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20.09.2021 um 19.47 Uhr - von P.F*. - "Es ist einfach nur mehr grauenhaft,
was hier passiert – Unmenschlichkeit .... / Ich bin einfach nur mehr entsetzt!"


Sehr geehrter Herr Moser,

Wollte nur sagen, meine Mail-Adressen funktionieren einwandfrei. Bekomme von anderen Stellen umgehend Antwortmails. Von Ihnen kam leider nichts mehr an.

Egal, ich denke, dass *er* wohl gemeint hat, dass nun alle Arbeitslosen, ohne Coronaimpfung, Bezugssperren verpasst bekommen können und somit sehr leicht aus dem AMS-System gekickt werden können?! Ist ja nun durch alle Medien gegangen!!
Zukunftsszenario – Selbstversicherung bei der ÖGK!? – Wenn man sich das leisten kann?

Es ist einfach nur mehr grauenhaft, was hier passiert – Unmenschlichkeit, Diktatur in Reinform. Kein ÖGB, keine AK, niemand veranstaltet hier Demos dagegen. Man lässt es einfach zu, einfach geschehen. Ich bin einfach nur mehr entsetzt!

Menschen, die viele viele Jahre, 30, 40 mehr, weniger, ins System eingezahlt haben, Steuern, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitslosenbeiträge gezahlt haben, brav eine Ausbildung gemacht haben, brav gearbeitet haben, vielleicht auch krank wurden, egal, wir sind arbeitslos, Grund auch egal, alleine der Faktor Arbeitslosigkeit reicht aus, dass man uns wie Schlachtvieh behandeln kann. Wir alle werden auf brutalste Weise mit Füßen getreten, respektlos, erniedrigend behandelt.
Wir sind keine Individuen mehr, sondern nur so ein Ding, etwa eine Kuh, die man eben gegen Maul- und Klauenseuche impft oder wie ein Schwein gegen Schweinepest. Damit wir dann geimpft sind, für Firmen, die uns eh nicht einstellen wollen, weil wir eben schon zu alt oder auch zu krank sind. Oder eben nur solange, wie eben die AMS-Förderung ausgezahlt wird.
Wir müssen uns impfen lassen, damit wir uns überhaupt vorstellen kommen dürfen und da aber nicht einmal wissen, ob uns diese Firmen überhaupt einstellen würden.

Was ist das für eine traurige Welt geworden? Ich werde wohl keine Änderung mehr erleben, dafür bin ich schon zu alt, aber die Jugend, die ist wirklich sehr zu bedauern.

Trotzdem, nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
ein Arbeitsloser

Antwort:
Ja, die Verantwortung dafür - dass meine Antworten an bestimmte E-Mail-Adressen nicht mehr gesendet werden - liegt auf meiner Seite!?
Tut mir leid! Danke für ihr Mail / ihren Eintrag! Ist die Veröffentlichung *so* eh okay?
Alles Gute!


20.09.2021 um 15.05 Uhr - von O*. - "SÖB-Vereine holen sich ihre KundInnen auch ohne AMS-Vermittlung"


Werter Herr Moser

Am Freitag den 1*.9.21 erhielt ich einen Anruf der Fa.? itworks.
Die Dame hat sich mit D. P. vorgestellt.
Sie erklärte mir, itworks sei vom AMS beauftragt worden Lzbl 50+
zu "fördern". Wenn man nicht "wollen würde", Meldung an das AMS.

Auf meine Antwort "Ich habe kein Schreiben vom AMS bekommen", meinte
sie nur "das ist egal, wissens eh-der Postweg, aber wenn sie absagen melde ich das so weiter". (Termin wäre 2*.9.21)

Sie sendete noch eine E-Mail mit dem Inhalt: DANKE FÜR IHR GESPRÄCH;
BITTE BESTÄTIGEN SIE IHREN TERMIN ZUR TEILNAHME AN UNSERER BETREUUNG UND SENDEN SIE UNS IHREN LEBENSLAUF.
Adresse: 10** Wien O.... D....strasse ** .3.Stock, ganz hinten Links.

