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22.07.2021 um 13.22 Uhr - von P*. - "Spüre nun immer mehr den Druck"


Sehr geehrter Hr. Moser.

Erstmals danke für ihre wertvolle Arbeit. Ich bin auf Grund einer rheumatischen Erkrankung nun schon seit 4 Jahren arbeitslos. Ich bin 48 Jahre alt und spüre nun immer mehr den Druck der " Aktion Sprungbrett". Da diese Aktion hauptsächlich auf Langzeitarbeitslose gerichtet ist habe ich mir gedacht irgendeinen Job egal was für ein paar Monate zu machen um nicht mehr als Langzeitarbeitsloser bzw. Langzeitbeschäftigungsloser zu gelten.

1; Wie lange müsste ich arbeiten um nicht mehr als Langzeitarbeitsloser zu gelten? Da ich in diesem Job sicher kaum was verdienen werde möchte ich nat. meine Bemessungsgrundlage nicht verlieren.
2; Wie lange darf ich maximal arbeiten bevor mein Notstandshilfe neu berechnet wird?
Danke mir freundlichen Grüßen (21.07.21)

Antwort:
Langzeitarbeitslosigkeit hebt sich nach einer 28 tägigen unterbrechung auf – drum deppenkurse von 4 wochen
Und
Langzeitbeschäftigungslosigkeit hebt sich nach 62 tagen unterbrechung auf.
da sie schon über 45 jahre alt sind ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt
ihre bemessungsgrundlage kann nicht mehr geringer werden nur höher.
Eine erneute anwartschaft (arbeitslosengeld) gibt’s ab einer 28-wöchigen beschäftigung – zusammengezählt innerhalb 5 jahren. Ohne gewähr


21.07.2021 um 9.51 Uhr - von M. - "Frage bzgl Job bei einem SÖB"


Sehr geehrter Herr Moser,

vorerst vielen Dank für Ihre so wertvolle Arbeit!

Zu meiner Frage:
Ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch bei einem SÖB für einen Job, von dem ich dachte, er sei dort in der Verwaltung. Er wurde ausgeschrieben als Office-MitarbeiterIn zur Dateneingabe, gute EDV-Kenntnisse erwünscht. Herausgestellt hat sich das als mehr als niederschwellige Bildschirmarbeit mit den ständig gleichen Klicks ohne jede Herausforderung oder eigenständigem Denken.
Egal, da ich nach Beendigung des 2. Bildungsweges vor einem Jahr mit 50+ und ohne Praxis auch nach knapp 400 Bewerbungen offensichtlich keine Chance auf einen ordentlichen Job bekomme, würde ich jetzt in den sauren Apfel beißen und diesen Job annehmen, wenn auch nur zur Überbrückung (alles besser als AMS), aber auch um eine Tagestruktur zu haben.
Was mir allerdings fragwürdig vorkommt, ist, dass dieser Job nach §29 des SWÖ-KV für Transitmitarbeiter bezahlt wird. Ich habe ausdrücklich nachgefragt, ob diese Arbeit in dieses Schema fällt und es wurde verneint. Für mich logisch, da ich ja nicht vom AMS vermittelt wurde, sondern mich auf eine ganz normale Stellenausschreibung mit Fixanstellung beworben habe.
Der Bruttolohn ist der für Verwendungsgruppe B für TM: 1.633,80 br = ca 1.328 nt. Warum wird man nicht nach dem allgemein gültigen KV bezahlt, hier würde wohl Gehaltstufe 1/Verwendungsgruppe 1 mit 1.718€ br zutreffen (50€ nt mehr, immerhin).
Es ist so schon schwierig, als Alleinstehende mit dieser schlechten Bezahlung zurecht zu kommen, aber ich möchte dabei nicht auch noch das Gefühl haben, ausgenutzt zu werden.
Ich weiß, dass diese SÖBs in einem Graubereich arbeiten, aber ist in diesem konkreten Fall die Entlohnung rechtens?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße

Antwort:
Ihr Gefühl des ausgenutzt Werdens kommt nicht aus dem "Nichts"! Normalerweise werden arbeitslose Menschen über Zwangszuweisungen (bei sonstiger Bezugssperre) an diese SÖB vermittelt. Hier handelt es sich um eine AMS-SÖB Partnerschaft, die der Umsetzung der "ÖVP-etc." Arbeitsmarktpolitik dient.
(Diese hat die Aufgabe den Niedriglohnsektor zu bedienen und auszubauen!)
"Mittlerweile" ein Wirtschaftszweig der SÖB an Arbeitslose gut verdienen lässt!
Sie wurden anscheinend über eine Stellenanzeige gefischt. In deren Fängen sie nicht mehr losgelassen werden. Diese Vorgangsweise sagt schon viel über diese Betriebe bez. Seriosität aus.
Da diese "DV." mit den eigens dafür entworfenen KV. als zumutbar gelten, dürfen sie auch nicht verweigern. Ansonsten sind sie mit einer Bezugssperre konfrontiert.
Starten
sie ev. trotzdem den Versuch und besuchen sie die AK - wäre in ArbeitnehmerInnen-Angelegeheiten kompetent - und holen sie sich bez. dieser Vorgehensweise Unterstützung, auch wenn die Chancen auf Erfolg gering sind.
Alleine schon deswegen, um - "falls" - der AK bewusst zu machen, dass sie - wie hier zu sehen - in letzter Konsequenz, was den Schutz ihrer Klientele betrifft, überflüssig zu sein scheint? Schlimmer noch - "war und ist sie unvereinbarer Weise Teil dieses Systems?" Probieren sie es! Vielleicht gibt's doch Hilfe? (Ohne Gewähr)

22.07.2021 um 7.09 Uhr - von M. - "Bezugssperre, obwohl ich mich freiwillig auf diesen öffentlich ausgeschriebenen Job beworben habe?"

Guten Morgen, Herr Moser!

Danke für Ihre rasche Antwort.
Was ich nicht verstehe: wie kann ich bei einer Absage meinerseits mit einer Bezugssperre konfrontiert werden, wenn ich mich freiwillig auf diesen öffentlich ausgeschriebenen Job beworben habe, also NICHT vom AMS geschickt wurde?
Wie gesagt ging aus dem Inserat nicht hervor, dass es sich um etwas anderes als einen "normalen" Bürojob handelte.
Morgen bin ich dort um einen halben Tag zu "schnuppern" und werde eruieren, warum die Tätigkeit nach dem Transitarbeit-KV (§29) entlohnt wird, obwohl der GF meine Frage, ob dies denn eh kein Transitjob ist, verneinte.
Weiters habe ich jetzt größte Bedenken, dass ich mir ein Eigentor schieße, wenn ich ablehne. Für so eine schlechte Bezahlung und einer Arbeit, die eigentlich der 2. Arbeitsmarkt ist, habe ich nicht 2 LAP´s nachgeholt. Besteht jetzt die Gefahr, dass die mich dann ans AMS melden, obwohl ich mich freiwillig beworben habe?
Der AMS-Plan, mich in einen SÖB zu stecken (mein persönliches Schreckgespenst), stand schon mal im Raum und dann werde ich mich nicht freiwillig in so ein prekäres DV begeben.
Haben Sie Tipps, was ich morgen fragen bzw anbringen kann?
Danke sehr nochmals!

Antwort:
Ja, schadet auch der eigeninitiative. denn auch ein selbstgesuchten dv., welches man dann doch ablehnt, führt zur sperre, sollte das AMS davon erfahren. Also vorsicht.
Machen sie dem SÖB-mitarbeiter / vorstand darauf aufmerksam, dass sie sich für den 1. Arbeitsmarkt beworben haben und fragen nach was das soll? - oder ob sie den transitarbeitsplatz ohne bezugssperre ablehen können?
Damit die sich - falls - wenigstens damit auseinander setzen müssen. Alles gute
Danke für ev. rückmeldung


21.07.2021 um 9.50 Uhr - von C*. - "Uh ... in schlaflosen Nächten wurden dann Erinnerungen wach... Die Post bestätigte: Vorbereitungsphase auf SÖB."


Infotag als Kontrolltermin telefonisch, innerhalb von 1-2 Wochen??
Wie frage ich da vor Zeugen nach der Freiwilligkeit?

Hallo Christian,

ich bin 5*, und war bis * 2019 im Rahmen der Aktion 20.000 für 1,5 Jahre in einem sehr tollen Job tätig. Größte Bemühungen der gesamten Kollegschaft blieben leider erfolglos, und so landete ich wieder beim AMS.
Und so kam es, dass ich bei meinem letzten telefonischen AMS-Beratungsgespräch (meinen Berater habe ich noch nicht persönlich kennengelernt) wieder eine Maßnahme zugebucht bekam. JobTransfair...
"Da gehens eh nur ein paar Strunden die Woche hin..."
"Wie lange dauert der Kurs?"
"6 - 12 Monate maximal"

Uh ... in schlaflosen Nächten wurden dann Erinnerungen wach...
Die Post bestätigte: Vorbereitungsphase auf SÖB.

Abgesehen davon, dass ich schon solche "Kurse" hinter mir habe, war ich auch schon 2x bei JTF ... sogar genau den selben Kurs "Kompass" hatte ich schon gemacht. (Scheinbar ein Klassiker)

Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bin ich verunsichert, wie ich mich da verhalten soll.
So einen abermaligen Deppenkurs würd ich mir gerne ersparen. Abgesehen davon, dass das nichts bringt, brauche ich nicht zum x.ten Mal die SMART- oder KISS-Regel ebenso wenig wie das Sender- Empfängermodell, das JOHARI-Fenster oder die 4 Ebenen der Wahrnehmung.

Aus dieser Zubuchung:
"Die Anmeldung wurde an JTF weitergegeben. Ein MitarbeiterIn des SÖB wird sie erst ab *. 8. 2021 (innerhalb von 1-2 Wochen) anrufen.
Im Telefonat
- bekommen sie weiterführendes Infos über den SÖB
- erfahren sie wann und wo Ihre Betreuung/Tätigkeit im SÖB starten wird.
Falls Sie telefonisch nicht erreichbar sind, erfolgt eine Meldung an Ihren AMS-Berater..."

In dieser Zubuchung findet sich keine Belehrung über §10 und §38 AlVG, die steht dann dafür in der gleichzeitig mitgeschickten neuen Betreuungsvereinbarung.

Pffft ... ich weiß, das Thema ist nicht neu, nur wie läuft das in Corona-Zeiten?
Weiß nicht was ich tun soll.

Danke &
Liebe Grüße
C (20.07.21)

Antwort:
Gegen die Coachingmassnahme sollten sie sich wehren können!
Siehe "Coaching freiwillig"
Beim Infotag fragen sie vor den KurskollegInnen nach der Freiwilligkeit!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Schwieriger wird's bez. SÖB, wenn nach "KV." entlohnt wird, weil diese Transitarbeitsplätze dann zumutbare DV. sind!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
(mit 1.07.21 geändert / Massnahmen wieder Pflicht!) (ohne Gewähr)


17.07.2021 um 5.12 Uhr - von D. - "Es deprimiert mich wie berechnend ein AMS-Berater sein kann"


Von meiner Seite aus, dürfen Sie mein Geschreibe immer veröffentlichen. Ich bin dankbar, dass es Hilfe von einer juristischen Person gibt. Diese Unterstützung könnten sich die meisten Arbeitslosen nicht mal ansatzweise leisten. Es deprimiert mich wie berechnend ein Ams Berater sein kann. Vom liaben "fast Kumpel" zum Herrscher ("Sie MÜSSEN noch arbeiten!"), dann der Feigling, nämlich als ich 2 Mal, schriftlich, Akteneinsicht verlangt habe. Ist er taktvoll übergangen. Und nachdem ich selbst (vor 3 Monaten), wg eines erneuten Befähigungs Termins gefragt habe, missbraucht er das klein bisschen Macht, die er über mich hat, übergeht Fakten wie eine V*. und müllt mich mit den schlimmsten Hilfsarbeiter Jobangeboten zu. Keiner davon stellt für mehr als 20 Stunden/Woche ein. Die Sinnhaftigkeit entzieht sich meiner Kenntnis. Der Verdienst liegt unter 700 Euro, somit müsste ich zum Job, erneut beim Sozialamt, die Aufstockung zur Mindestsicherung einreichen. Diese gezwungen "devote" Haltung (bin auf das Geld angewiesen) deprimiert mich doppelt, da ich nun weiß dass Herr S. (gehirntechnisch) seit mindestens 10 Jahren stagniert. Falsche Erwartungshaltung meinerseits, Herr S. kann (in diesem Zustand) kaum etwas mit dem Wort "Ausbildung" anfangen. Herr Moser, dankeschön für den Tip mit dem Begehren. Werd ich angehen.
Wollte noch fragen wer konkret, beim Ams entscheidet ob ich förderbar bin?
Danke für alles und schönes Wochenende noch. LG

Antwort:
Ihr Berater spielt bez. ihrer Förderbarkeit und der Entscheidung dazu eine grosse Rolle. Möglich auch, dass er in bestimmten Fällen mit Vorgesetzten Rücksprache hält? (Der Lebenslauf des/der Betroffenen spielt natürlich auch hinein!)
>Bevor der Algorithmus diese Aufgabe übernimmt! Ich traue mich nicht zu sagen ob dieser schon zum Einsatz kommt!

Automatisierte Entscheidungen: Gericht macht Weg für den AMS-Algorithmus wieder frei (netzpolitik.org) (ohne Gewähr)

Ps.: Juristische Person ist zu hoch gegriffen. Es handelt sich um autodidaktische "Bildung" - Danke!

unter: "Sinnvolle Ausbildung anstatt Deppenkurs" (16.07.21)


16.07.2021 um 8.42 Uhr - von D. - "Sinnvolle Ausbildung anstatt Deppenkurs"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich hoffe es geht Ihnen gut bzw dass Sie noch unter dieser E-Mail Adresse zu erreichen sind?
Wir hatten bereits einige Male Kontakt, zuletzt im Jahr 2016. Bis *..2018 war ich bei S.C. tätig. (30 Std/Woche)
So berechnend wie ich eingestellt wurde (wg der Förderung von Langzeitarbeitslosen), so entließ er mich auch. Genau 1 Monat vor dem Weihnachtsgeld wurde ich fristlos entlassen.
Bin somit bald 3 Jahre arbeitssuchend, nach wie vor ohne Ausbildung. Den letzten Versuch diesbezüglich unternahm ich 2019. Ich war 4* und die erste Reaktion meines Beraters:
Ob ich dafür nicht schon zu alt bin?
Mein Argument, dass ich auch mit 75 Jahren, noch etwas dazu lernen kann, wurde überhört.
8 Monate von einem Institut zum anderen, kein Erfolg. Mein letzter Vorschlag war Kindergarten- und Hort-assistentin, sein Argument dagegen, das würden schon alle machen. Das war vor der Pandemie. Bei meiner Akteneinsicht steht gleich auf der 1. Seite: Nicht förderbar.
Ich bin 4*, mit Hauptschulabschluss und demnächst durchgehend 3 Jahre ohne Tätigkeit. Für's Lernen bin ich zu alt, alle anderen unnötigen Kurse hab i schon längst absolviert.
Da mich einer seiner Kollegen, vor ca 10 Jahren (da war ich 3*!) zu einem "Berufsfähigkeit: Ja oder Nein?" Termin geschickt hatte, hab ich es gewagt ihn danach zu fragen?
Was ich mir denn vorstelle, so geht das nicht, sie MÜSSEN noch arbeiten!
Und außerdem, er wollt a nie AMS Berater werden.
Ich zeichne diese Gespräche auf.
Voriges Jahr sollte ich zu Step2Job, mitten im Lockdown. Die Werbung der Firma war: "Tanzen Sie mit Ihrem Berater zu Ihrem nächsten Job", inkl. Werbevideo.
Zornig schrieb ich ihm dass wenn das Geld für einen Step2Job Kurs da ist, dann sollte es auch für eine sinnvolle Ausbildung da sein?
Außer der Berater profitiert davon?
Seine Antwort war, ich müsse ja nicht dorthin, er kann mich ja nicht zwingen.
Ich muss bis *.2021 den Antrag auf Notstandshilfe abgeben und der letzte, fett gedruckte Absatz macht mich nervös und ängstlich. Vor allem der Satz: (gilt nicht für Weiterbildungsgeld)?
Es ist mir bewusst dass ich es unterzeichnen muss, schon des Geldes wegen. Aber ich möchte mir mit der Unterschrift, nicht jede Chance auf eine (vielleicht künftige) Ausbildung vermasseln.
Sorry für den ewig langen Text. LG

Antwort:
Selbst, wenn dieser Hinweis nicht auf dem Antrag steht, gibt es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch!
Um aber nicht immer bei ihrem Berater hängen zu bleiben
- der übrigens innerhalb des AMS eine Minderheitenansicht mit seiner Äusserung, mit 40+ sind Menschen zu alt um zu lernen, vertritt?!?
(Viele Beraterinnen schicken Personen über 50 noch zu einer Ausbildung!) -
verlangen sie ein Begehren für den Instanzenweg! Dann entscheiden ev. andere Leute / Ebenen im AMS mit!
Siehe
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den gewünschten Kurs betreffend bei!
(Kursinhalt / Anbieter / Ort / Dauer / mindestens 1 Monat - Tageskurs / Kosten)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr)


17.07.2021 um 5.12 Uhr - von D. - "Es deprimiert mich wie berechnend ein AMS-Berater sein kann"

Von meiner Seite aus, dürfen Sie mein Geschreibe immer veröffentlichen. Ich bin dankbar, dass es Hilfe von einer juristischen Person gibt. Diese Unterstützung könnten sich die meisten Arbeitslosen nicht mal ansatzweise leisten. Es deprimiert mich wie berechnend ein Ams Berater sein kann. Vom liaben "fast Kumpel" zum Herrscher ("Sie MÜSSEN noch arbeiten!"), dann der Feigling, nämlich als ich 2 Mal, schriftlich, Akteneinsicht verlangt habe. Ist er taktvoll übergangen. Und nachdem ich selbst (vor 3 Monaten), wg eines erneuten Befähigungs Termins gefragt habe, missbraucht er das klein bisschen Macht, die er über mich hat, übergeht Fakten wie eine V* und müllt mich mit den schlimmsten Hilfsarbeiter Jobangeboten zu. Keiner davon stellt für mehr als 20 Stunden/Woche ein. Die Sinnhaftigkeit entzieht sich meiner Kenntnis. Der Verdienst liegt unter 700 Euro, somit müsste ich zum Job, erneut beim Sozialamt, die Aufstockung zur Mindestsicherung einreichen. Diese gezwungen "devote" Haltung (bin auf das Geld angewiesen) deprimiert mich doppelt, da ich nun weiß dass Herr S. (gehirntechnisch) seit mindestens 10 Jahren stagniert. Falsche Erwartungshaltung meinerseits, Herr S. kann (in diesem Zustand) kaum etwas mit dem Wort "Ausbildung" anfangen. Herr Moser, dankeschön für den Tip mit dem Begehren. Werd ich angehen.
Wollte noch fragen wer konkret, beim Ams entscheidet ob ich förderbar bin?
Danke für alles und schönes Wochenende noch. LG

Antwort:
Ihr Berater spielt bez. ihrer Förderbarkeit und der Entscheidung dazu eine grosse Rolle. Möglich auch, dass er in bestimmten Fällen mit Vorgesetzten Rücksprache hält? (Der Lebenslauf des/der Betroffenen spielt natürlich auch hinein!)
>Bevor der Algorithmus diese Aufgabe übernimmt! Ich traue mich nicht zu sagen ob dieser schon zum Einsatz kommt!

Automatisierte Entscheidungen: Gericht macht Weg für den AMS-Algorithmus wieder frei (netzpolitik.org) (ohne Gewähr)

Ps.: Juristische Person ist zu hoch gegriffen. Es handelt sich um autodidaktische "Bildung" - Danke!


15.07.2021 um 11.59 Uhr - von V. - "Bezugseinstellung?"


Hallo Herr Moser!

Ich hatte mit einem Betrieb vereinbart am 01. Juli zum Arbeiten anzufangen. Daraufhin habe ich angerufen und ausgemacht das ich ab dem 05. Juli anfange.
Es handelte sich um eine kurze Vertretung, eine Woche. Am 12. Juli bekam ich eine Nachricht über die Einstellung des Bezuges. Habe dann einen Bescheid verlangt warum dies geschehen ist.
Als Antwort kam, ich soll zum AMS kommen um das Verfahren wegen Nicht zustande kommen einzuleiten. Eine Bescheiderstellung ist zurzeit nicht möglich. Bei der Einstellung mit 1.7.21 handelt es sich derzeit auch nur um eine vorsorgliche Einstellung bis im Verfahren § 10 AlVG entschieden ist.
Was soll ich jetzt machen? Habe gehört wenn die keinen Bescheid ausstellen die mich nicht sperren dürfen oder so ähnlich...... Vielen Dank für ihre Zeit! (14.07.21)

Antwort:
Klar könnten sie schriftlich einen bescheid einfordern – eingeschrieben mit datum – wenn dieser nicht nach einem monat kommt, muss (vorerst) das geld ausbezahlt werden.
In diesem falle rate ich schon zur vorsprache beim AMS, die wollen die angelegenheit abklären. Tragen sie ihren grund vor – ev. auch später, falls, für/in der Berufung. (ohne Gewähr)


15.07.2021 um 11.50 Uhr - von JP. - "Selbst aktiv werden?"


Sehr geehrter Herr Moser,

gibt es eigentlich aktuelle Initiativen die sich für die Rechte von Arbeitslosen einsetzt?
Facebookgruppe oder ein ähnliches aktuelles Forum?
Ich habe das Gefühl durch die aktuelle politische Führung verschlechtert sich die Situation zunehmend.
Auch ich kämpfe immer noch mit diesem Verein. Ich persönlich habe zumindest die Möglichkeit Widerstand zu leisten, leid tun mir diejenigen die selber nicht in der Lage sind sich für ihr Recht auch einzustehen.

In wie weit sind sie noch aktiv?
Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen (14.07.21)

Antwort:
Um sich ev. wo anzuschliessen, bieten sich Aktive Arbeitslose aus wien an. -
Oder AMSEL aus graz - sind jeweils vereine. siehe auch links
Ich selbst helfe, wenn möglich, nur mehr über die webseite SoNed.


12.07.2021 um 12.46 Uhr - von G*. - "Ich bräuchte kurz Auskunft?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bräuchte zu folgendem kurz Auskunft:
Bin dzt. wieder beim AMS und von meinem derzeitigen Berater weiß ich daß dieser sehr eifrig mit SÖB-Maßnahmen und derlei ist.
Da ich keine FFP-sonstwas Masken (für den ganzen Tag) vertrage ist das derzeit keine Option!
Mit etwa Mitte September kann ich, auf Werkvertrags-Basis, zu 90 % bei einer Firma beginnen. Nun könnte ich versuchen, von dieser eine Art Einstellungszusage oder jedenfalls Zusage für die Mitarbeit auf Werkvertrag, zu bekommen. Ist es anzunehmen, daß ich - im Falle daß eine solche Zusage einer Firma vorliegt - bis dahin von diversen Schikane-Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt verschont bleibe?
Falls dies als nicht zielführend anzusehen ist, würde ich die Firma eher nicht damit belästigen.

Dann hätte ich noch eine Frage:
Es könnte sein daß ich für etwa 3 Wochen wegfahren muß. Kann man sich zu solchen Zwecken vom AMS-Bezug abmelden (ohne daß man in der Zwischenzeit irgendwo tätig ist), und sich nach Rückkehr einfach wieder melden (zu den gleichen finanziellen Bedingungen wie vorher)?
Herzlichen Dank vorweg für Ihre Bemühungen! (11.07.21)

Antwort:
Eher "Nein" - denke September ist zu lange. Wenn es sich um einem kürzeren Zeitraum handelt, könnte man den Versuch wagen und die Einstellzusage vorlegen.
Bei AMS-"Zwangs"-Massnahmen gibt's Probleme bez. Covid-Schutzmassnahmen !
Hier geht bei Betroffenen die Angst vor Ansteckung und/oder Bezugssperre um!
Vor kurzem gabs auch einen Bericht in Heute dazu! Hier wird die Feindbildpolitik sehr deutlich! "Kein Recht auf Schutz"?
Wienerin (34) besorgt: "Keine Testpflicht im AMS-Kurs!" (heute: 09.07.2021)
Sie
können sich vom AMS abmelden und falls nach 3 Wochen bei gleichen Bezügen wieder anmelden!
Zur Info siehe auch Urlaub! (ohne Gewähr)


11.07.2021 um 16.32 Uhr - von O*. - "Wenn die Notstandshilfe gesperrt wird + gewünschte Ausbildung?"


Sehr geehrter Herr Moser.

Da mein Berater nicht wirklich am Telefontermin kommuniziert frage ich Sie, da Sie sicher auch unparteiischer sind.

Wenn die Notstandshilfe gesperrt wird, (1 jahr insgesamt arbeitslose und NH) wie lange danach ist man dann noch beim "Amt" gemeldet bei der Versicherung?

Sperre ist nicht schriftlich erfolgt, jedoch bei einem online mail in der e-seite vom Amt sah ich im nachhinein, und auch nach dem telefontermin, dass ich ab einem vergangenen Datum einen "Beratungs-coach" kurs besuchen sollte und dass der "verpflichtend" ist.

Ich bekam zwar einen weiteren TelefonTermin per Post zugeschickt für ein paar wochen ab jetzt, aber von Sperre und Kurs war merkwürdigerweise nicht die Rede in keiner e-mail.

Womöglich ein schlecht kommunizierender "amt" berater wieder.

wichtig für mich ist nun auch dass ich wo versichert bin da ich lieber selbst einen eventuellen wifi kurs besuche der mir auch was bringt. jedoch bevor ich teuer bei der ÖGK mich anmelde für den Kurs wollte ich wissen ob ich bis dahin trotz eventueller Sperre noch lange versichert bin beim "amt". Und ob mich das Amt auch einfach abmelden kann von Versicherung, so dass ich ohne alles dastehe.

Mit freundlichen Grüßen (10.07.21)

Antwort:
Es gibt eine 6 wöchige Schutzfrist (Bin ich trotz Bezugssperre versichert?), danach - falls? - müssen sie sich selbst versichern. Dazu reden sie vorher aber mit ihrer Krankenversicherung. Eine Selbstversicherung kann aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden.
Sie müssen bez. der Sperre einen schriftlichen Bescheid bekommen, den sie dann berufen. Handelt es sich um Coaching sind die Chancen auf Erfolg gross, weil dieses freiwillig stattfinden sollte! Drum unbedingt Berufung einlegen / Beschwerde erheben.
Für eine gewünschte Ausbildung lohnt es sich zu kämpfen! Versuchen sie sich das "OKAY" vom AMS zu ihrem Wunschkurs zu holen!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Kursinhalt / Anbieter / Ort / Dauer / mindestens 1 Monat - Tageskurs / Kosten)

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr)

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"


7.07.2021 um 12.16 Uhr - von F*. - "Wieso lassen sich Österreicher das gefallen? Wieso gibt es da keine Demos? "


Sehr geehrter Herr Moser,

es klappt über Ihre Homepage nicht, so probiere ich es so.

Vielleicht interessiert es Sie, gerne lese ich auch Ihre Meinung dazu.
An Herrn Katzian schrieb ich schon – keine Antwort.

Bin erst kurz wieder arbeitslos. Habe brav zweieinhalb Jahre in einer Gärtnerei gearbeitet, wohl ich eine Textilverkäuferin bin. Bin dort vom AMS zugewiesen worden. Davor bin ich 28 Jahre durchgehend berufstätig gewesen.

Gefördert war dieser Job mit 1 Monat, ist aber, ohne mein Wissen, immer um ein Monat weiter verlängert worden bis Ende des Jahres. Bin dann aber fix angestellt worden. Erst durch mein Nachfragen habe ich dies erfahren. Immer wieder, sogar noch im letzten Jahr, hat das AMS bei meiner Vorgesetzten angerufen und nachgefragt, wie ich arbeite, ob sie nicht jemand neue haben willen. Meine Vorgesetzte ist oft richtig wütend darüber geworden.
Statt dass das AMS froh war, mich los zu sein, haben sie durch dieses oftmalige Anrufen sogar meinen Job gefährdet.
Auch erwähnenswert, habe ich jetzt erst erfahren, diese Firma ist auf Lohndumping aufmerksam gemacht worden, keine Strafe, nichts, sie zahlt nun einfach nur den Mindestlohn, bei mir wars noch drunter. AMS hat das nicht gestört.

Dachte, da ich nur kurz arbeitslos bin und vorher brav gearbeitet habe, dass ich vom AMS Ruhe haben werde. Gleich vom ersten Tag an, habe ich Stellen zugewiesen bekommen, von Firmen, die in der Branche keinen guten Ruf haben (etwa weil sie kein Gehalt oder zuwenig zahlen), wo keiner arbeiten will. Habe mich brav beworben. Mail von einem unbekannten Betreuer, kein Name, ich solle mich bewerben. Schrieb zurück, hätte mich beworben, es war Absage. Er (nun mit Name – nicht meine richtige Betreuerin), ich solle mich bewerben, könne keine Absage sein. Musste ihm Gedächtnisprotokoll des Telefonates per Mail senden, da die Bewerbung telefonisch gewesen ist, mit Uhrzeit, Länge usw. Nichts mehr von dem Betreuer gehört.
3 Wochen später wieder Zusendung des selben Inserates, wieder kein Name. Ich ratlos, soll ich mich nochmal bewerben. Angst – Bezugssperre? Also nochmal beworben. Niemand hat sich mehr bei mir gemeldet.

Dann Zusendung Inserat als Erntehelferin. Keine Erreichbarkeit, bewerbe mich trotzdem. Bauer ruft nicht zurück, melde das dem AMS. 2 Tage später Anruf von Bauern, entschuldigt sich, trotz keiner Erreichbarkeit, solle anfangen, er hätte Zimmer für mich. Gebe an, dass ich verheiratet wäre. Egal, mein Mann solle mich halt hin- und herführen. Er melde sich wieder. Tat er nicht. Ich melde mich wieder. Er hätte keine Zeit. Melde das dem AMS. Ruhe.

Herr Moser, ich übertreibe nicht, ich lüge nicht. Das ist tatsächlich so im Mai, Juni 2021 passiert.
Das ist so abartig was da abläuft, das hat keine Logik mehr.

Bekannte rief bei AMS-Hotline an, fragte allgemein nach. Dame von der Hotline sagte, es gäbe AMS mit besonders ehrgeizigen Betreuern, dazu zählt St.Pölten, Stockerau, Tulln. Tulln wäre dafür bekannt, besonders viele „ehrgeizige“ Betreuer zu haben. Krems wäre noch humaner, würde Vorgaben noch nicht auf Punkt und Strich umsetzen.

Wandte mich an ÖGK, was tun, wenn 3. Bezugssperre kommt. Der Herr war sehr entspannt, meinte, er kenne das, wäre keine Ausnahme. Die meisten ließen sich wieder wo mitversichern, Mann, Eltern oder ich könne mich ja selbst versichern- mit was, wenn ich kein Einkommen, nach einer 3. Bezugssperre hätte?!

Wieso lassen sich Österreicher das gefallen? Wieso gibt es da keine Demos? Demos für den Klimawandel gibt es zuhauf.

Freundliche Grüße
Eine Arbeitslose
(6.07.21)

Antwort:
Ja, viele und ich glauben ihnen das. Diese Arbeitsmarktpolitik und das Gesetz dazu trägt die Handschrift einer Unternehmerpartei und wird auch in diesem Geiste verwaltet.
Ich habe schhon sämtliche Kommentare dazu geschrieben - auf dass die Logik dahinter greifbar wird!
Siehe u.a.:
"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

Passen sie ja auf, dass sie keine weiteren Bezugssperren mehr kassieren, wenn möglich! Falls, legen sie Berufung auf den Sperrbescheid ein! (erheben Beschwerde) Alles Gute!


6.07.2021 um 13.55 Uhr - "Aktive Arbeitslose Österreich fordern Abschaffung der Bezugssperren sowie Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung"


Mehr Verbindlichkeit bei Grund- und Menschenrechten!
Aktive Arbeitslose Österreich fordern Abschaffung der Bezugssperren sowie Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung! (5.07.21)


1.07.2021 um 12.28 Uhr - von A*. - "Arbeitslosengeld und geringfügige Beschäftigung"


Hallo Herr Moser,
ist es richtig, dass es sein kann, wenn man arbeitslos ist und eine geringfügige Beschäftigung annimmt, dass man lohnsteuerpflichtig werden kann?
Wenn ja, wie kann man die Höhe des AMS-Geldes ermitteln, damit man die Höhe der geringfügigen Beschäftigung errechnen kann, um nicht lohnsteuerpflichtig
zu werden.
Ich freue mich über eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
A. (29.06.21)

Antwort:
Im Jahr 2021 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 475,86 Euro monatlich
Die Geringfügigkeitsgrenze ist geregelt – egal wie hoch das Arbeitslosengeld / Notstandshilfe ist. Drüber dürfen sie nicht verdienen. Siehe auch AK.
,
(Geringfügigkeitsgrenze hängt nicht mit der Höhe der Arbeitslosenversicherungsleistung / Arbeitslosengeld / Notstandshilfe zusammen!)


18.06.2021 um 11.16 Uhr - von W*. - "Seit vielen Jahren kämpfe ich bereits gegen die Angriffe"


Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihr Engagement.
Seit vielen Jahren bereits kämpfe ich, gegen die Angriffe, welche gegen mich und mein Umfeld, welches auch arbeitslos ist und unter den Angriffen persönlich leidet.
Ich habe vor einigen Wochen ein online Bewerbungsgespräch mit einer HR-Recruterin eines Unternehmens geführt. Die Stelle wurde vom AMS vermittelt. Der Recruterin habe ich nicht mitgeteilt, dass ich die Stelle vom AMS erhalten habe, da ich ansonsten schlechtere Bedinungen befürchte, und/oder dass das Unternehmen evtl. das AMS kontaktiert. Seit dem hat sich die Recruterin nicht mehr gemeldet. Bin ich eigentlich verpflichtet dem Unternehmen mitzuteilen, das ich vom AMS geschickt wurde? Die Stelle wurde auch woanders ausgeschrieben.
Nun zu meiner Anregung:
Schon oft hab ich mir gedacht es muss doch mehrere Menschen wie L. geben welche beim AMS tätig waren ein interesse haben deren Machenschaften offenzulegen. Dabei müsste man eine anonyme Plattform schaffen wo div. Material geleakt werden kann. Außerdem finde ich, man sollte ein "Schwarzbuch AMS" herausgeben, indem die vordergründigen Behauptungen analysiert -und die internen Vorgehensweisen aufgedeckt werden.
Dazu sollten sich Insider aus dem AMS, sowie Personen aus Arbeitsloseninitiativen in einem Vernetzungstreffen organisieren. Was halten Sie von diesen Vorschlag und wie könnte man sowas starten? Beste Grüße, W.
(11.06.21)

Antwort:
Wenn ihnen kein verhalten vorgeworfen werden kann, das einer vereitelung oder verweigerung nahekommt , sie dem auftrag nachkommen, darf / sollte es nichts ausmachen, dass sie das AMS als vermittler nicht erwähnen.
Oft verlangt das AMS einen nachweis / bestätigung der bewerbung - müssen sie nichts vorlegen oder nachweisen?

Zu ihrem vorschlag – sie müssten interessierte bzw. potentielle aufdeckerInnen - aus ämtern wie der gruppe der betroffenen finden, sie kontaktieren und bez. ihrer idee begeistern, auf dass diese mitmachen.
Haben leute schon probiert, aber hier brauchts U.A. durchhaltevermögen!
In SoNed sind auch viele unmutskundgebungen / berichte, auch von der anderen seite, zu lesen. Siehe: Zum Wahnsinn genannt Arbeitsmarktpolitik!
("U.a. von Zwangsmassnahmen-TrainerInnen wie AMS-MitarbeiterInnen")

ganz wichtig auch die politischen zusammenhänge aufzuzeigen - sich auch die frage zu stellen: "warum und welche Partei-en das wollen bzw. vorantreiben?"
Falls,
wünsche ich ihnen diesbez. Motivation, Durchhaltevermögen, Erfolg und alles Gute! (ohne Gewähr)


17.06.2021 um 12.39 Uhr - von T. - "IAB: Ja freiwillig, nur der Kontrolltermin ist Pflicht"


Sehr geehrter Herr Moser!

Heute hatte ich den Termin bei iAB (das erst Gespräch bzw. Kontrolltermin).
Die Beraterin fragte mich ob mich das Ams aufgeklärt hat über iAB und um was es hier geht( nein wurde ich nicht sondern per e ams konto das ich dort einen Termin ausmachen sollte). Daraufhin sagte Sie , das dass Ams das machen muss. Ich bekam einige Fragebögen zum ausfüllen . Ich fragte ob die weiteren Termine freiwillig sind, ja sind sie nur der erste Kontrolltermin muss man einhalten. Jetzt kommt‘s es gibt einen Fragebogen der sehr private Fragen beinhaltet, wie wieviel Miete ich zahle ob ich ein Auto habe ob ich eine Wohnung bzw Eigentumswohnung besitze ob ich einen Partner habe und Wohnbeihilfe beziehe usw.
Da sagte ich, dass das sehr Privat ist und ich das nicht möchte weil das niemand angeht ausser mir! Daraufhin sagte Sie der muss ausgefüllt werden ansonsten könnte Sie am letzten Tag keinen Ams- Bericht schreiben. Daraufhin bot Sie mir an meine Ams- Betreuerin anzurufen ob das für mich finanzielle einbussen haben könnte? Nein es gibt keine finanziellen einbussen. Man sollte ja ärztliche Befunde mitnehmen, da sagte ich die möchte ich nicht preisgeben(weil es für mich zu persönlich ist ) . Das versteht Sie muss ich auch nicht(freiwillig). Für mich hat das mit Perspektivenwechsel nichts zu tun. Alleine die sehr privaten Fragen kommen mir sehr suspekt vor. Sie hat noch ein Formular ausgefüllt mit meinen Daten und das müsste ich heute Unterschreiben wegen den anderen Terminen ansonsten geht das nicht weiter.
Das schreiben bekommt nicht nur das Ams sondern eine Psychologin in V.

Mit freundlichen Grüßen
T (15.06.21)


unter:
"Sperre wegen Kontrolltermin?"


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