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7.08.2019 um 9.51 Uhr - von L. - "Abmeldung wegen Arbeitsunfähigkeit "


hallo hr. moser, ich habe wiedermal ne frage. nachdem bei mir jetzt eine seltene erkrankung der lunge festgestellt wurde (autoimmun & guartige krebs) und ich denke dass mich das ams zur gesundheitsstrasse einladen wird. wollte ich wissen, wenn die arbeitsfähigkeit auf nicht-arbeitsfähig geht und der vorschlag angenommen auf reha in leopoldau geht (habe auch psychische probleme und war auch schon mal in leopoldau) und ich dieses ablehne. was passiert dann mit mir? es folgt dann ja ne automatische abmeldung beim ams. früher hat man ja noch einen antrag auf i-pension stellen können. dies kann man doch nicht mehr oder? hab auch schon bei der PV angerufen also für krebserkrankungen gibt es keine reha direkt bei denen. sondern nur auswärts wo ich wegfahren müsste. dies will ich nicht und kann ich auch nicht. lg l. (6.08.19)

Antwort:
Ja, gibt es schon - sie können um die I-pension ansuchen - tun sie das
Und
Ich kann nicht sagen, ob die sie auf therapie schicken. Für eine Kur müssten sie ev. selbst ansuchen - bedingt ev. die Freiwilligkeit? - (ohne gewähr)
reden
sie sich mit ihren vertrauensärzten zusammen - deren unterstützung wäre natürlich sehr vorteilhaft.
Verlangen sie ev. einen befund / Attest / bestätigung etc. - klären sie mit denen ab, was verminderte leistungsfähigkeit bzw. arbeitsunfähigkeit betrifft.

Werden sie als arbeitsunfähig eingestuft und vom AMS abgemeldet, dann bekommen sie ev. die Mindestsicherung jetzt wieder sozialhilfe ohne arbeitspflicht?
"Auch dazu die ärztliche Unterstützung".

Zur Info:
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr) alles gute


6.08.2019 um 11.45 Uhr - von S*. - "Ich melde mich, weil mich das AMS-O. schon seit längerem schikaniert"


Ich melde mich weil mich das Ams O. schon seit längerem schikaniert. Darf mich nach Krankenstand nur persönlich zurück melden.
Telefonisch, Schriftlich wird nie akzeptiert, auch nicht das zu schicken der Krankenstandsbestätigung. Antwort immer die gleiche: Klären sie es mit ihrem Berater.
Der Behauptete das wohl die oberstes Instanz sprich seine Chefin, eine persönliche Rücksprache wünscht nach Krankenstand..
Sehr plausibel oder seriös klingt die Erklärung für mich nicht, denn ich habe kein Auto und kann mir keines leisten. Was wenn ich mal kein Fahrtgeld habe und mich nicht persönlich nach Krankenstand zurück melden kann? Darf ich dann mit einer Sperre oder mehren Verlusten an Bezugstagen rechnen?...
Man versucht mich bei Mamas Küche ein Transitarbeitsprojekt unter zu bringen: Gründe wie das man aus gesundheitlichen Gründen nur freiwillig machen darf, juckt die dort nicht.
Werde ständig weiter gezwungen das ich mich dort bewerben soll. Man gab der Transitfirme sogar meine persönlichen Daten.
Sie riefen mich im Krankenstand an und benahmen sich wie als hätte ich einen Termin bei ihnen gehabt was nicht stimmte.
Begründung sei beim Ams vorgemerkt.
Hatte davor einmal bei Mamas Küche ein Telefonat wo ich versuchte zu erklären darf nicht schwerer als 15Kilogramm heben und ich darum nicht glaube das ich für eine Küchenarbeit geeignet bin. Zur Erklärung: Die verladen Essen in Autos und schicken es dann an die Leute, oder vermute auch an Heime oder an andere Vereine..
Ergo wird sicher dort einiges an Kisten geschleppt werden an Kisten und auch einiges verladen in Lkws und Autos. Ich sagte das ich aufgrund dessen nicht schwer heben kann, hieß es nur ja dann heben sie eben die Sachen zu zweit. Die Antwort kam mir wie eine Verhöhnung vor: Was wenn mal kein Mitarbeiter dort Zeit hat mir beim heben zu helfen was zb schwerer als 15 Kilo ist?Habe oft genug in anderen Firmen die Arbeit allein verrichten müssen..Das wollte Mamas Küche gar nicht hören, das Ams ebensowenig, darauf wurde nicht weiter eingangen. Ich möchte im Verkauf arbeiten wo ich auch eine Ausbildung dafür habe und diese auch abgeschlossen habe, oder im Büro, kann mir auch eine Umschulung zur Apothekerin oder Ordiationsgehilfin vorstellen. Das einzige was das Ams O. mir bietet: Ist Transitarbeit als Küchenkraft, Umschulung zur Schweisserin..was ein sehr gefährlicher Beruf ist wo man ständig Schutzkleidung tragen muss, und weil ich mich nicht verletzten möchte ich darum nicht als Schweisser arbeiten möchte.. wirklich Stellen zum Bewerben bekomme ich kaum noch vom Ams O., aber immer mehr Zwang, Druck zu Umschulungen wie Fabriksarbeit oder Transitarbeitsplätze wie die Küchenarbeit bei Mamas Küche. Ich will keine Sperre aber ich will nicht als Schweisser oder als Küchenkraft arbeiten. Ich habe zudem Akne ich weiß nicht mal was das für Ausirkungen auf meine Haut hat wenn ich ständig heißen Dämpfen in einer Küche ausgesetzt bin. Ich weiß nicht mehr wirklich wie ich mich gegen diese Art von Schikane noch länger wehren soll. Bitte helfen sie mir.

Danke im Vorraus. Mfg S. (5.08.19)

Antwort:
Das AMS darf verlangen, dass sie sich nach dem Krankenstand beim Amt zurückmelden. Eine Krankenstandsbescheinigung sollte aber auch per Post zum AMS gesendet werden dürfen. Gibt auch Fälle, bei denen das so geschehen muss, weil der Betroffene zu krank ist, um persönlich beim AMS zu erscheinen.
Halt sicherstellen, dass die Krankenbestätigung auch beim AMS ankommt. Ev. eingeschrieben senden!

Sich gegen Zuweisungen zu wehren, wie hier bei der Küchenvermittlung, bedingt auch Risken. Wenn sie es gar nicht wollen oder können, so müssen sie auch eine Sperre bei Verweigerung in Kauf nehmen und auf den Sperr-Bescheid Berufung einlegen!
Siehe link: GESUNDHEIT
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

Unterstützung von einem Arzt wäre vorteilhaft! - (Ev. Befund; Attest; Bescheinigung)
"Aber
ich bin mir sicher, dass dieses Küchenunternehmen es sich nicht leisten dürfte/könnte, wenn die Auftraggeber erfahren würden, dass die Firma / Vereine Personal einstellt, die von sich aus behaupten zu krank zum Kochen zu sein und nicht die Verantwortung bez. dem (ausgelieferten) Essen eingehen wollen!"

Falls, Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Teilnahme ist trotzdem Pflicht,. Die fehlende Unterschrift zeigt aber, dass man nicht freiwillig teilnimmt und das wäre aber gerade in einer Küche wichtig!
Sollten sie aus dem Grund nicht genommen werden, so dürfte es zu keiner Sperre kommen bzw. müsste sonst die Berufung darauf erfolgreich sein!

Ev. versuchen sie, sich selbst einen Kurs zu finden.
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Bei Mobbing etc. senden sie eine Aufsichtsbeschwerde an die AMS-Geschäftsstellenleitung und / oder an die AMS-Landesgeschäftsstelle!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Wenn möglich, immer Begleitperson zum Termin mitnehmen! ("Wirkt Wunder")


Nur wenn nach KV. oder "branchenüblich" entlohnt wird, handelt es sich bei einem Transitarbeitsplatz um ein zumutbares DV. - Notstand + einem Taggeld wäre kein zumutbares DV.

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(O
hne Gewähr)


5.08.2019 um 12.17 Uhr - von M*. - "Wegen psychischer Probleme arbeitslos"


Sehr geehrter Hr. Moser!

Vorweg möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie Licht in diesen von Grauzonen geprägten Paragraphenjungel bringen!

Zu meinem Fall:
Ich bin 28 Jahre alt und wegen psychischen Problemen seit einigen Jahren Arbeitslos.
Ich hatte bis 6 Monaten eine tolle Bearbeiterin, die eine der wenigen war, die noch menschlich war.
Durch meine stark ausgeprägte Sozialphobie und Depression fällt es mir enorm schwer, Termine verlässlich warzunehmen.
Bis dato war es allerdings kein Problem und mir wurde telefonisch ein neuer Termin gegeben.
Diese Bearbeiterin ist allerdings vor 6 Monaten in Rente gegangen und seitdem geht es beim AMS drunter und drüber!

Ich habe in den vergangenen 6 Monaten 4 mal einen neuen Berater erhalten.
Mir wurde in diesen 6 Monaten zweimal der AMS Bezug gestrichen!

Nun zum eigentlichen Problem:
Auf einem Kontrollmeldetermindokument steht der Termin sei bei Berater X (neuer Berater den ich noch nie getroffen habe), als ich dort ankahm wurde ich zur Stellv. Chefin geschickt, die mich minutenlang runtermachte und mobbte.
(Sie san ja nur faul, stelln Sie sich net so an und gehns hakln)

Dieser Kontrollmeldetermin hat eine Depressive Episode ausgelöst, von dessen Folgen ich nach wie vor leide.
Daraufhin bin ich zum Psychiater gegangen, welche mir eine schwere Depression diagnostizierte.
(Ich habe mich bis dato nicht getraut, diesen Schritt zu wagen und mich mit kurzen Krankenständen über den Hausarzt "rausgeredet") Ich habe diesen Bescheid dem Chefarzt vorgelegt, welcher mich und den Bescheid leider ignorierte und mir keine Arbeitsunfähigkeit ausstellte.
(Auch hier war ich zum ersten Mal, hatte eine enorme Angst vor dem Chefarzt, die sich leider nur verschlimmert hat) Nach einer 3 Stündigen Wartezeit im vollen Zimmer hat der Termin beim Chefarzt keine 5 Minuten gedauert.
Er war mir gegenüber widerlich, hatte Null Interesse das ich Ihm meine Situation schildere und den Bescheid hat er gekonnt ignoriert.
Diese Situation hat sich vor ca. 3 Monaten zugetragen!
Durch den Psychologen und Hilfe von Freunden und Familie hat sich meine Situation stark gebessert Allerdings bräuchte ich einige Monate Genesungszeit, um mich wieder an ein "normales" Leben zu gewöhnen und meinen Alltag in Griff zu kriegen.
Das AMS tut allerdings genau des Gegenteil, ich krieg in der Woche mehrere Stellenangebote zugeschickt, auf welche ich mich trotz meiner Verfassung bewerben MUSS.
Auch ignorieren sie jegliche vom AMS selbst auferlegten Fristen.
Mein nächster Termin ist laut Dokument am 07.08.2019, heute um 19 Uhr habe ich eine SMS bekommen, mein nächster Termin sei am 05.08.2019 um 10 Uhr.

