> für Fairness > Forum & Gästebuch > Seite 387

 
 
 

<<<< - 387 - >>>>

Zum Eintrag

1.11.2020 um 17.18 Uhr - von M. - „Bezugseinstellung nach Paragraph 11


Lieber Herr Moser,

Bin jetzt nach Paragraph 11 leider wegen Selbstkündigung im Probemonat für 4 Wochen gesperrt und wollte mich bei Ihnen erkundigen, wie es da mit der Versicherung aussieht? Bin ich in dem Zeitraum definitiv versichert? Da es mir gesundheitlich nicht gut geht möchte ich in den Krankenstand gehen, aber bin jetzt unsicher wie es während einer Bezugssperre abläuft. Bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort (31.10.20)

Antwort:
antrag ist gestellt - Ja? - sie sind über eine Schutzfrist versichert!
Siehe: - Bin ich trotz Bezugssperre versichert?

Krankenstand nützt bez. der "sperre" nicht - die "sperre" bleibt nicht erspart.
verschiebt sich nach hinten. bzw. wird sonst Arztgebühr etc. übernommen ohne Krankengeld!

OÖGK-Antwort
In der Schutzfrist haben Sie Anspruch auf Sachleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,...) Somit besteht der Versicherungsschutz für 6 Wochen nach Beendigung eine Dienstverhältnisses bzw. über AMS.

Zur Info: Art. 1 § 26 AngG - Angestelltengesetz:
Als ein wichtiger Grund, der den Angestellten zum vorzeitigen Austritte berechtigt, ist insbesondere anzusehen:

(ohne gewähr) Tipps zur Sicherheit:
Ev. selbst auch Infos von den Behörden einholen - verpackt in grundsätzliche Fragen.


28.10.2020 um 18.01 Uhr - von G. - „Informationsveranstaltung SÖB Caritas Trainingsplätze“


Hallo Herr Moser.

Habe eine Benachrichtigung vom AMS bekommen um an einer Sogenannten „Informationsveranstaltung SÖB Caritas Trainingsplätze“ für die Tätigkeitsbereiche „Transport, Lager, Regalbetreuung, Textilsortierung, Reinigung, Kreativbereich“ teilzunehmen. Mein Problem aber ist das ich zwei Lehrabschlüsse in ganz anderen Bereichen habe (Elektro und IT) und eigentlich suche ich KEINEN Job in den genannten Tätigkeitsbereichen! Begründet wird das immer mit den Worten „Wir müssen sie wieder in den Arbeitsalltag einbringen.“ und da nehmen sie dann halt den Nächstbesten Job den sie finden können. Z.B.: Schultafeln montieren, Tankwart, Security/Wachpersonal, Pizzabote, usw.…… Ich frage mich schon was das soll Personen mit LAP und Zusatzzertifikaten in solchen Jobs „Unterbringen“ zu wollen.
Außerdem was heißt da „Trainingsplatz“? Was soll ich da Trainieren – Fußball, Handball, Minigolf,….? Nein Spaß beiseite, das ich für einen Job eine Einführungszeit brauche ist klar, aber in diesem Bereich werden die Personen die es benötigen würden nicht genommen (oder reden sich heraus) und die, die eine Ausbildung haben werden zu dem Job „gezwungen“.
Klar man sollte die Infoveranstaltung (die angeblich nur eine Stunde dauert) besuchen. Aber ist diese freiwillig oder wird man automatisch gleich in eine Ecke gestellt und MUSS den „Job“ bzw. das "Training" annehmen?
mfg G.

Antwort:
Den Infotag besuchen - auch bei anderer Rechtsansicht - erst recht wird er als Kontrolltermin ausgewiesen - Heisst: Bei Nichtteilnahme Sperre bis zur Wiedermeldung.
Vor Zeugen (MassnahmenkollegInnen) nachfragen, ob die Teilnahme freiwillig ist!
Keine Gratisarbeit: Praktikum / Coaching freiwillig

Transitarbeitsplatz als zumutbares DV. muss nach KV. entlohnt werden.

>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Ev. unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.<
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Einen gewissen Einkommens-, Berufsschutz haben sie nur ca. die ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit - dann heissts jede "zumutbare" Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen. (Zumutbarkeitsbestimmungen 3) (Ohne Gewähr)


28.10.2020 um 11.44 Uhr - von H. - "Kürzung ist zu Unrecht verhängt worden"


Hallo Herr Moser!

Offensichtlich ist der MA40 bereits am nächsten Tag (nach Ausstellung des ersten Bescheids) aufgefallen, dass meine Kürzung zu Unrecht verhängt worden ist. Heute war nämlich ein neuer Bescheid in der Post, der meine Mindestsicherung in vollständiger Höhe wiederhergestellt hat.

Ich habe jetzt den Einspruch zurückgezogen, da der erste Bescheid ja bereits wieder hinfällig ist. Offensichtlich wurde die Krankmeldung verspätet zum zuständigen Referenten weitergeleitet, der den Fehler dann auch erkannt und gleich rückgängig gemacht hat.

Liebe Grüße (27.10.20)

unter:
"Methoden, um Mindestsicherungsempfänger zu schikanieren" (24.10.20)


26.10.2020 um 10.38 Uhr - von N. - "Einen weiteren „Corona-Bonus“ von 450 Euro"


Hallo Herr Moser,

wie folgenden Links zu entnehmen ist, bekommt man unter bestimmten Voraussetzungen (45 Tage arbeitslos zwischen September und November 2020) einen weiteren „Corona-Bonus“ von 450 Euro. Die Auszahlung ist für Ende November 2020 geplant.

Nochmal Corona-Bonus für Arbeitslose (5min.at)

Jetzt fix, wann AMS-Bonus von 450 Euro überwiesen wird (heute.at)

Sehr, sehr selten, fast einzigartig, dass es bezüglich AMS gute Nachrichten gibt, darum schreibe ich Ihnen. Liebe Grüße, Fr. N (25.10.20)


26.10.2020 um 2.42 Uhr - von M*. - "Im Krankenstand gekündigt"


Guten Tag, was bedeutet: Sachleistungsanspruch bei der ÖGKK, Ihr Krankenversicherungsanspruch wurde in der Schutzfrist laut § 122 ASVG ermittelt steht da online. Begann nach 3 wöchiger Arbeitslosigkeit (vorher Jahre gearbeitet)eine neue Arbeit Mitte September, während des Probemonates am 09. Oktober wurde ich aber krankgeschrieben (Gehirnerschütterung) und folgedessen vom Arbeitgeber im Krankenstand gekündigt. Meldete mich beim AMS online arbeitslos mit Krankenbestättigung und Abmeldung von der Sozialversicherung seitens des Arbeitgebers. Nun bin ich immer noch krankgeschrieben bis Dienstag... und es steht bei der ÖGKK dass ich nur einen Sachleistungsanspruch hätte mit Nachschutzfrist? Bin ich aus der Geldleistung rausgefallen wegen des Probemonates? Herzlichen Dank und liebe Grüße, M. (25.10.20)

Antwort:
Sachleistungen sind Anspruch auf Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,...
Siehe OÖGK-Antwort
In der Schutzfrist haben Sie Anspruch auf Sachleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,...) Somit besteht der Versicherungsschutz für 6 Wochen nach Beendigung eine Dienstverhältnisses bzw. über AMS.


Es gibt verschiedene Rechtsmeinungen bez. Kündigung in der Probemonat und einer 4 wöchigen Sperre!
Kündigung in der Probezeit! (RA) / Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
Bei einer schuldlosen Kündigung gibt es ev. keine 4-wöchige AMS-Sperre.
Falls, doch verlangen sie den schriftlichen Bescheid und legen darauf Berufung ein.
"Kündigung wegen Krankheit" Stellt sich die Frage, ob sie nicht auch Krankengeld bekommen sollten!
Besuchen sie die AK und bitten sie um Infos / Unterstützung - die sind in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent! (Ohne Gewähr)


24.10.2020 um 11.27 Uhr - von H. - "Methoden, um Mindestsicherungsempfänger zu schikanieren"


Hallo Herr Moser!

Offensichtlich greift die MA40 mittlerweile zu rechtswidrigen Methoden, um Mindestsicherungsempfänger zu schikanieren. Es wird selbst in schwierigen Zeiten, wie wir sie aktuell vorfinden, mit aller Härte versucht, Menschen zu zerstören.

Ich war letzte Woche bis Freitag krankgeschrieben, habe natürlich sofort die Kopie der Krankmeldung zur MA40 per E-Mail geschickt.

Heute flattert mir ein Bescheid ins Haus, welcher eine Kürzung beinhaltet, weil ich nicht beim AMS gemeldet sei. Ausgestellt am Montag, sprich einen Werktag nach Ende des Krakenstandes.

Das grenzt an bewusster Schikane, da es schlicht unmöglich ist, gleich am nächsten Werktag alles erledigt zu haben. Zum einen weil man aktuell kaum bei der AMS Hotline durchkommt und zum anderen hat man für die Gesundmeldung immerhin 7 Tage Zeit.

Ich habe jetzt einen Einspruch abgeschickt und und bei der MA40 Hotline um einen Rückruf gebeten. Ich bin sehr gespannt, wie lang ich nun warten darf, bis ich zu meinem Recht komme.

Es ist eine echte Schande, so mit Menschen umzugehen...

Liebe Grüße (23.10.20)

Antwort:
Ja gut gehandelt, ABER sogleich auch beim AMS ("zurück") melden, haben sie das eh schon getan? unbedingt - und geben das auch gleich der MA40 bekannt!

Folgendes geben sie in einer ev. Berufung an. Ist dann möglich, wenn sie von der Behörde einen schriftlichen Bescheid über die Kürzung bekommen - diesen verlangen sie - dann erheben sie Beschwerde!

Info:
Wann müssen Sie sich nach einer Unterbrechung oder einem Ruhen Ihres Anspruches wieder melden?
Am besten sofort. Spätestens aber innerhalb 1 Woche, z. B. nach einem Krankenstand. (AMS.at) (Ohne gewähr)

25.10.2020 um 11.53 Uhr - von H. - "Die Gesundmeldung ist in der Zwischenzeit natürlich erfolgt"
Hallo Herr Moser!
Die Gesundmeldung ist in der Zwischenzeit natürlich erfolgt und das AMS hat mich laut Hotline rückwirkend für den ersten Tag nach Krankmeldung arbeitslos gemeldet. Wie lange es dauert, bis es auch bei der MA40 im System aufscheint, weiss ich nicht, ich habe mal vom AMS gesagt bekommen, dass es rund 1 Tag dauern kann.
Somit, selbst wenn ich mich Montag gleich um halb 8 bei der AMS Hotline gemeldet hätte (was zur Zeit unmöglich ist, da meistens erst gegen Nachmittag die Leitungen weniger überlastet sind), wäre die Gesundmeldung mit großer Wahrscheinlichkeit erst Dienstag bei der MA40 im System gewesen. Und Montag bekam ich aber bereits die Kürzung!
Am Dienstag werde ich nun direkt bei der AMS Hotline eine Bestätigung der Vormerkzeiten anfordern, dann habe ich es schwarz auf weiß, dass ich keinerlei unentschuldigte Lücken in der Arbeitslosenmeldung habe und werde noch mal Druck machen bei der MA40. Liebe Grüße (24.10.20)

28.10.2020 um 11.44 Uhr - von H. - "Kürzung ist zu Unrecht verhängt worden"
Hallo Herr Moser!

Offensichtlich ist der MA40 bereits am nächsten Tag (nach Ausstellung des ersten Bescheids) aufgefallen, dass meine Kürzung zu Unrecht verhängt worden ist. Heute war nämlich ein neuer Bescheid in der Post, der meine Mindestsicherung in vollständiger Höhe wiederhergestellt hat.

Ich habe jetzt den Einspruch zurückgezogen, da der erste Bescheid ja bereits wieder hinfällig ist. Offensichtlich wurde die Krankmeldung verspätet zum zuständigen Referenten weitergeleitet, der den Fehler dann auch erkannt und gleich rückgängig gemacht hat.

