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31.01.2021 um 10.56 Uhr - von Do. - "Spende"


ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG !

Lieber Christian ! Liebe Freunde ! Liebes Forum Leser und Benutzer !

ICH HABE HEUTE DIE MINIMALSUMME VON 5.- EURO AUF DAS KONTO IBAN VON CHRISTIAN ÜBERWIESEN, ALS SYMBOLISCHEN AKT DER DANKBARKEIT FÜR SEINE ARBEIT. ICH WERDE DIES AUCH WEITER IMMER WIEDER TUN.

Ich ersuche Euch freundlichst auch darüber nachzudenken. Es ist ein kleiner Aufwand und eine kleine Summe aber wenn es nur Einige nachmachen, bringt das auch was. Halten wir zusammen und geben etwas zurück damit Neues entsteht.
(30.01.21)

Anmerkung / Antwort:
Ja, würde mich freuen und mir auch helfen! Leider gibt es nur Wenige, die
mir Spenden zukommen lassen. Einen Unterstützer gibt es, der mir immer
wieder 15 Euro zukommen lässt - auch haben mir Personen schon öfters mal
Spenden überwiesen.
In der Vergangenheit kam es aber auch schon vor, dass mir nach einem Aufruf
wegen finanzieller Schwierigkeiten von einigen LeserInnen, zu meiner grossen
Freude und Erleichterung, geholfen wurde.
Drum an jeder und jedem, die/der mir in den 16 Jahren seit Bestehen von
SoNed etwas (egal wie hoch) zukommen lassen haben, ein ganz grosses
DANKE-schön! Gilt auch für jede zukünftige Spende - so es für Betroffenen
/ LeserInnen / Personen möglich ist.
Neben finanzieller Unterstützung ist es ein Akt der Anerkennung, die mir
aber auch und oft verbal mitgeteilt wird/wurde!
Mir war aber von Anfang weg klar, dass es sich hier um einen Personenkreis
handelt, dem es natürlich schwer fällt Spenden zu leisten - ich brauche
bloss von mir ausgehen! Umso grösser meine Dankbarkeit an SpenderInnen!

Eine Belastung, die ich mit vielen Betroffenen teile ist der Umstand, dass
die Notstandshilfe-Höhe (von ca. 800 Euro) gleich bleibt und
sämtliche Kosten wie Miete ...... etc., Jahr für Jahr, beträchtlich steigen!
"Inflation / Wertverlust" - Von Nutzniessern Wachstum genannt"
Begleitende Ängste:
"Führt im schlimmsten Fall dazu, dass man sich "früher oder später" die Miete,
Strom etc. nicht mehr leisten kann."

Zur Info: "Finanziell belastende Situation u.a. auch wegen einem bestimmten "selbst-auferlegten" Einkommens-Verbot"

Danke "Do" für die Spende, wie den Aufruf! Spende an!


30.01.2021 um 14.03 Uhr - von T*. - "Lösung im Probemonat"


Guten Tag

Ich war nun 10 Tage in einem SÖB beschäftigt und habe das Dienstverhältnis im Probemonat gelöst. (alles NÖ) Der Endbericht des SÖB ans AMS sowie meine Lage sagen, dass ich eine Krisenintervention brauche. Ich bin nun im Krankenstand(Facharzttermin am19.02) Das AMS schreibt mir :
Sie haben das Dienstverhältnis selber gelöst, wenn Sie beim AMS wieder vorgemerkt sein möchten, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich (Abklärung/Niederschrift §11 -Lösung im Probemonat), wenn Sie im Krankenstand sind, dann ist eine Wiedermeldung nach dem Krankenstand erforderlich - wenn eine AMS-Vormerkung gewünscht ist.

Was droht mir nun? Wie kann ich mich verhalten.
Was ist §11? Verlier ich den Bezug, obwohl SÖB sagt, eine Reha wäre gut für mich?

Vielen Dank im Voraus. (29.01.21)

Antwort:
Nach dem Krankenstand die Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa holen und sofort beim AMS abgeben bzw. wieder zurückmelden.
§ 11 heisst schuldhafte Kündigung, die eine Sperre von 4 Wochen nach sich zieht.
(Ausser sie konnten aus gesundheitlichen Gründen diese aufgetragenenTätigkeiten nicht verrichten, dann brauchen sie aber ein Attest / Bestätigung vom Arzt (Vertrauensarzt / Facharzt)
Sind sie ("gänzlich") arbeitsunfähig, haben sie aber keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld / Notstandshilfe. Sie müssten dann um Invaliditätspension / Rehageld ansuchen!
Oder falls - um die Mindestsicherung, ohne Arbeitspflicht.
Wie gesagt / geschrieben dazu brauchts ärztliche Gutachten / Atteste - Reden sie mit ihrem Arzt. Was der SÖB dazu sagt schützt sie nicht!
Selbst wenn sie weiter Arbeitslosengeld / Notstandshilfe beziehen, ist es von Vorteil ärztliche Bestätigungen / Atteste bez. ihrer gesundheitlichen Schäden vorzulegen, auf dass eine verminderte Leistungsfähigkeit diagnostiziert werden kann. Diese schützt sie dann vor bestimmten Tätigkeiten / "Arbeit", die sie "ev. wegen körperlichen, psychischen Gründen" nicht mehr verrichten können.

Zur Info:
Kündigung in der Probezeit! (RA)

Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) (Ohne Gewähr)


30.01.2021 um 13.38 Uhr - von R. - "Einkünfte aus Vermietung"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe ein exotisches Anliegen.
Wie ist das wenn man plötzlich im Leben Einkünfte aus Vermietung hat und monatlich bspw. 2000 EURO brutto -> vor Abzug der Steuer (!) monatlich durch Mieteinkünfte erhält?

Bekommt man da überhaupt noch Notstandshilfe? (ca 900 Euro - 1200)

Durch einen Erbfall frage ich mal für Jemanden nach. Worauf muss man aufpassen und was ist wichtig? Da ich nicht weiß wie man in so einem Fall schizophren (bürokratie, rechtlich, juristisch) denken soll, da man ja quasi noch immer auf Arbeitssuche ist. Oder ist bei solch einer Einkunft bereits ausgeschieden bezüglich Notstandshilfe?

Was ist mit MIetausfällen falls Wohnende einer Immobilie Zahlungen nicht nachkommen und dann kürzer tritt und wie kann man da Differenzzahlungen beim AMS erwirken? Oder fällt das aus? Danke. (29.01.21)

Antwort:
Auf Differenzzahlungen durch`s AMS ist nicht zu zählen. Entweder man hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen (Arbeitslosengeld / Notstandshilfe) oder nicht! Kommts während der Anwartschaft / Versicherungsleistung zu finanziellen Veränderungen (ev. mon. Einkommen) so muss man das der Behörde melden.
Bei monatlichen Einkünften kommt`s "wahrscheinlich" zur Anrechnung.
Dazu die Antwort von einem AMS-Fachmann:
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (Ohne Gewähr)


28.01.2021 um 5.42 Uhr - von Do. - "Das Recht auf Privatsphäre ist ein absolutes Grundrecht!"


