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29.03. 2024 um 11.44 Uhr - von S*. - "Aussteuerung"


Sehr geehrte Herr Moser,

finde dieses Forum sehr gelungen.
Zur Zeit bin ich krank geschrieben (habe einige chronische gesundheitliche Probleme) und werde mit **.06.2024 "ausgesteuert".
Antrag auf BU Pension wurde abgelehnt. Klage wurde eingebracht und Verhandlung endete mit Zurückziehung der Klage. Mein tägliches Leistungsvermögen wurde mit Einschränkungen auf 4 Stunden pro Tag festgelegt. Laut meiner Anwältin hat nicht viel gefehlt um zu gewinnen.
Da nun die Aussteuerung bevorsteht habe ich einige Fragen:
Wenn ich nun wieder 13 Wochen arbeitsfähig bzw. am Ams gemeldet bin, hätte ich wieder Anspruch auf Krankengeld wegen gleicher Krankheit.
Wie schaut es aber aus, wenn ich vor Ablauf dieser Frist, aus anderen Gründen krank werde?
Wie sollte ich mich generell verhalten?

Vielen lieben Dank für Ihr Engagement!

MfG S

Antwort:
Vermeiden sie die Aussteuerung, wenn möglich!
Was die Aussteuerung betrifft traue ich mich nicht mich festzulegen.
Habe diesbez. "auch von zuständigen Personen" unterschiedliche Antworten bekommen.
Siehe aber den Link dazu! Aussteuerung
Falls, fragen sie bei der Krankenkassa nach um sicher zu gehen!

Das AMS muss auf ihre verminderte Leistungsfähigkeit eingehen. Das schützt sie vor bestimmten DV.
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (ohne Gewähr)


27.03. 2024 um 12.41 Uhr - von F. - "MENSCH ZWEITER KLASSE"


Guten Tag Herr Moser, mein jetziger Stand beim AMS sieht folgendermaßen aus: Ich beziehe eine Aufstockung (Notstandshilfe) neben meinem Job als Fahrradkurier. Musste mich erst kürzlich „nackig machen“. Eine Einladung zum Facharzt für Neurologie lag in meinem Postkasten. Es ist eine krasse Demütigung für mich gewesen. Ich musste Fragen über mich ergehen lassen, die jeder Erstklässler beantworten kann. Diese Fragerunde dauerte knappe 30 Minuten. Zu meinem Hauptjob. Es ist körperlich und psychisch ein sehr herausfordernder Job…..jede Witterung, jede Jahreszeit, Arbeitszeit nicht selten bis 23 Uhr nachts. Ich schaffs körperlich einfach nicht, sodass ich auf Sozialunterstützung zuvor angewiesen war. Nebenbei erwähnt verfüge ich über eine abgeschlossene Ausbildung der Hak mit Matura. Da mir die vielen Absagen seit Jahren psychisch fertig machen, beschreite ich wie gesagt, den Mittelweg, indem ich diesen Kurierdienstjob im Niedriglohnsektor nun seit fast vier Jahren ausübe. Die Mach enschaften vom AMS sind mega menschenunwürdig. Man(n) und Frau wird so „in die Ecke gedrängt“. Mein Ego und mein Stolz standen mir bei der Pflichtmaßnahme , „dass ich de Psychodoktor besuchen soll“ sehr im Weg. Dieses System ist sehr grenzwertig. Ich weiss, dass es unzähligen Menschen so geht wie mir. Mich trifft es sicher mehr als andere, weil ich körperlich und geistig sehr belastbar bin. Diese AMS-Beraterperson entscheidet, ob mir der Bezug gestrichen wird. In welcher Welt leben wir? Gibt es von den Pflichtterminen noch ärgere Pflichtveranstaltungen als die Arzttermine oder die Maßnahme eines Besuches eines Bewerbungskurses?

Bin sehr gekränkt und verzweifelt und dennoch sagt mir unter diesen psychischen Druck, den das AMS gnadenlos seit Monaten(!!!!!)auf mich ausübt, dass ich doch verdammt nochmal die NOTSTANDShilfe in „Anspruch nehmen darf“ weil ich ja zuvor auf Teilzeitbasis gearbeitet habe. Dein Tipp mit der Begleitperson war hilfreich. Es ist immer wieder so eine Demütigung, dass man „die Hosen runter lassen muss“. Danke für Ihre Arbeit und als Notstandshilfebezieher bin ich ein MENSCH ZWEITER KLASSE. (26.03.24)

Antwort:
Dies nicht persönlich nehmen ist harte Arbeit - Ob sie da mit dabei sind spielt aber keine Rolle - ich will damit sagen: "Es ist politischer Auftrag arbeitslose Menschen derartig unter Druck zu setzen, dass sie krank werden - was ev. nicht das hauptsächliche Ziel ist. Aber da die das Problem Arbeitslosigkeit individualisieren, die politische Verantwortung diesbez. nicht wahrnehmen, geben sie auch den Betroffenen selbst die Schuld bez. sozialen, gesundheitlichen Schaden, der nicht ausbleibt ist man solcher behördlicher Behandlung länger ausgesetzt!
So lässt sich daraus eine tolle Strategie stricken, wie die
"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors"

Sie schreiben, sie wurden zum "Psychodoktor" geschickt.
Von wem kam die Einladung zum Facharzt für Neurologie?
Eine Zuweisung vom AMS zur Untersuchung hat (vorerst) nur an einen Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen. Nur dieser - sollte es notwendig sein - kann und darf sie zu einem Facharzt weiterleiten. Siehe Fachärztliche Untersuchung.

