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15.03.2020 um 17.55 Uhr - von G*. - "Corona-Virus: Während Pandemie keine Bezugssperren" |
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Liebes SoNed Team,
Bei Bezugssperren zu diesem Zeitpunkt durch das AMS Personal ist der Arbeitslose weder über das AMS kranken versichert, noch wird er sich die Krankenversicherung selbst zahlen können. Der Arbeitslose ist bei Ansteckung mit dem Coronavirus in Gefahr, ohne ärztliche Hilfe auskommen zu müssen. Auch würde er im Falle der Ansteckung den Virus an andere Personen weitergeben.
So lange die Pandemie Österreich betrifft, darf meines Erachtens das AMS einem Arbeitslosen keinen Bezug sperren. In Anbetracht der Umstände ist jede Leistungsbezugssperre durch das AMS Personal eine fahrlässige Gefährdung des Arbeitslosen sowie der Allgemeinheit.
Gebt das bitte an alle Arbeitslosen weiter. Die sollen sich auf die Beine stellen, um im Fall der Fälle rechtzeitig und jeder Zeit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. MfG G. (14.03.20)
Antwort: Danke für ihren Beitrag. Das AMS reagiert auf den Coronavirus: AMS setzt ab Montag Schulungen aus. (OÖ-Nachrichten) Auch per Rundschreiben wird vom AMS auf den Ausnahmezustand hingewiesen. Persönliche Kontakte sollen während dieser Zeit zurückgeschraubt werden! (Siehe darunter 18.3.20) Corona: Infos für Arbeitslose (AK) Darüber hinaus ist, während einer Sperre, das Abmelden von der Krankenkasse widerrechtlich! Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! (>Das AMS darf Betroffene nicht von der Krankenversicherung - der Krankenkassa - abmelden!<) ("Ohne Gewähr")
18.03.2020 um 11.37 Uhr - von N. - "AMS-Info an alle" Hallo! Info an alle, die beim AMS gemeldet sind! Ich habe heute eine SMS erhalten, in der wörtlich steht "Ihre Termine beim AMS sind abgesagt. Anfragen bitte per eAMS-Konto, E-Mail oder telefonisch. Anträge schicken Sie uns per Post." Gerade heute wollte ich anrufen (AMS-Hotline war nicht erreichbar) und fragen ob mein Termin nächste Woche wahrzunehmen ist. Ich nehme an, das gilt für ALLE. Liebe Grüße, N. (17.03.20) |
12.03.2020 um 17.11 Uhr - von W. - "Die beabsichtigte Sperre wurde aufgehoben" |
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Danke für die Antwort, mittlerweile wurde die beabsichtigte Sperre auf Grund eines Formfehlers, ;-), aufgehoben. ( am selben rtag telefonisch informiert worden) Liebe Grüße und Danke
unter: "Mich hat das AMS heute auch an diesen Verein "Trendwerk" geschickt." (25.02.2020)
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12.03.2020 um 16.39 Uhr - von Dr. Pochieser - "Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Ich wurde auf das beiliegende Papier des AMS Wien betreffend Arbeitserprobungen und Arbeitstraining unter der Federführung des AMS aufmerksam gemacht.
Obwohl im Gesetz nicht vorgesehen räumt der VwGH die Zulässigkeit der Zuweisung/Anordnung von Arbeitstrainings ein. Ob die apodiktische Aussage des VwGH in seiner Entscheidung vom 02.06.2016, Ra 2015/08/0044:
»7 Zum Argument der Revisionswerberin, Gegenstand des erstinstanzlichen Bescheides sei die Zuweisung zu einem Arbeitstraining bei Jobtransfair (mit Beginn am 22. April 2014) gewesen, während das Bundesverwaltungsgericht die Sperre der Notstandshilfe auf die Nichtteilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme (mit Beginn am 15. April 2014) gestützt habe, genügt es festzuhalten, dass ein Arbeitstraining eine Wiedereingliederungsmaßnahme im Sinn des AlVG darstellt.«
der Senatszusammensetzung des Senats 8, wie sie seit geraumer Zeit gegeben ist, seit der man einen rigorosen Kurs gegen Arbeitslose durch den VwGH (mit dem man auf „Hardliner“ macht) oder dem unsäglichen neuen System der außerordentlichen Revisionen (statt der frühen VwGH-Beschwerden) geschuldet ist, muss man dahingestellt lassen.
Von dem Senat 8 kann man sich nicht wirklich erwarten, hinter die Kulissen zu blicken und eine Einfallspforte für die Umgehung geordneter Beschäftigungsverhältnisse mit dieser seiner Aussage zu erkennen. Wenn der kürzeste Bundeskanzler der 2. Republik ein strengeres Regime zur Sanktionierung von Arbeitslosen fordert, so muss konstatiert werden, dass der Sanktions-Senat 8 des VwGH unter dem Vorsitz des Hofrats Waldstätten (für ein Genealogie interessierte: (Adelsgeschlecht) dem schon längst nachgekommen ist.
Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten, wenn man keine § 10-AlVG-Sperre riskieren will.
Ich empfehle daher solchen Anordnungen Folge zu leisten und allenfalls nachträglich zu überprüfen, ob nicht bei angeordneten Arbeitserprobungen und Arbeitstrainings doch ein (nach dem jeweiligen KV zu entlohnen des) Arbeitsverhältnis vorliegt. Es kann auf den Aufsatz von Regina Zechner, DRdA-infas 2019, 226 Heft 4 v. 1.7.2019: „Das Arbeitstraining – Eine Wiedereingliederungsmaßnahme mit Abgrenzungsproblemen zum Arbeitsverhältnis“ hingewiesen werden, wobei nicht einmal diese Autorin eine abschließende Beurteilung/rechtliche Auskunft geben kann.
Es ist zu empfehlen, in solchen Fällen die Art der Beschäftigung genauestens zu dokumentieren (insbesondere, wenn Hilfstätigkeiten, zum Beispiel in der Gastronomie als Abwäscher o. ä. zugewiesen würden), um sich dann entweder an die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt (wenn es eine Rechtsschutzversicherung geben sollte, in welchem Falle der AK-Rechtsschutz nicht greift aber auch nicht notwendig ist) zu wenden, um Entgeltansprüche und sonstige Leistungen gegebenenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh (11.03.20)
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>"Hier brauchts eine arbeitsrechtliche Klärung. Vielleicht kann auf diese Art und Weise dem Spuk entgegengewirkt werden. Von Gesetzes wegen darf eine Arbeitserprobung nur im Rahmen einer Maßnahme (im Zusammenhang mit einer Maßnahme) vorgenommen werden.< |
11.03.2020 um 18.04 Uhr - von B. - "Corona-Virus: Auch Zwangsmassnahmen vorübergehend schliessen?" |
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ob irgendeiner daran gedacht hat ams zwangsmassnahmen vorrübergehend zu stoppen wenn sie schon schulen schliessen? wenn ich denke wieviele leute aus verschiedener herkünfte in überfüllten schlecht gelüfteten kursräume an diesen massnahmen teilnehmen und die pc tastaturen die sowieso alles von jenden an jeden weitergeben.....nicht ans lavinen effekt zu denken den diese leute geben dannn alles zuhause und anderorts auch möglicherweise weiter. tut leid wenns nicht zum thema passt hab nur mal daran gedacht und wollte wissen ob irgendeiner auch daran gedacht hat und sich vielleicht auch sorgen macht. nicht zu erwähnen das es einigermassen neuland ist und man weiss nicht wie es finanziell ausschauen wird wenn leute irgend eine massnahme oder teil einer massnahme ablehnen würden wegen oben erwähnte gesundheitsgefährdenden situationen. der nachteil denke ich in solch situationen ist grösser als der mögliche vorteil ein neuen job zu ergattern.
