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3.01.2020 um 6.24 Uhr - von UM. - "Ist ein "Outing" Pflicht?"


Hallo! Das AMS zwingt mich, ein Stellensuchinserat in den e-job-room mit meinem Namen, Adresse, TelNr, Mail-Adresse zu veröffentlichen. Muss ich dies machen??? Das ist doch ein komplettes "Outing" Wenn man bedenkt, wie viele Firmen darauf zugreifen können! Das sind personenbezogene Daten. Wo bleibt der Datenschutz? Wenn man bedenkt, die Arbeitslosigkeit ist doch etwas was man nicht jeden sagen will. Kann ich das verweigern? In Ihrer Rubrik Fragen an den RA habe ich gelesen DSG 27 und DSG 28. Bitte um Ihre Auskunft. Danke!

Antwort:
Reden sie mit ihrer Betreuerin. Fragen sie, ob so eine Veröffentlichung auf Freiwilligkeit beruht? Bringen sie den Datenschutz aufs Tablett, weswegen sie diese Veröffentlichung auch nicht wünschen!
Falls, verlangen sie dass ihr Name nicht aufscheint. Ev. geht's mit einer Nummer auch? Auf dass sie dann von der Firma übers AMS kontaktiert werden.
Aber
aus der Formulierung des AMS-Textes - "es ist nun möglich" - schliesse ich ein freiwilliges Mitmachen. Da von einer Möglichkeit die Rede ist!

>Jobroom für BewerberInnen - AMS
Im eJob-Room ist es nun möglich, Anforderungsprofile für Lehrstellen sowie Persönlichkeits- und Interessenprofile für BewerberInnen anzulegen.<

Wichtig wäre es, eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen - "wenn möglich"!
(Ohne Gewähr)

7.01.2020 um 10.22 Uhr - von UM. - "Dank"
Vielen Dank für die rasche AntworT Herr Moser!
Super dass es Menschen wie Sie gibt, wo man sich hinwenden kann.
... Liebe Grüße - Alles Gute für Sie (3.01.20)

Antwort:
Schönen Dank!


1.01.2020 um 18.55 Uhr - von M. - "Schwarz/Türkis-Grün schöner Schaden! ?"


schöner Schaden! mit den schwarz/türkisen können wir uns warm anziehn

christine-aschbacher-neue-ministerin-fuer-arbeit-familie-und-jugend (standard)

Der wichtige Bereich Arbeitsmarkt wird damit aus dem Sozial- und Gesundheitsministerium herausgelöst und somit der grünen Obhut entzogen. Dabei geht es um viel Ressourcen und Geld, untersteht doch das Arbeitsmarktservice derzeit noch dem Sozialministerium, zudem der Bereich Arbeitsrecht, der ja unter der ÖVP-FPÖ-Regierung viel Sprengstoff barg – Stichwort Zwölfstundentag. Bemühungen der ÖVP, die AMS-Spitze bestehend aus Johannes Kopf und Herbert Buchinger abzulösen, sollen übrigens von den Grünen abgewehrt worden sein.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian hielte es für eine sehr schlechte Idee, wenn in der nächsten Regierung die Arbeitsmarktagenden vom Sozial- in das Wirtschaftsministerium verschoben werden. Das wäre "ein schlechter Start für die ArbeitnehmerInnen in diesem Land", erklärte er der APA. (31.12.19)

Anmerkung:
"Au - Bleibt die Arbeitsmarktpolitik eine "Lohndumping-Politik"? Die Arbeitsmarktagenden vom Sozialministerium hin zur ÖVP lässt Schlimmes vermuten.
Endgültiges Urteil - auch über die Grünen - aus Sicht der unteren sozialen Schichten (+ unschuldigen arbeitslosen Menschen) lässt sich erst äussern, wenn die Schwarz-Grünen-Verhandlungen zum Thema auf dem Tisch liegen - auch zeigen wie die Absicherung dieser Menschen / sozial schwacher Schichten aussieht.
Stichwort: Sanktionen, auch bei der Mindestsicherung?
Und
war das zu erwarten? Es müsste doch logisch sein, dass bei Türkis bzw. Schwarz-Grün doch was anderes herauskommt als bei Türkis / Schwarz-Blau! - "ODER?"

"Falls" - wurden hierfür die Kommentare schon - vor längerer Zeit - geschrieben!
Arbeitsmarktpolitik zum Nachteil auch von ArbeitnehmerInnen!

"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors"
unter:
Aufklärung / Bewusstseinsbildung


29.12.2019 um 18.07 Uhr - von Z*. - "Notstandshilfe: Vergünstigungen oder Begünstigungen?"


Guten Tag,

Mein Sohn ist Ende 40 ig und 40 ig prozentig behindert, erbezieht seit 1 Jahr notstandshilfe, Meine Frage hierzu... Wird diese jährlich nach Inflation angepasst? Bzw. Erhöht?
Er hat sehr hohe Kosten aufgrund seiner Krankheit, Diät essen und Medikamente...
Gibt es irgendwelche Vergünstigungen oder Begünstigungen? Danke (28.12.19)

Antwort:
Es gibt leider keinen Inflationsausgleich. Ihr Sohn kann aber noch verschiedene Anträge stellen!
Bei seiner Krankenkassa kann er den Antrag auf Rezeptgebühren-Befreiung stellen!
Weiters ev. die Wohnbeihilfe - mit Antrag (Wien)
auch noch
Befreiung / Zuschuss bei Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale
Und bei der Gemeinde gibt's ev. auch einen Heizkostenzuschuss.
Vielleicht kann er dort auch noch Infos, bez. irgendwelcher Unterstützungen, erhalten.
Er soll - falls - diese Anträge, als notwendige Hilfe, stellen! (Ohne Gewähr)

30.12.2019 um 13.04 Uhr - von Z. - "Dank"
Herzlichen Dank für die rasche Antwort, Alles Liebe (29.12.19)



25.12.2019 um 20.03 Uhr - von P. - "Frohe Weihnachten"


Lieber Christian.
Ich wünsche Dir einfach nur Frohe Weihnachten.
Es ist so gut das es Dich gibt, du bist mehr Wert als Geschenke um ein paar Tausend Euro. Bitte mach weiter so !!!! (24.12.19)


24.12.2019 um 9.56 Uhr - von D. - "Besinnliches Weihnachten, auch allen Lesern"


lieber christian
ich wollte dir und deinen lieben ein besinnliches weihnachten wünschen danke das du diese seite machst und natürlich wünsche ich das auch allen lesern doris


22.12.2019 um 10.57 Uhr - von TH*. - "möchte ALLEN hier von meinem kürzlichen Erlebnis erzählen"


Lieber Herr Moser,
möchte ALLEN hier von meinem kürzlichen Erlebnis erzählen:

Ich hatte am 11.12.2019 einen Kontrolltermin bei meiner Beraterin im AMS. Aufgrund gesundheitlicher, und durch Gutachten i.Z. des BU-Verfahrens erstellt, musste das AMS somit die Einschränkungen gem. dieses Gutachtens auch berücksichtigen.
Da ich nun bereits seit mehr als 3 Jahren ohne Beschäftigung bin, vom AMS in dieser Zeit KEINEN einzigen Stellenvorschlag erhalten habe, ich jedoch selbst viele Bewerbungen selbst geschrieben habe, dachte ich an nichts "böses".
Während des Gespräches am 11.12. meinte meine Beraterin, sie hätte heute ein Telefonat ihrer Kollegin mitbekommen, indem ein Herr P..... noch dringend jemanden für das Büro sucht, der für die AK..... die Terminvereinbarungen entgegennimmt und die Daten erfasst, da so viel Arbeit sei und zu wenige Mitarbeiter verfügbar sind. Es handle sich um eine befristete Tätigkeit im Ausmaß von 5 Monaten und Vollzeitdienstverhältnis. Ich war perplex als meine Beraterin fragte ob sie gleich diesen Herrn P.... anrufen solle und ich mit ihm gleich über ein mögliches DV sprechen möchte. Ich bejahte, die Beraterin hat angerufen, sie gab mir das Telefon und ich sprach mit besagtem Herrn P..... . Am Telefon wurde mir eben das erklärt, was ich auch von meiner Beraterin erfahren habe, er meinte ob er mir das Büro zeigen solle oder ich gleich am Montag beginnen könne. Natürlich konnte ich nicht absagen und meinte, ich beginne am Montag, er gab mir die Adresse und legte auf. Meine Beraterin "freute"
sich für mich und wünschte mir frohe Weihnachten.
Am Montag, 16.12.2019 an angegebener Adresse angekommen wurde ich von diesem Herrn P..... begrüßt und einer Personalentwicklerin, welche sozialpädagogisch für mich zuständig sei, vorgestellt. Der Dienstvertrag müsse GLEICH unterschrieben werden, die Anmeldung GKK wurde mir umgehend ausgefolgt. Schon war ich TRANSITARBEITSKRAFT in einem SÖB! Gott sei Dank habe ich darauf bestanden, dass im DV AUSSCHLIESSLICH die Verwendung im Büro- und Telefonservice als Aufgabenbereich definiert war (es standen noch Kreativwerkstatt, Metallwerkstatt etc. darauf, dieses habe ich VOR Unterschrift entfernen lassen, war aber nicht leicht). Eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten habe ich anfangs (eingeschränkt auf 1 Punkt, da mir sonst "Vereitelung" vorgeworfen wurde, VORERST zugestimmt. Nach dem Papierkram betrat ich das Büro- und Telefonservice, ein Großraumbüro für ca. 12 - 15 Arbeitsplätze. Fast alle Plätze waren besetzt. Nach einer ca. 2 stündigen Einschulung durch eine andere Tran sitarbeitskraft "durfte" ich schon selbst telefonieren und Dateneingaben tätigen. Am 1. Tag 0 Anrufe.........8 Stunden vor dem PC und kein Anruf. Die nächsten beiden Tage für 12 Personen INSGESAMT ca. 30 Anrufe den GANZEN Tag. Egal. Am 19.12.2019 kam eine Dame die sich als Frau Bri......vorstellte, sie sei ArbeitsanleiterStellvertreterin. Jo, gut. Morgenbesprechung..........also gut, in dieser Besprechung wurde uns mitgeteilt, dass wir künftig bereits 10 Minuten VOR dem Dienstbeginn im Büro bereit seibn müssen, da sei Besprechung, da aufgrund der "Fülle der Anrufe" eine Besprechung in der Dienstzeit NICHT möglich seien, da sonst der Arbeitsauftrag für den Auftraggeber nicht erfüllt werden könne. ÄHMMMM, dachte mir NOCH nicht viel. Nun gut, Dienstanweisung, die Zeit MUSS also auch bezahlt werden. Von mir aus, dehnen wir mal die Arbeitszeit etwas aus. Ist ja mehr Geld. (oder auch nciht!!!!) Nach meinen 50 Minuten Bildschirmarbeit meldete ich mich bezgl. Pause gem. Bildschirmar beitsplatzverordnung ab und ging an die frische Luft. Meldete mich auch nach meinen 10 Minuten wieder zurück. Mehr hab ich nicht gebraucht. Der Arbeitsanleiter meinte wir haben ein Problem, wenn ich auf Pause gehe. Ich bestand zumindest auf die gesetzliche Pause bei Bildschirmarbeit ( ein paralleles telefonieren und Datenerfassung findet die GESAMTE Arbeitszeit statt, die Termine waren freigegeben und das Telefon läutete fast pausenlos)wenn nach 50 minuten die 10 nicht möglich sind, dann eben nach 100 minuten die 20 minütige Pause. Da haben wir erst recht ein Problem, da können wir den Arbeitsauftrag des Auftraggebers NICHT erfüllen. Der AAL hat sofort die Sozialpädagogische Betreuerin angerufen und mich von meinem Arbeitsplatz geholt, in einen Besprechungsraum mit dieser sozpäd Betreuerin, ihm und mir gebeten. Mir wurde mitgeteilt, dass, wenn ich die mir vom Gesetz zustehende Pause nehme, diese auch die anderen wollen und das ginge nicht. Ich habe auf das ArbeitnehmerInnen schutzgesetz verwiesen, ebenso auf die Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Nun wurde auch die Betriebsrätin in den Besprechungsraum zitiert, die mithören sollte.
Nach NOCHMALIGEM Ersuchen, die gesetzl. Pausenzeiten, die ja nicht ohne Grund vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurden es gehe ja auch um die Gesundheit der AN, wurde mir mitgeteilt, dass ich 1. beweisen müsse dass es sich um einen Bildschirmarbeitsplatz handle und 2. wenn ich auf dieses Gesetz bestehe ich hier nicht arbeiten könne. Ich habe vorgeschlagen, eben die Regelung wie im Gesetz vorgeschrieben auch umzusetzen (50 -10 bzw. 100-20) aber ein VERZICHT auf die Pause, die bezahlt sein muss, käme für mich nicht in Frage. Ebenso die 10 Minütige, VOR Dienstzeit, Besprechung sei ja eine bezahlte Arbeitszeit, da angeordnet. Dies wurde verneint, es handle sich um "Freiwilligkeit", wenn ich allerdings nicht "freiwillig" die 10 Minuten UNBEZAHLT VOR Dienstbeginn zur Besprechung verfügbar bin, ich hier nicht arbeiten könne, da der Arbeitsauftrag für den Auftraggeber dann nicht erfüllt werden könne. Die soz-päd. MA meinte nun zu mir, ja was machen wir da? Ich meinte, naja, die Pausenze iten einhalten und die angeordnete Überzeit bezahlen. Dies sei nicht möglich, sie verstehe meine Sicht, die ja auch gesetzmäßig sei, aber "menschlich" verstehe sie meine Einstellung diesbezüglich nicht. Der AAL hat sich mit den Worten, "dann brauch ma den ned" vertschüsst. Ich meinte wiederum die Einhalteung der Arbeitnehmerschutzgesetze sei Grundlage für Dienstverhältnis da die Gesundheit gefährdet würde (Augen). Die soz-päd meinte wieder ja was machen wir dann, wollen sie das DV in der Probezeit lösen? Ich meinte, wenn die Einhaltung von Gesetzen auf Kosten der Gesundheit von AN erfolgt, dann löse ich das DV in der Probezeit. BR meinte, ja das wäre besser. Gut, Lösung in Probezeit auf persönlichen Wunsch des DN unterschrieben und gegangen, da ich mich nicht wohlfühlte und bereits bei der Besprechung sagte, ich gehe zum Arzt. Raus aus dem Büro, zu Arzt, Krankschreibung......Meldung beim DG (immerhin war 19.12. ja mein (nunmehr) letzter Arbeitstag und ich musste den DG ja ü ber Krankschreibung unterrichten.
Bin nun mal gespannt, NACH der Wiedermeldung beim AMS, welche erst nach Gesundschreibung wieder erfolgt, ob Sperre nach § 11 erfolgt, jedenfalls werde ich GLEICH bei meinem 1. Termin der Wiedermeldung versuchen eine Niederschrift zu erwirken, in der ich den Grund der Lösung meines DV in der Probezeit bekanntgebe (eben die Nichteinhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, die Nichteinhaltung der Bildschirmarbeitsplatzverordnung - Pausenzeiten aus gesundheitsgefährdendem Aspekt. Dies müssten doch "Nachsichtsgründe sein, auch wenn ICH den Gesprächsverlauf nicht beweisen werde können. FAKT ist jedoch, ich würde noch immer dort arbeiten, auch wenn im Dienstvertrag eine Befristung wie folgt angegen ist: "3. Vertragsdauer Das Arbeitsverhältnis beginnt am 16.12.2019. Die Probezeit beträgt ein Monat. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Das Dienstverhältnis kann aufgrund von AMS Vorgaben maximal 5 Monate dauern."

Bin mir gar nicht sicher ob dies als rechtswirksam befristeter DV standhält???! Vielleicht weiss das jemand?

Klar, "nur" 10 Minuten pro Tag früher unbezahlt erscheinen "müssen" klingt nicht viel..........ABER 10 Minuten mal 5 Tage sind 50 Minuten, die Pausen, welche bezahlt werden müssen bei Bildschirmarbeit, bei 8 Stundentag immerhin nochmal pro TAG 50 Minuten, abgesehen vom Gesundheitsaspekt, zusammen somit 8 Stunden die Woche.........mal 12 "überbezahlte" Transitarbeitskraft...naja.....schöne Ersparnis für Betrieb......

