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10.12.2021 um 0.58 Uhr - von H*. - "Deppenkurs: Durch Corona kriegen die ja einen neunen Aufschwung"


Hallo, will nur kurz einen Bericht kundtun.
Ich wurde zu einem AMS Kurs im Wifi Linz zugeteilt. Im ganzen Wifi Gebäude herrscht Maskenpflicht. Auch in den Verordnungen steht ja drin, überall Maskenpflicht in Innenräumen Egal wie der Arbeitsplatz ausgestaltet ist. Was ich ja schon merkwürdig fand, man muss sich mit der Kursleiterin einen Termin ausmachen für den Kursstart. Als ich vor Jahren mal einen AMS Kurs machte wurde der Termin auf einem Schreiben bekannt gegeben.
Habe mich der Kursleiterin vorgestellt und die meinte im aggressiven Ton ich soll die Maske erstmal absetzen, es kam nichtmal ein Guten Tag oder ähnliches ("Wenn ich ihnen sage sie können die Maske absetzen, dann dürfen sie die Maske absetzen"). Ich verweigerte dies und verwies auf die Aktuelle Verordnung der Regierung. Die Dame wurde ziemlich harsch im Ton und fragte mich ziemlich persönliche Dinge. Gesundheitszustand, Umfeld, usw. Warum ich Arbeitslos sei. Wie ich mir dies alles vorstelle.
Nach ein paar Minuten Gespräch kam die Aussage "Job suchen ist jetzt ihr Arbeit, der ganze Kurs ist wie ein Arbeitsverhältnis aufgebaut" (Sinngemäße Wiedergabe)
Es wurde auch mit Geldsperre gedroht. Aufklärung über den Kurs allgemein gab es keine.
Hat mich dann nicht aufgenommen weil ich ihrer Ansicht nach Gesundheitlich wegen Übergewicht nicht vermittelbar bin in den ersten Arbeitsmarkt. Hat dann in meiner Abwesenheit mit meinem AMS Berater ausgemacht ich solle zu einem Gesundheitscheck zugebucht werden und es am Zweiten Arbeitsmarkt versuchen.
Seitdem warte ich im Grunde was mir mein Berater als nächstes zubucht. Währenddessen bewerbe ich mich natürlich weiter auf geeignete Stellen.
Nur ein kleiner Bericht über mein Erlebnis mit dem sogenannte Deppenkursen. Durch Corona kriegen die ja einen neunen Aufschwung. Und der Arbeitslose is ja ein Feind der Regierung.
Mfg

Zur Info:
Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


7.12.2021 um 20.50 Uhr - von An. - "AMS-Kurse als Superspreader"


Sehr geehrter Herr Moser,

Es ist Folgendes passiert in der AMS-Kursmafia: Mein/e Kolleg/in hat gestern geschrieben, dass er/sie an Corona erkrankt ist und wir dies wissen sollen, da wir letzte Woche zusammen in der Arbeit Kontakt hatten (also er/sie und ich sowie andere AMS-Trainer/innen). Ich habe mich gestern mit einem Schnelltest getestet und war zum Glück negativ. Den letzten Kontakt hatte ich mit ihm/ihr letzten Mittwoch. Ein/e AMS-Kursteilnehmer/in von mir hatte letzten Donnerstag mit dem/der Coronapositiven Kontakt.
Es ist nämlich so:
Diese/r AMS-Kursteilnehmer/in muss täglich ins AMS-Kursinstitut, weil sie kein Internet zuhause hat. Alle anderen AMS-Kursteilnehmer/innen schalten sich von zuhause aus zu (der Unterricht mit mir ist zum Glück online jetzt). Ich habe schon vor 2 Wochen in der Firma gesagt, dass es keine gute Idee ist, wenn AMS-Teilnehmer/innen physisch anwesend sein müssen wegen Corona, aber auf mich hört ja niemand, das AMS will es so Blablabla.
Jedenfalls habe ich meinem/meiner Vorgesetzten sofort aufgrund der Corona-Erkrankung meines/meiner Kolleg/in geschrieben, dass er/sie dem/der AMS-Kursteilnehmer/in einen Schnelltest geben soll (die liegen kistenweise in der Firma herum). Mein/e Vorgesetzte/r hat ihm/ihr natürlich keinen Schnelltest gegeben, sondern ihm/ihr gesagt, dass sie in eine Teststraße oder in eine Apotheke gehen soll.
Ich finde das eine absolute Sauerei, immerhin hat sogar das AMS diese Schnelltests bezahlt. Hier wird mit Menschenleben gespielt, Arbeitslose haben anscheinend kein Recht auf Gesundheit und Leben. Ich verstehe nicht, warum das AMS diese ganzen Deppenkurse während des Lockdowns nicht auf online umstellt oder absagt.
Schöne Grüße


30.11.2021 um 10.56 Uhr - von K*. - "Zwangs-Massnahmen? / Leistungsanspruch abgelaufen"


Sehr geehrter Herr Moser,

da ich recherchiert habe, bin ich auf die Seite "so ned" gestoßen und wollte fragen, was hier eigentlich gemeint ist?

Ich hatte *.07.2021 bis *.09.2021 durchgehend ein AMS Kurs. Keine 10 Tage später wurde ich BBE step2job zugewiesen.
Als ich dort war sprach die Dame von itworks und dass dies max.12 Monate dauern werde. Wollte dass ich gleich unterschreibe und meinte es ist nur eine Beratung ... ich wollte nicht gleich unterschreiben, wollte mit meinem Berater sprechen, sagte sie daraufhin, sie muss das AMS melden und sie wisse nicht was dann passiert.... natürlich bzgl einer Sperre habe ich dann unterschrieben.

Seit gestern bin ich in Krankenstand weil es mir nicht besonders geht...
Habe ihr geschrieben, dass ich nicht kommen werde weil ich krank bin...
Das war ihr anscheinend nicht genug und hat zurück geschrieben, ich muss ihr ein Krankenstandsmeldung schicken damit sie mich krank melden kann... Daraufhin habe ich sie angerufen und gefragt, was sie damit meint, ich fiebert habe und nicht zum Arzt gehen kann...! Sie so, es geht nur mit krankmeldung vom Arzt...

Und jetzt schickt sie mir sowas, was ich nicht verstehe mit Leistungsablauf, nochmals Notstandhilfe ansuchen....

INFO: Meldepflicht Krankenstand

Sehr geehrte Teilnehmer*innen!
Dies ist eine Informationsmitteilung über die Krankenstands-Meldepflicht:
Wenn Ihr Krankenstand weniger als 62 Tage gedauert hat, müssen Sie sich nach Ende Ihres Krankenstands innerhalb von 7 Tagen (und sobald wie möglich) wieder beim AMS und Itworks melden. Sollte Ihr Leistungsanspruch während des Krankenstandes abgelaufen sein, müssen Sie sich unmittelbar nach Ende des Krankenstandes beim AMS melden.

