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7.08.2022 um 9.17 Uhr - von W*. - "Ansprechpartner für Arbeitslose"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich möchte Ihnen hiermit meine Hochachtung aussprechen.
Sie sind ein wichtiger Ansprechpartner für Arbeitslose geworden und haben auch mir bereits sehr viel Ärger erspart.

Als kleines Dankeschön werde ich Ihnen eine Spende überweisen.
Mit freundlichen Grüßen (3.08.22)

Antwort:
Vielen Dank für das Kompliment und die Spende!

3.08.2022 um 9.41 Uhr - von K*. - "Sinnvoller Kurs statt Trendwerk"


Guten Tag,

Meinem Berater habe ich auf seine Anfrage hin, 3 Kostenvoranschläge für Kurse zur Weiterbildung gesendet. Auf diese wurde von einer anderen Beraterin geantwortet und mir geraten, ein Förderansuchen zu stellen. Das habe ich auch gemacht aber bis dato gar keine Rückmeldung von der Beraterin oder meinem eigenen Berater bekommen.

Jetzt habe ich eine Zusage für einen Weiterbildungskurs bekommen seitens der Kursleiterin. Ich müsste einen Kostenvoranschlag an meinen Berater senden, aber er hat mich zu einer Infoveranstaltung fürs Trendwerk gebucht. Hier muss ich nach meinem "Tutorial" eine befristete Arbeitsstelle antreten. Meine Weiterbildung muss extern erfolgen. Er hat mir gesagt, dass das Trendwerk keine auf meinen Beruf passende Weiterbildungs- oder gar passende Beratung für mich hätte.

Wie kann ich ihn überzeugen den Kurs statt Trendwerk zu besuchen? Muss ich das Arbeitsverhältnis beim Trendwerk annehmen auch wenn ich zb keine Zusage seitens Ams für den Kurs bekomme? Vielen Dank (2.08.22)

Antwort:
Sie müssen den Infotag besuchen, ansonsten droht Bezugssperre. Handelt es sich um einen Arbeitsplatz (ev. Transitarbeitsplatz) - dieser ist ein zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird - so ist diese Stelle Pflicht! Gegen ev. "Deppenkurs" können sie sich ev. wehren.
Siehe: -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Hatten sie schon eine Abmachung bez. dem selbstgesuchten Kurs mit ihrem Beraterin, so besuchen sie ihn mit einer Begleitperson - wenn möglich - und klären sie die Angelegenheit vor Zeugen bzw. gehen sie bei Problemen weiter zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und legen die Kostenvoranschläge noch mal vor.

Zur Info:
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark erteilt den Rat den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)


29.07.2022 um 11.11 Uhr - von O. - "Muss ich im Notstand jeden zumutbaren Job annehmen?"


Hallo Christian,
mein arbeitslosengeld läuft am **.8 aus und ich musste heute wieder zum termin mit meiner betreuerin. wie gesagt habe ich ein abgeschlossenes studium als grafikerin. sie meinte sobald ich notstand bekomme muss ich jeden zumutbaren job annehmen und hat angefangen von gastronomie und tellerwaschen zu reden. ich meinte das kann ich mir nicht vorstellen, sie behauptet steif und fest, das wäre so. wie ist da die rechtslage?

bei mir kommt allerdings dazu, dass ich nach einer wirbelsäulenoperation keine körperlichen arbeiten verrichten kann. ich werde mir jetzt ein attest holen, befürchte aber dass sie mir trotzdem versucht jede drecksarbeit aufzudrücken. hast du dazu tipps?

dann wäre noch eine sache: sie wollte mir gleich eine neue betreuungsvereinbarung geben, in der steht dass ich jede zumutbare arbeit mache, was sie dann gelassen hat nachdem ich ihr von meiner wirbelsäule erzählt habe. sie hat in großen tönen gemeint dass sie immer so viele neue betreuungsvereinbarungen wie möglich macht und das so dargestellt als wäre das ein gefallen, den sie mir tut. kann ich auch darauf bestehen, dass die alte betreuungsvereinbarung bestehen bleibt? ich habe nämlich ein schlechtes gefühl dass ich unnötige verschlechterungen meiner situation zementiere mit einer neuen bv. danke und grüße! (28.07.22)

Antwort:
Viel früher schon müssen sie "fast" jede Arbeit annehmen! Ein gewisser Einkommens- Berufsschutz besteht nur die ersten ca. 3 Monate im Arbeitslosengeld! Zumutbarkeitsbestimmungen §9 (3)
Betreuungsvereinbarung spielt - mehr oder weniger - eine untergeordnete Rolle. Siehe BETREUUNGSVEREINBARUNG
Ja wichtig,
legen sie ein Attest vor - schützt vor bestimmten Tätigkeiten.
>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen<
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (Ohne Gewähr)


15.07.2022 um 10.27 Uhr - von U*. - "Ein Raunzen über meine Probleme mit AMS/MA40"


Hallo Christian
Erstmal vielen dank für deine Mühen, leider weis ich nicht an welche Stellen man sich mit meinen Problemen wenden kann.
Also wird das hier nur ein Raunzen über meine Probleme mit AMS/MA40/derzeitige Arbeit.

