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25.05.2022 um 9.42 Uhr - von S*. - "Am schlimmsten wiegt für mich, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt"


"Am schlimmsten wiegt für mich, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt"

unter:

"Sehen auch mal über meine Sache drüber" (20.05.2022)


20.05.2022 um 13.27 Uhr - von S*. - "Sehen auch mal über meine Sache drüber"


Sehr geehrter Hr Moser,

durch Zufall bin ich über Ihre Seite gestolpert, und bin schwer beeindruckt über Ihre Arbeit.
Vielleicht wären Sie so freundlich und sehen auch mal über meine Sache drüber, vielen Dank.

# Arbeitnehmer österreichischer Staatsbürger voll steuerpflichtig in D
76 Wochen Krank, Ausgesteuert zum
06.03 22 ABER aufrechtes ruhendes
Dienstverhältnis
# durch E106 Grenzgänger Verordnung, PVA Antrag u AMS Antrag in Österreich gestellt
Hauptwohnsitz u Lebensmittelpunkt immer in Tirol
# Mit AMS kontakt aufnahme im Februar
# 1ter Termin AMS 09.03.22
Soll nicht kündigen
Krankenkasse jetzt über AMS
Wurde Invaliditätspension gestellt - Ja
# 2ter Termin 14.03.22
Niederschrift PVA Antrag
Alles ok, Krankenversicherung ok, Bekomme
Eine Pensionsvorauszahlung
# Verlängerung der Krankschreibung von
28.03-30.06.22
# Schreiben 2 Seiten 30.03.22
1 Seite
Weil Erkrankung, werden Leistungen zum
28.03.22 eingestellt.
Wenn Krankengeldbezug, keine Vorsprache
Wenn kein Krankengeld, muss vorsprechen
2 Seite
Mitteilung über Leistungsanspruch
Leistung wurde genehmigt vom 07.03-31.12.22
Pensionsvorschuss 13,14€ Tag
# Pensionsvirschuss am Konto 06.04.22
275,94€
# 3ter Termin telefonisch 02.05.22
Kein Anruf
Anruf bei AMS ob meine TelNr richtig hinterlegt ist
"nur wir ufen Sie an, Termin entfallen, weil Sie krank sind"
#17.05.22 Arzbesuch bin Diabetiker u Herzkrank
KEINE Krankenversicherung mehr
# 17.05.22 Anruf bei AMS, verstehen sie nicht, wenn Arbeitslose krank, übernimmt die TGK
#17.05.22 Anruf bei Bezirks Krankenkasse, Krankmeldung vom Hausarzt liegt nicht vor
#17.05.22 Anruf Hausarzt bitte Krankmeldung
an TGK senden
Geht nicht da ich von der Krankenversicherung abgemeldet bin.
#18.05.22 Anruf von AMS
Versicherung über TGK geht nicht, da
AUFRECHTES DIENSTVERHÄLTNIS OHNE
LOHNFORTZAHLUNG IN D
Bekomme keine Notstandshilfe
Bin NICHT KRANKENVERSICHERT
Muss das Dienstverhältnis in D lösen
mit Kündigungsfrist noch 2 Monate angestellt
Eventuell bekomme ich eine 4 W sperre
Und erst wenn das geklärt ist, bin ich wieder
Krankenversichert u bin vermittelbar, da die Ablehnung von der PVA da ist, u die 90 Tage Schonfrist vorbei sind.

Ja da steh ich nun mit 48 Jahren und 30 Jahren in Vollzeitbeschäftigung, ohne Krankenversicherung u ohne Geld
Meine dringend benötigten Medikamente, bezahle
Ich nun privat.

Hr Moser, vielleicht können Sie mir einen guten Rat geben, vielen Dank im voraus, u wenn ich meinen anonymisierten Beitrag bei Ihnen im Gestäbuch wiederfinden würde, würde es mich sehr freuen.

Hochachtungsvoll (19.05.22)

Antwort:
Ja, ist IRRE!
"Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz? Wenn sie - auch ohne Lohnfortzahlung - angestellt sind, müssten sie krankenversichert sein (wenigstens Behandlungskosten) und der Arzt müsste ihnen eine Krankmeldung ausstellen!"
(Grundsätzlich sollte jede Person acht geben nicht ausgesteuert zu werden! - vermeiden, eine gewisse Zeit wegen derselben Krankheit krankgeschrieben zu werden!)
Gehen sie zur Krankenklasse und verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über die Krankenkassa-Abmeldung, den kann man berufen / Beschwerde erheben - Krankenkassa-Abmeldungen passier(t)en oft auch rechtswidrig - Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
>"Ja, ("werden sie tatsächlich im Regen stehen gelassen") stellen sie einen Arbeitslosengeld-Antrag - schnellstens - auch während der 4 Wochen-Sperre müssten sie versichert sein!"<
Aber ich würde ihnen raten (ev. vorher - weil ev. auch Arbeitsfähigkeitserklärung dazu verlangt wird) die AK zu besuchen und um Hilfe anzusuchen. In Arbeitnehmerrechte-Angelegenheiten sind die kompetent! Auch überprüfen die, ob hier alles mit rechten Dingen abgelaufen ist!
Je nach dem (Gesundheitszustand) wäre eine Mindestsicherung-Sozialhilfe-neu auch eine Möglichkeit!
Im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit - auch ohne Arbeitspflicht!
Drum
versuchen sie es und holen sie sich vor Ort Hilfe! Hier wäre es auch wichtig, genau abzuwägen, , welcher Schritt nach dem anderen durchgeführt werden sollte!
Ev. gleich mal zur Krankenkassa und sofort zur AK!
Sollte die Versicherung wieder aktiviert werden, so können sie auch den Schritt zu ihrem Arzt angehen und die offenen Angelegenheiten erledigen. "Krankmeldung u.a.!
Ansonsten schriftlichen Bescheid von der KK. verlangen! Wie auch über sämtlichen Entscheidungen sämtlicher Behörden! Um darauf ev. Beschwerde zu erheben!
Vorteilhaft wäre die Möglichkeit zu Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen!