Sie können Ihren Krankenstand auf folgende Weise melden:
- Per e-AMS (nur AMS)
- Per E-Mail (AMS & Itworks)
- Telefonisch (AMS & Itworks)
Hat Ihr Krankenstand länger als 62 Tage gedauert, müssen Sie ebenfalls unmittelbar nach dem Ende des Krankenstandes einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe stellen.
Diese Email dient ihrer Information. Sie müssen auf diese Mail nicht antworten.
Mit freundlichen Grüßen,

Wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir diesbezüglich helfen würden.
Mit freundlichen Grüßen (24.11.21)

Rückfrage:
Haben sie für ein transitarbeitsplatz unterschrieben? = ein zumutbares DV. – auf 12 monate befristet.
wann hätte das angefangen bzw. wann hätten sie dort sein müssen? falls transitarbeitsplatz, verhält es sich wie bei einem arbeitsplatz – bei dem sie eine krankmeldung brauchen – wissen sie was sie unterschrieben haben?

25.11.2021 um 19.15 Uhr - von K*. - "Aktive Vermittlungsunterstützung"
Sehr geehrter Herr Moser,
danke für die Rückmeldung, bin Ihnen dankbar.
Was ich unterschrieben habe, ist eine aktive Vermittlungsunterstützung. Sende ich Ihnen...
Angefangen habe ich schon am *. Oktober und muss 1 mal die Woche manchmal auch alle 2 Wochen.
Ich hatte schon mal länger einen Krankenstand wegen einer Lungenembolie Verdacht, mit Spitalsaufenthalt und diverse Untersuchungen und Medikationen ....
Musste aber nicht erneut Notstandshilfe Ansuchen.
Hoffe, dass ich Ihnen nicht allzuviel Umstände gemacht habe.
Recht lieben Dank ! Lieben Gruß

Antwort:
Ich denke sie haben sich in den kurs bluffen lassen. (Unterschrift durch Einschüchterung) – dieser kurs schaut nach freiwilligkeit aus. (Begleitmaßnahme / Hilfestellung beruht auf freiwillige Teilnahme)
(>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -) siehe Link:
Krankmeldung legen sie besser vor.
62 tage ist eine grundsätzliche info – dauert der krankenstand länger, muss ein neuer antrag gestellt werden – oder läuft der notstand während eines krankenstands aus, müssen sie gleich danach zum AMS und einen neuen antrag stellen.
Begleitung zum bewerbungsgespräch sollte / ist eine freiwillige angelegenheit
(ohne gewähr)

28.11.2021 um 14.53 Uhr - von K*. - "Dank"
Guten Tag Herr Moser,
danke für die ausführliche Erklärung, bin Ihnen sehr dankbar.
Eine kleine Spende werde ich sehr gerne überweisen:) Mit freundlichen Grüßen


23.11.2021 um 17.07 Uhr - von S. - "Einladung bezüglich Testrasse-MitarbeiterIn"


servus an alle servus christian
auch ich habe heute eine einladung bezüglich testrasse mitarbeit bekommen vom ams bekommen ich musste mich ja bewerben und schrieb den samariterbund an ich bekamm gleich einen termin für diesen donnerstag ich schrieb nochmals eine e mail zurück (da in den schreiben drinnsteht
fpp2 maske sei pflicht) das ich befreit bin und es am ams aufliegt ob es eine ausnahme gibt bin gespannt auf eine antwort liebe grüsse an alle p.s ich rief vorher beim ams an und empfinde es als reine Schikane

Antwort:
So die Maskenbefreiung ärztlich verordnet wurde und notwendig ist, erledigt sich diese Job-Vermittlung eigentlich von selbst. Trotzdem bewerben und bez. Maskenbefreiung Bescheid geben. Der / die potentielle ArbeitgeberIn muss die Ablehnung aussprechen. - Nicht im Vorhinein verweigern! (Ohne Gewähr)
Zu den Testrasse-MitarbeiterInnen:
Man kann zu Coronamassnahmen stehen wie man will - nachdem ich testen war, war mein Eindruck: Alle Achtung, die leisten viel und auch Sinnvolles!


25.11.2021 um 15.18 Uhr - von S. - "Durfte es ablehnen"
ging gut durfte es ablehen weil maskenbefreiung ohne datum habe.
danke dir


20.11.2021 um 12.21 Uhr - von H*. - "Soll mich bei einer Teststrasse bewerben"


Sehr geehrter Herr Moser !

Ich bin wirklich zutiefst für ihre Arbeit dankbar und habe mir schon viele Tipps herausholen können.
Nun bin ich aber in einer speziellen Situation, die so meines Wissens noch nicht im Gästebuch zu finden ist.

Ich bin 42 Jahre alt und seit 3 Jahren arbeitslos, seit einem halben Jahr davon in Betreuung bei der Trendwende.
Nun hat mir die AMS Betreuerin 2 Job Angebote vermittelt für eine Teststrasse in NÖ, einmal für Administration und einmal als Covid-Tester.
Diese Teststrassen werden in NÖ offenbar von *** Security betreut, einem Sicherheitsunternehmen in Leobersdorf (der Name *** ist gleichermassen irgendwo passend aber auch seltsam bzw. verdächtig imo)
Es ist nun so, dass ich seit meiner Arbeitslosigkeit zurück ins Haus meiner Mutter gezogen bin (aus Kostengründen und bin sowieso ledig)

Sie ist zwar geimpft hat aber nach wie vor Angst vor einer Infektion und war schockiert über die Vorstellung dass ich bei einer Teststrasse anfangen soll.
Ich selbst bin ebenfalls geimpft und kein Corona-Leugner und habe versucht, ihre Bedenken zu zerstreuen (Schutzkleidung, regelmässige Tests vor Ort etc.)
Andererseits hat meine Mutter auch nicht unrecht, man denke an die Impfdurchbrüche und an die besondere Gefährdung älterer Personen bei einer Infektion.

Nun stehe ich vor einem Dilemma.

Ich habe den Druck vom AMS mich zu bewerben (was ich bis jetzt für eine dieser Stellen gemacht habe) bzw den Job dann anzunehmen, andererseits erzeugt die Situation bei meiner Mutter großes Unbehagen und belastet das Zusammenleben schwer.
Sie hat mir heute gesagt, dass ich mir eine eigene Wohnung suchen muss, wenn ich dort arbeite. Nehme an, der neuerliche Lockdown tut das übrige....
Das hat bei mir auch den Ausschlag gegeben Ihnen diesen Fall zu schreiben, weil ich nicht mehr weiß was ich tun soll.