Ich hoffe sie können deren Umgangsformen psychisch richtig ablegen!
>"Wenn sie das nicht umbringt, dann soll es sie stark machen"<
Siehe auch: Schlechte Behandlung / Mobbing durch das AMS
Alles Gute! (Ohne Gewähr
)


27.03. 2024 um 10.13 Uhr - von K*. - "Itworks"


Sehr geehrter Christian Moser,

ich bin erst heute auf diese wunderbare Seite gelangt.
Ich heiße * O. und bin schon länger arbeitslos. Ich habe einen Bachelor in Erdwissenschaften und habe in der Messebaubranche gearbeitet.
Ich habe heute schon einen Termin bei Itworks Wien.

Und habe folgende Frage:

Muss ich diese Massnahme unterschreiben, denn ich hab schon mehrmals bei Trendwerk gemacht?
Und diese Beratungen zielen nur darauf ab in einen Niedriglohnsektor untergebracht zu werden. Die Kurse die sie anbieten bringen mich nicht weiter.

Wie geht man damit um wenn die einen beim Infotag mit einem Dienstverhältnis kommen?

Ist Itworks ein SÖB? Wenn man bei zb. Trendwerk ablehnt bekommt eine Sperre.


Eigentlich will ich eine Schulung/Umschulung machen, wird mit aber mit Ausrede abgelehnt, es gibt keine Jobs dafür (Naturparkranger)

Danke für ihre Hilfe im Voraus
Mit freundlichen Grüßen


Antwort:
Infotag besuchen (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)
Auch um drauf zu kommen, um welche "Zwangsmassnahme" es sich handelt?
Sollte es sich um ein Coaching handeln, so sollte diese freiwillig sein.

Zu beachten auch: Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:.
Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"


Schwierig wird es bei Söb-Transitarbeitsplätzen, die sind zumutbar wenn nach dem "NiedrigKV. entlohnt wird.
Wobei man überprüfen sollte, ob man zu dem "Förderbaren Personenkreis" gehört!
Siehe: Einspruch von P. gegen SÖB´s bzw. GBP bez. "Förderbarer Personenkreis"

Falls: >Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Unter: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (in Ruhe durchgehen)

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
Leider gibt's auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch!
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(ohne Gewähr)


25.03. 2024 um 11.14 Uhr - von O*. - "Kein Coaching dann halt SÖB-Transitarbeitsplatz"


hallo christian

war am ams vorauswahl für trendwerk. zuerst wird coaching angeboten und nachdem ich dieses als freiwillig ablehnte, wurde sofort ein diensvertrag mit dienstverhältnis vorgelegt.

ganz schön miese masche, hab den dienstvertrag trotzdem mal abgelehnt.
schauen wir mal, wie es weitergeht.
mfg

Antwort:
Vorsicht, hier sind auf alle Fälle genauere Informationen notwendig, um ev. Berufung auf einen Sperr-Bescheid einlegen zu können - denn wird nach dem "Niedrig-Lohn-Kv. entlohnt handelt es sich um ein zumutbares DV. - das zu einer Bezugssperre führt lehnt man das Angebot ab.
Schwer zu erkennen, ob es sich um eine Falle handelt, lehnt man vorschnell ab.

Und zwar dann, wenn ev. noch gar kein Platz frei gewesen wäre ... zu beachten auch den Einspruch von P. gegen SÖB´s bzw. GBP bez. "Förderbarer Personenkreis"

Zur Info:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)


17.03. 2024 um 5.28 Uhr - von H*. - "AMS-Bezug als Entlohnung für Arbeit?"


Ich war vor Jahren schon mal bei SÖB DRZ Recycling....schon damals wollten die das man Vollzeit Arbeitet zu einem Hungerlohn ich hatte Glück weil kein Platz war. Jetzt schickt mich das AMS schon wieder zu den Verein. Laut Mail ist das jetzt ein Training mit 10-15 Wochenstunden? Das heißt also ich arbeite geringfügig für umsonst weil es steht man bekommt ganz normal sein AMS Geld weiter.
Gibt es aktuelle Erfahrungen zu SÖB vor allem zu diesen?

Antwort:
Hier sollte / muss es sich um eine freiwillige Angelegenheit handeln! Transitarbeitsplatz muss nach dem Niedriglohn-KV. entlohnt werden, nur dann ist es ein zumutbares DV.
Auch
ist eine bloße Arbeitserprobung nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz / nicht mit Bezugssperre sanktionierbar. Siehe: SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Im Falle würde ich raten, die AK für Unterstützung zu besuchen!
Betrifft deren Anliegen: U.a. "gerechte Löhne / gegen Ausbeutung"?
Als Versuch, weil sich die AK hier oft auch in die Unvereinbarkeit begibt":

Zur Info:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)-


13.03. 2024 um 3.53 Uhr - von *. - "Ich habe Angst vorm AMS, ich finde die Behandlung so unmenschlich, dass ich schon gesundheitliche Probleme habe."


Auf Wunsch wieder raus genommen.