"AUFSUCHENDE VERMITTLUNG" ?

Ein Forumsteilnehmer fragt: "Derzeit ist es so, wenn man teilnimmt, würde man jede Woche 1x angerufen werden, so wurde es vom AMS Berater mitgeteilt. Was dann wirklich folgt, weiß ich nicht, aber bei den durchgelesenen Berichten, dürfen die Trainer ja dann "terrorisieren" wie sie wollen."

Meiner Meinung nach ist das a ) eine Form der "Aufsuchenden Vermittlung" Diese ist vom Verfassungs- bzw verwaltugnsgerichtshof doch schon seit Jahren verboten worden.
b) es ist zu fragen, ob hier nicht die DSGVO Gesetzgebung unterlaufen wird. Ich rate zu einer offiziellen Stellungnahme / brieflich der Datenschutzkommission.

Hoffe ich konnte helfen!

28.01.2021 um 6.05 Uhr - von Do. - "Wehrt Euch, wenn man Eure Rechte mit Füssen tritt!"
STALKING DURCH SMS und PSEUDO-JOB VORSCHLÄGE durch PRIVATFIRMEN , SOZIALÖKONOMISCHE BETRIEBE !
Das Recht auf Privatspähre ist ein absolutes Grundrecht!
Wehrt Euch, wenn man Eure Rechte mit Füssen tritt!
AK, ÖGB ; DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER etc.

Antwort / Rückfrage:
Sind wir uns einig, dass bei Freiwilligkeit, keine Rechte mit Füssen getreten werden?

Ansonsten zur Info:
"AUFSUCHENDE VERMITTLUNG"

Vom Rechtsanwalt:
"Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen."
auf
Rechtsanwalt Dr. Pochieser zu wichtigen Fragen!
unter:
Da Phönix aufgrund eines VwGH-Urteils ......... (Ohne Gewähr)

unter:
"Ich habe mir jetzt durch Google einige Step2Job Geschichten durchgelesen." (20.01.21)


20.01.2021 um 10.06 Uhr - von D. - "Ich habe mir jetzt durch Google einige Step2Job Geschichten durchgelesen."


Hallo Herr Moser,

ich habe durch Google mir jetzt einige Step2Job Geschichten durchgelesen.

Ich komme jetzt durch COVID, Unterschriften/Verweigerung nicht auf den Punkt, da man ja jetzt in diesen Zeiten nirgends mehr hingeht, auch keine Unterschriften abgibgt oder auch irgendwann sich weigert an freiwilligen Maßnahmen teilzunehmen.

Wie ist das nun, wenn man bezüglich Step2Job per SMS gefragt wird "Wollen Sie an Step2Job projekt teilnehmen...?" - Derzeit ist es so, wenn man teilnimmt, würde man jede Woche 1x angerufen werden, so wurde es vom AMS Berater mitgeteilt. Was dann wirklich folgt, weiß ich nicht, aber bei den durchgelesenen Berichten, dürfen die Trainer ja dann "terrorisieren" wie sie wollen.

Was empfehlen Sie da nun genau? Ich habe es wirklich nicht herauslesen können. Verweigern oder irgendwelche rechtliche Ansprüche geltend machen dass man das Defizit nicht hat?

Vielleicht haben Sie eine antwort darauf. Danke. Mfg, D

Antwort:
Da sie gefragt wurden, ob sie teilnehmen möchten, ist davon auszugehen, dass es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt - insofern brauchen sie ev. nicht auf die rechtliche Lage zurück greifen.
Es stellt sich die Frage, ob sie eine intensivere Betreuung möchten oder nicht?
Ich denke auch, dass es sich zur Zeit auf telefonische Betreuung reduziert - wollen sie das oder nicht, ansonsten müssten sie ohne Konsequenzen "Nein Danke" sagen können. Zur Info: "Mindestsicherung / step2job?" (Ohne Gewähr)

28.01.2021 um 5.42 Uhr - von Do. - "Das Recht auf Privatsphäre ist ein absolutes Grundrecht!"
"AUFSUCHENDE VERMITTLUNG" ?

Ein Forumsteilnehmer fragt: "Derzeit ist es so, wenn man teilnimmt, würde man jede Woche 1x angerufen werden, so wurde es vom AMS Berater mitgeteilt. Was dann wirklich folgt, weiß ich nicht, aber bei den durchgelesenen Berichten, dürfen die Trainer ja dann "terrorisieren" wie sie wollen."

Meiner Meinung nach ist das a ) eine Form der "Aufsuchenden Vermittlung" Diese ist vom Verfassungs- bzw verwaltugnsgerichtshof doch schon seit Jahren verboten worden.
b) es ist zu fragen, ob hier nicht die DSGVO Gesetzgebung unterlaufen wird. Ich rate zu einer offiziellen Stellungnahme / brieflich der Datenschutzkommission.

Hoffe ich konnte helfen!

28.01.2021 um 6.05 Uhr - von Do. - "Wehrt Euch, wenn man Eure Rechte mit Füssen tritt!"
STALKING DURCH SMS und PSEUDO-JOB VORSCHLÄGE durch PRIVATFIRMEN , SOZIALÖKONOMISCHE BETRIEBE !
Das Recht auf Privatspähre ist ein absolutes Grundrecht!
Wehrt Euch, wenn man Eure Rechte mit Füssen tritt!
AK, ÖGB ; DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER etc.

Antwort / Rückfrage:
Sind wir uns einig, dass bei Freiwilligkeit, keine Rechte mit Füssen getreten werden?

Ansonsten zur Info:
"AUFSUCHENDE VERMITTLUNG"

Vom Rechtsanwalt:
"Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen."
auf
Rechtsanwalt Dr. Pochieser zu wichtigen Fragen!
unter:
Da Phönix aufgrund eines VwGH-Urteils ......... (Ohne Gewähr)


16.01.2021 um 12.47 Uhr - von S*. - "Anfang Februar zu einer Infoveranstaltung ?"


Hallo!

Ich hab eine Frage! Laut AMS soll ich Anfang Februar zu einer Infoveranstaltung (für so einen "tollen" Kurs wiedermal) Meine Frage ist aber, was ist wenn zb der lockdown verlängert wird, wird sowas dann stattfinden? Und vor allem, wenn, wie kann sowas stattfinden? wenn da ein paar Leute in einem Raum zsam sitzen sollen!
Und, MUSS man da hin?
Zudem hab ich dzt gesundheitliche probleme, von der Maske tragen muss ich gar nicht anfangen, krieg auch schlecht luft. was kann ich hierzu machen? Der Hausarzt wird mir vermtl nix schreiben können oder? (15.01.21)

Antwort:
Zur ev. Freistellung brauchen sie vom Arzt ein Attest bzw. eine Risikogruppe-Bestätigung.
Die Infoveranstaltung besuchen und dort bez. Freiwilligkeit nachfragen bzw. auch über die Haftung bei Ansteckung im Kurs (siehe Link - unten), ausser sie wurden vorher vom AMS schon freigestellt!

Zur Info:
AMS Information zum Coronavirus (COVID-19)


"Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?"


