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18.08.2020 um 18.00 Uhr - von C*. - "Seit heute morgen werde ich deshalb pausenlos von Leasingfirmen angerufen "


Ich habe mit 1*.08.2020 gekündigt und mich an diesem Tag auch über das eAMS Konto arbeitslos gemeldet, auch einen Antrag auf Geldleistungen habe ich gestellt.

Anders als ich es in Erinnerung hatte bekam ich aber nicht erst nach der 4 wöchigen Bezugssperre einen Termin sondern gleich eine Betreuungsvereinbarung.

Seit heute morgen werde ich deshalb pausenlos von Leasingfirmen angerufen da eine Art "Steckbrief" von mir im AMS System zu sein scheint. Sind solche Vermittlungen denn üblich während man keine Bezüge erhält?

Vielen Dank und Liebe Grüße, ihr betreibt eine echt tolle Seite!

Antwort:
Es geht um Angebote, die ihnen sogleich präsentiert werden. Mitwirkung ist zwar Pflicht, aber während einer Sperre oder Bezugseinstellung kann es keine weitere Sperre geben. Sehen sie es ev. als Dienstleistung - falls für sie auch interessante Stellenvorschläge vorkommen / dabei sind - bei welchem keine Sanktionen drohen, auch wenn sie ablehnen etc. - So können sie ev. die "richtige" Stelle aussuchen?
(Ohne Gewähr - Fragen an bzw. Antworten von Dritten würden zur Sicherheit beitragen.)

Anmerkung zur Info: Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch


18.08.2020 um 11.49 Uhr - von G*. - "Muss ich an diesem Arbeitstraining teilnehmen oder ist das auf freiwilliger Basis?"


Grüss Gott!

Ich wurde gestern vom AMS zu einem Informationstag bei der Volkshilfe zugebucht. Informationstag ist gleichzeitig Kontrolltermin.

Das steht in dem Schreiben vom AMS:

Wir unterstützen Sie bei der
Aktive Arbeitssuche, Outplacemant, Sozialpädagogische Betreuung  Berufsorientierung  Bei Bedarf Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen  Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche und bei Bewerbungen  Sozialarbeit: Aufarbeitung persönlicher Problemlagen und von Vermittlungshemmnissen

 Nachbetreuung: bis 3 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich  Praktika

Ziel
Volkshilfe Beschäftigung unterstützt die berufliche und soziale Rückkehr in das Arbeitsleben.

Dauer
Arbeitstraining: Einschulungszeit (maximal 2 Monate) – die TeilnehmerInnen arbeiten Teilzeit im gewählten Arbeitsbereich; wird vom AMS finanziert.
Dienstvertrag: Nach dem erfolgreich absolvierten Arbeitstraining ist ein auf 6 Monate befristetes Dienstverhältnis möglich. Arbeitszeit je nach Fachbereich zwischen 25 und 38 Wochenstunden. Die Entlohnung erfolgt vom Betrieb entsprechend dem Kollektivvertrag, aliquoter Urlaub und aliquote Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind inbegriffen..

Nun meine Frage: Muss ich an diesem Arbeitstraining teilnehmen oder ist das auf freiwilliger Basis?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Auf alle Fälle besuchen sie - der Aufklärung wegen - den Infotag / Kontrolltermin.
Auch trotz verschiedener rechtlicher Ansichten bez. der Legalität solcher Kontrolltermine. (Siehe: zu SÖB mit vorgeschalteten Deppenkurs :)

Auch sollten solche "Kurse-Inhalte" freiwillig zu besuchen sein. Siehe die LInks zu "Coaching Pflicht?" - je nach dem was mit aktive Arbeitssuche gemeint ist - Begleitung bei Bewerbung z.Bsp. Aufsuchende Vermittlung etc. ?
mehr unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Was die Frage bez. Arbeitstraining betrifft, so war meine Antwort immer hin zur freiwilligen Teilnahme ausgerichtet! Zu sehen unter dem Link: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Eine Mitteilung vom Rechtsanwalt, die vor kurzem eintraf, warnt aber vor einer Teilnahme-Verweigerung.
Stattdessen sollte im nachhinein ev. gerichtlich um die Entlohnung gestritten werden. Natürlich mit Aufzeichnungen, die man sich bez. Zeit und Tätigkeiten anfertigt. (Keine Gratisarbeit: Praktikum)

Siehe: "Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" (12.03.2020)
Aus den verschiedenen (rechtlichen) Meinungen (auch durch Judikaturen) ist keine einwandfreie Antwort zu geben. - Drum bräuchte es ev. wieder den Rechtsweg bis zur letzten gerichtlichen Instanz. (Geht nicht ohne Risiko)

Fragen sie beim Infotag vor Zeugen (KurskollegInnen) bez. der freiwilligen Teilnahme nach!

Ist es jemanden - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich teilzunehmen, so sollte unbedingt der Rechtsweg beschritten werden.
- Falls Sperre, auf den Bescheid Berufung einlegen / Beschwerde erheben.
(Ohne Gewähr)


19.08.2020 um 8.54 Uhr - von G*. - "Beim Informationstag erkundigen"
Grüss Gott!
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich werde zum Informationstag am Montag gehen und mich erkundigen ob dieses Arbeitstraining freiwillig ist oder nicht. Liebe Grüße


17.08.2020 um 6.42 Uhr - von H*. - "Übergenuss?"


Ich hätte eine Frage bzgl. Rückforderung von zu unrecht bezogenen Leistungen an das AMS. Wie lange dauert es bis diese verjährt sind? Habe aus Unwissenheit eine Lebensgemeinschaft verschwiegen obwohl zu diesem Zeitpunkt das Partnerschaftseinkommen noch angerechnet wurde. Wielange kann das AMS diese Leistungen zurückfordern sollte ich wieder Arbeitslos werden? Gibt es eine Verjährungsfrist diesbezüglich? Vielen Dank und Gruß

Antwort:
"Innerhalb 5 Jahre"

Zur Info: "Links zur Definition von Lebensgemeinschaft"
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!"
unter:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
(Ohne Gewähr)


17.08.2020 um 3.19 Uhr - von L*. - "Mehrere Sperren hintereinander?"


Kann das Ams nach einer Sperre wegen Ablehnen eines Transitarbeitsplatz direkt danach wieder sperren Sprich 16 wochen hintereinander gesperrt?

Antwort:
Ja kann es - drum aufpassen
Und es kann noch schlimmer kommen, werden sie innerhalb kurzer zeit öfters - "ev. 3 Mal" - gesperrt, wird die versicherungsleistung Alg / Notstand, wegen arbeitsunwilligkeit - gänzlich eingestellt!

Zur Info ein interessantes BVwG-urteil
"Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich" "Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt" (2.08.15)
drum
sind berufungen wichtig, falls Arbeitsunwilligkeit von der Behörde provoziert wurde? Ohne gewähr


16.08.2020 um 19.01 Uhr - von Z*. - "Korridorpension Pflicht?"


Hallo, Hr. Moser, lese schon sehr lange bei euch mit , toll wie sie hier den Leuten helfen.Meine Frage : bin seit einigen Jahren Notstandhilfebezieher , mein offizielles Pensionsantrittsalter ist 01.09.2023, d.H ab 01.09.2020 könnte ich mit den bekannten Abschlägen, in Korridorpension gehen, will es aber nicht, da mir rechnerisch bis 01.09 2033 (bin dann 75 ) eine Schaden von ca. 30.000,- blüht. Meine Frage: kann mich das AMS Zwangsweise in die Korridorpension zwingen ?? AMS hat mir im Februar schon keinen neuen Termin mehr gegeben, meine Betreuungsvereinbarung läuft mit 31.08.2020 aus. Wie soll ich mich verhalten, ?? Danke für ihre Meinung, Spende (kommt von Herzen) ist am Weg !! (15.08.20)

Antwort:
Korridorpension und Arbeitslosengeld
Hat der Versicherte die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension erfüllt, kann er trotzdem Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von einem Jahr bzw. längstens bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Hacklerregelung) beziehen. Dies gilt nicht für andere Alterspensionen. (WKO.at)
Grundsätzlich: Infos von Dritten - von mehreren Seiten tragen zur Sicherheit bei!
(Ohne Gewähr) Danke für die Spende!


11.08.2020 um 16.30 Uhr - von B*. - "Thema sozialökonomischer Betrieb"


Hallo lieber Herr Moser! Thema sozialökonomischer Betrieb. Ich habe heute mein gesamtes ertgespraech/ Clearing dort aufgenommen ohne das es bemerkt wurde und werde das gleiche beim Vorstellen im Betrieb machen. Kann ich diese Aufnahmen gerichtlich verwenden, wenn es zu Problemen kommen sollte? Und die zweite Frage: bin ich verpflichtet im Rahmen dieser Tätigkeit diese nette Psychobetreuung,die üblicherweise dazugehört, mitzumachen? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! (10.08.20)

Antwort:
Es braucht die Erlaubnis des Gegenübers, dann sind Aufnahmen fürs Gericht verwendbar. Ev. bei groben rechtlichen Verstössen hätten solche Aufnahmen trotzdem Gewicht - ev. für die Presse/Medien?
Die Psychobetreuung muss auf freiwilliger Basis stattfinden - sie können also ablehnen!
So der österreichische AMS-Chef Dr. Buchinger:
SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!
(siehe: Volksanwaltschaft - Protokoll zum runden Tisch am 14.10.15 unter Dr. Buchinger - 3.11.15)

>Zur Info:
Eine zumutbares DV. (auch Transitarbeitsplatz) muss nach KV. entlohnt werden.
Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern - siehe unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


9.08.2020 um 11.04 Uhr - von L. - "Ich bin echt verunsichert!!!"


