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10.12.2022 um 9.09 Uhr - von S. - "Kontroll-Termin-Steigerung" |
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Guten Morgen Hr. Moser, also meine neue AMS-Beraterin meinte gestern bei meinem Kontroll-Termin, dass die AMS Landesgeschäftsstelle die Kontroll-Termin-Intervalle bei Langzeitarbeitslosen nun intensiviert. Begründung konnte Sie mir keine nennen, sie findet es selbst sogar unnötig! D.h ich muss nun alle 2 Wochen zum AMS( ich weiß, rechtlich dürfen sie das), aber sonst waren es alle 6 Wochen oder länger. Ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und ich brauche ca. 3h insgesamt für einen ca. 5min Termin! Obwohl eh alles über das E-AMS-Konto läuft und ich sehr engagiert bin-habe gerade ein 3Monatiges Arbeitstraining hinter mir (habe ich mir selbst gesucht) und setze ständig Eigenbewerbungen.
Meine Beraterin schiebt diese Entscheidung auf die Landesgeschäftsstelle. Aber das glaube ich nicht wirklich. -Ist es nicht so, dass jede Beraterin/regionale Geschäftsstelle über die Kontroll-Termin-Intervalle selbst entscheiden kann?
-Und muss es nicht eine eindeutige Begründung geben, warum ich nun sooft zu dem wirklich sinnlosen Kontroll-Terminen gehen muss. Obwohl eh alles über das Eams-Konto läuft? Was könnte ich tun, damit diese Intervalle wieder im Normal-Bereich kommen? Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir etwas weiterhelfen könnten! Danke!
Antwort: Spielt eigentlich keine Rolle von wen die Entscheidung die Kontrollmeldungen zu intensivieren kommt. Oft gebrauchen die Beraterinnen gegenüber den Arbeitslosen Ausreden wenn sie den Druck auf Betroffene erhöhen - so ist es ihnen weniger unangenehm scheint es. "So hat sie nichts damit zu tun und braucht sich auch nicht näher mit ihrer Gegenreaktion ev. Unmutsäusserung auseinander setzen. "Funktioniert wie ein Blitzableiter": Verantwortlich ist die Landesgeschäftsstelle - und "die Gschicht hat sich ghabt" - Was aber auch durchaus mal so sein könnte! Mit anderen Worten: "Sie haben nichts zu melden" und wenn sie meinen sie müssen es tun, dann an die Landesgeschäftsstelle wenden. Bei ihnen tut sich aber anscheinend wirklich ein grosses Problem bez. dieser Entscheidung auf, wenn sie 3 Stunden Weg-Zeit brauchen! Besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter und bringen sie die Sachlage vor. Erst recht wenn sie belegen können, dass sie sich aktiv einbringen was die Arbeitsplatzsuche betrifft! Wenn möglich, nehmen sie eine Begleitperson als Zeugen mit zum Termin! (Ohne Gewähr) |
7.12.2022 um 9.44 Uhr - von G*. - "Einkommen über Vermietung" |
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Sehr geehrter Herr Moser
Das AMS hat eine Abfrage bei der Transparenzdatenbank abgefragt . und hat erfahren das ich für das Jahr 2019 auf Grund der Vermietung ein einkommen von 5500 Euro laut Finanzamt Hatte. Jetzt wird um Bekanntgabe des Mieteinkommens und eines Nachweises gebeten da ich dies verabsäumt Habe . Das Schlamassel liegt darin das ich meiner Frau die Vermietung übertragen habe sie auch im Mietvertrag aufscheint ,was ich aber leider nicht Wuste das das Finanzamt den Grundeigentümer besteuert der nun mahl ich bin da meine Frau nicht im Grundbuch steht . Nach Zusendung an das AMS DIE UNTERLAGEN Mietvertrag MEINER Gattin MEINTE DAS ams DAS SEI NICHT Relevant .
Nun was tun ? Jetzt hab ich mich bei der Sozialversicherung erkundigt wo mir ausgehendigt wurde das ich seit **.01.2019 – **.06.2019 Arbeitslosengeld bezogen Habe . **.06.2019 - **.06.2019 Krankengeldbezug, und **.06.2019 – **.10.2019 wieder Arbeitzlossengeldbezug erhalten Habe. Und jetzt **.10.2019 – **,03.2020 Notstandshilfe , Überbrückungshilfe bezog.
