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2.02. 2024 um 13.34 Uhr - von K*. - "Kombilohn zum Transitüberlassung Vertrag?"


Hi, ich soll in ca.1 Woche einen Transitüberlassung Vertrag bei Trendwerk unterschreiben: 20 Stunden für ca.950 Euro im Monat. Wenn ich diesen verweigere bekomme ich wohl eine Sperre vom AMS, wie schaut es aus mit Kombilohn Zusatz vom AMS ? (bin 49 Jahre und bekomme mehr Notstandshilfe als die 950 Euro). Danke im voraus (1.02.24)

Antwort:
Das müssen sie mit ihrem Beraterin noch vor Arbeits-Antritt besprechen. Versuchen / machen sie das!

"Sonst, falls nicht ganz freiwillig"
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ihr Vorteil besteht wenigstens darin, dass ihr Bezug nicht weniger werden kann weil ihre Bemessungsgrundlage geschütz ist.


2.02. 2024 um 13.07 Uhr - von S. - "Kontrollmeldetermin verlagern?"


Guten Tag,
Der AMS hat mich den BBE NÖ proaktiv zugewiesen-mit dem Hinweis, dass es sich um einen Kontrollmeldetermin handelt.

Darf der AMS die Kontrollmeldetermin verlagern? Ich denke nicht, dass ist doch keine Behörde. Also wenn ich nicht hingehe, dürften Sie mich nicht sanktionieren oder?
Was sollte ich lt. ihrer Meinung tun!
einen Feststellungsbescheid verlangen?
Danke für die Auskunft! Lg S (1.02.24)

Antwort:
Sie liegen bei ihrer Vermutung "EV." nicht falsch? Hier bräuchte es jemanden der über Zeit, Nerven, Geld verfügt - und den Rechtsstreit (falls nötig) bis zur letzten Instanz durch-judiziert. "Hinten raus - spätestens - braucht es dann auch einen Rechtsanwalt, welcher gleich von Anfang an weg von Vorteil wäre!

"Eine AMS-Antwort zum Thema von 2013 ist ausserdem schon in unserem Sinne sehr bemerkenswert!"
Kontrollmeldung schriftlich beeinsprucht / mit AMS-Antwort! (6.11.13)

Gegen die rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins
Ein Muster für einen
Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides findet sich unter Kontrolltermin !

Sollten sie diesen Weg gehen, dann versuchen sie ihn bis zum Ende zu gehen!
Denn
das AMS sperrt bei Kontrollterminversäumnis (auch ausserhalb einer Behörde) den Bezug / das Geld nach §49.

>Obwohl Kontrolltermine "ausserhalb der Behörde" / "bei privaten Anbietern" rechtlich fraglich sind, rate ich zur Teilnahme am Infotag als Kontrolltermin, um sich auch Informationen bez. Begründung einer ev. Berufung anzueignen! .........
......... Link zum Kommentar (2010). . (Ohne Gewähr)

6.02. 2024 um 11.19 Uhr - von S. - "Datenschutz: könnte ich sanktioniert werden?"
Lieber Hr. Moser,

Nach der Zuweisung zu Proaktiv BBE NÖ ohne vorheriger Besprechung, habe ich keine Ahnung warum ich zugewiesen worden bin, habe dann meiner AMS-Beraterin geschrieben, ob Sie mir bitte eine Begründung nennen kann.
Tja, die Rückmeldung war diese, dass ich nicht so negativ eingestellt sein soll.
Ich war echt sauer, da Sie mir keine einzige Frage beantwortet hat, sondern, mich sofort ins negative Licht darstellen möchte, obwohl nur Informationen wollte.

