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7.08.2022 um 9.17 Uhr - von W*. - "Ansprechpartner für Arbeitslose" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich möchte Ihnen hiermit meine Hochachtung aussprechen. Sie sind ein wichtiger Ansprechpartner für Arbeitslose geworden und haben auch mir bereits sehr viel Ärger erspart. Als kleines Dankeschön werde ich Ihnen eine Spende überweisen. Mit freundlichen Grüßen (3.08.22)
Antwort: Vielen Dank für das Kompliment und die Spende!
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3.08.2022 um 9.41 Uhr - von K*. - "Sinnvoller Kurs statt Trendwerk" |
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Guten Tag,
Meinem Berater habe ich auf seine Anfrage hin, 3 Kostenvoranschläge für Kurse zur Weiterbildung gesendet. Auf diese wurde von einer anderen Beraterin geantwortet und mir geraten, ein Förderansuchen zu stellen. Das habe ich auch gemacht aber bis dato gar keine Rückmeldung von der Beraterin oder meinem eigenen Berater bekommen.
Jetzt habe ich eine Zusage für einen Weiterbildungskurs bekommen seitens der Kursleiterin. Ich müsste einen Kostenvoranschlag an meinen Berater senden, aber er hat mich zu einer Infoveranstaltung fürs Trendwerk gebucht. Hier muss ich nach meinem "Tutorial" eine befristete Arbeitsstelle antreten. Meine Weiterbildung muss extern erfolgen. Er hat mir gesagt, dass das Trendwerk keine auf meinen Beruf passende Weiterbildungs- oder gar passende Beratung für mich hätte.
Wie kann ich ihn überzeugen den Kurs statt Trendwerk zu besuchen? Muss ich das Arbeitsverhältnis beim Trendwerk annehmen auch wenn ich zb keine Zusage seitens Ams für den Kurs bekomme? Vielen Dank (2.08.22)
Antwort: Sie müssen den Infotag besuchen, ansonsten droht Bezugssperre. Handelt es sich um einen Arbeitsplatz (ev. Transitarbeitsplatz) - dieser ist ein zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird - so ist diese Stelle Pflicht! Gegen ev. "Deppenkurs" können sie sich ev. wehren. Siehe: -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" Hatten sie schon eine Abmachung bez. dem selbstgesuchten Kurs mit ihrem Beraterin, so besuchen sie ihn mit einer Begleitperson - wenn möglich - und klären sie die Angelegenheit vor Zeugen bzw. gehen sie bei Problemen weiter zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und legen die Kostenvoranschläge noch mal vor.
Zur Info: Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark erteilt den Rat den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. >"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."< ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr) |
29.07.2022 um 11.11 Uhr - von O. - "Muss ich im Notstand jeden zumutbaren Job annehmen?" |
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Hallo Christian, mein arbeitslosengeld läuft am **.8 aus und ich musste heute wieder zum termin mit meiner betreuerin. wie gesagt habe ich ein abgeschlossenes studium als grafikerin. sie meinte sobald ich notstand bekomme muss ich jeden zumutbaren job annehmen und hat angefangen von gastronomie und tellerwaschen zu reden. ich meinte das kann ich mir nicht vorstellen, sie behauptet steif und fest, das wäre so. wie ist da die rechtslage?
bei mir kommt allerdings dazu, dass ich nach einer wirbelsäulenoperation keine körperlichen arbeiten verrichten kann. ich werde mir jetzt ein attest holen, befürchte aber dass sie mir trotzdem versucht jede drecksarbeit aufzudrücken. hast du dazu tipps?
dann wäre noch eine sache: sie wollte mir gleich eine neue betreuungsvereinbarung geben, in der steht dass ich jede zumutbare arbeit mache, was sie dann gelassen hat nachdem ich ihr von meiner wirbelsäule erzählt habe. sie hat in großen tönen gemeint dass sie immer so viele neue betreuungsvereinbarungen wie möglich macht und das so dargestellt als wäre das ein gefallen, den sie mir tut. kann ich auch darauf bestehen, dass die alte betreuungsvereinbarung bestehen bleibt? ich habe nämlich ein schlechtes gefühl dass ich unnötige verschlechterungen meiner situation zementiere mit einer neuen bv. danke und grüße! (28.07.22)
Antwort: Viel früher schon müssen sie "fast" jede Arbeit annehmen! Ein gewisser Einkommens- Berufsschutz besteht nur die ersten ca. 3 Monate im Arbeitslosengeld! Zumutbarkeitsbestimmungen §9 (3) Betreuungsvereinbarung spielt - mehr oder weniger - eine untergeordnete Rolle. Siehe BETREUUNGSVEREINBARUNG Ja wichtig, legen sie ein Attest vor - schützt vor bestimmten Tätigkeiten. >Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen< Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (Ohne Gewähr) |
15.07.2022 um 10.27 Uhr - von U*. - "Ein Raunzen über meine Probleme mit AMS/MA40" |
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Hallo Christian Erstmal vielen dank für deine Mühen, leider weis ich nicht an welche Stellen man sich mit meinen Problemen wenden kann. Also wird das hier nur ein Raunzen über meine Probleme mit AMS/MA40/derzeitige Arbeit.