Jetzt weis ich natürlich nicht da ja fiel geschrieben und behauptet wird , angeblich ist die Vermietung wehrend des Arbeitslossenbezugs nicht relevant da es ja kein Erwerbseinkommen ist . Das nicht bekannt gegeben werden muss,? Wen dem so ist ? Anders bei Notstandshilfe , Überbrückungshilfe hier sollte die Vermietung bekannt gegeben werden was ich leider nicht getan habe .
Welche Möglichkeiten würden hier greifen Mus ich alles bekannt geben oder nur wehrend des Notstandes die letzten 3 Monate was kann im schlimmsten fahl basieren ? Um Rat wird gebeten .LG (6.12.22)
Antwort: Es kommt drauf an wie hoch genau das mon. einkommen durch miete ist – soviel ich gelesen habe handelt es sich um eine komplizierte sachlage – wobei sie ev. bzw. unbedingt ein gespräch mit einem Steuer- oder Rechtsexperten bräuchten
siehe link zum Thema: Mieteinnahmen Notstandshilfe
natürlich wäre es problematisch – und es könnte, wenn es ungut ausgeht dazu führen, dass sie die erhaltene notstandshilfe zurück zahlen müssen – bzw. würde sozial-betrug im raum stehen?. Fragen sie ev. einen ams-berater wieviel sie über miete einnehmen dürften, um doch noch die notstandshilfe zu bekommen. droht ärger bzw. der notwendigen Aufklärung wegen brauchen sie einen steuer und rechtsexperten - laut Link-Antwort (ev. Rechtsanwalt?) erzeugen sie erst ängste wenn sie von experten aufgeklärt worden sind – sollten solche überhaupt nötig sein. Mir fehlt dazu selbst das genaue rechtsverständnis
Zur Info siehe auch: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (ohne gewähr) |
6.12.2022 um 17.07 Uhr - von W*. - "Entsetzt über den Umgang" |
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Lieber Herr Moser,
ich habe ein DV im Probemonat gelöst.
Heute beim Termin mit meiner Beraterin erfuhr ich, dass es wohl ein ziemliches Hin und Her gab. Da dieser Arbeitgeber eine Förderung für mich beantragte. Ich habe keine Ahnung welche, da ich zu der Zeit erst 7 Wochen arbeitslos gemeldet war und ich mich selbst auf das Stellenangebot beworben habe. Es kam nicht über das AMS. Ich dachte, für eine Förderung oder über die Zusammenarbeit, müsste ich informiert werden? Noch dazu wurden E-Mails zwischen dem AG und mir weitergeleitet an das AMS. Dies wusste ich alles nicht.
Der Dienstegeber wollte mich damals nicht aus dem Probemonat lassen. Sie können mich nicht gehen lassen, war die Antwort. Erst daraufhin, sagt ich, was für mich nicht passt an der Stelle mit der mit der schriftlichen Aufforderung mich abzumelden. Das Schreiben wurde weitergeleitet an das AMS!
Ich bin entsetz über das Verhalten des AG und psychisch hat mich das mitgenommen. Dass das alles mit einer Bezugssperre verbunden ist, ist klar.
Ist es tatsächlich so, dass ich über so eine Förderung nicht informiert werden muss bzw. über die Zusammenarbeit mit dem AMS? Damit hätte ich (für mich persönlich) das Angebot nämlich nicht angenommenen und mir einiges erspart
Mit lieben Grüßen
Antwort: "Eigentlich sollten/"müssten" sie schon "spätestens" ab dem Zeitpunkt der Antrags-Stellung bez. der Förderung informiert werden. Sogar schon über das "Vorhaben" bestand das ev. schon von Anfang an?" Das bringen sie alles in der Beschwerde / Berufung unter - falls? Ev. erhalten sie eine § 11 Sperre von 4 Wochen. Sie verlangen einen schriftliche Bescheid, den sie dann berufen ! (Ohne Gewähr) |
6.12.2022 um 14.31 Uhr - von As*. - "Krankheitsbedingt verhindert und ausgesteuert! AMS-Sperre gut?" |
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Guten Tag Herr Moser!
Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass ich bereits seit etwa 1 Monat ausgesteuert bin und eine neue Erkrankung zur alten Erkrankung hinzugerechnet wurde, obwohl der alte Krankenstand von mir und meinem Hausarzt bereits beendet wurde. Da ich von einem auf den anderen Tag in einen neuen Krankenstand fiel(Operation), wurde seitens der Krankenkasse der alte Krankenstand "aufgemacht" und die neue Erkrankung zum alten Krankenstand hinzugefügt. Ergebnis: Überraschende Aussteuerung mit der Begründung: Sie können nicht von einen auf den anderen Tag Krankenstand wechseln. Dazwischen müssen sie mind. 1 Tag beim AMS gemeldet sein, sonst wird der Alte wieder aufgemacht und es geht weiter wie bisher. Nun habe ich nach der Operation Antrag auf Invaliditätspension gestellt, da ja kein Krankenstand nach der Operation möglich ist. Ich bein AMS aber auch nicht vermittelbar bin. D.h. in dem Zeitraum, in dem abgeklärt wird, ob Invalidität vorliegt, darf ich nicht behelligt werden. Vorrige Woche Freitag kam der Anruf des AMS: Abgelehnt! Sie müssen sich in 2 Wochen zum Erstgespräch einfinden. Leider gesundheitlich schwer in der Lage(Medikamente, Müdigkeit, teils starke Schmerzen bei Bewegung). aussage des Arztes kürzlich: Dürfe noch dauern bis Besserung in Sicht ist, mindestens 6 Wochen.
Mein Dilemma: Ausgesteuert, daher kein Krankenstand(auch nicht durch die Operation, da ja Ursache der Operation der ausgesteuerte Zustand ist). Antrag auf Invalidätitspension abgelehnt. Aber es sollte doch möglich sein, wenn mich mein Hausarzt wegen "etwas Anderem" in den Krankenstand schreibt oder? Also irgendwas, was noch nicht in diesem einen Jahres-Zeitraum der Aussteuerung an Diagnosen angefallen ist? Denn für die Diagnosen im Aussteuerungsjahr gibts ja keinen Krankenstand mehr. Gibts dazu ne Leute, die bestätigen können, dass sowas geht?
Aber alles, was NICHT in diesem Zeitraum hineinfällt, dürfe ja nicht von der Aussteuerung betroffen sein? Denn ich bin ja in der Zwischenzeit beim AMS gemeldet und es handelt sich dabei um eine andere Erkrankung/en als, für die der wegfallende Anspruch bestanden hat. Und die 13 Wochen Pflichtversicherung dürften ja eigentlich nur dann gelten, wenn es um die selbe Erkrankung/en geht, für die ich ausgesteuert wurde?
2. Frage: Wenn alle Stricke reißen, wie sieht es mit der Sperre durch das AMS aus? Mir geht es hauptsächlich darum, versichert zu sein. Wenn ich einen Monat kein Geld bekomme, wäre mir das auch egal. Meine Gesundheit geht vor. DARF mich das AMS, sofern ich dann etwas tue, was zu Sperre führt; zb. 6 Wochen Sperre in diesem Zeitraum der 6 Wochen belästigen oder weitervermitteln? Denn ich wurde ja eh gesperrt?