Liebe Grüße (27.10.20)


20.10.2020 um 6.57 Uhr - von D*. - "Gericht meinte ich bin arbeitsfähig"


Hallo Herr Moser , bitte um Hilfe, beziehe Notstandshilfe und bin von der ÖGK ausgegliedert , Rehageld wurde nach gerichtlichen Termin abgelehnt.Gericht meinte ich bin arbeitsfähig- was mein Psychiater nicht meint.Habe eine Rehabetreuerin zugewiesen bekommen, die mich für Pro Mente Work Shop einteilen will- wären den ganzen Tag - was für mich momentan sehr schwer ist - könnten sie mir eventuell eine Alternative nennen- AMS meinte - sollte ich verweigern könnte es sein das sie mir das Geld Streichen- vielen Dank und LG

Antwort:
Frage: Hatten sie eine Vertretung (Rechtsanwalt) vor Gericht?
Beraten sie sich mit ihrem Anwalt und ganz wichtig mit ihrem Arzt (Facharzt / Psychiater) - wenn der meint dass sie arbeitsunfähig sind, sollten sie ev. über eine Berufung / Einspruch nachdenken!
Haben sie Kontakt mit der AK aufgenommen? - Ev. holen sie sich Infos / "ev. Vertretung"?
Und
wurden sie zumindest als vermindert leistungsfähig eingestuft? Was zur Folge hätte, dass sie nicht mehr für jede Tätigkeit in Frage kommen.

>Die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz muss schriftlich beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden, und zwar binnen vier Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils. ... Erst mit der Zustellung des Urteils beginnt die vierwöchige Frist für die Einbringung der eigentlichen Berufung.
(Verfahren vor den Gerichten)

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


19.10.2020 um 12.05 Uhr - von H. - "Info an Alle - Notstandshilfe-Erhöhung verlängert"


Lieber Herr Moser,
kurz zur Info für Alle:
Habe heute die Leistungsmitteilung durchs AMS bekommen, die Notstandshilfe wird bis 31.12.2020 weiterhin als Corona-Hilfe an das Arbeitslosengeld angepasst. Lg


14.10.2020 um 0.31 Uhr - von I*. - "Schulungsprogramm mit Arbeitserprobung "


sehr geehrter Herr Moser,

Bei mir hat sich per SMS heute Pro-mente mit einem neuen Schulungsprogramm mit Arbeitserprobung Namens Stand Up gemeldet. mit den Worten, "sie wurden vom AMS.... für 2.11.20 zu unserem Stand Up Programm eingeteilt, falls sie den Termin aus triftigem Grund nicht einhalten können ersuchen wir um Rückruf." Kurz zu mir:
Ich bin gerade diesen Monat in die Notstandshilfe leider gerutscht, habe dadurch auch noch keinen neuen Vereinbarungs-Vertrag mit AMS geschlossen, habe auf Grund von Corona bis jetzt noch keinen Beratungs Termin beim AMS erhalten und wurde diesbezüglich vom AMS auch nicht informiert, dass ich diese Schulung antreten müsse.
Bin auf Grund meiner Nierenfunktionseinschränkung Stadium 5 (mein Immunsystem greift meine inneren Organe an) Diabetes Type 2, und meinen beiden Tumoren am Rückenmark, sowie meines defekten Immunsystems zudem stark, Risikogefährdet Ich habe bis jetzt 40 Jahre gearbeitet (bin 57J) als Filialleitung, und lag wegen einem Nierenversagen im Krankenhaus war bei der Gkk ausgesteuert (Niereninsuffizienz eGfr 10) stehe kurz vor der Dialyse, bin geistig fit, nehme keine Suchtmittel, weder Alkohol noch sonstiges, brauche auch keine psychische Unterstützung,(Pro mente) verstehe eigentlich die Zuweisung ohne einer vorangegangene Vereinbarung nicht. Bitte um Hilfe, wie ich mich jetzt verhalten soll, bzw. wie ich dem entgegenwirken kann.

mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Holen sie sich vom Arzt eine Bestätigung, dass sie Corona-Risikopatient sind, ev. ist eine Freistellung möglich!
Auch hinsichtlich einer verminderten Leistungsfähigkeit wäre ein "Attest / Gutachten / Bestätigung" vorteilhaft - betrachtet man ihr Krankheitsbild ist ein solches ev. auch notwendig, um abzuklären, welche Arbeit sie verrichten können bzw. dass sie nicht mehr jede Tätigkeit ausüben können!
Ein ärztliches Gutachten / Attest, befreit sie von "körperlich schwereren" Arbeiten.
Sie können verminderte Leistungsfähigkeit wegen fehlender Gesundheit auch bei der AMS-BeraterIn angeben - die würde dann ev. eine medizinische Untersuchung anordnen. Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

Aber bei den jetzigen Corona-Zahlen ist ev. eine Freistellung "wieder" möglich.
Dazu siehe den Eintrag mit Antwort: "Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?"

Was Arbeitserprobung betrifft so ist eine konkrete Antwort schwer möglich -
Siehe unterschiedliche Rechtsansichten:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
wie
"Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" (12.03.2020)

Zum Thema: Praktikum - keine Gratisarbeit

Ps.: Und stellen sie fest, ob es sich tatsächlich um ein Schulungsprogramm handelt - (muss Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern bzw. fehlende ausgleichen.) - und nicht um eine Begleitmassnahme (Hilfestellung) zur Lösung von Problemen
Beispiel Get Up / "Coaching Pflicht?"
Solche Massnahmen müssten freiwillig sein. Fragen sie ev. vor Zeugen (KurskollegInnen) bez. Freiwilligkeit nach. (Ohne Gewähr)


9.10.2020 um 10.11 Uhr - von D*. - "Sperre ohne Bescheid"


Hallo Herr Moser!

Ich hätte eine Frage wegen Bezugssperre. Meine Notstandhilfe wurde anscheinend mitten im September gesperrt OHNE das ich einen Bescheid bekommen habe, Weder Brief noch in dem "E-AMS" Konto. Ich hatte gestern einen Kontrolltermin und Grund ist anscheinend weil ich eine Bewerbung zu spät rausgeschickt habe an eine Stelle was sowieso nicht relevant war weil ich im Dezember eine Lehre beginne und die Stelle sowieso nicht ereichbar war für mich mit öffentlichen Verkehrsmittel.
Jetzt ist meine Frage ob ich dagegen und wie vorgehen kann, weil ich keinen Bescheid bekommen habe über die Leistungssperre.
Wäre sehr dankbar über einen Vorschlag wie ich vorgehen könnte.
Vielen Dank Grüße D.

Antwort:
Sie verlangen sofort schriftlich den Bescheid und legen darauf Berufung ein.
Bescheid-Antrag eingeschrieben aufgeben oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen / mit Datum - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats, muss ihnen - bis zu einem ev. Entscheid - das Geld ausbezahlt werden!
Siehe: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen

Zur Info:
Bei einem Vollzeit-DV. darf die Wegzeit ca. 2 Stunden dauern - bei Teilzeit ca. 1,5 Stunden (hin und zurück) (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

Ev. besuchen sie zudem auch den AMS-Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären! Wenn möglich, mit Begleitperson! (Ohne Gewähr)


8.10.2020 um 10.34 Uhr - von B. - "Ich hatte gestern meinen Termin bei Itworks"


Lieber Herr Moser!

Ich habe Ihnen schon geschrieben und jetzt melde ich mich zurück und ich brauche Ihre Hilfe schon wieder.
Ich hatte gestern meinen Termin beim Itworks wo ich eine sehr unangenehme Situation erlebte. Zuerst die hygienische Bedingungen dort in einem Wort schreklich sind. Die Möglichkeit einer Infektion oder Corona ist enorm, die Räume sind nicht belüftet, Menschen husten und laufen ohne Maske herum, und ich musste den Berater dort bitten, eine Maske aufzusetzen. Sie sind buchstäblich reif für eine Klage, über die ich nachdenke. Ich bemerkte auch subtilen Chauvinismus.
Als nächstes wurde mir eine Betreung angeboten und als ich fragte, ob das freiwilich ist, der Betreuer konnte mir das nicht antworten. Da ich schon bei Itworks war und lehnte solche Kurse ab ("Sie kommen zweimal wöchentlich und wir schreiben Bewerbungen zusammen"), ich dachte, das wäre es. Dann wurde mir ein Formular gegeben, wenn ich schon ablehnen will. Ich habe das Formular ausgefüllt, aber nicht unterschrieben.
Dann musste den Berater seinen Vorgesetzten anrufen, und da kam eine Frau. Sie hat mir plötzlich gesagt, dass ich, als EDV-Technikerin, auch sofort einen Job bekommen kann, in der Branche des Mauerwerks(!) Natürlich, die Frau wurde mir keinen Vertrag angeboten, und ich weiss auch nicht, wie ich Mauerwerk tun sollte. Sie hat nur gesagt, dass als Empfängerin der Notstandshilfe, ich muss jeden Job annehmen.
Und dies alles passierte, nachdem ich abgelehnt habe, was mir ursprünglich angeboten wurde! Ich habe den starken Eindruck, dass dies alles ein Betrug ist.

Und jetzt passiert es. Gestern, am selben Tag als ich im Itworks hingegangen bin, bekam ich eine Mitteilung vom AMS: "da sich im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch offene Fragen ergeben haben, mussten wir Ihren Leistungsbezug ab 07.10.2020 vorläufig einstellen." Ich habe auch einen (telefonischen) Termin zur Abklärung offenen Fragen bekommen, am 02.12.2020.

Im Hinweis steht: "Wenn Sie jedoch der Ansicht sind, dass die Einstellung Ihres Bezuges nicht zu Recht erfolgt ist oder auf einem Missverständnis beruht, haben Sie das Recht innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt dieses Schreibens einen Bescheid zu verlangen, um Ihre Ansprüche im Rechtsweg verfolgen zu können."

Und auch: "Nur wenn innerhalb von weiteren 4 Wochen (ab Ihrem Verlangen) kein Bescheid erlassen wird, ist die obige Einstellung Ihres Leistungsbezuges aufzuheben. Sollte sich im anschließenden Ermittlungsverfahren herausstellen, dass Ihr Anspruch nicht zu Recht bestanden hat, werden die Beträge, die durch die Aufhebung der Einstellung ausbezahlt wurden, widerrufen und rückgefordert."

1. Jetzt bezweifle ich, was ich tun sollte. Sollte ich: Dezember warten und telefonisch darüber besprechen und die Stellungnahme geben, ODER sollte ich gleich einen Bescheid fordern? Was passiert in beiden Fällen? Ich konnte bis Dezember finanziel aushalten, wenn das eine bessere Option wäre.

2. Gibt es Tipps, irgendetwas, dass Sie mir raten würden, wie ich mich verteidigen könnte?

Vielen Dank Herr Moser!
Liebe Grüsse, B

Antwort:
Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid - Antrag eingeschrieben aufgeben oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen / mit Datum - um gegen die Sperre, falls, Berufung einzulegen.
Die wollen ihnen den Bezug "unbedingt" sperren. Geben sie an, dass es sich um eine freiwillige Massnahme handelte bzw. ihnen das so mitgeteilt wurde - oder? - und sie abgelehnt haben.
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Coaching`s (+ Bewerbungsschreiben etc.) sollten / müssten freiwillig sein!
Haben sie einen konkretes Dienstverhältnis-Angebot abgelehnt bzw. war das EDV-Technikerin-Angebot ein Konkretes oder nur ein "allgemeiner" Tipp - dass es die Möglichkeit gibt? - oder gab es einen Vertrag bzw. Infos zur Firma / Ort / Arbeitszeit / Höhe des 'Gehalts' / Arbeitsbeginn etc.?
Wenn nicht richten sie die Berufung danach aus - ist das ("Freiwilligkeit") der Berufungsgrund!

Also unbedingt Bescheid verlangen!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

zu:
"Zwei Tage danach bekam ich schon wieder (!) ein Teilnahmeschreiben" (20.09.2020)


7.10.2020 um 14.11 Uhr - von A*. - "In 6 Monaten in reguläre Pension, trotzdem weist mir meine AMS-Betreuerin immer wieder die selbe Arbeit bei so einem Arbeitsprogramm zu"


Guten Tag, bitte um Hilfe, ich gehe in 6 Monaten in reguläre Pension. Meine Ams Betreuerin, weist mir immer wieder die selbe Arbeit zu bei so einem Arbeitsprogramm zur Wiedereingliederung mit arbeiten die ich nicht machen kann. Schon im Juli hat sie mich trotz ablehnung meinerseits hingeschickt, ich mußte dann 3 Monate in Krarnkenstand gehen weil ich diesen Job nicht schaffe. Heute weißt sie mir wieder dasselbe zu und sagt ich muß dort anfangen. Würde ich jetzt wieder krank werden, wird sie mir nach gesundschreiben sicher wieder diesen Job zuweisen.
Sicher werde ich dann gesperrt, was tue ich wenn sie mir dann wieder diesen Job zuweist ? Ist das rechtens ? Ich bin seit einem Jahr daheim habe immer gearbeitet und nun will mich diese Betreuerin fertigmachen. Frühpension wurde abgelehnt. Und ich weiß nicht ob ich mich noch weiter krankschreiben lassen kann. Attest bringt nichts da die PVA meint ich kann das tun. Ich möchte auf keinen Fall in dieses Programm.
Bitte gibt es Ratschläge für mich ? Vielen Dank

Antwort:
Wenn sie der Meinung sind, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit nicht verrichten können, so reden sie unbedingt mit ihrem Vertrauensarzt ( Hausarzt / Facharzt). Sie brauchen ein Attest / Gutachten / Bestätigung über verminderte Leistungsfähigkeit! Ev. unterstützt sie ihr Arzt - "PVA hin oder her"!
Wenn sie bei ihrer AMS-BeraterIn auf verminderte Leistungsfähigkeit bestehen bzw. behaupten, dass sie nicht jede Arbeit leisten können, muss sie eine fachärztliche Untersuchung anordnen.
Um was für eine "Zwangs"-"Massnahme" - und um welche Tätigkeit handelt es sich? Transitarbeitsplatz ist dann eine zumutbare Arbeit / Tätigkeit, wenn nach dem KV. entlohnt wird.
Siehe auch LInks unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

"Machen sie sich nicht zu fertig, die 6 Monate vergehen ziemlich schnell - und ja, versuchen sie jede Sperre zu vermeiden - sonst Berufung auf den Bescheid einlegen / (Beschwerde erheben)"

Ev. besuchen sie - immer mit Begleitperson, wenn möglich - den Geschäftsstellenleiter und versuchen sie mit ihm/ihr die Angelegenheit zu klären -
so verhindern sie beide ev. auch die unsinnige Vergeudung von Versichertengemeinschafts-Gelder!