Hallo,
Ich bin echt verunsichert!!! Zum einen steht, das man den Betreuungsplan nicht zustimmen muß, zum anderen schreibt die AK, das man mit den Teil wo man nicht einverstanden ist, kein Rechtsmittel einlegen kann! AK schreibt auch, man muß in der Notstandshilfe JEDE zumutbare Arbeit annehmen. Oder wird der § 9 AIVG einfach nur dafür mißbraucht? Muß ich jede Stelle und Hilfstätigkeiten annehmen...oder doch nicht? Gilt es nur, wenn Kollektivertrah net passt? Weil, ich bin grad am emotionalen Höhepunkt, Himml, hab eine neue Beraterin, die ist fies! Ich sehe es vor mir: ich schmeiße mit Paragraphen rum...und ich hoffe nicht, daß ich mich verschaut habe. Oder etwas mißverstehe. Achja: Spende ist unterwegs! Danke, Christian Moser! PS: das neue Gesetz seit 2018 (Geringfügikeit Beschäft), DAS ist gefährlich. Ich muß fast 2000.- retour zahlen und bekam eine 4 Wochen Sperre plus Leistungseinstellung OHNE Bescheid; das ganze Programm. Danke, mit lieben Grüßen, (8.08.20)

Antwort:
Ja, sie müssen jede Stelle (auch Hilfsarbeit) ab 20 Wochenstunden annehmen, wenn nach KV. entlohnt wird. Nur die ersten ca. 100 Tage gibt's einen gewissen Schutz (Zumutbarkeitsbestimmungen3)

Zur Betreuungsvereinbarung siehe auch die Anmerkung unter dem Link!

Sperr-Bescheid muss es geben! Nur auf diesen können sie eine Berufung einlegen / (Beschwerde erheben)
Sofort (eingeschrieben) verlangen - (Oder Abgabe der Forderung im AMS auf einer Kopie bestätigen lassen.) Kommt der Bescheid nicht innerhalb 4 Wochen muss (vorerst) das Geld ausbezahlt werden!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Geringfügige Beschäftigung (ohne Gewähr)


9.08.2020 um 10.38 Uhr - von O*. - "Einladung zum Projekt "Itworks ?"


Hallo, Herr Moser

Habe am 4.8.2020 eine Einladung zum Projekt "Itworks GMBH Jobservice Wien"
erhalten.

Wortlaut: „Wir bieten Ihnen im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten Sozialökonomischen Betriebes eine Vorbereitungsphase an, damit Sie anschließend ein befristetes Dienstverhältnis in folgendem Projekt antreten können“ (oben genanntes).

Als erstes komme eine dreitägige "Clearingphase", und dann werde Ich in den Kurs bzw. der Personalübertretungsfirma zugewiesen.

Zwei Fragen dazu.

erstens: ist es Prinzipiell möglich diese Geschichte ohne Sperrung des Bezuges zu vermeiden ( zwecks Freiwilligkeit und so weiter, in meiner Betreungsvereinbarung steht leider, dass Ich da hingehen muss)

Und die zweite Frage:
ist das ein Kurs, oder ist das eine Arbeitsstelle? (Kurs verweigern würde ja sechs Wochen sperre bedeuten, in der Probezeit kündigen würde mir nur eine vierwöchige Sperrfrist einbringen ((das sitz Ich aus wenns denn sein muss)) ).

Vielen lieben Dank für eine Beantwortung (schon im Voraus :--)) und by the way, toller Job der hier auf der Seite geleistet wird, habe hier viel nützliches erfahren ( nur leider das oben gefragte nicht). LG (7.08.20)

Antwort:
Infotag besuchen, um genaue Informationen bez. dieser Massnahme zu erhalten.
Fragen sie vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nach! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Keine Gratisarbeit - falls geben sie bekannt, dass sie gegebenenfalls den Lohn einfordern! Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Eine zumutbares DV. (auch Transitarbeitsplatz) muss nach KV. entlohnt werden.
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern - siehe unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Und nichts unterschreiben!
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift. - dazu siehe auch den Link:
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Bei Bezugssperren Berufung einlegen - auch rechtswidrige Bezugssperren sind möglich. (Ohne Gewähr)

> "SÖB-Schmarotzerverein lädt Betroffene, ohne dem Wissen des AMS, zum Termin" "Über suggerierte Bezugssperren das Geschäft ankurbeln?"
unter: "Einem Personalservice zugeteilt?" (14.07.2020)


31.07.2020 um 10.59 Uhr - von H*. - "SÖB-Schmarotzerverein lädt Betroffene, ohne dem Wissen des AMS, zum Termin"
"Über suggerierte Bezugssperren das Geschäft ankurbeln?"


Hallo Herr Moser.

Hat ein weilchen gedauert. Dafür ist die Antwort sensationell glaube ich.

Also, mein Termin beim AMS wurde umgemünzt auf einen telefonischen Kontakt (wegen der Seuche). Die ursprüngliche Terminvereinbarung war Anfang März, als die Misere erst begann. Deshalb jetzt also nur telefon. Kontakt.
Auf Nachfrage wusste die Betreuerin nichts von einem Itwork Termin! Sie versicherte mir auch dass die Geldleistung weiterhin im laufen ist.

Also habe ich mich anderweitig schlau gemacht.

Jetzt die Sensation: Dieser Schmarotzerverein ruft sämtliche Leute an, die einmal vom AMS ohne!!!! Kontrolltermin zugewiesen wurden und bestellt die Leute ganz einfach zum Termin - schnellstmöglich, am besten noch am selben Tag. Bewerbungsunterlagen sind mitzubringen. Denen gehen schlicht und einfach die zugewiesenen Leute aus!

Ich habe denen was "gepfiffen". Die haben dann noch 3 oder 4 Mal angerufen, dann hatte ich noch 2 Sprachboxmitteilungen und 2 SMS in denen ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich vom AMS zugewiesen wurde. Stimmt, das ist aber schon ein Jahr her und ich bin damals auch nicht hingegangen. Ohne Sanktionen. Auch damals war das kein Kontrollmeldetermin.

Die glauben ganz einfach man ist ihr Besitz oder so. Durch Befragung einiger Leute dort habe ich erfahren dass die auch Leute einfach anrufen die schon einmal bei ihnen waren. Das alles scheinbar nur um deren leere Kassen zu füllen. Stark nicht wahr?

Bitte verzeihen Sie die lange Wartezeit, aber ich wollte da schon sicher gehen und wartete den Leistungsbezug ab. Auch wollte ich ja da einige Leute dort befragen.

MfG

unter: "Einem Personalservice zugeteilt?" (14.07.2020)

Anmerkung: Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch
>Falls?<
Keine Besuche zu Hause:
>In jenen Fällen, wo Arbeitslose oder deren Angehörige von AMS-Beauftragten oder dubiosen Beauftragten von irgendwelchen privaten Firmen „besucht“ wurden, ev. auch unter Androhungen und Einschüchterungsversuchen, kann innerhalb von 6 Wochen eine Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat eingereicht werden. Es geht dabei um den Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch. Sollten derartige Versuche stattfinden, kann man gleich vorweg eine Beschwerde beim UVS androhen.<

Telefonterror:
>Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.<


31.07.2020 um 10.19 Uhr - von H*. - "Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?"


Sehr geehrter Herr Moser.!
Ich habe eine Frage die vielleicht auch für andere sehr interessant ist. Sollte man in dieser Zeit zu einem Kurs gebucht werden,welcher nicht freiwillig wäre (mit Sperre gedroht,etc.)und man infiziert sich dort mit Covid, wie schaut es da mit der Haftung aus. Wäre eine Klage gegen den Betreiber,Ams anzustreben? Muss es nicht von dem Betreiber sichergestellt sein,sich dort nicht anzustecken zu können? Vielen Dank und alles Gute. (29.07.20)

Antwort:
Zur Zeit werden Risikogruppen wirtschaftlich freigestellt!
Ist eine Heimarbeit nicht möglich, so besteht - noch bis Ende August - eine vom Staat bezahlte Freistellung! Dazu brauchts allerdings ein ärztliches Attest. Verlängerung ev. möglich?
Diese Freistellung könnte ich mir auch bei Pflicht-Massnahmen vorstellen.
Was ihren Gedanken betrifft,
so könnten sie die Haftung ev. im vorhinein schriftlich festhalten lassen! Dass sie ev. den Massnahmenbetreiber zur Verantwortung ziehen, wenn sie sich während der Kursteilnahme mit Covid-19 infizieren!
(Eine Schwierigkeit ist ev. den Beweis zu erbringen, dass man sich im "Kurs" angesteckt hat?) (Ohne Gewähr)
"Zwecks Kompetenz wäre dies eine interessante Frage für Rechtsgelehrte."


30.07.2020 um 3.49 Uhr - von E*. - "Wie hoch ist eigentlich die Förderung für Unternehmen"


Sehr geehrter Herr Moser!

Wie hoch ist eigentlich die Förderung für Unternehmen (Eingliederungsbeihilfe), wenn man schon lange arbeitslos ist? Und wie lange wird sie ausbezahlt? Also wie viel bekommt der potentielle Arbeitgeber?

Vielen Dank, dass es Ihre Seite gibt!
Liebe Grüße!

Antwort:
Es gibt verschiedene Angebote - Schwer also eine genaue Antwort bez. Höhe wie den Zeitraum einer Beihilfe abzugeben, auch weil dies u.a individuell mit dem Betrieb / Arbeitgeber ausgemacht wird!
Als Beispiel: Eingliederungsbeihilfe
Ev. finden sie genauere Antworten bei weiteren Unternehmensförderungen
Zur Info siehe auch: Zuschuss für arbeitslose Personen
KOMBILOHNBEIHILFE - NEUSTARTBONUS (Ohne Gewähr)


29.07.2020 um 10.36 Uhr - von T*. - "Bemessungsgrundlage"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich hätte eine Frage zur Arbeitslosmeldung beim AMS und zur geschützten Bemessungsgrundlage:

Ich bin 48 jahre alt und seit 22.7.2020 ohne Beschäftigung. Habe mich bis dato noch nicht beim AMS als arbeitslos gemeldet, weil ich mir nicht sicher bin, welche Bemessungsgrundlage bei mir herangezogen wird.
Ich war das letztemal im Februar 2018 arbeitslos gemeldet und das nur 3 Wochen lang. Seitdem habe ich immer gearbeitet mit Ausnahme meiner Urlaube bzw, Krankenstände (es waren nur 2).
Was ich weiss ist, dass ich beim AMS wohl in die sogenannte "geschütze Bemessungsgrundlage" fallen werde. Dies ist dann auch meine Erste. Wo ich mir nicht sicher bin .. Welches Jahr wird bei mir als Berechnungsgrundlage herangezogen, wenn ich mich ab 3.August 2020 beim AMS melden würde? Ich schätze es müsste das vorige Jahr, also 2019 sein, nicht? ich muss dazu sagen, dass ich 2019 einen sehr guten Job im Metallgewerbe hatte, dazu Schichtarbeit machte und deswegen sämtliche Zulagen bekam und deswegen sehr gut verdiente. Wenn das AMS nämlich das Jahr 2018 heranziehen würde, würde ich um Brutto fast 5000 Euro aufs Jahr gerechnet "umfallen", was bei der Berechnung des AMS Geldes schon ins Gewicht fallen würde.