Ich bitte um Hilfe, ich bin mit meinem Latein total am Ende!

Darf mich das AMS zu anderen Beratern schicken, obwohl im Kontrollmeldetermin ein anderer steht?
Kann ich gegen das Mobbing vorgehen?
Wie schaffe ich es, in einen Krankenstand zu gehen, der lang genug ist um mir eine Genesung zu ermöglichen, wenn Bescheide von Fachärtzen grundlos/kommentarlos vom Chefarzt abgelehnt/ignoriert werden können?

Ich danke Ihnen vielmals fürs Lesen!

Mit freundlichen Grüßen,
M. (4.08.19)

Antwort:
Sie brauchen die Hilfe / Unterstützung von ihren Ärzten - Hausarzt / Fachärzte.
Reden sie mit denen. Selbst wenn sie vom Chefarzt der Versicherung gesund-geschrieben werden, so besuchen sie den Facharzt erneut.
Er kann sie "wieder" krank schreiben, so sie es sind!
Auch
können sie gegen die Chefarzt-Entscheidung vorgehen! Sie verlangen den Bescheid und erheben dagegen Beschwerde bzw. reichen ev. Klage ein!
Siehe:
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09)
Holen
sie sich die Unterstützung von ihren Vertrauensärzten! Reden sie mit denen über den Sachverhalt!
Und nehmen sie die Bezugssperren nicht einfach hin. Es kommt auch zu rechtswidrigen Sperren - falls - verlangen sie den Sperr-Bescheid und legen Berufung ein / erheben Beschwerde!
Das AMS darf sie auch zu verschiedenen BeraterInnen schicken, aber - falls - brauchen sie sich der Beleidigung und dem Mobbing nicht aussetzen!
Siehe:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (Ohne Gewähr)


31.07.2019 um 1.45 Uhr - von S*. - "Mindestsicherung ab Dezember gesperrt"


Sehr geehrter Hr. Moser, die Danksagungen werde ich mir sparen, ich denke Sie wissen welch enormen Dienst an die Allgemeinheit sie mit ihrer Seite leisten.
Zu meinem Fall: Ich beziehe Mindestsicherung und wurde im Dezember zu 100% gesperrt, da ich seit Ende September nicht mehr beim AMS gemeldet war.
Es handelte sich um die dritte Sperre, die beiden davor waren 2015,2016. In 2017 war ich arbeiten und hatte meine Ruhe vor dem Ganzen, was ich mir für die Zukunft auch wieder wünsche. Ich hatte bei keiner der Sperren die Möglichkeit mich zu äussern und habe auch sonst bei anderen Bescheiden immer die verlangten Unterlagen nachgereicht. Da es schon 7 Monate her ist,besteht als einzige Möglichkeit jetzt wahrscheinlich nur noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Als Hauptgrund für rechtswidriges Verhalten würde ich das verletzte Parteiengehör sehen, welche anderen Gesetze könnten in meinem Fall noch relevant werden? Im Endeffekt würde ich auf das ganze Drama verzichten, jedoch hatte ich die letzten Monate existenziell zu kämpfen, bin noch immer ein Gros an Miete offen und sehe die ganze Behandlung nahezu schon als "Mobbing" Bei Erfolg würden dann 6x600 Euro nachbezhalt werden müssen. Haben Sie schon Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gehabt?
Freundlichste Grüße

Antwort:
Au - kann ich mir vorstellen, dass der Alltag zur Existenzangst wird!
Frage: Haben sie sich nach dem letzten Antrag bereit erklärt sich beim AMS zu melden bzw. das "danach auch" getan?
Armut ist dieser Regierung - auch der Letzten - egal, wenn nicht pariert wird!

Ev. besuchen sie mit Begleitperson als Zeugen das Amt und bringen in Erfahrung was bez. Mindestsicherungsantrag der Stand der Dinge ist? - oder ein eingeschriebener Brief, um der Sachlage auf den Grund zu gehen.
Besser ist ein Besuch mit Begleitperson - bei Problemen bis zum Vorgesetzten / Abteilungsleiter vordringen!
Gleichzeitig wäre es ev. vorteilhaft sich Unterstützung zu holen! Ev. schreiben sie die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) an, klären diese auf und bitten um Hilfe! Sollte die sich einschalten, sind die Chancen auf Erfolg grösser.
Klar würde der Beistand eines Rechtsanwalts ein grosses Gewicht abgeben, ist aber nicht leistbar nehme ich an?
Richtig aber, gehen sie der Sache nach und erzeugen - so gut wies geht - Druck.
Die Behörde geht ansonsten davon aus, dass eh alles okay ist.
Sollten sie Hinweise bez. einer Rechtswidrigkeit / Sittenwidrigkeit haben, ja, dann wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde anzuraten.
(Ohne Gewähr) Halten sie mich / uns auf dem Laufenden!


29.07.2019 um 10.52 Uhr - von P*. - "Zuweisung an das Projekt "step2job"?"


Sehr geehrter Hr. Moser,

vorab vielen Dank für die Bereitstellung dieser Seite.

Ich habe mich gerade durch die Rechtsanwalts-Seiten gelesen und und mir auch die zwei VwGH-Erkenntnisse bezüglich der Firma Phönix besorgt. Der Anlass ist eine Zuweisung an das Projekt "step2job" mit Veranstaltungsort "Phönix-ABBE GesAuW"
in der Wiedner Hauptstraße.

Zur Person: 55 Jahre alt, Akademiker, langzeitarbeitslos, gesundheitliche Beeinträchtigungen sind gegeben jedoch keine Invalidität.

Anbei einige Infos für Sie:

Ein Auszug aus dem Schreiben:
"Der oben angeführte Termin ist ein Kontrollmeldetermin im Sinne des § 49 AlVG. Der oben angeführte Ort wurde von der Landesgeschäfts- stelle mit Bekanntmachung vom 10.01.2019 als Meldestelle gem. § 49 AlVG bezeichnet. Wird der Kontrollmeldetermin an der oben angeführten Meldestelle ohne triftigen Grund nicht eingehalten, erfolgt bei BezieherInnen von Leistungen nach dem ALVG eine Bezugseinstellung bis zur persönlichen Wiedermeldung."

Stellt sich die Frage was als nächstes kommt - die Ernennung von Trainern zu AMS-Bevollmächtigten?

Da ich Phönix bereits 2009 "kennengelernt" habe, werde ich diese Veranstaltung heute beim AMS ablehnen. Dazu einige Fragen.

) Sind die Infos von den Anwaltsseiten noch aktuell oder haben sich Änderungen im AlVG ergeben?

) Kann eine Bezugssperre ausgesprochen werden, wenn ich ein Unternehmen (Phönix) explizit ablehne, aber Maßnahmen anderer Unternehmen akzeptiere?

) Wie genau läuft die Sache mit dem Feststellungsbescheid?

Viele Grüße

Antwort:
Hier mal zwei links zu step2job (bez. freiwilligkeit)

ja es gibt auch eine andere rechtliche ansicht bez. kontrolltermin
(mit
muster bez. feststellungsbescheid - wichtig: grund was festgestellt werden soll - mit name / anschrift / versicherungsnummer)

vorsicht ansonsten wird bis zur wiedermeldung der bezug eingestellt.
ich schlage trotzdem meistens vor den termin zu besuchen auch um zu erfahren, um was für eine massnahme es sich genau handelt.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Aufsuchende Vermittlung "muss" noch immer freiwillig sein

kommt es zur sperre (auch rechtswidrig möglich) dann bescheid verlangen und berufung einlegen!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Bescheid ev. eingeschrieben per Post verlangen oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen! Kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss derweil das Geld ausbezahlt werden.

ohne gewähr alles gute

19.08.2019 um 19.00 Uhr - von P*. - "Meine Betreuerin hat mich aus der Maßnahme ausgebucht"
Sehr geehrter Hr. Moser,

besten Dank für die rasche Antwort. Leider hat eine Weile gedauert, bis ich wieder zum Schreiben komme (lag aber definitiv nicht am AMS).

> ja es gibt eine andere rechtliche ansicht bez. kontrolltermin auch
> siehe: SoNed-Kontrolltermin
nun so ähnlich ist es auch bei mir gelaufen. D.h. ich habe klar gestellt, dass ich Phoenix bereits kenne und:
1. auf Grund des hohen Konfliktpotentials und 2. bedingt durch meine körperl. Beeinträchtigungen diese Maßnahme keinen Sinn hat. Des weiteren muss ich natürlich erwähnen, dass ich nicht grundsätzlich gegen die Maßnahmen bin.
Das habe ich auch am AMS klargestellt.

Was ist passiert? - Nichts. Meine Betreuerin hat mich aus der Maßnahme ausgebucht und das war es. Seither sind 3 Stellenangebote gekommen, die ich bearbeitet habe - sonst nichts.
Ich glaube, es liegt oft auch an der Argumentation (sachlich bleiben).
Außerdem ist eine Oppositionshaltung (mit einem Nein zu allem) aus meiner Sicht immer kontraproduktiv. Viele Grüße


29.07.2019 um 10.15 Uhr - von D*. - "Ein sozialökonomischer Betrieb?"


Hallo Herr Moser,
bei mir ist jetzt genau das passiert was ich befürchtet habe. Ich bin zu einem sozialökonomischen Betrieb zugebracht worden der sich SÖB TOP LOKAL nennt.
Das was dort gemacht wird ist hauptsächlich Gastronomie und Catering, wovon ich aber keine Ahnung habe, da ich Einzelhandels- und Bürokaufmann bin und in der Gastronomiebranche keinerlei Erfahrungen habe. Angeblich soll es dort vielleicht auch was im Büro.
Der Infotag allein dauert 4 Stunden mit anschließenden 30 minütigen Einzelgespräch.
Kann ich dort jegliche Unterschrift verweigern ohne eine Sperre befürchten zu müssen?
Mit freundlichen Grüßen D. (26.07.19)

Antwort:
Ja sie können die unterschrift verweigern und folgenden spruch stattdessen schreiben.
Was zeigt dass sie nicht freiwillig dort sind. Mitmachen müssen sie, wenn nach KV. Entlohnt wird trotzdem = zumutbares DV.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Vielleicht können sie in diese richtung irgendwie argumentieren?
siehe link: GESUNDHEIT
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" ohne gewähr

26.07.2019 um 19.51 Uhr - von D. - "Nur was wenn einem ein Arbeitsverhältnis angeboten wird?"
Hallo,
ja Sie können gerne jede Nachricht von mir in anonymisierter Form veröffentlichen.