Ich habe dem AMS den Fall bereits natürlich geschildert, aber es gab keinerlei Verständnis.
Soll ich mich abmelden, um einer Bezugssperre zu entgehen ?
Soll ich den Konflikt mit dem AMS eskalieren lassen ? (wobei mir im Moment die Kraft dafür wahrscheinlich fehlt)

Finanziell geht es sich eine Zeitlang aus, weil ich ja wie gesagt bei meiner Mutter wohne. Eine Miete zu zahlen für eine eigene Wohnung wird so oder so schwer, noch dazu bin ich dann weit von der Mutter entfernt, die doch teilweise auf meine Hilfe angewiesen ist.

Übrigens: der Teststrassen Beauftragte *** Security hat insofern auf meine Bewerbung reagiert, dass er mich vergeblich mit unterdrückter Rufnummer zu kontaktieren versuchte. Ein Rückruf ist somit unmöglich, per Email wollens offenbar nicht mit mir kommunizieren....
Nehme auch an, dass diese Firma im engem Austausch mit dem AMS steht und sofort es dem AMS meldet, wenn einer telefonisch nicht erreichbar ist....

MfG und Ihnen bzw uns allen viel Kraft für den Lockdown

Antwort:
Ich rate ihnen - auf alle Fälle mal bewerben - ob sie sicher genommen werden, ist noch nicht ausgemacht. Vielleicht wird ein MitbewerberIn bevorzugt?
Ich bin mir nicht sicher, ob das Risiko mit den erforderlichen Sicherheitsmassnahmen ein um so viel grösseres ist, als das, dass jeder von uns im Alltag bzw. (notwendigen) sozialen Kontakten (Arztbesuch / beim Einkaufen etc.) eingeht / eingehen muss! ("Von OÖ. aus betrachtet"?)
Falls sie wirklich anfangen, beschreiben sie ihrer Mutter wieviel Wert dort vor Ort auf die Sicherheit bez. Vermeidung der Infizierung gelegt wird.
Und schauen sie sich das auch selbst nochmals genau an.
Und bringen sie die Daten der Firma in Erfahrung um sich schnellstmöglich zu melden! (Ohne Gewähr) Alles Gute!


17.11.2021 um 12.03 Uhr - von R. - "Aussteuerung"


Hallo Herr Moser,
ich bin ausgesteuert und seit kurzem beim AMS gemeldet. Stimmt es, dass nach mind. 13 Wochen der Anspruch auf Krankengeld wieder neu entsteht, sofern man in diesen 13 Wochen Bezieher einer Geldleistung nach dem AIVG (zB Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Übergangsgeld) war? Im forum gibt es da zweigeteilte meinungen und ich glaube gehört zu haben, dass es eine gesetzesänderung diesbezüglich vor 2 jahren gab. Wissen Sie dazu Näheres?
VIelen Dank für Ihre Mühen!
(16.11.21)

Antwort:
Auszug: Aussteuerung - Ein neuer Anspruch auf Krankengeld infolge der Krankheit, für die der weggefallene Krankengeldanspruch bestanden hat, kann erst wieder entstehen, wenn der Erkrankte in der Zwischenzeit mindestens 13 Wochen in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. (Ohne Gewähr) siehe Öziv.org
Wenn möglich die Aussteuerungs-Frist nicht mit ein und derselben Krankheit ausreizen! (Ohne Gewähr)


16.11.2021 um 15.05 Uhr - von B*. - "Vom AMS abgemeldet"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin in der Notstandshilfe schon drei Jahre und ich befinde mich zur Zeit im Ausland, und ich habe mich ordentlich vom AMS seit drei Wochen abgemeldet. In der Zwischenzeit wurde ich krank, und ich muss noch im Ausland bleiben.

Ist es möglich, dass das AMS oder Versicherungsanstalt GKK den krankheitsbedingten Aufenthalt, sowie Behandlungskosten, im Ausland kompensiert (nachdem ich zurück komme)?

Und wie lange dauert die Versicherungsleistung vom AMS, nachdem ich mich vom AMS abgemeldet habe?

Danke Herr Moser, dass Sie auch in dieser schwer depressiven Zeit existieren und den Menschen helfen.

Liebe Grüße, (14.11.21)

Antwort:
Warum haben sie sich abgemeldet?
Haben sie einen Antrag bez. Auslandsanspruch ( Mitnahme des Anspruches ins Ausland) gestellt?
Ev. für weitere 3 Monate wegen Arbeitssuche?
Oder wie lange wollten sie im Ausland bleiben? War Rückkehr geplant?

Nach AMS-Abmeldung besteht noch eine 6 wöchige Schutzfrist
In der Schutzfrist
haben Sie Anspruch auf Sachleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,...)
Ich weiss nicht genau was sie vorhatten oder in welcher Situation sie sich genau befinden, aber ich würde ihnen raten, sich sofort mit den zuständigen Einrichtungen / Behörden in Verbindung zu setzen - ev. sofort telefonisch.

Fragen sie die Krankenkassa, ob die Schutzfrist eh 6 Wochen dauert und was sie dann tun sollen - ev. am Besten gleich wieder zurückkommen, wenn sie das vorhatten - sich ev. gleich wieder beim AMS zurück melden bzw. fragen sie beim AMS nach ob Nachsicht bei ihren Gründen besteht bzw. stellen sie ein "Nachsichtansuchen". - Holen sie sich Auskunft dazu: Falls Probleme, stellen sie Kontakt zum Geschäftsstellenleiter her.
Wenn (wieder) möglich, Geschäftsstellenleiter mit einer Begleitperson als Zeugen besuchen. Ev. auch / und schriftlich einsenden / bearbeiten lassen.

Infos siehe auch zu: Schutzfrist der Krankenversicherung verlängert! (Ohne Gewähr)

18.11.2021 um 10.35 Uhr - von B. - "Nachsichtansuchen / Schutzfrist"
Lieber Herr Moser,

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich musste mich vom AMS abmelden, weil ich im nicht-EU-Ausland fahren musste - ich hatte einen Todesfall in enger Familie. Darüber habe ich meinen Berater schon am Anfang informiert, vor drei Wochen, aber er hat nichts gesagt.
Danach wurde ich im Ausland krank und ich bin noch immer krank - im Ausland. Ich habe einen Arzt besucht und musste auch für die Behandlung etwas zahlen.
Ich bin noch nicht in der Lage zurück nach Wien zu kommen, und Sie sagen, dass es eine 6 wöchige Schutzfrist besteht.

Ich hätte zwei Fragen:

Nach dieser 6 wöchige Frist, was passiert? Darf ich meine Krankenversicherung wieder haben wenn ich mich wieder am AMS anmelde, wenn ich zurück nach Wien komme (e-AMS oder persönlich?)? Werde ich irgendwelche Probleme mit AMS haben, wenn ich mich wieder anmelde, oder bekomme ich wieder meine Notstandshilfe, mit der Krankenversicherung?