Gut, ich habe nun etwas recherchiert, dass man bei itworks einen Fragebogen ausfüllen muss-tja anscheinend werden dort sehr persönliche Daten (Gesundheit, Private Probleme usw..) abgefragt.
Diesen Fragebogen muss ich aber nicht unterschreiben, wenn es gegen Datenschutzrichtlinien verstößt? Also ich könnte nicht sanktioniert werden?
Danke für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen (5.02.24)

Antwort:
Datenverweigerung auf den Informationsbögen der (Zwangs)- Massnahmen darf nicht zur Bezugssperre führen

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter Datenschutz (Ohne Gewähr)

9.02. 2024 um 5.38 Uhr - von S. - "Vor`m Ersttermin wurde ich von itworks privat angerufen"
Danke Hr. Moser!
Ich werde Ihnen eine Kleinigkeit überweisen.
Eine Frage noch:
Ich bekam heute, obwohl ich erst in 2,Wochen den Ersttermin habe, hat mich eine Frau von itworks privat angerufen und wollte einige Daten von mir wissen! Eine absolute Frechheit!
Ich habe das natürlich nicht gemacht und auf den Ersttermin verwiesen!
Darf der AMS einfach meine Telefonnummer hergeben an itworks, obwohl noch nicht einmal einen Ersttermin hatte, kein Datenblatt ausgefüllt habe, nichts unterschrieben habe-dürfen die mich einfach privat anrufen?
Danke für die Auskunft!
Soll ich mich bei meiner AMS-Beraterin beschweren?
Liebe Grüße (7.02.24)

Antwort: "Unerlaubter Anruf"
Vom Rechtsanwalt: Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

Der Gegner geht so weit, als Sie ihm erlauben. Das Recht ist auf Ihrer Seite!
"Soll ich mich bei meiner AMS-Beraterin beschweren?" Tun sie das ruhig!
(Ohne Gewähr
)


31.01. 2024 um 12.10 Uhr - von M*. - "AMS und E-Card / Sozialversicherungskarte"


Hallo
wegen der Sozialversicherungskarte beim AMS ist es, so wie es aussieht, sinnlos
sich aufzuregen, weil man so oder so die Versicherungsnummer und Geburtsdatum eingeben muss, sprich auch wenn ich die Soz.Vers.Karte nicht eingeschoben habe
heute und auf den Button rechts unten ging, durfte ich eben dieselben Angaben machen.

Vielleicht hilft aber diese Info den Fragenden dennoch weiter; Um AMS Geld zu beantragen braucht man ja auch sowieso diese Daten. Dennoch empfinde ich das Ganze als eine Frechheit, weil meiner Meinung nach alles ja verschmelzen soll auf eine Karte, Stichwort Gläserner Mensch. Was sagst Du dazu? (30.01.24)

Antwort: "Geeignete Gegenmassnahme zur E-Card-Pflicht?"
Ja ich befürchte auch, dass man sich schwer wehren kann – ev. wäre die adäquate Vorgehensweise die, ein Auskunftsbegehren gemäß § 26 Datenschutzgesetz zu stellen, um zu erfahren, ob - und falls, welche Daten hier abgesaugt werden.

Wirkung würde dann erzeugt, wenn fast jede(r) bzw. viele ein Auskunftsbegehren einbringen. Das Recht dazu hat jede(r) einmal im Jahr!
Siehe: Auskunft gemäß Datenschutzgesetz
Ich finde ein solches behördliches Vorgehen verlangt eine adäquate Gegenmassnahme - und das wäre eine, wenn viele mitmachen!
Danke für deine Rückmeldung!

Dazu auch:
"AMS-Betreuerin wollte meine E-Card sehen" mit - AMS-Auskunft zur E-Card (07.23)


31.01. 2024 um 10.39 Uhr - von B. - "Im Ausland"


Hallo. wenn ich für ca. 2 Monate ins Ausland (zu einen Bekannten, nahe der Grenze) fahre und das dem AMS melde bekomme ich kein Geld, aber wie schaut es mit der Krankenversicherung aus ?

