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28.04.2022 um 19.35 Uhr - von W*. - "Probemonat auflösen?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
vorab möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung bedanken. Ich ersuche Sie um Hilfe, da ich seitens des Arbeitsmarktservices *** seit zwei Wochen zu einem Arbeitgeber vermittelt worden bin (=Vermittlungsvorschlag inklusive Zusage), und dieser seine Mitarbeiter nach Strich und Faden ausbeutet (80% der Mitarbeiter:innen wurden seitens des AMS vermittelt - Jene - Die zwei Monate durchhalten gelten bereits als "Veteranen"). Man wird genötigt, unbezahlte Überstunden zu machen, und auf seine Mittagspause zu verzichten.
Da ich mich noch im Probemonat befinde, und dieses ohne Angaben von Gründen von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann, bitte ich Sie um Rat, ob ich mit irgendwelchen Sanktionen rechnen muss, wenn ich meine Auflösung schriftlich einreiche (Auch hier würde ich Sie um Unterstützung bezüglich der Formulierung ersuchen). Da dies mein erster Job ist, bin ich leider in diesem Thema sehr unerfahren.
Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung und wünsche Ihnen einen schönen Abend!
Liebe Grüße
Antwort: Wenn sie ihre Vorwürfe nachweisen / beweisen können, ist eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus den genannten Gründen kein Problem. Ansonsten Vorsicht - sonst droht ev. eine Sperre nach §11 für 4 Wochen wegen "selbst verursachter / schuldhafter" Kündigung. Ich rate ihnen, wenn es sich so zuträgt wie sie beschreiben - die AK zu besuchen, die sind in arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten kompetent und werden sie dann unterstützen! (Ohne Gewähr) |
27.04.2022 um 15.38 Uhr - von H. - "Rechtsschutz-Versicherung?" |
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Hallo Herr Moser,
bitte um Ihre Nachricht, sie haben mal gesagt es gäbe eine RS Versicherung die Streitereien mit AMS abdeckt, welche wäre das, habe nirgends was gefunden. Lg (26.04.22)
Antwort: Ich wusste von einer – nämlich ***-rechtsschutz - befürchte mittlerweile wurde aber auch hier der Rechtsschutz bei Verwaltungsangelegenheiten mit dem AMS eingestellt.
Aber auf alle Fälle Kontakt mit österreichischen Rechtsschutz-Versicherungen (Suchmaschinen verwenden) aufnehmen und nachfragen. Ansonsten weiss ich leider von keiner. ohne gewähr |
26.04.2022 um 15.10 Uhr - von F. - "zumutbare Wegzeit ?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihren Einsatz; gerade in Zeiten wie diesen.
Ich war der Meinung dass die zumutbare Wegzeit für eine Vollzeitstelle 2 Stunden pro Tag beträgt. So hatte ich den Gesetzestext interpretiert und so hatte ich es auch mehrfach gelesen. Aus gegebenem Anlass habe ich mich nun mit dem Thema beschäftigt und auf Österreich.gv.at (siehe screenshot) ist nun einfache Wegstrecke bei öffentlichem Massenverkehrsmittel mit 2 Stunden definiert. Dies sind dann 4 Stunden pro Tag.
Wie lautet Ihre Meinung? Vielen Dank mfg (25.04.22)
Antwort: Bei einer Vollzeitbeschäftigung 2 Stunden, bei Teilzeit 1,5 Stunden am Tag. (hin und zurück)
In Ausnahmefällen kann die Zeit überzogen werden. Zur Interpretation siehe Text unterm Link:
>Für Vollzeitbeschäftigte ist die zumutbare Wegzeit mit 2 Stunden (also einem Viertel der Normalarbeitszeit) gesetzlich festgelegt; für Teilzeitbeschäftigte beträgt die zumutbare Wegzeit jedenfalls eineinhalb Stunden pro Tag, die in jenen Fällen überschritten werden darf, ..........< .........> im Sinne einer praktikablen Lösung wird klar gestellt, dass zwei Stunden Wegzeit täglich bei einer Vollzeitbeschäftigung immer zumutbar sind. Eine wesentlich längere Wegzeit, also zB drei Stunden bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden, soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände zumutbar sein. Solche Umstände werden jedenfalls vorliegen, wenn bei Einhaltung der Richtwegzeit eine längere Arbeitslosigkeit unvermeidlich wäre. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die arbeitslose Person einen besonders entlegenen Wohnsitz hat, von dem aus ein geeigneter Arbeitsplatz nicht in kürzerer Zeit erreichbar ist, aber auch wenn auf Grund der regionalen Arbeitsmarktsituation kein näherer Arbeitsplatz gefunden werden kann. (Ohne Gewähr) |
22.04.2022 um 18.27 Uhr - von B. - "Personaldienstleister?" |
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Guten Tag, Herr Moser!