Finde es ausserdem sehr bedenklich, dass ein SÖB, welches aus öffentlicher Hand finanziert wird, VORSÄTZLICH Arbeitnehmerschutzgesetze NICHT einhalten will, angeordnete Mehrarbeit NICHT entlohnen möchte, und brav Fördergeld kassieren darf.

Das Arbeitsinspektorat habe ich über die Nichtbeachtung übrigens auch per e-Mail informiert.

Egal, derzeit Krankenstand, melde mich wieder sobald ich gesund bin und meinen Termin am AMS hatte. mfg TH (20.12.19)

Antwort:
Sie haben sich in eine Rolle (Defensive) drängen lassen, die sie nicht annehmen hätten sollen.
Dieser SÖB hätte sie kündigen müssen und nicht umgekehrt und denken sie weiter - ob das überhaupt ein Leichtes gewesen wäre - eine Kündigung, weil die Firma Schutzgesetze nicht einhält? - Gut das sie das Arbeitsinspektorat informiert haben und
eine Sperre - falls - akzeptieren sie schon gar nicht - was jetzt ev. möglich sein könnte, aber nur "ev." - denn es handelt sich bei ihnen um einen besonderen (weil "gesundheitsbedingten") Kündigungs-Grund.
Das alles wollte dieser SÖB verdecken! Mit ihrer Kündigung soll wahrscheinlich eine Schuld bei ihnen gefunden / gesehen werden. Drum,
rate ich besuchen sie ev. auch die AK - ist in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent! Da darf man auch gespannt sein, wie sich die AK verhält, die "meist" auf der Seite der SÖB zu finden ist, sonst hätte / würde es ev. schon viele Verfahren, mit Unterstützung der AK ge-geben.
Lassen sie diese Gewichte nicht auf sich abladen. Wehren sie sich und verbreiten sie ev. diese Infos - Holen sie sich die Bestätigung von der AK (Wenn dies, wie sie behaupten zutreffend ist, handelt es sich um ein schweres Vergehen eines Arbeitgebers, wenn Gesetze, die dem Schutz der ArbeitnehmerInnen dienen sollen, ignoriert werden - Ev. auch Arbeitszeit nicht entlohnt wird?)
Sollte sie die AK, weil ev. befangen, abblitzen lassen, dann schreiben sie auch der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) und bitten um Hilfe!
- Nicht gefallen lassen! (Ohne Gewähr)

24.12.2019 um 8.24 Uhr - von TH*. - "ist mir bewusst..."
Hallo Herr Moser, danke, ist mir bewusst...die AK ist ja der "Auftraggeber des SÖB" (TERMINE FÜR STEUERSPARTAGE) , aber egal...falls AK nix tut...bin seit Jahren RS versicherr, mal abwarten, gebe bescheid.

22.01.2020 um 13.37 Uhr - von TH. - "Die Angelegenheit ist NOCH IMMER nicht beendet"
Hallo Herr Moser,

die Angelegenheit ist NOCH IMMER nicht beendet, ich bekomme KEIN Krankengeld, da der SÖB die korrekte Arbeits-und Entgeltbestätigung, trotz Aufforderung und URGENZ der ÖGK, nicht übersendet. Somit habe ich gerade mal die Hälfte des Geldes, das mir zusteht für Dezember, bis heute erhalten. Habe einen Strafantrag bei der BH gestellt (siehe Beilage), ich hoffe dieser ist nicht an eine Form gebunden, konnte darüber nirgends was finden.

Die Volksanwaltschaft wird in dieser Angelegenheit wahrscheinlich nicht tätig, da ja der SÖB keine Behörde ist, oder sehe ich da etwas falsch?

Bin mal gespannt, wie lange es noch dauert und ob die BH überhaupt etwas unternimmt.

(Sobald ich mein Geld erhalte werde ich natürlich an Sie spenden, momentan bin ich froh mich über Wasser halten zu können, da mir die Bank schon Abbucher nicht einlöst)

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ja, super - gar nicht vorher schon den Kopf zerbrechen, "wie das gehört und ob überhaupt" und deswegen gar nichts tun! Gut so, dass sie handeln!
Schreiben sie auch der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - zuständig auch dafür, was Behörden und Zusammenhang ("SÖB-Zwangsmassnahmen") betrifft. Rühren sie sich weiter bei den zuständigen Behörden, wenn nichts weitergeht - Seien sie ruhig lästig! (Ohne Gewähr)

24.01.2020 um 10.32 Uhr - von TH. - "Habe Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht"
Hallo Herr Moser,
habe heute Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht, bin mal gespannt ob die Zuständigkeit gegeben ist.
Sollte hier ein Rechtsbeistand notwendig werden, da ich ja RS-versichert bin, könnte ich da durch Herrn RA Pochieser vertreten werden, obwohl dieser in Wien ist?
P.S.: Noch immer kein Geld seit 12/2019!!!!! da Firma einfach nicht reagiert! lg

Antwort:
Gut so - dass sie aktiv sind!
Falls sie einen Rechtsanwalt brauchen, so kann es auch Dr. Pochieser sein - fordern sie das von der RSV.
Ev. fragen sie auch bei Dr.Pochieser nach - ob und wie das geht? Zahlt sich wegen Dr. Pochiesers Kompetenz aus. (Ohne Gewähr)

24.01.2020 - Nachfrage: "bei der AK auch versucht?"
Haben sie es bei der AK auch versucht - hilfe zu holen - eigentlich wäre das genau das AK-Aufgabengebiet (26.01.20)

24.01.2020 um 16.33 Uhr - von TH. - "AK Berater gleichzeitig Vorstandsmitglied im SÖB-Verein"
Habe AK aus folgendem Grund NICHT eingebunden: Laut Vereinsregisterauszug ist der AK Berater gleichzeitig Vorstandsmitglied im SÖB-Verein, somit AUF JEDEN FALL befangen.(26.01.20)

Antwort: "Die AK der Unvereinbarkeit ausliefern"
Genau deswegen wäre es kuhl hinzugehen, ohne sich viel zu erwarten – und sie der unvereinbarkeit ausliefern.
Und ich denke, geht es um ein schnelles handeln, des vereins, so würde dem entsprochen werden – die AK wenn so eingebunden? möchte diesbez. – denke ich – den ball flach halten.

25.01.2020 um 16.45 Uhr - von TH. - "ja wäre schon iwie cool gewesen, ABER"
ja wäre schon iwie cool gewesen, ABER ich kenne den AK Berater und weiss, dass dann viel unter den Teppich gekehrt wird und "leise" von statten geht, es soll aber so viel "Wirbel" wie möglich gemacht werden um auch so viele Leute wie möglich zu erreichen und eventl. sogar aufzuklären.
Deswegen habe ich, und das sollten ALLE Betroffenen machen, eine Auskunft nach DSGVO §15 vom SÖB beantragt, erwartungsgemäß haben diese meiner Meinung nach nicht korrekt reagiert und ich deshalb eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht habe. Somit ist eine weitere Behörde mit den Praktiken dort betraut und es wird sich überlegt, ob man "Menschen die Ahnung vom Recht" haben, in SÖB "abschiebt" zwecks Statistikaufbesserung und Bemessungsgrundlagen- abwertung (-schutzumgehung) . Denn je mehr Beschwerden umso schlimmer wirds für die betroffene "Behörde". (siehe Beilagen)
Somit sind Volksanwaltschaft, Bezirkshauptmannschaft und Datenschutzbehörde mal "involviert"
Mal abwarten was geschieht und ob das mit KV usw., das ich an Volksanwaltschaft gemeldet habe, nicht vielleicht sogar ein Prüfverfahren oder verwaltungsrechtlich bzw. verfassungsrechtlich bearbeitet werden muss ;-)

Anmerkung:
Anhang gesichtet (26.01.20)

----- ----------- ----------- ---------- ----------------

"Beschwerde gegen den SÖB T. an die Datenschutzbehörde erfolgreich" (4.09.21)


20.12.2019 um 8.44 Uhr - von M*. - "PVA: zu einer psychologischen Testung"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe folgende Frage an Sie:

Ich habe eine Einladung von PVA zu einer psychologischen Testung bekommen.