Nun sind ja SÖBs keine Kurse oder dergleichen sondernBetriebe die langzeitarbeitlose dort arbeiten lassen, so wie ich das bisher gelesen habe. Ich weiß ja nicht ob ich dort aufgenommen werde, aber ich habe dort mal angerufen und die haben gesagt dass dort keinerlei Erfahrungen oder Ausbildung notwendig da man angeblich angelernt wird. Trotzdem interessiert mich dieses Gewerbe nicht, was ich beim Infotag auch deutlich machen werde.

Durch meine Recherchen habe ich auch erfahren dass dieser SÖB Teilnehmer hatte die mit dem nicht zufrieden waren. Einen Bericht habe ich auf Ihrer Homepage gelesen.
Nur was wenn einem ein Arbeitsverhältnis angeboten wird? Kann ich auch da die Unterschrift verweigern und den von Ihnen empfohlenen Text hinschreiben?

Antwort:
Ja sie können den text statt der unterschrift angeben - müssen aber trotzdem teilnehmen, wenn es um ein SÖB-transitarbeitsplatz handelt. KV-entlohnung!!
>ev. werden sie nicht genommen - falls trotzdem sperre, berufung einlegen. Ohne Gewähr

8.08.2019 um 12.30 Uhr - von D. - "Ich war vor kurzem beim Infotag"
Hallo,
ich schreibe diese Zeilen damit Sie was für Ihre Seite haben. Vielleicht können Sie mir auch diesmal wieder ein paar Ratschläge geben.

Ich war vor kurzem beim Infotag des SÖB TOP LOKAL und wurde leider als Kellner genommen, aber der Reihe nach.

Zuerst hat eine unsympathische Frau (welche vielleicht die Sozialpädagogin sein soll) uns über den SÖB aufgeklärt. Zuerst findet mal ein sogenanntes 5 wöchiges Clearing statt und in dieser Zeit arbeitet man praktisch umsonst dort, kriegt aber weiterhin sein Geld vom AMS und Sozialamt.

Es gab dann noch ein Einzelgespräch, wo eine etwas nettere Dame war aber mir wurden Fragen gestellt, die normalerweise unzulässige Fragen sind. Die Fragen waren folgende:

Haben Sie eine Geimeindewohnung?
Wie viel Notstandshilfe bekommen Sie?
Kriegen Sie Mindestsicherung?
Sind Sie Alkohol- oder Drogenabhängig?
Haben Sie Schulden?

Das sind Fragen die generell unzulässig sind und dann wollten die auch noch dass ich einen Versicherungsdatenauszug vorlege, was ich strikt verweigerte, da ich dazu nicht verpflichtet bin. Mir wurde angeboten als Kellner für 16 Stunden nächste Woche anzufangen, was ich leider annehmen musste.

Ich habe zusätzlich noch mitbekommen wie jemand mit der Geschäftsführerin ein Gespräch hatte und diese Geschäftsführerin war sehr sehr unhöflich und behandelt ihre Mitarbeiter wie Viecher was mir einer der dortigen Kellner gesagt hat. Bürotätigkeiten gibt es dort nicht mehr.

Ich habe mich dann auch an die AMS Ombudsstelle gewendet und denen klar gemacht dass mich das alles nicht interessiert und ich weder Sinn noch Zukunft dort sehe und das überhaupt nicht meinen Vorstellungen entspricht. Sie schrieben mir dann dass Sie sich mit der Geschäftsführerin in Verbindung setzen werden und sich dann melden werden, ob es nicht vielleicht doch was passendes gibt.

Ich stehe jetzt sozusagen wirklich in der Tinte und weiß nicht mehr weiter. (7.08.19)

Antwort:
Sie können nicht damit rechnen, dass die ihnen antworten: "die Teilnahme ist freiwillig" Von ihnen und ihren Kolleginnen leben die SÖB-Mitarbeiterinnen.
Wenn es sich um eine zumutbares DV. handelt, dann gibt's schwer ein entkommen.
Aber ev. können sie sich gegen das 5 wöchige Clearing wehren. Und auch nur mit Risiko, heisst: auf eine ev. Sperre Berufung einlegen.
Keine Gratisarbeit!
Zur Info:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Praktikum / "Coaching Pflicht?"

Richtig, sensible Daten nicht weitergeben! Datenschutz (Ohne Gewähr)

12.08.2019 - um 11.10 Uhr - von D. - "SÖB: Ich soll verschwinden?"
Hallo,
Heute ist mir beim SÖB Top Lokal folgendes passiert: Ich würde von der unfreundlichen Chefin dazu aufgefordert den Versicherungsdatenauszug vorzulegen. Als ich ich sagte dass ich dazu nicht verpflichtet und es meine Entscheidung ist ob ich das vorlege. Sie wiederum meinte dass dies Teil der Vereinbarung sei, dabei steht dies nur auf einem Infoblatt nicht in irgendeinen Vertrag. Sie meinte dann nur dass ich verschwinden soll und sie es dem AMS weiterleitet und ich mit einer Sperre rechnen muss.

Kann mir deswegen jetzt das Geld gesperrt werden?

Antwort:
Falls sperre - ("erfolgreiche") berufung einlegen.
Versicherungsdatenauszug abgeben - muss/müsste eine freiwillige Angelegenheit sein!

>Vom Rechtsanwalt:
Zu einem zuletzt an mich herangetragen häufigen Problem, dass den Notstandhilfebeziehern unter Androhung des Verlusts der Notstandhilfe persönliche Daten abgenötigt werden, hat der VwGH nun Stellung genommen:

die Methode ist natürlich rechtswidrig.

Wenn derartiges vom vom Arbeitsmarktservice weiterhin unter Androhung des Verlusts der Notstandhilfe verlangt wird, kann dies strafbares Verhalten (Nötigung im Sinne des §105 StGB) verwirklichen. .... mehr siehe Datenverweigerung <

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
und mehr unter:
Datenschutz - ohne gewähr - alles gute!

Fragen ev. auch an: ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
BZW:
Datenschutzbehörde

13.08.2019 - um 12.47 Uhr - von D. - "Mein Bezug wurde wieder hergestellt
"

Hallo,
mein heutiger Tag beim AMS war erfolgreich und mein Bezug wurde wieder hergestellt, aber der Reihe nach:

Ich hatte bei der Niederschrift eine Begleitung mit und habe der dortigen Beraterin nochmals alles erklärt was im gestrigen Fall passiert ist. Daraufhin erklärte ich ihr die Sache mit dem Versicherungsdatenauszug und warum ich ihn nicht abgeben wollte. Daraufhin rief sie ihre stellvertretende Abteilungsleiterin ins Büro die dann mit der Chefin des SÖB TOP LOKAL telefonierte. Als das Telefonat zu Ende war, sagte sie mir dass ich eigentlich dazu verpflichtet sei auf verlangen von Kursen oder Maßnahmen diesen Auszug vorzulegen, da es laut Landesgeschäftsstelle vorschriftlich sei und als Vereitelung gelten würde wenn man deswegen nicht genommen wird und zum AMS zurück geschickt wird. Sie merkte daraufhin an dass dies ein Grund zur Sperre sei, sie aber diesmal eine Ausnahme machen würde. Ich wiederum wies sie auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hin dass Datenverweigerung keine Vereitelung darstelle und sie meinte dass wenn ich mich rechtlich auskennen würde, ich dann auch nach Arbeit suchen könnte. Daraufhin erwähnte ich dass ich dies nachweislich tue und jede Bewerbung ins e-AMS-Konto eintrage. Ich wurde dann zum SÖB Volkshilfe 2019 zugebucht, wo es etwas passendere Positionen für mich geben sollte und war damit gleich einverstanden. Jedoch wurde mir mitgeteilt dass es aufgrund der hohen Anzahl an Interessenten für mich keine Garantie gebe, genommen zu werden. "Warum eigentlich nicht gleich so?" dachte ich mir die ganze Zeit und verließ das AMS mit Freude.

Ich habe dann im Arbeitslosengesetz nachgeschlagen wegen dem was mir die stellvertretende Abteilungsleiterin gesagt hatte und ich habe keine Stelle gefunden, wo steht dass man einen Versicherungsdatenauszug vorlegen muss wenn dies von Kursen oder Maßnahmen verlangt wird. Ebenso ist es für mich Rätselhaft wo sowas stehen könnte.


29.07.2019 um 9.37 Uhr - von L. - "Vermittlungsvorschlag"


Halllo,
habe am 16.7 ein vermittlungsvorschlag erhalten aber dieser wurde mir nicht
via Email komuniziert. Normalerweise, ich werde per email benachrichtigt
dass ich eine Nachricht erhalten habe. Diesmal , kam nur ein mail per email
dass ich der AMS schreiben soll was aus der bewerbung geworden ist! Was
kann ich ja da machen? (25.07.19)

Antwort:
Schnell noch bewerben - vielleicht ist es noch nicht zu spät?
egal mit was ein vermittlungsvorschlag kommt - (erst recht wenn sie wissen,
dass die benachrichtigung / der vermittlungsvorschlag vom AMS kommt) - immer
sofort reagieren und vorstellen / bewerben!
Alles gute Ohne gewähr

27.07.19 um 9.48 Uhr - von L. - "Status: Beworben"
Vielen Dank!!!!
Lieber Christian, habe Serviceline angerufen und gesagt dass ich mich dort beworben Habe. Als sie mich fragten wann ich mich beworben habe, sagte ich erst als ich die Nachricht von der AMS sah. Also gestern. Ausserdem erwähnte ich dass ich dann auch kein E-Mail dazu bekamm und entschuldigte mich auch.
SCHLUSSENDLICH SAGTEN SIE ES IST OK UND DORT STEHT JETZT:
Status: Beworben Lg


29.07.2019 um 9.30 Uhr - von C. - "Zwangsarbeit für Notstandsbezieher?"


Sehr geehrter Herr Moser,

habe leider auf Ihrer „HP soned“ keine aktuelle (2019) Antwort auf
meine Frage gefunden, darum darf ich Sie über diesem Wege um Hilfe bitten.
…ich weiß, dass ich nicht die einzige bin, die aktuell mit Zwangsarbeit
bedroht wird…

Zu meiner Person: Ich beziehe Notstandshilfe, bin also seit über einem Jahr arbeitslos.
Aufgrund meines Alters – ich bin 49 Jahre - habe ich dutzende Absagen erhalten. Auch
bin ich aufgrund wiederkehrender Depressionen nur bedingt einsatzfähig.
War zuletzt Sales-/Key-Account Manager für einen internationalen Konzern.

Jetzt will mich das AMS zwangsverpflichten. Für z.B. Projekte, wo von mir Gartenarbeit verlangt wird. Oder Arbeit für die Kirche, also die Caritas. Darf das AMS mich zu Zwangsarbeit wie zu NS Zeiten verpflichten? Gleichzeitig droht mir das AMS ( nona ) die Bezugssperre an, wenn ich bei diesen Projekten nicht mitmache! Das AMS behauptet, dass wären die neuen (2019) Gesetze - für
Arbeitslose, die seit über einem Jahr Arbeit suchen, und ich muss mich diesen fügen, wenn ich meinen Geldbezug behalten möchte.

