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28.10.2022 um 8.58 Uhr - von P*. - "Arbeitslosengeld: Lebensgemeinschaft mit eingerechnet?" |
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Guten Tag Frage Da , wo ich wohne . Bin ich , mit Hauptwohnsitz gemeldet . Und die andere zweitehälfte hat hier zweitwohnsitz . Muss ich sie beim Arbeitslosen antrag mit anführen . Sie hat jetzt auf diese Adresse , Altersteilzeit beantragt hat das AMS auch was damit zutun ? . Wie der ablauf , bei der Altersteilzeit aussieht weiss ich nicht : Mich interresiert zur zeit hauptsächlich das AMS . Da ich ja bei denen einen antrag ausfüllen soll . Wird im Jahr 2022 die Freundin , Lebensgemeinschaft , Ehe mit eingerechnet in das Arbeitslosengeld ? Im Winter habe ich einen Saison beruf , und im Sommer auch einen . Und dazwischen das AMS Hochachtungsvoll (27.10.22)
Antwort: Wenn sie über diese Adresse die Altersteilzeit beantragt hat, sollten sie ihre Freundin angeben! Mittlerweile wird das Partnereinkommen auch im Notstand nicht mehr angerechnet! Hinweis der AK ArbeitgeberInnen können einen Teil der Mehrkosten als "Altersteilzeitgeld" vom Arbeitsmarktservice zurückbekommen. (Ohne Gewähr) |
28.10.2022 um 8.50 Uhr - von W*. - "Bezugssperre bei Lösung im Probemonat bzw. Nichtantritt ?" |
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Bezugssperre bei Lösung im Probemonat bzw. Nichtantritt
auch, wenn ich mich selbst beworben habe, also das Stellenangebot kam nicht vom AMS?
Es wird das AMS sicher wenig interessieren, aber es war eine verzwickte Situation. Am Freitag war ich bei einem Gespräch, bereits eine Zusage erhalten und Montag sollte ich beginnen. Am Wochenende mich einlesen... Ich war etwas überfordert, weil es so schnell ging
Am Samstag konnte ich in Ruhe überlegen und mit meiner Familie sprechen. Die Stelle wäre nicht das Richtige gewesen und ich habe am Montag gleich Bescheid gegeben in dem Betrieb. Es war nun ein Hin und Her mit dem Arbeitgeber.
Ich habe mich noch nicht wieder angemeldet beim Arbeitsmarktservice. Jedoch droht mir nun eine Bezugssperre?? Ich habe davor erst seit ca. einem Monat Leitsungen bezogen und wie gesagt, es war eine Eigenbewerbung
Falls ich mich erst später melde (um tatsächlich diesen Druck zu entkommen...), wird die Sperre von 6 Wochen ab dann gerechnet oder sozusagen die Zeit abgezogen Viele Dank und alles Liebe (27.10.22)
Antwort: Bezugssperre gibts auch bei Eigenbewerbung Wenn sie ein DV. schuldhaft beenden, bekommen sie eine 4 Wochensperre nach § 11. Wenn sie ein DV. vereiteln oder verweigern bekommen sie eine §10 - 6 Wochensperre hatten sie schon eine Sperre dann 8 Wochen. Melden sie sich gleich wieder beim AMS an. Eine § 10-Sanktion können sie nur bekommen wenn sie angemeldet sind. Beim § 11 wäre es ev. möglich, sich 4 Wochen später anzumelden (Ohne Gewähr) Ich lese Nichtantritt (verweigert?) Also melden sie sich gleich wieder ans AMS zurück! Ev. verlangen sie einen Sperr-Bescheid und legen (falls) Berufung ein. |
25.10.2022 um 13.13 Uhr - von L. - "Vermittlungsvorschlag während Arbeitstraining?" |
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Guten Tag Hr. Moser,
Ich bin bis **.11.22 in einem Arbeitstraining-das wurde auch vom AMS genehmigt. Nun erhalte ich einen Vermittlungsvorschlag-ab sofort beginnen. Bin ich während eines Arbeitstrainings nicht ausgenommen von Vermittlungsvorschlägen von AMS? Danke für die Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Ja, sie müssen sich auch während eines Arbeitstrainings vorstellen. Verweigerung / Vereitelung eines DV. führt zur Bezugssperre! |
24.10.2022 um 14.12 Uhr - von G*. - "nach itWorks Kontrolltermin lt. § 49 Bezugssperre?" |
