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22.03.2022 um 18.38 Uhr - von Dr. Pochieser - "Mit Verfassungsrecht gegen Armut:
Niedrige Nettoersatzrate von 55 % und COVID-Befristungen der Notstandshilfe wird beim VfGH angefochten
"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Dank einer Mandantin, die sich gegen das sie in verschiedenster Hinsicht plagende/sekkierende AMS geradezu heldenhaft wehrt, konnte nunmehr eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof

• wegen der insbesondere enteignungsrechtlich bedenklich niedrigen Nettoersatzrate von 55 % (der drittniedrigsten im OECD Raum) im Bezug auf das Aktiveinkommen und die demgegenüber noch niedriger sei Notstandshilfe; argumentiert wird, dass diese niedrige Nettoersatzrate und die noch niedrigere Notstandshilfe nach armutswissenschaftlichen Forschungen in Österreich großflächig in die Armutsfalle führen.
• die diversen Befristungen der coronabedingten nur vorübergehenden Anhebung der Notstandshilfe auf das Arbeitslosengeld bekämpft werden,
• eingebracht werden.

Die Argumentation in Kürze:

• Der Umgang mit dem Arbeitslosengeld als versicherungsrechtlichem Anspruch, der offenbar im Sozialministerium (und allen verschiedenen Ministern) von der dortigen Beamtenschaft, obwohl seit Gaygusuz gegen Österreich so klargestellt, ist ein beispielloser: Die Fragestellungen sind ganz einfach und banal: Was würden Sie dazu sagen, wenn in einem laufenden Privatversicherungsvertrag die Versicherungsgesellschaft anordnen würde, dass Leistungen zum Beispiel in einer Rechtsschutzversicherung, Feuerversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung (die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen) einseitig ganz einfach reduziert werden?

Beschwerde gegen die Initiative des Arbeitsministers Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu kürzen

• Diese Beschwerde ist somit auch gegen die angedachte „Reform“ der Arbeitslosenversicherung des neoliberalen Ministers zur Kürzung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gerichtet. Wie mir zu Ohren gekommen ist, tut der Arbeitsminister zwar so, als ob auch die Seite der Arbeitslosen hören würde. Wie mir vermittelt wurde, kann allerdings von einem Zuhören geschweige denn einem Eingehen keine Rede sein. Dieser Minister reitet, nachdem mittlerweile Studien bekannt sind, dass die Kürzung von Arbeitslosengeld nicht geeignet ist, beschäftigungslose „zu motivieren“ in eine Aktivbeschäftigung zu kommen, immer noch die alte vorurteilsbehaftete „Denke“ weiter: „Wer arbeiten will, kann auch arbeiten.“

Wird sich der Verfassungsgerichtshof weiter ignorant gegenüber Arbeitslosen und deren willkürliche Behandlung verhalten?

Mal sehen, ob sich der Verfassungsgerichtshof neben der nunmehrigen offenbaren Hauptbeschäftigung mit gegen den Gesundheitsschutz nach Art. 3 EMRK gerichteten Beschwerden einer Szene bis hin zu den rechtsradikalen Coronaleugnern, die offenbar zumindest bei einem Richter ein offenes Ohr vorfinden, herab lässt, sich mit der Armutsthematik zu beschäftigen oder sich weiter – wie seit Jahrzehnten – ignorant verhält.

In der Verfassungsgerichtshofbeschwerde ist zur Untermauerung der in ihr dargestellten Sachfragen auch die Beiziehung eines Sachverständigen aus der Armutsforschung im verfassungsgerichtlichen Verfahren beantragt. Meinem – bescheidenen Wissen nach – hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht wo das normal ist, eine Sachverständige Expertenmeinung zu hören) ein einziges Mal einen Sachverständigen beigezogen. Dazu eine Quizfrage (vielleicht für die Millionenfrage in der sogenannten Millionen-Show): Welche soziale Gruppe (Tipp von mir: Ob diese sozial ist oder nicht ist damit nicht angesprochen) ist in den Genuss eines Sachverständigenbeweises vor dem Verfassungsgerichtshof gekommen?

Praktischer Tipp für die Umsetzung des Rechtsschutzes für betroffene Arbeitslose, insbesondere Notstandshilfebezieher:

Beantragen Sie zur Mitteilung über den Leistungsanspruch unter Bezugnahme auf dessen Tagesdatum und eventuell zusätzlich den darin abgesprochenen Zeitraum bei ihrem AMS – empfehlenswerterweise schriftlich – die Ausfertigung eines Bescheides, der dann im Wege einer Beschwerde letztlich an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen ist. Hinsichtlich der sogenannten Ergreiferprämienproblematik verweise ich auf frühere Aussendungen.

Spezialproblem österreichische Rechtswissenschaft:

Mit der verfassungsrechtlich, EMRK- und EU-Grundrechtecharta-rechtlich unhaltbaren Ergreiferprämienproblematik beschäftigt sich die österreichische Rechtswissenschaft nicht. Einem Rechtswissenschaftler, der die einzigen diesbezüglichen Ansätze erkennen lässt, sich damit auseinandersetzen zu können, dem ich eröffnete, dass die Ergreiferprämie eine temporäre Außerkraftsetzung der EMRK, die Art. 15 EMRK widerspricht, darstellt, fand das immerhin „sehr interessant“. (Dass die österreichischen Verfassungsrechtler von Rang und Namen ganz offensichtlich die EMRK bis maximal Art. 11 lesen, habe ich auch schon früher einmal angeprangert).


Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (18.03.22)


21.03.2022 um 10.42 Uhr - von Dr. Pochieser - "Hinweis auf die sogenannte Ergreiferprämie"

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

ich bedanke mich für das Feedback auf meine letzte Aussendung.

Wenn allerdings dieses derart ist, dass man die Sache interessant findet und man mit Interesse den Ausgang beobachtet und abwartet, ist das für betroffenen Menschen nicht wirklich hilfreich. Deutlicher gesagt: Etwas in der „1. Reihe fußfrei“ anzusehen und zuzuschauen, wie das auch sogenannte Interessensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure – nicht nur zu dieser meiner Aussendung – darbieten, hilft nicht:

Wenn die Politik zuhauf verfassungswidrige und EU-rechtswidrige und grundrechtswidrige Gesetze machen kann, beruht dies darauf, weil sie sich wegen dieser Verhaltensweisen auf das Prinzip: „Wo kein Kläger da kein Richter“ verlassen kann, weil sich die Menschen/Interessensvertretungen/NGO`s zwar aufregen und schimpfen, aber nicht zum konkreten rechtlichen Handeln dagegen bewegen können/wollen. (Ausnahmen davon sind derzeit allerdings auf dem Gebiet der Freiheitsbeschränkungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, allerdings nicht nur ausnahmsweise zulasten von Leben und Gesundheit, zu verzeichnen)

Mehr als ein Feedback (auch auf die Gefahr hin, dass diese von mir gewählte etwas böse Formulierung, in die falsche Kehle kommt): „Interessant, wir sehen uns das gerne in der 1. Reihe fußfrei an.“ hätte mich wirklich gefreut, einmal zu hören, dass man sich in seinem Verantwortungsbereich, sei dies als NGO und auch im persönlichen Umfeld, betroffener Menschen (betroffene Arbeitslose und vor allem Notstandshilfebezieher gibt es ja zuhauf) annimmt und diese hinsichtlich der Wahrnehmung des individuellen Rechtsschutzes unterstützt.

Daher nochmals der Hinweis auf die sogenannte Ergreiferprämie (etwas ausführlicher):

»Wichtige Rechtsbelehrung über die sogenannte Ergreiferprämie
Wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt, gilt die bereinigte verfassungskonforme Rechtslage nur für den oder die Anlassfälle. Für die anderen Fälle gilt das verfassungswidrige Recht weiter(!!!) und ist gegen eine weitere Anfechtung immunisiert. Anlassfälle sind solche, deren Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zum Zeitpunkt der öffentlichen oder auch nichtöffentlichen Verhandlung über die Gesetzesprüfung beim VfGH eingelangt war.
Unter Umständen kann der VfGH auch die Anlassfallwirkung darüberhinaus erteilen. Dies geschieht jedoch immer erst im nachhinein. Um die Anlasswirkung zu erlangen ist es daher für jeden einzelnen Menschen, der von einer Verfassungswidrigkeit betroffen ist erforderlich, ein Verfahren durchzuführen und an den Verfassungsgerichtshof im Wege einer Beschwerde heranzutragen.


Die Beschwerdeführer, die nicht rechtzeitig ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof haben, " haben Pech gehabt " (Zitat des vormaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der die Rechtslage so zutreffend umschreibt). «

In meinem Seminarangebot: „Mit (Verfassungs)Recht gegen Armut.“ ist eines der wesentlichen Module, dass es in Österreich – mit ganz wenigen Ausnahmen – keine sogenannte Popularklage gibt, d. h. sich jeder Betroffene selbst um seine Rechte kümmern muss, ansonsten er sie verliert.
Einer Zeitschrift der türkischen Community durfte ich ein Interview mit der Überschrift: „Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.“ geben.

