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7.08.2019 um 9.51 Uhr - von L. - "Abmeldung wegen Arbeitsunfähigkeit " |
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hallo hr. moser, ich habe wiedermal ne frage. nachdem bei mir jetzt eine seltene erkrankung der lunge festgestellt wurde (autoimmun & guartige krebs) und ich denke dass mich das ams zur gesundheitsstrasse einladen wird. wollte ich wissen, wenn die arbeitsfähigkeit auf nicht-arbeitsfähig geht und der vorschlag angenommen auf reha in leopoldau geht (habe auch psychische probleme und war auch schon mal in leopoldau) und ich dieses ablehne. was passiert dann mit mir? es folgt dann ja ne automatische abmeldung beim ams. früher hat man ja noch einen antrag auf i-pension stellen können. dies kann man doch nicht mehr oder? hab auch schon bei der PV angerufen also für krebserkrankungen gibt es keine reha direkt bei denen. sondern nur auswärts wo ich wegfahren müsste. dies will ich nicht und kann ich auch nicht. lg l. (6.08.19)
Antwort: Ja, gibt es schon - sie können um die I-pension ansuchen - tun sie das Und Ich kann nicht sagen, ob die sie auf therapie schicken. Für eine Kur müssten sie ev. selbst ansuchen - bedingt ev. die Freiwilligkeit? - (ohne gewähr) reden sie sich mit ihren vertrauensärzten zusammen - deren unterstützung wäre natürlich sehr vorteilhaft. Verlangen sie ev. einen befund / Attest / bestätigung etc. - klären sie mit denen ab, was verminderte leistungsfähigkeit bzw. arbeitsunfähigkeit betrifft.
Werden sie als arbeitsunfähig eingestuft und vom AMS abgemeldet, dann bekommen sie ev. die Mindestsicherung jetzt wieder sozialhilfe ohne arbeitspflicht? "Auch dazu die ärztliche Unterstützung".
Zur Info: Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr) alles gute |
6.08.2019 um 11.45 Uhr - von S*. - "Ich melde mich, weil mich das AMS-O. schon seit längerem schikaniert" |
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Ich melde mich weil mich das Ams O. schon seit längerem schikaniert. Darf mich nach Krankenstand nur persönlich zurück melden. Telefonisch, Schriftlich wird nie akzeptiert, auch nicht das zu schicken der Krankenstandsbestätigung. Antwort immer die gleiche: Klären sie es mit ihrem Berater. Der Behauptete das wohl die oberstes Instanz sprich seine Chefin, eine persönliche Rücksprache wünscht nach Krankenstand.. Sehr plausibel oder seriös klingt die Erklärung für mich nicht, denn ich habe kein Auto und kann mir keines leisten. Was wenn ich mal kein Fahrtgeld habe und mich nicht persönlich nach Krankenstand zurück melden kann? Darf ich dann mit einer Sperre oder mehren Verlusten an Bezugstagen rechnen?... Man versucht mich bei Mamas Küche ein Transitarbeitsprojekt unter zu bringen: Gründe wie das man aus gesundheitlichen Gründen nur freiwillig machen darf, juckt die dort nicht. Werde ständig weiter gezwungen das ich mich dort bewerben soll. Man gab der Transitfirme sogar meine persönlichen Daten. Sie riefen mich im Krankenstand an und benahmen sich wie als hätte ich einen Termin bei ihnen gehabt was nicht stimmte. Begründung sei beim Ams vorgemerkt. Hatte davor einmal bei Mamas Küche ein Telefonat wo ich versuchte zu erklären darf nicht schwerer als 15Kilogramm heben und ich darum nicht glaube das ich für eine Küchenarbeit