Haben Sie Zuschriften bekommen, wie solche Termine ablaufen, wie lange sie dauern, worauf man sich einstellen muss und ob man dort "fair" behandelt wird. Wird die Testung vom einem Psychiater oder Psychologen durchgeführt?

Infos dazu würden mich sehr beruhigen. (19.12.19)

Antwort:
Auch wenn ich schwer zu beruhigen vermag, sollten sie versuchen, sich keine zu grossen Sorgen zu machen. (Ev. Begleitperson mitnehmen)
Haben sie diesbez. Atteste von Vertrauensärzten (Hausarzt besser Facharzt) - falls, dann auch mitnehmen!
Oder warum werden sie zur Testung übermittelt?
Bei fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser muss der Betroffene zuerst zu einem Allgemein-Mediziner überwiesen werden und der darf erst - wenn notwendig - zu einem Facharzt weiter überweisen?

Infos zur PVA unter BBRZ (Ohne Gewähr)


17.12.2019 um 10.47 Uhr - von B*. - "Unrechtmässigen Bezug / Übergenuss"


Ich habe dieses Jahr 2 Monate lang Weiterbildungsgeld bezogen und musste aufgrund früherer selbstständiger Tätigkeiten eine Bruttoeinkommenserklärung abgeben, die ich mangels entsprechender Jobs mit “0 Eur” gemeldet habe. Leider habe ich dabei (bisher nicht angefallene) Auslandseinkünfte vergessen (tatsächlich) , die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Wie melde ich das am besten dem AMS, muss ich mit einer Anzeige rechnen oder bloß zurückzahlen?

Antwort:
Ich denke wenn sie es selbst beim AMS angeben, "kann / wird" eine strafrechtliche Verfolgung ausbleiben und sie müssen den unrechtmässigen Bezug / Übergenuss nur zurückzahlen. Legen sie beim AMS den Irrtum dar - sollte es möglich sein wäre eine Wiedergutmachung sehr vorteilhaft - ansonsten versuchen sie ev. um Ratenzahlung anzusuchen! (ohne gewähr
)


17.12.2019 um 9.22 Uhr - von R*. - "Wiederanmeldung nach Krankenstand?"


Guten Abend,
Ich bin noch ziemlich neu beim AMS,
War jetzt in Krankenstand und mir wurde mitgeteilt das ich mich nur wieder mit einer Persönlichen Wiederanmeldung gesund melden darf.
Ist das mit einen Persönlichen Gespräch bei der Beraterin oder muss ich da nur zum Ams Schalter und mich bei denen wieder melden und bekomme einen neuen termin mit der Beraterin?
Je nachdem nehme ich eine Vertrauensperson mit und bereite mich vor.
Dankeschön für ihre Zeit und für ihre Hilfe. (16.12.19)

Antwort:
Holen sie sich von der Krankenkassa eine Krankenstandsbescheinigung und diese bringen sie zum AMS. - Vielleicht kommen sie gleich dran oder bekommen einen Termin. Ja ist gut, immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen - wenn möglich. (Ohne Gewähr)


16.12.2019 um 14.34 Uhr - von W*. - "heute insgesamt sechs Stellenangebote"


Guten Tag, ich habe heute insgesamt sechs Stellenangebote erhalten!? So lange bin ich noch nicht arbeitslos, aber der Druck ist enorm.

Kann ich gegen diese Vielzahl etwas machen?
Stellengebote werden ja ebenfalls von anderen AMS-Beratern verschickt. Da komme ich mit den Bewerbungen nicht hinterher. Selbst als ich ganztägig in einer Weiterbildung war (auf meine Eigeninitiative, jedoch gefördert), wurden Angebote verschickt. Die Antwort damals, man erwartet sowieso Bewerbungsaktivitäten nebenbei.
Vielen Dank

Antwort:
"Unter ihnen befindet sich ein Sicherheitsnetz", denn d
er Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Es ist halt wichtig, dass das AMS bei ihnen "ausreichenden Anstrengungen" - bez. Mitwirkung bei der Suche nach einem DV. - bemerkt / feststellt."

>Falls - stehen sie die ersten ca. drei Monate unter einem gewissen Berufs-, Einkommensschutz. Zumutbarkeitsbestimmungen (3) <

"Berufungsgrund"
Sollte es mal Probleme geben, sie ev, auch gesperrt werden, so legen sie auf den Sperr-Bescheid Berufung - mit Bezug auf dieses VwGH-Erkenntnis - ein!

>Nehmen sie - wenn möglich - immer eine Begleitperson als Zeugen zu den Terminen mit! (Ohne Gewähr)


14.12.2019 um 10.41 Uhr - von Yo*. - "geringfügig"


Hallo, erstmal vielen dank für das was sie hier leisten.
Mein problem.
Ich werde bei einer Firma geringfügig anfangen zu arbeiten.
Ich will das auch (ist nicht vom Ams).
Und jetzt wollte ich wissen, falls mir die stelle doch nicht so gut gefällt oder ich unfähig bin die Arbeit auszuführen.
Darf ich was geringfügiges ohne AMS Geldsperre kündigen ?
Ich bin dankbar dass ich endlich mal eine zusage habe. Meine frage ist nur für den fall der fälle. vielen dank Y (13.12.19)

Antwort:
"Ja - dieses Problem gibt's beim geringfügigen DV. nicht. Kümmert dem AMS nicht - sie dürfen ohne Sanktionen kündigen!. >... NUR BEIM GERINGFÜGIGEN DV!!!
Ev. nicht an die grosse Glocke hängen. Je nach AMS-SachbearbeiterIn bzw. "früher oder später" kanns genau während den geringfügigen Arbeitszeiten eine "Deppen"-Kurs_Vermittlung geben. (ohne gewähr)

10.12.2019 um 10.04 Uhr - von Y*. - "Gekündigt um mich weiterzubilden / umzuorienteren"


Guten Tag!
Ich habe gekündigt um mich weiterzubilden und umzuorienteren. Jetzt verlangt das AMS, daß sie mich dorthin vermitteln müssen, wo ich die Qualifikation habe. Also wieder zurück in die alte Branche. Ich dachte, die unterstützten einen und nicht dass die einen Steine im Weg stellen?
Unabhängig davon, dass die einen sofort als unmotivierten Arbeitssuchenden ansehen, der nur auf deren Geld aus ist. (Bin erst seit einer Woche bei denen gemeldet).
Dürfen die das? Mich einfach dorthin vermitteln, wohin ich nicht mehr möchte? Dürfen die mich dorthin vermitteln, wo ich weniger verdiene als beim letzten Arbeitgeber? (9.12.19)

Antwort:
Ja es gehen durchaus falsche Vorstellungen bez. Arbeitslosigkeit und auch Umgang mit den Behörden um.
Sie haben so ca. 3 Monate einen gewissen Einkommens- bzw. Berufsschutz.
Siehe Zumutbarkeitsbestimmungen (3)-(...Entgelt mindestens 80 vH der letzten Bemessungsgrundlage / "Einkommen")
Danach müssen sie jedes zumutbare DV. über 20 Wochenstunden annehmen, wenn nach KV. / branchenüblich entlohnt wird!

Wenn sie wissen welche Ausbildung / Weiterbildung sie machen wollen. Auch Daten dazu schon haben. Anbieter / Wochenstunden / Ort / Zeit / Kosten etc. Dann seinen sie ruhig auch lästig, damit die sehen, sie wollen die Ausbildung unbedingt!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Auf Ausbildung gibt's keinen Rechtsanspruch!

Und sie brauchen bei jeder Ausbildung die Zusitmmung des AMS, sonst verlieren sie - falls Eigeninitiative, - ev. die Kurskosten.
(Ohne Gewähr)


7.12.2019 um 16.11 Uhr - von P. - "Was kann ich tun, um diesen Druck zu entkommen?"