Es geht ganz einfach um sogenannte Hilfe zur Selbsthilfe oder in der Sprache der Sozialarbeit um „Empowerment“ und zwar für den Menschen als Individuum. Dafür haben wir uns den A. aufzureißen.

By the way: Die von mir in dem Anlassfall vertretene Notstandshilfebezieherin wurde und wird von der Arbeiterkammer in ihrem Kampf gegen das AMS (wie auch viele andere Arbeitslose) gröblich im Stich gelassen.
Aber, wie die Arbeiterkammer Arbeitslose im Stich lässt und Rechtsschutz verweigert, ist wieder eine andere Baustelle. Aber auch dagegen gibt es Rechtsschutzmöglichkeiten.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Dr. Herbert Pochieser eh.


17.03.2022 um 12.15 Uhr - von N. - "Zweiter Teil: Krankenversicherung, Leistungsanspruch und andere (un)gewöhnliche Dinge"


Unter: "Krankenversicherung, Leistungsanspruch und andere (un)gewöhnliche Dinge" (14.03.22)


16.03.2022 um 10.52 Uhr - von E*. - "Wegzeit?"


Sehr geehrter Herr Moser
Mein AMS Berater hat mir einen Kurs in einem sozialökonomischen Betrieb zugeteilt. Mit dem KFz beträgt die Anfahrtszeit zu diesem Kurs ( ohne Autobahnpickerl ) ca 45 Minuten. Da mein Fahrzeug allerdings keine Begutachtungsplakette mehr bekommt müsste ich mit Offis fahren wobei ich auf eine einfache Fahrzeit von 1,5 Stunden komme. Mein Argument,dass diese lange Fahrzeit unzumutbar ist zählt beim AMS nicht, da ich ja ein Fahrzeug angemeldet habe.(auch wenn es momentan nicht fahrbereit ist) Muss ich also mein KFZ abmelden- reparieren und dann wieder anmelden(vorzugsweise auf eine andere Person) um nicht täglich insgsamt 3 Stunden im Zug sitzen zu müssen? Was ist die maximal zulässige Fahrzeit zu einem AMS Kurs? Es ist da von jedenfalls 2 Stunden die Rede, was sich mir nicht erschließt sind die 2 Stunden eine Strecke oder die gesamte Zeit für Hin und Rückfahrt?
Danke für Rat und Antwort Grüße E
(15.03.22)

Antwort:
Bei einer Vollzeitbeschäftigung 2 Stunden, bei Teilzeit 1,5 Stunden am Tag. (hin und zurück) siehe:
>Für Vollzeitbeschäftigte ist die zumutbare Wegzeit mit 2 Stunden (also einem Viertel der Normalarbeitszeit) gesetzlich festgelegt; für Teilzeitbeschäftigte beträgt die zumutbare Wegzeit jedenfalls eineinhalb Stunden pro Tag, die in jenen Fällen überschritten werden darf, ..........<
Ja sie müssten das Auto wohl abmelden! - "Oder nachweisen, dass es fahruntauglich ist? Zu was aber ist es dann angemeldet? (Ohne Gewähr)


16.03.2022 um 10.35 Uhr - von G*. - "Verfügbarkeit?"


Hallo Hr. Moser.

Erstmals danke das sie hier so wertvolle Arbeit leisten. Man wüsste sonst nicht an wen man sich wenden könnte.

Meine Frau kommt aus dem Ausland und hat nur 3 Jahre Volkschule besucht. Hier in Österreich haben wir 3 Kinder (6J, 9J, 13J). Meine Frau hat zwischen den Kindern immer mal gearbeitet aber jetzt schon seit mehreren Jahren nicht mehr. Nun hat das AMS sie in einen " Kurs" gebucht wo sie vermittelt werden soll. Der Kurs geht über 3 Monate von 8-16 Uhr. Wir haben natürlich jemanden der auf die Kinder aufpasst aber meine Frau würde natürlich gerne so viel wie möglich für die Kinder da sein. Ich weiss meine Frau muss 16 std bzw. ab einem gewissen Alter der Kinder 20 std pro Woche zur Verfügung stehen. Gelten diese 16 std bzw 20 std auch für die Teilnahme an einem Kurs? In diesem Kurs wurde meiner Frau auch die Weiterbildung (Volksschule und anschliesend Hauptschule bzw. eine Lehre) nahegelegt, und sie sogar richtig unter Druck gesetzt sich dahingehend weiterbilden zu lassen.Falls meine Frau die Schule besuchen muss, gelten dann auch die 16 bzw 20 std pro Woche? Meine Frau würde sich ja gerne weiterbilden lassen aber da die Kinder noch klein sind und wir sehr abgeschieden wohnen geht das fast gar nicht. Bei uns gibt es keinen Bus und die kinder müssen morgens und Mittags gebracht werden. Zur Ergänzung: Der Kurs ist freiwillig. Meine Frau möchte ihn trotzdem besuchen da sie bei den 3 wöchigen Kontrollterminen doch sehr unter Druck gesetzt wird doch endlich wieder arbeiten zu gehen. Sie hofft das nach Abschluss des Kurses wenigstens wieder einmal ein bischen Ruhe in die Kontrolltermine kommt.

Danke vielmals für ihre Antwort MfG (15.03.22)

Antwort:
Ja, bei Betreuungspflichten bestehen geringere Verfügbarkeitszeiten. Auch bei ihrer Frau. Wenn sie trotz der Freiwilligkeit den Kurs machen will - was ich bez. Weiterbildung / Ausbildung toll und sehr vorteilhaft finde - muss sie mit der KursbetreiberIn / Betreuerin sprechen und bez. der möglichen Anwesenheits- / Kurszeiten eine Abmachung treffen, so das hoffentlich möglich ist!
Alles Gute ( Ohne Gewähr)


16.03.2022 um 10.22 Uhr - von G. - "Immer wieder Jobtransfair"


Hallo Christian!

Nun wie ich die mal geschrieben habe werde ich von meiner Beraterin Sekiert und immer wieder zugebucht zu Jobtransfair obwohl die Abteilungsleiterin mich nachdem ich ihr geschrieben hatte mich wieder weg gebucht hat. Meine Beraterin weiß das ich sehr eingeschränkt Arbeitsfähig bin igniriert dieses mit dem Hinweis das ich mich um Arbeit kümmern muss da Arbeitsfähig. Meine Frage muss ich dort bei Jobtransfair einen Arbeitsvertrag unterschreiben und wenn nicht sperrt man mir dann das Geld? Da ich nur sehr wenige arbeiten machen kann denke ich wird es dort für mich keine arbeiten geben da mein Attest nur mehr wenige arbeiten zulässt. Christian wie gehe ich vor was kann ich tun um den Druck der auf mich ausgeübt wird zu nehmen?
Wenn es deine Zeit erlaubt bitte ich dich um ein paar Zeilen?
Lg.G. (15.03.22)

Antwort:
Das AMS muss bei der Vermittlung schon auf die gesundheitlichen Einschränkungen eingehen.

Dazu der VwGH:
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

Rufen sie wieder die Abteilungsleiterin an und fragen warum sie abgebucht wurden. Fragen sie auch ihre Beraterin, warum sie sich nicht an die Handlung ihrer Abteilungsleiterin hält? Falls, legen sie ihr die Atteste nochmals auf den Tisch! – ev. mit der Kopie der VwGH-Erkenntnisse.
bei weiteren Problemen bzw. wenn die Beraterin weiterhin die VwGH-Erkenntnisse / ihre Atteste / gesundheitlichen Einschränkungen ignoriert, so senden sie eine schriftliche Beschwerde an den Geschäftstellenleiter und gleichzeitig - ev. unter cc. falls E-Mail - auch an den AMS-Ombudsmann ihres Bundeslandes.

Falls
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
- teilnehmen muss man trotzdem – zeigt aber auf, dass es nicht freiwillig geschieht.

Unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" ohne gewähr


14.03.2022 um 11.11 Uhr - von N*. - "Krankenversicherung, Leistungsanspruch und andere (un)gewöhnliche Dinge"


Lieber Christian,

Ich bin 40 und bekomme Notstandshilfe für ein paar Jahren und wollte dich um Rat fragen.

Ab 21.12.2021 bis 17.02.2022 war ich im Ausland wegen Gerichtsverfahren (ich habe mit meinem Partner im Ausland Übergriffe erlebt) und abgemeldet vom AMS. Das sind insgesamt 59 Tage außerhalb des AMS-Systems.

Ich bekam dann einen Termin am 07.03.2022 beim Leiter im AMS Jägerstraße, ich suchte Nachsicht. Von ihm bekam ich fünf Tage Nachteil (Geld), weil es sind nur fünf Tage erlaubt, wie er sagte, und er zeigte mir auch ein Dokument, angeblich vom Ministerium, wo es steht das "nur fünf Tage jährlich für Nachsicht" erlaubt sind. Ich war damit einverstanden und habe es akzeptiert... Er hielt mich über eine Stunde in seinem Büro fest und sprach über seinen Vater. Ich war so freundlich, zuzuhören. Ich bin ihm übrigens noch nie begegnet.

Ich bekam auch neue Betreuungsvereinbarung. Aber nicht Leistungsinfo.

Dann bekam ich ein neuer normaler Termin Ende Mai bei meiner Beraterin, und auch noch einen Termin für Itworks am 10.02.2022 um 09:00, also drei Tage später.