In grosser Not besuchen sie die Caritas - ev. gibt's Miete, Strom per Erlagschein, ev. Einkaufsgutscheine bzw. ev. Bargeld?
Ev. halten sie mich / uns auf dem Laufenden. ( Ohne Gewähr)

25.05.2022 um 9.42 Uhr - von S*. - "Am schlimmsten wiegt für mich, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt"
Sehr geehrter Hr Moser

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, mir ist richtig ein Stein vom Herzen gefallen, als ich Ihre Mail gesehen habe.

Noch konnte ich nicht mehr erfahren, ich werde morgen von der ÖGK angerufen.

Die ersten Infos die ich erhalten habe sind

1. Abmeldung der Krankenkasse durch AMS
2. Ausgelöst wurde die Abmeldung der SV und einstellen des Pensionsvorschusses, durch eine Krankschreibung durch den Hausarzt,
Wer krank ist bekommt keinen Pensionsvorschuss sondern Krankengeld
Hab aber keinen Anspruch auf Krankengeld, da Arbeitgeber in D ist.
3. Kein Anspruch auf Sonderkrankengeld für Arbeitnehmer mit aufrechten Dienstverhältnis, da Arbeitgeber in D ist.
4. Invaliditätspensionantrag wurde bei aufrechtem Dienstverhältnis gestellt und von der PVA abgelehnt.
5. Habe im AMS einen Arbeitslosenantrag gestellt, der zur Bearbeitung noch anhängig ist, obwohl ich ausgesteuert und in einem aufrechten Dienstverhältnis bin.

Irgendwie kann ich nur noch den Kopf schütteln, wie kann ich am AMS einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen, obwohl ich noch in einem aufrechten Dienstverhältnis stehe, also noch nicht mal arbeitslos bin?
Wäre da nicht ein Umschulungsgeld od. Rheageld geieigneter?
Die müssen doch wissen, dass die Voraussetzungen für Arbeitslosenbezug nicht gegeben sind?
Warum wurde mir nicht geraten das Dienstverhältnis zu lösen, wurde von mir mehrfach nachgefragt?

Aber was am schlimmsten für mich wiegt ist, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt, obwohl ich mich Wochen vor dem Aussteuerungstermin bei ihnen gemeldet habe.

Im Moment versuche ich mich bei meiner Lebensgefährtin bei der BVA mit zu versichern, und lebe von Spenden aus der Familie.

Nach dem Telefonat mit der ÖGK gebe ich wieder ein Feedback, noch mal Vielen Danke für Ihren Beistand. Mit freundlichen Grüßen (23.02.22)

Antwort:
Ja, was da passiert ist "eigentlich" unfassbar!
wahrscheinlich wird es sich nicht vermeiden lassen, dass sie vorher kündigen müssen, um einen arbeitslosengeldantrag stellen zu können.
um so eine menschenschädigende situation überhaupt zu ermöglichen braucht es den politischen willen dazu. Was da abgeht macht einen wirklich oft sprachlos.

"Bei ihrem fall ist ersichtlich, dass ihnen durch fehlende information (verwirrung) die existenzsicherung geradezu verunmöglicht wurde (wird)."

Es wäre für sie sehr vorteilhaft eine rechtsvertretung an der seite zu haben – ev. rechtsanwalt ev. über rechtsschutzversicherung bzw. wäre ev. erste (stunde) beratung kostenlos, um zu sehen ob chancen auf erfolg bez. einer beschwerde gegeben sind.
Oder
Versuchen sie es – besuchen sie die AK, kann sein, dass die ihnen einen rechtsanwalt zur verfügung stellen. Versuchen wenigstens! (ohne gewähr)

Und setzen sie sich auch mit dem vorschlag auseinander, den antrag zur mindestsicherung (sozialhilfe) zu stellen, falls gesundheitliche probleme vorhanden sind. dann ev. ohne arbeitspflicht.
Und
Da kann ich mir vorstellen, wie schnell die in richtung arbeitsfähigkeit plädieren, da die - das AMS-arbeitslosengeld und BH / MA-mindestsicherung - miteinander verbunden haben.

Alles gute (Ohne gewähr)



15.05.2022 um 9.40 Uhr - von R*. - "Ich kann nicht mehr"


Sehr geehrter Herr Moser.

Ich befinde mich in der Notstandshilfe, zur Zeit in einem bereits längeren Krankenstand.

Meine Frage wäre , wenn ich nach dem Krankenstand mich nicht wieder am Ams zurückmelde, gibt es

da eine Frist, verliere ich dann für immer den Anspruch bzw würde ich dann in die Mindestsicherung gezwungen.

Ich habe mal gehört man hätte max. 5 Jahre Zeit und könnte sich dann in den Notstand zurückmelden, stimmt das noch?

6 Wochen ist man nachversichert ( Medikamente, Arztbesuch)auch nach Krankenstand?

Der Grund ist, ich schaffe diesen Druck nicht mehr , seitens des Ams und die ÖGK ist eher kontraproduktiv betreffend der Gesundung mit

ihrem Druck machen.

Ich möchte wieder zu mir selber finden und gesund werden, ohne dauernd erpresserischem Verhalten ausgesetzt zu sein.

Es ginge nur darum, daß ich den Anspruch nicht für immer verliere.