Hallo Herr Moser.
Ich bekomme jetzt das 2. Jahr Rehageld von der Oö Gkk und PV, noch bis 31.05.2020.
Ich muss jetzt als erstes ein Arbeitstraining im BBRZ Timo Linz machen, 18 wochen und danach eine Psycho Reha im BBRZ MED Linz, 6 wochen machen.
Wie gesagt MUSS !!
Das Problem ist folgendes: Ich war heuer im Februar bereits im BBRZ MED in Linz und musste nach 2 Wochen abbrechen, weil mir alles zu viel wurde, Psychosomatisch und nicht mehr schlafen und essen können.
Was kann ich tun, um diesen aufgesetzten Druck und Steine in den weg legen zu entkommen.
Bin seit 2005 in psychischer Behandlung, nehme Psychopharmaka morgens und abends, seit 2009 durchgehend Arbeitslos bzw. im Krankenstand.
Können Sie mir irgend etwas sagen an wenn ich mich wenden kann, es ist alles diagnostiziert, habe mehrere Psychische Erkrankungen, habe bereits einen Behindertenpass mit 50% und Zusatz Eintragung, Unzumutbarkeit benutzung öffentlicher Verkehrmittel.
Die Chefärztin hat mich vor 3 Wochen so derart fertig gemacht, das ich 2-3 Tage komplett erledigt war, nur unter Druck setzen und ganz zum Schluss des Informationsgespräches fragte sie mich dann, worum es denn bei mir eigentlich gehe, weil ich nicht mehr Arbeiten kann.
Ich verstehe diese Welt nicht mehr. (6.12.19)

Antwort:
Reden sie mit ihren Vertrauensärzten (Hausarzt / Facharzt) - falls - ev. können die ihnen helfen? Reden sie mit denen auch darüber, ob hier ein Rechtsanwalt angebracht wäre, weil sie hier einer Interessensgruppe ausgeliefert sind, solange sie auf dieses Geld angewiesen sind?
Auf alle Fälle sollten ihre Ärzte mitreden, wenns um die Einstufung geht, welche Arbeiten "noch" möglich sind und welche gänzlich ausgeschlossen werden müssen.
Denn falls die Chefärztin das ernst gemeint hat, dass sie nicht mehr arbeiten können, ist der Zwang zum Arbeitstraining sehr hinterfragenswert?
Ev. schreiben sie auch der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) und ersuchen die um Unterstützung! (Ohne Gewähr)


6.12.2019 um 11.55 Uhr - von J*. - "Datenweitergabe vom Flughafen?"


Ich habe schon mehrmals gehört, dass das AMS eine Information bekommt wenn ein Arbeitsloser am Flughafen Wien durch die Passkontrolle geht. Stimmt das?

Antwort:
Ich habe das noch nicht gehört? - Was nicht gleich heisst: "Es kommt nicht vor"
Dann würde es auch darauf ankommen, welche Daten der Flughafen hat? - Weiss der Flughafen über seine Gäste bez. Arbeitslosigkeit bescheid?
"Falls" - Dann ev. selbst nicht weitersagen!
Wie geschrieben: "Ich höre dies von ihnen das erste Mal"!


5.12.2019 um 10.41 Uhr - von A*. - "Negativen Bescheid bez. Alg-Antrag?"


Hallo,
ich habe im Februar 2017 meinen Sohn zur Welt gebracht und war in Karenz bis August 2019 (einvernehmliche Kündigung). Im November 2019 habe ich AMS Geld beantragt (Sohn war im NOV erst richtig eingewöhnt im Kiga, daher gewartet) und einen negativen Bescheid bekommen. Der Grund lautet, ich hätte in den letzten 2 Jahren nicht genügend arbeitslosenpflichtversicherte Tage.
Vor der Karenz habe ich von März 2015 - Oktober 2016 (danach Mutterschutz) gearbeitet.
Zählt denn die Karenz nicht??
Falls es relevant ist: Ich hab das einkommensabhängige KBG genommen für 1 Jahr, war aber ja 2 1/2 Jahre in Karenz. Wäre dankbar für einen Rat!! Danke! (4.12.19)

Antwort:
Au - kann ich nicht sicher sagen - leider.
Wäre schon arg, wenn sie vor der Karenzzeit um Arbeitslosengeld hätten ansuchen müssen - auch zBsp. nur für einen Tag Bezug - um nachher ("jetzt") das Arbeitslosengeld bzw. danach Notstand wieder weiter zu bekommen?
Denn da wäre bez. Anwartschaft alles in Ordnung gewesen. (In den letzten 2 Jahren 1 Jahr gearbeitet haben.)
bzw.
bin ich nicht sicher, ob der Grund des negativen Bescheids, die Zeit war, die sie gewartet haben, um den Antrag zu stellen. das waren so ca. 3 Monate - oder?

> Ev. legen sie auf den Bescheid Berufung ein, mit ihrer Begründung, dass sie eben in Karenz waren und danach noch gewartet haben, weil ihr Kind erst im November im Kindergarten eingewöhnt war .........!

>Und ev. suchen sie um Mindestsicherung an - wenn sie das wollen / "können"?
Dort könnten sie sich auch Infos bez. dem AMS-Problem holen - Ev. wissen die das besser, weil es eine verpflichtende Behördenzusammenarbeit gibt und bekommen so die Auskunft zu ihrer Frage? (Ohne Gewähr)

AlVG-Anwartschaft § 14.

(4) Auf die Anwartschaft sind folgende im Inland zurückgelegte oder auf Grund inländischer Rechtsvorschriften erworbene Zeiten anzurechnen:

b) die Zeit des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Bezuges von Kinderbetreuungsgeld, wenn innerhalb der für die Anwartschaft maßgeblichen Rahmenfrist mindestens 14 Wochen sonstige Anwartschaftszeiten liegen;

c) Zeiten des Bezuges von Wochengeld oder Krankengeld aus einer Krankenversicherung auf Grund eines arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses;

§ 15. (1) Die Rahmenfrist (§ 14 Abs. 1 bis 3) verlängert sich um höchstens fünf Jahre um Zeiträume, in denen der Arbeitslose im Inland
6. einen Karenzurlaub im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zurückgelegt oder Karenzgeld oder Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld bezogen hat;


1.12.2019 um 12.58 Uhr - von M*. - "Bezugseinstellung mit / trotz Arbeitszusage?"


Guten Abend,

ich wollte nachfragen ich hab ein Problem mit dem AMS das ich seit 31.10.2019 beim AMS gemeldet bin und auch gleich vom 31.10.2019 bis zum 18.11.2019 in Krankenstand war und hab mich auch gleich abgemeldet und angemeldet und Krankenschein abgegeben. Ich hab dann gleich am 19.11.2019 Stellenagebote bekommen für die mich auch Beworben habe per Mail. Ich hab gleich am 28.11.2019 einen sofortige zusage als Elektrotechniker/ Busleitechniker bekommen und kann gleich am 7.1.2020 anfangen und die Firma gibt mir auch eine Bestätigung fürs AMS. Das Problem das ich jetzt habe das sich jetzt eine Leihfirma beim AMS beschwert hat das ich mich nicht beworben habe und das AMS mir jetzt deswegen die Bezüge fürs Arbeitslosengeld streichen will und mir heute an einem Samstag im eAMS eine benachrichtigung schickt wo drin steht das ``da sich im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch offene Fragen ergeben haben, mussten wir Ihren Leistungsbezug ab 27.11.2019 vorläufig einstellen.'' Sie haben sich auf ei ne vom AMS zugewiesene zumutbare Stelle nicht beworben. Bitte sprechen Sie zwecks Klärung am xxx** Es kann sein das ich mich bei der Bewerbung bei der Telefonnummer vertippt habe da die Stelle leider eine zumutung war da ich zum Vorstellungsgespräch 2,5Stunden mit dem Zug in eine Richtung fahren müsste und keine Stunden in der Stellenanzeige angezeigt wurden und es wurde nicht mal der mindestlohn von 2200€ laut kollektivvertag angeboten als Elektrotechniker sondern 1800€ brutto was ich bei meiner jetzigen firma 1800€ normal netto bekomme mit zulagen.Es hat mich aber niemand von der Firma kontaktiert. Die andre sache war das ich im Dezember ein EKG und eine Kolloskopi hab da ich ohne grund Bewustlos werde und alles noch ärztlich untersucht wird.
Was denken sie wie ich vorgehen soll ? Da es mir jetzt noch psychisch schlechter geht da ich einen Job habe aber trotzdem vom AMS belästigt werde.
Liebe Grüße (31.11.19)

Antwort:
Wenn sie am 7.1.20 zu arbeiten beginnen - das von der Firma auch bestätigt bekommen - so wäre das schon sehr hilfreich.

