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18.09.2019 um 11.00 Uhr - von D. - "Urlaub?"


servus christian
zuerst einmal danke das du die seite noch machst ich hätte mal wieder eine frage ich möchte nächstes jahr 3 wochen im inland urlaub machen müsste aber ende oktober schon resavieren für den urlaub ich beziehe nach wie vor notstandshilfe vom ams ist es sinnvoll wenn ich es dem ams bekanntgebe und mir es schriftlich bestätige lasse das der urlaub ok geht ich würde mich sogar für die 3 wochen vom ams abmelden steht uns eigentlich in österreich auch urlaub zu so wie in deutschland vielleicht kannst du mir einen tipp geben wie ich am besten vorgehen soll vielen lieben dank und dir auch weiterhin alles gute und liebe d. (17.09.19)

Antwort:
Inland-Urlaub ist ev. okay - drum ist es angebracht, dem AMS bescheid zu geben. das AMS könnte am urlaubsort einen meldetermin zum dortigen AMS ausmachen - ist aber ev. zuviel aufwand.
Abmelden vom AMS wäre immer drinnen - aber schade wegen dem bezugsverlust.
Also probieren und mit dem AMS reden.
Falls
Ev. auch mit dem vorgesetzten / geschäftsstellenleiter. - ev. begleitperson mitnehmen - wenn möglich! Ohne gewähr


12.09.2019 um 10.04 Uhr - von R*. - "Habe von 5 Jahren gar nichts gefunden"


Danke für die Antworten. Ich habe die Gesetze durchgelesen, ich habe von 5 Jahre gar nichts gefunden. Ich wurde Sie bitten, die 5 Jahre im Gesetz genau zeigen.

Da Sie für mich Zeit investieren, werde ich Ihnen eine Untersturzung ( Spende ) überweisen. mfg

Antwort:
Den Anwartschafts-Paragraphen habe ich ihnen in der vorigen Antwort schon angegeben. Siehe AlVG § 14. (2) Besuchen sie den Paragraphen darunter! (Rahmenfrist) § 15. (1) (Ohne Gewähr)

unter:
"2 Monate Jobtransfer hat mir die Notstandshilfe gekürzt?" (5.09.2019)

12.09.2019 um 9.44 Uhr - von R*. - "Vermittlung in einen SÖB-Transitarbeitsplatz"


Hallo Herr Moser!

Ich bin jetzt seit 11 Monaten arbeitssuchend und bekam heute vom Ams dieses Schreiben - Betrifft: Vermittlung in einen Transitarbeitsplatz. (11.09.19)

Antwort:
Gegen eine ev. vorgeschaltene Massnahme kann man sich ev. wehren.
Siehe die Antworten im unteren Eintrag!

10.09.2019 um 1.21 Uhr - von L. - "SÖB Dienstverhältnis"


Guten Abend,

ich hatte heute einen Termin beim ams und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich ab Freitag ein befristetes Dienstverhältnis für 3 Monate beim SÖB GPS bekomme.

Ich soll als Putzfrau, Produktionsmitarbeiterin, Parkraumüberwachung bzw. für alle möglichen Hilfstätigkeiten direkt bei GPS aber auch bei anderen Unternehmen, die gerade eine Hilfskraft brauchen, beschäftigt werden.

Ich habe eine kaufmännische Ausbildung (Hak Matura), Personalverrechnerprüfung und nur Erfahrung im Bürobereich.
Leider kann ich in diesem Bereich keine Arbeit finden, bin also Langzeitarbeitslos.

Muss ich mich zu dieser Beschäftigung zwingen lassen, ist das zumutbar?
Schließlich werde ich auf den zweiten Arbeitsmarkt gedrängt und fühle mich mehr als gedemütigt.

Hoffe auf Antwort, vielen Dank mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ja jedes zumutbare DV. - über 20 Wochenstunden - ist pflicht!
(auch SÖB-Transitarbeitsplätze), aber es muss nach KV entlohnt werden.
leisten sie k
eine gratisarbeit - diesbez. nichts unterschreiben!
Kommt also auf den genauen inhalt dieser massnahme an.
In kenntnis bringen - infotag besuchen und ev. wieder melden. Ohne gewähr

10.09.2019 um 11.20 Uhr - von L. - "Der genaue Inhalt wurde mir nicht gesagt"
Danke für Ihre Antwort.
Der genaue Inhalt wurde mir nicht gesagt, auch keine konkrete Tätigkeit, Hilfstätigkeiten in allen Bereichen.
Muss ich einen Vertrag sofort vor Ort unterschreiben?
Kann ich Probleme mit dem ams bekommen, wenn ich in Krankenstand gehen muss? Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Unterschrift unter zwang verweigern und stattdessen folgenden satz schreiben:
(teilnehmen müssen sie trotzdem - man sieht wenigstens dass sie nicht freiwillig dort sind!)

>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Unter
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

keine gratisarbeit leisten Praktikum / "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

wenn sie krank sind - schreibt sie der arzt krank. ev. mit chefarzttermin rechnen?

sensible daten nur an vertrauensperson weitergeben
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
unter
Datenschutz ist Menschenrecht!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Ohne gewähr

8.09.2019 um 17.49 Uhr - von U. - "Interessanter Buchtipp: Die Arbeitslosen-Trainerin"


Hi wollte euch nur einen interessanten Buchtipp geben :)

"Die Arbeitslosen-Trainerin"
Eine "AMS-Trainerin" bricht das übliche Schweigen. Die Wahrheit: Als Freiwild, von ihren Vorgesetzten schonungslos verheizt und als Spielball bestimmter Kulturkreise benutzt, muss sie außerdem ohne Freizeit ihr Dasein an der Armutsgrenze fristen.

Anmerkung:
"Ich finde es beklemmend, dass man in unserem "Kulturkreis", Menschen - und dessen Tätigkeiten - so sehr missbraucht und hinter`s Licht führt?!"

........ .... ..... ..Nur unter anderem??
"AMS-Algorithmus: AMS-Massnahmenteilnahme verringert Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt?`´-°?"
unter:
"Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus"

8.09.2019 um 9.55 Uhr - von P. - "Bezugssperre, obwohl bezg. Entlohnungshöhe die mündliche Vereinbarung von der Firma gebrochen wurde"


