|
|
<<<< - 377 - >>>>
Zum Eintrag
8.06.2019 um 11.50 Uhr - von W*. - "Ist Massnahme (ev. Deppenkurs?) Pflicht?" |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
Ich finde es wirklich super, dass es diese Seite gibt und danke Ihnen jetzt schon im Voraus für Ihre Hilfe! Ich habe mich jetzt schon eine ganze Weile hier durchgeforstet u leider nicht das passende für meinen Fall gefunden.
Ich habe heute eine Einladung zu der Informationsveranstaltung ÜBUNGSFIRMA 2018 (ÜFA) bekommen.
Inhalt: Infotage sind als "Bewerbungsassesment" organisier u beinhalten folgende Punkte. - Projektinhalte u-ziele, Zugangsvoraussetzungen, organisatorischer Ablauf etc. - Fachliche Einstufungsaufgaben inkl. der Möglichkeit Ausbildungsreferenzen anzugeben, die für die Zuteilung in passende Abteilung der ÜFA ggf. berücksichtigt werden - Testauswertung u kurzes Einzelgespräch inkl. Einleitung in die passende ÜFA Abteilung - Infos über Kurszeiten, Raum etc.
ÜFA ist eine Unternehmenssimulation bei ZIB Training (also ein Kurs denk ich!?) u garantiert eine Weiterbildung mit höchstem Praxisbezug im kaufmännischen Spektrum. (Sekretariat, Buchhaltung, Marketing etc.)
Ziele: - Auffrischung von Vorwissen - Erlernte Theorie praktisch anwenden - Gezielte Kompetenzen im Bürobereich erhöhen - (Wieder-)Aufnahme der Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen: Personen mit kaufmännischer Ausbildung u/od kaufmännischer Praxis - Abgeschlossene kaufmännische SCHULE od LEHRE od WEITERBILDUNG od min. 2Jahre Büropraxis.
Ich habe 2006 den ECDL Advanced gemacht, dann bis 05.2012 in verschiedenen Büros als Büroangestellte gearbeitet. Nachdem ich aus meiner letzten Firma gemobbt wurde u sogenannte Quereinsteiger eines anderen Berufes nicht mehr Willkommen waren, habe ich nach 6 monatiger Arbeitssuche beschlossen einen offiziellen Abschluß anzustreben. Ich nahm ab Ende 2013 freudig an diversen betriebswirtschaftlichen Trainings u Kursen (Buchhaltung A u B, EBCL, Vorbereitung LAP Bürokauffrau usw.) teil. Ende 2015 erzielte ich positiv die LAP f. Bürokauffrau. Leider habe ich seit meinen erfolgreichen Abschuß trotzdem keine fixe Arbeitsstelle gefunden. Letztes Jahr habe ich einen Aufrischungskurs in Wirtschaftsenglisch gemacht- ich dachte-warum nicht.
Ich habe von einem Bekannten gehört das auf Grund der besonderen Umstände wie insbesondere längerer Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits zB im Betreuungsplan(£38c AMSG) erörterten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen stehen, als bekannt ANGENOMMEN WERDEN KÖNNEN.
Meine Fragen: ab wann ist längerfristig Arbeitslos? (am Papier bin ich das leider schon seit Mitte 2012, habe aber die ganzen Weiterbildungen bis zu meinen Abschluss gemacht) In meiner Betreuungsvereinbarung steht nichts von einer Übungsfirma od weiterbildenden Kursen(wahrscheindlich weil ich alles gemacht habe inkl. LAP) -dazu muß ich sagen, wird keine Unterschrift für die Betr.vereinbarung verlangt u wenn notwendig wahrscheinlich einfach umgeschrieben.
Einziges Indiz, das es sich hier um einen Kurs handelt ist, das auf den Zettel KURSDAUER: max 12Wochen, Kurzeiten Mo-Fr Uhrzeit steht.
Ich weiss das ich auf den Infotag muß! Falls ich etwas unterschreiben soll, kann ich den wunderschönen Satz von Ihnen "In Hinblichk auf den auf mich ausgeübten Druck,..." hinschreiben?
Und gilt das "iSd £9 Abs 1 AIVG" (derzeitige Rechtslage, nicht verpflichtet sich einen Arbeitstraining zu unterziehen) aus der Veröffentlichung 2002 noch?
- kurz: muß ich in die "ÜFA" od nicht?
Herzlichen Dank und Lieben Gruß (7.06.19)
Antwort: Nur Ja oder Nein zu antworten ist schwer möglich! Verweigern ist mit Risiko verbunden! U.a. weil das AMS auch rechtswidrig die Bezüge sperrt! Heisst dann, sich mit einer Berufung wehren!
Die Antwort des folgenden Link`s ist auch bei ihnen anwendbar!
Und wenn es ihnen sehr schwer fällt teilzunehmen bzw. sie der Meinung sind: Dieser Kurs ist für sie völlig unsinnig, dann lehnen sie ev. ab und legen auf ev. Sperre Berufung ein.
Fragen sie beim Infotag vor Zeugen, ob die Teilnahme am Kurs freiwillig ist!
Zur Info "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
Dieser Satz ist verwendbar: Kommt vom Rechtsanwalt. >Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (Ohne Gewähr)
10.06.2019 - 11.42 Uhr - von W*. - "sollte ich Berufung machen? Sehr geehrter Herr Moser, danke für die schnelle Rückmeldung. Also, wenn es zu einer Bezugssperre kommt, sollte ich Berufung wegen fehlender Belehrung u fehlender Aufklärung meiner Defizite machen? Nachtrag: Meine ganzen Aus-/WeiterbildungsKurse bis hin zur positiv abgeschl. LAP habe ich ebenfalls schon bei ZIB-Training absolviert ! (eigentlich dem höchstem Praxisbezug im Bürobereich + Wirtschaftsenglisch) Lieben Gruß (9.06.19)
Antwort: Ja ev. u.a. weil coaching (falls) freiwillig ist und weil sie solch einen kurs schon besucht haben. Kurse müssen fehlende fähigkeiten und kenntnisse vermitteln >..... Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, dass die Kenntnisse des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind.< aus - "Bezugssperre, wegen Teilnahme-Verweigerung an FAB-Renotop, vom BvWG aufgehoben" (31.05.2019) Drum auch Infotag, um genauen inhalt zu erfahren – ob zBsp. Arbeitstraining oder praktika dabei sind – praktikum nicht gratis leisten, sondern entlohnung einfordern – ev. wird man dann von der firma eh nicht genommen? Massnahme verlangt oftmals unterschrift auf freiwilligen lohnverzicht ….. nichts unterschreiben. Und der spruch ist anwendbar. >Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! In Hinblick ........ keine Unterschrift. gehen sie links durch. ohne gewähr
9.06.2019 - 22.27 Uhr - von W*. - "Gehe jetzt etwas beruhigter und stärker der Infoveranstaltung entgegen" Sehr geehrter Herr Moser, vielen herzlichen Dank! Jetzt gehe ich etwas beruhigter und stärker der Infoveranstaltung entgegen. Ich werde Ihnen danach über das dort geschehene berichten, wenn Sie möchten. Als Dankeschön für Ihre Auskünfte, Links und Ihre Zeit, habe ich eine kleine Spende überwiesen. Lieben Gruß
Antwort: Schön und Danke! Ja, halten sie uns / mich auf dem Laufenden!
----- ----- ---------
10.06.2019 - 10.23 Uhr - von R. - "Anmerkung zu "Ist Massnahme (ev. Deppenkurs?) Pflicht?" Sehr geehrter Herr Moser, bitte gestatten Sie mir eine kurze Anmerkung zu "Ist Massnahme (ev. Deppenkurs?) Pflicht?":
Bei der Übungsfirma von ZIB-Training ist es meines Wissens nach so, am Infotag wird das schon gesagt, dass nicht alle in die Übungsfirma aufgenommen werden können. Beim Testergebnis und Einzelgespräch entscheidet es sich dann, ob man überhaupt einen Platz in einer der ÜFA-Abteilungen (Empfang und Backoffice, Büro der Geschäftsführung, Rechnungswesen, Einkauf und Verkauf, Import und Export, EDV-Support) zugeteilt bekommt. Aber soweit mir bekannt ist, werden viele Personen wieder weggeschickt, zumal es bei dieser Übungsfirma keine Warteliste gibt.
Antwort: Danke für die Info! |
7.06.2019 um 14.21 Uhr - von B*. - "Kinder haben ein Recht auf Ferien" |
|
Kinder haben ein Recht auf Ferien
Ich bin Mitte 50 und habe drei Kinder. Mein Jüngstes geht noch in den Kindergarten, die beiden Älteren in die Volksschule. Bevor ich Mutter wurde war ich viele Jahre angestellt, seit der Geburt meines ersten Kindes bin ich selbständig. Mein Beruf erfordert stundenlanges sitzen vor dem Computer. Zu Weihnachten hatte ich einen Bandscheibenvorfall in der HWS – genau genommen sogar zwei – ein MRT und eine Diagnose von einem Wirbelsäulen-Spezialist bestätigen das. Ich geriet in Panik, da es für meine Familie eine existenzielle Bedrohung darstellt, würde ich monetär und physisch für einige Monate ausfallen. Daher habe ich beim AMS nachgefragt und zu meiner Überraschung habe ich Anspruch auf Notstandshilfe. Neben meiner Selbständigkeit und den Kindern habe in den letzten Jahren Bildungsabschlüsse nachgeholt, mit dem Ziel später unterrichten zu können. Unter anderem habe ich eine Lehrabschlussprüfung bestanden, welche mich dazu berechtigt die Berufsreifeprüfung zu absolvieren. In Deutsch und Englisch habe ich bereits maturiert – jeweils mit einer sehr guten Note – Mathematik ist im Jänner 2020 geplant. All das habe ich dem AMS mitgeteilt und um Unterstützung bei der Mathe-Matura gebeten. Als Antwort kam, dass es ein Fehler war, die Bildungsabschlüsse in Eigenregie zu machen, da ich nun qualifiziert und gut vermittelbar bin. Nur mit Nachdruck habe ich einen Termin beim FIT bekommen, dort wiederum wurde ich unfreundlich "raus geworfen“ keine Matura, kein Bachelor, ich soll wieder kommen, wenn ich die Matura habe. Gleich anschließend habe ich über das AMS Konto einen neuen Termin bei einer neuen Beraterin (Marke Pitbull) bekommen. Diese hat mich ab Mitte Juli zu einem Kurs eingeteilt.
bit Schulungscenter & ipcenter.at Qualifizierung zum Job – ein Kursangebot für Personen ab 25 Jahre WEST Zunächst 4 Wochen Clearing, gleich im Anschluss weitere 10–20 Wochen …
Ich bin grundsätzlich nicht dagegen einen Kurs zu besuchen, wenn gleich ich nicht weiß, was man mir dort beibringen wird. Englisch? Spreche ich fliesend und habe gerade maturiert. Computerführerschein? Ich kenne mich vermutlich besser mit Word, Excel und PowerPoint aus als der Trainer. Wie bewerbe ich mich richtig? Meine Bewerbungsunterlagen sind Top. Es scheitert eher daran, dass es in meiner Branche kaum Teilzeitstellen gibt.