Und bitte sagen Sie mir noch, wie geht das mit dem Nachsichtsansuchen, soll ich es nach AMS oder Krankenversicherung richten? Haben Sie ein Muster?
Danke und liebe Grüße, (17.11.21)

Antwort:
Nach 6 Wochen sind sie nicht mehr krankenversichert! Wenn sie sich in Österreich beim AMS zurück melden, bekommen sie wieder Notstand und sind sofort wieder versichert - ohne zu erwartende Schwierigkeiten!
Genau ihre Begründung "Todesfall" wäre eine Ausnahmesituation gewesen, weswegen sie ev. für eine gewisse Zeit die Versicherungsleistung weiter bekommen hätten.
(Links unterstrichen anklicken! Auslandsanspruch)
Nein es gibt kein Muster zum Nachsichtansuchen / ans AMS - setzen sie einen Brief, mit der individuellen Begründung, auf. Zur Orientierung
Bei
Angelegenheiten die mit der Arbeitslosenversicherung zusammenhängen ist das AMS / was die Kranken-Versicherung betrifft, ist die Krankenkassa zuständig.
und
lesen sie sich einige Spalten zum Thema nach anklicken des Links
Schutzfrist der Krankenversicherung verlängert! durch!
Setzen
sie sich sofort mit dem AMS in Verbindung (ev. vorerst telefonisch) und erkundigen sie sich bez. Nachsichtgrund ("Todesfall / Begräbnis") - Am Besten gleich mit dem Geschäftsstellenleiter!
>Geben
sie auch an, dass sie den Grund des Auslandsaufenthalts ihrem BeraterIn bekannt gegeben haben. - Er sie aber über die Ausnahmeregelung bez. Auslandsanspruch nicht aufgeklärt / informiert hat!<
Auch
wenn die Auskunft / Antwort nicht positiv ausfällt - erledigen sie die Angelegenheit auch schriftlich (eingeschrieben)! Nachsichtansuchen nach der Orientierung!
Und
erkundigen sie sich auch, ob sie für`s zurückmelden persönlich vorbeikommen müssen - zu dem ich rate - oder es derweil über`s E-AMS-Konto reicht? (Ohne Gewähr)


12.11.2021 um 10.57 Uhr - von D*. - "Datenschutz bez. Leasingfirma"


Guten Tag Herr Moser.

Ich habe vom AMS eine Jobvermittlung bekommen von der leasingfirma teampool. Zusätzlich habe ich eine E-Mail bekommen von einer Mitarbeiterin dort, sie möchte, dass ich Ihr sämtliche Unterlagen zuschicke (Lebenslauf, Ausweis, E-Card, Führerschein etc.) Noch dazu möchte Sie wissen, wieviel netto ich mindestens verdienen muss, um meine Fixkosten decken zu können und ich Schichtbereit sei. Obwohl enger Kontakt mit dem ams besteht, haben sie mir eine Datenschutz Einwilligungserklärung entsprechend der Datenschutzgrundverordnung im Anhang zugeschickt die ich unterschreiben soll. Muss ich dies nun tun oder kann ich es ignorieren? Ich möchte nämlich nicht, dass es zu einer Geldsperre kommt. LG
(10.11.21)

Antwort:
Ich rate zur Vorsicht! Die Verleihfirma ist per Konstrukt so zu sehen, dass es ihr Arbeitgeber ("Firma") ist, welche verschiedene Daten braucht, um zum Beispiel ihren Lohn auf ihr Konto / Bank zu überweisen. Verlangen die Daten, die sie auf keinen Fall herausgeben möchten, so wäre / ist es angebracht, dass sie persönlich dort erscheinen um sich bez. der Sachlage auszutauschen bzw. mitzuteilen, welche Daten sie auf keinen Fall heraus geben wollen.
Um sich Klarheit zu verschaffen wäre es angebracht, sich bei Arge Daten Auskunft einzuholen - die sind diesbez. kompetent! (Ohne Gewähr)

Siehe auch Datenschutz


12.11.2021 um 10.41 Uhr - von G. - "Wegen Maskenbefreiung ausgebucht"


Hallo Christian, ich habe dir vor ein paar Tagen geschrieben das ich zu FAB vermittelt wurde. Nun FAB hat mich angerufen und mir zu verstehen gegeben das ich beim erst Gespräch einen 3 G Nachweis benötige und vorallem eine Maskenpflicht im hause ist. Ich sagte ich sei Maskenbefreit und habe hierfür eine ärztliche Maskenbefreiung, darauf hin hat FAB gesagt sie buchen mich aus weil sie keine Ausnahme machen könnten. Meine Frage wäre bekomme ich nun eine Speere wegen Vereitelung? Das AMS weiß von meiner Maskenbefreiung und von meinen gesundheitlichen Problemen. Ich bitte dich um ein paar Zeilen hierfür. Lg.
(10.11.21)

Antwort:
Dich nicht zu nehmen, ist eine FAB-Entscheidung, die sich auf eine ärztliche Maskenpflichtbefreiung stützt, weshalb es zu keiner Bezugssperre kommt / kommen darf.
Falls doch - dass ich nicht annehme - dann auf Bescheid Berufung einlegen / Beschwerde erheben! (Ohne Gewähr)


unter:
"Risikogruppe/ Maskenbefreiung" (2.11.21)

13.11.2021 um 15.40 Uhr - von G. - Danke für die info!

10.11.2021 um 9.49 Uhr - von Anonymisiert - "Neue Attacke auf Arbeitslose"

"Zwischen Arbeitslosen/ZwangsteilnehmerInnen und anderen/selbstzahlenden TeilnehmerInnen wird differenziert"


Sehr geehrter Herr Moser,

untenstehend finden Sie ein Mail unseres Oberhäuptlings an alle Mitarbeiter, das ich heute bekommen habe. Schon wieder wurde eine neue Attacke auf Arbeitslose losgetreten: Wer keinen 3G-Nachweis hat, bekommt das Arbeitslosengeld für einen Tag gestrichen, weil er/sie für diesen Tag nicht am Zwangskurs teilnehmen darf. Dies ist ein indirekter Impfzwang für Arbeitslose, heute in der Früh bin ich an mehreren Bipas vorbeigekommen, überall waren die PCR-Tests aus (stand in den Auslagen). Wenn man also am Montag Vormittag Zwangskurstag hat, hat man eigentlich keine Möglichkeit sich testen zu lassen. Am allerärgsten finde ich es aber, dass mein Arbeitgeber zwischen Arbeitslosen/Zwangsteilnehmern und anderen/selbstzahlenden Teilnehmern differenziert in den Kursen, bei den Selbstzahlern gelten die Antigentests nämlich noch. Wissen Sie vielleicht, ob schon eine Sammelklage gegen diesen Irrsinn angedacht ist, auf die ich meine Kursteilnehmer hinweisen könnte?
Der Betriebsrat, Arbeiterkammer und Gewerkschaft schweigen leider dazu.
(9.11.2021)