Zur Info:
"Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich"
"Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt" (2.08.15) (Ohne Gewähr)


6.10.2020 um 14.26 Uhr - von E*. - "Mindestsicherung in der Steiermark?"


Ich habe vor kurzen eine 20h Arbeit angenommen und habe eine Aufstockung mit der Mindestsicherung beantragt. Zählt bei der Mindestsicherung in der Steiermark mein 13. und 14. Gehalt als Einkommen? Vielen Dank im Voraus! (2.10.20)

Antwort:
Da die sozialhilfe neu - ländersache ist, kann ich nicht ("genau") sagen, wie das in der steiermark geregelt ist ?
Aus dem Web-Text der Behörde: "Zum Einkommen zählen dabei grundsätzlich alle Einkünfte, die dem Hilfesuchenden zufließen."

Stellen sie die frage ev. auch an die zuständige behörde - siehe Link mit e-mail-adresse und einkommenstabelle (12 mal 917,35 Euro für Alleinstehende) verwaltung.steiermark.at OHNE GEWÄHR


28.09.2020 um 18.56 Uhr - von W*. - "Das AMS wollte mich zu fit2work schicken"


Guten Abend,
ich hab folgendes Problem:
Das AMS wollte mich zu fit2work mit InfoTagen schicken und ich habe das mit der Begründung COVID19 Risikopatient zu sein abgelehnt.

Jetzt wollen die von mir ein ärztliches Attest.
Das Problem: könnten die dann nicht sagen ich wäre nicht vermittelbar und mich einfach rausschmeissen?
Danke für die Hilfe w.

Antwort:
Es "gibt - gab" auch auf dem Arbeitsmarkt, die Möglichkeit der Freistellung, dann, wenn der Betroffene ein vom Arzt bestätigter Risikopatient ist.
Ev. will die AMS-BeraterIn eine solche Bestätigung von ihnen haben!

Die Teilnahme an fit2work sollte eigentlich freiwillig sein. Infotag zwar immer besuchen auch um genaueres über die "Massnahme" zu erfahren, aber dann sollte ein "Nein" bez. der Teilnahme zu keiner Sanktion führen dürfen!
Denn
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern!
Und ausserdem
sind u. a. - ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


28.09.2020 um 11.49 Uhr - von S. - "Rechtzeitige Information zum Vorstellungstermin?"


Guten Tag Hr. Moser,

Ich habe vom AMS einen Vermittlungsvorschlag erhalten und habe mich zeitgerecht beworben. Heute um ca. 8:45 erhielt ich einen Anruf, dass ich HEUTE um 11:Uhr das Vorstellungsgespräch habe, ich bin aber nicht mobil und bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, ich wohne sehr abgelegen und der Bus fährt kaum. Jedenfalls habe ich der Mitarbeiterin erklärt, dass es mir unmöglich sei um 11 Uhr dort zu sein und bat um einen späteren Termin, daraufhin meinte Sie, dass sie erst die Chefin fragen müsste, ob das dann noch möglich sei.

Nun bin ich besorgt, ob ich eine Bezugssperre erhalte, weil ich den Vorstellungstermin nicht wahrnehmen konnte? Es muss mir doch die Möglichkeit gegeben werden rechtzeitig informiert zu werden, um die Anfahrt zu planen?

Kann ich nun eine Bezugssperre bekommen?
Danke für die Rückemeldung!
Mt freundlichen Grüßen

Antwort:
Nein, es darf zu keiner Sperre kommen!
Dazu siehe das VwGH-Erkenntnis:
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere
(Ohne Gewähr)


25.09.2020 um 13.27 Uhr - von J*. - "Ich wurde heute nach dem Infotag vom Callcenter angerufen und hätte direkt ein Ja / Nein geben müssen"


Ich hätte eine Frage,

ich bin länger beim AMS arbeitslos gemeldet, auch aktiv auf Suche, ich schicke 3 gezielte Bewerbungen pro Woche raus.

Ich habe nur einen Pflichtschulabschluss, und bin durch Sozialphobie etwas beeinträchtigt, die Diagnostik liegt dem AMS vor.

Ich habe nun eine offene Antwort zu erwarten ( ich bin schon in der engeren Auswahl ) für einen Job & Ausbildung vom WAFF, und war aber auch bei einem Infotag für eine Callcenter Ausbildung.

Ich wurde heute angerufen ( vom Callcenter nach dem Infotag ) und hätte direkt ein Ja / Nein geben müssen.

Ich sagte Nein, da das vom Waff noch aussteht und ich es mir gesundheitlich / psychisch nicht vorstellen kann im Callcenter zu arbeiten, zu viele Menschen, zu Eng, ich hatte einen Vermittlungsvorschlag vor Monaten bekommen da waren 50 Menschen in einem Raum und bin trotz Panikattacke hingegangen, zum Glück war die Chefin dort verständlich, unter dem Stress könnte ich nicht die Quota erfüllen.

Zumal bin ich auch medikamentös so eingestellt, dass ich nicht sitzen kann, nach 10-15 Minuten sitzen werde ich absolut müde, also brauche ich etwas mit Bewegung / Tätigkeit.

Nun, wie gesagt ich hatte dem Kollegen vom Callcenter Ausbildung "Nein" gesagt, da ich noch auf den Rückruf vom Waff / Arbeitgeber warte wo ich in der engeren Auswahl bin und eben die Sache mit dem Callcenter.

Meine AMS Beraterin hatte es "lieb gemeint" weil sie dachte "Telefon, man sieht die Menschen nicht" aber das hilft ja nichts, wenn im Raum selbst nebenbei 50 fremde sind, deswegen wurde ich überhaupt erst zugebucht zu dem Infotag.

Meine Frage ist nun: Muss ich Angst haben, wenn ich denen "Nein" gesagt habe zu der Ausbildung? ( kein Job wäre im Anschluss gewesen, nur Zertifikat ).

Es ist das erste Mal, dass ich zu irgendwas "Nein" sagte, sonst war ich an jeder Veranstaltung, Infotag, Vermittlung, etc.

Freue mich über jeden Rat.

Antwort:
Sie schreiben, es handelt sich um eine Ausbildung - oder? Eine solche müsste freiwillig sein - oder wäre das ein Anlernen - ein Einführen in die Tätigkeit?
Trotzdem kommt bei ihnen dazu , sollte es wirklich Probleme / Sanktionen geben, haben sie für die Berufung ein schwergewichtiges Argument rund um ihre Erkrankung / Panikattacken etc.! Falls, holen sie sich vom Vertrauensarzt Hausarzt / Facharzt Unterstützung auch über ein Attest / Gutachten / Krankheitsbestätigung!

Ev. versuchen sie wirklich sich auf eine interessante Arbeit einzulassen - ev. mit einer tatsächlichen Ausbildung - etwas was sie sich vorstellen können und ev. sogar gerne tun würden. Konzentrieren sie sich auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz / Kurs / Schulung etc. - Vielleicht gibt's etwas, dass sie sich wünschen?

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Kursort / Anbieter / mind. 20 Stunden Woche? / Tageskurs / Ausbildungszeit - Dauer / Kosten ? ..... .......
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr)


20.09.2020 um 11.07 Uhr - von K*. - "Ich brauche dringend Rat und Hilfe."


Guten Morgen am Sonntag, 20. September 2020 Ich brauche dringend Rat und Hilfe.

Werde bald 48 und habe meinen letzten Job aus Gesundheitsgründen Ende Juli aufgeben müssen, obwohl ich ewiglang nicht wollte - mit Medikamenten die Schmerzen bekämpft. War im Gründienst tätig und durch die Vibrationen beim Rasenmäher habe ich meine Arme zu stark belastet und Epicondilits/Tennisarm bekommen sowie Gonarthrose im Knie durchs viele Rumrennen (30-40km täglich)… Mit schweren Medikamenten ging das ja eine Zeit lang, nur damit hab ich auch meine Niere zu stark belastet und somit geschädigt und wurde auch psychisch wieder krank, allerdings hab ich erst im Oktober einen Facharzttermin bei der Psychologin…

Außerdem bin ich Autist (erst 2019 ausgetestet) und hab das dem AMS nicht mitgeteilt, aus Angst und will vorher mit der Psychologien sprechen.

Schwere depressive Phasen, Sozialphobien… hatte ich auch mehrmals im Leben, wovor ich aber durch Umzug von der Stadt aufs Land davonlief, wovon das AMS schon weiß.

Jetzt könnt ich diesen Mittwoch in einem Golfclub anfangen um 7h früh als Caddymaster und Marshall, eine tolle Chance, weil wir ja arbeiten müssen, hab aber auch Angst vor den Leuten dort und dass man mich früher oder später wieder als Sonderling einstuft so wie immer…

Nur die Kinderbetreuung (3 Kinder zwischen 2 und 12) ist kritisch. Die Tagesmutter nimmt das Kind erst um 7.30h. Wie soll ich das anstellen um am ersten Tag in die Arbeit zu kommen?

Meine Frau ist auch berufstätig und deren Job ist wichtiger.

Vom Kindergarten haben wir jetzt auch erfahren, dass in den kommenden Herbstferien auch wieder geschlossen ist, genauso die Schule, also 3 unbetreute Kinder… Deswegen hab ich versucht solange wie möglich meine letzte Arbeit zu behalten, weil sie flexibler war…nur es ging gesundheitlich nicht länger.
Von den Abholzeiten red ich gar nicht. Covid hat heuer uns alle schon genug kaputtgemacht und belastet.

Fragen 1:
>Nehme ich den Job nicht an, werd ich doch gesperrt für vom AMS für 6 Wochen?
>Mache ich die Probezeit und es passt nicht, werde ich dann auch gesperrt? Oder hab ich dann gleich wieder Anspruch?

Fragen 2:
>Ich könnt geringfügig auch arbeiten, sogar mit Dienstauto befristet bis November, total passend für die Kinderbetreuung (wieder Gründienst, nur 10h in der Woche aufteilbar). Das will das AMS bestimmt nicht.
>Wenn ich mich also selbst abmelde bis Dienstag vom AMS und dann nach 2 oder 3 Wochen wieder anmelde, kann ich somit nicht gesperrt wegen, wenn ich den Job als Caddymaster eben aus Betreuungsgründen nicht annehme?
>Oder sehen die dann auch eine Vereitelung?

Außerdem kann ich so im Oktober zur Psychologin zum Termin gehen und meine Frau- die selbst im Burnout ist, unterstützen damit sie ihre Arbeit behalten kann.
Lieben Dank, Herr M.