Ich habe also argumentiert, dass die Kinder im August im Hort und Kindergarten nicht angemeldet sind und die Anmeldefrist bereits vorbei ist. Dies wurde damit kommentiert, dass ich mir einen gescheiten Kindergarten suchen soll. Ihrer (Anm. Pitbull), hätte nur zu Weihnachten zwei Wochen zu gehabt, weiter ein Zettel mit diversen Betreuungsangeboten …
Nun gibt es das Gesetz, dass Kinder ein Recht auf Ferien haben, es lautet:
Aus pädagogischen Gründen hat jedes Kind mindestens vier Wochen pro Betriebsjahr „Urlaub von der Kleinkindergruppe bzw. vom Kindergarten“ zu nehmen, wobei jeweils ganze Kalenderwochen (entweder einzeln oder zusammenhängend) genommen werden müssen. Der Urlaub ist jeweils zwei Wochen im Voraus schriftlich der Leitung des Kindergartens bekannt zu geben. Fehlzeiten durch Krankheit des Kindes gelten nicht als in Anspruch genommener Urlaub.
Was passiert nun in diesen Wochen? Verlieren Eltern dann automatisch den Bezug, weil sie keine Betreuung haben?
Ich empfinde es jedenfalls als Schikane mit drei Kindern den ganzen Sommer in einen (Sinnlos-)Kurs eingeteilt zu werden. Jeder weiß, wie schwer neun Wochen Sommerferien mit Kindern zu organisieren sind und die Anmeldefrist für den Sommer endet im April.
Herzliche Grüße, |
7.06.2019 um 9.37 Uhr - von E. - "Das alles ist wie in einem großen Alptraum" |
|
Ich bin im Krankenstand und die haben mir während dem Krankentand den Bezug eingestellt. Jetzt war heute jemand vonder Krankenkasse da und sagte dass ich nicht mehr krankenversichert wäre weil der AMS Bezug an die Krankenversicherung gebunden ist. Hab auch bei der Serviceline angerufen und die haben das bestätigt. Sie meinten ich wäre dann nachversichert, aber das bringt mir j nichts wenn ich jetzt ohne Versicherung dastehe. Das alles ist wie in einem großen Alptraum.
Antwort: Das ist nicht rechtens. Bestätigte auch AMS-Chef Dr. Buchinger
Lesen sie sich folgenden link durch Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! Und melden sie sich sogleich bei der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) – von dort gibt’s die Zusage in solchen Fällen einzuschreiten.
Gehen sie auch nochmals zur Krankenkassa – legen sie dir Bezugsbestätigung / Bezugsmitteilung vor. (haben sie die noch) und erklären denen, dass es sich um keine Abmeldung vom AMS handelt, sondern nur um eine befristete Einstellung wegen einer Bezugssperre. Ausserdem gibt’s die Schutzfrist.
Ev. nehmen sie sich eine Begleitperson mit!
Bei Problemen besuchen sie auch den AMS-Geschäftsstellenleiter – erklären sie, dass auch AMS-Chef Dr. Buchinger die Widerrechtlichkeit bestätigte.
Aus dem Protokoll des runden Tisches der Volksanwaltschaft. unter: Moser Christian – SoNed
>Mag. Tröster nimmt Bezug auf dieses Beispiel, verweist auf die Rechtslage und angesichts eines vergleichbaren Beschwerdefalles aus Kärnten darauf, dass die Volksanwaltschaft den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger diesbezüglich kontaktiert und dort in Erfahrung gebracht hat, dass ursächlich für dieses Problem ein fallweise auftretender Software-Fehler der E-Card ist, der Schutzfristfälle nicht erfasst. Die Volksanwaltschaft hat erreicht, dass die Kärntner GKK deshalb eine Notrufhotline eingerichtet hat, die gerade in solchen Fällen eine sofortige Freischaltung der E-Card sicherstellt. Wenn es mehrere Fälle – auch aus anderen Bundesländern gibt, ist die Volksanwaltschaft selbstverständlich gerne bereit, ebenso für eine sofortige Behebung zu sorgen. Auch Dr. Buchinger verweist darauf, dass das AMS nur die Bezugssperre elektronisch meldet, aber auf alles Weitere keinen Einfluss hat oder nimmt und nicht verantwortlich dafür ist, wie die Schutzpflichtfälle durch die KV-Träger weiter administriert werden.< (Ohne Gewähr) |
5.06.2019 um 13.19 Uhr - von D. -"Itworks: Zum dritten Mal in zwei Jahren" |
|
Sehr geehrter Herr Moser!
Vor allem möchte ich mich bei Ihnen für Ihre großzügige Hilfe für alle Menschen bedanken. Und ich brauche Ihre Hilfe jetzt. Ich habe hier schon viel gelesen, aber ich würde Ihren persönlichen Rat brauchen.
Ich bekomme Notstandshilfe 3 Jahre schon, und gestern hatte ich im neuen AMS am Jägerstrasse meinen Termin, und mein neuer Berater hat mich zum dritten Mal in zwei Jahren zu Itworks geschickt. Ich sagte ihm, dass ich schon zweimal dort war und für mich, als Computerprogrammierer, gibt es wirklich nicht (ich hatte nie eine Sperre), aber er sagte, gehen Sie bitte, Sie müssen die Informationsveranstaltung besuchen.
Ich habe ein Dokument bekommen für "Itworks GmbH-Vorauswahltermin", und da steht: Sie werden in ein dreistufiges Clearingprogramm aufgenommen, dass bedeutet, dass Sie innerhalb von 8 Tagen drei Termine im Institut haben werden. Dabei wirt eruiert, ob Sie in die "Beratungs- und Betreuungseinrichtung Jobservice Wien" aufgenommen werden bzw. ob Sie direkt in den "Sozialökonomischen Betrieb - Arbeitskräfteüberlasser Itworks" übernommen werden.
Es steht auch, dass das Ziel der Veranstaltung ist, Vermittlung in ein Dienstverhältnis am 1. ode 2. Arbeitsmarkt.
Die Rechtsbelehrung steht auch: die Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung kann - sofern keine wichtigen Gründe vorliegen - zum Verlust des Leistungsanspruches für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer von sechs Wochen, führen.
Ich habe meinen Berater gefragt, weil ich schon zwei Mal dort war und für mich gibt es nicht (ich habe auch nie irgendwas unterschrieben und hatte keine Probleme), dass wenn es jetzt auch nicht gibt ob ich eine Sperre bekomme, und er hat gesagt, nein, nein, gehen Sie nur dort, und natürlich gibt es keine Sperre, nur aber wenn Sie nicht sagen "das will ich nicht". Verwirrend. Ich hatte einen Zeugen, ich gehe nie allein zu den Terminen.
Jetzt gehe ich dort nächsten Montag um 09:00 Uhr, und ich weiss nicht was ich tun sollte. Ich weiss nur, dass ich vom itworks oder trendwerk so weit wie möglich sein will. Soll ich die alte Taktik anwenden, dort erscheinen und nichts unterschreiben, fragen ob das freiwillig ist, oder? Ich bitte Sie um Rat. Ich leide an Depressionen, und war schon krankgeschrieben vor ein paar Monaten, weil ich den Druck nicht aushalten kann.
Alles gute wünsche ich Ihnen und vielen Dank noch mal!
Antwort: Ja, den Infotag besuchen sie und fragen ev. vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nach! (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :) Ein SÖB-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird! - dann Pflicht! Gegen einen vorgeschaltener Kurs können sie sich ev. wehren! Falls Coaching ev. freiwillige Teilnahme oder wenn sie solche Kurse schon besucht haben? unter: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (gehen sie sämtliche Links durch)
Bei Verweigerung ist immer mit einem Sperre zu rechnen! Sollte es dazu kommen, so legen sie Berufung ein!
Lesen sie sich ev. auch den BvWG-Erkenntnis-Text zur Info/Aufklärung durch:
>Es steht nicht im freien Belieben des AMS, Arbeitslosen (Langzeitarbeitslosen) entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder sie zu einer Nach- oder Umschulung oder zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme zuzuweisen. Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, ....
..... Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, dass die Kenntnisse des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind.<
"Bezugssperre, wegen Teilnahme-Verweigerung an FAB-Renotop, vom BvWG aufgehoben" (31.05.2019) (ohne Gewähr) |
2.06.2019 um 11.08 Uhr - von R*. - "Bitte kann mir jemand helfen? / Für mich ist Vorgehen eindeutig kriminell" |
|
Bitte kann mir jemand helfen? Ich habe mich immer arbeitswillig gezeigt und habe in einer Woche 9 Vorschläge erhalten um mich seitens AMS zu bewerben. Ich habe auch geantwortet, schriftlich, dass ich mich innerhalb 8 Werktage auf alle Stellen bewerben werde. Das ams hatte 5 Tage Zeit darauf zu reagieren was nicht geschah. Denn sie hätten mich darauf hinweisen sollen, dass es sich um 8 Kalender Tage handelt und nicht so wie ich der Annahme war 8 Werktage. Also bekam ich dann die Information, dass ich ab 8.05.19 bezugssperre habe weil ich mich nicht innerhalb der Frist beworben habe. Sofort habe ich meine letzten 2 Bewerbungen abgesendet und es brav im ams Konto eingetragen mit einem Screenshot versteht sich. Ich bin dann zu dem Termin gegangen und hatte fragen an meine neue ams Beraterin. Doch sie meinte nur wir sind heute nicht hier um fragen zu beantworten sondern um eine Niederschrift zu verfassen. Wir müsste unterschreiben, dass ich am 8.05.ein jobangebot nicht angenommen hätte???? Ich sagte davon weiss ich nichts, es geht doch darum dass ich am 8.05.alpe Bewerbungen hätte aussenden sollen nur bin ich von 8 Werktagen ausgegangen weil das ams nur von 8 Tagen schreibt ohne Angabe von kalender- oder Werktag. Sie meinte nur sie muss das so formulieren und wenn ich das nicht unterschreibe sehe ich gar kein geld mehr.... Ich habe deshalb unterschrieben. Und ihr auch gesagt dass ich ab 1.juli eine Jobzusage erhalten habe ihr das auch schriftlich zukommen ließ. Auf Eigeninitiative heraus. Dann meint sie noch, den Termin von 11.06. müssen wir auf den 19.06. verschieben. Ich fragte warum? Sie meinte nur das rechtliche Gründe dabei geht es ums Geld..... So jetzt habe ich am Samstag 1.06. einen Bescheid bekommen dass laut amtsleitung die niederschrift geprüfte wurde und mein notstandsgeld eingestellt wurde von 8.05. Bis 18.06. 19 Jetzz ist mir auch klar warum mein Juni Termin nach hinten verschoben wurde damit ich länger kein Geld erhalte. Wer kann mir bitte helfen!? Ich möchte auf keinen Fall etwas falsch machen. Hat jemand einen guten Rechtsanwalt in Wien der sich damit gut auskennt, Fachmann auf diesem Gebiet ist? Ich möchte meinen Fall sofort einem RA übergeben möchte dafür aber den Richtigen wählen. Für mich ist Vorgehen eindeutig kriminell. Bitte um Antwort. Vielen Dank!
