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20.10.2019 um 15.13 Uhr - von H*. - "Thema "Kursverweigerung?"


Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Thema "Kursverweigerung".
Ist man bei einer Kursverweigerung weiterhin versichert?
Meine neues Angestelltenverhältnis beginnt leider erst ab 1.1.20 und deswegen möchte ich den Rest des Jahres nicht in einem Kurs verbringen... (19.10.19)

Antwort:
Während einer Sperre sind sie weiter versichert. Schutzfrist.
Vorsicht bei mehreren Sperren innerhalb kurzer Zeit droht die Einstellung der Versicherungsleistungen. (Alg. / Notstand / Krankenversicherung)
.
Drum ist
bei ihnen anzuraten, Kurse ev. zu bekämpfen. Heisst bei Sperre (die sie eh eingehen wollen) Berufung auf den Bescheid einlegen.
Ev. Infotag besuchen, um Infos über den Inhalt der Massnahme zu erhalten - auf dass sie wissen, ob es sich ev. um freiwillige Teilnahme handelt wie ev. bei Coaching oder ev. Arbeitstraining(?) und Aufsuchende Vermittlung.
bzw. eine Begründung für eine erfolgreiche Berufung erfahren. Es kann ja ev. auch eine "rechtswidrige" Sperre geben?
Ev. haben sie einen ähnlichen Kurs schon mal besucht?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

> keine Gratisarbeit leisten müssen - zBsp.: Praktikum

Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015) (Ohne Gewähr)

18.10.2019 um 16.13 Uhr - von W*. - "Ich schreibe hier nur informativ, habe keine Frage...."


Ich schreibe hier nur informativ, habe keine Frage....

Ich bin seit ein paar Tagen arbeitslos, das erste mal seit ca. 15 Jahren. Und ich werde es auch nicht lange sein. Ich bin in der IT beschäftigt und werde sehr schnell einen neuen Job haben.

Mir sind einige Dinge aufgefallen die mich doch in Erstaunen versetzen:

1. Man hat meine IT Skills von vor 15 Jahren einfach übernommen. Das ist völlig absurd. In den letzten 15 Jahren hat sich in der IT 90% verändert. Das alte Profil ist wertlos. Ich hab mir gedacht, ich sag einfach nix, ist eh wurscht.

2. Ich werde bomardiert mit absurden Stellenvorschlägen. Es gibt viele, wirklich viele passende Stellen auf die ich mich auch bewerbe. Warum schickt mir das AMS nur völlig unpassende? Ich bin ja bei der Antragsrückgabe neben der Dame gesessen. Sie hat auch freimütig zugegeben, dass sie sich nicht auskennt und ich hier halt sagen soll, wenn ein Vorschlag gar nicht passt. Na, ja, ich hab mir gedacht ich kann ja nicht zu allem nein sagen und habe daher einiges akzeptiert. Ich schreib also jetzt Bewerbungen von denen ich genau weiss, dass der Empfänger den Kopf schütteln wird...

Eine völlig absurde Prozedur.

Anmerkung:
Das ist ein Punkt, in dem ich immer schon das AMS verteidige. Das AMS kann keine Arbeitsplätze schaffen / erzeugen.
Meine Kritik setzt dann an, wenn die Behörde unschuldige Arbeitslose trotzdem unter enormen Druck setzt und des Öfteren die realistische Situation nicht zur Kenntnis nimmt - einige sich auch mit Realitätsverweigerung beschäftigen / ev. beschäftigen müssen, um die politische Vorgabe umsetzen zu können!
Gut;
dass sie gleich wieder Arbeit finden! Ansonsten Selbstgewünschtes suchen - dazu Links zur Unterstützung:
Siehe: AMS Job-room-Angebote Job-Suchmaschinen! .
Geben sie Standort und Branche / Beruf an. Alles Gute (Ohne Gewähr)

18.10.2019 um 10.43 Uhr - von D*. - "Ich bin erst seit 3 Wochen arbeitslos"


Hallo Herr Moser, ich bin erst seit 3 Wochen arbeitslos und habe mich in dem Forum bereits eingelesen. Bitte darf ich fragen, ob folgende Information noch aktuell ist (etwas gekürzt): "In den ersten 120 Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld nur zumutbar, wenn das sozialversicherungspflichtige Entgelt mindestens 80 vH des der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entsprechenden Entgelts beträgt. In der restlichen Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld mindestens 75 vH".

Dann wäre nämlich eine Nichtaufnahme einer angebotenen Beschäftigung, wenn diese nur 60% des früheren Gehaltes zahlen ohne Sanktionen möglich?
Vielen Dank für eine kurze Antwort und lg, D. (17.10.19)

Antwort:
So ist es! Die ersten ca. 3 - 4 Monate gibt's in der Arbeitslosigkeit einen gewissen Schutz! Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen bzw. AlVG §9 - Abs.: (3)

18.10.2019 um 10.16 Uhr - von W*. - "Hatte gestern nach 14 jahren wieder mit dem AMS zu tun"


hallo,
ich habe gestern nach nun 14 jahren das erste mal wieder mit dem ams zu tun bekommen. es war der erste termin, die sogenannte antragsrückgabe.

ich hat wie im ams schreiben verlangt alle dokumente mitgenommen, pass, e-kart, meldebestätigung, heiratsurkunde, geburtsurkunde meiner tochter inklusive bestätigung der familienbeihile.
nun um 8 uhr vor ort gewesen, in wien s.-strasse, ca. 8:10 von der betreuerin ins zimmer gerufen.
nachdem ich versuchte nachzufragen warum ich im e-job room stellenausschreibungen finde die z.b eine bewerbungsfrist beinhalten die schon seit monaten abgelaufen sind.
als auch bei der nachfrage waum ich jobvermitlung als IT-Netzwerktechniker bekomme das nicht mein fachbereich ist.
wurde die stimmung sofort frostig, und wurde unzuständigkeit abgetan.