Ich besuchte Itworks, es war verpflichtend, und mir wurde gesagt: es ist alles freiwillig, kein Job wurde angeboten sondern nur Betreuung, und ich konnte ohne Sanktionen ablehnen.

Nächsten Tag, am 11.02., bekam ich per e-Ams plötzlich einen neuen Termin, in ein paar Tagen wieder beim Leiter, "zur Klärung Ihrer weiteren Betreuung ist es erforderlich, mit Ihnen persönlich zu sprechen". Mein normaler nächster Termin Ende Mai wurde gelöscht. Die Sperre, anscheinend, war überhaupt nicht angekündigt.

Am selben Tag, 11.02., war ich bei meinem Arzt weil ich Husten und Fieber hatte, und beim Arzt mir wurde gesagt, dass ich ab 21.12.2021 (meine Abmeldung vom AMS und Fahrt nach Ausland) von der Krankenversicherung komplett abgemeldet bin, und nie wieder angemeldet! Ich glaube, dass ich noch ein paar Wochen die Krankenversicherung haben sollte? Sogar als ich nach Wien zurückkam und mit dem Leiter den Termin hatte, meine Krankenversicherung war nicht angemeldet, und ich habe keine Leistungsanspruch Info oder Geld vom Nachteil bekommen, es gibt überhaupt keine Nachrichten wie früher. Ich habe auch keine Sperre.

Und zum Schluss, jetzt habe ich, ohne Grund, keine Krankenversicherung, keine Leistung, ich bin maltretiert wieder mit dem Leiter in kurzer Zeit zu sprechen, wahrscheinlich weil ich "nein" zu Itworks sagte (und Betreuerin in Itworks sagte: alles freiwillig!), ich glaube er will mich wieder irgendwo zwingen und mir ist das alles viel zu viel.

Ist das alles normal, dass ich überhaupt keine Krankenversicherung habe, obwohl alles "normal" läuft, und wie sollte ich, deiner Meinung nach, mich verhalten? Das ist wirklich eine unglaubliche Geschichte, und alles passiert mit dem Leiter, weil meine normale Betreuerin nicht da ist oder will nicht verhandeln.

Auch diese Info: es ist jetzt unmöglich eine Begleitung im AMS zu haben, weil sie erlauben nur einzelne Personen im Büro bei der Beratung. In Itworks es ist irgendwie möglich, aber nur wenn sie daran hart insistieren. Sie versuchen, die Möglichkeit von Zeugen vollständig zu zerstören.

Und noch eine Info zum Leiter: obwohl ich ihm sagte, dass ich Jude bin, und dass ich antisemitische Attacke erlebte, früher in Itworks, und von einigen Arbeitgebern in Wien, weiß er über Antisemitismus gar nichts, will nicht wissen (er weiß nicht einmal, wie man dieses Wort "Antisemitismus" richtig ausspricht!) und für ihn ist es alles egal, er sagte "er macht nur seinen Job und für ihn, alle Menschen sind gleich und weiß nicht/will nicht wissen, dass es Angriffe gibt". Das ist ziemlich insensitiv und fast für eine Anzeige.

Das einzige, was er getan hat, war, eine Dame in itworks anzurufen, damit sie auf mich achtet, aber eine solche Frau existiert nicht einmal dort, wo ich hingegangen bin, weil ich fragte dort, wo sie ist. Anscheinend ist sie in einem ganz anderen Gebäude.

Ich bin so frustriert und habe keine Lust, eine Stunde lang noch einmal mit diesem Leiter zu reden und meine Zeit zu verlieren...

Ich bitte dich um Rat und Anleitung. Danke, dass du mir und anderen lieben und gequälten Menschen hilfst. Ich werde dir eine kleine Spende überweisen.

Alles Gute wünsche ich, N. (13.03.22)

Antwort:
Es gibt eine schutzfrist, aber nur 6 wochen nach abmeldung – hätte so bis ca. anfang jänner gedauert (nach abmeldung)

Frage:

Ab wann haben sie sich wieder zurück gemeldet? Ab diesem tag hätte die versicherungsleistung (mit krankenversicherung) wieder aktiviert werden müssen.
Nehme ich das richtig zur kenntnis – sie waren erst am 7.3.22 wieder das erste mal im AMS beim termin – und wird dieses datum auch ( - 5 Tage nachsicht) als zurückmeldung registriert / eingetragen? (dann wären sie erst wirder ab dem 2.3.22 arbeitslosen- und krankenversichert gewesen.
Oder
Wurde der tag an dem sie den termin für den 7.3.22 erhalten haben – wann war das? – auch als rückmeldung dokumentiert / schriftlich festgehalten? Können sie das irgendwie belegen? Haben sie da ev. etwas schriftliches?

>>> haben sie sich verschrieben? Wie können sie am 7.3.22 einen itworks-termin für den 10.2.22 bekommen???
Das ist wichtig, das könnte der tag sein an dem sie wieder arbeitslosenversichert und krankenversichert waren.<<<<

Wenn sie sich verschrieben haben, so waren sie zumindest am 7.02.22. (- 5Tage ev.) auch wieder krankenversichert – dann hat das AMS sie nicht wieder bei der krankenkasse angemeldet.
Sie müssen das klären – holen sie sich den AMS-ausdruck über die rückmeldung und legen dies bei der krankenkasse vor. So muss die krankenkassa die krankenversicherung ab diesem datum wieder aktivieren.

(ist schwer zu sagen, ob es vom AMS ein versehen war oder absicht – in der vergangenheit gabs diesbezüglich viele Probleme.
siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!)

Was den itworks-termin betrifft darf es keine sanktion geben, weil ihnen mitgeteilt wurde: es sei freiwillig.

Sollte es dennoch eine sperre geben, so verlangen sie einen sperrbescheid und legen sofort berufung ein!

wenn sie keinen zeugen mitnehmen können erledigen sie die aufgaben / pflichten / anliegen / wünsche schriftlich – auf dass dies aufliegt und die angelegenheiten auch schriftlich erledigt werden.

Auch was das nachsichtsansuchen betrifft handelt es sich bei auslandsaufenthalt nicht um 5 tage, sondern, bei entsprechender begründung bis 3 Monate.
Lassen sie sich die zugesprochenen 5 tage schriftlich per bescheid geben, darauf können sie dann berufung einlegen / beschwerde erheben.

Siehe: § 16 Abs. 3 AlVG: Auf Antrag des Arbeitslosen ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes gemäß Abs. 1 lit. g bei Vorliegen berücksichtigungswürdigen Umständen nach Anhörung des Regionalbeirates bis zu drei Monate während eines Leistungsanspruches (§ 18) nachzusehen. Berücksichtungswürdige Umstände sind Umstände, die im Interesse der Beendigung der Arbeitslosigkeit gelegen sind, insbesondere wenn sich der Arbeitslose ins Ausland begibt, um nachweislich einen Arbeitsplatz zu suchen oder um sich nachweislich beim Arbeitgeber vorzustellen oder um sich einer Ausbildung zu unterziehen, oder Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen.

also krankenversicherung wieder aktivieren lassen und bei ungerechtigkeiten oder nicht zufriedenstellende angelegenheiten beschwerde erheben / berufung einlegen.
(ohne gewähr
)

17.03.2022 um 12.15 Uhr - von N. - "Zweiter Teil: Krankenversicherung, Leistungsanspruch und andere (un)gewöhnliche Dinge"

Lieber Christian,

Vielen Dank für deine Antwort, das weiß ich zu schätzen. Lass mich deine Fragen beantworten und noch ein paar Dinge schreiben.

Ich habe mich am 17.02.2022 gemeldet, dass ich aus dem Ausland in Österreich zurückgekommen bin, weil es so war. Und das AMS hat das registriert, der Leiter hat das bestätigt. Allerdings habe ich keine "Mitteilung über den Leistungsanspruch" überhaupt wie früher bekommen, also frage ich mich, ob ich für diesen Monat überhaupt Geld bekomme.

Ich habe elektronischen Zugriff auf das Krankenversicherungsportal, und es steht dort deutlich, dass ich ab 21.12.2021 von der Krankenversicherung endgültig abgemeldet bin, also am Tag an dem ich von Österreich ins Ausland reiste. Mit anderen Worten, eine Schutzfrist für 6 Wochen hatte ich überhaupt nicht!

Ich habe schon dem Leiter darüber über eAMS geschrieben und er hat mir geantwortet. Er hat eigentlich gelogen, und er sagte, dass ich seit 17.02.2022 versichert bin - obwohl in dem Versicherungsdatenauszug steht es: "bis 21.12.2021 versichert." Er hat auch gesagt, dass er "ersucht die Krankenkasse" meine "eCard zu aktivieren", und dass meine "eCard sollte daher spätestens ab morgen funktionieren." Das sind alles Lügen und Unwahrheiten. Heute Abend (zwei Tage sind vergangen), habe ich nochmal elektronisch nachgeschaut, ob ich versichert bin - und leider hat sich nichts geändert, ich bin noch nicht krankenversichert...