Antwort:
Ja, österreichweit geht`s jetzt gar nicht lustig zu - wer keinen 3 G-("ev. bald 2G?")-Nachweis erbringt, ""darf"" nicht an Zwangsmassnahmen teilnehmen - heisst, dann gibt’s auch kein Arbeitslosengeld/Notstandshilfe. Ein sich dagegen wehren gibt’s mehr oder weniger zur Zeit nicht. Von einer Sammelklage weiss ich nichts!
Geht man auf ArbeitnehmerInnen los, so wird auf Arbeitslose erst recht gepfiffen. Momentan werden die (Menschen-Grund)-Rechte aller verletzt.
Wir befinden uns in einer deprimierenden Zeit, in der auf Grundrechte keine Rücksicht genommen wird. Tut mir leid, dass ich mit keiner positiven Antwort dienen kann.
"Mich persönlich würde es auch interessieren, wie ein Höchstgericht, in Abwägung notwendiger Massnahmen im Kampf gegen die Pandemie bzw. deren Eindämmung auf der einen Seite und Verletzung der Grundrechte auf der anderen Seite, entscheiden würde?"

Besuchen sie aber aktive Arbeitslose, die sich in dieser Frage engagieren!
Offener Brief
an Johannes Kopf wegen neuen 3G Anordnungen von Arbeitsminister Martin Kocher


Zur Orientierung
3G am Arbeitsplatz – Dient zur Vorlage an Arbeitgeber / Arbeitnehmer (mfg-oe.at)
(ohne Gewähr)


Was bezeichnend ist, ist die Tatsache, dass in ihrem Kurs zwischen den arbeitslosen ZwangsteilnehmerInnen und selbstzahlenden TeilnehmerInnen differenziert wird.
(Da kommts einem tatsächlich hoch!)
A
lles Gute bzw. weiterhin viel Kraft - auch für ihre Tätigkeit!


2.11.2021 um 12.46 Uhr - von G. - "Risikogruppe/ Maskenbefreiung"


Hallo Christian!

Ich habe nun seit Corona Ruhe gehabt vom AMS da ich Maskenbefreiung und Risikogruppe zugehörig bin . Nun soll das alles aber nicjt mehr gültig sein und ich bin zu FAB für ältere Arbeitslose zugebucht geworden zur Betreuung. Ich wurde dsrsuf hingewiesen ich darf nicht sagen das ich einer Risikogruppe und Maskenbefreit bin denn das würde einer vereitelung gleich kommen. Ich darf auch nicht sagen das ich krank sei und nur mehr sehr eingeschränkt arbeitsfähig bin. Meine Frage am AMS musste ich eine Maske tragen obwohl befreit und muss ich mich an das halten was das AMS sagte? Muss ich zu FAB gehen zur 1 Beratung? Was soll ich dort sagen? Auf meinen Betreuungsblan am AMS steht aber drauf ich bin Risikogruppe angehörig und Krank deswegen finde ich keine Arbeit! Lg.

Antwort:
"Wenn ein Arzt dies bestätigt bzw. ein Attest vorliegt, dann muss der Arbeitgeber davon erfahren, um eine ev. Ausnahmesituation zu schaffen?
"Beim SÖB verhält es sich vermutlich anders, die haben sich so zu verhalten wie es der Geldgeber (AMS) bestimmt."
Zum Vorstellen ist es ev. gescheit den Termin in Anspruch zu nehmen. Wenn dieser Termin als Kontrolltermin ausgewiesen wird, gibt's wegen Fernbleiben ev. eine Bezugssperre bis zur Wiedermeldung.
Dort können sie ev. die besonderen Umstände besprechen, da ev. auch SozialarbeiterInnen vor Ort sind. Auch spielt eine Rolle, dass sie eingeschränkt leistungsfähig sind - hängt nicht zuletzt mit der Gesundheit zusammen, darauf muss Rücksicht genommen werden, um das zu können müssen die darüber informiert werden. Ihr Arzt muss halt dahinter stehen - reden sie ev. mit ihm."

Zur Info:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
(Ohne Gewähr)

12. 11.2021 um 10.41 Uhr - von G. - "Wegen Maskenbefreiung ausgebucht"
Hallo Christian, ich habe dir vor ein paar Tagen geschrieben das ich zu FAB vermittelt wurde. Nun FAB hat mich angerufen und mir zu verstehen gegeben das ich beim erst Gespräch einen 3 G Nachweis benötige und vorallem eine Maskenpflicht im hause ist. Ich sagte ich sei Maskenbefreit und habe hierfür eine ärztliche Maskenbefreiung, darauf hin hat FAB gesagt sie buchen mich aus weil sie keine Ausnahme machen könnten. Meine Frage wäre bekomme ich nun eine Speere wegen Vereitelung? Das AMS weiß von meiner Maskenbefreiung und von meinen gesundheitlichen Problemen. Ich bitte dich um ein paar Zeilen hierfür. Lg.
(10.11.21)

Antwort:
Dich nicht zu nehmen, ist eine FAB-Entscheidung, die sich auf eine ärztliche Maskenpflichtbefreiung stützt, weshalb es zu keiner Bezugssperre kommt / kommen darf.
Falls doch - dass ich nicht annehme - dann auf Bescheid Berufung einlegen / Beschwerde erheben! (Ohne Gewähr)


13.11.2021 um 15.40 Uhr - von G. - Danke für die info!


26.10.2021 um 11.28 Uhr - von P*. - "Attest fürs AMS"


Was muss in einem attest fürs ams enthalten sein, sofern man nur 20 wochenstunden arbeiten kann? Sollen die begriffe "verminderte arbeitsfähigkeit" sowie "verminderte leistungsfähigkeit" enthalten sein? Oder ist beides zuviel des guten? Akzeptiert das AMS dieses gutachten von einem facharzt einfach so oder wird man dann wieder zu einem arzt von der pva geschickt?
dankeschön!

Antwort:
Kann trotz einem Attest vom Vertrauensarzt (Hausarzt / Facharzt) sein, dass sie zur fachärztliche Untersuchung müssen. Aber wichtig, trotzdem so eines besorgen! Klar braucht und sollte nicht unbedingt die Erkrankung angegeben werden, (sensible Daten) drum reicht ev. verminderte Leistungsfähigkeit von "?" Prozent - reden sie mit ihrem Arzt!
Hier handelt es sich um einen Bereich - denn es kann sein dass sie zum BBRZ müssen - bei dem das Vertrauen in die Seriosität leidet!
Zum PVA-Arzt müssen sie dann, wenn sie um eine Invaliditätspension ansuchen!

>Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.< "Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil
sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant."
(26.02.17)
(ohne Gewähr)

27.10.2021 um 10.59 Uhr - von P. - "Dank"
Vielen Dank!! (26.10.21)


18.10.2021 um 15.00 Uhr - von Z*. - "Gegen dieses neue falsche Gutachten vorgehen"


sehr geehrter herr moser!

ich bin stark depressiv und habe bandscheibenprobleme (und derzeit beschwerden). Trotzdem wurde nun von der ögk eine arbeitsfähigkeit festgestellt.
beim ursprünglichen gutachten (2014) (damals noch ohne körperliche beschwerden) allerdings eine dauerhafte arbeitsunfähigkeit. Seit 2014 bekomme ich daher mindestsicherung.

Seit dem 1. Gutachten geht es mir psychisch und körperlich deutlich schlechter. was kann ich nun machen, gegen dieses neue falsche gutachten vorzugehen?
das sozialamt versteht dieses neue gutachten auch nicht, sind aber die hände gebunden.

Wo reiche ich beschwerde ein? beim sozialgericht? vielen dank

mit freundlichen grüßen

Antwort:
Sind sie eh per Bescheid verständigt worden - oder - sonst einen verlangen!
Gegen den Bescheid können sie Beschwerde erheben.
Welche Behörde verlangte die Untersuchung?
Sind sie noch in ärztlicher Behandlung?
Reden sie mit ihrem Arzt, er soll ihnen das Gutachten aktualisieren und die neuen Beschwerden mit aufnehmen. Ev. unterstütz er sie!
Ev. besuchen sie auch die AK und lassen sich rechtlich helfen. Die verfügen über einen Rechtsanwalt, der ihnen ev. beisteht - erst recht, wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit schon vorliegt! Legen sie dem Gericht (ev. dem Rechtsanwalt) alle Unterlagen vor.

Zur Info:
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!

Fachärztliche Untersuchung / Beschwerden auf Bescheide / Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit! - Sozialrechtssachen!
(ohne Gewähr)


18.10.2021 um 14.50 Uhr - von R*. - "Ich bin ratlos"


Hallo Herr Moser,

Bin seid März arbeitslos, das geht schon seid 2 Jahren so Arbeiten, Krankenstand,arbeitslos....usw..habe chronische P., F. und Bandscheibenvorfälle..habe täglich Schmerzen...Gastgewerbe ist für mich zu anstrengend und mein Arzt sagt auch,dass ich es nicht mehr schaffen werde , bin 4* Jahre alt...ich möchte ja arbeiten gehen,da ich zu Hause auch untergehe..sie wollen unbedingt, dass ich ne Lehre mache, ich habe dem AMS gesagt,dass ich keine Lehre mehr schaffe....naja jetzt soll ich einen Kurs für Gastgewerbe bis März machen,ich bin ratlos und mir läuft die Zeit davon..mein Bruder hat mir jetzt am Wochenende bestätigt, dass ich ab März 2023 bei ihm als Sekretärin arbeiten könnte,bräuchte da meine Kurse,da ich nicht soviel Erfahrung damit habe...was soll ich nur machen....danke im Vorhinein mit lieben Grüßen R (17.10.21)

Antwort:
Reden sie mit dem AMS ev. auch mit Vorgesetzten. Wenn möglich ist es vorteilhaft eine Begleitperson mitzuhaben.
Ein Kurs zur Ausbildung sollte freiwillig sein, bringen sie das in Erfahrung und sagen "nein".
Holen sie sich vom Arzt, der eh die Meinung vertritt: das geht nicht", ein Attest / Bestätigung - die ev. angibt inwieweit sie vermindert leistungsfähig sind und das ein Gastgewerbe "gesundheitlich" nicht möglich ist.
Führen sie an welche Kurse sie bräuchten, um die Arbeit bei ihren Bruder anzunehmen!
Suchen sie sich von einem Anbieter (ev. Katalog) selbst Kurse aus!
Soll ein Tageskurs sein. min 20 Stunden wöchentlich und einer Dauer von ca. 30 Tagen betragen. Kosten ca. 1500 - 2000 Euro.
Wenn sie vorbereitet sind, lässt sich ihr BetreuerIn eher dazu überzeugen.

Um nicht nur von ihrem Berater_in bzw. seiner Entscheidung abhängig zu sein, suchen sie schriftlich um Wunsch-Kurse an - über ein Begehren, entscheiden ev. mehrere Personen / Instanzen?
Siehe:
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den gewünschten Kurs betreffend bei!
(Kursinhalt / Anbieter / Ort / Dauer / mindestens 1 Monat - Tageskurs / Kosten)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Klar muss trotzdem sein, dass es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt.
Aber unbedingt versuchen!

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


20.10.2021 um 13.57 Uhr - von R*. - "ich bekomme die anderen Kurse"
Hallo, lieben Dank für die ausführliche Antwort.Es ist alles gut gegangen und ich bekomme die anderen Kurse.Danke nochmals,glg (19.10.21)


14.10.2021 um 5.46 Uhr - von T. - "So eine Trainerin ist mir noch nicht untergekommen"


Hallo Herr Moser!

Ich besuche zurzeit den Ams- Kurs next level beim Wifi.
So eine Trainerin ist mir nicht untergekommen, unglaublich. Die erste Woche wurde nur über Ausländer geschimpft bzw. eine Stunde für den Kurs und der rest über Ausländer. Zur bemerkung: wir haben verschiedene Nationen dabei. In der zweiten Woche über unseren Lebenslauf. Es wurde von der Trainerin jeder einzelne Lebenslauf vor alle im Raum von der Trainerin beurteilt vom Foto. Die krönung war von meiner Kursteilnehmerin, da sagte die Trainerin sie sehe aus wie eine Nutte am Foto!!
Die Trainerin erzählte , dass Sie schon Verwarnungen bekommen hat, das ist Ihr egal sie lässt sich nicht den Mund verbieten.
Und es kommen immer wieder bemerkungen über die Ausländer. Wie soll man sich verhalten??

Mit freundlichen Grüßen
T.

Antwort:
Das brauchen sie sich nicht antun!
Sprechen sie die Trainerin direkt darauf an und machen ihr klar, wenn sie u.a. die ausländerfeindlichen Bemerkungen nicht unterlässt, werden sie diesbez. eine schriftliche Beschwerde an die Kursleitung wie ans AMS senden!

>Kurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern - ansonsten sollte Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa Coaching.

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


11.10.2021 um 16.36 Uhr - von An. - "AMS-Kursmafia"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe meine erste Woche in der AMS-Kursmafia überstanden, es ist furchtbar dort.