"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"
(ohne Gewähr)

16.01.2021 um 12.57 Uhr - von L- "Hier mal die Richtlinien für Risikopatienten mit ATTEST"
So hier mal die Richtlinien für Risikopatienten mit ATTEST in Sachen Maßnahmen Kurse, Bewerbungen und Info! Ist sicher für die anderen auch interessant!!!!

Ein Risiko-Attest nach § 735 ASVG dient dem Zweck Sie als Betroffene zu einem besonderen Schutz zu berechtigen. Sie sind durch das Attest aber nicht verpflichtet bestimmte Dinge zu unterlassen.

Eine Person, die ein Risikoattest vorlegt, hat das Recht auf Homeoffice, oder die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet werden können, dass eine Ansteckung mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Personen mit Risikoattest können daher durch das AMS nur in zumutbare Bereiche vermittelt werden, die diese Anforderungen erfüllen. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist derzeit nicht zumutbar, da auch der Weg zur Arbeit vom Gesetz umfasst ist (schon zumutbar wäre die Benützung des eigenen PKW bzw. die gemeinsame Nutzung eines PKW mit Personen des eigenen Haushaltes). Selbstverständlich steht es Ihnen aber auf der anderen Seite auch frei, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen (bspw. unter Verwendung einer FFP2-Maske), wenn Sie das möchten.

Ein generelle Entbindung von der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten ist (Anspruchsvoraussetzung Arbeitswilligkeit) mit dem Risiko-Attest nicht verbunden und als AMS gehen wir davon aus, dass die Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit in Ihrem Interesse liegt und Sie auch weiterhin eigeninitiativ Bewerbungsaktivitäten setzen und sich bewerben, wenn Sie einen zumutbaren Stellenvorschlag erhalten.

Zur Fragestellung, inwiefern sich Auswirkungen auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ergeben, wenn eine Impfung für Sie zugänglich wäre, Sie diese Impfung aber nicht in Anspruch nehmen wollen und sich bei der Vermittlung weiter auf eine Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe berufen, können wir Ihnen zum heutigen Zeitpunkt noch keine abschließende Antwort geben.

NACHTRAG bezüglich Maßnahmen und Risikoattest

Im Hinblick auf Ihr Risikoattest ist eine persönliche Anwesenheit dort auf freiwilliger Basis zu sehen, die gesetzlichen Ausnahmeregelungen für Risikogruppen gelten derzeit bis 31.3.2021. Wenn Sie daher aufgrund Ihres Risikoattests dort aktuell nicht hinfahren wollen, bleibt dies sanktionslos. Falls eine telefonische Beratung durch die Trendwende möglich ist, gilt dies aber schon als verbindliches AMS-Angebot für Sie.

Freundliche Grüße
Ombudsstelle des AMS (15.01.21)

(von L. zu "Dieses Gespräch war einfach unglaublich" 12.01.2021)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


13.01.2021 um 15.09 Uhr - von R*. - "Übernimmt das Bewerben bereits das AMS für einen?"


Muss man sich noch selbst bewerben oder übernimmt das bereits das AMS für einen?

Guten Tag,
darf der AMS-Berater sich für einen bewerben? Sprich gleichzeitig mir den Stellenvorschlag schicken aber auch gleich den Stellengeber meine Daten übermitteln?
Denn genau das ist mir gerade passiert.
Bevor ich mich selbst bewerben konnte, erhielt ich bereits einen Anruf, mit…“hören Sie ich habe da ihren Daten vom AMS“ Seit heute, bin ich über die Stelle auch selbst im Bilde, da schriftlich vor mir liegend, ging den Postweg.
Aber zurück zur Frage, dürfen die sowas überhaupt?
Ich mein, ich fühl mich überrumpelt und bin’s eigentlich noch immer, genau genommen.
Besten Dank! bereits vorab zur Klärung. (12.01.21)

Antwort:
Natürlich "müsste" der Datenschutz beachtet werden - auch und gerade von Behörden.
In dieser Angelegenheit würde ich raten, sich an ARGE-Daten zu wenden, die sind hier kompetent! (Frage ob rechtskonform und ansonstige Vorgehensweise)
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
unter:
Datenschutz

Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber
Rechtssatz
Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen (Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039).
(Ohne Gewähr)


13.01.2021 um 8.39 Uhr - von R*. - "Die Antwort wegen Impfpflicht"


Servus bezüglich des Postings vom 12.1.2021 Dieses Gespräch " habe ich Informationen eingeholt.

Anbei die Antwort wegen Impfpflicht :

Sehr geehrter Herr *,

wie Sie richtig festgestellt haben, liegt seitens der Bundesregierung und der zuständigen Ministerien keine Information zu einer Impfpflicht in Zusammenhang mit der COVID 19 SARS II Pandemie vor.
Aus diesem Grund ist es auch dem Arbeitsmarktservice und seinen Mitarbeiter_innen nicht möglich, eine solche Verpflichtung anzuordnen.

Lassen Sie uns bitte die Namen der von Ihnen erwähnten Arbeitsmarktservice-Mitarbeiter_innen zukommen, damit wir gezielt nachforschen und informieren können.
Gerne geben wir auch Ihren Impuls zur Informationsweitergabe an die Mitarbeiter_innen des Arbeitsmarktservice, an den zuständigen Fachbereich weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Herr F.
AMS Ombudsmann

unter:
"Dieses Gespräch war einfach unglaublich" (12.01.2021)


12.01.2021 um 12.29 Uhr - von L. - "Dieses Gespräch war einfach unglaublich"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe heute mit meiner Beraterin des Ams gesprochen. Dieses Gespräch war einfach unglaublich. Ich habe eine seltene Lungenerkrankung das durch die PVA abgesegnet ist. Weiters hab ich Asthma und ein COVID Attest. Meine Ams Beratung fragte mich tatsälich wie es aussieht mit einer Impfung. Worauf ich antwortete das dies eigentlich zurzeit sowieso nicht zur Frage steht da ich da noch in Überlegung bin und Abwarten möchte. Und dann kam der Satz "Ja aber Risikogruppen die sich nicht impfen lassen werden in Zukunft das Geld gesperrt! Aber Sie muss sich da sowieso noch Informieren!" Also ich hab geglaubt ich hör nicht richtig! Dann hab ich Ihr auch erklärt das wir im Lockdown sind und die Situtation für mich wegen meiner Erkrankung sowieso schlimm genug ist. Daraufhin hat sie mich jetzt mit Februar zu einem Kurs zugewiesen... Ich warte jetzt auf die Einladung und muss erst abklären ob es sich da um nen Kurs handelt oder Einzelcoaching. Weiss nicht wie das derzeitig bei ITWORKS ist . Aber wenn das ein Kurs ist... ist das gesetzlich gedeckt das sie mich als Risikopatient einfach so in Kurse stecken darf? Und zu der Meldung mit der Impfung brauch ich glaub ich nicht sagen wie sehr ich erschüttert bin. Wo bleibt bei unserem AMS die Menschenrechtsorgranisationen? Eigentlich gehört das in die Öffentlichkeit oder an eine Stelle die Höher sitzt als der Obmudsmann! In die Zeitung möchte ich nicht... Irgendeine IDEE?!?!?!? (11.01.21)

