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28.10.2022 um 8.58 Uhr - von P*. - "Arbeitslosengeld: Lebensgemeinschaft mit eingerechnet?"


Guten Tag

Frage
Da , wo ich wohne . Bin ich , mit Hauptwohnsitz gemeldet . Und die andere zweitehälfte hat hier zweitwohnsitz . Muss ich sie beim Arbeitslosen antrag mit anführen . Sie hat jetzt auf diese Adresse , Altersteilzeit beantragt hat das AMS auch was damit zutun ? . Wie der ablauf , bei der Altersteilzeit aussieht weiss ich nicht : Mich interresiert zur zeit hauptsächlich das AMS . Da ich ja bei denen einen antrag ausfüllen soll . Wird im Jahr 2022 die Freundin , Lebensgemeinschaft , Ehe mit eingerechnet in das Arbeitslosengeld ? Im Winter habe ich einen Saison beruf , und im Sommer auch einen . Und dazwischen das AMS
Hochachtungsvoll (27.10.22)

Antwort:
Wenn sie über diese Adresse die Altersteilzeit beantragt hat, sollten sie ihre Freundin angeben! Mittlerweile wird das Partnereinkommen auch im Notstand nicht mehr angerechnet!
Hinweis der AK
ArbeitgeberInnen können einen Teil der Mehrkosten als "Alters­teil­zeit­geld" vom Arbeitsmarktservice zurückbekommen. (Ohne Gewähr)

28.10.2022 um 8.50 Uhr - von W*. - "Bezugssperre bei Lösung im Probemonat bzw. Nichtantritt ?"


Bezugssperre bei Lösung im Probemonat bzw. Nichtantritt

auch, wenn ich mich selbst beworben habe, also das Stellenangebot kam nicht vom AMS?

Es wird das AMS sicher wenig interessieren, aber es war eine verzwickte Situation. Am Freitag war ich bei einem Gespräch, bereits eine Zusage erhalten und Montag sollte ich beginnen. Am Wochenende mich einlesen... Ich war etwas überfordert, weil es so schnell ging

Am Samstag konnte ich in Ruhe überlegen und mit meiner Familie sprechen. Die Stelle wäre nicht das Richtige gewesen und ich habe am Montag gleich Bescheid gegeben in dem Betrieb.
Es war nun ein Hin und Her mit dem Arbeitgeber.

Ich habe mich noch nicht wieder angemeldet beim Arbeitsmarktservice. Jedoch droht mir nun eine Bezugssperre??
Ich habe davor erst seit ca. einem Monat Leitsungen bezogen und wie gesagt, es war eine Eigenbewerbung

Falls ich mich erst später melde (um tatsächlich diesen Druck zu entkommen...), wird die Sperre von 6 Wochen ab dann gerechnet oder sozusagen die Zeit abgezogen Viele Dank und alles Liebe (27.10.22)

Antwort: Bezugssperre gibts auch bei Eigenbewerbung
Wenn sie ein DV. schuldhaft beenden, bekommen sie eine 4 Wochensperre nach § 11. Wenn sie ein DV. vereiteln oder verweigern bekommen sie eine §10 - 6 Wochensperre hatten sie schon eine Sperre dann 8 Wochen.
Melden sie sich gleich wieder beim AMS an. Eine § 10-Sanktion können sie nur bekommen wenn sie angemeldet sind.
Beim § 11 wäre es ev. möglich, sich 4 Wochen später anzumelden (Ohne Gewähr)
Ich lese Nichtantritt (verweigert?) Also melden sie sich gleich wieder ans AMS zurück!
Ev. verlangen sie einen Sperr-Bescheid und legen (falls) Berufung ein.

25.10.2022 um 13.13 Uhr - von L. - "Vermittlungsvorschlag während Arbeitstraining?"


Guten Tag Hr. Moser,

Ich bin bis **.11.22 in einem Arbeitstraining-das wurde auch vom AMS genehmigt. Nun erhalte ich einen Vermittlungsvorschlag-ab sofort beginnen. Bin ich während eines Arbeitstrainings nicht ausgenommen von Vermittlungsvorschlägen von AMS?
Danke für die Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ja, sie müssen sich auch während eines Arbeitstrainings vorstellen. Verweigerung / Vereitelung eines DV. führt zur Bezugssperre!


24.10.2022 um 14.12 Uhr - von G*. - "nach itWorks Kontrolltermin lt. § 49 Bezugssperre?"