es wurde ein paar fragen gestellt die ich soweit wie möglich beantwortet wurden, zb vollzeit ja/nein auto ja/nein.
auf die frage was ich in der IT gemacht habe, kam dann die antwort, dass sie das nicht eintragen kann da es diese auswahl, z.B applikationsadmin, systembetreuer, it-security im system nicht gibt.
daraufhin meinte ich schön das sich seit 2005 nichts geändert hat, dadurch erreichte die gefühlte raumtemperatur -50 grad.
von den unterlagen die ich mitbrachte wurde nur mein pass und e-card verlangt.
auf die frage ob sie den die geburturkunde meiner tochter nicht braucht, hat sie sich großzügiger weiße diese kurz vorlegen lassen.
wozu ich drei euro für die meldebestätigung ausgegeben habe frage ich mich heute noch.
während des sogenannten betreuungstermins herrschte bis auf die paar fragen durchgehend stille.
zu guter letzt als abschluß drückte mir die dame ein paar zettel in die hand unter anderem die nächsten beiden termine und was ich zu hause gesehen habe ein betreuungsvereinbarung.
in der unter anderem wiederum drinnen steht das ich einen job als netzwerktechnicker suche, wovon ich überhaupt keine ahnung habe.
als auch ein hinweis das ich über rechtliche folgen aufgeklärt wurde.
es gab bis jetzt keine aufklärung. das einzige an rechtlicher aufklärung bis jetzt, waren nur die beiden paragraphen die in der einladung zum kontrolltermin stehen, sonst nichts.
die betreuungsvereinbarung wurde nicht ein einziges mal bei dem termin thematisiert, schon gar nicht ím gegenseitigen einvernehmen.

die dame war nicht bereit auf einen einzugehen bzw. sich überhaupt damit auseinander zu setzten was ich bisher in meinen letzten 14 jahren in der IT getan habe.

was kann man jetzt machen?
ich finde dieses verhalten und vorgehen einfach unterirdisch. (17.10.19)

Antwort:
Wenn sie in der Betreuungsvereinbarung etwas verändert bzw. ergänzt haben wollen, so können sie diesbez. ein Schreiben aufsetzen das sie ihrer Betreuerin zusenden.
Zur Betreuungsvereinbarung siehe meine Meinung in der Anmerkung unter:
"Betreuungsvereinbarung ändern"

Versuchen sie - falls das AMS keine Stellen, welche sie sich wünschen, zur Verfügung hat - auf Eigeninitiative freie Stellen in Erfahrung zu bringen, um sich dort sogleich zu bewerben.
Neben den AMS Job-room-Angeboten finden sie gewünschte Stellen ev. in
Job-Suchmaschinen! SoNed bietet da eine grosse Auswahl an.
Geben sie Standort und Branche / Beruf an. Alles Gute (Ohne Gewähr)

15.10.2019 um 17.19 Uhr - von P. - "Zuweisung zu Itworks "


Sehr geehrter Herr Moser.

Nach geraumer Zeit melde ich mich mal wieder.
Ich habe vom AMS eine Zuweisung zu Itworks in Wien bekommen (AMS Dresdnerstrasse).
Hier wird mir "angeboten", dass ich innerhalb von drei Tagen eingestuft werde: Und zwar ob ich in die "Beratungs- und Betreuungseinrichtung Jobservice Wien" oder direkt in den Sozialökonomischen Betrieb "Arbeitskräfteüberlassung Itworks" übernommen werde.
Ich habe einmal von einem AMS-Berater gehört, dass Itworks nur freiwillig ist (ohne Sanktionsandrohung)! Ist das noch aktuell nach Ihrem Wissenstand?

PS: Ich bin 59 Jahre und!! Ich habe in der Betreuungsvereinbarung den Eintrag auf "Suche nach einem Vollzeitjob"!!!
Allerdings wurde diese Vereinbarung heuer nicht mehr bei zwei AMS-Terminen ausgedrückt. Auf Nachfrage erklärte die Betreuung mir, dass das sowieso das ganze Jahr gelte.
Frage: Alleine durch die Eintragung Vollzeit sollte ich ja jede Teilzeitarbeit ablehnen können? Haben Sie da irgendwelche Erkenntnisse?
Und: Ich war schon vor Jahren einmal bei Itwork. Damals haben die mir keinen Job angeboten!!!!! Da staunte sogar der damalige Berater. Gilt der Erlass von Hundstorfer noch?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Antwort:
Ein SÖB-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV. und Pflicht, wenn nach KV. entlohnt wird.
Bei vorgeschaltenen Kursen ists ev. möglich sich zu wehren.

Infotag besuchen, auch um genauen Kursinhalt - Pflicht oder Freiwilligkeit - in Erfahrung zu bringen. (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :) Vor Zeugen nachfragen, ob der Kurs freiwillig zu besuchen ist, wie ev. Coaching oder ev. ein Arbeitstraining(?) und Aufsuchende Vermittlung.
bzw.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
(Möchte diesbez.
aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Falls - Unterschrift unter Zwang verweigern und stattdessen folgenden Satz schreiben:
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
(teilnehmen müssen sie trotzdem - man sieht wenigstens dass sie nicht freiwillig dort sind!) Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

keine Gratisarbeit leisten müssen - zBsp.: Praktikum
Unter
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Sie sollten/ müssten im Betreuungsplan angeben und die Beraterin muss das auch festhalten, dass sie kein Teilzeit-DV. eingehen wollen, nur dann könnten sie sich dessen auch sicher sein.

