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18.2.2023 um 11.34 Uhr - von U*. - "Ein Termin, zwei Orte“ |
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Sehr geehrter Herr Moser, am 29.12.2022 bekam ich Teilnahmeschreiben an der Veranstaltung Informationsveranstaltung zu N. S. - Reinigungstechnik Advance PLUS, Kurs verpflichtend ist § 10, Beginn: 23.02.2023 um 09:00 Uhr. Am 3.1.2023 bekam ich die nächste Teilnahmeschreiben an der Veranstaltung Informationstag für Deutschkurs, Kurs verpflichtend ist § 10, Beginn: am 17.01.2023 um 09:00 Uhr. Der Kurzstart war am 13.2.2023, es dauert 5 Monate, Mo.-Fr. von 8 bis 11 Uhr. Am 23.02.2023 sollte ich auf dem Deutschkurs (8 – 11 Uhr) und der Informationsveranstaltung Reinigungstechnik (um 9 Uhr) erscheinen. Beides kann man nicht einhalten. Wie soll ich es tun? Mit freundlichen Grüßen: Frau U.
Antwort: Sofort mit dem AMS - mit ihrem BetreuerIn - in Verbindung setzen, "da sie nicht gleichzeitig an zwei Orten sein können". Ich könnte mir vorstellen, dass das AMS ein Arbeitsverhältnis gegenüber eines Kurses bevorzugt? Was ist ihnen lieber? Falls der Deutschkurs, so geben sie bekannt, dass dieser Kurs schon begonnen hat und sie diesen seit Anfang schon besuchen! - oder, verhält es sich eh so? Sein könnte auch, dass das AMS ihnen aufträgt, an diesem Infotermin teilzunehmen und sich für die Dauer der "Bewerbung" / des Infotags vom Deutschkurs entschuldigen zu lassen, auf dass sie den Kurs verlassen/beenden müssten, wenn sie bei der N. S. - Reinigungstechnik genommen werden. (Ohne Gewähr) - Drum sofort das AMS kontaktieren! |
16.2.2023 um 19.36 Uhr - von L*. - "SÖB-Transitarbeitsvertrag“ |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich stehe in Notstandshilfe, Mutter 2er Kinder mit Betreuungspflichten. Da ich schon einmal einen Vertrag unter Kollektivlohn angetragen bekam im 5. Bezirk (in den 90igern!) fragte ich den Betreuer was denn Job-TransFair denn eigentlich sei.
Er sprach von SÖB und ich entgegnete dass ich alles gut überprüfen werde da es bei den Leiharbeitsfirmen Lohndumping gibt. Er ergiss sich dann in belangloser Labberei und meinte schliesslich Sie sind so lange arbeitslos Sie haben eine zumutbare Stelle anzunehmen sonst würde ich Probleme und eine Sperre bekommen.
Die Firmenbuchnummer des Job-TransFair GMBH in der Margaretenstrasse zeigt in der Gewerbeabfrage keine Gewerbedaten an!
Ein Krankenstand (schmerzhafte Entzündung der Schulter) schiebt das ja nur raus.
Wie kann ich diesen Mist verhindern? (Ich war noch nicht am Infotermin)
Vielen lieben Dank (15.02.23)
Antwort: Mittlerweile muss bei einem SÖB nach KV. entlohnt werden - auch wenn es dafür einen extra angefertigten KV. gibt. In den 90iger Jahren bis Ende 2007 waren die Sperren im Zusammenhang mit SÖB-Anstellungen alle rechtswidrig! Es wird der §49 angegeben - Sie müssen also unbedingt zum Infotag, auch um zu erfahren, um was es sich genau handelt und ob und wie sie sich dagegen wehren können - falls? Dazu siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Natürlich müssen die auf ihre Betreuungspflichten eingehen. Heisst wöchentlichen mindestens eine 16 bis 20 Stunden-Anstellung. Unterschreiben sie nicht, dass sie ein freiwilliges Praktikum machen - Keine Gratisarbeit!
Siehe auch folgenden Eintrag zum Arbeitstraining / Arbeitserprobungen: >30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11 Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)< ist unter >SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"< zu finden! wie auch der Punkt 3 >3. Was den Inhalt der Maßnahme betrifft, ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Zuge von Maßnahmen zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden können. Darüber hinaus ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar.< unter: Aktuelles aufsehenerregendes VwGH-Erkenntnis. (26.08.14)
Trotzdem heisst es acht geben, weil ein Kommentar vom RA. aus dem Jahr 2020 Anlass zur Sorge gibt. Siehe: "Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" (12.03.2020)
Bitte Links nachgehen und dann entscheiden, ob sie - falls - verweigern bzw. wie sie bez. "Keine Gratisarbeit" vorgehen wollen! Ev. versuchen - auch wenn "die" selbst oftmals und unvereinbarer Weise die Hände im Spiel haben, was SÖB-"Zwangsmassnahmen" betrifft - der AK eine Auskunft/Informationen abzuverlangen!
Bez. Gewerbeberechtigung haben sich Betroffene schon an Behörden gewandt, auch Anzeigen erstattet - So sie wollen, können sie sich anschliessen bzw. nachmachen! Dazu gibt's einige Einträge: Siehe: SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung?