Lieber Herr Moser,
Herzlichen Dank für ihre soned Infoseite, hat mir schon oft sehr geholfen.
Ganz kurz zu meiner Vorgeschichte.
Ich bin bereits seit * 2013 arbeitslos. Ich habe im Bundesministerium das Sektionsbudget Wasser (offiziell nur als Stellvertretung), plus 2 Abteilungsbudgets, vorbildlich erledigt. Und bin dann, als ich begann Fragen zu stellen und die Korruption aufzuzeigen, nach über 10 Jahren als Vertragsbedienstete, abrupt Entlassen worden.
Ich habe zwar geklagt, aber bei diesem Unrechtssystem samt Anwälten, nur eine Kündigung (statt zugesicherter 80%iger Wiedereinstellung) zustande gebracht, keine Abfertigung und keinen Zeitausgleich erhalten.
Da man mit einer Entlassung im Buchhaltungs- und Budgetbereich fast keine Chancen mehr hat einen job zu finden, habe ich das dem ams-Mitarbeitern gesagt und den Wunsch geäußert mich beruflich umzuorientieren. Dies wurde vom ams abgelehnt, mit der Begründung, dass ich ja meine Schulausbildung und Berufserfahrung in diesem Bereich habe und dort auch wieder einen Job suchen soll.
Nun war dieses Vorgehen bis jetzt fruchtlos.
Mein jetztiger ams-Berater hat mich anscheinend auf die Abschussliste gesetzt. Meine letzte Bezugssperre hatte ich am *.10.2022 weil ich einen Vorstellungstermin wahrgenommen habe, den ich dem ams, 3mal angekündigt habe.
Mein ams-Berater hat mir dann zeitgleich zum Vorstellungstermin, den it works Termin verpasst. Ich habe mir daraufhin vom ams-Berater schriftlich bestätigen lassen, dass ich den Vorstellungstermin wahrnehmen darf und habe danach trotzdem eine Bezugssperre bekommen.
Die jetztige Bezugssperre habe ich, weil ich den it works Termin am **.10.2022 nur als Kontrolltermin §49 lt. Einladung, wahrgenommen habe.
Gleich beim Empfang bekommt man nach der Bekanntgabe seines Namens einen Fragebogen zum Ausfüllen in die Hand.
Ich habe den Fragebogen mit der Begründung, dass das ams all diese Daten von mir hat, nicht ausgefüllt. Ich habe auch nachgefragt, ob die Dame am Schalter eine Ams-Mitarbeiterin ist, die Antwort war, Nein.
Außerdem steht in der Einladung „Info für it works“. Und da erwarte ich mir, dass ich diese Info erst einmal erhalte, bevor ich einen Anmelde-Fragebogen, ausfülle. Datenschutz!
Diejenigen die den Fragebogen am Gang ausgefüllt haben, mussten das im Sitzen oder Stehen, ohne Tisch erledigen.
Weil ich den Fragebogen so nicht ausfüllen wollte, wurde ich unverzüglich von einer it works Mitarbeiterin in ein separates kleines Zimmer gebeten – unter 4 Augen. Ich fragte ob ich jetzt eine Sonderbehandlung bekomme und sie antwortete, ja sie bekommen jetzt eine Sonderbehandlung. Türe geschlossen.
Ich wurde nochmals ersucht den Fragebogen auszufüllen. Ich habe gesagt, das in meiner Einladung steht, dass es sich um einen Info- und Kontrolltermin handelt und ich den Fragebogen so nicht einfach ausfülle. Auf meine Frage, ob diese it works Maßnahme freiwillig ist, bekam ich keine Antwort – nur das ich das dann mit meinem Ams-Berater klären kann.
Daraufhin hat sie das Zimmer wieder verlassen und die it works Mitarbeiterin ist mit mir Richtung Ausgang. Leider ist mir unterm Gehen rausgerutscht – Das ist eine Obdachlosenzuchtstation! Das hat sie ihrer Kollegin beim Empfang gesagt. Die it works Mitarbeiterin ist Richtung Ausgangstür maschiert, hat sie geöffnet und ich wurde gebeten die Örtlichkeiten wieder zu verlassen.
Am Weg zum Ausgang habe ich nochmal beim it works Schalter gefragt ob dies jetzt als Kontrolltermin-Meldung zählt und eingetragen wurde. Die Antwort war, JA.
Die it works Mitarbeiterin forderte mich – bei geöffneter Ausgangstür stehend, nochmals auf „Gehen Sie jetzt“. Was ich gemacht habe.
Anbei das Einladungsschreiben für it works und die Bezugssperre vom **.10.2022
Wie gehe ich jetzt am klügsten vor?
Soll ich noch vor dem ams Termin am **.10.2022 einen Bescheid verlangen?
Wie verhalte ich mich bei SÖBÜ Kontrollterminen §49, dass ich keine Bezugssperre bekomme? Den Fragebogen habe ich schon öfter nicht ausgefüllt und keine Bezugssperre bekommen.
Herzlichen Dank im Voraus (21.10.22)

Antwort:
Sie waren vorstellig, (haben den kontrolltermin eingehalten) darum darf es keine § 49 sperre geben.

Darüber hinaus wurde ihnen auf die frage: „ob freiwillige teilnahme“ nicht geantwortet. Also wurde die aufklärungspflicht verletzt.
Da es keine vermittlung in ein transitarbeitsplatz (zumutbares DV.) war, darf es auch keine sperre nach §10, wegen vereitelung und/oder verweigerung eines dienstverhältnisses, geben.

dieser vorgeschaltener betreuungskurs müsste freiwilig sein.
genauso wie ein
praktikum, dass nicht verpflichtend auferlegt werden darf, wenn kostenlosigkeit gefordert wird.
Siehe:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs
ebenfalls für eine ev. berufungsbegründung:
"
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung" / Datenverweigerung

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
unter
Datenschutz

sie haben zwar einen termin bekommen, um über den sachverhalt zu sprechen, ob das zu einer sperre führen darf / kann. UNBEDINGT TERMIN WAHRNEHMEN
Aber
verlangen sie gleich schriftlich mit datum einen bescheid – kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss das geld bezahlt werden.
(bescheidantrag ev. eingeschrieben aufgeben oder auf einer kopie die abgabe beim AMS mit unterschrift bestätigen lassen.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung )
FALLS?
Auf den bescheid berufung einlegen. (auf eine Sperre immer Beschwerde erheben)
bez. „zwangs“-massnahmen siehe auch:
"
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
bez.
datenschutz nehmen sie ev. mit ARGE DATEN kontakt auf. von dort erhalten sie kompetente Auskunft.
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032,
www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at - ohne gewähr
.


20.10.2022 um 10.11 Uhr - von N*. - "Zu Reha gezwungen? Das AMS hat gesagt, dass ich mich krank melden muss?"


Also, ich bin schon seit langer Zeit psychisch krank (soziale Phobie/Panikattacken/Depression/Verdacht auf Borderline) und hab deswegen auch lange nicht gearbeitet. Mein damaliger Ams Berater hat mich immer so durchgewurschtelt und mich halt in Kurse getan (nur Einzelgespräche weil ich in der Gruppe nicht funktioniere) Bezieh eh nur Notstand und hab nichtmal 300€ im Monat.
Habe jetzt einen neuen Berater und wurde zu Fit2Work geschickt und dort bin ich mehr oder weniger fast gezwungen worden mich für einen Reha Aufenthalt anzumelden. Das AMS hat mir dann gesagt, dass ich mich für die Reha Zeit (4 oder 6 Wochen) beim Hausarzt krank melden muss weil ich in der Zeit kein AMS Geld beziehe sondern von der ÖGKK?
Ich weiß aber jetzt schon, dass ich es in dieser Einrichtung nicht sehr lange aushalten werde, da ich jetzt schon am Boden bin und nur noch Panik verspüre wenn ich daran denke. Wie läuft es dann ab, wenn ich nach ein paar Tagen nach Hause fahre und vorzeitig abbreche? Erfährt das AMS davon? Muss ich mich wieder gesund melden?