Heute habe ich einen Fall erfahren, den ich mit Ihnen teilen möchte, Sie können ihn gern veröffentlichen, nur bitte ein wenig zeitversetzt und anonym, sodass man keinerlei konkrete Rückschlüsse ziehen kann:

Ein/e Kursteilnehmer/in (Muttersprache nicht Deutsch; besucht einen AMS-Zwangskurs Deutsch für Anfänger/innen) hat mich heute gefragt, ob ich ihm/ihr eine Nachricht vom AMS erklären kann, weil er/sie den Inhalt nicht versteht. Das AMS hat ihm/ihr eine neue Betreuungsvereinbarung geschickt, in der unter anderem drin steht, dass er/sie 2 bis 4 Bewerbungen pro Woche schreiben muss.
Hierbei kann es sich um kein Versehen seitens des AMS handeln, da ihn/sie ja das AMS in diesen Zwangskurs Deutsch für Anfänger/innen gesteckt hat, und somit klar sein müsste, dass er/sie selbstständig keine Bewerbungen schreiben oder nach Jobanzeigen suchen kann mit derart geringen Deutschkenntnissen. Meines Erachtens handelt es sich um reine Bosheit, hauptsache man kann ihm/ihr die Bezüge streichen bzw. ihn/sie aus der Arbeitslosenstatistik streichen/sperren.
Jedenfalls war der/die Kursteilnehmer/in völlig verzweifelt, als er/sie das mit den mindestens 2 Bewerbungen pro Woche erfahren hat, einfach weil er/sie dazu aufgrund seiner/ihrer geringen Deutschkenntnisse nicht fähig ist. Ich habe ihm/ihr dann ein nichtssagende Bewerbungsschreiben aufgesetzt und ihm/ihr gesagt, dass wir das morgen gemeinsam an 2 Firmen schicken, damit er/sie vom AMS seine/ihre Ruhe hat für diese Woche.
Außerdem hat das AMS für ihn/sie einen Telefontermin festgelegt, höchstwahrscheinlich wohlwissend dass diese Person am Telefon eher wenig bis nichts verstehen wird.

Es ist alles absoluter Irrsinn, ich habe den Eindruck, dass das AMS umso mehr auf die Leute hinhaut, je weniger Möglichkeiten sie haben, sich zur Wehr zu setzen (zB bei geringen Deutschkenntnissen, geringer Ausbildung und Unwissen betreffend Rechtslage in Österreich usw.).

Schöne Grüße

Anmerkung:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

"Nachtrag AMS-Kursmafia:
Datenschutz?: Ich möchte mir gar nicht ausdenken, wer da aller Zugriff darauf gehabt hätte"
Sehr geehrter Herr Moser,

mir ist gerade noch etwas Wichtiges eingefallen, was in der AMS-Kursmafia heute passiert ist: Ich habe für meinen Kurs eine Mappe, in die ich Abwesenheiten eintragen bzw. ankreuzen muss. Da für Oktober noch kein Anwesenheitsblatt in der Mappe lag, habe ich meine Kolleginnen gefragt, was ich machen soll. Sie haben mir erklärt, dass ich dieses Anwesenheitsblatt selbst anhand von Datensätzen ausdrucken und in die Mappe heften muss, wobei ich die SV-Nummern der Teilnehmer/innen für den Ausdruck löschen muss. Also soweit ich gesehen habe, habe ich Zugang zu sensiblen Daten (Name, SV-Nr, Adresse,...) aller AMS-Zwangszugeteilten an meiner Arbeitsstätte (also nicht nur zu den Daten meiner Kursteilnehmer) wobei einige Datensätze auch schon älter waren (bis 2018 zurück, glaube ich). Ich werde mir das in den nächsten Tagen noch genauer ansehen, mit dem System kenne ich mich noch nicht wirklich aus (Einschulung gab es keine, es herrscht ein System des Dahinwurstelns vor, kommt mir vor).
Jedenfalls wäre es ein Riesenskandal, wenn da jeder auf alle möglichen sensiblen Daten zugreifen kann. Es hat zwar jeder ein Zugangspasswort, aber trotzdem ist ein solches System schwer missbrauchsanfällig. Mich ärgert das umso mehr, weil das AMS von mir konkrete Krankenbefunde vom Kardiologen wollte, als ich noch arbeitslos war (habe ich zum Glück nicht abgeliefert). Ich möchte mir gar nicht ausdenken, wer da aller Zugriff darauf gehabt hätte. Auch in Hinblick auf diese Geschlechtskrankheiten-Fragebögen, über die in den Medien berichtet wurde, ist ein derart sorglosen Umgang mit sensiblen Daten ein Wahnsinn.

Schöne Grüße


5.10.2021 um 11.11 Uhr - von L. - "Was hinter den intimen Fragen des AMS an Arbeitsuchende steckt"


Der erste Kommentar im Standard bringt es auf den Punkt. Alle Politiker im Parlament und sämtliche AMS-Mitarbeiterinnen sollten den Test machen müssen, beginnend mit dem Kopflosen, dann reden wir weiter. Und unsere Medien sind - wie immer - angepasst und apportieren brav, was vom AMS zur Rechtsverteidigung den Medien vorgeworfen wird. Nein, das sei kein massiver Angriff auf die Menschenwürde und eine vollkomme rechtswidrige Datenerhebung, sondern ein notwendiges Tool zur Erhebung der Arbeitsfähigkeit. Eh....Und wie freiwillig Tests in Massnahmen in Kursen für Langzeitarbeitslose sind....hat ein einziger Journalist da mit betroffenen Kursteilnehmern gesprochen.

"Was hinter den intimen Fragen des AMS an Arbeitsuchende steckt - derStandard.at" (4.10.21)

Zu: Bei AL. traut man sich ..... (17.09.21)
u.a. + Fragebogen der Unverschämtheit (3.10.21) + "Impfpflicht für Arbeitslose mit ev. Berufungsbegründung (24.09.21)"


25.09.2021 um 15.48 Uhr - von T. - "Belehrung / Betreuungsvereinbarung / "Zwangs"-Massnahmen?"


Hallo Herr Moser!

Frage:
Das Ams hat mir per E -Ams konto ( Betreuerin)in einen Kurs eingeteilt ohne meiner Absprache, ohne Aufklärung bzw. Fehlende Belehrung. Ich habe Ihr geschrieben, dass ich über meine Defizite wie Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs nicht eruierte Defizite nicht ausgleichen und , das dass Ams den Kunden die Gelegenheit zur Stellungnahme geben soll.Keine reaktion meiner Ams- Betreuerin. Als nächstes erstellte Sie einen Betreuungsplan ohne meinen Wissen. Da stand in der Betreuungsvereinbarung,das diese Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen erstellt wurde? Nein wurde nicht. Ich schrieb Ihr das ich mit der Betreuungsvereinbarung nicht einverstanden bin( da Sie die Betreuungsvereinbarung alleine geschrieben hat) . In der neuen Betreuungsvereinbarung schrieb Sie das er nicht im Einvernehmen erstellt wurde.
Darf sie in der Betreuungsvereinbarung den Kurs reinschreiben und wenn ich nicht hingehe mit 8 woche Sperre androhen. Daraufhin kontaktierte ich das Ams wegen der Ombudsfrau und forderte einen Rückruf, den ich bis heute nie bekam. Von der Ams-Betreuerin bekam ich bis heute auch keine Rückmeldung.