Ich danke Ihnen ,
(13.05.22)

Antwort:
Hat man sich vom AMS abgemeldet, ja, gibt's eine Frist von 5 Jahren um sich wieder zurück zu melden! In der Zeit der Abmeldung gibt's aber auch keine Mindestsicherung / Sozialhilfe - Sozialhilfe und Notstandshilfe / Arbeitslosengeld wurden miteinander verkoppelt.
(Nach einer Abmeldung gibt's eine Schutzfrist von ca. 6 Wochen)
Nach einer 63 tägigen Unterbrechung brauchts aber einen neuen Antrag.
Vorsicht, sind sie wegen derselben Krankheit eine gewisse Zeit krank geschrieben kommts zur Aussteuerung / Link unterstrichen anklicken!
Reden sie mit ihrem Vertrauens-Arzt / (Haus- Facharzt) und wenn möglich, lassen sie sich ein Attest / Gutachten etc. ausstellen. Bei verminderter Leistungsfähigkeit von ? % muss das AMS bei Vermittlungen / Zwangsmassnahmen darauf Rücksicht nehmen!
Es besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Rehageld bzw. Invaliditätspension zu stellen - worauf sie ab Antragsstellung ca. 3 Monate vom AMS Ruhe hätten / geschützt sind! (Ohne Gewähr)


15.05.2022 um 9.30 Uhr - von A*. - "Termin beim BBRZ"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe am Montag einen Termin beim BBRZ.
2016 war ich schon einmal bei denen und ich habe sehr schlechte Erfahrungen gesammelt.
Nachdem ich mich entschieden habe nicht alle Abtestungen zu machen, wurde mir rückwirkend das Geld gestrichen. Ich bin dagegen vorgegangen und habe Recht bekommen.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Zu denen habe ich kein Vertrauen. Muss ich mich diesem Procedere wirklich noch einmal unterziehen?
Ich danke für Ihre Antwort.
Beste Grüße A. (5.05.22)


Antwort:
Sorry - wegen Krankheit verspätete antwort. Bravo und gratuliere zu ihrem erfolg bez. dem bbrz und der sperre.
Halten sie denen das ruhig unter die nase, dass die auseinandersetzung das letzte mal zu ihren gunsten ausgegangen ist.

Ich möchte ihnen einige links über den verein senden - die für sich sprechen - daraus können sie ev. ihr vorgehen ableiten.

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" (13.10.14)

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)
??
>ev. fragen sie vor zeugen nach ob das hier auf freiwilliger basis läuft?

Zum Abschluss "eigentlich" Unglaubliches bzw. Schockierendes zum BBRZ!
mehr

auf bbrz

Und
Grundsätzliches zur Fachärztlichen Untersuchung Arbeitsloser

ohne gewähr

13.05.22 um 20.09 Uhr - von A. - "gesundheitliche Daten nicht ans AMS weitergegeben"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin derzeit beim BBRZ. Finde ich in dieser Zeit eine Arbeit möchte ich aber nicht, dass gesundheitliche Daten an das AMS weitergegeben werden. Laut meiner Beraterin ist das nicht möglich. Sie sind ihre Auftraggeber war ihre Antwort. Was kann ich tun um dies zu verhindern? Unterschrieben habe ich nichts. Danke, A.

Antwort:
Gut das sie nichts unterschrieben haben! Bez. ihrer Frage gibt's ein konkretes VwGH-Erkenntnis! Datenweitergabe ans AMS können und dürfen sie verbieten - egal ob sie eine Arbeit finden oder nicht!
Werden sie deswegen vom BBRZ nicht genommen, darf es zu keiner Bezugssperre kommen - bzw. wäre diese rechtswidrig und ihre Beschwerde / Berufung erfolgreich!

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
unter
Datenschutz (Ohne Gewähr)


12.05.2022 um 12.28 Uhr - von B. - "Invaliditätspension / Rehageld?"


Lieber Herr Moser,

nach einigen Rückschlägen muss ich mir nun eingestehen, dass ich, um einen Job ordentlich zu erledigen, dzt. gesundheitlich zu angeschlagen bin.
Ich trage mich nun mit dem Gedanken eine (befristete) Invaliditätspension zu beantragen, um mich wieder auf die Beine zu bringen. Die Vorgehensweise dazu wurde mir vom "Verein Chronisch Krank" erklärt, ich habe somit vor Kurzem erstmal einen Kurantrag gestellt und, je nach Ergebnis, entscheidet sich der weitere Weg.
Meine Frage aber bezieht sich jetzt auf den Umgang mit dem AMS: ich bin momentan ganz normal arbeitslos gemeldet. Da mir aufgrund meines körperlichen und psychischen Zustandes Bewerbungen nicht sinnvoll erscheinen, steht ein Krankenstand im Raum. Ich scheue das, denn ich möchte natürlich arbeiten, aber es geht einfach nicht mehr.
Bzgl. meines Planes der Invaliditätspension/Rehageld: muss ich dem AMS sagen, dass ich das anstrebe? Wäre es besser, jetzt in einen offenen Krankenstand zu gehen und abzuwarten, was die PVA sagt?
Es gibt aktuell den Fall eines Herrn, der vom AMS unter Androhung einer Sperre gezwungen wurde, seine Arbeitsfähigkeit per Unterschrift zu bestätigen, obwohl schwer beeinträchtigt (nachzulesen in der heutigen Ausgabe der K...n Zeitung).
Weiters habe ich gelesen, dass - solange der Antrag noch nicht bewilligt und man krank geschrieben ist - das AMS einen Pensionsvorschuss bezahlt, also kein ALG mehr. Ist das richtig? Ich möchte auf keinen Fall was falsch machen, da die finanzielle Lage so schon prekär ist.
Vielleicht können Sie mir erklären, wie ich diese Situation am gscheitesten angehe.
Danke sehr im Voraus! Herzliche Grüße! (11.05.22)

Antwort:
Ja, dem AMS Bescheid geben, dass sie einen I-Pensions-Antrag / Rehageld-Antrag stellen. Sie haben dann sowieso ca 3 Monate vor dem AMS Ruhe - brauchen also nicht gleich einen Krankenstand! Reden sie mit der Betreuerin! (Ohne Gewähr)


12.05.2022 um 12.21 Uhr - von M.S*. - " Fit2Work ?"