Und sind AMS Berater nicht eigentlich verpflichtet dazu darauf hinzuweisen, dass man eine Beeinträchtigung hat und man sich einstufen lassen soll, anstatt auf Biegen und Brechen zu versuchen jemanden wieder 100% erwerbsfähig zu machen? Ich habe zig Psychotherapien + Medikamente durch, und nichts zeigte Erfolg.
Alles was ich will ist in einem geschützten Rahmen eine Arbeit zu verrichten. Am besten mit anderen, denen es ähnlich geht. Hab das Thema Therapie usw eigentlich abgehakt. Aber nun fühle ich mich gezwungen auf Reha zu fahren, obwohl ich ständig sagte dass ich mich nicht bereit fühle und ich extreme Panik davor habe.

Was kann ich nun noch unternehmen? (19.10.2022)

Antwort:
haben sie freiwillig zugesagt? nehmen sie die zusage wieder zurück. selbst der kurs müsste eine freiwillige teilnahme voraussetzen.
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
meines erachtens war es ihre entscheidung, bei dem kurs und vielmehr bei der reha mitzumachen.
SIE KÖNNEN NICHT GEZWUNGEN WERDEN IN DEN KRANKENSTAND ZU GEHEN. also verneinen sie den reha-aufenthalt.
wieso bekommen sie nur 300 euro. ist es ihnen nicht möglich diese summe über die mindestsicherung aufstocken zu lassen? stellen sie den antrag für die mindestsicherung.
und haben sie schon mal dran gedacht einen antrag für die invaliditätspension bzw. rehageld zu stellen? wäre auch eine möglichkeit. sie hätten dann auch für 3 monate ab antragstellung vom AMS ruhe. bez. der anträge sollten sie vom AMS unterstützt werden.

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


19.10.2022 um 17.23 Uhr - von D*. - "Mindestsicherung und Auto"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich beziehe derzeit Notstandshilfe und Mindestsicherung. Habe 4 Kinder. Eines davon ist schwer behindert und hat einen Behindertenausweis mit Eintrag:
"Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar"
Wir haben derzeit ein altes Auto, welches auf meinem Behinderten Sohn zugelassen ist.
Habe gelesen, dass beim Ma40 in so einem Fall (also Behindertenförderung) das Auto nicht als Vermögen gilt.
Als wir es kauften, lag der Wert des Autos, noch unter der Höchstgrenze des "erlaubten" Vermögens.
Da meine Kinder das Auto nach paar Jahren nun doch zu klein ist, für meine Familie, möchten wir ein etwas größeres kaufen, welches auch nicht so alt ist und sich noch einige Jahre problemlos fahren lässt.
Nun zur Frage: Sollte ich mir ein Auto, welches z.B. weit über der Vermögens-(höchst) Grenze geht kaufen, würde es dann als Vermögen gewertet werden? Vom Ma40?
Obwohl es als Mittel zur Behindertenförderung benützt werden würde?

Vielen Dank im Voraus, freundliche Grüße (16.10.22)

Antwort:
Bei ihnen ist sicher eine ausnahmeregelung möglich, weil sie es unbedingt als transport-fahrzeug brauchen – denke ich, trotzdem rate ich, sie sollten unbedingt bei der MA40 nachfragen.
Eine frage danach stellt kein problem dar. – ev. rufen sie dort an. (Ohne Gewähr)


16.10.2022 um 11.52 Uhr - von Ö. - "Job-TransFair"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe diese Einladung Job-TransFair Information und Vorauswahl für AMS Hauffgasse vom AMS bekommen und weiß nicht was dieses Jobtransfair ist.
Können Sie mir vielleicht erklären was da gemacht wird (14.10.22)

Antwort:
Job-Transfair ist ein SÖB / Verein der "Zwangsmassnahmen anbietet. Zum Einen Transitarbeitsplätze die zumutbare DV. (also Pflicht) sind, wenn sie nach "deren" KV. entlohnt werden und zum Anderen Deppenkurse / "Coaching", die ev. freiwillig zu besuchen sind. (Fragen sie vor Zeugen nach.)
>Ev. werden sie auch anderen Firmen überlassen.

Drum Infotag besuchen, um Genaueres zu erfahren.
Siehe Links
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)


15.10.2022 um 16.42 Uhr von - von Dr. Pochieser - "VwGH: Sperre von Arbeitslosengeld auf Verdacht geht nicht so ohne weiteres; dennoch Judikat des VwGH mit Tücken"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

auch wenn der VwGH in dieser Angelegenheit -

(Gericht: Verwaltungsgerichtshof / Entscheidungsdatum 10.05.2022
Geschäftszahl Ra 2020/08/0153)

- die Entscheidung des BVwG aufgehoben hat, weist das Judikat schlimme Tücken für Arbeitslose auf. Diese finden sich in den Rz. 17 und 18:

17 »Ist eine Beschäftigung aber nicht evident unzumutbar und hat das AMS nicht von vornherein (etwa auf Grund eines diesbezüglichen Einwands des Arbeitslosen) Kenntnis von einem die Unzumutbarkeit der Beschäftigung begründenden Umstand, so kann es den Arbeitslosen zu dieser Tätigkeit zuweisen.
Es liegt dann am Arbeitslosen, beim Vorstellungsgespräch mit dem potenziellen Dienstgeber die näheren Bedingungen der bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit zu erörtern (vgl. etwa VwGH 23.8.2021, Ra 2021/08/0029, unter Hinweis auf VwGH 16.3.2016, Ra 2015/08/0100).

18 Von einer evidenten Unzumutbarkeit der Beschäftigung war im vorliegenden Fall nicht auszugehen, zumal der Revisionswerber nach der in der Revision nicht bestrittenen Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht bereits anlässlich der Zuweisung gegenüber dem AMS die Zumutbarkeit in Zweifel gezogen hatte. Er war daher verpflichtet, zunächst die erforderlichen Bewerbungsschritte in geeigneter Form zu setzen und gegebenenfalls in einem Vorstellungsgespräch die näheren Umstände der Beschäftigung zu klären.«

In den Niederschriften zur Vorbereitung Sperrbescheides findet sich standardisiert folgende Textierung:

»Ich, [Vorname Zunahme], erkläre nach Belehrung über die Rechtsfolgen nach § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) - Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für sechs bzw acht Wochen - dass ich zu den nachstehenden Gründen für die Nichtannahme bzw Nichtzustandekommen dieser Beschäftigung befragt wurde und hinsichtlich

• der konkret angebotenen Entlohnung keine Einwendungen habe
• der angebotenen beruflichen Verwendung keine Einwendungen habe
• der vom Unternehmen geforderten Arbeitszeit keine Einwendungen habe
• körperlicher Fähigkeiten. Gesundheit und Sittlichkeit keine Einwendungen habe
• der täglichen Wegzeit für Hin- und Rückweg keine Einwendungen habe
• Betreuungspflichten keine Einwendungen habe
• sonstiger Gründe keine Einwendungen habe«

