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26.11.2020 um 17.17 Uhr - von R*. - "Hatte den 5 Begutachtungstermin zur Invaliditätspension"


Guten Abend,

hatte den 5 Begutachtungstermin am Di den 24.11,

Pkt. 1: Risikogruppe mit COVID19-Attest, war auf gut deutsch "scheißegal"

Pkt. 2: Nur beim Eingang 1 Händewaschgerät

Pkt. 3 Behindertenpass + neue Zusatzeintragung (Orthese) ebenfalls "scheißegal", nun zu den Ärzten Internistin OK, Neurologe 5 min. Gastspiel, Orthopädin trotz neue MRTs wollte die Dame auf einmal die alten, ich erwähnte, da sind die neuen mit deren Verschlechterung u. die alten müssen da sein, so wie diese von den Gutachtern des Gerichts. Keine Antwort darauf. Untersuchung an d. HWS, sagte es tut mir weh, was Sie machen, Antwort: Sie müssen entspannt sein od. ich kann Sie nicht begutachten, das gleiche bei Hüfte u. Knie, LWS, BWS wurde nicht untersucht, an d. HWS empfinde ich durch Ihre Drehbewegungen seit diesen Tag den Schmerz noch mehr. Jedenfalls eine Fleischhackerin

Pkt. 4: Am Info Schalter danach, Sie haben noch ein EKG zu machen, leider ist d. Arzt krank, Sie bekommen einen neuen Termin zugeschickt, ich sagte darauf, jeder Internist hier bzw. Allg. Mediziner kann dies machen, nein dies geht nur bei neuen Termin. Verarschung pur.

Natürlich rechne ich zum 5mal mit einer Ablehnung u. dazu eine Frage, benötige sicher wieder einen Anwalt, meiner ist leider im Frühjahr verstorben, könnten Sie mir jemanden in Wien empfehlen, d. nicht nur die Rechtsschutzvers. ausschöpft.
Wir haben schon mehrmals korrespondiert u. dies war auch informartiv für mich. Danke im Vorhinein. MfG R

Antwort:
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh., nicht kostenlos aber kompetent! Alles Gute!


26.11.2020 um 13.10 Uhr - von T. - "Der Kampf hat sich gelohnt"


Sehr geehrter Herr Moser,
Der Kampf hat sich gelohnt, wenn ich das gut interpretiert habe.
Warum sie mich diese paar Tage verweigert haben, ist mir nicht klar.Ich werde trotzdem fragen.
Es hat mich viel Nerven gekostet. Und gerade jetzt, wenn meine Gesundheit sehr schlecht ist.
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Zusammenarbeit bedanken und so weitermachen, denn Sie sind das einzige Licht im Tunnel für Menschen, die sich in solchen Situationen befinden. Herzliche dank für alles! Spende kommt noch! MfG

Anm.: Anhang gesichtet: Ihrer Beschwerde wird im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung stattgegeben!

Antwort:
Freut mich! Danke für die Rückmeldung

unter: Ich habe eine 6 wöchige Sperre bekommen“ (3.11.20)


26.11.2020 um 10.39 Uhr - von A*. - „Geschützte Bemessungsgrundlage.“


Betrifft Geschützte Bemessungsgrunglage.
Ich bin mit 42 Jahren arbeitslos geworden und bin nun 47 Jahre alt. In diesen 5 Jahren war ich durchgehend arbeitslos. Nun habe ich eventuell die Möglichkeit für eine Saison im Winterdienst zu arbeiten. Bleibt im Frühling dann meine Bemessungsgrundlage so wie sie jetzt ist, oder wird sie vom kleinen Winterdienstgehalt berechnet?

Antwort:
Ihre jetzige Bemessungsgrundlage bleibt bestehen. Ihre Versicherungsleistung wird nicht mehr geringer - falls - nur höher! (geschützte Bemessungsgrundlage)


26.11.2020 um 4.04 Uhr - von J*. - „Für mindestens 20 Stunden pro Woche“


Sehr geehrter Herr Moser,

toll, dass Sie das machen.
In meiner Betreuungsvereinbarung steht u. a. :
"Sie können für mindestens 20 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen: ja."
"Arbeitsausmaß: Teilzeit 20-40 Stunden"

Heißt das, ich kann keine Sanktion bekommen, wenn ich einen Vermittlungsvorschlag für eine Stelle mit mehr als 20 Stunden ablehne, und dies mit der Betreuungsvereinbarung begründe?

Antwort:
Ja, sie können eine Sperre/Sanktion bekommen! Es müsste "höchstens" 20 Stunden angegeben sein, damit es sich so verhält wie sie meinen.
Wäre ev. dann der Fall, wenn sie vermindert leistungsfähig / gesundheitlich angeschlagen sind. Ist das der Fall? Haben sie ein Attest oder ein Gutachten dazu?
>Gemeint ist ev.,
dass jede Arbeit, mit einer Dauer von "mindestens" 20 Stunden in der Woche, verpflichtend anzunehmen ist, wenn diese zumutbar ist / auch nach KV. entlohnt wird.

26.11.2020 um 9.18 Uhr - von J*. - "Ja, ich bin gesundheitlich angeschlagen"
Ja, ich bin gesundheitlich angeschlagen. Bin deshalb in extramuraler psychiatrischer Betreuung. Was müsste der Psychiater im konkreten Wortlaut reinschreiben?

Antwort:
Ev., dass sie wegen verminderter Leistungsfähigkeit eingeschränkt einsetzbar sind - nur soundsoviel Stunden in der Woche "bestimmte" Tätigkeiten verrichten können? Sie sich ev. täglich nur eine gewisse Zeit lang konzentrieren können ....... ? - Reden sie mit ihrem Arzt.
Ps.: Bitte auf richtige E-Mail-Adresse achten / angeben.


25.11.2020 um 15.56 Uhr - von M*. - „Ich verlange Gerechtigkeit“


Ich wende mich an Sie in der Hoffnung auf Hilfestellung.

Ich hatte am 23.11.2020 um 11h einen Kontrolltermin mit persönlicher Anwesenheit. Auf dem Weg zum AMS erlitt ich eine Autopanne und musste wieder nach Hause abgeschleppt werden, ich war gottseidank vor 11 Uhr wieder daheim und rief unverzüglich die Serviceline des AMS Graz-West an (10:55 Uhr, nach 10 Minuten Wartezeit kam ich durch) und bat um die Wahrnehmung des Kontrolltermins auf telefonischer Basis mit der Begründung der Autopanne bzw. dem Abschleppen. Die Dame bei der Serviceline frug bei meinem Berater nach. Dieser ließ ausrichten, ich solle noch heute zur AMS Meldestelle kommen. Ich erklärte, dass die Buslinie bei mir nur alle anderthalb Stunden fährt und sich dies deswegen heute nicht mehr ausgehen würde (AMS Graz-West schließt um 12 Uhr) und bat nochmals ausdrücklich darum, den heutigen Kontrolltermin telefonisch abwickeln bzw. wahrehmen zu dürfen. Mein Berater ließ ausrichten, dass er mir dies verweigerte und mich stattdessen sofort vom AMS abmelden wird.
Verständlicherweise war ich äußerst aufgebracht (das ist noch milde ausgedrückt, da dieses Vorgehen bei meinem Berater Gang und Gäbe ist und nicht zum ersten Mal geschah – ich erhielt aus diesen und ähnlich banalen und durchaus anders lösbaren Gründen allein im Jahr 2020 schon viermal eine Bezugssperre, einmal davon 6 Wochen, die Letzte war im Oktober; dies geschieht quasi fast schon monatlich) und beschwerte mich lautstark, die Dame am Telefon meinte, sie würde dies sofort an die Abteilungsleitung schriftlich weiterleiten.

Am nächsten Tag (24.11.2020) erhielt ich per eAMS die Mitteilung über die Einstellung des Bezuges mit der Begründung

Zitat:
„Sie haben dem vorgeschriebenen Kontrolltermin nicht wahrgenommen.“.

Das dies so nicht der Wahrheit entspricht, ist erstens aufgrund meines rechtzeitigen Anrufs bei der AMS-Serviceline sowie meiner Bitte nach Wahrnehmung des Termins auf telefonischer Basis (aufgrund Autopanne) offensichtlich.

Ich rief wiederum bei der Serviceline an, die (eine andere) Dame erklärte mir, dass die am Vortag verfasste Nachricht an die Abteilungsleitung von dieser noch nicht einmal gelesen wurde und frug wiederum bei meinem Berater nach. Sie meinte, mein Berater hätte mir bereits gestern gesagt, ich müsse eine Bestätigung für das Abschleppen bringen und er hätte mir bereits einen neuen Termin gegeben, dieser würde mir per Rsa-Brief zugeschickt.
Natürlich hatte ich weder persönlich mit meinem Berater gesprochen, noch erfuhr ich per eAMS über den neuen Termin.
Ich erhielt zu diesem Zeitpunkt (23. und 24.11.2020) ausschließlich die Mitteilung über die Einstellung des Bezuges.