Antwort:
Impfen oder Bezugssperre: "Das war vorerst eine Androhung von ihrer Beraterin, dafür gibt es m.M. noch keine Legalität"
Reden sie mit ihrem Arzt, auf dass diese(r) ihnen eine Risikopatienten-Freistellung für "Zwangs"-Massnahmen aufsetzt. Fragen sie ihn ob er das macht?
Wenn sie keine Zeitungen damit konfrontieren wollen und höher als zum AMS-Ombudsmann wollen, dann senden sie ev. Beschwerdeschreiben an die AMS-Landesgeschäftsstelle bzw. österreichische AMS-Leitung. (Ohne Gewähr)

12.01.2021 um 14.42 Uhr - von D. - "An Konkret-Sendung geben"
einfach unglaublich was diese sogenannte ams beraterin sagt auch ich habe asthma und copd und mir steht am 20 jänner ein telefonischer ams termin vor der tür ich würde das an konkret glaub ich heist die sendung geben (wo der herr resetarits ) moderiert mein attest hab ich meiner"betreuerin"schon geschickt sie verlangte es im dezember liebe grüsse d

13.01.2021 um 8.39 Uhr - von R*. - "Die Antwort wegen Impfpflicht"
Servus bezüglich des Postings vom 12.1.2021 Dieses Gespräch " habe ich Informationen eingeholt.

Anbei die Antwort wegen Impfpflicht :

Sehr geehrter Herr *,

wie Sie richtig festgestellt haben, liegt seitens der Bundesregierung und der zuständigen Ministerien keine Information zu einer Impfpflicht in Zusammenhang mit der COVID 19 SARS II Pandemie vor.
Aus diesem Grund ist es auch dem Arbeitsmarktservice und seinen Mitarbeiter_innen nicht möglich, eine solche Verpflichtung anzuordnen.

Lassen Sie uns bitte die Namen der von Ihnen erwähnten Arbeitsmarktservice-Mitarbeiter_innen zukommen, damit wir gezielt nachforschen und informieren können.
Gerne geben wir auch Ihren Impuls zur Informationsweitergabe an die Mitarbeiter_innen des Arbeitsmarktservice, an den zuständigen Fachbereich weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Herr F.
AMS Ombudsman

14.01.2021 um 12.17 Uhr - von L. - "Email an das Bundesministerium und ev. doch an Zeitungen"
danke vielmals herr moser! ich hab mich an die ombudsstelle jetzt gewandt und den namen durchgesendet!
meine erfahrung ist nur so, das meistens die abteilungsleiterin anruft und mir weiss machen will das meine beraterin eine wirklich gute mitarbeiterin ist und im leben man nicht jeden mögen muss. ich hab gestern auch eine email an das bundesministerium geschickt und mal schauen was von denen kommt. bin echt gespannt. sollte jedenfalls noch irgendwas nachkommen, habe ich den entschluss gefasst doch an die zeitungen dann zu gehen! (13.01.21)

28.02.21 um 10.55 Uhr - von M*. - "Sanktion bei Nichtzustimmung zur Testung bzw. Impfbereitschaft - bez. COVID-19-Pandemie"
Sehr geehrter Hr. M,
Die Frage der Sanktion gem. §10 Arbeitslosenversicherungsgesetz bei Nichtzustimmung zur Testung bzw. Impfbereitschaft ist zurzeit Gegenstand einer rechtlichen Klärung mit dem Bundesministerium.
Bis dahin wird seitens des AMS Wien von etwaigen Sanktionen Abstand genommen.

Mit freundlichen Grüßen
*. K.
AMS Wien (27.02.21)

"Hier mal die Richtlinien für Risikopatienten mit ATTEST" (16.01.2021)


11.01.2021 um 12.07 Uhr - von H*. - "Corona-Party im AMS: Auch im dritten Lockdown gehen Kurse weiter"


Sehr geehrter Herr Moser, liebe Mit-Lesende!
Hier gibt es eine Gegebenheit, auf welche seit Monaten kein Amt entsprechende eingeht (außer durch irgendwelche abwimmelnden Erklärungen) und die in Öffentlichkeit, Medien usw. totgeschwiegen wird. Es war auch nichts anderes zu erwarten!

Deshalb empfehle ich dringend, diesen Artikel bzw. die hier vorkommenden Fakten zu teilen, zu verbreiten sowie auf Webseiten, Blogs usw. zu posten. Erfahrungsgemäß ändert sich erst dann etwas, wenn Mißstände durch viel mediale Aufmerksamkeit unangenehm werden...

Hier der Link:
Corona-Party im AMS -
Auch im dritten Lockdown gehen Kurse weiter (zackzack.at)

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen (9.01.21)


5.01.2021 um 13.21 Uhr - von Jo. - "SÖB: Den vorgelegten Sklavenvertrag werde ich definitiv nicht unterschreiben"


Hi,
was ist jetzt eigentlich die vernünftigste Vorgehensweise zum Thema SÖB?
Den vorgelegten Sklavenvertrag werde ich definitiv nicht unterschreiben, da das für mich einer finanziellen Bankrotterklärung gleich kommt, aber hat sichs damit?
Leider greift die Politik dieses thema nicht und nicht auf... Was kann man da tun?
bg, Jo
(4.01.21)

Antwort:
Das kommt von der Politik / "politische Weisung / Auftrag"!

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Befreit nicht von der Teilnahme, aber zeigt, dass es sich nicht um eine freiwillige Teilnahme handelt:
Siehe: Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

wie auch
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne gewähr)


29.12.2020 um 11.15 Uhr - von L. - " sofort bewerben"


Guten Tag,

Ich habe heute morgen einen Vermittlungsvorschlag vom AMS erhalten, dort steht ich soll mich sofort bewerben. Ich bin aber erst morgen wieder Zuhause um meinen Lebenslauf zu zusenden.Gilt das noch als fristgerecht beworben? Innerhalb welcher Frist muss man sich auf Vermittlungsvorschläge vom AMS bewerben?

Danke für die Auskunft! Liebe Grüße (28.12.20)

Antwort:
Das müsste ev. auch in der betreuungsvereinbarung stehen. - sonst ca. "7 - 8 tage zeit"
- bzw. "so schnell als möglich"! Ohne gewähr


23.12.2020 um 16.28 Uhr - von Z*. - "Mein Bezug wurde sofort eingestellt "


Sehr geehrter Herr Moser!

Vielen Dank erst einmal, dass Sie existierten und dass Sie so eine tolle Plattform erstellt haben.
Ich schildere Ihnen meinen Fall.