Meiner Erfahrung nach wissen die Betroffenen in den seltensten Fällen, ob und welche Einwendungen sie überhaupt erheben/anbringen könnten, die sie im Übrigen bereits anlässlich der Zuweisung geltend machen müssten, ansonsten sie nach diesem Jud praktisch bereits verloren sind. Endgültig verloren ist man dann, wenn anlässlich der Niederschrift der Vordruck, so wie er ist, geschluckt wird. Wenn
die Gesundheitsschädlichkeit – Zuweisung in eine/n gesundheitsschädlichen Beruf/Stelle – nicht sofort geltend gemacht wird, sobald er Zuweisung bekommt, muss sich der arbeitslose Mensch bewerben und dann nach diesem Judikat des VwGH gleich einem Verhandlungsprofi in dem Vorstellungsgespräch die näheren Umstände der Beschäftigung klären, wobei er wenn er gesundheitliche Aspekte selbst oder gar zu deutlich ins Spiel bringt, Gefahr läuft, damit konfrontiert zu werden, dass er arbeitsunwillige ist (und dann vom potentiellen Arbeitgeber, allenfalls nach Kontaktaufnahme durch das AMS, das selektiv Umstände der Arbeitsunwilligkeit abfragt, damit belastet wird). Selbst wenn er schon einen Kuraufenthalt (der bekanntlich anmaßend erschwert zu erlangen ist) in ein paar Wochen im potenziellen Dienstgeber vorweg mitteilt, wird er nach der rechtlich geradezu brutalen Judikatur des AMS, des BVwG und des VwGH (der Senat 8 des VwGH in der derzeitigen Besetzung judiziert geradezu arbeitslosenfeindlich, wie nie zuvor) als Arbeitsunwilligkeit eingestuft und eine sogenannte Vereitelung angenommen.

Die letztlich vom VwGH an den Arbeitslosen bzw. bei den Arbeitslosen im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch gestellten/vorausgesetzten Anforderungen (er muss alles initiativ abfragen, ohne damit in das gewissermaßen offene Messer der Arbeitsunwilligkeit zu laufen) an ein Verhandlungsgeschick würden eigentlich ein professionelles Verhandlungstraining (zu verschiedenen Trainings siehe ) bspw nach dem sogenannten Harvard-Konzept voraussetzen.

Für den Fall, dass jemand nicht wissen sollte (Arbeitslose müssen nach der Judikatur des VwGH diese Verhandlungstechniken sowieso beherrschen), was das Harvard-Konzept ist, hier eine beispielhafte Erläuterung https://blog.hubspot.de/sales/harvard-konzept .

Ein derartiges Training wird natürlich vom AMS schon grundsätzlich nicht angeboten, geschweige denn, in Erwägung gezogen, um Arbeitslosen zu helfen. Fragen Sie als Betroffene/r dennoch bei nächster Gelegenheit bei Ihrem AMS nach, ob sie ein derartiges Training, das im Grunde für jeden Arbeitslosen hilfreich wäre, um am Arbeitsmarkt unterzukommen, gefördert erhalten, ohne allerdings – schon in Anwendung des Harvard-Konzepts – sorry für die Ironie) als aufmüpfig wahrgenommen zu werden.

Wenn ein Arbeitsloser gesundheitliche Beeinträchtigungen (sowas empfehle ich dem AMS immer sofort bei 1. Gelegenheit mitzuteilen) aufweist, jedoch nicht das AMS darauf hinweist und keine geschickte Verhandlungsführung/Abklärung der gesundheitlichen Gefährdung im Vorstellungsgespräch (unter Anwendung des Harvard-Konzepts) vornimmt, muss er die Stelle antreten (nicht einmal in dem Anlassfall wurde, obwohl das meines Erachtens klarerweise offenkundig war, angenommen, dass die Stelle gesundheitsschädlich ist), weil für den VwGH, in diesem Anlassfall (vom Schreibtisch aus) im Zweifel gegen den Arbeitslosen angenommen wird (der Sperrrecht nach dem §§ 9 und 10 AlVG steht unter der Prämisse, Stellen annehmen zu müssen, koste es was es wolle, kostet auch Gesundheit, um die um jeden Preis zu schützende Versicherungsgemeinschaft nicht zu belasten), dass eine Stelle nicht offenkundig gesundheitsschädlich ist.
Ob
in der zugewiesenen Stelle der Mensch – bspw bei orthopädischen Problemen – zum Krüppel werden kann, und dass im Zweifel ein Gesundheitsschutzplatz greifen muss (was schon Art. 3 der Menschenrechtskonvention gebieten würde) ist für den VwGH ohne Belang. Die den AMSen nacheilende die Judikatur des BVwG und des VwGH ist mehr oder weniger offen auf Abschreckung von arbeitslosen Menschen ausgerichtet, ja jede Stelle um jeden Preis, d. h. koste es was es wolle, anzunehmen.
So offen mit Abschreckung gearbeitet wird meiner Erfahrung nach noch im Asylwesen.
Natürlich gehört dieses Abschreckungskonzept hinaus posaunt, was die Arbeitsmarktsverwaltung mit großem Stolz durch die Präsentation der Sperrbescheides für Arbeitslose in die Medien bringt (gleich dem Innenminister, der verlautbaren lässt, dass Asylwerber in Österreich praktisch ohnehin keine Chance haben).
Leider, auch wenn es entmutigend scheint, ein gute Nacht für Arbeitslose vor dem Rechtsstaat, auch in Ansehung des Schutzes ihrer Gesundheit, obwohl in diesem Fall noch aus besonderen Gründen sogar eine Aufhebung des Judikats des BVwG erzielt werden konnte.
In einem nicht unbeträchtlichen Teil besteht meine Beratung von arbeitslosen Menschen in der Zwischenzeit darin, sie vor den Tücken und Fallen der Rechtspflege, vor allem nach der Judikatur des VwGH zu warnen und auf diese Weise bestmöglich zu schützen.