Antwort:
Für 6 Wochen gibt es eine Schutzfrist, dann heisst`s selbst versichern.
Eine Möglichkeit wäre - sie reden mit ihrem Beraterin - wenn sie im Ausland EU nach Arbeit suchen, bekommen sie drei Monate Zeit dafür - In dieser Zeit bleibt die Versicherungsleistung bestehen! Sie müssen halt nachweisen, dass sie sich beworben haben. Ev. diesbez. mehrere Firmennachweise vorlegen! (Ohne Gewähr)


30.01. 2024 um 10.43 Uhr - von S*. - "Das AMS nervt mich jetzt ordentlich"


Hallo Herr Christian

danke für die tolle Seite vorab.
Das AMS nervt mich jetzt ordentlich, soll ich es auf paar Sperren bzw. auf einen Rausschmiss ankommen lassen oder wäre es besser sich selbst für eine gewisse Zeit abzumelden ? (ich weiss Bescheid punkto Krankenversicherung) Kann ich mich dann nachher wieder beim AMS rückmelden und bekomme den selben Bezug (NH, bin über 45) ? (29.01.24)

Antwort:
Keine Sperren mutwillig in Kauf nehmen! Falls, dann sogar jede mit Berufung bekämpfen! - denn nach mehreren / ca. drei Sperren innerhalb kurzer Zeit droht die Einstellung der Versicherungsleistung wegen Arbeitsunwilligkeit!
Nach einer AMS-Abmeldung kann man sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück melden! Ihr Bezug wird nicht geringer, da ihre
Bemessungsgrundlage geschützt ist! Wenn möglich nicht selbst abmelden -

Ev. Begleitperson zu Terminen mitnehmen - "wirkt Wunder"

Zum Thema Rechtsanwalt Dr. Pochieser

Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Mobbing durch das AMS

RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

Siehe auch die Antwort unter: "Wo wäre ich versichert?" (Ohne Gewähr)


27.01. 2024 um 18.42 Uhr - von W. - " zu den jeweiligen "works" Abteilungen "


Hallo Lieber Christian,

Nun ich schrieb ja das ich mich melde wenn ich meine Recherchen abgeschlossen habe. Jetzt ist es soweit, also...:
Das AMS schickt "Kunden" zu den jeweiligen "works" Abteilungen damit diese wenn sie langzeitarbeitslos sind nicht mehr als solche aufscheinen, es wird auch gesagt das man 10 Monate als Transitarbeitskraft tätig ist. FAKT ist das man 3-4 Monate dort arbeitet, wenn die beihilfe seitens des AMS endet im Bezug auf diese "works" Abteilungen kann man sich sicher sein das auch dein vertrag endet. Nun lieber Christian, ich denke das dies auch nicht rechtens ist.
Was ich auch nicht verstehe ist das ja sooooo geschaut wird das man in dieser Zeit eine Stelle findet...keinen einzigen Anruf hab ich von meiner Sachbearbeiterin bekommen, habe mich selber bei 11 Firmen beworben, jedoch kein Erfolg.
Also mein Fazit ist das es mir Mittlerweile egal ist welche Maßnahmen ich vom AMS bekomme, die helfen nix, wenn sich nichts grundlegendes verändert.
Angst muss keiner haben, wenn dir was net passt und du gezwungen wirst, bist du krank. Liebe Grüße R.W.
(26.01.24)

Antwort:
In der Zeit, in der man in einem SÖB untergebracht ist, ist auch dieser Verein für sämtliche "Arbeitsmarkt-Angelegenheiten" zuständig - auch was Arbeitssuche betrifft - meist gibt es wöchentliche Einheiten / Stunden dafür!
Kann aber trotzdem vorkommen, dass vom AMS-Beraterin Vermittlungsvorschläge kommen.
Klar dieser Verein bekommt das Geld vom AMS - kommt keines mehr, endet auch die "Anstellung" / der Vertrag der Betroffenen. "ohne Gewähr"
Ps.: SoNed darf nicht zum Krankenstand als "Lösung" raten - tut es auch nicht!

Zu: W*. - "Allgemeine Probleme AMS"


25.01. 2024 um 18.19 Uhr - von T*. - "Wo wäre ich versichert?"


Sehr geehrter Herr Moser,

zuerst ein mal danke dass sie uns allen helfen mit ihren Informationen.

Mein Anliegen ist,
da ich oft Probleme mit dem AMS habe/hatte ist auch schon mal das ein oder andere Böse wort gefallen. Unter anderem auch dass ich Abgemeldet werde.