Da es sich meiner Ansicht nach hier um mehrere rechtliche Vergehen Seitens meines AMS Beraters handelt und angesichts der Tatsache, dass dieser mich fast schon monatlich mit Bezugssperren drangsaliert möchte ich nun rechtliche Schritte gegen diesen einleiten.
Mir ist bewusst, dass die Institution AMS meinen Berater decken wird (wie in der Vergangenheit schon mehrmals erlebt), jedoch handelt es sich in diesem konkreten Fall m.E. Aufgrund des bestehenden Lockdowns mit 24h-Ausgangssperre um schwere Nötigung sowie Amtsmissbrauch, denn mein Berater hatte

1. trotz Angabe eines „triftigen Grundes“ meinerseits (Autopanne, höhere Gewalt) 2. trotz der aufgrund Lockdown und Ausgangssperre bestehenden bzw. sogar per Gesetz geforderten Möglichkeit zur telefonischen Abwicklung von Kontrollterminen 3. trotz meines rechtzeitigen Anrufs bei der Serviceline

mir die telefonische Wahrnehmung des Kontrolltermines OHNE ANGABE VON GRÜNDEN VERWEIGERT und mich stattdessen vom AMS ABGEMELDET.

Dieses Vorgehen meines Beraters hat zur Folge, dass

ich dadurch dazu gezwungen werde, mich zusätzlich zum neuen persönlichen Kontrolltermin auch persönlich zwecks Wiederanmeldung beim AMS Infopoint erscheinen muss (obwohl mein Berater mir bereits einen neuen Termin zuschicken wird) ich somit dazu gezwungen werde, trotz Ausgangssperre UNNÖTIGE und VERMEIDBARE und deswegen STRAFBARE Aufenhtalte im Freien zu tätigen.

Das AMS als Dienstleitungsunternehmen ist nicht mein Arbeitsplatz, noch hat mein Berater als Angestellter dieses Unternehmens die Befugnis, sich über die bestehende Gesetzeslage hinwegzusetzen und mich UNNÖTIG einer Gefahr für Leib und Leben auszusetzen, indem ich durch seine Entscheidungen zu noch mehr persönlichen Vorsprachen beim AMS gezwungen werde – obwohl er im Sinne des AMS eigentlich dazu verpflichtet ist, rasch, effizient und derart zu handeln, dass es zu keiner Existenzgefährdung seiner KundInnen kommt.

m.E. Hat mein Berater hier grob fahrlässig gehandelt und mich offensichtlich genötigt und sein Amt missbraucht, da man davon ausgehen kann, dass er als Mitarbeiter des AMS sowie als mündiger österreichischer Bürger über die aktuelle pandemische Lage informiert ist und in diesem Sinne darauf achten müsste, niemanden unnötig zu gefährden – vor allem, wenn es andere für ihn ebenso durchführbare Lösungsmöglichkeiten gibt.

Ich bitte hiermit um Hilfestellung, auf welcher rechtlichen Basis ich meinen Berater in diesem Fall persönlich zur Rechenschaft ziehen kann, da meine Grenze bezüpglich der Willkür des AMS hiermit entschieden erreicht ist.

Das diese dauernden Schikanen (quasi monatliche Bezugssperren) meine psychische Gesundheit schwer belasten, ist meinem Berater ebenso schon länger bekannt, da ich ihm (und seiner Abteilungsleitung, den Ombudsmännern- und Frauen sowie der Geschäftsstellenleitung des AMS Graz-West!!) dies schon oft mitgeteilt hatte.

Ich verlange Gerechtigkeit.

Antwort:
Die Bezugseinstellung dauert so lange, bis sie sich wieder beim AMS zurück melden! (Versäumt man einen Kontrolltermin § 49 gibt's bis zur Wiedermeldung eine Sperre)
Besuchen sie sofort das AMS, damit die Sperre wenigstens nur einige Tage dauert.
Wäre sehr vorteilhaft - hier ev. nötig, wenn sie eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen könnten.
Besuchen sie gleich auch den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit dort zu klären. Berichten sie auch von dem Telefonat und dem Gespräch mit der ServicemitarbeiterIn. Sollte m.M. nach ein entschuldbarer Grund für diesen Tag sein.
Falls - gehen sie dann gegen diese Sperre vor, indem sie einen schriftlichen Bescheid über diese Sperre + Dauer verlangen und mit ihrer Begründung Berufung einlegen! (Beschwerde erheben )

Was die strafrechtliche Seite betrifft bzw. ihren Vorwurf dazu, so ist eine Anzeige bei der Polizei oder am Besten gleich bei der Staatsanwaltschaft möglich, nur bräuchten sie Beweise was ihre Vorwürfe / das Vergehen ihres Beraters betrifft.
Ich denke "notwendige Behördenwege sind kein strafbarer Aufenthalt im Freien"
Sie können den Vorwurf natürlich erheben - "Ich bezweifle einen Erfolg?!"
Hier wäre - falls - ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt angebracht - haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung?
Auf alle Fälle konzentrieren sie sich auf den "Kampf" gegen diese Sperre.
Drum auch gleich / schnellstens zurück melden!
Vielleicht haben sie mal Zeit um AMSEL zu besuchen? Wenn möglich gibt's dort Hilfe und Unterstützung. (Ohne Gewähr)

Ps.: Ich gehe nicht davon aus, dass sie vom AMS wegen Arbeitsunwilligkeit abgemeldet wurden - oder? Wäre - bei mehreren ("auch rechtswidrigen") Bezugssperren innerhalb kürzerer Zeit - der Fall.
Es handelt sich um § 49 Kontrollterminversäumnis - Ja?

26.11.20 um 6.59 Uhr - Ergänzung:
Bei Ungerechtigkeiten ist ev. angebracht, sie wenden sich mit einem Beschwerdeschreiben an die Volksanwaltschaft gleichzeitig an die AMS-Landesgeschäftsstelle und/oder an den österreichischen AMS-Vorstand: Dr. Johannes Kopf, Dr. Herbert Buchinger

26.11.2020 um 7.25 Uhr - von M*. - "Die vorgeschriebene Kontrollmeldung nicht eingehalten"
Sg. Hr. Moser,

das AMS hat in der Mitteilung zur Einstellung des Bezuges nicht einmal den entsprechenden Paragrafen genannt, stattdessen bloß :

"Sie haben die Ihnen vom Arbeitsmarktservice vorgeschriebene Kontrollmeldung nicht eingehalten, deshalb mussten wir Ihren Leistungsbezug ab 23.11.2020 einstellen. Sie haben einen Termin des AMS nicht wahrgenommen, Sie wurden daher vom AMS abgemeldet, eine neuerliche Anmeldung kann nur persönlich am Info Point Ihrer zuständigen AMS-Geschäftsstelle erfolgen."

... des Weiteren der Hinweis:

" wenn Sie der Ansicht sein sollten, dass die Einstellung Ihres Bezuges nicht zu Recht erfolgt ist oder auf einem Missverständnis beruht, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit Ihrer regionalen Geschäftsstelle auf. Dies ist unbedingt notwendig, damit Ihre weiteren Ansprüche beurteilt werden können."

Ich bezweifle, dass ich ohne Terminvereinbarung einfach so mit der Geschäftsstellenleitung sprechen kann - der Sicherheitsdienst lässt einen ohne "Nachweis" das AMS gar nicht betreten.

Ich werde versuchen, einen schriftlichen Ausdruck der Eintragungen der Serviceline bezügl der betreffenden Telefonate zu erhalten - ich hoffe, dass geht ohne Antrag (auf was?!). Wahrscheiich werden die mir wieder erzählen, dass das unmöglich ist... wie mir auch immer wieder gesagt wurde, dass ein Beraterwechsel unmöglich ist (sogar die Geschäftsstellenleitung konnte mir keine explizite Begründung diesbezüglich mitteilen).

Eine Frage noch zum Abschluss :
Wie soll ich das Abschleppen beweisen? Ich habe hierfür keinen Beweis. Ich werde sicher nicht die Daten dritter unschuldiger Personen dem AMS übermitteln, wo kommen wir denn da hin!?

Jedoch warnte mich die Serviceline, dass wenn ich es nicht beweisen könne, ich auf jeden Fall meinen Bezug verlieren würde.
Das ist doch Wahnsinn, was nimmt sich das AMS hier für Rechte heraus, die es gar nicht hat? Mit welchem Paragrafen begründet das AMS hier eine Forderung nach "Beweisen"?
Vielen Dank (25.11.20)

Antwort:
Ja, Beim Kontrolltermin / Kontrollmeldung handelt es sich um §49 - melden sie sich also persönlich schnellstens am Info Point Ihrer zuständigen AMS-Geschäftsstelle zurück. Die Sperre dauert dann vom 23.11. bis 26.11. wenn sie sich heute noch zurück melden.
Tun sie das ohne sich gross aufzuregen - falls möglich - dann verlangen sie noch den schriftlichen Bescheid - den müssen sie "schnell" bekommen - und legen darauf Berufung, mit ihrer Begründung ein. Alleine schon das Telefonat könnte behilflich sein. Ich denke die Service-MitarbeiterIn wird dieses auch bestätigen. (Ohne Gewähr)
Bei ev. Schikane, Ungerechtigkeiten senden sie Beschwerden an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) und an die AMS-Landesgeschäftsstelle ev. zusätzlich auch an den österreichischen AMS-Vorstand - wie unter Ergänzung zu sehen. Ev. gleichzeitig per E-Mail an alle senden - so ist und soll ersichtlich sein, wer aller die Beschwerde bekommen hat. Alles Gute!