Ein krasses Beispiel in diesem Zusammenhang noch einmal erwähnt, da das meiner Erfahrung nach immer noch nicht allgemein bekannt ist: Ein Arbeitsloser darf im potenziellen Dienstgeber nicht sagen bzw. ersuchen, einen unterbreiteten Beschäftigungsvertrag bspw durch die Arbeiterkammer prüfen zu lassen. Das ist nach dem VwGH bereits eine Vereitelung und zieht eine Sperre nach sich.
Die rücksichtslose, einseitige und einäugige Rechtspflege interessiert es in keinster Weise, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Problemstellungen (oder ein anstehender während des Arbeitsverhältnisses in Anspruch zu nehmen der Kuraufenthalt) oder eine Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis auch und nicht zuletzt für die Dienstgeberseite im Hinblick darauf, dass diese nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse eingehen möchte/muss. Es wäre einmal interessant eine Untersuchung vorzunehmen, was das Hineinzudrücken von arbeitslosen Menschen in Beschäftigungsverhältnisse, die unter Umständen relativ kurzfristig dann von der Arbeitgeberseite, da diese enttäuscht ist, wieder aufgelöst werden die österreichische Volkswirtschaft kostet.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (13.10.22)


10.10.2022 um 16.11 Uhr von L*. - Telefonterror, Anzeige über Fernmeldebüro


Guten Tag!

Habe leider dazu nichts gefunden daher schildere ich meine Vorgehensweise.
Ich bekahm von INTERWORK unnötig lange detaillierte SMS ohne dass ich diese haben wollte. Noch dazu Jobangebote in den anderen Bundesländern. Ich kann aber nur bis Umland Wien arbeiten. Das weiß das AMS natürlich auch. Ich schrieb über E-Mail die Firma an – und verlangte die Einstellung -und es passierte zweimal nichts. Bis ich anrief und ein freches Telefonat hatte, wo er mir sagte, Nummer ist vom AMS und Datenschutz gäbe es eh nicht. Ich machte ihm noch klar das eine Anzeige von mir kommt aber er lachte mich nur aus.
Also: Anzeige über das Fernmeldebüro. Bitte machen sie allen klar das auch das AMS oder sonst wer gegen bestimmte Gesetze NICHT verstoßen darf.
Bitte schreibt bei solchen Vorfällen alle eine Anzeige! Sie kostet nichts und kann auch online verschickt werden.
Sie müssen nur leider jede Kommunikation aufheben! Das ist leider wichtig! Um wörtlich bei der Anzeige alles aufschreiben zu können!
Nur wenn wir uns wehren kann sich etwas ändern. Ich weiß es kostet Zeit aber nur dann kann sich etwas ändern.

Danke. Mfg

Anzeigen gegen Werbe-Mail, Werbe-SMS, Werbe-Fax, unerbetene Anrufe
ÜBER DAS FERNMELDEBÜRO

Anmerkung vom Rechtsanwalt bez. telefonische Belästigung (Telefonterror)
"Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen"
unter:
Da Phönix aufgrund eines VwGH-Urteils ..... ....

Bez. Datenschutz ev. an ARGE Daten wenden:
ARGE Daten – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at

(Ohne Gewähr)


10.10.2022 um 15.47 Uhr von R*. - Bezugssperre ohne triftigen Grund?


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich wurde vom Ams, gesperrt ohne triftigen Grund.
Fühle mich sehr ungerecht behandelt um ehrlich zu sein!
Wie soll ich das bitte nechstes Monat mit meinen Fixkosten schaffen ( Miete, Versicherungen) zbs. Würde es da eine Lösung geben?
Bin sehr verzweifelt!

Mit freundlichen Grüßen (9.10.22)

Antwort:
Verlangen sie sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid - mit Datum, kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden.
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
Wichtig auch, damit sie die Berufung begründen können - wissen sie warum sie gesperrt wurden - oder haben sie eine Ahnung?
Ev. besuchen sie die Caritas und erklären die Notlage. Dort können sie dann um Unterstützung ansuchen: Miete; Strom per Erlagschein / Einkaufsgutscheine / ev. Bargeld. (Ohne Gewähr)


8.10.2022 um 11.54 Uhr von W*. - Bezugssperre wegen Kurs?


Lieber Herr Moser,

Meine Notstandshilfe ist lt. Mitteilung des AMS Wien vom 2*. 9. 2022 per *. 9. 2022 (wegen Nichtbesuch eines Kurses) eingestellt worden.
Ich habe nach Erhalt dieses Schreibens mit dem Kursveranstalter (wie von mir im AMS-Schreiben angeraten worden war) Rücksprache gehalten und habe daraufhin einige Tage wieder am Kursunterricht teilgenommen.

Seit *. 10. 2022 wurde ich nun wegen einer akuten dramatischen Verschlechterung einer schon länger bestehenden Krankheit (die mit ein Grund fürs leichtsinnige "Schwänzen" des Unterrichts gewesen sein mag ...) ins Krankenhaus eingeliefert. Wann ich wieder entlassen werde, weiß ich noch nicht.

AMS sowie Kursveranstalter wurden von meinem Krankenhausaufhalt informiert. AMS hat bis jetzt nicht reagiert.

Wissen Sie, ob man in so einem Fall irgendwann oder gleich einen Neuantrag auf Notstandshilfe stellen kann/soll/muss? Die Zahlungen endeten - wie lt. Schreiben - per *. 9. 2022. Leider ist es mir nicht gelungen, eine Info darüber irgendwo im Internet oder auf dem AMS-Server zu finden.

Ich hoffe, Sie können mir mit einer Auskunft helfen. Ich mache mir ja auch Sorgen wegen einer vielleichten endenden Krankenversicherung ...

Danke und beste Grüße (7.10.22)

Antwort / Rückfrage:
Haben sie "nicht?" sichergestellt - nach neuerlicher Kursteilnahme auf Grund der "Sperrnachricht" - dass die Sperre wieder aufgehoben wurde? Oder ist das so zu verstehen, dass sie während einer Bezugssperre "freiwillig" einige Tage den Kurs besucht haben?
Und sind sie bis zur Krankenhauseinlieferung im Kurs gewesen?
Wichtig für eine ev. Berufung sollte der Bezug weiterhin gesperrt sein.
Haben sie zumindest mit dem Kursbetreiber / ihrem Kursbetreuer darüber gesprochen, dass er/sie sich darum bemühen sollen die Sperre aufheben zu lassen, da sie jetzt wieder im Kurs anwesend sind?
Also besteht die Bezugssperre noch immer, verlangen sie den schriftlichen Sperr-Bescheid - oder haben sie denn schon? - und legen darauf Berufung ein. (Erheben Beschwerde)
Zur Info:
Es ist auch schon vorgekommen, dass wegen einer Sperre der Krankenversicherungsschutz aufgehoben wurde - Eine Krankenkassaabmeldung folgte, die aber falls widerrechtlich wäre.
Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