Sehr geehrter Herr Moser

Ich habe vom AMS eine Vermittlungsvorschlag, (beziehe NH und LZA, 57J.) wobei schon Vorschlag nicht der richtige Ausdruck wäre, erhalten. In diesem wurde mir eine Stelle als Maschineneinsteller bei einer Leasingfirma nahegelegt. Nachdem ich ein Vorstellungsgespräch bei dieser hatte, hatte ich auch ein Vorstellungsgespräch bei der Fa. die diese Stelle ausschrieb und bewarb mich um den Job als Maschineneinsteller, natürlich mit meinen ganzen Unterlagen die meine Fähigkeit um diesen Job dokumentieren. Während meinem Gespräch wurde ich mal rausgeschickt, damit sich die Herren beraten können und nach neuerlicher Einladung in den Raum wurde mir eine Zusage zum Arbeitsbeginn mitgeteilt.
Als ich diese Zusage der Leasingfirma mitteilte und ich sie auf die “Bereitschaft zur Überzahlung“ ansprach, (die Angaben im Vermittlungsvorschlag und die mündliche Angabe beim Erstgespräch in der Leasingfirma entsprechen in keinster weise der Entlohnung für diesen Beruf) wurde mir mitgeteilt das sie Rücksprache mit der Fa. halten werden. Als es dann soweit war den Dienstvertrag zu unterschreiben sah ich zu meinem Entsetzen, das ich als Arbeiter zu einem “Hilfsarbeiterlohn“ eingestuft wurde. Ich lehnte diesen Vertrag ab und leistete keine Unterschrift. Nachdem die “netten“ Damen der Leasingfirma laut wurden und mir drohten das alles unter Zeugen am Tel. und mündlich besprochen zu haben und wie sie jetzt dastehen da sie ja eine Zusage meinerseits haben und ich jetzt nicht zu ihren Bedingungen anfange....ich müsste doch nur am Anfang (mal 1 Monat) zu diesen Bedingungen arbeiten (sind ja nur 600.- Unterschied...meine Anmerkung) und auf meine Frage was danach sei,...möglich das e s dann anders wird. Ich bedankte mich freundlich und bat die Dame mich in Evidenz zu halten.
Da ja die Leasingfirma schon um meine Förderungen angesucht hatte, hat das AMS jetzt wegen Jobaufnahme meine Bezüge eingestellt.(ab morgen).

Wie sollte ich jetzt dagegen vorgehen..habe NOCH NIE was abgelehnt, weder Kurs noch sonst etwas, bin auch arbeitswillig und gehe auch momentan in einen freiwilligen Kurs.

Ihre Antwort wäre mir sehr wichtig und ich bedanke mich schon mal im voraus!!
LG

Antwort:
Sie sollten in der Berufung - die machen sie, ist kostenlos - nachweisen, dass es sich um ein DV. für "Facharbeiter" handelte und sie einer Unterbezahlung - eingestuft als Arbeiter mit “Hilfsarbeiterlohn“? - ausgesetzt wurden.

Ist das möglich?
Sie sind Facharbeiter auf diesem Gebiet?

Auch
dass die Angaben bez. Entlohnung im Vermittlungsvorschlag eine andere (höhere) war und diesbez. auch die mündliche Vereinbarung von der Firma gebrochen wurde.

Sie verlangen den Bescheid zur Sperre und legen darauf Berufung ein!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Bescheid ev. eingeschrieben per Post verlangen oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen! Kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss derweil das Geld ausbezahlt werden.
(ohne gewähr)


5.09.2019 um 17.00 Uhr - von A. - "War gestern bei SÖB-Volkshilfe u. wollte Sie darüber informieren - Gott sei Dank - alle bis auf mich wurden genommen."


unter:
"
Trotz 50% Behinderung und enormen gesundheitlichen Einschränkungen in einen SÖB?" (24.0819)
wie "Zumutbares DV?" (26.08.2019 )


5.09.2019 um 1.43 Uhr - von R*. - "2 Monate Jobtransfer hat mir die Notstandshilfe gekürzt?"


Guten Tag.
Ich war ab 2015 arbeitslos und habe etwa 830 Euro an Notstandshilfe bezogen. In 2017 war ich beim Jobtrantransver mit 1100 brutto.
Von 5.Nov 2018 bis 26 Feb. 2019 habe ich gearbeitet (1850 brutto), wurde einvernehmlich gekündigt da mir gesundlich nicht so gut ging. Mir wurde die Nostandshilfe etwa 650 Euro ausgerechen. Von Mitte Juni bis Ende August war ich im Krankenstand ( mehr als 62 Tage also). Vorgestern habe ich einen neuen Antrag gemacht und mir wurde 650 wieder ausgerechnet.
Frage: Wird nicht ein Einkommen für die Neuberechnung das Einkommen von 2018 bezogen? 2 Monate von Jobtransfer hat mir die alte Notstandshilfe "weggenommen"
Ich will keine Aufstockung von MA40 beantragen, da ich eine Eigentumswohnung habe.
Ich bin wirklich froh, wenn ich etwas mehr Geld habe, da ich ein Paar Krankheiten habe, die die Privatbehandlung erforderlich machen. Und es macht mich psychisch krank, wenn die MA40 sich im Grundbuch ist.
Danke im Voraus

Antwort:
Für eine neue Anwartschaft brauchts Dienstverhältnisse von 28 Wochen - zusammengerechnet über einen Zeitraum von 5 Jahren! 2 Monate sind zu wenig für eine neue Anwartschaft! Siehe AlVG § 14. (2)
Wenn sie in den letzten 5 Jahren keine 28 Wochen DV. zusammenbringen, gibt's keine neue Berechnung / Anwartschaft!
Stellen sie einen Antrag auf einen Bemessungsbescheid ! Über diesen Bescheid wurden schon Berechnungsfehler entdeckt!

Erst mit dem 45. Geburtstag gibt's die geschützte Bemessungsgrundlage
(Ohne Gewähr)

12.09.2019 um 10.04 Uhr - von R*. - "Habe von 5 Jahren gar nichts gefunden"

Danke für die Antworten. Ich habe die Gesetze durchgelesen, ich habe von 5 Jahre gar nichts gefunden. Ich wurde Sie bitten, die 5 Jahre im Gesetz genau zeigen.

Da Sie für mich Zeit investieren, werde ich Ihnen eine Untersturzung ( Spende ) überweisen. mfg

Antwort:
Den Anwartschafts-Paragraphen habe ich ihnen in der vorherigen Antwort schon angegeben. Siehe AlVG § 14. (2) Besuchen sie den Paragraphen darunter! (Rahmenfrist) § 15. (1) (Ohne Gewähr)


2.09.2019 um 9.49 Uhr - von G*. - "Sperre, weil ich verminderte Leistungsfähigkeit erwähnte?"


Guten Tag, ich wurde vom AMS gesperrt, weil ich einem Arbeitgeber wo ich vorstellen war, gesagt habe, was für Einschränkungen ich habe -darf nicht schwer heben-dies aber bei dem JOb erforderlich wäre. Das kann doch nicjht rechtens sein, dass ich einem Arbeitgeber meine Krankheiten (die übrigens vom BBRZ bestätigt sind) verschweigen muss!? lg (1.09.19)

Antwort:
Sie legen auf den Bescheid Berufung ein!
Wenn Tätigkeiten erforderlich wären, die sie aus gesundheitlichen Gründen nicht machen können - diese Einschränkungen auch ärztlich bestätigt sind, so durften sie das natürlich erwähnen - sollten dies auch! (Ohne Gewähr)

2.09.2019 um 20.42 Uhr - von G*. -
Vielen Dank für Ihre Antwort!


30.08.2019 um 19.07 Uhr - von K*. - "BBRZ: wollen die uns Kursteilnehmer als kostenlose Arbeitskräfte ausnutzen?"