7.03. 2024 um 13.49 Uhr - von P. - "Einspruch gegen SÖB´s bzw. GBP und weitere Probleme"


Hallo Herr Moser,

Sie sind meiner Ansicht nach die kompetenteste Person zum Thema Arbeitsmarktservice, weshalb ich mich an Sie wende. In letzter Zeit habe ich wieder vermehrt Probleme mit dem AMS und ich möchte Ihnen gerne schildern, in welcher Situation ich mich zurzeit befinde. Das Problem ist, dass ich bei uns in der Familie, und in meinem Bekanntenkreis die einzige arbeitslose Person bin und eigentlich
niemandem so wirklich erklären kann, wie menschenverachtend diese Behörde großteils agiert und wie sehr mich das auch psychisch mitnimmt.

In den Jahren 202* und 202* war ich fast durchgehend bei IT-Works Jobimpuls zugewiesen. Bei uns hier im B...., ist es wirklich ein tolles Programm, da man wirklich gut betreut wird und die Berater nett und verständnisvoll sind. Man wird zu nichts gedrängt und erhält zudem Zugang zur Jobplattform von IT-Works – ebenfalls eine großartige Sache da hier auf die Jobangebote vieler Onlinejobportale zugegriffen wird und man tagesaktuell immer neue Stellenangebote erhält.
Ich habe mich zum Projekt stets positiv geäußert und wurde dann nach Abschluss der 6 Monate gleich 3-mal hintereinander zum gleichen Projekt nochmals zugewiesen. Mir war´s recht – es war wie gesagt eine positive Erfahrung für mich.

Nach Beendigung der letzten Maßnahmenzuweisung zu IT-Works Jobimpuls bekam ich wieder meinen ersten Termin am AMS und hatte natürlich wieder einmal eine neue Betreuerin bekommen. Ich hätte Termine im Oktober und November 202* gehabt, die aber – aufgrund Krankheit der Betreuerin – dauernd verschoben wurden. Somit hatte ich meinen ersten richtigen AMS-Termin Anfang Dezember.
Dieser Termin verlief ganz zufriedenstellend und ich war guter Dinge.
Man muss dazusagen, ich versuche nun seit 3 Jahren vom AMS die Buchhalterausbildung bezahlt zu bekommen, man verweigert mir aber jegliche erfolgversprechende Weiterbildungsmaßnahme, um die ich ansuche. Ich habe HAK-Matura, Studium (nicht abgeschlossen) und einige Berufserfahrung. Zuletzt
habe ich 5 Jahre in der Buchhaltung gearbeitet. Leider fordern die meisten Firmen bereits mindestens die Buchhalterprüfung (die ich leider nicht habe) um einen Job in der Buchhaltung zu bekommen.
Die Ausbildung ist am WIFI leider empfindlich teuer (ca. 4.000 € inkl. Prüfungsgebühren) und ich kann sie aus eigener Tasche nicht bezahlen.

Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen – der Termin Anfang Dezember verlief noch angenehm. Die Dame hat mir erklärt, ich hätte die Möglichkeit die Termine mit ihr auch per Videochat abzuhalten. Ich hielt das für eine großartige Sache und stimmte zu. Mein nächster Termin hätte somit per Webex stattfinden sollen. Leider funktionierte die App am Handy nicht da ich einen Code eingeben
sollte, den ich nicht bekommen habe, da das AMS nur Einladungslinks für die PC-Version vergibt.
Mein PC ist nicht mehr der Neueste und ich konnte nicht in den Videochat einsteigen. Ich habe die Dame dann sofort angerufen und ihr meine Misere erklärt. Wir hielten den Termin dann telefonisch ab.
Sie begann gleich damit, dass ich jetzt schon sehr lange arbeitslos wäre und sie mich zu „Mein Laden“, einem GBP,zuweisen würde. Ich müsste ohnehin jede Tätigkeit annehmen und in diesem Projekt wären gerade Jobs frei. Sie erklärte mir, dass es sich um einen Transitarbeitsplatz handeln würde und mein
Vorstellungsgespräch am 1*.1 wäre. Ich war dann sehr überrumpelt und der Termin war dann auch vorbei.

Ich habe dann tagelang nach Gesetztestexten bzw. Urteilen recherchiert, die das Thema SÖB bzw. GBP behandeln. Ich habe mich sehr intensiv in das Thema eingelesen und dann einen Einspruch gegen die Zuweisung geschrieben. Da ich überall gelesen habe, eine Zuweisung zu einem SÖB oder einem GBP wäre verpflichtend, machte ich mir keine Hoffnungen mehr und sah mich schon bei „Mein Laden“ gespendete Wäsche sortieren.
Weiters wäre ein solches „Dienstverhältnis“ finanziell für mich
problematisch, da ich nach dem Kollektiv der Caritas bezahlt hätte werden sollen und der Job nur für 18 Stunden gewesen wäre. Nach Ende des Projektes wäre ich dann von diesem Minigehalt in meinem neuen Bezug berechnet geworden und hätte sicherlich mehr als die Hälfte meines derzeitigen Anspruches verloren.