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Lieber Herr Moser, Herzlichen Dank für ihre soned Infoseite, hat mir schon oft sehr geholfen. Ganz kurz zu meiner Vorgeschichte. Ich bin bereits seit * 2013 arbeitslos. Ich habe im Bundesministerium das Sektionsbudget Wasser (offiziell nur als Stellvertretung), plus 2 Abteilungsbudgets, vorbildlich erledigt. Und bin dann, als ich begann Fragen zu stellen und die Korruption aufzuzeigen, nach über 10 Jahren als Vertragsbedienstete, abrupt Entlassen worden. Ich habe zwar geklagt, aber bei diesem Unrechtssystem samt Anwälten, nur eine Kündigung (statt zugesicherter 80%iger Wiedereinstellung) zustande gebracht, keine Abfertigung und keinen Zeitausgleich erhalten. Da man mit einer Entlassung im Buchhaltungs- und Budgetbereich fast keine Chancen mehr hat einen job zu finden, habe ich das dem ams-Mitarbeitern gesagt und den Wunsch geäußert mich beruflich umzuorientieren. Dies wurde vom ams abgelehnt, mit der Begründung, dass ich ja meine Schulausbildung und Berufserfahrung in diesem Bereich habe und dort auch wieder einen Job suchen soll. Nun war dieses Vorgehen bis jetzt fruchtlos. Mein jetztiger ams-Berater hat mich anscheinend auf die Abschussliste gesetzt. Meine letzte Bezugssperre hatte ich am *.10.2022 weil ich einen Vorstellungstermin wahrgenommen habe, den ich dem ams, 3mal angekündigt habe. Mein ams-Berater hat mir dann zeitgleich zum Vorstellungstermin, den it works Termin verpasst. Ich habe mir daraufhin vom ams-Berater schriftlich bestätigen lassen, dass ich den Vorstellungstermin wahrnehmen darf und habe danach trotzdem eine Bezugssperre bekommen. Die jetztige Bezugssperre habe ich, weil ich den it works Termin am **.10.2022 nur als Kontrolltermin §49 lt. Einladung, wahrgenommen habe. Gleich beim Empfang bekommt man nach der Bekanntgabe seines Namens einen Fragebogen zum Ausfüllen in die Hand. Ich habe den Fragebogen mit der Begründung, dass das ams all diese Daten von mir hat, nicht ausgefüllt. Ich habe auch nachgefragt, ob die Dame am Schalter eine Ams-Mitarbeiterin ist, die Antwort war, Nein. Außerdem steht in der Einladung „Info für it works“. Und da erwarte ich mir, dass ich diese Info erst einmal erhalte, bevor ich einen Anmelde-Fragebogen, ausfülle. Datenschutz! Diejenigen die den Fragebogen am Gang ausgefüllt haben, mussten das im Sitzen oder Stehen, ohne Tisch erledigen. Weil ich den Fragebogen so nicht ausfüllen wollte, wurde ich unverzüglich von einer it works Mitarbeiterin in ein separates kleines Zimmer gebeten – unter 4 Augen. Ich fragte ob ich jetzt eine Sonderbehandlung bekomme und sie antwortete, ja sie bekommen jetzt eine Sonderbehandlung. Türe geschlossen. Ich wurde nochmals ersucht den Fragebogen auszufüllen. Ich habe gesagt, das in meiner Einladung steht, dass es sich um einen Info- und Kontrolltermin handelt und ich den Fragebogen so nicht einfach ausfülle. Auf meine Frage, ob diese it works Maßnahme freiwillig ist, bekam ich keine Antwort – nur das ich das dann mit meinem Ams-Berater klären kann. Daraufhin hat sie das Zimmer wieder verlassen und die it works Mitarbeiterin ist mit mir Richtung Ausgang. Leider ist mir unterm Gehen rausgerutscht – Das ist eine Obdachlosenzuchtstation! Das hat sie ihrer Kollegin beim Empfang gesagt. Die it works Mitarbeiterin ist Richtung Ausgangstür maschiert, hat sie geöffnet und ich wurde gebeten die Örtlichkeiten wieder zu verlassen. Am Weg zum Ausgang habe ich nochmal beim it works Schalter gefragt ob dies jetzt als Kontrolltermin-Meldung zählt und eingetragen wurde. Die Antwort war, JA. Die it works Mitarbeiterin forderte mich – bei geöffneter Ausgangstür stehend, nochmals auf „Gehen Sie jetzt“. Was ich gemacht habe. Anbei das Einladungsschreiben für it works und die Bezugssperre vom **.10.2022 Wie gehe ich jetzt am klügsten vor? Soll ich noch vor dem ams Termin am **.10.2022 einen Bescheid verlangen? Wie verhalte ich mich bei SÖBÜ Kontrollterminen §49, dass ich keine Bezugssperre bekomme? Den Fragebogen habe ich schon öfter nicht ausgefüllt und keine Bezugssperre bekommen. Herzlichen Dank im Voraus (21.10.22)
Antwort: Sie waren vorstellig, (haben den kontrolltermin eingehalten) darum darf es keine § 49 sperre geben.