Mit welchem Argument kann ich mich dagegen wehren? Ich möchte Arbeit finden und nicht gedemütigt und gelangweilt werden. Mit diesen Straflägern werde ich nur von der aktiven Arbeitssuche abgehalten.

HILFE !!! unser System ist so menschenunwürdig, dass es nicht auszuhalten ist.

Sehr geehrter Herr Moser, ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort, auch bedanke ich mich für drei weitere Arbeitslose, die dasselbe Problem haben. Denen werde ich gerne Ihre Info weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung, dass Sie mir/uns helfen können C....... B......
8*** St. P******, Nr **
DANKE (9.07.19)

Antwort:
Ja es ist jede arbeit die nach „KV.“ Oder „branchenüblich“ entlohnt wird ein zumutbares DV.
wenn es sich um zwangsmassnahmen handelt, muss man sich den inhalt genau ansehen, um sagen zu können ob man sich dagegen wehren kann.

zur infos links durchsehen
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

>das hat es aber auch vor 2019 gegeben – ich weiss jetzt nicht genau auf was die betreuerIn anspielt?<
einen schutz kann es ev. bei körperlicher / psychische angeschlagenheit geben – wenn ein arzt ein attest / befund über verminderte leistungsfähigkeit ausstellt.
Ohne gewähr

26.07.2019 um 22.54 Uhr - von C. - "Problem 1: Deppenkurs: Hab ich erfolgreich abgewehrt"
"Problem 2: Beschäftigungsprojekt: Habe ich schriftlich abgelehnt"

Hallo Herr Moser,
natürlich können Sie gerne meine Berichte veröffentlichen. Wie angekündigt sind
meine Probleme mit AMS noch aus zu streiten. Wobei Problem 1 abgehackt ist.

Problem 1: Zuteilung Deppenkurs
Hab ich erfolgreich abgewehrt, mit VwGH-Urteilen, gemäß Ihren Infos.
Danke, für Ihre Hilfe via Homepage !!!

Problem 2: Beschäftigungsprojekt Caritas WertkStart und Start2 / 8*** Bad ****
Habe ich schriftlich abgelehnt, mit der Begründung - Nähe zur Kirche,
der man sexuellen Missbrauch und Gewalt bewiesen hat. Und dies lässt sich
nicht mit meiner Ethik vereinbaren. Habe selbst (psychologische Beratung)
Missbrauchsopfer (darunter Kinder) der Kirche betreut. Meinen Einspruch
hat das AMS einfach ignoriert und den Leistungsbezug eingestellt.
Siehe dazu Schreiben AMS im Anhang !!! …und mir per Post einen Kontroll-
meldetermin vorgeschrieben. Diesen werde ich natürlich wahrnehmen.
Aber meine Frage: mit welchem Schreiben kann ich mich gegen die
Einstellung des Geldbezuges wehren?

Denke Caritas ist ein FÜR ALLE ein interessantes Thema, ich höre so oft, wie eben die Kirche die Menschen zu einem Hungerlohn über das AMS in Beschäftigung zieht. Ich würde Ihnen natürlich auch gerne mein Schreiben zum Thema Kirche überlassen, sollten weitere Menschen keinen Bock auf Billiglohn bei Caritas (Carla Läden), Kirche haben.

Habe dazu auf der HP der Arbeiterkammer folgendes gefunden:
Was ist zumutbar?
Eine Beschäftigung gilt als zumutbar, wenn auf die körperliche Fähigkeit der arbeitslosen Person Rücksicht genommen wird und die Arbeit weder die Gesundheit noch die Sittlichkeit gefährden.

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und freue mich auf
Ihre Antwort, liebe Grüße, C

Antwort:
Super bez. 1.
Bez. 2 – sie verlangen den schriftlichen sperr-Bescheid, auf den können sie dann – mit ihrer begründung - berufung einlegen.
Gleichzeitig
mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Bescheid ev. eingeschrieben per Post verlangen oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen! Kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss derweil das Geld ausbezahlt werden.

ja falls, danke für schreiben bez. „kirche-SÖB“

13.08.2019 - um 10.16 Uhr - von C.. - "Damit ALLE gewarnt werden
"

Lieber Herr Moser,

ich möchte Sie gerne weiter am laufenden halten, damit ALLE gewarnt werden, was das AMS im Jahr 2019 durchzieht.

Sind wir ein Polizei-Staat? Sind das STASI-Methoden?

Das AMS hat mir nun die Polizei ins Haus geschickt, um zu spionieren, ob ich an der angegeben Adresse wohne – nona, seit 20 Jahren. Angetroffen hat Polizei nur die Nachbarin, war Ihnen egal, dann haben sie eben diese verhört. Sie war ganz aufgeregt, erzählt sie mir! Da werden unbeteiligte Menschen belästigt, die dann
auch noch in Angst versetzt werden, weil die Uniformierten Druck machen.

Nach Einstellung des LB war ich bei Termin, es wurde Niederschrift angefertigt, die ich NICHT unterfertigt habe, habe aber folgendes statt Unterschrift notiert: Aufgrund des Drucks der auf mich ausgeübt wurde und der Unfreiwilligkeit kann ich keine Unterschrift leisten.

Ich übermittle Ihnen gerne meine Schriftstücke, die ich beim AMS wegen Beschwerde „Einstellung Leistungsbezug“ eingebracht ( 29.07.) habe.
Diese hat das AMS einfach ignoriert. Habe Bescheid angefordert. Inzwischen war der Termin mit der Niederschrift, diese habe ich dann am 6.8. beanstandet.
NUN habe ich den Negativ-Bescheid bekommen. Habe keine Vorlage zur Bescheid-Berufung gefunden, oder sind wir 2019 jetzt schon so weit, dass Gerichte und das AMS nicht einmal ihre eigenen Gesetzte einhalten müssen.
Ist es üblich, dass das AMS die Urteile von VwGH etc. einfach ignoriert?
Ich kämpfe vor allem auch darum, dass ich allen und mir ein Beispiel sein kann, dass das AMS uns nicht vernichtet. Ich bin eine Woche gesessen (um den Einspruch zu formulieren, die richtigen Gesetze anzuführen) habe keine Nacht vor Angst und innerlichem Druck geschlafen - vor Aufregung, nur um die AMS-ler nicht gewinnen zu lassen. UND trotzdem das AMS nimmt mir meine Existenz.

Frage zu EINSPRUCH BESCHEID
Reicht es, wenn ich in der Berufung die am Bescheid angegebene Rechtsmittelbelehrung erfülle?
Reicht es, wenn meine bereits verfassten Einsprüche nochmals beilege, es ist ja kein neues Thema zum jetzigen Einspruch hinzugekommen?!

Immer besser kann ich die Menschen verstehen, die aufgeben, wenn du ohne Geld und Würde dasteht. Und es nicht mal Jobs gibt, für die man sich bewerben kann. Also wo gibt´s Jobs, bitte Hilfe!

Liebe Grüße und ganz viel Danke
C. (12.08.19)

Antwort:
Ja verwenden sie ihren Einspruch für die Berufung (Beschwerde erheben)


24.07.2019 um 15.50 Uhr - von K. - "ALL IN Vertrag oder einen Vertrag mit Überstundenpauschale?"


Ich war lange nicht hier da ich Arbeit hatte, bin aber nun sehr froh das Sie hier nach wie vor weiter tolle Hilfestellung leisten.
Meine Frage wäre: Bin ich verpflichet eine vom AMS vermittelte Stelle anzunehmen, wenn die Firma mir einen ALL IN Vertrag oder einen Vertrag mit Überstundenpauschale vorlegt? Dankeschön. (23.07.19)

Antwort:
Bitte - erst recht mit dem 60 stundenwoche-gesetz - unbedingt bei der AK auskunft einholen.(ev. auch telefonisch?") Die sind bez. Arbeitnehmerrechte kompetent.

Zur Info:
Arbeitszeit: Wie viele Stunden muss ich maximal arbeiten - AK

Flexible Arbeitszeiten - WK (
ohne gewähr)

22.07.2019 um 10.01 Uhr - von B. - "Muss ich die Termine auch im Krankenstand wahrnehmen?"


Hallo Hr. Christian Moser,
leider muss ich sie wieder mal um Hilfe bitten, habe mit dem AMS schon so einiges mitgemacht, zwei ungerechte bezugssperren wegen Bewerbungscoaching, Zuweisung zum SöB Betrieb mit Schwerstarbeit, Abmeldung von der GKK im Krankenstand nach einem Unfall am Glatteis im Jänner.
jetzt bin ich seit Anfang Juni im Krankenstand aber das AMS schickt mir trotzdem Stellenbewerbungen und Termine, bin zum letzen Termin nicht hingegangen und habe heute einen neuen Termin Ende Juli per Einschreiben bekommen obwohl ich ein E-AMS Konnte habe.
Meine Frage: muss ich die Termine auch im Krankenstand wahrnehmen? Und wie kann man sich gegen das Mobbing vom AMS am besten helfen?
LG & großes Dankeschön und feinen Tag noch!
B (19.07.2019)

Antwort:
Im krankenstand brauchen sie sich nicht bewerben und "dürften“ auch keine vermittlungsvorschläge bekommen!
Wenn bei ihrem krankenstand alles in ordnung ist brauchen sie sich keine gedanken machen. Natürlich darf es auch zu keinen sanktionen während des krankenstands kommen!
Vielleicht stellen sie sicher, dass das AMS von ihrem krankenstand weiss und schicken ihrer beraterIn über e-ams-konto den hinweis, dass sie im krankenstand sind.
Und Frage: bei den zwei ungerechten bezugssperren – sind sie in Berufung gegangen und haben sie diese gewonnen? alles gute

20.07.2019 um 16.14 Uhr - von B. - "Kann es sein, dass ich zum nächsten Termin gehen muss?"
Vielen Dank für die rasche Antwort Hr. Christian Moser,
/ bei den zwei ungerechten bezugssperren habe ich alles versucht aber ich hatte keine Chance,
obwohl ich eine mündliche Verhandlung beantragte kam es nie dazu, das Gericht hat mir das fertige Verhandlungsergebnis per Post zugestellt.. krass! Menschenrechte? Gerechtigkeit?
/ die Abmeldung von der GKK nach einem Unfall im Krankenstand durch das AMS.. Menschenrechte? Gerechtigkeit?
/ Und ich habe mich doch ganz normal vor ca. 6 Wochen beim AMS übers E-ams krank gemeldet!
Deshalb verstehe ich nicht warum ich per Einschreiben wieder einen Termin bekommen habe? Und wie gesagt, war Nicht beim letzten Termin vorige Woche, vertrauen sie mir –das AMS kann im Computer sehen ob ich krank gemeldet bin oder nicht, sonst hätte ich bei nicht erscheinen zum Termin - sofort einen Bescheid mit der Abmeldung von AMS und GKK.
Kann es sein weil ich schon länger im Krankenstand bin das ich zum nächsten Termin gehen muss?
großes Dankeschön und Daumen hoch für soned.at !!