Vielen Dank & liebe Grüße

Antwort:
So ist es - Wenn sie den Arbeitslosenantrag im zweiten Halbjahr (ab 1 Juli) stellen, wird das letzte Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen! Also ist August (auch Juli schon) für sie vorteilhaft!
(Stellen sie den Antrag im ersten Halbjahr wird das vorletzte Jahr herangezogen)

Da sie älter als 45 Jahre sind ist diese Bemessungsgrundlage dann auch geschützt!
(geschützte Bemessungsgrundlage)

3.08.2020 um 10.47 Uhr - von M. - "mit 1. Juli 2020 die Berechnung-Beitragsgrundlage geändert"
Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe eine Frage zu - "Bemessungsgrundlage" von T*.

wurde nicht mit 1. Juli 2020 die Berechnung-Beitragsgrundlage geändert

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes werden die letzten zwölf monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist (1 Jahr) herangezogen.

Bsp.:

Meldung beim AMS im Juli 2021
12-monatige Berichtigungsfrist bis einschließlich Juli 2020
Berechnungsgrundlage Juli 2019 bis Juni 2020

vielen Dank für ihren Einsatz! mfg

Antwort:
Danke für den Tipp / Korrektur

Anmerkung:
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens als Tagsatz.

Der Grundbetrag berechnet sich seit 1. Juli 2020 aufgrund der monatlichen Beitragsgrundlagen. Diese sind beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert.

Hinweis
Dienstgeberinnen/Dienstgeber müssen monatlich für ihre Beschäftigten die Beitragsgrundlagen an den Dachverband der Sozialversicherungsträger melden. Diese Beitragsgrundlagen können innerhalb eines Jahres von der Dienstgeberin/vom Dienstgeber berichtigt werden (Berichtigungsfrist). Ab dem Verstreichen der Berichtigungsfrist kann eine Beitragsgrundlage für die Berechnung herangezogen werden.

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes werden die letzten zwölf monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist (1 Jahr) herangezogen.

Gibt es keine zwölf monatlichen Beitragsgrundlagen, werden sechs Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist herangezogen.
Ist die Berechnung des Arbeitslosengeldes mit monatlichen Beitragsgrundlagen nicht möglich, wird die Jahresbeitragsgrundlage herangezogen.
(Österreich.gv.at)

(Alles Einträge ohne Gewähr)


27.07.2020 um 11.07 Uhr - von W*. - "Step2Job statt Rehageld"


Sehr geehrter Hr.Moser!

Ich bezog von *. 2017 bis *. 2019 Rehageld. (bin chronisch krank, 45 Jahre alt). Leider wurde dieses trotz Verschlechterung meines Allgemeinzustandes nicht verlängert. Ich erhob Einspruch, dieser wurde am *.Juli 2010 abgelehnt. Ich bin seit Sept.2019 arbeitslos gemeldet und beziehe Mindestsicherung (wie auch vor dem Rehageld).
Nun hat mich das Ams bei Caritas Step2Job (Bewerbung-Jobvermittlung) zugeteilt. Ein Tag vor der Verhandlung hatte ich dort den ersten Gesprächstermin, bei dem ich alles Mögliche unterschreiben musste.
Nun zu meiner Frage:
Abgesehen davon, dass mir Step2Job beruflich gar nichts bringt, ärgere ich mich, dass ich eigentlich dadurch den Corona-Bonus mit 450,- nicht erhalten werde (stimmt,oder?). Bin Alleinerzieherin und mir bleibt monatlich ganz wenig Geld für meinen Sohn und mich über.
Kann ich mich aus dem Ganzen wieder herauswurschteln?
Ich habe gelesen, dass für Mindestsicherungsbezieher diese Maßnahme verpflichtend ist, ansonsten wird der Bezug gestrichen. Stimmt das? Welche Rechte und welche Pflichten habe ich? Lieben Gruß

Antwort:
"Ja, als MindestsicherungsempfängerIn, jetzt wieder Sozialhilfe sind sie die Letzte!"
Siehe die Antwort zu "Mindestsicherung / step2job?" (16.05.14) Dagegen vorgehen ist mit Risiko verbunden! Aber fragen sie auch vor Zeugen / (KurskollegInnen) nach, ob die Teilnahme freiwillig ist?
Was den 450-Euro-Bonus betrifft, so denke ich, bekommen sie diesen, im September, auch.
Da sie AlleinerzieherIn sind müssen auf Betreuungspflichten Rücksicht genommen werden! Und immer aufpassen, was sie unterschreiben - nicht, von Haus aus, alles unterschreiben was ihnen vorgelegt wird! Unterschriften zurückziehen ist - falls - möglich! (Ohne Gewähr)


Ps.: >dieser wurde am *.Juli 2010 abgelehnt< - Sie meinten "2020" oder?
Was das Rehageld trotz Verschlechterung betrifft, so reden sie mit ihrem Vertrauensarzt (Hausarzt / Facharzt) und lassen sich ev. von diesen unterstützen!
Alles Gute!

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

28.07.2020 um 13.37 Uhr - von W*. - "Das Allerletzte weil chronisch krank und alleinerziehend"
Danke für die rasche Antwort! 2020 ist korrekt, warn Tippfehler
Kurskollegen, die ich fragen kann, gibt es nicht, sind Einzelcoachings Ja, als WMS Bezieherin, chronisch krank und alleinerziehend ist man vom System gleich mal das Allerletzte ;-) Danke für die Tipps, und das es diese Plattform gibt. Liebe Grüße

Antwort:
Nicht Kurskollegen fragen, sondern während deren Anwesenheit, damit sie als Zeugen mithören. Egal - fragen sie trotzdem nach der Freiwilligkeit!


27.07.2020 um 9.41 Uhr - von Z*. - "Mittlerweile zum fünften oder sechsten Mal in diesem Kurs"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin seit 10.03.2020 in einem Ams Kurs von Jobtransfair. Natürlich gab es wegen Covid 19 einige Monate Pause aber seit Ende Juni Anfang Juli laufen die Kursmaßnahmen wieder.

Ich bin mittlerweile zum fünften oder sechsten Mal in diesem Kurs und wollte wissen ob es normal ist den selben Kurs mehr als ein Mal machen zu müssen?

Mittlerweile habe ich bereits einen Termin für den nächsten Kurs im September. In diesem Kurs von AMS soll ich als Österreicherin (ich bin in Wien geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen und habe meine Ausbildung gemacht) lesen lernen, schreiben lernen, deutsch lernen und rechnen lernen.

Ich empfinde das als Frechheit und wollte wissen ob so ein Kurs rechtens ist?
Liebe Grüße (26.07.20)

Antwort:
Kurse sollen / müssen fehlende Kenntnisse / Fähigkeiten ausgleichen!
Drum dürfte es keine Sperre bei Teilnahmeweigerung geben bzw. ist auf den Bescheid einer ev. rechtswidrigen Sperre Berufung einzulegen!
Siehe:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

"Deppenkurse nicht nochmals besuchen!"
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Reden sie
mit ihrer Betreuerin darüber - auch bez. Freiwilligkeit - das gilt auch für den nächsten Kurs, der bei ihnen, falls Teilnahmepflicht, als unsinnig zu bezeichnen ist! Sollte es weiterhin Probleme geben, gehen sie zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter. Wenn möglich - Begleitperson als Zeugen mitnehmen!
Siehe auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


27.07.2020 um 8.18 Uhr - von H. - "Ins Ausland fahren?"


GUTEN TAG WÜRDE GERNE WISSEN OB MAN FÜR EIN PARR STUNDEN INS AUSLAND FAHREN DARF BIN NOTSTADSBEZIEHER MUSS MAN DAS MELDEN BEKOMMT WEIDER DAS GELD WIE GEHT DAS BEDANKE MICH IM VORRAUS FÜR DIE ANTWORT FREUDLICHE GRÜSSE

Antwort:
Da ich diesbez. schon einige (auch behördliche) Antworten erhalten habe, ist äusserste Vorsicht geboten!
U.a. hiess es: der Aus und Ein-Reisetag wird ev. nicht gesperrt! (Ev. für Grenzgänger, bei Personen, die direkt an einer Grenze wohnen.) - soweit zum AMS
Weiters gibt's dann auch ein Problem mit der Krankenkassa und dessen Versicherung - sollten Betroffene vom AMS abgemeldet werden:
In einer Antwort ist zu entnehmen: Es gibt Anspruch auf Sachleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,...) aber kein Krankengeld. Siehe unter Schutzfrist
(Also ohne Gewähr und ev. selbst auch noch versuchen, diesbez. von Behörden Auskünfte / Informationen einzuholen.)

28.07.2020 um 9.53 Uhr - von H. - "AMS-Antwort"
Sehr geehrter Herr H.,
wir teilen Ihnen mit, dass ein Tagesaufenthalt im Ausland nicht gemeldet werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
V. *.
Ihr Arbeitsmarktservice

28.07.2020 um 11.49 Uhr von F*. - " innerhalb einer Woche"
Auslandsaufenthalte sind innerhalb einer Woche nach Eintritt dem AMS zu melden. So steht es auf der Rückseite im kleingedruckten des Notstandshilfeantrages. Müssen nicht schon vorher gemeldet werden. Das unterschreibt man. Die Krankenversicherung gilt auch für Arbeitlose wie bei jedem Arbeitnehmer. (27.07.20)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


23.07.2020 um 16.30 Uhr - von R*. - "Gehe jetzt beruhigter in die Kursmaßnahme"


Lieber Herr Moser,

herzlichen Dank für alle Ihre Antworten!
Sie haben mir sehr geholfen und ich gehe jetzt beruhigter in die Kursmaßnahme.

Lieben Gruß,
R

Zu: "Sperre Sozialhilfe?" und "geschützte Bemessungsgrundlage"


22.07.2020 um 13.04 Uhr - von R*. - "Gibt`s für die Zeit der Sperre Sozialhilfe?"