Darüber hinaus wurde ihnen auf die frage: „ob freiwillige teilnahme“ nicht geantwortet. Also wurde die aufklärungspflicht verletzt. Da es keine vermittlung in ein transitarbeitsplatz (zumutbares DV.) war, darf es auch keine sperre nach §10, wegen vereitelung und/oder verweigerung eines dienstverhältnisses, geben.
dieser vorgeschaltener betreuungskurs müsste freiwilig sein. genauso wie ein praktikum, dass nicht verpflichtend auferlegt werden darf, wenn kostenlosigkeit gefordert wird. Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs ebenfalls für eine ev. berufungsbegründung: "Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung" / Datenverweigerung
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH unter Datenschutz
sie haben zwar einen termin bekommen, um über den sachverhalt zu sprechen, ob das zu einer sperre führen darf / kann. UNBEDINGT TERMIN WAHRNEHMEN Aber verlangen sie gleich schriftlich mit datum einen bescheid – kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss das geld bezahlt werden. (bescheidantrag ev. eingeschrieben aufgeben oder auf einer kopie die abgabe beim AMS mit unterschrift bestätigen lassen. Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung ) FALLS? Auf den bescheid berufung einlegen. (auf eine Sperre immer Beschwerde erheben) bez. „zwangs“-massnahmen siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" bez. datenschutz nehmen sie ev. mit ARGE DATEN kontakt auf. von dort erhalten sie kompetente Auskunft. ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at - ohne gewähr . |
20.10.2022 um 10.11 Uhr - von N*. - "Zu Reha gezwungen? Das AMS hat gesagt, dass ich mich krank melden muss?" |
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Also, ich bin schon seit langer Zeit psychisch krank (soziale Phobie/Panikattacken/Depression/Verdacht auf Borderline) und hab deswegen auch lange nicht gearbeitet. Mein damaliger Ams Berater hat mich immer so durchgewurschtelt und mich halt in Kurse getan (nur Einzelgespräche weil ich in der Gruppe nicht funktioniere) Bezieh eh nur Notstand und hab nichtmal 300€ im Monat. Habe jetzt einen neuen Berater und wurde zu Fit2Work geschickt und dort bin ich mehr oder weniger fast gezwungen worden mich für einen Reha Aufenthalt anzumelden. Das AMS hat mir dann gesagt, dass ich mich für die Reha Zeit (4 oder 6 Wochen) beim Hausarzt krank melden muss weil ich in der Zeit kein AMS Geld beziehe sondern von der ÖGKK? Ich weiß aber jetzt schon, dass ich es in dieser Einrichtung nicht sehr lange aushalten werde, da ich jetzt schon am Boden bin und nur noch Panik verspüre wenn ich daran denke. Wie läuft es dann ab, wenn ich nach ein paar Tagen nach Hause fahre und vorzeitig abbreche? Erfährt das AMS davon? Muss ich mich wieder gesund melden?
Und sind AMS Berater nicht eigentlich verpflichtet dazu darauf hinzuweisen, dass man eine Beeinträchtigung hat und man sich einstufen lassen soll, anstatt auf Biegen und Brechen zu versuchen jemanden wieder 100% erwerbsfähig zu machen? Ich habe zig Psychotherapien + Medikamente durch, und nichts zeigte Erfolg. Alles was ich will ist in einem geschützten Rahmen eine Arbeit zu verrichten. Am besten mit anderen, denen es ähnlich geht. Hab das Thema Therapie usw eigentlich abgehakt. Aber nun fühle ich mich gezwungen auf Reha zu fahren, obwohl ich ständig sagte dass ich mich nicht bereit fühle und ich extreme Panik davor habe.
