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10.2.2020 um 9.54 Uhr - von G*. - "Der Tatbestand des Betrugs ist durch die fehlende Vorsätzlichkeit nicht gegeben"


lieber herr moser.
herzlichen dank für die schnelle antwort.
das ams hat sich bei mir gemeldet. ich hatte keine ahnung von dem fehler. der tatbestand des betrugs ist durch die fehlende vorsätzlichkeit nicht gegeben. der bearbeitetende ermittlungsbeamte meinte am telefon, dass es mit sehr hoher wahrscheinlichkeit eingestellt wird.
ich war bereits bei einem befreundeten anwalt, der mir tipps gegeben hat bzgl form und formulierungen meiner stellungnahme.
mal schaun, was noch so passiert. schlimmstenfalls diversion, da geringe streitsumme und ich ohne vorstrafen. alles gute und freundliche grüße, g

Antwort:
Gut so! Und Danke für die Rückmeldung!

unter:
"Zur Einvernahme als Beschuldigter wegen Betrug?" (5.2.2020)


9.2.2020 um 9.57 Uhr - von R. - "Hätte eine allgemeine Frage"


Hallo! Hätte eine allgemeine Frage
Darf aufgrund des ganzen Datenschutzes das AMS bei Arbeitgebern noch nachfragen ob man sich bei Ihnen beworben hat?
Zb bei einem Vermittlungsvorachlag vom AMS..
Und wenn nicht..muss man dann dem AMS die Mails vorlegen mit seiner Bewerbung? Mit freundlichen Grüßen (8.02.20)

Antwort:
Streng genommen "müssten" Schranken vorhanden sein - wenn zBsp. PatientInnen beim Arzt das Recht haben, sich - bzw. nach Wunsch - mit einer Nummer anstatt mit dem Namen aufrufen zu lassen - so müsste man auch beim AMS das Recht auf Datenschutz einfordern können. Ja eh, aber wie weit.
Hier bräuchte es - je nach dem - ev. gerichtliche Wege in die höchste Instanz, um klare Erkenntnisse -
über: "welcher Eingriff noch mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung argumentierbar ist",
- zu erhalten!
Das AMS prüft -
über Vorlage der E-Mail bzw. Bestätigung auf dem schriftlichen Vermittlungsvorschlag oder Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber um sich bez. der Bewerbung informieren zu lassen
- die Mitwirkungspflicht ?
Trotzdem, bei "grober" Verletzung des Datenschutzes sollte man eine Beschwerde an ARGE Daten (www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at ) und/oder an die Datenschutzbehörde senden!
Auch um Auskünfte sollte man ansuchen, um so gesicherte, kompetente Datenschutz-Antworten zu erhalten!
unter.
Datenschutz (Ohne Gewähr)


6.2.2020 um 9.37 Uhr - von D*. - "Alle ärztlichen Befunde werden ignoriert"


Guten Tag,
ich habe eine/einige Fragen bezüglich der Firma Trendwerk. Vor ca. 2 Wochen war ich beim AMS (ich beziehe Notstandshilfe), allerdings nicht bei meiner Betreuerin, weil sie nicht mehr da ist habe ich einen neuen Betreuer, welcher an diesem Tag auch nicht da war - somit bin ich bei einem Mann gelandet, welcher nicht einmal mit mir reden wollte, sondern mich gleich zu Trendwerk geschickt hat. Die 3 Info-Tage je 2 Std. waren nur Zeitverschwendung... Heute hatte ich mit meiner Beraterin von Trendwerk den 1. Termin, sie hat mich nichts sagen lassen, hat eigentlich gar nichts gemacht, sondern mir erklärt, dass sie mir beim nächsten Termin (am 14.02.2020) mehr aufklärt. Mein Problem zw. Frage ist: Ich war letztes Jahr bei Fit2Work und habe ein ärztliches Gutachten (das habe ich von BBRZ übrigens auch) und ich wollte es heute der Beraterin bei Trendwerk sagen, aber sie meinte, dass sie es gar nicht interessiert ob ich krank bin, weil ja alle Menschen so ihre Probleme haben. Ich hatte mehrere schwere Krankheiten in den letzten Jahren und bin ziemlich eingeschränkt was die Berufsauswahl angeht. Die Beraterin war so arrogant und unhöflich, dass ich dann gar nichts mehr sagen wollte, da ich ja auch nicht den Mund aufmachen durfte wenn es nach ihr ginge, zudem ist sie in einem Großraumbüro und alle anwesenden konnten mithören, was mir auch missfallen hat. Zum Schluss hat sie nur gemeint, ich muss ihr einen detaillierten Bericht meiner Bewerbungen das nächste mal mitbringen. Da ich eine Nervenlähmung im Gesicht hatte und zusätzlich andere Erkrankungen und Operationen gehe ich regelmäßig zum Psychologen und zum Psychiater. Ich habe alle Befunde. Das ignoriert sie total und der Ersatz-Berater vom AMS ebenfalls. Was soll ich tun? An wen soll ich mich wenden?
Ich möchte arbeiten, aber ich bräuchte eine Umschulung, aber das AMS ignoriert dies. Soll ich morgen zum Chef vom AMS gehen? Zu Trendwerk möchte ich nicht, da es nichts bringt und ich möchte für keine Kräfteüberlassungsfirma tätig sein.
Mit freundlichen Grüßen, D. (5.02.2020)

Antwort:
Wenn sie vermindert leistungsfähig sind, das mit ärztlichen Gutachten auch belegen können, dann müssen "die" darauf eingehen.
Erkennt die AMS-BeraterIn die Gutachten nicht an, muss er/sie "zumindest" selbst eine ärztliche Untersuchung anordnen.
Ev. sollten sie wirklich zum Geschäftsstellenleiter (ev. mit Begleitperson) gehen und ihm die Vorgehensweise / den Vorgang näher bringen, dass sie z.Bsp. zu einem "Pflicht"-Infotag gehen nur um dort bei Redeverbot zu hören, dass sie nächstes Mal "mehr" aufgeklärt werden. Die offene Türe lässt zudem vermuten, dass die dort den Datenschutz ignorieren?!
Hat es sich so abgespielt, dann sollten sie ein Beschwerdeschreiben auch an deren Trendwerk-Vorgesetzten senden - wie auch ans AMS (also auch schriftlich)
Und eigentlich sollten sie "schon" wissen, ob es sich um einen "Deppen"-Kurs
(ev. freiwillige Teilnahme oder mit Berufung - bei ev. Sperre wegen Verweigerung - bekämpfbarer Kurs)
oder um einen Transitarbeitsplatz handelt = verpflichtendes zumutbares DV.,
die
natürlich auf ihre körperlichen Einschränkungen / Erkrankungen eingehen müssen!
(In diesem Zusammenhang sind die Atteste / Befunde / Gutachten ihrer Vertrauensärzte wichtig!)

Werden die Probleme nicht gelöst, wenden sie sich, mit dem Ansuchen um Unterstützung, auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at).

(Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: )
Siehe Links:
auch bez. Kurse, die ev. freiwillig zu besuchen / "bekämpfbar" sind?
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (ohne gewähr)


5.2.2020 um 10.21 Uhr - von G*. - "Zur Einvernahme als Beschuldigter wegen Betrug?"


guten tag.
ich habe im november 2019 widerrechtlich ams geld bezogen (240,- euro). da ich 3 jobs und eine werkvertragstätigkeit habe, bin ich mit den anstellungen durcheinandergekommen. ich dachte, geringfügig angestellt zu werden (nov 2019 - zeitgleich zum ams-antritt) , tatsächlich wurde ich ordentlich angestellt. da ich genau diese tätigkeit bereits vor zwei jahren ausgeführt hatte, und ich damals geringfügig angestellt war, dachte ich, es sei diesmal das gleiche beschäftigungsverhältnis.

nach einem schrieb über die einstellung des ams-bezugs meldete ich mich beim ams, um das missverständnis zu klären. die meinten, dass eine zahlungsrückforderung kommen wird, die sache dann aber erledigt sei. dies ist geschehen und ich habe das geld zurücküberwiesen. nun erhielt ich eine vorladung zur einvernahme als beschuldigter wegen betrug.

was tun? unbedingt anwalt einschalten? gibts da präzedenzfälle?
herzlichen dank & daumen hoch! (4.02.20)

Antwort:
Verstehe ich das richtig ist die Korrektur von ihnen ausgegangen - haben sie sich als erster gemeldet - von sich aus?
Würde ev. dem Vorwurf Betrug entgegenstehen.
Sie müssten auch glaubhaft darlegen, warum sie den Übergenuss -bezug nicht gemerkt haben? ("Laienmeinung")
Da es hier auch um eine Vorstrafe gehen könnte, würde es überhaupt nicht schaden einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen bzw. Auskunft einholen. Sind sie rechtschutzversichert? Denn kostenlos wäre das nicht.
Und reden sie ev. auch noch mit Anderen darüber bez. Meinungsbildung!
oder
gehen sie hin und widerlegen den Vorwurf! Alles Gute! (ohne gewähr)


4.2.2020 um 16.00 Uhr - von Y*. - "Muss ich dort hinfahren?"