Es ist auch von Bedeutung um welchen Kurs es sich handelt? Gehen sie die LInks durch. Vielleicht handelt es sich um Coching? - dann könnten sie sich ev. auch gegen diese Kursvermittlung wehren, weil ev. "freiwillige Teilnahme"?
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse (Ohne Gewähr)


29.09.2022 um 13.25 Uhr - von N. - "AMS Anmeldung trotz Arbeitsunfähigkeit"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe leider eine Angststörung entwickelt, Es betrifft Leistungsfähigkeit und Erwartungshaltung, der anderen von mir. Mein letzter Job hat mich ausgelaugt. Ich war nun 1 Jahr lang im Krankenstand und wurde medikamentös behandelt. Zu dem war ich monatelang in einer Tagesklinik. Mein Krankenstand ist nun ausgeschöpft. Jetzt soll ich mich beim Ams melden. Kann ich denn nicht zum MA40 gehen und sagen es geht mir weiterhin nicht gut, es hat doch keinen Sinn sich beim Ams, arbeitssuchend und arbeitsfähig, zu melden? was ja absolut die Wahrheit ist.

werde ich denn nun wieder vom Ams zur Pva geschickt und die wiederum hält mich für arbeitsfähig...Ich konnte tagelang die Nachricht vom Ams nicht öffnen weil es ich so verkrampft war. Wie könnte/sollte ich vorgehen? Soll ich selbst ein Gegenbefund erstellen lassen, wie einen medizinisches Gutachten? Aber das kostet doch einiges? danke Herr Moser für ihr offenes Ohr (26.09.22)

Antwort:
Ja, reden sie mit ihren Vertrauensärzten - sie brauchen ein Attest / Gutachten wenigstens ärztliche Unterstützung bez. Arbeitsunfähigkeit für eine weitere PVA-Untersuchung. Für MA40 und Mindestsicherung brauchen sie eine ärztlich untermauerte Leistungsunfähigkeits-Bescheinigung / Bestätigung. Dann würden sie die Mindestsicherung ohne Arbeitspflicht bekommen.
Ev. holen sie sich von ihren Ärzten die Gutachten zusammen und stellen einen I-Pensions-Antrag. Auch eine anerkannte verminderte Leistungsfähigkeit würde vor bestimmten DV. schützen. Bei ihrer Krankenakte müsste auf ihr Befinden Rücksicht genommen werden.
Siehe auch:
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr)


29.09.2022 um 12.30 Uhr - von S* - "DV-Ablehnung in einem freiwilligen Kurs?"


Sehr geerhter Herr Christian Moser

Ich weiß nicht, ob sie mir weiterhelfen können, ich probiere trotzdem einmal . Kurz zu mir, ich bin 2 Jahre arbeitslos. Am 1* Juli war ich bei meiner Ams Beraterin weil der Kurs beim FAB zu ende war hier war ich aber nur in den kurs wo alle 3 monate ein Termin war danach hat man mir angeboten dass ich ihn ein art coach was 1 mal alle 2 wochen ist beratung bewerbung etc hingehe. Im Bericht stand dann, was ans Ams ging, dass ich gut vermittelbar bin und sie es dank meinen guten Bewerbungsunterlagen nicht für nötig haltet, dass ich dort gebucht werde .

Meine Ams-Beraterin schnautze mich an und sagte dazu nicht viel, sie gab mir einen neuen Termin und sagte, ich habe momentan nichts für sie.

Zuhause angekommen, sah ich im eams konto von meiner Beraterin ein Buchung zu einer Vorauswahl zum Jobtransfair .

Dort ging ich am **.08.2022 hin und dort erzählte man mir, dass die ersten 2 Wochen Training sind. Ich sagte, dass ich das nicht brauche und gleich mit dem Berater sprechen möchte . Sie erzählt immer wieder, dass alles freiwillig ist und das auch möglich wäre, so war es dann auch . den ich dann natürlich unterschrieb . Ich hatte 2 Wochen später dann mein erstes Gespräch, wo alle Daten aufgenommen worden sind und mir 4 Stellen angeboten wurden, von denen ich 3 ablehnte wegen Gehalt und einer bestimmten .

Beim 2 gespräch 2 Wochen später verlief es dann ein wenig anders mein berater hat bemängelt das ich nach 2 jahren die im lebenslauf fehlten nicht solche ansprüche haben sollte und ein wenig tiefer anfangen sollte desweiteren hat er mir gesagt das mein lebenslauf veraltet war und er mir das 2 wöchige training vorschlagen würde . Das verneinte ich mit der Aussage, dass ich den Lebenslauf selber hinbekomme, den er sogar am nächsten Tag inklusive 6 Stellen, wo ich mich beworben habe, bekommen hat . Dann hat er gesagt schlägt er mir vor 9 Monate als transitarbeitskraft bei ihnen für ca 1080€ für 30 stunden wobei er sagte es sind meistens 20 ca 4 am tag wo ich am pc bewerbungsunterlagen machen kann und 13/14 gehalt inklusive das verneinte ich mit den das ich das besser mit meinen pc sachen zuhause hinbekomme .

So jetzt habe ich * am *.10 wieder einen Termin , wo er mir wieder mit irgendwas kommen wird, er hat auch schon 2 mal gemeint, dass er so die Zusammenarbeit beenden muss .
Seitdem hat er auch noch mal ein Protokoll von weiteren 6 Bewerbungen bekommen, damit ich ihm zeige , dass ich nicht auf der faulen Haut sitze .

Mein Problem ist jetzt in den Bericht, dass er ans Ams schickt steht, dass ich die Transit Stelle abgelehnt habe, das wird das AMS sicher als Verweigerung sehen sowie meine abgelehnten Stellen , obwohl mein Berater immer sagt das ist freiwillig . Bin ein wenig in der Zwickmühle, wenn er sagt, er beendet es, verliere ich dann für 6 Wochen den Anspruch, ich kann mir das momentan einfach finanziell nicht leisten .