Antwort: Ihnen wurde anscheinend die Unterschrift mit einer "Lüge" "abgepresst"! Sie brauchen nicht unterschreiben und hätten das hier auch nicht tun sollen! Schon gar nicht, wenn der Inhalt ihrer Meinung nach nicht stimmig ist!
Sie legen auf den Bescheid sofort Berufung / Beschwerde ein! Und stellen darin klar, dass es sich hier - ihres Wissens nach - nur um das Abschicken "aller" 9 Bewerbungen, während einer gewissen Frist handelte - und nicht darum, dass sie ein Jobangebot nicht angenommen haben! Teilen sie auch schriftlich mit, wie und mit welcher Aussage / "Lüge" (sehen sie gar kein geld mehr.. - ist unrichtig) die Beraterin ihnen ihre Unterschrift "abpresste"! Auch geben sie in der Berufung folgendes VwGH-Erkenntnis an!
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. <
Gleichzeitig senden sie ein Schreiben an die Beraterin, dass sie die Unterschrift auf der Niederschrift zurückziehen! Mit Begründung - wie oben (Unrichtig / "Lüge?") in der Antwort angegeben! Per cc. auch an die/ihre AMS-Geschäftsleitung!
Auch ist in diesem Falle eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde, mit Beschreibung des Vorfalles, an die AMS-Landesgeschäftsstelle, anzuraten. siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Die selbe Beschwerde senden sie auch an die Volksanwaltschaft mit Bitte um Unterstützung! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
Tun sie das unbedingt!
Sollten sie trotzdem einen Rechtsanwalt haben wollen, so ist Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. sehr kompetent! Aber nicht kostenlos!
Sollten sie während der Sperrzeit ein Dienstverhältnis beginnen, kann das AMS von einer Sperre absehen! Tut es ev. auch nach einiger Zeit, wenn klar ist, dass sie länger in Beschäftigung bleiben. Trotzdem sollten sie sich wehren! Lassen sie sich das nicht gefallen! (Ohne Gewähr)
3.06.2019 um 9.28 Uhr - von R*. - "Ich werde mich an den RA wenden" Recht herzlichen Dank. Ich werde mich an den von Ihnen genannten RA wenden da ich eine Rechtschutzvers. habe und ich selbst nichts falsch machen möchte, sei es nur Formfehler oder was auch immer als Laie. Mfg, (2.06.19)
3.06.2019 um 9.29 Uhr - von B. D. - Zur Info: 1. "Ich habe auch geantwortet, schriftlich, dass ich mich innerhalb 8 Werktage auf alle Stellen bewerben werde." - Diese Vorgangsweise würde ich in Zukunft unterlassen - bitte einfach nur gleich auf den Vermittlungsvorschlag bewerben und innerhalb der angegeben Frist eine Rückmeldung an das AMS über den Stand der Bewerbung (Antwort offen, keine Rückmeldung, Negative Rückmeldung, Absage etc.) machen
2. .....Andere österreichische Gesetze wiederum zählen nur die Tage von Montag bis Freitag, nicht aber den Samstag zu den Werktagen. Beispiele sind das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz und das Aktiengesetz. siehe Link help.gv.at
3. Bitte sich in Zukunft immer selbst informieren, das Internet gibt genügend Möglichkeiten dazu (2.06.19) |
2.06.2019 um 10.12 Uhr - von D*. - "Was soll ich bitte machen?" |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
ich bitte um Ihren Rat: Ich bin vor kurzem vom 11.Bezirk in den 3. Bezirk übersiedelt. Natürlich hat sich auch die AMS_Geschäftsstelle geändert ebenso der Berater. Im 11. Bezirk war ich beim AMS mit 16-20 Stunden gemeldet, da ich ein Behinderten Sohn habe (Pflegestufe 3). Meine Frau ist in Karenz und betreut unsere 1 Jährige Tochter. Ich habe bis zu Ihrer Geburt, für 3 Jahre eine Abendschule HTL besucht die ich leider abbrechen musste, da ich mich um meinem Behinderten Sohn kümmern muss. (Therapien, Aufsicht, Nahrungseinnahme, Reinigung, Körperpflege etc.)
Das AMS im 3.Bezirk, ist das egal, ich wurde runtergestuft. Nun muss ich stellen als "Hilfsarbeiter" annehmen und meine Frau kann unseren behinderten Sohn betreuen, zusätzlich zu unserer Tochter. Mein Sohn besucht einen Integrations-Kindergarten täglich von 08-12 Uhr. Habe meinen neuen Berater auch darauf aufmerksam gemacht, dass ich in dieser Zeit, gerne Jobs annehmen und Kurse etc. besuchen könnte. Er sieht es nicht ein, dass ich in meiner Freizeit, eine (nicht vom AMS finanzierte) anspruchsvolle Weiterbildung (Abends) besuche. Ich müsste ja auf mein Behindertes Kind achten und ihn betreuen. Da bleibt ja dann keine Zeit mehr zu lernen, so der Berater. Ich sagte, ich könnte genauso gut im Casino oder Wettbüro sitzen und sie wüssten nicht davon. Nein, er besteht auf eine Abmeldungsbestätigung meines hart erarbeitenden 3 Jährigen Fortschritt in der HTL.
Darüber hinaus fühle ich psychisch sehr unter Druck gesetzt und sehr demotiviert. Ich kann und muss Vollzeit für das AMS verfügbar sein, jede Hilfsftätigkeit annehmen, meine Berufserfahrung und Qualifikation (Matura etc.) haben keinerlei Bedeutung mehr.
Was soll ich bitte machen, meine Frau und ich können unser Behindertes Kind nicht für eine Sekunde aus den Augen lassen. Er ist aufgrund von Autismus, aggressiv, hat keine Sprache, keine Gefahreneinschätzung und ist eine Gefahr für unsere Tochter. Bitte um Rat und Hilfe, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen D. (27.05.19)
Antwort: Ich befürchte das AMS halst die aufgaben einer person - von ihnen - auf und darf das ev. auch. Trotzdem senden sie diesbez. Eine schriftliche anfrage ans AMS landesgeschäftsstelle, (ev. eingeschrieben) das AMS muss dann darauf antworten. >ev. wäre die mindestsicherung ohne arbeitspflicht möglich ( bei pflegestufe 3) ev. solange die frau in karenz ist? - ohne gewähr Ev. zur sicherheit auch infos von der AK einholen - versuch! Ohne gewähr - Falls - danke für rückmeldung
28.05.2019 um 11.29 Uhr - von D*. - "Schreibe an die AMS-Landesstelle" Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank, für Ihren (wie immer) freundlichen Rat. Ich schreibe einen Brief an die AMS-Landesstelle und melde mich dann kurz bei Ihnen. Liebe Grüße
Antwort: 1.06.19 - nochmals Wann beginnt ihr abendkurs? ich denke - je nach anfangszeit muss dem berater / dem AMS ihr abendkurs-schule egal sein? >sollte er ihnen wirklich einen job vermitteln der sich mit den abendkurszeiten überschneidet, so läge das noch immer bei ihnen eine lösung zu finden, ev. den kurs ein wenig später zu beginnen? - "ein argument" Ohne gewähr
2.06.2019 um 7.01 Uhr - von D*. - "Als Antwort kam" Hallo, Herr Moser! Ich habe an die Ombundstelle des AMS-Wien eine Beschwerde verfasst.
Als Antwort kam: Grundsätzlich ist es egal ob ich eine Abendschule besuche oder nicht. Deshalb ist auch keine Abmeldebestätigung notwendig. Mein Berater, will aber unbedingt eine haben. Ombundstelle meint auch, dass man mir nicht helfen kann und ich besser mit dem AMS kooperieren sollte um etwaige "Sanktionen" zu vermeiden. Unter Sanktionen verstehe ich aber die Existenz meiner Familie (insbesondere meiner Kinder).
Der Volksanwalt, hat sich eingesetzt und meinte auch, eine Abmeldung in schriftlicher Form vorzulegen, wäre besser, da ich aus dem "Schussfeld" geraten würde. Weiters, hat der freundliche Anwalt, mein Problem mit dem Ams begutachtet. Er verfasst ein Schreiben an den Schef des Ams-Wien und erklärt meine Situation bezüglich Betreuungspflichten etc. Ich melde mich bei Ihnen bezüglich eines Erlebnisses welches hoffentlich "MENSCHLICH" ist! Einstweilen Danke, freundliche Grüße |
2.06.2019 um 7.01 Uhr - von H. - "Ist das AMS NICHT verpflichtet mir die Notstandhilfe-Sperre schriftlich zu bestätigen?" |
|
Nein kein bestimmter Vermittlungsvorschlag wurde übersehen.
Ich habe diese Woche mehrere Briefe vom AMS erhalten dennoch keiner war ein Bescheid für die Bezugssperre heißt das meine Notstandhilfe bleibt weiterhin erhalten? oder ist das AMS NICHT verpflichtet mir schriftlich zu bestätigen das meine Notstandhilfe gestoppt wurde? damit ich weiß ob ich überhaupt noch den Bescheid beantragen soll für die Sperre von meiner Seite aus.
Antwort: das AMS ist verpflichtet ihnen einen schriftlichen bescheid über die sperre auszustellen. Drum ist es angesagt ein schreiben mit datum an das AMS zu senden und den bescheid zu beantragen! (eingeschrieben – oder abgabe auf einer kopie bestätigen lassen) Kommt der bescheid dann nicht innerhalb eines monats muss das geld ausbezahlt werden. – die angelegenheit kann dann aber weiter behandelt werden, auch wenn sie das Geld erhalten. – tun sie das. Erst auf den bescheid ist eine Berufung / beschwerde möglich!
siehe: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (Ohne Gewähr)
halten sie mich/uns auf dem laufenden.
unter: "Weiss nicht was ich sonst tun soll" (27.05.19) |
31.05.2019 um 10.16 Uhr - "Bundesverwaltungsgericht-Erkenntnis: Bezugssperre, wegen Teilnahme-Verweigerung an FAB-Renotop, vom BvWG aufgehoben"
"Fehlende Belehrung" |
|
Auszug der BvWG-Erkenntnis - mit Geschäftszahl L501 2191376-1
Begründend wurde ausgeführt, dass die bP sich geweigert habe, an der vom Arbeitsmarktservice angebotenen Wiedereingliederungsmaßnahme "Schulung mit berufspraktischem Training bei FAB" teilzunehmen und Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen nicht vorlägen bzw. nicht berücksichtigt werden könnten
II.3.2. Fallbezogen ergibt sich daraus wie folgt:
"Wiedereingliederungsmaßnahmen" sind Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Sie sollen dem Arbeitslosen die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern, was durch optimale Unterstützung bei der konkreten Arbeitssuche bzw. Orientierung erreicht werden soll. Sie dienen - wenn auch nicht in derselben berufsbezogenen Weise wie eine Nach(Um)schulung - der im konkreten Fall jeweils erforderlichen Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen.