Ich habe mich im glauben dass eine Firma in wien ihren Wohnsitz hat beworben.
Nun stellt sich heraus dass der vorstelltermin in Strasshof an der Nordbahn sein sollte und der Arbeitseinsatz in wien ist.
Ich habe keinen plan kein navi und kein Auto und nichts.
Muss ich dort hinfahren vorstellen ?
Das ganze sieht aus wie reine Schikane. mfg Y.

Antwort:
Die wegzeit zum arbeitsplatz sollte - bei vollzeit nicht länger als ca. 2 stunden betragen (hin und zurück)
wenn das der fall ist müssen sie sich dort bewerben.
bzw. würde ich raten sowieso zum vorstellungstermin zu gehen, um genaueres über die tätigkeit und standort herauszufinden.
Sollte das DV. nicht zumutbar sein, können sie immer noch "nein" sagen.
suchen
sie den standort der firma über eine satellitenkarte - eignet sich hervorragend zum orientieren - zeigt auch die fahrt-strecke zur firma bzw. vorstellungsort.
Ev. verlangen sie vorstellungsbeihilfe - bevor sie sich vorstellen! ohne gewähr


3.2.2020 um 10.03 Uhr - von Da. - "Gibt es eine "richtige" AMS-Beratungsstelle?"


Hallo,
gibt es - vielleicht innerhalb des AMS - eine "richtige" Beratungsstelle? Jemanden mit dem man verschiedene Möglichkeiten durchdiskutieren kann, zB Selbständigkeit oder doch lieber nicht, wie lange habe ich Zeit bis meine AMS-Ansprüche verjähren, wie ändert sich die Bemessungsgrundlage oder auch nicht. Ich habe ein paar Optionen, keine davon ist wirklich ideal, aber ich würde gerne ein bisschen was versuchen. Ich möchte allerdings auf keinen Fall meine Situation auf Dauer verschlechtern, dh Ansprüche verlieren. Ob man sowas mit der Beraterin durchdiskutieren kann? Ich würde es mir zwar erwarten, aber ich habe nicht das Gefühl und trau mich deshalb nicht. Aus dem Grund die Frage: gibt es eigentlich so eine generelle Beratungsstelle, etwas wo sich jemand wirklich auskennt? Und auf der Seite des "Arbeitslosen" steht, oder zumindest einfach fair ist (immerhin hab ich jahrzehntelang Beiträge bezahlt, mir kommt vor, das zählt auf einmal gar nicht mehr).
Ich kann ja nicht hier im Forum jede Kleinigkeit fragen...
Ein Tip wär klasse. LG, D (2.2.20)

Antwort:
Innerhalb 5 Jahren kann man sich beim AMS zurückmelden, um Beispiels-Weise die Notstandshilfe wieder weiter zu bekommen - ist noch was vom Arbeitslosengeld übrig, gibt's erst den Rest weiter und danach ist wieder ein Notstandshilfeantrag zu stellen.
Eine neue Anwartschaft erhalten sie nach einem 28 wöchigen Dienstverhältnis - ist auch die neue Bemessungsgrundlage! Sind sie über 45 Jahre alt ist die Bemessungsgrundlage geschützt - Arbeitslosengeld kann nur höher werden und nicht mehr geringer!
Aus aller erster müssen sie den Mut aufbringen um ihre Beraterin um wichtige Anliegen zu fragen. Seien sie freundlich und stellen ihr die wichtigsten Fragen - zu zweit sollt ihr draufkommen, was für sie das Gescheitere ist. Wenn sie den Eindruck hat, das mit der Selbstständigkeit ist das Richtige, dann kann die sie auch unterstützen - ev. über einen sinnvollen Kurs. Die Beraterin muss aber erst Bescheid wissen!
Gewisse Fragen können sie auch beim AMS-Service-Stand stellen und/oder schauen sie sich mal diese Seite an AMS: häufig gestellte Fragen.
Bei heiklen Angelegenheiten besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit Begleitperson - auch zu den Terminen!
Ansonsten bleiben auch noch die Arbeitsloseninitiativen z.Bsp. Aktive Arbeitslose; Amsel; SoNed, um Antworten zu bekommen.

Ps.: Unternehmensgründungs-Programm
mit letzter Zeile: Wenden Sie sich an unsere Expertinnen und Experten in Ihrem AMS. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.
Alles Gute (Ohne Gewähr)


1.2.2020 um 17.21 Uhr - von D. - "Invaliditätsanwärter Gutachter der PVA unter Verdacht!"


Invaliditätsanwärter Gutachter der PVA unter Verdacht!
Liebe Leute! Es ist wie zu Zeiten der *.! Soziale Selektion von unerwünschten Frühpensionisten! Mangelhafte Gutachten bei der PVA! etc. Ich habe Beweise. Dr. W. hat diesen SKANDAL bereits im PROFIL angesprochen. Passiert ist nichts. Ein Tip von mir: Meldet es der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Dazu gibt es den Punkt SOZIALBETRUG. Ihr werdet nämlich betrogen, um Eure Rechte gebracht und gedemütigt. Hier der Link:
Hinweisgebersystem (Hinweise zur Aufklärung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption) (justiz.gv.at)
Entwicklet Mut und kämpft, es ist wie früher. Mftg Doron Wer von Euch (so wie ich)
(31.01.20)

Anm.: AK-Befragung zeigt auf: Fragwürdige Praktiken von Gutachtern in Pensionsverfahren zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension

Justizskandal: PVA hebelte Gutachterin vor dem Arbeitsgericht aus (Profil.at)

30.01.2020 um 11.24 Uhr - von Dr. Pochieser - "Zum Thema „Arbeitsunwilligkeit und AMS-Sperren. Sperrbescheide des AMS gleich miserabel wie Entscheidungen des BFA; 50 % Aufhebungsquote"

"50 % der Sperrbescheide nach Erfahrung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechtswidrig"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

wenig überraschend zogen die Türkisen gleich nach dem neuerlichen Regierungsantritt wieder die „Kopftuch-Karte“, um eine Kopftuch-Debatte (gefühlt, die 5.) weiterzuführen. Geistige Armut und Einfallslosigkeit ist ein politisches Erfolgsprogramm, der Populisten. So einfach ist auch die Analyse des Wahlerfolgs im Burgenland. Es geht nicht um Parteien oder Konzepte oder gar Inhalte, sondern nur darum, wer ein guter Populist ist.

Nun sind die Arbeitslosen dran
Unmittelbar nach den Menschen islamischen Glaubens und Flüchtlingen folgte auch sogleich das Arbeitslosen-Bashing durch den asozialsten Bundeskanzler der 2. Republik.

Der AMS-Kopf lieferte mit seinen neuen Zahlen für das Sperren von Arbeitslosengeld die Grundlagen dafür.

Da Arbeitslose keine Lobby haben bzw. diese von den Medien nicht wahrgenommen wird, gibt es zu den Behauptungen der massenhaften Arbeitsunwilligkeit keine Gegenposition in einem zu führenden Diskurs.

Meiner Einschätzung nach sind ca. 50 % der Sperren wegen angeblicher Arbeitsunwilligkeit auf behördlicher Willkür, Schikanen, „Hineintheatern“ und einer arbeitslosenfeindlichen Judikatur der Verwaltungsgerichte, insbesondere des VwGH, die sich das AMS zunutze macht, gegründet.

Zum Thema arbeitslosenfeindliche Judikatur des VwGH:

Arbeitslose haben kein Recht, Arbeitsverträge durch die Arbeiterkammer prüfen zu lassen
So wird nach einem Judikat des VwGH ein Arbeitsloser, der anlässlich eines Vorstellungsgesprächs äußert, dass er den unterbreiteten Arbeitsvertrag gerne durch die Arbeiterkammer überprüfen lassen möchte, als arbeitsunwillig angesehen und damit mit einer Sperre von 6 oder 8 Wochen zu belegen.