Kann das denn so gehen ?
Ich meine MICH kann die moscherln, ohne AMS-Screiben mach ich gar nichts.
Aber wenn das eine sogenannte "Freiwillige Meldung" sein sollte, wie viele
lassen sich da Täuschen ?

Wenn Sie es für richtig halten, können Sie den Kommentar ruhig mit vollem Namen der itworks- Mitarbeiterin veröffentlichen. Den E-Mail Beweis habe ich ja.

Mit Achtung für Ihren Einsatz: (19.09.21)

Antwort: "Sozialvereine?" Geschäftemacherei über Zwang oder gar Nötigung?"
>Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

Verletzung der Privatsphäre.
In keinem Fall müssen Arbeitslose fremden Personen Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren. Sie müssen sich auch nicht durch Telefonanrufe terrorisieren lassen.

Was ist zu tun:

Wenn Sie genötigt werden, unter Androhung der Bezugssperrre sich zu einem Überlasser zu begeben, bedeutet dies einen Fall von Amstmissbrauch und schwerer vorsätzlicher Nötigung (weil existenzgefährdend: denn durch den Entzug des Einkommens fällt der Unterhalt komplett aus; es kann sogar zum Wohnungsverlust kommen).

Dies ist dem AMS schriftlich mitzuteilen (entweder gleich bei der Weigerung oder spätestens beim Einspruch gegen die Bezugssperre).
Gehen Sie mit aller Schärfe und Entschiedenheit vor! Der Gegner geht so weit, als Sie ihm erlauben. Das Recht ist auf Ihrer Seite!

VwGH: Keine Vereitelung! "Es genügt also nicht "am Telefon" nur zu sagen: "Bewerben Sie sich bei der Firma X."." "Verwaltungspraxis vermag erforderliche Ermittlung nicht zu ersetzen" (?) (19.08.10)
Rechtsanwalt Dr. Pochieser<

Anm.: "Nötigung?"
"dann, wenn mit Bezugssperre gedroht wird / Eine Streitfrage kann`s ev. bei einer Andeutung sein? Wir wissen zwar, auch die "VermittlerIn", dass dem AMS Meldung machen, mit Sperrdrohung gleichzusetzen ist, aber wurde dezidiert auf Bezugssperre hingewiesen?

Mit Vorsicht und Risiko sollte man sich im AMS-Umkreis immer auseinandersetzen.
Auch rechtswidrige Sperren bereiten dem AMS im Gegensatz zur arbeitslosen Person keine grossen Probleme. Der Stress, die Arbeit, das Risiko des Versicherungsleistungsverlustes etc. liegt auf Seiten der Arbeitslosen, die solche - auch rechtswidrige - Sperren mit Berufung / Beschwerde bekämpfen müssen!
(Ohne Gewähr)


18.09.2021 um 16.13 Uhr - von K*. - "Bin nun seit einigen Monaten in "Behandlung" bei der Tr."


Hallo Christian!
Vielen Dank für Ihre tolle Seite und für die Zeit , die vielen Fragen zu beantworten.
Bin nun seit einigen Monaten in "Behandlung" bei der Tr. und benötige jetzt auch ihren Rat.
An und für sich kann ich dem Kollegen nichts schlechtes nachsagen, aber kürzlich meinte er, er könne sich bei seinem Bruder umhören, um mir eventuell eine Stelle bei einem großen Pharma-Unternehmen in Meidling (B.Ingelheim) zu ermöglichen. Dieser arbeitet schon länger dort und scheint ein paar Kontakte dort zu haben.
War dann auf der Homepage und es ist so, dass es dort ein paar (ausnahmslos) schlecht bezahlte Laborjobs gibt. Lieber wäre mir wieder in die Apotheke zurückzukehren, aber das lehnt er ab mit der Begründung, dass das letzte Vorstellungsgespräch schon zu lange zurückliegt.
Meine Frage: ist das zulässig, das der Tr.-Betreuer hier privat aktiv wird über seinen Bruder? Was ist hier mit dem Datensschutz?
Ich habe kein Problem mich für die offiziell ausgeschriebenen, angebotenen Stellen zu bewerben und ich weiß, dass ich es gegebenfalls auch tun muss, um nicht die Notstandshillfe zu verlieren.
Aber ich will nicht, dass es so, quasi hintenherum, läuft. Andererseits kann es ja auch eine Falle sein, oder? Wenn ich sage, dass ich sein Angebot zu helfen, ablehne (z.B. aus Datenschutzgründen) habe ich Angst, er könnte das dem AMS melden, und ich wegen mangelnden Engagement dann gesperrt werde.
Ich hoffe sie können mir helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, (16.09.21)