Da es auch "rechtswidrige" Bezugssperren geben kann sollte man auf den Sperr-Bescheid immer Berufung einlegen.
An ein Risiko immer denken! Ohne geht's fast nicht. Drum dann dagegen vorgehen, wenn ein Kursbesuch schwer vorstellbar ist bzw. man auf keinen Fall teilnehmen möchte! (Ohne Gewähr)


11.10.2019 um 8.32 Uhr - von L*. - "Bescheid zur Rückzahlung"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe vom AMS einen Bescheid zur Rückzahlung von einem Teil meines Weiterbildungsgeldes erhalten, weil ich während der Bildungskarenz meinen BA in VLW abgeschlossen habe und das nicht fristgerecht gemeldet habe(innerhalb einer Woche). Ich habe aber den BA Abschluss erst eine Woche vor dem Ende der Bildungskarenz bekommen, das AMS geht aber davon aus, dass das Studium mit der Eintragung der letzten Prüfungsnote abgeschlossen war, also drei Monate früher. Damit war für das AMS die Bildungskarenz aufgehoben und ich soll das Weiterbildungsgeld von drei Monaten zurück zahlen und das in zwei Wochen!
Vielleicht können Sie mir weiter helfen.
Im Voraus herzlichen Dank!
Mit lieben Grüßen

Antwort:
Wenn dem so war, legen sie auf den Bescheid, mit ihrer Begründung, Einspruch ein. Bleibts bei der Zahlungsforderung, suchen sie um Ratenzahlung an.
Alles Gute (Ohne Gewähr)

9.10.2019 um 12.54 Uhr - von S*. - "Zwangs"-Kurszuweisungen per Bescheid?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich wurde informiert, dass eine Erkenntnis des Verwaltungsgericht vorliegt, dass jedwedige Maßnahme wie z.B. Zwangskurszuweisungen unter anderen als Bescheid vom AMS zugestellt werden muß. Diese Erkenntnis ist im Internet leider nicht mehr auffindbar.
Ich habe jedoch erfahren, dass auf soned noch aufliegt.Würden Sie mir diese bitte
zuschicken oder ein Link zukommen lassen, wo ich diese abrufen könnte.
Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ich bin mir jetzt nicht sicher auf was sie hinaus wollen. Für eine "Zwangs"-Kurszuweisung braucht es keinen Bescheid.
Bei Massnahmen gibt es meist eine Einladung zu einem Infotag, dort werden dann die notwendigen Infos mitgeteilt.
Oder sie bekommen die Kurszuweisung in Form eines Infoblattes zugesandt bzw. wird ihnen die Kurszuweisung (Zuweisung zum Infotag als Kontrolltermin) beim AMS-Termin mitgeteilt.
> In diesem Zusammenhang - Rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins - könnten sie ev. einen Feststellungsbescheid beantragen.
Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

>Bei Zwangsmassnahmen / AMS-Kurse / Deppenkurse müssen sie über ihre Defizite wie den Kurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt werden!
>Falls nicht - lautet der Berufungsgrund "Fehlende Belehrung"!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!
Aber
es gibt eine
AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Nur für eine Bezugseinstellung ist ein schriftlicher Bescheid von Seiten der Behörde Pflicht - der dann zu berufen ist.
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

Siehe weitere Infos unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)

4.10.2019 um 11.06 Uhr - von M*. - "Zwangs"-Kurs: Ich gehöre aber nicht zu dieser Zielgruppe?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin 35, langzeitig arbeitslos und gestern hatte ich einen Kontrolltermin beim AMS Dresdnerstraße. Beruflich bin ich Programmierer, aber mein Berater hat zugegeben, dass er überhaupt nichts von Computer oder Programmierer weiss und wissen wollte(!). Er insistiert dass ich auf einen Kurs gehen MUSS, weil ich so was "lange" nicht hatte, und dann hat er "irgendwelcher Kurs" auf seinem Computer für 10 Minuten gesucht. Er hat mich auch vor drei Monaten zum Trendwerk und kurze Zeit danach zur Itworks geschickt, aber dort habe ich alles OHNE Unterschrift abgelehnt (mit Ihrer Phrase nur), weil ich das alles nur als die Geldwäsche und Diskriminierung und Belästigung von Menschen die arbeitslos sind finde. Glücklicherweise wurde ich nie gesperrt, und der Berater hat überhaupt nicht gefragt was dort passiert wurde.

Um es kurz zu machen, der Berater hat endlich was "gefunden", und zwar geht es um folgendes: ich sollte ende November eine "Informationsveranstaltung Übungsfirma 2019/2020" besuchen, und ich sollte folgende Unterlagen mitnehmen: eAMS Konto Zugangsdaten, Lebenslauf, Zeugnisse und Sozialversicherungsdatenauszug. Der Berater hat mir gesagt, es geht um eine Simulation der Büroarbeit, es ist kein Job sondern ein Training. Wenn ich sagte, dass dieser Kurs mit mir nichts zu tun hat, weil es geht nicht um eine Verbesserung meiner Fähigkeiten, und es verbessert meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht - der Berater einfach sagte, "aber Sie müssen zu einem Kurs, was auch immer".

Herr Moser, das ist eine Schikane, das Drängen und skrupellose Verrohung. Als ich bis zum Ende die Unterlagen für diesen Kurs gelesen habe, habe ich gesehen, dass die Zielgruppe dieser Maßnahme die Personen mit kaufmännischer Ausbildung und/oder kaufmännischer Praxis sind. Ich bin überhaupt nicht aus dieser Zielgruppe, und wenn ich das erwähnte, der Berater nur sagte "ich muss aber so machen" !?!? Ich fragte auch, ob ich eine Sperre bekomme wenn der Kurs nicht klappt, und er sagte "na, aber wenn Sie sagen ich will das überhaupt nicht, dann schon, aber gehen Sie unbedingt zur die Infoveranstaltung." Ich weiß nicht, wie ich es interpretieren soll, aber ich hatte einen Zeugen im Büro bei mir. Dann sagte der Berater auch, "wenn das nicht klappt, dann wenn sie zum nächsten Termin kommen, MUSS ich Sie wieder irgendwo schicken, Itworks oder Job-Transfair oder Trendwerk" !?! Und wieder ganz am Anfang. Obwohl ich sagte, dass diese Maßnahmen nicht die geringste Hilfe sind, dass ich all e diese schon probiert habe - aber dem Berater ist das komplett egal.

Kann ich irgendwas tun, um diesen Terror zu verhindern ???

Das ist alles psychisch sehr anstrengend für mich, ich habe kein anderes Einkommen und ich habe das Gefühl, das ich den AMS Terror nicht mehr ertragen kann. Ich hatte schon depressive Störung und schon wieder fühle ich mich erschöpft.