Was kann ich nun noch unternehmen? (19.10.2022)
Antwort: haben sie freiwillig zugesagt? nehmen sie die zusage wieder zurück. selbst der kurs müsste eine freiwillige teilnahme voraussetzen. >Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern - meines erachtens war es ihre entscheidung, bei dem kurs und vielmehr bei der reha mitzumachen. SIE KÖNNEN NICHT GEZWUNGEN WERDEN IN DEN KRANKENSTAND ZU GEHEN. also verneinen sie den reha-aufenthalt. wieso bekommen sie nur 300 euro. ist es ihnen nicht möglich diese summe über die mindestsicherung aufstocken zu lassen? stellen sie den antrag für die mindestsicherung. und haben sie schon mal dran gedacht einen antrag für die invaliditätspension bzw. rehageld zu stellen? wäre auch eine möglichkeit. sie hätten dann auch für 3 monate ab antragstellung vom AMS ruhe. bez. der anträge sollten sie vom AMS unterstützt werden.
Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr) |
19.10.2022 um 17.23 Uhr - von D*. - "Mindestsicherung und Auto" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich beziehe derzeit Notstandshilfe und Mindestsicherung. Habe 4 Kinder. Eines davon ist schwer behindert und hat einen Behindertenausweis mit Eintrag: "Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar" Wir haben derzeit ein altes Auto, welches auf meinem Behinderten Sohn zugelassen ist. Habe gelesen, dass beim Ma40 in so einem Fall (also Behindertenförderung) das Auto nicht als Vermögen gilt. Als wir es kauften, lag der Wert des Autos, noch unter der Höchstgrenze des "erlaubten" Vermögens. Da meine Kinder das Auto nach paar Jahren nun doch zu klein ist, für meine Familie, möchten wir ein etwas größeres kaufen, welches auch nicht so alt ist und sich noch einige Jahre problemlos fahren lässt. Nun zur Frage: Sollte ich mir ein Auto, welches z.B. weit über der Vermögens-(höchst) Grenze geht kaufen, würde es dann als Vermögen gewertet werden? Vom Ma40? Obwohl es als Mittel zur Behindertenförderung benützt werden würde?
Vielen Dank im Voraus, freundliche Grüße (16.10.22)
Antwort: Bei ihnen ist sicher eine ausnahmeregelung möglich, weil sie es unbedingt als transport-fahrzeug brauchen – denke ich, trotzdem rate ich, sie sollten unbedingt bei der MA40 nachfragen. Eine frage danach stellt kein problem dar. – ev. rufen sie dort an. (Ohne Gewähr) |
15.10.2022 um 16.42 Uhr von - von Dr. Pochieser - "VwGH: Sperre von Arbeitslosengeld auf Verdacht geht nicht so ohne weiteres; dennoch Judikat des VwGH mit Tücken" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
auch wenn der VwGH in dieser Angelegenheit -
(Gericht: Verwaltungsgerichtshof / Entscheidungsdatum 10.05.2022 Geschäftszahl Ra 2020/08/0153)
- die Entscheidung des BVwG aufgehoben hat, weist das Judikat schlimme Tücken für Arbeitslose auf. Diese finden sich in den Rz. 17 und 18:
17 »Ist eine Beschäftigung aber nicht evident unzumutbar und hat das AMS nicht von vornherein (etwa auf Grund eines diesbezüglichen Einwands des Arbeitslosen) Kenntnis von einem die Unzumutbarkeit der Beschäftigung begründenden Umstand, so kann es den Arbeitslosen zu dieser Tätigkeit zuweisen. Es liegt dann am Arbeitslosen, beim Vorstellungsgespräch mit dem potenziellen Dienstgeber die näheren Bedingungen der bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit zu erörtern (vgl. etwa VwGH 23.8.2021, Ra 2021/08/0029, unter Hinweis auf VwGH 16.3.2016, Ra 2015/08/0100).