Lieber Herr Moser,

ich bin ü50 und Notstandshilfebezieherin.

Sollte ich je in den 'Genuss' einer Sperre des AMS kommen, weil ich ein Stellenangebot als absolut nicht zumutbar empfinde, das AMS aber sehr wohl, stellt sich mir folgende Frage:

Freilich wird man einen Bescheid verlangen und dagegen berufen und vielleicht sogar klagen.
Aber kann man in diesem Fall für die Zeit der Sperre Sozialhilfe oder 'Hilfe in besonderen Lebenslagen' beantragen? Was kann man tun? Womit soll man seine Miete begleichen?

Kürzungen bis zum Existenzminimum bzw. auf die Höhe der Sozialhilfe könnte ich ja noch verstehen. Aber es kann doch nicht im Sinne des AMS bzw. des Staates sein, Menschen in Zahlungsverzug und Schulden zu stürzen weil sie ihre Grundbedürfnisse wie die Fixkosten für Wohnen (Miete, Strom) sowie Nahrung und Kleidung nicht zahlen können.

Zu diesem Thema fand ich auch folgende Links:
EuGH erklärt Sanktionen für EU-widrig: Menschenwürdige Existenz muss bedingungslos garantiert werden! (Aktive Arbeitslose)

EU: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) / (curia.europa.eu)

die Frage: was tun wenn das lebensnotwendige Geld ausbleibt?
Danke für Ihre Antwort! Mit besten Grüßen, R.

Antwort:
Nein es gibt keine Sozialhilfe / "Mindestsicherung" bei einer Bezugssperre - "Bei Feindbildern gibt`s gleich die volle Breitseite" - "die arbeiten diesbez. zusammen".

Dann ev. die Caritas besuchen und um Unterstützung bitten - Ev. wird Miete, Strom per Erlagschein übernommen; ev. gibt`s Einkaufsgutscheine; oder Bargeld?

Anmerkung:
Ev. als Versuch trotzdem beim Amt um Sozialhilfe ansuchen und auf regional unterschiedliche Handhabung hoffen?! (Ohne Gewähr)


22.07.2020 um 12.20 Uhr - von R*. - " geschützte Bemessungsgrundlage"


Lieber Herr Moser!

Vielen Dank für diese informative Seite!

Meine Frage betrifft die geschützte Bemessungsgrundlage ab 45:

Ich bin jetzt 50, leider schon seit einigen Jahren arbeitslos und bekomme Notstandshilfe.

Wenn ich nun einen Teilzeitjob annehme, der mir sicherlich in Kürze bei einer Maßnahme des AMS angeboten werden wird (SÖB, Arbeitskräfteberlassung oder 1. Arbeitsmarkt) und in einigen Monaten ggf. doch wieder um Arbeitslosengeld/Notstandshilfe ansuchen muss, würde dann diese geschützte Bemessungsgrundlage auf Grund der Teilzeitarbeit gekürzt oder geändert?

Danke für Ihre Antwort! Mit besten Grüßen, R.

Antwort:
Ihre Leistung / Bezug wird nicht mehr weniger - nur mehr!
Wegen der geschützten Bemessungsgrundlage kann ihr Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur steigen, wenn die Bemessungsgrundlage höher - als vorher - ausfällt! Niedriger geht nicht mehr weil sie schon über 45 Jahre alt sind!

22.07.2020 um 17.20 Uhr - von R*. - "Nur zum besseren Verständnis"
Danke, Herr Moser!

Nur zum besseren Verständnis...das bedeutet also:

Wenn ich künftig einen (leichter zu bekommenden) Teilzeitjob annehme, bekomme ich wahrscheinlich ein Nettogehalt, das etwa in der Höhe meiner derzeitigen monatlichen Notstandshilfe anzusiedeln ist.
So weit, so gut.
Sollte ich irgendwann in Zukunft aber wieder arbeitslos werden, würde ich durch die geschützte Bemessungsgrundlage dieselbe Höhe des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe wie schon jetzt bekommen, unabhängig von einer im Teilzeitjob durch die Stundenanzahl reduzierten, geringeren Bruttogehaltssumme.

Ich bleibe also in jedem Fall bei meinem Einkommenslevel und falle nicht mehr darunter, egal wie viele Stunden ich arbeite. Verstehe ich das so richtig? Das wäre äußerst beruhigend.

Leider kann ich mich nicht besser ausdrücken, sorry.
Meine Fragen sind mir wichtig, weil ich mit leichter Panik einer Kursmaßnahme des AMS entgegensehe, über die ich Zwiespältiges gehört habe. Deshalb möchte ich mich für diverse Unannehmlichkeiten wappnen.

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihre freundliche Antwort und Ihre Mühe. Es ist großartig, dass es Ihre Website gibt! Liebe Grüße, R.

Antwort:
> Ich bleibe also in jedem Fall bei meinem Einkommenslevel und falle nicht mehr darunter, egal wie viele Stunden ich arbeite. Verstehe ich das so richtig? Das wäre äußerst beruhigend.<

Genauso ist es - ja – egal wie viele Stunden sie arbeiten, sie fallen nicht mehr darunter! Keine Angst also!


20.07.2020 um 13.49 Uhr - von E*. - "Mindestsicherung für EU-Bürger?"


Hallo, ich würde gerne wissen Mindestsicherung ob der EU-Bürger mindestens 5 Jahre in Österreich geblieben sein muss, nach dem Gesetz habe ich es nicht gefunden, aber einige Websites sagen, dass es so ist, danke

Antwort:
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/ EU- bzw. EWR-Bürger haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich aufhalten oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen. (sozialministerium.at)


20.07.2020 um 9.40 Uhr - von G*. - "Mitteilung bez. "Vorstelltag"


Sg Damen und Herren,

ich habe soeben vom AMS die Mitteilung erhalten, dass ich zum VFQ zu einem "Vorstelltag" kommen soll. MUSS ich dieser Aufforderung nachkommen? Leider konnte ich im Netz nicht wirklich herausfinden, was dieses Unternehmen ist. An eine Leasingfirma dürfen sie mich ja nicht vermitteln oder "abgeben" oder? Danke für Ihre Rückmeldung.

Antwort:
Ja besuchen sie den Vorstelltag - auch bei bedenklichem Kontrolltermin - um zu erfahren um was es genau geht. Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

VFQ bietet auch Ausbildung wie "Vermittlung" an. Auch an Leasingfirmen wird vom AMS aus vermittelt und es kann bei Weigerung durchaus zur Bezugssperre kommen - die "falls" mit Berufung auf den Bescheid zu bekämpfen wäre!
Fragen sie vor Zeugen nach, ob die Teilnahme freiwillig ist!
Siehe auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse
"

AMS-Schreiben niemals ignorieren, da es sonst zur Bezugssperre kommt / kommen kann! Mitwirkung bez. Arbeitsaufnahme / -suche ist Pflicht!
(Ohne Gewähr)

19.07.2020 um 6.05 Uhr - von H*. - "Kursteilnahme trotz Risiko Gruppe-Bescheinigung?"


Ich wurde Ende Juli einen Kurs zugeteilt. Ich habe vom AKH einen Zettel bekommen das ich zur Risiko Gruppe gehöre wegen Covid 19. Das AMS weiß davon nichts da ich bis jetzt keinen Grund gehabt habe das meiner Beraterin zu zeigen. Jetzt die eigentliche Frage muss ich mit diesen Zettel trotzdem den Kurs besuchen vor allem da die Zahlen in letzter Zeit wieder ansteigen, ich kann mir auch schwer vorstellen das ich als Risiko Fall neben 20 anderen Menschen am PC sitzen soll Maske hin oder her nützt ja eh nicht viel wenn es andere nicht tragen.

Antwort:
Zuallererst müssen sie die AKH-Bescheinigung bez. Covid-19-Risikogruppe der Person vorlegen, die ihre Teilnahme zu entscheiden hat! Bzw. rufen sie ihre AMS-Beraterin an und teilen sie ihr telefonisch mit, dass sie zur Risikogruppe gehören und diesbez. eine AKH-Bescheinigung besitzen, deshalb grosse Bedenken wegen der Kursteilnahme und möglicher Ansteckung haben - und fragen sie nach, ob das ein Grund ist dem Kurs, ohne Sanktionen, fernzubleiben / abzusagen.


18.07.2020 um 12.22 Uhr - von T. - "Pro mente ist, weil Corona-Risikogruppe, freiwillig drum BBRZ?"


Hallo Herr Moser

Da mich gestern eine Nummer angerufen hat , rief ich heute zurück u es stellte sich heraus ,dass es Pro mente ist.
Die Dame sagte mir, dass ich seit einer Woche von meiner Ams-Betreuerin bei Pro mente vorgemerkt bin(wusste davon nichts ).
Da war ich erst einmal paff. Da ich in die Covid 19 Risikogruppe falle (Attest hat das Ams seit 5.6.2020), sagte sie mir das,dass freiwillig ist da ich in die Risikogruppe falle.
Ich solle meine Ams-Betreuerin anrufen und ihr das sagen.
Ich wies sie darauf hin ob das freiwillig ist:ja Habe sie aufmerksam gemacht das Sie verpflichtet ist mich aufzuklären und das ich die Gelegenheit habe zur Stellungnahme.
Sie nahm mich heraus(Pro mente), dann meinte Sie,sie habe soviel Geduld mit mir gehabt(obwohl ich von März 2020-Mai 2020 im E learning Projekt war). Sie meinte auch, dass Sie mich ins Bbrz schickt wegen den Gesundheitlichen Problemen das hatte ich im Jahr 2009 schon gemacht und Sie meinte, dass Sie die Betreuungspflichten bzw Betreungsvereinbarung ändern wird.
Darf sie das machen ?? Weiss ja nicht was Sie rein schreibt?? Muss ich zum Bbrz und darf Sie die Betreuungsvereinbarung einfach ändern??
Mit freundlichen Grüßen T. (16.07.20)

Anm: Anhang / Kurszuweisung gesichtet
Antwort:
Einschüchterungen und drohungen nicht zu sehr auf die nerven gehen lassen.
Infotag teilnehmen um zu erfahren um was es sich genau handelt - auch
wenn dieser kontrolltermin problematisch ist ! Siehe Link
auch dafür sorgen, dass aktuelle atteste / gutachten von eigenen ärzten - immer beim AMS aufliegen?