Lieber Herr Moser,
ich bin derzeit im BBRZ Wien im 2. Bezirk in einem sogenannten Arbeitsintegrationstraining. Das wäre gar nicht schlecht, da man dort eine Menge lernen wie EDV oder Mathe kann und auch gut unterstützt wird bei der Berufssuche. Was mir aber sauer aufstößt: Ich muss dort ein sogenanntes internes Praktikum machen, also in einem Cafehaus im Gebäude wochenlang mitarbeiten, dass die Kursteilnehmer und auch die Angestellten mit Kaffee und Tee, auch Süssigkeiten versorgt, gegen Bezahlung. Muss ich da ohne bezahlt zu werden arbeiten, ich will ja kein Kellner werden. Und wieso hat das BBRZ keine Angestellten dafür, wollen die uns Kursteilnehmer ausnutzen als kostenlose Arbeitskräfte? Gibt es eine rechtliche Handhabe, damit ich das unterbinden kann? Es heißt dort, man muss das machen. Ich denke, dass das nur freiwillig sein kann. Wie kann ich mich da wehren? Vielen Dank für ihre Antwort. Mfg

Antwort:
Vom Rechtsanwalt - Praktikum keine Gratisarbeit!
Die jeweils geleistete Arbeit in einem sogenannten „Praktikum“ sollte von dem/der betreffenden Arbeitslosen dokumentiert werden, damit er/sie den nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden Lohn nachfordern kann.
Teilen sie das ev. dem BBRZ mit! Und nicht unterschreiben, dass sie Praktikum gratis leisten! Sonst Unterschrift zurückziehen! (Ohne Gewähr)


29.08.2019 um 11.37 Uhr - von R*. - "Jobtransfair: Es ist unglaublich was dort alles passiert."


sehr geehrter Herr Moser,

ich bin über 50 und seit Jänner arbeitlos,seit Juni bin ich bei jobtransfair und ich muss ihnen sagen,es ist unglaublich was alles dort passiert,meine angebliche berater ist es egal ob ich ein job bekommt oder nicht,mir kommt vor die sind selber alle frustriert und unzufrieden mit ihre job/leben:Jetzt zu meine eigentliche frage,ich habe eine job für ein paar monaten aufgenommen durch jobtransfair und arbeit beginn in September,ich habe bis dato nur eine übliche jobtransfervertrag um 1100 brutto obwohl auf die job inserate steht viel mehr brutto lohn oben,auf meine frage,warum?Bekommen ich immer nur lügen aufgetischt,ich habe gefragt ich möchte wissen was ich verdienen wenn ich bitte arbeiten gehen,kann mir aber momentan keine sagen und aufeinmal sagt mir meine berater die erste tagen sind praktikum,auf meine frage wieso aufeinmal jetzt pratikum ist,sagt er es ist immer so,was ich nicht glaube(ich bin jetzt schon angemeldet bei GKK und AMS hat mir die September lohn schon eing estellt)Herr Moser,ich habe jetzt selber eine Job gefunden mit arbeit beginn 10 Oktober und möchte dieser job von jobtransfair nicht mehr antreten,es ist für mich eine genugtun und denen zu zeigen so geht man mit menschen nicht um,Bitte meine frage an sie,wenn ich jetzt die job im september nicht antreten und die Vertrag kündigen bei jobtransfair,bekommen ich von AMS arbeitlose for september oder bekommen ich kein geld,ich möchte nahmlich auf keine fall die jobtransfair arbeit aufnahme,wo ich nicht weiss was ich für september bekommen und ich schon durch eigene initiative eine andere job gefunden hat.ich bitte sie,mir eine rat zu geben wie ich vorgehen soll dass ich meine September geld bekommen.Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Info.MFG R

Antwort:
Praktikum keine Gratisarbeit! Nichts unterschreiben bez. Freiwilligkeit. Sie können den Lohn einfordern / nachfordern. Teilen sie das der Firma, die sie einstellt, mit! Ev. kann es sein, dass sie deswegen nicht genommen werden!
Und
wenn der Lohn von der Firma, bei der sie angestellt werden, höher ist als bei Jobtransfair, dann müssen sie auch den höheren Lohn bekommen!

"Beispiel einer fehlerhaften Überstundenberechnung"
>Es gibt - "oder gab?" - bez. Überstunden auch eine falsche Berechnung!
"Präzedenzfall" - "Entlohnung: 10 Jahre falsch berechnet!"
"Es bekommen alle Transitarbeiter ab der "40" std. die Überstunden bezahlt auch wenn der Überlasser-KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat." (Nachfragen)
"ItWorks: Überstunden falsch berechnet, falscher Kollektivvertrag" (20.09.2018)<
(Ohne Gewähr)

Was Arbeitnehmerrechte betrifft bitten sie die AK um Info / Unterstützung, die sind hier kompetent!

Sollte es zu einer Bezugs-Sperre kommen legen sie Berufung ein!
Von einer Sperre wird "ev." abgesehen, wenn sie innerhalb der Sperrzeit ein Dienstverhältnis eingehen.

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)

30.08.2019 um 19.14 Uhr - von R*. - "Sie haben mir viel geholfen ......."
sehr geehrter Herr Moser,
Vielen Vielen herzlichen Dank für ihre rasche antwort,sie haben mir viel geholfen,bitte eine frage noch,muss ich jetzt den job(von jobtransfair)antreten?oder gleich absagen weil ich sowieso am 10 oktober eine neue job beginnen.Danke nocheinmal Herr Moser und schönen tag noch.Mit Freundlichen Grüssen R. (29.08.19)

Antwort:
Diese Entscheidung müssen sie selbst treffen!
Ob sie eine Bezugssperre riskieren, um diese dann mit Berufung zu bekämpfen? Oder versuchen, die Firma zu informieren, dass sie den KV.-Lohn für das Praktikum einfordern - deswegen dann ev. nicht genommen werden? Bzw. zu hoffen, dass, weil sie in der Sperrzeit ein DV. eingehen?, von der Sperre abgesehen wird?
(Ohne Gewähr)


29.08.2019 um 11.19 Uhr - von T*. - "Repressivere "Betreuungsvereinbarung" beeinsprucht."