Was SÖB und ITworks angeht, der Leiter ist offensichtlich nicht glücklich darüber, dass ich Itworks nicht angenommen habe, obwohl es keinen Grund gibt, mich zu sanktionieren, weil dort gesagt wurde, dass dies ein Kurs/eine Betreuung ist und dass alles freiwillig ist.

Also, ich bin nicht sanktioniert, aber er gab mir plötzlich einen neuen Termin bei ihm in einer Woche, um ihn in kürzer Zeit wieder zu sehen, und ich glaube, er will mich überzeugen, um jeden Preis zu irgendeiner SÖB zu gehen und zu akzeptieren. Überzeugen kann er mich nicht, weil ich schon oft beim SÖB war, nie irgendwas akzeptiert (es wurde nie eine Stelle angeboten, nur "Betreuung") ich hatte nur einmal Sperre, aber meine Berufung war erfolgreich (die Sperre basierte auf Lügen).

Meine Beraterin hat mir einmal gesagt, dass man sich im AMS nicht so sehr um Arbeitslose kümmern kann(!), sondern dass wir SÖB und deren Betreuung akzeptieren "müssen", weil "die Beratungs- und Betreuungseinrichtung bietet Unterstützung bei der nachhaltigen Integration in ein Dienstverhältnis."

Es wurde betont, dass „wir müssen“, obwohl es nicht so ist. Es gibt keinen richtigen Job oder Vertrag in Itworks oder anderem SÖB, sondern ständige Betreuung und Hilfe bei der Jobsuche... Und die AMS-Beraterinnen und Berater wiederholen ihr Dogma wie Papageien. Sie fahren fort, Menschen zu belästigen, und das muss gestoppt werden. Natürlich, sie tun das mit subtilen Androhungen von Sanktionen und der Einstellung des Bezuges.

Anstatt die Gesetze (die selbst umstritten sind) und Gerichtsentscheidungen zu befolgen, nutzen sie diese Krise und diesen Krieg bereits und tun alles, um den Menschen, die um ihre Hilfe bitten, so viel wie möglich zu schaden. Auch, obwohl alle Preise sprunghaft angestiegen sind, liegen die Hilfe-Einkommen (Notstandshilfe) der Arbeitslosen immer noch auf dem Niveau von vor zehn Jahren!

Hast du irgendwelche Vorschläge, wie ich mit dieser Situation umgehen soll, da ich in ein paar Tagen den nächsten Termin habe und mir alles zuviel wird? Dieser Mann (der Leiter) wird mich erneut unter Druck setzen, einen SÖB zu akzeptieren (weil er mich offensichtlich nicht sanktionieren sollte), und es muss einen Weg geben, diese Willkür zu stoppen. Ich denke ernsthaft darüber nach, mich vom System abzumelden, da dies für meine Gesundheit äußerst schädlich wird. Oder sie verklagen, obwohl es kompliziert ist und zu viel Energie dafür verschwendet wird. Ich frage mich nur, wie viel würde dann eine private Versicherung kosten (mit reduziertem Beitrag) und nach welcher Art von privater Krankenversicherung könnte man in Wien suchen?

Ich wünsche dir das Allerbeste,
N. (16.03.22)

Antwort:
Nein, muss nicht sein, dass der Leiter gelogen hat, sich das Aktivieren aber verzögert - hat. Ob absichtlich oder nicht kann nicht nachgewiesen werden.?
Grundsätzlich: Drum bräuchte es bei einer ev. Klage / Anzeige Beweise, die die Vorwürfe untermauern. Fast ein Ding der Unmöglichkeit! Wie sollte der Vorwurf / Anzeige lauten?
Das wichtigste ist mal, dass du einen schriftlichen Bescheid über die Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. Notstandshilfe in der Hand hast - sofort verlangen!
Du brauchst was Schriftliches – schreibe nicht, sondern gehe selbst zur Krankenkassa.

Vorher ev. zum AMS und lasse dir eine Bestätigung ausdrucken, die belegt, dass du wieder - und ab wann - arbeitslos gemeldet bist!

Wenn der SÖB dich als Transitmitarbeiter einstellt muss es einen Vertrag geben und es muss auch nach dem SÖB-KV entlohnt werden.

Ansonsten kann man sich - sollte Teilnahme nicht freiwillig sein - ev. gegen einen "Begleit"-Kurs („Deppenkurs“) wehren.
Siehe:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Bez. Versicherungskosten - ev. mit abgesenkten Tarif wegen der sozialen Situation - mit der Krankenkassa sprechen!

Ohne Gewähr

Ps. Die Mails an dich kommen wieder zurück. Fehler kann aber auch meine Software / Programm verursachen?


8.03.2022 um 10.26 Uhr - von L*. - "COVID Impfung-Bewerbung"


Guten Tag Hr. Moser,
ich habe einen Vermittlungsvorschlag vom AMS erhalten als Kinderbetreuerin. Ich habe mich beworben, jedenfalls bekam ich dann eine Rückmeldung, dass die Fa. meinen Impfpass mit der COVID-Impfung zugesendet haben möchte, sonst werden sie meine Bewerbung nicht berücksichtigen. Ich bin nicht geimpft und bleibe auch ungeimpft, ich finde es auch absolut nicht in Ordnung, dass eine Fa. den Impfpass zugesendet haben will. Ich habe dann zurückgeschrieben, dass ich aus Datenschutzgründen nicht meinen Impfpass zusenden möchte. War das eine richtige Rückmeldung von mir? Kann ich nun Probleme vom AMS bekommen?

Danke für die Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen (7.03.22)

Antwort:
Ich befürchte, wegen der impfpflicht, ist eine anstellungsverweigerung aus gründen fehlender impfung legitim und es gibt deswegen eine Sanktion = bezugssperre wegen "vereitelung"

Um aber dann - falls? - sicher zu gehen, sollten sie auf eine sperre (sperrbescheid) Berufung einlegen! Und falls, diese auch dem bundesverwaltungsgericht vorlegen lassen. = kostenfrei. (ohne gewähr)


3.03.2022 um 18.03 Uhr - von S*. - "Bezugssperre: Wie erhebe ich Einspruch?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Da ich mich geweigert hatte, bei "Beratung Sprungbrett" die Formulare auszufüllen und zu unterschreiben sperrt mir das Ams die Notstandshilfe.

Meine Frage wie erhebe ich Einspruch?
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?
Gibt es eine Vorlage für den Einspruch?
Brauche ich einen Anwalt bzw. wird mir einer zur Verfügung gestellt?
Im Anhang der Bescheid und die Formulare von A**.

Ich hoffe auf eine rasche Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Diese Schreiben wurde vom AMS aufgesetzt und ich habe es aber nicht unterschrieben. Mir fehlen keine Kenntnisse und Fähigkeiten, da ich den Beruf Feinkostverkäuferin seit fast 10 Jahren ausgeübt habe. Lg (Anhang gesichtet)

Antwort:
Wichtig wäre es, über den genauen "Zwangs?"-Massnahmeninhalt Bescheid zu wissen? Ist aber schon möglich, dass es sich um ein Coaching handelt?
Drum legen sie gegen den schriftlichen Bescheid Berufung ein.
Diesen verlangen sie - am Besten schriftlich mit Datum (eingeschrieben oder Abgabe im AMS auf einer Kopie bestätigen lassen.)
Kommt der Sperr-Bescheid nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld "derweil" ausbezahlt bekommen.
Und sobald der Bescheid kommt legen sie darauf
Berufung ein - (erheben Beschwerde)
Coaching sollte freiwillig sein!
unter:
"
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
zudem gilt:
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung (Geben sie in der Berufung auch an.)
siehe auch:
Datenverweigerung unter: Datenschutz
Sie brauchen jetzt noch keinen Rechtsanwalt - erst für den VwGH
ev. über Verfahrenshilfe_VwGH.
Falls das AMS negativ über ihre Berufung entscheidet, lassen sie diese dem Bundes-Verwaltungsgericht vorlegen. Meist werden sie vom AMS eh gefragt.
Sie können dies aber auch als letzte Zeile in der Berufung dazu schreiben.
Nehmen sie sich Zeit und gehen sie sämtliche Links in Ruhe durch.

Ich bin nicht sicher, aber sagen sie in Zukunft nicht gleich im AMS ab, sondern besuchen sie den Infotag der Kurseinrichtung und dort / danach verweigern sie! (um eben genau Bescheid zu wissen! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : )
Sie waren aber eh dort - oder? Alles Gute! (Ohne Gewähr)


3.03.2022 um 18.00 Uhr - von C. M. - "Weitere Gründe für die Arbeitslosigkeit"


Ukraine-Krieg beeinflusst auch den Arbeitsmarkt
Johannes Kopf AMS-Chef rechnet damit, dass der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland den Rückgang bei den Arbeitslosen bremsen werde!
(OÖ-Nachrichten 2.03.22)

Anmerkung: "Schuldig / unschuldig an der Arbeitslosigkeit?"
Auch AMS-Chef Kopf erkennt ab und dann, dass es andere Gründe für die Arbeitslosigkeit, als die Faulheit der arbeitslosen Menschen, gibt!
Warum dann Sanktionen bzw. Schlechterstellung von arbeitslosen Personen?
wie
Keine Minijobs mehr für Arbeitslose? / Aus der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose / degressives Arbeitslosengeld, etc.
Und klar
ist der Wirtschaftsbund dafür - der besser für angemessene Entlohnung eintreten sollte - Sprich: Auch für höheren Mindestlohn! Auf dass es eben nicht, deren Meinung nach, lukrativer ist die staatlichen Unterstützungsleistungen mit Nebenjobs aufzubessern, als aktiv am Erwerbsleben teilzunehmen"
Würde ArbeitgeberInnen
das degressive Arbeitslosengeld - mit der Zeit immer geringer werdendes Arbeitslosengeld - nicht in die Karten spielen, weil dann, ev. noch mehr als jetzt schon, arbeitslose Personen nur befristet aufgenommen würden und zwar solange wie es dafür vom AMS / Staat einen Zuschuss zum Lohn gibt?
Ev. 30 - 50% Lohn+Kosten-Zuschuss bis zu einem Jahr?
Und danach finden sich die befristet eingestellten Personen wieder beim AMS?" (3.03.22)
Unter: Arbeitslosenzahlen!