Ich denke über die betreuungsvereinbarung kann eh nicht mehr druck erzeugt werden, wie dieser eh schon tut - oder was für vorzüge sind/waren bei ihnen angeführt?
(es werden eigentlich eh "alle" betreuungsvereinbarungen einseitig vom ams erstellt - ihre nicht?)

Gesundheitliche Untersuchung ist möglich wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt oder dies die Partei selbst behauptet oder als möglich darstellt, hat eine Zuweisung zur Untersuchung (vorerst) nur an einen Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen.

Nochmals zu BBRZ:
Ich denke, es sollte sich um freiwilligkeit handeln
Ansonsten müsste folgendes VwGH-erkenntnis greifen.
>VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)
ein kurs muss fehlende fähigkeiten und kenntnisse ausgleichen.
Fragen sie
ev. vor zeugen nach, ob die teilnahme freiwillig ist.

bbrz ist und war schon immer anlass für kritik und ärger.
ev. dagegen vorgehen, wenn die teilnahme verpflichtend ist/sein soll und diese für einen selbst nicht tragbar ist / in frage kommt, denn ein sich dagegen wehren ist mit risiko verbunden - falls auf sperr-bescheid berufung einlegen

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" (13.10.14)

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter: Datenschutz ist Menschenrecht!


weitere links in ruhe durchgehen
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (OHNE GEWÄHR)


14.07.2020 um 18.18 Uhr - von P. - "Einem Personalservice zugeteilt?"


Hallo Hr. Moser.
Ich hätte am Donnerstag den 16. 07. nach einigen Monaten wieder einen Termin beim AMS 1020. Verständlich wegen der Seuche war monatelang nichts.
Heute bekomme ich eine SMS! auf mein Handy wo mich ein Itwork Personalservice informiert dass ich denen vom AMS zugeteilt wurde. Ohne irgendeine Ankündigung oder Belehrung des AMS, ohne zu berücksichtigen dass ich (Diabetes, Bluthochdruck, 60 Jahre) zur Risikogruppe gehöre soll ich zu einem irgendwas und Deppenkursanbieter zugeteilt werden.
Vor lauter Angst vor einer Infektion will mich das AMS nicht persönlich informieren, aber ich soll zu einem Verein der massenhaft mit Arbeitslosen versorgt wird?
Ich habe nicht vor dorthin zu gehen. Niemand kann mich dazu zwingen. Aber ich würde gerne wissen, ob diese Vorgehensweise rechtens ist?
Ich werde morgen per E-AMS denen ein Mail schreiben dass ich zwar nicht zu Itworks gehe, aber ich meinen Termin am 16. einhalten werde und dorthin gehen.
Nochmals: Ist diese Vorgehensweise rechtens?

Antwort:
Wurde im SMS mitgeteilt, dass es sich zugleich um einen Kontrolltermin handelt?
Stellen sie vor dem 16. schon mit ihrer Betreuerin einen Kontakt her.
Rufen sie sie an und versuchen sie die Angelegenheit telefonisch zu klären.
Bez. ihrer gesundheitlichen Probleme ist es wichtig dies ärztlich bestätigt zu haben - ist das der Fall und liegt das auf? Falls muss ev. bei bestimmten Tätigkeiten darauf Rücksicht genommen werden.
Vorsicht bez. Aufklärung / Belehrung gibt's es eine Ausnahme.
Gehen sie der Sache nach und riskieren sie keine Sperre durch ein Ignorieren!
Und fragen sie auch nach ob es sich um eine freiwillige Angelegenheit handelt!
(Ohne Gewähr)

31.07.2020 um 10.59 Uhr - von H*. - "SÖB-Schmarotzerverein lädt Betroffene, ohne Wissen des AMS, zum Termin"
"Über suggerierte Bezugssperren das Geschäft ankurbeln?"

Hallo Herr Moser.

Hat ein weilchen gedauert. Dafür ist die Antwort sensationell glaube ich.

Also, mein Termin beim AMS wurde umgemünzt auf einen telefonischen Kontakt (wegen der Seuche). Die ursprüngliche Terminvereinbarung war Anfang März, als die Misere erst begann. Deshalb jetzt also nur telefon. Kontakt.
Auf Nachfrage wusste die Betreuerin nichts von einem Itwork Termin! Sie versicherte mir auch dass die Geldleistung weiterhin im laufen ist.

Also habe ich mich anderweitig schlau gemacht.

Jetzt die Sensation: Dieser Schmarotzerverein ruft sämtliche Leute an, die einmal vom AMS ohne!!!! Kontrolltermin zugewiesen wurden und bestellt die Leute ganz einfach zum Termin - schnellstmöglich, am besten noch am selben Tag. Bewerbungsunterlagen sind mitzubringen. Denen gehen schlicht und einfach die zugewiesenen Leute aus!

Ich habe denen was "gepfiffen". Die haben dann noch 3 oder 4 Mal angerufen, dann hatte ich noch 2 Sprachboxmitteilungen und 2 SMS in denen ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich vom AMS zugewiesen wurde. Stimmt, das ist aber schon ein Jahr her und ich bin damals auch nicht hingegangen. Ohne Sanktionen. Auch damals war das kein Kontrollmeldetermin.

Die glauben ganz einfach man ist ihr Besitz oder so. Durch Befragung einiger Leute dort habe ich erfahren dass die auch Leute einfach anrufen die schon einmal bei ihnen waren. Das alles scheinbar nur um deren leere Kassen zu füllen. Stark nicht wahr?

Bitte verzeihen Sie die lange Wartezeit, aber ich wollte da schon sicher gehen und wartete den Leistungsbezug ab. Auch wollte ich ja da einige Leute dort befragen.

MfG

Anmerkung: Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch
>Falls?<
Keine Besuche zu Hause:
>In jenen Fällen, wo Arbeitslose oder deren Angehörige von AMS-Beauftragten oder dubiosen Beauftragten von irgendwelchen privaten Firmen „besucht“ wurden, ev. auch unter Androhungen und Einschüchterungsversuchen, kann innerhalb von 6 Wochen eine Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat eingereicht werden. Es geht dabei um den Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch. Sollten derartige Versuche stattfinden, kann man gleich vorweg eine Beschwerde beim UVS androhen.<

Telefonterror:
>Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.<


14.07.2020 um 18.00 Uhr - von M. - "BBRZ Freiraum?"


Hallo Christian,

Ich habe Fragen an Dich bzw. das Forum.

Hat jemand schon Erfahrungen mit BBRZ gemacht?
Es gibt da eine „Einrichtung“ namens Freiraum…
Habe demnächst einen Termin dort.
„freundlicherweise“ hat die zuständige AMS-Mitarbeiterin auch gleich
persönliche Daten wie Telefonnummer und wer weiß was sonst noch alles von
mir dem BBRZ bekanntgegeben.
Tja der Datenschutz. Nach wie vor ein sehr dehnbarer Begriff!

Welche Befugnisse haben Mitarbeiter diverser AMS-Zwangsmaßnahmen?
Haben solche Personen überhaupt Befugnisse? (8.07.20)

Antwort:
BBRZ war oft Anlass für Kritik und Ärger
Hier sollte die Teilnahme freiwillig sein - was okay wäre!
FREI.RAUM: Neu an diesem Konzept ist, dass es völlig auf Freiwilligkeit basiert


13.07.2020 um 14.54 Uhr - von Se*. - "Transitarbeiter und Kursler machen die selbe Tätigkeit bei unterschiedlicher Entlohnung?"


Meine Frage:
ist es erlaubt SÖB (Transitarbeiter)
die gleiche Arbeit machen wie "Kursler" ?
es unterscheidet sich 0 von der tätigkeit wir machen genau die gleiche arbeit nur is der verdienst zu 50% Unterschiedlich
Kursler haben ca 900€ Vollzeit Arbeitslosengeld
Transitarbeiter (SÖB) Ca 1300€ 9 Monate Dienstverhältnis (12.07.20)

Antwort:
Es darf keine Gratisarbeit verlangt werden! Was für Kursler? Was ist das für eine Massnahme! Jede Arbeit muss nach KV. entlohnt werden. Darum wurde der Transitarbeitsplatz mit eigenen "Niedriglohn-KV. "erfunden" / kreiert.
Was für Arbeit machen sie?
Machen sie bez. ihrer Arbeit / Tätigkeit schriftliche Aufzeichnungen, auf dass sie nachher den Lohn - per Arbeitsgericht / Sozialgericht - einfordern können!
Versuchen sie den Nachweis zu führen, dass sie die selbe Arbeit wie die TransitarbeiterInnen, bei weniger (keine) "Entlohnung" leisten!
Gehen sie damit auch zur AK (die wären in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent) und lassen sie die AK nicht aus der Verantwortung!
(Ohne Gewähr)


12.07.2020 um 9.09 Uhr - von V*. - "Ein Haus verkaufen?"


Hallo Herr Moser!
Ich habe mit meinem Vater ein Haus. Nun wollen wir es verkaufen und den Erlös aufteilen.
Momentan beziehe ich Notstandshilfe.
Bin mir jetzt unsicher ob ich es dem AMS melden muss, nicht daß es sich um ein Zusatzeinkommen handelt oder so ähnlich? Danke ihnen und freundliche Grüße! (11.07.20)

Antwort:
Monatliches Einkommen wird angerechnet. Es kann sein, dass der Betrag in dem Monat, in dem sie diesen erhalten, angerechnet wird?
Ev. spielt die Höhe der Summe eine Rolle - sollten sie daraus monatliches Einkommen lukrieren können?
Siehe: (Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? / Im Prinzip gibt's NH.)
(Ohne Gewähr)


12.07.2020 um 9.00 Uhr - von An*. - "Nach Schicksalsschlägen, gesundheitlichen Problemen - und sehr subtilen Druck der AMS-Beraterin?"