Bitte sagen Sie mir, wie kann ich dieser unnötige "Übungsfirma" Kurs meiden, was denken Sie, basierend auf meine ganze Geschichte, wie gehe ich am besten vor ???

Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich schulde Ihnen viel.

Antwort:
Bei sensiblen Daten wie Sozialversicherungsdatenauszug vorsichtig sein. Aufpassen, wen sie diese geben. Muss eine freiwillige Angelegenheit sein.
Datenschutz: - Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung

Infotag besuchen, auch um genauen Kursinhalt - Pflicht oder Freiwilligkeit - in Erfahrung zu bringen. (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :) Vor Zeugen nachfragen, ob der Kurs freiwillig zu besuchen ist, wie ev. Coaching oder ev. ein Arbeitstraining und Aufsuchende Vermittlung.
bzw.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

Falls - Unterschrift unter Zwang verweigern und stattdessen folgenden Satz schreiben:
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
(teilnehmen müssen sie trotzdem - man sieht wenigstens dass sie nicht freiwillig dort sind!) Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

keine Gratisarbeit leisten zBsp.: Praktikum
Ein SÖB-Transitarbeitsplatz ist dann Pflicht, wenn nach KV. entlohnt wird.

Unter
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)


Sollte es zu einer Sperre kommen so legen sie immer Berufung ein - ist kostenfrei!

Zur Info:
>Es steht nicht im freien Belieben des AMS, Arbeitslosen (Langzeitarbeitslosen) zu einer Nach- oder Umschulung oder zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme zuzuweisen.
Für die Zuweisung zu einer solchen Maßnahme ist vielmehr Voraussetzung, dass die Kenntnisse des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind.<
"Bezugssperre, wegen Teilnahme-Verweigerung an FAB-Renotop, vom BvWG aufgehoben" (31.05.2019)


>Versuchen sie selbst einen Kurs zu finden, der sie interessiert und beruflich weiterbringt!
Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

(Ohne Gewähr)

3.10.2019 um 20.10 Uhr - von D*. - "zu einer Ausbildung zu gebucht"


Hallo, Das AMS hat mich zu einer Ausbildung zu gebucht der mit meinem vergangenen Beruf nichts zu tun hat. Bin aus der KFZ Branche und sollte jetzt im Lebensmittelhandel arbeiten. Ich habe mich nun entschlossen eine Weiterbildung im für mich geeigneten Bereich beim Wifi zu absolvieren mit der ich in Zukunft bessere Jobchancen habe bzw auch für meinen zukünftigen Job brauche. Eine Anfrage ob das AMS auch den Kurs vom Wifi bezahlt wurde nicht beantwortet, obwohl ich eine Lesebestätigung erhalten habe. Der AMS Kurs fängt in 2 Wochen an und dieser beim WIFI in 3 Monaten und geht bis Juli 2020. Höchstwahrscheinlich wird mir das ALG gestrichen und bin nicht mehr Kranken versichert. Wie kann, man dabei am besten vorgehen, dass ich nicht komplett mittellos bin bzw. nicht versichert? Mit dem AMS Berater ist es sehr schwierig zu reden da er immer meinen Fragen ausweicht oder Sachen behauptet die nicht der Wahrheit entsprechen.

Antwort:
Wenn es sich um eine Berufs-Ausbildung handelt, so müsste die Teilnahme freiwillig sein.
(Sollte es mal zu einer Sperre kommen so bleiben sie über die Schutzfrist weiter krankenversichert! - und legen sie immer Berufung ein - ist kostenfrei und es kann auch zu rechtswidrigen Bezugssperren kommen.)
Wenn möglich - nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mit! ("Wirkt Wunder") "Zumindest gibt es keine bewusst-unwahren Behauptungen."
Wenn
das vorkommt, sollten sie sofort den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen und die Angelegenheit klären!

Und bleiben sie lästig bez. ihren Ausbildungswunsch!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Zur Info: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
(Ohne Gewähr)

3.10.2019 um 15.15 Uhr - von W*. - "Ich will euch mal meine Geschichte erzählen"