Lieber Herr Christian Moser,
da meine "Betreuungsvereinbarung" sukzessive repressiver wurde, habe ich sie vor zwei Wochen beeinsprucht. Nun erhielt ich gestern ein Schreiben meiner Sachbearbeiterin, indem sie feststellte,
dass ich die meisten Ihrer gewünschten Änderungen gar nicht übernehmen kann, da sie sich auf Einträge beziehen, die automatisch über das EDV-System und nicht aktiv von mir gemacht werden. Sie haben recht, dass dies keine Rechtsverbindlichkeit darstellt, diese ergibt sich automatisch durch die gesetzlichen Vorgaben, denen Sie durch Ihren Leistungsbezug beim AMS unterliegen. In der Betreuungsvereinbarung informieren wir über viele dieser Gesetze, als Serviceleistung für die KundInnen. Auch wenn Sie diesen Punkten nicht zustimmen, gelten die Gesetze auch für Sie weiterhin."
Als ich dann meinen neuen Betreuungsplan öffnete, mußte ich feststellen, daß nicht einmal mein Berufs- noch mein Weiterbildungswunsch darin festgehalten wurden. Außerdem wurde als Begründung des Nichteinvernehmens angegeben, ich wäre mit "den gesetzlichen Vorgaben nicht einverstanden." Dabei habe ich mich bei meiner Einwendung auf genau diese Gesetzt berufen.
Ist es sinnvoll, bzw. notwendig, diesen Plan nun nochmals zu beeinspruchen? Ich halte das Antwortschreiben und besonders den letzten Teil des Betreuungsplans für eine Provokation dieser Dame, die ich nun seit 5 Monaten meine Sachbearbeiterin nennen muß, auf die ich nicht unbedingt einsteigen will. Anscheinend werden die AMS- Sachbearbeiterinnen heutzutage in psychologischer Kriegsführung geschult und versuchen alles, um den Gegner zu zermürben.
Ich bin sicher, daß Sie angesichts der vielen Arbeitslosen in Österreich sehr viel zu tun haben, würde mich aber über eine Antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen, T
PS.: Ich habe sowohl meine Einwendung , den neuen Plan sowie das Antwortschreiben parat, um es Ihnen bei Interesse zu übermitteln. (28.08.19)

Antwort:
Wenn sie einspruch erhoben haben bzw. änderung und ergänzung verlangt haben – so würde ich das als erledigt ansehen.
Dies nach meiner Meinung.
Es richtet sich sowieso nach dem AlVGesetz – „betreuungsvereinbarung ist zweit- letztrangig“ Dazu siehe u.a. Anmerkung unter "Betreuungsvereinbarung ändern:
alles gute (ohne Gewähr)

29.08.2019 um 9.57 Uhr - von T*. - "War schon drauf und dran, einen weiteren Einspruch zu formulieren"
Lieber Herr Christian Moser,
zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort! An dieser Stelle möchte ich auch anmerken, wie dankbar ich für Ihre ständigen Bemühungen, anderen zu helfen, bin, und wie großartig ich Ihre Arbeit finde! Ich bin sicherlich nicht die einzige Person, für die Sie die letzte Hoffnung darstellen. Falls sich jetzt jemand die Frage stellt, ob ich keine Freunde oder Bekannten habe, doch, natürlich! Allerdings sind diese nicht in der gleichen Situation wie ich, und Aussagen wie " dafür gibt es doch Gesetze", "das kann so nicht sein", "dann sag ihr doch, sie soll aufhören, dich anzuschreien"... sind zwar gut gemeint, doch eher nicht hilfreich.
Was Ihre Anwort betrifft, ja, ich habe in meiner Einwendung die betreffenden Gesetzestexte bzgl. Änderung und Ergänzung zitiert. Da ich schon drauf und dran war, einen weiteren Einspruch zu formulieren, bin ich froh, daß mich Ihre Antwort so schnell erreicht hat. Die 3,10,- für das Einschreiben kann ich wahrlich für etwas Besseres gebrauchen.
Mit freundlichen Grüßen, T.

Antwort zur Info!
Falls möglich immer Begleitperson zum Termin mitnehmen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:


28.08.2019 um 16.27 Uhr - von Mag. P*. - "Nach Kursbesuch gleich wieder in einen Kurs?"


Guten Tag Herr Moser,

folgende Frage: Ich war von Mitte Juni bis 23.8. in einem Kurs im Akademikerzentrum. Heute habe ich von meiner neuen (noch unbekannten Betreuerin) eine Zubuchung zu job-transfair am 3.9. erhalten. Ist es rechtlich zulässig, dass ich, nachdem ich zehn Wochen aus der Arbeitslosenstatistik gefallen bin, schon wieder einer "Maßnahme" zugeteilt werde (die noch dazu äußerst "fragwürdig" ist, soweit ich bis dato nachlesen konnte). Habe am 30.8. einen Kontrolltermin bei meiner Betreuerin und möchte diesebezüglich gewappnet sein. Diese Maßnahme möchte ich nämlich keinesfalls absolvieren! Vielen Dank im Voraus für die Info! Mag. P

Antwort:
Sie können das Argument - des gerade erst absolvierten Kurses - beim Termin verwenden!
Es hängt auch davon ab, in welchen Kurs / Massnahme / Deppenkurs sie wieder vermittelt werden. Ein SÖB-Transitarbeitsplatz zählt auch als zumutbares DV. wenn nach KV. entlohnt wird. Wird ein Kurs vorgeschalten, so müssen sie sich um den genauen Inhalt informieren.
Wenn Kurs ? können sie sich ev. - gegen einen "Vorgeschaltenen" - wehren, wenn ev. Coaching oder ein Arbeitstraining angeboten wird! Bzw. sie solch ähnlichen Kurs schon mal besucht haben?

Lesen sie sich ev. auch den BvWG-Erkenntnis-Text zur Info/Aufklärung durch:

>Es steht nicht im freien Belieben des AMS, Arbeitslosen (Langzeitarbeitslosen) entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder sie zu einer Nach- oder Umschulung oder zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme zuzuweisen.
Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, dass die Kenntnisse des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind.<

"Bezugssperre, wegen Teilnahme-Verweigerung an FAB-Renotop, vom BvWG aufgehoben" (31.05.2019)

Bei Verweigerung ist immer mit einem Sperre zu rechnen! Sollte es dazu kommen, so legen sie Berufung ein!


Siehe auch sämtliche Links unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Gut wäre auch eine Begleitperson als Zeugen zum Termin mitzunehmen!
(ohne Gewähr)

28.08.2019 um 20.45 Uhr - von Mag. P*. -
Vielen lieben Dank! : )


25.08.2019 um 11.01 Uhr - von F*. - "War 28 Jahre bei einer Firma als Hilfsarbeiter beschäftigt - brauchte keinen Computer und möchte auch keinen mehr ...?."


Sehr geehrter Herr Moser!
Bin über 50 Jahre und war 28 Jahre bei einer Firma als Hilfsarbeiter beschäftigt. Wurde dann arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld. Bekam in einem Jahr 1 Stellenangebot, daß überhaupt nicht meinen Fähigkeiten betraff. Ich muß dazu sagen, daß ich nie mit einem Computer zu tun hatte. So verging das 1. Jahr. Ich selber schaute nur Zeitungen und Bekannten nach einer Arbeit. Dann kam ich in die Notstandshilfe. Von der Beraterin kein einziges Jobangebot. Jetzt nach Monaten war ich bei einem Kontrolltermin. Wieder kein Stellenangebot also nichts. Einige Tage später bekam ich Post für 2 Stellenangebote. Managerarbeiten mit 3500,-- Gehalt. Wo man Englischkenntnisse haben muß, Computerkenntnisse usw. Jetzt mein Problem: Ich habe noch nie mit einem Computer gearbeitet. Diese Bewerbungen kann man aber nur per Computer erledigen. Ist es möglich diese Stellenangebote nicht von der Beraterin kam? Ich ging zum AMS zur Beraterin und legte ihr die 2 Bewerbungen vor. Sie nahm sie und sagte: ach ja sie können ja nicht mit einem Computer arbeiten. Nachher wurde ich belehrt, daß ich mit meinen 55 Jahren am Computer arbeiten können müßte und dass ich der Einzige in Wien bin, der keine Computerkenntnisse hat und noch ernidrigende Beschimpfungen dazu. Meine Frage: Bin ich verpflichtet einen Computerkurs (sollte er kommen) zu machen, da ich schon ein Alter habe, und meine Augen sehr schlecht sind und ich nervös bei solche Sachen bin. Ich bin Hilfsarbeiter gewesen und kein Computermensch und werde so "heruntergespielt". Kann ich den Computerkurs ablehnen oder besteht Konsequenzen. Ich selber habe keinen Computer und werde auch nie einen haben. Diese Anfrage lasse ich von einer Freundin schreiben, weil ich sehr verägert bin. Würde mich freuen auf eine Antwort. (24.08.19)