Antwort:
Drum ist es wichtig zu wissen wie der Kontakt / die Beziehung zum Berater einzustufen ist. Jede Stelle - egal von wo her sie davon wissen - bei der Verweigerung oder Vereitelung im Spiel ist führt "wahrscheinlich"/ ev. zur Bezugssperre. Selbst eine durch Eigeninitiative zustande gekommene Bewerbung, dessen Stelle sie dann doch nicht annehmen / verweigern, führt zur Bezugssperre, wenn das AMS davon erfährt!
Es kommt schon vor, dass man in Massnahmen auch mal nein sagen kann, passt eine Stelle überhaupt nicht und der BetreuerIn hat nicht den Verdacht, sie wollen sich gar keine Arbeitsstelle suchen bzw. finden.
Das liegt in erster Linie auch an der Einstellung des Betreuers. Ich kenne ihn nicht - sie müssen ihn richtig einschätzen - ob er es mit der Hilfe / Unterstützung zur Arbeitssuche ernst meint oder er sie in Konsequenzen manövrieren will?
Miteinander reden ist wichtig! Teilen sie ihm mit, welche Stellen auf ihrer Wunschliste stehen! Wenn er sich sicher ist, dass sie das ernst meinen, wird er sicherlich oder ev. ein "ehrlicheres" Engagement an den Tag legen?
(Ohne Gewähr)
Und sie brauchen für eine Apothekerstelle nicht seine Erlaubnis! Suchen sie in diese Richtung selber weiter! Alles Gute!

18.09.2021 um 17.24 Uhr - von K. - Herzlichen Dank für die schnelle Antwort und liebe Grüße,


17.09.2021 um 8.36 Uhr - von L. - "Bei AN traut man sich nicht, aber bei den Arbeitslosen, die keine Lobby haben"


AMS-GELD: Debatte über Sperre bei Impfverweigerung (ORF)

Anmerkung:
Leider ist der Weg sich dagegen zu wehren ein langer!
Der kann über Berufung bei Sperre der Versicherungsleistung an das Landesverwaltungsgericht bis zum VwGH ( Verfahrenshilfe_VwGH ) und bei notwendiger weiterer Instanz bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) reichen.
Viel Zeit, Nerven und Geldprobleme!
Bzw. Gibt's bei der "geforderten" / "erzwungenen" Impfung Komplikationen bez. der Gesundheit, dann ev. Schadenersatz-Klage gegen das AMS / den verantwortlichen Minister / der Regierung / "Staat" einreichen" (ohne Gewähr)

19.09.2021 um 10.55 Uhr - von L. - "Auch Verlust der Mindestsicherung"
"AMS-Jobs: Ohne Impfung droht Verlust der Mindestsicherung - Corona-Impfung - VIENNA.AT"

<-serif">20.09.2021 um 17.42 Uhr - von L. - "Arbeits-Los – die untere Schicht wird gegängelt"
Zuverdienst streichen, Arbeitslosengeld kürzen, Mindestsicherung abschaffen – dass man Nichtgeimpften die Existenz entzieht, passt ins traurige Bild - derstandard(19.09.21)

24.09.2021 um 11.02 Uhr - von L. - "Standard-Artikel zur "Impfpflicht für Arbeitslose" von Walter J. Pfeil Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht"
Ich bin doppelt geimpft und war im Frühsommer sehr verzweifelt Monate auf eine OP warten zu müssen, weil so viele ICU-Betten von nicht Geimpften belegt werden. Trotzdem halte ich eine Impfpflicht und bei Nichtnachkommen eine Sperre des AMS-Bezugs für den vollkommen falsche Weg. Es braucht mehr Kommunikation, niederschwellige Impfangebote und das Ernstnehmen von Sorgen bzgl einer Impfung.