Hallo,
Ich will euch mal meine Geschichte erzählen: Nach über zwanzig Jahren als gelernter Dachdecker habe ich meinen Job verloren,somit gings zum Ams.Jobvorschläge waren da habe es versäumt mich am gleichen oder nächsten Tag zu Bewerben,da war ich eventuell zu nachlässig.als sie mich nach dem Grund fragte erklärte ich ihr das ich eine schwer behinderte Tochter zu hause habe und das nicht alles so einfach ist wegen Therapien und Krankheiten da meine Frau keinen Führerschein hat. Sie erklärte mir da ja meine Frau zuhause ist,ist das kein Proplem denn andere Mütter schaffen das ja auch (zu der Zeit war mein Kind drei Wochen lang krank und hat keine Nacht durchgeschlafen) das war dann meine erste Sperre.Nach vier wochen meldete ich mich dann wieder bei meiner Betreuerin,ich wurde wieder angemeldet und bekam neue Jobvorschläge, am Gleichen Tag schaffte ich es nicht mich zu da ich mit meinem Kind noch einen termin in Linz im Spital hatte.Deshalb beworb ich mich gleich am nächsten Tag o hne Rückmeldungen der Firmen.Eine woche später hatte ich wieder einen Termin da erklärte ich ihr das ich mich überall beworben habe ohne Erfolg da sagte sie mir das da noch eine dritte Stelle wäre wo ich mich nicht beworben habe, das war dann meine zweite Sperre.Nach sechs Wochen hatte ich wieder einen Termin aber bei einer anderen Betreuerin da meine in Urlaub war.Die andere Betreuerin nett und zuvorkommend sprach mit mir warum das alles passiert sei ich erklärte ihr das ich mit Computer und E-ams nicht so gut zurechtkäme,da hat sie mir empfohlen das E-ams Konto zu löschen und alles mit der Post zu machen, hab ihr dann noch meine Lebensgeschichte und meine Aufgaben erklärt. Sie hat mir dann gesagt das sie das verstehe und das es sicher nicht leicht ist,dann gab sie mir ein paar Stellenangebote aus meinem Bezirk und ohne Montage Jobs mit.Hab mich dann überall beworben leider ohne Erfolg,zwei Wochen später hatte ich den nächsten Termin diesmal wieder bei meiner alten Betreuer in.Die hatt mich dann gleich mal gefragt ob ich überhaupt einen Job suche denn ihr kommt es nicht so vor,hab ihr dann erklärt das momentan in der Baubranche weniger Arbeit da ist (was ich von meinen EX-Kollegen weiss) und ich nur in meinem Bezirk suche.Dann hat sie mir erklärt das ich jetzt keinen Berufsschutz habe und ich jetzt jede Arbeit annehmen müsste,darauf gab sie mir zehn Stellenbewerbungen mit wo ich mich überall Beworben und bei manchen ein Vorstellungsgespräch zustande kam.Also Jobangebote ware nur Leasingfirmen und bei vielen musste man sich über Internet bewerben was ich noch immer nicht verstehe da die ja schon vorher aussortieren,wurde dann bei einigen als Dachdecker vorgemerkt.Aber die Stellenangebote kamen täglich von Mistkübelentleerer und Fliessbandarbeiter (wo ich aber schon vorher beim Amt bekanntgegeben habe das Schichteln nichts für mich ist da mein Kind ab und zu nächtlich Krampfanfälle erlitt und ich mich mit dem Notfallmedikament auskenne und die nö tige Ruhe Habe,hat sie mir wieder die Antwort gegeben das ja meine Frau zuhause ist)bis zum Dachdeckerhelfer war da alles dabei.Bei meinem nächsten Termin fragte ich dann meine Betreuerin ob sie die Jobangebote nur auf unseren Bezirk eingrenzen könnte da ich ihn der Woche bis zu 250km fahre, sie sagte nein da hab ich ihr dann mitgeteilt das ich mir irgendwann den Sprit fürs Auto nicht mehr leisten könne da ich ja schon zwei Monate kein Geld mehr von der Bank bekomme,dann schaute sie auf mein Taggeld und sagte mir das da kein Benzinzuschuss möglich ist. Am 25.8.bekam ich dann einen Brief vom AMS das sie mich rückwirkend mit 17.8.abmelden weil mich eine Leasingfirma kontaktieren wollte wegen eines Jobs aber ich nicht erreichbar war des weiteren haben sie mir angeblich eine SMS gesendet? hab nie eine bekommen wegen der Anrufe hab ich nachgeforscht auf meinem Handy und kann jetzt sagen welche das waren bekomme ja öfters Anrufe, warum ich nicht erreichbar war weil ich mit meine r Tochter unterwegs war Therapie,Krankenhaus.So am übernächsten Tag hatte ich wieder einen Termin um 8:30 meine Betreuerin kam vom Kaffeetrinken um 8:40 sie kam zu mir und sagte ich soll warten bis sie mich holt um 8.45 wars dann soweit ohne mich wegen einem Wieso,Warum,Weshalb sagte sie zu mir ich bekomme jetzt meine dritte Sperre und werde abgemeldet vom AMS,denn ich müsse ihnen jetzt beweisen das ich überhaupt arbeiten will hab ihr dann gesagt das ich zwei Tage Später ein Bewerbungsgespräch bei einer Dachdeckerfirma habe war ihr egal,( und ohne Geld und aussicht auf Geld kann ich es mir jetzt nicht mehr leisten irgendwo hinzufahren,hab jetzt ein Auto als Deko für das ich trotzdem zahlen muss mal schauen wie lange). Hab ihr dann gesagt das menschlichkeit hier überhaupt nichts mehr zähle,denn sie kennt ja meine Geschichte.Sie hat mir geantwortet für menschlichkeit wären sie nicht zuständig sie sind das AMS,und für menschlichkeit müsse ich zum Sozialamt gehen.Entäuscht und wütend ging ich wieder kann jetzt sagen das AMS hat mich mehr geschädigt als gehofen. Mein Fazit in sechs monaten eine Stelle als Dachdecker der Rest Müll und nachdem ich jetzt Pleite bin und vom Sozialamt 140€ bekomme schaut halt die Zukunft nicht so rosig aus.Was kann ich noch machen Einspruch werde ich sicher einlegen MFG Ein nichtmehr AMS Kunde (2.10.19)

Antwort:
Na klar legen sie Einspruch / Berufung ein. Sieht so aus, als hätte es die Beraterin drauf angelegt ihnen das Geld zu nehmen!
Ev. haben sie ihr das leicht gemacht!
Gehen sie in Zukunft nur mit Begleitperson zu den Terminen. Was sie ev. schon tun hätten sollen - besuchen sie bei Auseinandersetzungen den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter. Ev. hätten sich zwischenmenschliche Komplikationen besser lösen lassen bzw. geringer halten können.
Stellen sie in der Berufung klar, warum sie nicht erreichbar waren und erwarten sie keine "Menschlichkeit", Mitgefühl oder Solidarität.
Vielleicht wird durch ihre Erklärung nachvollziehbar warum die Nachricht nicht angekommen ist und so ev. die Unerreichbarkeit verständlich-er.
Legen sie sämtliche Initiativen, Aktivitäten bez. Arbeitsuche (Bewerbungen, Vorstellungsgespräche etc.) offen, auf dass es schwieriger wird ihnen Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen. Setzen sie in diesem Kampf alle Kräfte ein, um eine unbefristete Bezugssperre (Einstellung des Bezugs), wegen Arbeitsunwilligkeit, zu vermeiden!
Sollten sie während der Bezugs-Sperre-Zeit tatsächlich eine Arbeit, bei einer Dachdeckerfirma, beginnen, so wird ("ev.") von der Sperre abgesehen!
(Ohne Gewähr)

30.09.2019 um 10.06 Uhr - von M. - "Aussteuerung?"


s.g.hr.moser
beginnt die 26 wochenfrist für dieselbe Krankheit von neuem wenn dazwischen ein Krankenstand durch eine andere Krankheit liegt ? (wgkk) mfg (28.09.19)

Antwort:
>Wenn innerhalb eines jahres wieder mit derselben krankheit krankgeschrieben wird, wird wieder weitergezählt (zusammengerechnet)
>Wurden bereits Leistungen in der Höchstdauer von 26 Wochen bezogen, kommt es zu einer einjährigen Unterbrechung.
>Erst dann besteht ein neuerlicher Anspruch auf Kranken- bzw. Taggeld für dieselbe Krankheit".