Antwort:
Eigentlich ist / ("wird") jede Arbeit schon mit einem Computer verbunden! Oft auch schon bei Hilfsarbeiten z. Bsp. im Lager - was diese Arbeit auch aufwertet!
Als persönlichen Rat würde ich ihnen mitgeben sich darauf einzulassen!
Ich habe selbst auch so gedacht und habe "spät" mit dem Computer + verschiedenen Programmen angefangen. Nach einiger - auch nerviger-ärgerlicher
- Zeit war ich froh, dass ich mich zum Lernen, was Computerangelegenheiten betrifft, aufmachte! Als "Werkzeug" ist er in vielen Bereichen eine Bereicherung und nicht mehr weg-zu-denken! Ich hatte das Glück Freunde zu finden, die mir Wissen um diese Technologie beibrachten! Vielleicht hilft ihnen u.a. ihre Freundin.
Ausserdem könnten sie sich so um Computer-Kurse bemühen, die Sinn machen und interessant sind! Vielleich suchen sie diesbezgl. beim AMS um Unterstützung an. Ev. steigen sie über dem Computerführerschein in diese Materie ein. Wenn mal was vorhanden ist - geht's leichter - weil sie dann in weiterer Folge an bisher Gelerntes andocken und sich so - mit Interesse, selbst mit Spass - weiterbilden können.
Reden sie sich also mit ihrer Beraterin zusammen und steigen sie mit einem "leichteren"-"Anfänger"-Kurs in die Welt der Computer ein. - Im Übrigen ist man dadurch (Internet) mit der ganzen Welt verbunden! - Nicht mehr aus der Welt und der Zukunft wegzudenken!
So wie die Beraterin mit ihnen geredet hat - wird sie sie beim Wunsch nach Computerkursen / -Wissen unterstützen!
Wäre besser als Energie - beim Ablehnen - verschwenden.
"Ich denke, eine Computerkurs-Ablehnung ist möglich, wobei "zukünftig" das Argument, - "auch diesbezüglich" - alles beizutragen um in ein DV. zu gelangen, Verwendung findet?!"

Zur Frage:
Mich wundert, dass sie als Hilfsarbeiter in einen Managerjob vermittelt wurden!
Grundsätzlich gilt: Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig
(Ohne Gewähr)


24.08.2019 um 10.27 Uhr - von A*. - "Trotz 50% Behinderung und enormen gesundheitlichen Einschränkungen in einen SÖB?"


Guten Abend,

bin 52 habe seit 2009 50% Behinderung u. zusätzlich bin ich Orthesen Träger, sowie zum 4 mal abgelehnt bei Arbeitsgericht in Sache Invaliditätspension, wobei wir jetzt Einspruch beim OGH eingelegt haben, lt. Gutachtern hochgradig eingeschränkt, 1 1/2 Seiten was ich nicht mehr durchführen kann bzw. darf. Der Beraterin beim AMS ist dies Urteil egal, obwohl Sie ganz Geil auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts war, ich sagte zu Ihr, die Tätigkeitsbereiche für die Trainingsplätze sind beim SÖB Volkshilfe suspekt u. in Frage zu stellen, kaum mit meinen Einschränkungen erfüllbar, sie antwortete ich muss dorthin ansonsten droht Bezugssperre (es ist ein Kontrolltermin). z.B. meinerseits kein betätigen von Anlagen od. Maschinen, kein berufsmäßiges Lenken eines KFZ, bücken-heben-unter Tisch, 4-5 mal pro Std., Positionswechsel (Ausgleichsbewegung) etc.. Habe vergessen zu erwähnen d. Arbeitskundler (d. alles weiß u. seine beiden pseudo Berufe) sind mit meinen Einschränkungen noch durchführbar uns das ist auch die Frage, obwohl auch er eine 3/4 Seite mit meinen Einschränkungen festhielt. Des Weiteren bin ich beim Pflegegeld abgeblitzt, aber per Gerichtsbescheid trotzdem bei .. Std. wo ich Hilfe benötige. Bin nicht alleine mit diesen Entscheidungen u. Tatsachen, tägl. liest u. hört man von diesen u. ist stolz auf den 2. Arbeitsmarkt f. Langzeitarbeitslose, Behinderte Menschen u. Kranke u. da soll man noch im September wählen gehen. Alles wird am Rücken des eigenen Volkes (Österreicher) abgewälzt, weil die Angst bei versch. Behörden u. Stellen von anderen Staatsbürgern schon zu groß ist u. somit man diese lieber in Ruhe lässt. Zensur u. Vertuschung bzw. Anweisungen bei Behörden u. Stellen gegenüber deren Angestellten (es darf nichts nach außen dringen) eigentlich Redeverbot, ist Gang u. Gebe bzw. der Tagesorder bei uns u. d. Arbeitssuchende soll vieles von Ihm Preis geben, was normaler weise nur Ärzte einsehen dürften u. keine Berater od. Trainer in Instituten (siehe Anhang). MfG A..... (23.08.19)

Anm: Erging als E-Mail an mehrere Adressen:
An Bundesministerien bmwfj wie bmask; an Parteien Grüne wie SPÖ;
an AK / Volksanwaltschaft / Rechnungshof und sämtlichen JournalistInnen des ORF!

Antwort:
Datenschutz.
Sensible daten nicht weitergeben – nur freiwillig!
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung /
Datenverweigerung
auch ein beispiel vom VwGH
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!"
unter:
Datenschutz

falls geben sie in prozente an inwieweit sie vermindert leistungsfähig sind – ja auch behindertengrad. bzw. auch wieviel sie nurmehr heben dürfen etc.
auf dass,
sollten sie die I-pension wieder nicht bekommen, ersichtlich ist, dass sie für fast keine arbeit verwendbar sind.