Sg Hr Moser !
Ich bin sehr, sehr erleichtert auf diese Seite gestossen zu sein

Ich gehöre zu den Langzeitarbeitslosen, bin knapp 57 u seit 11 Jahren AMS gemeldet. Nach dem Tod von 4 Schwestern und einen drogenkranken Sohn im Haus war ich physisch u psychisch sehr angeschlagen. Als das Herz dann auch noch Probleme machte, ich gleichzeitig die Obsorge für mein Enkelkind übernahm wurde es noch schwieriger irgendwas in meinem Alter zu finden. Ich bin mit ihr allein erziehend, bez AMS Geld stocke auf d Mindestsicherung auf.
Ich habe eine Beraterin die sehr subtilen Druck ausübt, ich müsste mich umsehen das ich das Kind, 9J wo unterbringe, die Hortzeiten ausdehne die ich mir nicht leisten kann, eine Arbeitszeit die um 5.00 beginne - wer macht das Kind f die Schule fertig ? usw. Im Moment droht mir eine Sperre weil ich mich nicht beworben hätte, ich habe aber das Bestätigungsmail dieser Firma und dies auch weitergeleitet an die Betreuerin. Ich weiss nicht ob ich einen Fehler gemacht habe und ich doch schuld bin, irgendwas falsch geladen, ich bin kein grosser PC Profi. Eine Sperre wäre ein Desaster für mich.
Sollte diese doch kommen, wo könnte ich mich hinwenden, es ginge sich gerade mal die Miete aus. Vielen Dank im voraus für eine Antwort ! (11.07.20)

Antwort:
Heben sie sich den Beweis (Bestätigungsmail) auf. Mit diesem gewinnen sie die Berufung, sollte ihnen wirklich der Bezug, aus diesem Grund, gesperrt werden!
Und richtig! Lehnen sie nie ein Dienstverhältnis ab. Immer vorstellen gehen! Ev. bewerben sich noch weitere Personen und es wird jemand anderer genommen!
Lassen sie sich nicht einschüchtern! Sie haben Betreuungspflichten, weswegen sie ca. "16 - 20" Stunden die Woche zur Verfügung stehen müssen!

Dazu eine Info einer AMS-Betreuerin an eine Betroffene: unter "Kinderbetreuung"
>Die Mindestverfügbarkeit muss im Rahmen der üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigung gegeben sein (zwischen 07:00 und 19:00 Uhr bei üblicher Arbeitszeitverteilung)".<

Sollte es mal eine ("rechtswidrige") Sperre geben, so verlangen sie sofort den Bescheid und legen darauf Berufung ein / erheben Beschwerde!

(Bescheid schriftlich verlangen - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats, so muss das Geld ausbezahlt werden! - Ev. eingeschrieben oder Abgabe im AMS auf einer Kopie bestätigen lassen - mit Datum!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

Drohen existenzgefährdende, finanzielle Probleme, so besuchen sie unbedingt die Caritas! Dort bekommen sie ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom, etc. wird ev. über Erlagschein beglichen; ev. auch Bargeld.

Bez. ihrer gesundheitlichen Problemen besorgen sie sich von ihren Vertrauensärzten (Haus-, Facharzt) Bestätigungen, Atteste, Gutachten - auf diese müsste das AMS wie ev. Massnahmen Rücksicht nehmen!

Falls möglich? - nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson mit!
(Ohne Gewähr)


10.07.2020 um 11.02 Uhr - von S*. - "Datenschutz"
"Da ich selbst im Gesetz nachgeschlagen habe und nichts diesbezüglich gefunden habe, wäre das im Falle nicht nur eine rechtswidrige Sperre sondern auch Nötigung, oder?"


Liebes Sonded-Team,
ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen, da ich im Moment einige Probleme mit dem AMS habe.

Vor kurzem wurde ich in einem Kurs geschickt, wo man von mir einiges an Daten verlangt wurde, ich mich aber dagegen zur wehr setzte. Sie verlangten meine Bankkarte, e-card, meldezettel, sv Auszug,... Als ich ihnen mitteilte dass ich zwar bereit wäre ein paar allgemeine Daten aber nicht alles bekannt zu geben, wurde ich von einem unfreundlichen Leiter des Kurses zurecht gewiesen und zurück zum ams geschickt. Vorallem meinte dieser dass dies so mit dem ams vereinbart wäre dass man solche Daten vorlegen müsste. Ich kann mich aber nicht erinnern dass dies in der Betreuungsvereinbarung stand oder ich sowas unterschrieben hatte.

Vorrübergehend wurde mein Bezug eingestellt, aber nach der persönlichen Stellungnahme wieder hergestellt. Man sagte mir dass ich beim nächsten Mal (da ich ja eigentlich dazu verpflichtet wäre diese Daten preiszugeben) es zu einer 6 wöchigen Sperre kommen würde.

Kurze Zeit danach nahm ich mit einem Anwalt Kontakt auf und dieser meinte dass keine rechtliche Grundlage dafür existiere dass das verweigern von sensiblen Daten eine Vereitelung wäre. Da ich selbst im Gesetz nachgeschlagen habe und nichts diesbezüglich gefunden habe, wäre das im Falle einer Sperre nicht nur rechtswidrig sondern auch Nötigung, oder?

Können ihr mir da vielleicht weiterhelfen? LG S (9.07.20)

Antwort:
Sie haben recht mit ihrem Vorwurf der "Nötigung" wie auch rechtswidriger Sperre! Sensible Daten - von Haus aus - nur an Personen, denen sie vertrauen und wo es Pflicht ist - aushändigen!
Siehe auch folgende Antwort: und "H-Tipp zum Versicherungszeitenauszug"
(Ohne Gewähr)


9.07.2020 um 3.22 Uhr - von L*. - "Mir wurde mein Notstands-Bezug gesperrt"


Grüß Sie Herr Moser,
Sie wurden mir bereits im Jahr 2000 empfohlen! (MR. Dr. S.-S.) So eine tolle Seite!
jetzt habe ich ein Problem!
Bitte; mir wurde mein Notstd Bezug gesperrt, weil ich als geringfügig Beschäftigte in der Probezeit (lt DG Vertrag dürfen beide Seiten kündigen) gekündigt habe. Erst als ich kein Geld bekam, erfuhr ich, das mich Rewe Vollzeit angemeldet hat. Viele Ü Stunden sagten sie! Dann; weil Stunden bei Feiertagen und Nm Dienst anders gerechnet werden. Ich muss vertrauen und mich darauf verlassen können, das der DG mir die richtige Stundenanzahl gibt, denn ich bin keine Lohnverrechnerin! Habe keinen Bescheid über die Sperre bekommen!!! Einen Brief mit Paragraph 11 - Nachsichtigkeitsgründe oder gesundheitliche. Bin in NÖ zuhause, Firmensitz ebenso, Arbeitsort war Wien. Soll ich einen Feststellungsbescheid fordern? Ich telefoniere seit Tagen herum. Bitte um Rat! Danke

Antwort:
Sie verlangen sofort vom AMS den schriftlichen Sperr-Bescheid, auf den sie dann Berufung einlegen.
(Bescheid schriftlich verlangen - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats, so muss das Geld ausbezahlt werden! - Ev. eingeschrieben oder Abgabe im AMS auf einer Kopie bestätigen lassen - mit Datum!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

Sie müssen versuchen nachzuweisen, dass ein geringfügiges Arbeitsverhältnis ausgemacht war bzw. sie zurecht der Meinung waren, es handelte sich um ein solches! Wenn es einen Vertrag gibt, dann wurde das eh darin festgehalten - oder?
(Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" - 20.11.2011)

Bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis kommts zu keinen Sanktionen!
Frage: Wie lange brauchten sie zum Arbeitsort? Bei Vollzeit darf die Wegzeit ca. 2 Stunden, bei Teilzeit ca. 1,5 Stunden betragen. (hin und zurück) Falls, wäre das auch eine Berufungsbegründung, so sie länger unterwegs waren!
(Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen) (Ohne Gewähr)


7.07.2020 um 9.57 Uhr - von S. - "Einladung zur Teilnahme eines Förderangebots"


Lieber Herr Moser,

ich bin so froh, dass es Sie gibt und ich hoffe, es geht Ihnen gut.
Nach längerem Krankenstand habe ich jetzt eine Einladung zur Teilnahme eines Förderangebots „ECDL“ bekommen.
Da ich chronisch krank bin und ich den ECDL 2004 schon einmal absolviert habe, finde ich einen Besuch dieser Maßnahme nicht zielführend (Wahrscheinlich zur Beschönigung der Statistik. Momentan sind die Zahlen der Beschäftigungslosen aufgrund von Covid-19 wieder gestiegen. Da werden nicht vermittelbare Personen in Kurse geschickt.)
Zudem fühle ich mich körperlich und psychisch nicht in der Lage, diese Maßnahme ohne gesundheitliche Folgen zu überstehen.
Laut berufskundlichen Gutachten seitens der PVA, kann ich nur mehr leichte Tätigkeiten ohne großen psychischen Druck ausführen, wie z.B. Portier.
Bin dadurch psychisch schon angeschlagen.
Kann ich ablehnen und mich auf das berufskundliche Gutachten berufen.
Vielen, lieben Dank für Ihre Bemühungen. S (6.07.20)

Antwort:
Computerführerschein ist nicht der schlechteste Kurs. Aber, die Teilnahme müsste freiwillig sein. Fragen sie nach.
Falls – können sie auch ihre gesundheitliche Angeschlagenheit anführen und ev. Unterstützung von ihrem Haus- Vertrauens-Arzt einholen. Ohne Gewähr


7.07.2020 um 5.34 Uhr - von Ö*. - "Fahrtkosten zur Schule?"


Hallo.

Ich erhalte zurzeit das "Fachkräftestipendium" vom AMS und wollte nachfragen, ob man da auch zusätzlich die Fahrtkosten zur Schule vom AMS übernehmen lassen kann ?

Antwort:
Ev. ja, ab einer gewissen wegstrecke (entfernung) Sie müssen darum "rechtzeitig" ansuchen. - dann ist es ev. möglich - ohne gewähr


5.07.2020 um 11.56 Uhr - von M*. - "Die geschützte Bemessungsgrundlage"


Frage zur geschützten Bemessungsgrundlage wieder mal…

Hallo Christian, werde heuer 48 Jahre und bin derzeit noch in einem Teilzeitjob mit 922.- brutto in der Arbeitswelt, welches einem Einkommen von 782.- netto entspricht.

Vor meinem 45. Geburtstag war ich bereits in der Notstandshilfe und mir war eine Bemessungsgrundlage von 2.368,60.- gegönnt.

Joblos war ich etwa ein halbes Jahr bis nach meinem 45. Geburtstag, als ich den Teilzeitjob anfing.