Am 18.11.2020 bekam ich ein Teilnahmeschreiben für den Kurs "Qualifizierung und Bewerbungstraining für das AMS V.".
Darin steht ua. folgende wichtige Info:

Beginn: Montag 30.11.2020
Treffpunkt: ACHTUNG: SIE WERDEN DURCH DIE BFI-KURSBETREUUNG TELEFONISCH KONTAKTIERT UND ERHALTEN DANN ALLE DETAILS ZUM EINSTIEG: BITTE HALTEN SIE IHR HANDY AM 23.11.2020 UNBEDINGT EINGESCHALTET DAMIT WIR SIE ERREICHEN KÖNNEN!
Kurszeiten: MO - FR 08:00 bis 12:00
Ende: individuelle Verweildauer je nach Bedarf
Veranstalter: BFI OÖ
Veranstaltungsort: 4*** V........

Dann stehen noch ein paar Infos, dass die verpflichtete Einstiegswoche Datenerhebung, Bedarfsanalyse, etc. umfasst. Qualifizierungen/Weitebildungen beginnen in der Regel frühestens in der 2. Woche.
Auf der nächsten Seite wird man dann noch belehrt, dass es zu einem Verlust des Leistungsanspuches kommen kann von mind. 6 Wochen, wenn man die Teilnahme verweigert oder die Kursmaßnahme ohne triftigen Gründe vorzeitig beendet.

Am 25.11 bekam ich noch eine weitere Nachricht, dass ich plötzlich am 30.11.2020 einen persönlichen Termin habe (wieder ohne Bekanntgabe des Verfassers).
Am 26.11 bekam ich dann wieder eine Nachricht, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei, und dass ich erst am 30.11.2020 vom BFI angerufen werde.(auch wieder ohne Namen des Verfassers).

So..der Tag ist gekommen.

Am 30.11. hätte ich einen persönlichen Termin beim AMS gehabt (um 09:00) und an diesem Tag sollte ich unbedingt erreichbar sein auf meinem Handy, damit mich die Betreuer vom BFI für den Kurs "Qualifizierung und Bewerbungstraining" erreichen können.
Genau an diesem Tag hatte ich aber um 10:00 ein Vorstellungsgespräch, welches sich kurzfristig ergeben hat. Ich schrieb der Betreuerin, dass ich nicht zum Termin um 09:00 kommen konnte, wegen des Vorstellungsgespräches.
Als ich nach dem Bewerbungsgespräch nachhause kam, sah ich auf meinem Handy den verpassten Anruf vom BFI. Ich dachte, ich würde wieder angerufen werden, deswegen rief ich nicht zurück. Außerdem sah ich, dass meine Katze verletzt war. Sie erlitt einen Beinbruch und musste schnell operiert werden.

Mein Bezug wurde sofort am 30.11. eingestellt und erst nach ein paar Tagen bekam ich einen Brief per Post. In dieser Bescheidankündigung steht, dass ich den Anspruch auf Notstandshilfe verlieren werde für den Zeitraum vom 30.11. - 10.01. mit der Begründung: "Sie sind nicht zum vereinbarten Kurseinstieg Qualifizierung und Bewerbungstraining beim BFI V. gekommen bzw.
waren nicht erreichbar und haben sich bis dato auch anderweitig nicht zurückgemeldet (der Verfasser des Schreibens war nicht ersichtlich).

Ich habe innerhalb dieser Frist Stellung genommen (nämlich dass ich im Vorstellungsgespräch war und dass der Anruf um 11.22 Uhr kam als ich noch im Gespräch war, ich den verpassten Anruf erst sah als ich zu hause war, und dann noch zusätzlich den Schock erlitt mit meiner verletzten Katze) und bekam dann tagelang keine Antwort. Erst als ich eine erneute Nachricht schrieb an das AMS, mit der Aufforderung einer Information zu meiner Stellungnahme, wurde mir mitgeteilt, dass der Bescheid unterwegs sei. Am nächsten Tag (18.12.2020) war der Bescheid in meinem Postfach (diesmal nicht Eingeschrieben mit der Post).

Im Bescheid steht, dass ich den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe für den Zeitraum vom (Achtung: verlängerter Zeitraum) - 30.11.2020 bis
24.01.2021 mit folgender Begründung:

(Ich schreibe Ihnen diese Begründung nun 1:1 samt Rechtschreib- und Grammatikfehler ab.)

"Sie haben durch Ihre Verhalten einen möglichen Erfolg eines verbindlich vereinbarten, zumutbaren Kurs beim BFI V. (Qualifizierung- und
Bewerbungsunterstützung) vereitelt. Sie waren nicht telefonisch erreichbar und haben Sie nicht zeitgerecht gemeldet. Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor bzw. können nicht berücksichtigt werden."


Was ich persönlich witzig finde, ist dass Kurse trotz "hartem Lockdown"
abgehalten werden.
Außerdem wie soll ich mich melden, wenn ich da gerade ein Vorstellungsgespräch habe. Und was bedeutet "und haben Sie (wahrscheinlich
"sich") nicht zeitgerecht gemeldet. Warum zeitgerecht? Um welche Frist geht es da? lol

Was würden Sie mir nun raten? Das hier ist ein Auszug meiner Berufung, die noch nicht fertig ist, deswegen wollte ich Sie um Ihre professionelle Meinung zu dem Thema fragen. (Ich habe auch sehr viel auf Ihrer Seite recherchiert).

"Die Pflicht des AMS ist es, mich über die Rechtsfolgen bei nicht Zustandekommen des einmaligen Telefonats vom 30.11 zu informieren. Dies ist nicht passiert. Ich habe weder den Kurs verweigert, noch vereitelt, somit stellt dies eine fehlende Belehrung dar.

Ich wurde von meiner Beraterin auch nicht über meine Defizite informiert, darum kann der Kurs diese nicht eruierten Defizite auch nicht ausgleichen, dies fällt unter fehlende Begründungspflicht – diese Versäumnisse sind lt.
VwGH nicht mehr nachholbar. (VwGH 2007/08/0026 RS 3)

Des Weiteren weist die Begründung des Bescheides vom 18.12.2020 im grau hinterlegten Absatz auf Seite 2 auf einige Rechtschreib- und Grammatikfehler auf und auch wenn ich den Kurs verweigert hätte, was hier nicht der Fall ist, ist die Dauer der Bezugssperre nicht rechtmäßig, bzw. nicht korrekt.
Ich bitte daher höflichst, bezüglich der Ausstellerin des Bescheides, durch eine Nachschulung sicher zu stellen, dass diese in Zukunft gesetzeskonforme Bescheide ausstellt.
Hiermit beantrage ich die Aufhebung der Bezugssperre."

Was könnte ich besser machen?
Ich freue mich sehr auf Ihre Anwort.