Lösungsvorschlag:
Um-Verteilung / auch von Arbeit! - 314 000 000 Überstunden im Jahr!?
Arbeitszeitverkürzung, - Wertschöpfungsabgabe - Grundeinkommen,


1.03.2022 um 5.13 Uhr - von Z. - "Wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorlegen"


Hallo Christian!

Ich habe wohl Pech und habe ein besonderes Exemplar an beraterin erwischt. Ich werde jetzt nachdem ich durch das Risikoatest nicht vermittelt werden kann am AMS genötigt mi ht wöchentlich 3 mal zu bewerben und an das ams diese Bewerbungen zu senden via e AMS Zugang. Meine beraterin scheert sich weder um mein pva Urteil noch kümmert es sie ob ich gar nicht vermittelbar bin zur Zeit da mir die Amtsleitung zugesagt hat mit dem Risikoatest muss ich mich solange es gilt nirgens bewerben da ich der Risikogruppe angehöre . Ich muss praktisch einfach Firmen anschreiben obwohl ich diese Arbeit gar nicht machen kann und muss so tun als ob ich eh alles machen kann. Meine Beratung sagte es muss jeder vermittelt werden ansonst sie probleme bekommt. Was kann ich tun wie gehe ich vor das ich dieser Menschenverachtenden Beraterin entkomme bzw. Diesen Zwang ? Lg. (28.02.22)

Antwort:
Lege dir ev. einen Bewerbungstext zu, dessen Kopie du für "sämtliche" Firmen verwenden kannst - du dann nur immer die Anschrift/Adresse änderst.
Ignoriere also nicht ganz die Aufforderung. Kommt es aber zu Problemen so gibt's diesbez. eine VwGH-Erkenntnis.

>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.<

Ev. besuchst du mal den Vorgesetzten / GeschäftsstellenleiterIn und tragst den Sachverhalt vor, so die Auseinandersetzungen mit der Beraterin gröber werden.
Wenn möglich Begleitperson als Zeugen mitnehmen! (Ohne Gewähr)


24.02.2022 um 20.10 Uhr - von H*. - "Bewerbungsvorschläge "


Guten Tag,

Da ich wegen Umzug das AMS wechseln musste, bekam ich einen neuen Berater mit den ich bereits einen Telefonischen Termin hatte. Das Gespräch war soweit okay. Er schickte mir 2 Berwebungsvorschläge was grundsätzlich in Ordnung ist, ich hab mich noch am selben Tag beworben.
Darauf steht man muss innerhalb von 8 Tagen melden, wie die Bewerbung läuft. Heisst das ich muss innerhalb dieser Frist die Bewerbung nachweisen oder muss ich nur meldung machen wenn ich von dieser Firma eine Zuschrift bekomme.
Da ich das schon lange nicht mehr musste weiss ich nicht bescheid und bevor ich eine Sperre riskire frage ich lieber hier nach.
Bitte um Info und Danke im vorraus und tolle Arbeit die sie schon seit längerem machen.

Mit freundlichen Grüssen (23.02.22)


Antwort:
Ja vorsicht - falls, müssen sie die bewerbungen nachweisen können - wenn antwort kommt, geht’s eh leicht - ansonsten eine kopie vom bewerbungsschreiben mit datum und uhrzeit zulegen bzw. über e-mail,, dann davon.

Bei einem telefonat, gedächtnisprotokoll anlegen auch mit datum und uhrzeit.. schriftliche bewerbung ist vorteilhafter - was das nachweisen betrifft.

hauptsache sie können irgendwie belegen, dass sie sich fristgerecht beworben haben. (ohne gewähr)


17.02.2022 um 16.22 Uhr - von R*. - "Bei einer Bezugseinstellung wegen Arbeitsunwilligkeit weiter krankenversichert?"


Hallo Herr Moser,

ab 50 Jahren ist die Bezugsdauer 52 Wochen, und:
... Während Sie eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, sind Sie krankenversichert....

Bei einer Bezugseinstellung wegen Arbeitsunwilligkeit, nach z.b. 3 Monaten, wäre dann die Krankenversicherung trotzdem gesichert bis die 52 wochen vorbei sind?

Mit freundlichen Grüßen (16.02.22)

Antwort:
Es gibt bei Sperren eine "Schutzfrist" von sechs Wochen ev. 8 Wochen.
Eine dauerhafte Bezugseinstellung wegen Arbeitsunwilligkeit ist unbedingt zu vermeiden! Das würde heissen, sich selbst versichern lassen.
Falls, kontaktieren sie ihre Krankenkassa!

Ev. kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden. (Ohne Gewähr)


17.02.2022 um 15.54 Uhr - von Z. - "Es gilt Arbeitslose zu verstecken"


Hallo Christian!

Ich möchte dir ein Telefon schildern das ich heute mit dem AMS hatte. Meine Beraterin ist der Meinung das man mit mit einer Zuweisung zu Jobtransfair hilft weil laut ihrer Aussage ist das das Beste was einen arbeitslosen pasieren kann. Sie sagte sie müsse das tun weil es so viele Arbeitslose gibt und diese gilt es nun zu verstecken es wird ihr von oben angeschafft und alle wirklich alle arbeitsfähigen egal ob krank oder jung ob alt usw....müssen in solchen Maßnahmen gesteckt werden damit die Quoten stimmen . Was sagt man dazu? Es scheint so das hier Arbeitsminister Kocher damit die Quoten stimmen über Leichen geht? Lg. (15.02.22)

Anmerkung: Unverändert
ARBEITSLOSENZAHLEN


10.02.2022 um 9.19 Uhr - von F*. - "SÖB-Zwangsmassnahme"


Sehr geehrter Hr.Moser!

Ich habe eine Zuweisung zum Jobtransfair Infotag bekommen?

Ich verstehe das die Teilnahme am Infotag verpflichtend ist.

Wie sieht es anschließend aus? Ist es verpflichtend an diesem Projekt mitzumachen?
Kann mir das AMS die Notstandhilfe streichen wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe?

Mit freundlichen Grüßen und Dank.

Antwort:
Infotag besuchen, um in Erfahrung zu bringen um welche ("Zwangs")-Massnahme es sich handelt?
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Transitarbeitsplatz ist dann ein zumutbares DV., wenn nach dem - eigens dafür angefertigten - KV. entlohnt wird.
Handelt es sich um einen "Deppenkurs" (Wie etwa bei Coaching, sollte freiwilig sein), so ist ein sich dagegen wehren ev. möglich, denn
"Zwangs"-Kurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
Siehe: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Sie dürfen die Unterschrift verweigern, falls sie trotzdem genommen werden müssen sie aber teilnehmen!
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (Ohne Gewähr)


8.02.2022 um 10.45 Uhr - von P. - "Bemessungsgrundlage"


Hallo Herr Moser,

eine Frage zum AMS-Geld:

Wenn man jetzt beim AMS ist (bemessungsgrundlage zB 3.000 Euro) und dann REHA-geld (für 12 monate oder länger) bekommt und danach wieder zum AMS geht:
Wird dann beim AMS dieselbe Bemessungsgrundlage wie davor herangezogen oder eine neue (wenn nämlich das allerletzte gehalt herangezogen werden würde, wären dies nur 2.500 Euro)? Vielen Dank! (5.02.22)

Antwort:
Zu einer neuen bemessungsgrundlage kommts nach einem 28 wöchigen DV - wird innerhalb 5 jahren zusammengerechnet. (ohne gewähr)

6.02.2022 um 17.46 Uhr - von P. - Dankeschön


3.02.2022 um 11.13 Uhr - von G. - "SÖB / gesundheitliche Einschränkung / Maskenbefreiung"


Hallo Christian!

Ich habe eine Einladung zu jobtransfair bekommen und bin Maskenbefreit, in dem Schreiben geht hervor das ich eine Maske tragen muss. Auch bin ich nur mehr sehr eingeschränkt arbeitsfähig und vieles ist ausgeschlossen. Wie gehe ich vor bzw. Muss ich erscheinen am Infotag bzw. Ist es Pflicht dort ein Arbeitsvertrag zu unterzeichnen? Ich bitte dich wenn es deine Zeit erlaubt mir ein paar zeilen zu schreiben. Lg.