Gehen sie auch noch folgende Links durch! "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" - "OHNE GEWÄHR"! |
13.2.2023 um 11.02 Uhr - von S*. - "Wie wehre ich mich erfolgreich gegen einen "Söb"?“ |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich wurde vom AMS zu "Söb" vermittelt. "Söb" hat mich zu einer Baustelle geschickt. (Obwohl ich gelernter C......... bin). Ich habe mich bei "Söb" beschwert, dass ich nur den BABE-KV bekomme statt dem Bau-KV. Das endete mit einer Kündigung nach ca. 4 Monaten. Ich ging vor Gericht -> Anfechtung wegen Motivkündigung. Ich habe das Gericht das Gerichtsverfahren verloren, dass ich nicht 100% beweisen konnte, dass ich meine Ansprüche vor der Kündigung geltend gemacht habe. Ich hatte 2 Zeugen. Einer hat plötzlich gegen mich ausgesagt. Es weiß von nichts, dass ich etwas geltend gemacht habe. Einer hat ausgesagt, dass ich die Ansprüche sehrwohl vorher geltend gemacht habe. "Söb" hat alles abgestritten. In die zweite Instanz wollte ich nicht gehen, da ich es mir einfach nicht leisten konnte. Ich bin Langzeitarbeitsloser. "Söb" lies vor Gericht eine ganze Armee ausmarschieren. Alle waren natürlich gegen mich. Es waren viele Ungereimtheiten dabei. Alle Aussagen widersprachen sich. Niemand wollte plötzlich die Entscheidung über die Kündigung gefällt haben. Dies alles wurde vom Gericht nicht berücksichtigt. Gericht meinte ich habe nichts schriftliches. Die Aussage eines Zeugen reicht nicht aus. Ich wollte "Söb" nicht einfach so gehen lassen. "Söb" behauptete vor Gericht, dass es KEINE Überlassung war, sondern "Söb" selbst Bauherr war. "Söb" verfügt jedoch über keine passende Gewerbeberechtigung. Aber das Baugewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe. Wenn man kein Baugewerbe besitzt, hat man auf einer Baustelle nichts verloren. Selbst für das Aufräumen von Baustellen braucht man seit 2017 ein Baugewerbe siehe gewerberechtsnovelle-2017-baubranche
Reglementierung bisher freier Bautätigkeiten
Der Gesetzgeber hat bestimmte Bautätigkeiten, die bisher freie Gewerbe waren, regle¬mentierten Gewerben zugewiesen; zB sind nunmehr das Aufräumen von Baustellen, statisch nicht belangreiche Demontagen oder das Verschließen von Bauwerksfugen dem Baumeister¬gewerbe zugeordnet (§ 150 Abs 2a-2c GewO). Das hat zur Folge, dass diese Gewerbe seit dem 17.10.2017 nur noch mit einem Befähigungsnachweis angemeldet werden können. Ich schrieb "Söb", dass ich einen Vergleich anstrebe, sonst muss ich den ganzen Akt den Behörden melden. Promt bekam ich Drohungen vom Rechtsanwalt der Itworks Partei. Ich habe gegenüber "Söb" eine gefährliche Drohung ausgesprochen. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Geld bezahlen. Man wolle mich wegen Kreditschädigung, Nötigung, gefährlicher Drohung, Erpressung, Verleudmung und übler Nachrede anzeigen. Ich verweigerte die Unterschrift und jegliche Bezahlung. Ich melde den Umstand des unbefugten Gewerbes umgehend den Behörden. Ich habe nie eine Antwort bekommen. Stattdessen nach 4 Monaten habe ich jetzt eine Vorladung von der Polizei bekommen wegen versuchter Nötigung. Durch meine Recherchen habe ich herausgefunden, dass Drohung mit einer Anzeige gar nicht strafbar ist. Rechtssatznummer RS0093986 Die Drohung mit einer Anzeige (Strafanzeige) kann, auch wenn damit nur ein - zumindest vermeintlicher - Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden soll, nicht schlechthin als rechtswidrig angesehen werden. Zudem: Nötigung ... (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. Zudem muss als Voraussetzung die gefährliche Drohung vorliegen. Was es nicht tut. Motiv = außergerichtlicher Vergleich; NICHT Angst und Schrecken. Wie wehre ich mich Erfolgreich gegen "Söb"? Ich kann mir auch keinen Rechtanwalt und ein zusätzlichen Prozess leisten. "Söb" will mich endgültig brechen. Ich bin verzweifelt. Mit freundlichen Grüßen (11.02.23)
Antwort: Eine rechtskundige Beratung bzw. ein Rechtsanwalt wäre in dieser Angelegenheit sehr vorteilhaft / notwendig. Ev. gibt es den Gerichtsauskunftstag in ihrem Bezirk - bringen sie das in Erfahrung und besuchen sie dort einen Richter. Ansonsten erkundigen sie sich bez. ihrer Fragen bei der AK. Fragen um das Baugewerbe. Geben sie bei der AK ev. nicht bekannt, dass es sich um einen SÖB handelt. "Die AK ist bez. dieser Arbeitsmarktpolitik involviert". Auch die Fragen was die "Nötigung" gefährliche Drohung etc, betrifft sollten von einem RA. / Rechtsgelehrten geklärt werden. Fällt mir auch schwer, dass der SÖB den Sachverhalt als "gefährliche Drohung" . versteht? Ich weiss auch nicht genau wie ich den Umstand beurteilen soll, dass sich bei dem SÖB niemand mehr an die Kündigung erinnern kann - haben sie das eh so gemeint? Hätten sie das AMS vor Gericht nicht als Zeugen aufrufen können? Denn, hätten sie gekündigt oder das Arbeitsverhältnis vereitelt, hätte es mit ziemlicher Sicherheit eine Bezugssperre gegeben. Wurde ihnen der Bezug gesperrt? Oder dauerte das Arbeitsverhältnis eh nur 4 Monate? Es gäbe um den Sachverhalt einige Fragen die aufgearbeitet werden müssten. Drum versuchen sie einen Termin beim Gerichtsauskunftstag zu bekommen. Bzw. ev. auch bei der AK (die haben auch einen Rechtsanwalt) - wenn sie sich keinen eigenen Rechtsanwalt leisten können. (Ohne Gewähr)
"Mittlerweile wurde die Strafanzeige durch Itworks gegen mich eingestellt“ (31.03.23) |
7.2.2023 um 12.40 Uhr - von S*. - "Bewerbungsgespräch ist ziemlich weit weg“ |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich hätte ein Bewerbungsgespräch, dass ziemlich weit weg von meinem Wohnort ist. Sind 3–4 Stunden Wegzeit in eine Richtung zum Bewerbungsgespräch zumutbar? Ich müsste 4–5mal umsteigen und eine Garantie dafür, dass ich den Anschluss erwische gibt es auch nicht. Bewerbungsort ist nicht der Arbeitsort. Der Arbeitsort wäre in meiner Stadt. Danke im Voraus. MfG S.
Antwort: Ich würde - auch wenn die Fahrtzeit zum Bewerbungsgespräch eine Lange ist, der Arbeitsplatz aber in der Nähe ist - hinfahren! Die Erkenntnis die es diesbez. gibt konzentriert sich auf den Arbeitsplatz. Der Weg dorthin erlaubt eine Fahrtzeit von 2 Stunden bei Vollzeit oder 1,5 Stunden bei Teilzeit (hin und zurück) Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen Sollten sie sich nicht bewerben und es kommt zur Sperre, dann müssten sie mit der Begründung "Fahrtdauer" Berufung einlegen. (Ohne Gewähr)
8.2.2023 um 7.31 Uhr - von S*. - Danke |
1.2.2023 um 23.05 Uhr - "Erfreuliche Info zur Einschaltquote" |
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SoNed: Seit geraumer Zeit wurden wieder Mal über 100 000 Seiten pro Monat aufgerufen! |
30.1.2023 um 14.08 Uhr - von M*. - "Vorbereitungsphase ist verbindlich“ |
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Sehr geehrter Herr Moser,
schon mal vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung und die großartige Arbeit, die Sie hier leisten.
Ich beziehe Notstandshilfe und hatte vorige Woche "Bewerbungstag bei T." (früher hieß das Infoveranstaltung) und ich habe den Vertrag nicht unterschrieben, weil die Teilnahme ja freiwillig ist. Mußte dann zu einer Dame, einen Zettel ausfüllen, wo ich die Gründe, warum ich nicht teilnehme (Begründung: Schon 3 solche Kurse gehabt - Trendwerk, Itworks und Kompetenzzentrum Murad & Murad und die haben mich nicht weitergebracht), ausfüllen, der dann dem AMS zugeschickt wurde. Am selben Tag noch habe ich vom AMS gleich für nächste Woche eine Einladung zur Teilnahme "Bewerbertag - SÖB die Caterei, Veranstalter: p. m. Beschäftigungsprojekte GesmbH" bekommen, die mit § 10 - Bezugssperre 6 Wochen versehen war. Darf die AMS-Beratermin einfach so diesen Paragraphen einsetzen, wo doch sonst immer nur der § 49 (dient als Kontrolltermin ...) steht?