geeignet bin. Zur Erklärung: Die verladen Essen in Autos und schicken es dann an die Leute, oder vermute auch an Heime oder an andere Vereine.. Ergo wird sicher dort einiges an Kisten geschleppt werden an Kisten und auch einiges verladen in Lkws und Autos. Ich sagte das ich aufgrund dessen nicht schwer heben kann, hieß es nur ja dann heben sie eben die Sachen zu zweit. Die Antwort kam mir wie eine Verhöhnung vor: Was wenn mal kein Mitarbeiter dort Zeit hat mir beim heben zu helfen was zb schwerer als 15 Kilo ist?Habe oft genug in anderen Firmen die Arbeit allein verrichten müssen..Das wollte Mamas Küche gar nicht hören, das Ams ebensowenig, darauf wurde nicht weiter eingangen. Ich möchte im Verkauf arbeiten wo ich auch eine Ausbildung dafür habe und diese auch abgeschlossen habe, oder im Büro, kann mir auch eine Umschulung zur Apothekerin oder Ordiationsgehilfin vorstellen. Das einzige was das Ams O. mir bietet: Ist Transitarbeit als Küchenkraft, Umschulung zur Schweisserin..was ein sehr gefährlicher Beruf ist wo man ständig Schutzkleidung tragen muss, und weil ich mich nicht verletzten möchte ich darum nicht als Schweisser arbeiten möchte.. wirklich Stellen zum Bewerben bekomme ich kaum noch vom Ams O., aber immer mehr Zwang, Druck zu Umschulungen wie Fabriksarbeit oder Transitarbeitsplätze wie die Küchenarbeit bei Mamas Küche. Ich will keine Sperre aber ich will nicht als Schweisser oder als Küchenkraft arbeiten. Ich habe zudem Akne ich weiß nicht mal was das für Ausirkungen auf meine Haut hat wenn ich ständig heißen Dämpfen in einer Küche ausgesetzt bin. Ich weiß nicht mehr wirklich wie ich mich gegen diese Art von Schikane noch länger wehren soll. Bitte helfen sie mir.
Danke im Vorraus. Mfg S. (5.08.19)
Antwort: Das AMS darf verlangen, dass sie sich nach dem Krankenstand beim Amt zurückmelden. Eine Krankenstandsbescheinigung sollte aber auch per Post zum AMS gesendet werden dürfen. Gibt auch Fälle, bei denen das so geschehen muss, weil der Betroffene zu krank ist, um persönlich beim AMS zu erscheinen. Halt sicherstellen, dass die Krankenbestätigung auch beim AMS ankommt. Ev. eingeschrieben senden!
Sich gegen Zuweisungen zu wehren, wie hier bei der Küchenvermittlung, bedingt auch Risken. Wenn sie es gar nicht wollen oder können, so müssen sie auch eine Sperre bei Verweigerung in Kauf nehmen und auf den Sperr-Bescheid Berufung einlegen! Siehe link: GESUNDHEIT Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik" In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!
Unterstützung von einem Arzt wäre vorteilhaft! - (Ev. Befund; Attest; Bescheinigung) "Aber ich bin mir sicher, dass dieses Küchenunternehmen es sich nicht leisten dürfte/könnte, wenn die Auftraggeber erfahren würden, dass die Firma / Vereine Personal einstellt, die von sich aus behaupten zu krank zum Kochen zu sein und nicht die Verantwortung bez. dem (ausgelieferten) Essen eingehen wollen!"
Falls, Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Teilnahme ist trotzdem Pflicht,. Die fehlende Unterschrift zeigt aber, dass man nicht freiwillig teilnimmt und das wäre aber gerade in einer Küche wichtig! Sollten sie aus dem Grund nicht genommen werden, so dürfte es zu keiner Sperre kommen bzw. müsste sonst die Berufung darauf erfolgreich sein!
