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2.04.2023 um 14.05 Uhr - von M*. - "Ist das so rechtens?"


Hallo, ich leide unter einer Sozialphobie und dies wurde auch durch einem vom ams beauftragen Psychiater, um meine arbeitsfähigkeit festzustellen, bestätigt.
Ich bin aber aktuell nicht in Behandlung.
Beim vorletzten termin wurde ich zum bbrz vermittelt um auch dort die arbeitsfähig bzw. Einschränkungen festzustellen was aufs gleiche rauslief.

Nun sagt mein Berater dass ich mich in Behandlung begeben muss.
Ansonstrn müsste er mich zur pva schicken um eine Rehapension anzusuchen bzw. Auch dort nochmal eine arbeitsfähigkeit zu bestimmen.

Frage ist das so rechtens?
Wie wäre ihr Rat in dieser Situation?
Lg
(31.03.23)

Antwort:
Auszug: Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung ist nur insoweit rechtmäßig, als auf Grund von bestimmten Tatsachen der begründete Verdacht besteht, dass Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt oder dies die Partei selbst behauptet oder als möglich darstellt. Siehe unter: Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
Wenn sie selbst bez. Gesundheit so argumentieren brauchen sie eine ärztliche "Bestätigung" Reden sie mit ihren Vertrauensärzten (Hausarzt / Facharzt)
Ein Gutachten ein Beleg dafür, wäre notwendig.
Haben sie selbst noch keinen Gedanken an Rehageld oder I-Pension verloren?
Falls, versuchen sie es. Stellen sie einen Antrag. In diesem Falle unterstützt sie ihr Berater.
Auch ein Beleg bez. verminderter Leistungsfähigkeit ist ein Vorteil, beschützt diese vor bestimmten DV.
Eine Behandlung soll in ihrem Interesse sein, eine "Zwangsbehandlung" sollte / dürfte es nicht geben eine solche wäre bei diesem "Krankheitsbild ev. contraproduktiv. . (Ohne Gewähr)


2.04.2023 um 13.36 Uhr - von F*. - "Kann das AMS die Stellenvermittlung an dritte Person oder Firmen übergeben?“


Sehr geerter Herr Moser,

ich muss mich bei einen Jobvermittler nach § 10 Abs. bewerben.
Kann das AMS die Stellenvermittlung für dritte Person oder Firma übergeben?
Welche persönlichen Daten soll ich ihnen geben?
Muss ich ihnen einen Lebenslauf abgeben?
Kann ich die Jobvermittler bitten, meine personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben?
Vielen Danke im Voraus! Mit freundlichen Grüßen: (31.03.23)

Antwort:
Ja, sobald das AMS erfährt, dass sie ein DV. vereitelt oder verweigert haben, gibt's eine §10 Bezugssperre - selbst, wenn sie sich die Stelle selbst gesucht und dann bez. DV.-Annahme doch anders entschiedenen haben.
Falls geben sie einen tabellarischen Lebenslauf ab. Mit sensiblen Daten weiter vorsichtig umgehen. Sie können Datenweitergabe verbieten.
Siehe dazu sämtliche Links unter Datenschutz. (Ohne Gewähr)


1.4.2023 um 22.37 Uhr - von Dr. Pochieser - "Der VwGH als Protagonist/Hüter der Intransparenz: Rechtspraktikanten darf nicht den gesamten Personalakt einsehen“


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Dass sich der VwGH als Hüter der und für die Verwaltung gegen den Bürger und gegen Rechtsschutzsuchende versteht, ist seit seiner Zurückweisungsbefugnis mit der Implementierung der außerordentlichen Revision (seit 01.01.2014, seit es darunter die Verwaltungsgerichte gibt) mehr denn je offenkundig.
Das Vehikel des VwGH dafür sind formalistische Entscheidungen, die inhaltlichen Rechten, vorliegendenfalls, was in einem Personalakt über einen Rechtspraktikanten so alles ein- und vorliegt, salopp und volkstümlich gesagt „vor den Latz geknallt werden.“
Unten stehend 2 aus einer Entscheidung des VwGH vom 16.02.2023, RA 2023/03/0009 elaborierte Rechtssätze.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh

.Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
s1@hpochieser.at <mailto:ra@hpochieser.at>
Rechtsanwaltscode: R110832

Kanzleistunden:
Mo - Do 9-12 u. 14 - 17; Fr 9 - 12 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Diese Seite ist unter folgender URL (//rdb.manz.at) verfügbar:

Antrag einer Rechtspraktikantin auf Akteneinsicht des gesamten Personalakts?
Datum/Gültigkeitszeitraum 23.03.2023
Publiziert von JusGuide
Rechtsgebiet Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht | Verwaltungsverfahren
Fundstelle JusGuide 2023/13/6644 (VwGH)
Entscheidung VwGH 16.2.2023, Ra 2023/03/0009
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Quintessenz
Aus der insofern eindeutigen und klaren Regelung des§ 12 Abs 2 RStDG iVm§ 8 Abs 2 RPG ergibt sich, dass einem Rechtspraktikanten lediglich mündliche Auskünfte über den wesentlichen Inhalt der über ihn verfassten Beurteilungen zu erteilen sind.
Text
VwGH: Aus der insofern eindeutigen und klaren Regelung des § 12 Abs 2 RStDG iVm § 8 Abs 2 RPG ergibt sich, dass einem Rechtspraktikanten lediglich mündliche Auskünfte über den wesentlichen Inhalt der über ihn verfassten Beurteilungen zu erteilen sind. Ein darüber hinausgehendes Recht auf Einsicht in diese oder weitere Aktenstücke des Personalaktes wird mit diesen Bestimmungen gerade nicht eingeräumt.
Es trifft zwar zu, dass die belBeh im Jahr 2019 unter dem Aktenzeichen des Personalaktes der Revisionswerberin ein Verwaltungsverfahren nach dem RPG (und damit dem AVG) geführt hat, das zur Abweisung ihres (ersten) Antrags auf Zulassung zur Gerichtspraxis mit Bescheid vom 29. November 2019 geführt hat. Daher steht ihr auch nach § 17 AVG das Recht auf Akteneinsicht in die dieses Verfahren betreffenden Aktenteile zu. Eine solche wurde ihr im Hinblick auf dieses Verfahren auch bereits am 30. Dezember 2019 gewährt. Ein Recht auf Einsicht in den gesamten Personalakt als solchen - wie von der Revisionswerberin im gegenständlichen Fall beantragt - lässt sich damit jedoch nicht begründen.
Die Frage, ob unter dem Aktenzeichen des Personalaktes der Revisionswerberin (auch) ein Verwaltungsverfahren geführt wurde, erweist sich damit für das Bestehen des Rechtes auf Akteneinsicht in den (gesamten) Personalakt als nicht relevant.
© 2023 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH (31.3.23)

Zu weiteren Kommentaren von RA. Dr. Pochieser


31.3.2023 um 11.39 Uhr - von S. - "Mittlerweile wurde die Strafanzeige durch Itworks gegen mich eingestellt


Sehr geehrter Herr Moser,

mittlerweile wurde die Strafanzeige durch Itworks gegen mich eingestellt. (Siehe Anhang). Lt. Staatsanwaltschaft widerspricht es nicht den guten Sitten.

Wie ist es dazu gekommen:

Itworks hat früher Menschen in Maßnahmen zur Arbeitssuche gesteckt und als Arbeitsverhältnisse verkauft. Irgendwann hat es das Bundesverwaltungsgericht verboten.

Mittlerweile läuft es etwas anders. Man kommt in ein Coaching und wird nach 1-2 Monaten zur Baustelle, zur Reinigung geschickt oder im Grünanlagenbereich eingesetzt. Man bekommt einen Vertrag für 10 Monate dies unterbezahlt und nach BABE-KV. Ältere Menschen bis zu 3 Jahre vor der Pension. Ich habe mit meinen Augen gesehen wie Menschen mit schweren Asthma auf der Baustelle arbeiten mussten. Obwohl diese einen komplett anderen Job hatten und dies kurz vor der Pension. Itworks ist für mich ein Teil der modernen Sklaverei.

Ich wurde als gelernter Chemielaborant zur Baustelle geschickt. Ich stellte fest, dass ich nicht nach Bau-KV bezahlt werde und reklamierte über Monate. Dies endete mit einer Kündigung. Das Kündigungsverfahren habe ich verloren. Ich stellte fest, dass ich auf einer Baustelle eingesetzt wurde, aber Itworks keine Gewerbeberechtigung besitzt. Eine Überlassung hat Itworks abgestritten. Es handele sich um Arbeiten für die eigene Partei. Ich wurde richtig schwierig. Machte Itworks klar, dass dies evtl. Unter organisierte Schwarzarbeit fallen könnte da Itworks kein Gewerbe besitzt. So kam es zur Anzeige wegen Nötigung durch Itworks.

Das Kündigungsverfahren ist echt mies für mich gelaufen. Ein Zeuge hat meine Aussagen bestätigt. Ein anderer erzählte plötzlich etwas anderes gesagt. Itworks kam mit 7-8 Leuten die alle erzählt haben, was ich für ein schlechter Mitarbeiter sei und haben sich gegenseitig widersprochen. Niemand hat mich gekündigt dennoch wurde die Rechtmäßigkeit der Kündigung festgestellt. Der Anwalt meinte er versteht das Urteil auch nicht ganz und meinte Itworks hat wegen Gemeinnützigkeit einen Bonus beim Richter. In die nächste Instanz bin ich nicht gegangen, da ich mir das finanziell nicht leisten konnte.