Oder gibt es andere Möglichkeiten? Wie sieht es aus, wenn ich zumindest geringfügig arbeiten gehe, wenn es geht? So im Ausmaß von 15 Stunden bei nicht schwerer Arbeit? Kann mich das AMS dazu zwingen, diese Stelle aufzugeben, damit ich Vollzeit arbeiten gehen muss oder gibts da Tricks?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Antwort: Während einer Sperre kann es keine weitere geben! (Bin ich trotz Bezugssperre versichert?) Die Aussteuerung konfrontiert "einen" nicht selten mit Unverständnis und Ohnmachtsgefühl! In diesem Zusammenhang ist die Information: "Einen Tag ans AMS zurückmelden" geradezu existenzsichernd! Versuchen sie bez. dieser Sachlage / Aussteuerung einen schriftlichen Bescheid zu bekommen, um genaue Infos zu erhalten und ev. Beschwerde zu erheben! Auf geringfügige Tätigkeit braucht das AMS keine Rücksicht zu nehmen. Zählt in dem Sinne auch nicht als Dienstverhältnis. Oftmals werden Betroffene in "Deppenkurse" vermittelt, um die geringfügige Tätigkeit zu verunmöglichen! Es bleibt eh nicht viel über, als sich wieder zum AMS zurück zu melden und es drauf ankommen zu lassen! Sie werden sehen, ob es zu einer Situation kommt, die eine Sperre bedingt! Falls, auf eine Sperre "immer" Berufung einlegen! Bez. ihres "Gesundheits"-Zustands immer mit ihrem Arzt Rücksprache halten! (Ohne Gewähr) |
5.12.2022 um 13.07 Uhr - von C*. - "AMS-Bezugsende trotz laufender Ausbildung?" |
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Guten Tag Herr Moser!
Ich bin seit 14.11. in einer BFI-Ausbildung zum Pflegeassistent.
Zwei Wochen vor Ausbildungsantritt hieß es, dass wir ein Begehren online ausfüllen sollen damit wir das Geld weiter erhalten. Habe ich erledigt. Am 1*.11. habe ich übers eAMS eine Nachricht erhalten, dass ein Bezugsende mit 2*.11. bevorsteht. Ich dachte dass sich das durchs ausgefüllte Begehren erledigen wird und das SO normal wäre. Dem ist aber nicht so, wie ich heute beim Emails kontrollieren sehen musste. Ich erhalte nun von 2*.11. bis zu meinem melden (am Montag) kein Geld. Ich bange nun ob ich überhaupt genug Geld für die Miete vom AMS erhalten werde... Merkwürdig finde ich, dass ich seit 1*.11. jeden Tag in der Ausbildung sitze und für die letzten 10 Tage kein Geld bekommen werde...
Gibt es für mich eine Möglichkeit? Ich bin grad ziemlich am Ende mit meinen Nerven... Gruß, (4.12.22)
Antwort: Au, die Angelegenheiten sind getrennt zu behandeln – das Begehren ist zu stellen, damit das AMS die Kosten für den Kurs übernimmt! Wenn die Notstandshilfe / Arbeitslosengeld ausläuft brauchts gleich wieder einen "neuerlichen" Antrag für die Notstandshilfe, egal ob man in einer Schulung / Kurs sitzt – also den Notstandshilfe-Antrag sofort stellen. Sprechen sie mit dem Geschäftsstellenleiter bzw. suchen sie schriftlich um Nachsicht an. Hoffe es haut hin! Alles Gute! Bei Problemen besuchen sie ev. die Caritas und bitten um Hilfe - ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev, Bargeld? (Ohne Gewähr) |
2.12.2022 um 19.31 Uhr - von L. - "LeserIn-Tipp bez. Behinderung-Grades" - / - "Behinderung von 50%" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
bzgl der Feststellung des Grades der Behinderung würde ich von einer Neufeststellung durch das Sozialministeriums- Service eher abraten, wenn es nicht wirklich notwendig ist (z.B. wenn es um Förderungen durch Sozialministeriums-Service bei Arbeitsaufnahme, oder um mehr Wohnbeihilfe wegen Grad der Behinderung und Ähnliches geht uam). Ein Attest vom Vertrauensarzt reicht nicht. Es muss ein neuer Antrag beim Amt gestellt werden, dann Untersuchung). Meine Erfahrung ist, bei den Begutachtungen beim Sozialministeriums-Service unbedingt begleiten lassen, schriftliches Gedächtnisprotokoll machen und dieses zur Sicherheit an Begleitung zwecks Abgleich versenden)
Probleme: Sozialministeriums-Service stuft den Grad der Behinderung in letzter Zeit eher herunter (siehe auch RIS und Klagen beim Bundesverwaltungsgericht dagegen) - wobei bei chron. Erkrankungen ohnehin die Frage ist, ob Neueinstufungen notwendig und sinnvoll sind, weil Erkrankungen/Behinderungen tendenziell ja nicht besser werden. Eine Klage dagegen beim Bundesverwaltungsgericht und eventuell VwgH ist nicht aussichtslos, zumal in Fragen des Behindertenwesens immer mündliche Verhandlungen angesetzt werden müssen, aber mühsam und langwierig.