Sehr geehrter Herr Moser,


Ich wurde zu Fit2Work vom AMS zu einer Testung zugewiesen.

Meine Frage: Ist die Fit2Work Testung Freiwillig oder Verpflichtend.

Mfg M.S. (11.05.22)

Antwort:
Infotag besuchen - um genauen Inhalt in Erfahrung zu bringen! Ev freiwillige Teilnahme - vor Zeugen nachfragen!
Links durchgehen "Coaching Pflicht?" / Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)


12.05.2022 um 12.09 Uhr - von Z. - "Gemeinnützige Betreuungseinrichtung Monsun?"


Hallo Christian!

Ich hätte da eine Frage und zwar kennst du die Gemeinnützige Betreuungseinrichtung Monsun?
Mir wurde nahe gelegt da ich schwer vermittelbar bin ob ich denn dort hin wolle ! Da ich aber nicht weiß um was es sich hande und wenn ich nur Gemeinnützig höre stellt es mir schon die Nackenhaare auf . Weiß du um was es sich handelt? Lg. (10.05.22)

Antwort:
Hier handelt es sich um eine externe Betreuungseinrichtung. Sollte aber eine freiwillige Angelegenheit sein. Falls, Infotag besuchen - und frag vor Zeugen nach, ob die Teilnahme freiwilillig ist! Siehe Links: Monsun (Ohne Gewähr)


1.05.2022 um 16,14 Uhr - von L. - "Ein "Geschenk" vom Herrn Minister Kocher zum Tag der Arbeitslosen"


Neue AMS-Regeln fix – was Arbeitslose erwartet

Anmerkung: "Kochers Arbeitsmarktpolitik - Nur Kollateralschäden?"
"Bei diesem Herrn braucht man sich nicht wundern. Das was der von sich gibt soll anscheinend so verstanden werden - wenigstens von einem Grossteil der Bevölkerung - dass es nur am einzelnen Arbeitslosen liegt, der "jederzeit" eine Arbeit beginnen kann, so er / sie will und dafür bekommt er / sie auch noch ein "Zuckerl", das sich in einem anfänglich höheren Arbeitslosengeld findet?
Ab dann, wenns Arbeitslosengeld weniger wird, nimmt er / sie halt sofort ein Dienstverhältnis an!

Wer nicht mitmacht, der hat auch die Möglichkeit, sich für die Armut, Verzweiflung, Depressionen, Selbstwert- u. Würde-Verlust etc. zu entscheiden, eventuell der Eine oder die Andere darf sich auch in Suizidgedanken suhlen / flüchten! Liegt ganz bei ihr / ihm!

Es gruselt vor diesem Herrn - Die Frage drängt sich auf: "Hat er nichts mit der Realität zu tun? Oder hat er einfach nur keine Ahnung von der Materie? Oder kann es sein, dass es sich einfach nur um Bosheit handelt? Sind ihm hierbei verminderte Schuldfähigkeit / Umstände zuzusprechen, weil bei ihm Empathie verkrüppelt oder nicht vorhanden zu sein scheint?
Sind ihm die Konsequenzen der verzagenden und verzweifelten Betroffenen völlig egal?"
ODER
sind das für ihn nur die Kollateralschäden seiner - kleingeistigen, Klientel orientierten, kapitalistisch-gierigen-neoliberalen - Politik?,
die sehr wohl einem Plan folgt. Ein Plan, der den Niedriglohnsektor bedient und weiter ausbaut!

Eine Politik die aus der, mit schwersten Korruptionsvorwürfen konfrontierten, ÖVP entspringt!
(Meist geht es bei den Vorwürfen um illegale Bereicherung des Einzelnen bzw. einer "internen oder nahe stehenden" Gruppierung!
Nicht zuletzt über höhere Einkommen durch "unangebrachte" Beförderung / Karrieresprung / Machtgewinn / Machtzuwachs - ev. über Geheimnisverrat, Täuschung / Betrug ..... etc., gebe ich da Freunderl-Wirtschaft überhaupt noch an?)

In diesen Sphären zählt natürlich die Unschuldsvermutung weit mehr als beim "Pöbel"!

Ein regierender tatsächlicher Staatsmann muss für das ganze Volk Politik machen und die Interessensvertretung aufgeben.
Ja, hier zu einer Ausgewogenheit zu kommen, gehört sicherlich zum Schwierigsten eines jeden Landes!
Diese
ist aber schon gar nicht zu erreichen, solange Personen
- besonders >aber nicht nur< aus der ÖVP-Schule -
Politik "nur" als Sicherung der Macht wie dessen Ausbau verstehen
und mehr als weniger dem Auftrag der Partei folgen, sich selbst wie die Seinen zu bevorteilen und sich für Eigensinn und Eigennutz einzusetzen!

"Selbstverständlich soll dabei das fehlende, geheuchelte Verantwortungsbewusstsein vom Fussvolk nicht wahr genommen werden!"

(Der Vorteilsvoraussetzung wegen brauchts hier in diesem Umfeld eine Eigensinns-Erweiterung, die die eigene Sippschaft mit einbezieht - "Evolutionsprinzip".
Nicht zuletzt auch deshalb, um sich und die eigenen Kreise als christlich-sozial sehen und benennen zu dürfen!)