Ich bin bzw. war langzeit Arbeitsloser und bezog nur Mindestsicherung(warum ist eine andere Geschichte).

Mit **/06/22 begann ich bei "einem SÖB" einen auf 10 Monaten befristeten Transit Arbeitsvertrag, wobei ich Anmerken muss dass da die Firma egal ist, meine Probleme könnten auch bei jeder anderen Firma auftreten.
Die Mindestsicherung betrug bis dahin 977,94€ + 28,66€ Mietbeihilfe. Mein neuer Lohn beträgt bei 30 Stunde Wochenarbeitszeit 1279,18€ was laut Butto/Netto-Rechner der AK 1085,77€ + 13/14ten(1069,85€+1032,64€).
Übers Jahr gesehen würde das ein Plus von 3052,53€ ergeben JUCHHUUU!!!!!!

Und jetzt kommt das Raunzen ;-)
Ich habe den Bescheid von der MA40 noch nicht, aber ich vermute mal, dass ich da nichts mehr bekomme. Was dazu führen würde dass mir,
Erstens der Mobilpass entfällt(Monatskarte +33€ mal 12).
Zweitens die GIS-Befreiung fällt auch weg(28,25€ mal 12)
Drittens die Rezeptgebührenbefreiung, was nach meinen Recherchen 37*6,65€= 246,05€ mindestens im Jahr ausmacht. Maximal 302,63€.

In Summe 1037,33€ was vom Plus abgezogen wird. Jährlich gesehen nicht schlimm, sind es halt nur mehr 2014,90€.
Ich könnte damit leben, WENN man das aber monatlich betrachtet und einrechnet das ich die erste Sonderzahlung(Weihnachtsgeld) erst im Dezember erhalte, schaut das ganze nicht so rosig aus.

Bis jetzt hatte ich monatlich 1006,60€.
Ab jetzt habe ich 1085,77€ minus die Mehraufwendungen für Monatskarte(33€), GIS-Gebühr(28,25€), und Rezeptgebühren die mich ins Minus bringen werden.

Hatte die letzten Monate schon Problem mit dem Auskommen, und jetzt wird es noch schwieriger, vor allem wenn man bedenkt das mit Arbeiten der ein oder andere Euro an Mehrausgaben dazu kommen könnte.

Aber jetzt kommt erst der Oberhammer!!!
Mindestsicherung wird immer vor dem 1. ausbezahlt, ITWorks weist erst am 10. das Geld an.
Somit weis ich nicht wie ich meine nächsten FIX-Kosten aufträge(Miete,Fernwärme) die zwischen 5-7 des Monats abgebucht werden bezahle.
Mir ist es einmal passiert, das ich diese nicht zahlen konnte, das kostete mich knappe 60€ an Abuchungsstornierungen+Bearbeitungsgebühren.

Und das ist dass was mich zum Raunzen bringt!

mfg ***** U**** und danke für's zulesen (14.07.22)

Antwort:
Bez arbeitslosengeldanspruch ist es schon von bedeutung, ob und warum sie mindestsicherung und kein arbeitslosengeld / notstandshilfe bekommen:

Arbeitslosengeld dann,
wenn sie in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen beschäftigt waren.
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn sie in den letzten 12 Monaten insgesamt 28 Wochen beschäftigt waren. Siehe AlVG: Anwartschaft § 14. (1) + (2) (Die Rahmenfrist verlängert sich um höchstens fünf Jahre § 15)
erfüllen sie
die anwartschaft nicht bekommen sie sowieso die mindestsicherung weiter!
und auch wenn sie anspruch auf arbeitslosengeld / notstandshilfe haben - ist es (wahrscheinlich) niedriger als die ca. 1006 euro.
heisst sie können den betrag / bezug über die mindestsicherung aufstocken lassen - mit weiterhin sämtlichen ansprüchen.
auch
gehe ich davon aus, dass sich das arbeitslosengeld / notstandshilfe in einem rahmen bez. der höhe befindet, die sie berechtigt GIS-Befreiung / Rezeptgebührenbefreiung / telefonzuschuss "etc." zu erhalten. (Anträge weiterhin stellen)
was die verspätete monatliche auszahlung betrifft, so müssen sie auf der bank die überweisungs / abbuchungstermine etc. ändern lassen. (das datum ändern lassen)
Ps.: Der SÖB beschäftigt auch SozialarbeiterIn - mit dem reden sie, ob sie während des Transitvertrags Anträge sämtlicher (bezw. welche?) Befreiungen stellen können. (Ohne Gewähr)


11.07.2022 um 19.34 Uhr - von Dr. Pochieser - "An Kopf und Kocher: Kürzung des Arbeitslosengeldes = Enteignung = Arbeitslosengeldraub"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Nett aber immerhin – das Engagement der Arbeiterkammer für Arbeitslose ist ansonsten durchaus enden wollend – kam zu den Vorstößen des AMS-Kopf und des neuen Superministers eine Meldung der Arbeiterkammer:

»AK kritisiert Idee von Wartefrist bei Arbeitslosengeld

Die Arbeiterkammer kritisiert den jüngsten Vorschlag, eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld einzuführen. Diese Idee sieht vor, dass für die ersten Wochen der Arbeitslosigkeit keine Unterstützung ausgezahlt wird. AMS-Chef Johannes Kopf hatte die Idee als „interessant und durchaus diskutierenswert“ bezeichnet.