Da ich nun aus gesundheitlichen Gründen meinen Job aufgeben muss, welches Arbeitslosengeld in welcher Höhe erwartet mich dann?
Berechnet aus dem Letztverdienst oder der doch geschützten höheren Bemessungsgrundlage?
Heißt dass, dass das Arbeitslosengeld somit dann höher ist, als mein jetziges Nettoeinkommen?

Danke für die tolle Homepage, kenne sie seit mehr als 10 Jahren…

Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat bereits verloren! Schönes Zitat, aber nach einem halben Leben mag man nicht mehr kämpfen, weder in der Arbeitswelt noch wenn stets die Gesundheit einem Dauerschmerz zufügt. Mann muss akzeptieren, dass man zu schwach ist.

Mit freundlichen Grüßen M (4.07.20)

Antwort:
Die Bezugshöhe, die sie nach ihrem 45. Geburtstag erhalten haben, ist geschützt!
Diese kann durch eine neue Bemessungsgrundlage nicht mehr niedriger werden!
Siehe: geschützte Bemessungsgrundlage


4.07.2020 um 16.38 Uhr - von S. - "Vollzeit UND Teilzeit"


Erste Betreuungsvereinbarung: kommt per Mail. Ich diskutiere Wegzeit (ich war Teilzeitkraft). Wegzeit 45Min+45Min; klaro. Jedoch mailt mir das Ams zusätzlich: es dürfe mich Vollzeit UND Teilzeit vermitteln, weil ich etwa kein minderjähriges Kind habe. ich WAR Teilzeit! ich kann nicht vollzeit. Wo im AlVG steht, dass ich VZ zur verfügung stehen muss? bis dato musste man VZ nur, wenn man auch von VZ kam! (ich war aber 25h/W). neue Regelung? Paragraph? (3.07.20)

Antwort:
Ein Teilzeit DV. ab 20 Wochenstunden und ein Vollzeit DV. sind Pflicht.
Eine Weigerung wird mit Bezugssperre sanktioniert, ausser sie können in der Betreuungsvereinbarung mit ihrer BeraterIn etwas ausschliessen und schriftlich festhalten.
Wenn sie darin festhalten können nur Teilzeit arbeiten zu müssen, könnten sie ein Vollzeit-DV., ohne Sanktionen, verweigern. - oder umgekehrt.
Nur wird das die AMS-BeraterIn nicht tun - ev. in seltenen Fällen?

Vollzeitbeschäftigung ist eine gesetzliche kollektivvertragliche Regelung!
Vollzeitbeschäftigung liegt vor, wenn wöchentlich 40 Stunden (gesetzliche Normalarbeitszeit) oder eine im Kollektivvertrag bestimmte kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Stunden) gearbeitet wird.
Wird diese Zeit unterschritten, liegt Teilzeitbeschäftigung vor. oesterreich.gv.at/lexicon

Ein zumutbares DV. beginnt ab 20 Wochen-Stunden = Teilzeit siehe: AlVG § 7. (7)
(Ohne Gewähr)


3.07.2020 um 10.45 Uhr - von U*. - "Kinderbetreuung"


Hallo,

ich habe eine Frage zur Notstandshilfe. Meine Frau bezieht momentan Notstandshilfe und hatte bis jetzt in Ihrer Betreuungsvereinbarung eine mögliche Arbeitszeit von 20 Stunden/Woche (Teilzeit)angegeben.

Wir haben 2 Kinder unter 10 Jahren, die in den Kindergarten gehen. Ich bin Vollzeit beschäftigt.

Gestern hat die AMS Betreuerin meiner Frau, eigenständig die Betreuungsvereinbarung geändert und die Arbeitszeit von 20 (Teilzeit) auf 25-30 Stunden/Woche (Voll-/Teilzeit) geändert. Daraufhin hat ihr meine Frau geschrieben, dass Sie das bitte auf 20-25 Stunden (Teilzeit) ändern soll.
Heute bekam sie die Änderung. Und zwar steht jetzt 20-30 Stunden/Woche (Voll-/Teilzeit).
Und folgende Info hat die Betreuerin unter anderem dazugehängt:

"Auch sieht die Rechtslage vor, wenn Notstandshilfe bezogen wird, dass Voll- und Teilzeitstellen gesucht werden. Es liegt auch hier in Ihrer Verantwortung, Ihre Kinderbetreuung gesichert zu haben.
Die Mindestverfügbarkeit muss im Rahmen der üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigung gegeben sein (zwischen 07:00 und 19:00 Uhr bei üblicher Arbeitszeitverteilung)".

Mich würde es jetzt interessieren, ob es stimmt, dass man auch Vollzeit Stellen annehmen muss, wenn man Notstandshilfe bezieht? Weil es heisst ja, dass es ausreicht, wenn man dem Arbeitsmarkt 20 Stunden zur Verfügung steht, wenn man Kinder unter 10 Jahren hat. Verliert meine Frau den Anspruch, wenn Sie darauf besteht nur Jobs im Rahmen von max. 25 Stunden/Woche zu akzeptieren? Und ist es zumutbar, dass Sie Jobs annimmt, die von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr gehen? Kindergärten haben ja nicht so lange geöffnet.
Bitte um einen Ratschlag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort zu diesem Thema. mfg

Antwort:
Ihre Frau muss 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Betreuungspflichten!

AlVG § 7. (7) Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten.

Was die Zeitverteilung betrifft, so gilt der Rahmen von 7 - 19 Uhr. Sollte es diesbez. mal Probleme geben, so soll sie mit dem potentiellen Arbeitgeber darüber sprechen - ob das DV. wegen der Kindergartenöffnungszeiten vormittags sein kann.
Falls,
sollte der Dienstgeber ablehnen! Nie selbst schon im vorhinein eine Arbeit ablehnen. - Leicht möglich, dass jemand Anderer bevorzugt / genommen wird!
Und sollte es bez. der Betreuungspflichten ("Schikanen") Probleme mit der AMS-BetreuerIn geben - so soll ihre Frau (mit Begleitperson, wenn möglich) den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen und die Angelegenheit dort klären!
Ansonsten gäbe es immer noch die Möglichkeit, eine "rechtswidrige" Bezugs-Sperre mit einer Berufung zu bekämpfen! (Ohne Gewähr)


1.07.2020 um 17.13 Uhr - von S*. - "Ich benötige eine Auskunft zum Projekt Trendwende"


Guten Tag,
ich benötige eine Auskunft. Es geht darum, dass ich heute von meiner AMS-Beraterin ein Nachricht per EAMS-Konto erhalten habe, dass Sie für mich einen Platz für das Projekt „Trendwende“ reserviert hat. Ohne mein Wissen, ohne meine Zustimmung!! Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Beraterin, einfach ohne meine Wissen mich irgendwo zu bucht. Nun ist meine Frage, ob dies überhaupt rechtlich korrekt ist? Wäre Ihnen dankbar für eine Auskunft und was ich nun dagegen tun kann! Danke! Mit freundlichen Grüßen (30.06.20)

Antwort:
Grundsätzlich geniessen sie nur die ersten drei monate in der arbeitslosigkeit (ARBEITSLOSENGELD) einen gewissen schutz (berufsschutz / einkommensschutz - Zumutbarkeitsbestimmungen (3) Dann müssen sie jedes zumutbares DV - wenn nach KV entlohnt wird - oder viele massnahmen (gegen ein paar kann man sich ev. wehren) annehmen.

Ich - sie brauchen noch genaue infos zum Inhalt. Um was geht’s da?
welche massnahme ist das? Ich habe gerade gegoggelt und einen hinweis auf freiwilligkeit erhalten - wenn`s das ist?

>Trendwende“: ein freiwilliges Angebot für Langzeitarbeitslose<
Wir lassen niemanden am Arbeitsmarkt zurück!“
Facts & Figures zum Projekt Trendwende (AMS) - ist das dieser kurs?

Infos bez. verschiedener kurse - links durchgehen
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" ohne gewähr - Alles gute!

1.07.20 um 16.52 Uhr - von S*. - "Projekt ist freiwillig"
Guten Tag Hr. Moser,
vielen Dank für die Rückmeldung! Ja genau es geht um das Projekt Trendewende. Ich wurde nicht darüber informiert, dass dieses Projekt freiwillig ist. Ich hatte keine Gelegenheit mich dazu zu äußern und das geht gar nicht. Meine Beraterin hat mir mitgeteilt, nachdem ich mehrfach gefragt habe, ob dies freiwillig ist. Ihre Antwort war, dass eine aktive Mitarbeit erforderlich ist-mehr nicht.
Nachdem ich dann immer wieder nachgehakt habe, kam heute dann die Rückmeldung, dass es freiwillig ist.
Naja, inwieweit diese „Freiwilligkeit“ ausgelegt ist, muss ich mir noch genauer ansehen. Lg

Antwort
zur Belehrung / Aufklärungspflicht der Behörde
Sie müssen über ihre Defizite, wie den Kurs der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden! AUSNAHME: "Vorsicht - Fehlende Belehrung! (Ohne Gewähr)

20.07.2020 um 10.17 Uhr - von S*. -
"Infoveranstaltung als Kontrollmeldetermin Pflicht, aber Kurs nicht?"
Guten Tag Hr. Moser,
ich habe vom AMS heute eine Einladung zur Teilnahme an dem Projekt „Trendwende“ erhalten. Diese Zuweisung erfolgte ohne mein Wissen. Nach dem Schreiben von meiner AMS-Beraterin basiert alles auf Freiwilligkeit, was ich natürlich nicht glauben kann! Und jetzt lese ich auf der Einladung, dass diese Informationsveranstaltung als Kontrollmeldetermin zu verstehen ist, also doch verpflichtend ist. Meine Beraterin hat mir (wissentlich) falsche Informationen gegeben.
Jetzt ist meine Frage, ob eine Infoveranstaltung als Kontrollmeldetermin angesetzt werden darf? Danke für Auskunft!