Arbeitslose haben kein Recht, Gehaltsverhandlungen zu führen
nach einer Judikatur des VwGH darf ein Arbeitsloser einem Vorstellungsgespräch zwar Gehaltsvorstellungen äußern, wenn jedoch der potentielle Arbeitgeber zum Ausdruck bringt, dass er damit nicht einverstanden ist, muss der Arbeitslose initiativ von sich aus seine Gehaltsvorstellungen nach unten anpassen (offenbar nach dem Motto: „darf's ein bisschen weniger sein?“). Ungeklärt ist noch, ob ein körpersprachlich zum Ausdruck gebrachtes Naserümpfen über Gehaltsvorstellungen schon diese Handlungspflicht des Arbeitslosen auslöst.

Die Beispiele arbeitslosenfeindliche Judikatur des VwGH darzustellen, würde Seiten füllen.

Arbeitslosenfeindlichkeit des VfGH:
eine Sperre für 6-8 Wochen bedeutet, dass einem Menschen für diesen Zeitraum das gesamte Einkommen (Arbeitslosengeld/Notstandhilfe) entzogen ist. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat zuletzt zu Hartz-IV-Fällen entschieden, dass Menschen in Sperr-Fällen so etwas wie ein Existenzminimum bleiben muss. Durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof werden seit Jahrzehnten so begründete Beschwerden, dass jedem Straftäter in Österreich ein Existenzminimum verbleiben muss, was bei Sperren von Arbeitslosengeld nicht gegeben ist, nicht einmal ignoriert.

50 % der Sperrbescheide nach Erfahrung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechtswidrig:
Nach einer Aussendung der Arbeiterkammer werden beinahe 50 % der Sperren aufgehoben:
Die Arbeiterkammer erklärt, dass sich das erheben von Einsprüchen gegen Sperren von Arbeitslosengeld auszahlt.

Damit ist zu konstatieren, dass dass die Entscheidungen des AMS gleich miserabel sind, wie jene des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Die AMSe befinden sich damit in guter bzw. schlechter Gesellschaft des BFA. Was ich allerdings verzeichnen muss ist, dass die sonst so aktive Zivilgesellschaft in dieser Hinsicht noch nichts angeprangert hat.

Was machen die Köpfe des AMS? Sperren von Arbeitslosen auf Knopfdruck

Nichts. Im Gegenteil, alle AMS-Sperr-Bescheide werden anhand einer Computervorlage massenhaft von der Arbeitsmarktsverwaltung vorgefertigt; zur gefälligen Bedienung durch die sogenannten AMS-BetreuerInnen, um Arbeitslose mit Sperrbescheiden abzuservieren (man dafür den Begriff „Service“ in der Benamsung der früheren Arbeitsämter als Arbeitsmarktsservice nicht so eng sehen). Sperren von Arbeitslosen finden auf Knopfdruck statt.

Der Umgang mit Arbeitslosen ist nicht weniger menschenverachtend und bösartig und willkürlich, als der des BFA mit Flüchtlingen.

Vielleicht findet sich einmal auch für Arbeitslose ein Journalist, der dem AMS-Kopf die Frage stellt, wie viele Sperrbescheide aufgehoben werden und was er zur Qualitätssicherung von Verwaltungsverfahren vor dem AMS zu tun gedenkt.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.


30.01.2020 um 10.36 Uhr - von M*. - "Trendwerk als Verleihfirma / Wenn ich jetzt im Februar AMS Geld beantrage, ist doch 2018 die Bemessungsgrundlage?"
unter:
29.01.2020 um 10.52 Uhr - von M*. - "Sehr geringe Notstandshilfe: Ich wollte dem ein Ende setzen, da für mich der psychische Zustand unerträglich war"


Nachdem ich 9 Jahre selbstständig war, war ich seit Ende 2018 arbeitslos gemeldet und habe eine sehr geringe Notstandshilfe erhalten, sodaß ich Mindestsicherung beziehen musste.
Ich wollte dem ein Ende setzen, da für mich der psychischer Zustand unerträglich war und schlug meinem AMS Berater vor, zu Trendwerk zu gehen, damit die mir weiterhelfen können. Nach einiger Zeit wurde ich tatsächlich an eine gute Stelle vermittelt, für die ich von Mitte Juni 2019 bis Mitte Jänner 2020 gearbeitet und somit wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben habe. Laut meinem Versicherungsauszug bemisst sich mein ALG nach meinem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, welches im Jahr 2015 lediglich 340 Euro an 4 Tagen war, der Rest des Jahres war ich selbstständig. Somit ist ein extrem geringes ALG zu erwarten, weswegen mir die Beraterin von Trendwerk vorgeschlagen hat, einen Vertrag zu unterschrieben, um damit die nächsten 6 Wochen durchzukommen ohne die Mindestsicherung zu beantragen.
Ab März kann ich bei meinem letzten Job geringfügig arbeiten, mit der Mindestsicherung ist das jedoch nur möglich, wenn ich die Abzüge des Gehalts in Kauf nehme. Der geringfügige Job ist jedoch positiv für meine weitere Anstellung, die voraussichtlich ab August stattfindet, die dann wiederum nur über Trendwerk vermittelt kann. Die Frage stellt sich nun, ob ich genügend Wochen ALG beziehen werde, um dann wieder über Trendwerk vermittelt werden kann. Gibt es eine Möglichkeit der Aufstockung des ALG ohne Mindestsicherung? Bin ich tatsächlich gezwungen, in der Zeit bis August neben meinem geringfügigen Job untätig zu bleiben, damit ich weiterhin förderungsfähig zu bleiben?

Antwort:
Ich muss gestehen, ich tue mir, trotz ihrer Zeilen, ein wenig schwer mit`m Durchblick?
Ich fange von hinten an! Wieso sollten sie untätig bleiben - nein - suchen sie weiter ein DV. Sollten sie einen Vollzeitjob finden, spielt ja eine Förderungsfähigkeit eh keine Rolle mehr! Wäre eh toll, wenn sie genug verdienen und dadurch keine finanzielle Unterstützung mehr bräuchten - oder?
Es gibt ausser der Mindestsicherung keine Aufstockung ihres AMS-Bezugs!
Ab der geringfügigen Tätigkeit würde das was sie da verdienen von der ihnen zustehenden Mindestsicherung-shöhe abgezogen werden"
Und warum sollten sie im August nur über Trendwerk vermittelt werden können?
Wissen sie schon wohin? Wenn sie vorgemerkt sind und eine Zusage vorliegt, brauchen sie Trendwerk nicht mehr - oder?
Liegt keine Zusage vor, so - denke ich - kann diese Stelle auch Trendwerk nicht garantieren!
Dies von hinten angefangen!
Wenn
sie aber Mitte Juni bis Mitte Jänner gearbeitet haben, so könnten/müssten sie eine neue Anwartschaft erworben haben - so ist diese Zeit und Einkommen ihre neue Bemessungsgrundlage!
Sie würden dann ein höheres Arbeitslosengeld bekommen und könnten - bis zu einem neuen Job - ohne Abzüge - der geringfügigen Tätigkeit nachgehen, weil sie ev. keine Mindestsicherung mehr brauchen! Kommt also drauf an, ob sie von Mitte Juni bis Mitte Jänner 28 Wochen / 7 Monate DV. zusammenbekommen und was sie da monatlich verdient haben! Siehe AlVG Anwartschaft § 14. (2)
Vom höheren Arbeitslosengeld ist aber auszugehen, weil sie selbst schreiben, dass sie wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben!
Ich weiss jetzt nicht, ob Trendwerk weiter mit ihnen nur Geschäfte machen will bzw. oder "sie doch seriös berät"? - und / oder ob sie eh freiwillig teilnehmen wollen?
(Ohne Gewähr)

30.01.2020 um 10.36 Uhr - von M*. - "Trendwerk als Verleihfirma / Wenn ich jetzt im Februar AMS Geld beantrage,ist doch 2018 die Bemessungsgrundlage?"
Hallo, sorry, daß mein Schreiben nicht ganz klar ist und vielen Dank für die Beantwortung.
Der Arbeitgeber, zu dem ich über Trendwerk gefunden habe, liess durchblicken, daß ich ab August wieder über Trendwerk Vollzeit bei ihm arbeiten könne, bis dahin leider nur geringfügig. Er wickelt seit Jahren viele Positionen nur über Trendwerk oder Jobtransfer ab und einige Leute werden, wenn sie das Procedere öfters durchmachen dann auch fix übernommen.
Meine Angst ist deshalb, daß ich, wenn ich nun zur Geringfügigkeit einen zusätzlichen Job finde, nicht mehr förderungswürdig bin und ich so diesen Job nicht bekommen kann.
Sie schreiben „Wenn sie aber Mitte Juni bis Mitte Jänner gearbeitet haben, so könnten/müssten sie eine neue Anwartschaft erworben haben - so ist diese Zeit und Einkommen ihre neue Bemessungsgrundlage!“ Wenn ich jetzt im Februar AMS Geld beantrage, ist doch 2018 die Grundlage der Bemessung, bzw. eben die Jahre davor, in dem ich arbeitloseversicherungspflichtig einbezahlt habe, in dem Fall 2015, wo ich eben nur so kurz neben meiner Selbstständigkeit gearbeitet habe.
Genau da liegt das Dilemma, ich hab mir 2019 mit 30 Wochen wieder eine neue Bemessungsgrundlage erarbeitet, doch sie greift ja leider nicht, wenn ich jetzt im Februar zum AMS gehe :( Ich hoffe, mit diesen Zeilen etwas mehr Durchblick geschaffen zu haben (29.01.20)