Kann man die Aussteuerung umgehen?
Siehe: WICHTIGER HINWEIS! bezüglich AUSSTEUERUNG: (Ohne Gewähr)

Dr. Pochieser - "Ausnahmsweise Politik: Aufruf, am kommenden Sonntag die Grünen zu wählen und Alev Korun die Vorzugsstimme zu geben"


"Aufruf, am kommenden Sonntag die Grünen zu wählen und Alev Korun die Vorzugsstimme zu geben" (25.09.2019)
unter:
"Zur anstehenden Wahl: Wer will den asozialsten Bundeskanzler der 2. Republik zurück? Beseitigung der Notstandhilfe: Kurz würde seinen eigenen Vater in die Mindestsicherung schicken" (24.09.2019)

26.09.2019 um 11.14 Uhr - von R*. - "Umschulung: Möglichkeit eines Austrittes bzw. einer Unterbrechung?"


Sehr geehrte Community

Ich bin alleinerziehender Vater und werde voraussichtlichich in nächster Zeit eine ca. einjährige Umschulung die vom AMS bezahlt werden wird beginnen.Worüber ich sehr Glücklich bin endlich eine fundiertenAusbildung zu erhalten . Mein Bedenken hier ist das ich mir aufgrund meines Alters einen Haushalt führen muss Stress Lernschwäche hier doch etwas schwer tun könnte .

Besteht bei so einem vom AMS finanzierten Umschulung die Möglichkeit eines Austrittes bzw einer Unterbrechung ?
Muss dann eventuell Geld zurückbezahlt werden ?
Kann mann nach einer kurzen Unterbrechung Pause wegen Überlastung dann wieder dort einsteigen wo mann aufgehört hat?

Vielen Dank für die Antworten (25.09.19)

Antwort:
Sie sollten erst gar nicht mit dieser einstellung an diese aufgabe herangehen - natürlich schaffen sie die umschulung / ausbildung.
Ich denke eine mutwillige beendigung /Unterbrechung würde dem AMS und kursanbieter nicht erfreuen.
Drum
sprechen sie das, wenn sie diesbez. ein ganz schlechtes gefühl haben im AMS - bei ihrem betreuerIn und ev. beim kursanbieter / kursleiter an. - wichtig!
da diese umschulung ihr wunsch wie freude ist, würde ich aber an ihrer stelle die ängste hinten anstellen. - denn klar ist ihre nervösität durchaus nachvollziehbar!
also, alles gute dazu! (Ohne Gewähr)

24.09.2019 um 11.08 Uhr - von Dr. Pochieser - "Zur anstehenden Wahl:
Wer will den asozialsten Bundeskanzler der 2. Republik zurück?
Beseitigung der Notstandhilfe: Kurz würde seinen eigenen Vater in die Mindestsicherung schicken"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

das Thema Armut und die asoziale Einstellung dazu des „you-are-so-young-that’s-good“-Bundeskanzlers (Copyright: Donald Trump) und dessen Regierung war kein wirkliches Thema im Wahlkampf.

Die politischen Konkurrenten haben auch den Vorstoß dieses Herrn Kurz zur Beseitigung der Notstandhilfe und zur Einführung des Harz IV-Systems in Österreich offensichtlich mehr oder weniger vergessen.

Der asozialste Bundeskanzler der 2. Republik zettelte Sozialschmarotzerdebatte an

Anfang 2018 zettelte der asozialste Bundeskanzler der 2. Republik eine Sozialschmarotzer-Debatte, die auch vor der Beseitigung der Notstandhilfe nicht Halt machte, an (Hintergründe dazu sehr gut zusammengefasst auf: Standard.at ). Um diese Frage ist es etwas still geworden. Deswegen zur Erinnerung:

Der Lieblings-Schwiegersohn der Nation würde seinen eigenen Vater der Notstandhilfe berauben und diesen in die Mindestsicherung schicken:

Einem namhaften österreichischen Journalisten gegenüber habe ich für ein Gespräch mit Kurz folgendes angeregt:

»Hintergrundinformation:
Verständnis bzw. Empathie für arbeitslose Menschen vorgebend, erwähnte dieser Bundeskanzler nicht nur, dass er aus bescheidenen Verhältnissen käme, sondern auch, dass sein Vater (nach einem Stellenabbau bei Philips) einmal arbeitslos gewesen sei. Der deutschen „Zeit-online“ ist zu entnehmen, dass der Vater von Herrn Kurz eineinhalb Jahre arbeitslos gewesen sei.

Damit müsste er im sogenannten „Notstand“, d. h. im Notstandshilfebezug gestanden sein. Näheres zur Dauer des Arbeitslosengeldes (bevor der „Notstand“ anschließt) siehe: https://www.arbeitslosengeld.at/#wielange

Man müsste Herrn Kurz also fragen, ob sein Vater seinerzeit im Notstand war. Sollte er da "Herumeiern", kann man ihm vorhalten, dass ein Arbeitslosengeldbezug eineinhalb Jahre lang – von seltenen Ausnahmefällen abgesehen – ausgeschlossen ist.

Frage an Herrn Kurz vor diesem Hintergrund: Sie würden also ihren Vater und seine Familie (damals waren Sie ja Student) in die Mindestsicherung schicken, in der er, bevor er sie bekommt, zuerst allfällige Ersparnisse plündern müsste?«

Rechtlich gesehen bedeutet die Beseitigung der Notstandshilfe, dass Menschen einer Versicherungsleistung beraubt werden (was nach dem Judikat Gaygusuz gegen Österreich schon zu einer Verurteilung Österreichs durch den EGMR führte).