25.11.2020 um 15.05 Uhr - von S*. - „Ich schildere meine komplizierte Situation“


Guten Tag liebes chronisch-krank Team

Ich schildere meine jetztige komplizierte Situation, da ich nicht weiß, wie es weiter gehen soll.

Wegen psychischer Probleme, unzähligen körperlichen Symptomen und Depression war ich (26 m.) seit Jänner 2019 bis Juni 2020 krankgeschrieben und habe die Höchstdauer erreicht bzw "ausgessteuert".
Es ist trotz meines jungen Alters bereits körperlich so schlimm, dass ich den Haushalt und körperlicher Pflege kaum hinterherkomme.

Zuvor habe ich auf Berufsunfähigkkeitspension bei der PVA angesucht, dieser Antrag wurde im September 2020 abgelehnt, worauf ich mithilfe der AK Klage eingebracht habe, das Ende ist noch offen.

In der Zwischenzeit habe ich beim AMS den Pensionsvorschuss erhalten, aber da mein Antrag der PVA vorerst abgelehnt wurde (aber zurzeit noch aktiv angefechtet) musste ich mich beim AMS seit gestern (Dienstag) als "arbeitslos und vermittelbar" melden, obwohl ich ein ärztliches Attest habe, was meine BU deutlich erklärt.
Umschulungsmaßnahmen, Bewerbungen oder Arbeitsaufnahme ist mit nicht zumutbar, was auch mein AMS Berater so sieht, aber ich muss am Programm teilnehmen da mich das AMS sonst abmeldet und ich ohne Geld und Versicherung dastehe.

Was kann ich in dieser schwierigen Situation noch machen?

Wieder krankschreiben obwohl ich schon im Juni 2020 die Höchstdauer vom Krankengeld erhalten habe?

Es besteht auch die Möglichkeit, vom AMS- Gutachter begutachtet zu werden, wonach ich laut eigener Recherche wiederum trotzdem vom AMS abgemeldet werde und ohne KV dastehe.

Wie solls weitergehen falls die Pensionierung endgültig abgelehnt wird?

Mein gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich enorm seit dieser Misere, bin für jede Hilfe dankbar!!!

Mit herzlichen Grüßen

Antwort:
Nach der Aussteuerung neuerlich in den Krankenstand gehen ist fast ein Ding der Unmöglichkeit bzw. kompliziert - "seinerzeit" habe ich dazu auch verschiedene Auskünfte erhalten.
Man muss aufpassen dass es erst gar nicht soweit kommt! (Siehe Link:)
In ihrem Fall dürfen sie wenigstens noch ein wenig hoffen, da die AK nur dann unterstützt, wenn sie eine Chance auf Erfolg sieht!
Auch haben sie jetzt während des Lockdowns noch eine gewisse Schonzeit!
Präsenzkurse sind zur Zeit freiwillig.
Siehe: Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Und was die Vermittlung in DV betrifft so kommen sie nicht mehr für jede Arbeit in Frage. Die verminderte Leistungsfähigkeit macht es schwer eine geeignete Arbeit für sie zu finden. Wichtig sind Atteste / Gutachten / Krankenbestätigungen! So können sie die ev. Vermittlungen auf sie zukommen lassen. Kommts dazu, so werden Personen bevorzugt, die ebenfalls diese Vermittlungsvorschläge erhalten und gesundheitlich nicht angeschlagen sind. Bei Problemen reden sie mit ihren Vertrauensärzten / Hausarzt / Facharzt und lassen sich - falls - von denen unterstützen! Tritt eine gesundheitliche Verschlechterung ein, so könnten sie auch jederzeit wieder um die Berufsunfähigkeitspension ansuchen! (Ohne Gewähr)


25.11.2020 um 11.03 Uhr - von D. - „Würde gerne wissen ob dies jetzt verpflichtend ist?“


Sg. Herr Moser. Habe eine Mali bekommen vom Ams. Würde gerne wissen ob dies jetzt Verpflichtend ist und somit auch mit einer Bezugssperre sanktioniert werden kann in Corona Zeiten.

"Unser Vorstand, Dr. Johannes Kopf, sprach in den vergangenen Tagen von einer wichtigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme in Zeiten wie diesen: "In der Krise sollst du schulen!".
Im Auftrag der Bundesregierung erweitern wir daher unser Schulungsprogramm, um Ihnen eine Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Nutzen Sie diese Chance! Wir unterstützen Sie gerne. Im Anhang finden Sie eine Einstimmung auf die Corona Job- und Weiterbildungsoffensive der Bundesregierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, indem Sie direkt auf diese eMail antworten, um die weiteren Schritte in Ihre sicherere Zukunft zu besprechen.

Wir sind für Sie da. Jetzt mehr denn je.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice "

Vielen Dank und Alles Gute

Antwort:
Was das Zurückmelden ans AMS betrifft, "ja" kontaktieren sie ihre Beraterin und bringen sie in Erfahrung um was es sich handelt? ("Wäre ja kuhl, wenn es sich um eine sinnvolle Aus- Weiterbildung handeln würde - oder?)
Was aber die Teilnahme an Schulungen / Kurse / am Präsenzunterricht anbelangt, so handelt es sich um Freiwilligkeit, wenn Schulungsteile nicht Online angeboten werden können / kein Distance Learning möglich ist .
Siehe: Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) (Ohne Gewähr)


25.11.2020 um 7.30 Uhr - von P*. - „Wegen übersehenen Pensionsantritt 7100 Euro zurück zahlen?“


Guten Morgen!
Ich habe eine Frage bzgl. Rückzahlung der Notstandshilfe an das AMS. Meine Mutter hat letzte Woche die Aufforderung erhalten ihre seit 01.01.2020 bezogene Notstandshilfe (~€7100 gesamt) zurückzuzahlen, da sie mit Stichtag 01.01.2020 Anspruch auf Pension hat. Nun ist es aber so, dass sie aus Unwissenheit bisher keinen Pensionsantrag gestellt hat und somit auch keine doppelte Leistung im besagten Zeitraum abkassiert hat. Ihr wurde auch bei einem ihrer früheren AMS Termine von ihrer Sachbearbeiterin gesagt, dass sie erst 2023 Pensionsanspruch hätte, da ihr noch Zeiten fehlen würden. Leider hat sie keine Belege für diese Aussage. Nun ist es so, dass meiner Mutter mit 01.11.2020 die Notstandshilfe eingestellt wurde und sie natürlich sofort einen Antrag auf Pension bei der PVA eingereicht hat. Wenn sie aber die Rückforderung zahlen muss ist es für sie existenzgefährdend, da sie über keinerlei Rücklagen, Vermögen, etc. verfügt. Meine Frage an Sie wäre nun, ob es in diesem Fall Möglichkeiten gibt, diese Rückzahlungen zu umgehen bzw. auszusetzen?
Vielen Dank und beste Grüße

Antwort:
Au, das ist ein Hammer - auf den Bescheid soll die Mutter Beschwerde erheben (Berufung einlegen)! Die Gewichtung liegt u.a. / hauptsächlich auf der Aussage der Betreuerin, dass ihre Mutter erst 2023 Pension bekommt! Und klar ist es schwierig bis unmöglich den Beweis zu erbringen, wenn die Beraterin diese Aussage abstreitet. Hat ihre Mutter diesbez. schon mit der Beraterin gesprochen?
Vor der Erstellung der Beschwerde / Berufung wäre es wichtig mit einer Rechtsvertretung / Rechtsanwalt zu sprechen - sich ev. vertreten zu lassen!
Hat ihre Mutter eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nicht soll sie die AK besuchen und um Unterstützung bitten. Sollte sich deren Rechtsanwalt einbringen, so wäre das sehr vorteilhaft.
Es geht auch darum, ob die Mutter die alleinige Verantwortung, bez. des Übersehens des Pensionsanspruchs, trägt oder ob die Behörde hier auch mitverantwortlich ist? - Selbst dann, sollte die AMS-Beraterin abstreiten, die Aussage vom Pensionsanspruch ab 2023 getätigt zu haben? Vielleicht bestätigt sie sogar diese Aussage?
Drum nochmals, unbedingt - falls - die AK besuchen und um Hilfe / Rechtsvertretung ansuchen. (Wenn möglich mit Begleitperson - ev. begleiten sie ihre Mutter)
Der letzte Schritt - sollten alle Stricke reissen - wäre, um Ratenzahlung anzusuchen, was trotzdem noch zur Armut-sgefahr beiträgt! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


20.11.2020 um 9.13 Uhr - von T. - „Vollzeit 38,5 oder 40 sogar 45 Stunden?“


Hallo. Mich würde einmal interessieren, was in einer Stellenausschreibung vom AMS alles angegeben sein müsste? Ich erhalte vom AMS immer wieder Stellenangebote, welche keine Information über die Arbeitszeit aufweisen. Bei Vollzeit stellt sich doch die Frage ob 38,5 oder 40 oder sogar 45 Stunden (ja auch das gibt es) gearbeitet werden soll. Ebenso bekomme ich diese sogenannten "Saisonstellen" (jetzt gerade aktuell Wintersaison) von Betrieben, welche die Hotellerie & Gastgewerbe beliefern, wo ich auch gerne wissen würde wie lange diese Wintersaison denn dauert und auch von wann bis wann. Darf man solche Stellenangebote eigentlich nicht abweisen? Diese fehlenden Informationen müssen Firmen doch normalerweise in einem Stellenangebot aufführen und ebenfalls das AMS oder etwa nicht? Danke & liebe Grüße

Antwort:
Normalarbeitszeit
Das Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw 40 Stunden pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen jedoch eine verkürzte Norm­al­ar­beits­zeit (z.B. 38,5 Wochenstunden) vor.
Stellen sie Fragen bez. Arbeitnehmerrechte der AK, die sind hier Kompetent und können sie über Ausnahmeregelungen bzw. auch Überstundenpflicht informieren.

Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber!
VwGH Rechtssatz
Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen. (Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039).
(Ohne Gewähr)


18.11.2020 um 11.30 Uhr - von P. - „Habe mit April wieder meine Einstellzusage?“


sehr geehrter herr moser.

hatte einen telefonischen beratungstermin nach ende meiner saisonstelle mit november. bin seit ewigkweiten auf saison. dieses gespräch war aber das heftigste was ich je erlebt hatte. mein berater sagte dann er schicke mir zwei vermittlungen zu ..denn da ich auf notstand bin...was aber nicht stimmt..habe leistung vom arbweitslosengeld ab dez. hätte ich alles zu machen was er mir schickt. war noch nie im verkauf..würde ich auch nie arbeiten wollen da ich überhaupt keine ahnung davon habe ect. wenn dieses geschäft..was sich jetzt auch im lockdown befindet mir quer stellen würde wie könnte ich mich wehren? die anzeige ist seit oktober geschaltet, dahabe ich noch gearbeitet..in über einem monat finden die bei sovielen arbeitslosen keinen verkäufer für ein namenhaftes untern.und warten auf jemanden der überhaupt keine ahnung von dieser branche hat? habe mit april wieder meine einstell zusage..sollte was kommen..warum ich kein interesse hatte dort anzufangen..wie könnte ich mich bit te dagegen wehren..sollte mit sperre ect.gedroht werden? (17.11.20)

Antwort:
Bewerben sie sich auf alle Fälle! Wegen dem Lockdown vergeht sicher noch einige Zeit bis zu einer ev. Anstellung. Ev. bewerben sich auch weitere Personen, die dann den Vorzug erhalten, erst recht, wenn sie auf dem Gebiet Erfahrung mitbringen - oder ev. ist die Stelle schon vergeben?
Es ist zwar jedes zumutbares DV. anzunehmen, aber die ersten ca. drei Monaten im Arbeitslosengeld / neuerlichen Anwartschaft besteht ein gewisser Berufs- Einkommensschutz (siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen 3 )
Reden sie diesbez. nochmals mit dem BeraterIn - falls notwendig ev. auch mit dem Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und weisen sie auf die Stellenzusage hin.
Lehnen sie die Stelle nicht vorschnell ab - sonst besteht ein hohes Risiko bez. einer Sperre. Überprüfen sie die Angelegenheit nochmal und versuchen diese mit dem Beraterin / Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter zu klären.
Wenn möglich, Begleitperson zu den Terminen mitnehmen.
(Ohne Gewähr)


16.11.2020 um 7.36 Uhr - von E*. - „Zwangsmassnahmen trotz Lockdown?“


Sehr geehrter Herr Moser,

in Zeiten der Pandemie und des Lockdowns umgeht das AMS mit einer Klausel(?) sämtliche Abstandsregelungen und fordert von den Teilnehmern, wozu sicherlich mehr als die Hälfte zur Risikogruppe gehört, persönliche Anwesenheit, verweigert konsequent den Ausbau von Online Diensten (Distance Learning) und der Vorstand, Herr Kopf, argumentiert rein Wirtschaftlich.

Dürfen die das rechtlich?

Man bekommt den Eindruck dass Schulungsteilnehmer Menschen zweiter Klasse sind, quasi eine Art "Kollateralschaden" wenn etwas passiert.
Auch Deutschkurslehrer des AMS werden diese Woche einen Protestmarsch aufnehmen.

Und vielen Dank für eure Seite!
Weiter so!

Mit freundlichen Grüßen

Zum Thema:
Infektionsfalle AMS-Zwangskurse trotz Lockdown? (Aktive Arbeitslose)

Angst vor CoV-Infektion in AMS-Räumen
Offenbar stundenlang müssen Kursteilnehmer und Kursleiter beim AMS in engen Räumen verbringen, ohne Abstand und mit teilweise kranken Menschen. Mehrere Betroffene haben sich beschwert. Dazu kommen noch technische Probleme mit dem CoV-Meldesystem.
„Total ungute Situation“ bei AMS-Kursen
Trotz hoher Infektionszahlen werden viele AMS-Kurse im Präsenzunterricht durchgezogen.
Kursteilnehmer fürchten um AMS-Bezüge (mehr siehe ORF)

AMS-Kurse als gefährliche Virus-Schleuder? (APA)

Siehe auch: Ist ev. eine Freistellung - bei den jetzigen Corona-Zahlen - "wieder" möglich? Dazu siehe den Eintrag mit Antwort:
"Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?"

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Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
AMS Kurse während des Lockdowns

Das AMS wird aufgrund des Lockdowns ab Dienstag, 17.11.2020 beginnend die meisten seiner Aus- und Weiterbildungen auf Distance Learning umstellen. Schulungsteile, die nicht Online angeboten werden können, zum Beispiel praxisorientierte Elemente oder Alphabetisierungskurse (auch Teile) werden weiterhin im Präsenzunterricht geschult. Die Teilnahme daran erfolgt freiwillig, sollten Sie sich dagegen entscheiden, werden Sie vom Kurs abgemeldet und bleiben weiterhin arbeitslos vorgemerkt. Unentschuldigtes tageweises Fernbleiben wird wie bisher gehandhabt. (24.11.20)


14.11.2020 um 11.48 Uhr - "Kundgebung am 17. November um 8 Uhr zum Josephsplatz in Wien: 80% Arbeitslosengeld - sofort und unbefristet"


Kundgebung am 17. November: 80% Arbeitslosengeld!
- sofort und unbefristet
(Solidarwerkstatt)

1. Aktion am Dienstag 17. November: für die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 80%!
Am Dienstag, 17.11.2020 findet die nächste Nationalratssitzung statt. Kommt daher zur Kundgebung unmittelbar davor um 8 Uhr zum Josephsplatz in Wien. Fordern wir gemeinsam: Arbeitslosengeld rauf auf 80%! Sofort und unbefristet! Nein zur Einführung eines degressiven, befristeten Arbeitslosengeldes!


11.11.2020 um 9.38 Uhr - von W*. - „Fragen bez. einem SÖB-Arbeitsplatz?“


Sehr geehrter Herr Moser,
ich hatte Fragen wegen eines Arbeitsplatzes bei SÖB. Wie verhält es sich da mit niedriger Bezahlung?Hat man da Anspruch und Urlaub die die befristete Arbeitszeit von 6 Monaten. Ich bin Büromitarbeiterin seit 20 Jahren gewesen, und finde leider schon lange keinen Job. Nun hat mir mein Betreuer einen SÖB Job im Spar/Handelmitarbeiterin zugewiesen da ich ja wie er meint Handelserfahrung habe durch meine Lehre als 15 Jährige. Ich bin aber durch Bandscheibenprobleme gesundheitliche Einschränkungen, sollte nicht mehr als 4 kg heben, den ganzen Tag fällt mir auch schwer, das weiß das AMS auch. Und für mich ein total wichtiger Punkt, ich soll in der Feinkost mitarbeiten. Aus Gewissensgründen kann ich aber keine Wurst und Fleischprodukte sehen oder angreifen, da muss ich mich fast übergeben. Es ist meine Überzeugung keine Tiere zu Essen und das schon Jahrzente. Können mir da Konsequenzen drohen wenn ich dem Sparmarkt meine gesundheitlichen Probleme anspreche und meine Gewissensüberzeugung keine Tierprodukte anzufassen oder zu verkaufen? LG

Antwort:
Ja sie haben über die Zeit Anspruch auf Urlaub + (aliquotes Urlaubs und Weihnachtsgeld) Dass die sie mit einer Hebebeschränkung von 4 Kilo nehmen erstaunt mich ein wenig - natürlich müssen sie das aus gesundheitlichen Gründen sagen, wenn dem so ist!
Dass sie als Vegetarier kein Fleisch angreifen können, weil ihnen sonst übel wird bzw. sie sich ev. übergeben müssen - sollten sie ev. mit ihrem Arzt abklären, bevor sie das äussern - vielleicht unterstützt er sie mit einer Bestätigung ("Attest") - wäre wichtig. (Ohne Gewähr)