Dazu kommt noch, dass Amt - zumindest in Wien und aus meiner Erfahrung - nur Befunde akzeptiert, die nicht älter als ein Jahr sind. Von Fachärzten sind Atteste nötig, wo man pro Fachrichtung zumindest mit 30 € rechnen kann. Dazu ist für komplexe, chron. Erkrankungen manchmal Wahlarzt nötig.
Ich würde daher unbedingt dazu anraten, auf der bestehenden Einstufung vom Amt zu bestehen, das entscheidend ist und vom AMS berücksichtigt werden muss! Was BBRZ sagt, ist in der Frage der Einstufung des !Grades der Behinderung! irrelevant. Der Grad der Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit nicht arbeitsfähig; so hat jeder Rolli-Fahrer automatisch einen Grad der Behinderung von 70%, gleichzeitig arbeiteten viele davon.
Dass das AMS die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigen Behinderten beenden will, ist klar, weil Personen viel schwerer zu vermitteln sind, aber oft auch nicht arbeitsunfähig sind, wenn PVA Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Überlegung AMS-Berater sicher, wohin kann ich den abschieben? Herzliche Grüße (1.12.22)
Anm.: Alle Einträge ohne Gewähr
Ps.: An L. zu Info: "Ich erhalte zwar ihre Mails, komme aber nicht zu ihnen durch. Liegt wahrscheinlich an meinem/unserem Server. Leider - Danke! |
2.12.2022 um 11.57 Uhr - von S*. - "Fragen zu "Zwangs"-Massnahmen" |
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Guten Tag erstmal. Erstmal Infos zu mir. Bin leider schon seit 12 jahren arbeitslos (seit 2011) wegen körperlichen, psychischen problemen und noch einige sachen mehr. (nicht so schlimm wie es sich anhört aber auch nicht so gut). Aber bin leider zu Krank um irgendwas zu machen aber fürs AMS zu gesund um krank zu sein. (merke ich bei den schmerzen die ich habe wenn ich jeden tag zu meiner Englisch schulung gerade gehe). Mit der begründung "ja irgendwas müssen sie aber machen ud wir müssen sie wohin schicken". Ich habe 2 Fragen.
1. Seit 2019 glaub ich war das das mir mein berater erzählte das es eine neue regelung gebe die besagt arbeitslose/notstand müssen permanent in kursen/schulunge/etc sein. Ist dies korrekt? Weil seit dem wenn ein Kurs/etc vorbei ist ist 1 woche danach ams termin und 1 woche danach beginn eines neuen Kurses wo die mich hingeschickt haben. (Bewerbungskurs/Itworks/englisch usw..)
2. Ich habe gelesen das das AMS einen nicht in einen Kurs schicken darf in dem man schon war oder in dem das selbe gemacht wird wie in einem Kurs in dem man schon war. Wegen sinnhaftigkeit/keine logische begründung. Da ich in den 12 jahren aber schon 8 bewerbungskurse (davon 3x hintereinander IbisAcam neue wege), 2x itworks, 1x Söb, 3x PC kurs, 2x Englisch Kurs hinter mir habe dürften sie mich nach dieser regelung doch niergendwo mehr hinschicken dürfen oder liege ich falsch? Immerhin war ich schon in jeder Art schulung/kurs in die das AMS einen hinschicken kann und ein zweites mal dürfen sie einen ja nicht in einen kurs/schulung stecken die das gleiche tun wie einer in dem ich schon war.
Nicht falsch verstehen. ich will einen job aber ich will eine art pause von den Schulungen/kursen die jedesmal sinnlos sind und mich nur stressen und körperlich nicht gut tun. (BBrz zur einstufung war ich schon aber die war eher komisch und lückenhaft) (1.12.22)
Antwort: Was SÖB-Transitarbeitsplätze betrifft, die nach "KV" entlohnen, ist davon auszugehen, dass es sich um ein zumutbares DV. handelt. Verweigerung oder Vereitelung - (ohne besonderen Grund) - zieht eine § 10 Sperre nach sich - IMMER! Beraterinnen-Erzählungen über neue Regelungen gibt es seit eh und jeh und immer wieder! Diese oft demütigenden Behandlungen, die Arbeitslose erleiden "müssen", wurzeln in der feindbildorientierten Arbeitsmarktpolitik, getragen und gestützt durch das für Betroffene benachteiligende Arbeitslosenversicherungsgesetz!