Antwort:
Bei den Job ist es egal ob man ein Sonderling ist - ev. brauchts da eh einen bzw. schadet das nicht:
Was die Probleme mit der Kinderbetreuung anbelangt, so bleibt es ihnen nicht erspart mit den Betroffenen zu sprechen . Reden sie mit den Leuten. Ev. können sie ein wenig später anfangen - nachdem die Tagesmutter die Kinder übernommen hat. Vielleicht ist die halbe Stunde kein Problem?
Weiss das AMS von diesem Job -Klar ist für das AMS eine geringfügige Arbeit keine Lösung.
Was die Probezeit betrifft, so kann ich keine Garantie bez. einem Schutz aussprechen!
Siehe unterschiedliche Rechtsansichten: Kündigung in der Probezeit! (RA)
und
Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
(Sicher ist - keine Sperre gibt's bei schuldloser Kündigung!)
Falls sie bei Tätigkeiten gesundheitliche Probleme haben und ev. vermindert leistungsfähig sind, so brauchen sie Atteste / Gutachten.
Möglich ist auch mit dem AMS darüber zu reden, was dazu führt, dass sie zur Gesundenuntersuchung müssen. (Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser)
Vorteilhafter ist natürlich sie werden von einem Vertrauensarzt (Hausarzt / Facharzt) untersucht / unterstützt!
Ich sehe nicht die grosse Lösung darin, wenn sie sich für 2-3 Wochen vom AMS abmelden. Dann ist das Geld weg - und das Problem könnte trotzdem weiterbestehen. Im schlimmsten Fall wird dies als Vereitelung ausgelegt oder sie werden wieder dorthin vermittelt? War das ein AMS-Vermittlungsvorschlag? - Ich denke mir, das wäre ein kuhler Job - oder?
Ev. unterstehen sie als Erziehungsberechtigter einer Regelung, die wegen der Betreuungspflichten - nur 16 Stunden die Woche verlangt - kommt auch auf die Arbeitszeiten ihrer Frau an?
Auf alle Fälle müssen sie mit den AMS-Leuten wie potentiellen Arbeitgeber-n reden, auch was Herbstferien etc. betrifft! Tun sie das!
Ist ein früheren Besuch bei der Psychologin nicht möglich? - könnten sie ev. versuchen einen früheren Termin zu bekommen? Alles Gute! (Ohne Gewähr)


20.09.2020 um 10.22 Uhr - von B*. - "Zwei Tage danach bekam ich schon wieder (!) ein Teilnahmeschreiben"


Guten Tag Herr Moser! Ich hoffe, dass Sie mir helfen könnten.

Ich bin langzeitig arbeitslos (Notstandshilfe) am AMS gemeldet, mein Job war EDV Technikerin. Vor ein paar Tagen hatte ich einen Telefontermin mit meinem AMS Berater, und wurde zur Massnahme "step2job" gebucht. Ich war dort, es ist freiwillig, hab mit einem Trainer gesprochen, und nein gesagt, weil er mir nicht helfen kann, das ist klar, und vieles darüber habe ich auch hier im Forum gelesen, alles ist wahr...

Zwei Tage danach bekam ich schon wieder (!) ein Teilnahmeschreiben für "itworks" im E-AMS. Das hat nie vor passiert in so kurzer Zeit. Jetzt muss ich zum SELBEN Gebäude gehen (wenn jemand aus "itworks" mich anruft und einen Termin macht). Und da wieder steht dass dies eine Art Beratung ist, Hilfe bei der Arbeitssuche und andere Erfindungen, die Menschen niemals helfen, also kein Transitarbeitsplatz. Zumindest habe ich diesen Eindruck, wenn ich alles im Teilnahmeschreiben gelesen habe.

Ich zögere jetzt: ob ich dem Berater schreiben sollte und dagegen zu rebellieren; oder zu "itworks" zu gehen, und zu erwarten, nachdem ich wieder NEIN sage, in zwei Tagen einen NEUEN Teilnahmeschreiben im E-AMS zu bekommen, für noch eine ANDERE Massnahme (und ich besuchte sie alle in den letzten zwei Jahren und immer wieder NEIN gesagt; sie sind alle gleich). Es scheint mir, als hätten die BeraterInnen die Aufgabe erhalten, arbeitslose Menschen so schnell wie möglich loszuwerden im Zeitalter des Corona Virus und hoher Arbeitslosigkeit.
Ich sollte auch erwähnen, dass mein Berater sagt, dass er EDV überhaupt nicht versteht und vielleicht denkt er, dass er mich in einen SÖB drängen sollte.

Also, was sollte ich tun, haben Sie irgendwelche Vorschläge? Können wir gegen die Willkür der Berater kämpfen, und was ist jetzt klug zu tun?

Vielen Dank!

Liebe Grüße,
B. aus Wien
(18.09.20)

Antwort:
Infotage immer besuchen, auch wenn sie rechtlich fragwürdig sind - sollten diese zugleich Kontrolltermine sein? Wichtig auch um genaues bez. dieser Massnahme zu erfahren und einer ev. Sperre bis zur Wiedermeldung auszukommen!
Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Ein Transitarbeitsplatz muss nach "KV" entlohnt werden! Sonst gibt's ev. Kurse, gegen die man sich wehren kann!
Links durchgehen: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Reden sie auch mit der AMS-BeraterIn darüber, wie es sich verhält, wenn auf Grund der Pandemie die Ampel auf rot geschalten ist und die Gefahr einer Corona-Ansteckung gegeben bzw. gross ist, ob in diesem Falle, die Teilnahme nicht freiwillig ist? (Falls, Danke für Rückmeldung)
Und
egal wie viele Deppenkurs- und/oder Massnahmen-Vorschläge sie bekommen, jeden (Infotag) besuchen, auch wenn diese nach Schikane aussehen!

Zum Thema: "Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?" (31.07.2020)
und siehe auch:
Einladung zum Projekt "Itworks ? (ohne gewähr)


17.09.2020 um 9.54 Uhr - von A*. - "Einkommen / Gewinn"


Grüß Euch,
ich beziehe momentan Notstand und bekomme demnächst eine Investition, Beteiligung an einem Unternehmen in Form von Aktien, in € ausbezahlt. Was kann ich tun? Soweit mir bekannt ist darf ich bei dieser Form gar nichts besitzen und wenn ich was bekommen, ist da was zu bezahlen? Wo informiere ich mich am Besten? Wie ist das in der momentanen Situation mit dem Vir.? Das mich jemand so kurzfristig anmeldet wäre schön, doch ist damit das Thema gelöst?
Danke für die besten Antworten. (16.09.20)

Antwort:
Beim Notstand gibt's keine Kapitals-Obergrenze / Ersparnis-Obergrenze. Nur kann es - je nach dem wie hoch das Einkommen - zur einmaligen Anrechnung kommen. Ausser sie lukrieren jeden Monat ein Einkommen aus ihren Aktien / Kapitalvermögen, dann kann`s ev. zur Anrechnung kommen.
Siehe: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (Ohne Gewähr)


16.09.2020 um 9.44 Uhr - von T. - "Das AMS wusste vom Zeitpunkt meiner Anmeldung von meinem Urlaub"


Hallo Herr Moser,
das AMS wusste vom Zeitpunkt meiner Anmeldung von meinem Urlaub und dass dieser lange vor Antragstellung gebucht wurde. Ich erhielt seit Antragstellung auch nur 5 Stellen zugewiesen. 2 davon wurden wegen zu niedrigem Gehalt zu recht von mir abgelehnt und bei den restlichen 3 kam ich nicht mal bis zum Bewerbungsgespräch und erhielt sofort Absagen. Deswegen gab es seitens AMS keine Sanktionen.
Bei den Stellenangeboten um die ich mich selbst gekümmert habe, habe ich bei den Bewerbungen natürlich meine Urlaubsabsichten mitgeteilt. Was ich mir da teilweise anhören konnte will ich nicht breit treten.
Fakt für mich ist der, dass es doch für keine Seite zielführend sein kann, wenn man Arbeitssuchende, die in einer ähnlichen Situation sind wie ich, zu Bewerbungsgesprächen zu "zwingen", wohl wissend, dass keine Firma jemanden anstellt, der seinen Urlaub noch vor sich hat.
Ich bin davon ausgegangen, dass am AMS schon Menschen arbeiten, welche logisch und vernünftig (mit)denken können. Immerhin weiss ich, dass man einen höheren Schulabschluss dafür braucht um dort arbeiten und Leute beraten zu dürfen. Ich bezweifle das jedoch mittlerweile sehr stark!
Ich hoffe mit meiner Geschichte a geholfen zu haben. Zumindest wissen jetzt einige was auf sie zukommen kann. Liebe Grüße (15.09.20)

Antwort:
Ich weiss, das macht wütend! Die AMS-Mitarbeiterinnen haben aber Vorgaben mit "geringem" Spielraum - liegt nicht an deren Ausbildung, sondern am politischen Willen! Nur gut, dass keine von den Firmen dem AMS mitgeteilt hat, dass sie wegen der Urlaubsangabe nicht genommen wurden. Auch beim selbst gesuchten DV. kommts zur Sperre, erfährt das AMS von der Verweigerung oder Vereitelung! Also Vorsicht! Und reden sie wegen dem Urlaub trotzdem mit der AMS-BetreuerIn bzw.. Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter! (Ohne Gewähr)

unter: "Auslands-Urlaub?" (15.09.2020)


15.09.2020 um 9.17 Uhr - von U*. - "Einmalzahlung?"


Hallo
Es geht um die Einmalzahlung von 450 € die ich nicht erhalten habe.
Nach Rückfrage beim AMS steht mir diese nicht zu, da ich kein Arbeitslosen- bzw. Notstandhilfegeld beziehe. Einzig 917,35 € Mindestsicherung bekomme ich.
Bin derzeit in einem 6 monatigen SÖB Trainingsprogramm und bewerbe mich regelmässig bei Jobs. Leider ohne Erfolg.
Auf anraten des AMS schrieb ich Fr. Bundesministerin Aschbacher an und schilderte mein Problem. Das war vor einer Woche aber bis jetzt gabs keine Rückmeldung.
Kann ich sonst noch etwas machen? mfg

Antwort:
Ihr Schreiben an die Fr. Bundesministerin Aschbacher war angebracht und vorbildhaft. Es hiess, auch MindestsicherungsbezieherInnen bekommen ev. die Einmalzahlung! Möglich, dass es aber auch Ländersache ist?

Siehe: "Sonderzahlung auch wenn man Mindestsicherung bezieht?" (29.08.2020)
(Ohne Gewähr)


15.09.2020 um 8.00 Uhr - von T. - "Auslands-Urlaub?"


Sehr geehrter Herr Moser,

wissen Sie ob es beim AMS eine Sonder- bzw. Übergangsregelung gibt, wenn man arbeitslos wurde NACHDEM man einen Urlaub gebucht hat?

In meinem Fall habe ich bereits Anfang Februar diesen Jahres einen Hin & Retourflug für eine Reise gebucht, die ich heuer von Ende Oktober bis Ende November natürlich auch gerne antreten will.
Zu diesem Zeitpunkt war ich Vollzeit beschäftigt und es war auch noch bevor Corona in unser aller Leben trat.
Ich wurde leider Mitte Juli vom Betrieb einvernehmlich gekündigt und bin seit Anfang August beim AMS gemeldet.
Ich bekomme seitdem regelmässig Jobzuweisungen gesendet OBWOHL das AMS von meinem noch bevorstehenden Urlaub weiss. Ich habe ja damit grundsätzlich kein Problem, aber ich wies das AMS auf den Zustand hin, dass mich KEIN "normaler" Betrieb aufgrund meines noch bevorstehenden Urlaubes einstellen wird.
Das AMS meinte dann lapidar, dass ich den Bewerbungen schon nachkommen müsse, sonst hätte ich keinen Anspruch auf Geld vom AMS bzw. würde es mir gestrichen werden und ich solle bei den Bewerbungsgesprächen den Umstand erwähnen, dass ich noch heuer auf Urlaub fahren werde.
Ich empfinde sowas als "Zeitverschwendung" bzw. als "Schikane" und die Betriebe bei denen ich mich bewerbe und bereits beworben habe genauso.
Ich denke ich bin sicher nicht der Einzige hier in Österreich dem dies heuer passiert ist und deswegen wäre es interessant, ob es da eventuell eine Übergangsregelung gibt, die solche Leute einstweilen von Jobzuweisungen "freistellt"? Danke & mfg

Antwort:
Wurden sie von Firmen, bei denen sie sich auf Vorschlag des AMS hin beworben haben, nicht genommen, weil sie den bevorstehenden Urlaub angegeben haben, so wundert es mich, dass sie nicht, wegen Vereitelung gesperrt wurden? - oder wusste das AMS nichts davon?