Es steht nicht im freien Belieben des AMS, Arbeitslosen (Langzeitarbeitslosen) entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder sie zu einer Nach- oder Umschulung oder zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme zuzuweisen. Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, dass die Kenntnisse des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind. Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann erforderlich und zumutbar iSd § 9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Erfolg versprechend erscheint (vgl. VwGH vom 20.04.2005, 2004/08/0031).
Nach der Rechtsprechung setzt die Zulässigkeit einer Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt voraus, dass das Arbeitsmarktservice davor seiner Verpflichtung nachgekommen ist, dem Arbeitslosen die Gründe, aus denen das Arbeitsmarktservice eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, zu eröffnen, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, zu belehren. Von einer ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen, an Maßnahmen teilzunehmen, kann nur dann gesprochen werden, wenn sich die Zuweisung auf eine zulässige Maßnahme bezieht und die Weigerung in objektiver Kenntnis des Inhaltes, der Zumutbarkeit und der Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme erfolgt. Dazu muss die Behörde die Voraussetzungen für eine solche Zuweisung in tatsächlicher Hinsicht ermittelt und das Ergebnis ihres Ermittlungsverfahrens dem Arbeitslosen - unter Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Weigerung - zur Kenntnis gebracht haben. Ein Arbeitsloser, dem Maßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 1 AlVG ohne nähere Spezifikation und ohne Vorhalt jener Umstände zugewiesen werden, aus denen sich das Arbeitsmarktservice zur Zuweisung berechtigt erachtet, kann im Falle der Weigerung, einer solchen Zuweisung Folge zu leisten, nicht vom Bezug der Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 AlVG ausgeschlossen werden. Diesbezügliche Versäumnisse anlässlich der Zuweisung des Arbeitslosen zur Maßnahme können im Rechtsmittelverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. VwGH vom 25.04.2007, 2006/08/0328, mwN). Gleiches gilt hinsichtlich des konkreten Inhaltes der Maßnahme (vgl. VwGH vom 20.12.2006, 2005/08/0175).
Vor diesem rechtlichen Hintergrund war die Zuweisung der bP zur gegenständlichen Wiedereingliederungsmaßnahme unzulässig, weshalb ihre Weigerung zur Teilnahme an der Maßnahme nicht zum Verlust der Notstandshilfe hätte führen dürfen. Der bP wurden nämlich vor der Zuweisung weder ihre - im Zuge des Beschwerdeverfahrens immer wieder ganz allgemein vorgebrachten - persönlichen Defizite noch die ihr für eine Integration auf dem Arbeitsmarkt konkret fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten, mitgeteilt. Der bloß allgemeine Hinweis auf die Notwendigkeit einer Aufwertung von Qualifikationen genügt den oben genannten Anforderungen nicht. Welche Qualifikationen für eine Vermittlung in einen Tätigkeitsbereich nach der Notstandshilfeverordnung notwendig (oder nützlich) sind und der bP fehlen, wurde nicht wirklich dargelegt. Die im Schreiben vom 07.12.2017 in Aussicht gestellte Qualifizierung im Baubereich erscheint zudem im Hinblick auf die diesbezügliche Aussage des Beraters im Rahmen der mündlichen Verhandlung im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht Erfolg versprechend (vgl. VwGH vom 20.04.2005, 2004/08/0031).
Nicht ersichtlich ist des Weiteren, inwiefern eine Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie eine Analyse der Bewerbungsstrategie, hilfreich sein sollte, zumal ein Qualitätsproblem nicht verifiziert worden war, es vielmehr an - wie vom Berater in der Verhandlung angegeben - Bewerbungen in Eigeninitiative mangelte. Die diesbezüglich allgemeinen Ausführungen ohne nähere Konkretisierung reichen nicht aus (vgl. u.a. VwGH 2006/08/0094, 2006/08/0159). Inwieweit mit der Maßnahme dem Problem der - die Vermittelbarkeit beinahe ausschließenden - eingeschränkten Mobilität begegnet werden sollte, ist jedenfalls nicht wirklich erkennbar.
Da die belangte Behörde sohin den Anspruchsverlust der Notstandshilfe gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AlVG nicht hätte aussprechen dürfen, war mit Aufhebung vorzugehen.
Anm.: "Fehlende Belehrung" >Fehlende Belehrung! "Zwangs"-Massnahmen bzw. "Zwangs"-Kurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern - Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
AUSNAHME-Regelung: "Vorsicht "
Weiters:
31.05.2019 um 11.08 Uhr - Das BVwG gab der Beschwerde statt und hob den Bescheid auf. Nachsicht vom Leistungsausschluss gem § 11 AlVG bei Selbstkündigung wegen Aufnahme einer neuen Beschäftigung und damit einhergehendem Wohnsitzwechsel R. Z. § 11 AlVG BVwG 27 6 2018, L511 2195795-1
Eine AN beendete ihr Dienstverhältnis in Salzburg zum 23.3.2018 und stellte am 21.3.2018 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Das Dienstverhältnis wurde durch Selbstkündigung beendet, da die AN mit 4.6.2018 eine neue Beschäftigung in Niederösterreich aufgenommen und auch ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt hat. Ab 14.5.2018 war der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) vom 17.4.2018 stellte dieses fest, dass gem § 11 AlVG im Zeitraum 24.3. bis 20.4.2018 kein Arbeitslosengeld gebühre, da die AN das Dienstverhältnis freiwillig beendet habe. Gründe für eine Nachsichterteilung würden nicht vorliegen. In der die Beschwerde der AN abweisenden Beschwerdevorentscheidung führte das AMS dazu aus, dass ein Wohnsitzwechsel zwar eine logistische Herausforderung darstelle, die AN das Dienstverhältnis in Salzburg jedoch auch später hätte kündigen können. Das BVwG gab der Beschwerde statt und hob den Bescheid auf. Laut stRsp des VwGH stellen nicht nur die in § 11 Abs 2 AlVG aufgezählten Fälle Nachsichtsgründe für das Absehen vom Ausschluss vom Leistungsbezug gem § 11 Abs 1 AlVG dar. Wird ein Dienstverhältnis jedoch aufgrund eines Wohnsitzwechsels beendet, so kann dies laut VwGH keinesfalls die Folgen des § 11 AlVG auslösen (explizit VwGH 26.1.2000, 1999/08/0137 ). Da die AN ihr Dienstverhältnis in Salzburg wegen der Aufnahme einer neuen Beschäftigung an ihrem neuen Wohnort beendet hat, war daher der Rsp des VwGH entsprechend zur Gänze Nachsicht vom Leistungsausschluss zu gewähren.
Siehe: Nachsicht-vom-Leistungsausschluss-gem-§-11-AlVG-bei-Selbstkuendigung-wegen-Aufnahme-einer-neuen-Beschaeftigung-und-damit-einhergehendem-Wohnsitzwechsel (drda.at)
Anmerkung: Beispiele die dafür sprechen Beschwerden/Berufungen dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen zu lassen! |
28.05.2019 um 10.10 Uhr - von B. - "Fragen zu Betreuungsvereinbarung und Geldeinstellung?"
("Nach Beschwerde/Berufung kam das Geld") |
|
danke f die antwort. habe nach sehr langes "trödeln" seitens ams mal tel gefragt wie es mit der einstellung des geldes ausschaut ist ja sehr lange her und keine antwort ob leistungsanspruchnachweis oder bescheid damit man berufen kann...einstellung war 20 märz und angeblich sooo lange bei irgend eine komission das erst am 8 mai ein bescheid der sperre veschickt wurde (noch nicht da aber wie gesagt telefonisch erfahren)..find ich nicht ok das sie so lange "trödeln" ist das überhaubt in legale parameter?! übrigens sagte die telefon dame das es keine "berufung" mehr gibt es ist eine "beschwerde" ....ich persöhnlich find eh alles irgendwie sehr abnormal in dieser situation dennn es wurde gesperrt angeblich wegen ablehnung einer "massnahme" (arbeitstraining) die einmal von ams extra genemigt werden sollte (denn das ams zahlt für die zeit weiter) und möglicherweise zu einen job geführ hätte...beim infotag wurde das beschrieben und die arbeitszeit die ab 6:00 war in der diskussion wurde erfragt ob es fix wäre denn es gibt ein 8 jähriges kind das zu schule gebracht wird (stand in der betreeungsvereinbahrung auch das erst ab 7:30 und es gab sogar extra formular zu den betreuungspflichten das man hat für das ams ausfühlen müssen) die selbe dame vom info gespräch war dann im einzelgespräch und das hatt sich ja ihrer seits erübrigt denn sie war so auf die art "na wenns betreeungspflichten gibt brauchen wir ja eh nicht mehr diskutieren" und schrieb dies ans ams...vieles kann einen nachgesagt werden aber persöhnlich sehe ich das nicht als ablehnung eines jobs und nicht als vereitelung...denn es war nicht mal ein job das mann sofort angeboten bekamm sondern eine massnahme mit eventueller möglichkeit das man ein job bekommen hätte für 6 monate befristet in einen projekt. das stand ja auch schriftlich auf den zettel ans ams...also ein wenig verdutzt das die wirklich gesperrt haben in dieser f mich eher klaren ausgangssituation (das meiste ist ja nicht nur schriftlich belegt sodern soviel ich weiss auch alvg gedeckt zu gunsten des ams kunden). mal sehen wann der bescheid einfliegt was genau darin steht( hatte noch nie das "vergnügen" ein bescheid zu lesen). vielleicht druck der neuen politik?! in letzter zeit habe ich grobe unregelmässigkeiten seitens ams betreeungs info und handeln bemerkt. zb . zum thema betreeungsvereinbahrung fragte ich mal nach wieso man früher um unterschrift gebeten wurde und es wurde mit einen besprochen bei der erstellung..sagte die betreeuerin direkt "brauchen wir nicht und wir können das einseitig abändern"...mir deutet aber das wort "vereinbahrung" das mindestens 2 ein abkommen zusammmenstellen oder liege ich falsch?! ich hab ja klar bemerkt das sie phrasen wie "sie haben gesundheitliche einschränkungen, die bei der stellensuch berücksichtigt werden müssen" rausgelöscht haben und fast direkt zum lügen bezüglich gesundheit aufgefordert hatten,etc... übrigens wo kann mann sich zur legalen vertrettung wenden falls es zu unrecht kommt und eskaliert ? (9.05.19)
Antwort: Ja heisst –beschwerde – "ist mehr oder weniger egal" – um keine grossen verwirrungen aufkommen zu lassen, nenne ich es weiter – berufung – im weiterführenden link gibt's die genaue erklärung. darunter Berufung besser Beschwerde erheben (wko-Info) Geben sie das in der berufung – auf den bescheid auch so an – dass die ams-beraterin gemeint hat, dass sich das wegen betreuungspflichten erledigt hat! (habe ich das so richtig verstanden?) Auch bez. arbeitstraining geben sie das VwGH-erkenntnis an darunter: 30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11 Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar. (ohne Gewähr)
27.05.2019 um 11.21 Uhr - von B. - "Nach Beschwerde/Berufung kam das Geld" gute nachrichten durch nach beschwerde/berufung (und eventuel polit skandal;wird nur so im freundeskreis gewitzelt) kamm das geld als nachzahlung am konto und modifizierte leistungsanspruch infoblatt in der post. (keine rede von begründung) komischer weise fühlt es sich nicht ganz wie ein kompletter erfolg.. es wäre vielleicht ein besseres gefühl wenn ich wüsste das die annulierung der sperre durch recht und logik geschehen ist aber besser als gar nichts. wenn ich bedenke das für ärgeres man kleinere geldstrafen bekommt ........und durch solch sperren nicht nur der vermutliche "übeltäter" gestraft wird sondern die ganze familie (besonders kinder) mann nimmt denen wahrscheinlich manchmal sogar direkt oder indirekt praktisch das essen weg wenn mann es bedenkt.