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11.03.2020 um 15.44 Uhr - von A*. - "Trendwerk: War zwei Monate beschäftigt mit der Hoffnung auf Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Job" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war in Der Druck (Trendwerk) zwei Monate beschäftigt mit dem Hoffnung das ich Unterstützung beim Suche nach de Üm passenden Job bekomme oder mindestens eine Verlängerung beim dem "Der Druck". Aber obwohl ich eine anerkannte Akademikerin bin und eine Diagnose habe das ich nicht schwere Arbeit machen kann, meine Beraterin aus dem Firma "Druck" wollte mich unbedingt in eine Reinigungsfirma schieben mit dem drohenden wörte das sie mich zum AMS zurück schicke wenn ich diese Arbeit verweigere. Versprechungen das die Firma mit Musem Kontakt hat und ich dort ein Arbeit bekomme sind ungefühlt geblieben worden. Schef hat gesagt das wir in unserem Team alle gleich sind, aber beim Vertrag erlengerung ist es nicht so. Einige haben verlengerung bekommen obwohl kein Angebot für Job bekommen haben und finde ich das nicht fear. Welche Kriterien sind beim Entscheidung wer bleibt und wer zurück zum AMS gehen soll? Niemand hat, der sechs Monate gearbeitet hat einen Job gefunden und ich nach zwei Monaten muss zum AMS obwohl ich auch eine Unterstützung brauche und sehr fleißig in der Druck gearbeitet habe. Lg und Danke!
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9.03.2020 um 9.15 Uhr - von O*. - "Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze" |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein sehr großes Problem mit dem AMS. Es geht um eine einmalige Überschreitung der Geringüfigkeitsgrenze während ich nebenbei Notstandshilfe bezogen habe. Das Problem ist, dass ich danach immer noch bei der Firma Geringfügig beschäftigt war und weiter gearbeitet habe. Jetzt will das AMS das Geld von dem Monat, wo ich die Grenze überschritten habe und dazu noch die anderen Monate, wo ich weiter Geringfügig beschäftigt war zurück. Was mich bei der Sache ankotzt beziehungsweise was ich Ungerecht finde ist dass, ich vom AMS gar nicht informiert wurde. Weder, dass Sie mir die Bezüge für die anderen Monate streichen noch dass es überhaupt so ein Gesetz gibt. Erst als ich es durch die Arbeiterkammer selbst herausgefunden habe und das beim AMS explizit erwähnt habe, wurde ich informiert. Das AMS sagte mir „ Wir müssen Sie nicht informieren“. Ich versuche das seit Wochen zu klären, aber mit dem AMS sprechen hat keinen Sinn. Musste mich das AMS nicht von so einem Gesetz informieren? „Wir informieren Sie über rechtliche und sonstige relevante Bestimmungen, die Sie während Ihrer Arbeitssuche beachten müssen.“ ein Zitat aus der AMS Webseite. Ich finde, dass das AMS mich über meine Gesetze informieren hätte müssen , damit ich diese auch einhalten kann. Bitte um Dringende Hilfe. Freundliche Gürße
Antwort: Eine mündliche Klärung der Angelegenheit ist anscheinend nicht möglich! Sie verlangen einen schriftlichen Bescheid bez. der "Bezugseinstellung und Rückforderung" und legen darauf Berufung ein! Wichtig, dass sie dem AMS belegen, dass es sich nur um eine einmalige Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze handelte - wenn dem so ist - Ja? (Ohne Gewähr) |
8.03.2020 um 10.10 Uhr - von L. - "Zumutbar?" |
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Lieber Herr Moser, ich hab wiedermal eine Frage. Da man sich ja ständig bewerben muss und ich bald nicht mehr weiss wo ich mich bewerben soll. Und ich auch manchmal nichts finde, hab ich mich jetzt bei einer stelle beworben (weil ich eben nichts anderes gefunden habe). Ich möchte da aber definitiv nicht arbeiten. Die Firma möchte jedoch jetzt eine Vorstellungsgespräch. Wie siehts das aus, wenn ich mich jetzt nicht mehr zurückmelde und die Firma aus der Liste streiche... sollte es dann zu einer Sperre kommen, kann ich ja Berufung einlegen und mich auf die Zumutbarkeit berufen das die Wegzeit sowieso über der Zumutbarkeit liegt??? Denn die angegebene Adresse der Firma ist die Zentrale und die Filiale ist woanders. Dies hab ich leider erst nach Absenden der Bewerbung gesehen. Ist dies möglich. Ich danke ihnen sehr ! Sie sind uns allen wirklich ne große Hilfe. LG L (7.03.20)
Antwort: So ist es. Ev. kontaktieren sie vorher nochmals die Firma und erklären sie dieser, dass sie eben nicht auf die Wegzeit geachtet haben und deshalb nicht anfangen "können" - weil nicht zumutbar. Sollte es tatsächlich zur Sperre kommen, legen sie mit dieser Begründung Berufung ein! Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen Aber bringen sie noch in Erfahrung, wo sich der Arbeitsplatz befindet - ob dieser bez. Wegzeit eh. unzumutbar ist? (Ohne Gewähr)
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8.03.2020 um 9.51 Uhr - von M*. - "Hiobsbotschaft" |
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Liebes Team,
habe vor kurzem die Hiobsbotschaft vom Ams erhalten das mein Bezug wegen 2 geringfügigen Dienstverhältnissen eingestellt wird. Ich empfinde das als Frechheit, weil ich nur ein geringfügiges Dienstverhältnis habe und das auch von Anfang an ordnungsgemäß gemeldet habe. Ich war im Vormonat nur 1 Woche bei itworks auf Vollzeitbasis angestellt und wurde die Folgewoche dann von Itworks aus direkt vom Dienstgeber aber auf Teilzeitbasis übernommen. Das waren insgesamt 2 Wochen und ich wie mir die App der SV anzeigt gibt es für alles ein von bis Datum und was die SV anzeigt ist das ich nur ein laufendes geringfügiges Dienstverhältnis habe, wovon das Ams Bescheid weiß. Also wie kommen die zu so einer Falschmeldung? Wie gehe ich da vor? Bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfestellung (7.03.20)
Antwort: Ev. versuchen sie diese Angelegenheit mündlich zu klären - ev. gleich beim AMS-Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit Begleitperson! Sollte dies nicht zu ihrer Zufriedenheit erledigt werden, verlangen sie, bez. der Bezugseinstellung, einen schriftlichen Bescheid, auf den sie dann, mit ihrer Begründung, sofort Berufung einlegen! |
5.03.2020 um 10.27 Uhr - von Dr. Pochieser - "AUVA vom OGH in die Schranken gewiesen" ------- -------- "Willkürliche Judikatur des VwGH"
"Was der VwGH den Verwaltungsgerichten alles absegnet, geht schlichtweg nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut."