Ein Anrecht auf Ausland-Urlaub - mit weitergewährender Versicherungsleistung - gibt es so nicht. Dafür müssen sie sich für die Urlaubszeit vom AMS abmelden.
Also kein Arbeitslosengeld währenddessen - bei der Krankenversicherung greift dann die Schutzfrist von einigen / "6" Wochen.
Lediglich beim Inlandsurlaub gibt's weiterhin Anspruch aufs ALG. Kann aber sein, dass sie dort (im Urlaubsort zum AMS-Termin müssen. Vorher also unbedingt mit dem AMS absprechen!)
>Es hiess schon mal, dass, wenn der Auslandsurlaub vorher schon gebucht wurde und dem AMS auch gleich, bei der Antragstellung, mitgeteilt wurde, dieser dann gewährt wird? Möglich auch, dass es diese Regelung nicht mehr gibt! Drum klären sie das schnellstens mit der AMS-BetreuerIn - ev. Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter - ab.
Wenn möglich, Begleitperson zum Termin mitnehmen! (Ohne Gewähr)

16.09.2020 um 9.44 Uhr - von T. - "Das AMS wusste vom Zeitpunkt meiner Anmeldung von meinem Urlaub"
Hallo Herr Moser,
das AMS wusste vom Zeitpunkt meiner Anmeldung von meinem Urlaub und dass dieser lange vor Antragstellung gebucht wurde. Ich erhielt seit Antragstellung auch nur 5 Stellen zugewiesen. 2 davon wurden wegen zu niedrigem Gehalt zu recht von mir abgelehnt und bei den restlichen 3 kam ich nicht mal bis zum Bewerbungsgespräch und erhielt sofort Absagen. Deswegen gab es seitens AMS keine Sanktionen.
Bei den Stellenangeboten um die ich mich selbst gekümmert habe, habe ich bei den Bewerbungen natürlich meine Urlaubsabsichten mitgeteilt. Was ich mir da teilweise anhören konnte will ich nicht breit treten.
Fakt für mich ist der, dass es doch für keine Seite zielführend sein kann, wenn man Arbeitssuchende, die in einer ähnlichen Situation sind wie ich, zu Bewerbungsgesprächen zu "zwingen", wohl wissend, dass keine Firma jemanden anstellt, der seinen Urlaub noch vor sich hat.
Ich bin davon ausgegangen, dass am AMS schon Menschen arbeiten, welche logisch und vernünftig (mit)denken können. Immerhin weiss ich, dass man einen höheren Schulabschluss dafür braucht um dort arbeiten und Leute beraten zu dürfen. Ich bezweifle das jedoch mittlerweile sehr stark!
Ich hoffe mit meiner Geschichte a geholfen zu haben. Zumindest wissen jetzt einige was auf sie zukommen kann. Liebe Grüße (15.09.20)

Antwort:
Ich weiss, das macht wütend! Die AMS-Mitarbeiterinnen haben aber Vorgaben mit "geringem" Spielraum - liegt nicht an deren Ausbildung, sondern am politischen Willen! Nur gut, dass keine von den Firmen dem AMS mitgeteilt hat, dass sie wegen der Urlaubsangabe nicht genommen wurden. Auch beim selbst gesuchten DV. kommts zur Sperre, erfährt das AMS von der Verweigerung oder Vereitelung! Also Vorsicht! Und reden sie wegen dem Urlaub trotzdem mit der AMS-BetreuerIn bzw.. Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter! (Ohne Gewähr)


8.09.2020 um 10.26 Uhr - von E*. - "Telefontermin?"


Hallo Christian,
ich wurde vom AMS zu einem Telefontermin "eingeladen", der den persönlichen Termin ersetzen soll. Angeblich ist der Termin verbindlich und ich muss erreichbar sein.
Nun habe ich aber Bedenken, dem AMS meine neue Telefonnummer mitzuteilen, da ich befürchte, auch über diesen Termin hinaus kontaktiert zu werden. Über meine alte Nummer bin ich nicht mehr erreichbar. Bis jetzt kommuniziere ich mit meinem Berater mittels e- Mail, ich habe auch kein e- ams Konto, da ich gerne sämtliche Vereinbarungen schwarz auf weiß habe. Kann man mich überhaupt zum Besitz eines Telefons zwingen und reicht es nicht, auf dem Postweg oder über e- Mail erreichbar zu sein? Was wäre, wenn ein Telefon verloren, gestohlen oder kaputt ist? Bitte schreibe mir, was du mir raten würdest!
Danke und LG (7.09.20)

Antwort:
Hätten sie kein Telefon, dann würde ein telefonischer Termin nur über eine öffentliche Telefonzelle (oder ausgeliehenes Telefon) möglich sein. Weiterer Kontakt könnte / müsste per Brief / Schreiben über die Post oder weiter per E-Mail stattfinden. Auf alle Fälle müssen sie aber erreichbar sein!
Ich denke, auch wenn sie ihre Telefonnummer dem AMS bekannt geben, so darf das AMS die Nummer nicht weitergeben, wenn sie das verbieten.
Und bez. Bewerbungsvorschläge etc. geben sie bekannt, dass sie diese per Post an ihre Adresse bzw. weiterhin per E-Mail gesendet haben wollen - so sie kein E-AMS-Konto wünschen! (Ohne Gewähr)


6.09.2020 um 9.47 Uhr - von M. - "Frage zur Wiederanmeldung?"


Hallo Herr Moser,
ich hätte eine Frage zur Wiederanmeldung beim AMS. Ich war vom 1. August bis 18. August Beim AMS gemeldet und habe mich vom 19. August bis zum 26. August aus persönlichen Gründen davon abgemeldet. Das war soweit kein Problem und ich erhielt über mein eAms Konto auch ziemlich zeitnah die Bestätigungen seitens des AMS, dass die alles Nötige hierfür erhalten haben und das passt.

Ich ging jetzt davon aus, dass ich AMS Geld erhalten werde und zwar vom 1. bis zum 18. August und dann weiter vom 26. bis zum 31. August.

Dies war jedoch nicht der Fall !! Ich bekam am 4.September die Auszahlung vom AMS, ALLERDINGS NUR für den Zeitraum vom 1. Bis zum 18. August !! Für den Zeitraum der Wiederanmeldung vom 26. bis 31. August bekam ich nichts !!

Ich kontrolliere jeden Tag mehrmals mein eAms Konto ob Jobzuweisungen von Seiten des AMS kommen oder ob ich sonstige Nachrichten erhalte. So auch in diesem Fall, ob ich eventuell bei der Wiederanmeldung einen Fehler gemacht habe, aber auch nach mehrmaliger Kontrolle fiel mir keinerlei Fehler auf. Auffällig war allerdings, dass ich während des Zeitraums der Wiederanmeldung bis dato KEINE Jobzuweisungen bekam. Ich dachte mir dabei aber nichts, weil es schon vorkommen kann, dass auch dem AMS mal die Jobs "ausgehen" können, die für mich in Frage kämen. Ich möchte und werde mich jedenfalls telefonisch mit dem AMS in Verbindung setzen und dies abklären. Welche Schritte sollte ich in Erwägung ziehen falls das AMS sich "querstellt"? Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen.

Antwort:
So wie es aussieht - hat das AMS ihre Abmeldung bekommen - diese auch bearbeitet - somit sind sie ab dem 19 August vom AMS abgemeldet und erhalten auch keine Arbeitslosen-Versicherungsleistung ab diesem Zeitpunkt!
Wann haben sie sich wieder angemeldet? Das fehlt anscheinend - können sie nachweisen, dass sie sich auch wieder angemeldet haben?
Besuchen sie sofort das AMS - ihren BetreuerIn oder Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und legen den Nachweis vor, auf dass sie ab dem 19.08. wieder die Versicherungsleistung bekommen.
Kann es sein, dass sie verabsäumt haben sich wieder anzumelden? Also sofort zum AMS und klären sie die Angelegenheit!
Dass - falls - sie wenigstens ab morgen / Montag den 7 September wieder beim AMS gemeldet sind! Wichtig, alles schriftlich erledigen - lassen!
Auf schriftlichen Bescheid ist eine Beschwerde / Einspruch möglich! (Ohne Gewähr)

7.09.2020 um 14.50 Uhr - von M. - "dass es "übersehen" wurde"
Hallo Herr Moser,

danke für die Informationen. Ich habe mich am 26.8.2020 online beim AMS wieder angemeldet. Bestätigung habe ich in Form eines Ausdruckes des Antrages und in meinem Nachrichteneingang in Form einer Bestätigungsmail vom AMS.
Somit ist mein Gedanke, dass es schlichtweg "übersehen" wurde.
Liebe Grüße (6.09.20)

4.09.2020 um 12.54 Uhr - von S. - "Gedächtnisprotokoll zur Informationsveranstaltung „Projekt Trendwende“"


Guten Tag Hr. Moser,
Ich hatte heute die Infoveranstaltung/Einzelgespräch von Projekt „Trendwende“ und habe dazu einen kleinen Beitrag verfasst, denn Sie gerne veröffentlichen können. Liebe Grüße (3.09.20)

Informationsveranstaltung „Projekt Trendwende“ von Mentor GMBH vom 3.09.2020

Da ich zu dieser Infoveranstaltung verpflichtet worden bin, bin ich natürlich hingegangen.
Der Beginn war um 9.00 Uhr, 15 min vorher betrat ich den Seminarraum und der 1. Trainer begrüßte mich hochmotiviert mit den Worten:“ Wollens an Kaffee?“, ich antwortet mit: „Nein, danke ich trinke keinen Kaffee“, der Trainer wieder: „Wollens ein Wasser?”, ich antwortete wieder: “Nein, danke“, er darauf lachend: “Aha, sie trinken also niemals?“. Ich gab dazu kein Kommentar ab und setzte mich auf den Stuhl.
Um 9:00 waren alle Teilnehmer da, insgesamt 10 und 3 Trainer, dann wurden die Namen der Teilnehmer aufgerufen.
Die Trainer stellten sich untereinander vor, der 1. Trainer war Perser und ich konnte ihn kaum verstehen, da er schlecht Deutsch redete, die 2. Trainerin kam aus der Slowakei und redete zwar gut Deutsch, aber sie versprach sich ständig und wirkte sehr unsicher und der 3. Trainer fand sich selbst besonders witzig und wollte ständig seinen „Schmäh“ loslassen.

Jedenfalls begann der Vortrag darüber, dass die AMS-Berater nicht die Zeit hätten, die Kunden so intensiv zu beraten und deswegen ist dieses Projekt so „toll“, weil hier, ganz ohne Zwang geholfen wird, bei den verschiedensten Problemen, wie Suchtproblematik, Schulden, private Probleme usw.Weiter betonte er immer wieder, dass es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt, auch wenn man später vielleicht aussteigen möchte, ist das kein Problem. Ich habe dazu vom AMS, aber eine andere Information, nämlich, dass man nicht einfach so die Maßnahme, ohne Bezugssperre, beenden kann. Aber dies wurde nicht von den Trainern erwähnt.
Weiter betonte der Trainer auch, dass man an dem Einzelgespräch, nach der Infoveranstaltung, teilnehmen muss, denn er bräuchte eine Unterschrift, ob man teilnimmt oder nicht, sonst gibt’s Bezugssperre vom AMS!

Jedenfalls ging es dann weiter zu den sogenannten Workshops. Auch hier wurde nur ganz kurz erzählt, was angeboten wird, näheres findet man in der Mappe, die auf einen Stuhl zurechtgelegt war.
Der 1. Trainer bietet zb: Persische Kochkurse an, die 2. Trainerin Malen und Ernährung, der 3. Trainer macht einen Workshop zu Vergesslichkeit und einen historischen Spaziergang durch Bruck/Leitha.
Eine Teilnehmerin fragte dann, dass sie nicht ganz verstehe, was diese Workshops, also ein Spaziergang bezwecken sollen. Der Trainer antwortete darauf, dass Arbeitslose ja oft sozial isoliert sind und weniger hinausgehen und bei dem gemeinsamen Spaziergang lerne man ja auch über die Geschichte von Bruck an Leitha ganz viel und vielleicht kommt man dann darauf, dass man vielleicht in einem Archiv oder Museum arbeiten möchte. Nun musste ich mir das Lachen zurückhalten.
Ganz kurz wurde auch erwähnt, dass man auch Schnuppertage in Betrieben machen kann und dass sie auch Betriebskontakte besitzen, weitere Auskünfte dazu gab es nicht.
Danach erzählte der Trainer noch ein paar belanglose Sachen von ihm, wie, er habe eine Doku gesehen über Arbeitssklaven und wie schlimm, dass alles ist. Die Trainerin unterbrach ihn dann und meinte, sie sollten langsam wieder zum Thema zurückkehren.
Zum Schluss wurde auch kurz über den sog. „offenen Raum“ erzählt, wo man einfach so hingehen kann und sich mit anderen Arbeitslosen treffen und austauschen kann, wenn man zb: gut malen kann oder basteln, dann kann man das dort, jeder Zeit, machen.