Silvia Hofbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der AK Wien, sagte heute bei einer Pressekonferenz: „Das sind Dinge, die wir ganz klar ablehnen.“ Die Kosten würden laut AK auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen.

Hofbauer verwies auf einen Fall, bei dem ein Arbeitnehmer gekündigt worden sei, weil er einen verletzungsbedingten Krankenhausaufenthalt hatte. Die Wartefrist würde solche Fälle lediglich bei verantwortungsbewussten Arbeitgebern verhindern, doch „die würden auch nicht kündigen“. „Ich fürchte, da glaubt man zu viel an das Gute“, so Hofbauer.

red, ORF.at/Agenturen«

Arbeiterkammer argumentiert schaumgebremst
Die tendenziell rote Arbeiterkammer ist offenbar mittlerweile zu kultiviert, um auf ein durchaus angebrachtes Vokabular, das die Sozialdemokratie – wenn auch vor längerer Zeit – noch kannte, als es um Alterspensionen und deren Kürzung ging, als man den Begriff des „Pensionsraubs“ prägte, zurückzugreifen:

AMS-Kopf ist rücktrittsreif
Jede Kürzung von Arbeitslosengeld ist ein Eingriff in wohlerworbener Rechte, die Menschen in ihrer beruflich aktiven Zeit erworben haben, d. h. Enteignung, d. h. Raub von Arbeitslosengeld. Wenn der vorgestellt ist, 14 Tage arbeitslosen Menschen Arbeitslosengeld wegzunehmen, ist das klipp und klar ausgedrückt: Raub von Arbeitslosengeld, Raub von Versicherungsrechts Ansprüchen, d. h. „Arbeitslosengeldraub“.

AMS-Kopf sollte sich seinen Kopf darüber zerbrechen, wie er Menschen in Arbeit bringt, anstatt sich mit Repressalien und Raubzügen, die er „interessante Überlegungen“ findet, gegen die ihm anvertrauten arbeitslosen Menschen zu wenden. Ein Vorstand des AMS Österreich, der laut über den Raub von Arbeitslosengeld nachdenkt, ist schlichtweg untragbar und rücktrittsreif. Das ist die Forderung, die auch politisch erhoben werden muss, abgesehen davon, dass ein Jurist, der er ja ist, der mit dem Menschenrecht auf Eigentum an Versicherungsleistungen, die das Arbeitslosengeld ist, tendenziell auf Kriegsfuß steht, als AMS-Vorstand schlichtweg untragbar ist.

Im Übrigen habe ich auch von der sogenannten Sozialdemokratie keine diesem Ansinnen gerecht werdenden klaren Worte vernommen.

Wie angesprochen, ist der vorgesehene Arbeitslosengeldraub menschenrechts- und verfassungswidrig und wird, sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, wozu ja die grüne Partei erforderlich wäre, vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. Sollten „die Grünen“ aus Koalitionsraison damit gehen, ist das als klarer Verrat an den ärmsten der armen Menschen, da es auch insbesondere Notstandshilfebezieher trifft, zu werten. Das Vergessen diese Menschen (neben anderen) hat schon einmal dazu geführt, dass diese Partei aus dem Nationalrat „geflogen“ ist. Es ist daher ein klares Statement von dieser politischen Seite zu erwarten, dass „das mit uns nicht geht“ notwendig, um diese Verunsicherung betroffener Menschen, die derzeit vorherrscht, zu beseitigen.

Zur Arbeiterkammer
meine leider immer wieder notwendigen harschen Worte hören nicht alle bei der Arbeiterkammer gern. Ein Adressat meines Verteilers, der ansonsten als durchaus engagiert geht, hat ersucht, ihn von meinem Verteiler zu nehmen, was natürlich geschehen ist.

Richtungsweisendes und durchaus brisantes Verfahren gegen die Arbeiterkammer vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig

Vor dem Verwaltungsgerichtshof sind mehrere Verfahren gegen die Arbeiterkammer Niederösterreich anhängig. Sie versucht sich in erster Linie mit formalistischen Argumenten ihrer Verpflichtung, arbeitslosen Menschen im Verfahren vor dem AMS und BVwG Rechtsschutz zu gewähren, zu entziehen. Vertreten wird sie durch einen Kollegen, den ich durchaus ansonsten in menschenrechtlichen Belangen für Menschen da seiend, schätze.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (8.07.22)

Zu weiteren Kommentaren von RA. Dr. Pochieser


6.07.2022 um 9.22 Uhr - von B. Pe*. - "Aufruf zur Mitarbeit"
"Interview für TV-Dokumentation"