Solange Menschen in der Politik tätig sind, die durch ihr Handeln bestimmte Gruppen von Personen benachteiligen, ihnen die Menschenrechte entziehen und so, oft fast unerträgliche Emotionen - die aus Demütigung, Beleidigung, Entmündigung, Erniedrigung und Ausbeutung entspringen - hervorrufen,
kann und wird es in letzter Konsequenz keinen Frieden ("auf Erden") geben!"
(2.05.22)

"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors"

Arbeitslosigkeit ist politische Absicht!

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?"

---------------- ---------------

Zum Volksbegehren www.arbeitslosengeld-rauf.at


28.04.2022 um 19.35 Uhr - von W*. - "Probemonat auflösen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

vorab möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung bedanken. Ich ersuche Sie um Hilfe, da ich seitens des Arbeitsmarktservices *** seit zwei Wochen zu einem Arbeitgeber vermittelt worden bin (=Vermittlungsvorschlag inklusive Zusage), und dieser seine Mitarbeiter nach Strich und Faden ausbeutet (80% der Mitarbeiter:innen wurden seitens des AMS vermittelt - Jene - Die zwei Monate durchhalten gelten bereits als "Veteranen"). Man wird genötigt, unbezahlte Überstunden zu machen, und auf seine Mittagspause zu verzichten.

Da ich mich noch im Probemonat befinde, und dieses ohne Angaben von Gründen von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann, bitte ich Sie um Rat, ob ich mit irgendwelchen Sanktionen rechnen muss, wenn ich meine Auflösung schriftlich einreiche (Auch hier würde ich Sie um Unterstützung bezüglich der Formulierung ersuchen). Da dies mein erster Job ist, bin ich leider in diesem Thema sehr unerfahren.

Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung und wünsche Ihnen einen schönen Abend!

Liebe Grüße

Antwort:
Wenn sie ihre Vorwürfe nachweisen / beweisen können, ist eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus den genannten Gründen kein Problem.
Ansonsten Vorsicht - sonst droht ev. eine Sperre nach §11 für 4 Wochen wegen "selbst verursachter / schuldhafter" Kündigung.
Ich rate ihnen, wenn es sich so zuträgt wie sie beschreiben - die AK zu besuchen, die sind in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent und werden sie dann unterstützen! (Ohne Gewähr)


27.04.2022 um 15.38 Uhr - von H. - "Rechtsschutz-Versicherung?"


Hallo Herr Moser,

bitte um Ihre Nachricht, sie haben mal gesagt es gäbe eine RS Versicherung die Streitereien mit AMS abdeckt, welche wäre das, habe nirgends was gefunden. Lg (26.04.22)


Antwort:
Ich wusste von einer – nämlich ***-rechtsschutz - befürchte mittlerweile wurde aber auch hier der Rechtsschutz bei Verwaltungsangelegenheiten mit dem AMS eingestellt.

Aber auf alle Fälle Kontakt mit österreichischen Rechtsschutz-Versicherungen (Suchmaschinen verwenden) aufnehmen und nachfragen. Ansonsten weiss ich leider von keiner. ohne gewähr


26.04.2022 um 15.10 Uhr - von F. - "zumutbare Wegzeit ?"


Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihren Einsatz; gerade in Zeiten wie diesen.

Ich war der Meinung dass die zumutbare Wegzeit für eine Vollzeitstelle 2 Stunden pro Tag beträgt. So hatte ich den Gesetzestext interpretiert und so hatte ich es auch mehrfach gelesen.
Aus gegebenem Anlass habe ich mich nun mit dem Thema beschäftigt und auf Österreich.gv.at (siehe screenshot) ist nun einfache Wegstrecke bei öffentlichem Massenverkehrsmittel mit 2 Stunden definiert. Dies sind dann 4 Stunden pro Tag.

Wie lautet Ihre Meinung? Vielen Dank mfg (25.04.22)

Antwort:
Bei einer Vollzeitbeschäftigung 2 Stunden, bei Teilzeit 1,5 Stunden am Tag. (hin und zurück)

In Ausnahmefällen kann die Zeit überzogen werden.
Zur Interpretation siehe Text unterm Link:

>Für Vollzeitbeschäftigte ist die zumutbare Wegzeit mit 2 Stunden (also einem Viertel der Normalarbeitszeit) gesetzlich festgelegt; für Teilzeitbeschäftigte beträgt die zumutbare Wegzeit jedenfalls eineinhalb Stunden pro Tag, die in jenen Fällen überschritten werden darf, ..........<
.........> im Sinne einer praktikablen Lösung wird klar gestellt, dass zwei Stunden Wegzeit täglich bei einer Vollzeitbeschäftigung immer zumutbar sind. Eine wesentlich längere Wegzeit, also zB drei Stunden bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden, soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände zumutbar sein. Solche Umstände werden jedenfalls vorliegen, wenn bei Einhaltung der Richtwegzeit eine längere Arbeitslosigkeit unvermeidlich wäre. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die arbeitslose Person einen besonders entlegenen Wohnsitz hat, von dem aus ein geeigneter Arbeitsplatz nicht in kürzerer Zeit erreichbar ist, aber auch wenn auf Grund der regionalen Arbeitsmarktsituation kein näherer Arbeitsplatz gefunden werden kann. (Ohne Gewähr)


22.04.2022 um 18.27 Uhr - von B. - "Personaldienstleister?"


Guten Tag, Herr Moser!