"Menschen, die Menschen oder den Menschen nicht lieben, d. h. keine Liebe zum Menschen aufbringen, dürften nicht Richter werden"
„Mut zur Menschlichkeit für Richter“ |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Zuerst die gute Nachricht:
die AUVA ist dafür bekannt, Arbeitsunfälle, die Menschen erleiden mit aufwändigen Prozessführungen „wegzubringen“, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen und Unfallopfer ihrer berechtigten Ansprüche zu berauben.
Einem Feuerwehrmann ist beim Sprinten bei einem Staffellauf in Feuerwehrausrüstung die Achillessehne gerissen. Das wollte die AUVA, die vor Spitzfindigkeiten aller Art zur Abwehr von berechtigten Ansprüchen nicht zurückschreckt, nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Die AUVA verlor das Verfahren in allen 3 Instanzen, letztlich beim OGH (Entscheidung 10 ObS 162/19 z).
Die AUVA gibt immer vor, mit derartigen Abwehrverfahren die Versicherungsgemeinschaft vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen und das Geld der Versicherungsgemeinschaft zusammenzuhalten. Interessant wäre, wie viel an Geld der Versicherungsgemeinschaft die AUVA pro Jahr verprozessiert, wie in diesem Falle. (Im Groben schätze ich diese Kosten, samt involvierten Sachverständigen im Verwaltungsverfahren vor der AUVA selbst und vor Gericht auf ca. 5000 - 7000 EURO; zu berücksichtigen ist auch die Belastung der Infrastruktur der Gerichte).
Willkürliche Judikatur des VwGH
Dass der VwGH nicht nur in Asyl- und Fremdenrechtssachen, insbesondere mit seiner Zurückweisungspraxis bei außerordentlichen Revisionen (was, worüber der Standard berichtete, sogar zur Zurücklegung der Rechtsanwaltschaft durch einen namhaften und engagierten Asyl -Rechtsanwalt in Graz führte) ein Hort menschenfeindlicher Judikatur und Menschenfeindlichkeit geworden ist, ergibt sich aus dem Bericht von Benedikt Kommenda in der Presse vom 02.03.2020:
Motocross-Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt (diePresse): Der dortigen Analyse ist rechtlich nichts hinzuzufügen außer, dass die aufgezeigte Willkür (die juristisch ein bisschen verbrämt ist) auch da in einer opfer- und somit menschenfeindlichen Haltung der Entscheider hinter solchen Erkenntnissen gegründet sein muss. Wer eine andere Begründung dafür findet, möge mir das mitteilen.
(auch hier gilt wieder einmal: Das Erkenntnis – die Entscheidungen des VwGH und VfGH und seit 2014 auch solche der Verwaltungsgerichte werden so bezeichnet – muss nicht die Erkenntnis, ja nicht einmal irgendeine Erkenntnis, beinhalten).
Bei dieser Gelegenheit gebührt ein großes Dankeschön an Benedikt Kommenda, der im Rechtspanorama immer wieder derartige Entscheidungen aufzeigt. Wie immer man die Presse ansonsten einschätzen mag (fremden- bzw. asylwerberfreundlich würde ich sie in ihrer Berichterstattung nicht einschätzen, sondern eher diesbezüglich unfreundlich), das Rechtspanorama in der Presse vermittelt die besten Rechtsseiten am Tageszeitungsmarkt, rechtlich-fachlich top.
Zur Diskussion der politischen Ausrichtung von Gerichten
Parteipolitisch begründete Judikatur ist beim VwGH nur eher selten wahrzunehmen (da ist der VfGH anfälliger). Mittlerweile ist allerdings beim VwGH eine (Rechts)Politik der Menschenfeindlichkeit zu verzeichnen. Meines Erachtens ist das nicht nur um nichts besser, sondern sogar noch schlimmer. (ich bin der Ansicht, dass Menschen, die die Menschen oder den Menschen nicht lieben, d. h. keine Liebe zum Menschen haben, nicht Richter werden dürften) Seit langem, seit Jahrzehnten weiß man, dass der VwGH nicht nur in Zweifelsfällen für die Behörde und gegen den Bürger entscheidet. Verschärft hat sich das ganze seit 2014 (auch durch das System der außerordentlichen Revisionen, aber nicht nur). Was der VwGH den Verwaltungsgerichten alles absegnet, geht schlichtweg nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut.
(Ich bin der Ansicht, dass Menschen, die die Menschen oder den Menschen nicht lieben, d. h. keine Liebe zum Menschen haben, nicht Richter werden dürften – vielleicht schreibt Oliver Schreiber in einer Neuauflage seines Werkes „Mut zum Recht“ ein Kapitel dazu „Mut zur Menschlichkeit für Richter“)
Rechtspolitische Vorschläge für das Verfahren vor dem VwGH (aber auch OGH):
Das System der sogenannten Sukzessivbeschwerde (zuerst Verfassungsgerichtshof anrufen, um dann nach Abtretung der Beschwerde sein Recht den Türhütern des Rechts – im Sinne Kafkas Parabel „Vor dem Gesetz“ – zu verfolgen versuchen) gehört umgedreht: Nach dem VwGH (im Übrigen auch nach dem OGH) gehört der Verfassungsgerichtshof als Superrevisionsinstanz zur Vermeidung menschenrechtlicher Ausfälle bei den beiden anderen Höchstgerichten eingerichtet. Aber das wollen VwGH und vor allem der OGH und dessen Richter nicht, weil die 3 Höchstgerichte (und damit ihre Richter) nach deren Auffassung gleichen Ranges seien (ich bin begeistert, wie in diesem Zusammenhang ein Gleichheitsgrundsatz eingefordert wird, worüber ich ansonsten bei der Vertretung von Menschen glücklich wäre). Vor allem der OGH und seine Richter haben im Vorfeld zur Einrichtung einer Gesetzesbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof dagegen geradezu gewettert, dass es nicht angehe, dass über ihnen ein anderes Gericht und andere Richter stehen und entscheiden könnten. Diese Standesdünkel vor allem beim OGH sind aus dem damaligen Gesetzgebungsvorgang und den Argumenten drumherum nachzulesen.