10.11.2020 um 0.39 Uhr - von D*. - „Bezugseinstellung?“


Hallo Herr Moser.
Ich beziehe Notstand und war bis zum 16.10.20 in einem FAB Kurs. Dort gab es verschiedene Maßnahmen. Man konnte in verschiedenen Bereichen Praktika machen. Das waren Firmen vom FAB und in Bereichen die eher ungeeignet waren für mich. Mir wurde auch immer gesagt das sei freiwillig und nicht notwendig. Stattdessen könnte ich mich auch bei anderen Firmen bewerben und um ein Praktika ansuchen. Was sich nicht ergeben hat. Mir wurde auch nie ein Job vom Fab angeboten. Als ich dann am 16.10 nach 8 Wochen mit dem Kurs fertig war rief mich schon mein Berater an und fragte mich warum ich eben diese Maßnahmen abgelehnt habe und falls ich nicht dort anfange werden sie mich sperren. Also rief ich dort auch an und mir wurde nochmal gesagt das mir nichts angeboten wurde seitens FAB. In der Zwischenzeit hat ich ein Bewerbungsgespräch in einer anderen Firma. Mit dem FAB war ausgemacht zu warten was da rauskommt ehe wir was machen. Das Job Angebot wurde nichts da ich Probleme beim Atmen bekomm e wenn zu viel Staub Entwicklung vorhanden ist was dort leider der Fall war. Jedoch ist es auch irrelevant Weill die Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen ist. Nun war ich zwischenzeitlich im Krankenstand bis 6.11. Und nun hab ich erstmal eine Benachrichtigung bekommen das eine Rückmeldung von einer Stelle offen war obwohl ich in der Zeit krank geschrieben war.
Beim E AMS Konto könnt ich sehen das mein Bezug nur bis 4.11.20 ging. Hab heute bei der Serviceline angerufen und mir wurde versichert es handle sich nur um eine Überschneidung und es dauert bis es sich umstellt. Kann natürlich sein aber nun hab ich gesehen das der Bezug plötzlich nur mehr bis zum 31.10 geht.
So wie ich meinen Berater kenne bahnt sich da eine Sperre an bezüglich der oben geschilderten Aussagen.
Ich bin schon zu extrem verzweifelt mit meinem Berater. ich weiss nicht mehr was ich machen kann.
Vielleicht können sie mir sagen ob das gerecht ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Es ist ganz wichtig, zu wissen / zu erfahren warum sie gesperrt wurden?
Haben sie sich eh nach dem Krankenstand beim AMS zurück gemeldet?
Haben sie den Vermittlungsvorschlag während des Krankenstands bekommen oder vorher schon?
Bez. der Arbeitsunfähigkeit bei Staubentwicklung brauchen sie eine ärztliche Bestätigung, wenn das der Grund der DV.-Ablehnung ist. Haben sie eine solche?
Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid und legen auf die Sperre Berufung ein. (Ohne Gewähr)

Zur Info:
Praktikum - keine Gratisarbeit!
Ein SÖB-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird.
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"


11.11.2020 um 16.06 Uhr - von D*. - "Warum oder ob ich überhaupt gesperrt bin hat mir niemand mitgeteilt"
Guten Tag Herr Moser
Zu ihren Fragen.
Warum oder ob ich überhaupt gesperrt bin hat mit niemand mitgeteillt das hab ich selber herausgefunden da ich laut eams nur bin zum 31.10 bezug bekomme. Das einzige was ich heute bekommen hab ist eine mitteilung über meinen leistungsanspruch der komplett korrekt ist nur der sich beim eams konto nichts geändert. Steht noch immer bis 31.10 bezug. Aber ich kenne das schon und weiss eben das da eine sperre ist. Versteh nicht was das mit dem mitteilungs anspruch soll der korrekt ist obwohl es offensichtlich falsch ist. Krankenstand wurde alles korrekt gemeldet am ersten tag und wie lange er auch geht.
Die Stelle hab ich vor meinem Krankenstand bekommen genau am 28.10. und am 2.11 bin ich im Krankenstand gekommen. Wär schon vorher zum artzt nur war der leider die woche zuvor im Urlaub und zurzeit ist es schwer genug einen anderen Artzt zu finden.
Das mit der Staubentwicklung ist so eine sache wollte das abwickeln aber man bekommt keine termine zurzeit. Das grösste problem an der Stelle war aber die entfernung hab kein auto und das ist 30km weg ohne anbindung an einen zug oder sonstiges.
Das wollte ich schon gestern da wurde mir mitgeteillt das alles in ordnung ist und es keine sperre gibt was ich ganz einfach nicht glaube.
Ich weiss nicht ob die SÖb transitarbeiten nach KV zahlen alles was ich weiss ist das ich dort weniger verdienen würde bei vollzeit als das ich zurzeit Notstand bekomme. (10.11.20)

Antwort:
Das sie wo weniger verdienen als die Notstandshilfe ausmacht ist zumutbar, wenn nach KV. entlohnt wird.
Sollte die Wegzeit bei einem Vollzeit-DV.aber länger als ca. 2 Stunden betragen (hin und zurück), dann dürfen sie ohne Sanktionen ablehnen. Rechnen sie nach: Bei Teilzeit 1,5 Stunden. Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Bewerben hätten sie sich vor dem Krankenstand oder gleich danach sollen - ev. hilfts was, wenn sie in Erfahrung bringen, dass die Stelle nach dem Krankenstand schon vergeben war.
Sollte es tatsächliche eine Sperre geben so verlangen sie den Bescheid - kommt dieser nicht innerhalb 4 Wochen muss ihnen (derweil) das Geld ausbezahlt werden.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen
Auf den Bescheid legen sie dann Berufung ein.
In der geben sie an, warum sie sich nicht beworben haben - und auch die Wegzeit geben sie an - dauert die länger als erlaubt so darf es keine Sanktion / Sperre geben! (Ohne Gewähr)


9.11.2020 um 13.53 Uhr - von L. - „Benötige mit öffentlichen Verkehrsmittel über 3 Stunden Wegzeit (Hin- und Retour)!?“


Guten Tag Hr. Moser,

Ich habe heute einen Vermittlungsvorschlag vom AMS erhalten, ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und wohne in einer Gegend mit sehr schlechten Verkehrsanbindungen, welches die Arbeitssuche erschwert.
Ich hatte erst vor kurzem ein Kontroll-Termin mit meinem AMS-Berater und er hat meine Situation gut verstanden und gesagt, dass er mir Jobs sucht, die gut öffentlich erreichbar sind.

Anscheinend war das Gespräch, wie gewohnt, sinnlos, denn das Jobangebot wäre nun in 1070 in Wien-Teilzeit ca. 30 Wochenstunden, ich würde mit den öffentlichen Verkehrsmittel über 3 Stunden Wegzeit (Hin- und Retour) benötigen! Also 4:00 morgens aufstehen, denn es geht nur um 5:00 ein Bus, Arbeitsbeginn wäre 7:45) Ich habe dies meinem Berater geschrieben, dass die Wegzeiten unzumutbar wären.

Er hat mir nun das zurückgeschrieben: "Eine wesentliche Überschreitung der zumutbaren Wegzeit ist jedenfalls zulässig, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa in typischen Pendlerregionen, wie z.B. Bruck/Leitha (=Auszug §9 Arbeitslosenversicherungsgesetz/Arbeitswilligkeit)“

-Muss solche wesentlichen Überschreitungen nicht in der Betreuungsvereinbarung festgelegt werden?

-Und was bedeutet eine „wesentliche Überschreitung“ überhaupt? Ich bin schon willig zu pendeln, aber 3h für eine Teilzeitbeschäftigung?!
Da muss es doch auch Grenzen geben?

Danke für die Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
„Wesentliche Überschreitung“ ist Auslegungssache - aber so ca. 1 Stunde länger übertrifft "eigentlich / ev." die „wesentliche Überschreitung“
Wenn es so unzumutbar ist wie sie mitteilen, dann ist ein ev. dagegen Vorgehen "auszahlbar".
Heisst; Falls Sperre dann Bescheid verlangen und dagegen Berufung einlegen.
(Ohne Gewähr - "mit Risiko")
Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen


8.11.2020 um 9.58 Uhr - von F*. - „Kann ich diesen Vermittlungsvorschlag ablehnen?“


Kann ich diesen Vermittlungsvorschlag ablehnen?

Und zwar bin ich seit gut zwei Monaten Arbeitssuchend und bekomme auch regelmäßig Stellen in dem von mir gesuchten und gelernten Bereich. Ich suche eine Vollzeitstelle. Nun habe ich eine Stelle zugeschickt bekommen die für das Rote Kreuz wäre und etwas mit dem Corona Virus zu tun hat, diese wäre auch nur befristet. Meine Frage ist nun, kann ich dieses Stellenangebot ablehnen oder droht mir dann eine Bezugssperre? Ich würde beim AMS anrufen und dort sagen das ich gerne eine Vollzeitstelle in meinem erlernten Bereich hätte und dereit auch suche, reicht dies als Begründung? Oder sollte ich es lieber lassen und mich dort einfach bewerben? LG (7.11.20)

Antwort:
Haben sie die Vollzeitstelle in der Betreuungsvereinbarung festhalten lassen? Wenn "Ja" dann könnten sie ohne Sanktionen ablehnen.
Da sie erst seit kurzem arbeitslos sind, besteht noch ein gewisser Einkommens- Berufsschutz. Siehe Zumutbarkeitsbestimmungen 3 - Gehen sie den Text durch - ob zutreffend, ansonsten bzw. wäre eine Bewerbung anzuraten, auch um genaue Infos zum Inhalt (Aufgabenbereich / Einkommen etc.) zu erhalten? (Ohne Gewähr)


8.11.2020 um 10.32 Uhr - von F. - „Ja steht in der Betreuungsvereinbarung"
Ja, die Vollzeitstelle steht in der Betreuungsvereinbarung, ebenso dass mich das AMS unterstützt in meinem erlernten Bereich eine Stelle zu finden (Vollzeit). Die Stelle beim Roten Kreuz wäre zwar Vollzeit (habe ich vorhin vergessen zu schreiben) aber befristet, die Tätigkeiten die beschrieben werden habe ich so auch noch nicht gemacht da ich aus einem anderen Bereich komme. Denken sie dies könnte so auch als Begründung ausreichen? Will keinesfalls eine Sperre riskieren.
Viele Grüße.