Antwort:
Der Einladung unbedingt folgen! Die Maskenbefreiung vom Arzt mitnehmen! Auch muss der Verein/"Firma" auf die gesundheitlichen Einschränkungen Rücksicht nehmen! Das AMS muss schon drauf eingehen und darf nur zu Tätigkeiten vermitteln, die mit deinem Attest im Einklang stehen! - Hast du dem AMS eh dein ärztliches Attest / Bestätigung-en bez. deiner gesundheitlichen Einschränkung-en vorgelegt?
Also zum Infotag erscheinen und falls vom SÖB ablehnen lassen!
Ev. nimmst du mit dem SÖB vorher schon telefonisch Kontakt auf und teilst denen die Maskenbefreiung mit! Ev. lehnen die eine Teilnahme / Kontakt ab.
(Ohne Gewähr)

Siehe:
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice"


26.01.2022 um 11.18 Uhr - von A*. - "Mindestsicherung: Welches Recht hat in Österreich ein Mensch mit geistiger Behinderung"


freundlicher Dr. Moser

Ich möchte verstehen, welches Recht ein Mensch mit geistiger Behinderung in Österreich hat, der gerade deshalb nicht arbeiten kann (also nie gearbeitet hat). Haben Sie Anspruch auf Mindestisicherung, haben Sie Anspruch auf eine andere Art von Leistung oder haben Sie keinen Anspruch auf etwas?

Vielen Dank für Ihre Hilfe (25.01.22)


Antwort:
Nur zur Info: "Ich bin kein Dr."

>Mindestsicherung: Die BMS kommt generell alle Personen in finanziellen Notlagen zugute, die ihren Lebensunterhalt aus anderen Mitteln nicht bestreiten können. Menschen mit Behinderung haben aus diesem Grunde unter den gleichen Voraussetzungen einen Anspruch auf BMS wie alle anderen Menschen.
Ausnahme:
Besteht eine Erwerbsunfähigkeit, so muss die Arbeitskraft selbstverständlich nicht eingesetzt werden.

In einigen Bundesländern gibt es spezielle „Behindertengesetze, die den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden und die vorrangig gegenüber der Mindestsicherung sind. In jenen Ländern erhalte Menschen mit Behinderung ihre Absicherung also über diese spezielleren Gesetze.

EU-Bürger

EWR Bürger haben unter folgenden Voraussetzungen einen uneingeschränkten Anspruch auf BMS: Sie halten sich als Arbeitnehmer in Österreich auf.
Oder:
Sie wohnen schon länger als fünf Jahre in Österreich.<
Siehe: Wer hat Anspruch auf Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

Holen sie sich von ihrem "Arzt/Facharzt" ein Attest / Bestätigung bez. Arbeitsunfähigkeit, dann besteht auch bei der Mindestsicherung keine Arbeitspflicht und setzen sie sich schnellstens mit der zuständigen Behörde in Verbindung! (Ohne Gewähr)


21.01.2022 um 20.26 Uhr - von S*. - "Betreungspflichten/Nachweis für 16h/W und Durchrechnungszeitraum für Arbeitslosengeld/Notstandshilfe"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich würde gerne wissen, ob ich dem Ams tatsächlich per Schriftstück von meiner Wohnsitzgemeinde nachweisen muss, dass ich nur für 16h/W zur Verfügung stehe. Ich dachte es wäre ausreichend dass meine beiden Kinder unter 10 Jahre alt sind (5 und 8 Jahre). Des weiteren wurde mir am Gemeindeamt mitgeteilt dass solche Bestätigungen mit genauer Stundenangabe nicht ausgestellt werden, ich könne lediglich eine Bestätigung haben dass ich eine kindergartenpflichige Tochter habe. Dazu kommt noch dass mich meine neue Beraterin in einen Transitarbeitsplatz bei einem gemeinnützigen Verein namens „fairwurzelt“ schicken möchte, wo ich dann bei 20h/w für die Dauer von 3-6 Monate ein Dienstverhältnis hätte. Die Beraterin meinte wenn ich ihr die Bestätigung von der Gemeinde bringe muss ich nicht in das Beschäftigungsprojekt, aber wenn ich diese nicht beibringen kann muss ich dieses DV annehmen. Mir kommt es fast so vor als ob sie ahnen würde dass ich dieses Schreiben vom Gemeindeamt nicht bekommen würde… . Was mich gleich zu meiner nächsten Frage führt: ab wie vielen Wochen Dienstverhältnis mit 20h/W in diesem gemeinnützigem Beschäftigungsprojekt/Transitarbeitsplatz würde für die Berechnung des Arbeitslosengeldes/Notstandshilfe dieser Arbeitszeitraum herangezogen werden? Ich habe nämlich die Sorge dass nach diesem Transitdienstverhältnis dieser Zeitraum als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, was für mich höchstwahrscheinlich zu einer deutlichen Verminderung meines Bezuges führen würde.

Mit freundlichen Grüßen (20.01.22)


Antwort:
Wenn die Gemeinde den Nachweis nicht so ausstellt wie das AMS es haben will, so soll das nicht ihr Problem sein. Ev. kann es passieren, dass sie anstatt 16 Stunden 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen müssen, was aber mit den Kindergartenzeiten abgestimmt werden müsste – also minus Wegzeit dorthin zum Abholen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es dem SÖB keine Freude macht Sonderregelungen bez. Arbeitszeiten einzuführen. ?
( Ev. holen sie sich von der Gemeinde trotzdem die Bestätigung, die nur aussagt, dass sie ein kindergartenpflichtiges Kind haben.)
Und ja,
das Problem besteht durchaus und es ist auch Absicht - wenn sie ein hohes Arbeitslosengeld / Notstandshilfe haben - dass sie in einen SÖB vermittelt werden, weil es nach einem 28 wöchigen zumutbaren DV., das ein SÖB ist, zu einer neuen Bemessungsgrundlage kommt und sie danach ein niedrigeres Arbeitslosengeld bekommen!
Welches, wenn es zu niedrig ist über die Mindestsicherung aufgestockt werden kann - mit zusätzlichen Aufwand! Ich denke, dass es aber bei den 16 Stunden (schlimmeren falls 20 Stunden?) bleiben muss!

("Die 28 Wochen DV. für eine neue Bemessungsgrundlage werden über einem Zeitraum von 5 Jahren zusammen gerechnet")

Siehe Betreuungspflichten / Zur Info / (Ohne Gewähr)


20.01.2022 um 17.44 Uhr - von L. - "Das Zwang noch nie gut war, ist an sich ohnehin klar, würde man meinen"


ARBEITSMARKT
Gutscheine statt Zwang für Arbeitslose: Experiment beim AMS zeigt Potenzial
(Standard)



20.01.2022 um 17.12 Uhr - von I*. - "Impfflicht?"


Guten Tag Herr Moser. Habe zwei Fragen für Sie. Wie wir alle wissen, soll ab Anfang Februar 2022 die sogenannte "Impfflicht" eintreten. Kann das AMS den Impfstatus von Arbeitslosen überprüfen oder besteht da immer noch ein Datenschutz zu dem? Da alle Ungeimpften(auch Genesene) eine Einladung zum Impfen bekommen haben, würde mich das schon interessieren. Des weiteren, kann das AMS bewusst Jobangebote zuschicken, wo man nur als Geimpfter arbeiten kann? Damit man den Job als Ungeimpfter(oder Genesener) gar nicht bekommt und Sie dann auch drohen, das Arbeitslosengeld zu sperren?
Vielen Dank und Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
LG I. (19.01.22)

Antwort:
Ich nehme an, dass der Behörde der Impfstatus mitgeteilt werden muss - bzw. bekommen sie Vermittlungsvorschläge und die potentiellen ArbeitgeberInnen (müssen / sollen / dürfen) den Impfstatus kontrollieren.
Wenn nicht - gut - dann sind sie zu einem DV. gekommen ohne dass sie sogar bzw. ev. gar nicht geimpft sind.
Wenn er/sie schon kontrolliert und sie sind nicht geimpft, wird er/sie sie nicht aufnehmen, was zugleich eine Sperre wegen Vereitelung nach sich zieht.
Was auch die letzte Frage mit "JA" beantwortet. (Ohne Gewähr)


19.01.2022 um 9.58 Uhr - von A*. - "Sonntags-Arbeitspflicht?"


Sehr geehrter Herr Moser,

leider bin ich seit geraumer Zeit arbeitslos und gehe nächstes Jahr in Pension.( Gott sei Dank!!!)
Meine Frage, kann mich das AMS zwingen einen Job anzunewhmen wo ich Am Wochenende SA & So arbeiten muss? Ich kenne mich da leider nicht aus.

Ich danke Ihnen voraus herzlich für Ihre Antwort!
mit freundlichen Grüßen! (17.01.22)

Antwort:
Nein, es besteht kein zwang für ein DV. am Wochenende - Samstag / SONNTAG


14.01.2022 um 10.11 Uhr - von T. - "AMS-Förderung"


Hallo Herr Moser!

