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10.06.2021 um 10.45 Uhr - von H*. - "Kein AMS ohne die 3 G-es"


Hallo zusammen,

da ich leider nach 2 Jahren wieder in den "Genuss" komme, mich am AMS anmelden zu müssen, habe ich - zu meinem völligen Entsetzen gesehen - man darf dort nur wie ein Aussätziger mit den 3 G rein, wenn man einen Termin hat.
Abgesehen davon, das alles weder Hand noch Fuss hat und nur mehr pure Schikane ist: weiss jemand auf welcher gesetzlichen Grundlage sich das stellt, Verordnung jetzt explizit nur aufs AMS ausgelegt - weil das ja ein Amt ist, müsste man ja auch beim Rathausbesuch dieses vorlegen?
Ich habe im Netz dazu nichts gefunden, und möchte gerne die Passage dazu finden. Wenn es nichts gibt, werde ich einen Anwalt für C Maßnahmen dazu einschalten, den irgendwann ist mal Schluß. Vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen? Danke im Voraus

Antwort:
Ja ist interessant was sie hier schreiben! "Der Vegleich mit anderen Behörden, die das nicht haben - denen Maske; Abstand und Hygiene reicht ist überlegenswert bzw. wird hier klar, dass Arbeitslose der letzte nicht schützenswerte * sind."

Bei anderen Behörden würde die Arbeit eingestellt werden, kommt kein KLientel.
Mehr liegenbleibende Arbeit / Aufgaben wäre hier ein Ding der Unmöglichkeit!!
Das AMS hingegen kann und droht bzw. praktiziert Sanktionen, in dem arbeitslosen Personen, sollten sie nicht kommen, keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung erwirken oder
mit Sperre bis zur Wiedermeldung - die ohne die drei G`s. nicht stattfinden kann - sanktioniert werden.
"Die kommen sicher angetanzt - müssen sie ja ohne Existenzsicherung auch!"

Zur Frage:
Ich weiss nicht, ob es hierzu schon eine ministerielle ("gesetzliche") Verordnung gibt? Drum wäre ein Anwalt, der der Sache auf den Grund geht, erstrebenswert!
Nur ist ein solcher nicht kostenlos.
Falls - würden wir gerne eine Rückmeldung bez. dieser Angelegenheit bekommen!

Vorhandene Infos:
"Haftung" (31.07.2020) - Bezugssperre bei Testverweigerung (18.05.21)

"Die Antwort wegen Impfpflicht" (13.01.21) Dieses Gespräch war einfach unglaublich" (12.01.21)

Hier mal die Richtlinien für Risikopatienten mit ATTEST" (16.01.21)

"Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) - / - Die Teilnahme daran ist verpflichtend" ("10.06.21) (Ohne Gewähr)

9.06.2021 um 14.31 Uhr - von F. - "Solche Leute bestimmen über dein Leben"


unter:
"Gibt es hier schon Berichte von AlleinerzieherInnen ohne Ersparnissen, denen die Notstandshilfe gestrichen wurde?" (8.06.21)

9.06.2021 um 10.52 Uhr - von A*. - "Beitrags-, Bemessungsgrundlage"


Sehr geehrter Herr Moser,

es gibt ja seit Juli 2020 eine neue Regelung das Arbeitslosengeld betreffend. Das ist gerade sehr verwirrend für mich.
Welche Bemessungsgrundlage gilt, wenn ich weniger als 1 Jahr angestellt war?
Ich war bis Mitte März 2020 angestellt, dann Mitte März 2020 bis Ende August 2020 zuhause arbeitssuchend..
1. September 2020 bis voraussichtlich 31. Juli 2021 werde ich in aufrechten Dienstverhältnis gewesen sein.
Ich danke vorab herzlich für eine baldige Antwort.. (8.06.21)

Antwort:
In den letzten 24 Monaten muss man 52 Wochen bzw. vor Vollendung des 25. Lebensjahres muss man 26 Wochen in den letzten zwölf Monaten gearbeitet haben. - Anwartschaft § 14. (1)
Ps.: Das Jahr vor der (12-monatigen) Berichtigungsfrist wird als Beitragsgrundlage hergenommen." AK (ohne gewähr)

9.06.2021 um 10.23 Uhr - von B*. - "Ich möchte meine AMS-Erfahrungen mit ihnen teilen"


Sehr geehrter Herr Moser
Guten Tag
Ich möchte meine Erfahrungen die ich zuletzt am AMS erlebt habe mit ihnen teilen und eventuell um einen rechtlichen Rat bitten. Ich bin im * 2020 arbeitslos geworden unverschuldet wegen der Corona Krise.
Meine Frau ist im * überraschend schwanger geworden was eigentlich unmöglich ist da sie mehrere Vorerkrankungen hat und auch unter anderem eine Gebärmutter-Verödung. Genau zu dem Zeitpunkt habe ich ein telefonisches Bewerbungsgespräch gehabt mit einem Herrn der mich ganz übel und dreist an das AMS gemeldet hat und mich als Lügner hingestellt hat als ich ihm die Lage mit meiner Frau erklärte dass ich die nächsten drei vier Wochen den Job nicht annehmen kann da ist meiner Frau wirklich schlecht geht.
Diese unmögliche Schwangerschaft hat unser komplettes Leben auf den Kopf gestellt weil meine Frau auch einen Kurs bei * beginnen wollte. Für sie war es ein Riesenschock und auch durch ihre jahrelange seelische Vorerkrankung eine zusätzliche Belastung. Alles was ich sage kann ich auch mit Befunden belegen. Seitdem kämpft sie mit Magenkrämpfen Schmerzen und Erbrechen und psychischen Problemen. Sie musste ihre Medikamente drastisch reduzieren und teilweise komplett aussetzen was ihre Lebensqualität stark beeinträchtigte.
Ich musste die ersten Wochen danach für sie sorgen, kochen putzen und meine erst 5 Jährige Tochter in den Kindergarten bringen und abholen. Sie ist auch krankgeschrieben und mittlerweile in Frühkarenz.
Ich habe unmittelbar nachdem mich das AMS gesperrt hat eine sehr emotionale Stellungnahme gemacht wo ich geschrieben habe dass es eine Frechheit ist dass ich einfach so gesperrt werde ohne meine Stellungnahme abzuwarten. 2 Tage danach nachdem auch meine Frau ihren Termin hatte beim AMS, sie bekommt übrigens kein Geld vom AMS, habe ich beim AMS angerufen und da meine Betreuerin im krankenstand war, habe ich mit dem Chef telefoniert und ihm die ganze Lage erklärt.
Er hat mir auch zugehört hat sich sehr verständnisvoll gezeigt hat auch alles überprüft was ich ihm gesagt habe anhand der Befunde und mir Recht gegeben und mir einen Aufschub von 4 Wochen gegeben. Ich war der Meinung dass die Sache erledigt ist, was ich aber nicht wusste ist dass er mich an der Nase herum geführt hat und mich in die Paragraph 10- Sperre hineinlaufen ließ und das mit voller Absicht das habe ich übrigens von jemanden erfahren dessen Namen ich leider nicht nennen darf. Anscheinend macht es diesen sogenannten Menschen Spaß Leute nach Lust und Laune abzustrafen. Unabhängig davon ob das jetzt jemand ist der ohnehin schon seit Jahren arbeitslos ist oder arbeitsunwillig ist oder ob das jemand ist der eigentlich immer fleißig gearbeitet hat wie in meinem Fall. Ich bin über die Vorgänge und die Machenschaften die vor sich gehen schockiert. Diese Mitarbeiter bzw diese Chefs haben völlig freie Hand und verteilen nach Lust und Laune sperren vor allem an Menschen die sich nicht wehren können oder von denen sie annehmen dass sie sich nicht wehren können. Wie gesagt habe ich diese Informationen aus erster Hand bekommen.
Ich habe diese Sperre widerrufen mit einem Einspruch und die Arbeiterkammer hat mir geholfen diesen Einspruch zu schreiben. Jetzt kommt es wahrscheinlich zu einer internen Anhörung wo ich vor einigen Leuten sitzen muss. Die Chancen stehen ziemlich wahrscheinlich nicht so gut weil alle Beteiligten alles abstreiten werden. Ich bitte sie um Hilfe den mir geht es nicht nur um mich sondern um viele andere die unrecht sperren erhalten haben.
Wenn eine Niederschrift gemacht wird dann muss ja normalerweise derjenige der die Sperre bekommt auch diese unterschreiben oder? Dies war aber nicht der Fall. Es wurde einfach hinter meinem Rücken eine Niederschrift verfasst und weitergeleitet. Dies kann nicht gesetzeskonform sein.
Bitte helfen sie mir und vielen anderen denen Unrecht widerfahren ist.
Mit freundlichen Grüßen (8.06.21)

Antwort:
Ja unbedingt gegen sperren vorgehen.
Heisst, schriftlichen Sperr-Bescheid verlangen und Berufung einlegen / Beschwerde erheben (haben sie also eh schon getan) auch – falls, zwecks Unabhängigkeit dem Verwaltungsgericht vorlegen lassen!
Obwohl ich schon befürchte, dass die Chancen auf Erfolg nicht zu gross sind, sollten sie gesagt haben, sie können jetzt die nächsten 4 Wochen nicht anfangen – wird ev. als Vereitelung / Verweigerung ausgelegt.

Das dürfen sie nicht tun – lassen sie die Angelegenheit in diesen Fällen offen, vielleicht wird ein Mitbewerber genommen? Trotzdem – Beschwerde erheben.

Was gesundheitliche Probleme anbelangt – unbedingt ärztliche Bestätigungen / Atteste bzw. Beurteilung auf verminderte Leistungsfähigkeit besorgen und dem AMS vorlegen – schützt vor bestimmten DV. / Arbeiten.

Haben sie einen eigenen Hausarzt / Facharzt – könnte dieser ihnen ev. so etwas wie Pflegeurlaub verschreiben – bzw. Pflegenotwendigkeit bestätigen, welche sie mitnehmen bzw. vorlegen könnten?

Wenn man die Niederschrift nicht unterschreibt, so unterschreibt meist ein AMS-MitarbeiterIn als Zeuge – hier gibt’s – so gesehen keinen Vorteil, befürchte ich?
(ohne Gewähr)

8.06.2021 um 14.13 Uhr - von F*. - "Gibt es hier schon Berichte von AlleinerzieherInnen ohne Ersparnissen, denen die Notstandshilfe gestrichen wurde?"


Hallo Herr Moser, hallo an alle anderen Weggefährten ! Gibt es hier schon Berichte von Alleinerzieherinnen ohne Ersparnissen, den die Notstandshilfe gestrichen wurde?

Zu meiner Geschichte:
Ich bekam im April von meinem Berater eine Stellenzuweisung an die SÖB für einen Second-Hand-Shop in einer kleinen Ortschaft die sehr schwer öffentlich zu erreichen ist (ALso nur mit Bussen, wobei der letzt um 19:15 Uhr fährt und ich dann nicht mehr in mein Heimatdorf kommen würde). So weit, so gut, ich hab ein Auto. Bei dem Telefonat mit der zuständigen Dame der Volkshilfe fragte ich natürlich auch nach den Arbeitszeiten, Pendlerpauschale, Gehalt usw. Gut, Pendlerpauschale gibts mal nicht, weil ich ja durch die AMS MAßnahme keine Lohnsteuer bezahle. Das GEhalt war auch viel niedriger als mein vorheriger Bezug und ich hatte auch ein wenig Bedenken, das mir nach den 6 Monaten und 8 Wochen dann mein Notstand auf den niedrigeren Bezug gerechnet wir. Der Aufhänger bei mir waren aber die Arbeitszeiten. Täglich von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Mo-Fr. aber bitte früher kommen, weil man die Altkleider und Materialspenden täglich aus den Säcken aus und in den Shop einräumen muss. Ich habe
einen Sohn, der ist jetzt bald 9 Jahre alt und geht in die Volksschule. Die Nachmittagsbetreuung geht bis 17:00 Uhr und kostet wie die Ferienbetreuung mit Mittagessen ca €330,- wenn man diese täglich in Anspruch nimmt. Aber was tun mit der restlichen Arbeitszeit und der Zeit für die Rückfahrt? Gut, ich sage der zuständigen Dame, ich werde mich erkundigen. Ich habe leider niemanden, der mein Kind betreuen könnte. Ich konnte niemanden finden, der täglich meinen Sohn nehmen würde, habe mir aber trotzdem auf Basis des niedrigsten und des mittleren Stundenlohns der Inserate bei Privatsittern die monatlichen Kosten ausgerechnetvdie zusätzlich zu der schulischen Nachmittagsbetreung (die übrigens die Volkshilfe macht ;) ) hinzukommen. Mit den niedrigsten Stundenlohn wäre ich auf €650,- und mit dem mittleren Stundenlohn auf €810,- für die Betreuungskosten. Einfach Unmöglich. Ich rief die Dame nach meinen Erkundigungen an, fragte sie ob es auch Teilzeit ginge, weil täglich das stemme
ich nicht mit den Betreuungskosten. Sie meinte es sei zwar Verständlich, aber Teilzeit ist leider in diesem Fall nicht möglich.

Heute war ich bei meinem Betreuer und der war nicht verständisvoll. Er meinte ich muss bis 19:00 Uhr zur Verfügung stehen. Ja, das weiß ich, aber das kann ich eben nicht täglich. Wenn man ein Wechseldienstmodell hat, ist das wieder was anderes, aber täglich und durchgehend, ist in meinem Fall nicht möglich. Er meinte, nicht sein Problem.

Es ist nun so, ich habe kein Geld mehr am Konto und wir warteten schon verzweifelt auf die Anweisung heute. Ich habe keinerlei Ersparnisse und bin leider nicht Mindestsicherungsberechtigt, weil ich bei meiner Urgroßmutter im Grundbuch stehe. Die wohnt und lebt aber selber noch in ihrem Haus und lebt weit weg. Am 15. 6. sollte ich die Miete bezahlen, aber weit mehr Sorgen bereitet mir, das unsere Lebensmittel bald aufgebraucht sind und ich keine neuen kaufen kann. Ich kann leider auch privat niemanden bitten mir auszuhelfen. Die Familienbeheilfe hab ich leider gestern für eine Überweisung gebraucht. Hat irgendjemand Erfahrung was man in meinem Fall machen kann? Liebe Grüße

Ach ja PS: Die zuständige Dame hat beim zweiten Telefonat durchblicken lassen, dass man nach den 6 Monaten und 8 Wochen nicht übernommen wird.

Antwort:
Sie brauchen dem Arbeitsmarkt "nur" 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!
Also heisst es - versuchen - die Arbeitszeit so auszumachen, wie es ihnen am Besten möglich ist! Siehe Betreuungspflichten

Wielange brauchen sie zur "Arbeit" - Bei Vollzeit ca. 2 Stunden (hin und zurück) Bei Teilzeit 1,5 Stunden!

Kommts zur Sperre - so beschreiten sie den Rechtsweg und legen auf den Sperr-Bescheid Berufung ein!

Falls - besuchen sie die Caritas und suchen um Hilfe an. Einkaufsgutscheine; Miete Strom ev. per Erlagschein; Ev. Bargeld! (Ohne Gewähr)

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

AlleinerzieherInnen / "Mütter": "Das AMS Feindbild!?"
(Betreuungs-PFLICHTEN!! - "Mütter sind ein leichtes Opfer für`s AMS"!)

In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?

9.06.2021 um 14.31 Uhr - von F. - "Solche Leute bestimmen über dein Leben"

Hallo ich bins nochmal, vielleicht hat ja jemand Interesse Gedächnisprotokoll, *.6.2021 nach Telefonat mit dem Geschäftsstellenleiter .
Nach frustrierenden, langem Warten in der Warteschleife der AMS Hotline Telefonat mit einer zwar netten, aber sehr langsamen und teilweise ratlosen Dame wollte ich bezüglich meiner drohenen Sperre mit dem Geschäftsstellenleiter sprechen. Sie vereinbarte einen Rückruf der auch erfolgte und für mich einerseits beschämend, andererseits auch fast schon eine Art Groteske ist.
Zuerst möchte ich zu den realitätsfernen Äußerungen und Tipps seitens diesen "Menschen" kommen. Als ich ihm schilderte (bzw. schildern wollte, er fiel mir ständig ins Wort und unterstellte mir, dass alles nur an meiner Einstellung und meinem Engagement liegt) warum ich diesen Job nicht annehmen kann, merkte man es interessiert ihn einfach nicht. Ich fasse nochmal kurz zusammen: Mir wurde von meinem Betreuer ein SÖB Job bei einem Second-Hand Shop der Volkshilfe zugetragen. Ich rief die zuständige Dame bei der Volkshilfe an und erkundigte mich nach Arbeitszeit, Pendlerpauschale, Gehalt. Pendlerpauschale gibts nicht, da ich ja über das AMS angestellt bin und keine Lohnsteuer zahlt. Ich muss dort aber täglich mit dem eigenen Auto hinfahren, ca 40 km. Gut. Lohn viel niedriger als beim letzten Verdienst. Arbeitszeit TÄGLICH von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr mit der zusätzlichen Aussage, aber bitte immer bisschen früher kommen. Ich sagte ihr, ich erkundige mich wegen der Betreuung, weil
die Schulische ja nur bis 17:00 Uhr geht. Kosten, wenn man diese täglich in Anspruch nimmt €330,- bei der Betreuung von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr wird es schon schwierig. Erstens hätte ich bei den Babysitterforen gar niemanden gefunden, der mein Kind täglich nimmt und die einzige Tagesmutter in der Nähe nimmt nur Kinder bis max 17:30 Uhr und ist zZ voll belegt. Fein. Trotzdem habe ich mir aufgrund der angegebenen Stundenlohnsätze ausgerechnet, wie viel ich zusätzlich dafür berappen müsste. Vom niedrigsten ausgehend wären das €320,-,(also insgesamt € 650,-) beim mittleren Stundensatz € 480,- (also insgesammt dann €810,-)zusätzlich zur schulischen Betreuung. Ich rief die Dame nochmal an und schilderte ihr das Problem und teilte ihr auch mit dass ich niemanden im familiären oder privaten Umfeld habe der mein Kind nimmt, fragte sie aber gleichzeitig, ob es auch Teilzeit ginge, weil es eben schon einen Unterschied macht, ob ich nur zweimal die Woche so lange Betreuung habe oder f ünfmal, wegen der Kosten.Das geht leider nicht. Sie hat auch gemeint, dass das nicht geht und hat auch durchblicken lassen, dass sie mich nach den 6 Monaten + 8 Wochen nicht übernehmen werden. Mein Betreuer hatte kein Verständnis, Bezugssperre.
Jetzt zum Telefonat: Weil ich auf die Unterstellung hin, ich würde kein Engagement zeigen und er sich ziemlich sicher ist, dass ich die Betreuungskeule bei Bewerbungsgesprächen nutze, weil ich damit, so auf die Art, provoziere, dass ich nicht eingestellt werde, weil man weiß ja, kein Arbeitgeber tut sich dass an, entgegnete ich, dass ich das sicher nicht gelten lasse da ich a) seit Ewigkeiten kein Stellenangebot seitens des AMS zugeschickt bekommen habe, mich fleißig ständig selbst bewerbe und alle Bewerbungsgespräche, wenn mich mal jemand eingeladen hat auf meinem Mist wachsen. Und das ich selbstverständlich beim durchforsten der Stellenangebote schon darauf achte, das Arbeit und Kind irgendwie zusammenkommen. Wie gesagt, wenn ich zb Wechseldienst mache, oder 2-3 Mal die Woche Nachmittags-Abends, ist es immerhin noch etwas anderes als eine starre 5 Tage Woche mit unvereinbaren Arbeitszeiten. Selbst hätte ich diese Stelle nie angeschrieben wenn ich solche Arbeitszeiten lese . Welcher Alleinerziehende ohne sozialen Background bewirbt sich zb auschließlich für eine Nachtschicht oder als Handelsreisender? Entweder ist er schwer von Kapée oder eher meine Vermutung, hat gar nicht wirklich zugehört. Dann seine Vorschläge mit Einfließung wie er und seine Frau das managen.. um mir unterzureiben, was ich für eine dumme, faule Nuß bin. Er kann zb einen Nachbarn fragen, wenn der Schuh mal drückt wegen dem Kind. (echt täglich? hm, ich denke der wird mit seiner Arbeitszeit nicht so oft in den Genuss kommen..) Ich soll mal mit einer Flasche Wein zu meinen Nachbarn rüber gehen und nett fragen. (Ich kenne meine Nachbarn nur vom Sehen und die kommen beide selber teilweise erst spät Nachts heim) . Oder er fragt seine Eltern (ich keine meinen Vater nicht und meine Mutter ist schwer krank). Seine Frau ist auch eine Zeit im Gastgewerbe tätig gewesen mit Wochenenddiensten und Kind (na da waren ja Sie dann zu Hause, oder?) Auf das hat er nicht so gut reagiert und gem
eint: "Ich seh schon, Sie wollen einfach nur nicht und suchen nach Ausreden, weil er musste auch am Wochende manchmal wohin und musste sich eine Lösung einfallen lassen. (Ja, ausnahmsweise dann vielleicht, aber nicht täglich und kontinuierlich). Nachdem er nochmals betont und unterstellt hat, dass er mir nicht glaubt, keine Betreuung zu finden und gemeint hat, ihm brauche ich nichts zu erzählen, wusste ich, wir drehen uns im Kreis, es bringt nix. Realitätsfremd würde ich sagen. Was heißt nichts ist unmöglich in so einer Situation, lächerlich. Außerdem hat er mir zweimal das Wort umgedreht, wo ich entgegnet habe, das ich das so nicht geäußert habe und das so nicht gesagt habe. Eine Frechheit eigentlich und beschämend, dass ich mir so die Blöße geben musste. Das einzige Jobangebot seitens des AMS seit langer Zeit war diese Zwangsarbeit und unterstellt mir durch die Blume, ich sei das Problem, obwohl ich ständig Bewerbungen schreibe und fleißig am Suchen bin. Er meinte auch ic h soll mich vielleicht auch im Heimatdorf umhören, ein bisserl Eigeninitiative zeigen usw (redet mit mir wie mit einer Vollidiotin). Mein Heimatdorf ist eine Hauptstraße mit 480 Einwohnern und einer kleinen Greißlerei., Irre.. Oder was ist mit dem Wirtschaftspark zwei Ortschaften weiter? Ich erwiderte, dass ich gestern erst wieder nachgeschaut habe und dort momentan nur eine Stelle auf geringfügiger Basis frei ist und er mir ja vorhin gerade gesagt hat, dass dies nicht erwünscht sei. Er nur: Sehens, jetzt redens schon wieder so einen Blödsinn, mir als AMS´ler brauchens aber nicht erzählen, dass es nur die Stelle gibt, dort gibts genug! und wieder, er sieht schon, an was es bei mir liegt.... Natürlich habe ich nach diesem Gspräch sofort in die Stellenausschreibungen geschaut und nichts davon mit vielen offenen Stellen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht ob ich weinen oder nicht doch eher lachen soll. Zum Schluss meinte er auch noch, ob ich nicht weiß, dass das AMS die Betreuung auch fördert. Sagte ich, dass weiß ich schon, aber da möchte ich mich vorher auch abgesichert wissen vom finanziellen, bevor ich etwas unterschreibe. Hat er gemeint, mich ruft dann die zuständige Dame an und berechnet das mit mir. Bis jetzt hat sich niemand gemeldet. Wahrscheinlich muss ich mich dann wieder 40 Minuten mit meinem Wertkartenhandy in der Warteschleife hängen und auf Bittstellerin machen ich fauler, minderwertiger Sack.
Solche Leute bestimmen über dein Leben und wenn sie wollen, streichen sie dir die Existenzsicherung. Ach so, entschuldigung, wie hat er gemeint, dass ich da was falsch sehe wenn ich glaube, das AMS ist für mein Auskommen zuständig. Dieser Typ hat einen sicheren Job, verdient wahrscheinlich nicht zu knapp und hat selber ein Kind. Wie moralisch verkommen muss man sein? Ich muss bei solchen verrohten, gewissenlosen Menschen immer an Goethes Harfenspieler denken der singt:
Wer nie sein Brot mit Tränen aß,
Wer nie die kummervollen Nächte
Auf seinem Bette weinend saß,
Der kennt euch nicht, ihr himmlischen Mächte.

Ihr führt ins Leben uns hinein,
Ihr laßt den Armen schuldig werden,
Dann überlaßt ihr ihn der Pein,
Denn alle Schuld rächt sich auf Erden.

4.06.2021 um 12.58 Uhr - von Su. - "Ignorierte Befunde / Attest"


Lieber Herr Moser, wenn ich länger als 1 Stunde am Stück stehe/gehe bekomme ich schwere Beine die brennend schmerzen. In meinem Attest steht dass längeres Stehen vermieden werden soll. Meine Beraterin weist mich vermutlich wie sooft dem bbrz zur Begutachtung meiner Arbeitsfähigkeit zu. Dort wird immer wie ein wunder festgestellt dass ich voll arbeitsfähig bin.
Mann will mich jetzt Handel oder Gastro zwingen zu arbeiten. Ich habe diesen Job schon mehrmals versucht ohne Erfolg wegen den Schmerzen.
Ein behindertenpass wird anscheinend nur mit 50 prozentiger Behinderung erstellt. Ich bin wirklich ratlos ich möchte dass das AMS das endlich akzeptiert!
Was kann ich tun und außer Befunde zu bringen die das AMS ja wohl nicht akzeptiert? Danke für Ihre Hilfe

Antwort:
Wenn sie die dementsprechenden atteste von ärzten dem AMS schon vorgelegt haben, dann versuchen sie ruhig, sich nicht zu grosse sorgen zu machen.
Falls
sie wegen gesundheitlichen gründen eine arbeit nicht antreten können oder nicht durchhalten und sie deswegen eine sperre bekommen sollten - so beschreiten sie den Rechtsweg und legen auf den bescheid Berufung ein - aktuelle atteste beilegen.
Gute chancen auf erfolg (Ohne Gewähr)

Zur Info: Verwaltungsgerichtsurteil-Auszug
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<

4.06.2021 um 11.51 Uhr - von G*. - "Will über Jobtransfair berichten"


Sehr geehrter Herr Moser.

Da ich seit einigen Wochen bei Jobtransfair bin will ich mal darüber berichten. Also das Unternehmen ist ja heuer glaub ich Zwanzig Jahre alt geworden und man merkt es – verfahrenen Strukturen, Aufgeblasene „Personalberater“ - die eigentlich die Leute am Liebsten in einen SÖB Betrieb oder in einem ihrer „Befreundeten“ Betrieben unterbringen wollen aber von BERATUNG echt keine Spur – deshalb eher Personalvermittler als Berater. Die TrainerInnen sind ja (zumindest in meinen Fall) bemüht, haben aber teilweise Unterlagen die auch schon ein paar Jahre alt sind. Der Anfang der Maßnahme musste in einer Kleingruppe von ca. 6 Personen verbracht werden, Aufgeteilt in ca. 4 -6 Gruppen (vor Corona waren es sicher über je 20zig Leute bei 2 Gruppen), die Workshops danach (Lebenslauf und Bewerbungsschreiben) waren Online per Smartphone, Tablet oder PC je nachdem wo man eine Kamera und ein Mikro hat – denn es wird ja angenommen das hat eh ein jeder, aber was wenn nicht? Kommuniziert wird da bei über MS Teams das man sich als Gratis APP Downloaden kann und dann eh nur ein Paar GB (bei mir waren es ca. 8,5GB) und Ladekapazität kostet – wenn du gar kein Internet am Handy hast oder einen alten Vertrag mit „nur“ 4-6 GB oder eben keine Kamera hast, usw. schaust alt aus.

Hauptproblem bei dem Unternehmen ist auch das die verschiedenen Gruppen nicht miteinander sondern eher Gegeneinander oder besser gesagt aneinander vorbei agieren – Personalberater aka Vermittler kann nicht mit den TrainerInnen, Sozialarbeiterin bekommt keine Termine der „Teilnehmer“ mitgeteilt und ruft während eines Workshops die Teilnehmer an, usw.

JTF hat ja angeblich zu 10 000 Unternehmen einen „Draht“ um Leute zu „Vermitteln“ (bessergesagt zu „verborgen“ denn soweit ich weiß bleibt man ja bei JTF weiterhin gemeldet – schon wegen der allzu geliebten „Förderung“) aber ich glaube das sind Wunschgedanken denn viele Firmen wollen mit ihnen gar nicht zusammen arbeiten oder haben keinen Vertrag mehr/nie gehabt. Außerdem wird von den „Vermittlern“ ja an die Firma ja auch nur ein Lebenslauf weitergegeben und meistens ist es ein anderer “Vermittler“ der gerade einen Draht zur der Firma hat oder vorgibt zu haben und der hat mit dir so gut wie nie gesprochen. Aber die Firma wo man sich bewirbt will ja auch wissen was diese Person schon gearbeitet hat und wo die Stärken und Schwächen liegen und das steht doch eher in einem Bewerbungsschreiben das aber nicht mitgesendet wird. Meiner Meinung tun die „Vermittler“ nur so, denn das eine oder andere Mal habe ich schon erlebt das eh nix passiert.

Mein Vermittler redet sehr viel und schreibt auch immer was zu den Firmen bzw. einen Tagesbericht – was auch immer, aber habe ich auch eine Einsicht in diese Berichte oder besser gefragt kann ich um Einsicht zu diesen Berichten bitten/verlangen/erzwingen?

Das zweite ist, er verlangt auch immer das ich meine Bewerbungen die ich vom AMS bekomme bzw. die ich selber mache und im eAMS Konto eintrage ihm ebenfalls mitzuteilen also auf einem Zettel aufzuschreiben und auszuhändigen. Muss ich das machen oder ist es aus Datenschutz gar nicht erlaubt (Weitergabe von Daten an Dritte)? Mir kommt es so vor das er „Nachforschungen“ antreibt um die geliebte Förderung anzupreisen – denn bei Großunternehmen können sie eh nix machen sondern nur bei Klein und Mittel Unternehmen (nach seiner Aussage nach).

In diesem Fall kann ich nur von JTF berichten, aber ich glaube dass es bei Trendworks, Itworks, usw…. nicht besser oder vielleicht sogar schlimmer ist.

Mfg G. (3.06.21)

Antwort:
Sie können und dürfen die Daten, die über sie angelegt werden, einsehen bzw. einfordern!
Siehe: Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)

Auskunftsbegehren gemäß DSGVO Art 15 - V1.0 - Musterbrief (argedaten)
wie auch
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
unter:
Datenschutz (Ohne Gewähr)

28.05.2021 um 16.33 Uhr - von K*. - "Eine Frage zu SÖB und Schilderung über Willkür?"


Sg. Hr. Moser,

ich habe einerseits eine Frage bezügl. SÖB und andererseits möchte ich hier kurz einen Vorfall schildern, der an Willkür nicht mehr zu überbieten ist.

lch erhielt vom AMS Graz-West am 30.03.2021 per eAMS für den 14.04.2021 eine unverbindliche Einladung zum lnfotag der Qualifizierungsberatung (ALEA) Graz Diese Veranstaltung beruhte laut AMS-Unterlagen auf freiwilliger Teilnahme und wird somit nicht vom AMS sanktioniert.
Da ich an diesem Tag noch immer unter einer leichten Erkältung (Schnupfen) litt und aufgrund der aktuellen Coronalage nicht mit verschnupfter Nase stundenlang unter Mitmenschen sitzen wollte, rief ich bei der Qualifizierungsberatung an und bat mit den Worten,,lch habe einen Schnupfen und würde es vorziehen, aufgrund der aktuellen Coronalage nicht mit verschnupfter Nase inmitten von Menschen zrJ sitzen"um einen neuen Termin.

Die Dame von der Qualifizierungsberatung meinte, dies wäre natürlich kein Problem, sie würde mir einen neuen Termin zukommen lassen. lch frug zur Sicherheit noch nach, ob mein Fernbleiben von der lnfoveranstaltung AMS-Sanktionen nach sich ziehen würde, worauf die Dame meinte:
,,Natürlich nicht, drese Veranstaltung ist ja freiwillig".

Nun erhielt ich für den Monat April vom AMS nur die Hälfte meines NS-Bezuges, was mich sehr wunderte, da keinerlei Bescheide oder sonstige Unterlagen darauf hinwiesen, dass mir der Bezug gesperrt worden wäre.

Auf Nachfrage bei der AMS-Serviceline teilte mir diese mit, dass ich mich seit
14.O4.2021 in Krankenstand befände! Sie können sich meine Verwunderung sicher vorstellen, da ich niemals beim Arzt war oder mich selbst beim AMS krank gemeldet hatte.

lch: ,,Wie kann das sein, ich war ja nicht einmal beim Arzt und habe mich krankgemeldet?"
Serviceline: ,,Ja wir haben hier aber die Meldung, dass sie im Krankenstand sind."
lch: ,,Wer hat das gemeldet, wenn ich nicht beim Arzt war und mich selbst auch nicht krankgemeldet habe?"
Serviceline: ,,Die von ALEA haben gemeldet, dass sie aufgrundvon Krankheit nicht an der Infoveranstaltung teilgenommen haben."
lch: ,,Ja, das stimmt, ich war verschnupft und habe dort um einen neuen Termin gebeten, aber krankgemeldet habe ich mich ausdrücklich NICHT. lch war ja nur verschnupft"
Serviceline: ,,Ja, das steht da aber so, sie sind im Krankenstand - ich verbinde sie mit ihrem Berater"

lch erklärte meinem Berater ebenso obigen Sachverhalt und bat um eine Richtigstellung bzw. Aufhebung des eigentlich weder von mir, noch von einem Arzt bestätigten, also FALSCHEN, Krankenstandes. Er meinte, er müsse das seinen Vorgesetzten weiterleiten bzw. müsste ich einen Bescheid anfordern, gegen welchen ich dann Einspruch erheben könne.

lch: "lch kann aber nichts beweisen, was ich nicht getan habe. lch habe mich nicht krankgemeldet, kein Arzt hat mich krankgemeldet - wie soll ich bitte beweisen, dass ich nicht in Krankenstand bin? Außerdem hat ALEA gar nicht die Befugnis, jemanden krank zu melden. So etwas darf nur ein Arzt. Auch das AMS hat nicht die Befugnis, mich krank zu melden. Wie kann das AMS mich krankmelden, wenn keine Krankmeldung eines Arztes vorliegt? Außerdem muss man nach einer mündlichen Krankmeldung spätestens 3 Tage danach dem AMS die entsprechende ärztliche Krankschreibung nachbringen, sonst gilt diese Krankmeldung nicht - wie kann es sein, dass das AMS mich einfach ohne ärztliche Bestätig ung krank meldet?"

Mein Berater meinte nur: ,,ALEA hat gemeldet, dass sie wegen Krankheit nicht am lnfotag teilgenommen haben, sie waren also zu diesem Zeitpunkt krank."

Offenbar hatte mein Berater eine unbestätigte (weder von einem Arzt, noch von mir selbst bestätigte) Angabe einer dritten Person als Bestätigung für einen Krankenstand interpretiert und diesen als solchen eingetragen! Aus diesem Grund berechnete das AMS logischerweise meinen Bezug nur bis zum 14.04.2O21. lch meldete dem AMS iedoch keine mündliche oder schriftliche Krankmeldung. Es lag auch keine Krankmeldung seitens eines Arztes vor, weil ich keinen Arzt konsultierte.

lch frug ihn, ob er überhaupt autorisiert sei, diesen falschen Krankenstand wieder aufzuheben. Er meinte nur, er müsse das an seine Vorgesetzten weiterleiten und werde sich ,,da jetzt sicher nicht die Finger verbrennen".

Nach diesem Gespräch übermittelte mir mein Berater sogleich 7 Vermittlungsvorschläge, obwohl ich laut seiner Definition doch im Krankenstand war.

Ich telefonierte daraufhin mit ALEA, diese bestätigte, dass sie gar keine Befugnis hätten, jemanden krank zu melden – somit verfasste ich ein saftiges Beschwerdeschreiben und sendete dies an die zuständige Geschäftsleitung, die Landesgeschäftsstelle und die Ombudsstelle.

Zwei Tage später erhielt ich nur eine formlose Nachricht (kein ausdruckbares Schreiben) per eAMS von der Abteilungsleiterin, dass man nach nochmaliger Prüfung diesen Krankenstand rückwirkend aufhob und mir meinen Bezug überweise, was auch geschah – denn ich drohte schon, mich an die Öffentlichkeit zu wenden. Auch forderte ich zum wiederholten Male aufgrund solcher Fahrlässigkeit einen sofortigen Beraterwechsel. Darauf wurde natürlich mit keinem Wort in dieser Antwort eingegangen.

Auch erfuhr ich nicht, wer diesen falschen Krankenstand tatsächlich eingetragen hatte.

Als „Belohnung“ überwies mich mein Berater per eAMS an einen SÖB. Laut diesem Schreiben handelt es sich um eine Vermittlung an ein gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt (SASt GmbH) in Form eines befristeten Dienstverhältnisses. Darin wird sowohl das Stellenangebot, als auch der Stellenvermittlungsvorschlag als „verbindlich“ bezeichnet.

Zitat:
„Das Stellenangebot ist verbindlich – bitte seien Sie telefonisch erreichbar!“ und „Bitte, beachten Sie! Wir müssen Sie laut ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) darauf aufmerksam machen, dass dieser Stellenvermittlungsvorschlag verbindlich ist. Sollten Sie sich nicht bewerben, kann dies Folgen nach § 10 ALVG haben.
Sollten sie keinen Leistungsbezug haben, kann Ihre Arbeitslosenvormerkung beendet werden.“

Ich habe mit der Dame von SASt bereits einen Vorstellungstermin vereinbart, um einer Bezugssperre vorzubeugen. M.E. bin ich somit meiner Verpflichtung lt §10 nachgekommen (beworben) – wie sieht es jedoch aus, wenn ich angebotene Stellen von SASt nicht annehme?

Laut $3 AMFG gilt:

„§ 3.
Für die Arbeitsvermittlung gelten insbesondere nachstehende Grundsätze:
1. Die Inanspruchnahme der Arbeitsvermittlung ist freiwillig.
2. Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeit anzunehmen – die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBI, Nr. 609, werden dadurch nicht berührt.
3. Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen.
Laut §10 ALVG gilt:

„(1) Wenn die arbeitslose Person
… sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen...“

Dies impliziert, dass das AMS in Bezug auf Arbeitsvermittlung durch Arbeitsüberlasser im Einklang mit den Vorschriften des §3 AMFG agieren muss, welcher besagt, dass „die Inanspruchnahme einer Arbeitsvermittlung freiwillig ist“ und „niemand dazu gezwungen werden kann, eine angebotene Arbeit anzunehmen.“

So betrachtet wären bzw. sind jegliche Stellenvermittlungsvorschläge, welche mich an eine Arbeitsvermittlung (= sozialökonomische Betriebe) verweisen, auf freiwilliger Basis und das AMS ist nicht befugt, jemanden zur Aufnahme einer Arbeit zu zwingen. Weder von vornherein, noch im Nachhinen.

Kann mir der Bezug also gesperrt werden, wenn ich eine angebotene Arbeitsstelle eines SÖB ablehne?

Vielen Dank für ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen K. (27.05.21)

Antwort:
"Ja laut AlVG § 10 wird Verweigerung und Vereitelung mit einer 6 wöchigen, bei Wiederholung mit einer 8 wöchigen Bezugssperre sanktioniert.
Ein SÖB-Transitarbeitsplatz ist eine zumutbares DV. und Pflicht, wenn nach dem eigens dafür entworfenen KV. entlohnt wird.

Sollten sie verweigern und es kommt zur Sperre verlangen sie einen Bescheid und versuchen mit ihrer Begründung eine Berufung einzulegen. (erheben Beschwerde)

"?Der Widerspruch der beim Vergleich des AMFG mit dem AlVG zu Tage tritt ist interessant - dieser wird wahrscheinlich oder sicherlich so interpretiert, dass sie nicht gezwungen werden können eine bestimmte Arbeit anzunehmen. Sie dürfen schon, wie ein Arbeitgeber zum Angebot, nein sagen - sie werden halt dann mit Bezugssperre sanktioniert. - in deren Augen anscheinend kein Zwang
?
Hier liegt ein seltsames Verständnis von Freiwilligkeit bzw. Zwang vor?"

Wenn sie mit dieser Begründung in Berufung gehen, so bitte ich um Rückmeldung!
Klar interessiert es mich wie ein Vw-Gericht die Sperre (den Widerspruch bez. Freiwilligkeit bzw. Zwang) begründet?"

Siehe Links:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)

27.05.2021 um 18.02 Uhr - von T. - "Sperre wegen Kontrolltermin?"


Hallo Herr Moser!

Bekam vorige Woche am Freitag eine Nachricht (per e ams konto), dass ich mich bei iAB melden sollte um einen Termin zu vereinbaren. Es geht dort um einen Psychologischen-Test, ein Gespräch und Befunde sollte man auch mitnehmen.
Ich schicke Ihnen per Anhang, das dass Ams-Linz mit den Paragraphen 49 Abs. 2 ankündigt , wenn man nicht hingeht das Geld gestrichen wird. Voriges Jahr hätte ich zum BBRZ gehen sollen, da ich in die Risikogruppe Covid 19 bin, sagte mir die Dame (BBRZ) da beim Ams das Attest von mir liegt brauche ich nicht kommen, da Risikogruppe nicht einmal das Gebäude betreten dürfen. Da fragte ich bei iAB auch nach, sie müsse das mit Ams abklären. Die Dame von der iAB meinte, das dass Ams entschieden hat über mich ich muss da hingehen. Ist das iAB nicht freiwillig? Mit den Paragraph 49 Abs.2 können Sie kein Geld streichen oder ich dachte der Paragraph 10??

Danke im voraus Mit freundlichen Grüßen T. aus Linz (25.05.21)

Antwort:
§49 ist auch sperre - falls wer nicht zum kontrolltermin kommt gibt's eine sperre bis zur wiedermeldung.
Ev. können sie sich gegen den"Kurs" wehren - falls - coaching ev. freiwillig.
links in ruhe durchgehen
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (
ohne gewähr)

25.05.2021 um 18.25 Uhr - von T. - "kein Kontrolltermin beim AMS"
Hallo Herr Moser!
Es ist kein Kontrolltermin beim Ams.
Aber das Ams schickt die Leute zur iAB und nehmen das als Kontrollmeldung, wenn man zur iAB geht und wenn man nicht hingeht wird das Geld gestrichen.
Danke im voraus Mit freundlichen Grüßen T aus Linz

Antwort:
Der infotag bei zwangs---massnahmen wird als kontrolltermin ausgewiesen "rechtlich fraglich"?
siehe auch: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

17.06.2021 um 12.39 Uhr - von T. - "IAB: Ja freiwillig, nur der Kontrolltermin ist Pflicht"
Sehr geehrter Herr Moser!

Heute hatte ich den Termin bei iAB (das erst Gespräch bzw. Kontrolltermin).
Die Beraterin fragte mich ob mich das Ams aufgeklärt hat über iAB und um was es hier geht( nein wurde ich nicht sondern per e ams konto das ich dort einen Termin ausmachen sollte). Daraufhin sagte Sie , das dass Ams das machen muss. Ich bekam einige Fragebögen zum ausfüllen . Ich fragte ob die weiteren Termine freiwillig sind, ja sind sie nur der erste Kontrolltermin muss man einhalten. Jetzt kommt‘s es gibt einen Fragebogen der sehr private Fragen beinhaltet, wie wieviel Miete ich zahle ob ich ein Auto habe ob ich eine Wohnung bzw Eigentumswohnung besitze ob ich einen Partner habe und Wohnbeihilfe beziehe usw.
Da sagte ich, dass das sehr Privat ist und ich das nicht möchte weil das niemand angeht ausser mir! Daraufhin sagte Sie der muss ausgefüllt werden ansonsten könnte Sie am letzten Tag keinen Ams- Bericht schreiben. Daraufhin bot Sie mir an meine Ams- Betreuerin anzurufen ob das für mich finanzielle einbussen haben könnte? Nein es gibt keine finanziellen einbussen. Man sollte ja ärztliche Befunde mitnehmen, da sagte ich die möchte ich nicht preisgeben(weil es für mich zu persönlich ist ) . Das versteht Sie muss ich auch nicht(freiwillig). Für mich hat das mit Perspektivenwechsel nichts zu tun. Alleine die sehr privaten Fragen kommen mir sehr suspekt vor. Sie hat noch ein Formular ausgefüllt mit meinen Daten und das müsste ich heute Unterschreiben wegen den anderen Terminen ansonsten geht das nicht weiter.
Das schreiben bekommt nicht nur das Ams sondern eine Psychologin in V.

Mit freundlichen Grüßen
T (15.06.21) (ohne Gewähr)

23.05.2021 um 13.18 Uhr - von R*. - "habe in Panik gehandelt"


Lieber Herr Moser,
danke für Ihre rasche Antwort! Ja, ich weiß das, dass sehr unklug war aber ich habe in Panik gehandelt. Ich werde dem AMS über das e-AMS Konto schreiben wie es dazu gekommen ist und um Info, bezüglich Geldleistung, Versicherung, ... bitten. In der Vergangenheit hatte ich, wegen der selben gesundheitlichen Probleme, schon eine Wiedereingliederung Teilzeit, auch Fit2Work war damals mit eingebunden (war aber in einem aufrechten DV). Ich denke das kann das AMS auch bei der SV im Datenversicherung Auszug einsehen, oder? Aktuell habe ich einen Befund auf dem steht das ich mind. 4-Wochen noch krankgeschrieben bleiben soll (denken Sie das dieser auch reicht?). Aber ich möchte ungern den kompletten Befund dem AMS zur verfügung stellen, denken Sie es ist möglich, die mir zu persönlichen Dinge am Befund einfach auszuschwärzen? Diagnose und empfohlene Behandlung würde ich stehen lassen. Sobald ich einigermaßen stabil bin, werde ich schnell wieder eine Anstellung suchen. Aber Sie haben schon recht ich schaffe keine Vollzeitanstellung mehr. Aber mit jedem Rückfall wird es für mich schwerer, da lange Krankenstände im Sozialversicherungsdatenauszug stehen und dieser mittlerweile ohnehin bei jeder Firma vorzulegen ist. Das ist auch einer der Gründe warum ich es mir keinesfalls leisten kann nochmal eine Wiedereingliederung oder ähnliches im Auszug stehen zu haben. Aber das ist sowieso ein eigenes Thema.... ! Eine Spende ist bereits unterwegs. Danke nochmal für Ihre rasche Antwort, jetzt fühl ich mich ein wenig beruhigter, wenn ich weiß was ich tun kann. Liebe Grüße (22.05.21)

Antwort:
Wegen der sperre unbedingt schriftlichen bescheid verlangen und diesen berufen – Krankheit ist ein grund (Nachsichtsgrund), der eigentlich eine sperre ausschliesst, in folge dessen müsste auch die krankenversicherung anders handeln. Heisst sie müssten dann auch krankengeld bekommen!
(krankschreibung legen sie der berufung bei – und ja, sensibelste Daten ev. nicht weitergeben – ev. schwärzen oder neu holen, ohne umfangreiche ausführung)
bescheid
schriftlich mit datum anfordern – kommt der bescheid nicht innerhalb eines monats muss ihnen das geld ausbezahlt werden!
siehe: (Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung) (
ohne gewähr)

Siehe auch Infos zu Datenschutz

unter:
"In der Probezeit gekündigt" (22.05.2021)

23.05.2021 um 6.19 Uhr - von T. - "Beschwerdegrund"


Sehr geehrter Herr Moser,

vorerst ein großes Lob und Danke für ihre tolle Arbeit, die Sie leisten um Arbeitslose zu unterstützen bei Rechtsfragen.

Ich habe am 21.05.2021 um 10.01 Uhr den Eintrag "Impfnachweis oder einen Test?" geschrieben.
Derzeit bin ich schon am Vorarbeiten für meine mit Sicherheit kommende Bezugssperre der Notstandshilfe, weil ich den Corona-Test verweigern werde.

Ich habe dazu noch ein paar Fragen an Sie, wie in diesem Fall korrekt vorzugehen ist.
Sie schrieben, man sollte eine Berufung einlegen und eine Beschwerde erheben, was sollte in diesem Fall in der Beschwerde stehen?
Welchen Beschwerdegrund soll man angeben? Wie soll die Beschwerde genau in diesem Fall formuliert werden?
Ich bekomme neben der Notstandshilfe auch noch Mindessicherung, wie sieht es da aus, wenn man eine Bezugssperre erhält, wird einem dann auch sofort die Mindesicherung gestrichen? Oder nur beim ersten Mal gekürtzt?
Kann einem auch die ganze Mindessicherung eingestellt werden an sich, wenn man sich mehrmals bei dem Test verweigert?

Und muss man dem AMS zur Verfügung stehen bei einer Bezugssperre? Ich konnte entnehmen:

"Bei Sperre zur Verfügung stehen?
Muss man bei einer Sperre dem AMS zur Verfügung stehen?

Zuweisungen in Maßnahmen kann es nicht geben, wenn doch ists
eine Überschneidung oder ein Irrtum. Zuweisungen auf Stellen sehr wohl, da
man arbeitssuchend vorgemerkt bleibt. Wenn man denen nicht nachkommt, kanns
keine Konsequenzen geben."

Das heißt sie dürfen mir Stellenangebote weiterhin schicken - da ich noch als Arbeitssuchend gemeldet bin, muss aber diese nicht nachkommen, da es rechtlich für das AMS auch keine Möglichkeit gibt zu sanktionieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Arbeitsplatzvorschläge, DV-Zuweisungen können und dürfen während einer Sperre weiterhin kommen, aber es kann und darf während einer Sperre keine weitere geben.
Mindestsicherung unterliegt einer regionalen Handhabung, weshalb es unmöglich ist eine einheitliche Auskunft zu geben - von Kürzung bis gänzliche Sperre ist alles möglich!
Was in einer Berufung stehen soll orientiert sich an der Bescheid-Begründung - ob ein Corona-Test rechtlich bzw. gesetzlich "schon" vorgeschrieben ist?
Und falls ja, ob es vielleicht einen gesundheitlichen Grund gibt, der einen Test über eine ärztliche Befreiung / Attest verbietet? - als Beispiel.
Bei gesetzlicher Verpflichtung zum Testen, braucht`s eine ärztliche Befreiung, ansonsten sind die Chancen auf eine erfolgreiche Beschwerde gering bis ausgeschlossen, (Ohne Gewähr)


unter: "Impfnachweis oder einen Test?" (21.05.2021)

22.05.2021 um 9.56 Uhr - von R*. - "In der Probezeit gekündigt"


Sehr geehrter Herr Moser,

vielleicht können Sie mir Helfen. Ich habe vor kurzem bei einer Firma angefangen zu arbeiten und habe noch in der Probezeit das DV gekündigt. Es ging mir gesundheitlich sehr schlecht. Befinde mich seit einigen Jahren in Therapie und war eigentlich recht stabil. Jetzt hatte ich einen Rückfall, egal ich will da jetzt gar nicht näher darauf eingehen. Ich werde jetzt wieder auf Medikamente eingestellt und hoffe dann schnell wieder fit zu sein. Auf jeden fall habe ich mich am selben Tag beim AMS wieder Arbeitslos gemeldet (Wiedermeldung <62 Tage) und am nächsten Tag hab ich mich krank gemeldet. Alles im e-AMS Konto. Jetzt habe ich aber bei der ÖGK gesehen das ich nur Sachleistungsanspruch laut §122 habe. Heißt das, dass ich kein Krankengeld bekomme? Das ich eine Sperre wegen der Selbstkündigung habe ist mir klar (obwohl ich hierzu keine Info vom AMS erhalten habe) aber ich dachte das diese erst nach Beendigung meines Krankenstandes zu laufen beginnt. Ich habe noch 14 Tage Anspruch
auf AMS Leistungsbezug dann müsste ich Notstandshilfe beantragen. Ich habe aber erst für Ende Juni einen Termin zu einem Beratungstelefonat bekommen, soll ich NH bereits im Krankenstand beantragen oder erst wenn mein Leistungsbezug endet. Obwohl ich ja da ohnehin kein Geld bekomme wegen der Sperre. Natürlich könnte ich dem AMS erklären warum es zur Selbstkündigung gekommen ist, aber ich habe Angst das die mich dann zu einem Arzt schicken. Ich möchte nämlich nicht als Arbeitsunfähig gesehen werden. Sobald die Medikamente wieder wirken, werde ich wieder arbeiten können und mir etwas neues suchen. Ich habe die letzten 20 Jahre immer fleißig gearbeitet trotz Krankheit. Und können Sie mir vielleicht sagen welchen Grund ich für die Selbstkündigung angeben kann, ohne das ich dann vielleicht als arbeitsunwillig gesehen werde? Fragen über Fragen, habe da leider keine Erfahrung und hoffe Sie können mir da weiter helfen. Danke vorab! (21.05.21)

Antwort:
Ich denke sie haben völlig unklug gehandelt? Wieso haben sie sich einen Tag nach der Kündigung krank schreiben lassen?? Das hätten sie noch im Arbeitsverhältnis tun sollen! Da sie in der Probezeit waren, wären sie ev. deswegen auch von der Firma gekündigt worden und hätten auch ohne Sperre gleich wieder die Arbeitslosenversicherungsleistung weiter bekommen und klar während dem Krankenstand auch das Krankengeld.
Versuchen sie die Angelegenheit zu klären. Eigentlich sollten sie trotz der 4 Wochen-Sperre voll versichert sein und auch Krankengeld bekommen.
Reden sie diesbez. mit der Krankenversicherung und mit dem AMS.
Es ist eh deutlich, dass der Grund der Kündigung die Krankheit ist, weil sie gleich einen Tag drauf krankgeschrieben wurden! Also brauchen sie sich eigentlich keinen anderen Grund suchen! Kommts zu keiner zufriedenstellenden Lösung verlangen sie einen schriftlichen Bescheid - müssen sie auch von der Krankenkasse bekommen (warum nur Sachleistungen) - den sie dann berufen! (Berufung einlegen / Beschwerde erheben)
Auch handeln sie wegen der AMS-Sperre so - Bescheid verlangen und Berufung einlegen! Da der Kündigungs-Grund ihrerseits eine Krankheit war, dürfte es zu keiner §11 (4 Wochen) Sperre kommen.
Andererseits ist eine Situation entstanden, in der es ev. angebracht ist, den Krankenstand aufzuheben - sich gesund schreiben lassen - bis alles wieder in geordneten Bahnen verläuft - ausser es geht gar nicht!
Es wäre schon auch wichtig, sich eine ärztliche Bestätigung, Attest, bez. ihrer Krankheit zu holen und dem AMS vorzulegen!
Es gibt bei Krankheit nicht nur eine Arbeitsunfähigkeit, sondern auch die verminderte Leistungsfähigkeit. Schützt vor bestimmten Dienstverhältnissen!
Ihr Arzt / Facharzt braucht nicht genau auf die Krankheit eingehen - offenlegen, sondern eben der Behörde mitteilen, dass es sich bei ihnen um eine verminderte Leistungsfähigkeit von so und soviel Prozent handelt! (Ohne Gewähr)


23.05.2021 um 13.18 Uhr - von R*. - "habe in Panik gehandelt"
Lieber Herr Moser,
danke für Ihre rasche Antwort! Ja, ich weiß das, dass sehr unklug war aber ich habe in Panik gehandelt. Ich werde dem AMS über das e-AMS Konto schreiben wie es dazu gekommen ist und um Info, bezüglich Geldleistung, Versicherung, ... bitten. In der Vergangenheit hatte ich, wegen der selben gesundheitlichen Probleme, schon eine Wiedereingliederung Teilzeit, auch Fit2Work war damals mit eingebunden (war aber in einem aufrechten DV). Ich denke das kann das AMS auch bei der SV im Datenversicherung Auszug einsehen, oder? Aktuell habe ich einen Befund auf dem steht das ich mind. 4-Wochen noch krankgeschrieben bleiben soll (denken Sie das dieser auch reicht?). Aber ich möchte ungern den kompletten Befund dem AMS zur verfügung stellen, denken Sie es ist möglich, die mir zu persönlichen Dinge am Befund einfach auszuschwärzen? Diagnose und empfohlene Behandlung würde ich stehen lassen. Sobald ich einigermaßen stabil bin, werde ich schnell wieder eine Anstellung suchen. Aber Sie haben schon recht ich schaffe keine Vollzeitanstellung mehr. Aber mit jedem Rückfall wird es für mich schwerer, da lange Krankenstände im Sozialversicherungsdatenauszug stehen und dieser mittlerweile ohnehin bei jeder Firma vorzulegen ist. Das ist auch einer der Gründe warum ich es mir keinesfalls leisten kann nochmal eine Wiedereingliederung oder ähnliches im Auszug stehen zu haben. Aber das ist sowieso ein eigenes Thema.... ! Eine Spende ist bereits unterwegs. Danke nochmal für Ihre rasche Antwort, jetzt fühl ich mich ein wenig beruhigter, wenn ich weiß was ich tun kann. Liebe Grüße (22.05.21)

Antwort:
Wegen der sperre unbedingt schriftlichen bescheid verlangen und diesen berufen – Krankheit ist ein grund (Nachsichtsgrund), der eigentlich eine sperre ausschliesst, in folge dessen müsste auch die krankenversicherung anders handeln. Heisst sie müssten dann auch krankengeld bekommen!
(krankschreibung legen sie der berufung bei – und ja, sensibelste Daten ev. nicht weitergeben – ev. schwärzen oder neu holen, ohne umfangreiche ausführung)
bescheid
schriftlich mit datum anfordern – kommt der bescheid nicht innerhalb eines monats muss ihnen das geld ausbezahlt werden!
siehe: (Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung) (
ohne gewähr)

Siehe auch Infos zu Datenschutz

21.05.2021 um 10.01 Uhr - von T*. - "Impfnachweis oder einen Test?"


Sehr geehrter Herr Moser,

wie man aus den Medien und auch hier entnehmen konnte, verlangt das AMS mittleile für das Betreten der Gebäude und bei den Kursen sowie bei der Jobannahme einen Impfnachweis oder einen Test.
Das ganze kann doch nicht rechtens sein, auf welcher gesetzlichen Grundlage agiert hier das AMS? Wie kann man sich dagegen rechtlich wehren? (20.05.21)

Antwort:
Meines Wissens gibt's zur Zeit noch keine diesbez. ministerielle Verordnung. (OHNE GEWÄHR)
Falls, stellen sie die Frage - nach der Verordnung / dem Gesetzestext - dem AMS-Beraterin bzw. Geschäftsstellenleiter!
Ansonsten wäre auch hier die Vorgehensweise, sich bei Sanktionen einen schriftlichen Bescheid ausstellen zu lassen, der dann zu berufen wäre! Berufung einlegen / Beschwerde erheben! - falls, auch dem Landesverwaltungsgericht vorlegen lassen!

Zur Info:
"Die Antwort wegen Impfpflicht" (13.01.21)

"Sanktion bei Nichtzustimmung zur Testung bzw. Impfbereitschaft - bez. COVID-19-Pandemie" (28.02.21) unter: "Dieses Gespräch war einfach unglaublich" (2.01.2021)

"Covid-Test für die Vorsprache beim AMS?" (ohne Gewähr)

23.05.2021 um 6.19 Uhr - von T. - "Beschwerdegrund"
Sehr geehrter Herr Moser,

vorerst ein großes Lob und Danke für ihre tolle Arbeit, die Sie leisten um Arbeitslose zu unterstützen bei Rechtsfragen.

Ich habe am 21.05.2021 um 10.01 Uhr den Eintrag "Impfnachweis oder einen Test?" geschrieben.
Derzeit bin ich schon am Vorarbeiten für meine mit Sicherheit kommende Bezugssperre der Notstandshilfe, weil ich den Corona-Test verweigern werde.

Ich habe dazu noch ein paar Fragen an Sie, wie in diesem Fall korrekt vorzugehen ist.
Sie schrieben, man sollte eine Berufung einlegen und eine Beschwerde erheben, was sollte in diesem Fall in der Beschwerde stehen?
Welchen Beschwerdegrund soll man angeben? Wie soll die Beschwerde genau in diesem Fall formuliert werden?
Ich bekomme neben der Notstandshilfe auch noch Mindessicherung, wie sieht es da aus, wenn man eine Bezugssperre erhält, wird einem dann auch sofort die Mindesicherung gestrichen? Oder nur beim ersten Mal gekürtzt?
Kann einem auch die ganze Mindessicherung eingestellt werden an sich, wenn man sich mehrmals bei dem Test verweigert?

Und muss man dem AMS zur Verfügung stehen bei einer Bezugssperre? Ich konnte entnehmen:

"Bei Sperre zur Verfügung stehen?
Muss man bei einer Sperre dem AMS zur Verfügung stehen?

Zuweisungen in Maßnahmen kann es nicht geben, wenn doch ists
eine Überschneidung oder ein Irrtum. Zuweisungen auf Stellen sehr wohl, da
man arbeitssuchend vorgemerkt bleibt. Wenn man denen nicht nachkommt, kanns
keine Konsequenzen geben."

Das heißt sie dürfen mir Stellenangebote weiterhin schicken - da ich noch als Arbeitssuchend gemeldet bin, muss aber diese nicht nachkommen, da es rechtlich für das AMS auch keine Möglichkeit gibt zu sanktionieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Arbeitsplatzvorschläge, DV-Zuweisungen können und dürfen während einer Sperre weiterhin kommen, aber es kann und darf während einer Sperre keine weitere geben.
Mindestsicherung unterliegt einer regionalen Handhabung, weshalb es unmöglich ist eine einheitliche Auskunft zu geben - von Kürzung bis gänzliche Sperre ist alles möglich!
Was in einer Berufung stehen soll orientiert sich an der Bescheid-Begründung - ob ein Corona-Test rechtlich bzw. gesetzlich "schon" vorgeschrieben ist?
Und falls ja, ob es vielleicht einen gesundheitlichen Grund gibt, der einen Test über eine ärztliche Befreiung / Attest verbietet? - als Beispiel.
Bei gesetzlicher Verpflichtung zum Testen, braucht`s eine ärztliche Befreiung, ansonsten sind die Chancen auf eine erfolgreiche Beschwerde gering bis ausgeschlossen, (Ohne Gewähr)

20.05.2021 um 13.42 Uhr - von K. - "Covid-Test für die Vorsprache beim AMS?"


Ist es überhaupt rechtens einen Covid-Test für die Vorsprache beim AMS vorweisen zu MÜSSEN, da von Seiten der Regierung ALLES FREIWILLIG ist??? Danke für Rückmeldung. mfg

Antwort:
Wurde ihnen andernfalls eine Sanktion angedroht?
Es gibt Einrichtungen, die einen Test verlangen, wie zum Beispiel Krankenhaus - sonst darf man nicht rein. Ich habe aber bez. behördlicher Seiten keine diesbez. Infos.
Ev. erkundigen sie sich (ev. telefonisch) beim AMS-Geschäftsstellenleiter!
Falls - Danke für eine Rückmeldung!


Anm.: Vorsicht ist geboten im Zusammenhang mit einer Arbeitsvermittlung, falls wo ein Test verlangt wird: "Bezugssperre bei Testverweigerung"


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