Ich schreibe hier nochmals alles ab, was ich dem Schreiben steht:
"Das AMS Wien bietet Ihnen in Form einer Vorbereitungsphase im Projekt Die Caterei viele Möglichkeiten, sich ihren Bedürfnissen gerecht, zuerst auf einen Arbeitsplatz im Projekt und in weiterer Folge auf Ihren Wiedereinstieg in das Berufsleben vorzubereiten: - Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen - Individuelle Unterstützung bei der Suche nach einem für Sie passenden Arbeitsplatz - Die Möglichkeit zur Absolvierung von Praktika und - Überlassungen zu externen Kooperationsfirmen - Bei Bedarf, Hilfestellung in schwierigen Lebenssituationen
Nach der Vorbereitungsphase steigen Sie in ein befristetes Dienstverhältnis bei Die Caterei ein.
Der sozialökonomische Betrieb "Die Caterei" bietet Ihnen in der Betriebskantine des Bürogebäudes "Catamaran" & in der Gewerkschaft-Kantine GPA ( Alfred-Dallinger-Platz , 1030 Wien) Trainings & Arbeitsplätze in den Bereichen: Küche - Service & Catering im Großraum Wien - Wäscherei und Rei¬nigung, sowie- Bürotätigkeiten.
Ihre Teilnahme an der Vorbereitungsphase ist verbindlich und ist eine Voraussetzung für Ihre Auf-nahme in das Dienstverhältnis bei Die Caterei.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Vorbereitungsmaßnahme verpflichtend ist (§ 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz). Wenn Sie sich weigern an der Maßnahme teilzunehmen, erhalten Sie für mindestens 6 Wochen kein Arbeitslosengeld (Notstandshilfe). Dasselbe passiert, wenn Ihr Verhalten darauf abzielt, dass der Erfolg der Maßnahme nicht eintreten kann. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen der Maßnahme fehlen, ohne dadurch den Erfolg zu gefährden, verlieren Sie für diese einzelnen Tage Ihr Arbeitslosengeld (Notstandshilfe).
Liegen wichtige Gründe vor, kann die Sperre des Arbeitslosengeldes (Notstandshilfe) vom AMS ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Bitte nehmen Sie zum Bewerbungstag Ihren LEBENSLAUF mit!
Inhalt Nach einem positiven Aufnahmegespräch findet eine Vorbereitung von max . 8 Wochen statt, wo sie weiterhin im Leistungsbezug des AMS Wien stehen. Diese Einstiegsphase dient vorwiegend der Vorbereitung auf den möglichen zukünftigen Transitarbeitsplatz und gibt Ihnen die Möglichkeit sich die Tätigkeit näher anzusehen. Im angestrebten, befristeten Dienstverhältnis werden sie zusätzlich zur praktischen Arbeit von Berater*innen unterstützt und mögliche Vermittlungshemmnisse werden ggf. bearbeitet. Bei Sucht-und Drogenproblemen nur dann, wenn diese nicht akut sind und es muss Therapie bzw. Krankheitseinsicht hergestellt werden können. Ziel ist, neben der Aufnahme in ein Transitdienstverhältnis und mit Unterstützung durch das Outplacement im Projekt, letztlich die Integration in den regulären Arbeitsmarkt nach spätestens 9 Monaten. Der sozialökonomische Betrieb "Die Caterei" bietet Ihnen in der Betriebskantine des Bürogebäudes "Catamaran" & in der Gewerkschaft-Kantine GPA ( Alfred-Dallinger-Platz , 1030 Wien) Trainings & Arbeitsplätze in den Bereichen: Küche - Service & Catering im Großraum Wien - Wäscherei und Reinigung - Bürotätigkeiten. Per "Training on the Job" wird versucht sie wieder an den regulären Arbeitsmarkt heranzuführen und eine passende Stelle in der Gastronomie (oder in anderen Branchen) zu finden. Zusätzlich wird gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung als eine weitere Möglichkeit ein Stelle zu finden, angeboten. Durch die besondere Gestaltung soll parallel eine Stabilisierung der psychischen und sozialen Situation erlangt und dadurch die Voraussetzung für die Vermittlung in den freien Arbeitsmarkt geschaffen werden. Eine im Anschluss dreimonatige Nachbetreuung ist vorgesehen.Das Dienstverhältnis ist auf maximal 9 Monate befristet. Die Entlohnung erfolgt nach dem Kollektivvertrag für Berufe im Gastgewerbe. Arbeitszeiten: 20-30 Wochenstunden, Mo-Do 7.30-15.00, Fr. 7.30-14.00 Uhr (Catering Mo-Fr 7.30-18.00 und Sa So Feiertage nach 18 Uhr nach Absprache.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Kurs verpflichtend ist (§ 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz). Wenn Sie sich weigern am Kurs teilzunehmen, erhalten Sie für mindestens 6 Wochen kein Arbeitslosengeld (Notstandshilfe). Dasselbe passiert, wenn Ihr Verhalten darauf ab¬zielt, dass der Erfolg des Kurses nicht eintreten kann. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen des Kurses fehlen, ohne dadurch den Kurserfolg zu gefährden, verlieren Sie für diese einzelnen Tage Ihr Arbeitslosengeld (Notstandshilfe). Liegen wichtige Gründe vor, kann die Sperre des Arbeitslosengeldes (Notstandshilfe) vom AMS ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Sollten Sie nicht teilnehmen können, dann senden Sie dem Arbeitsmarktservice eine Nachricht über Ihr eAMS-Konto oder setzen sich umgehend mit der AMS ServiceLine Telefon in Verbindung."
Ist sowas normalerweise nicht freiwillig? Kann sie einfach den § 10 einsetzen? Solche Maßnahmen müssen doch Schulungscharakter haben?! Was für Argumente kann ich vorbringen, damit ich nicht genommen werde? Ich bin Sekretärin und verstehe nicht, was mir ein Job in der Gastro bringen soll. Ich denke mal, dass ich hier sicher auch meinen Gesundheitszustand angeben muss, den ich aber aus Datenschutzgründen nicht angeben möchte. Habe auch nur Negatives von pro mente gehört bzw gelesen.
Sorry für den langen Text ...
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antwort: Ein zumutbares DV. mit verpflichtung Ist ein transitarbeitsplatz dann, wenn nach KV. entlohnt wird. die vorbereitungsphase horcht sich mehr nach einem Coaching an – was freiwillig sein sollte. Da das ams auch „rechtswidrig“ sperrt müssen sie es drauf ankommen lassen und bei einer ev. sperre bez. vorbereitungsphase Berufung auf den bescheid einlegen. zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs
Bez. Tätigkeit in einer Küche etc. gibt's eine besondere Problematik bez. GESUNDHEIT In einer Küche dürf(t)en / sollten wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden! In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!
Wir haben/("hatten"?) in Braunau das selbe Problem! Noch dazu kocht diese Küche für Kindergärten und Schulhorts! "Ich finde hier gibts eine Steigerung der Verantwortungslosigkeit, denn es sind die verpflichteten Gesundheitsuntersuchungen für KüchenmitarbeiterInnen abgeschafft worden und trotzdem wird jede(r) verpflichtet diese "zumutbare" Beschäftigung anzunehmen! Soviel ich aber aus einer Rückmeldung einer Frau, die ich von dieser Problematik unterrichtete und die dies beim Vorstellungsgespräch angesprochen hatte, entnehmen konnte, konnte sie die Teilnahme ohne Sanktionen verweigern , weil (nach eigenen Angaben) ihr gesundheitlicher Zustand nicht dem entsprach um die Verantwortung auf sich nehmen zu wollen, um u.a. für diese Kinder zu kochen!"