Sehr geehrter Herr Moser,
Eine Filmproduktion sucht für eine TV-Dokumentation Menschen, die arbeitslos sind und die nicht jeden Job annehmen, weil sie sagen ich nehme erst wieder Arbeit an, wenn ich bessere Löhne und Bedingungen bekomme. In der Doku geht es unter anderen auch darum, ob in einigen Branchen so schlechte Bedingungen und Löhne vorherrschen, dass es sich fast nicht lohnt, arbeiten zu gehen. Natürlich kann das Interview auch anonym gegeben werden. Ich bin Ihnen sehr dankbar, falls Sie diesen Aufruf in ihrem Forum posten können bzw. für weiterführende Kontakte aller Art. Selbstverständlich werden alle Informationen streng vertraulich behandelt.

Vielen Dank im Voraus!
Biljana Petrovic

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Biljana Petroviæ
Freie Redakteurin
M: +43 650 2837766
Wien/Salzburg


Anmerkung: Falls, bitte melden!
Mir ist klar, dass sich so eine Sendung auf dünnen Eis befindet! Hier besteht m. M. n. die Gefahr dem Feindbild "arbeitsscheuer Arbeitsloser etc." Gewicht zu verleihen, aber andererseits soll das System der "Ausbeutung" über wahrheitsgetreue Aufklärung und Informationen ans Tageslicht treten!
Erwähne ich nur - auf dass sich das jede-r TeilnehmerIn bewusst macht!
(Und natürlich gilt die Unschuldsvermutung)!

"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors"

7.07.2022 um 9.37 Uhr - von B. Pe*. - "Kritik an einem breiten Niedriglohnsektor"
Lieber Herr Moser,
Vielen Dank für die Veröffentlichung! Sie könne auch gerne meine Kontaktdaten veröffentlichen. Selbstverständlich ist die Anmerkung okay, mir ist durchaus bewusst, dass es sich hier, um ein zweischneidiges Schwert handelt. (Intention ist aber keinesfalls die Mär des arbeitsscheuen Menschen zu erzählen, vielmehr, auch wie Sie geschrieben haben, Kritik an einem breiten Niedriglohnsektor)
Danke nochmals und lg
Biljana Petrovic (6.07.22)

Antwort / Anmerkung:
"Von dem bin ich auch vor meiner Anmerkung ausgegangen und glaube ihnen das auch! Hoffentlich viel Erfolg!"


29.06.2022 um 16.46 Uhr - von O. - "Joboffensive Erfahrungsbericht und Fragen"


hallo christian (hoffe das ist ok wenn ich dich duze),
ich melde mich nochmal nachdem ich heute auf der einführungsveranstaltung von der "joboffensive" war. erstmal ist gestern abend plötzlich eine mail gekommen, allerdings von einer firma namens "a****" mit einem link zu einer onlineveranstaltung. verwirrt wie ich war, hab ich gefragt ob die veranstaltung jetzt online stattfindet und gesagt, dass ich eine einladung zu einer physischen veranstaltung habe. darauf wurde geantwortet, dass die veranstaltung online wäre aber ich ja auch vor ort einen rechner benutzen könnte, um teilzunehmen. nachdem ich das alles sehr seltsam fand, habe ich "a****" gegoogelt und herausgefunden, dass das zu trendwerk gehört, wobei meine einladung zur firma "m****" gehörte. sehr seltsam. ich habe dann der dame geantwortet, dass ich keinen termin mit ihr habe und wer ihr widerrechtlich meine daten gegeben hat und dass ich ferner der weitergabe und speicherung ausdrücklich widerspreche. das kann rechtlich doch nicht ganz sauber sein, wo doch all diese "firmen" behaupten unabhängig zu sein?
jedenfalls bin ich zu m**** hingegangen. die frau von m**** fängt also zu reden an und meint, das dauert jetzt drei monate und man sitzt zusammen und macht qui gong und alles ganz nett. ich melde mich und sage, dass ich ausdrücklich von meiner ams beraterin die versicherung habe, dass dieser kurs nicht verpflichtend ist und ich nicht freiwillig da bin. sie meint dann ja, das wäre ja verschieden was man mit den beratern ausmacht (hatte wohl angst dass die anderen im raum auf die idee kommen dass es einen ausgang auch gibt) und es könne ja passieren, dass einem der bezug gestrichen wird, was mich zur weissglut gebracht hat, konnte mich aber zusammenreissen. sie hat mich dann gleich als erstes rangenommen, ich hab ihr erklärt dass ich keine defizite habe, die irgendein m**** kurs ausgleichen könnte und nicht teilnehmen möchte. siehe da: sie kreuzt an dass ich nicht teilnehme, gibt mir auf anforderung eine kopie und ich gehe. mal sehen ob ich jetzt einen blauen brief bekomme, aber wenn ich dich richtig verstanden habe, kann man mich nicht mit bezugssperre zu diesen kursen erpressen, also die sind eigentlich nie verpflichtend, richtig?
ich habe mich auch gefragt, was passiert wenn meine beraterin mir in die nächste betreuungsvereinbarung wieder den besuch einer coaching einführung aufdrückt. kann ich das einfach ablehnen? muss sie mir eine begründung geben, warum ich genau zu diesem coaching soll?
und noch eine frage: in meiner branche sieht es sehr schlecht aus mit jobs, ich habe immer eine bewerbung pro woche schreiben müssen, gibt es da eine verpflichtende mindestanzahl? in der neuen betreuungsvereinbarung ist nichts explizit ausgeführt. ich überlege auch zum nächsten termin jemanden mitzunehmen als zeuge, falls sie mich wieder wohin schicken will und mir sagt es wäre nicht verpflichtend und vor ort will man mir dann was anderes erzählen. geht das einfach so?
das wärs fürs erste, ich hoffe ich darf auch weiter fragen stellen, ich will einfach genau wissen was ich fall des falles für mich tun kann. viele grüße und danke! o (28.06.22)