Bezug seitens des AMS wurde mir nicht gesperrt. Obwohl im Endbericht die unglaublichsten Dinge drinstanden. Ich habe Itworks ersucht dies zu korrigieren. Itworks meinte dann sie haben das Dokument gelöscht, deswegen ist eine Korrektur unmöglich. Natürlich war das Absicht. Ich habe vor kurzem wieder ein Datenschutzauskunftsersuchen von Itworks verlangt. Es sind alle Daten da außer dieser Betreuungsbericht ans AMS.

Ich möchte weiterhin gegen das SÖB System kämpfen. Es kann nicht sein, dass SÖBs ohne Gewerbeberechtigung z.B. das Baugewerbe ausüben. Menschen nicht ordnungsgemäß bezahlen und selbst vor Asthmakranken Menschen kurz vor der Pension nicht zurückschrecken.

Wie kann ich solche Vorgänge am besten öffentlich machen? AK, Volksanwaltschaft?

Mit freundlichen Grüßen (30.03.23)

Antwort:
Danke für die Rückmeldung: "Wie wehre ich mich erfolgreich gegen einen "Söb"?“ (13.02.23)

Sie erwähnen es - Falls, senden sie eine Beschwerde /Vorwürfe an die Volksanwaltschaft - ev. an verschiedene Medien wie politische Parteien.
Ruhig auch an AMS-Vorstand / AMS Landesgeschäftsstellen.
Ja, das ist schwer verdaubar - und das die sich auch noch "sozial" "schimpfen" dürfen.

Anmerkung:
"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit"
"Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen!"

Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten


31.3.2023 um 11.15 Uhr - von O. - "Sinnvolles Mittel gegen Beleidigungen “


hallo christian,
ich wollte fragen ob es irgend ein sinnvolles mittel gibt, gegen beleidigungen seitens der ams beraterin vorzugehen.
ich hatte dem punkt im betreuungsplan widersprochen, zwei bewerbungen die woche zu schreiben,weil ich einfach nur die gesetzlichen mindestbedingungen haben möchte und fertig. darauf hin hat sie eine niederschrift gemacht und meinte "sie unterschreiben das jetzt", was ich verweigerte. daraufhin hat sie das telefon genommen und ihren kollegen geholt mit den worten "eine amtsbekannte kundin verweigert die unterschrift". als sie aufgelegt hat hab ich sie gefragt, warum sie das persönlich nimmt woraufhin sie meinte "als mensch nehme ich garnichts persönlich, als bürgerin österreichs nehme ich ihnen das persönlich weil sie ein sozialschmarotzer sind, sonst hätten sie arbeit. sie sind ein sozialschmarotzer und nichts besonderes will ich noch hinzufügen".
dann wollte ich ein formular haben, auf dem bestätigt wird, seit wann ich arbeitslos bin und sie meinte "warum? bekommt man da preise dafür bei den anderen arbeitslosen?"
dann kam der kollege und ich habe vor ihm gesagt, dass ich gern festgehalten hätte, dass ich sozialschmarotzer und nichts besonderes genannt wurde, weil mich das menschlich verletzt und demotiviert, zumal ich eine körperliche behinderung habe und viele jobs nicht machen kann. als er raus war ist die betreuerin mich dann angegangen dass ich sie jetzt "reingelegt" und "ausgetrickst" hätte. dann hat sie eine ganze stunde lang die datenbank nach jedem nur erdenklichen hilfsjob durchforstet und mir eine "intensivbetreuung" versprochen, wollte mir aber nicht sagen, was das ist, sie meinte das wäre jetzt neu von der landesgeschäftsstelle. 1. gibts irgend einen sinnvollen weg gegen diese beleidigungen vorzugehen? 2. weisst du was diese intensivbetreuung behinhaltet? danke. (30.03.23)

Antwort:
Vom RA.: Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.
Am Besten, sie nehmen eine Begleitperson als Zeugen mit, dann traut die sich solche Äusserungen gar nicht "tätigen".
Falls ev.:
Begleitung zum Behördentermin - Projekt der Armutskonferenz!
Intensivbetreuung: Ich hoffe ich täusche mich, aber das hört sich nach mehr Druck an. Vielleicht in Richtung Deppenkurse - die aber eh schon lange und immer wieder verordnet werden? (Ohne Gewähr)


31.3.2023 um 12.12 Uhr - von O. - "Intensivbetreuung"
danke für die antwort. ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei der "neuen intensivbetreuung" um das hier handelt: also zweiwöchige termine, irgendein itworks söb. werd mich wohl nochmal melden wenn ichs weiss. ja, begleitperson muss wohl sein. für den fall dass die glatze am eingang probleme macht: gibts irgendwelche dinge zu beachten bei der begleitperson? muss die sich irgendwo registrieren oder ähnliches? also dienstaufsichtsbeschwerde bei der landesgeschäftsstelle/volksanwaltschaft/ams filiale? danke.

Antwort:
Soetwas gibt es in Massnahmenform schon lange.
Begleitperson darf als "stummer Zeuge" mitgehen. Keine Anmeldung erforderlich.
Ev. wird ein Ausweis verlangt. (Ohne Gewähr)

Anm.: E-Mail kommt wieder zurück?