weiter zu: "Ist eine Betreuungsvereinbarung wenigstens einigermassen bindend für beide?" (27.04.2019) |
28.05.2019 um 9.56 Uhr - von Su. - "Ich schildere mal was bei itworks passiert ist" |
|
Hallo, ich schildere mal was passiert ist bei itworks.vllt hilft es einem weiter. Ich habe mich FREIWILLIG für diese Maßnahme gemeldet. Ich dachte ich komme so zu einem job. Vorab: der Laden ist heruntergekommen...man wird behandelt wie fliessbandware
Beim ersten Beratungsgespräch gab es 3 Tische mit 3 potenziellen Arbeitnehmern. Ich konnte sie gut belauschen und sie auch mich im Gegenzug, Privatsphäre 0.
Gleich als erstes redete der Herr K. Tacheles. kaum dass ich mich hingesetzt hatte sagte er das ist keine Fortbildung bei uns bekommen Sie auch keine Weiterbildung.es geht hier einzig und allein ums arbeiten. Ich sagte das ist in Ordnung ich möchte arbeiten.
danach fragt er mich wieso ich eine 20 Stunden Woche wolle. Ich sagte ich fühle mich darüber hinaus überfordert und brauche auch nicht so viel Geld. Er sagte ich soll mich dann doch beim AMS abmelden. Wenn ich kein Geld brauche. Ich sage ich bekomme die Mindestsicherung.versuchte ihm naiverweise zu erklären dass ich beim AMS angemeldet sein MUSS um Mindestsicherung zu bekommen. Er hat sich total lustig über mich gemacht das verstehe ich jetzt... dabei habe ich die Frage ernst genommen und das ganz freundlich versucht zu erklären.
Nur weil ich gesagt habe ich brauche nicht mehr Geld. Das entscheide ich noch selber. Er meint dann wohl ich kann mich von allem abmelden weil ich ihr Geld nicht brauche. Wie zynisch...
Dann ging es auch schon weiter. Ich hätte keine Erfahrung im Büro und warum ich nicht in den Handel möchte. wie sieht's mit den Arbeitszeiten aus ist 6 Uhr in Ordnung? ich sage das ist mir etwas zu früh.
ich habe Schlafstörungen und konnte vor einer kurzen Zeit nicht vor 13 Uhr 14 Uhr aufstehen. Ich habe dem Herrn gesagt 8 9 Uhr Arbeitsbeginn wäre in Ordnung. Ich finde das ist ein großer Fortschritt für mich..
Er meinte so geht das nicht und verwies wieder auf den Handel dass diese zeiten dort normal wären. Dass ich aufgrund von orthopädischen Schmerzen aufgehört hatte bei meinem früheren job war ihm absolut egal.
Ich sagte dann: sind SIE denn schon um 6 uhr dagewesen?dab ei meinte ich dass man im büro auch 7m 9 anfangen kann.darauf hin er: ich muss mich bei ihnen nicht rechtfertigen, ich arbeite seit Jahren..SO WHATTTT? aber ich soll um 5e aufstehen...
Ich glaube er hat nicht gecheckt das ich nicht zwangsweise da bin! Er schrieb an das ams weitere test erforderlich wegen meiner Einschränkungen-also wieder bbrz...
Ich hab gesagt gibt es nix zwischen Büro und Handel, aber er hatte schon dichtgemacht. Danke auch...tolle Betreuung. Und das mit Leuten die arbeiten möchten. Was machen sie mit Leuten die nicht arbeiten wollen? (27.05.19) |
27.05.2019 um 7.14 Uhr - von J*. - "BITTE UM HILFE!" |
|
Guten TAG! BITTE UM HILFE! Ich wurde in eine SÖB MASSNAHME gesteckt, 2 monate Vorbereitung und dann 7 Monate Tischlerei, Grünpflege, oder Pappenschachtel zusammen bauen, aber wegen meiner Kreuzprobleme war ich 2 mal 2 tage bei Arzt, das ich auch entschuldigt habe, jetzt hat sich die SÖB von mir getrennt und dem Ams gesagt das ich nicht mitmache weil ich immer zum Arzt gehe. UND AUF DAS HAT mir AMS laut Paragraf 10 VEREITELUNG gesendet... aber ich kann doch nicht täglich 2 tabletten nehmen das ich diese schwere ARBEIT aushalte??? BITTE UM INFO... am Dienstag will sie eine NEIDERSCHRIFT MACHEN...muss ich das unterschreiben ???? ODER NICHT...was muss ich machen ???? bitte um INFO (25.05.19)
Antwort: Sie brauchen die Niederschrift nicht unterschreiben - schon gar nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Sollte es zur Sperre kommen, so verlangen sie einen Sperr-Bescheid und legen darauf Berufung ein. (erheben Beschwerde) Diese Zeit war "ärztlich" entschuldigt. Das darf nicht als Vereitelung ausgelegt werden. Wichtig wäre, dass sie sich vom Arzt ein ärztliches Attest / Befund holen, welches ihre Kreuzprobleme bestätigt - falls, legen sie dieses Attest / den Befund der Berufung bei - dann sollte die Sperre keine Chance haben. (Ohne Gewähr)
|
27.05.2019 um 7.10 Uhr - von H. - "Weiss nicht was ich sonst tun soll" |
|
Lieber Herr Moser ich wende mich an Sie weil ich wiedermal nicht weis was ich sonst tun soll. Mir wäre es am liebsten sie würden mich telefonisch kontaktieren um das ganze aufzuklären da schriftlich wirklich sehr viel zusammenkommen würde.
Meine Telefonnummer : ******** Mein Name : ********
Gestern am 2*.05.2019 um *:30 hatte ich einen AMS Termin bei meiner Beraterin Frau H.. Seit anfang wurde ich bei dieser Beraterin auf rassistische Art schickaniert und persönlich angegriffen. ( Mit Aussagen wie : Rasieren Sie sich mal ihren Bart ab zb. ) Gestern jedoch ist das Fass übergegangen.
Ich bin um *:30 zu der Frau gekommen, und mir wurde gesagt ich soll mich setzen. Währendessen wurde die Beraterin angerufen und hat den/die Anrufer/rin abgewimmelt mit den Worten : Ich mache gerade einen §10 und melde mich später. Bis Dato wurde kein Wort mit mir ausgetauscht, die Beraterin hat mich weder nach meiner Bewerbungsliste noch nach anderen Unterlagen gefragt bevor sie mir die Sperre zum unterschreiben ausgehändigt hat. Daraufhin wurde mir eine Niederschrift ausgehändigt das mein Geld mir gesperrt. ( Kann ich ihnen im Nachhinein senden eingescannt ) Dazu muss ich sagen das mir mir nichts gesagt wurde am 1*.05.2019 das ich Bewerbungen nachweißen muss vom 2*.04 - 2*.05 sondern jeglich der letzten Woche so wie immer. ( Die Bewerbungen die länger als zwei oder drei Wochen zurückliegen wurden schon bei älteren Terminen vorgelegt.
Zusatz zu §10 vom 1*.05.2019
Ich , H*** ***** erkläre dass ich heute keine Bestätigungen über meine Bewerbungen die ich vom 2*.04.19 bis zum 2*.05.19 bei verschiedenne Trafiken getan habe vorlegen kann. Ich muß daher mit den Konsequenzern einer ev. §10 Sperre ab 1*.05.19 rechnen.
Hier sieht man auch perfekt das die Beraterin nicht in der Lage ist ein ordentlich Deutsch auf Papier zu kriegen. Es wurde mehrmals veruscht mich als "nicht deutsch sprechend" dazustellen in dem Sie meine Aussagen in einem Volksschul-Niveau schreibt trotz mehrmaliger Aufforderung fachlich zu schreiben. "und so" "keine ahnung warum" "euda" etc. obwohl diese Worte dort nichts verloren haben schreibt Sie solche in die Niederschrift hinein. Also wird mir das Papier hingelegt ich soll unterschreiben.
Ich verweigere die Unterschrift mit der Begründung, dass ich meine Bewerbungsliste dabei habe und diese vorweisen kann. ( Bewerbungsnachweiße zum Teil mit Stempel der Firmen zum Teil mit Email Nachweis (in der Beraterin ihrem Email Postfach) oder auf ihren Wunsch ausdruckbar )
Das alles interessiert die Dame aber nicht im geringsten und Sie möchte sich meine Unterlagen nicht ansehen, des weiteren wird mir gesagt das keine Email gekommen ist mit den Screenshots das ich mich beworben habe. ( Dazu muss ich sagen beim letzten Termin 1*.05 wurde mir gesagt die Email ist gekommen aber es steht kein Datum mit bei. ) Also diese Woche wird die Aussage der letzte Woche komplett dementiert. Auf meine Kosten anscheinend... Bis dahin habe ich mich wirklich zusammengerissen doch hier ist mir der Faden gerissen.
Ich habe der Beraterin gesagt sie machen jetzt ihre Arbeit gefälligst öffnen ihr Email Postfach und drucken meine Email vom 2*.04.2019 aus. Die Frau H. belächelt mich und sagt einfach NEIN. Daraufhin frage ich ob ICH ihre Arbeit auch noch übernehmen soll und was das ganze lächerliche Verhalten soll. Also zücke ich mein Handy und öffne meine Emails um vorzuweißen das die Email von mir am 2*.04 an die Frau H. gesendet wurde. Jedoch auch den Beweis am Handy weigert Sie sich anzusehen und druckt mir also einen neuen Termin für den Zeitraum nach meiner 6 wöchigen Sperre aus und ignoriert weiter meine Anwesenheit. Daraufhin beantragte ich meine Beratung zu einem Reha Berater zu wechseln
Ich sage darauf Zitat : "Ich möchte bitte zu einem Reha Berater wechseln aufgrund meiner bestehenden **syndrom Erkrankung und bitte um eine weitere Untersuchung da laut Amtsarzt weitere Abklärungen und eine phsysikalische Therapie empfohlen wird.