Antwort:
Ja der m****-kurs sollte freiwillig sein - falls doch sperre - bescheid verlangen und Berufung! einlegen! trotzdem Vorsicht oftmals wird der Infotag als kontrolltermin ausgewiesen. heisst: bei terminversäumnis gibt's eine sperre bis zur wiedermeldung! Siehe dazu die Antwort unten!

Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Eine Aufklärung durchs AMS ist nur am Anfang der Arbeitslosigkeit / Arbeitslosengeld verpflichtend!
>Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Begleitperson als Zeugen mitnehmen ist kein Nachteil!
(Ohne Gewähr)


28.06.2022 um 8.59 Uhr - von F*. - "Neubemessung von der MA 40 bekommen mit 50% Sperre Juli und August"


Sehr geehrte Hr Moser!

Ich habe heute eine Neubemessung von der MA 40 bekommen mit 50% Sperre Juli und August.

Grund soll sein, dass ich dem AMS nicht gemeldet hätte, dass ich wieder zu meiner Mutter (welche schwer lungenkrank ist) ziehe.
Ich habe jedoch der MA 40 eine Änderungsmeldung mit neuem Meldezettel am **.5 geschickt, sondern auch dem AMS .
Auch beim letzten Termin sagte ich es bereits meiner Beraterin. Mails sind noch alle vorhanden.
Ende Mai !! habe ich mir den Ellbogen gespalten/gebrochen , da ich eh kein Krankengeld bekomme, musste ich mich am *.*. krank schreiben lassen , da ich an einem SÖB Termin teilnehmen sollte, (hab auch angerufen, jedoch bin ich beim AMS gelandet)
Jetzt , denk ich, die glauben ich bin wegen dem SÖB ... in Krankenstand gegangen bin (bin ich noch immer)

Hab jetzt mal Screenshot von AMS Mail an MA 40 geschickt . Hab auch jede ^Bestätigungsmail^ !

Wie komm ich da raus ??...hatte im Mai schon 25% weniger, da ich um 19.30 bei unbekannter Nummer nicht abgehoben habe und das der ^Chef^ der Fa. war, wo ich mich vorstellte .....was ich auch krass fand. Lg F.

Antwort:
Sperren grundsätzlich nicht einfach hinnehmen! Sie verlangen bez. einer Sperre immer einen schriftlichen Bescheid, den sie dann berufen! Ist kostenlos!
Dieser Berufung legen sie neben Begründung der Sachverhalte die Nachweise bei!
Siehe: Berufung! Und das, die glauben sie sind wegen dem SÖB in den Krankenstand gegangen spielt, bez. einer Sanktion, keine Rolle !
Haben sie die Krankenstandsmeldung eh gleich an die Behörde-n gesendet? - Nie vergessen, verhält sich wie bei einer Arbeit!


20.06.2022 um 11.16 Uhr - von L. - "Beratungsstelle ?"


Guten Tag,

ich hätte eine Frage: Mein AMS-Berater hat mich einfach dieser Beratungsstelle Proaktiv **** zugewiesen, obwohl ich überhaupt nicht damit einverstanden bin, denn ich habe schon viel Schlechtes über solche sozialökonomischen Betriebe gelesen.

-Ist das überhaupt zulässig, dass er mich ohne meine Zustimmung zuweist? Nach seinem Reden, hat er es so rübergebracht, als wäre es nur eine unverbindliche Beratung-aber nun habe ich die Einladung gelesen und es ist sogar ein Kontrollmeldetermin?!