Vielen lieben Dank.
Freundliche Grüße (22.12.20)

Antwort:
Lassen sie in der Berufung / Beschwerde beleidigende Anspielungen gänzlich weg!
In der Notstandshilfe gibt's bez. Aufklärung / "fehlende Belehrung" eine Ausnahme.
Eine Berufung legen sie trotzdem ein und geben ihre Begründung - warum nicht - darin an.
Geben sie auch den VwGH-Rechtssatz im folgenden LInk an:
"Der Umstand, dass der Arbeitslose telefonisch _nicht_ (...) erreichbar ist, beeinträchtigt _nicht_ die Arbeitswilligkeit;

Dass die Nachrichten ohne Namen eines Verfassers übermittelt wurden - so die Seriosität leidet, sollte ev. auch in die Berufung!
Legen sie - falls - ev. auch einen Beleg / Bestätigung bez. ihrer Bewerbung / Vorstellungsgespräch bei.
Sollten sie zu einer Risikogruppe gehören, so holen sie sich ev. eine Bestätigung von ihrem Arzt - so könnte eine Freistellung wegen der Coronagefahr zum Tragen kommen - die Angst vor der Ansteckung befreit sie dann ev. vom Kurs.
obwohl
in der AMS Information zum Coronavirus (COVID-19) "sowieso" von Freiwilligkeit bez. Kurs-Teilnahme "die Rede" ist. (Soll alles in die Beschwerde / Berufung)

Haben sie so einen Kurs schon mal besucht? - so wäre eine Teilnahme ev. freiwillig! siehe: Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Sollte es sich um ein
Coaching
handeln, wäre die Teilnahme ev. auch freiwillig.
Drum ist es wichtig, dies vorher abzuklären bzw. den Infotag zu besuchen!

Zur Info durchgehen:
"VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!"
"Wiedereingliederungsmaßnahme \"Berufliches Kompetenzzentrum\" des BFI"

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"

("Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?") Alles Gute!
(Ohne Gewähr)


20.12.2020 um 17.07 Uhr - von Y*. - "Orientierungskurs für Tourismus "


Hallo,

irgendeine Mitarbeiterin hat mich in einem Orientierungskurs für Tourismus angemeldet, ohne Rücksprache.

Ich war Touristikerin, seit einem Jahr bin ich in der sozialen Arbeit. Mache ein berufsbegleitendes Studium und habe schon Praktikum in sozialen Einrichtungen gemacht. Meine Beraterin hat mir letzte Woche angeboten noch ein Arbeitstraining zu machen, was ich dankend angenommen habe.

Am Freitag kam dann dieser Orientierungskurs für Touristiker. Dauer ein Monat.

Was kann ich tun um es abzuwehren? Ich will nicht mehr im Tourismus arbeiten.

Liebe Grüße,

Antwort:
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching ev. auch Orientierungsmassnahmen?
unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Reden sie ev. auch mit dem Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter! Klären sie dort, mit denen, die Angelegenheit. Teilen sie denen mit, dass bzw. was sie schon alles bez. soziale Arbeit machen. Was ihr Ziel ist. Wie sie sich diesbez. die Zukunft vorstellen. etc.
Wenn möglich, Begleitperson als Zeugen mitnehmen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!


14.12.2020 um 10.55 Uhr - von H*. - "Erlebnis Jobtransfair und jetzt zu Step2Job!"


Erlebnis Jobtransfair und jetzt zu Step2Job!

Ging ohne Erwartungen hin, man wird ja vom AMS gezwungen, und es kam noch schlechter. Das einzig Positive waren meine Mitleider. Also morgens in einem Saal treffen und sich anhören was unsere "Teamleiterin" zu sagen hatte. 90 % Bla Bla, als wären wir Kinder einer Sonderschule, die restlichen 10% ihr Privatleben, und das steigerte sich von Tag zu Tag. Aus dem Iran, studierte, geht gerne auf die Donauinsel Radfahren, und, und, und..... Interressiert keine Sau. Zumindest mich nicht. Dann bekamen wir das Programm für die nächsten 2 Wochen. Lächerliches Geschreibsel, was Firmen wollen, Bewerbungen, Lebenslauf undsw. Kann ich mit 57 natürlich nicht. Noch nie getan. Noch nie gebraucht. Ich hatte einen pipifeinen Lebenslauf, aber es gilt nur der von Jobtransfair. Also gemacht. Fotos total überbelichtet (ich sah aus wie eine Christbaumbeleuchtung) und falsche Telefonnummer. So gingen dann 2 Wochen zu ende und wir bekamen einen Betreuer. Meiner war glaub ich Ägypter oder so. Egal. All die Jobs die ich wollte und herausfand, war er unfähig mich zu vermitteln. Ich war dann froh diesen Nichtsnutzverein hinter mir zu haben. Danke AMS.

Jetzt zu Step2Job. Angeblich freiwillig. Wegen Corona verkehre ich mit dem AMS nur online über mein E-Konto, ab und zu telefonisch. Also kam S2J Aufforderung. Ich werde von dort angerufen um Termin auszumachen. Tage später kam Anruf von einer Frau die kaum deutsch konnte, und mich einladen wollte zu S2J. Sie sagte es wäre aber freiwillig. Also sagte ich Nein. Außerdem meinte ich wegen Corona Angst zu haben mit vielen Leuten zusammenzukommen. 3 Wochen später rief mich mein AMS-Berater an, warum ich nicht zu S2J ging. Ich sagte es sei ja freiwillig, und ich brauche diesen Kindergarten nicht. Sei nicht anders wie andere Vermittler. Er meinte, sie sollten das aber machen. Und wurde immer fordender und lauter. Ich war so weit ihn zu schimpfen und aufzulegen. Jetzt muß ich in 2 Tagen dort hin. So viel zu freiwillig. Ich fühle mich verarscht und unterdrückt. Den Job den ich will, gibt es zur Zeit nicht, weil Hotels und Gastro zu haben. Als Bäcker kann ich wegen meinen Bandscheiben n icht mehr arbeiten. Aber das AMS stellt sich überall quer. Man kann denen sagen was man will, du bleibst über. Und ich hasse es so zu mißbraucht werden. Keiner hat das Recht dazu. (13.12.20)

Antwort:
Sie durften, wenn / da freiwillig, ohne Sanktionen ablehnen! Wenn möglich, nehmen sie sich zum Termin eine Begleitperson als Zeugen mit!
Zur Info: unter "Mindestsicherung / step2job?" (Ohne Gewähr)


7.12.2020 um 13.21 Uhr - von L. - "Ärger über Einmalzahlung für Arbeitslose"


Ärger über Einmalzahlung für Arbeitslose
Einige Menschen haben die 450-Euro-Einmalzahlung für Arbeitslose nicht erhalten und fühlen sich daher übergangen. Zwei Herren bekamen das Geld beispielsweise nicht, da sie im Berechnungszeitraum krank waren. (ORF) (6.12.20)

Anmerkung:
Bei diesbez. Unterstützung bzw. braucht man Hilfe von der Volksanwaltschaft: (Internet: www.volksanwaltschaft.gv.at und/oder tel. 0800 223 223)