Ev. versuchen sie, sich selbst einen Kurs zu finden. Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. >"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."< ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
Bei Mobbing etc. senden sie eine Aufsichtsbeschwerde an die AMS-Geschäftsstellenleitung und / oder an die AMS-Landesgeschäftsstelle! Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Wenn möglich, immer Begleitperson zum Termin mitnehmen! ("Wirkt Wunder")
Nur wenn nach KV. oder "branchenüblich" entlohnt wird, handelt es sich bei einem Transitarbeitsplatz um ein zumutbares DV. - Notstand + einem Taggeld wäre kein zumutbares DV.
Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr) |
5.08.2019 um 12.17 Uhr - von M*. - "Wegen psychischer Probleme arbeitslos" |
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Sehr geehrter Hr. Moser!
Vorweg möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie Licht in diesen von Grauzonen geprägten Paragraphenjungel bringen!
Zu meinem Fall: Ich bin 28 Jahre alt und wegen psychischen Problemen seit einigen Jahren Arbeitslos. Ich hatte bis 6 Monaten eine tolle Bearbeiterin, die eine der wenigen war, die noch menschlich war. Durch meine stark ausgeprägte Sozialphobie und Depression fällt es mir enorm schwer, Termine verlässlich warzunehmen. Bis dato war es allerdings kein Problem und mir wurde telefonisch ein neuer Termin gegeben. Diese Bearbeiterin ist allerdings vor 6 Monaten in Rente gegangen und seitdem geht es beim AMS drunter und drüber!
Ich habe in den vergangenen 6 Monaten 4 mal einen neuen Berater erhalten. Mir wurde in diesen 6 Monaten zweimal der AMS Bezug gestrichen!
Nun zum eigentlichen Problem: Auf einem Kontrollmeldetermindokument steht der Termin sei bei Berater X (neuer Berater den ich noch nie getroffen habe), als ich dort ankahm wurde ich zur Stellv. Chefin geschickt, die mich minutenlang runtermachte und mobbte. (Sie san ja nur faul, stelln Sie sich net so an und gehns hakln)
Dieser Kontrollmeldetermin hat eine Depressive Episode ausgelöst, von dessen Folgen ich nach wie vor leide. Daraufhin bin ich zum Psychiater gegangen, welche mir eine schwere Depression diagnostizierte. (Ich habe mich bis dato nicht getraut, diesen Schritt zu wagen und mich mit kurzen Krankenständen über den Hausarzt "rausgeredet") Ich habe diesen Bescheid dem Chefarzt vorgelegt, welcher mich und den Bescheid leider ignorierte und mir keine Arbeitsunfähigkeit ausstellte. (Auch hier war ich zum ersten Mal, hatte eine enorme Angst vor dem Chefarzt, die sich leider nur verschlimmert hat) Nach einer 3 Stündigen Wartezeit im vollen Zimmer hat der Termin beim Chefarzt keine 5 Minuten gedauert. Er war mir gegenüber widerlich, hatte Null Interesse das ich Ihm meine Situation schildere und den Bescheid hat er gekonnt ignoriert. Diese Situation hat sich vor ca. 3 Monaten zugetragen! Durch den Psychologen und Hilfe von Freunden und Familie hat sich meine Situation stark gebessert Allerdings bräuchte ich einige Monate Genesungszeit, um mich wieder an ein "normales" Leben zu gewöhnen und meinen Alltag in Griff zu kriegen. Das AMS tut allerdings genau des Gegenteil, ich krieg in der Woche mehrere Stellenangebote zugeschickt, auf welche ich mich trotz meiner Verfassung bewerben MUSS. Auch ignorieren sie jegliche vom AMS selbst auferlegten Fristen. Mein nächster Termin ist laut Dokument am 07.08.2019, heute um 19 Uhr habe ich eine SMS bekommen, mein nächster Termin sei am 05.08.2019 um 10 Uhr.
Ich bitte um Hilfe, ich bin mit meinem Latein total am Ende!