Es kam aber nicht so da ich plötzlich, aufgrund meines Einspruchs vom Projekt
abgebucht worden bin. Ich habe mit folgender Argumentation meinen Einspruch geschrieben:
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz ist man verpflichtet auch einen Transitarbeitsplatz bei einem SÖB und GBP anzunehmen sofern das Projekt der Bundesrichtlinie Qualitätsstandards des Verwaltungsrates zu SÖB´s bzw. GBP entspricht. In diesen Qualitätsstandards (ich habe sie mir bei Google rausgesucht) habe ich dann nachgelesen und mir ist aufgefallen, dass viele Aussagen die darin
enthalten sind keine Feststellungen sondern nur Mutmaßungen sind. Es wird eigentlich selten davon gesprochen, dass etwas wirklich so ist, sondern es wird immer in der kann-Form erläutert. Es heißt z.B.:
Die gegebenenfalls erforderliche sozialpädagogische Betreuung kann insbesondere folgende Inhalte umfassen…
Es wird auch in sämtlichen Richtlinien des Verwaltungsrates immer davon gesprochen, dass die Dinge tunlichst einvernehmlich festzulegen sind. Mir erscheint es, als wären diese Richtlinien sehr schwammig formuliert und in verschiedene Richtungen auslegbar.

Da die meisten arbeitslosen Menschen sich meiner Meinung nach jedoch nicht nur wenig zur Wehr setzen und nicht von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen wird auch wenig ausjudiziert. Was mir am meisten ins Auge gefallen ist, ist folgender Umstand:

Diese SÖB und GBP finanzieren sich aus eigenen Einnahmen aber auch aus Förderungen der Länder und des AMS also des Bundes. Dazu gibt es eigene Richtlinien des Verwaltungsrates zu SÖB und GBP.
Die habe ich ebenfalls genau gelesen und es ist mir aufgefallen, dass diese Richtlinien immer einen Passus über den förderbaren Personenkreis beinhalten. Transitarbeitsplätze finanzieren sich teilweise aus öffentlichen Geldern, und damit hier keine Steuergeldverschwendung durch falsche Förderung geschieht wird der förderbare Personenkreis wie folgt angegeben:

10.4. Zu Punkt 6.5. (Förderbarer Personenkreis)
Als Personen mit Produktivitätseinschränkung und/oder Vermittlungshindernissen gelten insbesondere
• Langzeitbeschäftigungslose
• Ältere
• Personen mit Behinderung, einschließlich Personen mit gravierenden gesundheitlichen
Einschränkungen
• Personen mit sozialer Fehlanpassung
• Arbeitsmarktferne Personen
sofern folgende Vermittlungshemmnisse vorliegen:
• Verlust sozialer Kompetenz auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit
• Mangelnde Qualifikation auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit
• Wohnungslosigkeit
• Haft
• Schulden
• Drogen
• etc.

Aus einer langen Phase ohne Beschäftigung kann auf eine eingeschränkte Vermittlungsfähigkeit geschlossen werden.
Eine Fassung dieser Richtlinien aus dem Jahre 2020 erläutert den föderbaren Personenkreis wie oben genannt. Es müssen also zusätzlich zur Langzeitarbeitslosigkeit usw. noch ein oder mehrere Vermittlungshemmnis vorliegen.
In den alten Richtlinien aus dem Jahre 2005 reichte die alleinige
Langzeitarbeitslosigkeit bereits aus. Warum denken Sie wurden die Richtlinien dahingehend umgeändert?
Was wieder auffällt sind die schwammigen kann-Formulierungen.

Ich habe also meinen Einspruch gegen die Zuweisung zum SÖB damit begründet, dass ich zwar langzeitarbeitslos bin, jedoch keines der angegebenen Vermittlungshemmnisse auf mich zutrifft.
Ich habe erklärt, dass jemand aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht seine soziale Kompetenz verliert, da soziale Kompetenz nicht einfach erlernt und wieder vergessen werden. Ebenso wenig bedeutet Arbeitslosigkeit mangelnde Qualifikation da ich mich in der Arbeitslosigkeit weiterbilden kann. Die
anderen Vermittlungshemmnisse wie Wohnungslosigkeit, Haft, Schulden, Drogen sind leicht zu widerlegen und können mir nicht einfach so nachgesagt werden. Das wäre Rufschädigung und dagegen würde ich vorgehen.

Ich beeinspruchte auch noch, dass meine Betreuerin meine Betreuungsvereinbarung einfach einseitig geändert hatte. Sie schrieb einen Passus über die Zuweisung zu einem SÖB oder GBP hinein und stellte die neue Betreuungsvereinbarung später ins e-AMS. Sie hat mir beim telefonischen Termin nichts davon gesagt. Wir haben nie über eine neue Betreuungsvereinbarung gesprochen.
Ich habe mittlerweile auch in den Richtlinien zur Betreuungsvereinbarung gelesen, dass diese nur in Anwesenheit der Kundin erstellt werden dürfen und direkt beim Termin auszuhändigen sind.
Eine Übermittlung ins eAMS Konto ist nur bei Personen mit Einstellzusage vorgesehen.

Ich habe den 5-seitigen Einspruch per eAMS übermittelt und dann eine Woche nichts gehört. Dann bekam ich einen Termin beim AMS zur persönlichen Vorsprache. Ich ging zum Termin und meine Betreuerin war plötzlich wie ausgewechselt. Sie war nett und freundlich und erwähnte meinen
Einspruch mit keinem Wort. Ich wollte schon gehen, da meinte sie,sie müsse mit mir eine Niederschrift aufnehmen da ich die Maßnahme beim SÖB abgelehnt hatte.