Auf diese Aussage lacht mich meine Beraterin aus und sagt : Geh Bitte Herr H... wir entscheiden wo Sie hingehen. Darauf sage ich wieder, Sie haben mich damals zu diesem Arzt in der Gesundheitsstraße geschickt und dieser Arzt hat hier in den Bescheid geschrieben das eine weitere Untersuchung und Therapie empfohlen wird. Ein höchst unprofessionelles Benehmen und grenzt schon an fahrlässige Gesundheitsgefährdung was sich die Frau H. hier erlaubt. Nach weiteren unötigen hin her diskutieren bezüglich Beraterwechsel drückt mir die Frau den neuen Termin in die Hand und sagt mir ich solle den Raum verlassen.
Ab hier wirds wirklich lächerlich.....
Ich sage der Frau H. ich möchte eine schriftliche Stellungsnahme/Bestätigung das Sie meine Bewerbungsunterlagen verweigert haben und mich laut §10 rechtskräftig sperren.
Darauf sagt die Frau H. lächelnd : ich muss ihnen garnichts schriftlich geben auf wiedersehen. Ich diskutiere jetzt knapp 5-10 Minuten mit der Dame welches Recht Sie sich nimmt meine Unterlagen zu ignorieren und mir eine Sperre auszuhändigen obwohl ich die verlangen Unterlagen mithabe. Dannach ging ich zu Ihrer Vorgesetzten im Nebenraum die alleine in Ihrem Büro saß, und zuvor schon von der Seite irgendwelche Worte in unser Gespräch geworfen hatte. Das erste was Sie sagt ist : HABEN SIE EINEN TERMIN ? belustigt sage ich die sind doch alleine hier im Raum. Daraufhin diskutiere ich also mit den beiden warum mir keine schriftliche Bestätigung/Aussage ausgehändigt wird über die §10 Sperre und warum meine Unterlagen ignoriert werden die ich mit habe. Wenige Momente dannach wird mir gedroht mit Security und Polizei das ich den Raum verlassen soll ohne eine schriftliche Aussage/Bestätigung.
Als dann der Security Beamte neben mir stand und mir mit der Polizei gedroht wurde habe ich letztendlich den Raum verlassen und bin in die Infozone unten gegangen um das ganze einem anderen Kollegen zu erklären. Dieser wies mich darauf hin das ich die Emailnachweiße ausdrucken solle und Ihm das ganze dann vorlegen soll sodass er das ganze prüfen lässt.
Ich möchte nicht zu genau in jedes Detail eingehen weil sonst alles zu lange wird. Das ist auch nur der Vorfall vom 2*.05 es gibt etliche Vorfälle von anderen Terminen/Tagen. Ich war gestern auf der Polizei um zu fragen was ich als nächsten Schritt machen soll, mir wurde geraten mich bei einem Rechtsschutz genauer zu informieren. (23.05.19)
Antwort: Lassen sie sich nicht schikanieren bzw. provozieren.
Sie müssen versuchen – wenn möglich – eine begleitperson mit zum termin zu nehmen – mit einem zeugen sieht die sache ganz anders aus.
Und bei solchen problemen besuchen sie gleich den geschäftsstellenleiter – mit begleitperson wäre ganz gut.
Was diesen fall anbelangt so ist hier eine aufsichtsbeschwerde angebracht – das ist kein umgang zwischen einem beamten und dem klientel – diese unfreundlichkeit besser verachtung brauchen sie sich nicht gefallen lassen. Siehe Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
bez. der sperre legen sie sofort Berufung ein. (Verlangen schnellstens den sperr-bescheid und erheben beschwerde.)
mit unter anderem folgender begründung Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
geben sie auch an dass sie viele bewerbungen schon versandt haben und dass sie nicht bereit war sich diese beim termin anzusehen.
beschreiben sie wie hier an soned auch das verhalten der Beraterin und dass sie auch das "nachweis-E.mail" nicht öffnen bzw. sich nicht ansehen wollte.
(kontrollieren sie auch nach, ob die Beraterin einen bestimmten vermittlungsvorschlag meint, den sie ev. übersehen haben?)
Und nochwas ganz wichtig! Wenden sie sich an die volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) senden denen ev. auch eine beschwerde und bitten um unterstützung.
Alles gute Ohne gewähr eine telefonische beratung ist leider nicht möglich. danke für`s Verständnis.
2.06.2019 um 7.01 Uhr - von H. - "Ist das AMS NICHT verpflichtet mir die Notstandhilfe-Sperre schriftlich zu bestätigen?" Nein kein bestimmter Vermittlungsvorschlag wurde übersehen.
Ich habe diese Woche mehrere Briefe vom AMS erhalten dennoch keiner war ein Bescheid für die Bezugssperre heißt das meine Notstandhilfe bleibt weiterhin erhalten? oder ist das AMS NICHT verpflichtet mir schriftlich zu bestätigen das meine Notstandhilfe gestoppt wurde? damit ich weiß ob ich überhaupt noch den Bescheid beantragen soll für die Sperre von meiner Seite aus.
Antwort: das AMS ist verpflichtet ihnen einen schriftlichen bescheid über die sperre auszustellen. Drum ist es angesagt ein schreiben mit datum an das AMS zu senden und den bescheid zu beantragen! (eingeschrieben – oder abgabe auf einer kopie bestätigen lassen) Kommt der bescheid dann nicht innerhalb eines monats muss das geld ausbezahlt werden. – die angelegenheit kann dann aber weiter behandelt werden, auch wenn sie das Geld erhalten. – tun sie das. Erst auf den bescheid ist eine Berufung / beschwerde möglich!
siehe: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (Ohne Gewähr)
halten sie mich/uns auf dem laufenden. |
27.05.2019 um 7.00 Uhr - von C*. - "Kursnebenkosten" |
|
Guten Tag, Ich mache derzeit eine AQUA-Ausbildung und obwohl es manchmal stressig ist, bin ich zufrieden und freue mich auf den Abschluss, den ich machen kann und uberhaupt, dass ich die Möglichkeit dazu habe. Das AMS gewährt mir hierfür zusätzlich zur Notstandshilfe, Kursnebenkosten und pauschalierte Kursnebenkosten, welche die gesamten Fahrtkosten abdecken sollen - nur das tun sie eben nicht. Ich bleibe auf ca. 30€ an Kosten sitzen. Und das sehe ich nicht ein. Ich habe bereits beim AMS vorgesprochen. Diese Wollen die Tickets als um eine Neuberechnung durchzuführen. Für das Ticket der Wiener Linien habe ich eine Monatskarte, für den Zug jedoch nicht; da verwende ich Wochenkarten, weil ich am 1. meistens nicht das Geld habe, um gleich ein Zugticket für das gesamte Monat zu kaufen. Ich war zudem in Privatkonkurs und habe keinerlei finanzielle Reserven. AMS-Geld kommt auch immer erst am 6. herum. Diesen Umstand habe ich dem AMS gemeldet und es meldet sich nicht mehr. Dass man unbedingt e ine Monatskarte braucht, dürfte deren letztes Wort gewesen sein. Was soll ich jetzt tun? Ist es sinnvoll einen "Bescheid über den Leistungsanspruch" und dann in Berufung zu gehen? Was empfehlen Sie? (23.05.19)
Antwort: Besuchen sie das AMS - mit begleitperson - immer im vorhinein um förderungen / fahrkarte ansuchen. Ev. besuchen sie den geschäftsstellenleiter - wenn notwendig - erklären sie die sachlage und dass sie das geld bzw. den gutschein im vorhinein brauchen. (Vorstellungsbeihilfe!) ohne gewähr
|
22.05.2019 um 12.02 Uhr - von R. - "Mit dem ganzen Sachverhalt an die Medien gewendet. Die Kronen Zeitung hat sich gemeldet und möchte diesen Fall drucken." |
|
Guten Tag nochmal. Wir haben vor ein paar Tagen kommuniziert und ich erbat Ihre Hilfe und Rat bezüglich der Missstände am AMS. Ich hab u.a. mit Ihren Informationen ein Schreiben erstellt und mich mittlerweile mit dem ganzen Sachverhalt an die Medien gewendet. Die Kronen Zeitung hat sich gemeldet und möchte diesen Fall drucken. Morgen kommt dazu ein Fotograf und dann wird die Geschichte veröffentlicht. Wenn es Ihnen Recht ist würde ich Ihre Organisation gerne namentlich erwähnen um nochmal meinem Dank Ausdruck zu verleihen, bei Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe gefunden zu haben. Wäre das für sie in Ordnung? MfG (20.05.19)
Antwort: klar können sie SoNed nennen! finde ich stark von ihnen!
unter: "Hilfeschrei bezüglich AMS Sperre" (16.05.2019) |
20.05.2019 um 11.37 Uhr - von M. - "AMS-Betreuerin wechseln?" |
|
Welche konkreten und korrekten Wege gibt es, einen Wechsel weg von meiner derzeitigen AMS-Betreuerin zu erwirken. (19.05.19)
Antwort: Sie können in dieser Angelegenheit ev. "nur" erfolgreich sein, wenn sie ihrer Beraterin ein Verhalten vorwerfen / nachweisen können, das nicht "akzeptabel" ist. In einem solchen Falle wäre eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten. Siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Sie können sich ev. Erleichterung verschaffen, wenn sie die Möglichkeit haben / nutzen, zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen.
Ev. könnten sie auch versuchen den Geschäftsstellenleiter zu besuchen und ihren Wunsch bez. BeraterInwechsel vorzutragen. - Ev. auch mit Begleitperson! (ohne Gewähr)
|
17.05.2019 um 10.08 Uhr - von J*. - "Sperre bei Kündigung in der Probezeit?" |
|
Guten Tag,
Ich habe heute ein Schreiben bekommen wo drauf steht das der Bezug eingestellt wurde ab 16.05 weil es noch offene Fragen gebe bezüglich "Sie haben ein dienstverhältnis abgelehnt. Bitte sprechen Sie beim Ams vor"
Da ich am Montag ein Vorstellungsgespräch hatte für einen selbst gesuchten Job das positiv verlief und ich einen dienstvertrag unterschrieben hatte fing ich am Dienstag an zu arbeiten. Probezeit beträgt 14 Tage. Da ich aber nach den Dienst am Dienstag realizierte das der Job ganz ein anderer ist als es beschrieben wurde habe ich mich am Mittwoch bei der Firmenchefin gemeldet und gesagt das ich mir etwas anderes vorgestellt hatte und diesen Dienstag als Probetag sehe und unser dienstverhältnis auflösen möchte. Meine Frage wäre kann das Ams mir eine sperre deswegen geben? Oder muss ich nur vorsprechen um die Sache zu erklären? Ich dachte in der probezeit kann man selber auch das dienstverhältnis lösen falls es nicht passt..
Antwort: Es braucht eine Lösung / Kündigung im beiderseitigen Einverständnis damit es keine Sperre gibt. Eine Sperre kann`s ev. auch in der Probezeit geben.