Mir wurde vom AMS nun der 2. Vermittlungsvorschlag zugeschickt, der über einen Personaldienstleister läuft. Ich stehe diesen Unternehmen kritisch gegenüber, aber natürlich schicke ich ein Bewerbungsschreiben. Was mir aber sauer aufstösst, ist, dass ich gleich in deren Kartei aufgenommen werde, obwohl ich dazu kein Okay gegeben habe. Aber es scheint das übliche Prozedere zu sein, dass ich zum Termin gleich Meldezettel, E-Card und Ausweis mitnehmen muss. Zumindest bei der ersten Firma war es so, jetzt bei der zweiten habe ich erst in ein paar Tagen einen Termin. Ich habe beim ersten Gespräch mehrmals darauf hingewiesen, dass ich nur wegen diesem einen Job vom AMS da bin und ansonsten nicht in die Kartei aufgenommen werden will. Was anderes ist es, wenn ich eigeninitiativ über einen solchen Dienstleister auf Jobsuche gehe, da bin ich klarerweise einverstanden. Ist die Vorgehensweise rechtens? Ich fühle mich ein bisschen überfahren, aber okay, beim AMS interessiert sich selten wer für die Meinung (oder gar Bedürfnisse) der Klienten... Danke im Voraus! Schönen Gruß! (20.04.22)
Antwort: Diese Personaldienstleister sind ev. auch ihre zukünftigen / potentiellen Dienstgeber, weswegen Vorsicht geboten ist, da bei Verweigerung und/oder Vereitelung zumutbarer DV. eine Bezugssperre droht, kommts zur Rückmeldung ans AMS. Ev. können sie mit dem dortigen Personal soweit übereinkommen, gemeinsam nach Bereichen / Tätigkeiten zu suchen, in denen sie eingesetzt werden wollen? Versuchen sie es! Zum Thema gibt's einen SoNed-Link: Moderne Sklaverei (Leiharbeiter) (Ohne Gewähr) |
11.04.2022 um 11.19 Uhr - von B*. - "Suche dringend jemanden, mit dem ich mich austauschen kann" |
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Lieber Herr Moser,
ich habe mit Interesse den Beitrag von D* vom 09.04.2022 um 9:33 Uhr "Habe seit Jahren nun viele Versuche hinter mir und kann und mag nun nicht mehr" gelesen. Ich bin in fast der gleichen Lage und suche dringend jemanden, mit dem ich mich austauschen kann. In meinem Umfeld war nie jemand von Arbeitslosigkeit betroffen, weshalb sich das Verständnis für diesbezügliche Probleme leider in Grenzen hält. Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, mit Herrn/Frau D* in Kontakt zu treten. Sie können gerne meine Mailadresse "....***..." weitergeben oder die hier verwendete. Ich danke im Voraus und ein Extra-Danke für Ihr so wichtiges Forum!
Herzliche Grüße (9.04.22)
Antwort: Habe ihre E-Mail-Adresse an D. weitergeleitet! |
9.04.2022 um 9.33 Uhr - von D*. - "Frage und Beitrag Bewerbung" "Habe seit Jahren nun viele Versuche hinter mir u ich kann und mag nun nicht mehr" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich bin 52 und habe lange eine Hebebeschränkung v 12 kg, Meniskusprobleme, einen leichten Kopfschüttel-Tremor, Gastritis und seit meinem BurnOut vor vielen Jahren schlechte Netven, sprich mangelnde Belastbarkeit und leichte Soziophobie. Ich probierte/probiere immer wieder/noch eine Arbeitsstelle im Backoffice zu finden, lt Ärzte max 25-30h, und habe keine Kraft mehr....auch wegen anderer Probleme. Vor allem aber wegen dummer, unsensibler, arroganter, tw auf Mitmenschen negativ sich auswirkender, psychisch gestörter und auch aggressiver Menschen. Das AMS sendet einem total unpassende Stellen zu, und man muss jedesmal erklären warum, obwohl sie Atteste und persönliche Gespräche vorliegen haben. Ich darf bei der Bewerbung sogar meine relevanten gesundheitlichen Einschränkungen/Behinderungen nicht ansprechen lt meiner Betreuerin in Salzburg. Was soll ich tun? Habe seit Jahren nun viele Versuche hinter mir u ich kann undmag nun nicht mehr.BG, D. (8.04.22)