Rechtsanwaltschaft als Verteidiger gegen Willkür auch bei Höchstgerichten
diese Aussendung geht auch an den österreichischen Rechtsanwaltskammertag (für den Wahrnehmungsbericht und zur Ergreifung der Initiative zur Verteidigung der uns Anwälten anvertrauten Menschen gegen die Willkür bei den Höchstgerichten)
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. |
2.03.2020 um 15.29 Uhr - von N. - "Fürchterlicher Druck wegen der Betreuungspflichten: Mittlerweile bin ich so weit, dass ich psychologische Hilfe in Anspruch nehmen will" |
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unter: "Betreuungspflichten" (28.02.2020)
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1.03.2020 um 15.10 Uhr - von P. - "Keine Wiedereinstellzusage" |
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sehr geehrter hr.moser,
ich werde heuer ab mai, die dritte saison bei einer gemeinde machen im grünflächenbereich. leider gibt uns das rathaus keine wiedereinstell zusage.sodas ich immer zum ams muss. diesen freitag, bekam ich vom ams st.pölten!! obwohl ich in wien 11 wohne einen vermittlungsvorschlag für den friedhof. war jahre am krematorium tätig..könnte dies aber körperlich schon nicht mehr...da ich mir aufgrund des rasenlegens u.den datugehörigen vor arbeiten ein karpaltunnel syndrom habe. war dann froh..im grünflächenbereich etwas zu finden, wi diese tätigkeiten nicht mehr vorhanden sind. am samstag den 28.2 habe ich mich natürlich bewerben müssen aufgrund des vorschlages..heute bekomme ich eine mail von dieser gärtnerei mit den wortlauten" ich könnte ab nächster woche ein probe arbeiten machen. .10 brutto.keine arbeitszeiten sind angegeben..nichts mit einer arbeitskleidung..nur das ich meine sozialversicherung bei interesse schicken soll und meine twelnr. eine dort arbeitende kollegin würde m ich dann wegen weiterer details kontaktieren..zwecks treffpunkt ect. HALLO...ich würde erstens einmal ein vorstellungsgespräch haben wollen..ich will ja auch wissen wer od.was ist diese firma. arbeitszeiten ect.soll ich mit meinem privat gewand dort auftauchen? wie geschrieben..ich beginne im mai wieder bei der gemeinde..meine arbeitskleidung ist dort..und morgen habe ich einen termin beim ams wie kann ich von dieser probe wegkommen..erstens ist diese arbweit körperlich nichts mehr für mich und ich hane meinen fixen saisonjob. bitte sie um antwort, was ich sagen/machen könnte. lg p
Antwort: Der "fixe" Saisonjob wird vom AMS nicht als solcher akzeptiert, weil sie eben keine schriftliche Wiedereinstell-Zusage bekommen haben. Verweigern könnten sie dann, wenn sie körperlich vermindert leistungsfähig sind und das auch über ein ärztliches Attest belegen können. "Haben sie ein Solches?" Falls - reden sie mit ihrem Arzt! Ev. ist der "Treffpunkt" ein Vorstellungsgespräch, da ihnen dort die Details mitgeteilt werden sollen! Dort würden/werden sie auch erfahren, ob sie eine Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt bekommen. Zu diesem Termin gehen sie also mit ihrer "Privatkleidung". Ansonsten können sie auch ein Vorstellungsgespräch verlangen! Sprechen sie das beim AMS-Termin an! Bei der AMS-Beraterin bringen sie auch die Saisonarbeit ins Gespräch. Vielleicht glaubt die ihnen bez der Wiedereinstellung, weil sie schon einige Male dort gearbeitet haben und bläst die Probearbeit ab? Behindert sie das Karpaltunnelsyndrom bei der Saisonarbeit nicht? Kommts im Grünflächenbereich nicht zum Rasenlegen? Falls - auch ein Probetag muss entlohnt werden. Auf Gratisarbeit nicht eingehen!
Zur Info: - welcher Friedhof? Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen? - ca. 2 Stunden Wegzeit bei Vollzeitarbeit / ca. 1,5 Stunden bei Teilzeitarbeit (hin und zurück)
>VwGH-Erkenntnis: Auszug .... ..., dass sich eine Arbeitsmöglichkeit in der Regel erst dann "bieten" wird, wenn zumindest der potenzielle Dienstgeber (oder ein von diesem Bevollmächtigter) direkt mit der arbeitssuchenden Person in Kontakt tritt und ihr (zumindest) ein Vorstellungsgespräch offeriert. siehe: Sich bietende Arbeitsmöglichkeit und bloßen Vermittlung!
> Rechtssatz Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen. Siehe: Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber (Ohne Gewähr)
2.03.2020 um 11.23 Uhr - von P. - "Ich bin froh meinen Job zu haben und diesen ausführen zu können" danke hr.moser für ihre antwort ! ich war zig jahre auf saison am friedhof u.habe mir dort alles zugezogen..denn es ist schwer arbeit und ab mai akkord rasenlegen. dadurch bekam ich die probleme..konnte wochen nicht schlafen, legte mich mit eisbeutel nieder so waren die schmerzen erträglich. beim neurologen war ich die nervenleitungen messen u.mein hausarzt meinte damals schon..es wäre besser das berufsfeld zu ändern. nur das war 2013..ich bin dann auf reine grünflächen betreuung umgestiegen. nein wir legen keinen rasen...wir pflegen die grünflächen von spielplätzen, hundezonen, parkanlagen ect. icj arbeite eigentlich die ganze saison mit dem freischneider. meine beraterin weiss das ich seit 2005 nur saison arbeite und mich ärgert dies das wir keine zusage in schriftlicher form erhalten. mur finde ich es rigeros..dss vom ams st.pölten was kommt..und von meinem berater nicht !!!mein bauhofleiter würde mir dies gleich machen, doch es geht vom rathaus aus..die mich dann im april anrufen wegen dem vertrag untersc hreiben. sollte sie mir das nicht "löschen" können..was ich nicht hoffe kann ich nach ein paar std.beim probe schon abbrechen u.sagen das es nicht geht ? ich habe keine lust..wieder von vorne beginnen zu können mit den schmerzen..von tabletten zu leben ect.ich bin froh meinen job zu haben..umd diesen ausführen zu können. (1.03.20) |
29.02.2020 um 11.32 Uhr - von L*. - "Positive Beschwerdevorentscheidung" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
kurz zur Vorgeschichte: Ich habe Mitte Dezember die Mindestsicherung beantragt und bekam einen Bescheid Ende Dezember, dass ich bis zum 9 Jänner noch Unterlagen nachzubringen hatte. Nun war mir das auf die Schnelle (ich kam erst am 6. Jänner wieder zu meiner Meldeadresse) nicht möglich, ich war direkt bei der MA40 und mir wurde eine Fristverschiebung auf den 20.1. zugesichert, welche ich auch einhielt. Anfang Februar wurde mein Antrag abgewiesen, mit der Begründung, dass ich die fehlenden Vorlagen nicht fristgerecht eingebracht habe, allerdings nannten sie im Schreiben den 9.1., welcher ja nicht mehr gültig war. Habe dementsprechend Einspruch erhoben.