Ausser dass ich dann kein Geld zum Leben mehr habe bin ich ja dann auch nicht mehr Krankenversichert oder ?

Was macht man denn dann damit man versichert ist?

Geht das irgendwie über das sozial amt ?
Oder muss man sich dann privat versichern?

vielen Dank nochmal
lieben Gruss T (24.01.24)

Antwort:
Da es vom Sozialamt keine Unterstützung gibt, sollten sie vom AMS abgemeldet werden - "die wurden miteinander verbunden" - ist mein Rat, nicht leichtfertig eine Abmeldung vom AMS riskieren!
Sie müssten sich dann selbst / privat krankenversichern lassen! In solchem Fall vorher mit der Krankenkassa reden, da es in sozial-prekären Fällen eine abgesenkte Beitragszahlung geben kann! (Ohne Gewähr)


22.01. 2024 um 18.33 Uhr - von E*. - "Krankenstandsdauer?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich beziehe derzeit Notstandshilfe und musste mich am **.01.2024 einer größeren Operation unterziehen und bin seither vom Krankenhaus krank geschrieben.

Gestern meldete sich mein AMS Betreuer telefonisch bei mir und ich erklärte ihm die Situation, allerdings ohne eine Diagnose zu nennen weil es ihn nichts angeht.

Das Gespräch verlief durchaus freundlich, allerdings meinte der Mitarbeiter er bräuchte langsam eine Bestätigung über die voraussichtliche Dauer des Krankenstandes.

Da es leider Komplikationen nach der OP gab, bin ich wöchentlich in der Krankenhaus Ambulanz zur Kontrolle bestellt, auf dem Entlassungsbrief des Krankenhauses steht zwar "voraussichtlich körperliche Schonung im Zeitraum von 6-8 Wochen", diesen möchte ich dem AMS aber nicht übermitteln weil dort eben auch die Diagnose und weitere medizinische Informationen stehen.

Bisher habe ich nur die Krankenstandsbestätigung der ÖGK übermittelt auf der steht "Krankenstand ab **.01.2024" (an diesem Tag wurde ich im Krankenhaus stationär aufgenommen), jedoch kein Enddatum weil es durch die aufgetretenen Komplikationen nicht genau zu bestimmen ist und der Heilungsfortschritt ja immer noch wöchentlich kontrolliert wird. Heißt, es kann besser werden, aber auch schlechter daher kann mir auch kein Arzt ein genaues Datum nennen.

Daher meine Fragem:
Wie soll ich weiter vorgehen?

Im Krankenhaus fragen ob man mir eine Bestätigung über die voraussichtliche Dauer anfertigen kann, welche keine medizinischen Informationen beinhaltet?

Ist es wirklich verpflichtend, eine derartige Bestätigung vorzulegen oder nur der Wunsch des Betreuers?

Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit! (20.01.24)

Antwort:
Denke, ist mehr der Wunsch des Betreuers - Sie können ja versuchen, eine voraussichtliche Krankenstandsdauer ohne Diagnose zu bekommen. Fragen sie im Krankenhaus nach.
Ansonsten ist es die Angelegenheit der Krankenkassa, wenn es denen zu lange dauert, dann bekommen sie eh einen Chefarzttermin.
Teilen sie dem AMS ev. mit, dass es ein paar Wochen dauern kann! (Ohne Gewähr)


18.01. 2024 um 11.02 Uhr - von O. - "Dreimonatige Ausbildung"


hallo christian,
ich fange wenn alles gutgeht im märz meine dreimonatige ausbildung beim wifi an. da meine betreuerin meinte dass 1. die förderung aussichtslos ist und 2. wenn ich einen antrag auf förderung stelle, der monate braucht, bis er durch ist, werde ich mich für die zeit beim ams abmelden müssen. ich habe in zwei wochen einen termin und werde da nochmal um einen förderungsantrag bitten, besser als es nicht versuchen.
ich habe mich jetzt informiert, wie ich das mit der krankenversicherung in der zeit mache und dort wurde mir empfohlen, mal bei der bezirkshauptmannschaft anzufragen ob ich sozialhilfe während der ausbildung haben könnte, davon hab ich noch nie gehört, weisst du was dazu?
dann bräuchte ich infos zur abmeldung vom ams: habe ich das richtig verstanden, dass, falls ich mich nicht abmelde, ich zwei sperren hintereinander bekomme wenn ich den kurs einfach so mache ohne dem ams bescheid zu sagen? empfiehlst du in dem fall, dass ich mich auf jeden fall abmelde?
dann zur abmeldung: ich kann mich einfach ab- und dann wieder anmelden, richtig? oder gibt es da irgendwelche risiken die ich nicht kenne? danke schonmal für deine hilfe! (17.01.24)