Habe am *.1.2022 eine Arbeit beginnen , die Firma ist an mich herangetreten . Bei meinem e ams konto bekam ich die Nachricht, dass die Firma eine Eingliederungsbeihilfe laut Paragraph 34 Ams bekommt? Können Sie mir bitte erklären warum eigentlich? Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
T. (13.01.22)

Antwort:
Je nach Länge einer Arbeitslosigkeit - oder /und Alter - gibt’s eine Unterstützung zur Arbeitsaufnahme.
Hier könnte oder sollte man die Unterstützung als Hilfe für den Arbeitslosen sehen.
Die Frage ist aber erlaubt: "werden hier nicht die Firmen eher unterstützt?
Ich hoffe - sollte ihnen die Arbeit gefallen - dass sie nach der Förderzeit bleiben dürfen. (Bez. dieser Frage aussagekräftig)
Siehe Beschreibung zu Eingliederungsbeihilfe.
Alles Gute!


29.12.2021 um 20.41 Uhr - von R* - "Innerhalb 5 Jahren wieder melden"


Lieber Herr Moser!

Ich möchte meinen Bezug beim AMS nur kurz geltend machen damit ich ihn nicht verliere und mich dann vorerst vom Bezug wieder abmelden.

Ich habe dies schon einmal getan (Jahr 2014) und da hatte ich dann innerhalb 5 Jahre Zeit mich wieder zu melden.

Ist diese Frist von 5 Jahren immer noch aufrecht?

Bin 50 Jahre und melde mich demnächst arbeitslos und war mind. 28 Wochen der letzen 365 Tage beschäftigt (meldung erfolgt erst 5 Monate nach Kündigung aber noch innerhalb der Frist).

Davor war ich schon einmal arbeitslos gemeldet.
Die letzte Beschäftigung ging über 4 Jahre.

Hab bereits im Internet gesucht aber leider nichts zu diesem Thema gefunden.
Würde mich freuen wenn Sie mir da weiterhelfen können.

Liebe Grüße
R. (27.12.21)

Antwort:
Ja, es gilt noch immer die 5 Jahresfrist!

Ergänzung:
Zu bedenken ist aber, dass, wenn sie eine erneute anwartschaft anmelden, sie innerhalb eines jahres ein Dv. von 28 wochen brauchen.
Für das Arbeitslosengeld nicht unnötig Zeit verstreichen lassen. (Ohne Gewähr)

AlVG - Anwartschaft
§ 14. (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Anwartschaft ist im Falle einer weiteren Inanspruchnahme auch dann erfüllt, wenn der Arbeitslose die Anwartschaft gemäß § 14 Abs. 1 erster Satz erfüllt.


28.12.2021 um 19.33 Uhr - von Dr. Pochieser - "Gruß vom Christkind: Arbeitslosen-Bashing durch Minister Kocher als nachträgliches Weihnachtsgeschenk"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Nachdem AMS-Kopf wochenlang heftige Kritiken für seinen Vorstoß erntete, deckt nun die Presse in der heutigen Ausgabe in einem mit „Kocher: Das Arbeitslosengeld kann nicht mehr weit sinken“ übertitelten Interview auf, was sich der neoliberale Minister an Grausamkeiten gegen Arbeitslose nun doch zu eigen macht und als nachträgliches „Weihnachtsgeschenk vom Arbeitsminister“ präsentiert (so sieht nun das Christkind – oder ist es der amerikanische Weihnachtsmann – für Arbeitslose aus):

Auf die Frage:

»Sie haben ausgeschlossen, dass es weniger Geld für Arbeitslose geben wird. Und Sie haben die bessere Absicherung der Einkommen von Arbeitslosen zu einem Hauptziel erklärt. Läuft es also auf eine schlichte Erhöhung des Arbeitslosengeldes hinaus? «

rückt er gleich zu Recht:

»Ich habe gesagt, das Arbeitslosengeld könne nicht weit unter das aktuelle Niveau von 55 Prozent der letzten Bezüge sinken. Und es ist klar, wenn es eine degressive Gestaltung geben sollte, also ein Arbeitslosengeld, das mit Dauer der Arbeitslosigkeit sinkt, muss es in einer ersten Phase mehr Geld geben. Wichtig ist, dass wir kurzfristige Arbeitslosigkeit nicht zu attraktiv machen.«

Was zunächst, wie die Überschrift des Artikels, wie eine Beruhigungspille aussieht, hat es knüppeldick in sich: Damit bekennt er sich klar dazu, die 55 % zu unterlaufen. Nun, wie weit unter das aktuelle Niveau von 55 % gedenkt den da der Minister zu gehen? Sollen das 40 %, 30 oder vielleicht 25 % sein. Schade, dass der „die Presse-Journalist“ nicht nachgefragt hat.

Damit nicht genug, hat der über die Weihnachtsfeiertage im Neo-Liberalismus offensichtlich gestärkte Minister noch weiteres in petto:

Auf die Frage:

»Sie wollen die Zumutbarkeitsbestimmungen ändern und sagten, es solle weniger stark, aber direkter reagiert werden, wenn Menschen einen zumutbaren Job nicht annehmen. Was genau darf man darunter verstehen? «

erklärt er:

»Im Moment sind die Sanktionen für Arbeitslose relativ streng, bei Verweigerung kann das Arbeitslosengeld sechs bis acht Wochen gestrichen werden. Der Aufwand, um Sanktionen zu setzen, ist aber sehr hoch, das ist ein längeres Verfahren. Wir müssen im Sinne der Versicherungsgemeinschaft darüber nachdenken, Sanktionen zur Verfügung zu haben, die weniger stark sind, dafür aber direkter verhängt werden können. Natürlich nur für jene, die eine zumutbare Beschäftigung nachweislich nicht annehmen.«

Leider auch hier keine Nachfrage des Journalisten, an welche Sanktionen er da denkt. Sollen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden, Einweisung in einer Arbeitshaus, etwas Anderes? Was sind „direkter verhängte Strafen“? Etwa körperliche Züchtigungen? Man könnte ja vielleicht mit einer „gsundn‘ Watschen“ anfangen, anstatt für 6 oder 8 Wochen Menschen jeglicher Subsistenzmittel zu berauben (neuerlich in Stammbuch geschrieben: Wer in Österreich wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung zu einer Geldstrafe verurteilt wird, dem muss immer noch das Existenzminimum für lebenserhaltende Bedürfnisse verbleiben, was bei Arbeitslosen mit dem bisherigen Sanktionen nicht der Fall ist).

Rechtsstaat durch Kocher in Gefahr

Ganz offensichtlich will daher Minister den von Sanktionen betroffenen Arbeitslosen ein rechtsstaatliches Verfahren, das ihm zu aufwendig erscheint, vermeiden, und somit eine Kontrolle der Arbeitsämter obendrein verhindern. Vielleicht frägt er, zumal als Ökonom, bei Verfassungsrechtlern nach. Gerade sind 2 Proponenten der letzten Regierung (Kurz und Blümel), die mit dem Rechtsstaat auf Kriegsfuß standen, entschwunden, tut sich da ein anderes Mitglied, das offenbar in die Fußstapfen treten möchte, als rechtsstaatsfeindlich hervor.

Mehr noch als Kopf ist Kocher rücktrittsreif.

Kocher richtig perfide

mit diesen Grausamkeiten und sozial und juristisch unappetitlichen Vorstößen des Arbeitslosen-Bashing kommt dieser Minister perfiderweise zwischen den Feiertagen, zwischen denen das öffentliche Leben praktisch schläft und der Widerspruch gering ausfallen dürfte, heraus. Mal sehen, ob sich Arbeiterkammer und Gewerkschaft und die sogenannte sozialdemokratische Partei dazu äußert. Und was kommt von den Grünen? Was kommt von der Zivilgesellschaft als sofortige Reaktion?

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser eh. (27.12.21)


21.12.2021 um 11.09 Uhr - von B*. - "Aufnahme eines Revisionsverfahrens"


Sehr geehrter Hr. Moser,
aufgrund einer Bezugssperre/ Verlust der Notstandhilfe im Zeitraum 6/2019 bis 7/2019 habe ich Beschwerde eingelegt, welcher vom Verwaltungsgerichtshof stattgegeben wurde. Obwohl bei dem Brief, den ich dazu im Oktober erhalten habe stand, dass eine Revision nicht zulässig ist, hat das AMS eine außerordentliche Revision beantragt. Jetzt habe ich einen Brief erhalten, dass ein „Vorverfahren über die außerordentliche Revision“ eingeleitet wurde, auf die ich binnen 6 Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen habe.

Ich weiß nicht, ob ich jetzt einen Anwalt einschalten muss (über die Feiertage etc. alles sehr kurzfristig) oder ob es etwas bringt, selbst eine Antwort zu formulieren und in welche Richtung die gehen soll. Oder ist es auch möglich bzw. zielführend, das ganze Schreiben zu ignorieren und keine Revisionsbeantwortung einzubringen?

Es kostet mich viel Energie und Nerven, mich mit dem Fall, der ja nun schon 2,5 Jahre her ist, noch zu befassen. Um die Fakten dieses Falls alle wieder zu rekonstruieren kann ich letztendlich auch nur auf das mehr zurückgreifen, was ich zum damaligen Zeitpunkt schon eingebracht habe. Die Arbeiterkammer hat es damals verweigert, mich zu unterstützen, weil sie gemeint haben, es gibt „wenig Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren“.