>Von einer Sperre - sollte sie nicht rechtdswidrig sein - kann bzw. wird abgesehen, wenn der Betroffene - "in der Sperrzeit?" / ("zeitnah"*) - eine Arbeit aufnimmt. (wird knapp geht's sich ev. aus.")<
Das kann bei ihnen zur Anwendung kommen.
Auch geben sie in einer ev. Berufung, wenn es überhaupt zur Sperre kommt, an, dass sie am 28.1. die Zusage der Elektrotechniker/ Busleitechniker-Firma bekommen haben, weshalb sie sich bei keiner anderen Firma mehr beworben haben? - oder? - wann ist der Vermittlungsvorschlag zur Verleihfirma gekommen? - danach oder davor?
obwohl, sie hätten eh ein paar Tage zum Vorstellen Zeit gehabt - ist ihnen derweil die Arbeitszusage mit 7.1 dazwischen gekommen?
>geben sie das dem AMS bekannt bzw. legen sie die schriftliche Arbeits-Zusage von der Firma beim AMS-Termin / Niederschrift vor!

Sollte es sich bei dem Vermittlungsvorschlag um eine Firma handeln, die sich örtlich etwas von ihnen entfernt befindet, so gilt eine Wegzeit.
Bei einem Vollzeit-DV darf die Wegzeit 2 Stunden betragen (hin und zurück) bei Teilzeit 1, 5 Stunden - Ev. schon um 30 Minuten angehoben?
Judikatur: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Und die Entlohnung muss sich nach dem KV. richten.

Wie geschrieben, legen sie auf alle Fälle die schriftliche Arbeitszusage mit 7.01.20 von der Elektrotechniker/ Busleitechniker-Firma vor. Ev. wird dann von einer Sperre abgesehen.
Ansonsten
Sperr-Bescheid sofort/schnellstens verlangen und darauf Berufung einlegen!

Auch sollte es in ihrem Interesse sein, Infos zu ihrer Gesundheit / Erkrankung zu erhalten, auch um einzuschätzen, ob und inwieweit verminderte Arbeitsfähigkeit "etc." vorliegt? Klären sie die Angelegenheit (auch der Arbeitsfähigkeit) mit ihrem Arzt
(Ohne Gewähr)


1.12.2019 um 10.49 Uhr - von S*. - "Fachärztliche Untersuchung"


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende dringend Bitte um Auskunft:

Derzeit läuft ein Verfahren meinerseits, wo ich beim Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, weil mir vom AMS Geld gestrichen wurde, weil ich an einer Depression erkrankt war und so einen Termin versäumt habe.

Meine Betreuerin beim AMS hat mir letzten Freitag einen Niederschrift hingeknallt, wo drinnen stand, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Überprüfung der Arbeitsfähigkeit wolle, weil ich mit Terminunfähigkeit argumentiert hatte. Ich müsse daher am Montag den 02. Dez. eine Untersuchung bei de PVA absolvieren. DIes kam mir sehr eigenartig vor, weil erstens das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen ist und mir zweitens der Einblick in das angebliche Schreiben vom Bundesverwaltungsgericht verwehrt wurde. Daher vermutete ich einen Vorwand, mich damit zu einer Untersuchung bei der PVA zu bringen. Ich habe auf dem Schreiben vermerkt, dass mir der Einblick in das Schreiben verwehrt wird und habe mit Vorbehalt unterschrieben und habe mir die Niederschrift kopieren lassen.

Auf Nachfrage beim Bundesverwaltungsgericht wurde mein Verdacht bestätigt: Es gibt kein Begehren des Gerichts bezüglich einer Untersuchung, vor allem sei das Verfahren auf dieser Ebene ja schon abgeschlossen.

Die Frage, wie soll ich jetzt vorgehen und gibt es eine Möglichkeit rechtlich gegen die AMS-Betreuerin vorzugehen, wenn die mit derartigen Methoden arbeitet?

Ich bitte dringend um Ihre Einschätzung!

Herzliche Grüße (31.11.19)

Antwort:
Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung gegen den Willen der Partei ist nur insoweit rechtmäßig, als auf Grund ...... siehe Fachärztliche Untersuchung

Wenn sie die Sperre bekommen haben, weil sie den Termin wegen ihrer Depression versäumt haben - diesbez. eine ärztliche Bestätigung / Befund vorweisen könnten, woraus ev. abzuleiten ist, "dass hier durchaus die Krankheit der Verantwortliche war", so würde es ev. Sinn machen, den Rechtsweg weiter zu beschreiten und eine Beschwerde an den VwGh zu erheben. Ev. mit Verfahrenshilfe!

Was die Unwahrheit ihrer AMS-Betreuerin betrifft so können sie eine schriftliche Beschwerde an den Geschäftsstellenleiter einbringen / senden - ev. unter cc. auch an die Landesgeschäftsstelle - "damit ein unter den Tisch fallen lassen schwieriger wird". Siehe auch: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung.

Ev. besuchen sie (vorher) den Geschäftsstellenleiter und probieren dort die Angelegenheit so gut es geht zu klären?
Und wenn möglich, immer Begleitperson als Zeugen mitnehmen! (Ohne Gewähr)


27.11.2019 um 10.49 Uhr - von F*. - "Datenschutz?"


2/1/2/9 Darf das AMS bei der BH nachfragen ob auf meinem Namen ein Auto gemeldet ist??? (26.11.19)

Antwort:
Ev. berührt diese Frage den folgenden Punkt:
>2. e) sonstige persönliche Umstände, die die berufliche Verwendung berühren.
unter:
Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!<

Um ganz sicher zu gehen, stellen sie die Frage ev. ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
und / oder der
Datenschutzbehörde / Kontakt. unter Datenschutz (Ohne Gewähr)


25.11.2019 um 8.20 Uhr - von G*. - "BRD: Anspruch auf Arbeitslosengeld?"


Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe 1 Jahr in Deutschland gearbeitet bin am 20.10.2019 nach hause zurückgekommen habe mich Arbeitslos gemeldet und seitdem werde ich nur Blockiert bekommen keine Hilfe oder Informationen man teilte mir mit ich müsste ein Formular D! vom Deutschen Arbeitsamt beantragen,dies tat ich 4 Wochen später bekamm ich ein Furmular U1 vom deutschen Arbeitsamt und von meinen Arbeitgeber in diesem Formularen stehen sämtliche Einkünfte und Abgaben des ganzen Jahres.
das Arbeitsamt teilte mir nur mit dies sei nicht das Richtige ich bekomme auch keinen Persönlichen Gesprächstermin wenn ich beim Arbeitsamt vorspreche und Frage was ich tun soll bekomme ich nur als Antwort das kann ich nicht beurteilen, ich musste mich auch noch selbst für 500 € im Monat selbst Krankenversichern und weiß nicht mehr was ich noch tun kann,ich werde auch sehr Unhöflich vom AMS behandelt und schäme mich auch sehr LG G

Antwort:
>nach Zurücklegung einer gewissen Mindestbeschäftigungszeit - hier in Österreich wäre dies zB. 1 Tag - sind die Beschäftigungszeiten aus Deutschland in Österreich bei der Beurteilung eines Anspruches anzuerkennen.<
"Umkehrschluss"
unter Auslandsanspruch / Formular E303
Dieser Aussage müssen sie auf dem Grund gehen, falls das (noch) stimmt - sie den einen Tag nicht haben - müssten sie ev. vorerst die Mindestsicherung bekommen!
Stellen sie ev. also auch einen Antrag für die Mindestsicherung.
Die schicken sie sowieso auch zum AMS, weil verpflichtendes "Zusammenspiel".
Und sie verlangen jede Antwort von Behörden per schriftlichen Bescheid.
So können sie dann dagegen berufen
bzw. würden sie aus den schriftlichen Angaben genau erfahren - was noch zu tun ist!
Und ganz wichtig!!
Besuchen sie die Behörden / das AMS - wenn möglich - mit Begleitperson als Zeugen! - Dann wäre ein ganz anderer Umgang zu erwarten!
Scheuen sie sich nicht bei weiteren Problemen und Bescheid-Verweigerung der AMS-Betreuerin sofort den Vorgesetzten bzw. den AMS-Geschäftsstellenleiter zu besuchen. Dort ist die Angelegenheit dann "sogleich" zu klären!
Wie geschrieben:
Begleitperson - wenn möglich - mitnehmen und alle diesbez. Antworten / Ablehnungen etc. schriftlich per Bescheid geben lassen. Ev. auch den AMS-Geschäftsstellenleiter besuchen!
Sie brauchen sich nicht zu schämen - lassen sie sich nicht einschüchtern und weichen sie nicht zurück! Sie haben Anspruch "darauf"!