21.04.2023 um 11.45 Uhr - von O. - "Nachdem ich mit Begleitperson kam, verlief mein Termin plötzlich total freundlich"
hallo christian,
ich hatte dir ja geschrieben zwecks der pöbelei meiner "betreuerin" beim letzten mal. mein letzter termin beim ams verlief dann plötzlich total freundlich nachdem ich mit begleitperson kam... ich hätte jetzt nur eine frage zwecks arbeitsunfähigkeit. ich habe 12 versteifte wirbel und habe ein attest von meinem privatarzt, dass ich keinerlei körperliche arbeit (auch leichtere) verrichten kann. im damaligen attest stand aber drin dass mein arzt nicht sicher ist welche wirbel versteift sind, weil ich mir nicht mehr sicher war und wir noch ein röntgen machen mussten. auf dieser grundlage will mich die betreuerin jetzt zur pva schicken, was ich natürlich nicht will weil ich vermute dass das wieder ein versuch ist, mich zu tätigkeiten zu zwingen, die mir gesundheitlich schaden. ich habe nachgehakt und dann meinte sie wenn ich vor dem nächsten termin ein attest und eine arbeitsmedizinische stellungnahme von meinem arzt bringe dann geht das auch. jetzt ist der termin im juni und mein arzt hat erst einen termin im juli und ich bin nicht sicher ob er diese arbeitsmedizinische stellungnahme machen kann. weisst du da mehr dazu? kann sie mich tatsächlich zu dieser pva untersuchung zwingen wenn ich das attest nicht schnell genug bringe? oder soll ich mir privat einen arbeitsmediziner suchen?
ps: ich weiss nicht warum deine emails immer zurückkommen, normal gibts nie probleme.

Antwort:
Nachdem auch dein Arzt nicht sagen kann, welcher Wirbel versteift ist - muss festgestellt werden, welcher Wirbel geschädigt ist bzw. ob und wie stark die Schädigung ist - dazu darf das AMS eine ärztliche Untersuchung anordnen. Ausser du legst selbst rechtzeitig ein Attest vor.
Siehe: Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
Falls eine verminderte Leistungsfähigkeit ärztlich nachgewiesen wird, muss sich das AMS auch daran halten.

Ps.: Ja, weder versendet unser Server E-Mails an ...@Hotmail.com-Adressen, noch nimmt er welche davon an?? (Ohne Gewähr)


26.3.2023 um 13.32 Uhr - von S*. - "Vermittlungsvorschlag angeblich nicht beantwortet“


Ams terrorisiert mit einem angeblich nicht beantworteten Vermittlungsvorschlag.

Das eams ist für mich technisch nicht bewältigbar (ich habe für die Bewältigung so einer Aufgabe zuhaus nicht die Büroausstattung). Ich kommuniziere mit ams via einem großen Mailanbieter (wo auch spams, newsletter, epaper, uvam ankommen). Nun schreibt ams plötzlich, ich hätte eine Zuweisung nicht bearbeitet. Auf Nachfrage sendet mir ams die Zuweisungsnummer. Ich kann die nirgends im Fach finden.
Weiß jetzt nicht ob ich wegen sowas Bezugssperre kriege, vermute aber dahinter die Taktik, dass man mich mit sanfter Gewalt in richtung des eams Konto 'zwingen' will. Was bei mir nicht geht. Ich werde schon so nervös genug bei allem, was mir die schreiben. Besonders infam in dem Zusammenhang: Geheimnistuerei, welche Zuweisungsnummer das war, natürlich nicht Zusenden jener von mir nie erhaltenen, geöffneten oder gelesenen Zuweisung, der klassische Schmäh halt, mit der psychischen Gewalt.
Bin am Sprung, im Fall einer Sperre den Bescheid zu beeinspruchen und bis vors Arbeitsgericht zu ziehen. Ich kann ja wohl nicht der erste sein, der mit so etwas gegängelt wird, wie ist seitens anderer betroffener die übliche Vorgangsweise? Meines wissens verwenden nur etwa 34% der Arbeitslosen überhaupt das vermaledeite Eams, und zu dem wird man mich auch mit solchen 'Späßen' nicht nötigen können.
(24.03.23)

Antwort:
Genau bei Sperre schriftlichen Bescheid verlangen und Berufung einlegen. Ich würde ihnen schon vorschlagen, das E-AMS-Konto zu versuchen. Sollte es ihnen sehr missfallen schalten sie es wieder weg. Ein Kommunizieren mit dem AMS wird einfacher. Sie müssen es halt im Auge behalten. Bei mir war es aber immer so, dass ich eine Mail bekommen habe, wenn mir eine aktuelle Nachricht / Info übers E-AMS-Konto gesendet wurde.
Ich habe dann auch die Vorteile geschätzt, wie vereinfachte Antragsstellung oder wenn man zBsp. für andere behördliche Anträge die Bezugsbestätigung - die man sich jederzeit runterladen kann - braucht.
Ich war lange dagegen und habe es mir aber zum Schluss behalten. Akzeptiere aber die Angst bzw. Kritik davor. Drum ausprobieren ist man überhaupt nicht damit einverstanden kann man es wieder "löschen" (Ohne Gewähr)