Ich erklärte ihr, dass ich keine Antwort auf meinen Einspruch erhalten habe und sie meinte, der Rechtsanwalt des AMS hätte ihn sich durchgelesen und das wäre alles falsch, was ich da aufgeführt hätte. Das wäre alles zumutbar und ich
sollte unterschreiben. Ich schrieb nur den Satz: „aufgrund des auf mich ausgeübten Drucks während des Gesprächs unterschreibe ich diese Niederschrift nicht.“

Die Dame war dann ungehalten und nahm die Niederschrift an sich und übergab mir eine Kopie – jedoch ohne meinen Zusatz. Ich bat sie dann um eine Kopie mit meinem Zusatztext - da wurde sie sehr nervös und meinte sie hätte jetzt den nächsten Kunden und ich solle gehen. Eine Kopie bekam ich jedoch dann doch noch. Sie meinte noch, sie wäre jetzt mal kulant und ich wäre vom Projekt ohnehin
schon abgebucht. Das wars dann mal zum Thema SÖB bzw. GBP und es folgte auch keine weitere Zuweisung.
Da mein Bezug nicht gesperrt wurde konnte ich auch keinen Bescheid anfordern und mein Einspruch wurde nicht weiter behandelt. Das AMS vermeidet es offensichtlich tunlichst mir den Bezug zu sperren damit ich keinen offiziellen Bescheid bekomme.
Diese Vorgehensweise bin ich von dieser Behörde nicht gewöhnt.

Bei meinem nächsten Termin bei ihr, hatte sie dann plötzlich für mich einen Kurs beim BFI „ECommerce“. Ich habe ihr gesagt, ich hätte den gleichen Kurs bereits privat beim WIFI im Jahr 202* abgeschlossen da ich mit einem geringfügigen Gewerbe einen Dropshippingstore hatte.
Das hat sie nicht interessiert und sie meinte ich solle einfach hingehen, weil die Kurszeiten so toll passen würden.
Sie hat mich dann zugewiesen. Zuhause habe ich dann recherchiert und keine einzige freie Stelle zu ECommerce Berater, E-Commerce Manager oder der gleichen in irgendeiner Jobbörse gefunden.
Es wäre eine 3-monatige Weiterbildung gewesen. Firmen die hier Personal suchen, suchen aber fast durchgehend Personen mit Studium. Nachdem ich dann ohnehin beim Infotag in Krankenstand war (laut Arzt bei der Krankenkasse habe ich stressbedingt bereits eine extreme Nackensteifheit und bin ab
nächste Woche in Therapie) hat sie mich dann von dieser Maßnahme dann beim letzten Termin ohne Einwände einfach abgebucht.

Die Dame war beim letzten Termin vor 2 Tagen plötzlich wieder total nett und hat mir sogar geraten ich solle doch in Krankenstand bleiben aufgrund der Therapie. Jedoch hat sie während unseres Termins, wieder meine Betreuungsvereinbarung umgeändert – wieder nicht einvernehmlich. Sie hat als 2. Berufswunsch Hilfsarbeitertätigkeiten ergänzt und mir erklärt ich bin ja schon so lange arbeitslos, da könne sie mich überall hin vermitteln, wo sie wolle. Weiters steht plötzlich in meiner Betreuungsvereinbarung, dass die weitere Kommunikation mit dem AMS zum Großteil zukünftig über mein eAMS-Konto laufen wird und ich deshalb täglich das Konto einsehen müsse. Ich habe auch keinen Termin mehr erhalten und bin jetzt irgendwie verunsichert.

Es macht mir Angst. Ich fühle mich, als würde die Dame jetzt irgendwie den Hammer gegen mich auspacken. Ich habe heute noch einen Einspruch gegen die geänderte Betreuungsvereinbarung per eAMS übermittelt und darauf nur eine patzige Antwort bekommen. Sie würde nichts ändern, jedoch hat sie am Schluss eingefügt, dass die Betreuungsvereinbarung nicht einvernehmlich zustande
gekommen ist. Die Inhalte hat sie aber alles so belassen.
Die Betreuungsvereinbarung liest sich jetzt wie ein großer Witz. Anfangs steht – wurde im Einvernehmen erstellt – zum Schluss hat sie einen Satz
eingefügt – wurde nicht im Einvernehmen erstellt!?!

Mich würde interessieren, wie Sie meine Situation einschätzen. Ich will mir nicht alles einfach so gefallen lassen und wehre mich. Es kostet mich jedoch sehr viel Energie. Denken Sie der Ansatz mit dem förderbaren Personenkreis bei den SÖB und GBP ist ein Ansatz der anderen Menschen helfen könnte, die ebenfalls in solche Programme verfrachtet werden oder hatte ich da nur Glück?
Warum reichte zuerst die Langzeitarbeitslosigkeit aus und dann wurde das im Jahr 2020 geändert? Können Sie das nachvollziehen?

Meine Betreuerin verhält sich bei den persönlichen Terminen einmal nett und dann gleich wieder sehr unangenehm. Sie redet zuerst freundlich und wenn ich ihr dann auf irgendeine Aussage „dagegen“ rede, wird sie ungehalten und maßregelt mich und droht mir mit Sperren.
Ich hatte nie vorher gesundheitliche Probleme. Seit ich bei der Dame in Betreuung bin, kann ich nicht mehr konzentriert Bewerbungen schreiben, da ich ständig vor der nächsten Nachricht im eAMS Konto Angst habe. Ich kann mich nicht auf die Arbeitssuche konzentrieren da ich mich von ihr drangsaliert fühle.
Mir kommt es so vor, als würde sie mich bei jedem Termin irgendwie „linken“ wollen. Ich hoffe Sie verstehen meine
Gefühlslage irgendwie , es ist für mich zurzeit schwer erklärbar.
Liebe Grüße