Antwort:
Nein auch bei längeren krankenstand muss man nicht zum AMS.
Haben sie die krankmeldung (vom Arzt) eh beim AMS abgegeben? Verhält sich wie bei einer firma, auch dort muss man die krankenmeldung abgeben?
>ist man sich bez. rechtswidrigen sperren ganz sicher,
kann man auch noch zum verwaltungsgerichtshof gehen - ev. mit verfahrenshilfe

21.07.2019 um 16.54 Uhr - von B. - "Die Krankmeldung habe ich nicht abgegeben, ist nicht mehr nötig"
Großes Dankeschön Hr. Moser, alles klar, also im Krankenstand keine Bewerbungen und keine AMS Termine.

Die Krankmeldung habe ich nicht abgegeben, das war bei uns früher mal so, ist aber jetzt in Firmen und auch beim AMS nicht mehr nötig, habe ich bei den vorigen Krankenständen auch nie machen müssen, eine Meldung über E-ams war ausreichend.
Und wenn der Krankenstand länger als 62 Tage gedauert, muss ich nach dem Ende des Krankenstandes - wenn ich wieder gesund bin, einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe stellen, habe ich danach also nach der neu Anmeldung wieder zwei Bezugssperren gut bevor man wieder komplett abgemeldet wird, von AMS und GKK?

Verwaltungsgerichtshof ? werde es aber versuchen | habe die letzten 30 Jahre gearbeitet und wusste nix über das AMS und wenn mir das vorher mal jemand erzählt hätte was da los ist dann hätte ich ihm das nicht geglaubt. Daumen hoch für soned.at ! Feinen Abend noch & LG,

Antwort:
Bringen sie lieber trotzdem in Erfahrung, ob / dass das AMS von ihrem Krankenstand weiss?! Ev. ein Telefongespräch mit ihrem BeraterIn oder besser sie geben doch noch die Krankmeldung ab! "Sicherheitshalber!" (Ohne Gewähr)

24.07.2019 um 15.57 Uhr - von B. - "Mobbing?"
Hallo Hr. Moser, vielen Dank fürs veröffentlichen!
Habe die Krankmeldung jetzt per Einschreiben an das AMS gesendet. Und ich habe zufällig einen alten Bekannten getroffen der auf der GKK arbeitet, der sagte mir dass das AMS die Daten übermittelt bekommt und genau sieht ob jemand im Krankenstand ist oder nicht und das was mit mir gemacht wird , also Vermittlungsvorschläge, Termine und eine Abmeldung von der GKK im Krankenstand - ist klares Mobbing und ich sollte eine Anzeige bei der Arbeiterkammer machen.
Was meinen sie dazu, macht das Sinn oder mache ich mir nur noch mehr Probleme?
Und gut das es noch Menschen wie sie gibt die den ärmsten der Armen helfen!!
LG & feinen Tag noch!

Antwort:
Spielt sicher eine rolle - wie arg und wie lange das Mobbing schon geht
Und obs reicht.
Eine möglichkeit wäre auch eine aufsichtsbeschwerde
Siehe link zu Mobbing:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Kompetenz von Rechtsanwalt Dr. Pochieser, der falls, nicht kostenlos ist.
Ohne gewähr


16.07.2019 um 7.18 Uhr - von G*. - "step2job: nur aufgrund meiner extremen Geduld und Gutmütigkeit ist die Situation bisher nicht eskaliert"


Sehr geehrter Hr. Moser,

zuerst einmal Respekt und Hochachtung zu dem was Sie hier leisten

vorab einige Informationen zu meiner Person: ich bin 56 Jahre alt und leider seit nunmehr 4 Jahren arbeitslos. Ich war lange Jahre als Bezirksleiter/Geschäftsführer in den Branchen Elektronik, Möbel sowie Baumarkt tätig.

Ich befinde mich momentan in einer Weiterbildungsmaßnahme bei step2job in der Wiedener Hauptstraße in Wien. In der AMS Ausschreibung wurden Bezieher der Mindestsicherung sowie Personen mit speziellem Betreuungsbedarf als Teilnehmer definiert. Beides trifft auf mich nicht zu, meine Bedenken wurden jedoch ignoriert. Seit nunmehr 5 Wochen besuche ich 1x wöchentlich die Räumlichkeiten eines Unternehmens dass sich nach meinen Beobachtungen eher auf die Vermittlung von Arbeitskräften im „unteren Beschäftigungssektor“ spezialisiert hat. ( „Sie gehen zu dieser Adresse – sagen dort Sie kommen von uns zum Putzen“ )

Von Beginn an wurden meine Bewerbungsunterlagen als Hauptgrund meiner Arbeitslosigkeit ausgemacht, jede Woche wird daran rumgemäkelt und geändert. Mein Alter wurde als mögliche Ursache nicht in Betracht gezogen. Mein Hinweis darauf dass meine Unterlagen jedes Jahr von verschiedensten Einrichtungen überprüft wurden und ich zudem selber jahrelang im Recruiting tätig war, wurden nicht zur Kenntnis genommen. Es wurden mir vorformulierte Unterlagen zur Anwendung übergeben, meine Einwände das diese nicht den mir bekannten Standards der diversen Karriereportale oder auch meinen eigenen Erfahrungen entsprechen wurden nicht akzeptiert.

Ebensowenig fruchteten meine Hinweise dass meine erst vor einem Jahr gepimpten Unterlagen vom AMS überprüft und für gut befunden wurden. Vielmehr wurde ich darauf hingewiesen, dass meine langjährige Arbeitslosigkeit definitiv nicht für die Qualität meiner Unterlagen spreche. Die Kompetenzen der verschiedenen Karriereportale sowie der diversen Internetseiten bezüglich Lebenslauf und Motivationsschreiben wurden in Frage gestellt. Genauso übrigens die der AMS Angestellten, selbige wurden im Originalton als „kleine Zwiebelringerl die keine Ahnung haben“ tituliert. Dass hier jemand in die Hand beißt die Ihn füttert sei nur nebenbei erwähnt, wenn man selber am AMS Tropf hängt wäre eine vorsichtigere Wortwahl für Menschen mit einer gewissen Grundintelligenz unter Umständen ratsam.

Im Prinzip werde auch ich trotz langjähriger Erfahrung im Recruiting für Großunternehmen als Vollpfosten dargestellt, der einzige Mensch der in Österreich Ahnung von Bewerbungen hat, scheint der Angestellte von step2job zu sein. Ist man anderer Meinung so wird dies als Majestätsbeleidigung gewertet, man wird dann darauf hingewiesen dass man unter solchen Umständen keinen Spaß an der Arbeit mit mir hat. Offensichtlich wird die totale Unterwerfung erwartet. Ich glaube dass man sich, bedingt durch die Standardklientel, einen gewissen Stil angeeignet hat und nicht dazu in der Lage ist einen situativen Führungsstil anzuwenden.

Zunehmend genervt bin ich auch von den kontinuierlichen politischen Spitzen gegen bestimmte Parteien, die in einem solchen Kurs meiner Meinung nach absolut nichts verloren haben. Bedauerlicherweise hat es sich noch nicht überall herumgesprochen das die Themen Politik, Religion sowie Sexualität ein Tabu darstellen. Die wöchentlichen Termine dauern zwischen 75 – 120 Minuten und dienen anscheinend nur dazu Menschen zu demütigen, eine gewisse Machtposition zu demonstrieren und diese auszukosten.

Der absolute Gipfel der Frechheit war für mich übrigens die Aussage das es sich bei meinen vorgelegten Bewerbungen um „nicht ernstgemeinte Pseudobewerbungen handle die nur dazu dienen das AMS zufriedenzustellen !? Zudem sei er von meinem Argument des Alters genervt, er könne ganz allgemein die ewig gleichen Ausreden für die Arbeitslosigkeit (Alter, Ausländer oder auch Kopftuchträgerin) nicht mehr hören. Für die Arbeitslosigkeit dieser Personengruppen gäbe es andere Gründe. Auch hier werden Tatsachen wieder verleugnet, die komplette Berichterstattung über die Problematik der Generation 50+ ist offensichtlich falsch, maßgebend ist einzig und allein was der Trainer sagt und denkt. Vor 80 Jahren gab es schon einmal einen Österreicher mit fragwürdigen Gedankengut, was aus ihm wurde kann man in jedem Geschichtsbuch nachlesen....

Ganz offensichtlich treffen hier zwei Alphamännchen aufeinander, nur aufgrund meiner extremen Geduld und Gutmütigkeit ist die Situation bisher nicht eskaliert, allerdings kann ich dafür nicht längerfristig garantieren. Ich glaube nicht dass eine einjährige Maßnahme auf diesem Niveau meiner Person gerecht wird. Warum ich mit meinen Erfahrungen und Qualifikationen für einen Kurs auserwählt wurde der ganz offensichtlich auf eine bestimmte Klientel abzielt erschließt sich mir nicht im geringsten. Erstaunt bin ich auch darüber das ich schon von Februar bis April an einem e-commerce Lehrgang teilgenommen habe und bereits zwei Monate danach in die nächste Maßnahme gesteckt wurde. Mein letzter AMS Berater hat mir vor 2 Jahren gesagt das nur eine jährliche Schulung für Arbeitslose vorgesehen ist...?

Mir wurde zugetragen das ich Tipps zur Verbesserung meiner Unterlagen annehmen kann, ich aber nicht dazu verpflichtet bin diese auch umzusetzen !? Entspricht dies den Tatsachen oder muß ich mit Sanktionen seitens AMS rechnen wenn ich die Schikanen seitens step2job einfach ignoriere? Welche Möglichkeiten gibt es in Bezug auf einen vorzeitigen Ausstieg, da ich mich mittels Unterschrift zwar zur einjährigen Teilnahme verpflichtet habe, aber davon überzeugt bin das die Situation früher oder später eskalieren wird?

Mit lieben Grüßen (15.07.19)

Antwort:
Bevor es eskaliert ziehen sie die Unterschrift zurück und verlassen die "Massnahme" Und Schikanen brauchen sie sich nicht gefallen lassen!
Es ist durchaus möglich, dass diese Massnahme freiwillig zu besuchen ist!
Wenn sie es gar nicht mehr aushalten nehmen sie die Auseinandersetzung an und verlassen den Kurs. Sollte es zu einer ("rechtswidrigen") Sperre kommen, so legen sie Berufung ein.
Besuchen sie folgende Links: Siehe Mindestsicherung / step2job?"