Antwort:
Auf alle Fälle stellst du einen Förderantrag - mach gleich und sende ihn ev. eingeschrieben ein - dann entscheiden ev. auch noch andere und nicht nur deine Betreuerin!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

(Kursanbieter, Kursort, muss ein Tageskurs sein von ca. 4 Stunden täglich an ev. 4 - 5 Tagen / ev. 20 Stunden die Woche und soll mindestens ca. 30 Tage dauern - das tut er eh. Wichtig auch die Kosten darf 2000 Euro ev. auch darüber betragen.
Teile ihnen den Vorteil bez. des Kursabschluss mit. Wäre natürlich der Hammer bekämst du auf Grund dieser Ausbildung danach gleich eine Arbeit bzw. verbessert dieser Kurs die Chancen wo unter zu kommen! Und sei diesbez. ruhig ein wenig lästig - auf dass sie mitbekommen wie wichtig dieser Kurs für dich ist!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
Leider gibt's auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch!
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Falls: ja dann AB UND ANMELDEN WÄRE KEIN Problem; ABER SCHAUEN OB SICH DAS VERMEIDEN LÄSST!

Nimmst du ohne Erlaubnis des AMS an dem Kurs teil, stehst du in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt / AMS nicht zur Verfügung, weswegen dir keine Versicherungsleistung zusteht - Leider! Also "kämpfe" um die AMS-Unterstützung / Finanzierung für den Kurs!!
Ev. besuchst du auch den Geschäftsstellenleiter und schilderst die Sachlage!
Wenn möglich mit Begleitperson!

Ja falls, dann besuchst du das Sozialamt und bittest um Unterstützung - bez. Krankenversicherung / ev. Sozialhilfe, Vielleicht gibt's ein Einsehen, wenn die den Grund erfahren, warum du keine Arbeitslosengeld erhälst bzw. keinen Anspruch auf K-Versicherung hast! Auch bei geringen Chancen auf Erfolg - unbedingt versuchen!
Ohne Gewähr - Alles Gute

19.01. 2024 um 2.26 Uhr - von O. - "gibt`s eine deppensichere anleitung, bez. formalweg"
hallo nochmal,
nur kurz zur ergänzung: der kurs kostet leider mehr als die 2000 euro, laut meiner betreuerin ist es "überhaupt garnicht möglich" dass ich einen teil selbst zahle...
wegen formalweg: meine betreuerin muss mir das antragsformular aushändigen so wie ich das verstanden habe, und das wollte sie nicht. oder hast du ev. eine deppensichere anleitung, wie ich allein den formalweg bestreite ohne die "hilfe" meiner betreuerin? grüße!


Antwort:
Versuchs bei der servicezone - vielleicht haben die auch den antrag aufliegen -
Ansonsten gehe zum vorgesetzten - ganz wichtig andere ams-mitarbeiterInnen mit einbeziehen - auf dass nicht nur deine betreuerin entscheidet - und tut was sie will.
Und bei den kosten handelt es sich um einen richtwert. - kann ev. auch mehr ausmachen - nein, versuch erst gar nicht einen teil der kosten zu übernehmen - du brauchst nichts selbst zu bezahlen - bei einem okay finanziert das AMS den kurs, erst recht, wenn er sinnvoll ist.

Ein weiterer weg ist ein schriftliches ansuchen, das sollte/"muss" schriftlich beantwortet werden - ev. sendest du es an eine andere abteilung, auf dass dies jemand anderer bearbeitet und nicht (nur) deine betreuerIn.
hau dich ins zeug - zeige ihnen wie wichtig dieser kurs für dich ist!