Antwort: Wenn sie Atteste / Gutachten / ärztliche Bestätigungen haben, die einer ev. Anstellung entgegen stehen, dann sollen sie sogar dem potentiellen Arbeitgeber Bescheid geben. Versuchen sie mal den Spiess umzudrehen und legen ihrer Betreuerin die VwGH-Kopie vor, den das AMS selbst müsste schon auf ihren Gesundheitszustand eingehen! Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen Bei weiteren Problemen besuchen sie den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und versuchen dort die Angelegenheit zu klären. - Ev. bis zu einer schriftlichen Beschwerde an mehrere Stellen! Landesgeschäftsstelle / pro forma auch den AMS-Ombudsmann und die Leute sollten Beschwerden wieder öfter dem Volksanwalt ( post@volksanwaltschaft.gv.at ) senden. Unter cc. - falls E-Mail - sollten alle Adressaten sehen, wer aller die Beschwerde noch bekommen hat! Wichtig wäre es bei AMS Terminen / Besuch eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen! Bei Bezugssperren immer Berufung einlegen / Beschwerde erheben! (Ohne Gewähr) |
8.04.2022 um 11.19 Uhr - von F*. - "Ist es statthaft dieselbe Maßnahme ein zweites Mal besuchen zu müssen" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich war 2016 für 3 Wochen bei einem SÖB (sozialökonomischer Betrieb) beschäftigt. Dann wurde ich nach Krankheit gekündigt und beziehe seitdem wieder Notstandshilfe. Nun soll ich über P..... BBE (arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtung) wieder in einem SÖB beschäftigt werden.
Ist es statthaft dieselbe Maßnahme (= befristete Anstellung auf 6 Monate in einem SÖB) ein zweites Mal zu setzen?
Vielen Dank für Ihren Einsatz - Mit freundlichen Grüßen (7.04.22)
Antwort: ja leider ist ein transitarbeitsplatz in einem SÖB ein zumutbares DV., wenn nach dem eigens dafür angefertigten KV. entlohnt wird. es ist auch ein besonderes problem für personen die noch keine 45 jahre alt sind. Bei denen greift die geschützte Bemessungsgrundlage noch nicht, was dazu führt, dass es nach einem 28 wöchigen DV. zu einer neuen bemessungsgrundlage kommt (wird über einem zeitraum von 5 jahren zusammen gerechnet. – der schaden kann bei personen mit einem höheren arbeitslosengeld / notstandshilfe heftig ausfallen.) zur info: ev. gehen sie die links durch "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne gewähr)
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4.04.2022 um 11.05 Uhr - von T*. - "Bewerbe mich ganz fleißig " |
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Guten Tag Herr Moser,
ich bin seit 3 Monaten bei den itworks - und bewerbe mich ganz fleißig bei den Unternehmen, die mich interessieren.
Beziehe die Mindestsicherung seit ca einem Jahr und besitze kein Auto seit 5 Jahren.
Ein Key-Account hat mich für eine Stelle bei der Bezirksblatt Niederösterreich beworben, danach hatte ich ein telefonisches Vorstellungsgespräch mit der Dame, habe ihr 3 Tage nach dem Gesrpäch mitgeteilt dass ich nicht interessiert an der Stelle.
Irgendwie wurde ich mit Telefonaten bombardiert und von meiner Beraterin + dem KeyAccount von ITWORKS überzeugt dass die Dame von der Bezirkszeitung mich will und somit musste ich auch an ein pers. Vorstellungsgesrpäch beim MCDonalds !!!zustimmen.
Gesagt, getan, ich teilte ihr mit dass ich wirklich kein Interesse habe und sie antwortete mir: "Ich werds dem Peter sagen dass sie nicht interessiert sind und danach wird ihr AMS- Geld nicht mehr weiterlaufen"
Peter, so heißt der Key Account der mich mit Zwang vermitteln will, damit die Firma Bezirksszeitung 3 Monate vom AMS meinen Gehalt bezahlt danach werde ich 700 Fixum + Provision bezahlt.
Die Dame meinte dann ich solls mir doch überlegen und mit meiner FRAU ?? reden und mich dann bei ihr melden. Und wenn es ein ja ist, soll ich an ein zweites Gespräch mit ihrem Vorgesezten haben und er wird mir dann die Frage stellen: Warum gerade sie??? und darauf sollte ich vorbereitet sein.