Darf mich das AMS zu anderen Beratern schicken, obwohl im Kontrollmeldetermin ein anderer steht? Kann ich gegen das Mobbing vorgehen? Wie schaffe ich es, in einen Krankenstand zu gehen, der lang genug ist um mir eine Genesung zu ermöglichen, wenn Bescheide von Fachärtzen grundlos/kommentarlos vom Chefarzt abgelehnt/ignoriert werden können?
Ich danke Ihnen vielmals fürs Lesen!
Mit freundlichen Grüßen, M. (4.08.19)
Antwort: Sie brauchen die Hilfe / Unterstützung von ihren Ärzten - Hausarzt / Fachärzte. Reden sie mit denen. Selbst wenn sie vom Chefarzt der Versicherung gesund-geschrieben werden, so besuchen sie den Facharzt erneut. Er kann sie "wieder" krank schreiben, so sie es sind! Auch können sie gegen die Chefarzt-Entscheidung vorgehen! Sie verlangen den Bescheid und erheben dagegen Beschwerde bzw. reichen ev. Klage ein! Siehe: Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09) Holen sie sich die Unterstützung von ihren Vertrauensärzten! Reden sie mit denen über den Sachverhalt! Und nehmen sie die Bezugssperren nicht einfach hin. Es kommt auch zu rechtswidrigen Sperren - falls - verlangen sie den Sperr-Bescheid und legen Berufung ein / erheben Beschwerde! Das AMS darf sie auch zu verschiedenen BeraterInnen schicken, aber - falls - brauchen sie sich der Beleidigung und dem Mobbing nicht aussetzen! Siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (Ohne Gewähr) |
31.07.2019 um 1.45 Uhr - von S*. - "Mindestsicherung ab Dezember gesperrt" |
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Sehr geehrter Hr. Moser, die Danksagungen werde ich mir sparen, ich denke Sie wissen welch enormen Dienst an die Allgemeinheit sie mit ihrer Seite leisten. Zu meinem Fall: Ich beziehe Mindestsicherung und wurde im Dezember zu 100% gesperrt, da ich seit Ende September nicht mehr beim AMS gemeldet war. Es handelte sich um die dritte Sperre, die beiden davor waren 2015,2016. In 2017 war ich arbeiten und hatte meine Ruhe vor dem Ganzen, was ich mir für die Zukunft auch wieder wünsche. Ich hatte bei keiner der Sperren die Möglichkeit mich zu äussern und habe auch sonst bei anderen Bescheiden immer die verlangten Unterlagen nachgereicht. Da es schon 7 Monate her ist,besteht als einzige Möglichkeit jetzt wahrscheinlich nur noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Als Hauptgrund für rechtswidriges Verhalten würde ich das verletzte Parteiengehör sehen, welche anderen Gesetze könnten in meinem Fall noch relevant werden? Im Endeffekt würde ich auf das ganze Drama verzichten, jedoch hatte ich die letzten Monate existenziell zu kämpfen, bin noch immer ein Gros an Miete offen und sehe die ganze Behandlung nahezu schon als "Mobbing" Bei Erfolg würden dann 6x600 Euro nachbezhalt werden müssen. Haben Sie schon Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gehabt? Freundlichste Grüße
Antwort: Au - kann ich mir vorstellen, dass der Alltag zur Existenzangst wird! Frage: Haben sie sich nach dem letzten Antrag bereit erklärt sich beim AMS zu melden bzw. das "danach auch" getan? Armut ist dieser Regierung - auch der Letzten - egal, wenn nicht pariert wird!