Was die Anfrage des mehrmaligen Kursbesuchs betrifft, so sollte ihre Annahme stimmen! Möchte aber trotzdem auf den Sozialministerium-Widerspruch von 2016 hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" Drum, muss man es ev. drauf ankommen lassen und "falls" Berufung gegen eine ev. Sperre einlegen. "Nicht alle Sperren werden legal verhängt."
Auch sollte ein Coaching eine freiwillige Angelegenheit sein. Dazu Zeit nehmen und sämtliche Links durchgehen! Siehe: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Englisch-Kurs finde ich gut! Vielleicht können sie sich selbst Kurse suchen! Verschiedene Angebote aus verschiedenen Anbietern durchgehen und ev. etwas finden, dass sie interessiert? Der Kurs sollte ca. 1 Monat dauern - sollte ein Tageskurs sein ev. 4 Tage und ca. 20 Stunden in der Woche und darf an die ca. 2000 Euro kosten. Als Versuch ev. - Darauf gibt's keinen Rechtsanspruch?
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. >"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."< ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
Wichtig auch ev. aktuelle Atteste / Befunde etc. vorlegen um eine ev. verminderte Leistungsfähigkeit bestätigen lassen. Schützt vor bestimmten DV. (Ohne Gewähr) |
30.11.2022 um 19.28 Uhr - von Dr. Pochieser - "VfGH prüft Sonderrecht gegen Arbeitslose" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Der Verwaltungsgerichtshof hat an den Verfassungsgerichtshof die Prüfung der Sonderregelung im Arbeitslosenversicherungsgesetz, wonach die „Knopfdruck-Bescheide“ der AMSe, mit denen auch und insbesondere massenhaft jährlich zig- tausende Sperrbescheide ergehen (womit sich diese jedes Jahr auch brüsten, wie viele Sperren sie verhängt haben) die weder eine Unterschrift noch Beglaubigung bedürfen, herangetragen: »AlVG: automationsunterstützt ausgefertige Bescheide ohne Amtssignatur Anders als nach dem AVG bedürfen Ausfertigungen des AMS, die im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung erstellt wurden, weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung (§ 47 Abs 1 letzter Satz AlVG). Der VwGH hegt nun Zweifel daran, ob diese Regelung „erforderlich“ iSd Art 11 Abs 2 B-VG und somit verfassungskonform ist. Aufhebungsantrag VwGH 25. 10. 2022, A 2022/0005 (Ra 2021/08/0043).«
Es ist schon (jedenfalls gefühlt) eine Ewigkeit her, dass diese Frage unter meiner Vertretung schon einmal an den VfGH herangetragen wurde. Mal sehen ob dieser Vorstoß des VwGH beim VfGH auf fruchtbaren Boden fällt. Beim VfGH kann man sich im Prinzip nur positiv überraschen lassen.
Eine Aufhebung der Regelung wäre, wenn sich dadurch vielleicht auch nicht allzu viel ändern wird (dann knallt man eben die Amtssignatur drauf), doch ein wichtiges Zeichen, dass arbeitslose Menschen doch nicht ganz so sehr als rechtliches Freiwild der Arbeitsmarktsverwaltung behandelt werden dürfen und vor Erlassung massenhaft solcher gehender Bescheide zumindest ein Akt der Überlegung eingeschalten werden müsste.
Operative Aspekte: Im Moment gebe es ein Zeitfenster (bis zur Beratung des VfGH über diesen Gesetzesprüfungsantrag), derartige Bescheide des AMS auch aus formellen Gründen zu bekämpfen. Es ist daher zu empfehlen, sämtliche Arbeitslosen nachteiligen Bescheide ohne Unterschrift oder Beglaubigung (das ihm praktisch alle Bescheide, soweit ich das ersehen kann) im Wege von Beschwerden zu bekämpfen.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen Rechtsanwalt
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