Der Vortrag war nach 50 Minuten zu Ende. Zum Glück!
Dann ging es weiter zu dem Einzelgespräch (dies dauerte 15min), ich wusste natürlich schon, dass ich nicht an diesem Projekt teilnehmen werde, aber ich musste ja dieses Protokoll unterschreiben.
Die Trainerin fragte mich nach einigen personenbezogen Daten, wie Adresse, Familienstand, E-Mail-Adresse. Am Schluss fragte Sie mich dann, ob ich teilnehmen möchte an dem Projekt und ich sagte, dass ich nicht teilnehmen möchte und begründete dies. Dann fragte Sie mich, ob ich denn nicht die Betriebskontakte nutzen möchte. Ich fragte Sie, warum sie mir denn diese Frage stelle? Sie meinte, das werde aber meine AMS-Beraterin schon interessieren und nachfragen. Ich antwortet, dass die Teilnahme doch freiwillig ist oder bekomme ich jetzt Schwierigkeiten mit dem AMS? Nein, antwortete sie, ich werde dadurch keine Benachteiligung haben.
Wir verabschiedeten uns, nun bin ich gespannt, ob ich „Schwierigkeiten“ mit dem AMS bekomme?! Dürfte eigentlich nicht sein.

Der gesamte Vortrag war meiner Meinung nach sehr oberflächlich und nicht informativ gestaltet. Was dieses Projekt nun wirklich bewirken soll, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist mir noch immer unklar.

zu:
"Ich benötige eine Auskunft zum Projekt Trendwende" (1.07.20)


3.09.2020 um 10.47 Uhr - von J*. - "Habe den Bonus bis jetzt nicht erhalten"


Habe den Bonus bis jetzt nicht erhalten. Heute wäre doch Auszahlungsdatum lt Zeitung. Ich erfülle die Vorraussetzungen und frage mich nun ob AB heute ausbezahlt wird oder ob dies nun bei allen geschehen ist ich aber anscheinend keinen Bonus erhalte (2.09.20)

Antwort:
Vermutlich wird das Geld ab morgen den 4.09.20 überwiesen! (Ohne Gewähr)

unter:
"Sonderzahlung auch wenn man Mindestsicherung bezieht?" (29.08.2020)


2.09.2020 um 18.29 Uhr - von T*. - "Möglichkeiten aus einem AMS-Kurs rauszukommen"


Hallo,
gibt es irgendwelche Möglichkeiten aus einem AMS 15 Wochen Kurs rauszukommen weil unnötig? Mfg (31.08.20)

Rückfrage / Anmerkung:
Was ist das für ein kurs - haben sie ev. vor zeugen nachgefragt ob die teilnahme
freiwillig ist?
wie ev. bei coaching (Ohne Gewähr)

1.09.2020 um 12.31 Uhr - von T*. - "plötzlich zugegeben, dass der Kurs doch freiwillig ist"
Hallo,
Verwaltung 2.0 und Business Englisch beim BFI natürlich wie immer enthalten Bewerbungstraining und Coaching.
Es stand in den Formularen nirgends dass der Kurs freiwillig wäre, nur das eine Mindestvoraussetzungen von Englisch A2 nötig wäre.
Und da ich in der Schule nie Englisch hatte und immer nur Grundkenntnisse A1 beim AMS angegeben hatte, habe ich aufgrund dieser Umstände bei meiner Beraterin nachgefragt.
Mein Glück war dass der Herr beim BFI damals einen Test gemacht hat mit allen Leuten, ich den auch nicht bestanden hatte, und mir vor Ort auch von dem Herrn vom BFI gesagt wurde ich komme nicht in Frage, da Englisch der größte Teil des Kurses ist.
Noch eine Frage, muss das AMS nicht sofort bei der Einladung bzw. spätestens am Infotag, dass es sich um einen freiwilligen Kurs handelt?
Es wurde weder was am Infotag gesagt noch dann in den Formularen dazu etwas, auch nicht auf der endgültigen Zusage, da stand nur Kurs Pflichttermin und ein Datum.
Nirgends nur ein Wort von Freiwilligkeit.
Nach zwei Telefonaten und längerer Diskussion, warum ich diesen überhaupt erhalten habe, hatte sie dann plötzlich zugegeben, dass der Kurs doch freiwillig ist, und somit hat sie nun storniert, Storno Bestätigung via e-ams Konto erhalten. Mfg,

Antwort:
Bez. Aufklärungspflicht siehe "Fehlende Belehrung" mit "AUSNAHME-Regel".


2.09.2020 um 11.57 Uhr - von L. - "Daten-Auskunft vom AMS?"


Guten Tag Hr. Moser,

Der AMS hat vor einiger Zeit, ohne mein Wissen und Zustimmung, meinen Lebenslauf an die Gemeinde weitergeleitet. Das habe ich nicht in Ordnung gefunden und weiß auch nicht, ob der AMS das überhaupt tun darf?
Jedenfalls möchte ich nun eine Auskunft über meine gespeicherten Daten vom AMS beantragen, wie kann ich das machen? Gibt es dafür ein Formular?
Lieben Dank für Auskunft! Mit freundlichen Grüßen L.

Antwort:

Auskunftsbegehren gemäß DSGVO Art 15 - V1.0 - Musterbrief (argedaten) "13.08.19"
Bez. Auskunft bzw. Beschwerde ev. an Arge-Daten / (ev. auch an die Datenschutzbehörde) wenden!
unter:
Datenschutz (Ohne Gewähr)


2.09.2020 um 8.44 Uhr - von P*. - "Für mich kommt diese Massnahme nicht in Frage"


Guten Tag Herr Moser, ich bin nun seit ca.einem Monat arbeitssuchend. Mein letzter Job war ein Kellnerjob in einem japanischen Restaurant, obwohl ich die Hakmatura absolviert habe. Gut.Schön; Dachte ich mir; Solange ich nichts anderes finde werd ich halt in der Gastrobranche derweilen verweilen.
Ich hab nun schon wieder fix eine Wintersaisonstelle in Tirol in Aussicht und die Bestätigung meines zukünftigen Arbeitgebers bereits dem AMS gesendet; also die Jobzusage schwarz auf weiss als Beweis.
Gestern hatte ich einen telefonischen AMS-Termin und die Beraterin hat mich dazu gezwungen, dass ich die zwei Monate bis zum Antritt meines neuen Jobs in eine Zwangsmaßnahme gesteckt werde. Ich weiss nicht, ob ihnen eine gewisse Firma "BEST"namhaft ist. Der Aufgabenbereich umfasst das Reinigen einer Volksschule; Und meine Mitstreiter fallen in die Zielgruppe "EX-Junkies und" Ex-Häftlinge.
Ich weiss dass mir bei Nichterscheinung zum morgigen Vorstellungsgespräch bei da Fa. Best Sanktionen drohen, werde dort aber definitiv nicht arbeiten.
Zum Vorstelltermin werde ich trotzdem hingehen und ich werd zu der Chefin ehrlich sein und vielleicht habe ich ja Glück, dass ich diese Arbeitsstelle umgehen kann, WAS ICH DEFINITIV NICHT GLAUBE!
Ich finde es einfach sehr unfair; Andere Arbeitslose sitzen jahrelang zuhause und müssen kaum Pflichten seitens des AMS´s erfüllen und ich werde als angehende Studentin in diese Zwangsmaßnahme gesteckt, obwohl ich immer arbeitswillig bin;, auch bei vermeintlich minderwertigeren Jobs.
Schon alleine meine seelischen Gesundheit halber, kommt für mich diese Massnahme nicht in Frage.
Soll ich schriftl. Berufung einlegen, denn ich werde in Zukunft 100% gesperrt werden?

Antwort:
Ja, besuchen sie den Infotag und fragen sie vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist? (zu SÖB mit vorgeschalteten Deppenkurs :)
So wie sie schreiben, handelt es sich nicht nur um eine Arbeitsstelle, sondern um eine Massnahme - oder?
Falls es ein Transitarbeitsplatz ist, so muss nach KV. entlohnt werden - ansonsten ist das kein zumutbares DV.
Nach der Webseite handelt es sich bei BEST ev. um step2job - diese Massnahme sollte freiwillig sein!
Siehe die Antwort unter "Mindestsicherung / step2job?" (16.05.14)

Personen, die sich erst kurz in der Arbeitslosigkeit befinden, müssen aufgeklärt werden - falls das nicht passiert, darf nicht gesperrt werden! Siehe: Fehlende Belehrung!
Und die ersten ca. 3 Monate besteht ein gewisser Berufs-, Einkommensschutz! (Zumutbarkeitsbestimmungen 3 )
Falls es zu einer Sperre kommen sollte, so verlangen sie den Sperr-Bescheid den sie sofort berufen / Beschwerde erheben!
Zur Info:
Solche "Kurse-Inhalte" sollten/müssten freiwillig zu besuchen sein.
Siehe Links "Coaching freiwillig?" - wie auch Begleitung bei Bewerbung z.Bsp. Aufsuchende Vermittlung etc. ?
mehr unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ev. besuchen sie auch den AMS-Geschäftsstellenleiter und klären sie mit ihm die Angelegenheit um die Zusage bez. der Wintersaisonstelle in Tirol.
Falls möglich, immer Begleitperson als Zeugen zu den Terminen mitnehmen!
(Ohne Gewähr)

Ps.: "Unterstützen sie in ihren Aussagen nicht das Feindbild "Arbeitslose" / ....... Andere Arbeitslose ......!"


31.08.2020 um 10.19 Uhr - von Ma*. - "Muss man SÖB Stellen annehmen?"


Wenn man die Mindestssicherung als Aufstockung (ca200€) bezieht neben der Teilzeitbeschäftigung und berufsbegleitend studiert (fr,sa), muss man SÖB Stellen annehmen vom AMS welche Vollzeit Stellen sind mit einem KV Vertrag? Oder könnte ich dies ablehnen da ich nur Vollzeit Jobangebote im “echten” Arbeitsmarkt annehmen möchte. Drohen mir hier trotzdem Sanktionen?
Vielen Dank im voraus! (30.08.20)

Antwort:
Das AMS unterscheidet nicht zwischen SÖB-"Zwangs"-Massnahmen - heisst Transitarbeitsplatz, der ein zumutbares DV. ist, wenn nach den eigens angefertigten KV. entlohnt wird und einer Stelle am ersten Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, ohne Sanktionen, einen SÖB-Transitarbeitsplatz abzulehnen - auch wenn sie eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt wünschen / fordern.
Wäre möglich, wenn dies in der Betreuungsvereinbarung festgelegt worden wäre.
Was, im Grunde, die AMS-Betreuerinnen aber nicht zulassen - "dürfen"?.
Es drohen also bei SÖB-"Zwangsmassnahmen"-Verweigerungen Sanktionen!
Versuchen sie die Angelegenheit abzuklären. Besuchen sie dazu ev. den Vorgesetzten bzw. AMS-Geschäftsstellenleiter. Erklären sie ihm ihre Situation und Umstände auch bez. ihres Studium`s etc.! Wenn möglich, immer Begleitperson als Zeugen zu Terminen mitnehmen! (Ohne Gewähr)


29.08.2020 um 18.34 Uhr - von F*. - "Sonderzahlung auch wenn man Mindestsicherung bezieht?"


Hallo ! Bekommt man eigentlich die Sonderzahlung in der Höhe von 450 € auch dann wenn man nur Mindestsicherung bezieht ?
Ich bin seid Jahren beim AMS arbeitslos gemeldet und nehme auch alle Termine wahr. Leider habe ich keinen Leitungsanspruch da ich sehr lange im Ausland gelebt habe. Mfg. (28.08.20)

Antwort:
Zudem werden die drei Auszahlungen á 150 Euro auch an Mindestsicherungsbezieher überwiesen werden. (kosmo.at) (Ohne Gewähr)

29.08.2020 um 18.31 Uhr - von Le*. - " Sozialreferat in Wien meinte das wäre Ländersache"
Hallo, angeblich gibt es Arbeitslose 2.Klasse, die zwar die Frist des Kriteriums erfüllen, aber keine Corona Entschädigung erhalten, weil sie die komplette Mindestsicherung beziehen. Das AMS bestätigt das, jemand aus dem Sozialreferat in Wien meinte das wäre Landessache, und in Wien bekommen aus organisatorischen Gründen auch die AMS gemeldeten Mindestsicherung Bezieher die 450 EUR, müssen das aber der MA 40 melden und im Oktober zurückzahlen.....???
Da soll dich bitte wer auskennen? Sind Mindestsicherungsbezieher nicht Unterstützungswürdige Arbeitslose? Das kann ja doch nicht so gemeint sein?

Antwort:
Dann bleibt wirklich nichts übrig als abzuwarten! Ich hoffe/wünsche alle bekommen die Sonderzahlung! (Alle Angaben ohne Gewähr)

3.09.2020 um 10.47 Uhr - von J*. - "Habe den Bonus bis jetzt nicht erhalten"
Habe den Bonus bis jetzt nicht erhalten. Heute wäre doch Auszahlungsdatum lt Zeitung. Ich erfülle die Vorraussetzungen und frage mich nun ob AB heute ausbezahlt wird oder ob dies nun bei allen geschehen ist ich aber anscheinend keinen Bonus erhalte (2.09.20)

Antwort:
Vermutlich wird das Geld ab morgen den 4.09.20 überwiesen! (Ohne Gewähr)


28.08.2020 um 10.33 Uhr - von L*. - "Sonderzahlung auch wenn man Krankengeld bezieht?"