"Impfpflicht (nur) für Arbeitslose? - Kommentare der anderen - derStandard.at › Diskurs"

Anmerkung: "Ev. Berufungsbegründung bei Sperre wegen "Impfpflicht?"
Der Artikel eignet sich ev., um daraus die Berufungs-Begründung -
bei Sperre wegen fehlender / verweigernder, aber vom potentiellen Arbeitgeber verlangter, Impfung
- abzuleiten" (ohne Gewähr)

3.10.2021 um 3.01 Uhr - von L. - "Fragebogen der Unverschämtheit"
Geschlechts- oder Harnwegserkrankungen? Leichte psychische Störungen? Österreich macht Jobsuchende nackt. Die intimen Fragen sorgen selbst beim Chef des Arbeitsmarktservice für Verwunderung (twitter.com/netzpolitik_org)

Intime Einblicke: Österreich macht Jobsuchende nackt (netzpolitik_org)

Anmerkung: Freiwilligkeit!
Sich ja der Freiwilligkeit bewusst werden! - Ev. auch danach fragen!

13.09.2021 um 6.59 Uhr - von P. - "Beim AMS länger mal nicht angemeldet"


Hallo Herr Moser.

Wie ist das eigentlich wenn man beim A.. ms länger mal nicht angemeldet ist und danach sich wieder anmelden will, verliert man dann jeglichen Anspruch auf Geld?

Wenn ich theoretisch ein Jahr nicht beim am....s bin, und ich zb Kurse ausserhalb des A.. mache jedoch auch keine Arbeit finde, zB war ich leider aus Mangel an Optionen in einem Anti-sozial Betrieb ...Sie wissen was ich meine..

Zählt diese Arbeit dann auch als offiziell oder wird mir dann auch bei der nächsten Anmeldung beim Amt das Geld verweigert?

Dies Situation ist zwar noch nicht gekommen, ich will es nur vorher lieber schon wissen.

Letzte Arbeit war leider schon vor 1 Jahr jedoch bin ich noch beim Amt gemeldet.

Achja. Vor einigen Jahren war ich in einem "Büro" Kurs vom Amt aus jedoch konnte ich damit nichts anfangen, da ich es entweder in de Schule gelernt hatte, oder es war nur das übliche. Jetzt bekam ich wieder soetwas zugeschickt, und da ich es geschafft habe den Kurs mit "keinem Schulungscharakter" abzulehnen, ist das jetz wieder an der Reihe.

Alles Gute und danke für Ihre Hilfe letztes Mal.

Freundliche Grüße P.

Antwort:
Wenn sie beim AMS mal eine Leistung bezogen haben, so können sie sich - sollten sie abgemeldet sein - innerhalb 5 Jahren wieder zurückmelden und bekommen dann dieselbe Versicherungs-Leistung wieder weiter.
Eine neue Bemessungsgrundlage / Anwartschaft gibt's, wenn sie im letzten Jahr 28 Wochen beschäftigt waren.
Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld ist die Anwartschaft erfüllt, wenn sie in den letzten 24 Monaten 52 Wochen beschäftigt waren.
Siehe: AlVG Anwartschaft § 14. (1) und (2) / Rahmenfrist §15


11.09.2021 um 15.21 Uhr - von Dr. Pochieser - "Aussendung:
Verständigung des Presserats gegen die Objektivitätsgebot verletzende Berichterstattung"

"
Verletzung des Objektivitätsgebots durch eine verkürzte Darstellung in der ORF-Sendung "Eco" - Zuverdienst für Arbeitslose - vom 09.09.2021"


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Was auch in dieser dem Objektivitätsgebot verpflichteten ORF-Sendung übergangen wurde:

• Die ganze Diskussion ist darauf aufgebaut, so auch in dieser Fernsehsendung, dass sich Arbeitslose eine Beschäftigung aussuchen oder diese nach eigenem Gutdünken ablehnen könnten. Zum x-ten Male: Arbeitslose müssen jede ihnen zumutbare Beschäftigung aufnehmen. Wenn AMS-Kopf so tut, als ob dem nicht so ist, tut er das wider besseren Wissens und betreibt sozialrassistisches Arbeitslosen-Bashing. Die Judikatur des Senats 8 des VwGH, der überwiegend in „Frauen-Hand“ ist, ist brutaler und willkürlicher, denn je gegenüber Arbeitslosen. Kürzlich erging ein Judikat dieses Senats, das den AMSen praktisch einem Freibrief gibt, Arbeitslose aus dem System zu kicken. Näheres führe ich dazu nicht aus, da „die andere Seite“, die Gegenseite von Arbeitslosen, die ich vertrete, das zum Anlass nehmen könnte, von der vom VwGH der Arbeitsmarktverwaltung praktisch eingeräumten Einfallspforte für Willkür Gebrauch zu machen. (Drohungen gegen Langzeitarbeitslose durch AMS-Betreuer wie: “Ich werde sie putzen schicken.“ und andere Willkür vermittelnde erniedrigende Äußerungen sind keine Seltenheit; soviel zur Frage der Motivierung von Arbeitslosen durch das Arbeitsamt)

• Wenn in dieser Sendung Beispiel erwähnt werden, in denen ALG/Notstandshilfe bei EUR 600 liegen und mit dem Zuverdienst von knapp unter EUR 500 (wenn diese über die geringfügige Beschäftigung überhaupt bekommen werden) etwas über EUR 1000 erreicht werden, wird ausgeblendet, dass in diesen Fällen sogenannte Aufstocker vorliegen, d. h., dass die Differenz zum Ausgleichszulagenrichtsatz aus der Mindestsicherung/Sozialhilfe zu bezahlen wären. Dies bedeutet, dass Menschen, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen könnten, trotzdem arbeiten und gerade nicht in der sozialen Hängematte, sondern aktiv arbeitend bleiben.

• Im Endeffekt und im Ergebnis beteiligt sich der ORF mit seiner verkürzten Berichterstattung, die es vermeidet, sorgfältigen Journalismus zu betreiben, indem man sich schlichtweg bei rechtskundigen Menschen auf der Seite der Arbeitslosen „schlau macht“, auch am sozialrassistischen Arbeitslosen-Bashing.
(zu diesem Begriff: Z.B. Sozialrassismus damals und heute - /teilhabe-berlin.de. )

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.


9.09.2021 um 14.21 Uhr - von D. - "Risikopatienten"


servus christian
ich habe heute mit den ams telefoniert und mir wurde gesagt
Risikogruppen
Die Verordnung, die seit 06.05.2020 die Freistellung von Risikopersonen und den Kostenersatz für den Arbeitgeber ermöglicht hat, ist am 30.06.2021 ausgelaufen und wurde vom Arbeitsministerium nicht verlängert.
sprich das heist auf deutsch wenn du ein attest hast wegen einer krankheit oder keinen mns tragen kannst attest hast es gilt nicht mehr somit muss das ams dich vermitteln ich glaub mich traf der schlag als ich es gehört habe und auch gelesen
ich hab mal heute verschiedene ämter und partein deswegen angeschrieben
hallte dich am laufenden wenn sich wer meldet
lg d (8.09.21)


9.09.2021 um 12.27 Uhr - von H*. - "Als Arbeitssuchende gemeldet"


Lieber Herr moser,

Wissen Sie ob man sich wenn man Arbeitssuchende gemeldet ist aber keinen Bezug bekommt (selbstversichert) dennoch krank melden muss?

Vielen dank f d Antwort!