Antwort:
Versuchen sie die behördlichen zum Teil auch unseriösen Umgangsformen nicht persönlich zu nehmen! Hier handelt es sich um den politischen Auftrag ans AMS!
Hier
ein grundsätzlicher Kommentar aus 2012 zum Verständnis
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

Falls sie sich mal Zeit nehmen - auf Aufklärung sind "unzählige" Kommentare, die das Unverständliche zum Inhalt haben und Licht ins Dunkle bringen!
Zu empfehlen wäre diesbez. noch:
"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)
wie
"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

>>Sie haben richtig reagiert, indem sie sich, auf den SÖB-Verweigerung-Vorwurf, nach ihrer diesbez. Beschwerde erkundigten.
Wären sie ohne Kommentar auf deren Anschuldigung eingegangen und hätten bei der Niederschrift mitgewirkt, wäre der Bezug gesperrt worden.

Soviel auch zur Frage, ob es Glück war oder ob die Beschwerde der Grund war, warum sie ohne Sperre davon gekommen sind.
Bei einigen Fragen bez. eines Rechtsstreits braucht es auch mal mehrere gerichtliche Instanzen um einwandfrei zu einem Ergebnis zu kommen! Aber grundsätzlich lässt sich sagen, dass es den Betreuerinnen auch lieber ist, wenn sie walten und schalten und sich sicher sein können, dass von der Gegenseite keine Gegenwehr kommt.
Oftmals sind sie sich bez. Rechtslage auch nicht sicher, dann können sie keinen Wirbel brauchen, der ev. letztendlich auch noch negativ für sie ausgeht.
Drum gut, wenn sie sich nicht alles Gefallen lassen und Widerstand leisten - auch wenn klar ist, dass arbeitslose Personen auf dem kürzeren Ast sitzen!
Wird auch im Betreuungsplan sichtbar, den ich als Augenauswischerei bezeichne!
Soll der Öffentlichkeit vormachen, dass eh mit den Betroffenen "GEMEINSAM" gearbeitet wird - in beiderseitiger Übereinkunft!
Dazu:
"Betreuungsplan im beiderseitigen Einvernehmen?
Mein Berater erklärt mir aber, diese Textbausteine KANN und DARF er nicht ändern?? - soviel also zum beiderseitigen Einvernehmen?"
(20.02.24)

So sehe ich auch ihre Frage warum die Richtlinien - Zur Langzeitarbeitslosigkeit noch weitere Vermittlungshemmnisse ....... - umgeändert wurden? So es sich so verhält? Damit meine ich auch, so wie sie schreiben lassen Kann-Bestimmungen breit gefächerte Interpretationen zu! (Wichtig der Öffentlichkeit suggerieren: Im Interesse des Betroffenen tätig zu sein! Verschiedene Indizien tragen dazu bei)
Aber
wie man bei ihnen sieht - kann es nur ein Vorteil sein, wenn man in die Materie eintaucht und sich Wissen aneignet! Ist auch der Grund warum ich ihren Brief/Eintrag gerne veröffentliche!
Soll er weitere Betroffene motivieren sich nicht alles gefallen zu lassen und ebenfalls Widerstand zu leisten. "Was dieser Eintrag auch tun wird!"

>Ihre SÖB bzw. GBP-Einspruchs-Begründung soll von Betroffenen aufgegriffen werden, wenn Betroffene wie sie sämtliche Vermittlungshemmnisse widerlegen können, was bei dieser Anzahl und Interpretationsmöglichkeiten kein Leichtes ist - Falls, dann sollten sie diesbez. als Vorbild wirken!
Ansonsten wurden die SÖB-Transitarbeitsplätze zu zumutbare DV. erklärt, wenn nach dem eigens entworfenen Niedrig-KV entlohnt wird.
Denn einen gewissen Einkommens-, Berufsschutz gibt es nur in den ca. ersten 3 Monate in der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld).
Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

Was die Weiterbildung betrifft, geben sie nicht auf - bleiben sie ruhig weiter lästig - auf dass die u.a. auch sehen wie wichtig ihnen diese Ausbildung wäre/ist.
Diese auch Vermittlungshemmnisse auflösen und so Vermittlungschancen sprunghaft erhöhen würde!
Die Kosten sollten insofern keine Rolle spielen, da höhere Summen für (sonst mehrere) Pflichtkurse ausgegeben werden, die im Vergleich nicht so sinnvoll wären!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
Leider gibt's auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch!
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Lassen sie sich nicht vom E-AMS-Konto terrorisieren! Ist natürlich eine Einstellungssache, aber im Versuch bewegen sie sich dorthin!
Ev. teilen sie ihrer Betreuerin mit, dass sie diese Aufforderung - täglich ins AMS-Konto zu sehen - als unangebrachten psychischen Druck ansehen - Sie solle ihnen doch über ein E-Mail mitteilen, wenn was Wichtiges übermittelt wird / wurde. (Ev. wird es eh gemacht)
Umsomehr kann man das verlangen, weil das E-AMS eine freiwillige Angelegenheit ist! Ich bin nicht sicher, ob schon jede(r) Arbeitslose einen Computer hat!
Sollte es zum Streit mit ihrer Betreuerin kommen, so besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und schildern ihm die Sachlage!
(Ich möchte erwähnen, dass ich im Grunde das E-AMS-Konto nicht als schlecht empfunden habe!)
Leider wird es das, wenn es von der Betreuerin so "gehandhabt" wird!