18 Von einer evidenten Unzumutbarkeit der Beschäftigung war im vorliegenden Fall nicht auszugehen, zumal der Revisionswerber nach der in der Revision nicht bestrittenen Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht bereits anlässlich der Zuweisung gegenüber dem AMS die Zumutbarkeit in Zweifel gezogen hatte. Er war daher verpflichtet, zunächst die erforderlichen Bewerbungsschritte in geeigneter Form zu setzen und gegebenenfalls in einem Vorstellungsgespräch die näheren Umstände der Beschäftigung zu klären.«
In den Niederschriften zur Vorbereitung Sperrbescheides findet sich standardisiert folgende Textierung:
»Ich, [Vorname Zunahme], erkläre nach Belehrung über die Rechtsfolgen nach § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) - Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für sechs bzw acht Wochen - dass ich zu den nachstehenden Gründen für die Nichtannahme bzw Nichtzustandekommen dieser Beschäftigung befragt wurde und hinsichtlich
• der konkret angebotenen Entlohnung keine Einwendungen habe • der angebotenen beruflichen Verwendung keine Einwendungen habe • der vom Unternehmen geforderten Arbeitszeit keine Einwendungen habe • körperlicher Fähigkeiten. Gesundheit und Sittlichkeit keine Einwendungen habe • der täglichen Wegzeit für Hin- und Rückweg keine Einwendungen habe • Betreuungspflichten keine Einwendungen habe • sonstiger Gründe keine Einwendungen habe«
Meiner Erfahrung nach wissen die Betroffenen in den seltensten Fällen, ob und welche Einwendungen sie überhaupt erheben/anbringen könnten, die sie im Übrigen bereits anlässlich der Zuweisung geltend machen müssten, ansonsten sie nach diesem Jud praktisch bereits verloren sind. Endgültig verloren ist man dann, wenn anlässlich der Niederschrift der Vordruck, so wie er ist, geschluckt wird. Wenn die Gesundheitsschädlichkeit – Zuweisung in eine/n gesundheitsschädlichen Beruf/Stelle – nicht sofort geltend gemacht wird, sobald er Zuweisung bekommt, muss sich der arbeitslose Mensch bewerben und dann nach diesem Judikat des VwGH gleich einem Verhandlungsprofi in dem Vorstellungsgespräch die näheren Umstände der Beschäftigung klären, wobei er wenn er gesundheitliche Aspekte selbst oder gar zu deutlich ins Spiel bringt, Gefahr läuft, damit konfrontiert zu werden, dass er arbeitsunwillige ist (und dann vom potentiellen Arbeitgeber, allenfalls nach Kontaktaufnahme durch das AMS, das selektiv Umstände der Arbeitsunwilligkeit abfragt, damit belastet wird). Selbst wenn er schon einen Kuraufenthalt (der bekanntlich anmaßend erschwert zu erlangen ist) in ein paar Wochen im potenziellen Dienstgeber vorweg mitteilt, wird er nach der rechtlich geradezu brutalen Judikatur des AMS, des BVwG und des VwGH (der Senat 8 des VwGH in der derzeitigen Besetzung judiziert geradezu arbeitslosenfeindlich, wie nie zuvor) als Arbeitsunwilligkeit eingestuft und eine sogenannte Vereitelung angenommen.
Die letztlich vom VwGH an den Arbeitslosen bzw. bei den Arbeitslosen im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch gestellten/vorausgesetzten Anforderungen (er muss alles initiativ abfragen, ohne damit in das gewissermaßen offene Messer der Arbeitsunwilligkeit zu laufen) an ein Verhandlungsgeschick würden eigentlich ein professionelles Verhandlungstraining (zu verschiedenen Trainings siehe ) bspw nach dem sogenannten Harvard-Konzept voraussetzen.
Für den Fall, dass jemand nicht wissen sollte (Arbeitslose müssen nach der Judikatur des VwGH diese Verhandlungstechniken sowieso beherrschen), was das Harvard-Konzept ist, hier eine beispielhafte Erläuterung https://blog.hubspot.de/sales/harvard-konzept .
Ein derartiges Training wird natürlich vom AMS schon grundsätzlich nicht angeboten, geschweige denn, in Erwägung gezogen, um Arbeitslosen zu helfen. Fragen Sie als Betroffene/r dennoch bei nächster Gelegenheit bei Ihrem AMS nach, ob sie ein derartiges Training, das im Grunde für jeden Arbeitslosen hilfreich wäre, um am Arbeitsmarkt unterzukommen, gefördert erhalten, ohne allerdings – schon in Anwendung des Harvard-Konzepts – sorry für die Ironie) als aufmüpfig wahrgenommen zu werden.