26.3.2023 um 13.04 Uhr - von N. - "Gesundheitliche Beeinträchtigung“


Hallo ich habe Befunde 2015 die meine Depression und Angststörung belegen. Zudem habe ich so etwas wie ein Trauma erlitten und ich bekomme diverse Zustände wenn ich zu einem Vorstellungsgespräch gehen müsste.ich war ein Jahr lang krankgeschrieben und nehme die maximale Dosis an Angst und Depression Medikamenten.Außerdem muss ich eine Psychotherapie machen. Man hat mich natürlich zum BBRZ geschickt wo ich als arbeitsfähig diagnostiziert wurde mit anscheinend niedriger Konzentrationsfähigkeit also unterdurchschnittlich unterdurchschnittlichen Intelligenz unterdurchschnittliches logisches Denken, aber ich könnte als Kanzleikraft arbeiten :)) Eine Beleidigung für alle Sekretärinnen. Beim Gespräch haben sie wohl doch meine Intelligenz erkannt und diagnostiziert, dass ich wenn ich wieder gesund wäre sich die Werte zum Positiven verändern werden.

Kann ich ein ärztliches Gutachten machen lassen der meine Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert? es ist ja auch für einen blinden ersichtlich, nur dem Ams nicht. Wie viel kostet das? Kann ich damit zur Pensionskasse hätte ich irgendwelche Chancen? Zudem darf ich wenn ich bei Vorstellungsgespräch bin nicht über meine Minderungen reden. Ich würde aber sehr ungerne lügen, denn ich werde wohl in einer Woche sowieso entlassen werden. Meine Merkfähigkeit liegt bei Null. So muss sich wohl Alzheimer anfühlen.

Ich darf beim Vorstellungsgespräch NICHT sagen: ich kann nicht mehr logisch denken, ich bin anscheinend minderbemittelt, meine Konzentrationsfähigkeit liegt bei Null, meine Intelligenz ist unterdurchschnittlich. Ich leide seit 2015 unter Depressionen und jetzt sind auch noch Angststörungen dazu gekommen Ist alles vom BBRZ bestätigt worden aber ich darf es nicht sagen.

Die verbieten mir den Mund, und sprechen ihre selbstdiagnostizierten Befunde ab. Ich muss lügen und so tun als ginge es mir gut. Ich habe dem Ombudsmann eine Mail geschrieben und über den Befund vom Bbrz gesprochen. Dass es sich absolut widerspricht unterdurchschnittlich zu sein in allem was im Berufsleben essentiell ist und zugleich arbeitsfähig zu sein. Ich zweifle auch seit längerem deren Intelligenz an....


Er schrieb ich hätte mich UNTERWORFEN, weil ich Geld Leistungen beziehe und muss aus eigener Kraft alles tun um meine Stelle zu finden. Wo ist denn diese Kraft? Von meinen körperlichen Schmerzen rede ich gar nicht mal.

Die hauseigene Ärztin dort, hat meine wiederkehrenden Entzündungen, dessen Befund ich auch vorgelegt habe, als "Weh Wehchen" abgetan. Also sind schmerzende Entzündungen an den Füßen, wo man kaum zum WC gehen ksnn eigentlich nur Weh Wehchen.

Und dass, obwohl ich bei meiner letzten Tätigkeit bis zur Entzündung weitergearbeitet habe. Ich hätte auch bei langsam zunehmenden Schmerzen kündigen können. Ich wollte die Stelle nicht verlieren. Hätte ich gewusst, dass das nur weh Wehchen sind, hätte ich natürlich bis zur Amputation gearbeitet. Ich fauler Sack. (24.03.23)

Antwort:
Das ist auch ihr nächster Schritt. Sie brauchen eine ärztliche Bestätigung bez. ihrer Leiden / gesundheitlichen Problemen. Auf dass sie ihr Gebrechen - wenn die ihre Leistungsfähigkeit herabsetzen und sie dadurch verlangte Aufgaben in potentiellen DV. nicht erbringen können - selbstverständlich beim Vorstellungsgespräch angeben können / ja, "müssen".
Drum reden sie mit ihren Vertrauensärzten (Hausarzt / Facharzt) die kennen ihren Gesundheitszustand, können einschätzen wie es mit ihrer Leistungsfähigkeit aussieht und gegebenenfalls eine verminderte Leistungsfähigkeit diagnostizieren bzw. auch schriftlich bestätigen.
Dort können sie auch nachfragen, ob Kosten entstehen bzw. wie hoch diese ausfallen? (Ohne Gewähr)

Bez. BBRZ gibt es mittlerweile viele fragliche auch unverständliche Einträge Inhalte in SoNed