Wenn möglich Begleitperson zu den Terminen (Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter) mitnehmen - "wirkt Wunder"

Zur Info siehe auch:
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Zu beachten - sollte es sich zuspitzen! Vom Rechtsanwalt Dr. Pochieser

Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Mobbing durch das AMS

RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

Wenn sie mal Zeit und Geduld haben so gehen sie verschiedene
Job-Suchmaschinen für Österreich + auch international durch!
Im Link finden sich tolle Angebote!
(ohne Gewähr) Alles Gute!

"Meine Betreuerin war der Meinung sie muss mich nochmal zum SÖB zuweisen" "Beschwerde 2017 bez. "Deppenkurs" stattgegeben" (16.04.24)


7.03. 2024 um 9.15 Uhr - von S. - "Geld wurde nachbezahlt"


hallo christian
zur info: geld wurde nachbezahlt. weiss aber nicht warum. gab nie schriftverkehr.
wurde natürlich sofort zu info Galerie trendwerk akt:E zugewiesen. :-)
hinten steht kontrolltermin mit androhung § 49. ich gehe zum infotag, werde aber weiteres eher ablehnen. kann man sagen,wenn § 49, dann freiwillilg?
dank dir und deiner seite, kenn ich mich mit den dingen wenigstens mittlerweile ein wenig aus. nicht auszumalen, was da den leuten alles zugemutet wird, nur weil sie mehr oder weniger komplett ahnungslos sind.
mfg

Zu: "step2job?" (21.02.24) u.a.

Antwort:
Bez. Kontrolltermin verhält es sich weiter so wie in der Antwort im Link.
SÖB-Transitarbeitsplatz ist Pflicht, wenn nach niedrigst-KV. entlohnt wird!
Zur Info siehe:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


5.03. 2024 um 11.07 Uhr - von W*. - "Neue Sklaverei - Förderung 50 plus, Hände weg davon!!" - "In diesem Sinne: Widerstand!"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich möchte Ihnen von meinem Martyrium berichten, die Förderung 50 plus ist einfach nur ein Albtraum!! Hier zu scheiben ist eine Therapie für mich und Sie als auch Ihre Leser können von meinen Erfahrungen profitieren, eine Win-Win Geschichte quasi...

Ich befinde mich als hart arbeitende Frau mit über 50 Jahren in der höchsten Kollektivvertragsstufe und bekomme daher seit Langem keine Anstellung, wiss ma....auch das Lieblingsamt Ams weiß das, aber das verdreht alles gerne und tut so, als wären mangelnde Qualifikationen das Problem um eine Anstellung zu finden … und verschachert mit diesen Manipulationen immens teuer angekaufte Idiotenkurse... Ich mache keinen Kurs mehr, der Volksanwalt hat da Gott sei Dank (wenn es einen gibt) den Riegel vorgeschoben! ….Siehe im Netz Punkte: zu viele Kurse sind unwirtschaftlich - das Ams hat wirtschaftlich mit öffentlichen Geldern umzugehen, Kurse mit selben Inhalt dürfen nicht doppelt vermittelt werden uvm.

Ursprünglich war ich von der Förderung 50 plus begeistert, schnell habe ich erfahren, dass nur marode Unternehmen an der Förderung und nicht an mir interessiert waren. Neuerdings sind Steuerberater hinter dieser Förderung her und empfehlen diese Förderung ihren Klienten! Was eine Frechheit ist, diese Förderung dient der Eingliederung von Benachteiligten am Arbeitsmarkt und nicht Steuer-Geiern!! Eigentlich gehört das alles angezeigt!

Die Förderung 50 plus fördert nur Eines, nämlich das Sprichwort: Was nichts kostet – ist nichts wert.
Ich habe das nun bei 3 Betrieben probiert und bin wie das Letzte behandelt worden. Man holt sich mit dieser Förderung gerne alte Sklaven gratis vom AMS, laugt diese aus, ist die Förderung vorbei, werden die alten Sklaven wieder weggeworfen und danach holt man sich gleich den nächsten Gratissklaven.

Wer nicht ausreichend brav ist und wie ein Sklave buckelt und/ oder vorzeitig kündigt, weil die Arbeit unerträglich ist, wird beim AMS verpetzt und danach gibt es 6 Wochen lang Bezugssperre (versichert ist man aber schon weiterhin, wow - toll). Diese Sperre ist natürlich fatal, wer seine Miete nicht rechtzeitig bezahlen kann wird natürlich vom Vermieter gekündigt. Das liebe AMS züchtet mit diesen Sperren natürlich Obdachlose. Ich kotze nur mehr im Strahl.

Das fatale an dieser Förderung ist, dass diese „Arbeitgeber“ so gierig sind, dass sie dich als Sklaven natürlich nicht loslassen wollen, denn wenn man VOR Beendigung der Förderungsdauer von 1 Jahr kündigt, dann müssen die Geier natürlich den vollen sehr hohen Kollektivvertragslohn bezahlen und das wollen die natürlich nicht.
Somit bekommt man auch gerne einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 !! Jahr... und das nur deshalb, damit die Barbaren die volle Förderung bekommen, denn diese Geier erhalten die Förderung erst NACH der Beendigung der Mindestförderungsdauer von 1 Jahr!!