Coaching: ev. freiwillige Teilnahme oder wenn sie solche Kurse schon besucht haben könnten sie sich auch dagegen wehren!?
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

20.07.2019 um 11.21 Uhr - von G*. - Frage bez. Gewerbeschein"
Sehr geehrter Hr. Moser,
vielen lieben Dank für die prompte Rückmeldung. Bitte noch eine Frage: auf einer Ihrer Seiten habe ich gelesen dass einige der AMS Dienstleister nicht einmal eine Gewerbeanmeldung besitzen. Ich habe mir das Impressum auf der Homepage www.ges-aw.at angesehen, siehe Link http://www.ges-aw.at/impressum.html Ich kann dort relativ wenig herauslesen, ich finde keine UID Nummer nur die Angaben ZVR 000000 DVR 000000. Den link elektronischer Datennachweis kann ich anklicken, es passiert aber nichts ? Können sie anhand der kuriosen Daten etwas über die Seriösität herauslesen, welche Möglichkeiten gibt es noch um festzustellen ob es eine Gewerbeanmeldung gibt ? Noch einmal besten Dank und liebe Grüße (17.07.19)

Antwort:
Beim gewerbeamt kann man sich erkundigen / ev. einschauen ob es einen gültigen gewerbeschein gibt.
Auch kann man die selbe frage der WK (wirtschaftskammer stellen)
Dazu siehe:
SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung?
darunter auch:
"Antwort von der WKO betreffend der fehlenden Gewerbeberechtigung von Job Plus GmbH."

ohne gewähr


14.07.2019 um 9.51 Uhr - von T. - "Stellenangebot aus Wien?"


Hallo Herr Moser!

Bin eine Linzerin und bekam vom Ams Wien ein Stellenangebot für Österreich als Telefonistin. Frage an sie ist das in Ordnung,dass das Ams Wien mir was schicken darf. Habe bezüglich keine Ahnung.
Danke im voraus

Mit freundlichen Grüßen
T aus Linz (13.07.19)

Antwort:
Ja kommt vor und man darf das nicht ignorieren - ansonsten gibt's eine Sperre wegen Verweigerung!
Die Arbeitsstelle muss aber in ca. 2 Stunden bei Vollzeit und ca. 1,5 Stunden bei Teilzeit (hin und zurück) erreichbar sein! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen) (Ohne Gewähr)


10.07.2019 um 10.51 Uhr - von M*. - "Was ist so "gefährlich" an den Transitverträgen?"


Guten Tag Herr Moser - ich brauche bitte dringend Ihre Auskunft: Was ist so "gefährlich" an den Transitverträgen bei Trendwerk? Die Bezahlung? Willkürliche Zuweisung zu Firmen? Schwierige Kündbarkeit durch Dienstnehmer? Mich setzen AMS und Trendwerk gerade unter Druck, einen Vertrag zu unterschreiben, und ich wüsste gerne, was da auf mich zukommt. Mit freundlichen Grüssen

Antwort:
Es muss nach dem eigens dafür angefertigten KV. entlohnt werden. Dann ist es ein zumutbares DV. und Pflicht. Es kommt darauf an in welcher Branche der SÖB tätig ist? Daran knüpft sich die Aufgabe. Heckenschneiden? Mülltrennung? Bauarbeitstätigkeiten? etc.

Ein Nachteil kann sein, dass, wenn sie unter 45 Jahre alt sind, es zu einer neuen niedrigeren Bemessungsgrundlage kommen kann.
(Nach einer 28 wöchigen Tätigkeit gibt's eine neue Bemessungsgrundlage. Wird ev. über einen 5 jährigen Zeitraum zusammengerechnet)

Ev. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

11.07.2019 um 10.10 Uhr - von M*. - "Dank"
Sehr geehrter Hr. Moser,
Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüssen, (10.07.19)

11.07.2019 um 10.16 Uhr - von Z. - "zum Thema was so gefährlich an Transitarbeitsverträgen ist"
Hallo Herr Moser,

zum Thema was so gefährlich an Transitarbeitsverträgen ist:

Transitarbeitsverträge werden auf befristete Zeit abgeschlossen, in der Regel sind das drei Monate. Wenn der Dienstnehmer bemerkt , dass er/sie aufgrund des schlechten Arbeitsklimas oder anderer Vergehen dieser Unternehmen aus diesem Schema aussteigen möchte, hat vor allem ein Problem, wenn eine Verlängerung angeboten wird und es keine einvernehmliche Nichtverlängerung gibt. Das AMS geht dann folgendermaßen vor: zuerst eine Sperre nach § 10 ALVG, 4 oder 6 Wochen und später kommt eine Sperre nach § 11 ALVG im Sinne man hätte ein zumutbares Dienstverhältnis verweigert. Ergo, es stehen dem Dienstnehmer bis zu 3 Monaten kein Geld zu. Dies war in meinem Fall so, jedoch hatte ich meinen Einspruch erfolgreich durchgesetzt. Die zweite Sperre wurde allerdings von der Landesgeschäftsstelle Linz initiiert. Ich bekam damals von meinem Anwalt keine Antwort ob es sich um ein verfassungswidriges Vorgehen handelt. Aus meiner Sicht sind nämlich alle Punkte hinsichtlich Zwangsarbeit erfüllt, w enn ich die Arbeit ohne Existenzvernichtung nicht beenden darf bzw. einer Verlängerung aus wichtigen Gründen nicht zustimme.

Wenn sich ein hier mitlesender Jurist zu Wort melden könnte... darüber würde ich mich freuen. LG (10.07.19)

Anm.: § 10 ALVG, 6 - 8 Wochen / § 11 ALVG, 4 Wochen

Antwort:
? Davon höre ich zum ersten Mal .....2 Sperren? Sie haben eh richtig gehandelt .... Beschwerde erheben ist angebracht!
"Ev. bei der AK bez. der ArbeitnehmerInnen-Rechte erkundigen." (Versuch)

12.07.2019 um 9.35 Uhr - von M. - "Auf der Homepage von Trendwerk findet sich ..."
Guten Abend Hr. Moser,
Auf der Homepage von Trendwerk findet sich unter FAQ folgende interessante Passage:

"Wenn Sie alles, was für und gegen eine Zusammenarbeit mit Trendwerk akt:E spricht, sorgfältig überlegt haben und zum endgültigen Entschluss kommen, dass Sie das Dienstverhältnis mit Trendwerk akt:E beenden wollen, bedarf es bloß Ihrer und unserer Unterschrift auf dem Formular „Einvernehmliche Lösung“ und Sie sind nicht weiter an Trendwerk akt:E gebunden. "

Zusammen mit der letzten Leserreaktion wird mir jetzt einiges klarer: Ein Vertrag mit Trendwerk kann nur einvernehmlich ohne rechtliche Konsequenzen gelöst werden, was vermutlich schwer zu erreichen ist - vor allem schon deswegen, da Trendwerk und AMS offensichtlich eng zusammenarbeiten.

Mit freundlichen Grüssen,


10.07.2019 um 10.21 Uhr - "AMS-Algorithmus"

Antwort von Dr. Buchinger (AMS-Chef) a
n die Gleichbehandlungsanwaltschaft
Betrifft:
Beurteilung Arbeitsuchender mithilfe eines AlgorithmusBezug:


Betrifft: Beurteilung Arbeitsuchender mithilfe eines AlgorithmusBezug:

Schreiben vom 24.4.2019 - gba_arbeitsmarktchancen_redacted.pdf
aus
https://epicenter.works/document/2055
("Diese Antwort steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Erwerbsarbeitslosen-Initiativen-Forderung der Einstellung des "AMS-Algorithmus"!
Dies ist eine Stellungnahme vom April von Dr. Buchinger (AMS-Chef) zum AMS-Algorithmus.")

siehe
auch folgenden epicenter.works-Link ("Englisch")
(epicenter.works hat für einen Bericht des
UN-Sonderbeauftragten für extreme Armut und Menschrechte an die
UN-Gerenalversammlung (der im Oktober dort vorgelegt werden wird) Kritik
zu "digitaler Technologie, sozialer Sicherheit und Menschenrechten" in
Österreich abgeliefert)

unter:
"Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus" (18.04.19)


10.07.2019 um 10.20 Uhr - von Z. - "Ich habe gestern einen Flüchtling ins AMS begleitet"


ich habe gestern einen Flüchtling ins AMS begleitet.
seit wann wird da ein Lichtbildausweis verlangt, wenn man jemanden begleitet, der der Sprache nicht mächtig ist?
...und diese herablassende Art wie man dort behandelt wird ist unglaublich!
der Flüchtling wird in "Amtsdeutsch" belehrt, wo man als Einheimischer schon Probleme hat, es zu verstehen. Vielen Dank im Voraus (9.07.19)

Antwort:
dass sie jemanden begleiten ist toll!
Ja, das AMS darf den ausweis einer begleitperson verlangen. Die haben natürlich nicht immer freude über eine begleitperson - weswegen es das eine oder andere mal unfreundlichkeiten geben kann. Ev. damit rechnen und nicht ärgern.
"Begleitperson muss still bzw. stumm sein".
Ohne gewähr


9.07.2019 um 9.50 Uhr - von C*. - "Datenschutz im Kurs?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe Ihre Homepage gesehen und auch die ganzen Erfahrungen von vielen Arbeitslosen gelesen, die schlechte Erfahrungen mit Kursen und dergleichen gemacht haben. Ich bewundere aber ihre kompetente Beratung und sehe dass Sie auf alles Antworten haben.

Zu mir: Ich bin 2* Jahre alt, habe zwei Lehrabschlüsse (Einzelhandels- und Bürokaufmann), aber sehr wenig Berufserfahrung gesammelt. Im Bürobereich war ich dreimal in Übungsfirmen was wirklich sinnvoll war, aber ansonsten habe ich keine offizielle Berufserfahrung. Arbeitslos bin ich seit 2014.

Jetzt bin ich in einer "Maßnahme" (kein Kurs) welche sich "step2job" nennt und von der "Gesellschaft für Aus und Weiterbildung" ist. Man geht dort einmal in der Woche hin wo man dann Stellenangebote überreicht bekommt und bei Bedarf auch Einzelgespräche hat.

Jedoch scheint es mir dort nicht so rosig mit den Datenschutz zu sein. Man musste unterschreiben dass sämtliches Abwesenheiten und Krankenstände an das AMS und sogar an das Sozialamt (MA40) gehen. Zuletzt erzählte unser Betreuer in der Gruppensitzung dass eine Chefin des Sozialamtes dort war und gemeint hat "man müsse die endlich los werden", was soviel heißt dass die Teilnehmer so schnell wie möglich irgendeine Arbeit annehmen sollen. Anscheinend sind die vom Sozialamt ziemlich angefressen und wollen alle loswerden.

Meine Fragen an Sie sind daher folgende:
Kann man alles was man in einer Maßnahme unterschrieben hat wiederufen?
Ist es überhaupt erlaubt dass das Sozialamt Daten wie Krankenstände und dergleichen sich so einfach von Maßnahmen holen darf?