Ansonsten ist SÖB nur ein zumutbares DV., wenn nach KV entlohnt wird!
Gegen vorgeschaltene massnahmen / deppenkurse kann man sich ev. wehren!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

zur info!
>Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

>ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching.
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
unter
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

>SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
und
sollte es zu einer sperre kommen – immer berufung einlegen – ist kostenlos!
ohne gewähr

26.08.2019 um 10.23 Uhr - von A. - "Zumutbares DV?"
Guten Abend Herr Moser, habe vergessen Ihnen mitzuteilen, das die
Arbeitszeiten bei SÖB nur 10-15 Wochenstunden betragen, kann ich das dann
nicht ablehnen, weil 20 Std. sein müssen. Betreffs 24.08.2019 um 10.27 Uhr -
von A* MfG (25.08.19)

Antwort:
Falls es sich um ein zumutbares DV. (SÖB-Transitarbeitsplatz) handelt, so ist dieses erst ab 20 Stunden / AlVG §7
verpflichtend.

§7(7) - Als auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene, den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen entsprechende Beschäftigung gilt ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Stunden. (ohne Gewähr)

5.09.2019 um 17.00 Uhr - von A. - "War gestern bei SÖB-Volkshilfe u. wollte Sie darüber informieren - Gott sei Dank - alle bis auf mich wurden genommen."
Guten Tag Herr Moser,
war gestern bei SÖB-Volkshilfe u. wollte Sie darüber informieren, eine Gruppe vor mir mit ca. 10 Pers., danach wieder eine Gruppe, von meiner Gruppe wurden alle bis auf mich genommen, Gott sei Dank, Begründung multiple gesundheitliche Probleme lt. Gutachten, nach mehrmaligen Versuch bekam ich eine Bestätigung, die aber leider nur mit dieser Begründung ausgefüllt wurde, Fr. Mag. H... erwähnte beim Einzelgespräch bei meinem Krankheitsbild sind nicht einmal mehr 15 Std. in d. Woche möglich (Sicherheit gegenüber Arbeitnehmer u. Arbeitgeber nicht gewährleistet) Behindertenpass uninteressant, jedenfalls so läuft es dort ab. Zur Info - was will man tun, was ist zu tun, wo wollen Sie hin, sozialpädagogische Betreuung ist PFLICHT bei SÖB-Volkshilfe, wird gleich gesagt, die Dauer von 6 Monaten erfährt man auch erst dort, Rücksicht auf Mütter gibt es keine, man solle Ankreuzen wo man hin will, MA, Dyson, IsI etc., bei meiner Gruppe wurde man danach irgendwo v. Betreuer zugeteilt, Verkauf, Lager, Reinigung etc.. Kontrolltermin Freiwillig - keine Antwort, kein zumutbares DV - die 20 Std. werden ignoriert AMS Sperre - es wird so formuliert, wir werden das AMS darüber informieren, da wir uns gegenüber dem AMS rechtfertigen müssen, Datenschutzerklärung sinnlos vorzulegen, es kommt sofort ein Gegenargument, eigentlich geht es nur darum eine Bezugssperre zu erwirken, fast keiner spricht perfekt Deutsch, ein Spruch herrscht dort, so wird in Wien nicht einmal am Gürtel gesprochen, was soll man sagen, Dialekt versteht dort keiner, habe geglaubt bin in Afrika od. Indien. Jedenfalls das Ganze ist für uns normale menschenunwürdig, keine Rücksicht, alle in einem Topf - Manager, Hilfsarbeiter, Polier etc. nichts zählt. Bin jetzt neugierig was das AMS mit mir macht, bzgl. dem Schreiben vom SÖB-Volkshilfe an Sie. Bezugssperre, nicht mehr arbeitsfähig etc., welche neue Idee kommt, da manche zum 3 mal schon dort sind, keine Chance dem zu entrinnen.
MfG

Antwort:
Falls man nicht teilnehmen will, muss man es drauf ankommen lassen und sollte es eine ("rechtswidrige") Sperre geben, ist darauf Berufung einzulegen!

Es ist nicht zu erwarten, dass die dort einem sagen: Ja. passt ihr könnt alle gehen, wenn ihr wollt - Ist eine freiwillige Angelegenheit! - Die leben davon! -
Was, wenn jeder heimginge?

Auch gibt es die Aussage von Dr. Buchinger, dass sozialpädagogische Betreuung in SÖB-Transitarbeitsplätzen / Massnahmen eine freiwillige Sache ist. Niemand muss teilnehmen, der nicht will!

Dr. Buchinger AMS-Chef:
"Personen, die freiwillige Sozialarbeit für sich ablehnen, können diese lt. Dr. Buchinger ablehnen, ohne dass es deshalb zu Bezugssperren kommt."

Aus dem Protokoll des runden Tisches bei der Volksanwaltschaft."

Die Antworten zu den weiteren Fragen finden sich
unter:
"
Trotz 50% Behinderung und enormen gesundheitlichen Einschränkungen in einen SÖB?" (24.0819) - und - "Zumutbares DV?" (26.08.2019)

Zumutbare DV., müssen nach KV entlohnt werden! (Ohne Gewähr)


21.08.2019 um 16.56 Uhr - von R. - "PVA-Untersuchung?"


An alle die bei der PVA zur Untersuchung für Arbeitsunfägigkeit eingeladen werden
Ich wurde vom AMS hingeschickt da ich körperliche Probleme und einen Nerven Zusammenbruch hatte den ich durch meinen ehemaligen Arbeitgeber erlitten hatte. Ich habe diesen auch angezeigt da er mir körperliche Gewalt androhte. Mein erster Termin bei der PVA war eine Untersuchung wegen meiner körperlichen Probleme ich hatte alle Befunde mit wurde dann kurz untersucht und danach wurde mir gesagt alles andere teilt mir das AMS mit. Vorige Woche bekam ich ein Schreiben von der PVA das ich heute erneut hin muss um eine Untersuchung von einem Psychiater zu machen. Ich war heute dort mit allen Befunden meines Psychologen der Arzt hat sich alles kopiert mich gefragt wie meine Kindheit war wo genau ich meine körperlichen Schmerzen habe wie ich mich fühle wie groß meine Wohnung ist ob mit oder ohne Lift und mit was ich heitze. Danach sagte er sie sind fertig für heute. Also ich komme mir etwas verarscht vor was sind das für Fragen von einem Psychiater und woher will er nun in einem 10
Minuten Gespräch wissen wie es mir nervlich geht. Bin gespannt wie das weitergeht überlege ob ich da nicht rechtliche Schritte unternehme falls die mich als gesund einstufen das wäre dann schon irgendwie seltsam. Halte euch alle auf dem laufenden. LG


21.08.2019 um 16.50 Uhr - von D. - "Stehe wahrscheinlich kurz vorm Burnout"


Hallo,
Heute wende ich mich an Sie wegen einem anderen Anliegen.

Wie Sie aus meinen bisherigen Mails entnehmen können, hatte ich in der letzten Zeit viel Stress mit dem AMS und vorallem darum was SÖBs angeht.