Mir wurde vom AMS nun der 2. Vermittlungsvorschlag zugeschickt, der über einen Personaldienstleister läuft. Ich stehe diesen Unternehmen kritisch gegenüber, aber natürlich schicke ich ein Bewerbungsschreiben. Was mir aber sauer aufstösst, ist, dass ich gleich in deren Kartei aufgenommen werde, obwohl ich dazu kein Okay gegeben habe. Aber es scheint das übliche Prozedere zu sein, dass ich zum Termin gleich Meldezettel, E-Card und Ausweis mitnehmen muss. Zumindest bei der ersten Firma war es so, jetzt bei der zweiten habe ich erst in ein paar Tagen einen Termin. Ich habe beim ersten Gespräch mehrmals darauf hingewiesen, dass ich nur wegen diesem einen Job vom AMS da bin und ansonsten nicht in die Kartei aufgenommen werden will.
Was anderes ist es, wenn ich eigeninitiativ über einen solchen Dienstleister auf Jobsuche gehe, da bin ich klarerweise einverstanden.
Ist die Vorgehensweise rechtens? Ich fühle mich ein bisschen überfahren, aber okay, beim AMS interessiert sich selten wer für die Meinung (oder gar Bedürfnisse) der Klienten...
Danke im Voraus!
Schönen Gruß! (20.04.22)

Antwort:
Diese Personaldienstleister sind ev. auch ihre zukünftigen / potentiellen Dienstgeber, weswegen Vorsicht geboten ist, da bei Verweigerung und/oder Vereitelung zumutbarer DV. eine Bezugssperre droht, kommts zur Rückmeldung ans AMS.
Ev. können sie mit dem dortigen Personal soweit übereinkommen, gemeinsam nach Bereichen / Tätigkeiten zu suchen, in denen sie eingesetzt werden wollen? Versuchen sie es!
Zum Thema gibt's einen SoNed-Link: Moderne Sklaverei (Leiharbeiter) (Ohne Gewähr)


11.04.2022 um 11.19 Uhr - von B*. - "Suche dringend jemanden, mit dem ich mich austauschen kann"


Lieber Herr Moser,

ich habe mit Interesse den Beitrag von D* vom 09.04.2022 um 9:33 Uhr "Habe seit Jahren nun viele Versuche hinter mir und kann und mag nun nicht mehr" gelesen. Ich bin in fast der gleichen Lage und suche dringend jemanden, mit dem ich mich austauschen kann. In meinem Umfeld war nie jemand von Arbeitslosigkeit betroffen, weshalb sich das Verständnis für diesbezügliche Probleme leider in Grenzen hält.
Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, mit Herrn/Frau D* in Kontakt zu treten. Sie können gerne meine Mailadresse "....***..." weitergeben oder die hier verwendete.
Ich danke im Voraus und ein Extra-Danke für Ihr so wichtiges Forum!

Herzliche Grüße (9.04.22)

Antwort:
Habe ihre E-Mail-Adresse an D. weitergeleitet!


9.04.2022 um 9.33 Uhr - von D*. - "Frage und Beitrag Bewerbung"
"Habe seit Jahren nun viele Versuche hinter mir u ich kann und mag nun nicht mehr"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin 52 und habe lange eine Hebebeschränkung v 12 kg, Meniskusprobleme, einen leichten Kopfschüttel-Tremor, Gastritis und seit meinem BurnOut vor vielen Jahren schlechte Netven, sprich mangelnde Belastbarkeit und leichte Soziophobie. Ich probierte/probiere immer wieder/noch eine Arbeitsstelle im Backoffice zu finden, lt Ärzte max 25-30h, und habe keine Kraft mehr....auch wegen anderer Probleme. Vor allem aber wegen dummer, unsensibler, arroganter, tw auf Mitmenschen negativ sich auswirkender, psychisch gestörter und auch aggressiver Menschen. Das AMS sendet einem total unpassende Stellen zu, und man muss jedesmal erklären warum, obwohl sie Atteste und persönliche Gespräche vorliegen haben. Ich darf bei der Bewerbung sogar meine relevanten gesundheitlichen Einschränkungen/Behinderungen nicht ansprechen lt meiner Betreuerin in Salzburg. Was soll ich tun? Habe seit Jahren nun viele Versuche hinter mir u ich kann undmag nun nicht mehr.BG, D. (8.04.22)

Antwort:
Wenn sie Atteste / Gutachten / ärztliche Bestätigungen haben, die einer ev. Anstellung entgegen stehen, dann sollen sie sogar dem potentiellen Arbeitgeber Bescheid geben.
Versuchen sie mal den Spiess umzudrehen und legen ihrer Betreuerin die VwGH-Kopie vor, den das AMS selbst müsste schon auf ihren Gesundheitszustand eingehen!
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Bei weiteren Problemen besuchen sie den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und versuchen dort die Angelegenheit zu klären. - Ev. bis zu einer schriftlichen Beschwerde an mehrere Stellen! Landesgeschäftsstelle / pro forma auch den AMS-Ombudsmann und die Leute sollten Beschwerden wieder öfter dem Volksanwalt ( post@volksanwaltschaft.gv.at ) senden. Unter cc. - falls E-Mail - sollten alle Adressaten sehen, wer aller die Beschwerde noch bekommen hat!
Wichtig wäre es bei AMS Terminen / Besuch eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen!
Bei Bezugssperren immer Berufung einlegen / Beschwerde erheben!
(Ohne Gewähr)


8.04.2022 um 11.19 Uhr - von F*. - "Ist es statthaft dieselbe Maßnahme ein zweites Mal besuchen zu müssen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich war 2016 für 3 Wochen bei einem SÖB (sozialökonomischer Betrieb) beschäftigt. Dann wurde ich nach Krankheit gekündigt und beziehe seitdem wieder Notstandshilfe.
Nun soll ich über P..... BBE (arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtung) wieder in einem SÖB beschäftigt werden.

Ist es statthaft dieselbe Maßnahme (= befristete Anstellung auf 6 Monate in einem SÖB) ein zweites Mal zu setzen?