Zur Info verschiedene Sichtweisen: Kündigung in der Probezeit! (RA) - Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
Versuchen sie die Angelegenheit bei der Beraterin zu klären. Das es eben den beschriebenen Job nicht gab und das der Grund sei. Falls Sperre begründen sie die Berufung auch so. Erst auf den Sperr-Bescheid ist eine Berufung möglich! (ohne Gewähr) |
16.05.2019 um 10.36 Uhr - von R*. - "Hilfeschrei bezüglich AMS Sperre" |
|
Guten Tag Herr Moser!
Ich bin im Internet auf die Seite "soned.at" gestoßen und ich hoffe dass ich hier Hilfe für meine brickäre Lage finde. Erstmals finde ich diese Seite toll und würde das gerne mit einer Spende unterstützen sobald es mir finanziell wieder möglich ist. Ich versuche den Sachverhalt möglichst kurz zu schildern, doch leider ist es eine sehr komplizierte Angelegenheit.
Ich beziehe seit Jänner 2019 Notstandshilfe. Am *.2.2019 wurde mir eine 6 wöchige Sperre verhängt, da ich ein mir zugewiesenes Arbeitsangebot übersehen und mich bei dieser Firma nicht beworben habe. Dabei handelte es sich nicht um eine "Vereitelung" sondern lediglich um ein menschliches Irrtum. Es gab während dieser Zeit auch nachweislich jede Menge Eigeninitiative! Als mich das AMS darüber in Kenntnis setzte, wollte ich diesen Fehler sofort beheben und bewarb mich umgehend bei besagter Firma. Leider entsprach ich auch nicht dem Anforderungsprofil und es kam zu keiner Anstellung. Gegen den Bescheid legte ich Beschwerde ein, die abgelehnt wurde. Leider lag der Fehler deutlich auf meiner Seite. Durch diese 6 wöchige Sperre ergaben sich für meine 4 Köpfige Familie erhebliche Einbußen. (Miete, Autoversicherung etc. Konnten nicht beglichen werden) Danach ging der Spuk weiter... Am *.April habe ich in Eigeninitiative eine Arbeit gefunden bei der ich vor Arbeitsantritt den Dienstvertrag unterschrieb. Leider wurde ich vor Arbeitsantritt krank und der Dienstvertrag wurde sofort storniert. Somit habe ich dem AMS auch keine Arbeitsaufnahme gemeldet, da sie ja nicht zu Stande kam. In dieser Zeit reifte meine Krankheit zu einer kalten Lungenenzündung heran, womit ich mich dann Mitte des Monats krank meldete. (auch dem AMS meldete) Seitens des AMS kam diesbezüglich keine Rückmeldung. Ende des Monats kam dann die böse Überraschung... Ich wurde mit 1.4. Vom AMS abgemeldet, da die Firma bei der ich zu arbeiten beginnen wollte, eine Förderung beantragte und mich "abgemeldet" hat. Nun bekam ich für das gesamte Monat kein Geld, hatte demnach auch keinen Anspruch von der GKK. Nach einem Telefonat mit der Zuständigen Betreuerin stellte sich heraus, dass dem AMS ein "Fehler" unterlaufen sei und sie verabsäumt haben, mich über die Bezugseinstellung zu informieren. Man könne da aber nichts machen, denn sie seien "auch nur Menschen". Wäre ich darüber informiert worden, dann hätte sich aber lediglich ein Bezugsverlust von ein paar Tagen ergeben. So fehlt mir ein weiteres Monatseinkommen was meine Familie in den Ruin befördert! Die Stornierung des Dienstvertrages seitens der Firma, hätte doch darauf hinweisen müssen, dass ich keine Arbeit aufgenommen habe. Weiters hätte zumindest meine Krank Meldung Aufschluss darüber geben müssen, dass ich NICHT in einem Dienstverhältnis stehe. Ich kann nun aus finanzieller Sicht weder unseren Lebensunterhalt bestreiten, noch kann ich Rechnungen bezahlen oder Terminen nachkommen.
Ich erhoffe und erbitte ihren RAT, da mir die juristischen Kenntnisse fehlen, gegen diese Misslage vorzugehen. Vorerst Danke ich vielmals für Ihre Zeit und Mühe. MfG (15.05.19)
Antwort: Haben sie der Firma bescheid gegeben, warum sie nicht anfangen haben können. Bzw. waren sie schon krankgemeldet und haben die Krankmeldung der Firma und/oder dem AMS gesendet? Wäre für die Berufung wichtig, die sie soundso einlegen. Geben sie alles an. - Das sie mit der Firma in Übereinkunft bez. der Erkrankung das DV. nicht eingingen. - oder? Auch ist die Krankenkassa-Abmeldung durch das AMS nicht legal. Die Anmeldung muss rückwirkend aktiviert werden! Dann müssen sie das Krankengeld nachbezahlt bekommen. Gehen sie mit ihrer Bezugsmitteilung zur Krankenkassa und lassen die Versicherung aktivieren. Erklären sie dort, dass es sich lediglich um eine Bezugseinstellung handelte, gegen diese sie berufen. Bei Problemen - reden sie mit dem AMS-Geschäftsstellenleiter - und, falls, holen sie sich von der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) Unterstützung. Von der gibt es die Zusage in diesen Fällen Betroffenen zu helfen! Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Sie verlangen vom AMS den Bescheid über die Bezugseinstellung und legen darauf Berufung ein / erheben Beschwerde. (ev. Krankenmeldung beilegen)
Ev. besuchen sie die Caritas, erklären denen den Sachverhalt und bitten um finanzielle Unterstützung bzw. gibt's ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Bank-Überweisungsschein; ev. Bargeld! (Ohne Gewähr)
16.05.2019 um 10.51 Uhr - von R*. - "Danke" Ich danke Ihnen vielmals für diese Information! LG R.
22.05.2019 um 12.02 Uhr - von R. - "Mit dem ganzen Sachverhalt an die Medien gewendet. Die Kronen Zeitung hat sich gemeldet und möchte diesen Fall drucken." Guten Tag nochmal. Wir haben vor ein paar Tagen kommuniziert und ich erbat Ihre Hilfe und Rat bezüglich der Missstände am AMS. Ich hab u.a. mit Ihren Informationen ein Schreiben erstellt und mich mittlerweile mit dem ganzen Sachverhalt an die Medien gewendet. Die Kronen Zeitung hat sich gemeldet und möchte diesen Fall drucken. Morgen kommt dazu ein Fotograf und dann wird die Geschichte veröffentlicht. Wenn es Ihnen Recht ist würde ich Ihre Organisation gerne namentlich erwähnen um nochmal meinem Dank Ausdruck zu verleihen, bei Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe gefunden zu haben. Wäre das für sie in Ordnung? MfG (20.05.19)
Antwort: klar können sie SoNed nennen! finde ich stark von ihnen! |
16.05.2019 um 9.48 Uhr - von S. - "österreichweit vermitteln" |
|
Hallo, meine AMS Beraterin will mich jetzt österreichweit vermitteln. Bin in Notstandshilfe. Ist das gesetzeskonform? Die Abteilungsleiterin war bei dem Gespräch anwesend...
Antwort: Sollten sie woandershin vermittelt werden, so muss dort für eine Unterkunft gesorgt werden! Immer vorher - suchen sie um Unterstützung an. Fahrtkosten, Verpflegung, Ev. Übernachtung? etc. also Zusatzkosten, die dafür sorgen, dass sie nicht aus Gründen einer Schikane irgendwohin gesendet werden! Siehe Vorstellungsbeihilfe! Und falls - unbedingt zum Vorstellen fahren! Ist auch nicht sicher, ob sie genommen werden, denn auch dort in der Gegend gibt es Arbeitslose! Ich hoffe und wünsche ihnen, dass sie in ihrer Wohngegend / "Heimat" eine Arbeit finden! Alles Gute! (Ohne Gewähr)
|
13.05.2019 um 9.15 Uhr - von P. - "habe wieder Probleme" |
|
Hallo Herr Moser,
ich bin seit vorigen Montag – nach dem Mutterschutz - wieder beim AMS gemeldet und habe schon wieder die ersten Probleme: ich habe bei meinem Beratungsgespräch gesagt, dass wir nur einen PKW haben und mit dem mein Gatte in die Arbeit fahren muss. Ich suche eine Stelle die öffentlich erreichbar ist. Jetzt bekomme ich Stellen zugeschickt die irgendwo im Nirgendwo liegen und zu denen ich für eine Strecke 1 ½ Stunden fahren müsste. Bei beiden Stellen handelt es sich um Vorauswahlen des AMS und ich habe mich trotzdem beworben jedoch dazu geschrieben in der Mail, dass ich über kein Fahrzeug verfüge und die Strecke zu weit ist. Ich wollte dem Betreuer der die Vorauswahl durchführt dies so mitteilen. In die Bewerbung direkt habe ich das natürlich nicht hineingeschrieben – lediglich in die Mail an den Betreuer des AMS. Heute wurde ich von einer anderen Betreuerin vom AMS angerufen (meine Betreuerin ist im Krankenstand) und gefragt was das soll und sie erklärt mir jetzt mal wie man sich bewirbt. Ausserdem hat sie den Eindruck, dass ich nicht arbeiten will weil ich sonst so etwas nicht in die Mail geschrieben hätte. Und wenn sie nochmal diesen Eindruck hat sperrt sie mir die Leistung. Ich habe doch nichts falsch gemacht – ich habe mitgeteilt, dass ich kein Fahrzeug habe, habe mich beworben und dies lediglich nochmals per Mail mitgeteilt – dem AMS noch dazu! Kann mir die Dame einfach so den Bezug einstellen weil sie einen Eindruck hat obwohl sie mich nicht kennt? Danke
Antwort: Sparen sie sich in Zukunft solche Hinweise! Wenn ein ernstes Problem auftauchen sollte, so bringen sie das beim Bewerbungsgespräch vor! Mit ihnen stellen sich ev. weitere arbeitslose Personen vor. Kann also sein, dass jemand anderer, ohne Betreuungspflichten, genommen wird! Was für ArbeitgeberIn ev. ein Problem sein könnte, da sie dem Arbeitsmarkt nur 16 - 20 Stunden zur Verfügung stehen müssen. Bei der Weg-Zeit müssen sie vorsichtig sein! Bei einem Teilzeit-DV. beträgt die erlaubte Weg-Zeit 1,5 Stunden und Vollzeit ca. 2 Stunden. (Hin und zurück) Um ihnen den Bezug zu sperren, braucht sie schon was "Handfestes" - etwas das dann auch vor`m Berufungs-Gericht herhält. Drohung und Einschüchterung ist normal. Stellen sie sich darauf ein und agieren sie vorsichtig! (ohne Gewähr) |
13.05.2019 um 8.46 Uhr - von K*. - "AMS-Sperre bitte um Rat" |
|
Guten Morgen lieber Christian
Bin ziemlich ratlos und hoffe du kannst mir helfen.Ich beziehe Notstandshilfe und die wurde mir jetzt gesperrt weil der Arbeitgeber rueckmeldung gegen hat das ich mich nicht beworben habe.Stimmt so nicht...es ging uebet ein Internet Bewerbungsportal u ich habe den scrennshot...mein ams Betreuer unterstellt aber das ich es auch im nachhinein machen haette koennen was ich ziemlich frech finde.... Ich habe mir dann die email adresse rausgesucht und den Herrn nochmal eine Bewerbung geschickt.Bis jetzt keine Antwort. Die Stelle waere auf einer Raststation gewesen M. Burger K. nur mit Auto zu erreicjen Arbeitsbeginn 15juni In den Bericht steht aber jetzt das ich mich nicht fristgemaess beworben haben u die Stelle ab 30.4 gewesen waere.Auto hab ich aber im Moment nicht fahrbereit....gut dacht bis 15.juni schaff ich es. Ich bin gelernte Tapeziererin hab vor 5j diese Ausbildung ueber Ams gemacht weil mir zugesichert wurde ich kann mich selbstaendig machen was aber nicht stimmt...naja und jetzt werde ich geaergert bis aufs Blut. Es ist einfach nicht wahr was da steht.in den Bescheid u mein Betreuer sagt....wenn ich jetzt 3 monate arbeite bekomme ich das Geld wieder.was soll das bitte???Wenn ich Arbeit haette brauch ich das Geld nicht.mehr.... Ich weiss echt nicht was ich 6Wochen ohne Geld tun soll....hab meine Fixkosten zu zahlen usw Schrecklich dieses Gefuehl.Ich hoffe du hast einen Rat fuer mich bevor ich Ams Einspruch mache.Sperre ist ab 30.4...Bescheid email hab ich am 2.5 bekommen dann war ich gleich Ams bei einen andren Betreuer weil meiner nicht da war und vorigen Montag bei meinen der einfach nicht ******* ist ...sorry aber diese Unterstellungen waren mir zuviel.Bescheid hab ich schon erhalten per mail ueber e-ams Danke lieber Christian das es deine Seite gibt u ich Mut hatte dir zu schreiben. Lg
Antwort: Sie legen auf den Bescheid sofort Berufung ein / erheben Beschwerde)! Versuchen sie nachzuweisen, dass sie die Bewerbung rechtzeitig abgesendet haben bzw. so gut es geht zu belegen! (Screenshot legen sie dazu. Und weisen sie vehement darauf hin, dass sie sich sehr wohl beworben haben - trotz anderslautende Rückmeldung des "Arbeitgebers"!) Wie lange hätten sie zum potentiellen Arbeitsplatz gebraucht? 2 Stunden für Vollzeit bzw. 1,5 Stunden ca. bei Teilzeit dürfen sie brauchen, wenn es weiter weg ist, ist die Stelle ev. unzumutbar?