Gehen sie auf alle Fälle zum Vorstellungsgespräch und teilen sie denen (falls ev.) mit, dass sie aus Gründen der Gesundheit die Verantwortung nicht auf sich nehmen um in einer Küche zu arbeiten! (Bei Gesundheit / Krankheit handelt es sich um sensible Daten - sind nicht so ohne Weiteres weiter zu geben!)
Ich denke wenn die auf diese Problematik nicht eingehen und sie gegen ihren Willen einstellen führt diese Thematik auch in der öffentlichen Behandlung/Diskussion sehr wohl zu einem Meinungsbild das sich gegen diese "Firma" richtet / richten könnte, da die allgemeine Gesundheit gefährdet ist/sein könnte! Ich finde in einer "öffentlichen" Küche dürften nur MitarbeiterInnen beschäftigt werden die das gerne tun, weil nur so ist ein verantwortungsvoller Umgang von den MitarbeiterInnen zu erwarten/gewährleisten! (vom 28.11.09)
Bei einem Begleitkurs wegen Probleme oder Suchterkrankungen gibt's eine rechtliche Beurteilung der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ im Ausschuss für Leistungsangelegenheiten - die zur Aufhebung einer Sperre führte! Get Up
Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr) |
26.1.2023 um 9.57 Uhr - von Anon*. - "Ich komme „von der anderen Seite“ "hatte mehr als 5000 Gespräche mit arbeitsuchenden Kund*innen und hatte noch NIE einen Kunden / Kundin getroffen, der/die nicht „arbeiten wollte“ |
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Sehr geehrter Herr Moser,
vorab – darf ich Sie um Anonymität hinsichtlich meiner Daten bitten.
Ich verfolge Ihren sehr guten Blog bereits seit einigen Jahren und finde diese Art des Forums/Austausches hervorragend. Ich komme „von der anderen Seite“ und bin seit 2009 im arbeitsmarktpolitischen Bereich tätig. In diesem Zeitraum hatte ich mehr als 5000 Gespräche mit arbeitsuchenden Kund*innen. Ich hatte noch NIE einen Kunden/eine Kundin jemals getroffen, der/die nicht „arbeiten wollte“ (dieses von den/uns arbeitenden Personen propagierte Klischee ist mir zutiefst zuwider). Viele meiner Kund*innen waren verbittert – der Arbeitsmarkt hatte sie „ausgespuckt“ und ihnen signalisiert, dass sie nicht mehr gebraucht würden. Unzählige Bewerbungen wurden entweder gar nicht beantwortet oder mit den üblichen Floskeln abgetan. Bei meinen telefonischen Akquisen kam stets die Frage: „wie alt?“ (meint: wie teuer). Ich fing dann an, zu schwindeln, um überhaupt zu einem Gespräch zu kommen: „Ich hätte eine interessierte Kundin für diese Position, Österreicherin, mit Praxis, förderbar“. Gestimmt hat nur Letzteres, aber immerhin kam ich zu einem Gesprächstermin mit meiner Kundin.
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen und geht (vor allem bei längerer Dauer) „an die Nieren“. Man fühlt sich wertlos, nicht mehr geschätzt, von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Eine AMS-Beraterin, die ich persönlich kenne, war bei einer neuen Ärztin. Auf die Frage nach dem beruflichen Kontext, antwortete sie „AMS“. Rückfrage: „Ah, Sie sind arbeitslos gemeldet? Na dann machen wir es schnell, ich habe noch andere Patienten“ Antwort: „Nein, ich arbeite dort“.
Diskriminierungen von arbeitsuchenden Personen sind ein absolutes No-Go. Gesellschaft sind wir ALLE, die in Österreich leben.
Ich verfolge Ihr Forum und die Einträge der ratsuchenden Personen vor allem auch deswegen, um mir Inputs für meine eigene Arbeit zu holen: Woran hakt es? Was könnte ich besser machen? Wo gibt es Kritik?
Ein dringendes Thema ist auch die Trennung von Case-Management und Jobsuche. Eine Person, die vor einer drohenden Delogierung oder vor laufenden Pfändungen steht, hat wohl kaum den Kopf frei für die Arbeitsuche. Hier sollte man die existenzgefährdenden Probleme vorrangig behandeln – Arbeitsuche hin oder her.
Allen, die hier im Forum posten: Kopf hoch! Hauptsache, es geht Ihnen persönlich gut! Machen Sie etwas aus Ihrem Leben!
Ihnen, Herr Moser: DANKE für Ihre Bemühungen – es gibt in der Tat noch viel zu tun. Sie leisten aber einen wichtigen Beitrag.
Herzliche Grüße |
24.1.2023 um 12.02 Uhr - von V*. - "Starte Anfang Februar meinen Kurs zur Ausbildung für Kindergarten-, Hort- und Krabbelstube Helferin" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin seit 1.1.2023 arbeitslos, starte aber Anfang Februar meinen Kurs beim WiFi zur Ausbildung für Kindergarten-, Hort- und Krabbelstube Helferin. Dieser Kurs hat ca 30 Wochenstunden. Meine Beraterin beim AMS beharrt allerdings darauf das ich mir so schnell wie möglich einen Job suche, ich bin ja gewillt zu arbeiten. Allerdings in den 4 Monaten möchte ich mich auf meinen Kurs konzentrieren. Ich muss ja auch lernen und Praxis ist auch zu erfüllen (Praktikum) Beim AMS startet der selbe Kurs auch Anfang Februar, sie könnte mir allerdings nicht versichern ob sie mich nehmen oder nicht. Ich möchte einfach nur in Ruhe meinen Kurs machen und danach gleich arbeiten gehen.