Vielen Dank für Ihren Einsatz - Mit freundlichen Grüßen (7.04.22)

Antwort:
ja leider ist ein transitarbeitsplatz in einem SÖB ein zumutbares DV., wenn nach dem eigens dafür angefertigten KV. entlohnt wird.
es ist auch ein besonderes problem für personen die noch keine 45 jahre alt sind. Bei denen greift die geschützte Bemessungsgrundlage noch nicht, was dazu führt, dass es nach einem 28 wöchigen DV. zu einer neuen bemessungsgrundlage kommt (wird über einem zeitraum von 5 jahren zusammen gerechnet. – der schaden kann bei personen mit einem höheren arbeitslosengeld / notstandshilfe heftig ausfallen.)
zur info: ev. gehen sie die links durch
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne gewähr)


4.04.2022 um 11.05 Uhr - von T*. - "Bewerbe mich ganz fleißig "


Guten Tag Herr Moser,

ich bin seit 3 Monaten bei den itworks - und bewerbe mich ganz fleißig bei den Unternehmen, die mich interessieren.

Beziehe die Mindestsicherung seit ca einem Jahr und besitze kein Auto seit 5 Jahren.

Ein Key-Account hat mich für eine Stelle bei der Bezirksblatt Niederösterreich beworben, danach hatte ich ein telefonisches Vorstellungsgespräch mit der Dame, habe ihr 3 Tage nach dem Gesrpäch mitgeteilt dass ich nicht interessiert an der Stelle.

Irgendwie wurde ich mit Telefonaten bombardiert und von meiner Beraterin
+ dem KeyAccount von ITWORKS überzeugt dass die Dame von der
Bezirkszeitung mich will und somit musste ich auch an ein pers.
Vorstellungsgesrpäch beim MCDonalds !!!zustimmen.

Gesagt, getan, ich teilte ihr mit dass ich wirklich kein Interesse habe und sie antwortete mir: "Ich werds dem Peter sagen dass sie nicht interessiert sind und danach wird ihr AMS- Geld nicht mehr weiterlaufen"

Peter, so heißt der Key Account der mich mit Zwang vermitteln will, damit die Firma Bezirksszeitung 3 Monate vom AMS meinen Gehalt bezahlt danach werde ich 700 Fixum + Provision bezahlt.

Die Dame meinte dann ich solls mir doch überlegen und mit meiner FRAU ??
reden und mich dann bei ihr melden. Und wenn es ein ja ist, soll ich an ein zweites Gespräch mit ihrem Vorgesezten haben und er wird mir dann die Frage stellen: Warum gerade sie??? und darauf sollte ich vorbereitet sein.

Was soll ich tun ? Da die Stelle sich in Gänserndorf befindet und ich in Wien wohnhaft bin und nichteinmal ein Auto besitze kann ich sowieso nicht antreten.

Vielen dank. T. (1.04.22)

Antwort:
Mindestsicherung ist sehr ungut, weil noch weniger rücksicht genommen wird, als bei leuten in der arbeitslosenversicherung.

Obwohl auch hier bei vereitelung / verweigerung eines DV. das geld gesperrt wird.

Allerdings darf die wegzeit bei vollzeit-DV ca. 2 stunden und bei teilzeit ca. 1,5 stunden betragen (hin und zurück)

frage: wie lange würden sie für die strecke zur arbeit brauchen?

>es liegt auch viel beim itworks-berater was das verweigern von DV. Betrifft - wieviel absagen ihrerseids er / sie zulässt bevor er/sie eine rückmeldung ans AMS macht.

>>was für einen zusammenhang gibt es zwischen der Bezirkszeitung und MCDonalds??

1.04.2022 um 17.49 Uhr - von T. - "Ich besitze kein KFZ wurde aber"

Danke für die Rückmeldung.

Die Sache ist, um die Arbeit auszuüben benötige ich einen Fahrzeug. Ein eigenes PKW.

Sie wollte einfach mich in der Nähe treffen anstatt dass ich zu denen hinfahre, deswegen McDonalds.

/Je nachdem wo man in Wien ist kann das öffentlich schon 1,5Std dauern.
Ich vermute das gilt noch als zumutbar aber selbst wenn ich keinen PKW zur Verfügung habe ? Wie kann ich es nachweisen dass ich kein PKW besitze? Oder werden die dann erst beim Arbeitsbeginn draufkommen ?

Naja, gerade überwiesen, kein Ding.. einfach teilen aber ich sehe dass ich mich falsch formuliert habe. Vielen dank.


Antwort:

Wie gesagt/geschrieben - meine antwort kommt eh hin.

Der arbeitsweg bzw. die zeit gilt natürlich für den arbeitsplatz - wenn der über 2 stunden entfernt ist bzw. 1,5 stunden bei teilzeit so gilt dies als unzumutbar - egal wo das bewerbungsgespräch stattfindet.

Bei der mindestsicherung muss man GRUNDSÄTZLICH noch vorsichtiger sein.

Wenn
sie keinen pkw haben und sie sagen nein, dann müssen die das glauben - im übrigen wäre schnell und leicht nachgewiesen/nachgeforscht ob ein PKW behördlich angemeldet ist. (ohne gewähr)

1.04.2022 um 21.27 Uhr - von T. - Danke.
Jedenfalls kenne ich mich jetzt besser aus.

5.04.2022 um 11.22 Uhr - von L. - "Jobs ablehnen, von denen man kaum leben kann"
Gänserndorf wird schwer ablehnbar sein. Es gibt Bus, Rex und Schnellbahn, alle ca. 45 min. Könnte sein, dass das mit sonstiger Wegzeit über 2h kommt. Verständnis der MA40, AMS und der Allgemeinheit wird aber gering sein, weil viele Arbeitnehmer von Gänserndorf und anderen grossen Orten in NÖ nach Wien einpendeln. Da meiner Beobachtung bei Entscheidungen der Gerichte die ist, dass immer eher gegen Arbeitslose entschieden wird und das Narrativ vom faulen Arbeitslosen ohnehin immer mitschwingt, kommt man da vermutlich selbst wenn die Fakten klar für Arbeitslosen sprechen, nicht durch. Irgendeine krude gesetzliche Möglichkeit der Ablehnung findet sich immer. Mal abgesehen davon, dass dann damit zu rechnen ist, dass die alle möglichen Jobs, von denen man kaum leben kann, zum Bewerben finden werden und die Leute mit Bezugseinstellungen und Sperren quälen werden.