Wenn ein Arbeitsloser gesundheitliche Beeinträchtigungen (sowas empfehle ich dem AMS immer sofort bei 1. Gelegenheit mitzuteilen) aufweist, jedoch nicht das AMS darauf hinweist und keine geschickte Verhandlungsführung/Abklärung der gesundheitlichen Gefährdung im Vorstellungsgespräch (unter Anwendung des Harvard-Konzepts) vornimmt, muss er die Stelle antreten (nicht einmal in dem Anlassfall wurde, obwohl das meines Erachtens klarerweise offenkundig war, angenommen, dass die Stelle gesundheitsschädlich ist), weil für den VwGH, in diesem Anlassfall (vom Schreibtisch aus) im Zweifel gegen den Arbeitslosen angenommen wird (der Sperrrecht nach dem §§ 9 und 10 AlVG steht unter der Prämisse, Stellen annehmen zu müssen, koste es was es wolle, kostet auch Gesundheit, um die um jeden Preis zu schützende Versicherungsgemeinschaft nicht zu belasten), dass eine Stelle nicht offenkundig gesundheitsschädlich ist. Ob in der zugewiesenen Stelle der Mensch – bspw bei orthopädischen Problemen – zum Krüppel werden kann, und dass im Zweifel ein Gesundheitsschutzplatz greifen muss (was schon Art. 3 der Menschenrechtskonvention gebieten würde) ist für den VwGH ohne Belang. Die den AMSen nacheilende die Judikatur des BVwG und des VwGH ist mehr oder weniger offen auf Abschreckung von arbeitslosen Menschen ausgerichtet, ja jede Stelle um jeden Preis, d. h. koste es was es wolle, anzunehmen. So offen mit Abschreckung gearbeitet wird meiner Erfahrung nach noch im Asylwesen. Natürlich gehört dieses Abschreckungskonzept hinaus posaunt, was die Arbeitsmarktsverwaltung mit großem Stolz durch die Präsentation der Sperrbescheides für Arbeitslose in die Medien bringt (gleich dem Innenminister, der verlautbaren lässt, dass Asylwerber in Österreich praktisch ohnehin keine Chance haben). Leider, auch wenn es entmutigend scheint, ein gute Nacht für Arbeitslose vor dem Rechtsstaat, auch in Ansehung des Schutzes ihrer Gesundheit, obwohl in diesem Fall noch aus besonderen Gründen sogar eine Aufhebung des Judikats des BVwG erzielt werden konnte. In einem nicht unbeträchtlichen Teil besteht meine Beratung von arbeitslosen Menschen in der Zwischenzeit darin, sie vor den Tücken und Fallen der Rechtspflege, vor allem nach der Judikatur des VwGH zu warnen und auf diese Weise bestmöglich zu schützen.
Ein krasses Beispiel in diesem Zusammenhang noch einmal erwähnt, da das meiner Erfahrung nach immer noch nicht allgemein bekannt ist: Ein Arbeitsloser darf im potenziellen Dienstgeber nicht sagen bzw. ersuchen, einen unterbreiteten Beschäftigungsvertrag bspw durch die Arbeiterkammer prüfen zu lassen. Das ist nach dem VwGH bereits eine Vereitelung und zieht eine Sperre nach sich. Die rücksichtslose, einseitige und einäugige Rechtspflege interessiert es in keinster Weise, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Problemstellungen (oder ein anstehender während des Arbeitsverhältnisses in Anspruch zu nehmen der Kuraufenthalt) oder eine Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis auch und nicht zuletzt für die Dienstgeberseite im Hinblick darauf, dass diese nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse eingehen möchte/muss. Es wäre einmal interessant eine Untersuchung vorzunehmen, was das Hineinzudrücken von arbeitslosen Menschen in Beschäftigungsverhältnisse, die unter Umständen relativ kurzfristig dann von der Arbeitgeberseite, da diese enttäuscht ist, wieder aufgelöst werden die österreichische Volkswirtschaft kostet.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen Rechtsanwalt
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