21.3.2023 um 11.51 Uhr - von L*. - "Kursbeginn 7 Minuten nach AMS-Termin“


Ich hatte heute um 10. 20 einen ams temrin gehabt um 10 55 war der termin aus. Sie gab mir fir innerhalb in 7 minuten ein kurs teilnahmeschreiben. Sie meint, dass ich laufen soll.
Jetzt möchte ich sie fragen, ob es gesetzlich moglich ist? Manche meinen, dass es im selben tag keine kursbeginn sein darf. Ich bitte um eine Antwort danke (20.03.23)

Antwort:
Bei einem DV. gibt es eine diesbez. Erkenntnis - davon ableitend würde ich diese auch auf "Zwangs"-Massnahmen übertragen.
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere

Keineswegs verpflichtet, sich "auf Abruf" bereit zu halten.
Sollte es aus diesem Grund zu einer Sperre kommen, legen sie auf den Bescheid Berufung ein.
Auch wäre es vorteilhaft zu wissen, um welchen Kurs es sich handelt? Vielleicht wäre eine Teilnahme grundsätzlich freiwillig wie ev. bei einem Coaching?
Siehe auch:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse (OHNE GEWÄHR)


15.3.2023 um 16.31 Uhr - von G. - "Beratung für gesundheitlich eingeschränkte Personen“


Hallo Christian!

Ich habe wieder mal ein kleines Anliegen
Und zwar ich habe eine zubuchung zu (Monsun) bekommen es handelt sich hier um eine Einrichtung angeblich Beratung für gesundheitlich eingeschränkte. Meine Frage wäre was erwartet mich dort bzw. Muss ich da einen Arbeitsvertrag unterzeichnen? Soweit ich weiß handelt sich der Termin um eine Kontrollmeldung. Falls du da was genaueres weißt bitte ich dich um ein paar Zeilen.
Lg (14.3.23)

Antwort:
Kontrolltermin - auch wenn dieser ausserhalb der Behörde rechtlich fraglich ist? - einhalten, um genaueres bez. der Massnahme zu erfahren, die ev. freiwillig zu besuchen ist. Wie etwa ein Coaching oder ein Begleitkurs wegen Probleme oder Suchterkrankungen - hier gibt's eine rechtliche Beurteilung der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ
im Ausschuss für Leistungsangelegenheiten - die zur Aufhebung einer Sperre führte! Get Up -
Fragen sie ev. vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nach!
Bei ev. Bezugssperre Beschwerde erheben - Berufung ist kostenlos! Ohne Gewähr


2.3.2023 um 18.10 Uhr - von Mag. G. *. - "Mein Berater buchte mich für eine Begutachtung dem BBRZ zu“


Sehr geehrter Herr Moser,

da Sie sich offensichtlich bestens mit der Materie des AlVGs auskennen, erlaube ich mir, Ihnen folgende Frage zu stellen.
Ich war in einer für mich völlig sinnlosen Beratung bei (*einem SÖB in) Wien. Meine Beraterin, eine Frau F., kannte sich in meinem Berufsfeld, Personalwesen, überhaupt nicht aus, war auch sonst eine ungute Person. Die von mir ohnehin nicht erwünschte Beratung beschränkte sich auf das Vorlesen meiner erfolgten Eigenbewerbungen und dem Suchen von Stelleninseraten durch die Beraterin. Da ich seit längerer Zeit Opfer einer Hetz- und Schmierkampagne und von Stalking bin, schrieb ich in einem E-mail (in welchem ich die Beraterin bat, den Termin telefonisch abhandeln zu dürfen), dass ich psychisch unter Druck stehen würde.

Daraufhin wurde ich zum AMS einberufen. Mein Berater, Herr G. *. (ein besonders nettes, falsches, hinterhältiges Exemplar) erklärte mir, er hätte Zweifel an meiner Arbeitsfähigkeit und buchte mich für eine Leistungsdiagnostik 2 / Begutachtung dem BBRZ zu. Erfahrungsberichten im Internet von anderen Arbeitssuchenden entnehme ich, dass es sich dabei um eine Art “Disziplinierungs-Gulag” für Arbeitlose handeln dürfte mit sehr schlechten Psycholog:innen, Personal.

Ich habe dem AMS daraufhin geschrieben, dass ich arbeitsfähig und –willig bin. Muss ich diesen Termin wahrnehmen und wenn ja, wie soll ich mich dort am besten verhalten? Kann ich selbst etwas tun, um diesen Termin abzuwenden?

Besten Dank für Ihre Zeit und Bemühungen. (28.03.23)

Antwort:
Ist der Termin als Kontroltermin ausgewisen §49 - Bei Versäumnis Sperre bis zur Wiedermeldung! Ich rate dazu hinzugehen, auch wenn der Kontrolltermin ausserhalb der Behörde rechtlich fraglich ist? - Ev. auch um Näheres zu erfahren. Fragen sie vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist.