Nehmen sie sich, wenn möglich, eine Begleitperson zu den Terminen mit! - sehr vorteilhaft!
Zur Info: "Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch"
"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" Alles Gute! (Ohne Gewähr)
13.05.2019 um 15.37 Uhr - von K. - "werde das gleich machen mit Einspruch" Vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Diese Stelle ist nur ueber Aurobahn erreichbar direkt also Raststation.Auto muss vorhanden sein ist es auch aber im Moment nicht fahrbereit.Das habe ich Mitgeteilt aber da die Stelle erst mit 15juni waere dachte ich das bekomm ich schon hin. Danke ich werde das gleich machen mit Einspruch.
Antwort: Ja geben sie das alles in der berufung an. Bin gespannt – halten sie mich / uns auf dem laufenden. |
11.05.2019 um 12.27 Uhr - von H*. - "5-Jahres-Frist versäumt" |
|
Hallo liebes SoNed-Team, Ich bin 2011 ausgewandert nach Spanien, war ab den Zeitpunkt nicht mehr sozialversichert, weder in Ö, noch in SP, und hab mich "halt so durchgeschlagen". Beim AMS wurde damals meine Notstandshilfe "ruhend gestellt". Nun bin ich wieder zurück, und mein Wiederaufnahme-Antrag wurde abgelehnt, da ich eine 5-Jahres-Frist versäumt hätte (die ja normalerweise gilt, wenn man die Notstandshilfe - im Inland - verlängern möchte). Nun ging ich davon aus, dass "Ruhend gestellt" einfach so lange alle Fristen aufschiebt, auch die 5-Jahres-Frist, bis eben die "ruhend Stellung" beendet ist, ich also wieder nach Ö zurückkomme. Habe ich das falsch verstanden, oder hat da "das AMS nicht genau genug geschaut" ? Besten Dank für Antwort H. (10.05.19)
Antwort: >Während eines Auslandsaufenthaltes gebührt grundsätzlich keine Notstandshilfe. Liegen jedoch berücksichtigungswürdige Umstände für den Aufenthalt im Ausland vor, kann ein gleichzeitiger Notstandshilfebezug bis maximal drei Monate bewilligt werden. Als berücksichtigungswürdige Umstände gelten z.B. die nachweisliche Suche nach einem Arbeitsplatz im Ausland.< Siehe: Notstandshilfe – Ruhen
Darüber hinaus gibt's die 5-jährige Frist, in der ein Zurückmelden möglich ist, um die Notstandshilfe weiter beziehen zu können! Die haben sie leider versäumt! Nicht übersehen darf man auch, dass es jedes Jahr einen neuen Notstandshilfe-Antrag braucht!
Sie können aber bez. dieser Angelegenheit um einen Bescheid ansuchen - mit diesem ist, bei Unklarheiten, eine Berufung (Beschwerde erheben) möglich.
Sie brauchen eine neue Anwartschaft, dann erhalten sie wieder das Arbeitslosengeld / anschliessend die Notstandshilfe!
Erkundigen sie sich zur Sicherheit bei der Betreuerin, ob sie 52 Wochen während der nächsten 24 Monate beschäftigt sein müssen. wie unter AlVG: Anwartschaft § 14. (1) angegeben oder ob es trotz der abgelaufenen Frist reicht, 28 Wochen innerhalb der nächsten zwölf Monate zu arbeiten. siehe unter (weitere Inanspruchnahme) AlVG: Anwartschaft § 14. (2)
Apropos AlVG § 15. (2) Die Rahmenfrist verlängert sich um höchstens fünf Jahre um Zeiträume, in denen der Arbeitslose im Ausland 1. sich einer Ausbildung unterzogen hat, durch die er überwiegend in Anspruch genommen wurde; 2. eine der in Abs. 1 angeführten vergleichbaren Leistungen wegen Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung bezogen hat, soweit mit dem betreffenden Staat zwischenstaatliche Regelungen über Arbeitslosenversicherung getroffen wurden oder dies in internationalen Verträgen festgelegt ist. (ohne Gewähr)
13.05.2019 um 16.06 Uhr - von H. - "Dank" Sg Herr Moser, vielen Dank für die rasche und umfangreiche Auskunft! PS: Kleine Spende soeben erfolgt... Beste Grüße
|
10.05.2019 um 10.32 Uhr - von K*. - "VBM und SÖB" |
|
Sg Herr Moser,
darf mich das AMS an eine sogenannte FVQ Dienstleistungsagentur verweisen? Hier wird dann eine "Verweildauer" in VBM und SÖB vorausgesetzt. Was genau sind VBM und SÖB? Bei Verweigerung wird die Bezugssperre angedroht. Danke und liebe Grüße (9.05.19)
Antwort: VBM (Vorbereitungsmaßnahme) ev. freiwillig?? bzw. SÖB = Sozialökonomischer Betrieb - ist dann eine zumutbare Beschäftigung wenn nach KV entlohnt wird.
Bei VBM (vor Zeugen fragen ob Teilnahme freiwillig ist?) brauchts ev. wieder mal "neuere?" VwGH-Rechtssprechungen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht negativ entscheidet so wäre ev. der Weg zum VwGH zu beschreiten. Ich bin der Meinung, dass viele der VwGH-Erkenntnisse noch Gültigkeit haben, auch wenn das BvWG anders entscheidet / entscheiden sollte?.
Bzw. Aufpassen welche Begründung in der Beschwerde verwendet wird. Meine Meinung ist! "Das Gericht entscheidet grundsätzlich - heisst: * Die arbeitslose Person muss alles, in ihrer Macht liegende, unternehmen, um in ein Dienstverhältnis zu gelangen! Das Gericht geht nicht darauf ein, ob eine Massnahme nur freiwillig zu besuchen wäre, wenn das nicht in der Begründung mit angegeben wird! Dann werden Beschwerden - mit obiger Begründung * - ev. als unbegründet abgewiesen!" >(ohne Gewähr)<
siehe links unter: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Ich befürchte, wir sind - diesbezüglich - wieder dort angelangt, wo wir uns vor längerer Zeit, trotz erfolgreicher VwGH Erkenntnisse bez. der AMS-Massnahmen, befunden haben. Ev. muss auch nach BvWG Erkenntnisse / Entscheide - das eine oder andere Mal - der Rechtsweg zum VwGH beschritten werden? - mit Verfahrenshilfe-Link.
Darum ist es schwer präzise Antworten zu geben. Ein sich Wehren ist immer auch mit Risiken verbunden. (Alle Antworten ohne Gewähr)
VBM (Vorbereitungsmaßnahme) – oder SÖB –DLU, max. 2 Monate –Sozialanamnese, Klärung der Leistungsfähigkeit, Erhebung des Qualifizierungsbedarfs, Erstellen eines Perspektivenplans (Zur Info Siehe Link)
10.05.2019 um 10.52 Uhr - von K*. - "Danke für Ihre Antwort" Danke, danke vielmals für Ihre Antwort, Ihre Bemühungen und Ihre Hilfsbereitschaft. LG |
10.05.2019 um 8.30 Uhr - von K*. - "Betreuungspflichten" |
|
Liebes soned! Team!
Ich habe eine Frage an sie!
Ich bin seit Mai beim ams, meine kleinkinder sind von mo- fr von 7:00 - 12:30 Uhr betreut, also stehe ich dem AMS von 7:30-12:00 zur Verfügung! Das sind mehr als 20 h die Woche
Jetzt verlangt das ams das ich einen Termin um 13:00 wahrnehmen muss! Beim heutigen Telefonat erklärte mir meine betreurin das ich dem AMS mo- Fr von 7 - 17 Uhr Verfügbar sein muss, und in dieser Zeit Kurse/Termine wahrnehmen können muss, sonst steht mir kein Arbeitslosen geld zu! Ist das so richtig? Oder muss ich nur von 7:30 - 12:00 Termine wahrnehmen? MfG
Antwort: Sie stehen dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung - so wie es das Gesetz verlangt! Sollte es zu einer Sperre kommen, so legen sie darauf Berufung ein / erheben Beschwerde! siehe Betreuungspflichten!
Fragen sie bei wem sie einen Termin haben, damit sie sich einen geeigneten (ev. vor 12Uhr) Termin ausmachen können! Bei Problemen besuchen sie den AMS-Geschäftsstellenleiter! Wäre sehr vorteilhaft, könnten sie eine Begleitperson mitnehmen! Wenn möglich zu jedem Termin! (Ohne Gewähr) |
Zum Eintrag
<<<< - 377 - >>>> |
|
|
|
|