Antwort:
Es handelt sich bei diesen Bezugssperren um zwei unterschiedliche Paragraphen.
Bei Kursteilnahme-Verweigerung kommts zu einer §10 Bezugssperre von 6 - 8 Wochen. Da der Kurs - die Teilnahme freiwillig ist, darfs aber zu keiner §10-Sperre kommen!
Eine Kontrollterminversäumnis betrifft den § 49 - heisst Bezugseinstellung ab dem versäumten Kontrolltermin bis zur Wiedermeldung. Dies könnte / würde ihnen drohen! Ein - über den Rechtsweg - dagegen Vorgehen, kann kompliziert und langwierig sein, muss man den Rechtsweg bis zum Ende - bis zum Verwaltungsgerichtshof - bestreiten. Mit Risiko trotz verschiedener Rechtsmeinung bez. solchen Kontrolltermin.
Drum rate ich ihnen die Informationsveranstaltung als Kontrollmeldetermin zu besuchen und dort dann den Kurs - weil freiwillig - ablehnen! (Ohne Gewähr)

20.07.2020 um 16.50 Uhr - von S*. - Vielen Dank Hr. Moser!

siehe auch:
"Gedächtnisprotokoll zur Informationsveranstaltung „Projekt Trendwende“ (4.09.20)"


1.07.2020 um 14.30 Uhr - von M . - "Einladung zum telefonischen Beratungsgespräch"


Hallo Herr Moser, ich habe ebenfalls vom AMS eine Einladung für ein telefonisches Beratungsgespräch erhalten. Für mich ist das neu...wissen Sie zufällig, was mich da im Unterschied zu einem Kontrolltermin erwartet? Laut Einladung solle ich mir mind 20 min Zeit nehmen. Das Infoschreiben bzgl Start von Kursen und SÖBs habe ich auch erhalten.

Antwort:
Kein Grund zur "zusätzlichen" Sorge! Das AMS möchte einfach die Corona-Ansteckungsgefahr (für alle Beteiligten) so gering wie möglich halten, weshalb es von telefonischen Beratungsgesprächen Gebrauch macht.
Eine Kooperation ist auch über telefonischen Wege möglich - "sinnvoll"
Sollten sie verunsichert sein bzw. falls es sich für sie um eine wichtige Angelegenheit handelt, so könnten sie ev. um eine schriftliche Zustellung per Post bitten.
(ev. bez. Bewerbungsvorschläge; Massnahmenzuweisung; " etc.") (Ohne Gewähr)

1.07.2020 um 16.56 Uhr - von M . - "Dank"
Hallo Herr Moser,
vielen Dank für Ihre schnelle und erfreuliche Antwort!
Mit freundlichen Grüssen


1.07.2020 um 14.18 Uhr - von P* . - "Zumutbare Wegzeit?"


Hallo an alle =)
Ich bin momentan fast am Ende meines Studiums und momentan arbeitslos gemeldet. Am liebsten wäre mir schon ein Job in meiner zukünftigen Branche, für die ich studiert habe.
Da ich aber neben dem Studium Teilzeit im Lebensmittelhandel gearbeitet habe, bekomme ich vom AMS ausschließlich Stellenausschreibungen im Handel oder irgendeine Art Verkaufsstand etc (einmal auch in einer Bäckerei obwohl ich für die Stelle garnicht qualifiziert bin).

Nun gut, ich habe schon fleißig selbst Bewerbungen für meine Zielbranche verschickt, und auch schon 2 Firmen gefunden die Interesse an mir bekundet haben. Es wurde schon beim ersten Telefonat gesagt, dass ich dann evtl ab August anfangen könnte und sich in den nächsten Tage nochmal jemand bei mir melden würde.

Jetzt hatte ich heute ein Bewerbungsgespräch im Handel außerhalb von Wien von einer Stelle die ich vom AMS bekommen habe. (ich MUSS ja..) Ich dachte ich könnte mir vielleicht zumindest mal für den Juli (weil ich ja hoffentlich ab August wo anders arbeite) das Auto von meiner Mama ausborgen um dort hin zu kommen (20-30 Minuten), falls sie mich erstmal nehmen würden und dann kann man ja weiter schauen ob/wann ich eine Stelle in der Zielbranche bekomme.
Das geht allerdings doch nicht mit dem Auto ausborgen und ich müsste 1-1,5 Stunden für eine Strecke mit den Öffis fahren, dabei 2-3x umsteigen & zum Schluss ca 2km zu fuß zur Filiale gehen (außer ich fahre eine Station weiter mit dem Zug und von dort mit dem Bus in den Ort, dann brauche ich aber fix 1,5 Stunden). und das dann nach der Arbeit natürlich nochmal heim.
Unter 1h10min komme ich nicht, auch wenn ich xmal umsteige um den kürzesten weg zu nehmen und nicht den angenehmsten mit wenig umsteigen.
Das sind dann ca 2-3 Stunden Weg am Tag bei 30h Arbeit. (je nachdem welcher Zug zu welcher Zeit usw)

Fällt das dann noch in die zumutbare Wegzeit?
Muss ich befürchten, dass mir das AMS das Geld (knapp 400€) streicht wenn ich die Stelle evtl. doch ablehne weil mir der Weg ohne Auto einfach zu lang und kompliziert ist? (& als würde es nicht genug Handelsketten in Wien, teilweise sogar nur 10Min von mir zu Hause entfernt, geben..) Auf der AMS Seite steht:
"Teilzeit-Beschäftigung: Für die Hin- und Rückreise sind jedenfalls 1,5 Stunden täglich zumutbar."
Ich bin jetzt total verunsichert ob das pro Strecke oder für beides zusammen gilt, weil diesen Satz irgendwie jeder anders versteht..

Der Filialleiter hat angekündigt sich morgen noch mal telefonisch zu melden und ich weiß nicht ob ich ihm und dem AMS das so sagen kann oder ob ich dann kein Geld mehr bekomme.. Könnt ihr mir helfen? (30.06.20)

Antwort:
"Bei einer Teilzeit-Arbeit darf die Wegzeit "ca." 1,5 Stunden betragen - (hin und zurück)" - siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Sollte es zu einer "rechtswidrigen" Sperre kommen, so legen sie auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein / erheben Beschwerde! (Ohne Gewähr)


30.06.2020 um 13.30 Uhr - von L* . - "Telefonischer Beratungstermin"


Hallo zusammen!
Ich 26 Jahre alt, seit November 2019 Arbeitslos.
Ich habe die nächsten Tage einen telefonischen Beratungstermin & werde ab Oktober anfangen zu studieren. Nun meine Fragen: Ist das AMS berechtigt mich bis Oktober noch in eine Zwangsmaßnahme/ÖSb (ja ich habe die Email "Schulungsbetrieb läuft wieder" bekommen ) zu stecken, bzw. ist meine Betreuungsvereinbarung am 15.3.2020 abgelaufen.
Ist mein Berater berechtigt, telefonisch(!) diese Vereinabrung mit mir zu verändern?

Ist das AMS berechtigt mir den Bezug zu sperren wenn ich am Telefon bekannt gebe, dass ich mit einer Zuweisung einer Maßnahme nicht einverstanden bin, mit der Erklärung dass ich ab Oktober ein Studium beginne? Ich bedanke mich herzlichst für Ihre Unterstützung! ****** Wäre supper wenn auch andere Betroffene einer telefonischen Beratung Ihre Erfahrungen schildern. mfG (29.06.20)

Antwort:
Vorsicht: Sie können in eine "Massnahme" gesteckt werden. Drum in Erfahrung bringen, um welchen Inhalt es sich bei dieser Massnahme genau handelt?
SÖB-Transitarbeitsplätze müssen nach KV entlohnt werden, erst dann sind diese zumutbar.
Versuchen sie sich mit ihrer Beraterin dahingehend auseinander zu setzen, dass sie in Bälde ein Studium beginnen - "vielleicht ist eine zufriedenstellende Lösung möglich?".

Bez. verschiedener "Zwangs"-Massnahmen - und ob man sich dagegen wehren kann - sehen sie sich folgende Links durch!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

"Bez. der Corona-Problematik brauchts und gibt's Alternativen zum persönlichen Kontakt wie eben das Telefonat, weswegen es aber dann zu keinen Sanktionen kommen sollte."

Darüber hinaus existiert ein Judikat, dass sich mit telefonischer Beratung bzw. Aufforderung zur Bewerbung befasst.
Siehe:
VwGH: Keine Vereitelung!
"Es genügt also nicht "am Telefon" nur zu sagen: "Bewerben Sie sich bei der Firma X."." "Verwaltungspraxis vermag erforderliche Ermittlung nicht zu ersetzen" (?)


Kommt es nach telefonischen Kontakt zu Sanktionen, so bekämpfen sie diese ev. mit (Berufung) / Beschwerde an das Verwaltungsgericht. (Ohne Gewähr)


30.06.2020 um 13.03 Uhr - von K* . - "Das letzte Mal vor 5 Jahren beim AMS gemeldet "


Ich hätte eine Frage, ich war das letzte mal vor 5 Jahren beim AMS gemeldet und danach bis vor einem Jahr in Österreich nicht mehr versichert bzw.
beschäftigt. Nun habe ich hier vor einem Jahr wieder zu arbeiten begonnen und es könnte sein dass dieser Job bald endet, meine Frage ist nun wie es in diesem Fall bzgl. des Arbeitslosengeldes aussieht? Habe ich überhaupt Anspruch und wenn ja, wie errechnet sich der Grundbetrag? (es können bei mir die letzten 2 Jahre nicht herangenommen werden). Vielen. Dank und LG (28.06.20)

Antwort:
Betroffene können sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück in die Notstandshilfe melden! - Wäre das bei ihnen "noch" der Fall?
Eine neuerliche Anwartschaft haben sie aber erfüllt, wenn sie in den letzten 12 Monaten 28 Wochen beschäftigt waren.
Das ist auch die neue Bemessungsgrundlage - da fallen sie rein - oder?

Siehe unter AlVG
§ 14. (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

Fortbezug Arbeitslosengeld
§ 19. (1) Arbeitslosen, die das zuerkannte Arbeitslosengeld nicht bis zur zulässigen Höchstdauer in Anspruch nehmen, ist der Fortbezug des Arbeitslosengeldes für die restliche zulässige Bezugsdauer zu gewähren,
wenn die Geltendmachung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren, gerechnet vom Tag des letzten Bezuges des Arbeitslosengeldes, erfolgt ........

Fortbezug der Notstandshilfe
§ 37. Wenn der Arbeitslose den Bezug der Notstandshilfe unterbricht, kann ihm innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Tag des letzten Bezuges der Notstandshilfe, der Fortbezug der Notstandshilfe gewährt werden, ....

Ab dem 45 Geburtstag ist die Bemessungsgrundlage geschützt. (Ohne Gewähr)



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