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18.08.2020 um 18.00 Uhr - von C*. - "Seit heute morgen werde ich deshalb pausenlos von Leasingfirmen angerufen " |
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Ich habe mit 1*.08.2020 gekündigt und mich an diesem Tag auch über das eAMS Konto arbeitslos gemeldet, auch einen Antrag auf Geldleistungen habe ich gestellt.
Anders als ich es in Erinnerung hatte bekam ich aber nicht erst nach der 4 wöchigen Bezugssperre einen Termin sondern gleich eine Betreuungsvereinbarung.
Seit heute morgen werde ich deshalb pausenlos von Leasingfirmen angerufen da eine Art "Steckbrief" von mir im AMS System zu sein scheint. Sind solche Vermittlungen denn üblich während man keine Bezüge erhält?
Vielen Dank und Liebe Grüße, ihr betreibt eine echt tolle Seite!
Antwort: Es geht um Angebote, die ihnen sogleich präsentiert werden. Mitwirkung ist zwar Pflicht, aber während einer Sperre oder Bezugseinstellung kann es keine weitere Sperre geben. Sehen sie es ev. als Dienstleistung - falls für sie auch interessante Stellenvorschläge vorkommen / dabei sind - bei welchem keine Sanktionen drohen, auch wenn sie ablehnen etc. - So können sie ev. die "richtige" Stelle aussuchen? (Ohne Gewähr - Fragen an bzw. Antworten von Dritten würden zur Sicherheit beitragen.)
Anmerkung zur Info: Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch |
18.08.2020 um 11.49 Uhr - von G*. - "Muss ich an diesem Arbeitstraining teilnehmen oder ist das auf freiwilliger Basis?" |
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Grüss Gott!
Ich wurde gestern vom AMS zu einem Informationstag bei der Volkshilfe zugebucht. Informationstag ist gleichzeitig Kontrolltermin.
Das steht in dem Schreiben vom AMS:
Wir unterstützen Sie bei der Aktive Arbeitssuche, Outplacemant, Sozialpädagogische Betreuung Berufsorientierung Bei Bedarf Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche und bei Bewerbungen Sozialarbeit: Aufarbeitung persönlicher Problemlagen und von Vermittlungshemmnissen
Nachbetreuung: bis 3 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich Praktika
Ziel Volkshilfe Beschäftigung unterstützt die berufliche und soziale Rückkehr in das Arbeitsleben.
Dauer Arbeitstraining: Einschulungszeit (maximal 2 Monate) – die TeilnehmerInnen arbeiten Teilzeit im gewählten Arbeitsbereich; wird vom AMS finanziert. Dienstvertrag: Nach dem erfolgreich absolvierten Arbeitstraining ist ein auf 6 Monate befristetes Dienstverhältnis möglich. Arbeitszeit je nach Fachbereich zwischen 25 und 38 Wochenstunden. Die Entlohnung erfolgt vom Betrieb entsprechend dem Kollektivvertrag, aliquoter Urlaub und aliquote Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind inbegriffen..
Nun meine Frage: Muss ich an diesem Arbeitstraining teilnehmen oder ist das auf freiwilliger Basis? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Auf alle Fälle besuchen sie - der Aufklärung wegen - den Infotag / Kontrolltermin. Auch trotz verschiedener rechtlicher Ansichten bez. der Legalität solcher Kontrolltermine. (Siehe: zu SÖB mit vorgeschalteten Deppenkurs :)
Auch sollten solche "Kurse-Inhalte" freiwillig zu besuchen sein. Siehe die LInks zu | |