Ich bin bzw. war langzeit Arbeitsloser und bezog nur Mindestsicherung(warum ist eine andere Geschichte).
Mit **/06/22 begann ich bei "einem SÖB" einen auf 10 Monaten befristeten Transit Arbeitsvertrag, wobei ich Anmerken muss dass da die Firma egal ist, meine Probleme könnten auch bei jeder anderen Firma auftreten. Die Mindestsicherung betrug bis dahin 977,94€ + 28,66€ Mietbeihilfe. Mein neuer Lohn beträgt bei 30 Stunde Wochenarbeitszeit 1279,18€ was laut Butto/Netto-Rechner der AK 1085,77€ + 13/14ten(1069,85€+1032,64€). Übers Jahr gesehen würde das ein Plus von 3052,53€ ergeben JUCHHUUU!!!!!!
Und jetzt kommt das Raunzen ;-) Ich habe den Bescheid von der MA40 noch nicht, aber ich vermute mal, dass ich da nichts mehr bekomme. Was dazu führen würde dass mir, Erstens der Mobilpass entfällt(Monatskarte +33€ mal 12). Zweitens die GIS-Befreiung fällt auch weg(28,25€ mal 12) Drittens die Rezeptgebührenbefreiung, was nach meinen Recherchen 37*6,65€= 246,05€ mindestens im Jahr ausmacht. Maximal 302,63€.
In Summe 1037,33€ was vom Plus abgezogen wird. Jährlich gesehen nicht schlimm, sind es halt nur mehr 2014,90€. Ich könnte damit leben, WENN man das aber monatlich betrachtet und einrechnet das ich die erste Sonderzahlung(Weihnachtsgeld) erst im Dezember erhalte, schaut das ganze nicht so rosig aus.
Bis jetzt hatte ich monatlich 1006,60€. Ab jetzt habe ich 1085,77€ minus die Mehraufwendungen für Monatskarte(33€), GIS-Gebühr(28,25€), und Rezeptgebühren die mich ins Minus bringen werden.
Hatte die letzten Monate schon Problem mit dem Auskommen, und jetzt wird es noch schwieriger, vor allem wenn man bedenkt das mit Arbeiten der ein oder andere Euro an Mehrausgaben dazu kommen könnte.
Aber jetzt kommt erst der Oberhammer!!! Mindestsicherung wird immer vor dem 1. ausbezahlt, ITWorks weist erst am 10. das Geld an. Somit weis ich nicht wie ich meine nächsten FIX-Kosten aufträge(Miete,Fernwärme) die zwischen 5-7 des Monats abgebucht werden bezahle. Mir ist es einmal passiert, das ich diese nicht zahlen konnte, das kostete mich knappe 60€ an Abuchungsstornierungen+Bearbeitungsgebühren.
Und das ist dass was mich zum Raunzen bringt!
mfg ***** U**** und danke für's zulesen (14.07.22)
Antwort: Bez arbeitslosengeldanspruch ist es schon von bedeutung, ob und warum sie mindestsicherung und kein arbeitslosengeld / notstandshilfe bekommen:
Arbeitslosengeld dann, wenn sie in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen beschäftigt waren. Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn sie in den letzten 12 Monaten insgesamt 28 Wochen beschäftigt waren. Siehe AlVG: Anwartschaft § 14. (1) + (2) (Die Rahmenfrist verlängert sich um höchstens fünf Jahre § 15) erfüllen sie die anwartschaft nicht bekommen sie sowieso die mindestsicherung weiter! und auch wenn sie anspruch auf arbeitslosengeld / notstandshilfe haben - ist es (wahrscheinlich) niedriger als die ca. 1006 euro. heisst sie können den betrag / bezug über die mindestsicherung aufstocken lassen - mit weiterhin sämtlichen ansprüchen. auch gehe ich davon aus, dass sich das arbeitslosengeld / notstandshilfe in einem rahmen bez. der höhe befindet, die sie berechtigt GIS-Befreiung / Rezeptgebührenbefreiung / telefonzuschuss "etc." zu erhalten. (Anträge weiterhin stellen) was die verspätete monatliche auszahlung betrifft, so müssen sie auf der bank die überweisungs / abbuchungstermine etc. ändern lassen. (das datum ändern lassen) Ps.: Der SÖB beschäftigt auch SozialarbeiterIn - mit dem reden sie, ob sie während des Transitvertrags Anträge sämtlicher (bezw. welche?) Befreiungen stellen können. (Ohne Gewähr)
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11.07.2022 um 19.34 Uhr - von Dr. Pochieser - "An Kopf und Kocher: Kürzung des Arbeitslosengeldes = Enteignung = Arbeitslosengeldraub" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Nett aber immerhin – das Engagement der Arbeiterkammer für Arbeitslose ist ansonsten durchaus enden wollend – kam zu den Vorstößen des AMS-Kopf und des neuen Superministers eine Meldung der Arbeiterkammer:
»AK kritisiert Idee von Wartefrist bei Arbeitslosengeld
Die Arbeiterkammer kritisiert den jüngsten Vorschlag, eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld einzuführen. Diese Idee sieht vor, dass für die ersten Wochen der Arbeitslosigkeit keine Unterstützung ausgezahlt wird. AMS-Chef Johannes Kopf hatte die Idee als „interessant und durchaus diskutierenswert“ bezeichnet.