Ev. besuchen sie mit Begleitperson als Zeugen das Amt und bringen in Erfahrung was bez. Mindestsicherungsantrag der Stand der Dinge ist? - oder ein eingeschriebener Brief, um der Sachlage auf den Grund zu gehen. Besser ist ein Besuch mit Begleitperson - bei Problemen bis zum Vorgesetzten / Abteilungsleiter vordringen! Gleichzeitig wäre es ev. vorteilhaft sich Unterstützung zu holen! Ev. schreiben sie die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) an, klären diese auf und bitten um Hilfe! Sollte die sich einschalten, sind die Chancen auf Erfolg grösser. Klar würde der Beistand eines Rechtsanwalts ein grosses Gewicht abgeben, ist aber nicht leistbar nehme ich an? Richtig aber, gehen sie der Sache nach und erzeugen - so gut wies geht - Druck. Die Behörde geht ansonsten davon aus, dass eh alles okay ist. Sollten sie Hinweise bez. einer Rechtswidrigkeit / Sittenwidrigkeit haben, ja, dann wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde anzuraten. (Ohne Gewähr) Halten sie mich / uns auf dem Laufenden!
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29.07.2019 um 10.52 Uhr - von P*. - "Zuweisung an das Projekt "step2job"?" |
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Sehr geehrter Hr. Moser,
vorab vielen Dank für die Bereitstellung dieser Seite.
Ich habe mich gerade durch die Rechtsanwalts-Seiten gelesen und und mir auch die zwei VwGH-Erkenntnisse bezüglich der Firma Phönix besorgt. Der Anlass ist eine Zuweisung an das Projekt "step2job" mit Veranstaltungsort "Phönix-ABBE GesAuW" in der Wiedner Hauptstraße.
Zur Person: 55 Jahre alt, Akademiker, langzeitarbeitslos, gesundheitliche Beeinträchtigungen sind gegeben jedoch keine Invalidität.
Anbei einige Infos für Sie:
Ein Auszug aus dem Schreiben: "Der oben angeführte Termin ist ein Kontrollmeldetermin im Sinne des § 49 AlVG. Der oben angeführte Ort wurde von der Landesgeschäfts- stelle mit Bekanntmachung vom 10.01.2019 als Meldestelle gem. § 49 AlVG bezeichnet. Wird der Kontrollmeldetermin an der oben angeführten Meldestelle ohne triftigen Grund nicht eingehalten, erfolgt bei BezieherInnen von Leistungen nach dem ALVG eine Bezugseinstellung bis zur persönlichen Wiedermeldung."
Stellt sich die Frage was als nächstes kommt - die Ernennung von Trainern zu AMS-Bevollmächtigten?
Da ich Phönix bereits 2009 "kennengelernt" habe, werde ich diese Veranstaltung heute beim AMS ablehnen. Dazu einige Fragen.
) Sind die Infos von den Anwaltsseiten noch aktuell oder haben sich Änderungen im AlVG ergeben?
) Kann eine Bezugssperre ausgesprochen werden, wenn ich ein Unternehmen (Phönix) explizit ablehne, aber Maßnahmen anderer Unternehmen akzeptiere?
) Wie genau läuft die Sache mit dem Feststellungsbescheid?
Viele Grüße
Antwort: Hier mal zwei links zu step2job (bez. freiwilligkeit)
ja es gibt auch eine andere rechtliche ansicht bez. kontrolltermin (mit muster bez. feststellungsbescheid - wichtig: grund was festgestellt werden soll - mit name / anschrift / versicherungsnummer)
vorsicht ansonsten wird bis zur wiedermeldung der bezug eingestellt. ich schlage trotzdem meistens vor den termin zu besuchen auch um zu erfahren, um was für eine massnahme es sich genau handelt. zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Aufsuchende Vermittlung "muss" noch immer freiwillig sein
kommt es zur sperre (auch rechtswidrig möglich) dann bescheid verlangen und berufung einlegen!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung Bescheid ev. eingeschrieben per Post verlangen oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen! Kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss derweil das Geld ausbezahlt werden.
ohne gewähr alles gute
19.08.2019 um 19.00 Uhr - von P*. - "Meine Betreuerin hat mich aus der Maßnahme ausgebucht" Sehr geehrter Hr. Moser,
besten Dank für die rasche Antwort. Leider hat eine Weile gedauert, bis ich wieder zum Schreiben komme (lag aber definitiv nicht am AMS).