>Gibt's weiterhin Probleme, dann wenden sie sich an die Volksanwaltschaft - (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) und ev. gleichzeitig an den AMS-Ombudsmann ev. unter cc. - Er soll sehen, dass sie auch an die Volksanwaltschaft geschrieben haben! (OHNE GEWÄHR)

25.11.2019 um 11.09 Uhr - von G*. - "Dank"
Sehr geehrter Herr Moser
Vielen Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Gruß G


21.11.2019 um 16.13 Uhr - von K*. - "Deppenkurs?"


Sehr geehrter Hr. Moser

Ich bin seit 09.09.2019 arbeitslos gemeldet.

Bei meinem letzten AMS-Kontrolltermin am 31.10. wurde ich zu einem Deppenkurs (Qualifizierung zum Job=Bewerbungen schreiben lernen, "Vorberetung zum Bewerbungsgespräch"...) eingeteilt. Ich habe das zuerst gar nicht bemerkt, bis ich am gleichen Tag die Mail zur Einteilung zur Maßnahme bekommen habe und mir dann die Betreuungsvereinbarung genau durchgelesen und selbiges bemerkt habe. Verbal wurde mir das überhaupt nicht mitgeteilt. Ich denke das wurde gemacht weil ich zu wenige Initiativ-Bewerbungen geschrieben habe. Ich wurde aber auch nicht verwarnt oder vorgewarnt. Beim gleichen Termin wurde mir erst der erste Jobvorschlag vom AMS gegeben.

Ich habe daraufhin sofort per eAMS-Konto Einspruch eingelegt bzw. um Befreiung von der Maßnahme gebeten (2 Tage nach Erstellung der neuen Vereinbarung).

Das wurde aber natürlich abgelehnt.

Jetzt verbringe ich dort täglich 3h damit mir anzuhören wie man ein Bewerbungschreiben verfasst und "Vorbereitung" auf Assessment Center mit 6-seitigen Worassoziations-Tabellen und Logik-Aufgaben.

Ich habe die Matura, einen Lehrabschluss und war zuletzt 2 Jahre Versicherungsmakler. Ich kann dort nichts lernen - das ist reine Zeitverschwendung und ehrlich gesagt eine Beleidigung meines Intellekts.

Was kann ich tun um da raus zu kommen?

Ich habe heute bereits bei der AMS-Ombudsstelle für den 12.Bezirk angerufen - niemanden erreicht.

Haben sie irgendwelche Anregungen für mich? Ich bin für alles dankbar!

mit freundlichen Grüßen
K.

Antwort:
Ein sich Wehren hängt auch immer mit einem Risiko - in diesem Fall mit ev. "rechtswidriger" Sperre zusammen. Sollte es eine "rechtswidrige" Sperre sein, so ist ihre Berufung erfolgreich.
Dieser Meinung bin ich, weil sie hätten über ihre Defizite, wie den Kurs, der diese ausgleichen soll, aufgeklärt werden müssen - da sie noch nicht lange arbeitslos sind! Siehe; "fehlende Belehrung".
Aus dem Judikat:
Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt vielmehr voraus,
dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäftigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen.
u.a. unter
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Ps.: Für Zuweisungen zu Deppenkursen brauchts keinen besonderen Grund / Vergehen.
Auch stehen sie die ersten ca. drei Monate unter einem gewissen Berufs-, Einkommensschutz. Zumutbarkeitsbestimmungen

Zu was dann ein Kurs, der sich mehr oder weniger auf Vermittlungen konzentriert, bei denen das Einkommen egal (auch niedrig) ist und es auch keine Rolle spielt welches DV. (Beruf) angenommen wird, besuchen? (Ohne Gewähr)


21.11.2019 um 14.35 Uhr - von B. - "Bewerbungen"


Sehr geehrter Herr Moser,

folgende Frage an Sie: ich besuche derzeit zwei Maßnahmen des AMS (Coaching und ein Kurs) und wollte wissen - ob ich während dieser Zeit dem AMS weiter Bewerbungen schicken muss - oder ob, da ich ja aus der Arbeitslosenstatistik herausfalle (weil Kursbesuch) die gesetzliche Vorgabe zur Bewerbung entfällt - leider finde ich dazu nichts im ALVG 1977 - in der Betreuungsvereinbarung steht 2 Bewerbungen pro Woche.

Danke und Liebe Grüße (20.11.19)

Antwort:
Klar müssen sie bez. Arbeitssuche mitwirken, aber die Aufgabe dieses Coaching + Kurses ist eh u.a. Firmen zu suchen, um sich dort zu bewerben. Weswegen ich nicht denke, dass sie während dieser Zeit Bewerbungen beim AMS abgeben müssen. Das klären sie in dieser Zeit eh mit ihren Coaching-Kurs- BetreuerInnen.
Oder schickt ihnen das AMS weiterhin Vermittlungsvorschläge denen sie nachkommen müssen?
Selbst hier schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Aber bez. dieses Problems reden sie auch mit den Coaching-Kurs- BetreuerInnen.
Während dieser Massnahmen -Zeit dem AMS weiter Bewerbungen schicken ist kontraproduktiv. Dann brauchts das Coaching und den Kurs eh nicht. Wird dieser nicht überflüssig? Argumentieren sie ev. in diese Richtung bei den Coaching-Kurs- Betreuerinnen. Falls? - ev. unterstützen die sie dann gegenüber der AMS-Betreuerin?

("Mit der Arbeitslosenstatistik hat das nichts zu tun.")

Info:
Ev. Freiwilligkeit bei Coaching / Arbeitstraining(?) und Aufsuchende Vermittlung.
bzw. findet sich hier eine Begründung für eine erfolgreiche Berufung.
Ev. haben sie einen ähnlichen Kurs schon mal besucht?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
> keine Gratisarbeit leisten müssen - zBsp.: Praktikum
Siehe auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015) (Ohne Gewähr)


21.11.2019 um 14.01 Uhr - von J*. - "Krankenstand"


Guten abend
Ich hätte eine frage,
Und zwar hatte ich am 11.10.2019 einen Termin beim AMS und wurde leider krank. Seit 07.11.2019 bin ich wieder gesund gemeldet und habe vom Ams eine Mitteilung bekommen das am 21.11.2019 ich einen Kontrollmeldetermin habe. Leider bin ich Heute am 20.11 wieder krank geworden und war beim Arzt und wurde krank geschrieben und auch zu Fachärzte überwiesen die ich auch besuchen muss. Jetzt habe ich Angst das das AMS mir den Bezug einstellen könnte weil ich schon wieder krank bin und das auch noch beim Kontrollmeldetermin. Droht mir jetzt eine sperre? Oder Einstellung vom Bezug? Mfg J.S. (20.11.19)

Antwort:
Solange sie ein Arzt krank schreibt - sie krank sind - gibt's keine Sanktionen.
Sie müssen aber aufpassen, dass mit den "Papieren" alles okay ist.
Heisst die Krankschreibung vom Arzt sofort dem AMS zukommen lassen.
Und nach Gesundschreibung - von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung holen und zum AMS bringen / zukommen lassen!
Haben sie das eh getan? Sonst sofort nachholen, ansonsten kann der Bezug bis zur Klärung der Angelegenheit eingestellt werden. Die "Papiere" braucht das AMS zur Abrechnung.
Sollte der Verdacht aufkommen, sie lassen sich nur wegen der AMS-Termine krank schreiben, bekommen sie eh einen Chefarzt-Termin. (Ohne Gewähr)


15.11.2019 um 9.39 Uhr - von P. - "Leserbriefe zu Hartz IV Urteil in D."


Lieber Christian!

Vielleicht wäre es erhellend und informativ dieses zu verlinken: (nachdenkseiten.de) (14.11.19)

unter:
"Realistischer Blick: "Hartz IV-Sanktionen - der strafende Staat bleibt erhalten" (7.11.19)


13.11.2019 um 2.07 Uhr - von G*. - "Ist ein Lebenslauf verpflichtend?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Bin ich verpflichtet dem AMS meinen Lebenslauf schriftlich zu übermitteln oder habe ich das Recht dazu dies aus Datenschutz Gründen zu verweigern ohne Sanktionen befürchten zu müssen? Wie kann ich persönlich Argumentieren? Auf welche Rechte kann ich mich beziehen bzw Vorweisen? Gibt es da Musterschreiben etc..? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Freundliche Grüße

Antwort:
Diese Kenntnis ist für eine ev. geeignete Vermittlung schon wichtig - aber - sie können auf "sensible" Daten verzichten. Erstellen sie einen tabellarischen Lebenslauf.
Tabellarischen Lebenslauf mit Muster

14.11.2019 um 10.39 Uhr - von G*. - "Mein Lebenslauf ist vorhanden aber bin ich gezwungen?"
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, mein Lebenslauf ist vorhanden aber bin ich gezwungen ihn dem AMS zu übermitteln oder habe ich das Recht zu verweigern? Gibt es da einen Paragraphen auf den ich mich beziehen kann? Freundliche Grüße (13.11.19)

Antwort:
AlVG-Novelle - Siehe folgende gesetzliche Verankerung:
"
Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!"
unter
Datenschutz
ev. holen sie sich diesbez. noch Infos von Arge Daten.
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at (Ohne Gewähr)

16.11.2019 um 7.19 Uhr - von G. - "Dank"
Vielen herzlichen Dank! Sie haben mir sehr geholfen, LG


12.11.2019 um 9.50 Uhr - von G. - "Zumutbarkeit"


Hallo Christian !

Zunächst möchte ich mich für die tolle Arbeit bedanken die du leistest für die Arbeitslosen mit Soned. Ich habe selbst wieder eine Frage an dich und zwar geht es um bewerbungsstellen vom AMS . Ich bin sehr eingeschränkt arbeitsfähig habe dieses auch per PVA Attest und das AMS ignoriert ständig meinen Gesundheitszustand und gibt mir arbeiten die nicht im Betreuungsplan stehen und auch was die Arbeitszeit angeht bekomme ich 40 -55 stunden die Woche Vorschläge um brutto 930 Euro bei Vollzeit! ich darf nicht ganztägig in Hitze ,kälte und nässe arbeiten das habe ich schriftlich steht so auch im PVA Urteil und vor allem sind nur ehr leichte Tätigkeiten wie Etiketieren für meinen Gesundheitszustand tragbar ,dieses ist dem AMS egal und schickt mir alles mögliche. Ich bekomme Fahrer Jobs obwohl ich dem AMS mittteilte das ich seit jahren keine Fahrpraxis habe und es auch mein Gesundheitszustand nicht zulässt. wie gehe ich da am besten vor bzw. darf ich den firmen über meinen Gesundheitszustand informieren und über meine fehlende Fahrpraxis oder wird das als Vereitelung ausgelegt? Ich bin mit meinen Latein am Ende und stehe da vor ein Problem das ich alleine ohne Rat nicht lösen kann wie ich mich da verhalten soll. Meine Hoffnung ist deine Erfahrung . Lg. G (11.11.19)

Antwort:
Nicht verunsichern lassen.
Und nie vorschläge einfach ignorieren. Wenn der gesundheitszustand gewisse arbeiten - stellen nicht zulässt – es dafür auch ärztliche atteste / befunde / bestätigungen gibt, so natürlich dem potentiellen arbeitgeber bescheid sagen. Bevor jeder schaden davon trägt. in solchem falle handelt es sich um eine unzumutbare arbeitsstelle / vermittlung.

gesetzlich verankert im AlVG unter §9. Zumutbarkeitsbestimmung - Arbeitswilligkeit
§ 9. (2) Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie den körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessen ist, ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet. (Ohne Gewähr)


10.11.2019 um 17.09 Uhr - von W*. - "Bei Aufnahme einer anderen Beschäftigung keine Sperre?"


Guten abend Herr Moser..

Wurde durch einen Arbeitskollegen auf Ihre Seite aufmerksam gemacht...
Habe jetzt seit 2 Monaten einen neuen job doch den zu halten war ein schwieriges Unterfangen..
Denn vorher juli/august.. wurde mir meine Notstandhilfe gestrichen weil ich einen job nicht angenommen bzw nicht beworben habe weil mein auto beim mechaniker war.. (ca. 3 wochen hat das gedauert,((günstiger mechaniker in Ungarn)).. habe den herrn vom AMS das natürlich erklärt und mir wurde gesagt ich könnte ja öffentlich den arbeitsort erreichen....hm Somit wurde mein bezug vor 6 wochen gesperrt...
2 wochen später hatte ich einen job.. kein geld für benzin essen usw.. ersten lohn von der firma war damals noch weit entfernt... abrechnung mit ende des monats auszahlung 15. Des folgemonats... somit fast 3 monate blank...

Kann man das was machen ??
Wäre mir sehr geholfen..
Wenn sie die genauen daten bzw datum der sperre arbeitbeginn usw. brauchen kein problem.
Oder hab ich da schon pech gehabt??? mfg (9.11.19)

Antwort:
Verstehe ich das richtig - Sie stehen noch in einem Dienstverhältnis?
Im Gesetz ist verankert, dass von einer Sperre abgesehen wird bzw. werden kann, wenn der Betroffene innerhalb der Sperrzeit ein DV. beginnt. Was ich mitbekommen habe, sieht das AMS eine Zeit lang zu, ob der Betroffene eh den Arbeitsplatz behält und nicht nur wegen der Sanktionsaufhebung eine Arbeit anfängt! Ev. so ca. 3 Monate wartet das AMS bis es das gesperrte Geld ausbezahlt.

Ev. schreiben sie oder rufen sie beim AMS an und erkundigen sich danach!

AlVG: § 10. (3) - Der Verlust des Anspruches gemäß Abs. 1 ist in berücksichtigungswürdigen Fällen wie zB bei Aufnahme einer anderen Beschäftigung nach Anhörung des Regionalbeirates ganz oder teilweise nachzusehen.

Ps.: Im finanziellen Notfall ev. die Caritas besuchen und um Unterstützung bitten?
Ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom per Erlagschein; Ev. Bargeld? ("Ohne Gewähr")


10.11.2019 um 10.01 Uhr - von K*. - "Schnuppertage"


Guten Morgen

Hätte da mal eine Frage meine Freundin hatte von sms ein Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen was sie auch nachgekommen ist geeinigt hat sie sich auf schnuppertage vom ams aus soll sie in den Betrieb nun eine arbeitserprobung machen für 2 Wochen zu 40 Stunden ohne irgendwelche Zuschläge so wie ich das gelesen hab geht das ja nur wenn sie in einer kursmaßnahme ist sieht mir eher aus als ob der Betrieb gratis Arbeiter sucht da ich das Stellenangebot im Internet nicht finden konnte nun weiß ich nicht ob die das ablehnen kann ohne eine Sperre befürchten zu müssen
Ich bedanke mich schon mal herzlich im Voraus wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag

Antwort:
Das ist eine freiwillige Angelegenheit. Hat sie in diese Richtung eh nichts unterschrieben?
Sie soll nicht ablehnen, sondern bei der firma bekannt geben, dass sie den KV-lohn verlangt - sonst ev. nachfordert. Die Arbeitszeiten - falls - aufzeichnen / dokumentieren. - Ev. wird sie dann eh nicht genommen.

>Zum Thema: Schnuppertage statt Probetage:
"AK: Unbezahlte Schnuppertage statt echter Probezeit: Arbeit ohne Entgelt ist gesetzwidrig!"
"Egal ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht, die geleisteten Arbeitsstunden müssen entlohnt werden." Die AK rät: beim Probearbeiten unbedingt genaue Zeit- und Tätigkeitsaufzeichnungen führen!
Unter Praktikum keine Gratisarbeit

Ev. auch bei der AK nachfragen - Sind in Arbeitnehmerrechtsangelegenheiten kompetent! (Ohne Gewähr)

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