Jetzt zum Wesentlichen: Gestern bekam ich erneut Post, eine Beschwerdevorentscheidung, die besagt, dass "betreffend Abweisung des Antrages gemäß §16 Wiener Mindestsicherungsgesetz" der "genannte Bescheid ersatzlos aufgehoben" wird. Sprich, mein Einspruch wurde anerkannt.
"Es liegt somit keine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor.
Der bekämpfende Bescheid war daher zur neuerlichen Prüfung des Antrages und Erlassung eines Bescheides aufzuheben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden."
Was mir jetzt alles andere als klar ist: Muss ich die ganzen Unterlagen und den Antrag für Mindestsicherung an sich jetzt nochmal vorlegen und prüfen lassen? Ich habe den Brief schon einigen Menschen in meinem Umfeld gezeigt und für niemanden geht das genau aus dem Schreiben heraus, denn innerhalb des Briefes werden die Worte "ersatzlos aufheben" nur im Kontext mit der Abweisung an sich benutzt, nirgends aber wird mein Anliegen an sich und die weiteren Schritte besprochen. Zum Schluss steht nur, dass ich "gegen diese Beschwerdevorentscheidung" binnen 2 Wochen Einspruch erheben, was ich in meinem Fall ja nicht machen muss, da mir ja stattgegeben wurde. Wird mein Anliegen jetzt nochmal von der MA geprüft (denn die Unterlagen sollten sie ja noch haben denke ich?) oder muss ich mein Anliegen nochmals neu darbringen? Zum Schluss noch einen Dank an sie für diese großartige Plattform und ihre Hilfe! Liebe Grüße, L. (28.02.20)
Antwort: Wenn die MA 40 alle Unterlagen hat - anscheinend ja, weil die "versäumte Frist" als Begründung angaben - so muss die Behörde jetzt den Antrag bearbeiten - sind alle Unterlagen vorhanden - positiv erledigen! Ev. würde es nicht schaden nachzufragen - ev. auch telefonisch - ob eh alle Unterlagen vorhanden sind oder ev. noch etwas abgeht! Nur um auf Nummer sicher zu gehen. (Ohne Gewähr) |
28.02.2020 um 9.53 Uhr - von N. - "Betreuungspflichten" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Wie jede Wiedereinsteigerin wurde ich einem Kurs zugebucht, zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich soll diesen von 12 bis 16 Uhr besuchen, meine Kinder werden aber nur bis 13:30 betreut. Das AMS macht mir Druck, ich müsse mehr Stunden zur Verfügung stehen, zeitlich flexibler sein. Ich will meine Kinder aber nicht den ganzen Tag weggeben. Ich will sie ein bisschen genießen, solange sie klein sind. Die geforderten 16 Stunden kann ich erbringen, aber nicht mehr und in zeitlich engem Rahmen. Kann ich darauf bestehen, auch in Hinblick auf den Kurs? Abschließend nochmals vielen, vielen Dank für Ihren Einsatz! Sie helfen so vielen Menschen, Gott vergelt's Ihnen! (27.02.2020)
Antwort: Ist das "Kann" ein "Muss" - Sollte es "nicht/schwer" möglich sein nach 13.30 noch einen Kurs zu besuchen, dann suchen sie ev. schriftlich um einen Vormittagskurs an - geben sie auch an, dass sie die geforderten 16 Stunden eh aufbringen. Ev. auch ratsam den Geschäftsstellenleiter zu besuchen und die Angelegenheit ev. mündlich zu klären. (Fall`s möglich: Begleitperson als Zeugen mitnehmen!) Schlimmsten Falls - wenn es zu einer Sperre kommt, so legen sie Berufung auf den Sperrbescheid ein. Ich denke, wäre es möglich gewesen, einen ähnlichen Kurs auch vormittags zu besuchen, so könnte ich mir gut vorstellen, dass das Gericht der Beschwerde nachkommt - und es spielt keine unwesentliche Rolle, dass sie die 16 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen! - "sie die Berufung gewinnen würden?" Ev. weiss aber das AMS das auch? (Ohne Gewähr) - Betreuungspflichten
2.03.2020 um 15.29 Uhr - von N. - "Fürchterlicher Druck wegen der Betreuungspflichten: Mittlerweile bin ich so weit, dass ich psychologische Hilfe in Anspruch nehmen will" Sehr geehrter Herr Moser, Kürzlich bat ich Sie um Rat bezüglich Kinderbetreuung und AMS. Ich sollte einen Kurs von Mo bis Fr von 12 bis 16 Uhr besuchen, was die 16 Stunden übersteigt, die ich zur Verfügung stehen muss. Als Antwort kam, setzen Sie sich bitte hin:
"Sehr geehrte Frau N.,
Ich habe die die Stunden auf 16 reduziert und bei nächsten Termin bekommen Sie auch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung. Wo ich Ihnen aber überhaupt nicht entgegenkommen kann sind die Arbeitszeiten.
"Die Mindestverfügbarkeit von 20/16 Wochenstunden (ohne Wegzeit für Hin- und Rückfahrt) muss im Rahmen der üblicherweise am Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigungen gegeben sein. Das sind Beschäftigungen, die zwischen 7 und 19 Uhr bei üblicher Arbeitszeitverteilung auszüüben sind."
Ich habe also die Stunden auf 16 reduziert, aber die Arbeitszeiten auf 7 bis 19 Uhr ausgeweitet."
Lassen Sie sich den letzten Satz auf der Zunge zergehen.
Die Schule beginnt um 8. Sollen meine Kinder (6 und 10) jeden Morgen ALLEINE 1,5 bis 2 Stunden davor warten? Welcher Kindergarten (hab noch eine 4jährige)/Hort hätte bitte so früh oder so lange offen? Wie Sie geraten haben, werde ich das mit dem Geschäftsstellenleiter klären. Mittlerweile bin ich so weit, dass ich psychologische Hilfe in Anspruch nehmen will. Mit drei Kindern ständig am Rand einer Bezugssperre, zusätzlich zum Druck als Alleinerzieherin von 3 Knirpsen, bin ich einfach ausgebrannt.
Vielen, lieben Dank nochmals! Vielen, vielen Dank! Ihr unermüdlicher Einsatz seit so vielen Jahren macht mir Hoffnung.