Antwort:
"Sie gehen kein grosses Risiko ein, wenn sie nichts sagen - erst recht, wenn es sich um einen kurzen Krankenstand handelt.
Aber das AMS sollte ev. davon wissen - wenns leicht geht - davon leitet sich auch die Aktivität ab, denn einen Vorstellungstermin wegen einen Vermittlungsvorschlag brauchen sie grad nicht - wenn sie krank sind." (ohne Gewähr)

10.09.2021 um 12.13 Uhr - von - H. - "Ich solle mich doch krank melden"
Hallo, danke für die aw!
Hatte heute Telefonat mit meiner sehr aktiven und selbstbewussten jungen ams Dame.
Habe ihr gesagt dass ich derzeit krank bin u Untersuchungen habe, deshalb kann ich jetzt nicht den auch von mir gewünschten 3 Monatskurs (9-17h) beginnen.
Sie meinte ich solle mich dann doch krank melden, ich fragte bei wem ich bin selbstversichert.
Dann meinte sie ich soll mich eben abmelden vom ams.
Das möchte ich aus folgenden Gründen nicht:
1)Ich werde leider in dem nächsten Monaten die Invaliditätspension einreichen müssen.
2) ich glaube dass ich den Kurs nicht bekomme wenn ich nicht die letzten 6 Monate Arbeitssuchend gemeldet war.
Und möglicherweise weitere Nachteile?
Sind mein Gruener richtig?
Liebe Grüße

Antwort:
Die AMS-Dame hat ihnen eh schon den richtigen Tipp gegeben. Auch bez. dem Kurs, den sie jetzt erwähnen ist es angebracht die Krankmeldung vom Arzt, ans AMS zu senden. - Wenn sie krank sind ist es egal wo und durch wen sie versichert sind - holen sie sich von ihrem Arzt die Krankschreibung und ab zum AMS!
Verstehe ich das was ich da raus lese eh richtig? Sie wollen, trotzdem sie nächstes Monat um die Invaliditätspension ansuchen, einen dreimonatigen Kurs machen Ja?


8.09.2021 um 8.35 Uhr - von - L*. - "Vor jedem wöchentlichen Termin graut es mir und ich bekomme schon Panikattaken"


Sehr geschätzter Herr Moser!
Nicht nur, dass ich von meinem AMS Berater äußerst abwertend behandelt werde, verlangt er von mir 2 Bewerbungen pro Woche, die ich dann auch noch glaubhaft machen muss ( keine Ahnung wie ich das machen soll ), und 1 mal pro Woche habe ich einen Termin bei ihm, wo ich dann diese 2 Bewerbungen glaubhaft machen soll! Ist das Rechtens? Könnte ich mich dagegen wehren? Letztens hat er mir eine Betreuungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, die ich nicht unterschrieben habe, dann hat er einen Kollegen als Zeugen geholt, von dem er sich eine Unterschrift geben hat lassen weil ich die Unterschrift verweigert habe! Ich war LEIDER ohne Begleitperson dort, was ich aber zukünftig machen werde! Vor jedem Termin graut es mir und ich bekomme schon Panikattaken vor den wöchentlichen Terminen! Mit freundlichen Grüßen L

Antwort:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Siehe: Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Kommt es also mal aus diesem Grund zur Bezugssperre, so legen sie auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein!
Sollte ihnen die Vorgaben (auch der wöchentliche Termin) des AMS-BeraterIn als Schikane vorkommen, so senden sie eine schriftliche Beschwerde an den Geschäftsstellenleiter oder besuchen ihn mit einer Begleitperson, wenn möglich!
Wenns möglich ist, nehmen sie eine Begleitperson auch zu den Terminen mit!
(Ohne Gewähr)


7.09.2021 um 17.43 Uhr - von - G*. - "Vorläufige Bezugseinstellung"


Sehr geehrter Herr Moser,

da ich mittlerweile doch etwas verzweifelt bin möchte ich ich mich hiermit an Sie wenden, vielleicht wissen Sie mehr dazu, als ich selbst weiß bzw. im Internet in Erfahrung zu bringen ist.

Mir wurde per *.9.21 ein Bescheid per RSA zugestellt, in dem mein Leistungsanspruch vorläufig eingestellt wurde, eben bis zur Klärung des genauen Sachverhaltes.