Würde mich über eine antwort freuen

mfg (26.09.22)

Antwort:
Ja Kursteilnahme war freiwillig, aber Vorsicht! - sie dürfen keine angebotene Stelle oder Zwangsmassnahme-Transitarbeitsplatz ablehnen. Erfährt das AMS davon, dass sie einen Arbeitsplatz abgelehnt haben gibt's eine Sperre!
Selbst bei einem selbstgesuchten DV. das sie dann doch nicht antreten und das AMS erfährt irgendwie davon, wird ihnen der Bezug gesperrt.
Ausser es handelte sich nur um eine Idee / Vorschlag bez. der Transitarbeitsstelle und keine konkrete Vermittlung, dann sollte / dürfte es bei einem "Nein" ihrerseits zu keiner Sperre kommen! Falls legen sie Berufung ein. (Erheben Beschwerde, weils ev. nur ein unverbindlicher Vorschlag war?)
>Sie wissen?, wenn sie noch keine 45 Jahre sind kommt es nach dem 28 wöchigen Niedriglohn-Transitarbeitsplatz zu einer neuen Bemessungsgrundlage, die dann zu einem niedrigeren Bezug führt, sollte dieser jetzt höher sein!
Nehmen sie sich Zeit und gehen sie die Links durch!
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse (Ohne Gewähr)


26.09.2022 um 17.40 Uhr - von L*. - "Verjährungsfrist?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich schreibe Ihnen aus F*., kann also leider nicht vorbeikommen (aber Spenden kann ich auch von hier :-).
Vielleicht können Sie mir ausnahmsweise trotzdem einen Satz antworten?

Worum es geht: zwischen Februar und September 20** war ich in AT beim AMS gemeldet.
Ich bezog Notstandshilfe.
Ich hatte eine Frau in ** kennen gelernt und habe sie in diesem Zeitraum immer wieder mal besucht.
Sogar meinem AMS Berater hatte ich davon erzählt.

Wahrscheinlich wurde das durch mich nicht klar genug erklärt oder vom Berater falsch verstanden, denn es gab keine Einwände, deshalb glaubte ich, alles richtig zu machen. Ein Freund klärte mich nun auf ....... .... ?
Ein anderer Freund meinte, dass ich das ruhen lassen sollte, weil es niemand herausgefunden hat und es verjährt.
Meine Frage nun: wann wäre "etwas" verjährt???

Bisher ist diesbezüglich nichts passiert und ich nehme an, dass da auch nichts passieren wird. Ich bin zwar 1.550km entfernt, aber ich habe schlaflose Nächte!
Mit freundlichen Grüßen (25.09.22)

Antwort:
Wenn sie jetzt nicht mehr beim AMS gemeldet sind - keine versicherungsleistung mehr beziehen – ist das problem eh gering bzw. jetzt nicht mehr vorhanden – oder? Verjähren tut "etwas" nach ca. 5 jahren. Ohne gewähr

Ps.: Mein Antwort-Mail ist wieder zurück gekommen - drum habe ich "Auszüge" veröffentlicht! - okay?


20.09.2022 um 14.34 Uhr von R*. - "Training"


Sehr geehrter Herr Moser
Bitte um Hilfe
Ich habe eine Einladung vom AMS zu einer Veranstaltung der Firma the update Training GmbH mit dem Namen New Skilllis Lehrgang Handel mit Focus auf Online Handel .Nachdem ich seit September 2021bis dato nur in BBEN untergebracht war eigentlich nicht schlecht aber ich leide seit ca 14 an einer schmerzhaften Schleimbeutel einklemmung und Entzündung wollte mich gestern Abend krankschreiben lassen bekam aber Mittags bereits die Einladung . Auf der Rückseite des Schreiben stehen Sätze die mich verwirren und ich mich nicht traue in den Krankenstand zu gehen .Weiteres habe ich aus finanziellen Gründen nur eine aufladbare Wertkarte von Yes und kann dadurch nur selten und sparsam ins Internet. Kann man mich zwingen ein eams Konto bzw Internet zu besitzen? Und könnten Sie mich aufklären was die Sätze auf der Rückseite im Falle einer Verschlechterung meiner Schnerzen bedeuten. Beziehe Mindestsicherung. Ich glaube da sind die Sanktionen beim ersten mal 25% abzüglich Wohnbedarf für 1Monat bei der ersten Sperre.Ich bin über 58 Jahre und Computer ist nichts mehr für mich .
Mfg R.
Im Anhang befindet sich die Seite des Schrelben

Antwort:
Wenn sie krank sind und ein Arzt schreibt sie krank, so hat der Krankenstand keine Folgen - ev. kann es sein, dass sie zum Chefarzt müssen?
Handelt es sich um ein Coaching, so kann man sich ev. gegen den Kurs wehren.
E-AMS-Konto ist eine freiwillige Angelegenheit.
Was Computer uind Internet betrifft, so nehme ich mittlerweile (lehnte ich auch eher ab, bevor ich mich mit Hilfe von Freunden und weiteren Personen / Schulungen damit auseinander setzte) eine andere Position ein. Ein nicht mehr wegzudenkender gesellschaftlicher / sozialer Vorteil, mit enormen Potential der Informationsbeschaffung und Möglichkeiten was ein Lernen auf jedem Gebiet betrifft! Auch als Werkzeug - Software gibt's mittlerweile auch für jeden Bereich, der einen interessiert. Reden sie mit der Betreuerin - ev. gibt's Einsteigkurse zum Umgang mit Computer! So fand ich zum Wissen um dieses Gerät - sehr interessant und kurzweilig!
Bei MindestsicherungsempfängerInnen empfehle ich zur besonderen Vorsicht, da es sich um keine Versicherungsleistung handelt und weil Sozialleistungen ev. noch leichter zu Sperren führt - ich aber bei Sperren bzw. Kürzungen genauso rate sich über Berufungen / Beschwerden zu wehren. (Berufung)
Siehe auch:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse

Ps.: Da es sich um einen Lehrgang handelt - eine Weiterentwicklung ihres schon vorhandenen Berufs - denke ich, dass hier Freiwilligkeit angenommen wird? Fragen sie beim Infotag nach. (Ohne Gewähr)


18.09.2022 um 18.15 Uhr von T*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage?"


Hallo Herr Moser,

ich hätte ein paar Fragen zu der geschützten Bemessungsgrundlage. Diese greift sobald man nach seinem 45. Geburtstag ein Dienstverhältnis eingeht, oder? Könnte es mir zum Verhängnis werden, sehr knapp nach dem Geburtstag ein Dienstverhältnis zu unterschreiben? Sollte da eine gewisse Zeit dazwischen liegen? Im Falle einer neuerlichen Arbeitslosigkeit, dass dann die geschützte Bemessungsgrundlage eventuell nicht greift?