Hallo!
Bezüglich der Sonderzahlung zwecks der Corona Krise. Bekommt man diese Sonderzahlung von 450€ auch wenn man Krankengeld bezogen hat? fg (27.08.20)

Antwort:
Davon gehe ich aus - bei Krankenstand während Arbeitslosigkeit! (Ohne Gewähr)

27.08.2020 um 19.53 Uhr - von L*. - "Was soll man da bloß glauben... ?"
Dieser Absatz kam vom Ams:
Zeiträume, in denen Krankengeld bezogen wurde, sowie Zeiträume einer Sperre des Leistungsbezuges sind dagegen nicht zu berücksichtigen.

Auf der Parlament Internetseite stehe wiederum dieses:

Die Einmalzahlung erhält, wer zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, wobei ein durchgehender Bezug keine Voraussetzung ist. Kurzfristige Beschäftigungen oder Krankenstände schaden demnach nicht. Tage, in denen der Leistungsbezug gesperrt wurde, zählen allerdings nicht zur Bezugsdauer. Was soll man da bloß glauben... Grüße

Antwort:
Ja hat Interpretationsspielraum!
Mir wäre klar, dass eine Bezugssperre dagegensteht und von den 60 Tagen abgezogen würde - sollte man mit Bezugssperre "nur" 60 Tage Arbeitslosigkeit zwischen Mai und August zusammenbekommen - weil Sanktion!
Drum hätte ich Krankenstand nicht mit Bezugssperre gleichgesetzt!
Da
der Text auf der Parlamentsseite den Krankenstand mit einer kurzfristigen Beschäftigung vergleicht / gleichstellt - muss man das ev. so auslegen, dass dies insofern nichts ausmacht, sollte man in den 4 Monaten zwischen Mai und August trotzdem 60 Tage Arbeitslosigkeit zusammenbringt - egal ob kurzfristige Beschäftigung oder Krankenstand dazwischenkam.
Denn klar ist, dass eine kurzfristige Beschäftigung nicht zur Arbeitslosigkeit zählt - im Sinne des Parlamentstextes dann aber auch der Krankenstand nicht, weil dieser mit der Beschäftigung verglichen / gleichgestellt wird.
Es ist also durchaus legitim und richtig, wie das AMS den Parlamentstext auslegt!
Hätte nicht mein Verständnis, aber das spielt keine Rolle! (Trotzdem ohne Gewähr)
Bekommen sie
in den 4 Monaten zwischen Mai und August - ohne Krankenstand - keine 60 Tage Arbeitslosigkeit zusammen?

29.08.2020 um 18.23 Uhr - von L*. - "Bringe leider keine 60 Tage zusammen"
Danke!
Bezüglich Ihrer Frage ob ich 60 Tage zusammenbringe.
Leider nein, ich war seit Juni krank gemeldet da ich einen ziemlich komplizierten Bruch am Handgelenk hatte, ich melde mich kommenden Dienstag beim Ams zurück. (28.08.20)


27.08.2020 um 10.46 Uhr - Widerstand trägt Früchte!


Datenschutzbehörde dreht den AMS-Algorithmus ab (Kurier 20.08.)
unter:
Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus
" (18.04.19)


27.08.2020 um 10.22 Uhr - von Y*. - "WGKK zur Selbstversicherung: Ohne Einkommen beträgt der Mindestbeitrag 110€ monatl."


unter:
"SÖB: Ich fühle mich nicht fähig zu arbeiten"
(25.08.2020)


25.08.2020 um 10.11 Uhr - von Y*. - "SÖB: Ich fühle mich nicht fähig zu arbeiten"


Sehr geehrter Herr Moser,

das AMS hat mich zu einem sozialökonomischen betrieb verdonnert.

Ich habe psychische Probleme mir gehts nicht so besonders und ich fühle mich nicht fähig zu arbeiten. Ich habe ein paar rücklagen mit denen könnte ich auch noch leben auch wenn mich das AMS irgendwann abmeldet. (eine gewisse zeit zumindest).
Für Frühpension wirds nicht reichen schätze ich mal. Des wegen werde ich voll auf den harten Boden der Realität aufschlagen.
Es geht einfach nicht mehr weiter und ich habe auch schon daran gedacht alles zu beenden….

ok.. dann schadensbegrenzung..

ich schätze wenn die es vom AMS spitz kriegen dass ich total im eimer bin und gar nimmer arbeiten kann (zumindest im moment) dann werden sie mich irgendwann abmelden.

Gut OK. Auf das wäre ich ja vorbereitet.
Es geht rein nur noch um die versicherung. Ich will zum Hausarzt können und ich will zum Zahnarzt gehen können.
Wie ist denn meine beste vorgehensweise was versicherung betrifft ?
Habe im Internet gestöbert, selbst versichern kostet im monat 440 euro.
Das kann ich mir nicht leisten.

Gibts denn eine möglichkeit wie ich mit meinen 47 jahren irgendwo versichert sein kann auch wenn ich nicht arbeitsfähig bin ?
Wenn ich jetzt nicht zu diesem Sozialökonomischen betrieb gehe werde ich gesperrt.
Versichert bin ich dann trotzdem noch. Aber wenn das mehrfach passiert werden die mich vermutlich ganz abmelden.
Was ist denn dann das klügste was man tun kann ?

Eventuell interessiert ja den einen oder anderen diese Frage auch.
Liebe grüsse und danke. Y. (24.08.20)

Antwort:
Ja bei sperre sind sie weiter versichert - das geht eine zeit lang bis sie wegen der häufung an sperren wegen arbeitsunwilligkeit ganz gesperrt werden - das wäre ein sehr schlechter weg.

Sie können versuchen sich ärztliche unterstützung zu holen - ev. gutachten / attest, das sie arbeitsunfähig einstuft - wird ev. schwer - haben sie einen arzt der ihnen zur seite steht?

ansonsten -sollten sie sich vom AMS abmelden - müssen sie mit der krankenkassa reden - ev. kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden. -unbedingt mit der versicherung reden.

oder
Sie geben beim AMS an, dass sie aus gesundheitlichen gründen nicht arbeiten können / beim SÖB nicht teilnehmen können, dann ordnet das AMS eine ärztliche untersuchung an. Ev. vor der abmeldung diesen weg ausprobieren.
(Fachärztliche Untersuchung)
alles gute! ohne gewähr

24.08.2020 um 20.21 Uhr - von Y*. - "Dank"
Ok vielen dank du hast mir sehr geholfen.

27.08.2020 um 10.22 Uhr - von Y*. - "WGKK zur Selbstversicherung: Ohne Einkommen beträgt der Mindestbeitrag 110€ monatl."
Ich habe ein mail erhalten von der WGKK, wenn man kein einkommen hat zahlt man nur den mindestbeitrag von 110€/monatl. (26.08.20)


24.08.2020 um 10.18 Uhr - von St*. - "Anspruch auf Arbeitslosengeld?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe eine dringende Frage bezüglich Anspruch auf Arbeitslosengeld, ich habe von 2006 - 2010 eine Lehre gemacht und anschließend war ich bis Ende 2010 im Zivildienst. Anfang 2011 habe ich mich Arbeitslos gemeldet und war dies auch bis September 2015, habe in dieser Zeit Arbeitslosengeld und anschließend Notstandshilfe bezogen und mich dann vom Ams abgemeldet. Danach war ich bis Oktober 2019 nicht mehr versichert und habe keine Leistungen in Österreich bezogen! Im Oktober 2019 habe ich einen neuen Job angefangen den ich bis diese Woche hatte, nun wurde ich gekündigt und müsste mich nun arbeitslos melden bzw. auch um Arbeitslosengeld ansuchen. Meine frage lautet nun: habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Reicht die Zeit in diesem Job aus (ca 40 Wochen) um wieder Leistungen zu bekommen oder hätte ich 52 Wochen versichert sein müssen um einen anspruch zu haben? Welcher Zeitraum fällt in die Bemessungsgrundlage? Vielen dank für ihre Arbeit. Viele grüße (23.08.20)

Antwort:
Schnellstens beim AMS zurück melden! Dazu haben sie 5 Jahre Zeit! Geht sich also aus, dass sie sich wieder zur Notstandshilfe zurückmelden / bis September.
Zusammenhängend dürften sie auch wieder den Arbeitslosenantrag stellen!

AlVG § 14. (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war. (Ohne Gewähr)

25.08.2020 um 10.07 Uhr - von St*. - "War eben beim AMS und habe ihren Rat befolgt"
Vielen Dank für ihre Antwort, ich war eben beim AMS und habe ihren Rat befolgt, mir wurde eine Beraterin zugewiesen welche sich mit mir in Kontakt setzen wird, ich bin gespannt. Ist es richtig, dass wenn es im letzten, vorletzten und vorvorletzten Jahr keine Beitragsgrundlage zur Berechnung des Grundbetrages gibt dann werden nur die letzten 6 Monate herangezogen? Sollte dem so sein hätte ich nämlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, können sie dies bestätigen oder verstehe ich da etwas falsch? Man kann ihnen für ihre Hilfe eig. nicht genug danken.
LG

Antwort:
Bei erneuter anwartschaft werden die letzten monate (28 Wochen) hergenommen. (Ohne Gewähr)


24.08.2020 um 10.10 Uhr - von B. - "Was, wenn ich um die Beihilfe umfalle?"


Guten Tag, Herr Moser!
Ich bin seit 8 Wochen arbeitslos und werde demnächst in einen ams-Kurs geschickt, der sich als reines Bewerbungscoaching entpuppt. Aber gut, auch wenn meine Unterlagen bereits von einem Profi abgesegnet wurden, mache ich den Kurs mit, dafür gibt es ein paar Wochen länger ALG und ich habe eine Tagestruktur. Meine Frage: man erhält ja ca 2€ Zuschuss pro Tag. Ich bekomme seit Kurzem Wohnbeihilfe und jede Änderung des Einkommens ist zu melden. Auch diese 2€? Was wenn sich das so knapp ausgeht, dass ich um die Beihilfe umfalle? Wären ja dann doch ca 60€ mehr die ich bekomme mit der Kursentschädigung. Ich kenne mich leider in der Berechnung gar nicht aus. Momentan habe ich einen Tagessatz von 32,22€. Vlt wissen Sie auch bescheid, ob ich den Kurs verweigern kann, falls die WBH neu berechnet wird oder gar wieder wegfällt. Danke! (23.08.20)

Antwort:
Gut, wenn sie ev. den Kurs eh besuchen wollen. Freiwillige Teilnahme beim Coaching ist ev. möglich? ("Coaching Pflicht?" ) Ev. beim Infotag vor Zeugen nachfragen.
Ich denke aber, dass sie durch die 2 Euro am Tag mehr nicht aus der Wohnbeihilfe-Unterstützung fallen. Bzw. dass sich bei der Wohnbeihilfe nicht viel ändert. (Ohne Gewähr) Falls, erkundigen sie sich bei der zuständigen Behörde!


21.08.2020 um 10.34 Uhr - von B*. - "Wohngemeinschaft bez. Mindestsicherung/Sozialhilfe?"


Hallo
Also ich bin 22 und arbeitssuchend, leider erfolglos. Mein Problem ist das ich keinen Cent bekomme. Ich bin nicht mal versichert und das schon ne weile. Ich habe schon mehrmals Anträge auf Mindestsicherung gestellt aber die werden immer abgelehnt. Ich lebe mit meinem besten Freund in einer Wohnung (keine Partnerschaft , nur Freundschaft) und die wollen seine Daten haben, was aber nicht erforderlich ist laut dem Antrag ("Ehepartner/Lebensgefährte/ eingetragerne Partnerschaft sowie minderjährige und volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag, wenn die Schulausbildung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde sind anzufügen") Er ist nichts davon und ich habe eigentlich das Recht auf Mindestsicherung. Ich bin in Wien geboren, warum lehnt mich dann meine Heimat ab und hilft mir nicht? Selbst das AMS hilft mir nicht und hat mich abgemeldet weil es für mich sinnlos ist da ich alles selbstständig mache, laut der aussage meiner Betreuerin. Ich weiß nicht wieso aber ich bekomme nichts. Das
Geld muss ja nicht viel sein aber wenigstens eine Versicherung wäre schön da ich seit Jahren es schon versuche. Ich weiß nicht mehr weiter und mir wurde dann diese Seite hier empfohlen und da ich langsam verzweifle schreibe ich nun hier das alles
Ich freue mich auf Antwort (19.08.20)

Antwort:
Es geht darum, dass das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt angerechnet wird und eine gewisse Summe nicht übersteigen darf - drum wollen die das Einkommen ihres "Wohnkollegen" haben.
Es wäre vorteilhafter, wenn sie eine eigene Wohnadresse hätten.