Jetzt bin ich zu itworks geschickt worden, was auf keinen Fall besser ist als sonst irgendwas und die zuständige Betreuerin dort hat selbst gesagt dass sie bezüglich eines Jobs für mich Gas geben werde. Als ich sie darauf hinwies dass ich was im Büro gerne hätte, sagte sie mir dass es auch Stellen im Büro gibt aber ich (mit 29) zu alt wäre und hauptsächlich nur welche mit Erfahrungen gesucht werden. Dann merkte sie (wie das AMS) an alles anzunehmen was zumutbar sei, sogar Lagerarbeiten oder Security Jobs. Nachdem das Gespräch zu Ende war ging es mir überhaupt nicht gut, vorallem wegen den ganzen zusätzlichen Druck den ich in den letzten Tagen miterleben musste wurde mir ernsthaft zu viel.

Ich habe mir heute von einer Psychaterin meines Vertrauens einen Befund geholt wo folgendes drin steht:

"Eine Arbeit mit Lasten , stehend oder Nachtdienste sind zu vermeiden. Büroarbeit am geeignetsten."

Für mich sind solche Jobs nicht nur eine psychische sondern auch eine physische Belastung (wofür ich auch noch einen Befund holen werde) und da ich nicht damit gerechnet hätte dass ich jetzt auch noch zu schweren Arbeiten vermittelt werde, musste ich mir etwas holen was bescheinigt, dass es für mich nicht möglich wäre dies auszuüben. Ich habe dies bis jetzt dem AMS vorenthalten, da ich auf keinen Fall wieder ins BBRZ will. Das hatte ich schon einmal und musste dort Psychoterror erleben. Vorallem stehe ich wahrscheinlich kurz vorm Burnout wegen den ganzen Stress mit dem AMS.

Kann man wenn man vom AMS zu einer Reha zum BBRZ geschickt wird, diese ablehnen ohne Sanktion?

Muss man bei AMS Ärzten einwilligen dass diese Befunde oder Gutachten zum AMS schicken oder können die das auch so machen? (20.08.19)

Antwort:
Sie dürfen die Datenübertragung verweigern!
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH"

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10 etc.
unter
Datenschutz -

sämtliche Links, die bez. BBRZ unterstützen können.
wie
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

"Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.< (26.02.17)

Unter: BBRZ - (Ohne Gewähr)


21.08.2019 um 11.21 Uhr - von W. - "Habe heute Klage eingebracht"


unter: "An alle Unerfahrenen" (17.08.2019)


19.08.2019 um 19.00 Uhr - von P*. - "Meine Betreuerin hat mich aus der Maßnahme ausgebucht"


unter: "Zuweisung an das Projekt "step2job"?" (29.07.2019)


17.08.2019 um 16.58 Uhr - von W*. - "An alle Unerfahrenen"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich möchte hier bitte eine sehr fragwürdige Weise, seitens des AMS, mich bei meiner Einforderung meiner Rechte zu behindern bekannt geben. Als Warnung an alle Unerfahrenen, im Bezug PVA-AMS.

Ich habe einen negativen Bescheid von der PVA (Berufsunfähigkeit bzw. Reha) beommen.
Der Bescheid ist mit 20.5.datiert, so kann dieser nicht vor dem 21. in meinem Postkasten gewesen sein. Die Einspruchsfrist sind 3 Monate. Meine AMS Betreuerin hat mir einen Termin für den 20.8. sehr zeitig in der Früh gegeben, bei dem ich ihr beweisen muss, dass ich Klage eingereicht habe.

Habe soeben herausgefunden, dass man eine Klage, ohne Rechtsanwalt, beim zuständigen Gericht nur Dienstags einbringen kann. Was es mir jetzt unmöglich macht meinen Termin beim AMS punktlich einzuhalten!

Ich halte das für eine reine Bösartigkeit mir diesen Termin zu geben. Sie hat ja Erfahrung mit der Materie und weiss das, das nur Dienstags geht.

Haben Sie einen Vorschlag zur Vorgehensweise?

Ich reiche die Klage auf jeden Fall ein. Egal was das für Konsequenzen von AMS das hat! Aber was muss ich befürchten, wenn ich nicht pünktlich zu meinem AMS Termin komme?

Bitte wissen Sie ob mir das AMS jederzeit Akteneinsichtgeben muss und in welchen Umfang? Meine ganze Akte? MfG (16.08.19)

Antwort:
Setzen sie sich gleich Dienstag in der Früh - oder besser noch Montags - mit dem AMS in Verbindung und klären die Angelegenheit wegen dem Gerichtstermin bez. der PVA-Klage. Falls notwendig mit dem Geschäftsstellenleiter! Falls sie persönlich hingehen, nehmen sie sich, wenn möglich, eine Begleitperson mit!
Gehen
wir mal davon aus, dass die Beraterin auch nicht daran gedacht hat, dass nur Dienstags ein Gerichts-Termin bez. einer PVA-Klage erlaubt ist, als sie ihnen den AMS-Termin gegeben hat! Dann wird sich eine Terminkollision sicherlich vermeiden lassen und sie bekommen einen danach?
Bzw. rufen sie in der Früh - oder auch Vortag`s / am Montag - bei Gericht an, und fragen nach, um welche Zeit sie die Klage einbringen können und geben sogleich ihrer AMS-Betreuerin bescheid, wann sie ihr den Klagsnachweis vorlegen können!

(Kontrollterminversäumnis ist Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung! AlVG §49)

Datenschutzgesetz: Ja die Behörde ist zur Datenauskunft verpflichtet
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)

Auskunftsbegehren gemäß DSGVO Art 15 - V1.0 - Musterbrief (ARGE-Daten)
(Ohne Gewähr)

19.08.2019 um 10.33 Uhr - von W. - "Danke"
Ich danke ihnen vielmals. MfG (17.08.19)

21.08.2019 um 11.21 Uhr - von W. - "Habe heute Klage eingebracht"
Habe heute Klage eingebracht. Die Dame bei Gericht wollte meine Befunde(Beweise) aber nicht nehmen, die muss ich dem Gutachter dann geben, werde mich erkundigen. Sie wusste sofort, dass ich den Bescheid nicht mit hatte. Lies ihn sich dann vonder PVA mailen und wollte mir auch keine Zeitbestätigung geben, weil das AMS kein Dienstgeber ist.

Und sie hat mir erklärt ich hätte auch anrufenkönnen , so wie Sie geschrieben haben, und die Sachen schon am Montag abgeben!
Ich werde diesbzgl. einen Rechtsanwalt kontaktieren und fragen ob dies alles korrekt ist.

Das AMS war sehr verblüfft, wegen der Zeitbestätigung, man hatte mir telefonisch gesagt ich müsste eine bringen, bin aber rotzdem nicht gesperrt, weil ich am selben Tag noch dort war. MfG (20.08.19)


13.08.2019 um 12.47 Uhr - von D. - "Mein Bezug wurde wieder hergestellt"


wie:
"SÖB: Ich soll verschwinden?" (12.08.2019)
unter:
"Ein sozialökonomischer Betrieb?" (29.07.2019)


13.08.2019 um 11.03 Uhr - von T. - "Gedächtnisprotokoll bez. BBE"


Wien, 2018 - Gedächtnisprotokoll

Ankunft im BBE bei Herrn x.