Beste Grüße,
Antwort: Wau, - diese Belastung - sie leisten Überdimensionales - Und das kann ich nachvollziehen, dass dies auch auf die Gesundheit geht! Lassen sie sich aber von mir sagen - in einer humanistischen Lebensform / System erbringen sie wertvollste Arbeit. Die Kindererziehung ist das UM und AUF für ein funktionierendes Sozialsystem! Wenn nur irgendwie möglich, so lassen sie diese Vorwürfe von emotional unintelligenten Menschen an sich abprallen. Es gibt AMS-MitarbeiterInnen die mir da ev. beipflichten aber nicht gegen politische Weisungen aufstehen - "können"! Leider haben sie mit ihrem "Exemplar" Pech. Durchaus findet man AMS-Mitarbeiterinnen die Freude am Schikanieren und Stress machen haben - leider! Drum ev. kuhl bleiben, denn eine andere ("staatliche - gesetzdiktierende") Pflicht unterstützt sie ev. bei ihrem Kampf gegen die Kleingeistigkeit und Boshaftigkeit gewisser Personen! Bei Kindern bis 16 Jahren ist hinsichtlich der Betreuungspflicht ferner auf das Jugendschutzgesetz zu achten. Der Gesetzgeber will nicht, dass Minderjährige oder Klein-Kinder alleine gelassen werden. (Zum Thema auf Betreuungspflichten) Also ist nicht von Haus aus das letzte Wort gesprochen, sollte mal das Geld gesperrt werden, weil sie in ein DV. vermittelt werden, dass so eine Situation herbei führen würde? Und klar dürfen sie gar kein Risiko eingehen, was Geldverlust anbelangt. Mit Kindern ist das ein sehr kritischer Zustand. Einige BehördenmitarbeiterInnen die sich damit beschäftigen müssen / verantwortlich sind, wissen das - >("hoffentlich")< bzw. würde das ev. nicht kalt lassen.
Auch dürfen sie nie voreilig ein DV. ablehnen. Ev. gehen einige bis viele Personen zum Vorstellen - drum kann es leicht sein, dass sie gar nicht genommen werden, wenn der potentielle Arbeitgeber von ihrer familiären Situation erfährt! Also wenns sein soll/muss immer zum Bewerbungsgespräch gehen bzw. sich bewerben!
(">Im schlimmsten Falle müssten sie für die Kinder vom Sozialamt etwas bekommen"<) Wenns auch voll ungut ist - falls - unbedingt auch die Caritas besuchen. Ihnen wird - denke ich - geholfen! Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein oder/und ev. auch Bargeld! "Erwähne ich der Beruhigung wegen" Ich wünsche ihnen alles Gute und weiter so! Stark!! (OHNE GEWÄHR) |
27.02.2020 um 11.24 Uhr - von G. - "Rat und Hilfe" |
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Hallo Christian! Ich erlaube mir dich um Rat und Hilfe zu bitten. Christian ich habe ein Schreiben bekommen von einen anderen Ams in Wien das ich an einen Bewerberrunde teilnehmen muss als Sicherheitsdienst, diese Firma aber geht gar nicht da ich mit der Firma vor ein paar jahren vor Gericht gestanden bin, sie würden mich nie und nimmer nehmen. Das habe ich dem Ams mitgeteilt tel. Und es wurde mir gesagt passt ich müsse natürlich nicht teilnehmen da es keinen sinn hat. Nun meine Frage an dich kann ich dem glauben schenken oder kann ich eine Sperre bekommen wenn ich nicht hin gehe da das Ams eventuell abstreitet das ich angerufen habe und ich nicht kommen muss? Per Mail habe ich schon gebeten um Bestätigung aber nichts retur bekommen. Ich bin sehr eingeschränkt arbeitsfähig habe diesbezüglich ein Gerichtsurteil und kann so eine Arbeit gar nicht machen , jedoch ignoriert das Ams das zur gänze und sagt ich muss arbeiten und gibt mir alles und ignoriert meinen Gesundheitszustand und vermittelt mich obwohl es weiß das ich nur mehr sehr bedingt arbeiten kann und solche arbeiten nicht machen darf. Was kann ich tun damit diese schickanen aufhören? Wie gehe ich bezüglich der Bewerbung vor? Ich hoffe auf deinen Rat und verbleibe. LG (25.02.2020)
Antwort: So sie die zusicherung vom ams haben, dass es keine sanktionen gibt und natürlich aus genannten gründen nicht teilnehmen müssen, brauchen sie keine ängste erzeugen. Sie könnten ihr argument auch belegen – denke ich. Ohne gewähr
26.2.2020 um 12.08 Uhr - von G. - "Gesundheitlichen Zustand" Danke für die info! Wie gehe ich vor bezüglich der Arbeitsstellen die nicht meinen Gesundheitlichen Zustand entsprechen? LG
Antwort: Ärztliche Atteste, Gutachten, Bestätigungen vorlegen. Schützen vor gewissen DV:
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27.02.2020 um 8.58 Uhr - von F. - "Ist`s Vereitelung?" |
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wurde nach einem mobbing für mehrere monate freigestellt. schreibe bewerbungen. nach der freistellung gehts ans ams. bin 50+. psycholog.diagnostik ergab depressionen und ängste. ich kann diese nimmer vor einem potentiellen arbeitgeber verheimlichen. gilts als vereitelung, wenn ich dies erwähne, oder den wahren grund des endes der vorherigen arbeit? ists vereitelung, wenn ich sage, dass ich eine freistellung hatte? ich fürchte für mich gehts an gesundheitsstraße und fit2 work. ist die gesundheitsstraße schlimm? diagnosen bringe ich eh selber. freue mich auf antwort. bitte halte diese seite aufrecht,hr moser - sie ist einzige anlaufstelle für hunderttausende!
Antwort: Über gesundheitsstrasse wird ihr gesundheitszustand begutachtet. Da ich hier ein unangenehmes gefühl bez. unabhängigkeit besitze – finde ich es gut atteste gutachten von eigenen ärzten zu haben.
Fragen sie nach ob sie es dort mit einem arzt zu tun haben – bez. feststellung des gesundheitlichen zustands wäre ein coacher nicht kompetent.
Siehe auch Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser ein Link
ein sich dagegen wehren, bedarf ev. einiges an aufwand bzw. auch an nerven – letztendlich, ev. Berufung, auf den sperr-bescheid bei ev. verweigerung, einlegen.
Dies zahlt sich dann aus, wenn nicht das drinnen ist was drauf steht, wenn ev. keine ärzte den gesundheitszustand feststellen wollen.
Atteste etc. ev. mitnehmen und ev. nur ärztInnen (mit schweigepflicht) aushändigen.
Auch bez. datenschutz haben sie Möglichkeiten der verweigerung Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung "BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Siehe auch unter datenschutz
Wenn es nicht möglich ist, ein vorgeschlagenes DV wegen gesundheitlicher einschränkung bzw. erkrankung auszuüben, so ist es erforderlich dem potentiellen arbeitgeber den gesundheitszustand mitzuteilen - und darf zu keiner sperre führen.