Ohne gewähr

8.01. 2024 um 18.51 Uhr - von B*. - "I-Pension?"


Hallo, ich muss zuerst erwähnen, wie froh ich bin diese Seite gefunden zu haben. Finde ich toll, was Sie da machen!

Zuerst mal zu meiner Situation: Ich bin eine ausgelernte Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin und habe eine zweite Lehre als Großhandelskauffrau abgeschlossen.
Im Dezember 2022 habe ich mich dazu entschieden, nach der Lehre, meinen Arbeitsplatz zu wechseln.
Ich war wegen meinem Burnout, bis Februar 2023 im Krankenstand. Danach habe ich mich beim AMS arbeitslos gemeldet.

Im März 2023 kam die Diagnose - womöglich Multiple Sklerose. War eine heftige Nachricht. Meine ganze Zukunft, meine ganzen Pläne, alles war ab jetzt ganz anders.
Nachdem ich im Oktober 2023 einen zweiten Schub erlitten habe, bekam ich endlich meine offizielle Multiple Sklerose Diagnose.

Seit der Diagnose war ich im Oktober 2023 als Portierdienst im ********** mit meinem Hund angestellt. Ich habe einen Hund der nicht alleine bleiben kann, daher muss ich mir eine Arbeit suchen, wo er mich auch begleiten kann.
Ich habe es als Wachdienst nur einen Monat ausgehalten. Meine Multiple Sklerose reagierte teilweise mit Ohnmacht und massive Schmerzen, auf stressige Situationen. Ich konnte auch mental nicht mehr.

Aufgrund meiner Autoimmunerkrankung, werde ich mit Immunsuppressiva behandelt. Ein Ort wo viele Menschen/Bakterien/Viren sind, ist absolut nicht optimal für mich. Jede Verkühlung, oder Infektion könnte zu einen weiteren Schub führen und mich dementsprechend, körperlich mehr behindern.
Der letzte Schub den ich erlitten habe, hat mir meine Fähigkeit genommen, mein linkes Bein zu spüren. Ich kann zu Hause nichts mehr aufschrauben, da meine Hände zu schwach und kribbelig sind. Ich kann mich dadurch auch nicht mehr zu einer Tastatur am PC setzen. Ich habe schwarze Flecken in meinem Sichtfeld, die seit Monaten einfach vorhanden sind und nicht weggehen. Ich erlitt auch eine anhaltende, leichte Harninkontinenz und kann nicht mehr laufen. Und das schon mit 2* Jahren.
Diese ganzen Begleiterscheinungen, sind vom Krankenhaus, wo ich bei der Multiplen Sklerose Ambulanz behandelt werde, in den Befunden dokumentiert.
Ich habe auch einige andere Diagnosen: Borderline-Persönlichkeitsstörung, milde Depression, Zwangsstörungen, Tics (motorisch) und eine Panikstörung.

Ich bin seit Oktober 2023 wieder aus der Arbeit und dauerhaft im Krankenstand, da es mir wirklich nicht gut geht und ich Angst davor habe, zu was das AMS mich nötigen wird, wenn sie von meiner Diagnose erfahren.
Leider ist auch das Krankengeld irgendwann mal aus und ich habe nur noch 4 Monate Zeit bis das vorbei ist. Ich muss also jetzt handeln und eine Lösung zu meinem Dilemma finden.

Wenn ich bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Invaliditätspension mache, sollte ich realistisch gesehen, eine Chance haben, als arbeitsunfähig zu gelten? Ich fühle mich nämlich absolut nicht arbeitsfähig und das eigentlich seit Jahren. Ich bin in meiner gesamten Lehrzeit fast immer aus psychischen Problemen im Krankenstand gewesen. Ich würde sagen, 65% der Zeit war ich nicht da.