Antwort:
Die berechnung mit dem vorletzten jahr - wenn man bis ende juni (ersten halbjahr) ansucht. Bzw.
Das letzte jahr zur berechnung, wenn man im zweiten halbjahr / ab juli ums ALG ansucht Ist nur beim ersten ALG-antrag gegeben. = Anwartschaft§ 14. (1)
dann greift
§ 14. (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.
= gleich: neue Bemessungsgrundlage!

lesen sie den link vom gesetzestext durch - unterstrichen.

Aha, Sie werden von trendwerk an eine firma verliehen.
Und das erst im august. - wie sollen dann jetzt die 6 Wochen "gross" helfen
im august können sie auch ohne die jetzigen 6 Wochen , von trendwerk verliehen werden! - oder ?
Und
sollten sie jetzt einen job finden dann seien sie doch froh, dass sie nicht in einer verleihfirma untergebracht "werden / sind" - so von der firma in die sie verliehen / in der sie arbeiten werden, jeder zeit wieder gekündigt werden können - besser: zurück zu trendwerk geschickt werden können.
Was ist so positiv an dieser firma, die sie über trendwerk ausborgt?
(wollen sie über eine verleihfirma angestellt werden/"bleiben"?)

Ps.: Fürs AMS bedeutet eine geringfügige Arbeit keine Lösung - eher das Gegenteil ist der Fall - drum kann es sein, dass sie vom AMS während ihrer Arbeitszeit in einen "Deppen-Kurs" vermittelt werden!
("Klar, ausser die geringfügige Tätigkeit ist nur am Wochenende")
bzw. fordert sie das AMS auf einen Vollzeitjob zu suchen und zu finden - auch sollten sie dadurch die geringfügige Tätigkeit aufgeben müssen!
Das wünsche ich ihnen auch, dass sie eine Arbeit / DV. finden, die sie ev. gerne tun und die fair und gut entlohnt wird! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


29.01.2020 um 10.16 Uhr - von C*. - "Auskunft nach DSGVO bei ITWORKS"


Auskunft nach DSGVO bei ITWORKS
musste Leider feststellen, dass die angegebene mailadresse 'datenschutz@ oesb.at' nicht funkt. Ebenso die persönliche der angegebenen DS-Beauftragten. Erst auf Office@ oesb.at. geht's. Bemühe mich um ein Follow up asap. DSB wird eingeschaltet, vorerst Beschwerde, Follower welcome,
ADMIN bitte Aufruf zum MITMACHEN, Und Danke für dein Engagement.
Demnächst was zu fehlerhaften BezugssperreVerfahren mit AMS, diese *.
LG C (28.01.20)


26.01.2020 um 11.07 Uhr - von TH. - " "AK Berater gleichzeitig Vorstandsmitglied im SÖB-Verein"


Nachfrage vom 24.01.20: "bei der AK auch versucht?"
Haben sie es bei der AK auch versucht - hilfe zu holen - eigentlich wäre das genau das AK-Aufgabengebiet

24.01.2020 um 16.33 Uhr - von TH. - "AK Berater gleichzeitig Vorstandsmitglied im SÖB-Verein"
Habe AK aus folgendem Grund NICHT eingebunden: Laut Vereinsregisterauszug ist der AK Berater gleichzeitig Vorstandsmitglied im SÖB-Verein, somit AUF JEDEN FALL befangen.

Antwort: "Die AK der Unvereinbarkeit ausliefern"
Genau deswegen wäre es kuhl hinzugehen, ohne sich viel zu erwarten – und sie der unvereinbarkeit ausliefern.
Und ich denke, geht es um ein schnelles handeln, des vereins, so würde dem entsprochen werden – die AK wenn so eingebunden? möchte diesbez. – denke ich – den ball flach halten.

25.01.2020 um 16.45 Uhr - von TH. - "ja wäre schon iwie cool gewesen, ABER"
ja wäre schon iwie cool gewesen, ABER ich kenne den AK Berater und weiss, dass dann viel unter den Teppich gekehrt wird und "leise" von statten geht, es soll aber so viel "Wirbel" wie möglich gemacht werden um auch so viele Leute wie möglich zu erreichen und eventl. sogar aufzuklären.
Deswegen habe ich, und das sollten ALLE Betroffenen machen, eine Auskunft nach DSGVO §15 vom SÖB beantragt, erwartungsgemäß haben diese meiner Meinung nach nicht korrekt reagiert und ich deshalb eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht habe. Somit ist eine weitere Behörde mit den Praktiken dort betraut und es wird sich überlegt, ob man "Menschen die Ahnung vom Recht" haben, in SÖB "abschiebt" zwecks Statistikaufbesserung und Bemessungsgrundlagen- abwertung (-schutzumgehung) . Denn je mehr Beschwerden umso schlimmer wirds für die betroffene "Behörde". (siehe Beilagen)
Somit sind Volksanwaltschaft, Bezirkshauptmannschaft und Datenschutzbehörde mal "involviert"
Mal abwarten was geschieht und ob das mit KV usw., das ich an Volksanwaltschaft gemeldet habe, nicht vielleicht sogar ein Prüfverfahren oder verwaltungsrechtlich bzw. verfassungsrechtlich bearbeitet werden muss ;-)

Anmerkung:
Anhang gesichtet

(Ohne Gewähr)

unter:
"möchte ALLEN hier von meinem kürzlichen Erlebnis erzählen" (22.12.19)
(
"Habe Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht")


26.01.2020 um 11.00 Uhr - von T. - "Musste voriges Jahr um mein Geld kämpfen"


Hallo Herr Moser

Ich musste voriges Jahr mit der AK Linz um mein Geld kämpfen,da der Herr von der Leasingfirma mich im Krankenstand gekündigt und nicht ausbezahlt hatte. Es stellte sich laut AK heraus, dass ich nicht Arbeiter sondern im Angestellten verhältnis bin. Somit hatte ich dann eine längere Kündigungsfrist laut AK. Mir wurde ein Vergleichsangebot angeboten. Da ich die Unterlagen bekommen habe bin ich zum Ams-Linz. Da hiess es vom Abteilungsleiter, wenn es ein Vergleichsangebot ist , dann muss ich nichts zurückzahlen. Jetzt bekam ich eine Mail und das Ams fordert eine Rückzahlung.
Frage an Sie was stimmt den nun, den ich habe das Schreiben von der AK wo steht :Wir ersuchen Sie um Mitteilung,ob Sie mit diesen Vergleichsangebot einverstanden sind bis spätestens 18.12.2019. Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
T aus Linz (25.01.20)

Antwort:
Ich kann den Inhalt der Abmachung nicht kennen. Drum sofort wieder zur AK - ev. zum selben "Berater" wie beim ersten Mal - und um Hilfe bez. der Klärung bitten. Auch besuchen sie den AMS-Abteilungsleiter und stellen ihn zur Rede bez. seiner Auskunft zum "kostenfreien" Vergleichsangebot? Vorher aber ev. zur AK. (Ohne Gewähr)


24.01.2020 um 15.25 Uhr - von K*. - "Im Februar habe ich den zweiten heimlichen OP Termin?"


Lieber Herr Moser!

Durch Zufall habe ich diese Seite entdeckt und ich dachte, ich probiere mein Glück, da ich gerade in einer Zwickmühle stecke.

Seit Mitte September beziehe ich Arbeitslosengeld, beschäftigt bin ich mit einem Wochenendkurs (der unter 20 Stunden liegt).
Das AMS weiß nicht das ich diese Arbeits ,Pause' aktuell einlege weil ich zwei Operationen habe, die erste davon ging unbemerkt im Dezember über die Bühne, ohne Krankenstand.
Die Operationen werden leider nicht von der Krankenkasse genehmigt, daher muss ich sie quasi vertuschen um weiter irgendeinen Bezug zu bekommen.