Zum BBRZ finden sich in SoNed eine Menge "sehr unzufriedenstellende" Inhalte.
Gehen sie sämtliche Links durch - auch bez. Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

> VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)
Auszug: Eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zum Zweck der Feststellung einer allfälligen \"Problemlage\" durch einen Arbeitslosen ist aber nicht nach § 10 AlVG sanktionierbar. Heisst keine Sperre bei Verweigerung.
Um Arbeitslose u.a. einzuschüchtern kommt es auch zu rechtswidrigen Sperren.
Falls, legen sie auf den Sperr-Bescheid Berufung ein (erheben Beschwerde)

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" (13.10.14)

Sie dürfen die Datenweitergabe ans AMS verweigern.
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
- aus diesem Grund sind Betroffene nicht genommen worden.
unter: Datenschutz

Selbst das BvWG übt scharfe Kritik bez. der BBRZ.-Untersuchungen.
Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil
sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant."
(26.02.17)
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen (Ohne Gewähr)

5.3.2023 um 2.12 Uhr - von Mag. G. *. - "Warum streicht er wichtige Kompetenzen, Qualifikationen aus meinem Stelleninserat?"
Sehr geehrter Herr Moser,

besten Dank für Ihre Antwort. Ich werde mir die angegebenen Links ansehen.

Ich möchte mich auch an dieser Stelle für Ihre Arbeit bedanken. Arbeitssuchende Menschen haben keine Lobby, wir sind dem AMS und seiner mafiösen Kursmaschinerie (die mit dem Elend der Arbeitslosen gutes Geld lukrieren) wehrlos ausgeliefert. Umso wichtiger ist es, sich zusammenzutun und sich gegen unfaire Behandlung zu wehren. Sobald es mir finanziell besser geht, werde ich an Sie spenden.

Bei meinem jetzigen Berater, Herrn G.*., ist es so, dass er mich anscheinend überhaupt nicht vermitteln will (Warum sonst streicht er ohne Absprache mit mir wichtige Kompetenzen, Qualifikationen aus meinem Stelleninserat?), sondern mich nur in diese idiotischen Kurse, Beratungen, die ohnehin nichts bringen, stecken möchte. Anscheinend wird man als arbeitsloser Mensch ab einem gewissen Alter nur mehr für diese Zwecke missbraucht. Das ist meine persönliche Erfahrung mit dem AMS in letzter Zeit.

Mit herzlichen Grüßen
Mag. G. *. (3.03.23)

Antwort:
Einen gewissen Berufs- Einkommensschutz gibt es nur für ca. 3 Monate im Arbeitslosengeldbezug, danach müssen Betroffene jedes zumutbare DV. annehmen. Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen


27.2.2023 um 13.33 Uhr - von I*. - "Umgang mit den eigenen vertraullichen Daten“


Guten Tag Herr Moser,
ich sehe Dringlichkeit, dass ich Ihnen meine Erfahrungswerte mitteile und mir von ihnen ein paar Tipps geben lasse.
Ich bin grosser Fan und Leser ihres Forums und bin kürzlich auf einen Beitrag von Ihnen gestoßen mit dem Titel "Ratingagenturen der kleinen Leute""auf die eigenen Datenspuren aufpassen".
ich finde diesen Beitrag sehr wichtig und ich hätte mir gewünscht dass ich ihre Tipps schon vorher gelesen hätte; Das hätte mir vieles erspart;, Ich habe so leichtsinnig und naiv meine Versicherungsdaten auf den Formularen vermerkt(hab auch diese unterschrieben, wo noch kein festes dienstverhältnis feststand). Auch mit meinem Versicherungsdatenauszug bin ich großzügig umgegangen; Wenn der potentielle Arbeitgeber einen verlangt; Dann muss man diesen Wunsch doch nachkommen, oder? Denn die Firma will sich ja ein Bild von einem machen, oder kann man unter Vorwand die Ausgabe diesen auch verweigern?
jEDENfalls hätte ich mir gewunschen, dass ich ihre Tipps schon früher gelesen hätte; Denn der leichtsinnige Umgang mit meinen Daten hat mir viel Ärger und sehr viel finanziellen Schaden eingebracht.
ich bekam zB von den Leihfirmen (von fast allen in Graz) auf Hilfskräftejobs nur pauschalisierte Absagen. Handyverträge wurden mir auch verweigert. Es dauerte echt fast ein Jahrzehnt, bis ich mich so ziemlich gut wieder von dieser Miserer erholt habe und ich mich durch meinen Job als "freier Dienstnehmer§nun seit drei Jahren ein wenig "neutralisieren"konnte. Den ersten Erfolg hab ich erzielt, als ich bei einem Vermieter einen guten Eindruck hinterlassen konnte, sodass dieser mir sogar ein Garconniere zur Verfügung stellte. das ist nun ein neuer Schritt in meine Zukunft. Ich wusste nicht dass die Institutionen über meine Daten "interne Rankings"kreieren; Ich habe nur die letzten zehn Jashre gemerkt, dass ich sehr erfolglos war; BEI DER JOB-WOHNUNGSSUCHE und Abschließen einiger Verträge. Konnte mir nur nie erklären, was bei der Sache faul war. Nun weiss ich durch ihren Beitrag wieso. Ich bin viel zu leichtsinnig mit meinen Daten umgegangen. Sie sagen ja auch, dass man nach dem AMS-(Deppen-)kurs beim Kursanbieter löschen soll. Diese WEitergabe meiner Daten an Dritte (Sozialversicherungsnr. Versicherungsdatenauszug)hat bei mir die letzten zehn jahre echt schwere Folgen gehabt und ich war sehr eingeschränkt. Schade, dass ich nun erst jetzt auf ihre wertvollen Tipps gestoßen bin. habe die hakmatura und fast nahezu mein ganzes leben lang jobs auf dem niedriglohnsektor bekommen. Bitte lassen Sie mich ein paar weitere hilfreiche Tips wissen zwecks umgang mit den eigenen vertraullichen Daten, denn ich möchte nicht nochmal den Stempel als "schwer vermittelbar am Wohnungssektor und Arbeitsor)asektor aufgebrumit bekommen, somal ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen habe und immer sparsam und arbeitswillig war. Können sie mir noch ein paar InsiderInfors verraten, welche machenschaften diese !"ratingagenturen der kleinen LEUTE"ohne unsderes wissens hinter unseren Rücken abziehen? WARE ICH IHNEN ECHT DANKBAR