Er fragte, ob ich über das BBe informiert sei und ich meinte, durch das Informationsblatt des AMS. Er legte mir eine gleichlautende Informationsschrift vor, worauf ich fragte, ob er mir mehr darüber erzählen könnte.
Er lobte den Verein, über den er allerdings nichts Neues erzählte, und sich selbst. Ich fragte, ob er meine Telefonnummer, die ihm meine neue Betreuerin rechtswidrig gegeben hatte, löschen könnte.. Er konterte er in typischer NLP:Manier. Daß er meine Telephonnummer bräuchte, um mich sofort zu verständigen, wenn er einen Superjob aufgegabelt hätte. Und ob ich nicht angefressen wäre, wenn er den Superjob für mich hätte und keine Telephonnummer oder ob ich vielleicht garkeinen Job möchte. Ich meinte, das sollte er dem AMS mitteilen, das mich dann kontaktieren solle, wie es ja auch seine Aufgabe sei, und daß ich kein NLP könne .Er änderte seine Taktik, das heißt, er versuchte es auf die kollegiale Art und versuchte, mir zu schmeicheln.

Schließlich fragte ich, ob denn auch ein diesbezüglicher Vertrag zu unterzeichnen wäre. Er legte mir die, mir schon aus dem Internet bekannte, „Vereinbarung zur aktiven Vermittlungsunterstützung“ vor, die ich mir gründlich durchlas. Ich erklärte, daß ich den Vertrag so nicht unterschreiben würde, da ich mit etlichen Passagen nicht einverstanden wäre. Er erklärte, das könne man doch alles eh untereinander klären, und er sei ja so ein guter Betreuer.
Es ging so hin und her, er probierte, mich davon zu überzeugen, daß das BBE viel besser sei als andere solche Institutionen, mit den er garnicht verglichen werden möchte und die teilweise schreckliche Praktiken hätten.

Nachdem ich mich noch immer weigerte, Die „Vereinbarung“ – „das ist kein Vertrag, das ist eine Vereinbarung!“, zu unterzeichnen, bot er mir an, am Montag nochmals zu einer Infoveranstaltung zu kommen, was ich annahm. Er meinte, um dem AMS ein bißchen Dampf rauszulassen, würde er bei seiner Info an meine Betreuerin schreiben, daß ich den Vertrag noch nicht unterzeichnen könne, da ich mich gesundheitlich( auf meine Nachfrage „psychisch“) oder privat nicht auf der Höhe fühle. Das lehnte ich strikt ab, meinte, mir ginge es ganz ausgezeichnet und die Wahrheit sei für mich in Ordnung.

Er fragte dann noch, ob er meine AMS-Überweisung zum BBE kopieren dürfe, was ich ablehnte, da darauf meine Adresse steht und ich nicht will, daß die so leicht in ihre Unterlagen gelangt.

Als ich schließlich die Vereinbarung einsteckte und mich zum Gehen aufmachte, schob er mir noch schnell eine Erklärung vor, die ich gegebenfalls auch unterzeichnen müßte. Da ist anzukreuzen, ob man seine Einwilligung zu elektronischen Übermittlung seines Lebenslaufes ans AMS zustimmt oder nicht.

Er sagte noch, ich sollte am WE in Ruhe darüber nachdenken und falls ich mich bei dem Gedanken, den Vertrag zu unterzeichnen, unwohl fühle, sollte ich´s besser lassen, und das Gespräch hätte ihn sehr gefreut.

Nachtrag:
Ich war am Montag darauf bei dieser "Info-Veranstaltung". Manche Mensche dort waren schon zum dritten Ma bei dieser Einführung . 3 Personen sprachen äußerst unmotiviert über nichts, am Ende sagte ich, daß ich sehr gerne hier mitmachen würde, jedoch den Vertrag nicht unterschreiben könne. Als Antwort bekam ich ein "dann können Sie nicht mitmachen", ich sagte "wie schade" und ging.

Nachtrag:
Ich hatte mich schon darauf eingestellt, klagen zu müssen, doch mein Bezug wurde nicht gesperrt.

Nachtrag:
Vielen Dank an Herrn Christian Moser für seine Unterstützung


13.08.2019 um 10.16 Uhr - von C.. - "Damit ALLE gewarnt werden"


unter: "Zwangsarbeit für Notstandsbezieher?" (29.07.2019)


9.08.2019 um 10.36 Uhr - von S*. - "Das Arbeitslosengeld gestrichen"


Guten Tag,
ich halte mich so kurz wie möglich: Trotz Ankündigung eines Vorstellungsgespräches an dem Tag, an dem ich an einer Jobbörse teilnehmen sollte, wurde mir das Arbeitslosengeld gestrichen. Rund 1 Monat später hatte ich dann eine Kontrollmeldung, bei der eine Niederschrift angefertigt wurde. Bei dieser Kontrollmeldung habe ich die Bestätigung des Vorstelltermins vorgebracht, welches gänzlich ignoriert wurde. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass mein Arbeitslosengeld nun bis 21.08. gesperrt sei. Daraufhin habe ich versucht, die Sachlage noch einmal zu erklären, welches in kurzer Form in der Niederschrift zu erkennen ist.

So, 1. ist diese Sachlage nicht richtig, mein Betreuer hat abgesehen von seinen Rechtschreibfehlern alles ausgelassen, was eine Bezugssperre verhindern könnte.
2. Ich würde gerne eine Einwende gegen genau diese Niederschrift erheben, und möchte fragen, wie ich hier am besten vorgehe?
Vielen Dank

Antwort:
Nichts unterschreiben - erst recht nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind!
Sie setzen ein Schreiben auf in dem sie die Niederschrift ergänzen / verändern / berichtigen.
(Eingeschrieben senden oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen!)
Und
sie verlangen dann gleich auch den schriftlichen Bescheid auf den sie Berufung einlegen können! Darin geben sie als Begründung ihre Sichtweise der Sachlage an!


8.08.2019 um 10.36 Uhr - von V*. - "Nach dem Krankenstand bewerben müssen"


Hallo Herr Moser!

Ich war vom 22.07 bis zum 26.07 im Krankenstand.
Seit 06.08 würde mir mein Bezug eingestellt. Daraufhin rief ich gleich an und man erklärte mir ich hätte mich nach dem Krankenstand trotzdem bewerben müssen. Jetzt kommt es zur Niederschrift. Ist das rechtens was die da abziehen?
Ich danke ihnen für ihre Hilfe

Antwort / Frage:
Hatten sie einen Vermittlungsvorschlag vom AMS?
"Meist hat man ca. 8 - 10 Tage Zeit um die Bewerbung beim AMS vorzulegen!
Steht ev. in der Betreuungsvereinbarung!
Heisst: Hatten sie einen Vermittlungsvorschlag, so hätten sie sich auch nach dem Krankenstand noch bewerben müssen. (Ohne Gewähr)
Wenn sie zweifeln und um sicher zu gehen, können sie auf den Sperr-Bescheid Berufung einlegen!


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