Was soll ich tun ? Da die Stelle sich in Gänserndorf befindet und ich in Wien wohnhaft bin und nichteinmal ein Auto besitze kann ich sowieso nicht antreten.
Vielen dank. T. (1.04.22)
Antwort: Mindestsicherung ist sehr ungut, weil noch weniger rücksicht genommen wird, als bei leuten in der arbeitslosenversicherung.
Obwohl auch hier bei vereitelung / verweigerung eines DV. das geld gesperrt wird.
Allerdings darf die wegzeit bei vollzeit-DV ca. 2 stunden und bei teilzeit ca. 1,5 stunden betragen (hin und zurück)
frage: wie lange würden sie für die strecke zur arbeit brauchen?
>es liegt auch viel beim itworks-berater was das verweigern von DV. Betrifft - wieviel absagen ihrerseids er / sie zulässt bevor er/sie eine rückmeldung ans AMS macht.
>>was für einen zusammenhang gibt es zwischen der Bezirkszeitung und MCDonalds??
1.04.2022 um 17.49 Uhr - von T. - "Ich besitze kein KFZ wurde aber"
Danke für die Rückmeldung.
Die Sache ist, um die Arbeit auszuüben benötige ich einen Fahrzeug. Ein eigenes PKW.
Sie wollte einfach mich in der Nähe treffen anstatt dass ich zu denen hinfahre, deswegen McDonalds.
/Je nachdem wo man in Wien ist kann das öffentlich schon 1,5Std dauern. Ich vermute das gilt noch als zumutbar aber selbst wenn ich keinen PKW zur Verfügung habe ? Wie kann ich es nachweisen dass ich kein PKW besitze? Oder werden die dann erst beim Arbeitsbeginn draufkommen ?
Naja, gerade überwiesen, kein Ding.. einfach teilen aber ich sehe dass ich mich falsch formuliert habe. Vielen dank.
Antwort:
Wie gesagt/geschrieben - meine antwort kommt eh hin.
Der arbeitsweg bzw. die zeit gilt natürlich für den arbeitsplatz - wenn der über 2 stunden entfernt ist bzw. 1,5 stunden bei teilzeit so gilt dies als unzumutbar - egal wo das bewerbungsgespräch stattfindet.
Bei der mindestsicherung muss man GRUNDSÄTZLICH noch vorsichtiger sein.
Wenn sie keinen pkw haben und sie sagen nein, dann müssen die das glauben - im übrigen wäre schnell und leicht nachgewiesen/nachgeforscht ob ein PKW behördlich angemeldet ist. (ohne gewähr)
1.04.2022 um 21.27 Uhr - von T. - Danke. Jedenfalls kenne ich mich jetzt besser aus.
5.04.2022 um 11.22 Uhr - von L. - "Jobs ablehnen, von denen man kaum leben kann" Gänserndorf wird schwer ablehnbar sein. Es gibt Bus, Rex und Schnellbahn, alle ca. 45 min. Könnte sein, dass das mit sonstiger Wegzeit über 2h kommt. Verständnis der MA40, AMS und der Allgemeinheit wird aber gering sein, weil viele Arbeitnehmer von Gänserndorf und anderen grossen Orten in NÖ nach Wien einpendeln. Da meiner Beobachtung bei Entscheidungen der Gerichte die ist, dass immer eher gegen Arbeitslose entschieden wird und das Narrativ vom faulen Arbeitslosen ohnehin immer mitschwingt, kommt man da vermutlich selbst wenn die Fakten klar für Arbeitslosen sprechen, nicht durch. Irgendeine krude gesetzliche Möglichkeit der Ablehnung findet sich immer. Mal abgesehen davon, dass dann damit zu rechnen ist, dass die alle möglichen Jobs, von denen man kaum leben kann, zum Bewerben finden werden und die Leute mit Bezugseinstellungen und Sperren quälen werden.
Der Punkt ist aber grundsätzlich, dass viele nicht wissen, dass sie nach längerer Arbeitslosigkeit kaum Berufsschutz haben und unter 45 Jahren auch keinen Einkommensschutz. Deshalb muss man sich gut überlegen, wie man agiert. Dass man kein Interesse hat, zählt in unserem System halt nicht.