Antwort:
Wenn nur die Vollzeitstelle in der Betreuungsvereinbarung steht, kommen sie "ev" der Teilzeitstelle ohne Sanktionen aus. Beim Ablehnen eines DV. muss man auch mit einem Risiko rechnen - selbst "rechtswidrige" Sperren sind möglich - Dann entscheidet eine Berufung über die Sperre / Sanktion.
Aber da sie noch keine ca. drei Monate arbeitslos sind - noch einen gewissen Schutz geniessen - können sie ev. noch mit ihrer Beraterin über (gewünschte) DV`s reden. - Bemühen sie sich um die Unterstützung ihrer Beraterin. Ev. jetzt noch kurz möglich. Ev. konzentriert "ihr euch" auf der Suche nach Arbeit auf ihren erlernten Bereich.
Wenn möglich bei Terminen eine Begleitperson mitnehmen. Falls notwendig auch den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen. (Ohne Gewähr)


4.11.2020 um 13.06 Uhr - von D*. - „erneut "BEST step2job“


Hallo Herr Moser!

Ich bin Mindestsicherungsbezieher und habe eine Frage bzgl. der Maßnahme die ich morgen erneut antreten soll "BEST step2job", die ich bereits 2018 abgeschlossen habe. Ich habe meine neue Beraterin gefragt "Ich war schon exakt in dieser Einrichtung, steht selbst im Lebenslauf, habe den ECDL, SAP und Eco-C bereits, außerdem Networking, Teamworking und English Conversation dort gemacht. Gibt es denn da noch etwas zusätzliches dass mir helfen könnte?".
Daraufhin kam folgende Antwort: "da Ihre letzte Betreuung bei Step2Job 2017/2018 war und sich seitdem leider noch kein Dienstverhältnis ergeben hat, ist eine weitere intensive Unterstützung bei der Arbeitssuche sicher in ihrem Sinne.".. Gut, unfähig spezifische Fragen zu beantworten, daraufhin habe ich eine weitere Nachricht geschrieben "Klar ist es in meinem Sinne, werde ja auch hingehen. Hab noch nie einen Kurs verpasst oder war krank gemeldet, ist die Maßnahme selber auf freiwilliger Basis falls es keine passenden Kurse oder Angebote innerhalb der Maßnahme gibt?".
Daraufhin kam wieder eine absurde Antwort "Ihre Meldung beim AMS ist grundsätzlich freiwillig. Mit dieser sind Sie Verpflichtungen wie Kursbesuche und Arbeitssuche eingegangen. Step2Job ist eine Sie intensiv unterstützende Maßnahme, die Ihnen helfen soll, schnell wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen."
Ich könnte ausrasten, als würde ich mit einer unfähigen Person schreiben. Beide meiner Fragen gekonnt ignoriert. Muss ich denn da nun nochmal teilnehmen? Wünschte es würde regelmäßig Feedback Bögen geben zu unseren Beratern, manche sind echt eine Katastrophe.
Liebe Grüße, D

Antwort siehe unter "Mindestsicherung / step2job?" (Ohne Gewähr)

5.11.2020 um 13.04 Uhr - von D. - „ich bins erneut "BEST step2job“
Hallo Herr Moser, ich bins erneut wegen step2job. Also ich war heute dort, hab die Anwesenheitsliste unterschrieben die an das AMS geht, dann wurde man aufgefordert zu dem jeweiligen Berater zu gehen für den eigentlichen Vertrag. Nach langem hin und her und nachdem ich paar mal gesagt habe ob es eigentlich nicht möglich ist Bedenkzeit zu bekommen, habe ich tatsächlich Bedenkzeit bekommen bis zum 16.11. - witzigerweise durfte ich den vertrag aber nicht mitnehmen (macht ja irgendwie kaum sinn in meinen augen aber.. naja habs abfotografiert) - das wichtigste auf dem Vertrag bzgl. Mindestsicherung: Nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung (WMG) sind Hilfe suchende oder Hilfe empfangende Personen verpflichtet, sich bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS zur Arbeitsvvermittlung zur Verfügung zu stellen, eine durch die regionale Geschäftsstelle oder einen vom AMS beauftragten, die Arbeitsvermittlung durchführenden Dienstleister vermittelte zumutb are Beschäftigung anzunehmen, an allen Angeboten zur Feststellung von Kompetenzen und Eignungen zur Steigerung des Arbeitsfähigkeit oder Vermittelbarkeit und zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitzuwirken sowie von sich aus alle zumutbaren Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen (§14 und §6 WMG).

Die Beraterin vor Ort habe mir gesagt, wenn ich Absagen sollte, wird das dem AMS übermittelt und sie leiten es an die MA40 weiter und es wird eine 25%ige Kürzung der MS folgen. Was halten Sie davon Herr Moser, ist das korrekt? Darf man denn nun absagen oder nicht? (Kann gerne auch den ganzen Vertrag per Email übermittelt, falls interesse besteht). Wollte nur nochmal sicherheitshalber nachfragen wegen dem Vertragsinhalt.

Nachtrag, weil vergessen zu erwähnen: Es ist kein Kurs, es finden aktuell auch nicht mal "Workshops" statt. Es ist lediglich ein Beratungstermin alle 2-4 Wochen..

Sorry für den Nachtrag, Liebe Grüße Vielen Dank und liebe Grüße, D.

Antwort:
Sanktionslosigkeit kann nicht garantiert werden!
Es stellt sich immer noch die Frage - muss bei einem MindestsicherungsempfängerIn das AlVG / (Arbeitslosenversicherungsgesetz) angewendet werden.
Ich meine "Ja" - Ist man dem AMS unterstellt "muss / müsste" nach diesen Gesetzen gehandelt werden! OHNE GEWÄHR aber.

Sie müssen die Links lesen und sehen, dass ich mich schon des Öfteren damit beschäftigt habe.
unter "Mindestsicherung / step2job?"
zum Beispiel: (ev. durchlesen)
"Rechtswidrige Kürzung der Mindestsicherung wurde per Berufungsvorentscheid aufgehoben" (2.08.13)
unter:
"Rechtswidrige Kürzung der Mindestsicherung" (29.07.13)
>kürzung, da ich bei step2job mit der von ihnen empfohlenen unterschrift
(in hinblick auf den auf mich ausgeübten druck... etc.) unterschrieben habe.

Und ganz wichtig: Bei Sperren / Sanktionen Berufung einlegen - auch als MindestsicherungsempfängerIn.
Schriftlichen Bescheid verlangen und Beschwerde erheben!

Zur Info:
Schulungsprogramme müssen Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern bzw. fehlende ausgleichen.
Sonst ist es ev. ein Coaching bzw. eine Begleitmassnahme (Hilfestellung) zur Lösung von Problemen wie z:Bsp. Beispiel Get Up - müsste freiwillig sein.

Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)
(Ohne Gewähr)


4.11.2020 um 1.50 Uhr - von M. - "die Frage ob ich das Angebot ablehnen kann/darf"


unter:
Ehrlich gesagt habe ich kein Vertrauen, ich fühle mich im Stich gelassen und verarscht“ (3.11.20)


4.11.2020 um 0.29 Uhr - von N*. - „Laut AMS-Homepage ist dies ein freiwilliges Coaching-Angebot, wobei


Guten Abend Herr Moser!

Das AMS hat mich als alleinerziehende Mutter und Notstandshilfebezieherin zum 'Verein' Trendwende dazugebucht und dies auch in meiner Betreuungsvereinbarung vermerkt. Laut AMS-Homepage ist dies ein freiwilliges Coaching-Angebot, wobei in der Einladung zum Informationstag steht, dass das Nicht-Erscheinen mit einer Bezugssperre von 6 Wochen geahndet wird. Bei der AK erhielt ich sowohl die Auskunft, dass ich dort hingehen muss und daran teilnehmen muss und bei einem zweiten Telefonat, dass ich an einem freiwilligen Coaching nicht teilnehmen muss und auf die Betreuungsvereinbarung mit einem eingeschriebenen Brief reagieren soll, um festzuhalten, dass dies eine Vorgabe meiner Beraterin ist und nicht in meinem Einvernehmen.
Was sagen Sie dazu? Muss ich an einem solchen "freiwilligen Coaching" (geführt von einer Versicherungs- und Vermögensberaterin und einer psychologischen Beraterin) teilnehmen oder ist dies tatsächlich freiwillig?
Ich brauche keine Unterstützung bei Bewerbungen, etc. (habe selbst einen akademischen Abschluss), nur kann ich mir eine Sperre nicht leisten und daher bitte ich um Ihre Hilfe, wie ich hier am Besten vorgehen kann.