7.12.2020 um 12.46 Uhr - von S. - "Einstellung der Notstandshilfe, weil ich an die automatische Gesundmeldung nach dem Krankenstand dachte"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich war von **.9. bis **.10. im Krankenstand, von **.9. bis *.10. im Spital. Habe das beim AMS am *.10. telefonisch gemeldet und auch nachgefragt ob ich die Krankmeldung zum AMS bringen soll. Mir wurde gesagt, nein das ginge jetzt automatisch elektronisch. Ich habe angenommen, dass gelte genau so für das Ende des Krankenstand. Als ich nach ein paar Wochen noch keine Schriftliche Bestätigung mit der Post bekam, habe ich beim AMS angerufen (2*.11.) und die sagten mir, da sie keine persönliche Rückmeldung von mir haben, wäre mein Bezug ( Notstandshilfe) eingestellt worden. Ich würde den Bescheid in ein paar Tagen mit der Post bekommen. Bis Donnerstag habe ich nichts bekommen
Jetzt habe ich den Bescheid wo ich Beschwerde einbringen kann persönlich am *.12. beim AMS abgeholt.
Ich habe aber keine Ahnung was ich da schreiben soll,weil die Rechtsmittelbelehrung so verwirrend dargestellt ist - das ich es nicht verstehe...
Z. B. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides
Da stehen die Paragrafen 38 ,17,58, 46,50 ....
Ich kenne mich überhaupt nicht aus...?
Gibt es nicht ein Musterbeispiel was man da genau schreiben soll, damit die Beschwerde auch angenommen wird ?
Konnte leider auf der so Ned Seite nichts finden... Können Sie mir vielleicht weiterhelfen ?
Obwohl ich lt. AMS eh keine Chance habe, für die 2* Tage noch das Geld zu bekommen...
Ich habe mich halt irrtümlich darauf verlassen, dass auch die automatische elektronische Weiterleitung genügt...

Mit freundlichen Grüßen (6.12.29)

Antwort:
Genau das geben sie in der Berufung / Beschwerde an.
Geben sie Name, Ort, Datum auch ihre Versicherung-Nr. an
Angelegt wie ein Geschäftsbrief: Link zur Orientierung
unter Betreff: Beschwerde / Berufung

Der Grund warum das Geld eingestellt wurde schreiben sie rein und mit eigenen Absatz die Begründung.
Sie geben den Grund an warum sie sich nicht gesund gemeldet haben.
Teilen sie dem AMS (in weiterer Folge dem Verwaltungsgericht - falls- lassen sie die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen) auch das Telefonat vom (2*.11.) mit, dass sie zur Vermutung veranlasst hat: "Auch die Gesundmeldung wird automatisch an das AMS weitergeleitet!"
Haben
sie das jetzt eh schon getan - wurde das erledigt? - sonst Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa holen und dem AMS bringen bzw. eingeschrieben senden!

(Paragraphen als Laie lassen sie weg - muss auch reichen - das AMS schaut nach - ausser sie wollen die Beschwerde wie von einem Rechtsanwalt aufgesetzt haben, dann besuchen sie die AK und bieten um Hilfe)
Ich sehe auch nur geringe Chancen auf Erfolg, aber auf alle Fälle versuchen.
Es sollte sich hier um kein Vergehen handeln! (Ohne Gewähr)


1.12.2020 um 12.11 Uhr - von Do. - "Warnung: Eine Hand gibt`s, die andere Hand nimmt`s?"


servus christian
ich möchte gerne die leute warnen
wir arbeitslosen bekammen ja ab juni mehr arbeitslosengeld bzw notstand bei mir betrug es genau einen euro da ich teil der mindessicherung auch bekomme beamm ich heute ein schreiben der ma 40 mit der rückforderung dieses betrag (190) also genau jener betrag der die erhöhung ist also aufgepasst bitte an alle die auch vom ams eine errhöhung bekammen (corona erhöhung)
liebe grüsse an dich und bleibt alle gesund bitte do


1.12.2020 um 10.07 Uhr - von A. - "AK-Rechtsanwalt hat bez. geschützter Bemessungsgrundlage andere Meinung?"


Sehr geehrter Hr. Moser.

Bezugnehmend zu meiner Frage vom 26.11 um 10.39 " Geschützte Bemessungsagrundlage" habe ich heute zufällig mit einem Rechtsanwalt der Abeiterkammer gesprochen. Dieser meinte das ich trotz meiner 47 Jahren nicht in diese Geschützte Bemessungsgrundlage falle, da ich meinen Bemessungsgrundlage für den Arbeitslosenbezug im Alter von 42 Jahren erhielt. Das bedeutet das ich seit meinem 43 Lebensjahr Notstand erhalte, und mein Arbeitslosenbezug nach ende meines 45 Lebensjahrs NICHT neu berechnet wurde. Es steht aber im Gesetz das nach Abschluss des 45 Lebensjahre der Arbeitslosenbezug der errechnet wurde geschützt ist. Mein Arbeitslosenbezug wurde aber mit dem 42 Jahr errechnet. Ergo müsste ich jetzt mindestens wieder 28 Wochen arbeiten gehen, danach Arbeitslos melden und auf Basis diese vorangegangen Arbeit wird meine geschützte Berechnungsgrundlage (Arbeitslosenbezug NICHT Notstand) errechnet.

Kann das stimmen oder wird die berechnung des Notstandshilfe gleich gewertet wie die Arbeitslosenbezüge? Ich bin jetzt echt verunsichert zwecks des Winterdienst.

Danke (30.11.20)

Antwort:
Nein, der AK-Rechtsanwalt hat - m.M. und Erfahrungen nach - nicht recht und auch das Gesetz spricht von Bemessungsgrundlage - ist also egal ob jetzt Notstandshilfe - diese Notstandshilfe war Nachfolger eines Arbeitslosengeldes - desen Höhe war/ist Ergebnis einer Bemessungsgrundlage!
Es zählt also meine Antwort vom 26.11. Es gibt, wenn sie ein 28 wöchiges DV eingehen oder eingehen müssen, sowieso kein auskommen - dann werden sie sehen wer recht hatte! - Ev. holen sie sich eine grundsätzliche Auskunft dazu vom AMS.
(immer ohne Gewähr)


1.12.2020 um 10.02 Uhr - von M*. - "Darf mir das AMS ein Handy aufzwingen?"


Einen guten Abend!

Aufgrund diverser Gründe (zum einen die globale Überwachungs- und Spionageaffäre welche von Edward Snowdens 2013 mittels den NSA-Leaks publik gemacht wurde, sowie andererseits aufgrund der 2019'er eingeführten simkartenregistrierungspflicht) lief meine bis dahin gültige, anonyme prepaid-simkarte ab, seitdem habe ich mir keine neue geholt und das habe ich aufgrund dieser - durch die Leaks bekannt gewordenen - Tatsachen auch nicht mehr vor.

Dieser Sachverhalt wurde mit meinem Berater kommuniziert (also der Simkartenregistrierungs*zwang* und der Umstand das meine Simkarte früher oder später "auslaufen" werde), jedoch wurden mir nun aufgrund COVID telefonische Termine mittels Briefsendung zugestellt. aufgrunddessen bin ich zum AMS und habe um einen persönlichen Termin gebeten, welcher mir zugesichert wurde. nun aber hab ich abermals Post bekommen, abermals mit der Aufforderung, für ein Gespräch mit ausreichendem Akku zur Verfügung zu stehen.

In dem Schreiben bittet man mich, unverzüglich eine Telefonnummer preiszugeben.