Der Punkt ist aber grundsätzlich, dass viele nicht wissen, dass sie nach längerer Arbeitslosigkeit kaum Berufsschutz haben und unter 45 Jahren auch keinen Einkommensschutz. Deshalb muss man sich gut überlegen, wie man agiert. Dass man kein Interesse hat, zählt in unserem System halt nicht.

Also Beispiel: Selbst wenn der M...s einstellen sollte, kann man dort arbeitsrechtliche Verstöße aufzeigen, versuchen einen Betriebsrat zu installieren und wird infolge nicht lange dort sein. Regionalzeitung NÖ Bspw: man stellt den ÖVP Regionalkaisern unangenehme Fragen und äußerst sich kritisch zu Raiffeisen; dann wird man wohl bald gegangen. Wobei bei der angepriesenen Bezahlung sowieso zu hinterfragen ist, ob das KV-mäßig ist, freier Dienstnehmer? Ein bissl Hirnschmalz mit Mehrwert im Einzelfall ist vielleicht die bessere Option!

Anmerkung:
M.....s war nur Treffpunkt zum Bewerbungsgespräch - Die Info dient aber als grundsätzliche Information! Danke!

Ps.: Tut mir leid ich erreiche deine E-Mail-Adresse nicht. Die Mails kommen sofort "unweitergeleitet" zurück! Habe anscheinend einen Schaden in meinem Programm / Software. Alles Gute!


1.04.2022 um 14.24 Uhr - von L. - "Zur Jubelmeldung"


Die Jubelmeldung zum Tage, müsste um die 120.000 ergänzt werden, die in Kurzarbeit sind und den sonstigen in der Statistik versteckten arbeitslosen Menschen:

Arbeitssuchende ohne AMS-Bezug/
Arbeitslose, die gesperrt sind und deshalb nicht gezählt werden/
Menschen im Krankenstand (widerrechtlich abgemeldet)/
Transitarbeitskraefte in SOEBs ohne tatsächliche Verleihung/
Arbeitslose, die Pension beantragt haben oder Rehageld beziehen/
Verzweifelte, die sich aufgrund massiven Drucks vom AMS selbst eine Zeit abmelden/
Antragsteller, wo AMS Rückgabe bewusst nach Erhebungsdatum der Arbeitslosenzahlen terminisiert...alles der lieben Zahlen wegen.

Leider eh schon müßig, aber immer wieder "vergisst" man auch auf die AMS-Kursteilnehmer.

Der Druck auf Arbeitslose wird wiederum steigen, weil so "viele offene Stellen" angeführt werden und keiner der Journalisten schaut genau hin, oder besser gesagt darf genau hin schauen.

Was sind das für Stellen beim AMS? Kann man davon leben? Bezahlung zumindest KV? Prekäre Arbeitsformen, die gar nicht zulässig sind? Wie viele Stellen sind wirklich offen im Jobroom? Wieviele Stellen sind schon lange vergeben? Oder, wie viele Leiharbeitsfirmen und windige Jobvermittler haben die Stelle gar nicht oder gar nicht mehr, wollen sich aber einen bequem einen Bewerberpool aufbauen?

Niedrigste Arbeitslosenquote seit 2008 (ORF)

Anm.: ARBEITSLOSENZAHLEN


1.04.2022 um 14.24 Uhr - von G - "Darf ich in meinen Lebenslauf, meine gesundheitlichen Eistränkungen reinschreiben?"


Hallo Christian.


Eine Frage bzgl. Lebenslauf. Darf ich in meinem Lebenslauf, meine Gesundheitliche Eistränkungen reinschreiben oder ist es verboten. Da meine Gesundheitliche Einschränkungen von die von Gerichtlich beeideten Sachverständiger, von Seite des AMS nicht akzeptiert und berücksichtigt sind, habe ich es in meinem Lebenslauf festgehalten. Danach ist wegen Vereitelung mögliche Arbeitsverhältnisses nah §10, mein Bezug eingestellt. Bitte um Info.
Vielen Dank voraus

Antwort:

Es wäre wichtig aktuelle ärztliche atteste einzuholen, die festlegen, welche arbeiten sie durchführen dürfen/können und welche nicht - zum beispiel, eine angabe wie viel Kilogramm sie nur mehr heben dürfen.
Wird dies festgelegt und handelt es sich um ein geringes gewicht, das sie heben dürfen, so ist klar, dass sie dies der gesundheit wegen auch angeben dürfen / "müssen"

bzw. muss das AMS bei der vermittlung schon auf gesundheitliche einschränkungen eingehen.
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

Es geht auch darum, für welche tätigkeiten sie in frage kommen.
Drum heisst es grundsätzlich vorsichtig sein bez. "diese info schon im lebenslauf anzugeben".

Da wäre es besser, dies erst beim bewerbungsgespräch zu äussern, wenn die Tätigkeiten ihnen - ihrer angeschlagenen gesundheit - noch mehr schaden zufügen würden.
ev. holen sie sich vom fach---arzt ein aktuelles attest, das aussagt wieviel sie zu leisten im stande sind (verminderte Leistungsfähigkeit von ? %) bzw. wieviel kilo sie noch heben dürfen. (ohne gewähr)


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