Ich bin verwirrt, wo ich mich mit meiner Situation, am besten hinwenden soll. Ich habe Angst, dass obwohl ich meinen Hund unbedingt zur Arbeit mitnehmen müsste und ich niemanden habe, der auf ihn aufpassen kann, ich dazu gezwungen werde, irgendeinen Kurs für 5 Tage der Woche, für ein paar Monate, beim BBRZ besuchen zu müssen.

Sollte ich wirklich als arbeitsunfähig gelten, zu was können die mich zwingen? Muss ich eine Rehabilitationskur, oder einen BBRZ Kurs machen, wenn ich eh schon für meine Beschwerden behandelt werde und man da eigentlich nichts "behandeln" kann, da die körperlichen Schäden einfach so bleiben und ich in der Vergangenheit, schon 3 mal in psychiatrischer Behandlung im Krankenhaus war?

Wenn die PVA meint, ich sei arbeitsfähig, wie geht es dann weiter und wo wird dann auf meine körperlichen und geistigen Grenzen geschaut? Ich habe nämlich auch Tage, wo mir das Gehen schwer fällt (kann sich andauernd ändern).

Wenn ich schon als arbeitsfähig gelte, hätte ich gerne, einen Home-Office Job, wo ich zu 100 Prozent nur von zu Hause aus arbeite. Ist das irgendwie möglich, die Vermittlungsvorschriften, dem AMS vorzuschreiben, womöglich durch ein bestimmtes Attest? Wenn ich ein Attest beim AMS vorlege, können die mich trotzdem dazu zwingen, zu dem Begutachtungsarzt von denen gehen zu müssen?

Sollte die PVA meinen, ich sei arbeitsfähig und ich gehe mit der Arbeiterkammer gerichtlich vor, gibt es dazu irgendeinen Rat, wie ich da eher die Streitigkeit gewinnen kann?

Einen ganz großen Dank, dass du dir das alles durchgelesen hast! Vielen Dank im Voraus für deine Antwort! (3.01.24)

Antwort:
Wegen Krankheit kommt die Antwort einige Tage später - Danke für`s Verständnis!
Sie haben ein schweres Los gezogen - tut mir leid,

aber ja - stellen sie gleich einen Antrag auf Invaliditätspension und hier ist wichtig, dass sie falls sämtliche Atteste / Gutachten etc. von ihren Vertrauensärzten / Fachärzte (Krankenhaus) mit senden - auch Unterlagen bez. ihrer früheren Krankenstände aus psychischen Gründen - sind Gründe, die eher zum Okay einer I-Pension führen.
Auch die Möglichkeit zum Rehageld ist gegeben. Das entscheidet dann die PVA.
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung hätten sie auch vom AMS bis ca. 3 Monate Ruhe - Wenn möglich verlassen sie schnhell es geht den Krankenstand - Die Aussteuerung ist unbedingt zu vermeiden.
Sollte wirklich alles schief gehen - "was bei ihrem Gesundheitszustand schwer vorstellbar ist" - so hilft auch eine verminderte Leistungsfähigkeit, die zumindest zu erwarten ist - darauf muss auch das AMS Rücksicht nehmen - Ich schreibe es nur mit auf, um sie auch darüber zu informieren.
Klar lassen sie sich von der AK - deren Rechtsanwalt unterstützen / vertreten - wenn sie gegen einen ev. negativen I-Pensions-Ausgang die PVA klägen müssen.
Macht bei ihnen Sinn und die AK hat bei dieser Statistik eine hohe Erfolgszahl zu verzeichnen!
Vielleicht können sie mit ihrem Vertrauensarzt über ihr Vorhaben reden - Auch deswegen, damit sie alle notwendigen Unterlagen zur Unterstützung bekommen!
Alles Gute! (Ohne Gewähr)

8.01. 2024 um 18.15 Uhr - von G. - " ÖGK Aussteuerung"


Hallo Christian!