Das VwGH hat schon mal ein Urteil darüber gefällt, und in Zeiten des "Datenschutzes" dürfte dies doch umso mehr gelten?
"Der Umstand, dass der Arbeitslose telefonisch _nicht_ (...) erreichbar ist, beeinträchtigt _nicht_ die Arbeitswilligkeit;
Darf mich das AMS nun unter Androhung von Strafsanktionen dazu nötigen, dass ich bei einem Mobilfunkbetreiber meine persönlichen Daten für eine erfolgreiche Registrierung hinterlassen muss?
Bei einem Anbieter der womöglich nicht nur meine Daten an Werbetreibende weiterreicht, sondern auch schlicht eine Zielscheibe für Online-Kriminalität darstellt. Allzu oft wurden Unternehmen schon "gehackt" und dabei persönliche Daten ins Internet hochgeladen. Meine jedoch bitte nicht!

Also kurz runtergebrochen: darf das AMS mir ein Handy aufzwingen? Wenn ja, wie kann ich mich dagegen wehren (falls überhaupt)?

Ps: wenn man Daten wirklich "schützen" wollen würde, würde man sie garnicht erst erheben (dürfen). (30.11.20)

Antwort:
Sie können nicht gezwungen werden, sich ein Handy zu besorgen - Der Rechtssatz vom VwGH ist auch eindeutig - Sie müssen aber dafür sorgen, dass sie verfügbar sind. U.U. könnten sie auch das Angebot machen, dass, wenn sie eine E-Mail vom AMS bekommen, von einer öffentlichen Telefonzelle aus anrufen? Oder haben sie das E-AMS-Konto?
Also nochmals, was ihre runtergebrochene Frage betrifft, so ist die Antwort "Nein" - das AMS darf ihnen kein Handy aufzwingen! Nicht jeder Mensch hat ein Handy!
(Ohne Gewähr)


30.11.2020 um 11.34 Uhr - von K. - "muss man jedes Jobangebot eines Itworks/Trendwerk-Beraters annehmen?


unter: "Verlust der Bemessungsgrundlage?" (27.11.20)


28.11.2020 um 9.48 Uhr - von J*. - "Sensible Daten?"


Sehr geehrter Hr Moser.

Ich soll in den nächsten Tagen beim BFI als Transitarbeitskraft eine Maßnahme beginnen. Nun hat die freundliche Mitarbeiterin gemeint ich solle schon mal Krankengeschichte, Sozialversicherungsdatenträgerauszug, Bemessungsgrundlage und Schulungs ( Ausbildungs) bestätigungen herrichten. Ehrlich gesagt will ich wildfremden Menschen aber nicht mein ganzes Leben offenlegen. Können sie mich dazu zwingen alles bereitzustellen oder fällt das unter Datenschutz? Es muss doch reichen wenn ich dort pünktlich erscheine, meinen Namen angebe, und erkläre was ich gearbeitet habe und was ich arbeiten kann bzw will.

Desweiteren falls die BFI Mitarbeiterin dem AMS meldet das ich " unkooperativ " bin und nicht mit ihr arbeiten will, droht mir eine Bezugssperre?

Danke für ihr Forum.

Antwort:
Sozialversicherungsdaten erbringen muss freiwillig sein. - Oft wurde in Massnahmen verlautbart: " Leute die diese von der Krankenkassa holen und bereit dazu sind, diese abzugeben, sollen zur Krankenkassa gehen und diese besorgen - die das nicht wollen können gleich nach hause gehen und haben frei!"
Gilt auch für sämtliche sensible Daten - sollte man nur an Personen aushändigen, denen man vertraut - Schweigepflicht soll aber grundsätzlich gegeben sein!
Dazu auch: Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung wie Datenverweigerung
unter: Datenschutz
Fragen sie ev. vor Zeugen (KurskollegInnen) bez. Freiwilligkeit nach.
Falls es zur ("rechtswidrigen") Sperre kommt, legen sie Berufung ein / erheben sie Beschwerde.
Dies kam schon vor bzw. "durften" Leute die diese Sozialversicherungsdaten nicht erbringen wollten bei der Massnahme nicht mitmachen und "mussten" ohne Bezugssperre fernbleiben.
"Falls"?
ein Tipp von H - "H-Tipp zum Versicherungszeitenauszug" (Ohne Gewähr)


27.11.2020 um 14.16 Uhr - von K*. - "Verlust der Bemessungsgrundlage?"


Verlust der Bemessungsgrundlage wegen Itworks?

Sehr geehrter Herr Moser,

ich hab eine kurze Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe einen Anruf von einem Berater von Itworks Wien bekommen, in dem er mir einen Termin gab. Weiteres habe er mir gesagt, dass er kaum (wenn überhaupt) passende Jobangebote für Akademiker (ich habe Wirtschaft studiert) habe.
Meine Frage: verliere ich meine jetzige, für mich "gute" Bemessungsgrundlage, wenn ich ein "schlechtes" Dienstverhältnis eingehe gleich schon ab erstem Tag des Verhältnisses (ab ersten Tag der Arbeit)? Falls nein, wie lange muss man in einem neuen Dienstverhältnis stehen/ arbeiten um die aktuelle Bemessungsgrundlage zu verlieren? Ich bin ** Jahre alt, habe somit keinen Bemessungsgrundlagenschutz.

Vielen lieben Dank,

Antwort:
Eine neue Bemessungsgrundlage ergibt sich nach einem 28 wöchigen DV. – zusammengerechnet während eines Zeitraums von 5 Jahren.

30.11.2020 um 11.34 Uhr - von K. - "muss man jedes Jobangebot eines Itworks/Trendwerk-Berater annehmen?
Guten Tag,

vielen lieben Dank für die rasche Antwort! Selbstverständlich ist das okay die Info im Gästebuch zu veröffentlichen, es gibt bestimmt immer wieder einige Leute, die sich in der selben Situation wie ich befinden.

ich hätte noch eine kurze Frage, die sich daraus ergeben hat: muss man jedes Jobangebot, das der Berater bei Itworks/Trendwerk einem gibt, annehmen? Verliert man bei Nichtannahme gleich den Bezug für sechs Wochen?

mit freundlichen Grüßen, (27.11.20)

Antwort:
Ja die gefahr besteht – unter umständen hat man während eines kurses bei einem SÖB einen kleinen spielraum und man kann ev. den einen oder anderen vorschlag ausdiskutieren / „ablehnen“
Sonst aber – wenn das AMS von einer ablehnung / vereitelung erfährt kommts zur sperre – zuerst 6 wochen jede weitere 8 wochen sperre – bis zur gänzlichen abmeldung der versicherungsleistung wegen arbeitsunwilligkeit - bei mehreren sperren innerhalb kurzer zeit.

Einen gewissen schutz gibt’s nur die ersten drei monater während dem arbeitslosengeld (einer anwartschaft)
Danach ist jede "zumutbare" arbeit ab 20 wochenstunden anzunehmen, wenn nach KV. entlohnt wird. (Zumutbarkeitsbestimmungen 3) (Ohne Gewähr)

30.11.2020 um 9.05 Uhr - von K. - "Dank"
Guten Tag Herr Moser,
vielen Dank für die rasche Hilfe!! mit freundlichen Grüßen,


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