Herzliche Grüße
Nadja

P.S.: Ich habe Ihr Forum und Ihre Homepage erst kürzlich entdeckt und möchte Ihnen großen Dank aussprechen !! Ihnen und Ihren Lieben alles Gute!! (3.11.20)

Antwort:
Es handelt sich bei diesen Bezugssperren um zwei unterschiedliche Paragraphen.
Bei Kursteilnahme-Verweigerung kommts zu einer §10 Bezugssperre von 6 - 8 Wochen. Da der Kurs - die Teilnahme freiwillig ist, darfs aber zu keiner §10-Sperre kommen!
Eine Kontrollterminversäumnis betrifft den § 49 - heisst Bezugseinstellung ab dem versäumten Kontrolltermin bis zur Wiedermeldung. Dies könnte / würde ihnen drohen! Ein - über den Rechtsweg - dagegen Vorgehen, kann kompliziert und langwierig sein, muss man den Rechtsweg bis zum Ende - bis zum Verwaltungsgerichtshof - bestreiten. Mit Risiko trotz verschiedener Rechtsmeinung bez. solchen Kontrolltermin.
Drum rate ich ihnen die Informationsveranstaltung als Kontrollmeldetermin zu besuchen und dort dann den Kurs - weil freiwillig - ablehnen!

Die Teilnahme sollte freiwillig sein. Infotag zwar immer besuchen auch um genaueres über die "Massnahme" zu erfahren, aber dann sollte ein "Nein" bez. der Teilnahme zu keiner Sanktion führen dürfen!

Da sie AlleinerzieherIn sind müssen "die" auf Betreuungspflichten Rücksicht nehmen.
(Ohne Gewähr)

Zur Info:
Ich benötige eine Auskunft zum Projekt Trendwende" (1.07.20)


3.11.2020 um 16.36 Uhr - von M*. - „Ehrlich gesagt habe ich kein Vertrauen, ich fühle mich im Stich gelassen und verarscht“


Ich bitte um Ihre Hilfe, Meinung bzw. möchte ich meine Geschichte teilen. Seit fast über einem Jahr befinde ich mich in AMS Massnahmen. Ende Oktober 2019 wurde ich vom AMS ans Kursinstitut 1 vermittelt. Die persönliche Betreuung war ehrlich gesagt katastrophal. Ich bekam zwar Stellen, wo ich mich beworben habe. Doch ich möchte hier explizit anmerken, dass obwohl man dort lernt, sich korrekt zu bewerben, man nichts davon in der Praxis anwenden darf/kann. Der Lebenslauf wird von den Herrschaften dort bewusst geändert und angepasst! Ein Fundament ist es bei der Bewerbung den Arbeitgeber zumindest im Bewerbungsschreiben korrekt anzuschreiben. Das war hier nicht möglich, weil keiner das Geheimnis lüften will, wer hinter den Stellen steht. So stand z.B. in einer Ausschreibung, dass die Arbeitszeiten von Mo-Fr von 8-16h vorgesehen sind. Beim Erstgespräch soll es sich um 365 Tage Schichtdienst handeln. Ich habe die Vermutung, dass die Stellen ähnlich sind und man im Hintergrund das U nternehmen ändert, wo vielleicht eine offene Stelle frei ist. Selbst, wenn man dem zustimmt, bekommt man die Stelle nicht. Ich warte bis heute auf eine Antwort. Dann kam die ganze Covid19 Problematik ende Februar 2020 und ich habe absolut nichts mehr gehört. Ein Anruf, mit der lakonischen Fage, wie es mir geht. Im Mai 2020 wurde ich vom AMS zu Step2Job weiter vermittelt. Leider wurde es hier auch nicht viel besser. Ich habe einen Übergabe mehr oder weniger zwanghaft unterschrieben mit der Zeitdauer von 6 Monaten. Nach 2 Wochen sollte ich die Maßnahme wechseln, die für 12 Monate vorgesehen ist. Das habe ich erfolgreich ablehnen können, mit der Begründung, dass ich erst 2 Wochen hier bin und das Projekt nach den vorgeschriebenen Regeln beenden möchte. Im weiteren Verlauf wurden ich zu Veranstaltungen eingeladen, die nichts gebracht haben. Das Kuriose ist, dass bevor die Veranstaltung begonnen hat, man mir gesagt hat, dass, das für mich nicht vorgesehen ist, weil ich gewisse Kr iterien nicht erfülle und Schnupertage nichts für mich wären. Aus Höflichkeit habe ich die Veranstaltung zu Ende besucht, obwohl mir gesagt wurde, dass ich gehen kann. Vor ca. einem Monat wurde mir mehr oder weniger ein Arbeitstraining in meiner Branche vorgeschlagen, mit der Hoffnung auf eine fixe Aufnahme. Ich habe das absolut ernst genommen. Leider zog sich das Theater fort. Das AMS lehnte beim 1x meinen ausgefüllten Antrag vom Institut ab. Beim 2ten mal musste ich mehr oder weniger ein Begehren stellen, mit der Anmerkung, dass die Initiative von mir selbst ausgeht. Natürlich will ich arbeiten und habe das auch unterschrieben und das so gemacht wie sich das AMS es wünscht. Dennoch möchte ich festhalten, dass die Idee nicht von mir gekommen ist, Schlussendlich wurde belogen, dass es sich in einem Bereich handelt wo Facharbeitermangel herrscht. Meine Tätigkeit war im wahrsten Sinne des Wortes aufzuräumen, Mist und das noch dazu in fremde Container auszugraten, Pakete an Fre mde zu verteilen, und Getränke vom Supermarkt zu bringen. selbstverständlich habe ich nicht verdient, ich glaube 2 Euro pro Tag wurde im bescheid mir zugesichert. Als es um die Erprobung ging, kamen die Anrufe vom Step2Job nahezu täglich, mit dem Hinweis, dass ich mich selbst um die Bürokratie kümmern muss. Also vom Institut zum Betrieb und zum AMS pendeln. Covid19 spielte hier absolut keine Rolle. Nach der Erprobung brach der Kontakt plötzlich ab. Ausser dass man mich in eine weitere Maßnahme schicken will, die sich um weitere 6-12 Monate verlängern soll, wenn ich das unterschreibe. Das wären sage und schreibe schon das 13 oder 14 Monat in einer Maßnahme. Ehrlich gesagt habe ich kein Vertrauen, ich fühle mich im Stich gelassen und verarscht. Ich will ehrlich sein, ich will nicht mehr hingehen. Ich suche Arbeit und keine warme Stube. Die Situation ist absolut nicht zufriedenstellend. Bitte sagen Sie mir, was ich tun kann, ohne sanktioniert zu werden. Soll ich bis zur Pensio n auf Schulung gehen, falls man das überhaupt Schulungen nennen kann? Ist es rechtens mich solange in diesen Maßnahmen zwanghaft zu zwingen, die nichts bringen nur Frust? Ich habe überlegt mich über die Arbeitserprobung zu beschweren, doch noch habe ich keine offizielle Absage.

Antwort:
Um diese Arbeitsmarktpolitik mit ihren Millionengeschäften zu verstehen, lesen sie einige Kommentare unter Aufklärung - auch wenn sie schon älter sind - macht nichts, mit diesen Fragen habe ich mich intensiv auseinandergesetzt!

Ganz wichtig ist, dass sie sich immer um den genauen Inhalt der Massnahme(n) bemühen, um eine Ahnung zu ermitteln, welche Kurse / Massnahme unbedingt Pflicht sind und bei welchen ich mich ev. wehren kann - wie ev. Coaching, ....
Drum
den Infotag besuchen - erst recht wird er als Kontrolltermin ausgewiesen - Heisst: Bei Nichtteilnahme Sperre bis zur Wiedermeldung.
Ev. vor Zeugen (MassnahmenkollegInnen) nachfragen, ob die Teilnahme freiwillig ist!
Keine Gratisarbeit: Praktikum / Coaching freiwillig
Und stellen sie fest, ob es sich tatsächlich um Schulungsprogramme handelt - (muss Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern bzw. fehlende ausgleichen.) - und nicht um eine Begleitmassnahme (Hilfestellung) zur Lösung von Problemen
Beispiel Get Up - müssten freiwillig sein.
Siehe auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Wenn sie der Meinung sind bei den Kursmassnahmen-Vermittlungen handelt es sich mehr um Schikane etc., dann können und sollten sie tatsächlich eine Beschwerde versenden!
An mehrere Adressen gleichzeitig ist dann gut, weil es dann schwer ist diese unter den Tisch zu kehren! Ev. an die AMS-Landesgeschäftsstelle - An den regionalen Geschäftsstellenleiter, zusätzlich ev. an den AMS-Ombudsmann und ev. an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at).
Wenn möglich, immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen! Auch besuchen sie wegen einer Beschwerde den Vorgesetzten! (Ohne Gewähr)


4.11.2020 um 1.50 Uhr - von M. - "die Frage ob ich das Angebot ablehnen kann/darf"
Danke für die Antwort. Morgen gehe ich ich zum sogenannten Erstgespräch obwohl ich schon 6 Monate bei step2job bin. Ich glaube das Erstgespräch ist nicht gleichzusetzen mit dem Infotag. Natürlich gehe ich hin.
Jetzt ist die Frage ob ich das grosszügige Angebot ablehnen kann/darf. Schickane ist das eine. Es ist einfach Betrug. Eine Arbeitserprobung soll meine Fertigkeiten klären. Wenn man als Facharbeiter Aufgaben macht, die mit der Materie nichts zu tun hat, läuft etwas falsch. Wie soll ich das alles beweisen? Des Weiteren warte ich auf eine Antwort einer möglichen Anstellung. Ich zweifle sehr an einer Aufnahme.