"nicht als grundsätzliches abwehrverhalten verwenden". Ohne gewähr |
25.02.2020 um 12.46 Uhr - von W*. - "Mich hat das AMS heute auch an diesen Verein "Trendwerk" geschickt." |
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Lieber Herr Moser, seit längerem lese ich div. Artikel auf Ihrer tollen Seite, danke dass es diese gibt. Mich hat das AMS heute auch an diesen Verein "Trendwerk" geschickt. Ich habe die Vermittlungs-bzw. Betreuungsvereinbarung nicht unterschrieben, warte jetzt mal ab, welche Konsequenzen das AMS für mich bereit hält. Ich schicke Ihnen das derzeit aktuelle Formular, das einem untergeschoben wird nach einer ca. 5 minütigen FlipChart Runde, bzw. auch das aktuelle Formular, wenn man diese VBV nicht unterschreibt. Auch die Einladung vom AMS für Trendwerk akt:E-Trendwerk für Frauen schicke ich mit ( alles im Anhang ) Bitte entschuldigen Sie, wenn alle Seiten verkehrt sind, Computer spinnt wieder mal ( oder doch ich, ;-) ) Vielleicht können Sie diese brauchen, bzw. kennen die Aktuellen noch nicht. Habe die Gespräche auf Video aufgenommen, werde mir ein Gedächtnisprotokoll davon erstellen. Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Infotag besuchen bzw. in Erfahrung bringen, ob es sich um einen "Deppen"-Kurs (ev. freiwillige Teilnahme oder ein mit Berufung - bei ev. Sperre wegen Verweigerung - bekämpfbarer Kurs) oder um einen Transitarbeitsplatz handelt = verpflichtendes zumutbares DV., zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Pflichtkurse müssen einen Schulungscharakter haben und fehlende Fähigkeiten wie Kenntnisse ausgleichen! - "Bei einer externen Betreuung besteht eine Verpflichtung nicht. - AMS-Mitarbeiterin" unter: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" + Kurse, die ev. freiwillig zu besuchen / "bekämpfbar" sind? Bei anhaltende Probleme, wenden sie sich ev. auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at). (ohne gewähr)
28.2.2020 um 10.43 Uhr - von W. - "Kein weiterer Besuch der Maßnahme" Danke für die rasche Antwort, ich halte Sie am Laufenden, habe gleich nach dem Besuch diesesTrendwerk Informationstages und dem Nicht Unterfertigen der VBV, Meldung ans AMS per EAMS geschickt mit dem Text: "Sehr geehrte Frau B. war heute am Informationstag des Vereins Trendwerk. ( Kein weiterer Besuch der Maßnahme ) Ersuche um Termin Ihrerseits, bzw. Bestätigung dass unser nächster Termin der **.4.2020/*:00 Uhr ist. mit freundlichen Grüßen W. Habe 1/2 Stunde später auch schon neuen Termin f. Anfang März erhalten (per EAMS), mit dem Text: "Service für Arbeitskräfte, Einladung......zur Klärung Ihrer weiteren Betreuung ist es erforderlich, mit Ihnen persönlich zu sprechen...... Lustige neue Formulierung des AMS', da ich eigentlich bei den Kontrollterminen ( so ca. alle 6 Wochen) immer persönlich anwesend bin und sie mit mir sprechen..... kl. Spende ist schon unterwegs, ;-) Liebe Grüße (25.02.2020)
10.03.2020 um 12.15 Uhr - von W. - "Doch Niederschrift wegen Trendwerk" Lieber Herr Moser, heute hatte ich den Besprechungstag, ohne vorherige Ankündigung dass es sich um die " Ablehnung" Trendwerk handelt. Der AMS Berater nahm mit mir eine Niederschrift auf ( im Anhang). Meine Frage ist: Nachdem eine Sperre ins Haus steht (rückwirkend ab 25.2.20) hat es Sinn sich krank zu melden? Habe die Sperre noch nicht erhalten ( nur die Niederschrift) Falls schon eine Sperre besteht und man sich krank meldet, bekommt man dann überhaupt Krankengeld? Danke für Ihre Antwort, mit lieben Grüßen
Antwort: Selbst wenn sie Krankengeld bekommen - oft gibt's auch eine widerrechtliche Abmeldung von der Krankenkasse - gehen sie der Sperre nicht aus dem Weg. Sie verschieben diese nur bis zur Gesundmeldung. Also gehen sie die LInks der Antwort durch und legen auf den Bescheid - sobald er kommt - Berufung ein - mit Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung!
12.03.2020 um 17.11 Uhr - von W. - "Die beabsichtigte Sperre wurde aufgehoben" Danke für die Antwort, mittlerweile wurde die beabsichtigte Sperre auf Grund eines Formfehlers, ;-), aufgehoben. ( am selben rtag telefonisch informiert worden) Liebe Grüße und Danke
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25.02.2020 um 9.27 Uhr - von L*. - "habe zufällig erfahren, dass ich vom Ams Bezug abgemeldet bin?" |
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Guten Tag, Heute habe ich zufällig bei der Krankenkasse erfahren, dass ich vom Ams Bezug seit 06.02 abgemeldet bin. Habe sofort beim Ams angerufen und nachgefragt. Mir wurde gesagt das stimmt, weil ich keinen neuen Antrag auf Notstandhilfe abgegeben habe. Ich hatte am 19.02 einen Ams Termin, wo mir das die Betreuerin verschwiegen hat. Post habe ich auch keine bekommen, es wäre ja im Eams Konto einzusehen gewesen. Nur leider hat mir der Betreuer nie etwas davon geasgt, dass wirklich alles nurnoch übers Eams Konto läuft. Er meinte damals nur: Es wir mal Zeit, dass wir ein Eams Konto machen.. Was kann ich tun? Ich würde fast ein ganzes Monat kein Geld bekommen. Meine Existenz wäre gefährdet? Lg (24.02.20)
Antwort: Au, wenn sie die Möglichkeit gehabt haben, sich übers E-AMS-Konto selbst zu informieren, wirkt das gegen sie. Trotzdem, besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter und versuchen dies glaubhaft darzustellen. Ich denke, sonst informiert das AMS die Betroffenen, wann der Bezug ausläuft oder setzt den Termin kurz zuvor, um den Antrag auszuhändigen. - ? Ev. können sie den Grund, warum sie jetzt keinen Bezug bekommen, schriftlich per Bescheid verlangen, um dagegen mit ihrer Begründung Berufung einzulegen! bzw. verlangen sie die Bezugsmitteilung, vom neuen Antrag, per Bescheid, um dagegen zu berufen, weil eben der Antrag nicht vom 6.02. beginnt - also durchgehend / vom nächsten Tag weg! (Ihre Begründung: "Ahnungslosigkeit" versuchen sie zu belegen) - Ev. reden sie "vorher" mit dem Geschäftsstellenleiter, um mündlich schon den Vorwurf: "selbstverantwortlich" aus der Welt zu schaffen! (mit Begleitperson, wenn möglich!) Und / ansonsten besuchen sie auch das Sozialamt und suchen um "Sozialhilfe" - bez. der Fehltage / der Tage, die sie abgemeldet wurden bis zur neuerlichen Antragsstellung - an! Haben sie den neuerlichen Notstandshilfe-ANTRAG eh gleich gestellt? Mit ihrer Erklärung könnte es möglich sein, dass sie eine Unterstützung vom Sozialamt erhalten. VORSICHT: Bei der Begründung im Sozialamt nicht über AMS-MitarbeiterIn - ist ev. auch BeamtIn? - schimpfen, die verstehen sich ev. berufsübergreifend als KollegInnen. Eine weitere Möglichkeit wäre bei der Caritas um Unterstützung zu bitten! Ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Einzahlungsschein/Überweisung; Ev. Bargeld? (OHNE GEWÄHR)