Auf eine Antwort freue ich mich sehr. Mit freundlichen Grüßen
(8.07.19)

Antwort:
sie können dem kurs die datenübertragung an das AMS ("sozialamt") verbieten.
Siehe auch Datenschutz

da sie für die datenfreigabe an behörden unterschrieben haben, dürfte der datenschutz auch ein thema für den kurs sein. im umkehrschluss heisst das, dass, wenn sie die unterschrift widerrufen - was sie können - es keine datensendungen an Behörden (AMS + Sozialamt) geben darf.
Wenn
ihre unterschrift also notwendig war, so können sie diese schon zurückziehen. setzen sie ein schreiben auf - mit inhalt dass sie sämtliche geleistete unterschriften (bez. Datenschutz etc.) zurückziehen. eingeschrieben senden oder abgabe auf einer kopie bestätigen lassen.

sozialamt habe ich in klammer und unter anführungszeichen gesetzt, denn als mindestsicherungsempfänger / jetzt sozialhilfe wurden betroffenen sämtliche rechte genommen. sind sie AMS - notstand oder sozialhilfe + AMS

Sollten sie nur beim AMS sein, so ist der kurs ev. freiwillig zu besuchen
Siehe Mindestsicherung / step2job?" (16.05.14) gehen sie sämtliche links durch.

Bei der jetzigen sozialhilfe ist zu befürchten, dass sich die anordnungen nicht ans AlVGesetz halten müssen. ein sich wehren ist mit risiko verbunden - und eine sanktion / sperre mit berufung ans bundesverwaltungsgericht zu bekämpfen. Ohne gewähr

Nachtrag:
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden! Das heisst, der nächste Schritt wäre, die Rückziehung der Einwilligung dem AMS / dem Kurs mitzuteilen.

bei problemen wenden sie sich ("zuerst") an arge-daten - und/oder auch an die datenschutzbehörde
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at , webmaster@argedaten.at
Und / oder
Datenschutzbehörde ( vor 2014: Datenschutzkommission) https://www.dsb.gv.at/ Rechtsschutz bei Datenschutzverletzungen - / - Kontakt . (Ohne Gewähr)


8.07.2019 um 10.56 Uhr - von D*. - "Ev. "rechtswidrige" Sperre während einem Kursbesuch?"


Sehr geehrter Herr Moser,

mein Name ist D. und ich habe eine etwas andere Frage an Sie. Derzeit besuche ich einen Kurs und mir wurde per 26.06.2019 die Bezüge gesperrt. Ich erhalte Mindestsicherung.

Die Sperre besteht deswegen weil ich mich an den vom AMS vermittelten Betriebe angeblich nicht beworben hätte. Habe den Brief über die Bezugssperre aber erst am 03.07.2019 erhalten. Im Zuge dessen habe ich von meinem Email Verkehr mit den Betrieben ein PDF angefertigt aus dem zweifelsfrei Ersichtlich ist das ich mich bei sämtlichen vom AMS vermittelten Betrieben beworben habe.

Per Email wurde mir zugesichert das ich verlässlich von den Zuständigen Kollegen (Beantwortet hat meine Email eine AMS Beraterin aus Amstetten) kontaktiert werde. Heute ist der 06.07.2019 und ich habe keinerlei Antwort erhalten. Habe daher am 05.07.2019 noch einmal per Email nachgefragt was den nun in der Sache unternommen wird. Von einem Anruf oder Besuch beim AMS halte ich nichts weil man mir dort weiß Gott was erzählen kann und ich dann keinerlei Beweise habe.

Am 09.07.2019 ist wieder Kurstermin. Ist es nun zulässig diesen Kurs nicht weiter zu besuchen bis mir meine Bezüge wieder bezahlt werden oder muss ich den Kurs weiter besuchen obwohl ich keinerlei Finanzielle Leistung erhalte?

In meine Familie/Freundeskreis rät man mir den Kurs nicht zu besuchen da es nicht sein kann das ich ohne Bezüge/Fahrtgeld einen Kurs besuchen MUSS! Das entbehre ja jeglicher Logik. Allerdings weiß ich aus Erfahrung das beim AMS Logik nicht angewendet wird.

Was ist Ihre Meinung in dieser Sache?
Ich bedanke mich.
Mit freundlichen Grüßen (6.07.19)

Antwort:
Wäre schon richtig, wenn sie eine Sperre bekommen haben, kanns keine weitere geben - so würde sich auch die Kurs-Pflicht "mehr oder weniger" aufheben?
Nur, wenn sie belegen können, dass sie doch alle Vorschläge abgearbeitet haben bzw. dorthin Bewerbungen geschickt haben, so lässt sich die Angelegenheit ev. schnell klären und sie erhalten ev. anschliessend eine Sperre, weil sie den Kurs abgebrochen haben / nicht mehr besuchen!
Es ist also angesagt, dass sie ev. doch das AMS besuchen - wenn möglich mit Begleitperson als Zeugen - und die angefertigte PDF / "Bewerbungsbestätigung" vorlegen. Bei Problemen gehen sie sofort zum Vorgesetzten bzw. zum AMS-Geschäftsstellenleiter!
Sie können ev. den Kurs....BetreuerIn miteinbeziehen. Sie besuchen wie üblich in der Früh den Kurs und tragen ihr Problem vor. Ev. er/sie / Kurs-Betreuerin unterstützt sie diesbez. oder sie erklären dort, dass sie sofort zum AMS müssen, um diese Angelegenheit zu bereinigen! Auch hinsichtlich dieses Kurses? Da eine ev. "rechtswidrige" Sperre auch den weiteren Kursbesuch in Frage stellt?

Also nicht einfach vom Kurs wegbleiben, sondern sogleich zum AMS fahren - auf dass sie die Angelegenheit klären, um dann am Kurs weiter teilzunehmen! (Ohne Gewähr)


5.07.2019 um 10.44 Uhr - von B*. - "Freistellung während der Therapie?"


Hallo Herr Moser...Ich hätte eine Frage für eine Bekannte und zwar geht es darum das sie Mindestsicherung bezieht und natürlich am Ams gemeldet ist und auch alles an Kurse usw.annehmen muß aber jetzt ist es so das sie Krank ist und über einige Monate eine Medikamentöse Therapie machen muß und jetzt zu meiner Frage,gibt es da die Möglichkeit das sie in dieser Therapiephase quasi frei gestellt werden kann weil die Medikamente auch negative Nebenwirkungen mitsich bringen können und sich komplett auf ihre Genesung konzentrieren möchte.. Sie hat selbst beim Ams noch nicht angefragt deswegen aber sie möchte zu ihren nächsten Ams Termin nicht unvorbereitet hingehen... Vielen Dank im Vorraus (4.07.19)

Antwort:
Hier ist ihr Arzt entscheidend! Mit diesem muss sie sich auseinandersetzen. Der Arzt hat ev. die Möglichkeit ihre Bekannte für eine Zeit während der Therapie freizustellen. (im Vergleich das "Krankenstandprinzip")
Also unbedingt mit dem Arzt reden! (Ohne Gewähr)


3.07.2019 um 7.47 Uhr - von N. - "Ratenzahlung"


Sehr geehrter Hr. Moser,
Vielen Dank dass sie immer noch Informationen und Hilfe anbieten.
Ich kämpfe und halte auch durch auch deswegen weil sie vielen hier trotz der Schikanen der Behörde Mut machen.
Ich habe meine Notstandshilfe verloren und auch vor Gericht bekämpft - leider habe ich verloren und nun soll ich eine riesen Summe auf einmal zurückbezahlen.
Ich möchte einen Antrag auf Zahlungserleichterung stellen und ein Begehren auf den Bescheid einbringen.
Die Ansprüche sollen laut Bescheid von meinen Ansprüchen einbehalten werden, das würde meine Existenz gefährden, darum möchte ich wenn möglich in Raten bezahlen.
Gibt es irgendwo einen Musterbrief oder Vorschlag wie ich schriftlich reagieren soll.
Sie würden mir sehr helfen - ich bedanke mich schon jetzt für ihr Engagement.

Antwort:
Sie schreiben an das AMS (Geschäftsbrief: Siehe Beispiel / Muster - ev. eingeschrieben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen) und suchen um eine Ratenzahlung über die Summe von .......... an.
Im Text bitten sie einfach um Ratenzahlung und nennen ein Beispiel, wie viel sie im Monat zahlen können und wie lange es dann ev. dauern würde? (Ohne Gewähr)


2.07.2019 um 18.00 Uhr - von O*. - "Kündigung in der Probezeit"



Guten Tag Herr Moser!
Ich hätte eine Frage bezüglich Kündigung in der Probezeit. Ich bin Arbeitslos und habe mir selbst einen Job gesucht. Leider muss ich feststellen das der Job nicht das richtige für mich ist und ich möchte Kündigen in der Probezeit. Meine Frage wäre. Werde ich dann für eine gewisse Zeit gesperrt beim AMS weil ich selbst gekündigt habe in der Probezeit?? Würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen können. MFG (1.07.19)

Antwort:
Es braucht eine Lösung / Kündigung im beiderseitigen Einverständnis damit es keine Sperre gibt - sonst ist mit einer Sperre für die Dauer von vier Wochen zu rechnen. AlVG §11

Zur Info verschiedene Sichtweisen:
Kündigung in der Probezeit! (RA) - Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)


26.06.2019 um 9.40 Uhr - von R*. - "Vorauswahl für Jobtransfair"



Hallo Herr Moser
Ich habe folgendes Problem ich hatte voriges jahr 6monate gearbeitet und wegen eines langen Kst meine Arbeit vetloren ich habe starke Peobleme mit HWS trotzdem habe ich dieses Monat für einige Tage versucht zu arbeiten musste aber wegen starken Schmerzen aufhören nun hat mir das Ams die Info Vorauswahl für jobtrasnfair gesendet der infotag ist Pflicht und alles andere steht nicht außer das man sofort evt einen Transitarbeitsvertrag unterschreiben muss ich bin verzweifelt und noch immer mitten in Untersuchungen da ich Sozialhilfe bekomme und meine jobs immer selber gefunden habe möchte ich fragen ob ich sofort nach der Info unterschreiben muss oder dies nicht tun muss ohne eine Sperre zu bekommen bitte helfen sie mir Danke LG R. (25.06.19)

Antwort:
Ja, den Infotag besuchen sie und fragen ev. vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nach!
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)
Ein SÖB-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird!
- dann Pflicht! Gegen einen vorgeschaltener Kurs können sie sich ev. wehren!
Falls Coaching ev. freiwillige Teilnahme oder wenn sie solche Kurse schon besucht haben?
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (gehen sie sämtliche Links durch)

Bei Verweigerung ist immer mit einer Sperre zu rechnen! Sollte es dazu kommen, so legen sie Berufung ein!