Danke im voraus Herr Moser
Mit freundlichen Grüßen T.

Antwort:
Das gilt für Personen die sich erst kurz in der Arbeitslosigkeit befinden. Für Arbeitslose die schon länger arbeitslos sind, wurde ein "Entrechtungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!
In Fällen, in denen die Erforderlichkeit einer Maßnahme zur Wiedereingliederung offenkundig sei? - brauchts keine Belehrung?
>Ein Ausschluss vom Bezug der Geldleistung setzt aber jedenfalls voraus, dass entsprechende Gründe für die Zuweisung zu einer Maßnahme vorliegen!
(Siehe: AUSNAHME )
Zur
BETREUUNGSVEREINBARUNG siehe u.a. auch die Anmerkung unter dem Link!
Zur Info
bez. der "Zwangs"-Massnahmen die Links in Ruhe durchgehen:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)


23.09.2021 um 10.05 Uhr - von F*. - "Ich möchte dieses Forum nutzen um naive Arbeitslose wie mich vor den IT Works-Tricks zu warnen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich möchte dieses Forum nutzen um naive Arbeitslose wie mich vor den Tricks von IT Works zu warnen. Ich wurde vom AMS Wien zu IT-Works im 10.Bezirk geschickt. Dort wurde mit mitgeteilt dass Sie mir keine meiner hochwertigen Ausbildung entsprechende Tätigkeit vermitteln können. Ich wurde gefragt ob ich auch bereit wäre Jobs anzunehmen für die ich weit überqualifiziert bin. Da ich arbeitswillig bin habe ich dies bejaht und meine Mindestanforderungen bekanntgegeben, wichtig war mir unter anderem einen Vollzeitanstellung.
Im Laufe des Gesprächs einigten wir uns darauf dass ich auch in einem Call-Center arbeiten würde, allerdings nur im Inbound da ich weiß wie sehr die Outbound-Verkaufsdrücker nerven und dies nicht meinem Naturell entspricht.
Leider war ich so naiv und habe mich von einer IT-Works Mitarbeiterin steuern lassen. Es wurde mir ein Termin als Outbound-Verkäufer vermittelt mit dem Hinweis dass ich den Job nicht annehmen müsse falls ich eine Zusage bekomme. Ich solle den Termin als Fakebewerbung sehen und ihn dazu nutzen um einen Fuß in die Firmentür zu bekommen, vielleicht ergibt sich durch den Kontakt die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung. Leider habe ich alles blind und naiv befolgt, es gab nach einem absoluten Idiotentest den jeder besteht der aufrecht gehen kann eine Jobzusage. Es wurde mir eine Tätigkeit mit 30Wochenstunden für 930€ angeboten ( die Armutsgrenze in Österreich liegt bei 1060€ ) die ich wie besprochen ablehnte, eine anderer Job wurde mir leider nicht angeboten.
Postwendend musste ich bei IT-Works antanzen da ich einen zumutbaren Job abgelehnt hatte, mein Hinweis auf die Vereinbarung mit einer IT-Works Angestellten wurde ignoriert. Es wurde mir mitgeteilt was ich sage kann vielleicht richtig sein aber man kann es nicht überprüfen da die Kollegin im Urlaub ist, mir wurde also indirekt eine Lüge unterstellt. Zuletzt wurde mir angedroht dass der Vorgang unverzüglich dem AMS mitgeteilt werden muss und ich mit Sanktionen zu rechnen habe.
Meine Warnung an alle, solltet Ihr jemals mit IT-Works zu tun haben verlangt alles schriftlich oder geht zu den Terminen mit Bodycams oder macht Aufzeichnungen mit eurem Handy sonst werdet Ihr verarscht !! mfg F (22.09.21)


23.09.2021 um 10.00 Uhr - von L. - "Glaube keiner Statistik, die du nicht selber fälscht"


Die türkise Medienlandschaft wird immer mehr zur Lachnummer - !ohne Schulungen!:

Ohne Schulungen: Arbeitslosigkeit unter Vorkrisenniveau (ORF)

Man sollte aus gegebenen Anlass wieder einmal darauf hinweisen, dass die Arbeitslosenzahlen schon seit Jahren massiv geschönt werden. Um nur die wichtigsten Gruppen zu nennen, die dazu gerechnet werden müssten, um sich der Realität anzunähern:

* Arbeitslosen mit Sperre,
* Arbeitslose mit Bezugseinstellungen, weil sie z.B. Termine aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen,
* Arbeitslose im Krankenstand,
* Arbeitslose, die aufgrund Selbstkündigung anfangs kein AMS-Geld erhalten,
* Menschen, die arbeitsfähig sind, aber mangels erfüllter Versicherungszeiten nur Anspruch auf Sozialhilfe haben,
* Arbeitslose in SOEB-Pseudoarbeitsverhaeltnissen - die, als Transitkräfte geparkt sind und wo es zu keiner Verleihung kommt,
* Arbeitslose mit Rehageld oder jene bei denen ein Pensionsantrag läuft (erste drei Monate)
* Die 80ig Tsd jungen Menschen in Österreich zw. 18 und 25 Jahren, die keine Ausbildung machen und auch nicht oder nur temporär beim AMS betreut werden,
* Menschen ohne Arbeit, die sich vom AMS vorübergehend oder dauerhaft abgemeldet haben, weil Sie dem Druck nicht mehr standhalten,
* Niedrige Frauenerwerbstätigkeit in Österreich, vor allem im laendl. Raum
uam...

Und die Zahlen sind politisch natürlich enorm wichtig, weil jede Regierung (die mit dem sozial im Namen sind kaum besser), durch niedrige Arbeitslosenzahlen suggerieren möchte, wie erfolgreich sie Arbeitslosigkeit reduziert. Wichtig auch, sich damit die Relation zu den offenen Stellen besser darstellen lässt, als sie ist und man damit mehr Druck auf arbeitslose Menschen aufbauen kann.

Die Realität der Arbeitslosen unterscheidet sich damit immer mehr von der Realität der politischen Eliten.

Die ausgleichende Kraft unabhängiger Journalisten fehlt leider - wieder einmal - vollkommen! (21.09.21)

Anmerkung: "Zeitlos"
"Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!"
unter:
ARBEITSLOSENZAHLEN


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