Ich habe immer Vollzeit gearbeitet, beziehe aktuell leider Notstandshilfe und aufgrund meiner Betreuungspflichten (kleine Kinder) suche ich derzeit eine Teilzeitstelle von ca. 20 Std.

Wie wird die geschützte Bemessungsgrundlage angewandt nach einem Teilzeitjob? Wird sie eventuell halbiert? Da ja nur 20 Std. gearbeitet?

Vielen Dank für Ihre Hilfe, Sie leisten Großartige Arbeit!

Viele Grüße (16.09.22)

Antwort:
Ihr Bezug kann nach dem 45. Geburtstag nicht mehr weniger werden - auch nicht nach einem Teilzeit-DV. Siehe: geschützte Bemessungsgrundlage


18.09.2022 um 17.58 Uhr von D. - "Berufsschutz?"


Hallo Her Moser.

Ich wollte Sie fragen, ob es tatsätlich stimmt, dass das AMS nach bereits 100 Tagen irgendwelche Stellen den Arbeitslosen die Notstandshilfe beziehen, zuschicken kann? Telefonisch wurde es mir von der Kundenbetreuer nämlich so mitgeteilt, dass ich mich auch dort bewerben muss, ansonsten droht eine Geldsperre.

Hab nämlich 7 Jahre lang als Anlagenführer/Maschinenführer gearbeitet und bekomme nun Stellen als Kommissionierer bzw Lagerarbeiter!

Danke LG (16.09.22)

Antwort:
Ein gewisser Einkommens- Berufsschutz besteht nur die ca. ersten 3 Monate während dem Arbeitslosengeld. Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen unter (3)
(Ohne Gewähr)


15.09.2022 um 17.35 Uhr von M*. - "Daten-Auskunft"


Hallo Herr Moser,

ich möchte gerne meine gespeicherten Daten beim AMS Salzburg ausgedruckt bekommen - Muss ich da einen Antrag stellen bzw. wie lange dauert der Ausdruck dann circa (10 Min., 30 Min, Stunden?
Ich möchte dem AMS keine Gelegenheit geben meine Daten vorher zu manipulieren/ den Ausdruck zu "überarbeiten"....

Danke für ihre gelegenetliche Antwort. Gut dass es ihre Seite gibt! Beste Grüße

Antwort:
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)
Gemäß Art 12 DSGVO hat die Auskunft unverzüglich, in jedem Fall aber binnen eines Monats schriftlich, kostenlos und in verständlicher Form zu erfolgen.
Auskunftsbegehren gemäß DSGVO Art 15 - V1.0 - Musterbrief (argedaten)
(Ohne Gewähr)


13.09.2022 um 11.31 Uhr von - O. - "Anderer Tag, gleiche Deppenkurseinführungsveranstaltung"


hallo christian,
meine ams betreuerin hatte mich im juli gezwungen zur einführungsveranstaltung der joboffensive (coaching, zeitverbrennung) zu gehen. ich war da, habe gesagt das ist nichts für mich und bin wieder gegangen. heute hat sie mich jetzt nochmal dazu "eingeladen". ist das zulässig? kann ich mich irgendwie gegen diese nötigung-soft wehren?
ich habe sie gefragt welche defizite ich habe, die meine zubuchung dazu rechtfertigen. sie meinte, sie müsste mir bei der einladung zur joboffensive keine defizite nennen. tatsache? schriftlich geben wollte sie mir das allerdings nicht.
danke schonmal für die hilfe und grüße!

Antwort:
Sie haben bei der ersten Absage also keine Sperre bekommen? - so kann man davon ausgehen, dass die Teilnahme freiwillig ist - und weiter bleibt? Siehe: Coaching.
Bei längerer Arbeitslosigkeit gibts eine Ausnahme was die Belehrung zu fehlenden Kenntnissen und Fähigkeiten (Defizite) betrifft. (AUSNAHME: "Vorsicht )
Vorsicht ist auch geboten, weil die Infotage als Kontrolltermine ausgewiesen werden. Was bei Terminversäumnis eine Sperre bis zur Wiedermeldung nach sich zieht. Drum rate ich dazu den Infotag zu besuchen - auch wenn nicht klar ist ob dies gesetzlich gedeckt ist.
Will man dagegen angehen, so muss man es drauf ankommen lassen und durch das Fernbleiben eine Sperre riskieren, die man dann beruft und ev. (falls notwendig) sämtliche Instanzen beansprucht. Übers Bundesverwaltungsgericht (kostenlos) bis zum Verwaltungsgerichtshof - ev. über die Verfahrenshilfe_VwGH.!
Übrigens wehren sie sich so bei jeder Sperre - ev. verweigern sie die Kursteilnahme und sollte es zu einer Sperre kommen erheben sie Beschwerde!
Siehe auch:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse (Ohne Gewähr)


12.09.2022 um 13.00 Uhr von - G*. Verfügbarkeit?"


Hallo Hr. Moser.

Wir haben 4 Kinder von denen drei ( 6 , 8 und 13 Jahre alt) schulpflichtig sind. Meine Frau kümmert sich natürlich um die Kinder und um den Haushalt. Nun will das AMS sie zum vierten mal in eine 3-monatige Schulung schicken die immer sehr ähnlich sind. Bewerbungen schreiben, Lebenslauf machen, Praktikum machen rumtelefonieren....etc. Diesmal hat die Beraterin aber zu ihr gesagt das sie nicht wie bisher, früher vom Kurs heimgehen darf sondern die volle Zeit drinn sitzen muss. Da meine Frau Betreuungspflichten hat ist sie laut Gesetz ja nur zu 16 Wochenstunden verfügbarkeit zum Arbeiten verpflichtet. Gelten diese 16 Std Verfügbarkeit auch für Schulungen? Muss sie eigentlich nochmals einen " Kurs" besuchen der ja ähnlich ist wie die vorherigen 3 Kurse? Diese Programme heißen immer anders haben aber bis auf ein paar Kleinigkeiten immer den selben Charakter.

Vielen Dank für ihre Hilfe (11.09.22)

Antwort:
Betreuungspflichten bestehen auch während eines Kurses, weswegen auch hier das Gesetz gilt.
Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern, ansonsten sollte/muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching.

Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


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