Angefangen damit hat allerdings die Sozialdemokratie:

Zusatzinformation: Ich habe gegen den unter der damaligen sozialdemokratischen Sozialministerin gesetzlich initiierten Raub der Notstandshilfe (man versuchte sie aufgrund einer Kampagne der damaligen FPÖ gegen Ausländer, sie Ausländern wegzunehmen) vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Der Verfassungsgerichtshof hat 3 unterschiedliche nacheinander gestaffelte Fassungen von Gesetzen, mit welchen Ausländer der Notstandshilfe entledigt werden sollten, als verfassungswidrig aufgehoben.

Zum Schmunzeln, trotz des traurigen Anlasses: Die 3. Variante des damals von Hostasch unterbreiteten Gesetzes sah vor, dass Menschen, die in Österreich geboren sind, einen Anspruch auf Notstandshilfe haben (so glaubte man eine Ausländerdiskriminierung, insbesondere von sogenannten Gastarbeitern verschleiern zu können). Zu dieser Variante sagte ich, dass diese ganz toll ist, weil, wenn bspw aus dem arabischen Raum Menschen nach Österreich in Geburtskliniken (bspw in das beliebte Rudolfinerhaus) kommen oder ein Kind während eines touristischen Aufenthalts in Österreich zur Welt kommt, diese Kinder auch eine Notstandshilfeanspruch in die Wiege gelegt bekommen (wohingegen österreichische Mütter, die ins Ausland fahren, aufpassen müssen, dass das Kind nicht im Ausland zur Welt kommt, in welchem Falle der Notstandshilfeanspruch verloren geht).

Ich werfe der SPÖ auch in diesem Zusammenhang vor, auch in dieser Hinsicht „Butter am Kopf zu haben“, weil sie es war, die um der Machterhaltung willen die Notstandshilfe, eine der großen Errungenschaften sozialdemokratischer Politik/Politiker, die mittlerweile Legendenstatus haben, als 1. bereit war, aufzugeben, um „den Haider zu verhindern“ (Originalton einer mir zugekommenen Insiderinformation). Gekommen ist er dann doch.

Was sagt die Schauspielerin H. zu dem Schwiegersohn der Nation, der seinen eigenen Vater der Notstandhilfe berauben und ihn in die Mindestsicherung schicken würde?

Der angesprochene Journalist hat die Information (natürlich) nicht verwertet. Es geht ja nur um Arbeitslose, nur um arme Menschen, das ist für einen großen Politik-Journalisten nicht groß genug.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser
eh.

25.09.2019 um 9.32 Uhr - von Dr. Pochieser - "
Ausnahmsweise Politik: Aufruf, am kommenden Sonntag die Grünen zu wählen und Alev Korun die Vorzugsstimme zu geben"
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

nachdem ich vor der letzten Nationalratswahl die Grünen wegen ihrer Abgehobenheit, vor allem auch im Umgang mit dem Thema Armut, heftig kritisieren musste und für mich nicht mehr wählbar erklärte, hat sich die Situation nun doch bei den Grünen stark geändert:

Ich nehme wahr, dass die Grünen nicht mehr nur regieren wollen, sondern wieder auf die Menschen zugehen und wieder mit ihnen reden und richtig kommunizieren und ihre Inhalte wiedergefunden haben und zwar für Menschenrechte, gegen die Diskriminierung von Frauen (und überhaupt gegen jegliche Diskriminierung) und für ein soziales Österreich einzutreten, Themen die mir besonders wichtig sind.

Eine Nagelprobe für mich ist, wie mit den Ärmsten der Armen in unserer Gesellschaft, Notstandshilfebeziehern und Mindestsicherungsbeziehern umgegangen wird. Ein Tabubruch für mich ist in diesem Zusammenhang, die Notstandhilfe, eine der großen Errungenschaften des österreichischen Sozialstaates (aus Zeiten einer Sozialdemokratie, die noch sozial war) beseitigen zu wollen. Derzeit gibt es über 160 000 Notstandshilfebezieher, die der asozialste Bundeskanzler der 2. Republik (näheres dazu in der beiliegenden E-Mail-Information, der auch zu entnehmen ist, dass sogar der Vater dieses liebsten Schwiegersohns der Nation Notstandshilfebezieher war) dieser Versicherungsleistung schon einmal berauben wollte, aber bislang nicht umsetzte. Diese Menschen möchte er in die von ihm und seiner Regierung dramatisch verschlechterte Mindestsicherung schicken.

Wahlempfehlung für die Grünen
Da ich angesichts von Erfahrungen auch mit den Grünen vor der letzten Wahl, eigene Positionen aufzugeben, um regieren zu können, skeptisch war, habe ich mich an Alev Korun, eine mittlerweile jahrzehntelange über jeden Verdacht erhabenen Wegbegleiterin, die für die unverbrüchliche Einhaltung der Menschenrechte, Einsatz gegen Diskriminierung und für ein soziales Österreich steht, angeschrieben, ob mit den Grünen eine Abschaffung der Notstandhilfe denkbar wäre, was sie definitiv ausschloss. Soweit ersichtlich, gibt es eine derartige Erklärung nur von den Grünen, weswegen ich eine explizite Wahlempfehlung für die Grünen ausspreche.

Vorzugsstimme für Alev Korun
Leider ist Alev Korun trotz ihrer Verdienste und ihrem jahrzehntelangen Einsatz bei den Grünen gezwungen, einen Vorzugsstimmenwahlkampf zu führen. Sie ist auch keine von jenen, die ich vor der letzten Nationalratswahl als abgehoben und distanziert adressiert hatte, sondern das genaue Gegenteil. Sie ist mit Leib und Seele für Menschen präsent. Sie ist auch keine Wasserträgerin für bloße Regierungsambitionen der Grünen, sondern steht für Inhalte. Sie kommt aus dem Beratungszentrum für Migrantinnen und weiß, worum es in der Arbeitsmarktpolitik, bei Arbeitslosen und Notstandshilfebeziehern tatsächlich geht.