Also Beispiel: Selbst wenn der M...s einstellen sollte, kann man dort arbeitsrechtliche Verstöße aufzeigen, versuchen einen Betriebsrat zu installieren und wird infolge nicht lange dort sein. Regionalzeitung NÖ Bspw: man stellt den ÖVP Regionalkaisern unangenehme Fragen und äußerst sich kritisch zu Raiffeisen; dann wird man wohl bald gegangen. Wobei bei der angepriesenen Bezahlung sowieso zu hinterfragen ist, ob das KV-mäßig ist, freier Dienstnehmer? Ein bissl Hirnschmalz mit Mehrwert im Einzelfall ist vielleicht die bessere Option!
Anmerkung: M.....s war nur Treffpunkt zum Bewerbungsgespräch - Die Info dient aber als grundsätzliche Information! Danke!
Ps.: Tut mir leid ich erreiche deine E-Mail-Adresse nicht. Die Mails kommen sofort "unweitergeleitet" zurück! Habe anscheinend einen Schaden in meinem Programm / Software. Alles Gute! |
1.04.2022 um 14.24 Uhr - von L. - "Zur Jubelmeldung" |
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Die Jubelmeldung zum Tage, müsste um die 120.000 ergänzt werden, die in Kurzarbeit sind und den sonstigen in der Statistik versteckten arbeitslosen Menschen:
Arbeitssuchende ohne AMS-Bezug/ Arbeitslose, die gesperrt sind und deshalb nicht gezählt werden/ Menschen im Krankenstand (widerrechtlich abgemeldet)/ Transitarbeitskraefte in SOEBs ohne tatsächliche Verleihung/ Arbeitslose, die Pension beantragt haben oder Rehageld beziehen/ Verzweifelte, die sich aufgrund massiven Drucks vom AMS selbst eine Zeit abmelden/ Antragsteller, wo AMS Rückgabe bewusst nach Erhebungsdatum der Arbeitslosenzahlen terminisiert...alles der lieben Zahlen wegen.
Leider eh schon müßig, aber immer wieder "vergisst" man auch auf die AMS-Kursteilnehmer.
Der Druck auf Arbeitslose wird wiederum steigen, weil so "viele offene Stellen" angeführt werden und keiner der Journalisten schaut genau hin, oder besser gesagt darf genau hin schauen. Was sind das für Stellen beim AMS? Kann man davon leben? Bezahlung zumindest KV? Prekäre Arbeitsformen, die gar nicht zulässig sind? Wie viele Stellen sind wirklich offen im Jobroom? Wieviele Stellen sind schon lange vergeben? Oder, wie viele Leiharbeitsfirmen und windige Jobvermittler haben die Stelle gar nicht oder gar nicht mehr, wollen sich aber einen bequem einen Bewerberpool aufbauen?
Niedrigste Arbeitslosenquote seit 2008 (ORF)
Anm.: ARBEITSLOSENZAHLEN |
1.04.2022 um 14.24 Uhr - von G - "Darf ich in meinen Lebenslauf, meine gesundheitlichen Eistränkungen reinschreiben?" |
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Hallo Christian.
Eine Frage bzgl. Lebenslauf. Darf ich in meinem Lebenslauf, meine Gesundheitliche Eistränkungen reinschreiben oder ist es verboten. Da meine Gesundheitliche Einschränkungen von die von Gerichtlich beeideten Sachverständiger, von Seite des AMS nicht akzeptiert und berücksichtigt sind, habe ich es in meinem Lebenslauf festgehalten. Danach ist wegen Vereitelung mögliche Arbeitsverhältnisses nah §10, mein Bezug eingestellt. Bitte um Info. Vielen Dank voraus
Antwort:
Es wäre wichtig aktuelle ärztliche atteste einzuholen, die festlegen, welche arbeiten sie durchführen dürfen/können und welche nicht - zum beispiel, eine angabe wie viel Kilogramm sie nur mehr heben dürfen. Wird dies festgelegt und handelt es sich um ein geringes gewicht, das sie heben dürfen, so ist klar, dass sie dies der gesundheit wegen auch angeben dürfen / "müssen"
bzw. muss das AMS bei der vermittlung schon auf gesundheitliche einschränkungen eingehen. Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Es geht auch darum, für welche tätigkeiten sie in frage kommen. Drum heisst es grundsätzlich vorsichtig sein bez. "diese info schon im lebenslauf anzugeben".
Da wäre es besser, dies erst beim bewerbungsgespräch zu äussern, wenn die Tätigkeiten ihnen - ihrer angeschlagenen gesundheit - noch mehr schaden zufügen würden. ev. holen sie sich vom fach---arzt ein aktuelles attest, das aussagt wieviel sie zu leisten im stande sind (verminderte Leistungsfähigkeit von ? %) bzw. wieviel kilo sie noch heben dürfen. (ohne gewähr) |
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