Wäre dankbar für eine Auskunft, wie ich da eventuell wieder rauskomme?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Auch wenn die Teilnahme an dieser Massnahme freiwillig ist, den Infotag unbedingt besuchen, auch um den genauen "Kurs"-Inhalt zu erfahren!
Und versäumen
sie den "Kontrolltermin" gibt es eine Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung! Siehe auch: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Handelt
es sich um einen Transitarbeitsplatz muss nach dem "KV" entlohnt werden! Nur dann ist es ein zumutbares, verpflichtendes DV.
Gegen bestimmte Massnahmen kann man sich ev. auch wehren. Z.Bsp. bei Coaching.
Siehe:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


9.06.2022 um 18.53 Uhr - von G*. - "Behindertenpass"


Sehr geehrter Herr Moser

Ich werde nach einiger Zeit wieder schreiben, weil ich jetzt etwas Geld habe, um eine Wohnung in Wien zu mieten. Ich bin Italiener und zu 74% behindert, ich würde gerne wissen, bei welchem Amt ich mich wenden muss, damit ich auch in Österreich versuchen kann, meine Behinderungsprobleme anerkennen zu lassen. Das könnte mir die Gelegenheit geben (vielleicht) nach der Mindestsicherung zu fragen. vielen dank für alles (8.06.22)

Antwort:
Dafür ist das Sozialministerium zuständig. Wenden sie sich dorthin.
Behindertenpass: Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice.


Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.


9.06.2022 um 18.23 Uhr - von S*. - "Wegzeit / Vollzeit-DV.?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe vom AMS, ein Jobangebot (Vollzeit) erhalten und ersuche um Ihre Einschätzung ob es bei Nichtannahme zu eine Sperre kommen könnte. Laut Homepage handelt es sich um einen Verein, der Langzeitarbeitslosen in Zusammenarbeit mit dem AMS ein Arbeitstraining anbietet. Im Stellenangebot selbst, wird ein Arbeitstraining jedoch nicht erwähnt.

Ich, NH-Bezieher wohne in einem Pendlergebiet. Kein PKW vorhanden. Die kürzeste, einfache Fahrtstrecke beträgt mindestens 1h 52 min, somit erheblich über der 2h Gesamtfahrtzeit.
Sind beinahe 4 Stunden Fahrtzeit für Einpendler noch zumutbar?

Kein Urlaubs/Weihnachtszuschuss, da kein KV vorhanden. Ist dies noch konform mit den Zumutbarkeitsbestimmungen wie folgt; „Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich eine zumindest den jeweils anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung.“

Wäre Ihnen für eine kurze Antwort sehr dankbar.

Mit lieben Grüßen (8.06.22)

Antwort:
Sollte es sich um ein zumutbares DV. handeln, so muss nach KV. entlohnt werden - auch über SÖB, dort betrifft es Transitarbeitsplätze. Es muss dann auch einen aliquoten Teil Weihnachts- Urlaubsgeld geben.
Darum ist es bez. "Zwangs"-Massnahmen wichtig den Infotag zu besuchen, um den genauen Inhalt zu erfahren bzw. zu erfahren um welche Massnahmen es sich handelt. Bei bestimmten Massnahmen / Deppenkurse kann man sich wehren!
Siehe Links unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Die Wegzeit darf 2 Stunden bei Vollzeit und 1,5 Stunden bei Teilzeit betragen. (Hin und zurück) Wohnt man abgelegen darf die Zeit überschritten werden. Aber 4 Stunden ?? sind zu viel. Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Bez. Arbeitstraining siehe Antwort im Eintrag drunter! (ohne Gewähr)


8.06.2022 um 9.28 Uhr - von An*. - "Praktikum <> Arbeitserprobung"


Sehr geehrter Hr. Moser.

Das AMS hat mich zu einem Kurs gebucht der mir helfen soll einen Job zu finden. Teil dieses Kurses ist ein min 2 Wöchiges Praktikum (sie nennen es auch Arbeitserprobung) im Ausmaß von 25-40 std/Woche. Dieses Praktikum ist beim AMs gemeldet und daher ist man versichert. Neben seinem Arbeitslosengeld bekommt man aber nix. Ist das so überhaupt erlaubt und muss ich irgendwo entgeldlos 2 Wochen arbeiten? Kann ich mit sanktionen belegt werden wenn ich nicht endgeldlos Arbeiten will?

Danke MFG

Antwort:
Haben sie eh nix unterschrieben, das (ev. u.a) ein freiwilliges Praktikum beinhaltet? Sonst ev. bei der Firma verlautbaren, dass man die Arbeitsstunden entlohnt haben will - diese ev. übers Sozialgericht einklagt.
Dazu der Rechtsanwalt
unter Praktikum - keine Gratisarbeit!

Folgender Eintrag:
>30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)<
ist

unter >SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"< zu finden!
wie auch der Punkt 3
>3. Was den Inhalt der Maßnahme betrifft, ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Zuge von Maßnahmen zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden können.
Darüber hinaus ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar. <
unter:
Aktuelles aufsehenerregendes VwGH-Erkenntnis. (26.08.14)

Trotzdem heisst es acht geben, weil ein Kommentar vom RA. aus dem Jahr 2020 Anlass zur Sorge gibt.
Siehe:
"Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" (12.03.2020)

Bitte Links nachgehen und dann entscheiden, ob sie verweigern bzw. wie sie bez. "Keine Gratisarbeit" vorgehen wollen!
Ev. versuchen -
auch wenn "die" selbst oftmals und unvereinbarer Weise die Hände im Spiel haben, was SÖB-"Zwangsmassnahmen" betrifft
- der AK Auskunft/Informationen abzuverlangen!

