AMS Algorithmus auf YouTube re:publica 2019 – Barbara Wimmer: Jobchancen adé: Wenn der Computer "nein" sagt
Florian Cech - AMS Algorithmus ist ein Paradebeispiel für Diskriminierung Bias und Diskriminierung beim AMS Algorithmus (YouTube) und Critical Algorithm Studies Bias_Transparency_and_Accountability_with_the_AMS_Algorithm.pdf
5.06.2019 um 15.52 Uhr - "Antwort vom Sozial-Ministerium" auf "Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus" Das BMASGK hat - in Person des zuständigen Sektionschefs Sauer (auch Verwaltungsratsvorsitzender des AMS) für den BM (Pöltner, Stand 29.5.2019) - auf die DISRUPT-Forderung geantwortet Antwort_BMASGK_auf_DISRUPT.pdf (30.05.19)
5.06.2019 um 11.03 Uhr - Dazu ein Kommentar: "[Österreich] Bundesregierung nimmt die Sinnlosigkeit von AMS-Kursen zum Anlass, die Menschen maschinell zu klassifizieren" und Briefe auf LinkeStmk:
10.07.2019 um 10.21 Uhr - Antwort von Dr. Buchinger (AMS-Chef) an die Gleichbehandlungsanwaltschaft Betrifft: Beurteilung Arbeitsuchender mithilfe eines AlgorithmusBezug:
Schreiben vom 24.4.2019 - gba_arbeitsmarktchancen_redacted.pdf aus https://epicenter.works/document/2055 ("Diese Antwort steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Erwerbsarbeitslosen-Initiativen-Forderung der Einstellung des "AMS-Algorithmus"! Dies ist eine im April abgegebene Stellungnahme von Dr. Buchinger (AMS-Chef) zum AMS-Algorithmus.")
siehe auch folgenden epicenter.works-Link ("Englisch") (epicenter.works hat für einen Bericht des UN-Sonderbeauftragten für extreme Armut und Menschrechte an die UN-Gerenalversammlung (der im Oktober dort vorgelegt werden wird) Kritik zu "digitaler Technologie, sozialer Sicherheit und Menschenrechten" in Österreich abgeliefert)
1.01.2020 - Weitere ergebnislose (Ver-)Suche – Infos zum AMS-Algorithmus
Puzzlesteinchen – Was das AMS zum ‚AMS-Algorithmus‘ bisher an die EALIn lieferte (AMSEL)
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