Die Summe der Geldleistungen aller volljährigen Personen in einer Haushaltsgemeinschaft ist mit einem Betrag von 1.605,36 Euro (Wert für 2020) begrenzt. (AK)

Vielleicht probieren sie es mit einer schriftlichen eidesstattlichen Erklärung, dass jeder einen eigenen Bereich in der gemeinsamen Wohnung bewohnt und es sich um keine Partnerschaft handelt? - Von euch beiden unterzeichnet. Versuch (Ohne Gewähr)


21.08.2020 um 10.10 Uhr - von K*. - "Anspruch auf Mindestsicherung bzw Sozialhilfe"


Hallo. Wenn ich 800 € ams Geld bekomme, muss mich meine Beraterin darauf aufmerksam machen, dass ich Anspruch auf Mindestsicherung bzw Sozialhilfe habe? Zumindest ist die Mindestsicherung in nö abgehoben worden. Danke schon im voraus für die Antwort (20.08.20)

Antwort:
Wenn sie nicht darauf aufmerksam gemacht wurden - "beraterInnen tun das schon auch" - so stellen sie selbst den antrag auf aufstockung durch die sozialhilfe - reden sie die beraterin an - ev. liegt ein antrag im AMS auf? (ohne Gewähr)


19.08.2020 um 16.04 Uhr - von T*. - "Welche Stellen darf mir das AMS denn zuweisen und welche nicht?"


Hallo,
ich habe am 1.8.2020 bei meiner zuständigen AMS Geschäftsstelle einen Antrag auf AMS Geld gestellt. Dieser wurde bewilligt und die Bemessungsgrundlage ist diesesmal auch geschützt. Sie fällt meiner Meinung nach auch sehr großzügig aus, da ich 2019 sehr gut verdient habe.
Jetzt zu meiner Frage die hier im Forum sicher schon zig male beantwortet wurde. Welche Stellen darf mir das AMS denn zuweisen und welche nicht? Ganz besonders interessieren würde mich dabei von welcher "Gehaltsklasse" ich Stellen annehmen bzw. mich dort vorstellen gehen muss? Wo ist da die Zumutbarkeitsgrenze?
Momentan bekomme ich Stellen auf elektronischem Wege übers EAMS Konto gesendet, die 900 bis 1300 Euro unter meiner geschützten Brutto-Bemessungsgrundlage liegen. Ist dies zulässig? Vielen Dank und mfg (18.08.20)

Antwort:
Einen gewissen schutz (einkommens / berufsschutz) gibt’s nur die ersten ca 3 monate bei einer neu erworbenen Anwartschaft, dann müssen sie jede zumutbare arbeit ab 20 wochenstunden annehmen, wenn nach KV. entlohnt wird.
(Zumutbarkeitsbestimmungen - 3)


19.08.2020 um 11.38 Uhr - von L*. - "Schwere körperliche Tätigkeiten"


Hallo,

Ich hab vor paar Tagen ein Schreiben eines SÖB Betrieb bekommen und drin steht dass ich aufgenommen wurde und ab nächsten Monat anfangen soll.

Ich war bereits beim Informationstag und es geht um archäologische Ausgrabungen sprich schwere körperliche Tätigkeiten mit einem geregelten KV.

Ich habe dem Chef telefonisch nach dem Infotag gesagt, dass ich denke dass ich nicht mitmachen kann aufgrund von meinen Rückenschmerzen aber dennoch habe ich jetzt trotzdem eine Zusage bekommen mit der Begründung dass Frauen dort nicht schwer heben müssen? Das kann jawohl keine Begründung sein? es ist ja nicht immer ein Mann vor Ort und Stelle der helfen kann.

Ich war beim Hausarzt und wollte mir ein Attest ausstellen lassen, dieser meinte, für sowas stellt er keinen Attest aus er kann mich nur Krankschreiben, was ich aber nicht will da ich durchaus Arbeit im Büro oder Verkauf annehmen kann.

Wie soll ich jetzt Ihrer Meinung nach dem AMS am Besten erklären dass ich diesen Job nicht annehmen kann, aufgrund dessen dass ich nicht schwer heben/tragen kann?
Oder sollte ich mich überhaupt nicht melden und abwarten was passiert wenn ich nächsten Monat nicht erscheine, immerhin hab ich keinen Vertrag unterzeichnet noch angeboten bekommen?

Ich beziehe Mindestsicherung wie würde sich da eine Sperre (falls ich eine bekomme) auswirken?

Vielen Dank im Voraus! (18.08.20)

Antwort:
Mindestsicherung / sozialhilfe-bezieherInnen haben diesbez. noch weniger "schutz/rechte".
Sie brauchen unbedingt ein ärztliches gutachten / attest, nur ein solches befreit sie von "körperlich schwereren" arbeiten.
sie können dies auch bei der ams-beraterIn angeben - die würde dann ev. eine medizinische Untersuchung anordnen. Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

Wenn sie wegbleiben / verweigern gibt’s ev. eine sperre - je nach dem von wo sie her sind gibt's ev. vorerst eine kürzung - ist regional verschieden - kann aber auch alles gesperrt werden.
Ohne ärztliches gutachten / attest werden sie diesbez. nicht befreit. (ohne gewähr)


19.08.2020 um 10.46 Uhr - von G*. - "Step2Job / Ich würde mir meine Arbeit gerne selber suchen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bekam heute ein schreiben auf mein E-Ams konto dass ich bei Step2Job dabei bin.
Ich beziehe Notstandshilfe und es wird auf mindestsicherung aufgestockt. (bin also mindestsicherungsbezieher (auch wenns nur wenig ist)).

Ich würde mir meine Arbeit gerne selber suchen und nicht irgendwas aufgezwungen bekommen was ich nicht mag.

Ist Step2job freiwillig ? (nur mal so grundsätzlich).

Und dann wurde mir noch angedroht falls ich nicht abhebe am telefon , wird das dem Ams gemeldet.
Aber was ist wenn ich gerade unpässlich bin ? (wc) oder höre handy nicht wegen lautem strassenverkehr(bin ja nicht ganzen tag zu hause).

Die angabe "sie werden in den nächsten tagen angerufen " ist ja doch recht schwammig.
Vielen Dank und liebe grüsse.
G.

Antwort:
Siehe unter "Mindestsicherung / step2job?" (16.05.14)
Fragen sie auch vor Zeugen / (KurskollegInnen) nach, ob die Teilnahme freiwillig ist?
Geben sie dort an, dass sie keine Telefonanrufe wünschen.
Zur Info: Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch

Sie müssen jede Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen, wenn nach KV. entlohnt wird - ausser sie haben in der Betreuungsvereinbarung etwas ausschliessen können? (Ohne Gewähr)


Zum Eintrag

<<<< - 387 - >>>>

 
Identität
Aktuell
Forum & Gästebuch
Seite 413
Seite 412
Seite 411
Seite 410
Seite 409
Seite 408
Seite 407
Seite 406
Seite 405
Seite 404
Seite 403
Seite 402
Seite 401
Seite 400
Seite 399
Seite 398
Seite 397
Seite 396
Seite 395
Seite 394
Seite 393
Seite 392
Seite 391
Seite 390
Seite 389
Seite 388
Seite 387
Seite 386
Seite 385
Seite 384
Seite 383
Seite 382
Seite 381
Seite 380
Seite 379
Seite 378
Seite 377
Seite 376
Seite 375
Seite 374
Seite 373
Seite 372
Seite 371
Seite 370
Seite 369
Seite 368
Seite 367
Seite 366
Seite 365
Seite 364
Seite 363
Seite 362
Seite 361
Seite 360
Seite 359
Seite 358
Seite 357
Seite 356
Seite 355
Seite 354
Seite 353
Seite 352
Seite 351
Seite 350
Seite 349
Seite 348
Seite 347
Seite 346
Seite 345
Seite 344
Seite 343
Seite 342
Seite 341
Seite 340
Seite 339
Seite 338
Seite 337
Seite 336
Seite 335
Seite 334
Seite 333
Seite 332
Seite 331
Seite 330
Seite 329
Seite 328
Seite 327
Seite 326
Seite 325
Seite 324
Seite 323
Seite 322
Seite 321
Seite 320
Seite 319
Seite 318
Seite 317
Seite 316
Seite 315
Seite 314
Seite 313
Seite 312
Seite 311
Seite 310
Seite 309
Seite 308
Seite 307
Seite 306
Seite 305
Seite 304
Seite 303
Seite 302
Seite 301
Seite 300
Seite 299
Seite 298
Seite 297
Seite 296
Seite 295
Seite 294
Seite 293
Seite 292
Seite 291
Seite 290
Seite 289
Seite 288
Seite 287
Seite 286
Seite 285
Seite 284
Seite 283
Seite 282
Seite 281
Seite 280
Seite 279
Seite 278
Seite 277
Seite 276
Seite 275
Seite 274
Seite 273
Seite 272
Seite 271
Seite 270
Seite 269
Seite 268
Seite 267
Seite 266
Seite 265
Seite 264
Seite 263
Seite 262
Seite 261
Seite 260
Seite 259
Seite 258
Seite 257
Seite 256
Seite 255
Seite 254
Seite 253
Seite 252
Seite 251
Seite 250
Seite 249
Seite 248
Seite 247
Seite 246
Seite 245
Seite 244
Seite 243
Seite 242
Seite 241
Seite 240
Seite 239
Seite 238
Seite 237
Seite 236
Seite 235
Seite 234
Seite 233
Seite 232
Seite 231
Seite 230
Seite 229
Seite 228
Seite 227
Seite 226
Seite 225
Seite 224
Seite 223
Seite 222
Seite 221
Seite 220
Seite 219
Seite 218
Seite 217
Seite 216
Seite 215
Seite 214
Seite 213
Seite 212
Seite 211
Seite 210
Seite 209
Seite 208
Seite 207
Seite 206
Seite 205
Seite 204
Seite 203
Seite 202
Seite 201
Seite 200
Seite 199
Seite 198
Seite 197
Seite 196
Seite 195
Seite 194
Seite 193
Seite 192
Seite 191
Seite 190
Seite 189
Seite 188
Seite 187
Seite 186
Seite 185
Seite 184
Seite 183
Seite 182
Seite 181
Seite 180
Seite 179
Seite 178
Seite 177
Seite 176
Seite 175
Seite 174
Seite 173
Seite 172
Seite 171
Seite 170
Seite 169
Seite 168
Seite 167
Seite 166
Seite 165
Seite 164
Seite 163
Seite 162
Seite 161
Seite 160
Seite 159
Seite 158
Seite 157
Seite 156
Seite 155
Seite 154
Seite 153
Seite 152
Seite 151
Seite 150
Seite 149
Seite 148
Seite 147
Seite 146
Seite 145
Seite 144
Seite 143
Seite 142
Seite 141
Seite 140
Seite 139
Seite 138
Seite 137
Seite 136
Seite 135
Seite 134
Seite 133
Seite 132
Seite 131
Seite 130
Seite 129
Seite 128
Seite 127
Seite 126
Seite 125
Seite 124
Seite 123
Seite 122
Seite 121
Seite 120
Seite 119
Seite 117
Seite 116
Seite 115
Seite 114
Seite 113
Seite 112
Seite 111
Seite 110
Seite 109
Seite 108
Seite 107
Seite 106
Seite 105
Seite 104
Seite 103
Seite 102
Seite 101
Seite 100
Seite 99
Seite 98
Seite 97
Seite 96
Seite 95
Seite 94
Seite 93
Seite 92
Seite 91
Seite 90
Seite 89
Seite 88
Seite 87
Seite 86
Seite 85
Seite 84
Seite 83
Seite 82
Seite 81
Seite 80
Seite 79
Seite 78
Seite 77
Seite 76
Seite 75
Seite 74
Seite 73
Seite 72
Seite 71
Seite 70
Seite 69
Seite 68
Seite 67
Seite 66
Seite 65
Seite 64
Seite 63
Seite 62
Seite 61
Seite 60
Seite 59
Seite 58
Seite 57
Seite 56
Seite 55
Seite 54
Seite 53
Seite 52
Seite 51
Seite 50
Seite 49
Seite 48
Seite 47
Seite 46
Seite 45 - 1
Erfolge
Rechts-Information
Aufklärung
Philosophie
Links
Archiv
Impressum
 
 
Erwerbsarbeitsloseninternetplattform  
 
Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich