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4.09.2021 um 17.05 Uhr - von - T. - "Beschwerde gegen den SÖB T. an die Datenschutzbehörde erfolgreich"


Hallo Herr Moser,

hat etwas gedauert aber nun dürfte (vorerst) die Datenschutzbeschwerde gegen T. gewirkt haben, sofern der Verein nicht Berufung beim Bundesverwaltungsgericht erhebt wird dieser auch rechtskräftig werden.

Auch wenn es manchmal sehr lange dauern kann (Fall aus 12/2019 – Beschwerde aus 01/2020), wenn man beharrlich an sich selbst glaubt und einfach nicht aufgibt (OK, ich LIEBE Gesetze und „studiere“ diese zu Hause als Hobby), sich vl. Auch die eine oder andere Hilfe holt wenn man nicht weiter kann, es zahlt sich, wie in meinem Fall, doch auch aus.

Ich habe den Bescheid der DSB beigefügt, eventl. kann man diesen für künftige Verfahren zu Hilfe ziehen, sofern die pers. Daten geschwärzt werden bin ich gerne mit der Veröffentlichung (auch der Weitergabe an den ein oder anderen Rechtsvertreter/Betroffenen) einverstanden.

Wünsche noch einen schönen Abend.

Lg
t.

Mit freundlichen Grüßen

****. T. *****.

L*******. **
A-**** Z******

tel. ********* (3.09.21)

Auszug: Seite 1 - 3 von 14 Seiten

Datenschutzbeschwerde (Auskunft)
T.******/T.)

BESCHEID
SPRUCH
Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datenschutzbeschwerde von T****-C**** ****** (Beschwerdeführer) vom **.01.2020 gegen T.-Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen (Beschwerdegegner) wegen Verletzung im Recht auf Auskunft wie folgt:

1. Der Beschwerde wird stattgegeben und es wird festgestellt, dass der Beschwerdegegner den Beschwerdeführer dadurch im Recht auf Auskunft verletzt hat, indem er eine unvollständige Auskunft erteilt hat.

2. Dem Beschwerdegegner wird aufgetragen, dem Beschwerdeführer innerhalb einer Frist von 4 Wochen bei sonstiger Exekution eine vollständige Auskunft gemäß Art. 15 Abs.1, Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO zu erteilen, insbesondere
a) zu beauskunften, welche konkreten personenbezogenen Daten (Art. 15 Abs. 1 DSGVO) der Beschwerdegegner verarbeitet,
b) zu beauskunften, an wen (Empfänger gemäß Art. 15 Abs. 1 lit c DSGVO) seine personenbezogenen Daten übermittelt wurden und
c) ihm eine Kopie seiner personenbezogenen Daten (insbesondere seiner „Verlaufsdokumentation“) gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO zu übermitteln.

- 2 –
Rechtsgrundlagen: Art. 4 Z 7 und 8, Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, Art. 51 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 lit. f, Art. 58 Abs. 2 lit. c sowie Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden: DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1; §§ 18 Abs. 1 sowie 24 Abs. 1 und Abs. 5 des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF.

BEGRÜNDUNG
A. Vorbringen der Parteien und Verfahrensgang

1. Der Beschwerdeführer führte in seiner Beschwerde vom **.01.2020 aus, dass er am **.01.2020 einen Antrag auf Auskunft an den Beschwerdegegner gestellt habe, den dieser auch mit Schreiben vom 24.01.2020 - allerdings unvollständig - beantwortet habe. Er monierte,
? dass er keine Kopie seiner personenbezogenen Daten erhalten habe,
? ihm nicht mitgeteilt worden sei, ob, welche und an wen seine Daten übermittelt worden seien,
? er seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen habe und er nicht wisse, ob und an wen vor und nach seinem Widerruf Daten übermittelt worden seien,
? er nicht wisse, welche konkreten Daten von ihm verarbeitet würden und
? er nicht wisse, ob und wenn ja, welche Verfahrensdokumentation zu seiner Person geführt werde.

Gemeinsam mit seiner Beschwerde legte er die gegenüber dem Beschwerdegegner erklärte „Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten“ vom **.12.2019, den Widerruf seiner Einwilligung vom **.12.2019, seinen Antrag auf Auskunft vom **.01.2020 und die Antwort des Beschwerdegegners vor.

In seiner – im Rahmen des Parteiengehörs abgegebenen – Stellungnahme vom **.09.2020 führte der Beschwerdeführer - soweit relevant, hier wiedergegeben - aus, dass er auch an das AMS einen Antrag auf Auskunft gestellt habe, der beantwortet worden sei.
Darin sei ihm mitgeteilt worden, dass Daten, welche ausschließlich vom Beschwerdegegner an das AMS übermittelt wurden, im AMS System gespeichert seien. Er führte aus, dass er einer Weitergabe von Daten an das AMS ausdrücklich schriftlich „widersprochen“ habe - womit offenbar gemeint ist, dass er die der Beschwerdegegnerin erteilte Einwilligung widerrufen habe - und dennoch Daten an das AMS übermittelt worden seien. Im Antwortschreiben des Beschwerdegegners sei er aber nicht über diese Datenweitergabe an das AMS informiert worden.

2. Der Beschwerdegegner legte mit Schreiben vom **.03.2020 einen zwischen ihm und dem AMS abgeschlossenen Förderungsvertrag vor. Des Weiteren führte der Beschwerdegegner aus, dass er im Auftrag des AMS NÖ handle. Auf Nachfrage durch die Datenschutzbehörde legte der
- 3 –
Beschwerdegegner mit Schreiben vom **.07.2020 einen Auftragsverarbeiter-Vertrag zwischen dem AMS als Verantwortlichen und ihm als Auftragsverarbeiter vor.

B. Beschwerdegegenstand
Beschwerdegegenstand ist die Frage, ob der Beschwerdegegner den Beschwerdeführer dadurch im Recht auf Auskunft verletzt hat, indem er ihm eine unvollständige Auskunft erteilt hat.

Anmerkung:
Wie T. im Eintrag erwähnt, hat der SÖB-T. noch die Möglichkeit Beschwerde gegen diesen Bescheid zu erheben!

Zu: "möchte ALLEN hier von meinem kürzlichen Erlebnis erzählen" (22.12.19)


3.09.2021 um 16.11 Uhr - von - T. - "Rezeptgebührenbefreiung für Notstandshilfebezieher"
"Kann das irgendwer bestätigen?"


Anscheinend verlangt die GKK beim jährlichen Antrag für die Rezeptgebührenbefreiung (6,50,..) per
Zusatzzettel Auskünfte die normalerweise für Sozialhilfebezieher und Personen die über 1000,48 euro pro Monat erhalten.Eine telefonische Rückfrage in der Zentrale in Wien ergab dass man davon nichts wisse!?!? Aber bei meinem zweiten Antrag war schon wieder dieser "Auskunftszettel" mit Beantwortung wie hoch der Kontostand und ob man Aktien usw. besitze! Klingt wie ein Vorbote zur Abschaffung der Notstandshilfe??? Aber ganz ehrlich! Irgendwer muss ja gefälligst auch für Corona zahlen verdammt merkts Euch dass jetzt aber gefälligst!
Kann irgendwer von euch das ganze bestätigen? MfG (2.09.21)


2.09.2021 um 11.37 Uhr - von C. - "Nach der Volksanwaltschaft werde ich auch noch der OÖ-Soziallandesrätin schreiben" (31.08.21)


+ Das Büro der OÖ Sozialrätin hat mich gerade angerufen. Bei ihrem Termin In 1-2 Wochen mit dem AMS-OÖ steht mein Fall auch auf der Agenda.
Endlich mal ein Lichtblick in diesem AMS-Alptraum. (1.09.21)

+ - "Mitterweile hat sich die Volksanwaltschaft bei mir gemeldet, der AMS OÖ-Chef muss eine Stellungnahme zu meinem Fall abgeben" (2.09.21)
u.a.
unter: "Weiterbildungsdrama AMS" (7.08.2021)


31.08.2021 um 9.42 Uhr - von - C*. - "Als Arbeitsloser wird man wirklich behandelt wie der allerletzte Dreck"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe soeben mit der AMS OÖ-Ombudsfrau, *. H., telefoniert (der AMS OÖ-Chef, *. S. hat mich an sie delegiert). Leider ist diese Stelle bzw. diese Ombudsfrau völlig sinnlos und hilft mir überhaupt nicht, egal ob es um meine abgelehnten Weiterbildungsbegehren oder einen Betreuer- oder Geschäftsstellenwechsel geht. Die Krönung war, dass sie mir geraten hat, dass ich mich im "niederschwelligen Bereich" bewerben soll. Ich könnte mich so derart über diese Person aufregen, die verdient wahrscheinlich mindestens 3000 netto und macht genau nichts bei Beschwerden. Wenn der AMS OÖ-Chef nicht delegiert hätte, wäre sie in meinem Fall wahrscheinlich gar nicht tätig geworden. Ich hoffe, dass von der Volksanwaltschaft etwas Positiveres kommt, bezweifle es aber mittlerweile stark. Es ist wirklich nur mehr eine Frage der Zeit bis ich meine Bezüge gestrichen bekomme, da meine AMS-Betreuerin ja nun anscheinend weiß, dass sie machen kann, was sie will, und ich keinerlei Mittel habe, mich zur Wehr zu setzen. Eine Frechheit Sonderzeichen ist das alles, als Arbeitsloser wird man wirklich behandelt wie der allerletzte Dreck. Schöne Grüße

Antwort:
Sie dürfen Sperren nicht in Kauf nehmen, nach mehreren innerhalb kurzer Zeit gibt's eine Bezugseinstellung wegen Arbeitsunwilligkeit.
Auskommen in ihrem Sinne tun sie dem AMS dann, wenn sie selbst eine gewünschte Arbeitsstelle finden. Bez. ihrer Wünsche gibt's keine Rechte (Gesetz).
Seien sie vorsichtig! Sie wissen jetzt Bescheid, dass sie den Kürzeren ziehen - was ich damit sagen will ist, ja gut, dass sie ihre Wünsche äussern - und ja am Besten schriftlich, auch gut dass sie sich an mehrere Personen / Behörden / Einrichtungen wenden. Versuchen sie aber, dass sie sich dabei nicht aufreiben. Mit Glück könnte so mal was aufgehen - aber provozieren sie keine Sperren.
Wenns um Zwangsmassnahmen geht, bringen sie den genauen Inhalt in Erfahrung, um zu wissen, ob es eine Möglichkeit gibt sich dagegen zu wehren!

Siehe dazu: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Was Stellenvermittlung anbelangt, so entscheiden sich die Firmen ev. auch mal für jemanden anderen. Drum immer bewerben, wenn ein Vermittlungsvorschlag kommt.
Und versuchen sie ihre Ziele selbst zu verwirklichen - trotz aller Schwierigkeiten. Machen sie es dem AMS bez. Bezugssperren nicht zu leicht! (ohne Gewähr)

2.09.2021 um 11.37 Uhr - von C. - "Nach der Volksanwaltschaft werde ich auch noch der OÖ-Soziallandesrätin schreiben"
Sehr geehrter Herr Moser,
ja passt und Danke für die Infos. Ich hoffe wirklich, dass sich die Volksanwaltschaft bald meldet und vielleicht doch etwas Positives für mich hat. Ich werde auch noch der OÖ-Soziallandesrätin schreiben, es ist eh gerade Wahlkampf, vielleicht ergibt sich da noch etwas. Schöne Grüße (31.08.21)

Antwort:
ja probieren sie es - ohne sich zuviel zu erwarten
Die soziallandesrätin in OÖ war vorher AMS-chefin von OÖ = Birgit Gerstorfer spö
Alles gute

1.09.2021 um 6.39 Uhr von - C. - "allerdings hat sie mich dieses Jahr schon einmal finanziell unterstützt"
Sehr geehrter Herr Moser,
ja, das weiß ich, dass sie früher AMS OÖ-Chefin war, allerdings hat sie mich dieses Jahr schon einmal finanziell unterstützt, als mir das Geld ausgegangen ist, und kürzlivh hat sie sich in einem Interview negativ zu den AMS-Verschärfungen geäußert:
Es ist wahrscheinlich eh alles nur Wahlkampfblabla, aber ich versuche mal diese Gunst der Stunde zu nutzen.

Ich habe der Volksanwaltschaft noch einmal geschrieben (siehe Anhang), die sollen ruhig wissen, welcher Irrsinn hier passiert. Hoffentlich beschweren sich noch mehr Arbeitslose, dann passiert vielleicht endlich mal etwas.

Momentan setze ich bei meinen Bewerbungen auf unterbezahlte Verwaltungspraktika (eigentlich traurig mit 37 Jahren), vielleicht klappt ja das endlich, hauptsache mal eine Zeit lang weg vom AMS. Schöne Grüße

Anm.: Beschwerde an die VA. gesichtet!

1.09.2021 um 10.06 Uhr von - C. - "Gute Nachrichten"
Sehr geehrter Herr Moser,
das Büro der OÖ Sozialrätin hat mich gerade angerufen. In 1-2 Wochen hat Frau Gerstorfer einen Termin am AMS OÖ und mein Fall steht dabei auch auf der Agenda. Endlich mal ein Lichtblick in diesem AMS-Alptraum.
Ein Vorstellungsgespräch für ein Verwaltungspraktikum habe ich auch schon, hoffentlich klappt das, damit ich vom AMS endlich weg kann. Schöne Grüße

2.09.2021 um 10.05 Uhr von - C. - "Mitterweile hat sich die Volksanwaltschaft bei mir gemeldet, der AMS OÖ-Chef muss eine Stellungnahme zu meinem Fall abgeben"
Sehr geehrter Herr Moser,
mitterweile hat sich die Volksanwaltschaft bei mir gemeldet (siehe Anhang), der AMS OÖ-Chef muss eine Stellungnahme abgeben zu meinem Fall. Veröffentlichen Sie diese Info bitte (auch, dass man sich an die OÖ Soziallandesrätin wenden kann) auf Ihrer Seite, denn je mehr Leute sich vom AMS nicht alles gefallen lassen und sich beschweren, desto eher hört die unmenschliche Behandlung von Arbeitslosen auf. Vor allem in Hinblick auf die geplanten Anschläge auf Arbeitslose im Herbst ist es wichtig, sich jetzt zur Wehr zu setzen. Schöne Grüße

Anm.: Anhang gesichtet.

unter:"Weiterbildungsdrama AMS" (7.08.2021)


27.08.2021 um 11.30 Uhr - von Dr. Pochieser - "AMS- und WKO-Kopf rücktrittsreif: Keine Nebenjobs mehr für Arbeitslose; Es ist genug mit dem Arbeitslosen-Bashing"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Wenn 2 Köpfe – der sogenannte AMS-Chef-Kopf und der schwarze Wirtschaftskammer-Kopf – denken und etwas zum Besten geben, sich also „verkopfen“, muss nicht etwas Gutes herauskommen, sondern ist das genaue Gegenteil der Fall (zum geistigen Erguss des AMS-Kopf s. Keine Nebenjobs mehr für Arbeitslose Standard):

Immerhin erkennt ersterer, dass die Möglichkeit dazuzuverdienen, d. h. aktivem Erwerbsleben zu stehen, wertvoll ist, weil „die Leute haben zumindest einen Fuß in der Arbeitswelt und verlernen nicht die Arbeitstugenden …“, was seinem Namensvetter, dem es ausschließlich darum geht, auf arbeitslose Menschen, die sich selbst nicht wehren können, einzuschlagen, offenbar nicht der mal in den Sinn kommt.

Beide sind jedoch mit Kurzsichtigkeit geschlagen:

Wem helfen die Menschen, die neben Drangsalierungen bis hin zum Mobbing durch das AMS und teilweise sinnlose Zwangs-Kurse, mit denen sie fallweise in die Bredouille gebracht werden, ihre Zuverdienst-Beschäftigung aufzugeben – Empfehlungen an die Arbeitslosen in diesem Zusammenhang: Sagen Sie Ihrem AMS-Betreuer nie, dass sie zu einer bestimmten Zeit ihrer Zuverdienst-Beschäftigung oder gar einem Kurs zur persönlichen Weiterbildung nachgehen, denn dann erhalten Sie just für diese Zeit einen sinnlosen AMS-Kurs oder eine Zuteilung zu einem Vorstellungsgespräch, um sie bezüglich in die Enge zu treiben und womöglich um den Zusatz-Job zu bringen)?

Die Wirtschaft zählt auf geringfügig Beschäftigte; ohne sie ginge es nicht

Sie helfen nicht nur sich selbst, indem sie – durch die drittniedrigste Nettoersatzrate im OECD Raum bedingt – versuchen, die Armutsfalle zu lindern (ein Entkommen ist trotz Zuverdienst dennoch nicht wirklich und ohne weiteres möglich), sondern sie helfen der österreichischen Wirtschaft, denn diese zählt auf die hinsichtlich Lohnnebenkosten für sie billigen geringfügig beschäftigten Menschen. Ohne die geringfügig beschäftigten Menschen ging es in Österreich gar nicht. Die Wirtschaft würde noch weiter darnieder liegen, als sie es zurzeit ist. Nach einer Statistik aus dem Jahr 2016 gab es damals
345 632 geringfügig Beschäftigte (https://oesterreich.orf.at) Es werden im Jahr 2021 nicht weniger sein.

Rücktrittsaufforderung an AMS-und WKO-Kopf und andere so tickende Köpfe (zum Beispiel Arbeitsminister)

Die mit Blindheit geschlagenen Köpfe, die nur sehen können, wie man Arbeitslose schädigen kann/muss, um sie zum Arbeiten „zu motivieren“, aber in Wahrheit einen Angriff auf die österreichische Wirtschaft lancieren und diese schädigen, sind rücktrittsreif. Die menschliche Letztklassigkeit ist bei diesen Proponenten sowieso kein Thema mehr. Dasselbe gilt für den Arbeitsminister, der gerade als er politisch gelernt hat 2 und 2 zusammenzuzählen, schon in das Arbeitslosen-Bashing, insbesondere auch in die Demontage der Notstandshilfe einstimmt. Ein weiterer von diesen Köpfen, die offensichtlich nicht wirklich eine Ahnung von Wirtschaft haben, ist, dass die Gefahr besteht, dass geringfügige Beschäftigungen in die Schattenwirtschaft abgleiten werden, weil die Menschen das Geld irgendwie brauchen und aufstellen müssen. Auch das ist ein Bärendienst an der Wirtschaft und letztlich am Steueraufkommen für Österreich (fragen Sie nach beim Schattenwirtschaft-Experten Universitätsprofessor Schneider in Linz, mit dem ich einmal gemeinsam die Ehre hatte für oe1 eine Livesendung zu bestreiten)

Der Rechtsstaat wird diesem Politik-Staat und dieses Politik-Agieren nicht dulden
Diese vorgesehenen Demontagen, sowohl hinsichtlich der Beseitigung der Zuverdienstmöglichkeit, wie auch die beabsichtigte Beseitigung der Notstandshilfe wird mit allen rechtsstaatlichen Mitteln mit Zähnen und Klauen entgegengetreten werden. Diese beabsichtigten Raubzüge gegen die Arbeitslosen verletzen das Recht auf Eigentum der betroffenen Menschen nach Art. 1 1. Zusatzprotokoll zur EMRK und die Art. 15-17 der Grundrechtecharta.

Erfüllen die Köpfe unter Arbeitsminister die für sie geltenden Qualifikationsanforderungen?

Meines Erachtens erfüllen diese handelnden Personen die Qualitätsanforderungen an ihre Berufe nicht. Leider sind sie in quasi-geschützten Werkstätten als politische Akteure (im wesentlichen der türkisen), ansonsten sie in einem realen Arbeitsmarkt wirklich Probleme hätten, wenn sie sogar jene schädigen, für die sie angeblich da sind oder da sein wollen (nämlich für die Wirtschaft)

Wer sitzt wirklich in der sozialen Hängematte?

Wenn der Begriff Faulheit auf jemanden zutrifft, dann sind auf jene Personen, die den anderen mit dieser Wortwahl Faulheit unterstellen, denn sie sagen damit mehr über sich selbst, nämlich dass sie im Grunde gar nicht arbeiten wollen, als über andere, nämlich die Arbeitslosen die unter der nicht-Beschäftigung leiden bis hin zu psychischen Zusammenbrüchen. Es zeigt die wahre innere Einstellung derjenigen, die andere der Faulheit und der Ausnutzung des Sozialstaates zeihen.

Empfehlung für Gesprächsführung gegen Menschen die von der sozialen Hängematte reden: Fragen Sie einen solchen Menschen ganz einfach: „Sind Sie eigentlich ein fauler Mensch oder wären Sie gerne in der sozialen Hängematte? Ist das für sie etwas Schönes? Hatten Sie schon jemals Kontakt mit einem Notstandshilfebezieher oder Sozialhilfebezieher, haben Sie schon einmal wirklich mit einem so betroffenen gesprochen?“

Wenn Zuverdienstbeschränkungen erforderlich sind, ist das für viele Polit-Akteure, darunter die in Österreich beträchtliche Zahl von Ämterkumulierern, die schon nicht mehr wissen, wessen Diener sie sind, der Fall.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh
.

Anmerkung zum Thema:
Unfassbar - nur sieben Prozent der Arbeitslosen werden von den Betrieben gewollt!

"Bez. der Grössenordnung würde ich dies als "Arbeitsloser" nicht mal andenken - geschweige denn äussern",
was ich gerade in der Braunauer Rundschau - im Interview mit der SPÖ-Chefin aus OÖ und vormalige OÖ-AMS-Chefin Birgit Gerstorfer - gelesen habe,
die darin meint:
"Das Bundes-AMS hat gerade ein interessantes Video herausgebracht. Dort geht es darum, dass nur sieben Prozent der Arbeitslosen von den Betrieben gewollt werden."

>Frage:
Also 93 Prozent der Arbeitslosen werden laut AMS von den Betrieben nicht gewollt?<

"Ja, weil sie nicht das richtige Geschlecht haben, weil sie zu alt sind oder nicht richtig qualifiziert. Einige wenige bleiben übrig, aber der Rest wird gar nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen."

>"?"-Das AMS weiss das-"?"<


22.08.2021 um 2.37 Uhr - von - R. - "Behördenwillkür"


Hallo Christian,
wir hatten in der Vergangenheit mal ganz kurz miteinander geschrieben gehabt; siehe dazu die folgenden Links:
http://www.soned.at/forum___gaestebuch/seite_322#erfolgreich

http://www.soned.at/forum___gaestebuch/seite_352#Rechtstreit
Seit dieser Zeit war ich leider nur mehr stiller Mitleser. Mir ist jedoch vermehrt aufgefallen, dass sich immer mehr Menschen bei dir melden, die Probleme mit der Bezirkshauptmannschaft haben.
Ich war dort ebenfalls während meiner AMS-Sperren für eine kurze Zeit gemeldet und kann daher den Argumenten vieler deiner User sehr gut nachvollziehen.
Auch ich hatte nämlich das Gefühl, dass dort meine Rechte beschnitten wurden, wodurch ich mich veranlasst sah, eine Beschwerde einzureichen.
Nach einem fast 3jährigen Rechtsstreit gegen die Bezirkshauptmannschaft, kam das Verwaltungsgerichtshof schließlich zu der Erkenntnis, dass die Behörden Entscheidungen getroffen haben, ohne sich mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers und seinen vorgelegten Beweisen ansatzweise auseinander zu setzen.
Das Verwaltungsgerichtshof war sogar der Meinung, dass dadurch die Rechtssicherheit unseres Staats extrem beeinträchtigt war.
Da ich aus Platzgründen, die hier genannten Textpassagen des Urteils nur verkürzt und sinngemäß wiedergegeben habe, füge ich dir natürlich gerne noch den Link zum gesamten Urteil bei:

( Gericht: Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Erkenntnis Geschäftszahl Ra 2018/10/0087 Entscheidungsdatum 26.09.2019 )

Ich möchte hier schlussendlich gerne noch meine Bewunderung für deinen unermüdlichen Kampf für die Schwachen und Unterdrückten in unserer Gesellschaft aussprechen.
Besten Dank,
R.
PS: Die hier angeführten Zitate findest du im Urteil unter Punkt 8 2.2, Punkt 9 2.3 und Punkt 10 2.4.


20.08.2021 um 18.10 Uhr - von - J. - "Schreibe für meine Tochter die ziemlich verzweifelt ist"


Sehr geehrter Herr Moser,
schreibe für meine Tochter die ziemlich verzweifelt ist.
Sie ist Alleinerzieher (geschieden), hat 2 Kinder 5,5 und 4. Sie bezieht Mindestsicherung. Das ältere Kind geht in den Kindergarten, das jüngere Kind war * 4 und ist A*. Er muß in einen heilpädagogischer Kindergarten, von denen es wenige gibt und sie obwohl sie ihn schon vor dem 3. Geburtstag angemeldet hat, keinen Platz bekommen hat. Jetzt im September kann er in einem heilpädagogischer kindergärten der Gemeinde Wien speziell für Kinder mit A*. beginnen. Da die Eingewöhnung bei Kindern mit A. speziell schwierig ist, wird diese sicher 2 Monate in Anspruch nehmen. Wenn alles klappt, hat er dann einen Halbtagsplatz von 8-12 Uhr. Mehr ist im 1. Kindergartenjahr nicht möglich. Meine Tochter muß 1 Stunde fahren, um ihn in den Kindergarten zu bringen. Er ist ein sehr schwieriges Kind und auch einer privaten Betreuung kaum zumutbar
Jetzt, obwohl er im September mit der Eingewöhnung beginnt, die vorerst nur stundenweise sein wird, wird meine Tochter zugeschüttet mit Bewerbungen. Immer korrekt mit Zeiten von 16 Stunden, aber unmögliche Dienstzeit, nur Nachmittags oder bis 19 Uhr und fallweise Samstag. Kurse Bewerbungen und noch immer hat sie ihren Sohn rund um die Uhr. Er beginnt ja erst im September mit der Eingewöhnung.
Es sind auch Jobs, von denen meine Tochter null Ahnung hat. Z. B. Fisch filetieren am Naschmarkt Votaussetzung Erfahrung.
Oder irgendetwas mit computervertrieb, Voraussetzung Affinität zu Computern und Bescheid wissen über Aufbau und Innenleben. Sie hat keine Ahnung von Computern und kennt sich null aus.
Das AMShat den Befund von ihrem Sohn, sie hat die Lage auch erklärt,. Nichts.
Was soll sie tun? Sie ist echt sehr verzweifelt.

Ich hoffe, sie haben eine Idee, wie wir weiter tun sollen.
Ich habe mich vor Jahren schon einmal an sie gewendet und das war sehr hilfreich.
Ps habe mich damals auch bei Ihnen"bedankt", finde es echt total schön was sie da machen und es kann vielen Menschen durch ihre Tips geholfen werde.
Mfg und der Bitte um Antwort J.

Antwort:
Die MindestsicherungsempfängerInnen sind Angehörige der "untersten Kaste" und bekommen das auch zu spüren!
Drum ist es für ihre Tochter sehr wichtig, dass sie sich mental auf diese "unausstehliche" Situation einstellt!
Heisst: zu versuchen nicht im Vorhinein schon die Nerven wegzuschmeissen - auch wenn sie mit Angeboten "zugemüllt" wird.
Als Beispiel greife ich den von ihnen erwähnten Computerjob auf. Sie, ihre Tochter kann sich sicher sein, dass hier wahrscheinlich eine MitbewerberIn, mit Ahnung, bevorzugt wird. Sie also diesen Job, von Seiten des potentiellen Arbeitgebers, gar nicht bekommt. Wahrscheinlich verhält es sich mit einigen Angeboten ähnlich. Auch ist es schwierig, die Arbeitszeiten auf die Betreuungspflichten ihrer Tochter abzustimmen - heisst also, der potentielle ArbeitgeberIn hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Diese Vermittlungstaktik kann durchaus auch eine Strategie sein, von der man sich erhofft, dass ihre Tochter auf eine Bewerbung - ev. wegen einem unsinnigen Vermittlungsvorschlag, verzichtet.
Das darf nicht passieren. Bei Vereitelung bzw. Verweigerung - was dann vorliegt - gibt's Bezugskürzungen oder Bezugssperren.
Also zusammengefasst - ihre Tochter muss sich auf jeden Vermittlungsvorschlag bewerben, was eh noch nichts heisst, weil sie nicht wissen kann, wie sich die Arbeitgeberinnen entscheiden. - ........ auch wenn dies viel Nerven in Anspruch nimmt.
(Samstag`s bzw. am Wochenende müsste sie und die Kinder in Ruhe gelassen werden!)

Dann kommt noch die "gesundheitsbedingte" Sondersituation des "Kleinen" hinzu, welche vielleicht auch mal eine eigene Sichtweise braucht.
Gut, dass ein Befund vorhanden ist, der ev. bei anderen EntscheidungsträgerInnen eine grössere Rolle spielt.
Ihre Tochter soll sich nicht nur ihrer Betreuerin aussetzen.
Gibt es überhaupt kein Einsehen und Empathie, so soll ihre Tochter ruhig mal eine Beschwerde an den Vorgesetzten senden, gleichzeitig auch dem AMS-Ombudsmann ihres Bundeslands und ganz wichtig auch die Volksanwaltschaft kontaktieren.
Da Personen - wie ihrer Tochter - in solchen Situationen keine Rechte zur Seite stehen, braucht es Intervention von einflussreichen Persönlichkeiten / Einrichtungen / Ämter, drum wenigstens / durchaus mit Eingaben, Beschwerden etc. lästig sein. Ev. auch mal den Geschäftsstellenleiter (mit Begleitperson, wenn möglich ) besuchen und die Angelegenheit / Probleme / Situation besprechen.

Abgesehen davon - vielleicht hat ihre Tochter mal Glück und findet eine Tätigkeit, die sich ohne grosse Schwierigkeiten ins Familienleben integrieren lässt!
Hoffentlich - alles Gute! (Ohne Gewähr)


18.08.2021 um 16.54 Uhr - von - N. - "Volksbegehren „Notstandshilfe"


Lieber Herr Moser,

falls Sie noch nichts davon wissen, hier mein Hinweis auf ein immens wichtiges Volksbegehren mit dem Titel „Notstandshilfe“, welches vom 20. Bis 27. September 2021 unterzeichnet werden kann.
Ich denke, es ist wichtig, dass möglichst viele unterschreiben! Hier noch ein nützlicher Link dazu:
Liebe Grüße,
Ihre N (16.08.21)


18.08.2021 um 15.59 Uhr - von - M*. - "Bescheid wg Vereitelung bekommen"


Ich soll wegen einer Niederschrift vorbei kommen" (9.08.2021 )


18.08.2021 um 15.19 Uhr - von - E*. - "ich hab ein Problem"


Hallo Christian,

ich hab ein Problem mit dem AMS und wollte fragen ob du vielleicht einen Rat eine Idee hast.

Ich bin seit November 2021 arbeitslos, vor circa 6 Wochen wurde ich vom AMS auf eigenen Wunsch in einen Personalverrechnungskurs gesetzt, leider erst 8 Wochen nach Beginn des Kurses. Ich habe mich trotzdem rein gesetzt in der Hoffnung den Stoff aufholen zu können. Musste aber nach 3 Wochen feststellen dass dies leider nicht möglich war.

Nun gibt es einen weiteren Kurs in meiner Nähe mit Beginn 14.09.2021 und ich habe das AMS gebeten mir diesen Kurs zu genehmigen. Leider handelt es sich hierbei um einen Abendkurs (mir wäre untertags auch lieber) und deshalb wurde dieser nun vom AMS abgelehnt.

Ich solle mich im einen Tageskurs umsehen oder bei anderen Bildungsträgern.

Tja nur leider finden die Tageskurse in Amstetten, Wr. Neustadt usw. statt und für mich ohne Führerschein eine Fahrtzeit von 4 bis 5 Stunden hin und zurück. Wohne im Bezirk Tulln.

Andere Bildungsträgern sind auch sinnlos, da Arbeitgeber nur die WIFI-Personalverrechnungskurse akzeptieren.

Nun zu meiner Frage, hast du irgendeine Idee wie ich vielleicht doch zu meinem Kurs kommen könnte?
Vielen lieben Dank im Voraus LG M (17.08.21)

Antwort:
Leider nein – es muss ein tageskurs sein – und auf ausbildung besteht kein rechtsanspruch.
Sie können nur weiter versuchen in ihrer nähe einen anbieter zu finden, der diesen kurs als tageskurs im Programm hat. Bzw. Wann geht der nächste kurs „HIER im WIFI“ wieder los?

18.08.2021 um 13.17 Uhr - von - E*. - "Sie wird sich nun für mich einsetzen"
Vielen lieben Dank für die rasche Antwort.

Ich hatte übrigens heute ein Telefonat mit meiner Betreuerin und Sie wird sich nun für mich einsetzen und eine versuchen eine Ausnahmegenehmigung für mich zu bekommen.

Da halt wirklich sonst kein Kurs in der Nähe.



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