Im Februar habe ich den zweiten OP Termin, zu diesem Zeitpunkt muss ich von seiten des AMS in einen Kurs für die Arbeitssuche. Sehr ungünstig, denn ich kann weder in Krankenstand gehen (da es natürlich zu OP Komplikationen kommen kann und ich zuvor einen Blutbefund brauche) und aber auch nicht in den AMS Kurs. Ausfall bei den Operationen sind ca 2 Wochen.

Vielleicht haben Sie eine Idee, wie ich die OP noch durchbringe, ohne alle Versicherungen zu verlieren..
Sehr lieben Gruß! (23.01.20)

Antwort:
Kann sie ihr Hausarzt nicht krank schreiben?
Sonst bliebe vom AMS abmelden für 2 Wochen, was sich schwieriger gestaltet, wenn sie in einem Kurs sind. Dort können es ev. bis 6 Wochen Sperre werden, wenn sie den "Erfolg der Massnahmen" "schuldhaft" vereiteln?
Eine Möglichkeit sollten sie in Betracht ziehen, dass sie den genauen Inhalt des Kurses in Erfahrung bringen und sich - falls - dagegen wehren.
Heisst: Auf den Sperr-Bescheid Berufung einlegen bzw. vielleicht ist dieser freiwillig zu besuchen - ev. bei fehlender Belehrung oder Coaching ...... siehe Links
wie auch
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Da ich nicht weiss um welche Operationen es sich handelt, bei denen sie von der Versicherung anscheinend nicht unterstützt werden, ist es schwer mir einen Reim zu bilden. Ev. reden sie mit ihrem Arzt auch darüber - Vielleicht weiss er eine Lösung!
Wenn sie nach der Operation körperlich so angeschlagen sind, dass sie in dieser Zeit arbeitsunfähig sind, könnte ich mir eine Krankschreibung vom Hausarzt schon vorstellen?
Und
ev. - falls alle Stricke reissen - reden sie mit der KursbetreuerIn - Vielleicht ist es möglich, dass sie sich vom Kurs ein paar Tage frei nehmen. Die ev. nicht bezahlt werden, aber es wenigstens zu keinen Sanktionen kommt!
Krankenversichert würden sie auch bei einer Sperre bleiben - Schutzfrist.
(OHNE GEWÄHR)


23.01.2020 um 15.43 Uhr - von S*. - "Nun hoffe ich auf Klärung"


unter: "Mein ärztliches Attest vom Hausarzt wurde abgelehnt" (22.01.2020)


23.01.2020 um 11.30 Uhr - von H*. - "Bewerbungsgespräche zu Leasingfirmen - keine wegzeitlichen Einschränkungen?"


Hallo Herr Moser,

gibt es für Bewerbungsgespräche zu Leasingfirmen wirklich keine zeitlichen Einschränkungen?
Können Sie mir hier ev. weiterhelfen?
Sie dürfen das gerne anonym posten.Folgendes habe ich vom AMS bekommen:

Sehr geehrter Herr *****,

betreffend Anfahrtsstrecke für ein Bewerbungsgespräch gibt es leider keine rechtliche Regelung bzw. Begrenzung, die Zumutbarkeit bezieht sich rein auf den Arbeitsort. D.h. theoretisch wäre auch eine Fahrt zu einem Personalvermittler nach Wien für eine Stelle in Wels möglich.

Die Stelle bei der Fa. ***** habe ich nun aber bereits abgebucht (ich denke, es geht um diese Firma).
Sollten Sie zu einem Bewerbungsgespräch anreisen, bei der die einfache Wegstrecke mehr als 70 km beträgt,
können Sie über Ihr eAMS-Konto eine "Vorstellbeihilfe" beantragen (eServices -> Beihilfen -> Vorstellbeihilfe) -
hierfür ist dann ein Nachweis über das erfolgte Bewerbungsgespräch sowie ein Fahrtkostennachweis erforderlich.

Freundliche Grüße
*****
AMS S. (22.01.20)

Antwort:
Ist eine Streitfrage - denn die Verleihfirma muss sie dann in eine Firma in ihrer Nähe verleihen. Mit ca. 2 Stunden Fahrtzeit bei Vollzeit und ca. 1,5 Stunden bei Teilzeit (hin und zurück)
Egal wie weit, wenn Kosten für Fahrt, ev. Essen oder/und Übernachtung etc. entstehen, dann suchen sie vorher um die Fahrtkosten an. Denn wenn sie kein Geld haben, würden sie sonst nicht dorthin kommen.

>AMS: Wann können Sie eine Vorstellungsbeihilfe beantragen?
Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, Vorstellungstermine außerhalb Ihrer Region wahrnehmen ......
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch, an uns.
Siehe: Vorstellungsbeihilfe<

Sollten solche Vermittlungen Schikane sein, so fallen diese bei Kosten ev. geringer oder ganz aus.
Auch wurden solche Vermittlungen nach "Timbuktu" auch schon aufgehoben, nachdem Betroffene zum Geschäftsstellenleiter gegangen sind und die Sinnhaftigkeit in Frage gestellt haben. Ev. tun sie das?
Wenn möglich Begleitperson als Zeugen zu Terminen mitnehmen! (Ohne Gewähr)


22.01.2020 um 14.37 Uhr - von S*. - "Mein ärztliches Attest vom Hausarzt wurde abgelehnt"


Hallo Herr Moser,

mein ärztliches Attest vom Hausarzt wurde abgelehnt. Jetzt würde eines vom Facharzt gefordert. Bin lt. meiner Ärztin fähig, Teilzeit im Büro zu arbeiten.

Notstand Hilfe wurde im Jänner neu beantragt und würde bewilligt. Ich kann auf Grund immer wieder Einschränkungen der rechten Hand (2x OP am Handgelenk, bis dato Einschränkungen beim heben und langem schreiben, sowie PC Arbeiten).

Vor Ablauf der Notstandshilfe wurde mir mitgeteilt, ich muss ein neues Attest vorlegen. Mir wurde aber nicht gesagt, dass es von einem Facharzt nochmal attestiert werden muss.

Damals hat mir das Krankenhaus eine Empfehlung geschrieben, keine schwere manuelle Tätigkeit ausüben und ich jedoch Teilzeit arbeiten könnte. Das wurde angenommen. Das Krankenhaus kann mit kein Attest ausstellen.

Ich musste ja auch das neue Attest vom Hausarzt bezahlen, warum wird es vom AMS nicht akzeptiert? Was kann ich machen?
Vielen Dank. S.A.

Antwort:
"Sie können guten Gewissens einen auf Widerstand machen!
Heisst: Sie wissen und haben vom Hausarzt das Attest dass sie vermindert leistungsfähig sind - auch wenn es vom AMS nicht anerkannt wird.
Sollten sie wirklich einen DV:-Vorschlag vom AMS bekommen, bei dem ihr "Gebrechen" zum Tragen kommt und deswegen die Stelle nicht annehmen können, so haben sie einen Befund den sie vorlegen können. Dann denke ich, muss die AMS-MitarbeiterIn erst handeln, bevor die ihnen das Geld sperren kann. Sie muss sie einer ärztlichen Untersuchung zuführen. Zuerst einem Allgemeinmediziner und wenn der es für nötig erachtet überweist er, der Arzt (Allgemeinmedizin), sie zum Facharzt! Siehe Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
Natürlich wäre es - ev. erst bei Streitfragen - besser sich ein Attest von einem selbstgewählten ev. Vertrauensarzt zu holen, aber um sich die Kosten zu ersparen, gehen sie ev. so - wie beschrieben - vor.
Und drum heben sie sich sicherheitshalber das Attest von ihrem Hausarzt , zur Vorlage, auf!"
Bei Problemen besuchen sie sofort den Vorgesetzten bzw. den Geschäftsstellenleiter!
Wenn möglich Begleitperson als Zeugen mitnehmen! ("wirkt Wunder") (Ohne Gewähr)

23.01.2020 um 15.43 Uhr - von S*. - "Nun hoffe ich auf Klärung"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen herzlichen Dank, für die rasche Rückmeldung. Das habe ich mir auch schon fast gedacht.
Nun habe ich mich an die Omdusstelle, AMS Salzburg, gewendet und hoffe auf eine Klärung. Auch warte ich noch auf eine Rückmeldung der AK.
Noch traue ich mich nicht die 2 Stellen in Vollzeit abzulehnen, jedoch hoffe ich bald eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Selbstverständlich bewerbe ich mich selbstständig bei Firmen für eine Teilzeitstelle, damit mir nicht nachgesagt wird, ich würde mich nicht darum kümmern, eine Stelle zu finden. Liebe Grüße aus W.