Haben Sie einen Tipp für mich? Mit freundlichen Grüßen (23.01.23)
Antwort: Sie brauchen unbedingt das "OKAY" des AMS (Beraterin)! Wenn sie den Kurs ohne Einverständnis des AMS beginnen, so stehen sie dem AMS / dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und verlieren dann auch die Versicherungsleistung (Arbeitslosengeld / Notstandshilfe) Falls notwendig wenden sie sich an den Vorgesetzten / AMS Geschäftsstellenleiter - sprechen bei ihm / ihr vor und klären die Angelegenheit - holen sich die Erlaubnis für den Kurs. Der Arbeitsmarkt (die Kinderbetreuung) bräuchte eh Kindergarten-, Hort- und Krabbelstube Helferinnen. Dafür müsste es die Erlaubnis geben! Aber erst nach dieser fangen sie ihm Kurs an - sonst nicht!! > "Ausser sie können auf das Arbeitslosengeld verzichten"? (Ohne Gewähr) |
24.1.2023 um 11.31 Uhr - von S. - "Meine Erfahrungen für Ihre Plattform" |
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Sehr geehrter Herr Moser, weil ich als Notstandsbezieherin nicht über aussreichend Geld verfüge, kann ich Sie leider nur mit meinen Erfahrungen für Ihre Plattform unterstützen. Ich bin 55 Jahre alt und kaum vermittelbar, war sehr lange selbständig usw. Ich hatte eine sehr nette Ams Beraterin, die aber gegen einen bissigen Herren eingetauscht wurde. Gleich zu Beginn hat er mir vermittelt, dass man jetzt andere Seiten aufziehen werde und ja, Schikanen mit Deppankursen und strenge, schlimme Verhöre waren an der Tagesordnung, er ist die üble Psychoschiene gefahren und hat mir das Gefühl gegeben, ich sei eine Kriminelle, die nicht arbeiten möchte. Im Gegensatz zu manchen bin ich allerdings als ehem. Selbständige nicht gerne arbeitslos. Viele Jobideen/ Alternativen die zu meinem Profil passen könnten, habe ich vorgeschlagen, dachte es wäre eine gute Idee, wenn ich Interesse zeige, aber leider hat man meine Proaktivität nicht wertgeschätzt. Wozu auch, auf deren Agenda steht, dass alte Deppen in Deppenkurse verfrachtet werden müssen, es wurden ja massenhaft diese Sinnloskurse um Steuergelder eingekauft, diese Kurse muss man ja wieder loswerden. Ich bin dermaßen von dem Beamten des Ams maltretiert worden, sodass ich mich an den Ombudsmann des Ams als auch an die Volksanwaltschaft gewandt habe. Das hat er offensichtlich mitbekommen und seither ist er zahmer. Dazu gehe ich regelmäßig in den Krankenstand, das ist wichtig, den bei Untersuchungen wird IMMER etwas gefunden, die Ärzte müssen ja auch von etwas leben. Das ist äußerst praktisch für mich, denn ich wusste gar nichts von einem Fersensporn. Super, stehende oder gehende Berufe fallen für mich jetzt weg. Auch ein Schulterimpingement wurde diagnostiziert, auch davon wusste ich nichts und jetzt kann ich leider nichts mehr schweres heben, arbeiten über Kopf ist auch nicht mehr möglich und dauernd am Pc sitzen und eine Maus betätigen geht überhaupt nicht, diese ärztlichen Diagnosen wurden beim BBRZ abgesegnet, habe aber super Verkaufsgespräch geführt. Meine Proaktivität, wie es beruflich mit mir weitergehen könnte, habe ich mir abgewöhnt. Nach meiner Beschwerde bei der Volksanwaltschaft hat mir der Anwalt der Volksanwaltschaft die Stellungnahme des AMS übermittelt. Das Ams hat festgestellt, dass ich zu viele Jobalternativen vorschlage, das beinhalte, ich weiß nicht was ich will. Na gut, das ist mir auch Recht, dann überlege ich mir eben nichts mehr, das Schreiben des Volksanwalts habe ich meinem Berater vorgelesen, ich darf nichts mehr vorschlagen, sonst schade ich mir... Schach Matt, mein Berater weiß nicht mehr was er mit mir machen soll. Die Deppenkurse muss ich halt machen, unterschreibe dort aber nichts mehr und finde den Satz auf Ihrer Seite unglaublich toll: In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck und der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Vor Jobtransfair braucht niemand mehr Angst haben, wer körperlich eingeschränkt ist oder sich in ärztlicher Behandlung befindet, wird sowieso nicht genommen und allg. ist diese Maßnahme freiwillig, bei Verweigerung gibt keine Konsequenzen auf das Alg, die meisten sind am Infotag nach 10 min wieder gegangen, den Infotag muss man machen, ist wie ein Ams Kontrolltermin. Fazit: die Lösung sind viele Krankenstände, ärztliche Diagnosen, Ombudsmann Ams und Volksanwaltschaft, wenn mein Beitrag nützlich ist, kann er gerne veröffentlicht werden mit freundlichen Grüßen (22.01.23) |
20.1.2023 um 12.52 Uhr - von W. - "Förderung?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich hatte im Dezember 22 eine Zusage erhalten. Danach wurde ich aber erstmal vertröstet auf einen Arbeitsbeginn Anfang Februar 2023.
Die schriftliche Einstellungszusage hat das AMS erhalten.
Heute wurde ich erneut angerufen, finanziell würde es sich nicht ausgehen...es sei denn, ich frage bei meiner Beraterin nach einer Förderung (diese kann bis 6 Monate betragen lt. der Leitung des Betriebs), so dass ein Teil der Lohnkosten übernommen wird.
Nun stehe ich erstmal da und weiß nicht weiter. Hat eine finanzielle Förderung Nachteile für mich? Ich wäre doch in dieser Zeit trotzdem beim AMS gemeldet? Bei wem bin ich versichert? Mir persönlich ist es wichtig, so schnell wie möglich wieder unabhängige zu sein. Möglichst ohne das AMS im Hintergrund.
Seit etwa 3 Monaten bin ich auf Arbeitssuche ...davor habe ich einige Jahre gearbeitet.
Vielen Dank und beste Grüße!
Antwort: Reden sie mit ihrem AMS-Beraterin, ob ihnen eine Förderung zusteht? Normalerweise dann, wenn jemand eine gewisse Zeit lang arbeitslos ist. Ev. auch dann, wenn sie schön öfters arbeitslos waren. Liegt beim Beraterin. Eigentlich wird die Firma gefördert, indem die einen Teil der Lohn+Kosten vom AMS bekommt. Stellen sie sicher, dass die Firma sie auch nach dem Förderzeitraum behält. Siehe z.Bsp.: Eingliederungsbeihilfe (Ohne Gewähr) |
20.1.2023 um 12.49 Uhr - von T*. - "Auslandaufenthalt: Vorläufige Einstellung der Notstandshilfe" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich habe meinen Opa in Ausland am 16.1.2023 besucht. (Er ist alt(85) mich angerufen(am 15.1.2023 Nachmittag) und erzählt: fühlt sich, lebt nicht lange. Er vollte mich nocheinmal sehen.) Am 15.1.2023 habe ich mich von AMS über e-AMS Konto abgemeldet. Am 16.1.2023 habe ich um 9 Uhr einen Termin Sculungsauftrag Gem. §10. Am 17.1.2023 war ich wieder zu Hause und habe ich mich über e-AMS Konto angemeldet.