Hier ist es mir nicht möglich mit einem "Ja oder Nein" zu antworten!
Drum und in besonderen Masse "OHNE GEWÄHR"!


4.06.2022 um 10.17 Uhr - von H*. - "Als 55 Jährige bei Jobtransfair Lebensläufe schreiben lernen - schön langsam werde ich mürrisch."


Sehr geehrter Herr Moser,

die im Anhang befindlichen Aussagen der Leitung von Jobtransfair stimmen mit den Aussagen der AK nicht überein, wem kann man nun glauben? ich muss am ** wieder einmal als 55 Jährige bei Jobtransfair antreten und Lebensläufe schreiben lernen, schön langsam werde ich mürrisch.

Hätten Sie viell. eine Einschätzung für mich?
Vielen Dank im Voraus. mit freundlichen Grüßen (3.06.22)

Anhang wurde gesichtet: Der Kontakt zu Jobtransfair ergab in deren Antwort, dass es sich um ein Bewerbungskurs handelt, der allerdings freiwillig zu besuchen sei.

von der AK: SÖB mit Kombilohnbeihilfe?

Sehr geehrte Frau H., in Beantwortung Ihrer Anfrage geben wir Ihnen folgende Informationen:
Die Vermittlung zu einem Sozialökonomischen Betrieb (wie zB Jobtransfair) ist während des Bezuges der Notstandshilfe jedenfalls zumutbar. In diesem Fall sollten Sie vor Beginn des Dienstverhältnisses mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Möglichkeit einer Kombilohnbeihilfe abklären.
Bei Nichtannahme dieser Beschäftigung kann das AMS eine Sperre Ihres Leistungsbezuges veranlassen.

Frage nach Dienstvertrag:
während Ihres Dienstverhältnisses bei Jobtransfair ist der Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen (BABE) anzuwenden. Dies müsste auch aus dem Dienstvertrag hervorgehen. Werden Sie allerdings während dieses Dienstverhältnisses zu einem anderen Unternehmen verliehen, gilt während der Zeit bei diesem Unternehmen, der Kollektivvertrag, der für diese Beschäftigung anzuwenden ist.
Mit freundlichen Grüßen Ihre AK Wien

Antwort:
Jobtransfair bietet neben einem transitarbeitsplatz
– dazu brauchts den extra dafür angefertigten niedriglohn-KV damit es ein zumutbares DV. ist –
auch deppenkurse / coachingkurse an. die schreiben aber eh an sie das der besuch freiwillig ist – oder? – falls, können sie ohne sanktion absagen, was bei einem transitarbeitsplatz nicht geht.
Den infotag müssen sie aber besuchen, sonst sperre bzw. bezugseinstellung - bis zur wiedermeldung.

Siehe auch
Antwort zum Eintrag vom 10.02.22 - "SÖB-Zwangsmassnahme"
>
Infotag besuchen, um in Erfahrung zu bringen um welche ("Zwangs")-Massnahme es sich handelt?
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Transitarbeitsplatz ist dann ein zumutbares DV., wenn nach dem - eigens dafür angefertigten - "KV." entlohnt wird.
Handelt es sich um einen "Deppenkurs" (Wie etwa bei
Coaching, sollte freiwilig sein), so ist ein sich dagegen wehren möglich, denn "Zwangs"-Kurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
Siehe: "
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Sie dürfen die Unterschrift verweigern, falls sie trotzdem genommen werden müssen sie aber teilnehmen!
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (Ohne Gewähr)


3.06.2022 um 13.43
Uhr - von H*. - "Schreiben der AK stimmt nicht?"
das heißt, das Schreiben der Ak stimmt nicht, danke für die Info ! mfg

Antwort:
Das heisst, die AK ging von einer anderen Massnahme aus – genau drum ist es wichtig den infotag zu besuchen, um zu erfahren, um welche kurs-massnahme es sich genau handelt. ("Ohne Gewähr")

4.06.2022 um 8.14 Uhr - von H*. - alles klar, danke


2.06.2022 um 20.17 Uhr - von O*. - "bin aber eher künstlerisch tätig"