> ja es gibt eine andere rechtliche ansicht bez. kontrolltermin auch > siehe: SoNed-Kontrolltermin nun so ähnlich ist es auch bei mir gelaufen. D.h. ich habe klar gestellt, dass ich Phoenix bereits kenne und: 1. auf Grund des hohen Konfliktpotentials und 2. bedingt durch meine körperl. Beeinträchtigungen diese Maßnahme keinen Sinn hat. Des weiteren muss ich natürlich erwähnen, dass ich nicht grundsätzlich gegen die Maßnahmen bin. Das habe ich auch am AMS klargestellt.
Was ist passiert? - Nichts. Meine Betreuerin hat mich aus der Maßnahme ausgebucht und das war es. Seither sind 3 Stellenangebote gekommen, die ich bearbeitet habe - sonst nichts. Ich glaube, es liegt oft auch an der Argumentation (sachlich bleiben). Außerdem ist eine Oppositionshaltung (mit einem Nein zu allem) aus meiner Sicht immer kontraproduktiv. Viele Grüße |
29.07.2019 um 10.15 Uhr - von D*. - "Ein sozialökonomischer Betrieb?" |
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Hallo Herr Moser, bei mir ist jetzt genau das passiert was ich befürchtet habe. Ich bin zu einem sozialökonomischen Betrieb zugebracht worden der sich SÖB TOP LOKAL nennt. Das was dort gemacht wird ist hauptsächlich Gastronomie und Catering, wovon ich aber keine Ahnung habe, da ich Einzelhandels- und Bürokaufmann bin und in der Gastronomiebranche keinerlei Erfahrungen habe. Angeblich soll es dort vielleicht auch was im Büro. Der Infotag allein dauert 4 Stunden mit anschließenden 30 minütigen Einzelgespräch. Kann ich dort jegliche Unterschrift verweigern ohne eine Sperre befürchten zu müssen? Mit freundlichen Grüßen D. (26.07.19)
Antwort: Ja sie können die unterschrift verweigern und folgenden spruch stattdessen schreiben. Was zeigt dass sie nicht freiwillig dort sind. Mitmachen müssen sie, wenn nach KV. Entlohnt wird trotzdem = zumutbares DV.
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Vielleicht können sie in diese richtung irgendwie argumentieren? siehe link: GESUNDHEIT Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik" In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!
unter: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" ohne gewähr
26.07.2019 um 19.51 Uhr - von D. - "Nur was wenn einem ein Arbeitsverhältnis angeboten wird?" Hallo, ja Sie können gerne jede Nachricht von mir in anonymisierter Form veröffentlichen.
Nun sind ja SÖBs keine Kurse oder dergleichen sondernBetriebe die langzeitarbeitlose dort arbeiten lassen, so wie ich das bisher gelesen habe. Ich weiß ja nicht ob ich dort aufgenommen werde, aber ich habe dort mal angerufen und die haben gesagt dass dort keinerlei Erfahrungen oder Ausbildung notwendig da man angeblich angelernt wird. Trotzdem interessiert mich dieses Gewerbe nicht, was ich beim Infotag auch deutlich machen werde.
Durch meine Recherchen habe ich auch erfahren dass dieser SÖB Teilnehmer hatte die mit dem nicht zufrieden waren. Einen Bericht habe ich auf Ihrer Homepage gelesen. Nur was wenn einem ein Arbeitsverhältnis angeboten wird? Kann ich auch da die Unterschrift verweigern und den von Ihnen empfohlenen Text hinschreiben?
Antwort: Ja sie können den text statt der unterschrift angeben - müssen aber trotzdem teilnehmen, wenn es um ein SÖB-transitarbeitsplatz handelt. KV-entlohnung!! >ev. werden sie nicht genommen - falls trotzdem sperre, berufung einlegen. Ohne Gewähr
8.08.2019 um 12.30 Uhr - von D. - " | | |