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22.02.2020 um 14.02 Uhr - von A*. - "step2job: was kann ich tun um da wieder rauszukommen?" |
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Guten Tag, ich bin zurzeit bei einer AMS-Maßnahme bei step2job seit 18.2, die Informationsveranstaltung am 1. Tag war keine Informationsveranstaltung wie ich es mir vorgestellt habe, sondern ich musste ungefähr 40min auf eine Einzelberatung warten, wo mir erklärt wurde, dass man mich bei der Arbeitsuche unterstützt, mit Tipps und Ratschläge zur Verbesserung der Bewerbungsunterlagen zur Seite steht und mich auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Ich bekam eine Vereinbarung zur aktiven Vermittlungsunterstützung und diese habe ich auch unterschieben. Zum Schluss bekam ich eine Mappe mit einem Fragebogen, und den Datenschutzbestimmungen und weiteren Terminen. Den Datenschutzbestimmungen kann ich so nicht zustimmen, aus denen geht hervor, dass meine persönlichen Daten (zum Beispiel Lebenslauf) an Dritte weitergeleitet werden können durch das Unternehmen. Es folgte der 2. Temin am 19.2 wo ich versucht habe meiner Betreuerin zu erklären wie ich mir das vorgestellt habe, ich bewerbe mich persönlich bei ArbeitgeberInnen mit den mir zu Verfügung gestellten Kontaktdaten von potenziellen Arbeitgeber. (wie beim AMS) Sie klärte mich auf das es nicht so sei und sie brauchen meinen Lebenslauf. Jetzt bin ich irritiert und habe das Gefühl getäuscht worden zu sein! Einer Arbeitskräfteüberlassungsfirma hätte ich nie zugestimmt. Mit der Betreuung, Unterstützung, Beratung und Hilfestellung zur Arbeitssuche bin ich einverstanden aber Speicherung und Verbreitung meiner persönlichen Daten (zum Beispiel Lebenslauf) an ArbeitgeberInnen DURCH das Unternehmen und nicht durch mich persönlich bin ich nicht einverstanden, dieses war auch nicht Teil der Vereinbarung. Bitte um Hilfe, was kann ich tun um da wieder rauszukommen?
Antwort: Sowas nicht gleich unterschreiben! (Unterschrift-en kann man auch zurückziehen - ev. schriftlich.) Dieser Kurs sollte über Freiwilligkeit existieren! Ich habe in SoNed schon einige Antworten zu step2job verfasst! folgen sie den Links: Mindestsicherung / step2job?" / "AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig" u.a. mit "Das Angebot können Sie nutzen oder nicht, eine Verpflichtung besteht bei einer externen Betreuung nicht." (25.08.14)
Ev. fragen sie vor Zeugen / KurskollegInnen oder Begleitperson - wenn möglich, ob die Teilnahme freiwillig ist? - KursbetreuerIn und/oder AMS-BeraterIn fragen.
Ansonsten müssten sie bei ev. Sperre wegen Verweigerung Berufung auf den Sperrbescheid einlegen!
Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)
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19.02.2020 um 11.25 Uhr - von C. - "An- bzw. Zurückmeldefrist" |
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Hallo Hr. Moser, ich weiß von Ihnen hier glaube ich, vor langer Zeit, dass man eine 5 Jahres Frist hat, bei der Berechnung des Notstandgeldes bzw Arbeitslosen, sprich man Anspruch 5 Jahre auf den zuletzt zurückliegenden Ams Bezug hat. Wie lange hat man als Österreicher Anspruch auf AMS Geld, wenn man bspw 1-2 Jahre im Ausland lebt, sprich AT Wohnsitz abmeldet und bspw nach drei Jahren wieder zurück kommt? Kriegt man dann überhaupt später was sollte man es im Ausland nicht schaffen und nach at zurück kommt? Danke
Antwort: Wenn sie sich innerhalb 5 Jahren wieder beim AMS zurückmelden, erhalten sie die Notstandshilfe weiter bzw. zuerst den Rest des Arbeitslosengelds, sollten ihnen noch Bezüge zustehen. Ev. noch Auskunft von anderer Stelle einholen" - bzw. Infos einholen, ob Versicherungszeiten wegen zwischenstaatlicher Abkommen angerechnet werden? - Je nach dem in welches Land sie wollen.
Folgendes siehe im AlVG AlVG §14 (5) Ausländische Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten sind auf die Anwartschaft anzurechnen, soweit dies durch zwischenstaatliche Abkommen oder internationale Verträge geregelt ist.
Vielleicht gibt's "dort" auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? § 16. (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während g) des Aufenthaltes im Ausland, soweit nicht Abs. 3 oder Regelungen auf Grund internationaler Verträge anzuwenden sind,
Fortbezug § 19. (1) Arbeitslosen, die das zuerkannte Arbeitslosengeld nicht bis zur zulässigen Höchstdauer in Anspruch nehmen, ist der Fortbezug des Arbeitslosengeldes für die restliche zulässige Bezugsdauer zu gewähren, a) wenn die Geltendmachung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren, gerechnet vom Tag des letzten Bezuges des Arbeitslosengeldes, erfolgt.
Es gibt die Möglichkeit für drei Monate ins Ausland zu fahren, wenn sie es zur Arbeitssuche tun! Bewerbungen sind dann zu belegen! Vorher aber schon mit dem/der AMS-BeraterIn besprechen! (Ohne Gewähr)
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15.02.2020 um 11.48 Uhr - von F*. - "Bin nun Betroffener" |
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Hallo lieber Herr Moser! Bin durch Zufall auf ihre Seite gestoßen. GRATULATION. Bin nun Betroffener in Sachen - Zwangsschulung. Werde mich mal durch die Seiten "strebern", ein paar Berichte habe ich schon verschlungen. Sie hören noch von mir. Herzliche Grüße Ing. F. * (14.02.20)
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