Grund dafür war ein laut AMS V. (Auslöser wohl Herr W., mein zuständiger Sachbearbeiter, der mich offensichtlich nicht mag und schikaniert?!-
durch Corona habe ich ihn jedoch noch nie persönlich getroffen) nicht wahrgenommenes Stellenangebot seitens der Firma T., eine Einstellzusage dazu hatte ich bereits dem AMS habe ich dies auch vorgelegt.

Leider kam es nicht zur Arbeitsaufnahme, da ich an diesem Tag bis um 3 Uhr früh
nicht schlafen konnte und dann verschlafen habe.

Habe mich dann bei der Firma T. vormittags gemeldet mit der Bitte um Aufschub meines Arbeitsstartes um 2 Wochen, was aber abgelehnt wurde - mein Arbeitsbeginn wurde gänzlich abgelehnt.

Bzgl. meines Burnouts erwähnte ich freilich nichts bei der Firma T., habe damit schlechte Erfahrungen gemacht, ich schäme mich oft dafür dass ich nicht mehr so leistungsfähig bin und diesbezüglich oft anfällig für Schlafstörungen und Energiemangel. Man wird damit nach wie vor stigmatisiert.

Dem sei vorausgestellt, dass ich vor 3 Jahren ein Burnout hatte. Dies ist soweit fachärztlich bestätigt (Kuraufenthalt) und liegt am AMS auf mit der Empfehlung, keine Nachtschicht mehr zu machen bzw. die Schichtarbeit so weit wie möglich zu vermeiden.

Problem bei der Sache ist, eine Bezugseinstellung trifft mich als Familienvater von 2 Kleinkindern mit Mietwohnung sehr hart, wir haben 1000 Euro Fixkosten!

Am selben Tag, den *.9.21, informierte ich um keine finanziellen Nachteile zu haben telefonisch das AMS um mich wieder arbeitslos zu melden. Wir vereinbarten einen telefonischen Beratungstermin aufgrund Corona für Freitag vorige Woche.

Tags darauf rief mich Herr W. ohne vereinbartem Termin recht früh am Morgen an und meinte, dass er zu meiner nicht erfolgten Arbeitsaufnahme eine Stellungnahme braucht und warum die Arbeitsaufnahme nichts geworden ist. Ich schilderte ihm etwas überrascht die Situation. Mit keinem Wort hat er eine mögliche Bezugseinstellung erwähnt!

Witzigerweise wurde ich dann am Freitag, wo ich ja das Beratungsgespräch eigentlich gehabt hätten, nicht angerufen. Von niemanden seitens AMS. Also entweder war das ein Irrtum oder Schikane?!

Nun habe ich gestern Abend per Email (e-AMS Konto lehne ich ja ab) dem AMS V. geantwortet, hoffentlich nicht zu meinem Nachteil. Zur Info im Anhang das PDF. Bis dato noch keine Antwort, gestern Abend habe ich die Mail weggeschickt.

Es gab heuer im Sommer ja schon mal einen Zwischenfall mit Herrn W., da wurde ich von einer Leihfirma sozusagen verpetzt ans AMS. Ebenfalls wurde mir durch Herrn W. der Bezug vorläufig eingestellt, dies konnte ich jedoch für mich positiv klären, es wurde die Einstellung umgehend aufgehoben, siehe die PDF im Anhang über die Firma B. Personal.

Abschließend wäre nach oa. Verhalten von Herrn W. mMn. ein Beraterwechsel dringend notwendig, doch wie erreiche ich das ohne selbst erneut (finanzielle) Nachteile zu haben? Ich meine da stimmt doch etwas nicht?!

Dankeschön für Ihre Hilfe, freundliche Grüße

Anm.: Anhang gesichtet.