hallo,
ich habe meinen letzten job verloren weil ich den impfdruck nicht mehr ausgehalten habe und bin jetzt beim ams.
ich habe eigentlich grafik studiert, bin aber eher -wenn man es so nennen will- künstlerisch tätig (handwerklich, zeichnen etc.).
letztens hatte ich meinen ersten persönlichen termin und die beraterin ist humorloser als ein streifenpolizist. ich habe sie gefragt, wie das ist mit dem künstler-ams (ich hatte gehört, dass es sowas gibt) und sie hat sich irgendwie rausgeredet und meinte ich hätte irgendwelche zeiten nicht, dass sie mich da dazubuchen kann (?). so wie ich das verstehe kennt sie das ganz einfach selbst nicht. kannst du mir da evtl. mehr dazu sagen?
ich habe sie dann noch zu wifi kursen gefragt, die mich interessieren würden und sie meinte das wäre ganz ausgeschlossen. die beraterin davor, mit der ich nur telefonisch einmal gesprochen hatte war total nett und meinte das ginge, wenn man was dazuzahlt.
ich bin halt was die digitalen dinge angeht nicht übermäßig versiert, im notfall wären die schulungen zu den in frage stehenden programmen interessant für mich.
ist das vom ams auch nicht erwünscht, dass man sowas bezahlt bekommt oder wie siehts mit sowas aus?
sie hat mich zwangseingeladen
zur "joboffensive", bei der beschreibung hats mich schon gereckt, hörte sich nach irgendeiner nepotistischen menschenbrecheraktion an.
ich meinte, das ist nichts für mich, aber ich muss da jetzt hin. also die werden mir wohl dann dort was zum unterschreiben hinlegen und ich sage nein?
ich habe einen scherz gemacht, dass man genau aufpassen muss was sie mich unterschreiben lässt und sie ist total an die decke gegangen und meinte ich wäre respektlos. das ist schon wirklich belastend so bearbeitet zu werden muss ich sagen. ich will mich am liebsten in absehbarer zeit selbstständig machen, dieser laden ist echt ungut. das raubt einem die kraft eigeninitiative zu übernehmen und positiv zu denken. würde mich freuen wenn du mir weiterhelfen kannst. (30.05.22)

Antwort:
Auf ausbildung gibt’s keinen rechtsanspruch – es braucht das wohlwollen der beraterin.

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11 - )

Wichtig
den infotag der massnahme besuchen, um den genauen inhalt zu erfahren – ev. kann man sich dagegen wehren – wenn es ev. ein coaching ist.

Links durchgehen
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"


zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : -

Kurse (ohne dem okay vom AMS) nicht selbständig suchen / besuchen, auch nicht wenn sie sich diesen selbst bezahlen - Sie stehen dann dem AMS / Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommen dann keine Versicherungsleistung - handelt es sich um einen Tageskurs unter der Woche!

Zur / für Information-en:
Bez. ihres künstlerischen Schaffens (auch im Zusammenhang mit dem AMS) wenden sie sich ev. an den Verein Kulturrat Österreich


Siehe auch AMS-Unterstützung: Unternehmensgründungs-Programm
(Ohne Gewähr)

Ps.: Leider kommen die E-Mails an sie wieder zurück! "Kann auch an meinem Server liegen?"


26.05.2022 um 13.56 Uhr - von An*. - "Bitte um Rat und Hilfe"


Lieber Herr Moser,

danke, dass Sie diese wanhsinnig tolle Arbeit leisten hier in Ihrem Forum.

Ich hätte da eine Frage:

Habe 4 Kinder im Alter von 4-14 Jahren. Eines davon (D. 8 Jahre) is schwer behindert und hat eine Pflegestufe.

Einkommen: Mindestsicherung und Notstandshife

Meine Gattin ist vom Ma40 für die Betreuung und Pflege des behinderten Sohnes (da Pflegestufe 5) von der Arbeitspflicht ausgenommen.

Ich bin nach wie vor beim AMS, bekomme Stellenangebote (niedrig Lohn Sektor) Voll-und Teilzeit. Schichtdienst ebenso.

Meine Frage:

Wie kann ich dem AMS klar machen, dass ich NICHT am Wochenende bzw. im Schichtdienst arbeiten kann und möchte, da wir noch drei weitere Kinder haben, die Zeit und Aufmerksamkeit, Unterstützung Hilfe bei Hausaufgaben, etc. brauchen??
Evtl. eine Herunterstufung auf 20Std/Wo.

Habe schon mit den Abteilungsleiter AMS E**** gesprochen. Leider erfolgslos. Sie meinte, ich solle das mit dem Ma40 besprechen.

Bitte um Rat und Hilfe. Herzlichen Dank, freundliche Grüße (25.05.22)

Antwort:
Versuchen sie sich nicht zu sehr unter Druck zu setzen ("setzen zu lassen").
Sie müssen von ca. 7 Uhr Früh bis 19 Uhr Abends zur Verfügung stehen! Nachtschicht wie Wochenende (Sonntag) ist freiwillig!
(Ohne Gewähr - Mir wäre es recht, wenn sie sich diesbez. absichern und auch von der AK informieren lassen - die sind in ArbeitnehmerInnenrechtsfragen kompetent! ev. telefonisch. Denke darüber bekommen sie Antwort.)
Ich vermute
die AMS-Beraterin leitet den Ausgang des Drucks einfach an die Mindestsicherungsbehörde weiter, da MindestsicherungsempfängerInnen "noooooch" weniger ("bis keinen?") Rechtsschutz ausgesetzt sind.
Lassen sie sich also nicht zu sehr verwirren, jede Behörde muss ihnen bei Sanktionen einen schriftlichen Bescheid ausstellen, den sie dann berufen können /
Beschwerde erheben!). Zur Info siehe auch: Betreuungspflichten

Ps.: Ev. versuchen sie - mit einer familiären Begründung - die Kürzung auf 20 Wochenstunden in ihren Betreuungsplan aufnehmen zu lassen, auch wenn ich wenig Erfolgschancen sehe ? (Ohne Gewähr)


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