Lesen sie sich ev. auch den BvWG-Erkenntnis-Text zur Info/Aufklärung durch:
>Es steht nicht im freien Belieben des AMS, Arbeitslosen (Langzeitarbeitslosen) entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder sie zu einer Nach- oder Umschulung oder zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme zuzuweisen. Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung,
....

..... Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, dass die Kenntnisse des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind.<

"Bezugssperre, wegen Teilnahme-Verweigerung an FAB-Renotop, vom BvWG aufgehoben" (31.05.2019)

Als Sozialhilfeempfängerin sind sie bez. "Rechte" benachteiligt. Ist die Gefahr der Sperre noch grösser bzw. ist es ev. schwieriger sich zu wehren!
Ev. ist es bei ihnen angebracht, Befunde / Atteste (oder/und Vermerk, wie hoch ihre verminderte Leistungsfähigkeit einzustufen ist) vom Arzt beim AMS vorzulegen und zwar dann, wenn ihr gesundheitliches Problem die geforderte Tätigkeit erschwert bzw. nicht zulässt! Ev. vorher mit ihrem Vertrauensarzt / Hausarzt / Facharzt reden!

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (ohne Gewähr)

2.07.2019 um 15.20 Uhr - von R*. - "war heute bei der Veranstaltung bzw Vorauswahl für Transitarbeitsverleihung"
Hallo Herr Moser und alle anderen
Ich war heute auf der Veranstaltung bzw Vorauswahl für Transitarbeitsvetleihung.Eine reine Schikane des SMS man kommt zu fünft in einen Raum das Unternehmen wird innerhalb von 10 Minuten vorgestellt danach bekommt man sofort ein Formular mit der Vereinbarung zur jobveermittlumg und einen Bewerbungsbogen den man nicht komplett ausfüllen soll sondern nur unterschreiben auf die Frage ob diese Betreuung freiwillig ist wird nicht eingegangen es wird gesagt muss man mit ams klären alles was das ams in fieses Formular schreibt das man bekommt stimmt laut jobtransfair nicht auf meine Frage ob das Praktikum bezahlt wird hieß es es gibt nur ein Arbeitstraining ohne Bezahlung .Da ich ärztliche Atteste habe sagte ich das ich derzeit nicht arbeitsfähig bin wurde dann gefragt wann ich das letzte mal gearbeitet habe sagte v Juli 2018-Könner 2019 und dann nochmal vor einigen Wochen musste jedesmal krankheitshalber aufhören darauf sagte er dann nehmen wir sie nicht ins Programm zwei älteren m änner setzte man unter druck sperre des Geldes zu unterschreiben eine Dame hatte noch ein halbes jahr zur Pension auch sie wurde solange bequatscht bis sie aus Angst einer Sperre unterschrieb echt krass in der Vereinbarung die ich nicht unterschrieb steht das man von Montag bis Freitag von 8-16 uhr per Telefon oder Mail jobtransfair zur Verfügung stehen muss also das sind Maßnahmen die für mich menschenunwürdig sind morgen zeige ich das der AK das ist doch Sklaverei möchte auch noch an den Volksanwalt senden und es von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen Also seit auf der Hut dieser Verein ist alles andere als fördernd LG R.


17.06.2019 um 10.12 Uhr - von S*. - "Bin gerade in einem Englischkurs, welcher aber eine Zumutung ist"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin gerade auf einem Englischkurs im 2. Bezirk bei den B..... . Welcher aber eine zumutung ist. Die Lehrerin will dass man ihr privat gehorcht und sich ihr privat fügt wie das in einer Gewissen sekte (Sci*****) der Fall ist. Da ich aber nur am Englisch interessiert bin werde ich natürlich nicht „gehorchen“. Das hat sie abgecheckt und das letzte mal hat sie sogar gesagt dass sie mich hasst und hat vor lauter hass weinen müssen. Und das alles weil ich nicht „gehorche“.
Also ich frage mich echt was ist das für ein Niveau. 10 wochen dauert der kurs noch aber ich denke bereits jetzt schon an abbruch , krankenstand etc. Hauptsache nicht mehr hin und diese geistestranke Sch**** reinziehen. Das kann es doch nicht sein dass so etwas durchgeht. Jeder der diesen kurs besucht MUSS nun dort sein. Alles andere würde sanktioniert werden. Und ich möchte anmerken dass ich meine Beraterin aufgefordert habe mich zu diesem Kurs zuzubuchen. Ich dachte mir nicht dass das ganze so niveaulos werden würde. Ich würde das ganze gerne durchziehen auch wenn ich nicht mehr wirklich freude daran habe oder die Lehrerin respektieren kann.
Die bekommt doch bezahlt dafür dass sie etwas lehrt und dann frage ich mich warum sie mich nun angiftet , und mobbing betreibt da ich vermutlich der einzige in dieser Gruppe bin der sich ihr nicht fügt. Ich bin schon so angefressen von all der scheisse. Echt ich will nur noch dass es vorbei ist.
Ist das der neue modetrend dass man privat gehorchen muss ? Ich will nur rein „beruflich“ mit dem kurs zu tun haben und nicht privat. Ist das denn zu viel verlangt ? Und ständig dieses Sektengefrage ob man nun schon „clear“ ist. Ich glaube ich bin im falschen film. Nun…. Obwohl ich selber nach diesem kurs gefragt habe… wenn ich nun einfach nicht hingehe wird mir ja der AMS Gehalt eingestellt und dann hab ich nur noch probleme. Aber es ist ja alles gar nicht meine schuld.
Es ist schon eine perverste situation. Ich würde gerne was lernen , ich bin kein fauler mensch aber das ist einfach zu viel für mein gemüt. Das ist einfach das letzte.
Mir kann niemand erzählen dass das AMS nix von dieser Sekte weiss, das ist doch alles absicht.
Wie gesagt einfach unterstes niveau. gruss S. (16.06.19)

Antwort:
Lassen sie sich nicht zu einem Verhalten verleiten, welches zu einer Bezugssperre führt! Versuchen sie ruhig zu bleiben und den Sachverhalt aufzuarbeiten bzw. vorzutragen. Ev. in Form eines Gedächtnisprotokolls, mit diesem sie sich mit der "Lehrerin" beim Vorgesetzten auseinandersetzen. Wenn möglich selbst eine Begleitperson zum Termin mitnehmen! Und
es ist natürlich davon auszugehen, dass die zusammenhalten sich die Mauer bauen! Falls haben sie damit schon gerechnet und lassen sich keinesfalls provozieren bzw. aus der Ruhe bringen! Dann war dies eben der erste Schritt, brechen nach Erfolglosigkeit ab - versuchen freundlich zu bleiben - und setzen eine schriftliche Beschwerde mit Beschreibung des Vorfalles auf, die sie gleichzeitig an die Kursleitung, an die AMS-Geschäftsstelle und / oder auch AMS-Landesgeschäftsstelle wie an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) senden.
Ev. per E-Mail, so dass für alle die Empfänger zu lesen sind. Alle wissen, wer das noch aller bekommt! Schwer dann unter den Teppich zu kehren! (Sollte die E-Mails nicht ankommen, so wäre die Alternative per Post / eingeschrieben senden)
Sie können beim ev. Gespräch mit der Lehrerin und dem Kursleiter auch schon darauf hinweisen, dass das der nächste Schritt wäre, sollte sich nichts ändern.
(FREUNDLICH BLEIBEN wenn möglich / wichtig!)
Wenn sie so handeln, können sie ab dann sagen! "Sollte das AMS nichts gewusst haben ?", jetzt weiss das AMS sicher Bescheid! (Ohne Gewähr)

Zur Info:
"Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:"


14.06.2019 um 11.44 Uhr - von J*. - "Bezugseinstellung nach SÖB-Entlassung?"



Guten Tag! bitte um Hilfe und Vorgangsweise!

Mir wurde am 28.5.19 der Bezug gesperrt, weil mich ein SÖB Job entlassen hat, weil ich 4 tage krank war und auf 4 Bewerbungsgespräche war, was alles vom Arzt und Firmen bestätigt waren.
Ausserdem darf ich im GRÜNRAUM und TISCHLEREI wegen einer Krankheit keinen STAUB einatmen, das hat das AMS verstanden und ist belegt, und Papppenschachtel zusammen bauen war mir wegen immer wieder kehrender KREUZSCHMERZEN zu schwer... das war der Grund das SÖB sagte den brauchen wir nicht.

jetzt sagte die beim AMS wir sperren und schicken sie zu PVA Arzt KREUZ Testen was ich noch machen kann bis dort hin ist gesperrt....

FRAGE: KANN ICH JETZT SCHON BESCHWERDE bzw. BERUFUNG einlagen?
oder soll ich zuerst auf die EINLADUNG PVA warten???
noch dazu kommt das ich am 1 JULI wo anders einen JOB habe...
Ich will dieses MONATS GELD FÜR JUNI nicht verlieren..wie soll ich vorgehen??
Gleich zur ARBEITERKAMMER... ??

BITTE UM INFO DANKE VIELEN DANKE DAS SIE MIR BITTE HEUTE NOCH ANTWORTEN..

liebe Grüsse.

Antwort:
Berufung / Beschwerde ist erst auf den schriftlichen Bescheid möglich. Den beantragen sie sofort schriftlich (mit Datum - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss ihnen ev. bis zu einer Entscheidung das Geld ausbezahlt werden)
Wenn sie Belege (Krankschreibung; Attest bzw. Befunde für Krankheiten "Staub / Kreuz") zu den Kündigungsgründen haben, so fügen sie diese der Berufung an - auch die Bewerbungsnachweise.
Ev. wird von einer Sperre abgesehen, wenn sie innerhalb der Sperrfrist ein Dienstverhältnis annehmen!
Versuchen sie es, lassen sie sich ev. von der AK unterstützen - Sind in Angelegenheiten bez. Arbeitnehmerrechte kompetent! (Ohne Gewähr)


14.06.2019 - 10.18 Uhr - von D*. - "Bezugseinstellung wegen Auslandsaufenthalt?"



ams traun schickt mir bescheid über einstellung meiner notstands hilfe!behauptet ich wäre von 23.05-06.06 im ausland gewesen.dies entspricht nicht der wahrheit.wer hat beweispflicht? mfg d (13.06.19)

Antwort:
Diese Frage tritt in den Hintergrund! Sie müssen - erst recht, nachdem das Geld eingestellt wurde - einen Bescheid über die Sperre verlangen, (schriftlich mit Datum) den sie dann berufen / (Beschwerde erheben).
Im Bescheid wird die Sperr-Begründung dargelegt. Diese widerlegen sie. Vielleicht können sie Indizien oder gar Beweise vorlegen, die ihre Behauptung belegen.
Anders ist davon auszugehen, dass das Gericht vom AMS wissen will, warum die ihnen den Auslandsaufenthalt vorwerfen! Berufung dem BVwG vorlegen lassen!
(Ohne Gewähr)


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