Nachricht wurde von AMS geschickt: Sehr geehrter Herr T, da sich im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch offene Fragen ergeben haben, mussten wir IhrenLeistungsbezug ab 16.01.2023 vorläufig einstellen. SIE HABEN IHREN SCHULUNGSAUFTRAG GEM §12/5 AlVG NICHT ORDNUNGSGEMÄSS ERFÜLLT.BITTE SPRECHEN SIE PERSÖNLICH AM 31.01.2023 um 08:20 UHR BEI IHREM/R BERATER/IN (5006ZimmerNR) VOR Zur Abklärung dieser offenen Fragen werden Sie daher gebeten, den oben angeführten Termin zu beachten. Ohne Terminvereinbarung werden Sie ersucht, innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Schreibensvorzusprechen. Erst dann kann über eine Weitergewährung Ihres Anspruchs entschieden werden. Sollten Sie verhindert sein, ersuchen wir Sie, einen späteren Vorsprachetermin mit uns zu vereinbaren. HINWEIS: Wenn Sie das Arbeitsmarktservice bei Klärung der aufgetretenen Fragen unterstützen, kannüblicherweise innerhalb kurzer Zeit über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden. Wenn Sie jedoch derAnsicht sind, dass die Einstellung Ihres Bezuges nicht zu Recht erfolgt ist oder auf einem Missverständnisberuht, haben Sie das Recht innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt dieses Schreibens einen Bescheid zu verlangen,um Ihre Ansprüche im Rechtsweg verfolgen zu können. Allerdings möchten wir Sie aufmerksam machen, dassSie auch in diesem Fall zur Mitwirkung bei der Feststellung Ihres Anspruchs verpflichtet sind. Nur wenn innerhalb von weiteren 4 Wochen (ab Ihrem Verlangen) kein Bescheid erlassen wird, ist dieobige Einstellung Ihres Leistungsbezuges aufzuheben. Sollte sich im anschließenden Ermittlungsverfahrenherausstellen, dass Ihr Anspruch nicht zu Recht bestanden hat, werden die Beträge, die durch die Aufhebungder Einstellung ausbezahlt wurden, widerrufen und rückgefordert. Mit freundlichen Grüßen Ihr Arbeitsmarktservice
Am 18.1.2023 war ich persönlich bei AMS.
Nachricht für AMS mit Antwort: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war am 16.1.2023 nicht bei AMS. Ich habe mich regelmäßig abgemeldet und war im Ausland. Ab 17.1.2023 bin ich wieder bei AMS. Am 18.1.2023 war ich persönlich bei AMS. Habe ich während des Abmeldungszeit Verpflichtungen gegenüber AMS? Welche offenen Fragen gibt es?
Mit freundlichen Grüßen Herr T
Sehr geehrter Herr T,
Schulung Quali4Job war für den 16.01.2023 mit Ihnen vereinbart. Diesen Termin haben Sie nicht wahrgenommen.
Zwecks Klärung wurde ein Termin am 31.01.2023 um 08:20 Uhr gebucht.
Mit freundlichen Grüßen Mag.X
Meine Fragen sind weiterhin: Habe ich während des Abmeldungszeit Verpflichtungen gegenüber AMS? Welche offenen Fragen gibt es? Was kann ich antworten? Droht mich eine Bezugsperre? Was sollte ich anders machen? Ich wollte nur für ein Tag abmelden. Ich habe eine Tochter wir leben in eine Mietwohnung.
Mit freundlichen Grüßen Herr T
Antwort: Sie haben, indem sie sich "2 Tage" abgemeldet haben die Schulung verweigert? - So ev. die Sichtweise des AMS. Ev. übt das AMS Nachsicht, wenn die ihnen den Grund der Abmeldung glauben? Drum gehen sie schnellstens zum BeraterIn ev. Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären. Falls, verlangen sie einen schriftlichen Bescheid und erheben Beschwerde / Berufung.
Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)
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19.1.2023 um 16.32 Uhr - von G*. - "Ausgesteuert: Ab wann habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin mit **.01.2023 bei der BVA ausgesteuert. Habe mich ab **.01.2023 arbeitlos gemeldet. Das heißt ich bin jetzt bei der ÖGK versichert. Da ich am starken Angstzuständen und Depression leide, habe ich inzwischen auch um Invaliditäts-Pension eingereicht. Ab wann kann ich wieder in Krankenstand gehen, bzw. wann habe ich wieder Anspruch auf Krankengeld, wenn die Pension abgelehnt wird?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen (18.01.23)
Antwort: Die Aussteuerung müsste sich nach einer Versicherungszeit von 13 Wochen - wurde diese durch ein Arbeitsverhältnis erworben - aufheben oder 52 Wochen, wenn die Versicherungszeiten übers AMS erworben wurden. Siehe auch: Dauer des Krankengeldanspruches
Um ganz sicher zu gehen, erkundigen sie sich ev. bei der Krankenkassa - ev. als grundsätzliche Auskunft. Und reden sie mit ihrem Facharzt über diese unerträgliche Situation. Bitten sie ihn um Unterstützung - ist auch für die I-Pension hilfreich / wichtig. Ohne Gewähr |
11.1.2023 um 18.17 Uhr - von K*. - "Erhalte kein Arbeitslosengeld, weil ich Urlaubstage als Zahlung bekommen habe" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich hoffe sie können mir weiterhelfen, ich fand ihr Forum und den Beitrag auf der Suche nach Unterstützung im Fall der Sperre, die ich heute als Bescheid in meinem eAMS Konto erhielt und fiel aus allen Wolken.
Ich würde gern wissen ob es Neuigkeiten zu der Sperre des Arbeitslosengeldes gibt. Gibt es seitens des VwGH neue Urteile in deiser Sache,oder Präsidenzfälle ? Auch ich bin seit 01.01.2023 arbeitslos, habe im Oktober meine Kündigung mit ende Dez als Datum – einvernehmlich ausgemacht. Zuerst wurde mir der bescheid über 43 euro am tag geschickt heute erhielt ich die Information, dass ich bis zum 11.03 kein Arbeitslosengeld erhalte, weil ich Urlaubstage als Zahlung bekommen habe. Ich denke ,ich habe diese 50 Urlaustage nicht konsumiert und habe anstatt dessen gearbeitet. Ich überlege, ob ich wie in ihren Texten Berufung einlegen soll, habe aber keinen Rechtschutz oder finanzielle mittel gegen das AMS rechtlich vorzugehen oder Ob es vielleicht nicht besser wäre meinem ex Chef zu bitten dem AMS eine Bestätigung zu schicken, dass es sich nicht um Urlaubstage handelte sondern um Provisionen die sich in den letzten 10 Jahren angesammelt haben. Es muss doch irgendwie eine möglichkeit geben,gegen dieses Unrecht vorzugehen…? Ich habe die letzten 17 Jahre 30h /Woche gearbeitet ,habe nur in das System eingezahlt, war nie krank, konsumierte wenig Urlaub und jetzt habe ich nur Nachteile daraus. Des weiteren stellt sich mir die frage ob ich den vorgeschriebenen Termin beim AMS den ich am 7.2 hätte, einfach verlegen lassen soll nach dem 11.03 mit der Begründung, dass ich sowieso kein Arbeitslosengeld erhalte bis dahin.
Ich hoffe,sie können etwas positives dazu schreiben, Liebe Grüße
Antwort: Legen sie auf den Bescheid Berufung ein - ist kostenlos und lassen diese dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen. Dann sollten sie falls weiter zum VwGH gehen, wenn nötig. Vielleicht über die Verfahrenshilfe_VwGH.. Ich habe diesbez. leider keine Rückmeldungen von Betroffenen erhalten. Aber auch wenn es keine Erfolgsgarantie gibt, sollten sie dagegen vorgehen. Dann auch Termine etc. mit dem AMS einhalten. (Ohne Gewähr) |
7.1.2023 um 17.31 Uhr - von H*. - "Werde einen IT-Works-Termin bewusst nicht wahrnehmen" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe einen Termin bei IT-Works, den ich bewusst nicht wahrnehmen werde und nehme eine erstmalige Sperre in Kauf.