UND DAHER HÄNDE WEG VON DIESER FÖRDERUNG!! man hat nur Schwierigkeiten damit!!!!!!!!!

Von meiner Seite aus werde ich nicht mehr sagen dass ich 1 Jahr lang arbeitslos oder Notstandsempfängerin bin, das muss ich nicht, ich muss auch nicht den SVS-auszug übermitteln, ich bezeichne alles nur mehr als Neuorientierung und wer mich komisch anlabert, wird sofort von mir gefragt: Was verstehen sie an dem Wort Neuorientierung nicht? Bedeutet das automatisch, dass ich arbeitslos bin?? sind sie an mir oder nur an der Förderung interessiert? Meistens hört man von diesen Zecken eh nichts mehr.

Diese Förderung werde ich nicht mehr anbieten, dazu ist man nicht verpflichtet!! Auch habe ich auf der Seite des AMS entdeckt, dass das Geburtsdatum nicht mehr im Lebenslauf erwähnt werden muss. Keines Falles sollte man sensible Daten im Lebenslauf angeben, es kann mit all diesen Daten ein Profil erstellt werden (Identitätsklau).

Fazit: ist ein Unternehmen, das wirklich an dir interessiert sind, benötigt es keine Förderung 50 plus.

In diesem Sinne: Widerstand!
lieben Gruß (4.03.24)


28.02. 2024 um 11.07 Uhr - von S.K - "Rund um die Sozialhilfe"


Hallo! Nehmen wir an Person A hat über die Jahre ihren Lohn gespart. Da sie unter Existenzängsten leidet und nun auszieht, fürchtet sie sich daß sie unter der Brücke landet weil sie noch nie alleine für sich gesorgt hat. Nun nimmt sie das Ersparte das über der Freigrenze liegt von ihrem Konto und legt sie in ein Safe das auf ihren Namen läuft . Danach beantragt sie Sozialhilfe und gibt auch ihre Kontoauszüge ab. Die Abhebung verschweigt sie l. Wie strafbar macht sie sich? Kann man bestraft werden nur weil man brav seinen Lohn über die Jahre vom Mund weg gespart hat? musste sie deswegen auf Sozialleistungen verzichten die ihr zugestanden hätten wenn sie vorher in Saus und Braus gelebt hätte?

Kann ein Richter Einsicht in den Safe verlangen? Wie muß sie vorgehen wenn sie keine Sozialhilfe mehr möchte? Kann man das einfach so sagen oder ergibt sich dadurch erst recht ein Verdacht? es geht um ein Monat Mindestsicherung. Danke (27.02.24)

Antwort:
Sie werden verstehen, dass SoNed keine Auskünfte erteilen kann, die wissentlich gegen das Gesetz verstossen!
Ich denke, dass in diesem Fall - sollten die Behörde auf den Geld-Besitz draufkommen - damit zu rechnen wäre, dass die zu Unrecht erhaltenen Gelder wieder zurück zu zahlen sind. Erst recht wenn sie eine unbescholtene BürgerIn ist, der man keinen (systematischen) Betrug vorwerfen kann.
Sie sollte sich halt überlegen, ob für die Behörde nicht ersichtlich ist, dass soundso viel vom Konto abgehoben wurde und daraus ev. für sie unvorteilhafte Schlüsse gezogen werden?
Sollte sich die Person selbst wieder von der Sozialhilfe abmelden, minimiert dies den Tatverdacht oder hebt diesen sogar auf, sollte sie den Mindestsicherungsbezug von einem Monat wieder zurück zahlen.
Diese Entscheidung muss sie alleine treffen. Eine Entscheidung, die sich an dem Verdacht um das Wissen der gebunkerten Gelder ausrichtet - nehme ich an?
Ps. Falls, einfach der Behörde bescheid geben, dass sie sich von der Sozialhilfe wieder abmeldet - ev. schriftlich! Ohne Gewähr


21.02. 2024 um 15.05 Uhr - von G - "Nach Krankenstand zurück melden"


Hallo Lieber Christian!

Ich melde mich wieder und bitte dich um eine kurze Info ! Ich bin nun vom Krankenstand mit 29.03.2024 als letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit abgeschrieben worden, und das wäre ein Freitag. Da ich mich schwer am Samstag arbeitslos melden kann bitte ich dich um infos wie ich da vorgehen kann . Soll oder kann ich mich schon Freitag den 29.03. Arbeitslos melden obwohl ich ja den Tag noch im Stand bin oder kann ich das zum beispiel im E AMS Konto schon vorher machen in der Woche wo ich noch im Stand bin? Am AMS möchte ich jetzt nicht anrufen und fragen da ich noch nicht auf mich aufmerksam machen möchte ....sekieren können sie mich dann sowiso noch zeitig genug. Lieber Christian wenn es deine Zeit erlaubt mir hier ein paar Tipps zu geben würde ich mich freuen. Lg.G (20.02.24)

Antwort:
Meines Wissens handhabt das AMS dies eh so - sollte der letzte Krankenstandstag der Freitag sein, so wird am Montag zurück-datiert - also spätestens Montag darauf zurück melden! Ev. kannst du dich per E-AMS-Konto schon während des Krankenstands (letzten oder vorletzten Tag) zurück melden! Versuch es!
Da es ums Arbeitslosengeld geht, kann es nicht schaden am letzten Tag / Freitag - oder kurz vorher - beim AMS anzurufen und sich über eine Auskunft abzusichern. (Ohne Gewähr).


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