Antwort:
"Au - sie haben den Arbeitsbeginn verweigert bzw. eine Arbeit vereitelt! Ihnen würde ein ärztliches Attest / eine Bestätigung helfen bzw. würden sie dieses dringend brauchen - dass sie an Burnout leiden (zu den Zeitpunkt litten) So könnten sie ev. der Sperre auskommen."
Bez. Anhang: Sie hätten natürlich auch während des Arbeitslosengeldbezugs in den Krankenstand gehen können - dies wäre ihr Ausweg aus dieser Situation gewesen - klar nur dann, wenn sie wirklich krank waren / sind!
Eine andere Möglichkeit wäre,
wenn sie in der Sperrzeit eine Arbeit antreten könnten, dann würde ev. von einer Sperre abgesehen.
------ ---- -------
"Was den 2. Anhang betrifft, so gestehe ich ihnen Chancen auf Erfolg, bez. der Berufung, zu!"
Sollte - bez. 2. Anhang - der potentielle Leih-Arbeitgeber wirklich geäussert haben, dass sie den Arbeitsort ohne KFZ, wegen Schichtbetrieb, nicht erreichen können, so geben sie dies in der Berufung, die sie auf den schriftlichen Bescheid einlegen, an!
Und verhält es sich wirklich so, dass eine Qualifikation gefordert wurde, die bei ihnen nicht vorhanden ist, dann bestünde auch diesbez. grosse Chancen auf Berufungserfolg! Siehe: Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig

Sie können versuchen einen Beraterwechsel, schriftlich mit einer nachvollziehbaren Begründung bzw. Beschwerde an ihre AMS-Geschäftsstelle, einzufordern!
Falls, eingeschrieben senden oder Abgabe in der AMS-Geschäftsstelle auf einer Kopie bestätigen lassen. - Fast ein Ding der Unmöglichkeit!

(Ohne Gewähr)


6.09.2021 um 19.28 Uhr - von - R. - "Nun melde ich mich erst mit Verspätung beim AMS"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe schon einmal vor einigen Jahren Ihre Dienste in Anspruch genommen und wurde äußerst gut beraten!

Nach der einvernehmlichen Kündigung wollte ich mir eine Auszeit nehmen (ausgebrannt und Urlaubsreif)...nun melde ich mich erst mit Verspätung beim AMS. Bedeutet ca. 8-9 Wochen nach der Kündigung. 6 Wochen bin ich ja nachversichert und 2-3 Wochen ohne Versicherung durch die ÖGK.

Frage 1: Ich war 4 Jahre beim gleichen Dienstgeber durchgehend tätig und somit auch bei der ÖGK versichert. Kann die kurze Zeit (2-3 Wochen) wo ich nicht versichert war ein Problem für das AMS und in Folge für mich darstellen?

Ich dachte evtl. so in die Richtung "Sie waren nicht durchgehend versichert daher kein Anspruch auf Bezug".

Frage 2: Ich habe gehört.....ist es Richtig wenn man sich beim AMS meldet das sie dann von dem Tag 365 Tage zurückblicken und wenn man da mindestens 28 Wochen durchgehend Beschäftigt und Versichert war Anspruch auf AMS-Bezug hat?

Das es riskant ist kurze Zeit nicht versichert zu sein ist mir klar :-)

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
R

Antwort:
Sie bekommen das Arbeitslosengeld, wenn sie in den letzten 24 Monaten 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Dies bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld.
Hatten
sie schon mal das Arbeitslosengeld / Notstandshilfe, ist die Anwartschaft erfüllt, wenn sie in den letzten 12 Monaten insgesamt 28 Wochen beschäftigt waren.
Das war bei ihnen der Fall - darum bekommen sie wieder das Arbeitslosengeld! Stellen sie jetzt den Arbeitslosengeld-Antrag! Siehe AlVG Anwartschaft § 14. (1) (2)
(Ohne Gewähr)

7.09.2021 um 17.02 Uhr - von - R. - "Beruhigend zu wissen"
Hello,
vielen Dank für die Info.
Beruhigend zu wissen auf der sicheren Seite zu sein.
Liebe Grüße Gesund bleiben. R.


5.09.2021 um 13.33 Uhr - von - H. - "Guter Text des Momentuminstitutes"


Arbeitslosen-Monitor: Acht von zehn Arbeitslosen verloren Job unfreiwillig

Arbeitslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Ursache dafür, dass Menschen arbeitslos werden und bleiben, liegt meistens bei den Betrieben und der gesellschaftlichen Stigmatisierung, die mit Arbeitslosigkeit einhergeht.
........ ..... weiter lesen! (3.09.21)


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