Kann ich danach eine zweite Sperre ausfassen, wenn mich mein Berater wieder zur selben „Schulungsmaßnahme“, also zu IT-Works, schickt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe, (6.1.23)
Antwort: VORSICHT!! - Auch wenn die Legimitation bez. "auswärtigen Kontrolltermin" zur Streitfrage mutiert, rate ich unbedingt diesen zu besuchen - auch, um genaue Infos bez. der "Massnahme / Zwangs-massnahme" zu erhalten. (Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :) >Denn ein versäumter Kontrolltermin führt zu einer §49 Sperre bis zur Wiedermeldung - also hingehen!< Nur ein Transitarbeitsplatz, der nach KV. entlohnt wird wäre ein zumutbares DV. und die Teilnahme Pflicht! Ev. können sie dort dann ohne Konsequenzen ablehnen, falls es sich z.Bsp. um ein Coaching (ev. freiwillige Teilnahme) handelt? Wie lange sind sie schon arbeitslos - wenn nicht lange, müssen sie vom AMS-BeraterIn über den Kurs und ihren Defiziten, die dort ausgeglichen werden müssen, aufgeklärt werden. Ansonsten wäre die Berufung auf einen ev. Sperr-Bescheid - den sie bei ev. Sperre sofort verlangen - erfolgreich. Fehlende Belehrung Gehen sie auch die folgenden Links in Ruhe durch! "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" Und ja, falls Sperre können sie danach wieder dorthin vermittelt werden - oder in einen ähnlichen Kurs, die gibt's ja wie Sand am Meer, was wieder zu einer Sperre führen würde! Also machen sie es der Behörde nicht so leicht. Denn nach weiteren Sperren innerhalb kurzer Zeit, kann ihnen die Versicherungsleistung wegen Arbeitsunwilligkeit gänzlich gestrichen werden. (Ohne Gewähr) |
6.1.2023 um 17.21 Uhr - von G*. - "Arbeitslos: Besitze ein Grundstück" |
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Hallo Hr. Moser.
Ich bin auf Grund meines Alters und einer chronischen Erkrankung schon mehrere Jahre arbeitslos. Von mehreren Jahren hat mir mein Vater ein Grundstück überschrieben mit ca 45 000 qm hälfte Wiese hälfte Wald und ein bewohnbares Haus drauf. Mein Vater hat sich auch das Genussrecht behalten, welches sagt das er bis zu Lebensende der Nutznieser aller Einkommen dieses Geländes ist.Wir haben aber keine Landwirtschaft, keine Vieher und keinen Acker. Nur ein paar Wiesen (werden mit dem Rasenmäher gemäht) ein paar Teiche und etwas Fichten Wald somit keinerlei Erträge durch das Grundstück. Es ist auch nichts verpachtet an irgendwelche Bauern. Es ist ein reines Erholungsgebiet und wird nicht bewirtschaftet. Der Einheitswert liegt bei 31 800€. Nun hat mir vor ein paar Jahren ein AMS Mitarbeiter gesagt ich solle beim Punkt, im Notstandsantrag, keine Land und Forstwirtschaft zu besitzen ankreuzen, da ich ja kein Bauer wäre und mein Vater sowieso das Genussrecht hat und ich somit kein Ertrag erzielen würde.
War dieser Rat von dem Mitarbeiter richtig? Warum wird diese Frage auf dem Antrag überhaupt gestellt? Was passiert wenn mein Vater sterben sollte und das Genussrecht auf mich abfällt?
Müsste ich dann z.b. wenn Bäume geschlägert werden und diese verkauft werden diese beim AMS angeben? Was ist wenn ich die Bäume selber in meinem Ofen verheize?
Ich hoffe sie wissen hier Bescheid denn ich getraue mich erhlich gesagt nicht beim AMS anzurufen und nachzufragen. Falls die Aussage von dem Mitarbeiter nicht korrekt war muss ich dann im schlechtesten Fall alles bezogene Geld zurückzahlen?
Danke und ein gutes neues Jahre wünsche ich ihnen. (5.01.23)
Antwort: Hier kommt es drauf an, ob sie ein Einkommen generieren. Ein solches wäre auch erlaubt, wenn es die Geringfügigkeitshöhe nicht übersteigt, welche einer jährlichen Aufwertung unterliegt und im Jahr 2023 500,91 Euro monatlich beträgt..
Siehe auch: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (Ohne Gewähr) |
1.1.2023 um 11.55 Uhr - von N*. - "Werden die Krankenstandstage aus zwei Firmen zusammengezählt" |
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Sehr geehrter Herr Moser, meine Frage bezieht sich eher auf ÖGK, aber vielleicht kennen Sie sich da auch aus. Ist Ihnen bekannt ob die Krankentage aus zwei Firmen zusammengezählt werden? Beispiel: Man arbeitet im Frühjahr 2022 in einer Firma und wird 3 Wochen krankgeschrieben und danach arbeitslos. 4 Mon. später beginnt man in einer anderen Firma und wird im Herbst wieder krank. Werden da 6 Wo voll und 4 Wo halb, so gerechnet, dass man schon im Frühjahr mit der Zählung anfängt, oder hat das Krankengeld in zweiter Firma nichts mit dem Krankengeld aus der erste Fa. zu tun? LG und Danke! (31.12.22)
Antwort: Meinen sie im Bezug auf die Aussteuerung? Der Zeitraum spielt eine Rolle, nicht die Anzahl verschiedener Firmen. Demnach werden die Krankenstandstage, wenn sie innerhalb eines Jahres eintreten, zusammen gerechnet. Siehe: Aussteuerung
Die Aussteuerung müsste sich nach einer Versicherungszeit von 13 Wochen - wurde diese durch ein Arbeitsverhältnis erworben - aufheben oder 52 Wochen, wenn die Versicherungszeiten übers AMS erworben wurden. Siehe auch: Dauer des Krankengeldanspruches Ohne Gewähr Um ganz sicher zu gehen, erkundigen sie sich ev. bei der Krankenkassa - ev. als grundsätzliche Auskunft. |
30.12.2022 um 13.10 Uhr - von D*. - "Geld weg, obwohl mir der Berater sagte, dass ich kein Geld verliere?" |
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Hallo Herr Moser zu meinem Fall hatte einen Kontrolltermin beim AMS und bin leider krank gewesen konnte aber erst am nächsten Tag zum Arzt da ich Lungenentzündung bzw schwere Grippe hatte , hab das dem AMS gemeldet und nach 2 Wochen bekam ich einen Brief von der Krankenkasse dass ich wieder gesund geschrieben wurde , aber da ich sehr krank war hab ich den Brief ( lag wohl ca 3tage im Postkasten ) erst später geholt und darauf hin sofort den AMS eine Email mit bitte um Rückruf geschrieben und ob ich daduch Geld verliere .
Am Telefon sagte mir der Berater dass ich kein Geld verliere maximal 1 Tag und soll ihn bescheidsagen soll wann ich wieder krank schreiben gehe und es reicht dass ich eine e Mail oder Anrufen soll und nicht reinkommen soll wenn ich krank bin , weil ich ja noch immer krank war und ihm sagen soll ob es ein neuer Krankenstand oder ein durchgehender wird , da aber mein Hausarzt in Urlaub war und ich mir ein Taxi organisieren musste kam ich erst 5-6 Tage später zum krankschreiben , hab dem Berater wie besprochen eine e Mail geschickt dass es ein neuer Krankenstand geworden ist .