Anm.: "Ratingagenturen der kleinen Leute" Siehe Eintrag von L. H. vom 22.10.13


Antwort:
SoNed ist bemüht in sämtlichen Bereichen zumindest grundsätzliche Auskünfte zu erteilen bzw. bereit zu stellen! Es ist schwierig Antworten ohne konkrete Fragestellungen abzuliefern. Ich kann anhand ihrer Erfahrungen nicht festlegen, was genau "Sache" ist! Was sich nachvollziehbar zugetragen hat bzw. wo Zusammenhänge bestehen oder ob es sich auch mal um Zufälligkeiten handelt?
Klar ist, dass man mit sensiblen Daten vorsichtig umgehen soll/muss!
Wenn es ihnen möglich ist, es zu vermeiden, dass bestimmte Stellen Kenntnis von ihren sensiblen Daten erlangen - so vermeiden sie es - ausser es liegt auch in ihrem Interesse! Ev. gehen sie auch die Seite Datenschutz durch! "Ohne Gewähr"

Kompetente Anlaufstelle bez. Datenschutz
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz,


22.2.2023 um 11.46 Uhr - von W*. - "Sperre im Krankenstand“


Guten Tag, Herr Moser,

Ich wurde vom Ams Bezug gesperrt, obwohl ich wie das Stellenangebot kam und die Firma mit 18.02 meldete, das ich mich nicht beworben habe, im Krankenstand war. Habe mich gleich nach dem Krankenstand beworben, die Firma hat sich sogar per Mail zurück gemeldet.

Habe die Mails meinen Ams Berater gezeigt und per mail übermittelt, mußte eine Niederschrift machen, bin noch immer gesperrt und muß auf die Entscheidung warten?

Meine Frage, wie kann das sein das ich im Krankenstand war und er mich sperrt , Krankengeld habe ich erhalten, und obwohl ich es beweisen kann ich auf die Entscheidung warten muß, und eine Niedeschrift machen muß? Kann ich noch irgendwas tun?

Vielen Dank im voraus. (21.02.23)

Antwort:
Während des Krankenstands mussten sie sich nicht bewerben. So wie sie den Sachverhalt schildern, handelt es sich um eine rechtswidrige Sperre! Verlangen sie sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid. (Antrag mit Datum und ev. eingeschrieben per Post senden / ev. AMS-Konto bzw. im AMS abgeben und dies auf einer Kopie bestätigen lassen) Kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss ihnen das AMS "vorerst" das Geld ausbezahlen.
Dazu siehe: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Auf den Bescheid (falls?) legen sie sofort Berufung ein!
Da es sich nach ihrer Schilderung so "eindeutig" um eine rechtswidrige Sperre handelt, könnten sie auch den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen, den Sachverhalt darlegen und die sofortige Bezugsaktivierung einfordern!
Um solche Provokationen in Zukunft zu erschweren / "verunmöglichen" - könnten sie eine Beschwerde an die Landesgeschäftsstelle - in diesem Fall auch an den AMS-Ombudsmann - senden. (Ohne Gewähr)


22.2.2023 um 11.40 Uhr - von L. - "Projekt Mitgehen“


Begleitung zum Behördentermin - Projekt der Armutskonferenz!

"Beschämung als soziale Waffe!"
Mehr als 70.000 Menschen in Österreich, die Anspruch auf die Mindestsicherung hätten, verzichten auf diese, wie eine Studie von Forscherinnen und Forschern unter Leitung des Soziologen Michael Fuchs vom Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung in Wien gezeigt hat. (21.02.23)

Projekt Mitgehen ORF


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