Sehr geehrter Hr Moser,
durch Zufall bin ich über Ihre Seite gestolpert, und bin schwer beeindruckt über Ihre Arbeit.
Vielleicht wären Sie so freundlich und sehen auch mal über meine Sache drüber, vielen Dank.
# Arbeitnehmer österreichischer Staatsbürger voll steuerpflichtig in D
76 Wochen Krank, Ausgesteuert zum
06.03 22 ABER aufrechtes ruhendes
Dienstverhältnis
# durch E106 Grenzgänger Verordnung, PVA Antrag u AMS Antrag in Österreich gestellt
Hauptwohnsitz u Lebensmittelpunkt immer in Tirol
# Mit AMS kontakt aufnahme im Februar
# 1ter Termin AMS 09.03.22
Soll nicht kündigen
Krankenkasse jetzt über AMS
Wurde Invaliditätspension gestellt - Ja
# 2ter Termin 14.03.22
Niederschrift PVA Antrag
Alles ok, Krankenversicherung ok, Bekomme
Eine Pensionsvorauszahlung
# Verlängerung der Krankschreibung von
28.03-30.06.22
# Schreiben 2 Seiten 30.03.22
1 Seite
Weil Erkrankung, werden Leistungen zum
28.03.22 eingestellt.
Wenn Krankengeldbezug, keine Vorsprache
Wenn kein Krankengeld, muss vorsprechen
2 Seite
Mitteilung über Leistungsanspruch
Leistung wurde genehmigt vom 07.03-31.12.22
Pensionsvorschuss 13,14€ Tag
# Pensionsvirschuss am Konto 06.04.22
275,94€
# 3ter Termin telefonisch 02.05.22
Kein Anruf
Anruf bei AMS ob meine TelNr richtig hinterlegt ist
"nur wir ufen Sie an, Termin entfallen, weil Sie krank sind"
#17.05.22 Arzbesuch bin Diabetiker u Herzkrank
KEINE Krankenversicherung mehr
# 17.05.22 Anruf bei AMS, verstehen sie nicht, wenn Arbeitslose krank, übernimmt die TGK
#17.05.22 Anruf bei Bezirks Krankenkasse, Krankmeldung vom Hausarzt liegt nicht vor
#17.05.22 Anruf Hausarzt bitte Krankmeldung
an TGK senden
Geht nicht da ich von der Krankenversicherung abgemeldet bin.
#18.05.22 Anruf von AMS
Versicherung über TGK geht nicht, da
AUFRECHTES DIENSTVERHÄLTNIS OHNE
LOHNFORTZAHLUNG IN D
Bekomme keine Notstandshilfe
Bin NICHT KRANKENVERSICHERT
Muss das Dienstverhältnis in D lösen
mit Kündigungsfrist noch 2 Monate angestellt
Eventuell bekomme ich eine 4 W sperre
Und erst wenn das geklärt ist, bin ich wieder
Krankenversichert u bin vermittelbar, da die Ablehnung von der PVA da ist, u die 90 Tage Schonfrist vorbei sind.
Ja da steh ich nun mit 48 Jahren und 30 Jahren in Vollzeitbeschäftigung, ohne Krankenversicherung u ohne Geld
Meine dringend benötigten Medikamente, bezahle
Ich nun privat.
Hr Moser, vielleicht können Sie mir einen guten Rat geben, vielen Dank im voraus, u wenn ich meinen anonymisierten Beitrag bei Ihnen im Gestäbuch wiederfinden würde, würde es mich sehr freuen.
Hochachtungsvoll (19.05.22)
Antwort:
Ja, ist IRRE!
"Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz? Wenn sie - auch ohne Lohnfortzahlung - angestellt sind, müssten sie krankenversichert sein (wenigstens Behandlungskosten) und der Arzt müsste ihnen eine Krankmeldung ausstellen!"
(Grundsätzlich sollte jede Person acht geben nicht ausgesteuert zu werden! - vermeiden, eine gewisse Zeit wegen derselben Krankheit krankgeschrieben zu werden!)
Gehen sie zur Krankenklasse und verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über die Krankenkassa-Abmeldung, den kann man berufen / Beschwerde erheben - Krankenkassa-Abmeldungen passier(t)en oft auch rechtswidrig - Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
>"Ja, ("werden sie tatsächlich im Regen stehen gelassen") stellen sie einen Arbeitslosengeld-Antrag - schnellstens - auch während der 4 Wochen-Sperre müssten sie versichert sein!"<
Aber ich würde ihnen raten (ev. vorher - weil ev. auch Arbeitsfähigkeitserklärung dazu verlangt wird) die AK zu besuchen und um Hilfe anzusuchen. In Arbeitnehmerrechte-Angelegenheiten sind die kompetent! Auch überprüfen die, ob hier alles mit rechten Dingen abgelaufen ist!
Je nach dem (Gesundheitszustand) wäre eine Mindestsicherung-Sozialhilfe-neu auch eine Möglichkeit!