Konkreter ging es darum, dass ich damals an einer Kursmaßnahme nicht teilgenommen habe. Es war ein typischer Kurs mit „Bewerbungstraining“. Meine Argumentation ging damals in die Richtung, dass ich aufgrund der beruflichen Erfahrung und der Ausbildung keinen Nutzen von dieser Maßnahme habe und diese nicht zielführend ist, um eine „Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt“ voranzutreiben. Ich war damals am Infotag für diese Maßnahme, wo mir sogar der Trainer damals gesagt hat, dass mir dieser Kurs nix bringen wird, nachdem er einen Blick auf meinen Lebenslauf geworfen hat.

Seit mehr als 2 Jahren bin ich mittlerweile in einem Beschäftigungsverhältnis, und zwar ohne den „Bewerbungstrainings- Kurs“. Was ja eigentlich auch aufzeigen sollte, dass meine Bewerbungsstrategie zielführend und die „Defizite“, die mir mein AMS Betreuer damals unterstellt hat, gar nicht vorhanden waren. Das wäre eigentlich auch das einzige, was ich ergänzend zu dem, was ich damals ohnehin schon in die Beschwerde eingebracht habe, noch anfügen könnte. Jetzt würde ich gerne wissen, ob das in irgend einer weise zielführend ist, in diese Richtung zu argumentieren, oder ob es den Aufwand ohnehin nicht lohnt, bzw. ob es notwendig ist sich kurzfristig einen Anwalt zu nehmen, der dieses Schreiben verfasst.

Mit freundlichen Grüßen, B. (19.12.21)

Antwort:
Stattgegeben wurde die beschwerde von einem verwaltungsgericht – ja?
Jetzt geht’s weiter an den verwaltungsgerichtshof – sehe ich das richtig.

Sie dürfen/ sollen diese angelegenheit nicht einfach ignorieren – ja es wäre natürlich sehr gut einen rechtsanwalt einzusetzen, aber können sie sich das leisten?
ev. besuchen sie die AK – jetzt nach dem erfolg – nochmals und fragen nach unterstützung – die setzen dafür ihren rechtsanwalt ein.

Wäre auch gut die ausserordentliche revisionsbegründung des AMS zu kennen – steht das in ihrem schreiben?
Bin nicht ganz sicher, aber für ihre begründung steht ihnen ev. der text der stattgegebenen beschwerde des verwaltungsgerichts zur verfügung – ev. richten sie sich danach – ein rechtsgelehrter RA. Wäre diesbez. aber sehr hilfreich.
Ev. besuchen sie einen rechtsanwalt, der sich auf diesen gebiet auskennt, der die weiteren erfolgschancen gleich erkennt – (alle unterlagen mitnehmen) – ev. ist erste beratung kostenlos? Oder besitzen sie eine rechtsschutzversicherung?
ansonsten die begründung an den verwaltungsgerichts-entscheid / text ausrichten.
(
Ohne gewähr)

Siehe
Revision (VwGH)

20.12.2021 um 20.41 Uhr - von B*. - "Die Revisionsbegründung usw. habe ich zugeschickt bekommen"
Sehr geehrter Hr. Moser,
vielen Dank für Ihre Antwort und den hilfreichen Link zu Revisionen.
Sie können gerne den Beitrag mit Initialen veröffentlichen.
Ja, die Revisionsbegründung usw. habe ich zugeschickt bekommen.
Ich werde als ersten Schritt versuchen, bei der Arbeiterkammer Unterstützung zu bekommen.
Falls ich dort keine Unterstützung erhalte, können Sie einen Anwalt empfehlen, der sich mit solchen Fällen gut auskennt bzw. der kurzfristig solche Schreiben verfasst?
Mit freundlichen Grüßen und eine schöne Weihnachtszeit,

Antwort:
Falls ist Rechtsanwalt Dr. Pochieser zu empfehlen! Ist sehr kompetent, aber nicht kostenlos! Alles Gute!


15.12.2021 um 11.27 Uhr - von W*. - "SÖB anstatt selbst gesuchte Ausbildung / Weiterbildung"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin wegen einer nicht anerkannten Berufskrankheit in die Langzeitarbeitslosigkeit gekommen.
Mein Berater hat beim vorletzten Kontrolltermin ( ich war persönlich Vorort) mit mir vereinbart ich solle mich um einen Weiterbildung bemühen und diese ihm dann vorlegen. In der Betreuungsvereinbarung vom 5.Okt.21 hat er dazu vermerkt:
"Sollte bis zum nächsten Termin kein konkreter Plan hinsichtlich arbeitmarktpolitisch sinnvoller und nachhaltiger Qualifizierungen vorliegen, wird eine Teilnahme bei einem SÖB in die Wege geleitet."
Ich habe viele Jahre Berufspraxis im Projektmanagement und habe daher eine sinnvolle Weiterbildung für Projektmanagement (PM) vorgelegt(welche sogar vom AMS gefördert wird), mit Möglichkeit auf Zertifikat Erlangung. Durch eine aktuelle Zertifizierung könnten meine Chancen am Arbeitsmarkt also verbessert werden.
Daraufhin kam ein Brief von meinem Berater mit folgenden Inhalt:
"Sie haben über die Weiterbildungsdatenbank Interesse an der Teilnahme an der PM-Veranstaltung bekundet.
Aufgrund Ihrer langen Abwesenheit vom Arbeitsmarkt ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung arbeitsmarktpolitisch nicht sinnvoll, da vor allem der Umstand der langen Arbeitslosigkeit und damit fehlenden Berufspraxis einer Reintegration in den Arbeitsmarkt im Wege steht. Aus Sicht des AMS ist eine Teilnahme an einem SÖB jedenfalls zu bevorzugen."
Nach dem letzten Kontrolltermin erhielt ich eine neue Betreuungsvereinbarung (10.Dez..21) mit dem Vermerk:
"Da weiter kein konkreter Plan hinsichtlich arbeitsmarktpolitisch sinnvoller und nachhaltiger Qualifizierungen vorliegt, auch kein Dienstverhältniss in Aussicht ist, wird eine Teilnahme bei einem SÖB in die Wege geleitet."
Ich empfinde das als bodenlose Frotzelei, zumal ich mich um eine AMS geförderte Maßnahme bemüht habe und nun behauptet wird es liege kein Plan für eine sinnvolle Qualifizierung vor. Damit hat sich eigentlich das AMS entlarvt und gibt zu, dass deren MAßnahmen arbeitsmarktpolitisch nicht sinnvoll sind!

Ich möchte dagegen vorgehen und den Punkten in der Betreuungsvereinbarung widersprechen. Muss der Berater diesen Widerspruch berücksichtigen und falls nein, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?
Außerdem möchte ich die Zuweisung zum SÖB beeinspruchen, da hier schriftlich in einem separaten Schreiben angeführt ist, es wurde die Teilnahme an der Vorbereitungsmaßnahme "WUK bio-pflanzen" vereinbart. Mit mir wurde dass jedenfalls nicht vereinbart! Ich habe den Berater lediglich mitgeteilt ich nehme das gesagte zur Kenntnis und erwarte seine Zuschriften!
Bitte um Info was ich hier tun kann. Ich möchte nicht 9 Monate oder mehr in einer Sinnlosmaßnahme sitzen und noch mehr Zeit vergeuden. Da mach ich lieber selber einen Kurs um wieder am echten Arbeitsleben teilnehmen zu können.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und frohe Weihnachten!
Eine Spende kommt von mir noch dieses Jahr. Herzliche Grüße! W. (14.12.21)

Antwort:
Versuchen sie noch weitere EntscheidungsträgerInnen einzubinden! Auf dass sie nicht nur ihrem Betreuer ausgeliefert sind!
Wichtig ist Ansuchen um tatsächliche Weiterbildung ev. schriftlich einbringen!
Und besuchen sie ev. (mit Begleitperson, wenn möglich) den Geschäftsstellenleiter!
Legen sie dem dar, dass die Motivation zur spezifischen Weiterbildung über ihre Eigeninitiative ersichtlich ist!
Von grossen Vorteil wäre, wenn sie ev. eine Firma hätten die Interesse an einer Anstellung zeigt - erst recht wegen dem angestrebten Ausbildungskurs.

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den gewünschten Kurs betreffend bei!
(Kursinhalt / Anbieter / Ort / Dauer / mindestens 1 Monat - Tageskurs, mind. 20 Wochenstunden / Kosten)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Klar muss trotzdem sein, dass es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt.
Aber unbedingt versuchen!

Sie können die Betreuungsvereinbarung ergänzen, verbessern bzw. etwas streichen lassen! Als Versuch! Diese spielt nicht die ganz grosse Rolle!
Siehe "Betreuungsvereinbarung ändern"
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz gibt vor was zu tun ist und lässt Arbeitslose wenig Spielraum! Ein SÖB (Wirtschaftszweig der viele Personen / deren Mitarbeiterinnen ernährt) ist ein zumutbares DV. wenn nach, dem eigens dafür angefertigten KV. entlohnt wird! Eine Verweigerung / Vereitelung führt zur Sperre! Vorsicht!
Siehe!

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


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