Er rief mich dann am selben Tag an war der Freitag vor den Feiertagen und sagte mir wieder dass ich nur 1 Tag verliere ich soll am Dienstag nach den Feiertagen Mal rein kommen oder erst wenn ich gesund geschrieben bin da ich sonst kein Krankengeld bekomme .
So war am Dienstag dann beim AMS dort hieß es erst er ist nicht da nachdem ich gesagt habe dass ich dann komplett umsonst krank mit dem Bus hin und her fahre und 12 € verschwende ging die Dame der Rezeption kurz weg auf einmal war er doch da , hatte dann ein Gespräch mit ihm am Anfang sagte er ich verliere 1 Tag und haben ein Protokoll erstellt warum ich nicht zum Kontrolltermin kam weil ich ja krank war , dann telefonierte er mit jemandem weil er sich nicht auskannte , nach dem Telefonat wurde mir dann gesagt ich verliere doch auf einmal 10 Tage .
Darauf hin bin ich heim und fand am selben Tag noch einen Brief der Krankenkasse dass ich den zweiten Krankenstand auch kein Krankengeld bekomme .
Darauf hin schickte ich meinem Berater wieder eine e Mail mit dem Brief als Anhang , und fragte warum mir erstens das AMS Geld gestrichen wurde die 10 Tage obwohl ich genau gemacht habe was er mir gesagt hat und zweitens ob das geklärt wurde wegen dem Krankengeld.
Am nächsten Morgen bekam ich einen Anruf von ihm dass er das nicht entscheidet und das was er mir gesagt hat die Instruktionen nur guter Willen von ihm war und nichtig ist , und mir das AMS Geld gestrichen wurde weil ich nicht persönlich mit Lungenentzündung und Grippe reingefahren bin und das was er mir gesagt hat auf einmal nix zählt , und laut Brief von der Krankenkasse auch das gesamte Krankengeld verliere aber ich bekomme ja e von 27 weg wieder Geld das sagte er mir hab also 90 für das nächste Monat .
Hätte er mir das gleich gesagt wäre ich noch nach dem ersten Telefonat rein dann hätte ich das halbe Monat bekommen oder nach dem zweiten Telefonat Freitag vor den Feiertagen rein gefahren so hätte ich wenigstens um die 10-12 Tage bekommen aber da er sagte es reicht eine E-Mail oder Anruf und ich soll nicht krank reinkommen zu ihm und ich nach den Feiertagen kommen soll verliere ich jetzt alles , weil ich ja nicht beim Kontrollieren war ....
Also war das was mir mein Berater gesagt hat bzw die Instruktionen an die ich mich gehalten habe nichtig , die e Mail oder Anruf reicht nicht ich hätte persönlich reinkommen sollen trotz Lungenentzündung und Grippe .
Somit hat er mich eigentlich belogen , bzw war es sein Fehler , aber das interessiert keinen .
Leide an Depressionen und weiß nicht wie ich irgendwas bezahlen soll hab 200€ Betriebskosten , 2 Haustiere, und essen sollte ich auch etwas , und Versicherungen und eine Rate von 100 € an den Gerichtsvollzieher.
Also bin total jetzt blöd gesagt im Arsch das einzige was ich machen kann ist Heizkosten Zuschuss bei der Gemeinde beantragen sind 150€ aber wer weiß wann das kommt .
Und noch eine Frage hätte ich kann ich zum sozialamt gehen und dort etwas bekommen oder ist das dann auch nicht möglich wegen der AMS - Krankengeld Geld Sperre ? Mit freundlichen Grüßen D. *. hoffe Sie können mir möglicherweise weiterhelfen . (29.12.22)
Antwort: Sie verlangen sofort einen schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung, den sie dann berufen - Beschwerde erheben! In der Berufung geben sie alles - wie es sich zugetragen hat - wieder. "Wenn er das Gesagte nicht abstreitet bekommen sie Recht." Siehe: AMS - Haftung: "Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!" Das selbe machen sie bei der Krankenkassa. Auch dort verlangen sie einen schriftlichen Bescheid - "Warum sie kein Krankengeld bekommen" - und erheben auch dort Beschwerde / Berufung .
(Versichert müssen sie sowieso sein - das AMS darf sie auch nicht von der KK. abmelden, was bei Bezugssperren schon öfters passiert ist. Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! )
Da die Fälle zusammenhängen können sie auch die Begründungen aufeinander abstimmen! Ist in beiden Fällen kostenlos, drum schnell machen.
Versuchen sie es! Besuchen sie das Sozialamt und bitten um eine einmalige Hilfe - erklären sie den Sachverhalt - dass sie schuldlos mit einer Bezugseinstellung konfrontiert sind - und deswegen auch Beschwerde erheben! Weiters gehen sie mit dieser Begründung zur Caritas und suchen auch dort um Hilfe / Unterstützung an. Ev. gibt's Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein, ev. Bargeld! Alles Gute (Ohne Gewähr)
1.1.2023 um 11.04 Uhr - von D*. - "werde Einspruch erheben" Danke Herr Moser für die schnelle Auskunft, werde Einspruch erheben wenn ich das durch bekomme schicke ich gerne eine Spende , super dass es die Internet Seite gibt . (30.12.22) |
28.12.2022 um 14.14 Uhr - von P*. - "Arbeitslosmeldung?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich habe mich vor kurzem beim AMS wieder arbeitslos gemeldet (Online, leider genau zu den Feiertagen) nachdem ich zuvor einige Monate abgemeldet war und daher keine Krankenversicherung und auch keinerlei Einkommen hatte, mittlerweile bin ich in einer finanziellen Notlage und daher blieb mir auch nichts anderes übrig, desweiteren hätte ich auch gerne wieder eine Beschäftigung und brauche daher die Unterstützung vom AMS. Ich habe noch keinen Antrag auf Notstandshilfe gestellt da derzeit die Geschäftsstelle geschlossen war über die Feiertage, dies werde ich in den kommenden Tagen tun und nun meine Frage: Bekomme ich die NH dann erst ab dem Tag an dem ich den Antrag für diese gestellt habe oder ab dem Tag an dem meine Arbeitslosenmeldung eingegangen ist? Wie läuft das mit der Krankenversicherung, ab wann bin ich wieder versichert? Ich werde natürlich persönlich beim AMS alsbald vorstellig aber hätte diese Fragen gerne vorab geklärt da ich mich nicht wirklich auskenne. Ich Danke ihnen vielmals und wünsche Alles Gute und ein frohes Neues Jahr. Lieben Gruß (26.12.22)
Antwort: Ab dem Zeitpunkt, ab dem sie den Antrag stellen läuft die Arbeitslosenversicherung (Notstandshilfe) und auch Krankenversicherung - erst durch die Bezugsbestätigung = Mitteilung über den Leistungsanspruch / ev. Bescheid bestätigt. Die Notstandshilfe muss persönlich beim zuständigen AMS beantragt werden, um diese online zu stellen braucht es das E-AMS-Konto. Schnellstens zum AMS und vorsprechen / Antrag verlangen / stellen. Ev. trägt die Betreuerin das Datum - an dem sie sich arbeitslos gemeldet haben, auf den Antrag - ein! Ersuchen sie sie/ihn darum. (Ohne Gewähr). |
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