Im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit - auch ohne Arbeitspflicht!
Drum
versuchen sie es und holen sie sich vor Ort Hilfe! Hier wäre es auch wichtig, genau abzuwägen, , welcher Schritt nach dem anderen durchgeführt werden sollte!
Ev. gleich mal zur Krankenkassa und sofort zur AK!
Sollte die Versicherung wieder aktiviert werden, so können sie auch den Schritt zu ihrem Arzt angehen und die offenen Angelegenheiten erledigen. "Krankmeldung u.a.!
Ansonsten schriftlichen Bescheid von der KK. verlangen! Wie auch über sämtlichen Entscheidungen sämtlicher Behörden! Um darauf ev. Beschwerde zu erheben!
Vorteilhaft wäre die Möglichkeit zu Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen!
In grosser Not besuchen sie die Caritas - ev. gibt's Miete, Strom per Erlagschein, ev. Einkaufsgutscheine bzw. ev. Bargeld?
Ev. halten sie mich / uns auf dem Laufenden. ( Ohne Gewähr)
25.05.2022 um 9.42 Uhr - von S*. - "Am schlimmsten wiegt für mich, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt"
Sehr geehrter Hr Moser
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, mir ist richtig ein Stein vom Herzen gefallen, als ich Ihre Mail gesehen habe.
Noch konnte ich nicht mehr erfahren, ich werde morgen von der ÖGK angerufen.
Die ersten Infos die ich erhalten habe sind
1. Abmeldung der Krankenkasse durch AMS
2. Ausgelöst wurde die Abmeldung der SV und einstellen des Pensionsvorschusses, durch eine Krankschreibung durch den Hausarzt,
Wer krank ist bekommt keinen Pensionsvorschuss sondern Krankengeld
Hab aber keinen Anspruch auf Krankengeld, da Arbeitgeber in D ist.
3. Kein Anspruch auf Sonderkrankengeld für Arbeitnehmer mit aufrechten Dienstverhältnis, da Arbeitgeber in D ist.
4. Invaliditätspensionantrag wurde bei aufrechtem Dienstverhältnis gestellt und von der PVA abgelehnt.
5. Habe im AMS einen Arbeitslosenantrag gestellt, der zur Bearbeitung noch anhängig ist, obwohl ich ausgesteuert und in einem aufrechten Dienstverhältnis bin.
Irgendwie kann ich nur noch den Kopf schütteln, wie kann ich am AMS einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen, obwohl ich noch in einem aufrechten Dienstverhältnis stehe, also noch nicht mal arbeitslos bin?
Wäre da nicht ein Umschulungsgeld od. Rheageld geieigneter?
Die müssen doch wissen, dass die Voraussetzungen für Arbeitslosenbezug nicht gegeben sind?
Warum wurde mir nicht geraten das Dienstverhältnis zu lösen, wurde von mir mehrfach nachgefragt?
Aber was am schlimmsten für mich wiegt ist, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt, obwohl ich mich Wochen vor dem Aussteuerungstermin bei ihnen gemeldet habe.
Im Moment versuche ich mich bei meiner Lebensgefährtin bei der BVA mit zu versichern, und lebe von Spenden aus der Familie.
Nach dem Telefonat mit der ÖGK gebe ich wieder ein Feedback, noch mal Vielen Danke für Ihren Beistand. Mit freundlichen Grüßen (23.02.22)
Antwort:
Ja, was da passiert ist "eigentlich" unfassbar!
wahrscheinlich wird es sich nicht vermeiden lassen, dass sie vorher kündigen müssen, um einen arbeitslosengeldantrag stellen zu können.
um so eine menschenschädigende situation überhaupt zu ermöglichen braucht es den politischen willen dazu. Was da abgeht macht einen wirklich oft sprachlos.
"Bei ihrem fall ist ersichtlich, dass ihnen durch fehlende information (verwirrung) die existenzsicherung geradezu verunmöglicht wurde (wird)."
Es wäre für sie sehr vorteilhaft eine rechtsvertretung an der seite zu haben – ev. rechtsanwalt ev. über rechtsschutzversicherung bzw. wäre ev. erste (stunde) beratung kostenlos, um zu sehen ob chancen auf erfolg bez. einer beschwerde gegeben sind.
Oder
Versuchen sie es – besuchen sie die AK, kann sein, dass die ihnen einen rechtsanwalt zur verfügung stellen. Versuchen wenigstens! (ohne gewähr)
Und setzen sie sich auch mit dem vorschlag auseinander, den antrag zur mindestsicherung (sozialhilfe) zu stellen, falls gesundheitliche probleme vorhanden sind. dann ev. ohne arbeitspflicht.
Und
Da kann ich mir vorstellen, wie schnell die in richtung arbeitsfähigkeit plädieren, da die - das AMS-arbeitslosengeld und BH / MA-mindestsicherung - miteinander verbunden haben.
Alles gute (Ohne gewähr)