Antwort:
Was Arbeitserprobung betrifft so ist eine konkrete Antwort schwer möglich -
Siehe unterschiedliche Rechtsansichten:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
wie
"Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" (12.03.2020)

Zum Thema: Praktikum - keine Gratisarbeit (ohne Gewähr)


3.11.2020 um 15.45 Uhr - von K*. - „Transitarbeitsplatz: muss ich teilnehmen?“


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß wenn die Not groß ist, kommt einem jede Sekunde vor wie ein Tag.

Gerade vom AMS eine Nachricht im e-AMS Portal erhalten das ich bei einem Transitarbeitsplatz teilnehmen muss. "WUK – BIO PFLANZEN"

Ich verstehe nicht wieso, es hat nichts mit meinem Beruf zutun als Elektrotechniker (der leider in die Langzeitarbeitsplosigkeit gefallen ist). Jetzt wird mir so etwas nach dem Motto "Friss oder Stirb" vor die Füße geworfen.

Muss ich das annehmen? Kann ich das anfechten? Ist das überhaupt rechtens?

Vielen Dank für die Rasche Hilfe!

Sobald ich wieder auf die Beine Komme werde ich mich revanchieren! (2.11.20)

Antwort:
Es muss nach dem eigens angefertigten KV entlohnt werden, dann ist es ein zumutbares DV. Nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit müssen sie fast jede Arbeit über 20 "Wochenstunden annehmen. (Zumutbarkeitsbestimmungen 3)

Zur Info gehen sie die Links durch:
darunter:
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt der Unterschrift!

>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.<
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015) (Ohne Gewähr)


3.11.2020 um 15.02 Uhr - von T*. - „Ich habe eine 6 wöchige Sperre bekommen“


Lieber Herr Moser.
Ich habe eine 6 Wochige sperre bekommen.(nach Paragraph 10 AIVG) Grund-ich habe die Stellenangebot nicht angenommen.Was ist eigentlich passiert-ich habe eine Stellenangebot erhalten und ich müsste mich bei einer AMS Mitarbeiterin( sie war für die Vorauswahl zuständig) bewerben telefonisch.Ich habe sie angerufen und sie fragte mich warum bin ich schon 2J. Arbeitlos.Ich habe gesagt das ich Gesundheitliche einschränkungen habe und ich kann nicht mehr alles machen,wo sie wieder gefragt hat was kann ich nicht mehr. Ja ich kann nicht mehr schwere Arbeit leisten oder mittelschwere nur leichte Arbeit, kann nicht Schichte machen und ich kann nicht lange stehen aber das steht nicht in meinem Befunden. In jedem Fall ich habe nichts mehr gesagt;SIE HAT MIR gesagt, dann sind sie nicht geeignet für diese Arbeit. Helfen sie mir bitte, was habe ich falsch gemacht? 2017 und 2019 habe ich schon Kurse gemacht bei BBRZ mit arbeitmedizinisches Gutachten aber nur 20% Geschätzter GdB. Körperhalt ung 88% sitzen ung gehen und 66% stehen.Natürlich war ich nicht zufrieden aber was könnte ich? Und von 04.2019 mein zustand hat sich sehr geändert und verschlechtert. Seit corona AMS hat mich nicht gesehen sonst ich glaube sie würden es selbst herausfinden,dass ich wirklich nicht stehen kann. Jetzt ist das mein schuld oder? Mit freundlichen Grüsen Fr. T.
(2.11.20)

Antwort:
Wenn ihre AMS-Beraterin gesagt hat: "Sie sind für diese Arbeit nicht geeignet" - Dann wäre diese §10 Sperre rechtswidrig. Das - (und ihr Gespräch mit der Beraterin + Thematisierung der fehlenden Gesundheit / verminderte Leistungsfähigkeit) - geben sie in der Berufung an.

Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid und legen dagegen Berufung ein.

Bescheid-Antrag eingeschrieben aufgeben oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen / mit Datum - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats, muss ihnen das Geld ausbezahlt werden.

Wenn sie bei ihrer AMS-BeraterIn auf verminderte Leistungsfähigkeit bestehen bzw. behaupten, dass sie nicht jede Arbeit leisten können, muss ihre AMS-BeraterIn eine fachärztliche Untersuchung anordnen.

Und vorteihaft wäre bzw. sie sollten zu ihrem Arzt (ev. auch Facharzt) und sich Unterstützung (Attest; Bestätigung; Gutachten) holen. Reden sie mit ihrem Arzt darüber.

Gibt es "Gutachten" / Krankheitsbestätigung" vom Arzt muss das AMS auf den Gesundheitszustand eingehen.
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

(Ev. gibt das AMS selbst auch nicht viel auf BBRZ-Gutachten?)
"Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil
sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant."
(26.02.17)
Auszug:
>Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<)

(Ohne Gewähr)

3.11.2020 um 19.24 Uhr - von T*. - "dass alles zu meinen Gunsten gelöst wird"
Sehr geehrter Herr Moser,
Vielen Dank für die schnelle Antwort, es bedeutet mir sehr viel!Ihre Antwort hat mich wirklich glücklich gemacht.Ich bin fest davon überzeugt, dass alles zu meinen Gunsten gelöst wird und dann werde ich mich revanchieren!

Antwort:
Alles Gute dazu!

26.11.2020 um 20.08 Uhr - von T. - "Hatte heute einen Termin bei der Arbeiterkammer / hatte bis jetzt wirklich gute Erfahrung, aber was ich heute erlebt habe kann ich kaum glauben"
Sehr geehrte Herr Moser,
Heute habe ich ein Termin gehabt bei Arbeiterkammer Linz.Ich habe wirklich gute erfahrung bis jetzt mit AK gehabt, aber was ich heute erlebt habe kann ich kaum glauben. Der mann mit wem ich geredet habe war unhöflich,hat seine Augen verdreht, ich habe mich gut vorbereitet und habe alles geschrieben (habe gedacht-ja,es wird so besser sein,weil ich nicht beherrsche die deutsche Sprache perfekt). Aber er wollte es nicht zu hören, was wollen sie von mir hat mich gefragt??? Ich benötige Hilfe ,aber es kann sein dass ich auf falsche Adresse gelandet bin. Dann hat mir in Gesicht gesagt,dass er glaubt nicht dass ich nicht mit Firma gesprochen habe sondern mit AMS Mitarbeiterin, die für Vorauswahl zuständig war. Worüber reden reden wir dann habe ich gefragt, .....sie können sicher sein dass ich lasse alles nicht so, das ist sicher! dann hat er sich zu PC gedreht und angefangen zu schreiben....alles in allem es war überhaupt nicht schön oder angenehm.....am ende habe ich eine Beschwerde bekommen die ich selbst einschreiben verschicken soll. Das heißt , nirgendwo steht Arbeiterkammer oder ähnliches. Das ist mein privates Brief und nicht ein unterschtützung von AK. Ist dies tatsächlich ein gängiges Verfahren, und die Erfahrung von früher die ich gemacht habe ( es war wirklich wunderbar), ist reines Glück?
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend! (10.11.20)

Antwort:
Geben sie die berufung aber auf bzw. senden sie diese eingeschrieben an ihre ams-geschäftsstelle.
Wichtig ist, dass ihre AMS-Beraterin gesagt hat: "Sie sind für diese Arbeit nicht
geeignet" - Dann wäre diese §10 Sperre rechtswidrig. Das - (und ihr Gespräch
mit der Beraterin + Thematisierung der fehlenden Gesundheit / verminderte
Leistungsfähigkeit) - geben sie auch an.
Alles Gute! Halten sie mich/uns auf dem Laufenden

26.11.2020 um 13.10 Uhr - von T. - "Der Kampf hat sich gelohnt"
Sehr geehrter Herr Moser,
Der Kampf hat sich gelohnt, wenn ich das gut interpretiert habe.
Warum sie mich diese paar Tage verweigert haben, ist mir nicht klar.Ich werde trotzdem fragen.
Es hat mich viel Nerven gekostet. Und gerade jetzt, wenn meine Gesundheit sehr schlecht ist.
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Zusammenarbeit bedanken und so weitermachen, denn Sie sind das einzige Licht im Tunnel für Menschen, die sich in solchen Situationen befinden. Herzliche dank für alles! Spende kommt noch! MfG

Anm.: Anhang gesichtet: Ihrer Beschwerde wird im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung stattgegeben!

Antwort:
Freut mich! Danke für die Rückmeldung!


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