Silvia Hofbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der AK Wien, sagte heute bei einer Pressekonferenz: „Das sind Dinge, die wir ganz klar ablehnen.“ Die Kosten würden laut AK auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen.
Hofbauer verwies auf einen Fall, bei dem ein Arbeitnehmer gekündigt worden sei, weil er einen verletzungsbedingten Krankenhausaufenthalt hatte. Die Wartefrist würde solche Fälle lediglich bei verantwortungsbewussten Arbeitgebern verhindern, doch „die würden auch nicht kündigen“. „Ich fürchte, da glaubt man zu viel an das Gute“, so Hofbauer.
red, ORF.at/Agenturen«
Arbeiterkammer argumentiert schaumgebremst Die tendenziell rote Arbeiterkammer ist offenbar mittlerweile zu kultiviert, um auf ein durchaus angebrachtes Vokabular, das die Sozialdemokratie – wenn auch vor längerer Zeit – noch kannte, als es um Alterspensionen und deren Kürzung ging, als man den Begriff des „Pensionsraubs“ prägte, zurückzugreifen:
AMS-Kopf ist rücktrittsreif Jede Kürzung von Arbeitslosengeld ist ein Eingriff in wohlerworbener Rechte, die Menschen in ihrer beruflich aktiven Zeit erworben haben, d. h. Enteignung, d. h. Raub von Arbeitslosengeld. Wenn der vorgestellt ist, 14 Tage arbeitslosen Menschen Arbeitslosengeld wegzunehmen, ist das klipp und klar ausgedrückt: Raub von Arbeitslosengeld, Raub von Versicherungsrechts Ansprüchen, d. h. „Arbeitslosengeldraub“.
AMS-Kopf sollte sich seinen Kopf darüber zerbrechen, wie er Menschen in Arbeit bringt, anstatt sich mit Repressalien und Raubzügen, die er „interessante Überlegungen“ findet, gegen die ihm anvertrauten arbeitslosen Menschen zu wenden. Ein Vorstand des AMS Österreich, der laut über den Raub von Arbeitslosengeld nachdenkt, ist schlichtweg untragbar und rücktrittsreif. Das ist die Forderung, die auch politisch erhoben werden muss, abgesehen davon, dass ein Jurist, der er ja ist, der mit dem Menschenrecht auf Eigentum an Versicherungsleistungen, die das Arbeitslosengeld ist, tendenziell auf Kriegsfuß steht, als AMS-Vorstand schlichtweg untragbar ist.
Im Übrigen habe ich auch von der sogenannten Sozialdemokratie keine diesem Ansinnen gerecht werdenden klaren Worte vernommen.
Wie angesprochen, ist der vorgesehene Arbeitslosengeldraub menschenrechts- und verfassungswidrig und wird, sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, wozu ja die grüne Partei erforderlich wäre, vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. Sollten „die Grünen“ aus Koalitionsraison damit gehen, ist das als klarer Verrat an den ärmsten der armen Menschen, da es auch insbesondere Notstandshilfebezieher trifft, zu werten. Das Vergessen diese Menschen (neben anderen) hat schon einmal dazu geführt, dass diese Partei aus dem Nationalrat „geflogen“ ist. Es ist daher ein klares Statement von dieser politischen Seite zu erwarten, dass „das mit uns nicht geht“ notwendig, um diese Verunsicherung betroffener Menschen, die derzeit vorherrscht, zu beseitigen.
Zur Arbeiterkammer meine leider immer wieder notwendigen harschen Worte hören nicht alle bei der Arbeiterkammer gern. Ein Adressat meines Verteilers, der ansonsten als durchaus engagiert geht, hat ersucht, ihn von meinem Verteiler zu nehmen, was natürlich geschehen ist.
Richtungsweisendes und durchaus brisantes Verfahren gegen die Arbeiterkammer vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig
Vor dem Verwaltungsgerichtshof sind mehrere Verfahren gegen die Arbeiterkammer Niederösterreich anhängig. Sie versucht sich in erster Linie mit formalistischen Argumenten ihrer Verpflichtung, arbeitslosen Menschen im Verfahren vor dem AMS und BVwG Rechtsschutz zu gewähren, zu entziehen. Vertreten wird sie durch einen Kollegen, den ich durchaus ansonsten in menschenrechtlichen Belangen für Menschen da seiend, schätze.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen Rechtsanwalt
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