22.01.2020 um 10.26Uhr - von M*. - "AMS/Erhebungsdienst"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe eine dringende Bitte um Info:
Ich habe heute einen Brief vom AMS/Erhebungsdienst an meiner Wohnungstüre vorgefunden. Darin steht, dass morgen jemand zwischen 10.00 und 12.00 Uhr kommt und ich persönlich anwesend zu sein habe. Es geht um Erhebungen laut AIVG - ohne irgendeine spezielle Info. Und ich habe keine Idee worum es gehen könnte.
1. Muss ich jemanden in meine Wohnung lassen?
2. Muss ich etwaige Fragen beantworten?
3. Vor allem was ist das für ein Vorgehen?
Was raten Sie mir zu tun?
Herzlichen Dank, (21.01.20)

Antwort:
? Eine Überprüfung, ob ihre Angaben stimmen? Ich kenne dieses Vorgehen im Zusammenhang mit einer Partnerschaftsanrechnung, die es aber nicht mehr gibt? Drum kann ich mir schwer einen Reim machen?
Ev. könnten sie den Eintritt verbieten, was ihnen aber zum Nachteil ausgelegt werden kann - ev. wird.
Sollten sie nicht eine Ahnung haben, um was es sich bei der Nachschau handelt? Was haben sie beim letzten Termin besprochen?
Was für Angaben haben sie gemacht - ev. in einem Antrag - die eine behördliche Erhebung / Überprüfung erklären würde?
Was für Vermutung könnte es seitens AMS geben? Was für Fragen befürchten sie? Auch hier ist es ihnen überlassen, auf Fragen zu antworten - immer mit der Gefahr des Nachteils bei Weigerung.
Da ich bez. dieser Kontrolle wahrscheinlich weniger weiss als sie, tue ich mir mit einem Ratschlag schwer.
Vielleicht könnten sie mir nachher rückmelden, um was es sich handelt-e?
(Ohne Gewähr)


20.01.2020 um 10.14 Uhr - von C. M. - "Arbeitsmarktpolitik weiter bei der ÖVP"


"Arbeitsmarktpolitik weiter bei der ÖVP"
"Die ÖVP wusste um die enorme gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeit die den Agenden Arbeit innewohnt, weshalb sie "noch schnell" die Arbeit s-Agenden aus dem Sozialministerium weg von den Grünen, hin zur ÖVP und eigenen Ministerin* verlegte,
um letztendlich ihre ideologische Ausrichtung weiter gewährleisten zu können.
Über
diese Agenden sorgt der "Staat" (die Regierung / die Partei / die MinisterIn) für die neoliberale kapitalistische Bereicherungs-Politik („Weniger“), die Abhängigkeit, Entrechtung, persönliche Entwertung braucht!
Heisst: Die die Missachtung der Menschenrechte, der Menschenwürde und der Rechtstaatlichkeit braucht!

Nur dann können die politisch erzeugten "Arbeitslosen" ohne Skrupel und Scham zu Feindbildern erklärt werden, mit denen die Politik,
über einem "zwangsmassnahmen-unterstützten“ mit Sanktionen ausgerüsteten Rotationssystem,
gut entlohnte ArbeitnehmerInnen ersetzt, den Niedriglohnsektor ausbaut und Arbeitnehmerrechte abbaut.
So
die ungerechte Umverteilung (von unten nach oben) auch weiterhin sicherstellt.
Denn
n
ur dann kann die obere soziale Schicht (Industrielle / UnternehmerInnen etc.)
weiter
- auf Kosten unschuldiger arbeitsloser Menschen, verbundener Weise auch der ArbeitnehmerInnen im "Billiglohnbereich" -
unverständlich hohe bzw. schwindelerregend hohe Gewinne lukrieren." (17.01.20)

*Arbeitsmarktagenden nun im Familienministerium
zuständig: Ministerin Magistra Christine Aschbacher
selbständige Unternehmensberaterin und Mitglied des Aufsichtsrates der GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH

Ps.: Ich möchte mich gerne eines Besseren belehren lassen!

Anmerkung vom 20.01.20
unter:
"Regierungsprogramm" - "Barbara Blaha / Aktive Arbeitslose"


20.01.2020 um 2.56 Uhr - von M*. - "Wie ist das bitte wenn man die Nase voll hat"


Hallo, wie ist das bitte wenn man die Nase voll hat von den Schikanen des Ams und sich z.B für ein halbes Jahr abmeldet um sich eine Auszeit von all dem zu nehmen? Könnte es dann sein wenn man sich wieder anmelden möchte, dann vlt kein Geld mehr bekommt? Vielen Dank

Antwort:
Wenn sie sich nach einem halben Jahr zurückmelden, läuft die Leistung wieder weiter. ( innerhalb 5 Jahre - Auszeit längstens - wieder zurückmelden)
Aber es wird sich nicht viel ändern! (ohne Gewähr)


18.01.2020 um 9.29 Uhr - von A*. - "Kombilohn"


Hallo, ich habe eine Frage wegen Kombilohn. Leider habe ich es versäumt den Kombilohn vor Arbeitsbeginn zu beantragen. Ich arbeite jetzt seit 10 Tagen. Habe ich noch Chancen ihn zu bekommen. Vielen Dank

Antwort:
Versuchen sie es ev. trotzdem - suchen sie ev. schriftlich od./und persönlich darum an. Wobei das AMS "bevor" dick formatiert hat! "Bevor" sie ein DV. eingehen. Siehe: AMS-Kombilohn-Beihilfe


16.01.2020 um 11.07 Uhr - von J. - "Rücksicht auf Betreuungspflichten"


Hallo Herr Moser,
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Wissen Sie ob das AMS bei der Terminvergabe Rücksicht auf meine Betreuungspflichten nehmen muss. Ich bekomme meinen monatlichen Termin nämlich genau immer dann wenn ich meine Tochter in den Kindergarten bringen muss - immer um 08.30. Mir kommt vor das passiert so mit Absicht. Wissen Sie ob ich hier sanktionsfrei darum ansuchen kann Termine erst ab 09 Uhr zu erhalten. Dankeschön (15.01.20)

Antwort:
Ja natürlich, versuchen sie den termin zu verschieben. Sollte die betreuerin trotz diesem entschuldbaren grund probleme machen, dann gehen sie zum vorgesetzten bzw. geschäftsstellenleiter und klären die angelegenheit! (
ohne gewähr)


14.01.2020 um 19.03 Uhr - von JP*. - "Wegen eines Kurses den man gefördert haben möchte"


Guten Abend,
Ich hätte eine Frage und zwar kann man den AMS den Kostenvoranschlag eines Kurses den man gefördert haben möchte auch per E-ams konto senden? Wenn ja wie sollte man das formulieren und muss man nur Kostenvoranschlag senden oder noch etwas beachten?
Wollte den Kostenvoranschlag schon jetzt senden da mein nächster Termin erst Februar ist und der Kurs am 10. Februar beginnen würde.


Antwort:
Ja tun sie das! Bis zu ihrem nächsten Termin sollte bez. des Kurses schon alles geklärt sein. Zusätzlich suchen sie auch um den Kurs übers E-AMS-Konto an.
Ev. bitten sie deswegen auch um einen früheren Termin.

Zur Info: Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Dauer / Wochenstunden ca. 20 / Kursanbieter / Wo - Wann / Kosten ca. 1500 - 2000 Euro

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es ev. einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (Ohne Gewähr)


13.01.2020 um 16.16 Uhr - von U*. - "Habe das Gefühl, dass die Betreuerin ein persönliches Problem mit mir hat?"

14.01.2020 um 18.04 Uhr - von U*. - "AMS-Leitung teilte mir mit, ich kann eine gewünschte Ausbildung beginnen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe gerade ein Paradebeispiel einer Betreuungsvereinbarung vor mir liegen.
Laut Recherche sind die üblichen Formulierungen und Richtlinien darin enthalten.

Beim Ausstellen der Betreuungsvereinbarung äusserte ich mich gegenüber der Betreuerin, dass ich so nicht einverstanden bin. Sie meinte, es tut ihr herzlich leid, es ist jetzt zu spät und bat mich höflichst aus ihrem Büro.

Momentan beziehe ich Notstandshilfe, versuchte seit September einen Termin beim AMS zu bekommen, leider erst Anfang Jänner 2020 möglich. Wartete also einige Monate auf diesen Termin, hatte Fragen, die mir per Mail nicht beantwortet worden sind auch nur sehr unzureichend bei dem Jännertermin.
Lange Diskussion hin und her ohne wirklich erfreuliches Ergebnis. Dann Niederschrift und Betreuungsvereinbarung mit folgenden Inhalt:

Ziel der Betreuung:

Das AMS unterstütz Sie bei der Suche nach einer Stelle als .......... (bzw. Hilfsarbeiter).
(Warum Hilfsarbeiter ? Habe vers. abgeschlossene Ausbildungen (Hochschulstudium, Lehrabschluss etc...))
Kurs Chancen im Beruf vereinbart zur Unterstützung bei Berufsorientierung und Jobsuche.
(Dieser Kurs dauert 16 Wochen. Ich weiss was ich machen möchte, ich weiss welche zusätzlichen Ausbildungen (Kurse) einen Berufseinstieg erleichtern würden. Wozu soll ich weitere 16 Wochen zur Abklärung vergeuden?)
Im Übrigen gelten die AGB die sie erhalten haben bzw. in Ihrem eAMS-Konto nachlesen können.
Diese Vereinbarung wurde im gegenseitigen Einvernehmen erstellt.
(Stimmt nicht, ich habe betont, dass dies so für mich nicht korrekt)

Unternehmen, die in der AMS Jobbörse im Internet, dem eJob-Room registriert sind, können Ihr Inserat, Ihre Kontaktdaten (Lebenslauf) einsehen und Sie direkt kontaktieren.
(Möchte meine Daten nicht öffentlich bekannt geben)

Lieber Herr Moser, was denken Sie wäre die richtige Vorgangsweise in dieser Situation.
Da es sich hier um einen Auszug des Erstgesprächs handelt, und ich dass Gefühl habe, die Betreuerin ein persönliches Problem mit mir hat möchte ich weitere Auseinandersetzungen vermeiden. Besteht auch die Möglichkeit die Betreuerin zu wechseln?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung Liebe Grüße aus dem schönen Österreich (12.01.2020)

Antwort:
Ich fange vom Grundsätzlichen an. Eigentlich kann man - es gibt Ausnahmen - davon ausgehen, dass der Grossteil der Betroffenen so oder ähnlich behandelt wird - hängt meistens nicht von der Persönlichkeit der Betroffenen ab.
Die Gebarung was die Betreuungsvereinbarung betrifft ist auch üblich.
Siehe Link: "Betreuungsvereinbarung ändern"
Zählen tut das AlVG - Und dieses äussert u.a., dass es nur für ca. 3 Monaten einen gewissen Schutz gibt. - Dann ist jedes DV. über 20 Wochenstunden bei dem nach KV. entlohnt wird Pflicht. (Zumutbarkeitsbestimmungen 3)
Und gegen einige "Deppenkurse" kann man sich ev. wehren.
Ev. Freiwilligkeit bei Coaching / Arbeitstraining(?) und Aufsuchende Vermittlung.
bzw. findet sich hier eine Begründung für eine erfolgreiche Berufung .
Ev. haben sie einen ähnlichen Kurs schon mal besucht?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
> keine Gratisarbeit leisten müssen - zBsp.: Praktikum

Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt vielmehr voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäftigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen.
u.a. unter
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ein Betreuerin-wechsel ist kaum möglich - Aber falls versuchen sie es mit einem Schreiben an die Geschäftsstellenleitung und / oder an die AMS-Landesgeschäftsstelle.
Siehe u.a. schriftliche Aufsichtsbeschwerde:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

Wenn möglich, nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mit ("wirkt Wunder")

Zur Info: Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Dauer / Wochenstunden ca. 20 / Kursanbieter / Wo - Wann / Kosten ca. 1500 - 2000 Euro

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es ev. einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Bez. Datenschutz beim Inserat. Pochen sie auf freiwillige Angelegenheit!
Dazu zum Eintrag: "Ist ein "Outing" Pflicht?" vom 3.01.2020"

(Ohne Gewähr)

14.01.2020 um 18.39 Uhr - von U*. - "Über Gründerprogramm zur Selbstständigkeit"
Vielen Dank Herr Moser für die ausführliche Beantwortung.
Ich bin aus gesundheitlichen Einschränkungen nur beschränkt vermittelbar. Also für 20 Stunden, ist auch so von AMS akzeptiert.
Eigentlich wollte ich am Gründerprogramm des AMS teilnehmen, jedoch fing hier eine große Diskussion an. Die Betreuerin meinte, ich muss nachweisen können, dass ich danach auch wirklich von der Selbstständigkeit leben kann.
Meine Antwort war, dass ich sehr optimistisch bin und hoffe natürlich davon leben zu können, jedoch kann ich und niemand anderer eine 100% Versicherung dazu abgeben. Sie meinte, wenn sie dass nicht können, können sie am Gründerprogramm nicht teilnehmen, es gibt Personen die können das, als Beispiel nannte sie einen aktuellen Klienten der Hafenmeister ist und das Gründerprogramm absolvierte und sich jetzt vor Arbeit „darennt“.
Ich widersprach ihr und sagte, dass ich andere Informationen habe. Sie drohte mir, wenn ich ihr nicht glaube, die Geschäftsleitung zu verständigen und ich mit dieser diskutieren könnte.
Aus irgendeinem Grund, möchte die Betreuerin nicht, dass ich an dem Gründerprogramm teilnehme. Meine Freundin hat das Gründerprogramm vor rund 2 Jahren gemacht und lebt momentan sehr gut von der Selbstständigkeit.
Für mich wäre es gerade in Hinblick auf meine Erkrankung die optimalen Bedingungen an dem Gründerprogramm teilzunehmen, da ich in der Selbstständigkeit mir meine Arbeitszeiten flexibel gestalten kann. Da kann ich auch Nachts arbeiten, wenn die Beschwerden meiner Erkrankung (RLS) stark sind.

Ich war im Sommer durch Vermittlung des AMS zu einem Coach (IAB-Vöcklabruck) zugeteilt, ein sehr netter Berater, der mit mir die Selbstständigkeit andachte und sie als gute Idee empfand.
Damit ich Möglichkeiten abklären konnte, verwies mich das AMS sofort an IAB. Jetzt steht dieser sinnlose Kurs (Chancen im Beruf) an. Ist doch wieder das selbe.

Denken Sie das dies ein Argument ist, nicht an dem Kurs teilnehmen zu müssen?

Eine weitere Problematik ist, dass ich noch im Bezirk Vöcklabruck gemeldet bin, aber in der Nähe von Kirchdorf wohne. Das heisst rund 40km entfernt wohne. Heute bekam ich überraschenderweise mein erstes Stellenangebot seit über einem Jahr vom AMS. Eine Teilzeitstelle von 5 Tagen zu je 4 Stunden. Ich müsste jetzt täglich 80km (Hin und Rückfahrt) fahren damit ich diese Stelle annehmen kann.
Kann ich dem AMS vorgeben, dass ich nicht im Bezirk Vöcklabruck sondern in dem nahegelegen Bezirk eine Stelle suche oder muss ich mich dazu Ummelden?

Sorry nochmals für die vielen Fragen aber die Situation ist richtig scheisse, ich überlege schon mich vom AMS abzumelden und mich irgendwie durchwurschteln, einen geringfügigen Job habe ich seit einigen Monaten neben der Arbeitslosigkeit.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen (13.01.20)

Antwort:
Versuchen sie es - lassen sie nicht nur ihre beraterin bez. dem gründerprogramm entscheiden.
Senden sie ein schreiben an den geschäftsstellenleiter und suchen auch dort bez. der teilnahme am GP. an. Ev. eingeschrieben senden.
Dann können sie auch das positive beispiel (ihre Freundin) angeben.

Eine vermittlung ist möglich, wenn die fahrtzeit bei teilzeit 1,5 stunden dauert (hin und zurück) und bei vollzeit darf die fahrtzeit 2 stunden dauern - auch hin und
zurück. Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Falls es sich wieder um den selben kurs handelt - kämpfen sie lieber dagegen an bevor sie sich abmelden.
Wie in der gästebuchantwort geschrieben - selben kurs ev. nicht nochmal besuchen.
Bei sperre Berufung einlegen! ohne gewähr

14.01.2020 um 18.04 Uhr - von U*. - "AMS-Leitung teilte mir mit, ich kann eine gewünschte Ausbildung beginnen"
Sehr geehrter Herr Moser,
Vielen Dank für ihre Unterstützung. Es hat sich heute das AMS telefonisch bei mir gemeldet, sogar die Leitung und teilte mir eine erfreuliche Nachricht mit, ich kann eine weitere mir gewünschte Ausbildung beginnen.
Für ihre Unterstützung werde ich mich erkenntlich zeigen und eine Spende auf ihr Konto vornehmen.
Nochmals vielen Dank!!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. U. *. *.

Antwort:
Schön freut mich und Danke - auch für die Rückmeldung.


10.01.2020 um 10.57 Uhr - "Barbara Blaha analysiert das Regierungsprogramm"


Barbara Blaha, ehemalige ÖH-Vorsitzende und Mitbegründerin des Politkongresses Momentum und des Momentum-Institutes, analysiert das türkis-grüne Regierungsprogramm in einem Videobeitrag auf (YouTube)

Anmerkung: "Au"

16.01.2020 um 16.59 Uhr - von Aktive Arbeitslose
Regierungsprogramm: Grüne opfern Arme und Arbeitslose und VIELES mehr am Altar der Macht

20.01.20 - Anmerkung: "Arbeitsmarktpolitik weiter bei der ÖVP"
"Die ÖVP wusste um die enorme gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeit die den Agenden Arbeit innewohnt, weshalb sie "noch schnell" die Arbeit s-Agenden aus dem Sozialministerium weg von den Grünen, hin zur ÖVP und eigenen Ministerin* verlegte,
um letztendlich ihre ideologische Ausrichtung weiter gewährleisten zu können.
Über
diese Agenden sorgt der "Staat" (die Regierung / die Partei / die MinisterIn) für die neoliberale kapitalistische Bereicherungs-Politik („Weniger“), die Abhängigkeit, Entrechtung, persönliche Entwertung braucht!
Heisst: Die die Missachtung der Menschenrechte, der Menschenwürde und der Rechtstaatlichkeit braucht!

Nur dann können die politisch erzeugten "Arbeitslosen" ohne Skrupel und Scham zu Feindbildern erklärt werden, mit denen die Politik,
über einem "zwangsmassnahmen_unterstützten“ mit Sanktionen ausgerüsteten Rotationssystem,
gut entlohnte ArbeitnehmerInnen ersetzt, den Niedriglohnsektor ausbaut und Arbeitnehmerrechte abbaut.
So
die ungerechte Umverteilung (von unten nach oben) auch weiterhin sicherstellt.
Denn
n
ur dann kann die obere soziale Schicht (Industrielle / UnternehmerInnen etc.)
weiter
- auf Kosten unschuldiger arbeitsloser Menschen, verbundener Weise auch der ArbeitnehmerInnen im "Billiglohnbereich" -
unverständlich hohe bzw. schwindelerregend hohe Gewinne lukrieren." (17.01.20)

*Arbeitsmarktagenden nun im Familienministerium
zuständig: Ministerin Magistra Christine Aschbacher
selbständige Unternehmensberaterin und Mitglied des Aufsichtsrates der GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH

Ps.: Ich möchte mich gerne eines Besseren belehren lassen!


8.01.2020 um 16.44 Uhr - von Dr. Pochieser - "Österreichischer Verwaltungsgerichtshof:
Beihilfe zur Abdeckung der Kaution als weitere Leistung iSd § 14 Oö. Mindestsicherungsgesetzes"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

der für Mindestsicherung/Sozialhilfe zuständige Senats 10 des VwGH, der von mir für seine restriktive Judikatur (insbesondere schon seit den Zeiten des vormaligen Präsidenten Jabloner, der lange Zeit Vorsitzender dieses Senats war) immer wieder kritisiert werden musste/muss, hat hier:

Beihilfe zur Abdeckung der Kaution als weitere Leistung iSd § 14 Oö. Mindestsicherungsgesetzes (vwgh.gv.at) (vwgh.gv.at)

ausnahmsweise einmal nicht zum Nachteil von Mindestsicherungsbeziehern entschieden.

Ich nehme dieses Jud zum Anlass, einmal mehr auf die doch notwendige Vereinheitlichung des Mindestsicherungsrecht hinzuweisen: in diesem Bereich hat das sich selbst als sozial lobende rot/grüne Wien rechtlich „Butter am Kopf“, weil derartige Leistungen mit dem WMG (das von mir diesbezüglich beim VfGH erfolglos bekämpft wurde) für Wien beseitigt wurden (der damalige § 13 Abs. 4 Wiener Sozialhilfegesetz) und nur noch eventuell im Rahmen des „Gnadenrechts“ (auf Basis sogenannten Privatrechts) als Hilfe in besonderen Lebenslagen zugebilligt werden kann.

Apropos „rechtlich Butter am Kopf“: das oben dazu gesagte gilt natürlich auch für den VfGH, der mit der Absegnung des Wiener Mindestsicherungsrechts dessen asoziale Verschlechterung gegenüber dem vormaligen Sozialhilferecht abgesegnet hat.

Mal sehen, ob und wann die Menschenwürde in die Verfassung kommt, wie dies im Regierungsprogramm vorgesehen ist.

In die Verfassung gehört allerdings nach dem Vorbild Deutschlands auch das Sozialstaatsprinzip. Mal sehen, ob die SPÖ, die ja vorgibt, eine soziale Partei zu sein, nun in Opposition vielleicht auf eine derartige Idee kommt (nachdem sie als Regierungspartei eine solche nicht einmal in Ansätzen erkennen ließ).

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
(7.01.20)


8.01.2020 um 9.22 Uhr - von einem Saisonarbeiter einer Gärtnerei*.

"Wieso werden wir Saisonarbeiter vom AMS schikaniert und nicht die Unternehmer?
"


Sehr geehrter Herr Moser,

es würde mich freuen, wenn Sie meinen Bericht veröffentlich würden.

Wir sind Saison-Arbeiter in einer Gärtnerei. Sprich: Die 3 Wintermonate hat der Betrieb zu. Wir melden uns arbeitslos.
Jahrzehntelang hat es mit der Wiedereinstellbestätigung keine Probleme beim AMS Tulln und St. Pölten gegeben. 2018 wurde erstmals die Wiedereinstellbestätigung vom AMS St.Pölten, eines Kollegen nicht mehr akzeptiert. Er musste den „normalen“ AMS-Alltag durchlaufen. Hingehen zum Betreuer– Infoveranstaltung des AMS – Bewerbungen schreiben – Vorstellen – 2 weitere Kontrolltermine bei anderem Betreuer.
2019 hat es dann schon mehrere Kollegen und mich, bei beiden Arbeitsämtern „erwischt“. Nur das AMS Krems ließ den einen Kollegen noch vollkommen in Ruhe.
Anrufe, Mails an Landarbeiterkammer, AK, Gewerkschaft und Volksanwalt wurden weitergeleitet, ignoriert oder Ausreden formuliert.
Unser Vorgesetzter rief dann persönlich bei einem der AMS Betreuer an. Der eine Kollege hatte ab da keine AMS Verpflichtungen mehr.
Ich habe mich danach beim AMS telefonisch erkundigt, was die Gründe sind, dass die We. nicht mehr akzeptiert wird. Es folgte ein langes Gespräch, deren Kurzfassung lautet: Eine Wiedereinstellbestätigung wäre kein Gesetz, sondern nur ein wertloser Zettel, der nichts zu bedeuten hätte. Ziel wäre es, den Saisonarbeitslosen in eine Daueranstellung zu bringen und somit weg vom Arbeitsamt. Das Arbeitsamt wäre nicht dazu da, dass Unternehmer ihre Saisonarbeitskräfte jedes Jahr „dort gratis parken“. (Nov. 19 AMS Hotline).
Zum Teil muss ich sagen, es stimmt ja: Man könnte vielleicht wirklich mit Teilzeit, Kurzarbeit, Wartungsarbeiten usw. über den Winter kommen, ohne dass der Unternehmer uns arbeitslos melden muss. Geschieht genau so nämlich jedes Jahr in einer Gärtnerei in Schwechat. Wieso geht’s dort!?
Trotzdem - meine Frage, so in den Raum gestellt: Wieso werden wir Saisonarbeiter vom AMS schikaniert und nicht die Unternehmer? Wir können nichts dafür – sollen wir alle auf einen anderen Beruf umschulen? Dann gibt’s wohl bald keine Gärtner mehr – und auch keine Gärtnereien. Und – wir hätten auch alle viel lieber eine durchgehende Daueranstellung, als dieses ewige jährliche arbeitslos melden.
Meine Anregung für die Regierung, die viel Geld bringen würde: Man könnte doch mal Geldstrafen über alle Firmen, die mit Saisonarbeitskräften arbeiten verhängen – weil „Gratisparken“!?
Danke, Saisonarbeiter einer Gärtnerei aus dem Tullnerfeld (7.01.20)


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