Sie ist die Garantin, dass die Grünen nicht doch wieder in der Antiarmutsarbeit abdriften und bei der Demontage des österreichischen Sozialstaates um des Regierens willen mitmachen, wie das leider auf der Landesebene schon der Fall war. Ein kürzlich erfolgter Zuruf der obersten Grünen aus Tirol, man solle doch (scheinbar vorbehaltslos) mit dem Herrn S.K. (und damit seiner Gesinnung, die auch Sozialabbau beinhaltet) koalieren, hat mich auch zu dieser Initiative veranlasst.

Obwohl ich ansonsten nie politische Tipps und Empfehlungen abgebe, erscheint es mir diesmal besonders wichtig, eine Persönlichkeit, wie Alev Korun, durch eine Vorzugstimme zu stärken. Ich rufe daher alle Arbeitslosen, darunter vor allem die Notstandshilfebezieher, aber und vor allem auch alle von Armut betroffenen und durch sie gefährdeten Menschen auf, diesem Appell zu folgen. Die da oben werden schon sehen, dass sie nicht so einfach über einen vernachlässigten und ausgegrenzten Teil der Bevölkerung drüber fahren können. Mit dem Gang zu dieser Wahl rufe ich dazu auf, die Stimme zu erheben.

Anbei
- der Wahlaufruf für Alev Korun inklusive Grafik, wie man eine Vorzugsstimme geben kann: einfach den Nachnamen unter das Kreuz hinschreiben (1 Vorzugsstimme für den Landeswahlkreis, 1 für die Reststimmenliste. Evt kann man auch noch den Namen seiner Wahl beim Regionalwahlkreis ankreuzen.
- Meine E-Mail Korrespondenz mit Alev Korun und
- meine Aussendung zur Gefahr der Beseitigung der Notstandhilfe und Hintergrundinformation, dass der asozialste Bundeskanzler der 2. Republik sogar seinen eigenen Vater der Notstandhilfe berauben und in die Mindestsicherung schicken würde, aber auch, dass es eine sozialistische Sozialministerin war, die für Versuche zur Beseitigung der Notstandhilfe (natürlich gegen Ausländer) verantwortlich ist.

Ich bitte um Nachsicht, dass einzelne diesen Aufruf auch mehrfach erhalten und bitte, ihn weiterzugeben.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.

23.09.2019 um 11.49 Uhr - von S*. - "schwer vermittelbar wegen "traditioneller Kleidung"?"


Hallo.
Ich bin pflegerin und ich war kurz bevor ich schwer krank wurde in einem Unternehmen tätig als pflegerin danach ams und Krankenkasse weil krank.
Ich bin bedeckt ich bin muslima ich bin jezt paar Tage aus dem langem krankenstand raus und hatte schon schnuppert tag leider war die Firma katastrope. Ich möchte aber sicher anrbeiten ich brauch Geld. Ich war immer bemüht Arbeit zu finden. Im Pflegeheim waren sie so begeistert von mir ich könnte dort aber nicht belieben. Jetzt bin ich ich wider auf suche.das ams schreibt in der Betreuung vereinbarung das ich aufgrund "traditioneller Kleidung" schwer vermittelbar bin!!

Warum hat mich Dan eine firma gleich Probe arbeiten lassen und die andere Firma hat sich auch im mich gerissen. Es ist keine tradition ich bin das ich trage das so aus Überzeugung ich würde auch nicnt gezwungen oder so wie das in traditio villeicht manchmak üblich ist. Ich kann mich schon etwas anpassen überall. Im Haus war nie ein Problem da Arbeitskleidung da aber mobil ja keine Ahung es gibt genug mit kopftuch überall auch in der Pflege warum werde ich so diskriminiert?? Wo ist das probelm einer hat ein Tuch am Kopf einer hat linke Haare und ist Punk. Ich dachte es ist religionsfreiheit. Es ist doch nicht mein Problem wenn die Menschen recht sind. Hat das ams das echt zu sagen das es " tradition Kleidung ist"?? Was kann ich machen ich will mich beschweren bitte geben Sie mir einen Rat. (22.09.19)

Antwort:
Sie können ev. ein Schreiben ans AMS aufsetzen, worin sie um Streichung der Beurteilung "schwer vermittelbar", in der Betreuungs-Vereinbarung, ansuchen.
Aber lassen sie diese Beurteilung selbst nicht zu nah an sich ran. Im Pflegebereich werden immer mehr Arbeitskräfte gesucht. "Weswegen ich ganz gute Chancen für eine Anstellung sehe"!
Versuchen sie auf Eigeninitiative Stellen in Erfahrung zu bringen, um sich dort sogleich zu bewerben. Gehen sie die AMS Job-room-Angebote (Pflegerin) durch. Ev. finden sie Stellen-Annoncen in Zeitungen !
Oder nehmen sie sich Zeit und besuchen sie einige
Job-Suchmaschinen! SoNed bietet da eine grosse Auswahl an.
Geben sie Standort und Branche / Beruf an. Alles Gute (Ohne Gewähr)

20.09.2019 um 13.17 Uhr - von W. S. - "Einseitig suggestive Geschichten, rechtzeitig VOR der Wahl?"


Einseitig suggestive Geschichten, rechtzeitig VOR der Wahl ?

Liebe Mitbetroffene,
Teile der Pressemacht rufen anscheinend zum Halali - ohne daß die andere Seite gehört wird:

Missbrauchsalarm beim AMS: Pro Tag schon 90 Fälle Immer öfter werden Sanktionen verhängt, wenn Bezieher von Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld Kurse schwänzen. Indes steigt die Aggressivität bei nicht gewährten Krankenständen. Quelle/Link : Krone.at

20.09.2019 um 10.08 Uhr - von K*. - "Ich möchte kein E-AMS Konto?"


Meine Beraterin hat mich für ein E-AMS Konto angemeldet obwohl ich keines wollte. Sie hat gesagt die Zugangsdaten werden mir per Post zugeschickt. Muss ich eines besitzen? Wenn nicht wie kann das rückgängig gemacht werden? Ich möchte nämlich keines.

Antwort:
E-AMS-Konto sollte noch immer eine freiwillige Angelegenheit sein!
Siehe: eAMS Konto löschen (Ohne Gewähr)


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