Ich sehe im Forum hat jemand Probleme mit der Aussteuerung der ÖGK! Nun mir droht das selbe Schicksal und habe mich deshalb vorweg an einen Rechtsanwalt gewand und wegen wiedererlangen des Krankenstandes Auskunft geholt. Laut meines Anwalts ist im ASVG geregelt das man serwohl nach 13 Wochen wieder Anspruch auf Kindergeld hat auch wegen der selben Erkrankung da man sich ja am AMS arbeitsfähig melden muss und das kann man nicht wenn man krank ist. Auch sagte er mir ist wenn man dann eben wegen einer anderen Erkrankung in den Krankenstand muss also nehmen wir an Grippe so hat man selbstverständlich Anspruch auf Krankengeld. So wurde mir das gesagt aber die AK Wien sagte das anders deshalb habe ich mir anwaltliche Rechtsauskunft geholt. Ich an stelle des betroffenen würde dagegen mit der AK Wien bzw. Eines Anwalts vorgehen da dieses Verhalten der ÖGK rechtswidrig ist und dem gehört da ein Riegel vorgeschoben. Frohes Neues Jahr im Nachhinein lieber Christian.

Lg.Günter (3.01.24)

Anmerkung:
Danke! Besteht die Möglichkeit zum Anwalt, wäre dies sehr vorteilhaft! (Aussteuerung) (Alle Infos ohne Gewähr)

30.12. 2023 um 8.27 Uhr - von P*. - "ausgesteuert"


Hallo Christian,
Wurde vor über einem Jahr von der Ögk ausgesteuert, war danach bei Ams im Notstand, seit kurzem auch bei BBE, hatte im November einen Unfall und mußte mich krank melden . Bekam einen Brief von der Ögk,daß ich für diesen Krankenstand kein Krankengeld erhalte. (Inzwischen keine Arbeitsaufnahme, nur Ams ) Was soll ich tun? Womit soll ich meine Rechnungen bezahlen, Medikamente , Selbstbehalt bei Heilbehelfen, etc? Weiß nicht ob Op auf mich zukommt,etc.
Vielen Dank im Vorraus!
Bin am verzweifeln, vielleicht weißt du einen Rat? (29.12.23)

Antwort:
Die Aussteuerung ist ein unerträglicher Zustand, so schnell als möglich den Krankenstand verlassen - sollte während der "Aussteuerung" kein Thema mehr sein! Sie müssen alles daran setzen, um die Aufhebung zu erreichen!
Deswegen müssen sie sich Infos auch von Behörden / Krankenkassa einholen.
Da ich selbst verschiedene Antworten von sämtlichen Stellen erhalten habe sind die SoNed-Auskünfte ohne Gewähr!
Droht eine OP, so wäre die ev. finanziell gedeckt, aber ohne finanzielle Existenzsicherung fast nicht durchführbar!
Besuchen sie die Sozialabteilung ihrer Stadt - auch Sozialamt falls getrennt!
Reden sie auch mit der Caritas und bitten (überall) um Unterstützung! Erklären sie denen ihre Situation und das sie ohne Hilfe nicht mehr weiter wissen!
Es gibt bez. Mietprobleme den Wohnschirm, auch dorthin wenden sie sich ev.
Versuchen sie Hilfe und Unterstützung zu bekommen, wo es nur geht!
Und versuchen, schnellstens die Aussteurung zu verlassen! (Ohne Gewähr)

28.12. 2023 um 8.27 Uhr - von D. - "Lebenslauf?"


servus christian
wir hatten schon des öfteren das vergnügen ich bin die jenige die sich mit deinen einverständniss mal ein soned t shirt machte und damit in einen kurs ging meine frage an dich bitte ich bekamm gestern einen brief von ams da stand ihr inserat hat einen potentiellen dienstgeber im e job room des ams auf sie aufmerksam gemacht

hatte vor circa 15 jahren mal eines gemacht (inserat)schrieb natürlich der firma (scheint eine jobvermittler firma ) zu sein die schrieben zurück soll ihnen sagen was ich arbeiten mag und lebenslauf wollen sie was darf ich bei meinen lebenslauf alles schwärzen bezüglich datenschutz (ausserdem dachte ich der hat eh mein inserat gelesen bz arbeit) vielen lieben dank für deine arbeit d.

Antwort:
Hüte dich sensible Daten preiszugeben! Orientiere dich an den

tabellarischen Lebenslauf Alles Gute!

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